Schutz- und Hygieneplan - Überarbeitete Fassung vom 19.03.2021 - Edith-Stein-Gymnasium

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Schutz- und Hygieneplan - Überarbeitete Fassung vom 19.03.2021 - Edith-Stein-Gymnasium
Schutz- und
Hygieneplan
Überarbeitete Fassung vom 19.03.2021
Schutz- und Hygieneplan - Überarbeitete Fassung vom 19.03.2021 - Edith-Stein-Gymnasium
 Zurücklegen des Schulwegs nach Möglichkeit mit dem
                   Fahrrad oder zu Fuß.
                  Beachten        der     Rahmenbedingungen           zur
    Schulweg       Schülerbeförderung: Vorschriften der jeweils gültigen
                   Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (derzeit FFP-2
       und         Maskenpflicht!).
     Schüler-     Versetzter Unterrichtsbeginn für Einzelklassen je nach
                   Personalsituation und Möglichkeit (Stundenplan).
   beförderung    Mitteilung aktueller Unterrichtszeiten, Verschiebungen
                   und Verlegungen einzelner Stundenüber das Infoportal
                   (EP, SP) bzw. den Vertretungsplan.
                  Frühaufsicht:
                       Zusätzliche Früh-Frühaufsicht in der Aula.
                       Reguläre Aufsicht insbesondere zur Kontrolle des
                        Eingangsbereichs, der MNB, Wegeordnung und
                        Abstände.

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Schutz- und Hygieneplan - Überarbeitete Fassung vom 19.03.2021 - Edith-Stein-Gymnasium
 Alle Schülerinnen und MitarbeiterInnen betreten die
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Zutrittsregelung     Wegeordnung).
                    Externe Besucher (Familienangehörige, Dienstleister etc.)
       und           melden sich am Verwaltungseingang an (Sprechanlage).
  Betretungs-        Sie füllen dort den COVID-Erfassungsbogen zur
                     Nachverfolgung im Sekretariat aus.
     verbot         Personen, die
                         mit dem Corona-Virus infiziert sind oder entsprechende
                          Symptome aufweisen,
                         in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder bei
                          denen seit dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person
                          noch nicht 14 Tage vergangen sind oder
                         die einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen,

                     dürfen die Schule nicht betreten!

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Schutz- und Hygieneplan - Überarbeitete Fassung vom 19.03.2021 - Edith-Stein-Gymnasium
 Lehrkräfte müssen auf dem gesamten Schulgelände
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                   Mund-Nasen-Schutz (sog. OP-Masken) tragen.
                  Schülerinnen können zwar wie bisher die sog. Alltags- oder
Regelungen zum     Community-Masken im Schulgebäude nutzen. Das
                   Gesundheitsministerium empfiehlt jedoch auch für sie das
  Tragen einer     Tragen medizinischer Masken, die im Handel zunehmend
                   auch in Kindergrößen erhältlich sind. Bitte achten Sie darauf,
 Mund-Nasen-       dass diese Masken bei Ihren Kindern korrekt sitzen.
                  Diese Pflicht umfasst auch alle Begegnungsflächen im Edith-
  Bedeckung        Stein-Gymnasium (wie z.B. Unterrichtsräume, Fachräume,
                   Lehrerzimmer,     Turnhallen,     Gänge,     Treppenhäuser,
     (MNB)         Sanitärbereich, Pausenverkauf, Aula, Mensa der KHS,
                   Sekretariat).
                  FFP2-Masken können Lehrkräfte, sonstiges schulisches
                   Personal und Schülerinnen ab 15 Jahren auf dem
                   Schulgelände auf freiwilliger Basis tragen. Die
                   Tragehinweise sind zu beachten.
                  Visiere (Face-Shields) sind nicht erlaubt.
                  Auch beim Tragen/ Auf- und Abnehmen der MNB ist
                   unbedingt auf die Hygienevorschriften zu achten.
                  Das Mitführen einer Ersatzmaske wird angeraten.
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Schutz- und Hygieneplan - Überarbeitete Fassung vom 19.03.2021 - Edith-Stein-Gymnasium
 Den Schülerinnen werden Tragepausen/ Erholungspausen von der MNB gewährt
                       (auch im Rahmen des Ganztagesangebots):
   Ausnahmen &          - auf dem Pausenhof bei Einhaltung des Mindestabstand von 1,5 m
                        - beim Stoßlüften im Klassenzimmer am Sitzplatz während der Unterrichtsstunde
      Pausen             - oder in der Pause für die Dauer der Stoßlüftung
                      Zum Trinken und zur Nahrungsaufnahme darf die MNB abgenommen werden.

