Ratgeber zur Wiedereröffnung von Beherbergungsbetrieben Förderungen I Liquidität gewährleisten - Redaktionsschluss: 26.05.2020 - Ecoplus
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Redaktionsschluss: 26.05.2020 Ratgeber zur Wiedereröffnung von Beherbergungsbetrieben Förderungen I Liquidität gewährleisten In Zusammenarbeit mit
Allgemeine Maßnahmen ▪ Um die weitreichenden Auswirkungen der derzeitigen COVID19-Krise wirtschaftlich abfangen zu können, wurden umfangreiche Maßnahmen, in der Gesamthöhe von EUR 35 Mrd., gesetzt um die heimischen Betriebe zu entlasten. Dazu gehören unter anderem folgende Pakete: Fixkostenzuschüsse Steuerstundungen und -herabsetzungen Kreditgarantien und Haftungen (z.B. ÖHT Haftungskredit) Härtefallfonds (sofortige Auszahlung, speziell für EPU) Kurzarbeits Betriebsmittelkredit © Kiranshastry ▪ Betriebswirtschaftliche Beratungen in Form eines KMU-Restarter Pakets ▪ Mit Inkrafttreten der COVID-19 Lockerungsverordnung per 01. Mai können viele Unternehmen Ihren Betrieb wieder aufnehmen. Konkret bedeutet das, dass im Gastronomie- und Beherbergungssegment Restaurants mit 15. Mai sowie Hotels und Pensionen ab dem 29. Mai wieder aufsperren dürfen. Quellen: bmf.gv.at, wko.at, mrp-hotels.com 2 Stichtag: 25.05.2020
Linksammlung Allgemeine Maßnahmen https://www.noel.gv.at/noe/Wirtschaft-Tourismus- Ansprechpartner Abteilung Tourismus Land NÖ: Technologie/Ansprechpartner_Zustaendigkeit_Wirtschaft__Tourismus___Tech.html BDO Ratgeber und Finanzierungswegweiser: https://www.bdo.at/de-at/services/advisory-de/risk-resilience/covid-19-Ratgeber-2-0 Coronavirus FAQ WKO: https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html Finanzministerium Informationen Corona-Hilfspaket: https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html mrp-hotels COVID-19 Hub: https://www.mrp-hotels.com/de/covid-19/ https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-wirtschaftskammer-als- Wirtschaftskammer NÖ: anlaufstelle.html?utm_source=wkoat&utm_medium=display_io&&utm_campaign=WK%C3%96 %20|%20corona%20-%20intern%20|%20wkoat&utm_content=banner Übersicht Hilfspaket WKO NÖ: https://www.wko.at/service/noe/Hilfspaket-aufgrund-des-Corona-Virus-.html 3 Stichtag: 25.05.2020
KMU Restarter-Paket I ▪ Die Wirtschaftskammer Niederösterreich bietet im Zuge der Wiedereröffnung eine bis zu 100% förderbare vierstündige Schwerpunktberatung für KMU an, welche folgende Themenfelder abdecken kann: Finanzen und Liquidität Ressourcen, Prozesse und Digitalisierung Vertrieb Kommunikation Anpassung des Geschäftsmodells ▪ Beratungen sollen speziell die klein- und mittelständischen Betriebe dabei unterstützen, die zur Verfügung gestellten Förderungen optimal zu nutzen, etwaige ökonomisch essentielle Parameter für den weiteren Betrieb abzustimmen und Optimierungsmaßnahmen aufzuzeigen. Quellen: wko.at 4 Stichtag: 25.05.2020
KMU Restarter-Paket II ▪ Ablauf: 1. Kontaktaufnahme mit der WKNÖ 2. Definition des Projektes und Auswahl eines Beratungsunternehmens (s. Links – Beratungsliste) 3. Beratungsanmeldung (s. Links – Förderantrag) 4. Förderzusage (s. Links – Förderrichtlinien) 5. Beratungsdurchführung 6. Förderabrechnung © Freepik 7. Förderauszahlung Quellen: wko.at 5 Stichtag: 25.05.2020
