Informationen Ihrer Convisio Wolfsberg Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH Übersicht zu Förderungen
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Informationen Ihrer Convisio Wolfsberg Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH Übersicht zu Förderungen
März 2021 CONVISIO refining business Wien – Klagenfurt – Villach – Völkermarkt - Wolfsberg Wichtige Information für unsere CONVISIO - Klienten! CORONA – KRISE Seit wenigen Wochen stehen den österreichischen Unternehmern unterschiedliche Beihilfen zur Verfügung, um krisenbedingte Schwierigkeiten abfedern zu können. Gemeinsames Ziel all dieser Unterstützungen ist es, die Unternehmen aus der Krise zu begleiten und die Liquidität aufrecht zu erhalten. Eine Vielzahl dieser Beihilfen bedient sich sogenannter verlorener Zuschüsse, d.h. direkter Zahlungen an die betroffenen Unternehmen, die, sofern kein Missbrauch oder eine ungerechtfertigte Inan- spruchnahme erfolgt sind, nicht zurück bezahlt werden müssen. Für uns Unternehmer ist es nahezu unmöglich geworden, eine geordnete Übersicht zu wahren und eine fundierte Entscheidung zu treffen, welche Förderungen in Anspruch genommen werden können und sollen und welche nicht. Erschwerend kommt dabei hinzu, dass diese Beihilfen teilweise in Kon- kurrenz zueinander stehen, d.h. die Inanspruchnahme einer Förderung unter Umständen die Inan- spruchnahme einer anderen Förderung ausschließt. Wir als beratende Unternehmer haben nunmehr versucht, eine Entscheidungslogik zu entwickeln, die es uns ermöglichst, GEMEINSAM mit unseren Klienten einen optimalen „Beihilfenmix“ auszuar- beiten, der eben diese Abhängigkeiten, Verflechtungen und Ausschlussgründe der Beihilfen unterei- nander berücksichtigt. Ausgangspunkt dieser Überlegungen sind zwei kurze Zusammenfassungen, die eine generelle Über- sicht über die aktuellen Förderungen durch direkte Zuschüsse und deren Beziehungen zueinander beinhalten. Wir konzentrieren uns dabei auf folgende Beihilfen: Fixkostenzuschuss I Fixkostenzuschuss 800.000 Umsatzersatz II Verlustersatz Ausfallsbonus inkl. Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.00 2
CONVISIO Um auch unseren Klienten die Möglichkeit zu bieten, sich Gedanken über mögliche Unterstützun- gen zu machen, erlauben wir uns, Ihnen anbei diese zwei Tabellen zur Verfügung zu stellen. A. mögliche Kombinationen paarweise FKZ FKZ voller Umsatzer- teilweiser Ausfallsbonus Vorschuss Verlustersatz I 800.000 satz Umsatzersatz auf FKZ 800.000 FKZ I JA JA JA JA JA JA FKZ 800.000 JA NEIN für JA JA JA NEIN Nov/Dez 20 voller Umsatzer- JA NEIN NEIN NEIN NEIN für satz Nov/Dez 20 Teilweiser Um- JA NEIN NEIN JA satzersatz Ausfallsbonus JA JA NEIN NEIN NEIN JA Vorschuss auf JA JA NEIN für JA NEIN NEIN FKZ 800.000 Nov/Dez 20 Verlustersatz JA NEIN NEIN für JA JA NEIN Nov/Dez 20 Voller Umsatzer- JA NEIN für JA JA NEIN NEIN für NEIN für satz II Nov/Dez Nov/Dez 20 Nov/Dez 20 20 Teilweiser Um- JA JA JA JA NEIN NEIN JA satzersatz II B. generelle Übersicht Persönliche Umsatzersatz II FKZ 800.000 Verlustersatz Ausfallbonus Vorschuss FKZ FKZ I Voraussetzun- 800.000 gen Sitz oder Be- Sitz oder Betriebstätte in Sitz oder Betrieb- Sitz oder Betrieb- Sitz oder Betrieb- Sitz oder Betrieb- triebstätte in Österreich stätte in Österreich stätte in Öster- stätte in Öster- stätte in Österreich Österreich reich reich operative operative Tätigkeit in operative Tätigkeit operative Tätig- operative Tätig- operative Tätigkeit Tätigkeit in Österreich, die zu einer in Österreich, die keit in Österreich, keit in Österreich, in Österreich, die Österreich, die Besteuerung von Einkünf- zu einer Besteue- die zu einer die zu einer zu einer Besteue- zu einer Besteu- ten nach § 21, § 22 oder rung von Einkünf- Besteuerung von Besteuerung von rung von Einkünf- erung von § 23 EStG führt ten nach § 21, § 