Corona-Fördermöglichkeiten - Übersicht über aktuelle Förderprogramme Aktualisiert 16. Juni 2021 - IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

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Corona-Fördermöglichkeiten - Übersicht über aktuelle Förderprogramme Aktualisiert 16. Juni 2021 - IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Corona-
Fördermöglichkeiten
Übersicht über aktuelle Förderprogramme

 Aktualisiert
 16. Juni 2021
Corona-Fördermöglichkeiten - Übersicht über aktuelle Förderprogramme Aktualisiert 16. Juni 2021 - IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Informationen vorab

Disclaimer Verwendete Abkürzungen

  Die Informationen wurden gründlich recherchiert –  Überbrückungshilfe III – ÜHIII
 für Vollständigkeit und Richtigkeit wird jedoch keine  Überbrückungshilfe II – ÜHII
 Haftung übernommen. Stand der Informationen ist  November-/Dezemberhilfe – NDH
 der heutige Tag.
  Stabilisierungshilfe II – SHII
  Während der Förderperiode können sich die
  EU-Beihilferecht – EUBR
 Konditionen ändern – überprüfen Sie diese vor
 Antragstellung tagesaktuell!

16.06.2021 2
Corona-Fördermöglichkeiten - Übersicht über aktuelle Förderprogramme Aktualisiert 16. Juni 2021 - IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Heutige Übersicht

I. Aktuelle Fördermöglichkeiten
II. Überbrückungshilfe III
 – Verbesserungen zum 30. April 2021
 – Überbrückungshilfe III Plus
III. Vergleich der Programme
IV. EU-Beihilferecht
V. Kontakt und weitere Informationen
VI. Ausblick

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www.ihk-sbh.de/corona-foerderung

 Alle aktuellen
 Fördermöglichkeiten
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Aktuelle Fördermöglichkeiten

Übersicht unter www.ihk-sbh.de/corona-foerderung

Kredite Zuschüsse Sonstiges
 KfW | ERP-Gründerkredit Ausbildungsplätze sichern Entschädigung nach §56 IfSG
 KfW | Unternehmerkredit Azubi transfer / Azubi im Verbund Stundung | Steuern
 KfW | Schnellkredit 2020 Beteiligungsfonds BW
 Stundung | Soz.-Versicherung
 L-Bank | Gründungsfinanzierung Digitalisierungsprämie Plus
 Förderung unternehmerischen Know-Hows Krisenberatung Corona
 L-Bank | Wachstumsfinanzierung
 Kurzarbeitergeld GEMA-Lizengebühren
 L-Bank | Liquiditätskredit
 Neustart Kultur Rundfunkbeitrag
 L-Bank | Innovationsfinanzierung 4.0
 Start-up Schutzschild Weiterbildungsförderung
 Start-up BW Pre-Seed und Pro-Tect
 Sonderfonds Kulturveranstaltungen
 Bürgschaften allgemein und Weitere Fördermöglichkeiten
 Soziale Grundsicherung
 Sofortbürgschaft
 Tilgungszuschuss Corona II

 www.ihk-sbh.de/corona-foerderung 5
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Aktuelle Fördermöglichkeiten

Stabilisierungshilfe II für das Hotel- und Gaststättengewerbe

Wer ist antragsberechtigt? Wie hoch sind die Zuschüsse?
  Gewerbe, Soloselbstständige im Haupterwerb und  Ein- bis dreimonatiger Förderzeitraum zwischen Januar
 Sozialunternehmen mit Hauptsitz in BW, die und März 2021
 wirtschaftlich und dauerhaft am Markt tätig sind  Antragsteller mit mindestens 30 % ihres Umsatzes im
 Bereich des Hotel-und Gaststättengewerbes:
  Mind. 30 % des Gesamtumsatzes im HoGa-Bereich Liquiditätshilfe maximal 2.000 Euro zzgl. 1.000 je VZÄ
  Liquiditätsengpass liegt vor  Antragsteller mit mindestens 50 % ihres Umsatzes im
  Bescheinigung eines prüfenden Drittens Bereich des Hotel-und Gaststättengewerbes:
 Liquiditätshilfe maximal 3.000 Euro zzgl. 2.000 je VZÄ
  SH-Zuschuss liegt mind. 10% über dem
  Zweite Maximalgrenze: Höhe des Liquiditätsengpasses
 hypothetischen Zuschuss der ÜHIII (inkl. Unternehmerlohn)
  Dritte Maximalgrenze: Beihilferahmen

