Leitfaden Bodenschutz auf Linienbaustellen - umweltdaten ...

Die Seite wird erstellt Emma Heck
 
WEITER LESEN
Leitfaden Bodenschutz auf Linienbaustellen - umweltdaten ...
Leitfaden
Bodenschutz auf Linienbaustellen
Leitfaden Bodenschutz auf Linienbaustellen - umweltdaten ...
Herausgeber:
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt
und ländliche Räume des Landes
Schleswig-Holstein (LLUR)
Obere Bodenschutzbehörde
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel: 0 43 47 / 704-0
www.schleswig-holstein.de/llur

Ansprechpartnerin:
Dr. Nicole Bädjer
Telefon 04347 704-551
nicole.baedjer@llur.landsh.de

Titelfotos (Fotoautoren):
groß: Linienbaustelle in landwirtschaftlich
genutzten Flächen (TenneT)
links: Kettenfahrzeuge mit sehr geringen
Kontaktflächendrücken eignen sich zumeist
auch für schwere Transporte (GZP Boden, Wasser, Geologie GbR (GZP))
Mitte: zu dicht aneinander liegende Bodenmieten
führen zu Vermischungen beim Wiedereinbau (GZP)
rechts: hier zeigt der Mais Aufwuchsschäden im
ehemaligen Arbeitsstreifen (GZP)

Alle weiteren Fotos im Innenteil von GZP

PDF der Broschüre im Internet
www.schleswig-holstein.de/llur
unter „Broschüren/Karten“ ⇒ Geologie/Boden
Schriftenreihe: LLUR SH – GB 19

ISBN 978-3-937937-71-7

November 2020
2., aktualisierte Auflage

Herstellung:
Pirwitz Druck & Design, Kiel

Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt.

Diese Druckschrift wird im Rahmen der
Öffentlichkeitsarbeit der schleswig-holsteinischen
Landesregierung herausgegeben. Sie darf weder
von Parteien noch von Personen, die Wahlwerbung
oder Wahlhilfe betreiben, im Wahlkampf zum Zwecke der
Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug
zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in
einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der
Landesregierung zu Gunsten einzelner Gruppen verstanden
werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift
zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zur verwenden.

Die Landesregierung im Internet:
www.landesregierung.schleswig-holstein.de
Leitfaden Bodenschutz auf Linienbaustellen - umweltdaten ...
Inhalt
         Vorwort ..........................................................................................................................................................4

         1.         Ziele und Anwendungsbereich.........................................................................................5

         2.         Allgemeine Hinweise zum Bodenschutz in der Baupraxis .............................6

         3.         Trassenvorplanung ....................................................................................................................7

         4.         Ausführungsplanung und Bodenschutzkonzept...................................................8
                    4.1 Planung des Maschineneinsatzes...............................................................................................8
                    4.2 Bodenmanagementplanung ....................................................................................................10

         5.         Bauausführung ...........................................................................................................................11
                    5.1 Örtliche Bauüberwachung........................................................................................................11
                    5.2 Begleitende Messungen ...........................................................................................................12
                    5.3 Umgang mit Bodenmaterial .....................................................................................................12

         6.         Wiederherstellung der Bodenfunktionen ...............................................................16
                    6.1 Rekultivierung .............................................................................................................................16
                    6.2 Melioration ..................................................................................................................................17
                    6.3 Folgebewirtschaftung................................................................................................................17

         Literatur .......................................................................................................................................................18
                    Gesetze, Normen und technische Regeln.......................................................................................19

         Anhang ........................................................................................................................................................20
                    Anhang A – Übersicht der bodenkundlichen und geologischen Kartenwerke ........................20
                    Anhang B – Muster eines Maschinenkatasters mit Klassifizierung der
                               Verdichtungsgefährdung.............................................................................................22
                    Anhang C – Checklisten zum Bodenschutz auf Linienbaustellen ................................................23

         Checklisten................................................................................................................................................24
                    Checkliste 1:           Ergänzende Bodenkartierung ................................................................................24
                    Checkliste 2:           Maschinendaten.......................................................................................................25
                    Checkliste 3:           Bodenmanagementplanung ..................................................................................26
                    Checkliste 4:           Grundlegende Aufgaben der Bodenkundlichen Baubegleitung .....................27
                    Checkliste 5:           Bodenkundliche Baubegleitung beim Bodenabtrag..........................................28
                    Checkliste 6:           Bodenkundliche Baubegleitung bei der Zwischenlagerung.............................29
                    Checkliste 7:           Bodenkundliche Baubegleitung bei der Wiederverfüllung...............................30
                    Checkliste 8:           Bodenkundliche Baubegleitung bei sulfatsauren Böden ..................................31
                    Checkliste 9:           Bodenkundliche Baubegleitung bei organischen Böden/Torfen.....................32
                    Checkliste 10:          Bodenkundliche Baubegleitung bei Einsatz von ortsfremdem Material .........33
                    Checkliste 11:          Bodenkundliche Baubegleitung bei Wasserhaltung ..........................................34
                    Checkliste 12:          Bodenkundliche Baubegleitung bei der Rekultivierung ....................................35
                    Checkliste 13:          Bodenkundliche Baubegleitung bei der Melioration .........................................36
                    Checkliste 14:          Bodenkundliche Baubegleitung bei der Folgebewirtschaftung.......................37

                                                                                                                                                                           3
Leitfaden Bodenschutz auf Linienbaustellen - umweltdaten ...
Vorwort
          Mit der Energiewende gewinnt die Verlegung          Phasen eines Linienbaustellenvorhabens, von
          von Erdkabeln erheblich an Bedeutung. Da die-       der Planung des Trassenverlaufs über die bo-
          se über weite Strecken in der freien Landschaft     denkundliche Baubegleitung bei der Bauaus-
          in den Untergrund eingebracht werden, kommt         führung bis zur Wiederherstellung der Boden-
          es zu einem linienhaften Eingriff in den natürli-   funktionen dargestellt. Die Vorgaben wurden
          chen Bodenaufbau. Der Schutz der Ressource          vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse und
          Boden und der Erhalt seiner vielfältigen Funk-      technischer Normen aktualisiert. Die Besonder-
          tionen im Naturhaushalt und als Grundlage für       heiten der Böden in Schleswig-Holstein finden
          die Landbewirtschaftung dürfen dabei nicht aus      dabei Berücksichtigung. Die Empfehlungen un-
          dem Blick geraten.                                  terstützen die Verantwortlichen dabei, Boden-
                                                              beeinträchtigungen durch Bauprozesse zu ver-
          Auch in Hinblick auf die gesellschaftliche Ak-      meiden bzw. zu vermindern und mögliche Fol-
          zeptanz der Stromtrassen muss sichergestellt        gekosten für Rekultivierungen nach Bauab-
          sein, dass die in Anspruch genommenen Böden         schluss zu reduzieren.
          nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder
          landwirtschaftlich genutzt werden können. Hier-     Der vorliegende Leitfaden trägt dazu bei, den
          zu ist ein sorgsamer Umgang mit dieser wert-        vorsorgenden Bodenschutz mit den Erforder-
          vollen Ressource notwendig. Mechanische Be-         nissen der Energiewende in Einklang zu brin-
          lastungen des Bodens in der Bauphase sind auf       gen.
          ein unvermeidbares Maß zu minimieren. Die
          Kriterien, die aus Sicht des Bodenschutzes zu
          beachten sind, müssen im Vorfeld festgelegt
          werden und allen an Planung und Durchfüh-
          rung des Bauprojektes Beteiligten bekannt sein.
                                                              Sabine Rosenbaum
          In dem vorliegenden Leitfaden werden präzise        Abteilungsleiterin Geologie und Boden
          Vorgaben und konkrete Schritte für die prakti-      Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und
          sche Anwendung während der verschiedenen            ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein

4    „
Leitfaden Bodenschutz auf Linienbaustellen - umweltdaten ...
1. Ziele und Anwendungsbereich
Der Boden ist ein wichtiger Bestandteil unseres   grundsätzlich bei solchen Baumaßnahmen zu
Ökosystems. Er übernimmt neben der zentralen      empfehlen, bei denen die geplanten Trassen
Rolle für das Wachstum landwirtschaftlicher       durch sensible Bodenbereiche wie Moore, was-
Nutzpflanzen vielfältige Funktionen im Natur-     sergesättigte oder feinkörnige Böden geführt
haushalt. Der Schutz und Erhalt der natürlichen   werden.
Bodenfunktionen ist daher ein zentrales Anlie-
gen eines nachhaltigen Flächenmanagements         Die vorliegende Kurzanleitung fasst Empfehlun-
und als Zielstellung in verschiedenen gesetzli-   gen des umfassenden Gutachtens „Leitfaden
chen Normen verankert.                            Bodenschutz auf Linienbaustellen“ (GZP, 2014)
                                                  zusammen, das im Auftrag des Landesamtes für
Im Zuge von Bauprojekten werden Böden in er-      Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
heblichem Maße mechanisch beansprucht. Be-        (LLUR) als obere Bodenschutzbehörde erstellt
einträchtigungen durch Gefügeänderungen           und durch einen Beirat aus Vertreterinnen und
und Verdichtung sind insbesondere dort zu ver-    Vertretern der Energie- und Bauwirtschaft sowie
meiden, wo die Böden nach Abschluss der Bau-      der Landwirtschaft und der zuständigen Boden-
maßnahmen die natürlichen Bodenfunktionen         schutzbehörden begleitet wurde.
wieder aufnehmen sollen. Durch eine voraus-
schauende Berücksichtigung der Bodenschutz-       Die für die praktische Ausführung der Berück-
belange im Planungsprozess sowie eine fach-       sichtigung des Bodenschutzes auf Linienbau-
kundige Begleitung der Bauausführung können       stellen von der Trassenvorplanung bis zur Me-
ein reibungsloser Bauablauf sichergestellt und    lioration wesentlichen Punkte, insbesondere
Kosten für die Wiederherstellung der Leistungs-   auch im Rahmen der bodenkundlichen Baube-
fähigkeit der Böden reduziert werden.             gleitung, sind in Anhang C zusätzlich stichwort-
                                                  artig aufgelistet.
Die vorliegenden Empfehlungen zielen vor dem
Hintergrund der zunehmenden Bedeutung des          Mit den Empfehlungen werden keine zusätzli-
Leitungsbaus im Zuge der Energiewende in          chen Regelungen zum Bodenschutz geschaffen,
Schleswig-Holstein insbesondere auf den Bau       sondern die bestehenden gesetzlichen Anfor-
von Stromleitungstrassen ab; sie sind jedoch      derungen für die Baupraxis konkretisiert und
auch auf Linienbauvorhaben im Gas- oder Was-      auf die Besonderheiten von Linienbaumaßnah-
serleitungsbau sowie auf den Pipelinebau über-    men in schleswig-holsteinischen Bodenland-
tragbar. Sie sollen bei größeren Linienbauvor-    schaften abgestimmt. Die Anleitung soll Bau-
haben außerhalb der Siedlungsbereiche An-         herren, Planer, bauausführende Unternehmen
wendung finden, die eines Raumordnungsver-        und Behörden bei der Umsetzung der gelten-
fahrens, eines Planfeststellungsverfahrens oder   den Bodenschutzbestimmungen unterstützen
einer naturschutzrechtlichen Genehmigung be-      und die Anforderungen für alle Beteiligten
dürfen und bei denen die betroffenen Flächen      transparent machen. Ziel ist es, den Boden-
anschließend wieder landwirtschaftlich oder als   schutz bei vergleichbaren Bauprojekten in
naturnahe Böden genutzt werden. Eine fach-        Schleswig-Holstein unter Verwendung gleicher
kundige Baubegleitung ist darüber hinaus          Maßstäbe zu berücksichtigen.

                                                                                                     5
Leitfaden Bodenschutz auf Linienbaustellen - umweltdaten ...
2. Allgemeine Hinweise zum Bodenschutz
   in der Baupraxis
                     Die Durchführung von Baumaßnahmen ist mit           des Bodens mit schwerem Gerät sind mit unge-
                     erheblichen Eingriffen in den Boden verbun-         wollten Boden(schad)verdichtungen verbun-
                     den. Der Abtrag des Oberbodens bzw. die Zwi-        den. Die Durchführung bzw. Veränderung von
                     schenlagerung in Form trassenparalleler Bo-         Drainage- und Wasserhaltungsmaßnahmen füh-
                     denmieten und die Wiederverfüllung von Bo-          ren zu Veränderungen des Bodenwasserhaus-
                     denmaterial wie auch die Einbringung eines          haltes. Bei empfindlichen Böden, wie organi-
                     Sandbettes in den Leitungsgraben stören die         schen oder sulfatsauren Böden, kann es bei un-
                     natürliche Lagerung und das Gefüge des Bo-          sachgemäßer Behandlung zu Problemen durch
                     dens. Die Einrichtung von Lagerflächen, Zuwe-       Volumenverluste oder Versauerungen kommen.
                     gungen und Fahrwegen sowie das Befahren

Abbildung 1:
Tiefe Fahrspuren
entlang eines Lei-
tungsgrabens

                     Die frühzeitige Einbindung bodenkundlichen          he von rechtlichen Rahmenbedingungen und
                     Sachverstandes in den Planungsprozess sowie         technischen Regeln zu beachten, insbesondere
                     einer bodenkundlichen Begleitung bei der Bau-       die DIN 19639 „Bodenschutz bei Planung und
                     ausführung und gegebenenfalls bei Rekultivie-       Durchführung von Bauvorhaben“ aus 2019.
                     rungsmaßnahmen tragen dazu bei, Schädigun-          Dazu zählen außerdem das Baugesetzbuch
                     gen zu vermeiden und die Leistungsfähigkeit         (BauGB), das Bundes-Bodenschutzgesetz
                     des Bodens für Nachnutzungen wiederherzu-           (BBodSchG), die Bundes-Bodenschutz- und Alt-
                     stellen. Sind negative Auswirkungen nicht zu        lastenverordnung (BBodSchV), die Anforderun-
                     vermeiden, müssen die Böden melioriert oder         gen an die stoffliche Verwertung von minerali-
                     saniert werden. Zu empfehlen ist die Einrich-       schen Reststoffen/Abfällen - Technische Regeln
                     tung einer bodenkundlichen Baubegleitung            Teil I, II und III (LAGA M20), das Kreislaufwirt-
                     durch den Bauherrn. Sie stellt fachkundig den       schaftsgesetz (KrWG), das Raumordnungsge-
                     Schutz des Bodens im Zuge der Bauausführung         setz (ROG), das Umweltverträglichkeitsprü-
                     sicher.                                             fungsgesetz (UVPG), das Umweltschadensge-
                                                                         setz (USchadG), das Umwelthaftungsgesetz
                     Die Grundsätze des Bodenschutzes insbeson-          (UmweltHG), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
                     dere bei der Verlegung von Erdkabeln sind           und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
                     nunmehr auch in den Leitlinien des Rahmenpa-        (siehe Kapitel 8). Zuständige Bodenschutzbe-
                     piers „Bodenschutz beim Stromnetzausbau“ der        hörden in Schleswig-Holstein sind die unteren
                     Bundesnetzagentur (2020) verankert und als          Bodenschutzbehörden bei den Kreisen und
                     Voraussetzung für einen umweltverträglichen         kreisfreien Städten. Sofern für bestimmte Ge-
                     Stromnetzausbau anerkannt.                          werke bereits spezifische Regelungen vorliegen
                                                                         (z. B. im Gas- und Wasserfach DVGW 2008,
                     Bei der Planung und Durchführung sowie nach         2013), sollte dieser Leitfaden ergänzend heran-
                     Fertigstellung von Linienbaustellen ist eine Rei-   gezogen werden.

