Ratgeber zur Wiedereröffnung von Beherbergungsbetrieben Förderungen I Liquidität gewährleisten - Redaktionsschluss: 26.05.2020 - Ecoplus

Die Seite wird erstellt Anne Römer
 
WEITER LESEN
Ratgeber zur Wiedereröffnung von Beherbergungsbetrieben Förderungen I Liquidität gewährleisten - Redaktionsschluss: 26.05.2020 - Ecoplus
Redaktionsschluss: 26.05.2020

                                    Ratgeber zur Wiedereröffnung von
                                             Beherbergungsbetrieben

                                Förderungen I Liquidität gewährleisten

                                             In Zusammenarbeit mit
Ratgeber zur Wiedereröffnung von Beherbergungsbetrieben Förderungen I Liquidität gewährleisten - Redaktionsschluss: 26.05.2020 - Ecoplus
Allgemeine Maßnahmen

    ▪ Um die weitreichenden Auswirkungen der derzeitigen COVID19-Krise wirtschaftlich abfangen zu
      können, wurden umfangreiche Maßnahmen, in der Gesamthöhe von EUR 35 Mrd., gesetzt um
      die heimischen Betriebe zu entlasten. Dazu gehören unter anderem folgende Pakete:
                   Fixkostenzuschüsse
                   Steuerstundungen und -herabsetzungen
                   Kreditgarantien und Haftungen (z.B. ÖHT Haftungskredit)
                   Härtefallfonds (sofortige Auszahlung, speziell für EPU)
                   Kurzarbeits Betriebsmittelkredit
                                                                                                    © Kiranshastry
    ▪ Betriebswirtschaftliche Beratungen in Form eines KMU-Restarter Pakets

    ▪ Mit Inkrafttreten der COVID-19 Lockerungsverordnung per 01. Mai können viele Unternehmen
      Ihren Betrieb wieder aufnehmen. Konkret bedeutet das, dass im Gastronomie- und
      Beherbergungssegment Restaurants mit 15. Mai sowie Hotels und Pensionen ab dem 29.
      Mai wieder aufsperren dürfen.

    Quellen: bmf.gv.at, wko.at, mrp-hotels.com

2                                                                                                                    Stichtag: 25.05.2020
Ratgeber zur Wiedereröffnung von Beherbergungsbetrieben Förderungen I Liquidität gewährleisten - Redaktionsschluss: 26.05.2020 - Ecoplus
Linksammlung
    Allgemeine Maßnahmen

                                                         https://www.noel.gv.at/noe/Wirtschaft-Tourismus-
    Ansprechpartner Abteilung Tourismus Land NÖ:
                                                         Technologie/Ansprechpartner_Zustaendigkeit_Wirtschaft__Tourismus___Tech.html

    BDO Ratgeber und Finanzierungswegweiser:             https://www.bdo.at/de-at/services/advisory-de/risk-resilience/covid-19-Ratgeber-2-0

    Coronavirus FAQ WKO:                                 https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html

    Finanzministerium Informationen Corona-Hilfspaket:   https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html

    mrp-hotels COVID-19 Hub:                             https://www.mrp-hotels.com/de/covid-19/

                                                         https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-wirtschaftskammer-als-
    Wirtschaftskammer NÖ:                                anlaufstelle.html?utm_source=wkoat&utm_medium=display_io&&utm_campaign=WK%C3%96
                                                         %20|%20corona%20-%20intern%20|%20wkoat&utm_content=banner

    Übersicht Hilfspaket WKO NÖ:                         https://www.wko.at/service/noe/Hilfspaket-aufgrund-des-Corona-Virus-.html

3                                                                                                                                              Stichtag: 25.05.2020
Ratgeber zur Wiedereröffnung von Beherbergungsbetrieben Förderungen I Liquidität gewährleisten - Redaktionsschluss: 26.05.2020 - Ecoplus
KMU Restarter-Paket I

    ▪ Die Wirtschaftskammer Niederösterreich bietet im Zuge der Wiedereröffnung eine bis zu 100%
      förderbare vierstündige Schwerpunktberatung für KMU an, welche folgende Themenfelder abdecken
      kann:
             Finanzen und Liquidität
             Ressourcen, Prozesse und Digitalisierung
             Vertrieb
             Kommunikation
             Anpassung des Geschäftsmodells

    ▪ Beratungen sollen speziell die klein- und mittelständischen Betriebe dabei unterstützen, die zur Verfügung
      gestellten Förderungen optimal zu nutzen, etwaige ökonomisch essentielle Parameter für den
      weiteren Betrieb abzustimmen und Optimierungsmaßnahmen aufzuzeigen.