 Seite beim Wirtschaftsministerium BW 6
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www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

 Überbrückungshilfe III

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Überbrückungshilfe III

 Wenn ein coronabedingter
 Umsatzrückgang…

 … von mindestens 30 % im
 betreffenden Antragsmonat
 gegenüber 2019

Datum 8
Überbrückungshilfe III

 … dann Erstattung von
 Fixkosten …
 100 % bei Umsatzeinbruch
 über 70 %

 60 % bei Umsatzeinbruch
 zwischen 50 % und 70 %

 40 % bei Umsatzeinbruch
Datum
 zwischen 30 % und 50 % 9
Überbrückungshilfe III

 … nach Katalog der förderfähiger Fixkosten (FAQ 2.4)
• Mieten, Pachten • Telefon, Internet, Server, Rundfunk
• Betr. genutztes häusl. Arbeitszimmer • Gebühren Müll, Straßenreinigung
• Miete betr. Fahrzeuge, Maschinen • FiBu, LoBu
• Zinsen • Dienst. Reinigung, IT, Hausmeister
• Abschreibungen Anl.vermögen bis 50% • IHK, andere Beiträge (KSK), Kontoführung,
• Fin.kosten Leasingraten • prüfende Dritte
• Instandhaltung, Wartung, Einlagerung… • Franchisekosten
• Strom, Wasser, Heizung • Personal (20%, kein Unternehmerlohn!), Azubi
• Hygienemaßnahmen ab 01.01.21 • Modernisierung/Renovierung
• Verlagerung in Außenbereiche • Digitalisierung
• Hygieneschulungen • Marketing/Werbung
• Grundsteuern, KfZ-Steuer • Fixkosten nach Branchen-Sonderregelungen
• Lizenzen, Schutzrechte, Patente (Reisewirtschaft, Veranstalter, Pyroindustrie, Einzelhandel) 10
Überbrückungshilfe III

 Fixkosten – Hygiene und Digitalisierung

  Kosten März 2020 bis Juni 2021  Investitionen in Digitalisierung, z. B.
 (pro Monat) Aufbau oder Erweiterung eines Online-
 Shops, Eintrittskosten bei großen
  Umbau zur Umsetzung von Plattformen, Anschaffungskosten von
 Hygienemaßnahmen IT-Hardware
  z. B. Trennungen, Abteilungen,  einmalig bis zu 20.000 Euro
 Schutzschilde, etc.
  bei Schlussabrechnung noch im
  Beauftragung nicht ausreichend Unternehmen vorhanden

Eine Liste förderfähiger Kosten finden Sie in den FAQs
 11
Überbrückungshilfe III

Fixkosten – Branchen Sonderfälle

Kultur- und Veranstaltungsbranche Pyrotechnische Industrie

  Erstattung von Ausfall- und  Direktbetroffene Unternehmen mit
 Vorbereitungskosten für geschäftliche Umsatzeinbruch >80%
 Aktivitäten im Zeitraum von März bis  Erweiterte Förderung für März bis
 Dezember 2020 Dezember 2020
  Antragsberechtigte WKZ-Zahlen siehe  Zusätzlich Lager- und
 FAQ 2.7 Transportkosten für Dezember 2020
  Analog Reisebranche (vgl. FAQ 2.5) bis Juni 2021 für den jeweiligen Monat

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Überbrückungshilfe III

Fixkosten – Sonderregelung Abschreibung für Einzelhändler

• Wertverluste aus verderblicher Ware oder saisonale Ware der Wintersaison
 2020/2021
• vor dem 1. Januar 2021 eingekauft und bis 28. Februar 2021 ausgeliefert
• keine Ware der vorherigen Wintersaison 2019/2020
• Keine saisonübergreifende Ware
• Winterware = stark überdurchschnittlich in den Wintermonaten verkauft
• Waren, die regelmäßig ein- und verkauft werden = keine dauerhafte
 Wertminderung

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Überbrückungshilfe III - Neuerungen seit 20. April 2021

Fixkosten – Sonderregelung Abschreibung für Einzelhändler

• Handelsrechtliche Rechnungslegung: Bei Warenwertabschreibung
 können zusätzlich aktuelle Frühling-/Sommersaisonwaren zum Ansatz
 gebracht werden, die vor dem 1. April 2021 eingekauft und bis 31. Mai 2021
 ausgeliefert wurden.

