Leitfaden zur Umsatzsteuererhöhung 31.12.2020 - Sage Office Online

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Leitfaden zur Umsatzsteuererhöhung 31.12.2020 - Sage Office Online
Leitfaden zur
Umsatzsteuererhöhung
31.12.2020
Sage Office Online

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 mechanischen oder elektronischen Mitteln, durch Fotokopieren oder auf irgendeine andere Art
 und Weise vervielfältigt oder übertragen werden.
 In Beispielen verwendete Firmen und sonstige Daten sind frei erfunden, eventuelle
 Ähnlichkeiten wären daher rein zufällig.
 Den in diesem Dokument enthaltenen Informationen liegt der aktuelle Programmstand
 zugrunde. Sie können ohne Vorankündigung geändert werden und stellen keine Verpflichtung
 seitens des Verkäufers dar.
 In diesem Leitfaden verwendete Soft- und Hardwarebezeichnungen sind überwiegend
 eingetragene Warenbezeichnungen und unterliegen als solche den gesetzlichen Bestimmungen
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 Sage ist bei der Erstellung dieses Leitfadens mit großer Sorgfalt vorgegangen. Fehlerfreiheit
 können wir jedoch nicht garantieren. Sage haftet nicht für technische oder drucktechnische
 Fehler in diesem Leitfaden. Die Beschreibungen stellen ausdrücklich keine zugesicherte
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© Sage GmbH
Frankfurt, Dezember 2020
Version 1

Office Line /Sage 100 Leitfaden Umsatzsteuersenkung                                       Seite 1 von 16
Leitfaden zur Umsatzsteuererhöhung 31.12.2020 - Sage Office Online
Inhaltsverzeichnis

1.0        Allgemeines                                    3
1.1        Allgemeine Informationen zur Umsetzung         3
1.2        Empfehlungen                                   3

2.0        Mehrwertsteuersenkung – Einstellungen für
           19% auf 16% Prozent (sowie 7% auf 5%)          5
2.1        Steuercodetabelle                              5

3.0        Anwendungsfälle für die Warenwirtschaft        8
3.1        Behandlung von Netto- und Bruttoversteuerung   8
3.2        Beschreibung der Beispiele in der
           Warenwirtschaft:                               9
3.2.1      Auftrag vor Juli 2020 und Rechnung ab
           01.07.2020                                     9
3.2.2      Rechnungen vor Juli 2020 nach dem 01.07.2020
           stornieren                                     11
3.2.3      Waren sollen nach dem 01.07.2020 umgetauscht
           werden, die vor Juli 2020 geliefert wurden     13
3.2.4      Waren werden vor Juli 2020 bestellt und nach
           01.07.2020 geliefert und berechnet             13
3.2.5      Feste Sachkontovorgabe im Artikelstamm         14

4.0        Grundlegende Konfigurationsbeispiele im
           Rechnungswesen                                 16
4.1.1      Neue Sachkonten                                16
4.1.2      Umsatzsteuer-Voranmeldung                      16

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1.0 Allgemeines

Der vorliegende Leitfaden informiert über die aufgrund der Umsatzsteuererhöhung in der Sage
Office Online erforderlichen Änderungen und über weitere in diesem Zusammenhang anfallende
Anpassungen.

 Wichtig: Sage wird bis zum 31.12.2020 über ein Online-Update die für die korrekte Anwendung
 der 19% und 7% Steuersätze notwendigen Programmkonfigurationen in Ihrer Sage Office
 Online zur Verfügung stellen. Ihre Sage Office Online ist damit für die Umsatzsteuerhöhung
 vorbereitet.

1.1        Allgemeine Informationen zur Umsetzung
?
Den vorliegenden Leitfaden können Sie über den zugehörigen Link auf der Website
„https://www.sage.com/de-de/support-und-service/faq/sage-office-online/“ herunterladen.
Er befindet sich auf dem zum jeweiligen Downloaddatum aktuellen Stand und wird – abhängig
von den jeweils zur Verfügung stehenden externen Informationen und vom aktuellen
Softwarestand – ständig aktualisiert.

Gesetzgebungsverfahren

Die zeitweise Umsatzsteuersenkung ist Teil des Zweiten Corona – Steuerhilfegesetzes, das am
03.06.2020 durch den Koalitionsausschuss beschlossen wurde. Demnach wurden in § 28 UstG
eine befristete Steuersenkung auf 16% bzw. 5% aufgenommen, die am 31.12.2020 endet.

Ab dem 01.01.2021 gelten die in § 12 UStG genannten Steuersätze von 7% bzw. 19% erneut.