    Quellen: wko.at

4                                                                                                                  Stichtag: 25.05.2020
Ratgeber zur Wiedereröffnung von Beherbergungsbetrieben Förderungen I Liquidität gewährleisten - Redaktionsschluss: 26.05.2020 - Ecoplus
KMU Restarter-Paket II

    ▪ Ablauf:

             1. Kontaktaufnahme mit der WKNÖ
             2. Definition des Projektes und Auswahl eines Beratungsunternehmens
                  (s. Links – Beratungsliste)
             3. Beratungsanmeldung (s. Links – Förderantrag)
             4. Förderzusage (s. Links – Förderrichtlinien)
             5. Beratungsdurchführung
             6. Förderabrechnung
                                                                                   © Freepik
             7. Förderauszahlung

    Quellen: wko.at

5                                                                                              Stichtag: 25.05.2020
Liquiditäts-Check

    ▪ Um Klarheit über die aktuelle finanzielle Situation Ihres Unternehmens zu erlangen und etwaige weitere
      Schritte einzuleiten, wird ein vierstündiger Liquiditätscheck in Form einer betriebswirtschaftlichen Beratung
      angeboten.

    ▪ Die Kosten der Beratung werden zur Gänze von der WKNÖ übernommen.

    ▪ Ziel dieser Beratung
            Liquiditätssituation feststellen
            Weitere Schritte festlegen
            (falls nötig) Bankgespräch vorbereiten

    ▪ Sollten finanzielle Engpässe klar ersichtlich und resultierend eine Überbrückungsfinanzierung erforderlich
      sein, ist zuerst die Bank zu kontaktieren, um (neue) Kreditlinien festzulegen.

    ▪ Vor dem Liquiditäts-Check können Sie den „Liquiditätsbedarfsrechner Corona-Krise“ (s. Links) der WK-
      Steiermark in Anspruch nehmen, um ein grobes Bild der aktuellen finanziellen Situation ihres Betriebs zu
      erlangen.

    Quellen: wko.at

6                                                                                                                     Stichtag: 25.05.2020
Linksammlung
    KMU Restarter-Paket

    Beraterliste:                https://www.wko.at/site/beratungsservice/fuerkunden/Beraterliste20-02.pdf
                                 https://www.wko.at/site/beratungsservice/fuerkunden/Wie-laeuft-die-Foerderung-einer-
    Beratungsablauf:
                                 Beratung-ab-.html
    Förderantrag:                https://www.wko.at/site/beratungsservice/AnmeldungSchwerpunktberatung.pdf
    Förderrichtlinien:           https://www.wko.at/site/beratungsservice/Foerderrichtlinie_2016_final_2.pdf
    Förderservice NÖ:            https://www.wko.at/site/F-rderservice/start.html
    Liquiditätsbedarf Rechner:   https://www.wkstlr.at/

7                                                                                                                       Stichtag: 25.05.2020
Existenzsicherungszuschuss der WKNÖ

    ▪ Ein einmaliger Zuschuss für COVID-19 bedingte Umsatzrückränge kann in der Höhe von max. EUR
      5.000,- beantragt werden.

    ▪ Ein tatsächlicher Umsatzrückgang muss nachweisbar sein, eine Prognoserechnung ist nicht
      einreichbar.

    ▪ Ausschlaggebend für die Förderhöhe ist der Rückgang der tatsächlichen Umsätze im Vergleich zu
      den Vorjahresmonaten.

    ▪ Unterschriebener Antrag (s. Links) ist bei der regional zuständigen WK-Bezirksstelle (via Fax, Post
      oder E-Mail) abzugeben.

