Corona-Fördermöglichkeiten - Übersicht über aktuelle Förderprogramme Aktualisiert 16. Juni 2021 - IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
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Informationen vorab Disclaimer Verwendete Abkürzungen Die Informationen wurden gründlich recherchiert – Überbrückungshilfe III – ÜHIII für Vollständigkeit und Richtigkeit wird jedoch keine Überbrückungshilfe II – ÜHII Haftung übernommen. Stand der Informationen ist November-/Dezemberhilfe – NDH der heutige Tag. Stabilisierungshilfe II – SHII Während der Förderperiode können sich die EU-Beihilferecht – EUBR Konditionen ändern – überprüfen Sie diese vor Antragstellung tagesaktuell! 16.06.2021 2
Heutige Übersicht I. Aktuelle Fördermöglichkeiten II. Überbrückungshilfe III – Verbesserungen zum 30. April 2021 – Überbrückungshilfe III Plus III. Vergleich der Programme IV. EU-Beihilferecht V. Kontakt und weitere Informationen VI. Ausblick 3
Aktuelle Fördermöglichkeiten Übersicht unter www.ihk-sbh.de/corona-foerderung Kredite Zuschüsse Sonstiges KfW | ERP-Gründerkredit Ausbildungsplätze sichern Entschädigung nach §56 IfSG KfW | Unternehmerkredit Azubi transfer / Azubi im Verbund Stundung | Steuern KfW | Schnellkredit 2020 Beteiligungsfonds BW Stundung | Soz.-Versicherung L-Bank | Gründungsfinanzierung Digitalisierungsprämie Plus Förderung unternehmerischen Know-Hows Krisenberatung Corona L-Bank | Wachstumsfinanzierung Kurzarbeitergeld GEMA-Lizengebühren L-Bank | Liquiditätskredit Neustart Kultur Rundfunkbeitrag L-Bank | Innovationsfinanzierung 4.0 Start-up Schutzschild Weiterbildungsförderung Start-up BW Pre-Seed und Pro-Tect Sonderfonds Kulturveranstaltungen Bürgschaften allgemein und Weitere Fördermöglichkeiten Soziale Grundsicherung Sofortbürgschaft Tilgungszuschuss Corona II www.ihk-sbh.de/corona-foerderung 5
Aktuelle Fördermöglichkeiten Stabilisierungshilfe II für das Hotel- und Gaststättengewerbe Wer ist antragsberechtigt? Wie hoch sind die Zuschüsse? Gewerbe, Soloselbstständige im Haupterwerb und Ein- bis dreimonatiger Förderzeitraum zwischen Januar Sozialunternehmen mit Hauptsitz in BW, die und März 2021 wirtschaftlich und dauerhaft am Markt tätig sind Antragsteller mit mindestens 30 % ihres Umsatzes im Bereich des Hotel-und Gaststättengewerbes: Mind. 30 % des Gesamtumsatzes im HoGa-Bereich Liquiditätshilfe maximal 2.000 Euro zzgl. 1.000 je VZÄ Liquiditätsengpass liegt vor Antragsteller mit mindestens 50 % ihres Umsatzes im Bescheinigung eines prüfenden Drittens Bereich des Hotel-und Gaststättengewerbes: Liquiditätshilfe maximal 3.000 Euro zzgl. 2.000 je VZÄ SH-Zuschuss liegt mind. 10% über dem Zweite Maximalgrenze: Höhe des Liquiditätsengpasses hypothetischen Zuschuss der ÜHIII (inkl. Unternehmerlohn) Dritte Maximalgrenze: Beihilferahmen Seite beim Wirtschaftsministerium BW 6
Überbrückungshilfe III Wenn ein coronabedingter Umsatzrückgang… … von mindestens 30 % im betreffenden Antragsmonat gegenüber 2019 Datum 8
Überbrückungshilfe III … dann Erstattung von Fixkosten … 100 % bei Umsatzeinbruch über 70 % 60 % bei Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 % 40 % bei Umsatzeinbruch Datum zwischen 30 % und 50 % 9