Liquiditäts-Check ▪ Um Klarheit über die aktuelle finanzielle Situation Ihres Unternehmens zu erlangen und etwaige weitere Schritte einzuleiten, wird ein vierstündiger Liquiditätscheck in Form einer betriebswirtschaftlichen Beratung angeboten. ▪ Die Kosten der Beratung werden zur Gänze von der WKNÖ übernommen. ▪ Ziel dieser Beratung Liquiditätssituation feststellen Weitere Schritte festlegen (falls nötig) Bankgespräch vorbereiten ▪ Sollten finanzielle Engpässe klar ersichtlich und resultierend eine Überbrückungsfinanzierung erforderlich sein, ist zuerst die Bank zu kontaktieren, um (neue) Kreditlinien festzulegen. ▪ Vor dem Liquiditäts-Check können Sie den „Liquiditätsbedarfsrechner Corona-Krise“ (s. Links) der WK- Steiermark in Anspruch nehmen, um ein grobes Bild der aktuellen finanziellen Situation ihres Betriebs zu erlangen. Quellen: wko.at 6 Stichtag: 25.05.2020
Linksammlung KMU Restarter-Paket Beraterliste: https://www.wko.at/site/beratungsservice/fuerkunden/Beraterliste20-02.pdf https://www.wko.at/site/beratungsservice/fuerkunden/Wie-laeuft-die-Foerderung-einer- Beratungsablauf: Beratung-ab-.html Förderantrag: https://www.wko.at/site/beratungsservice/AnmeldungSchwerpunktberatung.pdf Förderrichtlinien: https://www.wko.at/site/beratungsservice/Foerderrichtlinie_2016_final_2.pdf Förderservice NÖ: https://www.wko.at/site/F-rderservice/start.html Liquiditätsbedarf Rechner: https://www.wkstlr.at/ 7 Stichtag: 25.05.2020
Existenzsicherungszuschuss der WKNÖ ▪ Ein einmaliger Zuschuss für COVID-19 bedingte Umsatzrückränge kann in der Höhe von max. EUR 5.000,- beantragt werden. ▪ Ein tatsächlicher Umsatzrückgang muss nachweisbar sein, eine Prognoserechnung ist nicht einreichbar. ▪ Ausschlaggebend für die Förderhöhe ist der Rückgang der tatsächlichen Umsätze im Vergleich zu den Vorjahresmonaten. ▪ Unterschriebener Antrag (s. Links) ist bei der regional zuständigen WK-Bezirksstelle (via Fax, Post oder E-Mail) abzugeben. ▪ Voraussetzungen für Zuschuss: max. 10 Beschäftige im Unternehmen (Teilzeitkräfte werden anteilig, Lehrlinge und geringfügig Beschäftigte werden nicht zugerechnet) Mindestens 2 Jahre Wirtschaftskammer-Mitgliedschaft Antragstellung ist bis spätestens 31.12.2020 möglich Quellen: wko.at 8 Stichtag: 25.05.2020
Linksammlung Existenzsicherungszuschuss der WKNÖ Antrag: https://www.wko.at/service/noe/Antrag-Gefaehrdung-der-Existenz-03-2020.pdf Bezirksstellen: https://www.wko.at/service/noe/bezirksstellen/Ihre-Bezirksstelle.html Informationen: https://www.wko.at/service/noe/Existenzsicherung.html 9 Stichtag: 25.05.2020
Haftungen Bundesebene Überblicksgrafik ▪ Die linksstehende Grafik illustriert einen Überblick über die beantragbaren Haftungsübernahmen des Bundes. ▪ Auf der anschließenden Folie wird diese Grafik näher erläutert. 2 Quelle: oeht.at Stichtag: 25.05.2020
Haftungen Bundesebene Erklärung Teil I ▪ Ausgangslage eines jeden Förderbegehrens ist, ob ein Unternehmen per 31.12.2019 „in Schwierigkeiten“ gewesen ist und somit die Unternehmensreorganisations-Richtlinien (URG-Richtlinien) erfüllt wurden. ▪ Dies ist der Fall, wenn die Eigenkapitalquote < 0% und die fiktive Entschuldungsdauer > 15 Jahre ist. ▪ Als Beurteilungskriterien wird der Jahresabschluss 2019 herangezogen (falls noch kein Jahresabschluss 2019 vorhanden, ist die Grundlage der Jahresabschluss 2018). ▪ Sind die URG-Richtlinien erfüllt: max. Kreditbetrag EUR 1.500.000,- mit einer Haftungsquote von 80%; Haftungsobligo der ÖHT: EUR 1.200.000,- Haftungskosten von 1% Bearbeitungsgebühr und 0,8% p.a. Provision werden übernommen Antrag nur mit der Betriebsgesellschaft (bei Trennung der Eigentums- und Betriebsgesellschaft) Bei der Risikoabteilung der Hausbank muss die Rückführung des Kredites nachvollziehbar dargestellt werden können Quellen: wko.at 11 Stichtag: 25.05.2020