    ▪ Voraussetzungen für Zuschuss:
              max. 10 Beschäftige im Unternehmen
               (Teilzeitkräfte werden anteilig, Lehrlinge und geringfügig Beschäftigte werden nicht zugerechnet)
              Mindestens 2 Jahre Wirtschaftskammer-Mitgliedschaft
              Antragstellung ist bis spätestens 31.12.2020 möglich
    Quellen: wko.at

8                                                                                                                  Stichtag: 25.05.2020
Linksammlung
    Existenzsicherungszuschuss der WKNÖ

    Antrag:                 https://www.wko.at/service/noe/Antrag-Gefaehrdung-der-Existenz-03-2020.pdf
    Bezirksstellen:         https://www.wko.at/service/noe/bezirksstellen/Ihre-Bezirksstelle.html
    Informationen:          https://www.wko.at/service/noe/Existenzsicherung.html

9                                                                                                        Stichtag: 25.05.2020
Haftungen Bundesebene
Überblicksgrafik

                        ▪ Die linksstehende Grafik illustriert
                          einen     Überblick   über      die
                          beantragbaren Haftungsübernahmen
                          des Bundes.
                        ▪ Auf der anschließenden Folie wird
                          diese Grafik näher erläutert.

   2
Quelle: oeht.at
                                                 Stichtag: 25.05.2020
Haftungen Bundesebene
     Erklärung Teil I

     ▪ Ausgangslage eines jeden Förderbegehrens ist, ob ein Unternehmen per 31.12.2019 „in Schwierigkeiten“
       gewesen ist und somit die Unternehmensreorganisations-Richtlinien (URG-Richtlinien) erfüllt wurden.

     ▪ Dies ist der Fall, wenn die Eigenkapitalquote < 0% und die fiktive Entschuldungsdauer > 15 Jahre ist.

     ▪ Als Beurteilungskriterien wird der Jahresabschluss 2019 herangezogen (falls noch kein Jahresabschluss
       2019 vorhanden, ist die Grundlage der Jahresabschluss 2018).

     ▪ Sind die URG-Richtlinien erfüllt:
               max. Kreditbetrag EUR 1.500.000,- mit einer Haftungsquote von 80%; Haftungsobligo der ÖHT: EUR
                1.200.000,-
               Haftungskosten von 1% Bearbeitungsgebühr und 0,8% p.a. Provision werden übernommen
               Antrag nur mit der Betriebsgesellschaft (bei Trennung der Eigentums- und Betriebsgesellschaft)
               Bei der Risikoabteilung der Hausbank muss die Rückführung des Kredites nachvollziehbar dargestellt
                werden können

     Quellen: wko.at

11                                                                                                                   Stichtag: 25.05.2020
Haftungen Bundesebene
     Erklärung Teil II

     ▪ URG-Richtlinien kommen nicht zur Anwendung:
            Kredite bis zu EUR 120 Mio. oder eines Quartalsumsatzes
            Die Haftungsquote ist zwischen 100% (Kreditsumme EUR 500k) bis max. 1% (Kreditsumme EUR
             500k – EUR 1.500k)
            Laufzeit: 5 Jahre
     ▪ Single Point of Contact/Erstansprechpartner ist immer die Hausbank, welche auch die weiteren Schritte
       wie eine etwaige Einreichung vollzieht.
     ▪ Weiters können für das Kalenderjahr 2020 alle Kapitaltilgungen der ÖHT ausgesetzt werden. Der
       Antrag kann auf der Homepage von ÖHT runtergeladen werden.

     Empfehlungen:
     Halten Sie Rücksprache mit Ihrer Hausbank und Ihrem Steuerberater wie Sie Liquiditätsengpässe abfedern können.
     Der Antrag wird größtenteils von der Hausbank ausgefüllt. Bedenken Sie, dass es sich hierbei um Kredite handelt –
     eine Rückzahlung ist (ggf. vermindert durch Fixkostenzuschüsse) innerhalb von 5 Jahren zu gewährleisten!

12                                                                                                                       Stichtag: 25.05.2020
Haftungen Länderebene Niederösterreich

     ▪ Anschlussförderungen in Form von Zinsen-/Kapitalkostenzuschüsse werden von Seiten des Landes
       Niederösterreich derzeit nicht angeboten.

     ▪ Der niederösterreichische Wirtschafts- und Tourismusfonds bietet die Möglichkeit, die Tilgungen der
       ersten drei Quartale 2020 zu stunden.

     ▪ Neben den ÖHT Krediten ist eine Beantragung von Haftungsübernahmen der NÖ Bürgschaften und
       Beteiligungen GmbH (NÖBEG) nach wie vor möglich.

     ▪ Die Hausbank ist für die komplette Abwicklung verantwortlich und somit der Single Point of Contact.

     ▪ Die Hausbank wird für Beherbergungsbetriebe die ÖHT Haftungsübernahmen empfehlen.