6
Leitfaden Bodenschutz auf Linienbaustellen - umweltdaten ...
3. Trassenvorplanung
Der Schutz des Bodens ist neben anderen Be-      Vorkehrungen gegen Bodenverdichtungen ein-
langen bereits im Zuge der Trassenfindung und    zuplanen.
Trassenplanung zu berücksichtigen. Zu diesem
Zeitpunkt ist die genaue Trassenführung mögli-   Aus diesen Gründen sind verfügbare Informa-
cherweise noch veränderbar und Bereiche, die     tionen zum Bodenaufbau und zur Bodenbe-
aus Sicht des Bodenschutzes als empfindlich      schaffenheit im Rahmen der Trassenplanung
einzustufen sind, können bei der Festlegung      auszuwerten und zu berücksichtigen. Grundle-
der Trasse berücksichtigt werden. Sowohl Bö-     gende digitale Informationen zum Thema Bo-
den mit einer besonderen Wahrnehmung von         den bietet der Landwirtschafts- und Umweltatlas
Bodenfunktionen als auch empfindliche Böden      Schleswig-Holstein (https://www.umweltdaten.
wie Moore, Grundwasserböden und Böden aus        landsh.de/atlas/script/). Weitere bodenkundli-
feinkörnigen Substraten mit einer hohen Ver-     che und geologische analoge und digitale Kar-
formbarkeit und Verdichtungsgefährdung soll-     tenwerke und Daten können über das Landes-
ten aus bodenschutzfachlicher Sicht möglichst    amt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche
von Baumaßnahmen ausgenommen werden.             Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)
Zudem ist das Bauen auf empfindlichen Böden      bezogen werden (vgl. Tab. A1 und A2 im An-
zeitlich nur beschränkt möglich, die Baumaß-     hang A). Auch Luft- und Satellitenbilder, Höhen-
nahmen sind nur mit größerem Aufwand durch-      modelle oder vorhandene Baugrunduntersu-
zuführen und in der Regel mit höheren (Folge-)   chungen wie auch Kenntnisse ortsansässiger
Kosten und strengeren Genehmigungsauflagen       Landwirte können nützliche Informationen dar-
verbunden. Gegebenenfalls sind umfangreiche-     stellen.
re Gründungsarbeiten, Bodenaustausch und

                                                                                                    7
Leitfaden Bodenschutz auf Linienbaustellen - umweltdaten ...
4. Ausführungsplanung und Bodenschutzkonzept
                     Nach Festlegung des Trassenverlaufs sollte in     negative Auswirkungen auf Boden und Gewäs-
                     Abstimmung mit der zuständigen Bodenschutz-       ser zu vermeiden.
                     behörde ein auf die Baumaßnahme zugeschnit-
                     tenes Bodenschutzkonzept erarbeitet werden.       Diese bodenschutzfachlichen Ausarbeitungen
                     Hierfür sind zunächst die vorhandenen Daten zu    sollten bereits so rechtzeitig vorliegen, dass sie
                     nutzen. Ergänzend kann eine Bodenkartierung       in die Ausschreibungsunterlagen bzw. das Leis-
                     entlang der Trasse oder von Trassenabschnit-      tungsverzeichnis einfließen können.
                     ten, für die keine ausreichenden Vorinformatio-
                     nen zur Verfügung stehen, notwendig sein, um
                     Bodendaten in ausreichender Aktualität und        4.1 Planung des Maschineneinsatzes
                     räumlicher Auflösung zu erhalten. Profilaufnah-   Der Einsatz von Maschinen soll unter Berück-
                     men sollten nach der Bodenkundlichen Kartier-     sichtigung der Empfindlichkeit der betroffenen
                     anleitung, Auflage 5 (AG BODEN, 2005) erfolgen    Böden erfolgen. Neben Bodentyp und Boden-
                     und eine Messung des Eindringwiderstandes         art ist der Haupteinflussfaktor für die Befahrbar-
                     beinhalten. Die Ergebnisse sollten auf Trassen-   keit die zum Zeitpunkt der Bauausführung vor-
                     plänen dargestellt und aus diesen die mechani-    herrschende Bodenfeuchte. Grundsätzlich sollte
                     schen Kennwerte (Befahrbarkeit, Belastbarkeit,    eine Befahrung möglichst bei trockenem Boden
                     Stabilität) sowie Informationen zur notwendigen   erfolgen, da dieser tragfähiger (mechanisch sta-
                     Bodentrennung abgeleitet werden.                  biler) ist als feuchter Boden. Alle notwendigen
                                                                       Fahrzeugeinsätze auf landwirtschaftlich genutz-
                     Das Bodenschutzkonzept sollte vorrangig auf       tem Boden sollten logistisch und technisch so
                     der Grundlage vorliegender Bodendaten im          geplant und durchgeführt werden, dass die
                     Vorfeld der Baumaßnahme erstellt werden. Es       mechanischen Belastungen, die Flächeninan-
                     enthält die Ausweisung empfindlicher Böden        spruchnahme sowie die Überrollhäufigkeiten
                     im Trassenverlauf, Empfehlungen zu gegebe-        minimiert werden. Geeignet sind bodenscho-
                     nenfalls bestehenden Bereichen, in denen für      nende Maschinen (vor allem kettenbetriebene
                     einen bodenschonenden Maschineneinsatz            Fahrzeuge) mit möglichst großen Aufstandsflä-
                     Lastverteilungsplatten auszulegen sind, sowie     chen, die auch bei hohen Fahrzeuggewichten
                     die Planung des Bodenmanagements auf der          nur geringe Kontaktflächendrücke aufweisen.
                     Baustelle. Ziel ist eine boden- und witterungs-   Diese können häufig auch unter ungünstigeren
                     angepasste Bau- und Terminplanung im Jahres-      (feuchten) Bodenverhältnissen eingesetzt wer-
                     verlauf unter Berücksichtigung der Bodenemp-      den. Als weitere technische Maßnahme für die
                     findlichkeit. Werden im Zuge der Bauarbeiten      Verringerung des Kontaktflächendrucks von
                     Maßnahmen zur Wasserhaltung oder Grund-           Radfahrzeugen kann der Reifendruck während
                     wasserabsenkung notwendig, sind diese auf         des Betriebes im Feld minimiert werden, um
                     das notwendige Minimum zu beschränken, um         die Aufstandsflächen der Reifen zu maximieren.

Abbildung 2:
Kettenfahrzeuge
weisen in der Re-
gel sehr geringe
Kontaktflächendrü-
cke auf und eignen
sich daher auf den
meisten Böden
auch für schwere
Transporte

8
Leitfaden Bodenschutz auf Linienbaustellen - umweltdaten ...
Tabelle 1: Verdichtungsempfindlichkeit repräsentativer schleswig-holsteinischer Böden und Grenzwerte für den Kontaktflächendruck

  Repräsentative Böden                    Verdichtungsempfindlichkeit      Grenzwert für den Kontaktflächendruck [kg cm-2]

  Schluffige und tonige Böden             hoch                             0,8
  der Marsch
  (z. B. Kalkmarsch, Kleimarsch)

  Sandige Böden der Geest                 gering                           1,6
  (z. B. Podsol, Gley)

  Sandige und lehmige Böden               mittel                           1,2
  des östlichen Hügellandes
  (z. B. (Para-) Braunerde, Pseudogley)

  Moore (Hochmoor, Niedermoor)            sehr hoch                        0,6 (in der Regel Lastverteilungsplatten)

