OMNICON Immobilienvermittlungs GmbH

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OMNICON Immobilienvermittlungs GmbH
OMNICON Immobilienvermittlungs GmbH

 Ihr Makler        Hilfreiche Informationen beim Immobilienkauf
   vor Ort:

                   § Entspricht der Angebotspreis der aktuellen Marktsituation?

Bernd Hacke
                   § Was kostet Sie der Kauf einer Immobilie?
Geschäftsführer

                   § Wichtige Hinweise zum Kaufvertrag

                   § Können Sie beim Immobilienkauf ein Energieausweis
                      verlangen?

                   § Hilfreiche Informationen für Ihren anstehenden Umzug

                          www.omnicon-immobilien.de
   Telefon:
06236/42 51 80
    FAX:

                          info@omnicon-immobilien.de
06236/42 51 81
    Mobil:
0171/423 17 21
OMNICON Immobilienvermittlungs GmbH
Hilfreiche Informationen

Entspricht der Angebotspreis
der aktuellen Marktsituation ?

Wie können sie als Kaufinteressent sicherstellen, dass der Angebotspreis einer
Immobilie der aktuellen Marktsituation entspricht ?

Aus Verkäufersicht setzt sich der Angebotspreis in der Regel aus dem
ehemaligen Kaufpreis der Immobilie sowie den Kosten für durchgeführte
Investitionen (wie z.B. Erweiterung durch einen Wintergarten, Ausbau des
Dachgeschoss, Anbringung von Markisen etc.) zusammen. Zusätzlich erhofft
sich der Eigentümer eine positive Wertentwicklung für sein Eigentum.

Aus Käufersicht wird der vom Verkäufer angesetzte Angebotspreis in den
meisten Fällen als zu hoch eingeschätzt. Individuelle Wünsche für
Veränderungen wie z.B. die Erneuerung von Bädern, der Außenanstrich oder
der Umbau von Räumen und vieles mehr, werden bei der Kaufpreisberechnung
berücksichtigt. Ähnliche am Markt angebotene Gebraucht- und Neuimmobilien
werden zum Vergleich herangezogen und als Grund aufgeführt einen
niedrigeren Kaufpreis zu bezahlen.

In vielen Fällen werden sich Käufer und Verkäufer über den Kaufpreis aus den
aufgeführten Gründen nicht einig. Beide Sichtweisen, von Verkäufer und Käufer
sind grundsätzlich nachvollziehbar. Was ist aber wirklich der richtige
Angebotspreis?

Die Basis zur Ermittlung des Angebotspreis sollte immer eine Vekaufswert-
berechnung (nach standardisierten Wertermittlungsverfahren) sein. Hierbei
fließen anstehende Renovierungsarbeiten, Aufwände für energieeinsparende
Maßnahmen wie z.B. eine Wärmedämmisolierung sowie die nach dem Alter
entsprechende Abschreibung bei der Bewertung mit ein.

Als Kaufinteressent sollten Sie den Verkäufer oder den betreuenden Immobilien-
makler immer die Frage stellen, wie der Angebotspreis der Immobilie ermittelt
worden ist. Wunschpreise sind in der Regel keine marktgerechten
Angebotspreise.

Ihr OMNICON Immobilienmakler zeigt Ihnen gerne unsere elektronische
Marktabgleiche und –analysen von Speyer und Umgebung, diese sind neben
der Verkaufswertberechnung wesentliche Grundlagen zur Ermittlung eines
marktgerechten Angebotspreises.
Hilfreiche Informationen

Was kostet Sie der Kauf
einer Immobilie?

Grunderwerbsteuer

      ACHTUNG: Grunderwerbsteuererhöhung auf 5% droht!
Die Länder in unserer Region verlangen z. Z. 3,5 Prozent des Kaufpreises,
wenn das Objekt aus einer Hand erworben wird. Die Steuer, die
normalerweise nur für den Besitz an Grund und Boden erhoben wird, fällt
nämlich auch für die Immobilie selbst an, wenn das Objekt zum Beispiel von
einem Bauträger in einem einheitlichen Kaufpreis erworben wird. Dann
verlangt der Fiskus auch für die vereinbarten Erstellungskosten
Grunderwerbsteuer. Es gibt folgende Sparmöglichkeiten:

 Ø Bei Neubau möglichst nur das Grundstück kaufen. Den Vertrag über
    den Hausbau nicht mit dem Grundstücksverkäufer abschließen, sondern
    das Traumhaus von einer anderen Firma bauen lassen. Vorteil: Das
    spart Grunderwerbsteuer.