Überbrückungshilfe III … nach Katalog der förderfähiger Fixkosten (FAQ 2.4) • Mieten, Pachten • Telefon, Internet, Server, Rundfunk • Betr. genutztes häusl. Arbeitszimmer • Gebühren Müll, Straßenreinigung • Miete betr. Fahrzeuge, Maschinen • FiBu, LoBu • Zinsen • Dienst. Reinigung, IT, Hausmeister • Abschreibungen Anl.vermögen bis 50% • IHK, andere Beiträge (KSK), Kontoführung, • Fin.kosten Leasingraten • prüfende Dritte • Instandhaltung, Wartung, Einlagerung… • Franchisekosten • Strom, Wasser, Heizung • Personal (20%, kein Unternehmerlohn!), Azubi • Hygienemaßnahmen ab 01.01.21 • Modernisierung/Renovierung • Verlagerung in Außenbereiche • Digitalisierung • Hygieneschulungen • Marketing/Werbung • Grundsteuern, KfZ-Steuer • Fixkosten nach Branchen-Sonderregelungen • Lizenzen, Schutzrechte, Patente (Reisewirtschaft, Veranstalter, Pyroindustrie, Einzelhandel) 10
Überbrückungshilfe III Fixkosten – Hygiene und Digitalisierung Kosten März 2020 bis Juni 2021 Investitionen in Digitalisierung, z. B. (pro Monat) Aufbau oder Erweiterung eines Online- Shops, Eintrittskosten bei großen Umbau zur Umsetzung von Plattformen, Anschaffungskosten von Hygienemaßnahmen IT-Hardware z. B. Trennungen, Abteilungen, einmalig bis zu 20.000 Euro Schutzschilde, etc. bei Schlussabrechnung noch im Beauftragung nicht ausreichend Unternehmen vorhanden Eine Liste förderfähiger Kosten finden Sie in den FAQs 11
Überbrückungshilfe III Fixkosten – Branchen Sonderfälle Kultur- und Veranstaltungsbranche Pyrotechnische Industrie Erstattung von Ausfall- und Direktbetroffene Unternehmen mit Vorbereitungskosten für geschäftliche Umsatzeinbruch >80% Aktivitäten im Zeitraum von März bis Erweiterte Förderung für März bis Dezember 2020 Dezember 2020 Antragsberechtigte WKZ-Zahlen siehe Zusätzlich Lager- und FAQ 2.7 Transportkosten für Dezember 2020 Analog Reisebranche (vgl. FAQ 2.5) bis Juni 2021 für den jeweiligen Monat 12
Überbrückungshilfe III Fixkosten – Sonderregelung Abschreibung für Einzelhändler • Wertverluste aus verderblicher Ware oder saisonale Ware der Wintersaison 2020/2021 • vor dem 1. Januar 2021 eingekauft und bis 28. Februar 2021 ausgeliefert • keine Ware der vorherigen Wintersaison 2019/2020 • Keine saisonübergreifende Ware • Winterware = stark überdurchschnittlich in den Wintermonaten verkauft • Waren, die regelmäßig ein- und verkauft werden = keine dauerhafte Wertminderung 13
Überbrückungshilfe III - Neuerungen seit 20. April 2021 Fixkosten – Sonderregelung Abschreibung für Einzelhändler • Handelsrechtliche Rechnungslegung: Bei Warenwertabschreibung können zusätzlich aktuelle Frühling-/Sommersaisonwaren zum Ansatz gebracht werden, die vor dem 1. April 2021 eingekauft und bis 31. Mai 2021 ausgeliefert wurden. • Maßgeblich zur Bestimmung des Einkaufsdatums: Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung. Nicht: Ware, die bereits in der vorherigen Frühlings-/Sommersaison 2020 oder davor zum Verkauf angeboten wurde. 14
Überbrückungshilfe III - Neuerungen seit 20. April 2021 Verbesserung der Überbrückungshilfe III • Umsatzrückgang > 70 %: Fixkostenerstattung bis zu 100 % (bislang 90 %) • Branchen: Zusätzliche Hilfen für Veranstaltungs- und Reisewirtschaft sowie Kulturbranche, u. a.: Anschubhilfe in Höhe von 20 % der Lohnsumme, die im Referenzmonat 2019 angefallen ist Ersatz von Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums angefallen sind • „Junge Unternehmen“: Gründungsdatum 31.10.2020 (bisher 30. April 2020) • Soloselbständige: Nachträgliches Wahlrecht bei Antrag auf Neustarthilfe (entweder über einen prüfenden Dritten oder als Direktantrag) und „Günstigerprüfung“ bei Schlussabrechnung • Abschreibungen: Regelungen für Einzelhändler werden auf Großhändler erweitert • Begründete Härtefälle: Antragsteller können alternative Vergleichszeiträume für Umsatzrückgänge in 2019 wählen (Vgl. FAQ 5.5) 15