Entscheidend ist die Verdichtungsgefährdung in        Bauausführung zu ermitteln. Zum weiteren Vor-
40 cm Tiefe, da der Unterboden im Gegensatz           gehen gibt das genannte Gutachten zum Bo-
zum Oberboden bei eingetretenen Verdichtun-           denschutz auf Linienbaustellen (GZP 2014) die
gen wesentlich langsamer wieder regeneriert           entsprechenden Hinweise. Es enthält die Grund-
und weniger gut wieder aufgelockert werden            lagen zur Berechnung von Kontaktfläche, Kon-
kann. In Tabelle 1 sind die Verdichtungsemp-          taktflächendruck und Druckbelastung in der zu
findlichkeiten in Schleswig-Holstein vorkommen-       betrachtenden Tiefe (40 cm). Hierzu sind die
der repräsentativer Böden sowie Grenzwerte für        Kenntnis maschinenbezogener Einzeldaten oder
den Kontaktflächendruck für Baumaschinen auf-         auf Maschinengruppen bezogener Daten bzw.
geführt. Diese Grenzwerte wurden ausgehend            Erfahrungswerte zu Reifenbreite und -durchmes-
von repräsentativen Daten zur Unterbodenstabi-        ser sowie zur Radlast erforderlich. Kurzfristige
lität entsprechender Böden und unter Berück-          Änderungen des Maschinenparks sind zu be-
sichtigung der Druckfortpflanzung in Böden ab-        rücksichtigen. Bei Mooren und humosen Tonen
geleitet (HORN & FLEIGE 2003, GZP 2014). Die          darf auch bei höheren Wasserspannungen auf-
Werte gelten für Böden mit Wassergehalten im          grund der erhöhten Empfindlichkeit nicht von
Bereich der Feldkapazität und sind aufgrund der       den in Tabelle 1 genannten Grenzwerten abge-
klimatischen Bedingungen in Schleswig-Holstein        wichen werden.
und des teilweise vorliegenden Grundwasser-
einflusses nahezu ganzjährig anzusetzen. Sie          Empfehlenswert ist es, auf der Grundlage der In-
sollten grundsätzlich nicht überschritten werden,     formationen zu den Bodeneigenschaften und
um Unterbodenschadverdichtungen zu vermei-            den einzusetzenden Maschinen eine Klassifizie-
den. Die Feldkapazität entspricht der Wasser-         rung der Verdichtungsgefährdung aller am Bau
menge, die ein zunächst wassergesättigter Bo-         beteiligten Maschinen in Form eines tabellari-
den entgegen der Schwerkraft nach 2 bis 3 Ta-         schen Maschinenkatasters vorzunehmen (Muster
gen noch halten kann.                                 siehe Anhang B). Mit Hilfe eines Ampelsystems
                                                      können im Vorfeld ungeeignete Maschinen vor-
Die maximal zulässigen Kontaktflächendrücke           sorgend von empfindlichen Böden ferngehalten
sollten der ausführenden Baufirma mitgeteilt          werden bzw. unter ungünstigen Witterungs-
und gegebenenfalls vertraglich vereinbart wer-        oder Bodenfeuchteverhältnissen entsprechende
den, damit der Auftragnehmer seine erforderli-        Empfehlungen für zusätzliche Schutzmaßnah-
chen Fahrzeuge und Maschinen entsprechend             men (Auslegen von Lastverteilungsplatten) ab-
disponieren kann.                                     geleitet werden. Tiefe Fahrspuren sind immer
                                                      Anzeichen dafür, dass die Stabilität des Bodens
Bei höheren Wasserspannungen, das heißt tro-          nicht ausreicht, um die Last eines Fahrzeuges
ckenerem Boden, nimmt die Gefahr der Unter-           schadlos zu tragen, und der Einsatz besser ge-
bodenschadverdichtung ab, und es kann im Ein-         eigneter Maschinen oder zusätzlicher Schutz-
zelfall von den in Tabelle 1 genannten Grenz-         maßnahmen erfolgen sollte. Werden Lastvertei-
werten des Kontaktflächendruckes abgewichen           lungsplatten ausgelegt, ist auf eine ausreichen-
werden. Hierzu ist die aktuelle mechanische Un-       de Breite und eventuell notwendige Ausweich-
terbodenstabilität (Vorbelastung) während der         stellen zu achten.

                                                                                                                                 9
Leitfaden Bodenschutz auf Linienbaustellen - umweltdaten ...
Abbildung 3:   Unter solch nassen Bedingungen mit stehendem Wasser auf der Bodenoberfläche dürfen keine Erdarbeiten ausgeführt
               werden

                      Vor allem Baumaschinen, die hohe Kontaktflä-         4.2 Bodenmanagementplanung
                      chendrücke aufweisen (insbesondere schwere           Wird Bodenmaterial abgetragen, zwischengela-
                      Radfahrzeuge), können häufig nicht ohne be-          gert und wiederverfüllt, sind grundsätzlich
                      sondere Schutzmaßnahmen (Auslegen von                Ober- und Unterbodenmaterial getrennt von-
                      Lastverteilungsplatten) eingesetzt werden. Bei       einander zu behandeln. Ziel der Bodenmanage-
                      wassergesättigten Bodenverhältnissen (siehe          mentplanung ist, besonders verdichtungsemp-
                      Abbildung 3) soll der Baubetrieb mit diesen          findliche oder anderweitig empfindliche Berei-
                      Maschinen insbesondere auf bindigen Böden            che (z. B. organische oder sulfatsaure Böden)
                      bis zur Verbesserung der Verhältnisse temporär       auszuweisen bzw. für die Planung der Boden-
                      unterbrochen werden. Sollen Lastverteilungs-         trennung Horizontgrenzen und -mächtigkeiten
                      platten zum Einsatz kommen, ist bei feuchten         der betroffenen Böden zu dokumentieren. Mit
                      Bodenbedingungen darauf zu achten, dass sie          Hilfe der Angaben zu Anzahl und Mengen der
                      im Vortriebsverfahren verlegt werden.                zu trennenden Substrate werden die unter Be-
                                                                           rücksichtigung der zulässigen Maximalhöhen
                      Werden Baustraßen aus Sand oder Schotter an-         (siehe DIN 19731) benötigten Lagerflächen so-
                      gelegt, führt dies trotz der üblichen Trennung       wie der insgesamt benötigte Arbeitsstreifen di-
                      mit Geovlies beim Rückbau häufig zu Verunreini-      mensioniert. Die Grundlagen der Planung des
                      gungen des anstehenden Oberbodens mit dem            Bodenmanagements für eine Baumaßnahme
                      zugeführten Einbaumaterial. Baustraßen sollten       bilden die Auswertungen vorhandener Boden-
                      daher nach Möglichkeit nur für den Schutz von        daten sowie die Ergebnisse der gegebenenfalls
                      längerfristig benötigten Flächen (z. B. Zuwegun-     durchgeführten Bodenkartierung.
                      gen, Baustelleneinrichtungsflächen) angelegt
                      werden. Bei der Planung der Baustraßen und
                      Baustelleneinrichtungsflächen sollten nach
                      Möglichkeit bereits vorhandene Wirtschaftswe-
                      ge genutzt werden.

10
5. Bauausführung
In dieser Projektphase finden der Erdbau und          bodenkundliche Baubegleitung hat gegenüber
die Verlegung der Leitungen statt. Je besser im       dem Auftragnehmer (einschließlich etwaiger
Vorfeld die Planung der Baumaßnahme durch-            Subunternehmer) und dem Auftraggeber keine
geführt wurde, desto eher findet in der Regel         Weisungsbefugnis, insbesondere auch nicht
auch eine reibungslose Bauausführung statt.           hinsichtlich eines Baustopps oder einer tempo-
Sämtliche das Schutzgut Boden betreffenden            rären Bauunterbrechung. Hierzu ist ausschließ-
Belange müssen vor Beginn der Arbeiten defi-          lich die zuständige Behörde befugt, die sich
niert, mit der zuständigen Bodenschutzbehörde         insbesondere bei Arbeiten in empfindlichen
abgestimmt und allen am Bau Beteiligten be-           Bodenbereichen durch regelmäßige Besuche
kannt sein. Zu empfehlen ist der Einsatz einer        auf der Baustelle über die aktuelle Situation in-
bodenkundlichen Baubegleitung, die im Laufe           formiert. Sie sollte über den Fortgang der Ar-
der Bauausführung die Umsetzung der boden-            beiten sowie gegebenenfalls bestehende bo-
schutzrelevanten Auflagen und Empfehlungen            denschutzrelevante Probleme zeitnah, z. B. in
kontrolliert, die Bauleitung berät und im Kon-        Form von wöchentlichen Berichten durch die
fliktfall zwischen dem Auftraggeber, Eigentü-         bodenkundliche Baubegleitung, unterrichtet
mern/Pächtern und Behörden vermittelt. Die            werden.

