Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung

 
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                                                                Kommentar           
                                                                Arbeitshilfe        

Leitlinie der Bundesapothekerkammer
zur Qualitätssicherung

     Durchführung von Grippeschutzimpfungen
     in öffentlichen Apotheken im Rahmen der Regelver-
     sorgung

Stand: 26.09.2022

(geändert am 15.02.2023: S. 4 COVID-19-Immunitätsnachweis gemäß § 20a IfSG entfallen,
S. 5 Aktualisierung zur Qualifikation des Apothekers gemäß § 20c IfSG)
 Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung
Durchführung von Grippeschutzimpfungen in öffentlichen Apotheken im Rahmen
der Regelversorgung

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Text auf die gleichzeitige Verwendung
der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personen-
und Berufsbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Inhaltsverzeichnis
I     Zweckbestimmung und Geltungsbereich ...................................................................... 3
II    Regulatorische Anforderungen ..................................................................................... 3
III   Zuständigkeiten ............................................................................................................ 5
IV    Durchführung von Grippeschutzimpfungen in öffentlichen Apotheken .......................... 6

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                          Stand: 26.09.2022                                                                                Seite 2 von 8
 Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung
    Durchführung von Grippeschutzimpfungen in öffentlichen Apotheken im Rahmen
    der Regelversorgung

I     Zweckbestimmung und Geltungsbereich
Diese Leitlinie beschreibt die notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Durch-
führung von Impfungen gegen die saisonale Influenza (Grippe) gemäß § 20c Infektionsschutz-
gesetz (IfSG)1 im Rahmen der Regelversorgung in der öffentlichen Apotheke.

II    Regulatorische Anforderungen
Nach § 20c IfSG 1 können Apotheker in öffentlichen Apotheken Personen, die das 18. Lebens-
jahr vollendet haben, gegen Grippe impfen. Gemäß § 1a Abs. 11 Nr. 2a ApBetrO ist die Vor-
bereitung und Durchführung von Grippeschutzimpfungen durch öffentliche Apotheken eine
apothekenübliche Dienstleistung.

Ziel der Durchführung von Grippeschutzimpfungen in öffentlichen Apotheken ist die Verbes-
serung der Impfquote.

Voraussetzungen

Apotheken müssen gemäß § 2 Abs. 3a ApBetrO die Vorgaben hinsichtlich Qualifikation, Aus-
stattung, etc. erfüllen. Der Apothekenleiter hat für seine Apotheke eine Betriebshaftpflichtver-
sicherung abzuschließen, die mögliche Schädigungen aus der Durchführung der Grippe-
schutzimpfung abdeckt. Außerdem muss der Grippeimpfstoff für die aktuelle Saison in ausrei-
chender Menge verfügbar sein.

Anzeigepflicht

Nach § 2 Abs. 3a Nr. 4 ApBetrO hat der Apothekenleiter der zuständigen Behörde die Durch-
führung sowie Änderungen bezüglich der Durchführung von Grippeschutzimpfungen und die
dafür erforderlichen Räumlichkeiten spätestens eine Woche vor Aufnahme der Impfungen an-
zuzeigen.

Impfstoff

Die STIKO empfiehlt allen Personen ab 60 Jahren die Impfung mit einem Hochdosis-Influenza-
Impfstoff. Somit haben Personen dieser Altersgruppe gemäß § 20i Abs. 1 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch1 Anspruch auf diesen Impfstoff.

Um möglichen Unsicherheiten bei der Verfügbarkeit von Grippeimpfstoffen vorzubeugen, hat
das Bundesgesundheitsministerium mit der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung ge-
gen Influenza und Masern1 festgelegt, dass Versicherte ab 60 Jahren bis zum 31. März 2023
neben dem hochdosierten auch einen herkömmlichen inaktivierten, tetravalenten 2 Influenza‐
Impfstoff erhalten können. Es wurde auch geregelt, dass der Hochdosis-Influenza-Impfstoff für
diese Altersgruppe trotz der höheren Kosten als wirtschaftlich gilt.