 Ø Beim Kauf vom Bauträger den Kaufpreis weitgehend "abspecken". Das
    geschieht entweder auf die vorher beschriebene Weise, in dem
    Einrichtungsgegenstände und teure Einbauten mit einem separaten
    Vertrag gekauft werden. Andere Möglichkeit: Der Erwerber legt selbst
    Hand an und erbringt Eigenleistungen oder er verlagert bestimmte
    Bauleistungen auf später, die erst dann separat abgerechnet werden.

Notar- und Gerichtsgebühren

Immobilienkäufe können in Deutschland nur über einen Notar getätigt
werden.

   Ø Notarkosten bis zu 0,6 Prozent vom Kaufpreis für die Erstellung
      des Kaufvertrags.
   Ø Wenn der Kaufpreis nicht direkt an den Verkäufer, sondern zunächst
      auf ein Anderkonto des Notars fließt fallen bis zu 0,4 Prozent Kosten
      an
   Ø Wenn Eintragungen in den Grundbüchern der Gerichte durchgeführt
      werden fallen folgende Kosten an:
         o Auflassungsvormerkung (bis 0,55%)
         o Grundschuldbestellung (bis 0,55% von der Kreditsumme)
      Eigentümerwechsel (bis 0,25%)
Hilfreiche Informationen

Maklerhonorar

Die Vermittlungskosten sind bei einer Verkaufssumme unter 100.000,-
Euro mind. 3.570,- € sonst 3,57% inkl. Mehrwertsteuer. Suchen Sie
sich ein professionelles Immobilienmaklerbüro bei dem Sie als Käufer
eine Vielzahl von Dienstleistungen angeboten bekommen. Dazu gehört
z.B. die Unterstützung bei der Vorbereitung eines Kaufvertrags oder
auch die Hilfestellung bei der Auswahl der für Sie am günstigsten
Finanzierung – hier können Sie bei der richtigen Auswahl eines
Darlehens mit der Laufzeit von 10 Jahren sehr viel Kosten einsparen.

Beispielberechnung für die Kosten eines Immobilienkaufs

Kaufpreis                              170.000€

Grunderwerbssteuer      ca. 3,5%       5.950€
Notar- und              ca. 1.5%       2.550€
Gerichtsgebühr
Maklerhonorar           3,57%          6.069€
Gesamtpreis                            184.569€

Finanzierbarkeit

Bevor Sie beginnen sich Ihre erste Immobilie anzusehen sollten Sie
einen Finanzierungscheck durchführen. Damit erhalten Sie
Sicherheit welche Darlehenshöhe Sie bei einem anstehenden
Immobilienkauf von Ihrer Bank erwarten können. Sich regelmäßig
verändernde Zinssätze führen schnell zu abweichenden Ergebnissen
bzgl. der von der Bank gewährten Darlehenssumme. Bei einer
monatlich zur Verfügung stehenden Ratenhöhe von 800€ kann bei
einem Zinssatz von 5,00% mit einer Darlehenshöhe von 160.000€
gerechnet werden. Bei einem um 0,5% höherem Zinssatz reduziert
sich die maximale Darlehenshöhe um 13.000€ auf ca. 147.000€.

Ihr OMNICON Immobilienmakler unterstützt Sie gerne bei der
Zusammenstellung aller notwendigen Finanzdaten damit Ihre
Immobilienfinanzierung von Anfang an auf einer soliden Planung
beruht. Verlassen Sie sich nicht auf eigene grobe Schätzungen,
sondern berechnen Sie auf Basis aktueller Zinssätze Ihren möglichen
Finanzierungsspielraum (wichtig ist hierbei der Beleihungsauslauf,
welcher für Banken unter Einbeziehung eines Sicherheitsabschlags die
Grundlage für die Auswahl eines Zinssatzes ist).
Hilfreiche Informationen
Wichtige Hinweise zum Kaufvertrag
Der Vertragsinhalt
Inhalt eines Kaufvertrags sind neben der notwendigen
Bezeichnung der Vertragsparteien, des Vertragsobjektes
und des Kaufpreises u. a. Haftungsfragen bei Sach- und
Rechtsmängeln, der Übergabezeitpunkt bezüglich
Besitz, Nutzungen und Lasten, die Aufbringung und
Finanzierung des Kaufpreises durch den Käufer sowie
insbesondere die Absicherung von Käufer und Verkäufer nebst
zahlreichen Bestimmungen zur Vertragsdurchführung. Ihr OMNICON
Immobilienmakler bespricht mit Ihnen vor dem Notartermin alle Details des
Kaufvertrags und unterstützt Sie bei der Klärung von Fragen.
Das Grundbuch
Beim Immobilienkauf spielt das Grundbuch eine wichtige Rolle. Das
Grundbuch ist ein öffentliches Register, das von den Amtsgerichten
geführt wird und auf dessen Richtigkeit man sich verlassen kann. Es gibt
Auskunft darüber, wem eine Immobilie gehört und wie diese belastet
ist. Vor dem Vertragsabschluß sollte daher der Inhalt des Grundbuches
durch den Notar möglichst festgestellt worden sein. Fragen Sie Ihren
OMNICON Immobilienmakler nach dem Grundbuchauszug. Alle
Immobilienangebote die Sie bei OMNICON besichtigen, wurden vorher
geprüft und bewertet. Es liegt immer ein aktueller Grundbuchauszug zur
Einsicht vor.