Abbildung 4: Ausheben eines Leitungsgrabens in einer Kalkmarsch

5.1 Örtliche Bauüberwachung
Die bodenkundliche Baubegleitung muss im              den auch Lösungsvorschläge sowie die zur
Rahmen der Bauüberwachung vor Ort regelmä-            Schadensbehebung durchgeführten Maßnah-
ßig anwesend sein, um den Umgang mit den              men. Insbesondere auf die Vermeidung von Bo-
Böden und diesbezügliche Zielvorgaben über-           denverdichtungen und Verminderung der Bo-
wachen zu können.                                     denbefahrung, das Bodenmanagement und die
                                                      Vermeidung von Bodenvermischung, eine sach-
Im Zuge der Bauüberwachung führt die boden-           gerechte Wiederherstellung der Bodenfunktio-
kundliche Baubegleitung ein Bautagebuch, in           nen sowie die Vermeidung stofflicher Belastun-
dem für jeden Baustellenbesuch alle bodenre-          gen und den Gewässerschutz ist dabei zu ach-
levanten Belange dokumentiert werden. Diese           ten. Mit Hilfe von Fotos und Protokollen von
Dokumentation enthält neben Hinweisen auf             durchgeführten Messungen wird die Dokumen-
mögliche Unzulänglichkeiten und Bodenschä-            tation belegt. Zusätzlich wird nach Wiederher-

                                                                                                          11
stellung der Flurstücke im Rahmen der Abnah-        dentrennungen zu erheblichen Beeinträchtigun-
     me mit den Bewirtschaftern der Zustand der re-      gen der landwirtschaftlichen Folgenutzung füh-
     kultivierten Flächen einschließlich aller Wieder-   ren (Befahrbarkeit, Bodenfruchtbarkeit). Im Nor-
     herstellungsmaßnahmen festgehalten. Die bo-         malfall wird sämtlicher Bodenaushub vor Ort
     denkundliche Baubegleitung erstellt eine Ab-        wieder eingebaut. Um das Gefüge möglichst
     schlussdokumentation, in der auch eine Ge-          nach Abschluss der Bauarbeiten annähernd
     samtbewertung der Umsetzung in der Planung          wiederherzustellen, sind bei Abtrag, Zwischen-
     definierter Vorgaben und der Maßnahmen zum          lagerung und Wiederverfüllung folgende Punk-
     Bodenschutz sowie zu einer bodenschonenden          te zu beachten:
     Bauausführung dokumentiert wird.

     Die bodenkundliche Baubegleitung identifiziert      Bodenabtrag
     Gefährdungen und Baumängel und erbringt             Beim Abtrag von Bodenmaterial im Zuge der
     gegebenenfalls im Schadensfall belastbare           Baudurchführung ist insbesondere darauf zu
     Nachweise über entstandene Bodenschäden.            achten, dass der Boden nicht zu plastisch ist
     Auch nach Baufertigstellung sind gegebenen-         und das Material horizont- bzw. schichtenweise
     falls auftretende Bodenschäden zu erfassen. Mit     abgetragen und zwischengelagert wird. Vor Be-
     Hilfe eines Beweissicherungsverfahrens können       ginn des Bodenabtrages sollte der gegebenen-
     mit Kontrollmessungen (z. B. Verdichtungskon-       falls vorhandene Kulturpflanzenbestand abge-
     trollen und Nährstoffanalysen) im Verdachtsfall     erntet sowie abgefahren, bei Grünland die
     belastbare Nachweise für infolge der Bautätig-      Grasnarbe gefräst werden. Abtragsarbeiten
     keiten entstandene Schäden ermittelt werden.        dürfen nur mit Kettenbaggern mit möglichst
                                                         breiten Ketten durchgeführt werden. Schad-
     Hinweise zur Vorgehensweise beim Beweissi-          stoffbelastete Böden müssen unter Berücksich-
     cherungsverfahren können dem oben genann-           tigung besonderer Entsorgungswege separat
     ten Gutachten zum Bodenschutz auf Linienbau-        behandelt, überschüssiges Bodenmaterial nach
     stellen (GZP, 2014) entnommen werden.               Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) fachgerecht
                                                         verwertet oder beseitigt werden.

     5.2 Begleitende Messungen
     Zur Einschätzung der aktuellen Verdichtungsge-      Zwischenlagerung
     fährdung der Böden können begleitende Mes-          Ein Abtrag bedingt an anderer Stelle die zeitlich
     sungen der jeweils aktuellen Bodenwasserspan-       begrenzte Zwischenlagerung des entnomme-
     nung notwendig werden. Dazu werden im je-           nen Bodenmaterials. Zur Vermeidung von für
     weiligen Bauabschnitt an repräsentativen            den Boden nachteiligen Prozessen sollte das
     Standorten mit Hilfe von Tensiometern (Gerät        aufgenommene Material in einem Arbeitsgang
     zur Feststellung der Saugspannung) und Nie-         abgetragen und seitlich abgelegt werden. Da-
     derschlagsmessern tagesaktuelle Daten zur           bei sollten Transportwege so kurz wie möglich
     Wasserspannung sowie zu Niederschlagshöhen          gehalten werden. Bodenmieten sind trassenpa-
     erfasst. Diese Daten werden zusammen mit            rallel mit einer maximalen Schütthöhe von zwei
     Messergebnissen der Eindringwiderstände             Metern Höhe für Oberbodenmaterial, im Aus-
     oder Scherparameter und der aktuellen effekti-      nahmefall bei größeren Mieten mit Unterbo-
     ven Bodenstabilität für Befahrbarkeitsanalysen      denmaterial bis zu drei Metern Höhe anzule-
     und die Beurteilung der Gefahr von Unterbo-         gen. Um anaerobe Bedingungen im Mieten-
     denverdichtungen verwendet. Auch für eine ge-       kern, Verdichtung und Stauwirkung sowie Ver-
     gebenenfalls erforderliche Entscheidung zu ei-      nässung zu vermeiden, sollten Bodendepots
     nem witterungsbedingten Baustopp sind diese         möglichst trocken geschüttet werden und gut
     Daten unerlässlich.                                 durchlüftet sein. Substratvermischungen sind zu
                                                         vermeiden, Ober- und Unterboden sind ge-
     Grundsätzlich sollte ab dem Konsistenzbereich       trennt voneinander zu lagern. Bei längerer La-
     ko5 (breiig, plastisch) nach AG Boden (2005)        gerung ist eine Zwischenbegrünung aus tief-
     bzw. unterhalb des Ausrolldurchmessers 3 mm         wurzelnden, wasserzehrenden Pflanzen vorzu-
     gemäß DIN 18915 (Ausrollversuch) keine Boden-       sehen. Mieten sollten nicht in Muldenlage an-
     bearbeitung mehr stattfinden (vgl. DIN 19731).      gelegt werden, um Vernässungen zu vermei-
     Dies betrifft den Ober- und den Unterboden.         den. Bei auftretender Vernässung ist eine tem-
                                                         poräre Oberflächenentwässerung einzurichten.
                                                         Mieten bindiger Substrate sollten nicht befah-
     5.3 Umgang mit Bodenmaterial                        ren werden. Insbesondere Mieten sulfatsaurer
     Im Zuge von Tiefbauarbeiten können Bodenver-        Substrate und aus Torfen sollten nicht austrock-
     mischungen durch unsauber durchgeführte Bo-         nen.

12
Abbildung 5:   Die einzelnen Bodenmieten liegen zu dicht aneinander, so dass Vermischungen beim Wiedereinbau nicht zu vermei-
               den sind

