Informationen Ihrer Convisio Wolfsberg Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH Übersicht zu Förderungen

Die Seite wird erstellt Fynn Schmitt
 
WEITER LESEN
Informationen Ihrer Convisio Wolfsberg Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH Übersicht zu Förderungen
Informationen Ihrer Convisio Wolfsberg
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH

                  Übersicht zu Förderungen
März 2021

                                                                            CONVISIO
                                                                                        refining business

                                                    Wien – Klagenfurt – Villach – Völkermarkt - Wolfsberg

     Wichtige Information für unsere CONVISIO - Klienten!
                                    CORONA – KRISE

Seit wenigen Wochen stehen den österreichischen Unternehmern unterschiedliche Beihilfen zur
Verfügung, um krisenbedingte Schwierigkeiten abfedern zu können. Gemeinsames Ziel all dieser
Unterstützungen ist es, die Unternehmen aus der Krise zu begleiten und die Liquidität aufrecht zu
erhalten.

Eine Vielzahl dieser Beihilfen bedient sich sogenannter verlorener Zuschüsse, d.h. direkter Zahlungen
an die betroffenen Unternehmen, die, sofern kein Missbrauch oder eine ungerechtfertigte Inan-
spruchnahme erfolgt sind, nicht zurück bezahlt werden müssen.

Für uns Unternehmer ist es nahezu unmöglich geworden, eine geordnete Übersicht zu wahren und
eine fundierte Entscheidung zu treffen, welche Förderungen in Anspruch genommen werden können
und sollen und welche nicht. Erschwerend kommt dabei hinzu, dass diese Beihilfen teilweise in Kon-
kurrenz zueinander stehen, d.h. die Inanspruchnahme einer Förderung unter Umständen die Inan-
spruchnahme einer anderen Förderung ausschließt.

Wir als beratende Unternehmer haben nunmehr versucht, eine Entscheidungslogik zu entwickeln,
die es uns ermöglichst, GEMEINSAM mit unseren Klienten einen optimalen „Beihilfenmix“ auszuar-
beiten, der eben diese Abhängigkeiten, Verflechtungen und Ausschlussgründe der Beihilfen unterei-
nander berücksichtigt.

Ausgangspunkt dieser Überlegungen sind zwei kurze Zusammenfassungen, die eine generelle Über-
sicht über die aktuellen Förderungen durch direkte Zuschüsse und deren Beziehungen zueinander
beinhalten. Wir konzentrieren uns dabei auf folgende Beihilfen:

       Fixkostenzuschuss I
       Fixkostenzuschuss 800.000
       Umsatzersatz II
       Verlustersatz
       Ausfallsbonus inkl. Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.00

                                                                                                        2
CONVISIO
    Um auch unseren Klienten die Möglichkeit zu bieten, sich Gedanken über mögliche Unterstützun-
    gen zu machen, erlauben wir uns, Ihnen anbei diese zwei Tabellen zur Verfügung zu stellen.

         A. mögliche Kombinationen paarweise

                          FKZ     FKZ             voller Umsatzer-       teilweiser             Ausfallsbonus            Vorschuss          Verlustersatz
                          I       800.000         satz                   Umsatzersatz                                    auf FKZ
                                                                                                                         800.000
    FKZ I                         JA              JA                     JA                     JA                       JA                 JA
    FKZ 800.000           JA                      NEIN für               JA                     JA                       JA                 NEIN
                                                  Nov/Dez 20
    voller Umsatzer-      JA      NEIN                                                          NEIN                     NEIN               NEIN für
    satz                                                                                                                                    Nov/Dez 20
    Teilweiser Um-                JA                                                            NEIN                     NEIN               JA
    satzersatz
    Ausfallsbonus         JA      JA              NEIN                   NEIN                                            NEIN               JA
    Vorschuss auf         JA      JA              NEIN für               JA                     NEIN                                        NEIN
    FKZ 800.000                                   Nov/Dez 20
    Verlustersatz         JA      NEIN            NEIN für               JA                     JA                       NEIN
                                                  Nov/Dez 20
    Voller Umsatzer-      JA      NEIN für        JA                     JA                     NEIN                     NEIN für           NEIN für
    satz II                       Nov/Dez                                                                                Nov/Dez 20         Nov/Dez 20
                                  20
    Teilweiser Um-        JA      JA              JA                     JA                     NEIN                     NEIN               JA
    satzersatz II

         B. generelle Übersicht

    Persönliche        Umsatzersatz II      FKZ 800.000                  Verlustersatz          Ausfallbonus          Vorschuss FKZ         FKZ I
    Voraussetzun-                                                                                                     800.000
    gen
                       Sitz oder Be-        Sitz oder Betriebstätte in   Sitz oder Betrieb-     Sitz oder Betrieb-    Sitz oder Betrieb-    Sitz oder Betrieb-
                       triebstätte in       Österreich                   stätte in Österreich   stätte in Öster-      stätte in Öster-      stätte in Österreich
                       Österreich                                                               reich                 reich
                       operative            operative Tätigkeit in       operative Tätigkeit    operative Tätig-      operative Tätig-      operative Tätigkeit
                       Tätigkeit in         Österreich, die zu einer     in Österreich, die     keit in Österreich,   keit in Österreich,   in Österreich, die
                       Österreich, die      Besteuerung von Einkünf-     zu einer Besteue-      die zu einer          die zu einer          zu einer Besteue-
                       zu einer Besteu-     ten nach § 21, § 22 oder     rung von Einkünf-      Besteuerung von       Besteuerung von       rung von Einkünf-
                       erung von            § 23 EStG führt              ten nach § 21, § 22    Einkünften nach §     Einkünften nach §     ten nach § 21, § 22
                       Einkünften nach                                   oder § 23 EStG         22 oder § 23 EStG     22 oder § 23 EStG     oder § 23 EStG
                       § 22 oder § 23                                    führt                  führt                 führt                 führt
                       EStG führt oder
                       gem. § 5 Z 6 KStG
                       befreit ist
                       Unternehmen ist
                       von den Maß-
                       nahmen anläss-
                       lich der COVID –
                       19 Krise indirekt
                       erheblich betrof-
                       fen
                       Unternehmen
                       erzielt im No-
                       vember oder
                       Dezember 2019
                       mindestens 50%
                       der Umsätze
                       unmittelbar oder
                       im Auftrag eines
                       Dritten mit direkt
                       betroffenen
                       Unternehmen
                       UND
                       Unternehmen
                       erzielt im No-
                       vember oder
                       Dezember 2020
                       Umsätze unmit-
                       telbar oder im
                       Auftrag eines