22 Einkünften nach § Einkünften nach § ten nach § 21, § 22 Einkünften nach oder § 23 EStG 22 oder § 23 EStG 22 oder § 23 EStG oder § 23 EStG § 22 oder § 23 führt führt führt führt EStG führt oder gem. § 5 Z 6 KStG befreit ist Unternehmen ist von den Maß- nahmen anläss- lich der COVID – 19 Krise indirekt erheblich betrof- fen Unternehmen erzielt im No- vember oder Dezember 2019 mindestens 50% der Umsätze unmittelbar oder im Auftrag eines Dritten mit direkt betroffenen Unternehmen UND Unternehmen erzielt im No- vember oder Dezember 2020 Umsätze unmit- telbar oder im Auftrag eines 3
März 2021 Dritten mit direkt betroffenen Unternehmen Umsätze sind einer der Bran- chen im Anhang zur Richtlinie zuzuordnen (begünstigte Umsätze) Erfüllung der Schadens- Erfüllung der Erfüllung der minderungspflicht (ex Schadensminde- Schadensminde- ante) rungspflicht (ex rungspflicht (ex ante) ante) Sachliche Vo- Umsatzausfall Umsatzausfall von Umsatzausfall von Umsatzausfall von Umsatzausfall von Umsatzausfall von raussetzungen von mehr als mindestens 30% mindestens 30% mindestens 40% mindestens 40% mindestens 40% 40% ausgeschlossene kein steuerliches kein rechtskräftig festge- kein rechtskräftig kein rechtskräftig kein rechtskräftig kein Fall vom Unternehmen Wohlverhalten stellter Missbrauch in den festgestellter festgestellter festgestellter Abzugsverbot nach letzten drei veranlagten Missbrauch in den Missbrauch in den Missbrauch in den § 12 Abs. 1 Z 10 kein Insolvenz- Jahren, der zu einer letzten drei letzten drei letzten drei KStG in den letzten verfahren Änderung der steuerli- veranlagten veranlagten veranlagten 3 veranlagten (Ausnahme chen Bemessungsgrund- Jahren, der zu Jahren, der zu Jahren, der zu Jahren Sanierung) lage von mind. EUR einer Änderung einer Änderung einer Änderung 100.000 im jeweiligen der steuerlichen der steuerlichen der steuerlichen keine Finanzstrafe kein Unterneh- Veranlagungsjahr führte Bemessungsgrund- Bemessungs- Bemessungs- (ausgenommen men in Schwie- lage von mind. EUR grundlage von grundlage von Finanzordnungs- rigkeiten zum kein Fall vom Abzugsver- 100.000 im jewei- mind. EUR mind. EUR widrigkeit) gegen 31.12.2019 bot nach § 12 Abs. 1 Z 10 ligen Veranla- 100.000 im 100.000 im Antragsteller (Ausnahme KStG in den letzten 5 gungsjahr führte jeweiligen Veran- jeweiligen Veran- aufgrund Vorsatz Kleinst- und veranlagten Jahren oder lagungsjahr führte lagungsjahr führte in den letzten 5 Kleinunterneh- vom § 10a KStG betroffen kein Fall vom Jahren vor Antrag- men und de- (Offenlegung und Berück- Abzugsverbot nach kein Fall vom kein Fall vom stellung minimis) sichtigung und Betrag § 12 Abs. 1 Z 10 Abzugsverbot Abzugsverbot max. EUR 500.000) KStG in den letzten nach § 12 Abs. 1 Z nach § 12 Abs. 1 Z kein Insolvenzver- Antragsteller, die 5 veranlagten 10 KStG in den 10 KStG in den fahren anhängig nicht im Sinne kein Sitz oder NL in nicht Jahren oder vom § letzten 5 veran- letzten 5 veran- (Ausnahme des Umsatzsteu- kooperativem Staat und 10a KStG betroffen lagten Jahren lagten Jahren Sanierung) ergesetzes 1994 im ersten ach dem (Offenlegung und oder vom § 10a oder vom § 10a unternehmerisch 31.12.2018 dort über- Berücksichtigung KStG betroffen KStG betroffen kein Unternehmen tätig sind; wiegend Passiveinkünfte und Betrag max. (Offenlegung und (Offenlegung und in Schwierigkeiten EUR 500.000) Berücksichtigung Berücksichtigung zum 31.12.2019 Antragsteller, die keine Finanzstrafe und Betrag max. und Betrag max. oder bei abwei- in einem mit 16. (ausgenommen Finanz- kein Sitz oder NL in EUR 500.000) EUR 500.000) chendem Wj am Februar 2021 ordnungswidrigkeit) nicht kooperati- letzten Stichtag beginnenden gegen Antragsteller oder vem Staat und im kein Sitz oder NL kein Sitz oder NL davor (Ausnahme Zeitraum, dessen gf Organ aufgrund ersten ach dem in nicht koopera- in