Leitlinien für sozial verantwortliches Investieren - Carmignac Portfolio Green Gold - carmignac.de

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Leitlinien für sozial verantwortliches Investieren - Carmignac Portfolio Green Gold - carmignac.de
Leitlinien für sozial
verantwortliches
Investieren
Carmignac Portfolio Green Gold
March 2021
Leitlinien für sozial verantwortliches Investieren - Carmignac Portfolio Green Gold - carmignac.de
Unser Engagement für verantwortungsbewusstes Investieren1
Wesentliche Maßnahmen

 Unternehmen               3 Engagement         Keinen Schaden 100%/ESG       100%    Fondssiegel                                                                       START
                           Kernthemen              anrichten   Integration Abstimmung für Nach-                                                                      ESG-Platform 4
                                                                                       haltigkeit
 ▪   Co2 neutral 2019 2    ▪   Klimawandel      ▪   Unterstützer von    •   Alle Portfolio        •    Erfüllen unserer       ▪    Strenge Prüfung               •    ESG-Indikatoren mit
 ▪   Umweltgerechte        ▪   Humankapital         Anti-Tabak              Manager und                Treuhandpflicht             durch Dritte                       mehreren Quellen
     Büropraktiken         ▪   Unternehmertum   ▪   Kohleausstieg           Analysten sind                                    ▪    Französisches ISR3
 ▪   UNPRI-Unterzeichner                            2030                                          •    Vertretung der                                            •    Proprietäre Bewertung
                                                                            für die ESG
                                                                                                       Rechte unserer         ▪    BelgischesTowards                  und Analyse
     2012                                       ▪   Energieinvestitio       Integration                                            Sustainability3
                                                    nen im Einklang         verantwortlich             Aktionäre                                                 •    Intelligente Schnittstelle
                                                    mit dem Pariser                                                                                                   für alle PM ESG-
                                                    Abkommen                                                                                                          Anforderungen

                                                                               1.   Nicht alle Fonds und zugrunde liegenden Emittenten sind von dieser Erklärung betroffen. Weitere Informationen
                                                                                    finden Sie unter: https://www.carmignac.de/de_DE/responsible-investment/in-der-praxis-4675
                                                                               2.   Umfang 1, 2 und 3 (Geschäftrsreisen und IT Dienstleistungen). Weitere Informationen finden Sie unter
                                                                                    https://www.carmignac.de/de_DE/responsible-investment/auf-einen-blick-4672 Nachhaltigkeitslabel: Trifft nicht
                                                                                    auf alle Carmignac-Fonds zu
                                                                               3.   Französisches ISRLabel https://www.lelabelisr.fr/en/, Belgisches Label für Nachhaltigkeit.
                                                                                    https://www.towardssustainability.be
                                                                               4.   Das proprietäre ESG-System START kombiniert und aggregiert marktführende ESG-Indikatoren von
                                                                                    Datenanbietern. Angesichts der fehlenden Standardisierung und Berichterstattung einiger ESG-Indikatoren durch
                                                                                    öffentliche Unternehmen können nicht alle relevanten Indikatoren berücksichtigt werden. START bietet ein
                                                                                    zentrales System, in dem die firmeneigenen Analysen und Erkenntnisse von Carmignac für jedes Unternehmen
                                                                              2     unabhängig von den aggregierten externen Daten ausgedrückt werden, falls diese unvollständig sind.
Ziele des Carmignac Portfolio Green Gold
                                           Unsere Verpflichtung gegenüber den Anlegern

 Erzielung attraktiver risikobereinigter Renditen                        und gleichzeitig einen positiven Beitrag zum
                                                                                    Umweltschutz leisten
                                                                        Anlagen in Unternehmen, die
    Übertreffen unseres Referenzindikators (MSCI AC WORLD NR
     (USD)) über einen empfohlenen Anlagehorizont von fünf Jahren           durch geringere CO2-Emissionen zum Klimaschutz und zu den
                                                                             Bemühungen um Kohlenstoffreduzierung beitragen
                                                                            zur Erfüllung des EU-Ziels der absoluten Emissionsfreiheit bis 2050
                                                                             beitragen