3
März 2021

                  Dritten mit direkt
                  betroffenen
                  Unternehmen
                  Umsätze sind
                  einer der Bran-
                  chen im Anhang
                  zur Richtlinie
                  zuzuordnen
                  (begünstigte
                  Umsätze)
                                       Erfüllung der Schadens-      Erfüllung der                                                    Erfüllung der
                                       minderungspflicht (ex        Schadensminde-                                                   Schadensminde-
                                       ante)                        rungspflicht (ex                                                 rungspflicht (ex
                                                                    ante)                                                            ante)
Sachliche Vo-     Umsatzausfall        Umsatzausfall von            Umsatzausfall von      Umsatzausfall von    Umsatzausfall von    Umsatzausfall von
raussetzungen     von mehr als         mindestens 30%               mindestens 30%         mindestens 40%       mindestens 40%       mindestens 40%
                  40%
ausgeschlossene   kein steuerliches    kein rechtskräftig festge-   kein rechtskräftig     kein rechtskräftig   kein rechtskräftig   kein Fall vom
Unternehmen       Wohlverhalten        stellter Missbrauch in den   festgestellter         festgestellter       festgestellter       Abzugsverbot nach
                                       letzten drei veranlagten     Missbrauch in den      Missbrauch in den    Missbrauch in den    § 12 Abs. 1 Z 10
                  kein Insolvenz-      Jahren, der zu einer         letzten drei           letzten drei         letzten drei         KStG in den letzten
                  verfahren            Änderung der steuerli-       veranlagten            veranlagten          veranlagten          3 veranlagten
                  (Ausnahme            chen Bemessungsgrund-        Jahren, der zu         Jahren, der zu       Jahren, der zu       Jahren
                  Sanierung)           lage von mind. EUR           einer Änderung         einer Änderung       einer Änderung
                                       100.000 im jeweiligen        der steuerlichen       der steuerlichen     der steuerlichen     keine Finanzstrafe
                  kein Unterneh-       Veranlagungsjahr führte      Bemessungsgrund-       Bemessungs-          Bemessungs-          (ausgenommen
                  men in Schwie-                                    lage von mind. EUR     grundlage von        grundlage von        Finanzordnungs-
                  rigkeiten zum        kein Fall vom Abzugsver-     100.000 im jewei-      mind. EUR            mind. EUR            widrigkeit) gegen
                  31.12.2019           bot nach § 12 Abs. 1 Z 10    ligen Veranla-         100.000 im           100.000 im           Antragsteller
                  (Ausnahme            KStG in den letzten 5        gungsjahr führte       jeweiligen Veran-    jeweiligen Veran-    aufgrund Vorsatz
                  Kleinst- und         veranlagten Jahren oder                             lagungsjahr führte   lagungsjahr führte   in den letzten 5
                  Kleinunterneh-       vom § 10a KStG betroffen     kein Fall vom                                                    Jahren vor Antrag-
                  men und de-          (Offenlegung und Berück-     Abzugsverbot nach      kein Fall vom        kein Fall vom        stellung
                  minimis)             sichtigung und Betrag        § 12 Abs. 1 Z 10       Abzugsverbot         Abzugsverbot
                                       max. EUR 500.000)            KStG in den letzten    nach § 12 Abs. 1 Z   nach § 12 Abs. 1 Z   kein Insolvenzver-
                  Antragsteller, die                                5 veranlagten          10 KStG in den       10 KStG in den       fahren anhängig
                  nicht im Sinne       kein Sitz oder NL in nicht   Jahren oder vom §      letzten 5 veran-     letzten 5 veran-     (Ausnahme
                  des Umsatzsteu-      kooperativem Staat und       10a KStG betroffen     lagten Jahren        lagten Jahren        Sanierung)
                  ergesetzes 1994      im ersten ach dem            (Offenlegung und       oder vom § 10a       oder vom § 10a
                  unternehmerisch      31.12.2018 dort über-        Berücksichtigung       KStG betroffen       KStG betroffen       kein Unternehmen
                  tätig sind;          wiegend Passiveinkünfte      und Betrag max.        (Offenlegung und     (Offenlegung und     in Schwierigkeiten
                                                                    EUR 500.000)           Berücksichtigung     Berücksichtigung     zum 31.12.2019
                  Antragsteller, die   keine Finanzstrafe                                  und Betrag max.      und Betrag max.      oder bei abwei-
                  in einem mit 16.     (ausgenommen Finanz-         kein Sitz oder NL in   EUR 500.000)         EUR 500.000)         chendem Wj am
                  Februar 2021         ordnungswidrigkeit)          nicht kooperati-                                                 letzten Stichtag
                  beginnenden          gegen Antragsteller oder     vem Staat und im       kein Sitz oder NL    kein Sitz oder NL    davor (Ausnahme
                  Zeitraum, dessen     gf Organ aufgrund            ersten ach dem         in nicht koopera-    in nicht koopera-    Kleinst- und
                  Dauer der Anzahl     Vorsatz von mehr als EUR     31.12.2018 dort        tivem Staat und      tivem Staat und      Kleinunternehmen
                  der Tage ihres       10.000 in den letzten 5      überwiegend            im ersten ach        im ersten ach        und de-minimis
                  Betrachtungs-        Jahren vor Antragstellung    Passiveinkünfte        dem 31.12.2018       dem 31.12.2018       Einschränkung)
                  zeitraums gemäß                                                          dort überwiegend     dort überwiegend
                  Punkt 4.1            kein Insolvenzverfahren      keine Finanzstrafe     Passiveinkünfte      Passiveinkünfte
                  entspricht,          (Ausnahme Sanierung)         (ausgenommen                                keine Finanzstrafe
                  gegenüber                                         Finanzordnungs-        keine Finanzstrafe   (ausgenommen
                  einem oder           kein Unternehmen in          widrigkeit) gegen      (ausgenommen         Finanzordnungs-
                  mehreren             Schwierigkeiten zum          Antragsteller oder     Finanzordnungs-      widrigkeit) gegen
                  Mitarbeitern         31.12.2019 (Ausnahme         gf Organ aufgrund      widrigkeit) gegen    Antragsteller oder
                  eine Kündigung       Kleinst- und Kleinunter-     Vorsatz von mehr       Antragsteller oder   gf Organ aufgrund
                  aussprechen          nehmen und de-minimis)       als EUR 10.000 in      gf Organ aufgrund    Vorsatz von mehr
                                                                    den letzten 5          Vorsatz von mehr     als EUR 10.000 in
                                       Unternehmen, die zum         Jahren vor Antrag-     als EUR 10.000 in    den letzten 5
                                       31.12.2019 mehr als 250      stellung               den letzten 5        Jahren vor An-
                                       VZÄ-MA hatten und die                               Jahren vor An-       tragstellung
                                       mehr als 3 MA gekündigt      kein Insolvenzver-     tragstellung
                                       haben, statt Kurzarbeit in   fahren anhängig                             kein Insolvenzver-
                                       Anspruch zu nehmen           (Ausnahme              kein Insolvenzver-   fahren anhängig
                                                                    Sanierung)             fahren anhängig      (Ausnahme
                                       Unternehmen, die                                    (Ausnahme            Sanierung)
                                       Zahlungen aus dem Non-       kein Unternehmen       Sanierung)
                                       Profit-Organisationen        in Schwierigkeiten                          kein Unterneh-
                                       Unterstützungsfonds          zum 31.12.2019         kein Unterneh-       men in Schwierig-
                                       beziehen                     oder bei abwei-        men in Schwierig-    keiten zum
                                                                    chendem Wj am          keiten zum           31.12.2019 oder
                                       neu gegründete Unter-        letzten Stichtag       31.12.2019 oder      bei abweichen-
                                       nehmen, die vor dem 16.      davor (Ausnahme        bei abweichen-       dem Wj am
                                       September 2020 noch          Kleinst- und           dem Wj am            letzten Stichtag
                                       keine Umsätze erzielt        Kleinunternehmen       letzten Stichtag     davor (Ausnahme
                                       haben                        und de-minimis         davor (Ausnahme      Kleinst- und
                                                                    Einschränkung)         Kleinst- und         Kleinunterneh-
                                                                                           Kleinunterneh-       men und de-
                                                                                           men und de-          minimis Ein-
                                                                                           minimis Ein-         schränkung)
                                                                                           schränkung)