• Maßgeblich zur Bestimmung des Einkaufsdatums: Zeitpunkt der
 verbindlichen Bestellung.
 Nicht: Ware, die bereits in der vorherigen Frühlings-/Sommersaison 2020
 oder davor zum Verkauf angeboten wurde.

 14
Überbrückungshilfe III - Neuerungen seit 20. April 2021

Verbesserung der Überbrückungshilfe III

• Umsatzrückgang > 70 %: Fixkostenerstattung bis zu 100 % (bislang 90 %)
• Branchen: Zusätzliche Hilfen für Veranstaltungs- und Reisewirtschaft sowie Kulturbranche, u. a.:
  Anschubhilfe in Höhe von 20 % der Lohnsumme, die im Referenzmonat 2019 angefallen ist
  Ersatz von Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten
 Veranstaltungsdatums angefallen sind
• „Junge Unternehmen“: Gründungsdatum 31.10.2020 (bisher 30. April 2020)
• Soloselbständige: Nachträgliches Wahlrecht bei Antrag auf Neustarthilfe (entweder über einen
 prüfenden Dritten oder als Direktantrag) und „Günstigerprüfung“ bei Schlussabrechnung
• Abschreibungen: Regelungen für Einzelhändler werden auf Großhändler erweitert
• Begründete Härtefälle: Antragsteller können alternative Vergleichszeiträume für
 Umsatzrückgänge in 2019 wählen (Vgl. FAQ 5.5)
 15
Überbrückungshilfe III - Neuerungen ab Anfang Mai 2021

Fiktiver Unternehmerlohn

• Für die dritte Phase der Überbrückungshilfe wird das Land Baden-Württemberg auf Antrag
 einen fiktiven Unternehmerlohn pauschal in Höhe von 1.000 Euro pro Monat
 berücksichtigen und auszahlen.

• Zu beantragen im Portal der Überbrückungshilfe bei Antragstellung oder als Änderungsantrag,
 wenn bereits ein Antrag auf ÜHIII gestellt wurde.

 16
Überbrückungshilfe III - Neuerungen seit 20. April 2021

Eigenkapitalzuschuss

• Untern. mit mindestens 3 Monaten Umsatzrückgang ≥ 50 % (Zeitraum Nov 2020 bis
 Juni 2021)
• Entsprechende Monate müssen nicht Monate mit Umsatzeinbruch Höhe des
 aufeinander folgen, es werden aber nur mind. 50 % Zuschlags
 Monate berücksichtigt, für die ÜH
 1. und 2. Monat Kein Zuschlag
 beantragt wurde (wenn NovH od. DezH
 beantragt wurde, wird Umsatzrückgang 3. Monat 25 %
 von mind. 50 % angenommen.)
 4. Monat 35 %
• Zusätzlich zur regulären Förderung der
 ÜH III 5. und jeder weitere Monat 40 %

• Aufschläge auf Fixkosten Nr. 1 bis 11
 17
Überbrückungshilfe III - Neuerungen seit 20. April 2021

Eigenkapitalzuschuss - Fixkostengrundlage

1. Mieten, Pachten Nicht dazu zählen:
2. Weitere Mietkosten 12. Personalaufwendungen (pauschal mit 20 % der
3. Zinsaufwendungen Fixkosten Nr. 1 bis 11)
4. AfA für AV i.H.v. 50 % des Abschreibungsbetrages 13. Kosten für Auszubildende
5. Finanzierungskostenanteil beim Leasing 14. Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder
6. Instandhaltung, Wartung, Einlagerung von AV Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat
 und gemieteten und geleasten Verm.gegenständen, zur Umsetzung von Hygiene-konzepten.
 einschließlich EDV Investitionen in Digitalisierung einmalig bis zu
7. Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung 20.000 Euro
8. Grundsteuern 15. Marketing- und Werbekosten
9. Lizenzgebühren 16. Ausgaben für Hygienemaßnahmen
10. Versicherungen, Abos u.a. feste betriebl. Ausgaben
11. Kosten für prüfende Dritte