nicht koopera- Kleinst- und Dauer der Anzahl Vorsatz von mehr als EUR 31.12.2018 dort tivem Staat und tivem Staat und Kleinunternehmen der Tage ihres 10.000 in den letzten 5 überwiegend im ersten ach im ersten ach und de-minimis Betrachtungs- Jahren vor Antragstellung Passiveinkünfte dem 31.12.2018 dem 31.12.2018 Einschränkung) zeitraums gemäß dort überwiegend dort überwiegend Punkt 4.1 kein Insolvenzverfahren keine Finanzstrafe Passiveinkünfte Passiveinkünfte entspricht, (Ausnahme Sanierung) (ausgenommen keine Finanzstrafe gegenüber Finanzordnungs- keine Finanzstrafe (ausgenommen einem oder kein Unternehmen in widrigkeit) gegen (ausgenommen Finanzordnungs- mehreren Schwierigkeiten zum Antragsteller oder Finanzordnungs- widrigkeit) gegen Mitarbeitern 31.12.2019 (Ausnahme gf Organ aufgrund widrigkeit) gegen Antragsteller oder eine Kündigung Kleinst- und Kleinunter- Vorsatz von mehr Antragsteller oder gf Organ aufgrund aussprechen nehmen und de-minimis) als EUR 10.000 in gf Organ aufgrund Vorsatz von mehr den letzten 5 Vorsatz von mehr als EUR 10.000 in Unternehmen, die zum Jahren vor Antrag- als EUR 10.000 in den letzten 5 31.12.2019 mehr als 250 stellung den letzten 5 Jahren vor An- VZÄ-MA hatten und die Jahren vor An- tragstellung mehr als 3 MA gekündigt kein Insolvenzver- tragstellung haben, statt Kurzarbeit in fahren anhängig kein Insolvenzver- Anspruch zu nehmen (Ausnahme kein Insolvenzver- fahren anhängig Sanierung) fahren anhängig (Ausnahme Unternehmen, die (Ausnahme Sanierung) Zahlungen aus dem Non- kein Unternehmen Sanierung) Profit-Organisationen in Schwierigkeiten kein Unterneh- Unterstützungsfonds zum 31.12.2019 kein Unterneh- men in Schwierig- beziehen oder bei abwei- men in Schwierig- keiten zum chendem Wj am keiten zum 31.12.2019 oder neu gegründete Unter- letzten Stichtag 31.12.2019 oder bei abweichen- nehmen, die vor dem 16. davor (Ausnahme bei abweichen- dem Wj am September 2020 noch Kleinst- und dem Wj am letzten Stichtag keine Umsätze erzielt Kleinunternehmen letzten Stichtag davor (Ausnahme haben und de-minimis davor (Ausnahme Kleinst- und Einschränkung) Kleinst- und Kleinunterneh- Kleinunterneh- men und de- men und de- minimis Ein- minimis Ein- schränkung) schränkung) 4
CONVISIO ausgenommene beaufsichtigte beaufsichtigte Rechtsträ- beaufsichtigte beaufsichtigte beaufsichtigte beaufsichtigte Rechtsträger Rechtsträger des ger des Finanzsektors Rechtsträger des Rechtsträger des Rechtsträger des Rechtsträger des Finanzsektors Finanzsektors Finanzsektors Finanzsektors Finanzsektors im Alleineigentum von neu gegründete Gebietskörperschaften im Alleineigentum im Alleineigentum im Alleineigentum im Alleineigentum Unternehmen, oder sonstige Einrichtun- von Gebietskör- von Gebietskör- von Gebietskör- von Gebietskör- die vor dem 1. gen öffentlichen Rechts perschaften oder perschaften oder perschaften oder perschaften oder Dezember 2020 stehende Einrichtungen sonstige Einrich- sonstige Einrich- sonstige Einrich- sonstige Einrich- noch keine tungen öffentli- tungen öffentli- tungen öffentli- tungen öffentli- Umsätze erzielt im mehrheitlichen chen Rechts chen Rechts chen Rechts chen Rechts haben Eigentum von Gebiets- stehende Einrich- stehende Einrich- stehende Einrich- stehende Einrich- körperschaften oder tungen tungen tungen tungen keine Unter- sonstige Einrichtungen nehmer iSd UStG öffentlichen Rechts im mehrheitlichen im mehrheitlichen im mehrheitlichen im mehrheitlichen stehende mit Eigende- Eigentum von Eigentum von Eigentum von Eigentum von ckungsgrad von weniger Gebietskörper- Gebietskörper- Gebietskörper- Gebietskörper- als 75% Einrichtungen schaften oder schaften oder schaften oder schaften oder sonstige Einrich- sonstige Einrich- sonstige Einrich- sonstige Einrich- Unternehmen mit mehr tungen öffentli- tungen öffentli- tungen öffentli- tungen