         beim         Im Einzelfall (und beschränkt auf den unbedingt erforderlichen Zeitraum), wenn das
                       aufsichtsführende Personal aus zwingenden pädagogisch-didaktischen oder
      Tragen einer     schulorganisatorischen Gründen eine Ausnahme genehmigt, bei der Durchführung
         MNB           naturwissenschaftlicher Experimente, bei Sprechfertigkeitsprüfungen oder (bei
                       Einhaltung des Mindestabstands) bei Leistungsnachweisen, die mehr als eine
                       Unterrichtsstunde dauern.
                      Pädagogisches und nicht-unterrichtendes Personal und Lehrkräfte, die sich alleine in
                       einem Büro oder Unterrichtsraum befinden, können die MNB abnehmen.
                      Für Personen, für welche aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen
                       Gründen das Tragen einer MNB nicht möglich oder unzumutbar machen, oder zu
                       Identifikationszwecken sowie zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung.

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• Stoß- bzw. Querlüftung (nicht bloßes Kippen)
                 grundsätzlich alle 20 Minuten und 45 Minuten (Gong
                 als Orientierungshilfe) für mind. 5 Minuten.
               • Mehrmaliges Öffnen der Türen auch während des
                 Unterrichts zum Lüften mit Ausnahme von
                 Leistungsnachweisen (hier Orientierung auch am
                 Geräuschpegel).
               • Zur Unterstützung der Lüftungsanlage (vgl.
                 Folgeseite) ist grundsätzlich (auch ohne Corona) das
Durchlüftung     Stoßlüften in den Pausen notwendig, um die
                 Luftqualität sicher zu stellen (CO2 Bilanz,
                 Entscheidungsgrundlage zur Entwurfsplanung).
               • Lehrkräfte und Schülerinnen haben die CO-2
                 Luftqualitätsmonitore im Klassenzimmer im Blick
                 und lüften ggf. anlassbezogen:
                                 • 0 – 800 ppm
                                 • 800 – 1200ppm
                                 • >1200ppm
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• Die technische Belüftung der Klassenräume erfolgt mit 100%
                   Außenluftanteil ohne Umluft.
                 • Die Lüftungsanlage reagiert über Bewegungsmelder auf
                   Präsenz in den Klassen und erhöht automatisch den
                   Luftvolumenstrom bei Belegung. (Grundlüftung ist in den
                   oben genannten Betriebszeiten auch außerhalb der Belegung
                   mit verminderten Luftwechsel sichergestellt.)
                 • In den Verwaltungsbereichen ist die Lüftungsanlage mit
  Durchlüftung     konstanten Luftmengen geregelt.
                 • In Unterrichtsräumen des Dachgeschosses mit Bedarf sind
  RLT-Anlage       zusätzlich mobile Luftreiniger aufgestellt
  Luftreiniger       • Die Aufstellung darf nicht verändert werden. Luftein-
                        und –auslässe sind freizuhalten!
                     • Die Geräte dürfen nicht mit brennbaren Gegenständen
                        (etwa abgelegte Kleidungsstücke, Papier etc.) in Kontakt
                        kommen, da zu gewissen Zeiten eine Aufheizung bis 100
                        Grad Celsius erfolgt (Ausbrennen der Partikelfilter)
                     • Der Betrieb sollte gemäß Voreinstellung auf Stufe 3
                        erfolgen.
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 Die gemeinsame Nutzung von Gegenständen sollte
                 möglichst vermieden werden (kein Austausch von
                 Arbeitsmitteln, Stiften, Linealen o. Ä.).
                Sollte in bestimmten Situationen aus pädagogisch-
                 didaktischen Gründen eine gemeinsame Nutzung
                 von Gegenständen unvermeidbar sein, so muss zu
                 Beginn und am Ende der Aktivität ein gründliches
Verhalten am     Händewaschen erfolgen. Dies gilt insbesondere in
Arbeitsplatz     den Computer- und Fachräumen. Vgl. gesonderte
                 Hinweise / Aushänge zur Händehygiene.
                Gemeinsam benutzte Gegenstände wie Computer-           Mind. 20 Sek.
                 Tastaturen, Maus, elektronische Tafelstife etc. sind
                 grundsätzlich vor und nach der Benutzung zu
                 desinfizieren. Spezielle Desinfektionstücher liegen
                 vor Ort aus.