 18
Überbrückungshilfe III Plus

Abweichend von der ÜHIII gelten in der ÜHIII Plus folgende Förderkonditionen:

Bundesregelung Schadensausgleich: Sie gilt für Unternehmen, die von staatlichen
Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind. Das bedeutet, dass der Geschäftsbetrieb
entweder eingestellt wurde (direkte Betroffenheit), oder nachweislich und regelmäßig 80 Prozent der
Umsätze mit solchen direkt betroffenen Unternehmen erzielt wird (indirekte Betroffenheit).
 • Im Einzelhandel zählt Click-and-Collect als direkte Betroffenheit.
 • In der Reisebranche gilt direkte Betroffenheit, wenn auf Grundlage von Lockdown-
 Maßnahmen ein Umsatzeinbruch von mindestens 80 Prozent zu verzeichnen war.
 • Im Falle von Unternehmen mit mehreren wirtschaftlichen Tätigkeitsfeldern muss sich der
 Umsatz zu mindestens 80 Prozent eindeutig zu solchen Tätigkeiten zuordnen lassen, die
 direkt betroffen sind.
 • Bei der Schadensermittlung für Volumina größer 12 Mio. Euro muss nicht die Situation des
 gesamten Unternehmensverbunds berücksichtigt werden.

 19
Überbrückungshilfe III Plus

Abweichend von der ÜHIII gelten in der ÜHIII Plus folgende Förderkonditionen:

• Förderfähigkeit von Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für
 Insolvenz abwendende Restrukturierung.
• Beschränkungen zu Gewinn- und Dividendenausschüttungen, Aktienrückkäufen und
 Bonuszahlungen bei Hilfen oberhalb von 12 Millionen Euro.
• Restart-Prämie von 60 Prozent auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Juli 2021 zu
 den Personalkosten im Mai 2021
 • bei wahlweiser Beibehaltung der bisherigen Personalkostenpauschale von 20 Prozent auf
 die Erstattung zu den Fixkostenpositionen 1 bis 10.
 • Die Ausgestaltung als Option führt dazu, dass Unternehmen, die in der Krise Personal
 behalten haben, nicht „bestraft“ werden.
 • Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Nach
 September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.

 20
Überbrückungshilfe III

Voraussetzungen - Checkliste

 Antrag über prüfenden Dritten fällige bzw. begründete betriebliche Fixkosten
 (außer Neustarthilfe) im Antragsmonat

 Bei Anträgen für November und Dezember
 Gegründet bis 31.10.2020
 keine November- oder Dezemberhilfe erhalten

 coronabedingter Umsatzrückgang Wahl der beihilferechtlichen Grundlage
 von mindestens 30 % Kleinbeihilfe bis 1,8 Mio. Euro oder
 im betreffenden Antragsmonat Fixkostenhilfe bis 10 Mio. Euro

 Antragsmonate November 2020 Anrechnung von anderen Hilfen,
 bis Juni 2021 z. B. Versicherungsleistungen

 21
Überbrückungshilfe III

 Alternative Optionen für Soloselbstständige

 Fixkostenzuschuss
 Antragstellung über prüfenden Dritten
 Zuschusshöhe in Abhängigkeit des
 Soloselbständige Umsatzrückgangs (s.o.)
 Soloselbständige im Haupterwerb mit
 < 1,0 VZÄ* Angestellten und Neustarthilfe
 unständige Beschäftigte, die in der • Direktantrag ohne prüfenden Dritten
 ÜHIII keine Fixkosten geltend machen • Registrierung im Portal über ELSTER
 • Zuschusshöhe in Abhängigkeit des Referenzumsatzes
 2019 bis zu 12.000€
 • Max. 1.250 Euro / Monat Jan bis Jun 2021
 Max. 1.500 Euro / Monat Jul bis Sept 2021

 • Förderzeitraum: Jan – Sept 2021
*Beschäftigte bis 20 Stunden = Faktor 0,5
 Beschäftigte bis 30 Stunden = Faktor 0,75
 Beschäftigte über 30 Stunden = Faktor 1
 Beschäftigte auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3 22
Überbrückungshilfe III