Nach § 132e Abs. 2 SGB V meldet die Spitzenorganisation der Apotheker bis zum 15. Januar
eines Kalenderjahres den Bedarf an saisonalen Grippeimpfstoffen, die zur Anwendung durch

1   Literaturverzeichnis siehe Kapitel 17 im Kommentar der Leitlinie
2   Im Folgenden wird der Begriff tetravalent (Synonym: quadrivalent) verwendet.

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Durchführung von Grippeschutzimpfungen in öffentlichen Apotheken im Rahmen der
Regelversorgung

die Apotheke vorgesehen sind, auf Grundlage der durch die Apotheken geplanten Bestellung
an das PEI.

Nachweis der Immunität gegen Masern

Apotheken gehören aus Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) nicht zu den
von der einrichtungsbezogenen Masern-Impfpflicht betroffenen Einrichtungen 3. Das gilt auch
für Apotheken, die Impfungen durchführen. Da die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes
von den Bundesländern exekutiert werden, empfehlen wir vor der Aufnahme von COVID-19-
Schutzimpfungen, diese Rechtsauffassung mit der zuständigen Behörde abzustimmen, so-
fern Angehörige des Apothekenpersonals zum Stichtag keinen nach § 20 Abs. 8 IfSG erfor-
derlichen Immunitätsnachweis vorlegen können.

Ein Immunitätsnachweis gegen COVID-19 für das Personal der Apotheke, das Impfungen
durchführt, ist seit der Streichung des § 20a IfSG zum 01.01.2023 nicht mehr erforderlich.

Aufklärungsgespräch und Einwilligung der zu impfenden Person

Gemäß § 630d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)1 und nach § 2 Abs. 3a ApBetrO hat der imp-
fende Apotheker vor Durchführung der Grippeschutzimpfung die Einwilligung des Patienten
einzuholen. Die Wirksamkeit der Einwilligung setzt voraus, dass der Patient aufgeklärt worden
ist. Dabei ist der Patient gemäß § 630e BGB über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen
Umstände aufzuklären. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwar-
tende Folgen und Risiken der Impfung sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und
Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Präventionsmaßnahme. Die Aufklärung muss mündlich
erfolgen. Ergänzend kann auch auf Unterlagen Bezug genommen werden, die der Patient in
Textform erhält.

Dokumentation für den Patienten

Der Apotheker hat gemäß § 22 IfSG1 die Schutzimpfung unverzüglich mit den erforderlichen
Daten in den Impfausweis des Patienten einzutragen bzw. eine Impfbescheinigung zu erstel-
len.

Dokumentation in der Apotheke

Angaben zur Dokumentation in der Apotheke sind in § 35a ApBetrO festgelegt. Die Aufzeich-
nungen sind in der Apotheke 10 Jahre aufzubewahren. Das entspricht ebenfalls den Vorgaben
aus § 630f Abs. 3 BGB. Dem Patienten ist gemäß § 630e Abs. 2 BGB eine Kopie der Einwilli-
gungserklärung mitzugeben.

Beschreibung im Qualitätsmanagementsystem der Apotheke

Die Durchführung von Grippeschutzimpfungen ist gemäß § 2a ApBetrO im Qualitätsmanage-
mentsystem der Apotheke zu beschreiben.

3aktualisierte
             Handreichung des BMG zum einrichtungsbezogenen Immunitätsnachweis nach § 20a IfSG, Stand
11.02.2022 (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavi-
rus/FAQs_zu_20a_IfSG.pdf

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Durchführung von Grippeschutzimpfungen in öffentlichen Apotheken im Rahmen
der Regelversorgung

III      Zuständigkeiten
Nur Apotheker mit entsprechender Qualifikation gemäß § 20c Abs. 1 IfSG, die zum Personal
der Apotheke gehören, dürfen Grippeschutzimpfungen in öffentlichen Apotheken vornehmen.
Bis zum 31.12.2022 erworbene Qualifikationen entsprechend der Curricula der Bundesapo-
thekerkammer berechtigen auch weiterhin zur Durchführung der geschulten Impfungen. Nicht-
approbiertes pharmazeutisches Personal kann den Apotheker gemäß § 35 a Abs. 2 ApBetrO
bei der Vorbereitung und Dokumentation der Impfung unterstützen, soweit dies entsprechend
nachweislich geschult und ausreichend qualifiziert ist. Die Schulungsmaßnahmen sind zu do-
kumentieren. Die Delegation der Tätigkeit an Mitarbeiter ohne entsprechende Qualifikation ist
nicht gestattet.