                                                                        Mindestens 60% des Vermögens werden in Unternehmen investiert,
                                                                        deren Aktivitäten zur Minderung des Klimawandels und zu positiven
                                                                        Veränderungen für die Umwelt beitragen (nachhaltiges Anlageziel in
                                                                        Übereinstimmung mit Artikel 9 der Verordnung über
                                                                        nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im
                                                                        Finanzdienstleistungssektor („SFDR“)).

                                                                                                         Quelle: Carmignac, https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2019/2088/oj
                                                                                                                                                                März 2021:
                                                                    3
Unser Umwelt-Schwerpunkt
    Ein Fonds mit einem nachhaltigen Anlageziel, klassifiziert als Artikel-9-Fonds im Sinne der EU-
    Offenlegungsverordnung (SFDR)
                     Ziel                                          Prozess                           Aufsichtsrechtlicher Rahmen*

   Artikel-9-Fonds im Sinne der EU-                Anlagen in führenden innovativen             Die EU-Taxonomie
    Offenlegungsverordnung (SFDR), dessen            Wachstumsunternehmen, die versuchen,
    Ziel es ist, durch Reduktion der CO2-            Umweltproblemen zu begegnen, indem
    Emissionen positiv auf die Umwelt                sie:                                                           Bekämpfung des Klimawandels
    einzuwirken und zur Bekämpfung des                      kohlenstoffarme Lösungen
    Klimawandels beizutragen                                                                                       Anpassung an den Klimawandel;
                                                             bieten
   Nachhaltige, langfristige positive externe              Emissionsreduzierungen
    Effekte erzielen                                         ermöglichen                                         Nachhaltige Nutzung und Schutz
   Aktivitäten, die sich eng an der EU-                    mit ihren Aktivitäten zum                                  von Wasser- und
    Taxonomie und den Nachhaltigen                           Erreichen der                                             Meeresressourcen;
    Entwicklungszielen der UN orientieren*                   Nettoemissionsfreiheit bis 2050                            Übergang zu einer
                                                             beitragen                                                 Kreislaufwirtschaft;
                                                                                                                Vermeidung und Verminderung der
                                                                                                                    Umweltverschmutzung;

                                                                                                                 Schutz und Wiederherstellung der
                                                                                                                 Biodiversität und der Ökosysteme.

                                                                                                                                                                                 :
                                                                                                           *Nur zur Veranschaulichung. Weitere Einzelheiten finden Sie im Glossar.
                                                                          4                         Quelle: Carmignac, https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2019/2088/oj , März 2021
Unsere Anlagethemen

   Anbieter kohlenstoffarmer            Wegbereiter für umweltfreundliche
                                                                                                                    Energiewende
             Lösungen                                 Lösungen
                                                                                                                    „Transitioner“
         „Grüne Energie“                         „Grüne Branchen“

                                           Produkte und Dienstleistungen, die
  Produkte und Dienstleistungen mit                                                             Unternehmen mit dem größten Potenzial
                                          andere Aktivitäten ermöglichen, mit
 geringen Kohlenstoffemissionen, die                                                              zur Senkung der CO2-Emissionen, die
                                         denen sich kohlenstoffarme Lösungen
   Lösungen für eine sauberere und                                                                dieses Niveau aber zurzeit noch nicht
                                         anbieten oder Emissionsreduzierungen
   umweltfreundlichere Welt bieten                                                                           erreicht haben
                                                    erreichen lassen