Überbrückungshilfe III - Neuerungen ab Anfang Mai 2021 Fiktiver Unternehmerlohn • Für die dritte Phase der Überbrückungshilfe wird das Land Baden-Württemberg auf Antrag einen fiktiven Unternehmerlohn pauschal in Höhe von 1.000 Euro pro Monat berücksichtigen und auszahlen. • Zu beantragen im Portal der Überbrückungshilfe bei Antragstellung oder als Änderungsantrag, wenn bereits ein Antrag auf ÜHIII gestellt wurde. 16
Überbrückungshilfe III - Neuerungen seit 20. April 2021 Eigenkapitalzuschuss • Untern. mit mindestens 3 Monaten Umsatzrückgang ≥ 50 % (Zeitraum Nov 2020 bis Juni 2021) • Entsprechende Monate müssen nicht Monate mit Umsatzeinbruch Höhe des aufeinander folgen, es werden aber nur mind. 50 % Zuschlags Monate berücksichtigt, für die ÜH 1. und 2. Monat Kein Zuschlag beantragt wurde (wenn NovH od. DezH beantragt wurde, wird Umsatzrückgang 3. Monat 25 % von mind. 50 % angenommen.) 4. Monat 35 % • Zusätzlich zur regulären Förderung der ÜH III 5. und jeder weitere Monat 40 % • Aufschläge auf Fixkosten Nr. 1 bis 11 17
Überbrückungshilfe III - Neuerungen seit 20. April 2021 Eigenkapitalzuschuss - Fixkostengrundlage 1. Mieten, Pachten Nicht dazu zählen: 2. Weitere Mietkosten 12. Personalaufwendungen (pauschal mit 20 % der 3. Zinsaufwendungen Fixkosten Nr. 1 bis 11) 4. AfA für AV i.H.v. 50 % des Abschreibungsbetrages 13. Kosten für Auszubildende 5. Finanzierungskostenanteil beim Leasing 14. Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder 6. Instandhaltung, Wartung, Einlagerung von AV Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat und gemieteten und geleasten Verm.gegenständen, zur Umsetzung von Hygiene-konzepten. einschließlich EDV Investitionen in Digitalisierung einmalig bis zu 7. Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung 20.000 Euro 8. Grundsteuern 15. Marketing- und Werbekosten 9. Lizenzgebühren 16. Ausgaben für Hygienemaßnahmen 10. Versicherungen, Abos u.a. feste betriebl. Ausgaben 11. Kosten für prüfende Dritte 18
Überbrückungshilfe III Plus Abweichend von der ÜHIII gelten in der ÜHIII Plus folgende Förderkonditionen: Bundesregelung Schadensausgleich: Sie gilt für Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind. Das bedeutet, dass der Geschäftsbetrieb entweder eingestellt wurde (direkte Betroffenheit), oder nachweislich und regelmäßig 80 Prozent der Umsätze mit solchen direkt betroffenen Unternehmen erzielt wird (indirekte Betroffenheit). • Im Einzelhandel zählt Click-and-Collect als direkte Betroffenheit. • In der Reisebranche gilt direkte Betroffenheit, wenn auf Grundlage von Lockdown- Maßnahmen ein Umsatzeinbruch von mindestens 80 Prozent zu verzeichnen war. • Im Falle von Unternehmen mit mehreren wirtschaftlichen Tätigkeitsfeldern muss sich der Umsatz zu mindestens 80 Prozent eindeutig zu solchen Tätigkeiten zuordnen lassen, die direkt betroffen sind. • Bei der Schadensermittlung für Volumina größer 12 Mio. Euro muss nicht die Situation des gesamten Unternehmensverbunds berücksichtigt werden. 19
Überbrückungshilfe III Plus Abweichend von der ÜHIII gelten in der ÜHIII Plus folgende Förderkonditionen: • Förderfähigkeit von Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für Insolvenz abwendende Restrukturierung. • Beschränkungen zu Gewinn- und Dividendenausschüttungen, Aktienrückkäufen und Bonuszahlungen bei Hilfen oberhalb von 12 Millionen Euro. • Restart-Prämie von 60 Prozent auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 • bei wahlweiser Beibehaltung der bisherigen Personalkostenpauschale von 20 Prozent auf die Erstattung zu den Fixkostenpositionen 1 bis 10. • Die Ausgestaltung als Option führt dazu, dass Unternehmen, die in der Krise Personal behalten haben, nicht „bestraft“ werden. • Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt. 20
