Leitfaden Bodenschutz auf Linienbaustellen - umweltdaten ...
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Herausgeber: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) Obere Bodenschutzbehörde Hamburger Chaussee 25 24220 Flintbek Tel: 0 43 47 / 704-0 www.schleswig-holstein.de/llur Ansprechpartnerin: Dr. Nicole Bädjer Telefon 04347 704-551 nicole.baedjer@llur.landsh.de Titelfotos (Fotoautoren): groß: Linienbaustelle in landwirtschaftlich genutzten Flächen (TenneT) links: Kettenfahrzeuge mit sehr geringen Kontaktflächendrücken eignen sich zumeist auch für schwere Transporte (GZP Boden, Wasser, Geologie GbR (GZP)) Mitte: zu dicht aneinander liegende Bodenmieten führen zu Vermischungen beim Wiedereinbau (GZP) rechts: hier zeigt der Mais Aufwuchsschäden im ehemaligen Arbeitsstreifen (GZP) Alle weiteren Fotos im Innenteil von GZP PDF der Broschüre im Internet www.schleswig-holstein.de/llur unter „Broschüren/Karten“ ⇒ Geologie/Boden Schriftenreihe: LLUR SH – GB 19 ISBN 978-3-937937-71-7 November 2020 2., aktualisierte Auflage Herstellung: Pirwitz Druck & Design, Kiel Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der schleswig-holsteinischen Landesregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Personen, die Wahlwerbung oder Wahlhilfe betreiben, im Wahlkampf zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zur verwenden. Die Landesregierung im Internet: www.landesregierung.schleswig-holstein.de
Inhalt Vorwort ..........................................................................................................................................................4 1. Ziele und Anwendungsbereich.........................................................................................5 2. Allgemeine Hinweise zum Bodenschutz in der Baupraxis .............................6 3. Trassenvorplanung ....................................................................................................................7 4. Ausführungsplanung und Bodenschutzkonzept...................................................8 4.1 Planung des Maschineneinsatzes...............................................................................................8 4.2 Bodenmanagementplanung ....................................................................................................10 5. Bauausführung ...........................................................................................................................11 5.1 Örtliche Bauüberwachung........................................................................................................11 5.2 Begleitende Messungen ...........................................................................................................12 5.3 Umgang mit Bodenmaterial .....................................................................................................12 6. Wiederherstellung der Bodenfunktionen ...............................................................16 6.1 Rekultivierung .............................................................................................................................16 6.2 Melioration ..................................................................................................................................17 6.3 Folgebewirtschaftung................................................................................................................17 Literatur .......................................................................................................................................................18 Gesetze, Normen und technische Regeln.......................................................................................19 Anhang ........................................................................................................................................................20 Anhang A – Übersicht der bodenkundlichen und geologischen Kartenwerke ........................20 Anhang B – Muster eines Maschinenkatasters mit Klassifizierung der Verdichtungsgefährdung.............................................................................................22 Anhang C – Checklisten zum Bodenschutz auf Linienbaustellen ................................................23 Checklisten................................................................................................................................................24 Checkliste 1: Ergänzende Bodenkartierung ................................................................................24 Checkliste 2: Maschinendaten.......................................................................................................25 Checkliste 3: Bodenmanagementplanung ..................................................................................26 Checkliste 4: Grundlegende Aufgaben der Bodenkundlichen Baubegleitung .....................27 Checkliste 5: Bodenkundliche Baubegleitung beim Bodenabtrag..........................................28 Checkliste 6: Bodenkundliche Baubegleitung bei der Zwischenlagerung.............................29 Checkliste 7: Bodenkundliche Baubegleitung bei der Wiederverfüllung...............................30 Checkliste 8: Bodenkundliche Baubegleitung bei sulfatsauren Böden ..................................31 Checkliste 9: Bodenkundliche Baubegleitung bei organischen Böden/Torfen.....................32 Checkliste 10: Bodenkundliche Baubegleitung bei Einsatz von ortsfremdem Material .........33 Checkliste 11: Bodenkundliche Baubegleitung bei Wasserhaltung ..........................................34 Checkliste 12: Bodenkundliche Baubegleitung bei der Rekultivierung ....................................35 Checkliste 13: Bodenkundliche Baubegleitung bei der Melioration .........................................36 Checkliste 14: Bodenkundliche Baubegleitung bei der Folgebewirtschaftung.......................37 3