                             ESG-Kriterien sind fester Bestandteil des Anlageprozesses*

                                                              *Mindestens 90% der Portfoliopositionen werden im Hinblick auf ESG-Chancen und -Risiken analysiert
                                                                                                       Die Portfoliozusammensetzung kann sich im Laufe der Zeit ändern.
                                                                                                              Quelle: Carmignac 2020 Quelle: Carmignac, Dezember 2020
                                                          5
Die Berücksichtigung von ESG-Faktoren ist in den
     Anlageverwaltungsprozess integriert*
                               FILTERN                                                                Unternehmensweite Ausschlussliste von Carmignac
                                                                                                      Finanzielle Filter zur Ermittlung nachhaltiger Wachstumsunternehmen
                                                                                                      Green Investment Screening: Ermittlung von Unternehmen, die einen positiven Beitrag
                          BESTÄTIGEN                                                                   zum Umweltschutz leisten, darunter solche, die ökologisch nachhaltigen
                                                                                                       Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Branchenrahmens der Taxonomie nachgehen**

                            RESEARCH                                                                  Umsetzung und Einschätzung mittels firmeneigener ESG-Kriterien über das START***-
                                                                                                       System
                                                                                                      MSCI ESG-Research und Gegenprüfung bei Kontroversen
                         BEWERTUNG                                                                    Hauptaugenmerk auf Umweltfaktoren
                                                                                                      Umwelt- und Emissionsangaben der Unternehmen, Nachhaltigkeitsberichte
                                                                                                      Sonstiges Research Dritter
                          AKTIENLISTE

                  PORTFOLIOAUFBAU                                                                     Skalierung anhand der Risikokennzahlen einschließlich ESG-Einschätzung

                                                                                                     Ziel einer Abstimmungsbeteiligung von 100%, ISS Proxy-Service
                      ÜBERWACHUNG                                                                    Überwachung von Branchenvergleichen nach MSCI ESG-Ratings
                                                                                                        * Betrifft nicht alle Fonds und zugrunde liegenden Emittenten. Weitere Einzelheiten finden Sie auf https://www.carmignac.lu/en_GB/responsible-investment/in-practice-4744
                                                                                                          ** Weitere Einzelheiten finden Sie auf der entsprechenden Folie. https://ec.europa.eu/knowledge4policy/publication/sustainable-finance-teg-final-report-eu-taxonomy_en
                                                                                                                 https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/sustainable-finance-taxonomy-feedback-and-workshops_en.pdf
***Das firmeneigene ESG-System START kombiniert und aggregiert ESG-Indikatoren von marktführenden Datenlieferanten. Aufgrund der mangelnden Standardisierung von und Berichterstattung über einige(n) ESG-Indikatoren durch börsennotierte Unternehmen können nicht
  alle relevanten Indikatoren berücksichtigt werden. START stellt ein zentralisiertes System bereit, wobei Carmignacs interne Analysen und Erkenntnisse zu jedem Unternehmen unabhängig von den aggregierten externen Daten – sollten diese unvollständig sein – zum Ausdruck
                                                                                                                                                                                                                                                                         kommen.
                                                                                                                                           6                                                                                 Quelle: Carmignac, Europäische Kommission, Dez. 2020
Der Anlageprozess: Eine kombinierte Analyse von firmeneigenen Kriterien,
Fundamentaldaten und Umweltfaktoren

               Ausgangsuniversum: MSCI ACWI
                              ~3.050 Aktien
                                                                                                 Unternehmensweite Ausschlüsse von Carmignac
        Ausschlussliste und Screening nach Liquidität                                            Bewertung der Liquidität

                             ~ 2.000 AKTIEN
                                                                                    Screening anhand einer firmeneigenen Methodik zur Ermittlung von Unternehmen, die einen
                                                                                     positiven Beitrag zum Umweltschutz leisten – darunter solche, die ökologisch nachhaltigen
                Green Investment Screening                                           Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Branchenrahmens der Taxonomie nachgehen*
                              ~400 Aktien
                                                                            Verwendung von firmeneigenen Analysen und Bewertungstools sowie externem Research
                   Fundamentalanalyse –                                     Berücksichtigung von Standards in den Bereichen Unternehmensführung und Soziales sowie von
                    finanzielles Research                                    DNSH-Kriterien*
                               ~150 Aktien
                                                                 Qualitative Fundamentalanalyse der finanziellen und nichtfinanziellen Angaben und Erklärungen der
                   Fundamentalanalyse –                           Unternehmen, mit besonderem Augenmerk auf der Umweltleistung der Unternehmen und ihrem Beitrag zum
                    qualitatives Research                         Umweltschutz Gespräche mit der Unternehmensleitung
                               ~100 Aktien
                                                         Disziplinierte Festlegung der Positionsgrößen
                          Portfolio                      Laufende Bewertung und Risikoüberwachung