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Durchführung von Grippeschutzimpfungen in öffentlichen Apotheken im Rahmen der
Regelversorgung

IV    Durchführung von Grippeschutzimpfungen in öffentlichen Apotheken

                                                                                Kapitel 1
                                                                                Formale Voraussetzungen
                                                                                Apotheke:
                                                                                - Qualifizierung des Apothekers
                                                                                              - Ärztliche Schulung nach § 20c IfSG
                                                                                              - Bis zum 31.12.2022 erworbene Qualifikation
                                                                                                entsprechend der Curricula der
                                                                                                Bundesapothekerkammer
                               Patient mit Wunsch nach                          - Impfender Apotheker muss zum Personal der Apotheke
                                Grippeschutzimpfung                               gehören
                                                                                - Räumlich und sächliche Ausstattung der Apotheke
                                                                                - Betriebshaftpflichtversicherung
                                                                                - Anzeige der Tätigkeit vor Aufnahme
                                                                                Patient:
                                                                                - Mindestens 18 Jahre alt (evtl. Vorlage Personalausweis)
                                                                                - Versicherungsnachweis
                                                                                - GKV-Versicherter fällt unter die Festlegungen der GBA-
                                                                                  Richtlinie

                                                                                - Grippeimpfstoff vorhanden?
                                                                                - Raum für die Impfung frei?
                                                                                - Steht ein dafür qualifizierter Mitarbeiter zur Verfügung?

                                                                  im Moment            Ggf. Termin oder Benachrichtigung
                                   Impfung möglich?                  nicht                        vereinbaren

                                                                                Kapitel 3
                                                                                Räumlichkeiten und Ausstattung
                                            ja                                  Am Arbeitsplatz müssen zur Verfügung stehen:
                                                                                - Medizinische Einmalhandschuhe
                                                                                - Schutzkittel
                                                                                - Hände-/Hautdesinfektionsmittel
                               Vorbereitung des Raumes
                                                                                - Flächendesinfektionsmittel
                                                                                - Ggf. (Sicherheits)Kanülen (empfohlen: 25G 1 0,50 x 25 mm)
                                                                                - Zellstofftupfer, Wundschnellverband
                                                                                - Spezielle Entsorgungsbehälter für Spritzen/Kanülen, Tupfer
     Fehlende Materialien                                                       - Aufklärungsmerkblätter
          ergänzen                                                              - Formulare für Einverständniserklärung
                                                                                - Formular für Impfbescheinigungen
                                                                                - Dokumentationsbögen
                                                                                - Ggf. kleiner Apothekenstempel für Impfbuch
                                                                                - Aktuelle Fachinformation/en des/der Impfstoffe/s
                                                                                - Notfallausrüstung
                                                                                - Ggf. weiteres Informationsmaterial zum Thema Impfen
          unvollständig
                              Alle Materialien vorhanden?
                                                                                Kapitel 5.1
                                                                                Beurteilung der Impfeignung des Patienten
                                                                                Kontraindikationen für die Grippeschutzimpfung sind:
                                                                                - Schwere akute Erkrankung
                                        vollständig                             - Fieberhafter Infekt (>38,5 °C)
                                                                                - Überempfindlichkeit gegen Bestandteile des Impfstoffes, z. B.
                                                                                  Gentamicin, Neomycin, Hühnereiweiß (Impfstoffzusammen-
                                                                                  setzung beachten)
                           Feststellen, ob der Patient geimpft                  Darüber hinaus sollte nicht in der Apotheke geimpft werden.,
                                                                                sondern an den Arzt verwiesen werden bei:
                                      werden kann                               - Allergischen Reaktionen, hohem Fieber oder anderen
                                                                                  ungewöhnlichen Reaktionen nach einer früheren Impfung
                                                                                - Geplanten operativen Eingriffen innerhalb der nächsten 3 Tage
                                                                                - Patienten unter Therapie mit Arzneimitteln, die die
                                                                                  Blutgerinnung beeinflussen, z. B. Marcumar
                                                                                - Ggf. Schwangerschaft
                                                                                - Verdacht auf SARS-CoV-2-Infektion
                                                                                - Sonstige Umstände, die eine ärztliche Beratung erfordern
                                                                                  könnten