öffentli- als 250 Mitarbeitern zum chen Rechts chen Rechts chen Rechts chen Rechts 31.12.2019, die im stehende mit stehende mit stehende mit stehende mit Betrachtungszeitraum Eigendeckungsgrad Eigendeckungs- Eigendeckungs- Eigendeckungsgrad mehr als 3% der MA von weniger als grad von weniger grad von weniger von weniger als anstelle Kurzarbeit 75% Einrichtungen als 75% Einrich- als 75% Einrich- 75% Einrichtungen gekündigt haben (Aus- tungen tungen nahmen über Antrag) Unternehmen mit Unternehmen mit mehr als 250 Unternehmen mit Unternehmen mit mehr als 250 NPO nach §§ 34 bis 47 Mitarbeitern zum mehr als 250 mehr als 250 Mitarbeitern zum BAO und nachgelagerte 31.12.2019, die im Mitarbeitern zum Mitarbeitern zum 31.12.2019, die im Unternehmen, die Betrachtungszeit- 31.12.2019, die im 31.12.2019, die im Betrachtungszeit- Zahlungen aus dem NPO- raum mehr als 3% Betrachtungszeit- Betrachtungszeit- raum mehr als 3% Unterstützungsfonds der MA anstelle raum mehr als 3% raum mehr als 3% der MA anstelle beziehen Kurzarbeit gekün- der MA anstelle der MA anstelle Kurzarbeit gekün- digt haben (Aus- Kurzarbeit gekün- Kurzarbeit gekün- digt haben (Aus- neu gegründete Unter- nahmen über digt haben digt haben nahmen über nehmen ohne Umsätze Antrag) (Ausnahmen über (Ausnahmen über Antrag) vor dem 1.11.2020 Antrag) Antrag) (Ausnahmen siehe Punkt NPO nach §§ 34 NPO nach §§ 34 3.2.6. der RL) bis 47 BAO und NPO nach §§ 34 keine Unterneh- bis 47 BAO und nachgelagerte bis 47 BAO und mer iSd UStG nachgelagerte Unternehmen, die nachgelagerte Unternehmen, die Zahlungen aus Unternehmen, die NPO nach §§ 34 Zahlungen aus dem NPO- Zahlungen aus bis 47 BAO und dem NPO- Unterstützungs- dem NPO- nachgelagerte Unterstützungs- fonds beziehen Unterstützungs- Unternehmen, die fonds beziehen fonds beziehen Zahlungen aus neu gegründete dem NPO- keine Unterneh- Unternehmen keine Unterneh- Unterstützungs- mer iSd UStG ohne Umsätze vor mer iSd UStG fonds beziehen dem 1.11.2020 neu gegründete (Ausnahmen siehe neu gegründete neu gegründete Unternehmen Punkt 3.2.6. der Unternehmen Unternehmen ohne Umsätze (vor RL) ohne Umsätze ohne Umsätze dem 16.3.2020 (Ausnahmen (Ausnahmen siehe Punkt 3.2.8. siehe Punkt 3.2.8. der RL)vor dem der RL)vor dem 1.11.2020 1.11.2020 Bezugsgröße für Umsätze gem. Waren- und Leistungser- Waren- und Umsätze gemäß Umsätze gemäß Waren- und den Umsatzaus- UStG löse gem. KStG / EStG Leistungserlöse UVA UVA Leistungserlöse fall gem. KStG / EStG gem. KStG / EStG nicht: Quartals UVA Quartals UVA dividiert durch 3 dividiert durch 3 Versicherungsleistungen COVID – 19 Zuwendun- Jahresumsätze Jahresumsätze gen laut Erklärung laut Erklärung Entschädigungen nach dividiert durch 12 dividiert durch 12 dem Epidemiegesetz Summe der Summe der Umsätze laut KST Umsätze laut KST oder ESt- oder ESt- Erklärung divi- Erklärung divi- diert durch 12 diert durch 12 Monats UVA bis Monats UVA bis 31.10.2020 durch 31.10.2020 durch Anzahl der Anzahl der Monate Monate Quartals UVA bis Quartals UVA bis zum 3. Quartal zum 3. Quartal 2020 dividiert 2020 dividiert durch die Monate 5
März 2021 durch die Monate Definition Fixkosten: Erträge (Umsatz, Fixkosten: Verlust und BVÄ, aktivierte Fixkosten Geschäftsraummieten Eigenleistungen, Geschäftsraum- sonstige betriebli- mieten Absetzung für Abnutzung che Erträge) (Afa), wenn Bestellung betriebliche oder Anschaffung vor abzüglich Versicherungs- dem 16.9.2020 und prämien Inbetriebnahme im Betriebsausgaben Betrachtungszeitraum nach § 4 Abs. 4 Zinsaufwendungen EStG 1988 oder § 7 für Kredite und „fiktive Afa“ für bewegli- Abs. 2 KStG 1988 Darlehen außer an che WG, sofern keine verbundene Doppelberücksichtigung abzüglich Unternehmen Betriebliche Versiche- Beteiligungserträ- Zinskomponente in rungsprämien ge Leasingraten Versicherungsleis- Zinsaufwendungen für tungen betriebliche