                              *Weitere Einzelheiten zum Taxonomie-Rahmen und den Kriterien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (Do No Significant Harm, DNSH) finden Sie im Glossar
                                                                                         https://ec.europa.eu/knowledge4policy/publication/sustainable-finance-teg-final-report-eu-taxonomy_en
                               https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/sustainable-finance-taxonomy-feedback-and-workshops_en.pdf
                                                                             7                                                                                           Quelle: Carmignac 2020
Unsere Nachhaltigkeitsrichtlinien

                    ZIEL DES                                                 INTEGRATION DER ESG-KRITERIEN UND                                                           EINBINDUNG DER
               PORTFOLIOAUFBAUS                                             ZUSAMMENARBEIT MIT UNTERNEHMEN                                                             ABSTIMMUNGSPOLITIK
   Nachhaltiges Anlageziel in Übereinstimmung mit Artikel                  Mindestens 90% der Portfoliopositionen werden im                              Angestrebte Beteiligungsquote von 100%
    9 der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene                            Hinblick auf ESG-Chancen und -Risiken analysiert
    Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor                    Verwendung des ESG-Research-Systems START*, um
    („SFDR“), wonach mindestens 60% des Vermögens in                         ESG-Rohdaten, interne Scorings und Informationen über
    Unternehmen investiert werden, deren Aktivitäten zur                     Auswirkungen auf den Umsatz zu zentralisieren
    Minderung des Klimawandels und zu positiven
    Veränderungen für die Umwelt beitragen                                  Wir verpflichten uns zu einem verstärkten Dialog mit
                                                                             den Unternehmen, um ihre Vorgehensweisen im
   Das Anlageuniversum zur Messung des nachhaltigen                         Bereich     ESG     im    Einklang     mit     unseren
    Anlageziels wurde mittels einer eigenen Analyse                          Unternehmensthemen zu verbessern**
    zusammengestellt, um Unternehmen zu identifizieren,
    deren Erträge aus wirtschaftlichen Aktivitäten stammen,
    die als ökologisch nachhaltig gemäß den Standards der
    EU-Taxonomie (Verordnung EU 2020/852) einzuordnen
    sind.
   Der Fonds hat kein spezifisches Ziel hinsichtlich der CO2-
    Emissionen und Umstellung auf sauberere
    Energiequellen, versucht jedoch, in Unternehmen zu
    investieren, die 1/Lösungen mit geringen CO2-
    Emissionen anbieten, oder 2/die grüne Lieferkette
    ermöglichen, oder ihre Energieproduktion bzw. ihren
    Energiebedarf auf sauberere Quellen umstellen.

                                                          * Das firmeneigene ESG-System START kombiniert und aggregiert ESG-Indikatoren von marktführenden Datenlieferanten. Aufgrund der mangelnden Standardisierung von und
                                                                                 Berichterstattung über einige(n) ESG-Indikatoren durch börsennotierte Unternehmen können nicht alle relevanten Indikatoren berücksichtigt werden.
                                                                                                                                                                                  START stellt ein zentralisiertes System bereit, wobei
                                                    Carmignacs interne Analysen und Erkenntnisse zu jedem Unternehmen unabhängig von den aggregierten externen Daten – sollten diese unvollständig sein – zum Ausdruck kommen.
                                                                                                        8                                             Quelle: Carmignac, https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2019/2088/oj , März 2021
Nachhaltigkeitsziel des Carmignac Portfolio Green Gold
               Erläuterungen zu unserem Nachhaltigkeitsziel                                                          Erläuterungen zum Branchenrahmen und zur Methodik der Taxonomie*