                                                                                                                                                           4
CONVISIO

    ausgenommene      beaufsichtigte     beaufsichtigte Rechtsträ-   beaufsichtigte       beaufsichtigte       beaufsichtigte       beaufsichtigte
    Rechtsträger      Rechtsträger des   ger des Finanzsektors       Rechtsträger des     Rechtsträger des     Rechtsträger des     Rechtsträger des
                      Finanzsektors                                  Finanzsektors        Finanzsektors        Finanzsektors        Finanzsektors
                                         im Alleineigentum von
                      neu gegründete     Gebietskörperschaften       im Alleineigentum    im Alleineigentum    im Alleineigentum    im Alleineigentum
                      Unternehmen,       oder sonstige Einrichtun-   von Gebietskör-      von Gebietskör-      von Gebietskör-      von Gebietskör-
                      die vor dem 1.     gen öffentlichen Rechts     perschaften oder     perschaften oder     perschaften oder     perschaften oder
                      Dezember 2020      stehende Einrichtungen      sonstige Einrich-    sonstige Einrich-    sonstige Einrich-    sonstige Einrich-
                      noch keine                                     tungen öffentli-     tungen öffentli-     tungen öffentli-     tungen öffentli-
                      Umsätze erzielt    im mehrheitlichen           chen Rechts          chen Rechts          chen Rechts          chen Rechts
                      haben              Eigentum von Gebiets-       stehende Einrich-    stehende Einrich-    stehende Einrich-    stehende Einrich-
                                         körperschaften oder         tungen               tungen               tungen               tungen
                      keine Unter-       sonstige Einrichtungen
                      nehmer iSd UStG    öffentlichen Rechts         im mehrheitlichen    im mehrheitlichen    im mehrheitlichen    im mehrheitlichen
                                         stehende mit Eigende-       Eigentum von         Eigentum von         Eigentum von         Eigentum von
                                         ckungsgrad von weniger      Gebietskörper-       Gebietskörper-       Gebietskörper-       Gebietskörper-
                                         als 75% Einrichtungen       schaften oder        schaften oder        schaften oder        schaften oder
                                                                     sonstige Einrich-    sonstige Einrich-    sonstige Einrich-    sonstige Einrich-
                                         Unternehmen mit mehr        tungen öffentli-     tungen öffentli-     tungen öffentli-     tungen öffentli-
                                         als 250 Mitarbeitern zum    chen Rechts          chen Rechts          chen Rechts          chen Rechts
                                         31.12.2019, die im          stehende mit         stehende mit         stehende mit         stehende mit
                                         Betrachtungszeitraum        Eigendeckungsgrad    Eigendeckungs-       Eigendeckungs-       Eigendeckungsgrad
                                         mehr als 3% der MA          von weniger als      grad von weniger     grad von weniger     von weniger als
                                         anstelle Kurzarbeit         75% Einrichtungen    als 75% Einrich-     als 75% Einrich-     75% Einrichtungen
                                         gekündigt haben (Aus-                            tungen               tungen
                                         nahmen über Antrag)         Unternehmen mit                                                Unternehmen mit
                                                                     mehr als 250         Unternehmen mit      Unternehmen mit      mehr als 250
                                         NPO nach §§ 34 bis 47       Mitarbeitern zum     mehr als 250         mehr als 250         Mitarbeitern zum
                                         BAO und nachgelagerte       31.12.2019, die im   Mitarbeitern zum     Mitarbeitern zum     31.12.2019, die im
                                         Unternehmen, die            Betrachtungszeit-    31.12.2019, die im   31.12.2019, die im   Betrachtungszeit-
                                         Zahlungen aus dem NPO-      raum mehr als 3%     Betrachtungszeit-    Betrachtungszeit-    raum mehr als 3%
                                         Unterstützungsfonds         der MA anstelle      raum mehr als 3%     raum mehr als 3%     der MA anstelle
                                         beziehen                    Kurzarbeit gekün-    der MA anstelle      der MA anstelle      Kurzarbeit gekün-
                                                                     digt haben (Aus-     Kurzarbeit gekün-    Kurzarbeit gekün-    digt haben (Aus-
                                         neu gegründete Unter-       nahmen über          digt haben           digt haben           nahmen über
                                         nehmen ohne Umsätze         Antrag)              (Ausnahmen über      (Ausnahmen über      Antrag)
                                         vor dem 1.11.2020                                Antrag)              Antrag)
                                         (Ausnahmen siehe Punkt      NPO nach §§ 34                                                 NPO nach §§ 34
                                         3.2.6. der RL)              bis 47 BAO und       NPO nach §§ 34       keine Unterneh-      bis 47 BAO und
                                                                     nachgelagerte        bis 47 BAO und       mer iSd UStG         nachgelagerte
                                                                     Unternehmen, die     nachgelagerte                             Unternehmen, die
                                                                     Zahlungen aus        Unternehmen, die     NPO nach §§ 34       Zahlungen aus
                                                                     dem NPO-             Zahlungen aus        bis 47 BAO und       dem NPO-
                                                                     Unterstützungs-      dem NPO-             nachgelagerte        Unterstützungs-
                                                                     fonds beziehen       Unterstützungs-      Unternehmen, die     fonds beziehen
                                                                                          fonds beziehen       Zahlungen aus
                                                                     neu gegründete                            dem NPO-             keine Unterneh-
                                                                     Unternehmen          keine Unterneh-      Unterstützungs-      mer iSd UStG
                                                                     ohne Umsätze vor     mer iSd UStG         fonds beziehen
                                                                     dem 1.11.2020                                                  neu gegründete
                                                                     (Ausnahmen siehe     neu gegründete       neu gegründete       Unternehmen
                                                                     Punkt 3.2.6. der     Unternehmen          Unternehmen          ohne Umsätze (vor
                                                                     RL)                  ohne Umsätze         ohne Umsätze         dem 16.3.2020
                                                                                          (Ausnahmen           (Ausnahmen
                                                                                          siehe Punkt 3.2.8.   siehe Punkt 3.2.8.
                                                                                          der RL)vor dem       der RL)vor dem
                                                                                          1.11.2020            1.11.2020