Überbrückungshilfe III Voraussetzungen - Checkliste Antrag über prüfenden Dritten fällige bzw. begründete betriebliche Fixkosten (außer Neustarthilfe) im Antragsmonat Bei Anträgen für November und Dezember Gegründet bis 31.10.2020 keine November- oder Dezemberhilfe erhalten coronabedingter Umsatzrückgang Wahl der beihilferechtlichen Grundlage von mindestens 30 % Kleinbeihilfe bis 1,8 Mio. Euro oder im betreffenden Antragsmonat Fixkostenhilfe bis 10 Mio. Euro Antragsmonate November 2020 Anrechnung von anderen Hilfen, bis Juni 2021 z. B. Versicherungsleistungen 21
Überbrückungshilfe III Alternative Optionen für Soloselbstständige Fixkostenzuschuss Antragstellung über prüfenden Dritten Zuschusshöhe in Abhängigkeit des Soloselbständige Umsatzrückgangs (s.o.) Soloselbständige im Haupterwerb mit < 1,0 VZÄ* Angestellten und Neustarthilfe unständige Beschäftigte, die in der • Direktantrag ohne prüfenden Dritten ÜHIII keine Fixkosten geltend machen • Registrierung im Portal über ELSTER • Zuschusshöhe in Abhängigkeit des Referenzumsatzes 2019 bis zu 12.000€ • Max. 1.250 Euro / Monat Jan bis Jun 2021 Max. 1.500 Euro / Monat Jul bis Sept 2021 • Förderzeitraum: Jan – Sept 2021 *Beschäftigte bis 20 Stunden = Faktor 0,5 Beschäftigte bis 30 Stunden = Faktor 0,75 Beschäftigte über 30 Stunden = Faktor 1 Beschäftigte auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3 22
Überbrückungshilfe III Optionen für Soloselbstständige - Neustarthilfe Bestimmung der Zuschusshöhe Referenzumsatz ℎ 2019 ÷ 12 × 6 2 Gründung nach 1. Januar 2019: Anpassung der geschäftstätigen Monate oder Jan + Feb 2020 oder 3. Quartal 2020 23
Überbrückungshilfe III Optionen für Soloselbstständige - Neustarthilfe Schlussabrechnung bis Ende 2021 Sollte der tatsächliche Umsatz Januar bis Juni 2021 bei über 40 % des sechsmonatigen Referenzumsatzes liegen, ist die Vorschusszahlung anteilig so zurückzuzahlen, dass in Summe der erzielte Umsatz und die Förderung 90 % des Referenzumsatzes nicht überschreiten. Förderung + Umsatz im Förderzeitraum = < 90% des Referenzumsatzes Beispiel am Referenzumsatz 2019 von 15.000€ 7.500€ Förderung + 12.000€ UF 19.500€ 90% des Referenzumsatzes 13.500€ Rückzahlung 6.000€ 24
Überbrückungshilfe III Orientierung im Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de 25
Vergleich der Programme 26
Vergleich der Programme Programme – Kombinationsmöglichkeiten November-/ Überbrückungshilfe III Überbrückungshilfe II Stabilisierungshilfe II Dezemberhilfe Geförderte November und November 2020 bis Juni September bis Dezember Januar bis März 2021 Monate Dezember 2020 2021 2020 Was wird KUG, ÜH II, ÜH II, bei November- November- und Antrag nur möglich, angerechnet? laufende Umsätze und Dezemberhilfe keine Dezemberhilfe bei wenn bessergestellt als Zuschüsse für Nov./Dez. Überschneidung bei ÜHIII Immer relevant: maximale Förderhöhe nach EUBR! 27
Vergleich der Programme Programmübersicht – Zeiträume und Fristen ÜHIII Plus ÜHIII Mit Neustarthilfe ÜHII NDH ohne EXTRA Förderzeitraum SHII Antragstellung Sept20 Okt20 Nov20 Dez20 Jan21 Feb21 Mär21 Apr21 Mai21 Jun21 Jul21 Aug21 Sept21 Okt21 28