 Die Strategie des Carmignac P. Green Gold besteht darin,
    nachhaltig mit dem Ziel langfristigen Wachstums anzulegen und einen                                               Schritt 1
     themenbasierten Ansatz für einen positiven Beitrag zum Umweltschutz zu                                             Überprüfung der Geschäftstätigkeiten des Unternehmens vor
     verfolgen                                                                                                            Hintergrund der NACE³-Klassifizierung der Taxonomie-Standards
    mindestens 60% des Vermögens in Unternehmen zu investieren, deren                                                 Schritt 2
     Aktivitäten zum Klimaschutz und zu positiven Veränderungen für die                                                 Bestätigung der berichteten prozentualen Anteile am Umsatz für
     Umwelt beitragen.                                                                                                    jedes Unternehmen anhand interner Analysen
                                                                                                                       Schritt 3
    Das Anlageuniversum zur Messung des nachhaltigen Anlageziels wurde
                                                                                                                        Kontroversen-Screenings und interne Analysen zur Ermittlung der
     mittels einer eigenen Analyse zusammengestellt, um Unternehmen zu
     identifizieren, deren Erträge aus wirtschaftlichen Aktivitäten stammen, die                                          Maßnahmen der Unternehmen zur Risikominderung potenzieller
     als ökologisch nachhaltig gemäß den Standards der EU-Taxonomie                                                       Umweltkontroversen, die andere Klimaziele der Aktivitäten im
     (Verordnung EU 2020/852) einzuordnen sind.                                                                           Sinne der Taxonomie beeinträchtigen könnten, welche als nicht
 Prospekt des Teilfonds Carmignac Portfolio Green Gold SICAV, März 2021                                                   erheblich beeinträchtigend gelten (DNSH)4
                                                                                                                       Schritt 4
                                                                                                                        Absicherung der angemessenen sozialen Richtlinien und
        Exposure des Carmignac P. Green Gold in ökologisch nachhaltigen
      Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Branchenrahmens der Taxonomie2                                                  Praktiken der Unternehmen anhand eines normenbasierten
                                  zum 31.12.2020                                                                          Screenings, das die Arbeitsgrundsätze der Internationalen
                                                                                                                          Arbeitsorganisation beinhaltet

                                                                                                                       Grenzen unserer Methodologie
                                                                                                                       1.    Da der delegierte Rechtsakt zur Taxonomie für Finanzdienstleister noch nicht als Gesetz verabschiedet wurde und die
                                                                                                                             Verordnung für Angaben finanzmarktfremder Unternehmen erst ab 2022 gilt, wird die Übereinstimmung des Portfolios
                                                                                                                             mit der Taxonomie hauptsächlich anhand des prozentualen Anteils am Umsatz ermittelt. Eine Bewertung der Grenzwerte
                                                                                                                             der technischen Standards fließt nur ein, soweit sie verfügbar ist.
                                                     66%                                                               2.    In Ermangelung von Unternehmensangaben beschränken sich die empfohlenen DNSH-Berechnungen gemäß dem
                                                                                                                             Taxonomie-Fachbericht kurzfristig möglicherweise auf qualitative Beurteilungen.