     Empfehlungen:
     Die Auszahlungsgeschwindigkeit der Kredite ist bedingt durch die Prüfungspflicht der Bank immer noch
     verhältnismäßig langsam. Zur Berechnung des Liquiditätsbedarfs kann der Liquiditätsrechner der WKO Steiermark
     verwendet werden (siehe Linksammlung).
     Quellen: wko.at

13                                                                                                                   Stichtag: 25.05.2020
Linksammlung
     Haftungen

     Download Antragsformulare NÖBEG:                        www.noebeg.at/downloads/
                                                             www.oeht.at/produkte/coronavirus-massnahmenpaket-fuer-
     Haftungsmodelle im Überblick:
                                                             den-tourismus/
     Liquiditätsbedarf Rechner:                              www.wkstlr.at/
                                                             www.noel.gv.at/noe/Wirtschaft-Tourismus-
     Stundungsansuchen NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds:
                                                             Technologie/Stundungsansuchen.pdf
     ÖHT Portal Anmeldung:                                   www.portal.oeht.at
     Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT):         ww.oeht.at/

14                                                                                                                    Stichtag: 25.05.2020
Fixkostenzuschüsse
     Überblick

     ▪ Ziel:
            Direkter und sofortiger Zuschuss zur Deckung von Fixkosten, welcher nicht zurückzubezahlen ist.

     ▪ Höhe des Zuschusses:
            Bis zu 75 % der Fixkosten; gestaffelt nach Umsatzeinbußen. (Details s. kommende Folien)

     ▪ Bezuschusst werden bis zu drei zusammenhängende Monate im Zeitraum vom 16. März bis zum
       15. September 2020.

     ▪ Auszahlungsstart ist Ende Mai/Anfang Juni 2020.

     ▪ Antragsstellung möglich seit 20.5.2020; selbige können bis 31. August 2021 eingebracht werden.

     ▪ Beantragbar über FinanzOnline. (s. Links)

15                                                                                                             Stichtag: 25.05.2020
Fixkostenzuschüsse
     Was fällt unter Fixkosten?

     ▪ Als Fixkosten sind im Wesentlichen folgende Aufwendungen zu betrachten:

            Geschäftsraummieten und Pachten

            Betriebliche Versicherungsprämien

            Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen

            Energiekosten
                                                                   © iStock
            Wertverlust bei verderblichen Waren

            Unternehmerlohn
             (gedeckelt auf EUR 2.666.67 brutto pro Monat, Nebeneinkünfte sind abzuziehen)

            Sonstige betriebsnotwendige Ausgaben

16                                                                                           Stichtag: 25.05.2020
Fixkostenzuschüsse
     Voraussetzungen

     ▪ Alle Unternehmensformen sind zuschussberechtigt.

     ▪ Der Standort und die Geschäftstätigkeit müssen in Österreich sein.

     ▪ Fixkosten müssen in Österreich operativ angefallen sein.

     ▪ Unternehmen müssen sämtliche Maßnahmen gesetzt haben, um die Fixkosten zu reduzieren und die
       Arbeitsplätze in Österreich zu erhalten .

     ▪ Positive Eigenkapitalquote per Stichtag 31.12.2019 (= Definition für ein „gesundes“ Unternehmen).

     ▪ Bei Neugründungen oder Umgründungen können Unternehmen, welche keine Unterlagen für das Jahr
       2018 oder 2019 haben, anhand einer Planungsrechnung einen Zuschuss beantragen.

17                                                                                                         Stichtag: 25.05.2020
Fixkostenzuschüsse
     Förderhöhe nach Umsatzstaffelung I

     ▪ Muss mind. EUR 500,- betragen und berechnet sich nach dem Umsatzrückgang zum Vorjahresmonat.
           Bspw. Werte des 2. Quartals 2020 verglichen mit jenen des 2. Quartals 2019.
           Müssen solche Aufzeichnungen gesetzlich nicht geführt werden oder sind diese nicht vorhanden,
            sind andere geeignete Aufzeichnungen oder Belege heranzuziehen.

                                                                                                 © Becris

18                                                                                                          Stichtag: 25.05.2020
Fixkostenzuschüsse
     Förderhöhe nach Umsatzstaffelung II

     ▪ Je nach Umsatzrückgang wird am Ende des Geschäftsjahres ein Teil des gewährten Kredites in einen
       nicht rückzahlbaren, steuerbefreiten Zuschuss umgewandelt.