Vorwort Mit der Energiewende gewinnt die Verlegung Phasen eines Linienbaustellenvorhabens, von von Erdkabeln erheblich an Bedeutung. Da die- der Planung des Trassenverlaufs über die bo- se über weite Strecken in der freien Landschaft denkundliche Baubegleitung bei der Bauaus- in den Untergrund eingebracht werden, kommt führung bis zur Wiederherstellung der Boden- es zu einem linienhaften Eingriff in den natürli- funktionen dargestellt. Die Vorgaben wurden chen Bodenaufbau. Der Schutz der Ressource vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse und Boden und der Erhalt seiner vielfältigen Funk- technischer Normen aktualisiert. Die Besonder- tionen im Naturhaushalt und als Grundlage für heiten der Böden in Schleswig-Holstein finden die Landbewirtschaftung dürfen dabei nicht aus dabei Berücksichtigung. Die Empfehlungen un- dem Blick geraten. terstützen die Verantwortlichen dabei, Boden- beeinträchtigungen durch Bauprozesse zu ver- Auch in Hinblick auf die gesellschaftliche Ak- meiden bzw. zu vermindern und mögliche Fol- zeptanz der Stromtrassen muss sichergestellt gekosten für Rekultivierungen nach Bauab- sein, dass die in Anspruch genommenen Böden schluss zu reduzieren. nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder landwirtschaftlich genutzt werden können. Hier- Der vorliegende Leitfaden trägt dazu bei, den zu ist ein sorgsamer Umgang mit dieser wert- vorsorgenden Bodenschutz mit den Erforder- vollen Ressource notwendig. Mechanische Be- nissen der Energiewende in Einklang zu brin- lastungen des Bodens in der Bauphase sind auf gen. ein unvermeidbares Maß zu minimieren. Die Kriterien, die aus Sicht des Bodenschutzes zu beachten sind, müssen im Vorfeld festgelegt werden und allen an Planung und Durchfüh- rung des Bauprojektes Beteiligten bekannt sein. Sabine Rosenbaum In dem vorliegenden Leitfaden werden präzise Abteilungsleiterin Geologie und Boden Vorgaben und konkrete Schritte für die prakti- Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und sche Anwendung während der verschiedenen ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein 4 „
1. Ziele und Anwendungsbereich Der Boden ist ein wichtiger Bestandteil unseres grundsätzlich bei solchen Baumaßnahmen zu Ökosystems. Er übernimmt neben der zentralen empfehlen, bei denen die geplanten Trassen Rolle für das Wachstum landwirtschaftlicher durch sensible Bodenbereiche wie Moore, was- Nutzpflanzen vielfältige Funktionen im Natur- sergesättigte oder feinkörnige Böden geführt haushalt. Der Schutz und Erhalt der natürlichen werden. Bodenfunktionen ist daher ein zentrales Anlie- gen eines nachhaltigen Flächenmanagements Die vorliegende Kurzanleitung fasst Empfehlun- und als Zielstellung in verschiedenen gesetzli- gen des umfassenden Gutachtens „Leitfaden chen Normen verankert. Bodenschutz auf Linienbaustellen“ (GZP, 2014) zusammen, das im Auftrag des Landesamtes für Im Zuge von Bauprojekten werden Böden in er- Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume heblichem Maße mechanisch beansprucht. Be- (LLUR) als obere Bodenschutzbehörde erstellt einträchtigungen durch Gefügeänderungen und durch einen Beirat aus Vertreterinnen und und Verdichtung sind insbesondere dort zu ver- Vertretern der Energie- und Bauwirtschaft sowie meiden, wo die Böden nach Abschluss der Bau- der Landwirtschaft und der zuständigen Boden- maßnahmen die natürlichen Bodenfunktionen schutzbehörden begleitet wurde. wieder aufnehmen sollen. Durch eine voraus- schauende Berücksichtigung der Bodenschutz- Die für die praktische Ausführung der Berück- belange im Planungsprozess sowie eine fach- sichtigung des Bodenschutzes auf Linienbau- kundige Begleitung der Bauausführung können stellen von der Trassenvorplanung bis zur Me- ein reibungsloser Bauablauf sichergestellt und lioration wesentlichen Punkte, insbesondere Kosten für die Wiederherstellung der Leistungs- auch im Rahmen der bodenkundlichen Baube- fähigkeit der Böden reduziert werden. gleitung, sind in Anhang C zusätzlich stichwort- artig aufgelistet. Die vorliegenden Empfehlungen zielen vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung des Mit den Empfehlungen werden keine zusätzli- Leitungsbaus im Zuge der Energiewende in chen Regelungen zum Bodenschutz geschaffen, Schleswig-Holstein insbesondere auf den Bau sondern die bestehenden gesetzlichen Anfor- von Stromleitungstrassen ab; sie sind jedoch derungen für die Baupraxis konkretisiert und auch auf Linienbauvorhaben im Gas- oder Was- auf die Besonderheiten von Linienbaumaßnah- serleitungsbau sowie auf den Pipelinebau über- men in schleswig-holsteinischen Bodenland- tragbar. Sie sollen bei größeren Linienbauvor- schaften abgestimmt. Die Anleitung soll Bau- haben außerhalb der Siedlungsbereiche An- herren, Planer, bauausführende Unternehmen wendung finden, die eines Raumordnungsver- und Behörden bei der Umsetzung der gelten- fahrens, eines Planfeststellungsverfahrens oder den Bodenschutzbestimmungen unterstützen einer naturschutzrechtlichen Genehmigung be- und die Anforderungen für alle Beteiligten dürfen und bei denen die betroffenen Flächen transparent machen. Ziel ist es, den Boden- anschließend wieder landwirtschaftlich oder als schutz bei vergleichbaren Bauprojekten in naturnahe Böden genutzt werden. Eine fach- Schleswig-Holstein unter Verwendung gleicher kundige Baubegleitung ist darüber hinaus Maßstäbe zu berücksichtigen. 5
2. Allgemeine Hinweise zum Bodenschutz in der Baupraxis Die Durchführung von Baumaßnahmen ist mit des Bodens mit schwerem Gerät sind mit unge- erheblichen Eingriffen in den Boden verbun- wollten Boden(schad)verdichtungen verbun- den. Der Abtrag des Oberbodens bzw. die Zwi- den. Die Durchführung bzw. Veränderung von schenlagerung in Form trassenparalleler Bo- Drainage- und Wasserhaltungsmaßnahmen füh- denmieten und die Wiederverfüllung von Bo- ren zu Veränderungen des Bodenwasserhaus- denmaterial wie auch die Einbringung eines haltes. Bei empfindlichen Böden, wie organi- Sandbettes in den Leitungsgraben stören die schen oder sulfatsauren Böden, kann es bei un- natürliche Lagerung und das Gefüge des Bo- sachgemäßer Behandlung zu Problemen durch dens. Die Einrichtung von Lagerflächen, Zuwe- Volumenverluste oder Versauerungen kommen. gungen und Fahrwegen sowie das Befahren Abbildung 1: Tiefe Fahrspuren entlang eines Lei- tungsgrabens Die frühzeitige Einbindung bodenkundlichen he von rechtlichen Rahmenbedingungen und Sachverstandes in den Planungsprozess sowie technischen Regeln zu beachten, insbesondere einer bodenkundlichen Begleitung bei der Bau- die DIN 19639 „Bodenschutz bei Planung und ausführung und gegebenenfalls bei Rekultivie- Durchführung von Bauvorhaben“ aus 2019. rungsmaßnahmen tragen dazu bei, Schädigun- Dazu zählen außerdem das Baugesetzbuch gen zu vermeiden und die Leistungsfähigkeit (BauGB), das Bundes-Bodenschutzgesetz des Bodens für Nachnutzungen wiederherzu- (BBodSchG), die Bundes-Bodenschutz- und Alt- stellen. Sind negative Auswirkungen nicht zu lastenverordnung (BBodSchV), die Anforderun- vermeiden, müssen die Böden melioriert oder gen an die stoffliche Verwertung von minerali- saniert