Kredite und Darlehen COVI-19 Zuwen- Lizenzgebühren außer an verbundene dungen von Unternehmen Gebietskörper- Aufwendungen für schaften Telekommunikati- Leasingraten Kurzarbeitszu- on, Strom, Gas schüsse betriebliche Lizenzgebüh- Entschädigungen Wertverlust ren nach dem Epide- verderblicher miegesetz Ware, sofern Aufwendungen für mindestens 50% Telekommunikation, Wertverlust Strom, Gas und andere Energie und Heizungskos- angemessener ten Unternehmerlohn und ggf SVS- Wertverlust verderblicher Beiträge (mind. Ware, sofern mindestens 666,67, max 50% Wertverlust 2.666,67 unter Anrechnung von angemessener Unter- Nebeneinkünften nehmerlohn und ggf SVS- Beiträge (mind. 666,67, Personalaufwen- max 2.666,67 unter dungen exkl. Anrechnung von Neben- Lohnnebenkosten einkünften für krisenbedingte Stornierungen und GF-Bezüge bis 2666,67, für Mindestbetrie- auß0er ASVG-versicherte be (Anrechnung GF von Kurzarbeitszu- schüssen) Personalaufwendungen exkl. Lohnnebenkosten Stb Kosten bis 500 für krisenbedingte EUR, wenn FKZ < Stornierungen und für 12.000 EUR Mindestbetriebe (An- rechnung von Kurzar- sonstige vertragli- beitszuschüssen) che betriebsnot- wendige Zahlungs- Stb Kosten bis 1.000 verpflichtungen EUR, wenn FKZ < 36.000 EUR Abzug von Versi- Endgültig frustrierte cherungsleistun- Aufwendungen (zwischen gen, die die 1.6.2019 und 16.3.2020) Fixkosten abde- cken sonstige vertragliche betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen Aufwendungen zwischen verbundenen Unterneh- men, wenn fremdüblich und Schadensminde- rungspflicht erfüllt und bereits vor dem 16.3.2019 verrechnet Abzug von Versicherungs- leistungen und Entschä- digungen nach dem Epidemiegesetz 6
CONVISIO Betrachtungs- Tage, an denen 10 Betrachtungszeiträu- 10 Betrachtungs- 8 monatliche 8 monatliche 2. Quartal 2020 zeiträume der Antragsteller me zeiträume Betrachtungszeit- Betrachtungszeit- ODER betroffen ist bis räume räume Auswahl von zum 31.12.2020 16.9.2020 bis 30.9.2020 16.9.2020 bis maximal 3 zusam- Okt 2020 30.9.2020 Nov 2020 Nov 2020 menhängenden Nov 2020 Okt 2020 Dez 2020 Dez 2020 Betrachtungszeit- Dez 2020 Nov 2020 Jan 2021 Jan 2021 räumen: Jän 2021 Dez 2020 Feb 2021 Feb 2021 Feb 2021 Jän 2021 Mär 2021 Mär 2021 16.3. bis 15.4.2020 Mär 2021 Feb 2021 Apr 2021 Apr 2021 16.4. bis 15.5.2020 Apr 2021 Mär 2021 Mai 2021 Mai 2021 16.5. bis 15.6.2020 Mai 2021 Apr 2021 Jun 2021 Jun 2021 16.6. bis 15.7.2020 Jun 2021 Mai 2021 16.7. bis 15.8.2020 Jun 2021 Betrachtung je Betrachtung je 16.8. bis 15.9.2020 maximal 10 Zeiträume zu Kalendermonat Kalendermonat maximal 2 Blöcken maximal 10 zusammenhän- Bei Ausklammerung von gende Zeiträume Nov und/oder Dez 2020 wegen durchgehendem Neugründer dürfen Umsatzersatz gilt die die ersten beiden Unterbrechung nicht als Betrachtungszeit- Lücke räume nicht wählen, wenn Neugründer dürfen die erstmalige Um- ersten beiden Betrach- satzerzielung tungszeiträume nicht zwischen wählen, wenn erstmalige 16.9.2020 und Umsatzerzielung zwi- 1.11.2020 schen 16.9.2020 und 1.11.2020 Unterbrechung nur bei Ausklamme- rung von Nov oder Dez 2020 aufgrund durchgehendem Umsatzersatz Vergleichszeit- für Tage des Sept 2019 bis Juni 2019 Sept 2019 bis Juni März 2019 bis März 2019 bis Sept 2019 bis Juni räume Betrachtungs- (entsprechende Zeiträu- 2019 Februar 2020 Februar 2020 2019 (entspre- zeitraumes vor me) chende Zeiträume) dem 7.12.: November 2019 für Tage des Betrachtungs- zeitraumes, die nach den 6. Dezember 2020 fallen: Dezem- ber 2019 bei Unterneh- men, die nach dem 31.Dezember 2018 gegründet wurden und die vor dem 1. Dezember 2019 noch keine Umsätze erzielt haben, der Zeitraum vom Beginn des Monats der erstmaligen Umsatzerzielung bis zum 31. Oktober 2020 Was wird ersetzt Branchenpro- Prozentsatz des Umsatz- 70% des Verlustes 15% des Umsatz- 15% des Umsatz- 25% der Fixkosten zentsatz multi- ausfalls multipliziert mit ausfalls ausfalls bei Umsatzausfall pliziert mit dem den Fixkosten gemäß 90% des Verlustes von 40% bis 60% begünstigen Richtliniendefinition bei KMU Umsatz (maxi- 50% der Fixkosten mal 80%) Pauschale Ermittlung bei bei Umsatzausfall Umsätzen unter 120.000 von über 60% bis EUR möglich 80% 75% der Fixkosten bei Umsatzausfall von über 80% bis 100% 7