Optionen für Soloselbstständige - Neustarthilfe

Bestimmung der Zuschusshöhe

 Referenzumsatz

 ℎ 2019 ÷ 12 × 6
 2

 Gründung nach 1. Januar 2019:
 Anpassung der geschäftstätigen Monate oder Jan + Feb 2020 oder 3. Quartal 2020

 23
Überbrückungshilfe III

Optionen für Soloselbstständige - Neustarthilfe

Schlussabrechnung bis Ende 2021

 Sollte der tatsächliche Umsatz Januar bis Juni 2021 bei über 40 % des
 sechsmonatigen Referenzumsatzes liegen, ist die Vorschusszahlung anteilig
 so zurückzuzahlen, dass in Summe der erzielte Umsatz und die Förderung
 90 % des Referenzumsatzes nicht überschreiten.
 Förderung + Umsatz im Förderzeitraum = < 90% des Referenzumsatzes

 Beispiel am Referenzumsatz 2019 von 15.000€

 7.500€ Förderung + 12.000€ UF 19.500€
 90% des Referenzumsatzes 13.500€

 Rückzahlung 6.000€
 24
Überbrückungshilfe III

Orientierung im Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

 25
Vergleich der
Programme

 26
Vergleich der Programme

Programme – Kombinationsmöglichkeiten

 November-/ Überbrückungshilfe III Überbrückungshilfe II Stabilisierungshilfe II
 Dezemberhilfe

Geförderte November und November 2020 bis Juni September bis Dezember Januar bis März 2021
Monate Dezember 2020 2021 2020

Was wird KUG, ÜH II, ÜH II, bei November- November- und Antrag nur möglich,
angerechnet? laufende Umsätze und Dezemberhilfe keine Dezemberhilfe bei wenn bessergestellt als
 Zuschüsse für Nov./Dez. Überschneidung bei ÜHIII

 Immer relevant: maximale Förderhöhe nach EUBR!

 27
Vergleich der Programme

 Programmübersicht – Zeiträume und Fristen

 ÜHIII Plus
 ÜHIII
Mit Neustarthilfe

 ÜHII

 NDH
 ohne EXTRA

 Förderzeitraum
 SHII
 Antragstellung

 Sept20 Okt20 Nov20 Dez20 Jan21 Feb21 Mär21 Apr21 Mai21 Jun21 Jul21 Aug21 Sept21 Okt21 28
Vergleich der Programme

 Aktueller Stand der Auszahlungen (8. Juni 2021, Bundesebene)

 Novemberhilfe Dezemberhilfe ÜHI ÜHII ÜHIII Neustarthilfe

 Anträge gestellt 383.911 375.745 137.187 215.091 250.133 199.495

 Volumen
 7,00 Mrd. Euro 7,6 Mrd. Euro 1,68 Mrd. Euro 2,98 Mrd. Euro 16,07 Mrd. Euro 1,23 Mrd. Euro
 Anträge
 Anträge
 -- -- 123.283 102.076 -- --
 bewilligt
 Volumen
 5,92 Mrd. Euro 6,32 Mrd. Euro 1,42 Mrd. Euro 2,71 Mrd. Euro 9,86 Mrd. Euro 1,15 Mrd. Euro
 ausgezahlt
 Quote* 85 % 83 % 85 % 91 % 61 % 93 %

 Anträge seit 25.11.2020 23.12.2020 Juni 2020 21.10.2020 10.02.2021 16.02.2021

 Anträge bis 30.04.2021 30.04.2021 09.10.2020 31.03.2021 30.09.2021 30.09.2021
*nach Volumen https://dashboard-deutschland.de/#/themen/konjunkturprogramm/konjunkturprogramm

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EU-Beihilferecht

 30
EU-Beihilferecht

Relevanz des EU-Beihilferechts

 Warum relevant?
  Definiert maximale Höhe der staatlichen Subventionen innerhalb eines bestimmten Zeitraums
 (De-minimis: drei Steuerjahre, ansonsten für die Dauer des Beihilferahmens)
  Definiert Rahmenbedingungen von Förderkonditionen und Nachweispflichten