werden. Zu empfehlen ist die Einrich- schen Reststoffen/Abfällen - Technische Regeln tung einer bodenkundlichen Baubegleitung Teil I, II und III (LAGA M20), das Kreislaufwirt- durch den Bauherrn. Sie stellt fachkundig den schaftsgesetz (KrWG), das Raumordnungsge- Schutz des Bodens im Zuge der Bauausführung setz (ROG), das Umweltverträglichkeitsprü- sicher. fungsgesetz (UVPG), das Umweltschadensge- setz (USchadG), das Umwelthaftungsgesetz Die Grundsätze des Bodenschutzes insbeson- (UmweltHG), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dere bei der Verlegung von Erdkabeln sind und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nunmehr auch in den Leitlinien des Rahmenpa- (siehe Kapitel 8). Zuständige Bodenschutzbe- piers „Bodenschutz beim Stromnetzausbau“ der hörden in Schleswig-Holstein sind die unteren Bundesnetzagentur (2020) verankert und als Bodenschutzbehörden bei den Kreisen und Voraussetzung für einen umweltverträglichen kreisfreien Städten. Sofern für bestimmte Ge- Stromnetzausbau anerkannt. werke bereits spezifische Regelungen vorliegen (z. B. im Gas- und Wasserfach DVGW 2008, Bei der Planung und Durchführung sowie nach 2013), sollte dieser Leitfaden ergänzend heran- Fertigstellung von Linienbaustellen ist eine Rei- gezogen werden. 6
3. Trassenvorplanung Der Schutz des Bodens ist neben anderen Be- Vorkehrungen gegen Bodenverdichtungen ein- langen bereits im Zuge der Trassenfindung und zuplanen. Trassenplanung zu berücksichtigen. Zu diesem Zeitpunkt ist die genaue Trassenführung mögli- Aus diesen Gründen sind verfügbare Informa- cherweise noch veränderbar und Bereiche, die tionen zum Bodenaufbau und zur Bodenbe- aus Sicht des Bodenschutzes als empfindlich schaffenheit im Rahmen der Trassenplanung einzustufen sind, können bei der Festlegung auszuwerten und zu berücksichtigen. Grundle- der Trasse berücksichtigt werden. Sowohl Bö- gende digitale Informationen zum Thema Bo- den mit einer besonderen Wahrnehmung von den bietet der Landwirtschafts- und Umweltatlas Bodenfunktionen als auch empfindliche Böden Schleswig-Holstein (https://www.umweltdaten. wie Moore, Grundwasserböden und Böden aus landsh.de/atlas/script/). Weitere bodenkundli- feinkörnigen Substraten mit einer hohen Ver- che und geologische analoge und digitale Kar- formbarkeit und Verdichtungsgefährdung soll- tenwerke und Daten können über das Landes- ten aus bodenschutzfachlicher Sicht möglichst amt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche von Baumaßnahmen ausgenommen werden. Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) Zudem ist das Bauen auf empfindlichen Böden bezogen werden (vgl. Tab. A1 und A2 im An- zeitlich nur beschränkt möglich, die Baumaß- hang A). Auch Luft- und Satellitenbilder, Höhen- nahmen sind nur mit größerem Aufwand durch- modelle oder vorhandene Baugrunduntersu- zuführen und in der Regel mit höheren (Folge-) chungen wie auch Kenntnisse ortsansässiger Kosten und strengeren Genehmigungsauflagen Landwirte können nützliche Informationen dar- verbunden. Gegebenenfalls sind umfangreiche- stellen. re Gründungsarbeiten, Bodenaustausch und 7
4. Ausführungsplanung und Bodenschutzkonzept Nach Festlegung des Trassenverlaufs sollte in negative Auswirkungen auf Boden und Gewäs- Abstimmung mit der zuständigen Bodenschutz- ser zu vermeiden. behörde ein auf die Baumaßnahme zugeschnit- tenes Bodenschutzkonzept erarbeitet werden. Diese bodenschutzfachlichen Ausarbeitungen Hierfür sind zunächst die vorhandenen Daten zu sollten bereits so rechtzeitig vorliegen, dass sie nutzen. Ergänzend kann eine Bodenkartierung in die Ausschreibungsunterlagen bzw. das Leis- entlang der Trasse oder von Trassenabschnit- tungsverzeichnis einfließen können. ten, für die keine ausreichenden Vorinformatio- nen zur Verfügung stehen, notwendig sein, um Bodendaten in ausreichender Aktualität und 4.1 Planung des Maschineneinsatzes räumlicher Auflösung zu erhalten. Profilaufnah- Der Einsatz von Maschinen soll unter Berück- men sollten nach der Bodenkundlichen Kartier- sichtigung der Empfindlichkeit der betroffenen anleitung, Auflage 5 (AG BODEN, 2005) erfolgen Böden erfolgen. Neben Bodentyp und Boden- und eine Messung des Eindringwiderstandes art ist der Haupteinflussfaktor für die Befahrbar- beinhalten. Die Ergebnisse sollten auf Trassen- keit die zum Zeitpunkt der Bauausführung vor- plänen dargestellt und aus diesen die mechani- herrschende Bodenfeuchte. Grundsätzlich sollte schen Kennwerte (Befahrbarkeit, Belastbarkeit, eine Befahrung möglichst bei trockenem Boden Stabilität) sowie Informationen zur notwendigen erfolgen, da dieser tragfähiger (mechanisch sta- Bodentrennung abgeleitet werden. biler) ist als feuchter Boden. Alle notwendigen Fahrzeugeinsätze auf landwirtschaftlich genutz- Das Bodenschutzkonzept sollte vorrangig auf tem Boden sollten logistisch und technisch so der Grundlage vorliegender Bodendaten im geplant und durchgeführt werden, dass die Vorfeld der Baumaßnahme erstellt werden. Es mechanischen Belastungen, die Flächeninan- enthält die Ausweisung empfindlicher Böden spruchnahme sowie die Überrollhäufigkeiten im Trassenverlauf, Empfehlungen zu gegebe- minimiert werden. Geeignet sind bodenscho- nenfalls bestehenden Bereichen, in denen für nende Maschinen (vor allem kettenbetriebene einen bodenschonenden Maschineneinsatz Fahrzeuge) mit möglichst großen Aufstandsflä- Lastverteilungsplatten auszulegen sind, sowie chen, die auch bei hohen Fahrzeuggewichten die Planung des Bodenmanagements auf der nur geringe Kontaktflächendrücke aufweisen. Baustelle. Ziel ist eine boden- und witterungs- Diese können häufig auch unter ungünstigeren angepasste Bau- und Terminplanung im Jahres- (feuchten) Bodenverhältnissen eingesetzt wer- verlauf unter Berücksichtigung der Bodenemp- den. Als weitere technische Maßnahme für die findlichkeit. Werden im Zuge der Bauarbeiten Verringerung des Kontaktflächendrucks von Maßnahmen zur Wasserhaltung oder Grund- Radfahrzeugen kann der Reifendruck während wasserabsenkung notwendig, sind diese auf des Betriebes im Feld minimiert werden, um das notwendige Minimum zu beschränken, um die Aufstandsflächen der Reifen zu maximieren. Abbildung 2: Kettenfahrzeuge weisen in der Re- gel sehr geringe Kontaktflächendrü- cke auf und eignen sich daher auf den meisten Böden auch für schwere Transporte 8
