OMNICON Immobilienvermittlungs GmbH
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OMNICON Immobilienvermittlungs GmbH Ihr Makler Hilfreiche Informationen beim Immobilienkauf vor Ort: § Entspricht der Angebotspreis der aktuellen Marktsituation? Bernd Hacke § Was kostet Sie der Kauf einer Immobilie? Geschäftsführer § Wichtige Hinweise zum Kaufvertrag § Können Sie beim Immobilienkauf ein Energieausweis verlangen? § Hilfreiche Informationen für Ihren anstehenden Umzug www.omnicon-immobilien.de Telefon: 06236/42 51 80 FAX: info@omnicon-immobilien.de 06236/42 51 81 Mobil: 0171/423 17 21
Hilfreiche Informationen Entspricht der Angebotspreis der aktuellen Marktsituation ? Wie können sie als Kaufinteressent sicherstellen, dass der Angebotspreis einer Immobilie der aktuellen Marktsituation entspricht ? Aus Verkäufersicht setzt sich der Angebotspreis in der Regel aus dem ehemaligen Kaufpreis der Immobilie sowie den Kosten für durchgeführte Investitionen (wie z.B. Erweiterung durch einen Wintergarten, Ausbau des Dachgeschoss, Anbringung von Markisen etc.) zusammen. Zusätzlich erhofft sich der Eigentümer eine positive Wertentwicklung für sein Eigentum. Aus Käufersicht wird der vom Verkäufer angesetzte Angebotspreis in den meisten Fällen als zu hoch eingeschätzt. Individuelle Wünsche für Veränderungen wie z.B. die Erneuerung von Bädern, der Außenanstrich oder der Umbau von Räumen und vieles mehr, werden bei der Kaufpreisberechnung berücksichtigt. Ähnliche am Markt angebotene Gebraucht- und Neuimmobilien werden zum Vergleich herangezogen und als Grund aufgeführt einen niedrigeren Kaufpreis zu bezahlen. In vielen Fällen werden sich Käufer und Verkäufer über den Kaufpreis aus den aufgeführten Gründen nicht einig. Beide Sichtweisen, von Verkäufer und Käufer sind grundsätzlich nachvollziehbar. Was ist aber wirklich der richtige Angebotspreis? Die Basis zur Ermittlung des Angebotspreis sollte immer eine Vekaufswert- berechnung (nach standardisierten Wertermittlungsverfahren) sein. Hierbei fließen anstehende Renovierungsarbeiten, Aufwände für energieeinsparende Maßnahmen wie z.B. eine Wärmedämmisolierung sowie die nach dem Alter entsprechende Abschreibung bei der Bewertung mit ein. Als Kaufinteressent sollten Sie den Verkäufer oder den betreuenden Immobilien- makler immer die Frage stellen, wie der Angebotspreis der Immobilie ermittelt worden ist. Wunschpreise sind in der Regel keine marktgerechten Angebotspreise. Ihr OMNICON Immobilienmakler zeigt Ihnen gerne unsere elektronische Marktabgleiche und –analysen von Speyer und Umgebung, diese sind neben der Verkaufswertberechnung wesentliche Grundlagen zur Ermittlung eines marktgerechten Angebotspreises.