 Welcher beihilferechtliche Rahmen greift?
  Bis 2 Mio. EUR: Kleinbeihilfe/De-minimis (kein Verlustnachweis)
  Bis 10 Mio. EUR: Fixkostenhilferegelungen (mit Verlustnachweis)
  Bis 40 Mio. EUR: Bundesregelung Schadensausgleich (direkte/indirekte Betroffenheit notwendig, Verlustnachweis)
  Unbegrenzt in Höhe des Schadens/entgangener Gewinn: Schadensausgleichsregelung (Nachweis des Schadens
 durch Lockdownbeschluss vom 28.10.20, nur für NDH Extra)

 Beihilferahmen können aufaddiert werden. Weitere Informationen: DIHK, BMWi
 31
EU-Beihilferecht

 Beihilferechtsrahmen für die Programme

 Beihilfeobergrenze Bundesregelung De-minimis- Bundesregelung Schadensaus-
 pro Betrieb Kleinbeihilfen 2020 Verordnung Fixkostenhilfe 2020 gleichsregelung

Soforthilfe 2020 x
 bis 1,8 Mio. Euro x
(auch SH I/II, Tilgungszuschuss) (Landesprogramm)

Überbrückungshilfe I bis 1,8 Mio. Euro x x

Überbrückungshilfe II bis 10 Mio. Euro x x x

Überbrückungshilfe III (Plus) bis 40 Mio. Euro x x x x

 jeweils 1,8 Mio. x
November/Dezemberhilfe
 Euro

November/Dezemberhilfe
 offen x x x
EXTRA

 32
Grafik in groß hier.
 33
Kontakt und weitere Informationen

 Website
 www.ihk-sbh.de/corona
 Aktuelle Rechtslage, Fördermöglichkeiten, Newsletter,
 Politische Positionen

 Corona-Hotline
 07721 922 244
 Mo-Fr 8.30 bis 17 Uhr
 coronaauskunft@vs.ihk.de

 BMWi (Antragstellung)
 Hotline für prüfende Dritte: 030 530199322
 Hotline für Soloselbstständige (Direktantrag): 030 120021034

 L-Bank (Auszahlung)
 finanzhilfen-corona@l.bank.de – 0721 1501770 34
Ausblick

Das ist geplant:
 Änderungsanträge für alle
 Bundesprogramme Was brauchen Sie?
 Härtefallfonds
 Melden Sie sich bei
Das wird benötigt: uns!
 Ausweitung auf betroffene Unternehmen
 Abschlagszahlungen erhöhen
 Zielgenaue Unterstützung von Start-ups
 Unterstützung für Wiedereröffnung

 35
Datum 36
Anhang

 37
Anhang – Kurzübersicht über laufende Programme

 November-/
 Überbrückungshilfe III Überbrückungshilfe II
 Dezemberhilfe
 Kurzübersicht über laufende Hilfsprogramme
förderungsberechtigt
 nur, die, die ab 2. November 2020
 alle mit Umsatzrückgang alle mit Umsatzrückgang
 geschlossen worden

Höhe der Hilfe 75 % des Vergleichsnettoumsatzes
 je nach Umsatzrückgang siehe unter Fixkosten
 Nov./Dez. 2019
für welche Monate November/Dezember November 2020 bis Juni 2021 September bis Dezember 2020
was wird angerechnet ÜH II, bei November- und Dezemberhilfe keine
 KUG, ÜH II, lfd. Umsätze November- und Dezemberhilfe
 Zuschüsse für Nov./Dez.
Umsatzrückgang
 mind. 50 % in zwei zusammen-
 mind. 30 % im Vergleich zum Monat in 2019 je hängende Monate im Zeitraum
 keiner April bis August 2020
 Antragmonat
 oder Ø mind. 30 % im Zeitraum

Fixkostenerstattung 40 % = Rückgang zw. 30 und 50 %
 nein 60 % = zw. 50 und 70 %
 100 bzw. 90 % = über 70 %
Fixkostenkatalog nein ja
Abschlagszahlungen 10.000 Euro 100.000 Euro je Monat nein
 Datum
Max. Höhe offen 1,5 Mio. Euro pro Monat (bei Verbund 3 Mio. Euro) 50.000 Euro im Monat
 38
Anhang – ÜHIII: Sonderfall Einzelhändler