                                                                                                                                                                                                Quelle: 1. Weitere Einzelheiten zu den Standards der EU-Taxonomie:
                                                                                                   https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/190618-sustainable-finance-teg-report-taxonomy_en.pdf
                                                                                                    https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/190618-sustainable-finance-teg-report-taxonomy_en.pdf
                                                                                                                                   2. In Anzahl der Emittenten. Europäische Kommission, Carmignac, Bloomberg Portfolio und Watchlist Analytics NACE, 31.12.2020
                                                                                                                         3. Weitere Einzelheiten zur NACE-Methodik: https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/NACE_background
                                                                                                                                                      4. Weitere Einzelheiten zum Prinzip der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (Do No Significant Harm):
                                                                                                                    9
                                                                          https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/200309-sustainable-finance-teg-final-report-taxonomy-annexes_en.pdf Seite 29-35
Ausschlüsse für alle Fonds

                                                                   Ausschlüsse
Unsere                       Unternehmensweite harte Einschränkungen
Ausschlussrichtlinien        (entsprechende Transaktionen sind nicht zulässig und werden in unseren Handelssystemen gesperrt)
                              -   Hersteller kontroverser Waffen, die Produkte herstellen, die nicht mit Verträgen oder gesetzlichen Verboten in Einklang
Unsere Ausschlussliste            stehen*
enthält Unternehmen und       -   Tabakproduzenten, Großhandelsunternehmen und Lieferanten, die über 5% ihres Umsatzes mit solchen Produkten
Sektoren, die aufgrund            erwirtschaften
ihrer Tätigkeit oder ihrer    -   Kraftwerkskohleproduzenten, die über 10% ihres Umsatzes mit dem Abbau von Kohle erwirtschaften oder mehr als
geschäftlichen Standards          20 Mio. Tonnen Kohle abbauen
ausgeschlossen sind.
                              -   Stromerzeuger, deren CO2-Emissionen/kWh über dem festgelegten Grenzwert liegen**
Diese Richtlinien gelten      -   Hersteller und Vertriebsunternehmen von Erwachsenenunterhaltung und Pornografie, die mehr als 2% ihres Umsatzes
für alle Fonds, für die           mit diesen Produkten erzielen
Carmignac als                 -   Verletzung internationaler globaler Normen, u. a. der geschäftlichen Grundätze der OECD, der Grundsätze der ILO und
Anlageverwalter tätig ist.        der Prinzipien des UNGC