    Bezugsgröße für   Umsätze gem.       Waren- und Leistungser-     Waren- und           Umsätze gemäß        Umsätze gemäß        Waren- und
    den Umsatzaus-    UStG               löse gem. KStG / EStG       Leistungserlöse      UVA                  UVA                  Leistungserlöse
    fall                                                             gem. KStG / EStG                                               gem. KStG / EStG
                                         nicht:                                           Quartals UVA         Quartals UVA
                                                                                          dividiert durch 3    dividiert durch 3
                                         Versicherungsleistungen
                                         COVID – 19 Zuwendun-                             Jahresumsätze        Jahresumsätze
                                         gen                                              laut Erklärung       laut Erklärung
                                         Entschädigungen nach                             dividiert durch 12   dividiert durch 12
                                         dem Epidemiegesetz
                                                                                          Summe der            Summe der
                                                                                          Umsätze laut KST     Umsätze laut KST
                                                                                          oder ESt-            oder ESt-
                                                                                          Erklärung divi-      Erklärung divi-
                                                                                          diert durch 12       diert durch 12

                                                                                          Monats UVA bis       Monats UVA bis
                                                                                          31.10.2020 durch     31.10.2020 durch
                                                                                          Anzahl der           Anzahl der
                                                                                          Monate               Monate
                                                                                                               Quartals UVA bis
                                                                                          Quartals UVA bis     zum 3. Quartal
                                                                                          zum 3. Quartal       2020 dividiert
                                                                                          2020 dividiert       durch die Monate

5
März 2021

                                                                 durch die Monate
Definition    Fixkosten:                   Erträge (Umsatz,                         Fixkosten:
Verlust und                                BVÄ, aktivierte
Fixkosten     Geschäftsraummieten          Eigenleistungen,                         Geschäftsraum-
                                           sonstige betriebli-                      mieten
              Absetzung für Abnutzung      che Erträge)
              (Afa), wenn Bestellung                                                betriebliche
              oder Anschaffung vor         abzüglich                                Versicherungs-
              dem 16.9.2020 und                                                     prämien
              Inbetriebnahme im            Betriebsausgaben
              Betrachtungszeitraum         nach § 4 Abs. 4                          Zinsaufwendungen
                                           EStG 1988 oder § 7                       für Kredite und
              „fiktive Afa“ für bewegli-   Abs. 2 KStG 1988                         Darlehen außer an
              che WG, sofern keine                                                  verbundene
              Doppelberücksichtigung       abzüglich                                Unternehmen

              Betriebliche Versiche-       Beteiligungserträ-                       Zinskomponente in
              rungsprämien                 ge                                       Leasingraten
                                           Versicherungsleis-
              Zinsaufwendungen für         tungen                                   betriebliche
              Kredite und Darlehen         COVI-19 Zuwen-                           Lizenzgebühren
              außer an verbundene          dungen von
              Unternehmen                  Gebietskörper-                           Aufwendungen für
                                           schaften                                 Telekommunikati-
              Leasingraten                 Kurzarbeitszu-                           on, Strom, Gas
                                           schüsse
              betriebliche Lizenzgebüh-    Entschädigungen                          Wertverlust
              ren                          nach dem Epide-                          verderblicher
                                           miegesetz                                Ware, sofern
              Aufwendungen für                                                      mindestens 50%
              Telekommunikation,                                                    Wertverlust
              Strom, Gas und andere
              Energie und Heizungskos-                                              angemessener
              ten                                                                   Unternehmerlohn
                                                                                    und ggf SVS-
              Wertverlust verderblicher                                             Beiträge (mind.
              Ware, sofern mindestens                                               666,67, max
              50% Wertverlust                                                       2.666,67 unter
                                                                                    Anrechnung von
              angemessener Unter-                                                   Nebeneinkünften
              nehmerlohn und ggf SVS-
              Beiträge (mind. 666,67,                                               Personalaufwen-
              max 2.666,67 unter                                                    dungen exkl.
              Anrechnung von Neben-                                                 Lohnnebenkosten
              einkünften                                                            für krisenbedingte
                                                                                    Stornierungen und
              GF-Bezüge bis 2666,67,                                                für Mindestbetrie-
              auß0er ASVG-versicherte                                               be (Anrechnung
              GF                                                                    von Kurzarbeitszu-
                                                                                    schüssen)
              Personalaufwendungen
              exkl. Lohnnebenkosten                                                 Stb Kosten bis 500
              für krisenbedingte                                                    EUR, wenn FKZ <
              Stornierungen und für                                                 12.000 EUR
              Mindestbetriebe (An-
              rechnung von Kurzar-                                                  sonstige vertragli-
              beitszuschüssen)                                                      che betriebsnot-
                                                                                    wendige Zahlungs-
              Stb Kosten bis 1.000                                                  verpflichtungen
              EUR, wenn FKZ < 36.000
              EUR
                                                                                    Abzug von Versi-
              Endgültig frustrierte                                                 cherungsleistun-
              Aufwendungen (zwischen                                                gen, die die
              1.6.2019 und 16.3.2020)                                               Fixkosten abde-
                                                                                    cken
              sonstige vertragliche
              betriebsnotwendige
              Zahlungsverpflichtungen