           Umsatzrückgang zwischen 40 und 60%:
            25% der darstellbaren Betriebskosten (=Fixkosten) werden bezuschusst

           Umsatzrückgang zwischen 60 und 80%:
            50% der darstellbaren Betriebskosten (=Fixkosten) werden bezuschusst

           Umsatzrückgang zwischen 80 und 100%:
            75% der darstellbaren Betriebskosten (=Fixkosten) werden bezuschusst

     ▪ Etwaige erhaltene Versicherungsleistungen sind in Abzug zu bringen.

19                                                                                                        Stichtag: 25.05.2020
Fixkostenzuschüsse
     Antrag/Beantragung I

     ▪ Der Antrag des Fixkostenzuschusses erfolgt ausschließlich via FinanzOnline an die COFAG (COVID-19
       Finanzierungsagentur des Bundes).

     ▪ Der Antrag hat eine Darstellung der geschätzten bzw. tatsächlichen Umsatzausfälle und Fixkosten im
       jeweiligen Zeitraum sowie die Erklärung des Unternehmens zu enthalten, dass die Umsatzausfälle durch
       die Corona-Krise verursacht und alle nötigen schadensmindernden Maßnahmen gesetzt wurden.

     ▪ Umsatzausfälle sind durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen.

20                                                                                                            Stichtag: 25.05.2020
Fixkostenzuschüsse
     Antrag/Beantragung II

     ▪ Beantragung in Tranchen:
           1. Tranche (höchstens 50% der voraussichtlichen Gesamtsumme) ab 20. Mai 2020
           2. Tranche (höchstens 25% der voraussichtlichen Gesamtsumme) ab 19. August 2020
           3. Tranche ab 19. November 2020

     ▪ Wird ein Zuschuss der ersten Tranche von unter EUR 12.000 beantragt ist keine Bestätigung nötig. Liegt
       die erste Tranche zwischen 12.000 und 90.000 Euro, reicht eine Bestätigung der Plausibilität.

     ▪ Die Bearbeitungsdauer wird mit 10 Werktagen angegeben.

21                                                                                                              Stichtag: 25.05.2020
Fixkostenzuschüsse
     Fazit

     Empfehlungen:

     Eine Beantragung ist seit dem 20. Mai möglich.

     Tilgungen können nach derzeitigem Stand nicht als Fixkosten geltend gemacht werden.

     Auch schuldenfreie Eigentumsbetriebe dürfen keine marktüblichen Pachten als Bemessungsgrundlage
     ansetzen.

     Diese Zuschussmöglichkeit sollte jedenfalls genutzt werden. Da eine Einreichung bis Mitte 2021 möglich ist,
     wird aktuell geraten, abzuwarten und eine genaue Kostenaufzeichnung zu führen.

     Bei akuten Liquiditätsengpässen kann bereits die erste Tranche in Anspruch genommen werden. Hier sind
     bis zu einer Höhe von EUR 90.000,- geringere Bestätigungspflichten evident.

22                                                                                                                 Stichtag: 25.05.2020
Linksammlung
     Fixkostenzuschüsse

     FinanzOnline:                                  https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/

     Fixkostenzuschuss Informationen Finanzamt:     https://www.bmf.gv.at/public/informationen/fixkostenzuschuss.html

     Richtlinie Fixkostenzuschuss Gesetzestext:     www.bmf.gv.at/dam/jcr:5fb0d78b-1020-4361-b48c-
                                                    8d9fdef7322b/Fixkostenzuschussrichtlinie.pdf
     Österreichische Hoteliers Vereinigung (ÖHV):   www.oehv.at/themen-recht/corona/hilfsfonds/

23                                                                                                                      Stichtag: 25.05.2020
Härtefallfonds
     Überblick

     ▪ EUR 2 Mrd. Fördervolumen.

     ▪ Abgewickelt durch die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) im Auftrag des Bundes.

     ▪ Ersetzt wird der Nettoeinkommensentgang aufgrund der COVID-19-Krise.

     ▪ Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Phasen:

            Phase 1:
             Soforthilfe, beantragbar von 27.03.2020 bis 17.04.2020: max. EUR 1.000,-; abgelaufen.

            Phase 2:
             max. EUR 2.000,- pro Monat auf maximal 6 Monate Betrachtungszeitraum,
             (insgesamt bis zu max. EUR 6.000 = 3 Monate und unter Rücksichtnahme der Phase 1).