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 Empfohlener MINDESTABSTAND von 1,5 m zwischen
                   Schülerinnen im regulären Klassen- und Kursverband sowie
                   bei der Betreuung von Gruppen mit fester Zusammensetzung
                   (im Tagesinternat oder im Wahlunterricht)
                  Mindestabstand von 1,5 m von Schülerinnen zu Lehrkräften
                   und sonstigem Personal, sofern nicht zwingende pädagogisch-
                   didaktische Gründe oder eine Erste-Hilfe-Maßnahme ein
                   Unterschreiten erfordern!
                  Auch bei Partnerarbeit ist die Einhaltung des jeweiligen
                   Mindestabstands stets erforderlich!
Mindestabstand    Wo immer es im Schulgebäude möglich ist, soll auch zwischen
                   Schülerinnen generell auf einen Mindestabstand von 1,5 m
                   geachtet werden (u. a. in den Fluren, Treppenhäusern, beim
                   Pausenverkauf, im Sanitärbereich, sowie bei Konferenzen, im
                   Lehrerzimmer, bei Besprechungen und Versammlungen).
                  Die Wegeordnung (Vgl. Anlage) ist zu beachten. In den Fluren
                   herrscht regulär Kreisverkehr (im Uhrzeigersinn), in den
                   Treppenhäusern jeweils eine Einbahnregelung um
                   Begegnungen zu minimieren.
                  Im Notfall greifen die Flucht- und Sicherheitspläne, die
                   Wegführung des Hygieneplans ist ausgesetzt.

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• richtiges Händewaschen in 5 Schritten
                   • im Klassenzimmer
                   • in den Sanitärräumen (vgl.
                      Spiegelaufkleber)
               • nach Bedarf Desinfektion mithilfe von
                 Spendern (im EG sowie in allen
                 Sanitärräumen).
Händehygiene   • Begrüßung ohne Anfassen!
               • Einhalten der Husten- und
                 Niesetikette (Armbeuge)!
               • Augen, Nase und Mund nach
                 Möglichkeit nicht berühren

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 Bis 06.06.2021 sind alle mehrtägigen Schülerfahrten
                    ausgesetzt (Verlängerung nach KMS vom März 2021).
                   Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III sind
                    keine Schülerfahrten und ausdrücklich nicht
                    ausgesetzt.
                   Das Sozialpraktikum an Sozialwissenschaftlichen
                    Gymnasien (§ 30 Abs. 2 GSO) wird wie im Vorjahr nicht
Veranstaltungen     zur Voraussetzung für das Vorrücken von Schülerinnen
                    in die Jahrgangsstufe 11 gemacht, soweit es ohne
      und           Verschulden der Schülerin oder des Schülers nicht oder
                    nicht vollständig erbracht werden konnte. (KMS vom
 Schülerfahrten     18.01.21 Az. V.9 – BS5500 – 6b.3419)
                   Eine Beurlaubung zum Schulbesuch im Ausland
                    (Auslandsaufenthalt) ist möglich. Die Durchführung
                    hängt von den geltenden Einreisebestimmungen ab.
                   Eintägige / stundenweise Veranstaltungen (z.B. SMV-
                    Tagung, (Schulsport-)Wettbewerbe, Ausflüge) sind
                    zulässig.