Wiederverfüllung
Bei der Wiederverfüllung des Leitungsgrabens           fahrung mit geeigneten Kettenfahrzeugen mit
soll der ursprüngliche Boden in Annährung an           geringen Kontaktflächendrücken durchgeführt
die natürliche Lagerung und Funktion wieder-           werden. Eine leichte Überhöhung ist vorzuse-
hergestellt werden. Dabei ist eine Vermischung         hen, um zu vermeiden, dass bei der nachfol-
des Bodenmaterials zu vermeiden, es ist in der         genden Setzung Tiefstellen entstehen. Grüp-
seiner natürlichen Schichtung entsprechenden           pen und Gräben, die in offener Bauweise ge-
Reihenfolge wiedereinzubauen. Bei vorhande-            quert wurden, sind nach der Wiederverfüllung
ner Wasserhaltung muss diese so lange in Be-           des Leitungsgrabens wiederherzustellen.
trieb bleiben, bis der Unterboden verfüllt ist,
anderenfalls muss der Leitungsgraben vor Wie-
dereinbau des Bodens leergepumpt werden.               Umgang mit empfindlichen Böden
Gegebenenfalls müssen bauliche Maßnahmen               Vor allem Marschböden mit natürlicherweise
zur Verringerung oder Vermeidung von Draina-           hohen Grundwasserständen und Tongehalten
gewirkungen des Leitungsgrabens getroffen              bei häufig lockerer Lagerung, organischen
werden. Übermäßige Verdichtung oder Ver-               Weichschichten im Untergrund und der Gefahr
schmierung des neuverfüllten Unterbodens               des Vorkommens sulfatsaurer Substrate sowie
müssen vermieden, insbesondere bindiges Bo-            Moore sind bei Tiefbauarbeiten mit besonde-
denmaterial darf nicht befahren werden.                rer Vorsicht zu behandeln, um die natürlichen
                                                       Bodenfunktionen bzw. anschließende landwirt-
Nach Einbau des Unterbodenmaterials ist die-           schaftliche Nutzung nicht nachhaltig zu beein-
ses mit der Baggerschaufel anzudrücken. Da-            trächtigen.
bei sind bindige Substrate nicht glattzustrei-
chen, um vorhandene Poren nicht zu ver-                Sulfatsaure Böden (siehe Abbildung 6) können
schmieren und nicht mit Schaffuß- oder Gra-            bei unsachgemäßer Behandlung zu Versaue-
benwalzen zu bearbeiten. Auf keinen Fall dür-          rungsprozessen und damit verbundenen nega-
fen Vibrationsverdichtungen durchgeführt wer-          tiven Auswirkungen führen. Dazu gehören ver-
den. Die Erstellung des Oberbodenplanums               minderter Pflanzenwuchs, erhöhte Sulfatkon-
kann nach Abtrocknung des Bodens durch Be-             zentrationen im Boden und Sickerwasser sowie

                                                                                                                                13
eine erhöhte Schwermetalllöslichkeit und -ver-         sauren Bodens muss anaerob unterhalb der
                      fügbarkeit. Zusätzlich ist hier darauf zu achten,      Grundwasseroberfläche erfolgen. Im Zuge der
                      dass die Lagerzeit ausgebauten sulfatsauren            Rekultivierung sollten die betroffenen Flächen
                      Bodenmaterials so kurz wie möglich gehalten            gekalkt werden, um gegebenenfalls in den
                      wird. Wasserhaltungsmaßnahmen im Leitungs-             Oberboden eingetragene Säurefrachten zu
                      graben müssen auf das unbedingt erforderli-            neutralisieren (vgl. GRÖGER et al., 2009; SCHÄFER
                      che Maß beschränkt bleiben. Zur Abschätzung            et al., 2010a, b).
                      der Verockerungsgefahr von Vorflutern sollten
                      regelmäßige Untersuchungen des Pumpwas-                Zur Verbreitung und zum Umgang mit sulfat-
                      sers auf Frachten an reduziertem Eisen vorge-          sauren Böden sei auf das Merkblatt „Sulfatsaure
                      sehen werden. Die Austrocknung von poten-              Böden in Schleswig-Holstein - Verbreitung und
                      tiell sulfatsaurem Material muss bestmöglich           Handlungsempfehlung“ des LLUR (2018) ver-
                      verhindert werden. Der Wiedereinbau sulfat-            wiesen.

Abbildung 6: An strohgelben Jarositausfällungen erkennbarer aktuell sulfatsaurer Bodenaushub

                      Ebenfalls problematisch sind organische Bö-            stark austrocknen, um Schrumpfung und Mine-
                      den. Im Zuge der Trassenplanung sollten                ralisation der organischen Substanz so gering
                      Moore soweit möglich umgangen werden, da               wie möglich zu halten. Unterstützend wird dazu
                      durch Tiefbauarbeiten in diesen Böden Sackun-          eine Mietenabdeckung mit Planen oder Folien
                      gen sowie Schrumpfung und Mineralisation und           oder eine Bewässerung empfohlen. Bei über-
                      damit Volumenverluste und auch nicht uner-             schlickten Torfen der Marsch oder übersande-
                      hebliche Klimaauswirkungen hervorgerufen               ten Moorflächen sind Vermischungen von mine-
                      werden. Zu beachten ist die sehr eingeschränk-         ralischem mit organischem Material unbedingt
                      te Befahrbarkeit von Mooren aufgrund ihrer ge-         zu vermeiden. Auch bei organischen Böden
                      ringen Tragfähigkeit. Aus diesem Grunde soll-          sollten Wasserhaltungsmaßnahmen im Kabel-
                      ten hier nur Maschinen mit sehr geringen Kon-          graben auf das unbedingt erforderliche Maß
                      taktflächendrücken und Kettenlaufwerk, z. B.           beschränkt werden, um Veränderungen des an-
                      spezielle Bagger mit Moorlaufwerk, eingesetzt          stehenden Torfes möglichst weitgehend zu ver-
                      bzw. Lastverteilungsplatten verlegt werden. Tor-       hindern.
                      fe, die oberhalb der Grundwasseroberfläche
                      ausgebaut werden, sind von denjenigen ge-              Zur Verwertung torfhaltigen Materials sei auf
                      trennt zu halten und zu lagern, die unterhalb          das Merkblatt „Verwendung von torfhaltigen
                      ausgebaut werden. Sie dürfen während der               Materialien aus Sicht des Bodenschutzes“ (LLUR
                      möglichst kurz zu haltenden Lagerung nicht zu          2010) verwiesen.

14
Abbildung 7: Rissbildung und Schrumpfung infolge der Belüftung von Torfen im Leitungsgraben

Umgang mit ortsfremdem Material
Zur Wiederverfüllung einzusetzendes zusätzli-         die Bodenart, der pH-Wert, der Gehalt an orga-
ches Substrat von anderen Standorten muss in          nischer Substanz, gegebenenfalls Kalkgehalt
seiner Beschaffenheit und Körnung dem Boden           bei Bodenmaterial aus Marschböden, die Un-
am Baustandort entsprechen. Wenn im Zuge              tersuchung gemäß BBodSchV für den Bereich
der Bautätigkeiten ortsfremder Boden oder an-         der durchwurzelbaren Bodenschicht bzw. die
deres Material eingebracht wird, müssen ent-          Untersuchung und Einbauklasse nach LAGA
sprechende Herkunftsnachweise und Eignungs-           M20 für den Bereich unterhalb der durchwur-
zertifikate mit Untersuchungsergebnissen zum          zelbaren Bodenschicht, die Gehalte der Haupt-
Nachweis der Eignung bzw. Schadstofffreiheit          nährelemente Phosphor, Kalium und Magnesi-
in Abhängigkeit vom Verwendungszweck                  um im Oberboden sowie der Wassergehalt des
(durchwurzelbare Bodenschicht oder darunter)          anzuliefernden Bodenmaterials zum Einbauzeit-
gemäß BBodSchV oder LAGA M20 vorliegen.               punkt zu dokumentieren.
DIN 19731 ist zu beachten. Insbesondere sind

                                                                                                       15
6. Wiederherstellung der Bodenfunktionen
                     Nach Baufertigstellung sollen die natürlichen        6.1 Rekultivierung
                     Bodenfunktionen so weit wie möglich wieder-          Die in Anspruch genommenen Flächen sind
                     hergestellt werden. Die Flächen sind zu rekul-       zeitnah nach Wiederherstellung der Fläche bei
                     tivieren, gegebenenfalls auch zu meliorieren,        abgetrocknetem Boden zu rekultivieren. Bei
                     Dränagen müssen nach Abschluss der Bauar-            schonender und kontrollierter Bauausführung
                     beiten wieder in den ursprünglichen Funkti-          sollten nur oberflächliche Bodenverdichtungen
                     onszustand versetzt werden. Alle baulichen           im Bereich der Baustraßen bzw. Fahrspuren
                     Vorkehrungen zum Betrieb der temporären              entstanden sein. Lockerungsbedarf und Locke-
                     Wasserhaltung oder Grundwasserabsenkung              rungstiefe sind im Vorfeld über Messungen der
                     müssen nach Beendigung der Baumaßnahme               Eindringwiderstände zu ermitteln. Der Einsatz
                     ordnungsgemäß wieder zurückgebaut und                flach lockernder Geräte ist zumeist ausreichend.
                     entfernt werden, um den ursprünglichen Bo-           Durch die Ermittlung von Horizontmächtigkei-
                     denwasserhaushalt annähernd wiederherzu-             ten, Substratvermischungen und Verdichtungen
                     stellen.                                             sollte eine Dokumentation des Bodenzustandes
                                                                          nach der Rekultivierung erfolgen.