            Bei Unternehmensgründung oder Betriebsübernahme zwischen 01.01.2020 und 15.03.2020
             werden Förderungswerber pauschal mit EUR 500,- für den beantragten Betrachtungszeitraum
             unterstützt.

24                                                                                                     Stichtag: 25.05.2020
Härtefallfonds
     Anspruchsberechtigte

     ▪ Personenkreise, welche anspruchsberechtigt sind:

           Ein-Personen-Unternehmen

           Kleinstunternehmer als natürliche Personen, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
            und max. 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen

           Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind

           Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten

           Freie Dienstnehmer wie Trainer oder Vortragende

           Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)

25                                                                                                             Stichtag: 25.05.2020
Härtefallfonds
     Berechnung der Zuschusshöhe

     ▪ Vergleichseinkommen berechnen:

     ▪ Bemessungsgrundlage berechnen:

     80% der Bemessungsgrundlage wird als Zuschuss für den Berichtsmonat (max. EUR 2.000) ausbezahlt.
     Abgezogen wird eine Auszahlung des Härtefallfonds Phase 1.

     ▪ Betrachtungseinkommen berechnen:

26                                                                                                      Stichtag: 25.05.2020
Härtefallfonds
     Benötigte Unterlagen

     ▪ IBAN des Bankkontos

     ▪ Elektronische Ausweiskopie

     ▪ Steuernummer (finanzonline.bmf.gv.at)

     ▪ Kennziffer des Unternehmensregister oder globale Lokationsnummer (usp.gv.at)

     Empfehlungen:
     Anspruchsberechtigte Personenkreise sollten die Beantragung der max. EUR 6.000 in Betracht ziehen.

     Bedingt durch Nebeneinkünfte und Auszahlungen nach Härtefallfonds Phase 1 ist die Höhe der Bezuschussung bei
     vielen Anträgen der Phase 2 gering.

27                                                                                                                  Stichtag: 25.05.2020
Linksammlung
     Härtefallfonds

     Antrag ausfüllen:                      www.youtube.com/watch?v=B8bXSaRjuV4&feature=youtu.be

                                            https://haertefall-
     Antragsstellung:                       fonds.wko.at/GPDBPortal/haertefonds/haertefondsPhase2Antrag.html?~cid=
                                            1&dswid=2#

     Berechnungsgrundlage des Zuschusses:   www.wko.at/service/w/Haertefallfonds-Phase-2.pdf

     Förderrichtlinie:                      www.wko.at/service/haertefall-fonds-foerderrichtlinie-phase2.html

                                            www.wko.at/mk/HaertefaelleFonds/Screen_Hartefallfonds2_150420.pdf?_ga
     Musterformular:
                                            =2.197343212.2111480506.1589383356-1405420401.1586163383

     WKO Informationen Phase 2:             www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html

28                                                                                                                   Stichtag: 25.05.2020
Kurzarbeits-Betriebsmittelkredit
     Problemstellung und Überblick

     ▪ Das Kurzarbeitsmodell sieht eine vollständige Zahlung der Personalkosten (Nettobezüge gemäß
       Kurzarbeit) im Voraus vor, welche binnen 90 Tage durch das AMS refundiert wird. Folglich entsteht bei
       zahlreichen Unternehmen eine Liquiditätslücke in beträchtlicher Höhe welche durch einen
       Betriebsmittelkredit ausgeglichen werden kann.

           AMS-Bewilligung für Kurzarbeit gilt als Sicherheit für einen Betriebsmittelkredit bei der
            Hausbank.
           Die Kosten des Kredites sind als teuer einzustufen, da sich dieser an den üblichen Konditionen
            für Betriebsmittelkredite orientiert.
           Aufgrund des kurzen Zeitraumes kann dieser Faktor als vernachlässigbar angesehen werden.
           Keine Abstufung nach Unternehmensgröße oder Kreditvolumen.
           Beantragen können somit alle Unternehmen,              welche   die   Bestätigung   des   AMS-
            Kurzarbeitsbegehren erhalten haben.
           Bewilligung auf Kurzarbeit der Hausbank vorlegen, welche binnen Stunden einen revolvierenden
            Betriebsmittelkredit zur Verfügung stellt.
                Dabei dient die Gesamtsumme der Refundierung vom AMS als Rahmengrundlage.