Vergleich der Programme Aktueller Stand der Auszahlungen (8. Juni 2021, Bundesebene) Novemberhilfe Dezemberhilfe ÜHI ÜHII ÜHIII Neustarthilfe Anträge gestellt 383.911 375.745 137.187 215.091 250.133 199.495 Volumen 7,00 Mrd. Euro 7,6 Mrd. Euro 1,68 Mrd. Euro 2,98 Mrd. Euro 16,07 Mrd. Euro 1,23 Mrd. Euro Anträge Anträge -- -- 123.283 102.076 -- -- bewilligt Volumen 5,92 Mrd. Euro 6,32 Mrd. Euro 1,42 Mrd. Euro 2,71 Mrd. Euro 9,86 Mrd. Euro 1,15 Mrd. Euro ausgezahlt Quote* 85 % 83 % 85 % 91 % 61 % 93 % Anträge seit 25.11.2020 23.12.2020 Juni 2020 21.10.2020 10.02.2021 16.02.2021 Anträge bis 30.04.2021 30.04.2021 09.10.2020 31.03.2021 30.09.2021 30.09.2021 *nach Volumen https://dashboard-deutschland.de/#/themen/konjunkturprogramm/konjunkturprogramm 29
EU-Beihilferecht 30
EU-Beihilferecht Relevanz des EU-Beihilferechts Warum relevant? Definiert maximale Höhe der staatlichen Subventionen innerhalb eines bestimmten Zeitraums (De-minimis: drei Steuerjahre, ansonsten für die Dauer des Beihilferahmens) Definiert Rahmenbedingungen von Förderkonditionen und Nachweispflichten Welcher beihilferechtliche Rahmen greift? Bis 2 Mio. EUR: Kleinbeihilfe/De-minimis (kein Verlustnachweis) Bis 10 Mio. EUR: Fixkostenhilferegelungen (mit Verlustnachweis) Bis 40 Mio. EUR: Bundesregelung Schadensausgleich (direkte/indirekte Betroffenheit notwendig, Verlustnachweis) Unbegrenzt in Höhe des Schadens/entgangener Gewinn: Schadensausgleichsregelung (Nachweis des Schadens durch Lockdownbeschluss vom 28.10.20, nur für NDH Extra) Beihilferahmen können aufaddiert werden. Weitere Informationen: DIHK, BMWi 31
EU-Beihilferecht Beihilferechtsrahmen für die Programme Beihilfeobergrenze Bundesregelung De-minimis- Bundesregelung Schadensaus- pro Betrieb Kleinbeihilfen 2020 Verordnung Fixkostenhilfe 2020 gleichsregelung Soforthilfe 2020 x bis 1,8 Mio. Euro x (auch SH I/II, Tilgungszuschuss) (Landesprogramm) Überbrückungshilfe I bis 1,8 Mio. Euro x x Überbrückungshilfe II bis 10 Mio. Euro x x x Überbrückungshilfe III (Plus) bis 40 Mio. Euro x x x x jeweils 1,8 Mio. x November/Dezemberhilfe Euro November/Dezemberhilfe offen x x x EXTRA 32
Grafik in groß hier. 33
Kontakt und weitere Informationen Website www.ihk-sbh.de/corona Aktuelle Rechtslage, Fördermöglichkeiten, Newsletter, Politische Positionen Corona-Hotline 07721 922 244 Mo-Fr 8.30 bis 17 Uhr coronaauskunft@vs.ihk.de BMWi (Antragstellung) Hotline für prüfende Dritte: 030 530199322 Hotline für Soloselbstständige (Direktantrag): 030 120021034 L-Bank (Auszahlung) finanzhilfen-corona@l.bank.de – 0721 1501770 34
Ausblick Das ist geplant: Änderungsanträge für alle Bundesprogramme Was brauchen Sie? Härtefallfonds Melden Sie sich bei Das wird benötigt: uns! Ausweitung auf betroffene Unternehmen Abschlagszahlungen erhöhen Zielgenaue Unterstützung von Start-ups Unterstützung für Wiedereröffnung 35
Datum 36
Anhang 37
Anhang – Kurzübersicht über laufende Programme November-/ Überbrückungshilfe III Überbrückungshilfe II Dezemberhilfe Kurzübersicht über laufende Hilfsprogramme förderungsberechtigt nur, die, die ab 2. November 2020 alle mit Umsatzrückgang alle mit Umsatzrückgang geschlossen worden Höhe der Hilfe 75 % des Vergleichsnettoumsatzes je nach Umsatzrückgang siehe unter Fixkosten Nov./Dez. 2019 für welche Monate November/Dezember November 2020 bis Juni 2021 September bis Dezember 2020 was wird angerechnet ÜH II, bei November- und Dezemberhilfe keine KUG, ÜH II, lfd. Umsätze November- und Dezemberhilfe Zuschüsse für Nov./Dez. Umsatzrückgang mind. 50 % in zwei zusammen- mind. 30 % im Vergleich zum Monat in 2019 je hängende Monate im Zeitraum keiner April bis August 2020 Antragmonat oder Ø mind. 30 % im Zeitraum Fixkostenerstattung 40 % = Rückgang zw. 30 und 50 % nein 60 % = zw. 50 und 70 % 100 bzw. 90 % = über 70 % Fixkostenkatalog nein ja Abschlagszahlungen 10.000 Euro 100.000 Euro je Monat nein Datum Max. Höhe offen 1,5 Mio. Euro pro Monat (bei Verbund 3 Mio. Euro) 50.000 Euro im Monat 38