Eigentumswohnung
Beim Kauf einer Eigentumswohnung ergeben sich Besonderheiten, weil
mit der Wohnung nur ein selbständiger Teil einer Immobilie erworben
wird. Miteigentümer am Grundstück sind alle Wohnungseigentümer. Das
gilt auch für bestimmte Gebäudeteile (Heizungsraum, Waschküche,
Außenwände, Dach, Treppenhaus). Insoweit spricht man vom
gemeinschaftlichen Eigentum im Gegensatz zu dem Sondereigentum
(Alleineigentum). Letzteres erlangt jeder Eigentümer an seiner Wohnung,
nämlich den einzelnen Räumen der Wohnung, ggf. auch an einem Pkw-
Stellplatz oder an einem Kellerraum. Rechtlich geschaffen wird das
Wohnungseigentumsrecht durch die Teilungserklärung, in der die
Gebäudeaufteilung festgelegt wird. Voraussetzung ist die räumliche
Abgeschlossenheit der einzelnen Wohnungen, die von der Baubehörde
bestätigt wird (Abgeschlossenheitsbescheinigung). Ihr OMNICON
Immobilienmakler beantwortet Ihnen gerne alle Fragen beim Kauf einer
Eigentumswohnung.

Quelle: immonet.de
Hilfreiche Informationen

Können Sie beim Immobilienkauf
ein Energieausweis verlangen?

Was ist ein Gebäude-Energieausweis?
Bei dem Energiepass handelt es sich um eine Bescheinigung,
die jeder Kaufinteressent für die Immobilie seines Interesses
verlangen darf. Das Dokument soll dafür sorgen, den
Energieverbrauch von Gebäuden vergleichbar zu machen. Es soll
grundlegende Angaben über die Energiequalität der Immobilie
enthalten und dabei helfen, die zukünftigen Energie- bzw.
Nebenkosten abzuschätzen.

Wem und wie nützt der Energieausweis?
Der Energieausweis gibt auf leicht verständliche Art und Weise
Auskunft über die Höhe der monatlichen Nebenkosten und bietet
so eine wichtige Entscheidungshilfe, wenn es um den Kauf von
Wohnraum geht. Für Eigentümer zeigt der Energieausweis auf,
wie er den Wert seiner Immobilie steigern kann. Eine gute
Bewertung kann den Verkauf erleichtern.

Ab wann ist der Energieausweis Pflicht ?
Für Neubauten müssen bereits heute Energieausweise erstellt
werden. Bei bestehenden Gebäuden muss ein Energieausweis bei
Verkauf vorgelegt werden ab dem:

       Ø 1.7.2008 – für Wohngebäude bis Baujahr 1965
       Ø 1.1.2009 – für Wohngebäude ab Baujahr 1965

Verbrauchs- oder Bedarfsabhängiger Energieausweis
Beim bedarfsabhängigen Energieausweis werden alle relevanten
Gebäudedaten (Wandaufbau und -stärke, Dachkonstruktion,
Wärmedämmung, Fenster und Heizungsanlage) zur Berechnung
herangezogen       und      ergeben       den     theoretischen
Wärmeenergiebedarf des Gebäudes. Beim verbrauchsabhängigen
Energieausweis    werden     die    Energiemengen    aus    den
Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre zugrunde gelegt
und durch die beheizte Fläche geteilt.
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