Haftungen Bundesebene Erklärung Teil II ▪ URG-Richtlinien kommen nicht zur Anwendung: Kredite bis zu EUR 120 Mio. oder eines Quartalsumsatzes Die Haftungsquote ist zwischen 100% (Kreditsumme EUR 500k) bis max. 1% (Kreditsumme EUR 500k – EUR 1.500k) Laufzeit: 5 Jahre ▪ Single Point of Contact/Erstansprechpartner ist immer die Hausbank, welche auch die weiteren Schritte wie eine etwaige Einreichung vollzieht. ▪ Weiters können für das Kalenderjahr 2020 alle Kapitaltilgungen der ÖHT ausgesetzt werden. Der Antrag kann auf der Homepage von ÖHT runtergeladen werden. Empfehlungen: Halten Sie Rücksprache mit Ihrer Hausbank und Ihrem Steuerberater wie Sie Liquiditätsengpässe abfedern können. Der Antrag wird größtenteils von der Hausbank ausgefüllt. Bedenken Sie, dass es sich hierbei um Kredite handelt – eine Rückzahlung ist (ggf. vermindert durch Fixkostenzuschüsse) innerhalb von 5 Jahren zu gewährleisten! 12 Stichtag: 25.05.2020
Haftungen Länderebene Niederösterreich ▪ Anschlussförderungen in Form von Zinsen-/Kapitalkostenzuschüsse werden von Seiten des Landes Niederösterreich derzeit nicht angeboten. ▪ Der niederösterreichische Wirtschafts- und Tourismusfonds bietet die Möglichkeit, die Tilgungen der ersten drei Quartale 2020 zu stunden. ▪ Neben den ÖHT Krediten ist eine Beantragung von Haftungsübernahmen der NÖ Bürgschaften und Beteiligungen GmbH (NÖBEG) nach wie vor möglich. ▪ Die Hausbank ist für die komplette Abwicklung verantwortlich und somit der Single Point of Contact. ▪ Die Hausbank wird für Beherbergungsbetriebe die ÖHT Haftungsübernahmen empfehlen. Empfehlungen: Die Auszahlungsgeschwindigkeit der Kredite ist bedingt durch die Prüfungspflicht der Bank immer noch verhältnismäßig langsam. Zur Berechnung des Liquiditätsbedarfs kann der Liquiditätsrechner der WKO Steiermark verwendet werden (siehe Linksammlung). Quellen: wko.at 13 Stichtag: 25.05.2020
Linksammlung Haftungen Download Antragsformulare NÖBEG: www.noebeg.at/downloads/ www.oeht.at/produkte/coronavirus-massnahmenpaket-fuer- Haftungsmodelle im Überblick: den-tourismus/ Liquiditätsbedarf Rechner: www.wkstlr.at/ www.noel.gv.at/noe/Wirtschaft-Tourismus- Stundungsansuchen NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds: Technologie/Stundungsansuchen.pdf ÖHT Portal Anmeldung: www.portal.oeht.at Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT): ww.oeht.at/ 14 Stichtag: 25.05.2020
Fixkostenzuschüsse Überblick ▪ Ziel: Direkter und sofortiger Zuschuss zur Deckung von Fixkosten, welcher nicht zurückzubezahlen ist. ▪ Höhe des Zuschusses: Bis zu 75 % der Fixkosten; gestaffelt nach Umsatzeinbußen. (Details s. kommende Folien) ▪ Bezuschusst werden bis zu drei zusammenhängende Monate im Zeitraum vom 16. März bis zum 15. September 2020. ▪ Auszahlungsstart ist Ende Mai/Anfang Juni 2020. ▪ Antragsstellung möglich seit 20.5.2020; selbige können bis 31. August 2021 eingebracht werden. ▪ Beantragbar über FinanzOnline. (s. Links) 15 Stichtag: 25.05.2020
Fixkostenzuschüsse Was fällt unter Fixkosten? ▪ Als Fixkosten sind im Wesentlichen folgende Aufwendungen zu betrachten: Geschäftsraummieten und Pachten Betriebliche Versicherungsprämien Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen Energiekosten © iStock Wertverlust bei verderblichen Waren Unternehmerlohn (gedeckelt auf EUR 2.666.67 brutto pro Monat, Nebeneinkünfte sind abzuziehen) Sonstige betriebsnotwendige Ausgaben 16 Stichtag: 25.05.2020