              Aufwendungen zwischen
              verbundenen Unterneh-
              men, wenn fremdüblich
              und Schadensminde-
              rungspflicht erfüllt und
              bereits vor dem
              16.3.2019 verrechnet

              Abzug von Versicherungs-
              leistungen und Entschä-
              digungen nach dem
              Epidemiegesetz

                                                                                                          6
CONVISIO
    Betrachtungs-      Tage, an denen      10 Betrachtungszeiträu-      10 Betrachtungs-     8 monatliche        8 monatliche        2. Quartal 2020
    zeiträume          der Antragsteller   me                           zeiträume            Betrachtungszeit-   Betrachtungszeit-   ODER
                       betroffen ist bis                                                     räume               räume               Auswahl von
                       zum 31.12.2020      16.9.2020 bis 30.9.2020      16.9.2020 bis                                                maximal 3 zusam-
                                           Okt 2020                     30.9.2020            Nov 2020            Nov 2020            menhängenden
                                           Nov 2020                     Okt 2020             Dez 2020            Dez 2020            Betrachtungszeit-
                                           Dez 2020                     Nov 2020             Jan 2021            Jan 2021            räumen:
                                           Jän 2021                     Dez 2020             Feb 2021            Feb 2021
                                           Feb 2021                     Jän 2021             Mär 2021            Mär 2021            16.3. bis 15.4.2020
                                           Mär 2021                     Feb 2021             Apr 2021            Apr 2021            16.4. bis 15.5.2020
                                           Apr 2021                     Mär 2021             Mai 2021            Mai 2021            16.5. bis 15.6.2020
                                           Mai 2021                     Apr 2021             Jun 2021            Jun 2021            16.6. bis 15.7.2020
                                           Jun 2021                     Mai 2021                                                     16.7. bis 15.8.2020
                                                                        Jun 2021             Betrachtung je      Betrachtung je      16.8. bis 15.9.2020
                                           maximal 10 Zeiträume zu                           Kalendermonat       Kalendermonat
                                           maximal 2 Blöcken            maximal 10
                                                                        zusammenhän-
                                           Bei Ausklammerung von        gende Zeiträume
                                           Nov und/oder Dez 2020
                                           wegen durchgehendem          Neugründer dürfen
                                           Umsatzersatz gilt die        die ersten beiden
                                           Unterbrechung nicht als      Betrachtungszeit-
                                           Lücke                        räume nicht
                                                                        wählen, wenn
                                           Neugründer dürfen die        erstmalige Um-
                                           ersten beiden Betrach-       satzerzielung
                                           tungszeiträume nicht         zwischen
                                           wählen, wenn erstmalige      16.9.2020 und
                                           Umsatzerzielung zwi-         1.11.2020
                                           schen 16.9.2020 und
                                           1.11.2020                    Unterbrechung nur
                                                                        bei Ausklamme-
                                                                        rung von Nov oder
                                                                        Dez 2020 aufgrund
                                                                        durchgehendem
                                                                        Umsatzersatz
    Vergleichszeit-    für Tage des        Sept 2019 bis Juni 2019      Sept 2019 bis Juni   März 2019 bis       März 2019 bis       Sept 2019 bis Juni
    räume              Betrachtungs-       (entsprechende Zeiträu-      2019                 Februar 2020        Februar 2020        2019 (entspre-
                       zeitraumes vor      me)                                                                                       chende Zeiträume)
                       dem 7.12.:
                       November 2019

                       für Tage des
                       Betrachtungs-
                       zeitraumes, die
                       nach den 6.
                       Dezember 2020
                       fallen: Dezem-
                       ber 2019

                       bei Unterneh-
                       men, die nach
                       dem
                       31.Dezember
                       2018 gegründet
                       wurden und die
                       vor dem 1.
                       Dezember 2019
                       noch keine
                       Umsätze erzielt
                       haben, der
                       Zeitraum vom
                       Beginn des
                       Monats der
                       erstmaligen
                       Umsatzerzielung
                       bis zum 31.
                       Oktober 2020

    Was wird ersetzt   Branchenpro-        Prozentsatz des Umsatz-      70% des Verlustes    15% des Umsatz-     15% des Umsatz-     25% der Fixkosten
                       zentsatz multi-     ausfalls multipliziert mit                        ausfalls            ausfalls            bei Umsatzausfall
                       pliziert mit dem    den Fixkosten gemäß          90% des Verlustes                                            von 40% bis 60%
                       begünstigen         Richtliniendefinition        bei KMU
                       Umsatz (maxi-                                                                                                 50% der Fixkosten
                       mal 80%)            Pauschale Ermittlung bei                                                                  bei Umsatzausfall
                                           Umsätzen unter 120.000                                                                    von über 60% bis
                                           EUR möglich                                                                               80%

                                                                                                                                     75% der Fixkosten
                                                                                                                                     bei Umsatzausfall
                                                                                                                                     von über 80% bis
                                                                                                                                     100%