März 2021 Verwendungs- Investitionen Investitionen ausschluss Rückführung bestehen- Rückführung der Finanzverbindlichkei- bestehender ten (Ausnahme: vertragli- Finanzverbindlich- che Zinsen) keiten (Ausnahme: vertragliche Zinsen) Obergrenzen Umsatzersatz II EUR 1.800.000 EUR 10 Mio. EUR 30.000 pro EUR 30.000 EUR 90 Mio bei und KUA- Monat pro Monat Zuschuss = 75% Unterstützung unter Anrechnung von EUR 1.800.000 EUR 1.800.000 dürfen den gesamt (Bonus gesamt (Bonus EUR 60 Mio bei Vergleichsumsatz Lockdown-Umsatzersatz und Vorschuss) und Vorschuss) Zuschuss = 50% nicht überstei- unter Anrechnung unter Anrechnung gen 100% Kredithaftungen von von EUR 30 Mio bei Lockdown- Lockdown- Zuschuss = 25% die Höhe des jener Teil des Ausfallsbo- Umsatzersatz Umsatzersatz Lockdown- nus, der nicht auf den FKZ Konzernbetrach- Umsatzersatzes II Vorschuss entfällt 100% Kredithaf- 100% Kredithaf- tung darf nicht die tungen tungen Höhe des anteilig Zuwendungen von Anrechnung von auf den Betrach- Bundesländern , Ge- Zuwendungen von Zuwendungen von krisenbedingte tungszeitraum meinden oder regionalen Bundesländern , Bundesländern , Zuwendungen von entfallenden Wirtschafts- und Touris- Gemeinden oder Gemeinden oder Gebietskörper- Umsatzausfalls musfonds regionalen regionalen schaften nach Punkt 3.1.5 Wirtschafts- und Wirtschafts- und übersteigen Tourismusfonds Tourismusfonds und FKZ 800.0000 Obergrenze EUR FKZ 800.0000 Entschädigungen 800.000 unter ach dem Epide- Anrechnung von miegesetz Umsatzersatz FKZ 800.000 100% Kredithaf- tungen Zuschüsse aus NPO Unterstüt- zungsfonds Lockdownkom- pensation für Künstler(innen) Mindesthöhe EUR 1.500 bzw EUR 100,00 EUR 2.300 (RL 4.2.2) aber Anrechnungen Schwelle für EUR 500,00 EUR 500,00 EUR 500,00 Gewährung Berücksichti- bis EUR 2.666,67, sofern JA JA als sonstige gung GF-Bezüge nicht ASVG vertragliche Verpflichtung Anzahl mögli- nur 1 Antrag möglich nur 1 Antrag 8 Anträge möglich 8 Anträge möglich nur 1 Antrag cher Anträge möglich möglich Antragsfrist 16.2.2021 bis 80% bis 30.6.2021 in 2 Tranchen vom 16. des Gemeinsam mit In 3 Tranchen 30.6.2021 Tranche 1 bis Folgemonats bis Ausfallsbonus Rest bis 31.12.2021 30.6.021 zum 15. des (Bonus) ODER Endabrechnung Tranche 2 drittfolgenden längstens mit bis 31.8.2021 ODER 1.7.2021 bis Monats erstmaliger 31.12.2021 Beantragung 100% bis 31.12.2021 Ausnahme: Nov eines FKZ 800.000 oder einmalige und Dez 2020 bis spätestens Abrechnung (bis 31.12.2021 31.12.2021) Endabrechnung mit 2 Tranche Einreichung FinanzOnline FinanzOnline durch FinanzOnline durch FinanzOnline FinanzOnline FinanzOnline durch durch unabhän- unabhängigen Stb, durch durch unabhängigen Stb, gigen Stb, WP Antragsteller WP oder BiBu WP oder BiBu oder BiBu (BiBu ODER (BiBu einge- Antragsteller Antragsteller (BiBu einge- eingeschränkt bevollmäch- schränkt nach schränkt nach nach Größe) tigtem Stb, Größe) ODER ODER Größe) WP oder BiBu Endabrechnung: bevollmächtigtem bevollmächtigtem Antrag kann über Stb, WP oder BiBu Stb, WP oder BiBu ab EUR 12.000 Antragsteller Bestätigung durch gesamt-FKZ: direkt einge- ab EUR 36.000 gesamt- unabhängigen Stb, Plausibilisierung 8