BMF-Schreiben

Das begleitende BMF-Schreiben wurde am 01.07.2020 veröffentlicht. Dieses Schreiben können Sie
hier einsehen.

1.2        Empfehlungen
Sage wird bis zum 31.12.2020 über ein Online-Update in Ihrer Sage Office Online die
Besteuerungsgrundlagen anpassen, damit ab 01.01.2021 Warenwirtschaftsbelege mit den neuen
Steuersätzen erstellt werden können und die Belege im Rechnungswesen automatisch auf die
neuen 19% bzw. 7% Sachkonten gebucht werden. Diese werden durch die erneute Verwendung
bereits angelegter 7%/19% Steuercodes in den Belegen mit einem Leistungsdatum ab dem
01.01.2021 herangezogen.

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Konkret heißt das für Ihre tägliche Arbeit mit der Sage Office Online, dass ein
Warenwirtschaftsbeleg mit Belegdatum bis 31.12.2020 automatisch der Buchungsperiode
Dezember zugeordnet und somit den Konten mit Steuersatz 16% / 5% zugeordnet wird; erst ab
01.01.2021 durch entsprechende Zuordnungen auf die bereits vorhandenen 19% / 7% Sachkonten
gebucht werden.

Im Rechnungswesen ist immer die Periode, in der die Buchung erfolgt, maßgeblich dafür, ob ein
Ausweis aus der Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt. So führt ein der Buchungsperiode
abweichendes Belegdatum nicht zu einem Steuerausweis zum Zeitpunkt des Belegdatums.

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2.0 Mehrwertsteuersenkung – Einstellungen für
    19% auf 16% Prozent (sowie 7% auf 5%)

2.1         Steuercodetabelle
Die bisherigen Steuercodes für 7% und 19% werden ab dem 01.01.2021 erneut verwendet:
 SC

        Land

               Bezeichnung

                                            Steuersatz

                                                         Steuertyp

                                                                     Steuerberechnung

                                                                                        Steuersatz gültig ab

                                                                                                               UstVA-KZ Ust. Umsatz++

                                                                                                                                        UstVa-KZ Ust. Steuer++

                                                                                                                                                                 verwenden
                                                                                                                                                                 Steuercode erneut
                                                                                                                                                                                       SC erneut gültig ab
 401    *      Alter Normalsatz 16%         16,00        U.o.V.      im Hdt.            01.07.20 35i                                    36i

 101 *         Normalsatz 19%               19,00        U.o.V.      im Hdt.            01.01.07 81i                                                                Ja                 01.01.21

 402    *      Alter Ermäßigter Satz            5,00     U.o.V.      im Hdt.            01.07.20 35i                                    36i
               5%

 2      *      Ermäßigter Satz 7%               7,00     U.o.V.      im Hdt.                                   86i                                                  Ja                 01.01.21

 414    *O     Ig.Lieferung stpfl. D        16,00        U           im Hdt.            01.07.20 35i                                    36i
               Normalsatz 16%

 114    *O     Alter Satz Innerg.           19,00        U           im Hdt.            01.01.07 81i                                                                Ja                 01.01.21
               Lieferung D Normalsatz
               19%

 415    *O     ig. Lieferung stpfl. D           5,00     U           Im Hdt.            01.07.20 35i                                    36i
               Ermäßigter Satz 5%

 15     *O     Alter ig. Lieferung stpfl.       7,00     U           Im Hdt.                                   86i                                                  Ja                 01.01.21
               D Ermäßigter Satz 7%

 421    *E     Ig. Erwerb stpfl. 16%        16,00        V           V.u.U.             01.07.20 95i                                    98i
                                                                     (EU-Erw.)

 121    *E     Alter Satz Ig. Erwerb        19,00        V           V.u.U.             01.01.07 89i                                                                Ja                 01.01.21
               stpfl. 19%                                            (EU-Erw.)

 422    *E     Ig. Erwerb steuerpfl. 5%         5,00     V           V.u.U.             01.07.20 95i                                    98i
                                                                     (EU-Erw.)

 22     *E     Alter Ig. Erwerb                 7,00     V           V.u.U.                                    93i                                                  Ja                 01.01.21
               steuerpfl. 7%                                         (EU-Erw.)

 423    *E     Ig. Erwerb stpfl Neu-Kfz     16,00        V           V.u.U.             01.07.20 94i                                    96i
               16%                                                   (EU-Erw.)