Fixkostenzuschüsse Voraussetzungen ▪ Alle Unternehmensformen sind zuschussberechtigt. ▪ Der Standort und die Geschäftstätigkeit müssen in Österreich sein. ▪ Fixkosten müssen in Österreich operativ angefallen sein. ▪ Unternehmen müssen sämtliche Maßnahmen gesetzt haben, um die Fixkosten zu reduzieren und die Arbeitsplätze in Österreich zu erhalten . ▪ Positive Eigenkapitalquote per Stichtag 31.12.2019 (= Definition für ein „gesundes“ Unternehmen). ▪ Bei Neugründungen oder Umgründungen können Unternehmen, welche keine Unterlagen für das Jahr 2018 oder 2019 haben, anhand einer Planungsrechnung einen Zuschuss beantragen. 17 Stichtag: 25.05.2020
Fixkostenzuschüsse Förderhöhe nach Umsatzstaffelung I ▪ Muss mind. EUR 500,- betragen und berechnet sich nach dem Umsatzrückgang zum Vorjahresmonat. Bspw. Werte des 2. Quartals 2020 verglichen mit jenen des 2. Quartals 2019. Müssen solche Aufzeichnungen gesetzlich nicht geführt werden oder sind diese nicht vorhanden, sind andere geeignete Aufzeichnungen oder Belege heranzuziehen. © Becris 18 Stichtag: 25.05.2020
Fixkostenzuschüsse Förderhöhe nach Umsatzstaffelung II ▪ Je nach Umsatzrückgang wird am Ende des Geschäftsjahres ein Teil des gewährten Kredites in einen nicht rückzahlbaren, steuerbefreiten Zuschuss umgewandelt. Umsatzrückgang zwischen 40 und 60%: 25% der darstellbaren Betriebskosten (=Fixkosten) werden bezuschusst Umsatzrückgang zwischen 60 und 80%: 50% der darstellbaren Betriebskosten (=Fixkosten) werden bezuschusst Umsatzrückgang zwischen 80 und 100%: 75% der darstellbaren Betriebskosten (=Fixkosten) werden bezuschusst ▪ Etwaige erhaltene Versicherungsleistungen sind in Abzug zu bringen. 19 Stichtag: 25.05.2020
Fixkostenzuschüsse Antrag/Beantragung I ▪ Der Antrag des Fixkostenzuschusses erfolgt ausschließlich via FinanzOnline an die COFAG (COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes). ▪ Der Antrag hat eine Darstellung der geschätzten bzw. tatsächlichen Umsatzausfälle und Fixkosten im jeweiligen Zeitraum sowie die Erklärung des Unternehmens zu enthalten, dass die Umsatzausfälle durch die Corona-Krise verursacht und alle nötigen schadensmindernden Maßnahmen gesetzt wurden. ▪ Umsatzausfälle sind durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen. 20 Stichtag: 25.05.2020
Fixkostenzuschüsse Antrag/Beantragung II ▪ Beantragung in Tranchen: 1. Tranche (höchstens 50% der voraussichtlichen Gesamtsumme) ab 20. Mai 2020 2. Tranche (höchstens 25% der voraussichtlichen Gesamtsumme) ab 19. August 2020 3. Tranche ab 19. November 2020 ▪ Wird ein Zuschuss der ersten Tranche von unter EUR 12.000 beantragt ist keine Bestätigung nötig. Liegt die erste Tranche zwischen 12.000 und 90.000 Euro, reicht eine Bestätigung der Plausibilität. ▪ Die Bearbeitungsdauer wird mit 10 Werktagen angegeben. 21 Stichtag: 25.05.2020
Fixkostenzuschüsse Fazit Empfehlungen: Eine Beantragung ist seit dem 20. Mai möglich. Tilgungen können nach derzeitigem Stand nicht als Fixkosten geltend gemacht werden. Auch schuldenfreie Eigentumsbetriebe dürfen keine marktüblichen Pachten als Bemessungsgrundlage ansetzen. Diese Zuschussmöglichkeit sollte jedenfalls genutzt werden. Da eine Einreichung bis Mitte 2021 möglich ist, wird aktuell geraten, abzuwarten und eine genaue Kostenaufzeichnung zu führen. Bei akuten Liquiditätsengpässen kann bereits die erste Tranche in Anspruch genommen werden. Hier sind bis zu einer Höhe von EUR 90.000,- geringere Bestätigungspflichten evident. 22 Stichtag: 25.05.2020
Linksammlung Fixkostenzuschüsse FinanzOnline: https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/ Fixkostenzuschuss Informationen Finanzamt: https://www.bmf.gv.at/public/informationen/fixkostenzuschuss.html Richtlinie Fixkostenzuschuss Gesetzestext: www.bmf.gv.at/dam/jcr:5fb0d78b-1020-4361-b48c- 8d9fdef7322b/Fixkostenzuschussrichtlinie.pdf Österreichische Hoteliers Vereinigung (ÖHV): www.oehv.at/themen-recht/corona/hilfsfonds/ 23 Stichtag: 25.05.2020