7
März 2021

Verwendungs-                         Investitionen                                                                             Investitionen
ausschluss
                                     Rückführung bestehen-                                                                     Rückführung
                                     der Finanzverbindlichkei-                                                                 bestehender
                                     ten (Ausnahme: vertragli-                                                                 Finanzverbindlich-
                                     che Zinsen)                                                                               keiten (Ausnahme:
                                                                                                                               vertragliche
                                                                                                                               Zinsen)
Obergrenzen      Umsatzersatz II     EUR 1.800.000                EUR 10 Mio.          EUR 30.000 pro            EUR 30.000    EUR 90 Mio bei
                 und KUA-                                                              Monat                     pro Monat     Zuschuss = 75%
                 Unterstützung       unter Anrechnung von                              EUR 1.800.000       EUR 1.800.000
                 dürfen den                                                            gesamt (Bonus       gesamt (Bonus       EUR 60 Mio bei
                 Vergleichsumsatz    Lockdown-Umsatzersatz                             und Vorschuss)      und Vorschuss)      Zuschuss = 50%
                 nicht überstei-                                                       unter Anrechnung    unter Anrechnung
                 gen                 100% Kredithaftungen                              von                 von                 EUR 30 Mio bei
                                                                                       Lockdown-           Lockdown-           Zuschuss = 25%
                 die Höhe des        jener Teil des Ausfallsbo-                        Umsatzersatz        Umsatzersatz
                 Lockdown-           nus, der nicht auf den FKZ                                                                Konzernbetrach-
                 Umsatzersatzes II   Vorschuss entfällt                                100% Kredithaf-     100% Kredithaf-     tung
                 darf nicht die                                                        tungen              tungen
                 Höhe des anteilig   Zuwendungen von                                                                           Anrechnung von
                 auf den Betrach-    Bundesländern , Ge-                               Zuwendungen von     Zuwendungen von     krisenbedingte
                 tungszeitraum       meinden oder regionalen                           Bundesländern ,     Bundesländern ,     Zuwendungen von
                 entfallenden        Wirtschafts- und Touris-                          Gemeinden oder      Gemeinden oder      Gebietskörper-
                 Umsatzausfalls      musfonds                                          regionalen          regionalen          schaften
                 nach Punkt 3.1.5                                                      Wirtschafts- und    Wirtschafts- und
                 übersteigen                                                           Tourismusfonds      Tourismusfonds      und
                                                                                                           FKZ 800.0000
                 Obergrenze EUR                                                        FKZ 800.0000                            Entschädigungen
                 800.000 unter                                                                                                 ach dem Epide-
                 Anrechnung von                                                                                                miegesetz

                 Umsatzersatz

                 FKZ 800.000

                 100% Kredithaf-
                 tungen

                 Zuschüsse aus
                 NPO Unterstüt-
                 zungsfonds

                 Lockdownkom-
                 pensation für
                 Künstler(innen)
Mindesthöhe      EUR 1.500 bzw                                                         EUR 100,00
                 EUR 2.300 (RL
                 4.2.2) aber
                 Anrechnungen
Schwelle für                         EUR 500,00                   EUR 500,00                                                   EUR 500,00
Gewährung
Berücksichti-                        bis EUR 2.666,67, sofern     JA                                                           JA als sonstige
gung GF-Bezüge                       nicht ASVG                                                                                vertragliche
                                                                                                                               Verpflichtung
Anzahl mögli-                        nur 1 Antrag möglich         nur 1 Antrag         8 Anträge möglich   8 Anträge möglich   nur 1 Antrag
cher Anträge                                                      möglich                                                      möglich
Antragsfrist     16.2.2021 bis       80% bis 30.6.2021            in 2 Tranchen        vom 16. des         Gemeinsam mit       In 3 Tranchen
                 30.6.2021                                         Tranche 1 bis       Folgemonats bis     Ausfallsbonus
                                     Rest bis 31.12.2021          30.6.021             zum 15. des         (Bonus) ODER        Endabrechnung
                                                                   Tranche 2           drittfolgenden      längstens mit       bis 31.8.2021
                                     ODER                         1.7.2021 bis         Monats              erstmaliger
                                                                  31.12.2021                               Beantragung
                                     100% bis 31.12.2021                               Ausnahme: Nov       eines FKZ 800.000
                                                                  oder einmalige       und Dez 2020        bis spätestens
                                                                  Abrechnung (bis                          31.12.2021
                                                                  31.12.2021)

                                                                  Endabrechnung
                                                                  mit 2 Tranche
Einreichung      FinanzOnline        FinanzOnline durch           FinanzOnline durch   FinanzOnline        FinanzOnline        FinanzOnline durch
                 durch unabhän-                                   unabhängigen Stb,    durch               durch               unabhängigen Stb,
                 gigen Stb, WP                   Antragsteller   WP oder BiBu                                                 WP oder BiBu
                 oder BiBu (BiBu                  ODER            (BiBu einge-         Antragsteller       Antragsteller       (BiBu einge-
                 eingeschränkt                   bevollmäch-     schränkt nach                                                schränkt nach
                 nach Größe)                      tigtem Stb,     Größe)               ODER                ODER                Größe)
                                                  WP oder
                                                  BiBu            Endabrechnung:       bevollmächtigtem    bevollmächtigtem
                 Antrag kann über                                                      Stb, WP oder BiBu   Stb, WP oder BiBu   ab EUR 12.000
                 Antragsteller                                    Bestätigung durch                                            gesamt-FKZ:
                 direkt einge-       ab EUR 36.000 gesamt-        unabhängigen Stb,                                            Plausibilisierung