CONVISIO bracht werden: FKZ: Plausibilisierung der WP oder BiBu der 1. Tranche 1. Tranche durch Stb, WP durch Stb, WP nur unmittelbar oder BiBu UND Einbringung durch oder BiBu UND begünstigte Antrag Tranche 2 durch unabhängigen Stb, Antrag Tranche 2 Umsätze Stb, WP oder BiBu WP oder BiBu durch Stb, WP oder BiBu bis EUR 5.000 über EUR 100.000 FKZ: Umsatzersatz Beantragung durch Stb, über EUR 90.000 WP oder BiBu FKZ: Beantragung geschätzter durch Stb, WP Anteil der oder BiBu begünstigten Umsätze über- steigt den tatsächlichen Anteil nicht Umgründun- möglich, sofern u.a. möglich, sofern möglich, sofern möglich, sofern Vergleich mit der gen/Erwerb von wirtschaftlich begründet u.a. wirtschaftlich u.a. wirtschaftlich u.a. wirtschaftlich wirtschaftlichen Unternehmen begründet begründet begründet Einheit vor Um- Vergleich mit der wirt- gründung schaftlichen Einheit vor Vergleich mit der Vergleich mit der Vergleich mit der Umgründung und Bestä- wirtschaftlichen wirtschaftlichen wirtschaftlichen tigung durch Stb, WP Einheit vor Um- Einheit vor Einheit vor oder BiBu gründung und Umgründung und Umgründung und Bestätigung durch Bestätigung durch Bestätigung durch Stb, WP oder BiBu Stb, WP oder BiBu Stb, WP oder BiBu Neugründungen Plausibilisierung der Plausibilisierung Plausibilisierung Umsatzausfälle anhand der Umsatzausfälle der Umsatzausfälle einer Planrechnung anhand einer anhand einer Planrechnung Planrechnung Verhältnis Antrag auf kein FKZ 800.000 für Nov kein Verlustersatz kein Ausfallsbo- kein Vorschuss, zueinander Ausfallsbonus, und Dez 2020, wenn für Nov und Dez nus , wenn wenn FKZ 800.000 Verlustersatz Umsatzersatz beantragt 2020, wenn Verlustersatz beantragt oder oder FKZ 800.000 durchgehender beantragt (und abgelehnt schließt Um- wenn Umsatzersatz Umsatzersatz vice versa) satzersatz II aus anteilig beantragt, ist FKZ beantragt kein Ausfallsbo- für die nicht beantragte kein Ausfallbonus, nus , wenn (Ausnahme: Zeit möglich wenn Umsatzer- bei Umsatzersatz I Verlustersatz Rückzahlung bis satz anteilig oder II beantragt (und Tranche II des Verlustersatz schließt FKZ beantragt, ist vice versa) FKZ bzw. Verlus- 800.000 aus Verlustersatz für kein Ausfallbonus tersatzes) die nicht beantrag- für Zeiträume, in kein Ausfallbonus, te Zeit möglich denen Lock- bei Umsatzersatz I downkompensa- oder II FKZ 800.000 tion für Künst- schließt Verluster- ler(innen) in kein Ausfallbonus satz aus, aber Anspruch ge- für Zeiträume, in Rückzahlung nommen wird denen Lock- möglich downkompensa- tion für Künst- kein Verlustersatz, ler(innen) in wenn Ausfallbonus Anspruch ge- beansprucht wird nommen wird kein Verlustersatz, wenn Vorschuss auf FKZ 800.000 beantragt wird Reihenfolge der Umsatzer- Umsatzersatz muss Umsatzersatz II Umsatzersatz II Beantragung satz muss vor Verlustersatz muss vor Ausfalls- muss vor Ausfalls- vor FKZ be- beantragt werden bonus beantragt bonus beantragt antragt wer- werden werden den Daten Anteil begünstig- Tranche 1: bestmögliche Tranche 1: Progno- werden automati- werden automati- Tranche 1: best- ter Umsätze Schätzung serechnung – siert von Finanz- siert von Finanz- mögliche Schät- Bestätigung durch verwaltung verwaltung zung Branchenzuord- unabhängigen Stb, übernommen übernommen nung Tranche 2: WP oder BiBu Aufzeichnungen zu Bekanntgabe der Bekanntgabe der Tranche 2: Umsatzausfall steuerlichen Zwecken Daten vom Daten vom Aufzeichnungen zu Tranche 2: Antragsteller, Antragsteller, steuerlichen Bestmögliche alternative Aufzeichnun- Aufzeichnungen zu wenn wenn Zwecken Schätzung bei gen, wenn keine stl steuerlichen begünstigten vorhanden Zwecken Umsätze aus Umsätze aus alternative Auf- und nicht be- Grundstücksver- Grundstücksver- zeichnungen, günstigten Ergänzungsgutachten bei alternative Auf- käufen, wenn käufen, wenn wenn keine stl Umsätzen begründeten Zweifel zeichnungen, Hilfsgeschäfte Hilfsgeschäfte vorhanden (Erfahrungswerte wenn keine stl aus der Vergan- EAR: Zufluss-Abfluss- vorhanden nicht operative nicht operative Ergänzungsgutach- genheit) Prinzip möglich, sofern Umsätze Umsätze ten bei begründe- keine willkürlichen ten Zweifel Verschiebungen Ergänzungsgutach- bei Gründungen bei Gründungen ten bei begründe- ach dem ach dem EAR: Zufluss- 9