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SC

        Land

               Bezeichnung

                                             Steuersatz

                                                          Steuertyp

                                                                      Steuerberechnung

                                                                                         Steuersatz gültig ab

                                                                                                                UstVA-KZ Ust. Umsatz++

                                                                                                                                         UstVa-KZ Ust. Steuer++

                                                                                                                                                                  verwenden
                                                                                                                                                                  Steuercode erneut
                                                                                                                                                                                        SC erneut gültig ab
 123    *E     Alter Satz Ig. Erwerb         19,00        V           V.u.U.             01.01.07 94i                                    96i                         Ja                 01.01.21
               stpfl Neu-Kfz 19%                                      (EU-Erw.)

 429    *E     ig. Werklief. st.pfl. 5% o.       5,00     V           V.u.U.             01.07.20 95i                                    98i
               VSt-Abz.                                               (EU-Erw.)

 29     *E     Alter ig. Werklief. st.pfl.       7,00     V           V.u.U.                                                                                         Ja                 01.01.21
               7% o. VSt-Abz.                                         (EU-Erw.)

 426    *E     Ig. Werklief. stpfl. 16%      16,00        V           V.u.U.             01.07.20                   95i                      98i
                                                                      (EU-Erw.)

 126    *E     Alter Satz Ig. Werklief.      19,00        V           V.u.U.             01.01.07                                                                    Ja                 01.01.21
               stpfl. 19%                                             (EU-Erw.)

 427    *E     Ig. Werklief. st.pfl. 5%          5,00     V           V.u.U.             01.07.20 95i                                    98i
                                                                      (EU-Erw.)

 27     *E     Alter Satz Ig. Werklief.          7,00     V           V.u.U.                                                                                         Ja                 01.01.21
               st.pfl. 7%                                             (EU-Erw.)

 428    *E     Ig. Werklief. stpfl. 16%      16,00        V           V.u.U.             01.07.20                   95i                      98i
               o. VSt-Abz.                                            (EU-Erw.)

 128    *E     Alter Satz Ig. Werklief.      19,00        V           V.u.U.             01.01.07                                                                    Ja                 01.01.21
               stpfl. 19% o. VSt-Abz.                                 (EU-Erw.)

 442    *      AZR Normalsatz 16%            16,00        U           im Hdt.            01.07.07
                                                                      (Anz.o.L.)

 142    *      Alter Satz AZR                19,00        U           im Hdt.            01.01.07                                                                      Ja                  01.01.21
               Normalsatz 19%                                         (Anz.o.L.)

 443    *D     §13b Bauleist. Inland         16,00        V           V.u.U.             01.07.20
               16%

 143    *D     Alter Satz §13b Bauleist. 19,00            V           V.u.U.             01.01.07                   84i                  85i                           Ja               01.01.21
               Inland 19%

 444    *F     §13b Ausland 16%              16,00        V           V.u.U.             01.07.20

 144    *F     Alter Satz §13b Ausland       19,00        V           V.u.U.             01.01.07                   84i                      85i                       Ja               01.01.21
               19%

 445    *D     §13b Bauleist. Inland         16,00        V           V.u.U.             01.07.20
               ohne VoSt-Abz. 16%

 145    *D     Alter Satz §13b Bauleist. 19,00            V           V.u.U.             01.01.07                   84i*                     85i*                      Ja               01.01.21
               Inland ohne VoSt-Abz.
               19%

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SC

        Land

               Bezeichnung

                                          Steuersatz

                                                       Steuertyp

                                                                   Steuerberechnung

                                                                                      Steuersatz gültig ab

                                                                                                             UstVA-KZ Ust. Umsatz++

                                                                                                                                      UstVa-KZ Ust. Steuer++

                                                                                                                                                               verwenden
                                                                                                                                                               Steuercode erneut
                                                                                                                                                                                     SC erneut gültig ab
 462    *H     §13b EU sonst.             16,00        V           V.u.U.             01.07.20
               Leistungen Umkehr
               Steuerschuld 16%

 162    *H     Alter Satz §13b EU         19,00        V           V.u.U.                                        46i                      47i                     Ja                 01.01.21
               sonst. Leistungen
               Umkehr Steuerschuld
               19%

 465    *M     §13b UStG Mobilfunk        16,00        V           V.u.U.             01.07.20
               Umkehr Steuerschuld

 165    *M     §13b UStG Mobilfunk        19,00        V           V.u.U.                                        84i                      85i                     Ja                 01.01.21
               Umkehr Steuerschuld

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3.0 Anwendungsfälle für die Warenwirtschaft

In diesem Abschnitt werden Anwendungsfälle in der Warenwirtschaft beschrieben, die in der Zeit
vor und nach der Mehrwertsteuersenkung auftreten können. Diese Beispiele beschränken sich
alle auf den Normalsatz von 19% bzw. dann 16%. Die Abläufe sind für den ermäßigten Steuersatz
identisch, sofern die Einstellungen wie für den Normalsatz in diesen Beispielen gewählt werden.