Anhang – ÜHIII: Sonderfall Einzelhändler Berechnungsbeispiel Warenabschreibungen (1/2) Differenz der kumulierten Einkaufspreise und Bei Antragstellung = Pauschalierung möglich der kumulierten Abgabepreise für die gesamte Bei Schlussabrechnung = betrachtete Ware Einzelwertbetrachtung auch aktivierungspflichtige kumulierte Abgabepreise = wenigstens 10 % Anschaffungsnebenkosten berücksichtigen der kumulierten Einkaufspreise kumulierte Abgabepreise = Wertberichtigungen Formel: Einkaufspreis – (10 % vom nach Handelsrecht zur Einkaufspreis) = Wertabschreibung Warenwertabschreibung Wertabschreibung = 90 % der Einkaufspreise Warenabschreibungen = 100 % als Fixkosten 39
Anhang – ÜHIII: Sonderfall Einzelhändler Berechnungsbeispiel Warenabschreibungen (2/2) Einkaufspreise inkl. Anschaffungsnebenkosten im Zeitraum von Januar 2021 bis Februar 2021 für Winterware = 500.000 Euro 10 % = 50.000 Euro Warenwertabschreibung = 450.000 Euro Bei Umsatzrückgang von über 70 % = 90 % Zuschuss = 405.000 Euro zusätzlich die anderen Fixkostenzuschüsse 40
Anhang – Beihilfe: Berechnung der sog. ungedeckten Fixkosten Fixkostenhilfe-Regelung Ein Nachweis ungedeckter Fixkosten / eines Verlustes ist im Rahmen der vorzunehmenden Schlussabrechnung nur nötig, falls Corona-Zuschussförderprogramme des Bundes im Rahmen der Fixkostenhilfe-Regelung gewährt werden. 41
Anhang - Ehemalige Fördermöglichkeiten November-Dezemberhilfe Wer ist antragsberechtigt? Unternehmen (auch gemeinnützige und öffentliche), Vereine, Einrichtungen und Soloselbstständige im Haupterwerb, die durch die MPK-Beschlüsse von den Schließungsanordnungen ab 2. November betroffen sind Direkt Betroffene: Unternehmen, die direkt von den Schließungsanordnungen betroffen sind Indirekt Betroffene: Unternehmen, die regelmäßig mindestens 80 % ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsanordnungen betroffenen Unternehmen erzielen (z. B. eine Veranstaltungsagentur, die für Messegesellschaften arbeitet) Über Dritte Betroffene: Unternehmen, die regelmäßig mindestens 80 % ihrer Umsätze durch Lieferungen und Leistungen im Auftrag von Unternehmen, die direkt von den Schließungsanordnungen betroffen sind, über Dritte erzielen (z. B. ein Cateringunternehmen, welches über Veranstaltungsagenturen Messegesellschaften beliefert) Mischbetriebe und verbundene Unternehmen: mindestens 80 % des Umsatzes 2019 als direkt/indirekt/über Dritte betroffen ist (z.B. Fitnessstudio, das Physiotherapie anbietet). In Zukunft: In ein Programm zusammengeführt mit neuem EU-Beihilferechtsrahmen und Förderrichtlinie (NDH EXTRA) Bereich im Portal der Überbrückungshilfe 42
Anhang - Ehemalige Fördermöglichkeiten November-Dezemberhilfe Wie hoch ist der Zuschuss? Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 % des Umsatzes aus November bzw. Dezember 2019 anteilig für die Anzahl der Schließtage im November (in der Regel 29 Tage) bzw. im Dezember 2020 (in der Regel 31 Tage) als einmalige Kostenpauschale. Gleichartige Corona-bedingte Leistungen, wie z. B. Kurzarbeitergeld, ÜH II oder Versicherungsleistungen werden angerechnet, wenn sich der Leistungszeitraum überschneidet. Im Leistungszeitraum erzielte Umsätze werden bis zu einer Höhe von 25 % des Vergleichsumsatzes nicht angerechnet. Bei Gaststätten werden Umsätze des Außerhausverkaufs während der Schließtage von der Umsatzanrechnung ausgenommen. Abschlagszahlungen von 50 % der beantragten Fördersumme bis zu 50.000€. Bereich im Portal der Überbrückungshilfe 43