                                                                                                                                                    8
CONVISIO
                      bracht werden:      FKZ: Plausibilisierung der    WP oder BiBu                                                      der 1. Tranche
                                          1. Tranche durch Stb, WP                                                                        durch Stb, WP
                      nur unmittelbar     oder BiBu UND                 Einbringung durch                                                 oder BiBu UND
                      begünstigte         Antrag Tranche 2 durch        unabhängigen Stb,                                                 Antrag Tranche 2
                      Umsätze             Stb, WP oder BiBu             WP oder BiBu                                                      durch Stb, WP
                                                                                                                                          oder BiBu
                      bis EUR 5.000       über EUR 100.000 FKZ:
                      Umsatzersatz        Beantragung durch Stb,                                                                          über EUR 90.000
                                          WP oder BiBu                                                                                    FKZ: Beantragung
                      geschätzter                                                                                                         durch Stb, WP
                      Anteil der                                                                                                          oder BiBu
                      begünstigten
                      Umsätze über-
                      steigt den
                      tatsächlichen
                      Anteil nicht
    Umgründun-                            möglich, sofern u.a.          möglich, sofern       möglich, sofern       möglich, sofern       Vergleich mit der
    gen/Erwerb von                        wirtschaftlich begründet      u.a. wirtschaftlich   u.a. wirtschaftlich   u.a. wirtschaftlich   wirtschaftlichen
    Unternehmen                                                         begründet             begründet             begründet             Einheit vor Um-
                                          Vergleich mit der wirt-                                                                         gründung
                                          schaftlichen Einheit vor      Vergleich mit der     Vergleich mit der     Vergleich mit der
                                          Umgründung und Bestä-         wirtschaftlichen      wirtschaftlichen      wirtschaftlichen
                                          tigung durch Stb, WP          Einheit vor Um-       Einheit vor           Einheit vor
                                          oder BiBu                     gründung und          Umgründung und        Umgründung und
                                                                        Bestätigung durch     Bestätigung durch     Bestätigung durch
                                                                        Stb, WP oder BiBu     Stb, WP oder BiBu     Stb, WP oder BiBu
    Neugründungen                         Plausibilisierung der         Plausibilisierung                                                 Plausibilisierung
                                          Umsatzausfälle anhand         der Umsatzausfälle                                                der Umsatzausfälle
                                          einer Planrechnung            anhand einer                                                      anhand einer
                                                                        Planrechnung                                                      Planrechnung
    Verhältnis        Antrag auf          kein FKZ 800.000 für Nov      kein Verlustersatz    kein Ausfallsbo-      kein Vorschuss,
    zueinander        Ausfallsbonus,      und Dez 2020, wenn            für Nov und Dez       nus , wenn            wenn FKZ 800.000
                      Verlustersatz       Umsatzersatz beantragt        2020, wenn            Verlustersatz         beantragt oder
                      oder FKZ 800.000                                  durchgehender         beantragt (und        abgelehnt
                      schließt Um-        wenn Umsatzersatz             Umsatzersatz          vice versa)
                      satzersatz II aus   anteilig beantragt, ist FKZ   beantragt                                   kein Ausfallsbo-
                                          für die nicht beantragte                            kein Ausfallbonus,    nus , wenn
                      (Ausnahme:          Zeit möglich                  wenn Umsatzer-        bei Umsatzersatz I    Verlustersatz
                      Rückzahlung bis                                   satz anteilig         oder II               beantragt (und
                      Tranche II des      Verlustersatz schließt FKZ    beantragt, ist                              vice versa)
                      FKZ bzw. Verlus-    800.000 aus                   Verlustersatz für     kein Ausfallbonus
                      tersatzes)                                        die nicht beantrag-   für Zeiträume, in     kein Ausfallbonus,
                                                                        te Zeit möglich       denen Lock-           bei Umsatzersatz I
                                                                                              downkompensa-         oder II
                                                                        FKZ 800.000           tion für Künst-
                                                                        schließt Verluster-   ler(innen) in         kein Ausfallbonus
                                                                        satz aus, aber        Anspruch ge-          für Zeiträume, in
                                                                        Rückzahlung           nommen wird           denen Lock-
                                                                        möglich                                     downkompensa-
                                                                                                                    tion für Künst-
                                                                        kein Verlustersatz,                         ler(innen) in
                                                                        wenn Ausfallbonus                           Anspruch ge-
                                                                        beansprucht wird                            nommen wird

                                                                        kein Verlustersatz,
                                                                        wenn Vorschuss
                                                                        auf FKZ 800.000
                                                                        beantragt wird
    Reihenfolge der                                   Umsatzer-         Umsatzersatz muss     Umsatzersatz II       Umsatzersatz II
    Beantragung                                       satz muss         vor Verlustersatz     muss vor Ausfalls-    muss vor Ausfalls-
                                                      vor FKZ be-       beantragt werden      bonus beantragt       bonus beantragt
                                                      antragt wer-                            werden                werden
                                                      den
    Daten             Anteil begünstig-   Tranche 1: bestmögliche       Tranche 1: Progno-    werden automati-      werden automati-      Tranche 1: best-
                      ter Umsätze         Schätzung                     serechnung –          siert von Finanz-     siert von Finanz-     mögliche Schät-
                                                                        Bestätigung durch     verwaltung            verwaltung            zung
                      Branchenzuord-                                    unabhängigen Stb,     übernommen            übernommen
                      nung                Tranche 2:                    WP oder BiBu
                                          Aufzeichnungen zu                                   Bekanntgabe der       Bekanntgabe der       Tranche 2:
                      Umsatzausfall       steuerlichen Zwecken                                Daten vom             Daten vom             Aufzeichnungen zu
                                                                        Tranche 2:            Antragsteller,        Antragsteller,        steuerlichen
                      Bestmögliche        alternative Aufzeichnun-      Aufzeichnungen zu     wenn                  wenn                  Zwecken
                      Schätzung bei       gen, wenn keine stl           steuerlichen
                      begünstigten        vorhanden                     Zwecken               Umsätze        aus    Umsätze        aus    alternative Auf-
                      und nicht be-                                                           Grundstücksver-       Grundstücksver-       zeichnungen,
                      günstigten          Ergänzungsgutachten bei       alternative Auf-      käufen,      wenn     käufen,      wenn     wenn keine stl
                      Umsätzen            begründeten Zweifel           zeichnungen,          Hilfsgeschäfte        Hilfsgeschäfte        vorhanden
                      (Erfahrungswerte                                  wenn keine stl
                      aus der Vergan-     EAR: Zufluss-Abfluss-         vorhanden             nicht   operative     nicht   operative     Ergänzungsgutach-
                      genheit)            Prinzip möglich, sofern                             Umsätze               Umsätze               ten bei begründe-
                                          keine willkürlichen                                                                             ten Zweifel
                                          Verschiebungen                Ergänzungsgutach-     bei   Gründungen      bei   Gründungen
                                                                        ten bei begründe-     ach         dem       ach         dem       EAR: Zufluss-