                                                                                      Impfung zu einem späteren Zeitpunkt
                                   Kann der Patient              Patient/in nicht
                                                                   impffähig
                                                                                           empfehlen oder Patient/in
                                   geimpft werden?
                                                                                            ggf. an Arzt verweisen

                                            ja

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                          Stand: 26.09.2022                                                                                                   Seite 6 von 8
 Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung
Durchführung von Grippeschutzimpfungen in öffentlichen Apotheken im Rahmen
der Regelversorgung

Fortsetzung
                         ja
                                                               Kapitel 5.2
                                                               Auswahl des Impfstoffs
                                                               - Tetravalenter Influenza-Hochdosis-Impfstoff für Patienten
                                                                 ab 60 Jahren und älter laut STIKO empfohlen
                 Patient > 60 Jahre                            - Impfung auch mit anderen tetravalenten Impfstoffen möglich
                                                   ja

                                      Impfstoffauswahl nach
                                            Beratung

                                             Gewünschter                             Patient kann nicht geimpft werden;
                                            Impfstoff in der                          Impfung ggf. zu einem späteren
                                                                           nein
                                               Apotheke                             Zeitpunkt, in einer anderen Apotheke
                        nein                  verfügbar?                                        oder beim Arzt

                                       ja

                                                               Kapitel 5.4
                                                               Aufklärungsmerkblatt
        Aufklärungsmerkblatt auswählen
                                                               - Entsprechend dem Impfstoff auswählen
               und aushändigen                                 - Dem Patienten zur persönlichen Verwendung und Information aushändigen
                                                               - Offene Fragen klären

                                                               Kapitel 5.3
                                                               Aufklärungsgespräch
                                                               Patient mündlich aufklären über:
                                                               - Influenzainfektion und Behandlungsmöglichkeiten
         Aufklärungsgespräch mit dem                           - Wirkung und Nutzen der Impfung
               Patienten führen                                - Kontraindikationen
                                                               - Durchführung der Impfung
                                                               - Beginn und Dauer des Impfschutzes
                                                               - Verhalten nach der Impfung
                                                               - Mögliche UAW und Impfkomplikationen

               Patient bestätigt den
                                                        nein                          Keine Impfung
               Wunsch zur Impfung?

                         ja

                                                               Kapitel 5.5
              Einverständniserklärung
                                                               Einverständniserklärung
               unterschreiben lassen                           - Kopie für den Patienten

                                                               - Fertigspritze aus dem Kühlschrank holen
        Impfstoff aus dem Kühlschrank
                                                               - Sekundärverpackung entfernen
                    nehmen                                     - Fertigspritze kurz temperieren lassen

                                                               Kapitel 6/Kapitel 7
                                                               Hygienemaßnahmen/Arbeitsschutzmaßnahmen
                 Hygiene- und                                  - Hygieneplan und Betriebsanweisung beachten
           Arbeitsschutzmaßnahmen                                  •    Schutzkittel anziehen;
                                                                   •    Hände desinfizieren, abtrocknen lassen
                                                                   •    Ggf. Einmalhandschuhe anziehen

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                      Stand: 26.09.2022                                                                                                  Seite 7 von 8
 Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung
Durchführung von Grippeschutzimpfungen in öffentlichen Apotheken im Rahmen der
Regelversorgung