Tabelle 1: Verdichtungsempfindlichkeit repräsentativer schleswig-holsteinischer Böden und Grenzwerte für den Kontaktflächendruck Repräsentative Böden Verdichtungsempfindlichkeit Grenzwert für den Kontaktflächendruck [kg cm-2] Schluffige und tonige Böden hoch 0,8 der Marsch (z. B. Kalkmarsch, Kleimarsch) Sandige Böden der Geest gering 1,6 (z. B. Podsol, Gley) Sandige und lehmige Böden mittel 1,2 des östlichen Hügellandes (z. B. (Para-) Braunerde, Pseudogley) Moore (Hochmoor, Niedermoor) sehr hoch 0,6 (in der Regel Lastverteilungsplatten) Entscheidend ist die Verdichtungsgefährdung in Bauausführung zu ermitteln. Zum weiteren Vor- 40 cm Tiefe, da der Unterboden im Gegensatz gehen gibt das genannte Gutachten zum Bo- zum Oberboden bei eingetretenen Verdichtun- denschutz auf Linienbaustellen (GZP 2014) die gen wesentlich langsamer wieder regeneriert entsprechenden Hinweise. Es enthält die Grund- und weniger gut wieder aufgelockert werden lagen zur Berechnung von Kontaktfläche, Kon- kann. In Tabelle 1 sind die Verdichtungsemp- taktflächendruck und Druckbelastung in der zu findlichkeiten in Schleswig-Holstein vorkommen- betrachtenden Tiefe (40 cm). Hierzu sind die der repräsentativer Böden sowie Grenzwerte für Kenntnis maschinenbezogener Einzeldaten oder den Kontaktflächendruck für Baumaschinen auf- auf Maschinengruppen bezogener Daten bzw. geführt. Diese Grenzwerte wurden ausgehend Erfahrungswerte zu Reifenbreite und -durchmes- von repräsentativen Daten zur Unterbodenstabi- ser sowie zur Radlast erforderlich. Kurzfristige lität entsprechender Böden und unter Berück- Änderungen des Maschinenparks sind zu be- sichtigung der Druckfortpflanzung in Böden ab- rücksichtigen. Bei Mooren und humosen Tonen geleitet (HORN & FLEIGE 2003, GZP 2014). Die darf auch bei höheren Wasserspannungen auf- Werte gelten für Böden mit Wassergehalten im grund der erhöhten Empfindlichkeit nicht von Bereich der Feldkapazität und sind aufgrund der den in Tabelle 1 genannten Grenzwerten abge- klimatischen Bedingungen in Schleswig-Holstein wichen werden. und des teilweise vorliegenden Grundwasser- einflusses nahezu ganzjährig anzusetzen. Sie Empfehlenswert ist es, auf der Grundlage der In- sollten grundsätzlich nicht überschritten werden, formationen zu den Bodeneigenschaften und um Unterbodenschadverdichtungen zu vermei- den einzusetzenden Maschinen eine Klassifizie- den. Die Feldkapazität entspricht der Wasser- rung der Verdichtungsgefährdung aller am Bau menge, die ein zunächst wassergesättigter Bo- beteiligten Maschinen in Form eines tabellari- den entgegen der Schwerkraft nach 2 bis 3 Ta- schen Maschinenkatasters vorzunehmen (Muster gen noch halten kann. siehe Anhang B). Mit Hilfe eines Ampelsystems können im Vorfeld ungeeignete Maschinen vor- Die maximal zulässigen Kontaktflächendrücke sorgend von empfindlichen Böden ferngehalten sollten der ausführenden Baufirma mitgeteilt werden bzw. unter ungünstigen Witterungs- und gegebenenfalls vertraglich vereinbart wer- oder Bodenfeuchteverhältnissen entsprechende den, damit der Auftragnehmer seine erforderli- Empfehlungen für zusätzliche Schutzmaßnah- chen Fahrzeuge und Maschinen entsprechend men (Auslegen von Lastverteilungsplatten) ab- disponieren kann. geleitet werden. Tiefe Fahrspuren sind immer Anzeichen dafür, dass die Stabilität des Bodens Bei höheren Wasserspannungen, das heißt tro- nicht ausreicht, um die Last eines Fahrzeuges ckenerem Boden, nimmt die Gefahr der Unter- schadlos zu tragen, und der Einsatz besser ge- bodenschadverdichtung ab, und es kann im Ein- eigneter Maschinen oder zusätzlicher Schutz- zelfall von den in Tabelle 1 genannten Grenz- maßnahmen erfolgen sollte. Werden Lastvertei- werten des Kontaktflächendruckes abgewichen lungsplatten ausgelegt, ist auf eine ausreichen- werden. Hierzu ist die aktuelle mechanische Un- de Breite und eventuell notwendige Ausweich- terbodenstabilität (Vorbelastung) während der stellen zu achten. 9
Abbildung 3: Unter solch nassen Bedingungen mit stehendem Wasser auf der Bodenoberfläche dürfen keine Erdarbeiten ausgeführt werden Vor allem Baumaschinen, die hohe Kontaktflä- 4.2 Bodenmanagementplanung chendrücke aufweisen (insbesondere schwere Wird Bodenmaterial abgetragen, zwischengela- Radfahrzeuge), können häufig nicht ohne be- gert und wiederverfüllt, sind grundsätzlich sondere Schutzmaßnahmen (Auslegen von Ober- und Unterbodenmaterial getrennt von- Lastverteilungsplatten) eingesetzt werden. Bei einander zu behandeln. Ziel der Bodenmanage- wassergesättigten Bodenverhältnissen (siehe mentplanung ist, besonders verdichtungsemp- Abbildung 3) soll der Baubetrieb mit diesen findliche oder anderweitig empfindliche Berei- Maschinen insbesondere auf bindigen Böden che (z. B. organische oder sulfatsaure Böden) bis zur Verbesserung der Verhältnisse temporär auszuweisen bzw. für die Planung der Boden- unterbrochen werden. Sollen Lastverteilungs- trennung Horizontgrenzen und -mächtigkeiten platten zum Einsatz kommen, ist bei feuchten der betroffenen Böden zu dokumentieren. Mit Bodenbedingungen darauf zu achten, dass sie Hilfe der Angaben zu Anzahl und Mengen der im Vortriebsverfahren verlegt werden. zu trennenden Substrate werden die unter Be- rücksichtigung der zulässigen Maximalhöhen Werden Baustraßen aus Sand oder Schotter an- (siehe DIN 19731) benötigten Lagerflächen so- gelegt, führt dies trotz der üblichen Trennung wie der insgesamt benötigte Arbeitsstreifen di- mit Geovlies beim Rückbau häufig zu Verunreini- mensioniert. Die Grundlagen der Planung des gungen des anstehenden Oberbodens mit dem Bodenmanagements für eine Baumaßnahme zugeführten Einbaumaterial. Baustraßen sollten bilden die Auswertungen vorhandener Boden- daher nach Möglichkeit nur für den Schutz von daten sowie die Ergebnisse der gegebenenfalls längerfristig benötigten Flächen (z. B. Zuwegun- durchgeführten Bodenkartierung. gen, Baustelleneinrichtungsflächen) angelegt werden. Bei der Planung der Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen sollten nach Möglichkeit bereits vorhandene Wirtschaftswe- ge genutzt werden. 10