Der Finanzausschuss des Bundestages hat eine sogenannte Billigkeitsregelung vom BMF
angefordert, um Härten abzumildern, wenn Unternehmen nicht rechtzeitig auf die neuen
Steuersätze umstellen und weiter 19% bzw. 7% fakturieren. Dies hat der Bundestagsbeschluss
kurzfristig am 29.06.2020 übernommen. Das Verfahren sieht eine Übergangszeit von einem
Monat vor (also Juli 2020 und Januar 2021, wenn die Sätze wieder angehoben werden).

 Wichtig: Beachten Sie bitte, dass wir diese kurzfristige Änderung des Bundestages nicht mehr
 im Programm implementieren konnten. Nach dem 01.07.2020 können keine Einkaufs-
 Rechnungen mit Steuersatz 19% erfasst werden. Die einzige Möglichkeit dies vorzunehmen
 wäre, dass Belegdatum entsprechend anzupassen.

Um Ihnen die unterschiedliche Versteuerung näher zu bringen, erläutern wir das für Sie
nachfolgend an einem Beispiel.

3.1        Behandlung von Netto- und Bruttoversteuerung
Netto
Kunde hat ein Angebot eingeholt, die Dienstleistung wird aber erst in der zweiten
Jahreshälfte ausgeführt: Sind im Angebot die Einzelposten ausgewiesen - also der
Nettobetrag sowie die Umsatzsteuer aufgeführt - dürfte sich der Endpreis für den Kunden
verringern. Die Firma müsste den geringeren Umsatzsteuersatz in Rechnung stellen.

Brutto
Anders sieht es bei einem „Bruttoangebot“ aus, aus dem sich die einzelnen Posten nicht
ergeben, sondern nur der Endpreis. Bleibt die Firma der Dienstleistung bei ihrem
Endpreis, muss sie die Steuersatzsenkung nicht an den Kunden weitergeben.

 Hinweis:
 -     Eine Doppelausweisung von alten und neuen Steuersätzen auf einer Rechnung ist nicht
       möglich.
 -     Die Vorschläge für die Steuerermittlung werden innerhalb der Sage Office Online über das
       Belegdatum in Rechnungsbelegen ermittelt. Eine Ausnahme sind nur die Belegarten
       Stornorechnung und Gutschrift. Diese ermitteln die Steuercodes über die Referenzen zu
       ihren Ursprungsrechnungen.

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3.2        Beschreibung der Beispiele in der Warenwirtschaft:
Folgende Anwendungsfälle werden anhand von Beispielen dargestellt:

      •   Auftrag vor Juli 2020 und Rechnungsstellung nach dem 01.07.2020

      •   Rechnungen vor Juli 2020 sollen sich auf Leistungen nach 01.07.2020 beziehen

      •   Rechnungen vor Juli 2020 nach dem 01.07.2020 stornieren

      •   Waren sollen nach dem 01.07.2020 umgetauscht werden, die vor Juli 2020 geliefert
          wurden

      •   Ware wird vor Juli 2020 bestellt und nach dem 01.07.2020 geliefert und berechnet

3.2.1      Auftrag vor Juli 2020 und Rechnung ab 01.07.2020
In diesem Beispiel sieht man eine Auftragsbestätigung, die vor Juli 2020 angelegt wurde. Die
Ausweisung erfolgt mit Steuercode 101 mit 19%, da über das Gültigkeitsdatum für diesen
Zeitraum dieser Steuercode ermittelt wurde. Es ändert sich also nichts am bestehenden
Verfahren.

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Wenn die Rechnung dann nach dem 01.07.2020 erstellt wird, dann wird aus dem Steuercode 101
der Steuercode 401 mit 16%.

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3.2.2      Rechnungen vor Juli 2020 nach dem 01.07.2020 stornieren
Wenn eine Rechnung nach dem 01.07.2020 storniert werden soll, die vor Juli 2020 erstellt wurde,
dann ermittelt die Sage Office Online über die Referenz zur Rechnung die Steuer, die in der
Stornorechnung zu berücksichtigen ist.

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Der Bezug ist also bei Stornorechnungen und Gutschriften immer auf die Ursprungsrechnung
gelegt.