Fortsetzung

                                             Kapitel 8
                                             Vorbereitung der Fertigspritze
       Vorbereitung der Fertigspritze
                                             - Spritzenzylinder vor Gebrauch schütteln
           und Dokumentation                 - Sichtprüfung der Suspension (farblos bis leicht opaleszierend,
                                               keine sichtbaren Partikel)

                                             Kapitel 9.1
                                             Patient impfbereit machen
                                             - Patient auf die Liege setzen oder legen
        Patient impfbereit machen            - Oberarm auswählen
                                             - Einstichstelle mit geeignetem Hautdesinfektionsmittel desinfizieren
                                               (sprühen, wischen, sprühen)
                                             - Desinfektionsmittel vollständig abtrocknen lassen

                                             - Gebrauchsfertigmachung der Fertigspritze
       Gebrauchsfertigmachung der                •   Entsprechend der Fachinformation des Impfstoffes
              Fertigspritze                      •   Spritzenkappe vom Spritzenzylinder abdrehen
                                                 •   Kanüle aufschrauben

                                             Kapitel 9.2
                                             Injektion des Impfstoffes
                                             - Arm locker herunterhängen/liegen lassen
                                             - i.m. Applikation in den Deltamuskel
         Injektion des Impfstoffes           - Drei Querfinger (ohne Daumen) unterhalb der Schulterhöhe senkrecht zur
                                               Hautoberfläche in die höchste Erhebung
                                             - Kanüle ca. 2 cm tief einstechen
                                             - Zügige und vollständige Injektion
                                             - Kanüle vorsichtig entfernen

                                             Kapitel 9.3
                                             Nachsorge
                Nachsorge                    - Zellstofftupfer sanft auf die Einstichstelle halten
                                             - Einstichstelle bei bestehender Blutung mit Wundschnellverband versorgen
                                             - Empfehlung an den Patienten, noch 15 min sitzen bzw. liegen bleiben

                                             Kapitel 10
                                             Entsorgung
                                             - Fertigspritze mit Kanüle, benutzte Tupfer und Einmalhandschuhe in einen
                                               gesondert gekennzeichneten durchstichsicheren und bruchfesten Abfallbehälter
                Entsorgung
                                               für potenziell infektiöse Abfälle mit Verletzungsgefahr entsorgen
                                             - Mülltrennung beachten

                                             Kapitel 11
                                             Dokumentation
                                             Im Impfausweis/Impfbescheinigung des Patienten:
                                             - Datum der Impfung
                                             - Bezeichnung und Chargen-Bezeichnung des Impfstoffs (Vignette einkleben)
                                             - Impfung gegen Grippe
                                             - Name und Anschrift der Apotheke (Stempel)
                                             - Name und Unterschrift des impfenden Apothekers
                                             Dokumentation in der Apotheke
                                             - Datum und Durchführung der Aufklärung
              Dokumentation                  - Datum und Durchführung der Anamnese
                                             - Einwilligung
                                             - Datum der Impfung
                                             - Bezeichnung und Chargen-Bezeichnung des Impfstoffs (Vignette einkleben)
                                             - Name, Geburtsdatum und Anschrift der geimpften Person
                                             - Name und Anschrift der Apotheke
                                             - Name der Krankheit, gegen die geimpft wurde
                                             - Name und Unterschrift der Person, die die Aufklärung, Anamnese und Impfung
              Impfsurveillance                 durchgeführt hat
                                             Aufbewahrung 10 Jahre

                                             Kapitel 12
                                             Impfsurveillance
                                             - Verpflichtend nach jeder Impfung
                                             - pseudonymisierte Übermittlung der Daten über die durchgeführte Impfung ans
            Patientenbefinden?                 RKI in einem vom PEI festgelegten Zeitabstand

                                                  Bei Schwindel oder Unwohlsein noch auf der Liege
                                                      liegenbleiben; ggf. Erste-Hilfe-Maßnahmen

       Arbeitsbereich säubern und
            desinfizieren und                - Arbeitsbereich in einem einwandfreien Zustand hinterlassen
       Verbrauchsmaterial auffüllen

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                    Stand: 26.09.2022                                                                                         Seite 8 von 8
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