Härtefallfonds Überblick ▪ EUR 2 Mrd. Fördervolumen. ▪ Abgewickelt durch die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) im Auftrag des Bundes. ▪ Ersetzt wird der Nettoeinkommensentgang aufgrund der COVID-19-Krise. ▪ Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Phasen: Phase 1: Soforthilfe, beantragbar von 27.03.2020 bis 17.04.2020: max. EUR 1.000,-; abgelaufen. Phase 2: max. EUR 2.000,- pro Monat auf maximal 6 Monate Betrachtungszeitraum, (insgesamt bis zu max. EUR 6.000 = 3 Monate und unter Rücksichtnahme der Phase 1). Bei Unternehmensgründung oder Betriebsübernahme zwischen 01.01.2020 und 15.03.2020 werden Förderungswerber pauschal mit EUR 500,- für den beantragten Betrachtungszeitraum unterstützt. 24 Stichtag: 25.05.2020
Härtefallfonds Anspruchsberechtigte ▪ Personenkreise, welche anspruchsberechtigt sind: Ein-Personen-Unternehmen Kleinstunternehmer als natürliche Personen, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen und max. 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten Freie Dienstnehmer wie Trainer oder Vortragende Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich) 25 Stichtag: 25.05.2020
Härtefallfonds Berechnung der Zuschusshöhe ▪ Vergleichseinkommen berechnen: ▪ Bemessungsgrundlage berechnen: 80% der Bemessungsgrundlage wird als Zuschuss für den Berichtsmonat (max. EUR 2.000) ausbezahlt. Abgezogen wird eine Auszahlung des Härtefallfonds Phase 1. ▪ Betrachtungseinkommen berechnen: 26 Stichtag: 25.05.2020
Härtefallfonds Benötigte Unterlagen ▪ IBAN des Bankkontos ▪ Elektronische Ausweiskopie ▪ Steuernummer (finanzonline.bmf.gv.at) ▪ Kennziffer des Unternehmensregister oder globale Lokationsnummer (usp.gv.at) Empfehlungen: Anspruchsberechtigte Personenkreise sollten die Beantragung der max. EUR 6.000 in Betracht ziehen. Bedingt durch Nebeneinkünfte und Auszahlungen nach Härtefallfonds Phase 1 ist die Höhe der Bezuschussung bei vielen Anträgen der Phase 2 gering. 27 Stichtag: 25.05.2020
Linksammlung Härtefallfonds Antrag ausfüllen: www.youtube.com/watch?v=B8bXSaRjuV4&feature=youtu.be https://haertefall- Antragsstellung: fonds.wko.at/GPDBPortal/haertefonds/haertefondsPhase2Antrag.html?~cid= 1&dswid=2# Berechnungsgrundlage des Zuschusses: www.wko.at/service/w/Haertefallfonds-Phase-2.pdf Förderrichtlinie: www.wko.at/service/haertefall-fonds-foerderrichtlinie-phase2.html www.wko.at/mk/HaertefaelleFonds/Screen_Hartefallfonds2_150420.pdf?_ga Musterformular: =2.197343212.2111480506.1589383356-1405420401.1586163383 WKO Informationen Phase 2: www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html 28 Stichtag: 25.05.2020
Kurzarbeits-Betriebsmittelkredit Problemstellung und Überblick ▪ Das Kurzarbeitsmodell sieht eine vollständige Zahlung der Personalkosten (Nettobezüge gemäß Kurzarbeit) im Voraus vor, welche binnen 90 Tage durch das AMS refundiert wird. Folglich entsteht bei zahlreichen Unternehmen eine Liquiditätslücke in beträchtlicher Höhe welche durch einen Betriebsmittelkredit ausgeglichen werden kann. AMS-Bewilligung für Kurzarbeit gilt als Sicherheit für einen Betriebsmittelkredit bei der Hausbank. Die Kosten des Kredites sind als teuer einzustufen, da sich dieser an den üblichen Konditionen für Betriebsmittelkredite orientiert. Aufgrund des kurzen Zeitraumes kann dieser Faktor als vernachlässigbar angesehen werden. Keine Abstufung nach Unternehmensgröße oder Kreditvolumen. Beantragen können somit alle Unternehmen, welche die Bestätigung des AMS- Kurzarbeitsbegehren erhalten haben. Bewilligung auf Kurzarbeit der Hausbank vorlegen, welche binnen Stunden einen revolvierenden Betriebsmittelkredit zur Verfügung stellt. Dabei dient die Gesamtsumme der Refundierung vom AMS als Rahmengrundlage. 29 Stichtag: 25.05.2020