5. Bauausführung In dieser Projektphase finden der Erdbau und bodenkundliche Baubegleitung hat gegenüber die Verlegung der Leitungen statt. Je besser im dem Auftragnehmer (einschließlich etwaiger Vorfeld die Planung der Baumaßnahme durch- Subunternehmer) und dem Auftraggeber keine geführt wurde, desto eher findet in der Regel Weisungsbefugnis, insbesondere auch nicht auch eine reibungslose Bauausführung statt. hinsichtlich eines Baustopps oder einer tempo- Sämtliche das Schutzgut Boden betreffenden rären Bauunterbrechung. Hierzu ist ausschließ- Belange müssen vor Beginn der Arbeiten defi- lich die zuständige Behörde befugt, die sich niert, mit der zuständigen Bodenschutzbehörde insbesondere bei Arbeiten in empfindlichen abgestimmt und allen am Bau Beteiligten be- Bodenbereichen durch regelmäßige Besuche kannt sein. Zu empfehlen ist der Einsatz einer auf der Baustelle über die aktuelle Situation in- bodenkundlichen Baubegleitung, die im Laufe formiert. Sie sollte über den Fortgang der Ar- der Bauausführung die Umsetzung der boden- beiten sowie gegebenenfalls bestehende bo- schutzrelevanten Auflagen und Empfehlungen denschutzrelevante Probleme zeitnah, z. B. in kontrolliert, die Bauleitung berät und im Kon- Form von wöchentlichen Berichten durch die fliktfall zwischen dem Auftraggeber, Eigentü- bodenkundliche Baubegleitung, unterrichtet mern/Pächtern und Behörden vermittelt. Die werden. Abbildung 4: Ausheben eines Leitungsgrabens in einer Kalkmarsch 5.1 Örtliche Bauüberwachung Die bodenkundliche Baubegleitung muss im den auch Lösungsvorschläge sowie die zur Rahmen der Bauüberwachung vor Ort regelmä- Schadensbehebung durchgeführten Maßnah- ßig anwesend sein, um den Umgang mit den men. Insbesondere auf die Vermeidung von Bo- Böden und diesbezügliche Zielvorgaben über- denverdichtungen und Verminderung der Bo- wachen zu können. denbefahrung, das Bodenmanagement und die Vermeidung von Bodenvermischung, eine sach- Im Zuge der Bauüberwachung führt die boden- gerechte Wiederherstellung der Bodenfunktio- kundliche Baubegleitung ein Bautagebuch, in nen sowie die Vermeidung stofflicher Belastun- dem für jeden Baustellenbesuch alle bodenre- gen und den Gewässerschutz ist dabei zu ach- levanten Belange dokumentiert werden. Diese ten. Mit Hilfe von Fotos und Protokollen von Dokumentation enthält neben Hinweisen auf durchgeführten Messungen wird die Dokumen- mögliche Unzulänglichkeiten und Bodenschä- tation belegt. Zusätzlich wird nach Wiederher- 11
stellung der Flurstücke im Rahmen der Abnah- dentrennungen zu erheblichen Beeinträchtigun- me mit den Bewirtschaftern der Zustand der re- gen der landwirtschaftlichen Folgenutzung füh- kultivierten Flächen einschließlich aller Wieder- ren (Befahrbarkeit, Bodenfruchtbarkeit). Im Nor- herstellungsmaßnahmen festgehalten. Die bo- malfall wird sämtlicher Bodenaushub vor Ort denkundliche Baubegleitung erstellt eine Ab- wieder eingebaut. Um das Gefüge möglichst schlussdokumentation, in der auch eine Ge- nach Abschluss der Bauarbeiten annähernd samtbewertung der Umsetzung in der Planung wiederherzustellen, sind bei Abtrag, Zwischen- definierter Vorgaben und der Maßnahmen zum lagerung und Wiederverfüllung folgende Punk- Bodenschutz sowie zu einer bodenschonenden te zu beachten: Bauausführung dokumentiert wird. Die bodenkundliche Baubegleitung identifiziert Bodenabtrag Gefährdungen und Baumängel und erbringt Beim Abtrag von Bodenmaterial im Zuge der gegebenenfalls im Schadensfall belastbare Baudurchführung ist insbesondere darauf zu Nachweise über entstandene Bodenschäden. achten, dass der Boden nicht zu plastisch ist Auch nach Baufertigstellung sind gegebenen- und das Material horizont- bzw. schichtenweise falls auftretende Bodenschäden zu erfassen. Mit abgetragen und zwischengelagert wird. Vor Be- Hilfe eines Beweissicherungsverfahrens können ginn des Bodenabtrages sollte der gegebenen- mit Kontrollmessungen (z. B. Verdichtungskon- falls vorhandene Kulturpflanzenbestand abge- trollen und Nährstoffanalysen) im Verdachtsfall erntet sowie abgefahren, bei Grünland die belastbare Nachweise für infolge der Bautätig- Grasnarbe gefräst werden. Abtragsarbeiten keiten entstandene Schäden ermittelt werden. dürfen nur mit Kettenbaggern mit möglichst breiten Ketten durchgeführt werden. Schad- Hinweise zur Vorgehensweise beim Beweissi- stoffbelastete Böden müssen unter Berücksich- cherungsverfahren können dem oben genann- tigung besonderer Entsorgungswege separat ten Gutachten zum Bodenschutz auf Linienbau- behandelt, überschüssiges Bodenmaterial nach stellen (GZP, 2014) entnommen werden. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) fachgerecht verwertet oder beseitigt werden. 5.2 Begleitende Messungen Zur Einschätzung der aktuellen Verdichtungsge- Zwischenlagerung fährdung der Böden können begleitende Mes- Ein Abtrag bedingt an anderer Stelle die zeitlich sungen der jeweils aktuellen Bodenwasserspan- begrenzte Zwischenlagerung des entnomme- nung notwendig werden. Dazu werden im je- nen Bodenmaterials. Zur Vermeidung von für weiligen Bauabschnitt an repräsentativen den Boden nachteiligen Prozessen sollte das Standorten mit Hilfe von Tensiometern (Gerät aufgenommene Material in einem Arbeitsgang zur Feststellung der Saugspannung) und Nie- abgetragen und seitlich abgelegt werden. Da- derschlagsmessern tagesaktuelle Daten zur bei sollten Transportwege so kurz wie möglich Wasserspannung sowie zu Niederschlagshöhen gehalten werden. Bodenmieten sind trassenpa- erfasst. Diese Daten werden zusammen mit rallel mit einer maximalen Schütthöhe von zwei Messergebnissen der Eindringwiderstände Metern Höhe für Oberbodenmaterial, im Aus- oder Scherparameter und der aktuellen effekti- nahmefall bei größeren Mieten mit Unterbo- ven Bodenstabilität für Befahrbarkeitsanalysen denmaterial bis zu drei Metern Höhe anzule- und die Beurteilung der Gefahr von Unterbo- gen. Um anaerobe Bedingungen im Mieten- denverdichtungen verwendet. Auch für eine ge- kern, Verdichtung und Stauwirkung sowie Ver- gebenenfalls erforderliche Entscheidung zu ei- nässung zu vermeiden, sollten Bodendepots nem witterungsbedingten Baustopp sind diese möglichst trocken geschüttet werden und gut Daten unerlässlich. durchlüftet sein. Substratvermischungen sind zu vermeiden, Ober- und Unterboden sind ge- Grundsätzlich sollte ab dem Konsistenzbereich trennt voneinander zu lagern. Bei längerer La- ko5 (breiig, plastisch) nach AG Boden (2005) gerung ist eine Zwischenbegrünung aus tief- bzw. unterhalb des Ausrolldurchmessers 3 mm wurzelnden, wasserzehrenden Pflanzen vorzu- gemäß DIN 18915 (Ausrollversuch) keine Boden- sehen. Mieten sollten nicht in Muldenlage an- bearbeitung mehr stattfinden (vgl. DIN 19731). gelegt werden, um Vernässungen zu vermei- Dies betrifft den Ober- und den Unterboden. den. Bei auftretender Vernässung ist eine tem- poräre Oberflächenentwässerung einzurichten. Mieten bindiger Substrate sollten nicht befah- 5.3 Umgang mit Bodenmaterial ren werden. Insbesondere Mieten sulfatsaurer Im Zuge von Tiefbauarbeiten können Bodenver- Substrate und aus Torfen sollten nicht austrock- mischungen durch unsauber durchgeführte Bo- nen. 12