Hilfreiche Informationen Was kostet Sie der Kauf einer Immobilie? Grunderwerbsteuer ACHTUNG: Grunderwerbsteuererhöhung auf 5% droht! Die Länder in unserer Region verlangen z. Z. 3,5 Prozent des Kaufpreises, wenn das Objekt aus einer Hand erworben wird. Die Steuer, die normalerweise nur für den Besitz an Grund und Boden erhoben wird, fällt nämlich auch für die Immobilie selbst an, wenn das Objekt zum Beispiel von einem Bauträger in einem einheitlichen Kaufpreis erworben wird. Dann verlangt der Fiskus auch für die vereinbarten Erstellungskosten Grunderwerbsteuer. Es gibt folgende Sparmöglichkeiten: Ø Bei Neubau möglichst nur das Grundstück kaufen. Den Vertrag über den Hausbau nicht mit dem Grundstücksverkäufer abschließen, sondern das Traumhaus von einer anderen Firma bauen lassen. Vorteil: Das spart Grunderwerbsteuer. Ø Beim Kauf vom Bauträger den Kaufpreis weitgehend "abspecken". Das geschieht entweder auf die vorher beschriebene Weise, in dem Einrichtungsgegenstände und teure Einbauten mit einem separaten Vertrag gekauft werden. Andere Möglichkeit: Der Erwerber legt selbst Hand an und erbringt Eigenleistungen oder er verlagert bestimmte Bauleistungen auf später, die erst dann separat abgerechnet werden. Notar- und Gerichtsgebühren Immobilienkäufe können in Deutschland nur über einen Notar getätigt werden. Ø Notarkosten bis zu 0,6 Prozent vom Kaufpreis für die Erstellung des Kaufvertrags. Ø Wenn der Kaufpreis nicht direkt an den Verkäufer, sondern zunächst auf ein Anderkonto des Notars fließt fallen bis zu 0,4 Prozent Kosten an Ø Wenn Eintragungen in den Grundbüchern der Gerichte durchgeführt werden fallen folgende Kosten an: o Auflassungsvormerkung (bis 0,55%) o Grundschuldbestellung (bis 0,55% von der Kreditsumme) Eigentümerwechsel (bis 0,25%)
Hilfreiche Informationen Maklerhonorar Die Vermittlungskosten sind bei einer Verkaufssumme unter 100.000,- Euro mind. 3.570,- € sonst 3,57% inkl. Mehrwertsteuer. Suchen Sie sich ein professionelles Immobilienmaklerbüro bei dem Sie als Käufer eine Vielzahl von Dienstleistungen angeboten bekommen. Dazu gehört z.B. die Unterstützung bei der Vorbereitung eines Kaufvertrags oder auch die Hilfestellung bei der Auswahl der für Sie am günstigsten Finanzierung – hier können Sie bei der richtigen Auswahl eines Darlehens mit der Laufzeit von 10 Jahren sehr viel Kosten einsparen. Beispielberechnung für die Kosten eines Immobilienkaufs Kaufpreis 170.000€ Grunderwerbssteuer ca. 3,5% 5.950€ Notar- und ca. 1.5% 2.550€ Gerichtsgebühr Maklerhonorar 3,57% 6.069€ Gesamtpreis 184.569€ Finanzierbarkeit Bevor Sie beginnen sich Ihre erste Immobilie anzusehen sollten Sie einen Finanzierungscheck durchführen. Damit erhalten Sie Sicherheit welche Darlehenshöhe Sie bei einem anstehenden Immobilienkauf von Ihrer Bank erwarten können. Sich regelmäßig verändernde Zinssätze führen schnell zu abweichenden Ergebnissen bzgl. der von der Bank gewährten Darlehenssumme. Bei einer monatlich zur Verfügung stehenden Ratenhöhe von 800€ kann bei einem Zinssatz von 5,00% mit einer Darlehenshöhe von 160.000€ gerechnet werden. Bei einem um 0,5% höherem Zinssatz reduziert sich die maximale Darlehenshöhe um 13.000€ auf ca. 147.000€. Ihr OMNICON Immobilienmakler unterstützt Sie gerne bei der Zusammenstellung aller notwendigen Finanzdaten damit Ihre Immobilienfinanzierung von Anfang an auf einer soliden Planung beruht. Verlassen Sie sich nicht auf eigene grobe Schätzungen, sondern berechnen Sie auf Basis aktueller Zinssätze Ihren möglichen Finanzierungsspielraum (wichtig ist hierbei der Beleihungsauslauf, welcher für Banken unter Einbeziehung eines Sicherheitsabschlags die Grundlage für die Auswahl eines Zinssatzes ist).