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 Unterricht erfolgt in regulärer Klassenstärke nur
                   für Schülerinnen der Q12 und Q11 in den Räumen
                   der KSH auf dem Gelände.
                  Es gilt dort das jeweilige Hygieneschutzkonzept
                   (ebenfalls Maskenpflicht).
Fachunterricht    „Blockweise“ Sitzordnung bei Teilgruppen (etwa
                   Teilgruppen aus Klasse a) und b) im
     und           Klassenzimmer! Diese werden von den
                   Fachlehrkräften kontrolliert.
   Gruppen        Auf ausreichenden Abstand L-S soll stets geachtet
                   werden.
                  Zur Funktionsfähigkeit der Corona-Warnapp
                   bleiben Mobiltelefone lediglich stummgeschaltet.

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 Bei Sport im Innenbereich ist eine MNB zu tragen, soweit nicht das
                    Gesundheitsamt davon befreit hat und der Mindestabstand eingehalten
                    werden kann (Ausnahme auch bei der Abschlussprüfung in Sport möglich).
                   Im Innenbereich sind sportpraktische Inhalte zulässig, soweit dabei das
                    Tragen der MNB zumutbar/möglich ist.
Sportunterricht    Im Freien ist eine Sportausübung ohne MNB möglich, soweit der
                    Mindestabstand von 1,5 m unter allen Beteiligten eingehalten werden kann.
                   Sportausübung mit Körperkontakt in festen Trainingsgruppen sollte
                    unterbleiben, sofern nicht zwingend pädagogische Gründe dies erfordern.
                   Bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten (Reck, Barren, etc.) muss zu
                    Beginn und am Ende des Sportunterrichts ein gründliches Händewaschen
                    erfolgen oder die Handkontaktflächen nach jeder Nutzung gereinigt
                    werden.
                   In Sporthallen gilt eine Beschränkung der Ü̈bungszeit auf eine
                    Doppelstunde (120 Min).
                   Die Sportlehrkräfte achten auf die Durchlüftung der Sporthallen alle 45 Min.
                    bzw. in Pausenzeiten und die Funktion der technischen Lüftungsanlage.
                   Nutzung der Umkleidekabinen unter Einhaltung der in den jeweiligen
                    Stufen geltenden Vorgaben
                   Die Duschen (Gemeinschaftsduschen) sind gesperrt.
                   Das Schwimmbad ist wegen Reparaturen derzeit geschlossen.

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 Im Musikunterricht kann bei unterrichtlicher und pädagogischer
                    Notwendigkeit ein kurzes Lied gesungen werden, wenn dabei ein erhöhter
                    Mindestabstand von 2,5 m eingehalten wird, sowie eine MNB getragen wird.
                   Ein Unterricht im Blasinstrument und Gesang kann im Klassenverband im
                    Freien stattfinden bei Einhaltung des Mindestabstands von 2,5 m.