                                                            *Unternehmen, die Folgendes nicht einhalten: 1) die Ottawa-Konvention (1997), die den Einsatz, die Lagerung, die Herstellung und die Weitergabe von
                                                         Antipersonenminen verbietet; 2) das Übereinkommen über Streumunition (2008), das den Einsatz, die Lagerung, die Herstellung und die Weitergabe von
                                                Streumunition verbietet; 3) das belgische Mahoux-Gesetz, das Investitionen in Uranmunition verbietet; 4) die Chemiewaffenkonvention (1997), die den Einsatz, die
                                                  Lagerung, die Herstellung und die Weitergabe chemischer Waffen verbietet; 5) den Atomwaffensperrvertrag (1968), der die Verbreitung von Atomwaffen auf die
                                                 Gruppe der sogenannten Atommächte (USA, Russland, Großbritannien, Frankreich und China) beschränkt; 6) die Biowaffenkonvention (1975), die den Einsatz, die
                                                                                                                                    Lagerung, die Herstellung und die Weitergabe biologischer Waffen verbietet.
                                                ** gemäß dem von der IEA vorgeschlagenen 2°C-Szenario oder im Falle von Neubauten von Kohle-/Gaskraftwerken oder bei Umsätzen von über 30% mit Gas, über
                                                                                                                         10% mit Kohle, über 30% mit Kernenergie, wenn keine CO2-Daten zur Verfügung stehen.
                                                                                                                                      Weitere Einzelheiten finden Sie in den Ausschlussrichtlinien von Carmignac
                                                                                                                                               https://www.carmignac.lu/en_GB/responsible-investment/policy
                                                                                       10                                                                  Die Ausschlusslisten werden vierteljährlich aktualisiert.
Glossar
                              Die Taxonomie-Verordnung (TV) (Dez. 2019) schafft eine Rechtsgrundlage für die EU-Taxonomie. Die TV legt den Rahmen und die Umweltziele für die
                              Taxonomie sowie neue gesetzliche Verpflichtungen für Finanzmarktteilnehmer, große Unternehmen, die EU und die Mitgliedstaaten fest. Die EU-
                              Taxonomie bildet ein Instrument zur Unterstützung von Anlegern, Unternehmen, Emittenten und Projektträgern beim Übergang zu einer emissionsarmen, resilienten,
                              ressourceneffizienten Wirtschaft.
                              Die Taxonomie legt Leistungsgrenzwerte (die als „technische Bewertungskriterien“ bezeichnet werden) für Wirtschaftstätigkeiten fest, die:
                              • maßgeblich zu einem der sechs Umweltziele beitragen,
Taxonomie                     • die anderen fünf Ziele, sofern relevant, nicht erheblich beeinträchtigen (DNSH),
                              • Mindestschutzvorschriften erfüllen (z. B. die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und
                              Menschenrechte).
                              Anhand der Leistungsgrenzwerte erhalten Unternehmen, Projektträger und Emittenten Zugang zu umweltfreundlicher Finanzierung, um ihre Umweltleistung zu verbessern,
                              und können ermitteln, welche Tätigkeiten bereits umweltfreundlich sind.
                              https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/200309-sustainable-finance-teg-final-report-taxonomy-
                              annexes_en.pdf
                              NACE ist das Akronym für die verschiedenen statistischen Klassifikationen der Wirtschaftszweige, die seit den 1970er Jahren in der Europäischen Union
                              (EU) entwickelt wurden. NACE bietet den Rahmen für die Erfassung und Darstellung einer breiten Palette statistischer Daten zur Wirtschaftstätigkeit in
                              den Bereichen der Wirtschaftsstatistik (z. B. Produktion, Beschäftigung, volkswirtschaftliche Gesamtrechnung) und anderen Statistikbereichen.
                              Auf der Grundlage von NACE erstellte Statistiken sind auf europäischer und im Allgemeinen auch auf globaler Ebene vergleichbar. Innerhalb des
NACE                          Europäischen Statistischen Systems ist NACE zwingend anzuwenden.
                              Weitere Einzelheiten zur NACE-Methodik: https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/NACE_background
                              https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/sustainable-finance-taxonomy-feedback-and-
                              workshops_en.pdf
                              Eine Tätigkeit, die zum Klimaschutz beiträgt, darf das Ziel der Anpassung an den Klimawandel und die anderen vier Umweltziele nicht erheblich
Vermeidung erheblicher        beeinträchtigen: 3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen 4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung
Beeinträchtigungen (Do No     und Recycling 5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung 6. Schutz intakter Ökosysteme
                              https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/200309-sustainable-finance-teg-final-report-
Significant Harm, DNSH)       taxonomy-annexes_en.pdf Seite 29-35
                              „Bekämpfung des Klimawandels“ bezeichnet die Vorgehensweise, den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C zu halten und
Bekämpfung des Klimawandels   Anstrengungen zu seiner Begrenzung auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu unternehmen, wie im Pariser Abkommen festgelegt;
                              https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R0852&from=EN Artikel 2
                              Emissionsreduzierung bezeichnet die Vorgehensweise, die Menge an Treibhausgasemissionen zu senken, die durch die Verbrennung fossiler
                              Energieträger entstehen. In der Regel ist damit eine Senkung des CO2-Ausstoßes pro erzeugter Energieeinheit gemeint. Eine Senkung der Menge an
Emissionsreduzierung          Kohlenstoffdioxid, das durch Transport und Energieerzeugung entsteht, ist maßgeblich dafür, die globalen Temperaturvorgaben des Pariser
                              Abkommens zu erfüllen.
                              Die Nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDG) sind eine Sammlung von 17 miteinander verknüpften Zielen, die als Plan für
                              eine bessere, nachhaltigere Zukunft für alle dienen sollen. Die SDG wurden im Jahr 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen
SDGs                          verabschiedet und sollen bis 2030 erreicht werden. https://sdgs.un.org/goals
                                                                             11
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                                                                             12
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