9
März 2021

                                                                ten Zweifel            31.12.2018           31.12.2018           Abfluss-Prinzip
                                                                                                                                 möglich, sofern
                                                                EAR: Zufluss-          Unternehmen mit      Unternehmen mit      keine willkürlichen
                                                                Abfluss-Prinzip        Umsätzen nach §      Umsätzen nach §      Verschiebungen
                                                                möglich, sofern        23 oder § 24 UStG    23 oder § 24 UStG
                                                                keine willkürlichen    1994                 1994
                                                                Verschiebungen
                                                                                       Wettbüros,           Wettbüros,
                                                                Neugründer mit         Automatenbe-         Automatenbe-
                                                                Umsätzen vor dem       triebe etc.          triebe etc.
                                                                1.11.2020 aber         Umgründung,
                                                                ohne Umsätze           Erwerb      oder     Umgründung,
                                                                2019                   Verkauf      und     Erwerb      oder
                                                                                       Änderung     des     Verkauf      und
                                                                Plausibilisierung      Umfangs              Änderung     des
                                                                durch Planungs-                             Umfangs
                                                                rechnung               Beteiligung    an
                                                                                       GesbR        oder    Beteiligung an
                                                                                       atypische stiller    GesbR oder
                                                                                       Gesellschaft         atypische stiller
                                                                                                            Gesellschaft
Korrektur        wenn Umsatzer-     bei Tranche 2 möglich:      Bei Tranche 2          wenn Umsatzer-       wenn Umsatzer-       bei Tranche 2
möglich /        satz zurückbe-                                 möglich:               satz zurückbezahlt   satz zurückbezahlt   möglich:
Antragsrück-     zahlt wird, kann   inhaltlich                                         wird, kann Aus-      wird, kann Vor-
nahme / Rück-    Ausfallsbonus                                  Inhaltlich             fallsbonus bean-     schuss beantragt     inhaltlich
zahlung          beantragt          Betrachtungszeiträume                              tragt werden         werden
                 werden                                         Betrachtungszeit-
                                                                räume

                                                                Wenn bereits FKZ
                                                                800.000 beantragt,
                                                                kann vor Tranche II
                                                                des FKZ Wechsel
                                                                auf Verlustersatz
                                                                erfolgen

Wesentliche                         Schadensminderung           Schadensminde-                              Antrag auf FKZ       Schadensminde-
Pflichten des                                                   rung                                        800.000 bis          rung
Antragstellers                      keine unangemessenen                                                    31.12.2021, wenn
                                    Vergütungen an Organe,      keine unangemes-                            Vorschuss bean-      keine unangemes-
                                    Mitarbeiter oder sonstige   senen Vergütun-                             tragt                senen Vergütun-
                                    Erfüllungsgehilfen          gen an Organe,                                                   gen an Organe,
                                                                Mitarbeiter oder                                                 Mitarbeiter oder
                                    Boni an GF oder Vorstän-    sonstige Erfül-                                                  sonstige Erfül-
                                    de von mehr als 50% des     lungsgehilfen                                                    lungsgehilfen
                                    Jahres 2019 in den Jahren
                                    2020 und 2021               Boni an GF oder                                                  Boni an GF oder
                                                                Vorstände von                                                    Vorstände von
                                    Erhaltung von Arbeits-      mehr als 50% des                                                 mehr als 50% des
                                    plätzen, z.B. durch         Jahres 2019 in den                                               Jahres 2019 in den
                                    Kurzarbeit                  Jahren 2020 und                                                  Jahren 2020 und
                                                                2021                                                             2021
                                    Anpassung von Entnah-
                                    men und Gewinnaus-          Erhaltung von                                                    Erhaltung von
                                    schüttungen vom             Arbeitsplätzen, z.B.                                             Arbeitsplätzen, z.B.
                                    16.3.2020 bis 31.12.2021    durch Kurzarbeit                                                 durch Kurzarbeit
                                    an wirtschaftliche Ver-
                                    hältnisse (2 Zeiträume)     Anpassung von                                                    Anpassung von
                                                                Entnahmen und                                                    Entnahmen und
                                                                Gewinnausschüt-                                                  Gewinnausschüt-
                                                                tungen vom                                                       tungen vom
                                                                16.3.2020 bis                                                    16.3.2020 bis
                                                                31.12.2021 an                                                    31.12.2021 an
                                                                wirtschaftliche                                                  wirtschaftliche
                                                                Verhältnisse (2                                                  Verhältnisse (2
                                                                Zeiträume)                                                       Zeiträume)

                                                                                                                                                       10
CONVISIO

 Die vorstehenden Informationen stellen nur einen groben Überblick über die aus unserer
 Sicht wesentlichen Bestimmungen der aufgelisteten Unterstützungen dar und sollen ledig-
 lich einer Erstanalyse möglicher Beihilfen dienen.

 Wir empfehlen unseren Klienten, sich bei Bedarf an den zuständigen An-
 sprechpartner in der CONVISIO zu richten. Diese(r) wird Sie möglichst um-
 fangreich und vollständig informieren und Sie gerne bei Fragen und Antrag-
 stellungen unterstützen.

                                Ihr CONVISIO – (Steuer)beraterteam
                                                    Mag. Franz Slamanig, Stb
                                                Mag. Jochen Neubert, WP/Stb, CVA
                                                    Mag. Natascha Blažej, Stb
                                                       Mag. Georg Krall, Stb
                                             Dr. Annarita Salvatorelli, WP/Stb (Italien)
                                                      Mag. Michael Puri, Stb
                                                    Mag. Sandra Blaschitz, Stb
                                                  Mag. Christian Steiner, WP/Stb

 Disclaimer: Diese Infos sind ein kostenloses Service Ihres Steuerberaters. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Es können daraus keinerlei
 Haftungsansprüche geltend gemacht werden. Diese Info stellt eine Basisinformation dar, die eine detaillierte Information und Beratung
 nicht ersetzen kann. Gerne beraten wir Sie dazu im Detail. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Angaben und Ausführungen zu
 den einzelnen Bestimmungen.

11
Sie können auch lesen