Berechnungsbeispiel Warenabschreibungen (1/2)

 Differenz der kumulierten Einkaufspreise und  Bei Antragstellung = Pauschalierung möglich
 der kumulierten Abgabepreise für die gesamte
  Bei Schlussabrechnung =
 betrachtete Ware
 Einzelwertbetrachtung
 auch aktivierungspflichtige
  kumulierte Abgabepreise = wenigstens 10 %
 Anschaffungsnebenkosten berücksichtigen
 der kumulierten Einkaufspreise
 kumulierte Abgabepreise = Wertberichtigungen
  Formel: Einkaufspreis – (10 % vom
 nach Handelsrecht zur
 Einkaufspreis) = Wertabschreibung
 Warenwertabschreibung
  Wertabschreibung = 90 % der Einkaufspreise
 Warenabschreibungen = 100 % als Fixkosten

 39
Anhang – ÜHIII: Sonderfall Einzelhändler

Berechnungsbeispiel Warenabschreibungen (2/2)

  Einkaufspreise inkl. Anschaffungsnebenkosten im Zeitraum von Januar 2021
 bis Februar 2021 für Winterware = 500.000 Euro
  10 % = 50.000 Euro
  Warenwertabschreibung = 450.000 Euro
  Bei Umsatzrückgang von über 70 % = 90 % Zuschuss
  = 405.000 Euro
  zusätzlich die anderen Fixkostenzuschüsse

 40
Anhang – Beihilfe: Berechnung der sog. ungedeckten Fixkosten

Fixkostenhilfe-Regelung

 Ein Nachweis ungedeckter Fixkosten / eines Verlustes ist im Rahmen der vorzunehmenden Schlussabrechnung nur nötig, falls
 Corona-Zuschussförderprogramme des Bundes im Rahmen der Fixkostenhilfe-Regelung gewährt werden.

 41
Anhang - Ehemalige Fördermöglichkeiten

November-Dezemberhilfe

Wer ist antragsberechtigt?
  Unternehmen (auch gemeinnützige und öffentliche), Vereine, Einrichtungen und Soloselbstständige im Haupterwerb, die
 durch die MPK-Beschlüsse von den Schließungsanordnungen ab 2. November betroffen sind
  Direkt Betroffene: Unternehmen, die direkt von den Schließungsanordnungen betroffen sind
  Indirekt Betroffene: Unternehmen, die regelmäßig mindestens 80 % ihrer Umsätze mit direkt von den
 Schließungsanordnungen betroffenen Unternehmen erzielen (z. B. eine Veranstaltungsagentur, die für Messegesellschaften
 arbeitet)
  Über Dritte Betroffene: Unternehmen, die regelmäßig mindestens 80 % ihrer Umsätze durch Lieferungen und Leistungen im
 Auftrag von Unternehmen, die direkt von den Schließungsanordnungen betroffen sind, über Dritte erzielen (z. B. ein
 Cateringunternehmen, welches über Veranstaltungsagenturen Messegesellschaften beliefert)
  Mischbetriebe und verbundene Unternehmen: mindestens 80 % des Umsatzes 2019 als direkt/indirekt/über Dritte betroffen ist
 (z.B. Fitnessstudio, das Physiotherapie anbietet).
  In Zukunft: In ein Programm zusammengeführt mit neuem EU-Beihilferechtsrahmen und Förderrichtlinie (NDH EXTRA)

 Bereich im Portal der Überbrückungshilfe 42
Anhang - Ehemalige Fördermöglichkeiten

November-Dezemberhilfe

Wie hoch ist der Zuschuss?
  Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 % des Umsatzes aus November bzw. Dezember 2019 anteilig
 für die Anzahl der Schließtage im November (in der Regel 29 Tage) bzw. im Dezember 2020 (in
 der Regel 31 Tage) als einmalige Kostenpauschale.
  Gleichartige Corona-bedingte Leistungen, wie z. B. Kurzarbeitergeld, ÜH II oder
 Versicherungsleistungen werden angerechnet, wenn sich der Leistungszeitraum überschneidet.
  Im Leistungszeitraum erzielte Umsätze werden bis zu einer Höhe von 25 % des
 Vergleichsumsatzes nicht angerechnet. Bei Gaststätten werden Umsätze des Außerhausverkaufs
 während der Schließtage von der Umsatzanrechnung ausgenommen.
  Abschlagszahlungen von 50 % der beantragten Fördersumme bis zu 50.000€.