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3.2.3      Waren sollen nach dem 01.07.2020 umgetauscht werden, die vor Juli 2020 geliefert
           wurden
Es wird eine Rechnung vor Juli 2020 angelegt, die mit Steuercode 101 mit 19% ausgewiesen wird.
Nach dem 01.07.2020 sendet der Kunde die Ware zurück und verlangt eine Stornorechnung.

Die Stornorechnung bezieht sich auf die Rechnung vor Juli 2020 und enthält automatisch
Steuercode 101 mit 19%.

3.2.4      Waren werden vor Juli 2020 bestellt und nach 01.07.2020 geliefert und berechnet
Es wird eine Bestellung vor Juli 2020 mit dem Steuercode 101 mit 19% erzeugt.

Wird ab 01.07.2020 dann daraus eine Sofortrechnung (Lieferung und Rechnung) erstellt, dann
ermittelt das Programm über die Gültigkeit des Steuersatzes den Steuercode 401 mit 16%.

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3.2.5      Feste Sachkontovorgabe im Artikelstamm
Sofern Sie im Artikelstamm im Bereich „Rechnungsstellung“ feste Sachkontenhinterlegungen in
den Feldern „Sachkonto Verkauf“ bzw. „Sachkonto Einkauf“ vorgenommen haben, so müssen Sie
diese 19% bzw. 7% Sachkonten zeitpunktbezogen für Belegdatum ab 01.07.2020 durch neue 16%
bzw. 5% Sachkontenvorgaben ersetzen, damit die Rechnungswesen-Schnittstelle ab Juli weiterhin
korrekte Buchungen erstellen kann.

Sind keine festen Sachkonten von Ihnen hinterlegt worden, verwendet die Rechnungswesen-
Schnittstelle automatisch die neuen Sachkonten, die im Rahmen des Online-Updates in Ihrem
Buchhaltungssystem hinterlegt wurden.

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4.0 Grundlegende Konfigurationsbeispiele im
    Rechnungswesen

In diesem Abschnitt erhalten Sie Informationen zur Konfiguration in der Finanzbuchhaltung. Sage
wird Ihnen bis zum 01.01.2021 ein Online-Update mit allen steuerrechtlichen Anpassungen zur
Verfügung stellen, damit Sie reibungslos weiterarbeiten können.

 Hinweis:
 -      Buchungen auf Konten ohne feste Steuervorgabe im Juli mit 19% bzw. 5% in der
        Buchungserfassung
        Beispiel: Buchung einer Einkaufsrechnung auf Konto Büromaterial (SKR03 Kto.: S49300).
        Das Konto S49300 Bürobedarf besitzt im Sachkontenstamm keine feste Steuervorgabe.
        Dementsprechend wird durch Wahl der Buchungsperiode = Januar 2021 bei einem
        Belegdatum bis 31.12.2020 der neue Steuersatz vom Programm ermittelt. Soll dieser Beleg
        mit 16% gebucht werden, so muss entweder die Buchung bis Buchungsperiode = Dezember
        stattfinden, oder es muss ein zusätzliches Konto “S493XX” mit fester Steuervorgabe SC 401
        hinterlegt werden, um diesen Buchungsvorgang mit 16% zu behandeln.

4.1.1      Neue Sachkonten
Um bspw. eine Ausgangsrechnung mit Normalsteuersatz in der Sage Office Online nach dem
01.07.2020 unter Verwendung des neu anlegten Steuercodes gemäß dem Schaubild in Kapitel 2.1
buchhalterisch verarbeiten zu können, sind keine neue Kontenzuordnungen erforderlich.

 Bis 31.06.2020                           Ab 01.07.2020            Ab 01.01.2021
 SC 101 (19%)                             SC 401 (16%)             SC 101 (19%)

Nähere Informationen zu relevanten Steuercodes entnehmen Sie bitte Kapitel 2.1.

Es müssen keine neue Sachkonten angelegt werden.

4.1.2      Umsatzsteuer-Voranmeldung
Die Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungsverfahren werden von der
Finanzverwaltung in Form eines BMF-Schreibens veröffentlicht. Dort enthalten sind Eingabezeilen
für Umsätze und Steuerbeträge der Steuersachverhalte. Umsatzsteuervoranmeldungskennziffern
enthalten die einzelnen Werte.

In der Umsatzsteuervoranmeldung 2021 werden die gleichen Kennziffern für die Übermittlung der
7% bzw. 19% Sachverhalte verwendet, wie bis zum 30.06.2020.

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