Kurzarbeits-Betriebsmittelkredit Beispiel und Fazit ▪ Beispiel einer Bestätigung durch das AMS: Empfehlungen: Der Prozess der Beantragung funktioniert mit allen uns bekannten Banken reibungslos. Bedingt durch relativ hohe Zinskosten der Betriebsmittelkredite ist eine Beantragung nur empfehlenswert, wenn es eine straffe Liquiditätssituation verlangt, welche sich über einen absehbaren Zeitraum erstreckt. 30 Stichtag: 25.05.2020
Linksammlung Kurzarbeits-Betriebsmittelkredit Antragsstellung auf Kurzarbeit beim AMS: https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und- fruehwarnsystem/kurzarbeit#wien 31 Stichtag: 25.05.2020
Steuerstundungen ▪ Stundung oder Ratenzahlung der Sozialversicherung (SVS) sowie österreichische Gesundheitskasse (ÖGL) Beiträge möglich. Eventuell anfallende Verzugszinsen werden nicht verrechnet. ▪ Stundung oder Ratenzahlung der Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen (Herabsetzung bis auf Null) möglich. Eventuell anfallende Verzugszinsen werden nicht verrechnet. ▪ Nichtfestsetzung von bereits festgesetzten Säumniszuschlägen. ▪ Fristerstreckung für die Abgabe von Jahressteuererklärungen für 2019 auf 31.8.2020. ▪ Keine Gebühren und Bundesverwaltungsabgabe für die Beantragung von Unterstützungsleistungen. ▪ Keine Rechtsgeschäftsgebühren für Rechtsgeschäfte, die zur Durchführung der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Krisensituation notwendig sind. Empfehlungen: Bitte sprechen Sie sich mit Ihrem Steuerberater ab, welche Steuerstundungen in Ihrer derzeitigen finanziellen Lage Sinn machen. Eine Herabsetzung der Einkommens- und Körperschaftsvorauszahlungen ist empfehlenswert. 32 Stichtag: 25.05.2020
Linksammlung Steuerstundungen Antrag Stundung Sozialversicherung: https://www.bmf.gv.at/public/informationen/coronavirus-hilfe.html https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen- Bundesministerium für Finanzen: Coronavirus Stundungen, coronavirus.html Entlastungen, Vereinfachungen: 33 Stichtag: 25.05.2020
ecoplus. Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GmbH MRP Consult GmbH Regionalförderung Mag. Martin Schaffer Mag. Barbara Riegler Tel. +43 1 890 6661 Tel. + 43 2742 9000 -19757 Getreidemarkt 14/29 Niederösterreich-Ring 2, Haus A 1010 Wien, Österreich 3100 St. Pölten vienna@mrp-hotels.com regionalfoerderung@ecoplus.at www.mrp-hotels.com www.ecoplus.at www.facebook.com/ecoplus.noe Dieser Bericht wurde mit größtmöglicher Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und auf twitter.com/ecoplus_noe Grundlage der Informationen und Auskünfte erstellt, die zum Zeitpunkt der Untersuchung zur Verfügung standen bzw. vom Auftraggeber oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Eine Gewähr für das Eintreten der Annahmen und das Erreichen der prognostizierten Ergebnisse kann nicht übernommen werden. Wie bei auf Marktdaten und aktuellen Gegebenheiten basierenden Analysen üblich, gelten die Analyseergebnisse nur für einen begrenzten Zeitraum, nach welchem diese anzupassen / zu erweitern sind. Aus Gründen leichterer Lesbarkeit wird teilweise auf gendergerechte Formulierungen verzichtet und daher nur die männliche Schreibweise verwendet, gleichwohl richten sich die Informationen und Erklärungen von ecoplus. Niederösterreichs Wirtschaftsagentur immer an Leser aller Geschlechter. Stichtag: 25.05.2020
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