 Bereich im Portal der Überbrückungshilfe 43
Anhang - Ehemalige Fördermöglichkeiten

November-Dezemberhilfe

Sonderfälle
  Soloselbstständige können alternativ zum Umsatz im November bzw. Dezember 2019 den durchschnittlichen
 Monatsumsatz im Jahr 2019 zugrunde legen.
  Anträge können von Soloselbstständigen bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro direkt - ohne „prüfende Dritte“
 gestellt werden (Direktantrag). Hierzu ist die ELSTER-Zertifikatsdatei nötig. Ein Antrag auf ÜH darf jedoch noch nicht gestellt
 worden sein. Ansonsten ist dieser Antragsweg nicht möglich.

  Junge Unternehmen, die nach Oktober 2019 gegründet wurden, können als Vergleichsumsatz zwischen dem Umsatz im
 Oktober 2020 oder dem durchschnittlichen Monatsumsatz seit Gründung wählen.
  Um antragsberechtigt zu sein muss die Neugründung vor dem 1. Oktober 2020 erfolgt sein. Die Fortführung eines
 Unternehmens durch einen Nachfolger, an einem anderen Ort, eine Umfirmierung, eine Umwandlung oder ein Wechsel in
 den Haupterwerb gelten nicht als Neugründung.

 Bereich im Portal der Überbrückungshilfe 44
Anhang - Ehemalige Fördermöglichkeiten

Überbrückungshilfe II

Wer ist antragsberechtigt?
  Unternehmen und Soloselbstständige im Haupterwerb mit einem Umsatz im Vorjahr der Antragstellung unter 750
 Mio. Euro und einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von April bis August 2020 im Vergleich zu den
 entsprechenden Vorjahresmonaten
  Der Umsatzeinbruch von April bis August 2020 muss im Vergleich zu den entsprechenden Vorjahresmonaten
 durchschnittlich mindestens 30 % betragen oder in zwei zusammenhängenden Monaten von April bis August 2020
 im Vergleich zu den entsprechenden Vorjahresmonaten mindestens 50 %
  Außerdem muss der Umsatzeinbruch in mindestens einem Monat im Förderzeitraum September bis Dezember
 2020 mindestens 30 % betragen
  Antragsteller müssen dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig und die Gründung muss vor dem 31. Oktober 2019
 erfolgt sein
  In Zukunft: Wahlmöglichkeit Beihilferecht in der Schlussabrechnung - Vorteil: Keine Verlustrechnung

 Bereich im Portal der Überbrückungshilfe 45
Anhang - Ehemalige Fördermöglichkeiten

Überbrückungshilfe II

Wie hoch sind die Zuschüsse?
  Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten im Förderzeitraum in Abhängigkeit von der Höhe des monatlichen
 Umsatzeinbruchs, z. B. Mieten und Pachten, Energie, Zinsen, Versicherungen, Instandhaltung, Kosten für prüfende Dritte,
 Personalaufwand (pauschal 20 % des Fixkostenblocks), …
  Zuschuss in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Monat im Förderzeitraum
 – bis zu 40 % Fixkostenerstattung bei Umsatzeinbruch ≥30 -50 %
 – bis zu 60 % Fixkostenerstattung bei Umsatzeinbruch ≥50 -70 %
 – bis zu 90 % Fixkostenerstattung bei Umsatzeinbruch > 70 %

  Fiktiver Unternehmerlohn aus der Landeskasse bis zu 1.180 Euro in Abhängigkeit von der Höhe des Umsatzeinbruchs im
 Fördermonat
 – 590 Euro bei Umsatzeinbruch ≥30 -50 %
 – 830 Euro bei Umsatzeinbruch ≥50 -70 %
 – 1.180 Euro bei Umsatzeinbruch > 70 %

 Bereich im Portal der Überbrückungshilfe 46
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