Anhang - Ehemalige Fördermöglichkeiten November-Dezemberhilfe Sonderfälle Soloselbstständige können alternativ zum Umsatz im November bzw. Dezember 2019 den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahr 2019 zugrunde legen. Anträge können von Soloselbstständigen bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro direkt - ohne „prüfende Dritte“ gestellt werden (Direktantrag). Hierzu ist die ELSTER-Zertifikatsdatei nötig. Ein Antrag auf ÜH darf jedoch noch nicht gestellt worden sein. Ansonsten ist dieser Antragsweg nicht möglich. Junge Unternehmen, die nach Oktober 2019 gegründet wurden, können als Vergleichsumsatz zwischen dem Umsatz im Oktober 2020 oder dem durchschnittlichen Monatsumsatz seit Gründung wählen. Um antragsberechtigt zu sein muss die Neugründung vor dem 1. Oktober 2020 erfolgt sein. Die Fortführung eines Unternehmens durch einen Nachfolger, an einem anderen Ort, eine Umfirmierung, eine Umwandlung oder ein Wechsel in den Haupterwerb gelten nicht als Neugründung. Bereich im Portal der Überbrückungshilfe 44
Anhang - Ehemalige Fördermöglichkeiten Überbrückungshilfe II Wer ist antragsberechtigt? Unternehmen und Soloselbstständige im Haupterwerb mit einem Umsatz im Vorjahr der Antragstellung unter 750 Mio. Euro und einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von April bis August 2020 im Vergleich zu den entsprechenden Vorjahresmonaten Der Umsatzeinbruch von April bis August 2020 muss im Vergleich zu den entsprechenden Vorjahresmonaten durchschnittlich mindestens 30 % betragen oder in zwei zusammenhängenden Monaten von April bis August 2020 im Vergleich zu den entsprechenden Vorjahresmonaten mindestens 50 % Außerdem muss der Umsatzeinbruch in mindestens einem Monat im Förderzeitraum September bis Dezember 2020 mindestens 30 % betragen Antragsteller müssen dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig und die Gründung muss vor dem 31. Oktober 2019 erfolgt sein In Zukunft: Wahlmöglichkeit Beihilferecht in der Schlussabrechnung - Vorteil: Keine Verlustrechnung Bereich im Portal der Überbrückungshilfe 45
Anhang - Ehemalige Fördermöglichkeiten Überbrückungshilfe II Wie hoch sind die Zuschüsse? Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten im Förderzeitraum in Abhängigkeit von der Höhe des monatlichen Umsatzeinbruchs, z. B. Mieten und Pachten, Energie, Zinsen, Versicherungen, Instandhaltung, Kosten für prüfende Dritte, Personalaufwand (pauschal 20 % des Fixkostenblocks), … Zuschuss in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Monat im Förderzeitraum – bis zu 40 % Fixkostenerstattung bei Umsatzeinbruch ≥30 -50 % – bis zu 60 % Fixkostenerstattung bei Umsatzeinbruch ≥50 -70 % – bis zu 90 % Fixkostenerstattung bei Umsatzeinbruch > 70 % Fiktiver Unternehmerlohn aus der Landeskasse bis zu 1.180 Euro in Abhängigkeit von der Höhe des Umsatzeinbruchs im Fördermonat – 590 Euro bei Umsatzeinbruch ≥30 -50 % – 830 Euro bei Umsatzeinbruch ≥50 -70 % – 1.180 Euro bei Umsatzeinbruch > 70 % Bereich im Portal der Überbrückungshilfe 46
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