Abbildung 5: Die einzelnen Bodenmieten liegen zu dicht aneinander, so dass Vermischungen beim Wiedereinbau nicht zu vermei- den sind Wiederverfüllung Bei der Wiederverfüllung des Leitungsgrabens fahrung mit geeigneten Kettenfahrzeugen mit soll der ursprüngliche Boden in Annährung an geringen Kontaktflächendrücken durchgeführt die natürliche Lagerung und Funktion wieder- werden. Eine leichte Überhöhung ist vorzuse- hergestellt werden. Dabei ist eine Vermischung hen, um zu vermeiden, dass bei der nachfol- des Bodenmaterials zu vermeiden, es ist in der genden Setzung Tiefstellen entstehen. Grüp- seiner natürlichen Schichtung entsprechenden pen und Gräben, die in offener Bauweise ge- Reihenfolge wiedereinzubauen. Bei vorhande- quert wurden, sind nach der Wiederverfüllung ner Wasserhaltung muss diese so lange in Be- des Leitungsgrabens wiederherzustellen. trieb bleiben, bis der Unterboden verfüllt ist, anderenfalls muss der Leitungsgraben vor Wie- dereinbau des Bodens leergepumpt werden. Umgang mit empfindlichen Böden Gegebenenfalls müssen bauliche Maßnahmen Vor allem Marschböden mit natürlicherweise zur Verringerung oder Vermeidung von Draina- hohen Grundwasserständen und Tongehalten gewirkungen des Leitungsgrabens getroffen bei häufig lockerer Lagerung, organischen werden. Übermäßige Verdichtung oder Ver- Weichschichten im Untergrund und der Gefahr schmierung des neuverfüllten Unterbodens des Vorkommens sulfatsaurer Substrate sowie müssen vermieden, insbesondere bindiges Bo- Moore sind bei Tiefbauarbeiten mit besonde- denmaterial darf nicht befahren werden. rer Vorsicht zu behandeln, um die natürlichen Bodenfunktionen bzw. anschließende landwirt- Nach Einbau des Unterbodenmaterials ist die- schaftliche Nutzung nicht nachhaltig zu beein- ses mit der Baggerschaufel anzudrücken. Da- trächtigen. bei sind bindige Substrate nicht glattzustrei- chen, um vorhandene Poren nicht zu ver- Sulfatsaure Böden (siehe Abbildung 6) können schmieren und nicht mit Schaffuß- oder Gra- bei unsachgemäßer Behandlung zu Versaue- benwalzen zu bearbeiten. Auf keinen Fall dür- rungsprozessen und damit verbundenen nega- fen Vibrationsverdichtungen durchgeführt wer- tiven Auswirkungen führen. Dazu gehören ver- den. Die Erstellung des Oberbodenplanums minderter Pflanzenwuchs, erhöhte Sulfatkon- kann nach Abtrocknung des Bodens durch Be- zentrationen im Boden und Sickerwasser sowie 13
eine erhöhte Schwermetalllöslichkeit und -ver- sauren Bodens muss anaerob unterhalb der fügbarkeit. Zusätzlich ist hier darauf zu achten, Grundwasseroberfläche erfolgen. Im Zuge der dass die Lagerzeit ausgebauten sulfatsauren Rekultivierung sollten die betroffenen Flächen Bodenmaterials so kurz wie möglich gehalten gekalkt werden, um gegebenenfalls in den wird. Wasserhaltungsmaßnahmen im Leitungs- Oberboden eingetragene Säurefrachten zu graben müssen auf das unbedingt erforderli- neutralisieren (vgl. GRÖGER et al., 2009; SCHÄFER che Maß beschränkt bleiben. Zur Abschätzung et al., 2010a, b). der Verockerungsgefahr von Vorflutern sollten regelmäßige Untersuchungen des Pumpwas- Zur Verbreitung und zum Umgang mit sulfat- sers auf Frachten an reduziertem Eisen vorge- sauren Böden sei auf das Merkblatt „Sulfatsaure sehen werden. Die Austrocknung von poten- Böden in Schleswig-Holstein - Verbreitung und tiell sulfatsaurem Material muss bestmöglich Handlungsempfehlung“ des LLUR (2018) ver- verhindert werden. Der Wiedereinbau sulfat- wiesen. Abbildung 6: An strohgelben Jarositausfällungen erkennbarer aktuell sulfatsaurer Bodenaushub Ebenfalls problematisch sind organische Bö- stark austrocknen, um Schrumpfung und Mine- den. Im Zuge der Trassenplanung sollten ralisation der organischen Substanz so gering Moore soweit möglich umgangen werden, da wie möglich zu halten. Unterstützend wird dazu durch Tiefbauarbeiten in diesen Böden Sackun- eine Mietenabdeckung mit Planen oder Folien gen sowie Schrumpfung und Mineralisation und oder eine Bewässerung empfohlen. Bei über- damit Volumenverluste und auch nicht uner- schlickten Torfen der Marsch oder übersande- hebliche Klimaauswirkungen hervorgerufen ten Moorflächen sind Vermischungen von mine- werden. Zu beachten ist die sehr eingeschränk- ralischem mit organischem Material unbedingt te Befahrbarkeit von Mooren aufgrund ihrer ge- zu vermeiden. Auch bei organischen Böden ringen Tragfähigkeit. Aus diesem Grunde soll- sollten Wasserhaltungsmaßnahmen im Kabel- ten hier nur Maschinen mit sehr geringen Kon- graben auf das unbedingt erforderliche Maß taktflächendrücken und Kettenlaufwerk, z. B. beschränkt werden, um Veränderungen des an- spezielle Bagger mit Moorlaufwerk, eingesetzt stehenden Torfes möglichst weitgehend zu ver- bzw. Lastverteilungsplatten verlegt werden. Tor- hindern. fe, die oberhalb der Grundwasseroberfläche ausgebaut werden, sind von denjenigen ge- Zur Verwertung torfhaltigen Materials sei auf trennt zu halten und zu lagern, die unterhalb das Merkblatt „Verwendung von torfhaltigen ausgebaut werden. Sie dürfen während der Materialien aus Sicht des Bodenschutzes“ (LLUR möglichst kurz zu haltenden Lagerung nicht zu 2010) verwiesen. 14
Abbildung 7: Rissbildung und Schrumpfung infolge der Belüftung von Torfen im Leitungsgraben Umgang mit ortsfremdem Material Zur Wiederverfüllung einzusetzendes zusätzli- die Bodenart, der pH-Wert, der Gehalt an orga- ches Substrat von anderen Standorten muss in nischer Substanz, gegebenenfalls Kalkgehalt seiner Beschaffenheit und Körnung dem Boden bei Bodenmaterial aus Marschböden, die Un- am Baustandort entsprechen. Wenn im Zuge tersuchung gemäß BBodSchV für den Bereich der Bautätigkeiten ortsfremder Boden oder an- der durchwurzelbaren Bodenschicht bzw. die deres Material eingebracht wird, müssen ent- Untersuchung und Einbauklasse nach LAGA sprechende Herkunftsnachweise und Eignungs- M20 für den Bereich unterhalb der durchwur- zertifikate mit Untersuchungsergebnissen zum zelbaren Bodenschicht, die Gehalte der Haupt- Nachweis der Eignung bzw. Schadstofffreiheit nährelemente Phosphor, Kalium und Magnesi- in Abhängigkeit vom Verwendungszweck um im Oberboden sowie der Wassergehalt des (durchwurzelbare Bodenschicht oder darunter) anzuliefernden Bodenmaterials zum Einbauzeit- gemäß BBodSchV oder LAGA M20 vorliegen. punkt zu dokumentieren. DIN 19731 ist zu beachten. Insbesondere sind 15