Abbildung 8: Aufwuchsschaden durch Gefügebeeinträchtigungen im ehemaligen Arbeitsstreifen

                     Mit Verfahren zur schnellstmöglichen Stabilisie-     sprüngliche Bodenfruchtbarkeit, -befahrbarkeit
                     rung und Restrukturierung der Böden sowie ei-        bzw. -ertragsfähigkeit wiedererlangt werden
                     ner unterstützenden Folgebewirtschaftung nach        (vgl. BLFUW, 2012).
                     erfolgter Rekultivierung können zeitnah die ur-

16
6.2 Melioration                                      möglicher Schäden und Erarbeitung von Emp-
Sollten trotz Einhaltung sämtlicher Vorgaben         fehlungen zur Bewirtschaftung ist eine landwirt-
des Bodenschutzes tieferreichende Boden-             schaftliche Fachberatung, bei bereits eingetre-
schadverdichtungen eingetreten sein, die sich        tenen Schäden gegebenenfalls ein bodenkund-
mit den üblichen Standardbodenbearbeitun-            licher Sachverständiger, hinzuzuziehen.
gen nicht lockern lassen, sind diese im Rahmen
der Rekultivierung zu meliorieren. Vor allem         Die Folgebewirtschaftung muss insbesondere
Tieflockerungsmaßnahmen sind jedoch Eingrif-         in labilen Böden die biologische Aktivität zur
fe in den Boden, die zwar die Voraussetzung für      Unterstützung einer dauerhaften Stabilisierung
die Restrukturierung des geschädigten Bodens         und Restrukturierung fördern. Die erneute
schaffen, ihn jedoch zunächst anfällig für erneu-    Strukturbildung im (Unter-)Boden durch
te Bodenverdichtungen hinterlassen. Erst eine        Schrumpfungs- und Quellungsvorgänge wird
schonende Folgebewirtschaftung (vgl. Kapitel         erreicht, indem hydraulische Spannungen
6.3) führt zur Entstehung eines dauerhaft stabili-   durch Austrocknungen und Wiederbenetzun-
sierenden Bodengefüges. Eine Tieflockerung           gen in tonhaltigen Böden ausgelöst werden.
darf nur bei abgetrocknetem Boden durchge-           Dadurch wird die Wahrnehmung ertragsrele-
führt werden. Der beste Zeitraum dafür ist der       vanter Bodenfunktionen verbessert, und die Bo-
Herbst, da dann in der Regel die besten Boden-       denstabilität nimmt zu.
feuchtebedingungen im Jahresverlauf vorlie-
gen. Die Restabilisierung des Bodens erfolgt         Insbesondere der Bodenfeuchtezustand ist bei
über den Winter.                                     der Folgebewirtschaftung zu beachten. Der Bo-
                                                     den sollte dafür möglichst abgetrocknet sein.
Über die Regulierung der Bodenfeuchte wer-           Zur Minderung des Bodendrucks sind mög-
den die Prozesse der Quellung, Schrumpfung           lichst leichte Maschinen einzusetzen, die über
und Frostgare gefördert, die eine günstige er-       große Aufstandsflächen und gegebenenfalls
neute Gefügebildung zur Folge haben. Tiefwur-        Reifendruckregelungsanlagen verfügen. Die
zelnde, winterharte und stark wasserzehrende         Bodenbearbeitung sollte strukturschonend er-
Pflanzen wie Luzerne, Lupine, Raps oder Ölret-       folgen. Geeignete Verfahren dafür sind das On-
tich unterstützen ebenfalls die Bodenrestruktu-      Land-Pflügen, konservierende Bodenbearbei-
rierung und -stabilisierung über die Zufuhr or-      tung und Direktsaat. Strukturfördernd ist auch
ganischer Substanz und die Förderung der na-         der Anbau von wurzelaktiven wasserzehrenden
türlichen Durchmischung durch Bodenorganis-          Gründüngungspflanzen oder Zwischenfrüchten
men. Weiterhin kann die Gefügebildung durch          wie Luzerne, Rotklee oder Senf im Rahmen ei-
Zufuhr und Einarbeitung von Bodendüngern             ner Fruchtfolge mit wurzelaktiven Kulturpflan-
wie Branntkalk oder Löschkalk gefördert wer-         zen wie z. B. Raps oder Hafer. Bei Grünland soll-
den. Bei kalkhaltigen Unterböden ist auch eine       ten wenigstens im ersten Jahr nach der Bau-
biologische Stabilisierung mit Hilfe von kalkhal-    maßnahme kein tiefer und früher Schnitt sowie
tigen Phosphaten zur Förderung der Tiefen-           keine Beweidung stattfinden. Auf den Anbau
durchwurzelung möglich. Weiterhin kann orga-         bodenzehrender Hackfrüchte oder spät und mit
nische Substanz über Wirtschaftsdünger zur Un-       schweren Maschinen zu erntender Kulturen wie
terstützung der Gefügebildung zugeführt wer-         Mais oder Zuckerrüben sollte in den ersten Jah-
den.                                                 ren nach einer Baumaßnahme verzichtet wer-
                                                     den.

6.3 Folgebewirtschaftung                             Eine Erfolgskontrolle der durchgeführten Folge-
Die angepasste Folgebewirtschaftung der in           bewirtschaftung im Hinblick auf die Regenerati-
Anspruch genommenen landwirtschaftlichen             on des Bodens sollte durch regelmäßiges Be-
Nutzflächen ist für die schnellstmögliche Wie-       obachten des Bestandes und des Bodens erfol-
derherstellung der Bodenfruchtbarkeit und der        gen. Wenn Schadstellen durch oberflächliche
Ertragsfähigkeit von großer Bedeutung. Durch         Vernässungen, schlechten Kulturpflanzenwuchs
nicht angepasste Bewirtschaftung im Zuge des         oder Versackungen angezeigt werden, sind Bo-
Leitungsbaus genutzter Flächen können Ver-           denuntersuchungen zur Erkundung des Scha-
dichtungsschäden, Schäden durch Bodenvermi-          dens durchzuführen und gegebenenfalls zu me-
schungen oder Versackungen auftreten. Zur Un-        liorieren (siehe auch Kapitel 6.2).
terstützung der standortbezogenen Klärung