Hilfreiche Informationen Wichtige Hinweise zum Kaufvertrag Der Vertragsinhalt Inhalt eines Kaufvertrags sind neben der notwendigen Bezeichnung der Vertragsparteien, des Vertragsobjektes und des Kaufpreises u. a. Haftungsfragen bei Sach- und Rechtsmängeln, der Übergabezeitpunkt bezüglich Besitz, Nutzungen und Lasten, die Aufbringung und Finanzierung des Kaufpreises durch den Käufer sowie insbesondere die Absicherung von Käufer und Verkäufer nebst zahlreichen Bestimmungen zur Vertragsdurchführung. Ihr OMNICON Immobilienmakler bespricht mit Ihnen vor dem Notartermin alle Details des Kaufvertrags und unterstützt Sie bei der Klärung von Fragen. Das Grundbuch Beim Immobilienkauf spielt das Grundbuch eine wichtige Rolle. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das von den Amtsgerichten geführt wird und auf dessen Richtigkeit man sich verlassen kann. Es gibt Auskunft darüber, wem eine Immobilie gehört und wie diese belastet ist. Vor dem Vertragsabschluß sollte daher der Inhalt des Grundbuches durch den Notar möglichst festgestellt worden sein. Fragen Sie Ihren OMNICON Immobilienmakler nach dem Grundbuchauszug. Alle Immobilienangebote die Sie bei OMNICON besichtigen, wurden vorher geprüft und bewertet. Es liegt immer ein aktueller Grundbuchauszug zur Einsicht vor. Eigentumswohnung Beim Kauf einer Eigentumswohnung ergeben sich Besonderheiten, weil mit der Wohnung nur ein selbständiger Teil einer Immobilie erworben wird. Miteigentümer am Grundstück sind alle Wohnungseigentümer. Das gilt auch für bestimmte Gebäudeteile (Heizungsraum, Waschküche, Außenwände, Dach, Treppenhaus). Insoweit spricht man vom gemeinschaftlichen Eigentum im Gegensatz zu dem Sondereigentum (Alleineigentum). Letzteres erlangt jeder Eigentümer an seiner Wohnung, nämlich den einzelnen Räumen der Wohnung, ggf. auch an einem Pkw- Stellplatz oder an einem Kellerraum. Rechtlich geschaffen wird das Wohnungseigentumsrecht durch die Teilungserklärung, in der die Gebäudeaufteilung festgelegt wird. Voraussetzung ist die räumliche Abgeschlossenheit der einzelnen Wohnungen, die von der Baubehörde bestätigt wird (Abgeschlossenheitsbescheinigung). Ihr OMNICON Immobilienmakler beantwortet Ihnen gerne alle Fragen beim Kauf einer Eigentumswohnung. Quelle: immonet.de
Hilfreiche Informationen Können Sie beim Immobilienkauf ein Energieausweis verlangen? Was ist ein Gebäude-Energieausweis? Bei dem Energiepass handelt es sich um eine Bescheinigung, die jeder Kaufinteressent für die Immobilie seines Interesses verlangen darf. Das Dokument soll dafür sorgen, den Energieverbrauch von Gebäuden vergleichbar zu machen. Es soll grundlegende Angaben über die Energiequalität der Immobilie enthalten und dabei helfen, die zukünftigen Energie- bzw. Nebenkosten abzuschätzen. Wem und wie nützt der Energieausweis? Der Energieausweis gibt auf leicht verständliche Art und Weise Auskunft über die Höhe der monatlichen Nebenkosten und bietet so eine wichtige Entscheidungshilfe, wenn es um den Kauf von Wohnraum geht. Für Eigentümer zeigt der Energieausweis auf, wie er den Wert seiner Immobilie steigern kann. Eine gute Bewertung kann den Verkauf erleichtern. Ab wann ist der Energieausweis Pflicht ? Für Neubauten müssen bereits heute Energieausweise erstellt werden. Bei bestehenden Gebäuden muss ein Energieausweis bei Verkauf vorgelegt werden ab dem: Ø 1.7.2008 – für Wohngebäude bis Baujahr 1965 Ø 1.1.2009 – für Wohngebäude ab Baujahr 1965 Verbrauchs- oder Bedarfsabhängiger Energieausweis Beim bedarfsabhängigen Energieausweis werden alle relevanten Gebäudedaten (Wandaufbau und -stärke, Dachkonstruktion, Wärmedämmung, Fenster und Heizungsanlage) zur Berechnung herangezogen und ergeben den theoretischen Wärmeenergiebedarf des Gebäudes. Beim verbrauchsabhängigen Energieausweis werden die Energiemengen aus den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre zugrunde gelegt und durch die beheizte Fläche geteilt.
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