6. Wiederherstellung der Bodenfunktionen Nach Baufertigstellung sollen die natürlichen 6.1 Rekultivierung Bodenfunktionen so weit wie möglich wieder- Die in Anspruch genommenen Flächen sind hergestellt werden. Die Flächen sind zu rekul- zeitnah nach Wiederherstellung der Fläche bei tivieren, gegebenenfalls auch zu meliorieren, abgetrocknetem Boden zu rekultivieren. Bei Dränagen müssen nach Abschluss der Bauar- schonender und kontrollierter Bauausführung beiten wieder in den ursprünglichen Funkti- sollten nur oberflächliche Bodenverdichtungen onszustand versetzt werden. Alle baulichen im Bereich der Baustraßen bzw. Fahrspuren Vorkehrungen zum Betrieb der temporären entstanden sein. Lockerungsbedarf und Locke- Wasserhaltung oder Grundwasserabsenkung rungstiefe sind im Vorfeld über Messungen der müssen nach Beendigung der Baumaßnahme Eindringwiderstände zu ermitteln. Der Einsatz ordnungsgemäß wieder zurückgebaut und flach lockernder Geräte ist zumeist ausreichend. entfernt werden, um den ursprünglichen Bo- Durch die Ermittlung von Horizontmächtigkei- denwasserhaushalt annähernd wiederherzu- ten, Substratvermischungen und Verdichtungen stellen. sollte eine Dokumentation des Bodenzustandes nach der Rekultivierung erfolgen. Abbildung 8: Aufwuchsschaden durch Gefügebeeinträchtigungen im ehemaligen Arbeitsstreifen Mit Verfahren zur schnellstmöglichen Stabilisie- sprüngliche Bodenfruchtbarkeit, -befahrbarkeit rung und Restrukturierung der Böden sowie ei- bzw. -ertragsfähigkeit wiedererlangt werden ner unterstützenden Folgebewirtschaftung nach (vgl. BLFUW, 2012). erfolgter Rekultivierung können zeitnah die ur- 16
6.2 Melioration möglicher Schäden und Erarbeitung von Emp- Sollten trotz Einhaltung sämtlicher Vorgaben fehlungen zur Bewirtschaftung ist eine landwirt- des Bodenschutzes tieferreichende Boden- schaftliche Fachberatung, bei bereits eingetre- schadverdichtungen eingetreten sein, die sich tenen Schäden gegebenenfalls ein bodenkund- mit den üblichen Standardbodenbearbeitun- licher Sachverständiger, hinzuzuziehen. gen nicht lockern lassen, sind diese im Rahmen der Rekultivierung zu meliorieren. Vor allem Die Folgebewirtschaftung muss insbesondere Tieflockerungsmaßnahmen sind jedoch Eingrif- in labilen Böden die biologische Aktivität zur fe in den Boden, die zwar die Voraussetzung für Unterstützung einer dauerhaften Stabilisierung die Restrukturierung des geschädigten Bodens und Restrukturierung fördern. Die erneute schaffen, ihn jedoch zunächst anfällig für erneu- Strukturbildung im (Unter-)Boden durch te Bodenverdichtungen hinterlassen. Erst eine Schrumpfungs- und Quellungsvorgänge wird schonende Folgebewirtschaftung (vgl. Kapitel erreicht, indem hydraulische Spannungen 6.3) führt zur Entstehung eines dauerhaft stabili- durch Austrocknungen und Wiederbenetzun- sierenden Bodengefüges. Eine Tieflockerung gen in tonhaltigen Böden ausgelöst werden. darf nur bei abgetrocknetem Boden durchge- Dadurch wird die Wahrnehmung ertragsrele- führt werden. Der beste Zeitraum dafür ist der vanter Bodenfunktionen verbessert, und die Bo- Herbst, da dann in der Regel die besten Boden- denstabilität nimmt zu. feuchtebedingungen im Jahresverlauf vorlie- gen. Die Restabilisierung des Bodens erfolgt Insbesondere der Bodenfeuchtezustand ist bei über den Winter. der Folgebewirtschaftung zu beachten. Der Bo- den sollte dafür möglichst abgetrocknet sein. Über die Regulierung der Bodenfeuchte wer- Zur Minderung des Bodendrucks sind mög- den die Prozesse der Quellung, Schrumpfung lichst leichte Maschinen einzusetzen, die über und Frostgare gefördert, die eine günstige er- große Aufstandsflächen und gegebenenfalls neute Gefügebildung zur Folge haben. Tiefwur- Reifendruckregelungsanlagen verfügen. Die zelnde, winterharte und stark wasserzehrende Bodenbearbeitung sollte strukturschonend er- Pflanzen wie Luzerne, Lupine, Raps oder Ölret- folgen. Geeignete Verfahren dafür sind das On- tich unterstützen ebenfalls die Bodenrestruktu- Land-Pflügen, konservierende Bodenbearbei- rierung und -stabilisierung über die Zufuhr or- tung und Direktsaat. Strukturfördernd ist auch ganischer Substanz und die Förderung der na- der Anbau von wurzelaktiven wasserzehrenden türlichen Durchmischung durch Bodenorganis- Gründüngungspflanzen oder Zwischenfrüchten men. Weiterhin kann die Gefügebildung durch wie Luzerne, Rotklee oder Senf im Rahmen ei- Zufuhr und Einarbeitung von Bodendüngern ner Fruchtfolge mit wurzelaktiven Kulturpflan- wie Branntkalk oder Löschkalk gefördert wer- zen wie z. B. Raps oder Hafer. Bei Grünland soll- den. Bei kalkhaltigen Unterböden ist auch eine ten wenigstens im ersten Jahr nach der Bau- biologische Stabilisierung mit Hilfe von kalkhal- maßnahme kein tiefer und früher Schnitt sowie tigen Phosphaten zur Förderung der Tiefen- keine Beweidung stattfinden. Auf den Anbau durchwurzelung möglich. Weiterhin kann orga- bodenzehrender Hackfrüchte oder spät und mit nische Substanz über Wirtschaftsdünger zur Un- schweren Maschinen zu erntender Kulturen wie terstützung der Gefügebildung zugeführt wer- Mais oder Zuckerrüben sollte in den ersten Jah- den. ren nach einer Baumaßnahme verzichtet wer- den. 6.3 Folgebewirtschaftung Eine Erfolgskontrolle der durchgeführten Folge- Die angepasste Folgebewirtschaftung der in bewirtschaftung im Hinblick auf die Regenerati- Anspruch genommenen landwirtschaftlichen on des Bodens sollte durch regelmäßiges Be- Nutzflächen ist für die schnellstmögliche Wie- obachten des Bestandes und des Bodens erfol- derherstellung der Bodenfruchtbarkeit und der gen. Wenn Schadstellen durch oberflächliche Ertragsfähigkeit von großer Bedeutung. Durch Vernässungen, schlechten Kulturpflanzenwuchs nicht angepasste Bewirtschaftung im Zuge des oder Versackungen angezeigt werden, sind Bo- Leitungsbaus genutzter Flächen können Ver- denuntersuchungen zur Erkundung des Scha- dichtungsschäden, Schäden durch Bodenvermi- dens durchzuführen und gegebenenfalls zu me- schungen oder Versackungen auftreten. Zur Un- liorieren (siehe auch Kapitel 6.2). terstützung der standortbezogenen Klärung 17