29                                                                                                             Stichtag: 25.05.2020
Kurzarbeits-Betriebsmittelkredit
     Beispiel und Fazit

     ▪ Beispiel einer Bestätigung durch das AMS:

                                           Empfehlungen:

                                           Der Prozess der Beantragung funktioniert mit allen uns bekannten
                                           Banken reibungslos.

                                           Bedingt durch relativ hohe Zinskosten der Betriebsmittelkredite ist
                                           eine Beantragung nur empfehlenswert, wenn es eine straffe
                                           Liquiditätssituation verlangt, welche sich über einen absehbaren
                                           Zeitraum erstreckt.

30                                                                                                               Stichtag: 25.05.2020
Linksammlung
     Kurzarbeits-Betriebsmittelkredit

     Antragsstellung auf Kurzarbeit beim AMS:   https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-
                                                fruehwarnsystem/kurzarbeit#wien

31                                                                                                      Stichtag: 25.05.2020
Steuerstundungen

     ▪ Stundung oder Ratenzahlung der Sozialversicherung (SVS) sowie österreichische Gesundheitskasse (ÖGL)
       Beiträge möglich. Eventuell anfallende Verzugszinsen werden nicht verrechnet.

     ▪ Stundung oder Ratenzahlung der Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen (Herabsetzung bis
       auf Null) möglich. Eventuell anfallende Verzugszinsen werden nicht verrechnet.

     ▪ Nichtfestsetzung von bereits festgesetzten Säumniszuschlägen.

     ▪ Fristerstreckung für die Abgabe von Jahressteuererklärungen für 2019 auf 31.8.2020.

     ▪ Keine Gebühren und Bundesverwaltungsabgabe für die Beantragung von Unterstützungsleistungen.

     ▪ Keine Rechtsgeschäftsgebühren für Rechtsgeschäfte, die zur Durchführung der Maßnahmen im
       Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Krisensituation notwendig sind.

     Empfehlungen:
     Bitte sprechen Sie sich mit Ihrem Steuerberater ab, welche Steuerstundungen in Ihrer derzeitigen finanziellen Lage
     Sinn machen. Eine Herabsetzung der Einkommens- und Körperschaftsvorauszahlungen ist empfehlenswert.

32                                                                                                                        Stichtag: 25.05.2020
Linksammlung
     Steuerstundungen

     Antrag Stundung Sozialversicherung:                       https://www.bmf.gv.at/public/informationen/coronavirus-hilfe.html

                                                               https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-
     Bundesministerium für Finanzen: Coronavirus Stundungen,   coronavirus.html
     Entlastungen, Vereinfachungen:

33                                                                                                                                 Stichtag: 25.05.2020
ecoplus. Niederösterreichs
                                                                                                                Wirtschaftsagentur GmbH

MRP Consult GmbH                                                                                                             Regionalförderung

Mag. Martin Schaffer                                                                                                               Mag. Barbara Riegler
Tel. +43 1 890 6661                                                                                                         Tel. + 43 2742 9000 -19757
Getreidemarkt 14/29                                                                                                     Niederösterreich-Ring 2, Haus A
1010 Wien, Österreich                                                                                                                    3100 St. Pölten

vienna@mrp-hotels.com                                                                                                    regionalfoerderung@ecoplus.at
www.mrp-hotels.com                                                                                                                        www.ecoplus.at
                                                                                                                        www.facebook.com/ecoplus.noe
Dieser Bericht wurde mit größtmöglicher Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und auf                             twitter.com/ecoplus_noe
Grundlage der Informationen und Auskünfte erstellt, die zum Zeitpunkt der Untersuchung zur Verfügung standen
bzw. vom Auftraggeber oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Eine Gewähr für das Eintreten der
Annahmen und das Erreichen der prognostizierten Ergebnisse kann nicht übernommen werden. Wie bei auf
Marktdaten und aktuellen Gegebenheiten basierenden Analysen üblich, gelten die Analyseergebnisse nur für
einen begrenzten Zeitraum, nach welchem diese anzupassen / zu erweitern sind.
Aus Gründen leichterer Lesbarkeit wird teilweise auf gendergerechte Formulierungen verzichtet und daher nur
die männliche Schreibweise verwendet, gleichwohl richten sich die Informationen und Erklärungen von ecoplus.
Niederösterreichs Wirtschaftsagentur immer an Leser aller Geschlechter.                                                                     Stichtag: 25.05.2020
Sie können auch lesen