                                                                                                         17
Literatur
        AG BODEN (2005): Bodenkundliche Kartieranlei-       GZP – BODEN • WASSER • GEOLOGIE – GBR (2014):
        tung. 5. Auflage, Bundesanstalt für Geowissen-      Gutachten „Leitfaden Bodenschutz auf Linien-
        schaften und Rohstoffe (Hrsg.) in Zusammenar-       baustellen“, erstellt im Auftrag des LLUR, Flint-
        beit mit den Staatlichen Geologischen Diensten      bek, https://www.schleswig-holstein.de/DE/
        der Bundesrepublik Deutschland, in Kommissi-        Fachinhalte/B/boden/Downloads/Gutachten.pdf
        on: E. Schweizerbart’sche Verlagsbuchhand-          ?__blob=publicationFile&v=1
        lung, Stuttgart.
                                                            HORN, R., H. FLEIGE (2003): A method for asses-
        BLFUW | BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORST-      sing the impact of load on mechanical stability
        WIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT (Hrsg.)     and on physical properties of soils. Soil & Tilla-
        (2012): Richtlinien für die sachgerechte Boden-     ge Research 73 (1-2), S. 89-99.
        rekultivierung land- und forstwirtschaftlich ge-
        nutzter Flächen. Fachbeirat für Bodenfruchtbar-     LLUR | LANDESAMT FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT
        keit und Bodenschutz - Arbeitsgruppe Bodenre-       UND LÄNDLICHE RÄUME DES LANDES SCHLESWIG-HOL-
        kultivierung, 2. Auflage, Wien.                     STEIN (2010): Merkblatt „Verwendung von torf-
                                                            haltigen Materialien aus Sicht des Bodenschut-
        BNETZA | BUNDESNETZAGENTUR (2020): Boden-           zes“
        schutz beim Stromnetzausbau – Rahmenpapier
        (Stand: April 2020).                                LLUR | LANDESAMT FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT
                                                            UND LÄNDLICHE RÄUME DES LANDES SCHLESWIG-HOL-
        DVGW | DEUTSCHE VEREINIGUNG DES GAS- UND WAS-       STEIN (2018): Merkblatt „Sulfatsaure Böden in
        SERFACHES E. V. (Hrsg.) (2008): Praxis der Erd-     Schleswig-Holstein – Verbreitung und Hand-
        und Oberflächenarbeiten beim Leitungsbau –          lungsempfehlung
        Technisch sichere, rationelle und wirtschaftliche
        Planung und Ausführung. 2. überarbeitete Auf-       SCHÄFER, W., GEHRT, E., MÜLLER, U., BLANKENBURG,
        lage, Bonn.                                         J., GRÖGER, J. (2010a): Sulfatsaure Böden in nie-
                                                            dersächsischen Küstengebieten. Geofakten 24,
        DVGW | DEUTSCHE VEREINIGUNG DES GAS- UND WAS-       Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
        SERFACHES E. V. (Hrsg.) (2013): Bodenschutz bei     (LBEG), Hannover.
        Planung und Errichtung von Gastransportleitun-
        gen. Technischer Hinweis – Merkblatt DVGW G         SCHÄFER, W., PLUQUET, E., WEUSTINK, A., BLANKEN-
        451 (M), Bonn.                                      BURG, J., GRÖGER, J. (2010b): Handlungsempfeh-
                                                            lungen zur Bewertung und zum Umgang mit
        GRÖGER, J., HAMER, K., BLANKENBURG, J. (2009):      Bodenaushub aus (potenziell) sulfatsauren Sedi-
        Handlungsempfehlung zur Bewertung des Ver-          menten. Geofakten 25, Landesamt für Bergbau,
        sauerungspotentials von Aushubmaterial durch        Energie und Geologie (LBEG), Hannover.
        reduzierte anorganische Schwefelverbindun-
        gen. Version 1.1, Fachbereich Geowissenschaf-
        ten Universität Bremen und Geologischer
        Dienst für Bremen (GDfB).

18
Gesetze, Normen und technische
Regeln
BauGB       Baugesetzbuch in der Fassung           LAGA M20   Mitteilung der Länderarbeitsge-
            der Bekanntmachung vom                            meinschaft Abfall (LAGA) 20, An-
            23. September 2004 (BGBl. I S.                    forderungen an die stoffliche Ver-
            2414), zuletzt geändert durch Arti-               wertung von mineralischen Abfäl-
            kel 1 des Gesetzes vom 11. Juni                   len Teil II: Technische Regeln für
            2013 (BGBl. I S. 1548)                            die Verwertung, 1.2 Bodenmateri-
                                                              al (TR Boden) (2004)
BBodSchG    Bundes-Bodenschutzgesetz vom                      https://www.schleswig-holstein.de/
            17. März 1998 (BGBl. I S. 502),                   DE/Fachinhalte/A/abfallwirtschaft/
            zuletzt geändert durch Artikel 5                  LAGA.html
            Absatz 30 des Gesetzes vom
            24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212)      ROG        Raumordnungsgesetz vom
                                                              22. Dezember 2008 (BGBl. I S.
BBodSchV    Bundes-Bodenschutz- und Altlas-                   2986), zuletzt geändert durch
            tenverordnung vom 12. Juli 1999                   Artikel 9 des Gesetzes vom
            (BGBl. I S. 1554), zuletzt geändert               31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585)
            durch Artikel 5 Absatz 31 des Ge-
            setzes vom 24. Februar 2012            UmweltHG   Umwelthaftungsgesetz (Um-
            (BGBl. I S. 212)                                  weltHG) vom 10. Dezember 1990
                                                              (BGBl. I S. 2634), zuletzt geändert
BNatSchG    Bundesnaturschutzgesetz vom                       durch Art. 9 Abs. 5 Gesetz vom
            29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zu-              23.11.2007 (BGBl. I S. 2631)
            letzt geändert durch Artikel 7 des
            Gesetzes vom 21. Januar 2013           UVPG       Gesetz über die Umweltverträg-
            (BGBl. I S. 95)                                   lichkeitsprüfung in der Fassung
                                                              der Bekanntmachung vom
DIN 18915   Vegetationstechnik im Land-                       24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94),
            schaftsbau – Bodenarbeiten, Aus-                  zuletzt geändert durch Artikel 10
            gabe 2002-08                                      des Gesetzes vom 25. Juli 2013
                                                              (BGBl. I S. 2749)
DIN 19639   Bodenschutz bei Planung und
            Durchführung von Bauvorhaben,          USchadG    Umweltschadensgesetz vom
            Ausgabe 2019-09                                   10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666), zu-
                                                              letzt geändert durch Artikel 4 des
DIN 19731   Bodenbeschaffenheit – Verwer-                     Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl.
            tung von Bodenmaterial, Ausgabe                   I S. 2565)
            1998-05
                                                   WHG        Wasserhaushaltsgesetz vom
KrWG        Kreislaufwirtschaftsgesetz vom                    31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zu-
            24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212),                letzt geändert durch Artikel 6 des
            zuletzt geändert durch § 44 Ab-                   Gesetzes vom 21. Januar 2013
            satz 4 des Gesetzes vom                           (BGBl. I S. 95)
            22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324)

                                                                                                     19
Anhang
Anhang A – Übersicht der bodenkundlichen und geologischen Kartenwerke

Tabelle A1: Für Schleswig-Holstein nutzbare bodenkundliche Kartenwerke in der Reihenfolge ihrer Priorisierung

  Name1                      Kartenblätter                                          Maßstab                Art                         Bezug
  BK25                       verfügbar für etwa die Hälfte der Landes-              1:25.000               gedruckt;                   LLUR3
                             fläche (Verfügbar siehe 3)                                                    Vektordatei
  Bodenschät-                verfügbar für die landwirtschaftlich                   variabel               Vektordatei;                LLUR,
  zung und bo-               und gartenbaulich genutzten Flächen                                           Landwirtschafts- und        Internet4
  denkundliche               des Landes                                                                    Umweltatlas Schleswig-
  Ableitungen                                                                                              Holstein
  (Bodenfunk-
  tionsbewer-
  tungskarten5)
  Boden-                     Stadt Kiel und Umland,                                 1:20.000               gedruckt;                   LLUR3
  Sonderkarten               Forstamt Segeberg                                      1:25.000               digital (georeferenziert)
  BK10, BK5                  vor allem westliche Landesteile                        1:10.000               gedruckt;                   LLUR3
                                                                                    1:5.000                digital (georeferenziert)
  BK50                       L2526                                                  1:50.000               Vektordatei, pdf            LLUR3
  Insel Fehmarn              1 Kartenblatt                                          1:50.000               gedruckt                    LLUR3
  Böden der                  1 Kartenblatt                                          1:100.000              gedruckt;                   LLUR3
  Eiderniederung                                                                                           digital
                                                                                                           (pdf; georeferenziert)
  BÜK200                     liegt für Schleswig-Holstein                           1:200.000              gedruckt;                   Geoshop2
                             flächendeckend vor                                                            digital (pdf, jpeg, png,    Hannover
                             (6 Kartenblätter)                                                             tiff, ESRI shape)           (online-shop)
  Karten der                 17 Kartenblätter                                       1:25.000               gedruckt;                   LLUR3
  Holozän-                                                                                                 digital
  mächtigkeit                                                                                              (tiff; georeferenziert)
  Karten der                 7 Kartenblätter                                        1:10.000               gedruckt;                   LLUR3
  Holozän-                   (Süderau- und Mielegebiet)                                                    digital
  mächtigkeit                                                                                              (tiff; georeferenziert)
1 BK: Bodenkarte, BÜK: Bodenübersichtskarte

2 http://www.geoshop-hannover.de

3 http://www.umweltdaten.landsh.de/bestell/bestellpubl.html

4 http://www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/index.php

5 https://www.umweltdaten.landsh.de/data/meta/boden/bodenbewertung/dok/erlaeuterungen_bodenbewertung.pdf

20
Sie können auch lesen