Literatur AG BODEN (2005): Bodenkundliche Kartieranlei- GZP – BODEN • WASSER • GEOLOGIE – GBR (2014): tung. 5. Auflage, Bundesanstalt für Geowissen- Gutachten „Leitfaden Bodenschutz auf Linien- schaften und Rohstoffe (Hrsg.) in Zusammenar- baustellen“, erstellt im Auftrag des LLUR, Flint- beit mit den Staatlichen Geologischen Diensten bek, https://www.schleswig-holstein.de/DE/ der Bundesrepublik Deutschland, in Kommissi- Fachinhalte/B/boden/Downloads/Gutachten.pdf on: E. Schweizerbart’sche Verlagsbuchhand- ?__blob=publicationFile&v=1 lung, Stuttgart. HORN, R., H. FLEIGE (2003): A method for asses- BLFUW | BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORST- sing the impact of load on mechanical stability WIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT (Hrsg.) and on physical properties of soils. Soil & Tilla- (2012): Richtlinien für die sachgerechte Boden- ge Research 73 (1-2), S. 89-99. rekultivierung land- und forstwirtschaftlich ge- nutzter Flächen. Fachbeirat für Bodenfruchtbar- LLUR | LANDESAMT FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT keit und Bodenschutz - Arbeitsgruppe Bodenre- UND LÄNDLICHE RÄUME DES LANDES SCHLESWIG-HOL- kultivierung, 2. Auflage, Wien. STEIN (2010): Merkblatt „Verwendung von torf- haltigen Materialien aus Sicht des Bodenschut- BNETZA | BUNDESNETZAGENTUR (2020): Boden- zes“ schutz beim Stromnetzausbau – Rahmenpapier (Stand: April 2020). LLUR | LANDESAMT FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME DES LANDES SCHLESWIG-HOL- DVGW | DEUTSCHE VEREINIGUNG DES GAS- UND WAS- STEIN (2018): Merkblatt „Sulfatsaure Böden in SERFACHES E. V. (Hrsg.) (2008): Praxis der Erd- Schleswig-Holstein – Verbreitung und Hand- und Oberflächenarbeiten beim Leitungsbau – lungsempfehlung Technisch sichere, rationelle und wirtschaftliche Planung und Ausführung. 2. überarbeitete Auf- SCHÄFER, W., GEHRT, E., MÜLLER, U., BLANKENBURG, lage, Bonn. J., GRÖGER, J. (2010a): Sulfatsaure Böden in nie- dersächsischen Küstengebieten. Geofakten 24, DVGW | DEUTSCHE VEREINIGUNG DES GAS- UND WAS- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie SERFACHES E. V. (Hrsg.) (2013): Bodenschutz bei (LBEG), Hannover. Planung und Errichtung von Gastransportleitun- gen. Technischer Hinweis – Merkblatt DVGW G SCHÄFER, W., PLUQUET, E., WEUSTINK, A., BLANKEN- 451 (M), Bonn. BURG, J., GRÖGER, J. (2010b): Handlungsempfeh- lungen zur Bewertung und zum Umgang mit GRÖGER, J., HAMER, K., BLANKENBURG, J. (2009): Bodenaushub aus (potenziell) sulfatsauren Sedi- Handlungsempfehlung zur Bewertung des Ver- menten. Geofakten 25, Landesamt für Bergbau, sauerungspotentials von Aushubmaterial durch Energie und Geologie (LBEG), Hannover. reduzierte anorganische Schwefelverbindun- gen. Version 1.1, Fachbereich Geowissenschaf- ten Universität Bremen und Geologischer Dienst für Bremen (GDfB). 18
Gesetze, Normen und technische Regeln BauGB Baugesetzbuch in der Fassung LAGA M20 Mitteilung der Länderarbeitsge- der Bekanntmachung vom meinschaft Abfall (LAGA) 20, An- 23. September 2004 (BGBl. I S. forderungen an die stoffliche Ver- 2414), zuletzt geändert durch Arti- wertung von mineralischen Abfäl- kel 1 des Gesetzes vom 11. Juni len Teil II: Technische Regeln für 2013 (BGBl. I S. 1548) die Verwertung, 1.2 Bodenmateri- al (TR Boden) (2004) BBodSchG Bundes-Bodenschutzgesetz vom https://www.schleswig-holstein.de/ 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), DE/Fachinhalte/A/abfallwirtschaft/ zuletzt geändert durch Artikel 5 LAGA.html Absatz 30 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) ROG Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. BBodSchV Bundes-Bodenschutz- und Altlas- 2986), zuletzt geändert durch tenverordnung vom 12. Juli 1999 Artikel 9 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1554), zuletzt geändert 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) durch Artikel 5 Absatz 31 des Ge- setzes vom 24. Februar 2012 UmweltHG Umwelthaftungsgesetz (Um- (BGBl. I S. 212) weltHG) vom 10. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2634), zuletzt geändert BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz vom durch Art. 9 Abs. 5 Gesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zu- 23.11.2007 (BGBl. I S. 2631) letzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 UVPG Gesetz über die Umweltverträg- (BGBl. I S. 95) lichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom DIN 18915 Vegetationstechnik im Land- 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), schaftsbau – Bodenarbeiten, Aus- zuletzt geändert durch Artikel 10 gabe 2002-08 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) DIN 19639 Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben, USchadG Umweltschadensgesetz vom Ausgabe 2019-09 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666), zu- letzt geändert durch Artikel 4 des DIN 19731 Bodenbeschaffenheit – Verwer- Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. tung von Bodenmaterial, Ausgabe I S. 2565) 1998-05 WHG Wasserhaushaltsgesetz vom KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zu- 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), letzt geändert durch Artikel 6 des zuletzt geändert durch § 44 Ab- Gesetzes vom 21. Januar 2013 satz 4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 95) 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) 19
Anhang Anhang A – Übersicht der bodenkundlichen und geologischen Kartenwerke Tabelle A1: Für Schleswig-Holstein nutzbare bodenkundliche Kartenwerke in der Reihenfolge ihrer Priorisierung Name1 Kartenblätter Maßstab Art Bezug BK25 verfügbar für etwa die Hälfte der Landes- 1:25.000 gedruckt; LLUR3 fläche (Verfügbar siehe 3) Vektordatei Bodenschät- verfügbar für die landwirtschaftlich variabel Vektordatei; LLUR, zung und bo- und gartenbaulich genutzten Flächen Landwirtschafts- und Internet4 denkundliche des Landes Umweltatlas Schleswig- Ableitungen Holstein (Bodenfunk- tionsbewer- tungskarten5) Boden- Stadt Kiel und Umland, 1:20.000 gedruckt; LLUR3 Sonderkarten Forstamt Segeberg 1:25.000 digital (georeferenziert) BK10, BK5 vor allem westliche Landesteile 1:10.000 gedruckt; LLUR3 1:5.000 digital (georeferenziert) BK50 L2526 1:50.000 Vektordatei, pdf LLUR3 Insel Fehmarn 1 Kartenblatt 1:50.000 gedruckt LLUR3 Böden der 1 Kartenblatt 1:100.000 gedruckt; LLUR3 Eiderniederung digital (pdf; georeferenziert) BÜK200 liegt für Schleswig-Holstein 1:200.000 gedruckt; Geoshop2 flächendeckend vor digital (pdf, jpeg, png, Hannover (6 Kartenblätter) tiff, ESRI shape) (online-shop) Karten der 17 Kartenblätter 1:25.000 gedruckt; LLUR3 Holozän- digital mächtigkeit (tiff; georeferenziert) Karten der 7 Kartenblätter 1:10.000 gedruckt; LLUR3 Holozän- (Süderau- und Mielegebiet) digital mächtigkeit (tiff; georeferenziert) 1 BK: Bodenkarte, BÜK: Bodenübersichtskarte 2 http://www.geoshop-hannover.de 3 http://www.umweltdaten.landsh.de/bestell/bestellpubl.html 4 http://www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/index.php 5 https://www.umweltdaten.landsh.de/data/meta/boden/bodenbewertung/dok/erlaeuterungen_bodenbewertung.pdf 20
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