März 2021 ten Zweifel 31.12.2018 31.12.2018 Abfluss-Prinzip möglich, sofern EAR: Zufluss- Unternehmen mit Unternehmen mit keine willkürlichen Abfluss-Prinzip Umsätzen nach § Umsätzen nach § Verschiebungen möglich, sofern 23 oder § 24 UStG 23 oder § 24 UStG keine willkürlichen 1994 1994 Verschiebungen Wettbüros, Wettbüros, Neugründer mit Automatenbe- Automatenbe- Umsätzen vor dem triebe etc. triebe etc. 1.11.2020 aber Umgründung, ohne Umsätze Erwerb oder Umgründung, 2019 Verkauf und Erwerb oder Änderung des Verkauf und Plausibilisierung Umfangs Änderung des durch Planungs- Umfangs rechnung Beteiligung an GesbR oder Beteiligung an atypische stiller GesbR oder Gesellschaft atypische stiller Gesellschaft Korrektur wenn Umsatzer- bei Tranche 2 möglich: Bei Tranche 2 wenn Umsatzer- wenn Umsatzer- bei Tranche 2 möglich / satz zurückbe- möglich: satz zurückbezahlt satz zurückbezahlt möglich: Antragsrück- zahlt wird, kann inhaltlich wird, kann Aus- wird, kann Vor- nahme / Rück- Ausfallsbonus Inhaltlich fallsbonus bean- schuss beantragt inhaltlich zahlung beantragt Betrachtungszeiträume tragt werden werden werden Betrachtungszeit- räume Wenn bereits FKZ 800.000 beantragt, kann vor Tranche II des FKZ Wechsel auf Verlustersatz erfolgen Wesentliche Schadensminderung Schadensminde- Antrag auf FKZ Schadensminde- Pflichten des rung 800.000 bis rung Antragstellers keine unangemessenen 31.12.2021, wenn Vergütungen an Organe, keine unangemes- Vorschuss bean- keine unangemes- Mitarbeiter oder sonstige senen Vergütun- tragt senen Vergütun- Erfüllungsgehilfen gen an Organe, gen an Organe, Mitarbeiter oder Mitarbeiter oder Boni an GF oder Vorstän- sonstige Erfül- sonstige Erfül- de von mehr als 50% des lungsgehilfen lungsgehilfen Jahres 2019 in den Jahren 2020 und 2021 Boni an GF oder Boni an GF oder Vorstände von Vorstände von Erhaltung von Arbeits- mehr als 50% des mehr als 50% des plätzen, z.B. durch Jahres 2019 in den Jahres 2019 in den Kurzarbeit Jahren 2020 und Jahren 2020 und 2021 2021 Anpassung von Entnah- men und Gewinnaus- Erhaltung von Erhaltung von schüttungen vom Arbeitsplätzen, z.B. Arbeitsplätzen, z.B. 16.3.2020 bis 31.12.2021 durch Kurzarbeit durch Kurzarbeit an wirtschaftliche Ver- hältnisse (2 Zeiträume) Anpassung von Anpassung von Entnahmen und Entnahmen und Gewinnausschüt- Gewinnausschüt- tungen vom tungen vom 16.3.2020 bis 16.3.2020 bis 31.12.2021 an 31.12.2021 an wirtschaftliche wirtschaftliche Verhältnisse (2 Verhältnisse (2 Zeiträume) Zeiträume) 10
CONVISIO Die vorstehenden Informationen stellen nur einen groben Überblick über die aus unserer Sicht wesentlichen Bestimmungen der aufgelisteten Unterstützungen dar und sollen ledig- lich einer Erstanalyse möglicher Beihilfen dienen. Wir empfehlen unseren Klienten, sich bei Bedarf an den zuständigen An- sprechpartner in der CONVISIO zu richten. Diese(r) wird Sie möglichst um- fangreich und vollständig informieren und Sie gerne bei Fragen und Antrag- stellungen unterstützen. Ihr CONVISIO – (Steuer)beraterteam Mag. Franz Slamanig, Stb Mag. Jochen Neubert, WP/Stb, CVA Mag. Natascha Blažej, Stb Mag. Georg Krall, Stb Dr. Annarita Salvatorelli, WP/Stb (Italien) Mag. Michael Puri, Stb Mag. Sandra Blaschitz, Stb Mag. Christian Steiner, WP/Stb Disclaimer: Diese Infos sind ein kostenloses Service Ihres Steuerberaters. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Es können daraus keinerlei Haftungsansprüche geltend gemacht werden. Diese Info stellt eine Basisinformation dar, die eine detaillierte Information und Beratung nicht ersetzen kann. Gerne beraten wir Sie dazu im Detail. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Angaben und Ausführungen zu den einzelnen Bestimmungen. 11
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