    Musik- und     Von der Schule zur Verfügung gestellte Instrumente (z. B. Klavier) sind nach
                    jeder Benutzung in geeigneter Weise zu reinigen (z. B. Klaviertastatur).
  Instrumental-    Während des Unterrichts erfolgt kein Wechsel von Noten, Notenständern,
                    Stiften oder Instrumenten.
    unterricht     Einzelunterricht im Blasinstrument oder Gesang mit 2,5 Metern Abstand
                   Lüften nach Unterricht im Blasinstrument: im Anschluss an den Unterricht
                    mindestens 15 Minuten intensives Lüften
                   Lüften nach Unterricht im Gesang: 10 Min. Lüftung nach jeweils 20 Min.
                    Unterricht
                   Singen sowie Spielen auf Blasinstrumenten in Gruppen bis auf Weiteres
                    nicht erlaubt!
                   Querflöten und Holzbläser mit tiefen Tönen werden am Rand platziert, da
                    hier von einer erhöhten Luftverwirbelung auszugehen ist (vgl.
                    Hygienekonzept Kulturelle Veranstaltungen und Proben vom 2. Juli 2020).
                   Angefallenes Kondensat in Blech- und Holzblasinstrumenten darf nur ohne
                    Durchblasen von Luft abgelassen werden. Das Kondensat muss von der
                    Verursacherin bzw. vom Verursacher mit Einmaltüchern aufgefangen und in
                    geschlossenen Behältnissen entsorgt werden. Die Möglichkeit zur
                    anschließenden Händereinigung muss gegeben sein.
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 Es gelten versetzte Pausenzeiten            nach
                  gesondertem Plan (Schülerportal).
Pausenordnung    Die Wegeführung erfolgt gemäß Wegeordnung
                  (vgl. Anlage und Beschilderung im Haus).
                 Aufenthalt der Klassen in gesonderten Zonen
                  (vgl. Plan Pausenzonen) im Freien bei fast jeder
                  Witterung! Kleidung bitte entsprechend
                  anpassen.
                 Nahrungsaufnahme gestattet (ohne MNB).
                 Mensabetrieb in der Mittagspause gemäß
                  Hygieneschutzkonzept des Betreibers (Fa.
                  Dussmann). Den Anordnungen des Personals
                  des Betreibers und der Erzieherinnen ist
                  unbedingt Folge zu leisten.
                 Pausenverkauf nach Hygieneschutzkonzept Fa.
                  Dussmann (Zutritt über E14, Ausgang über E13)!

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Preysingstr. 97

                                                                       Tiefgarage
                                                                                                       Obstgarten OST
 Johann-Michael-             Korbinians-
    Sailer-Haus
              Pausenzonen
  Preysingstr. 93A
                                 haus
                            Preysingstr. 93
                                                                                    Schwimmhalle/
                                                                                       Turnhalle
                                                                                    Preysingstr. 103

                                                                                                       Obstgarten WEST
Eingang Verwaltung
Technisches FM – Firma Engie

                 Jugend-
                  kirche
                Preysing-      Pforte             Vorplatz                                                         Hartplatz
                  str. 85
                                                                 Edith-Stein-           Container
                                                                 Gymnasium             (Franziskus-
                                                               Preysingstr. 105        Grundschule)

  J-Bau (Kath. Stiftungshochschule)
           Preysingstr. 83

 19.03.2021                                        Hygieneplan - ESGstr.
                                                             Metz                                                              19
         Leonhardstr.
                                              .
19.03.2021
                                         Wege-
                                        ordnung
Anlage 1: Grundriss (Visualisierung Hygienemaßnahmen) mit Wegeordnung

                     Pausenverkauf m.
                     Hygieneauflagen

                              AUSGANG
                                           ZUGANG

 Hygieneplan - ESG
 20
Bei leichten Erkältungssymptomen ohne Fieber (wie Schnupfen, gelegentlicher
                  Husten):
                  Ein Schulbesuch ist nur erlaubt, wenn ein negatives Testergebnis auf Basis eines
 Umgang mit       POC-Antigenschnelltests oder eines PCR-Tests vorgelegt wird.
    leichten      Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!

  Erkältungs-     Ausnahmen:
                   - Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen)
  symptomen        - verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber)
                   - gelegentlicher Husten, Halskratzen oder Räuspern
       von
                  Für Lehrkräfte und nicht-unterrichtendes Personal gelten die gleichen Richtlinien!
 Schülerinnen
und Lehrkräften                   Kinder und Jugendliche mit unklaren
                                  Krankheitssymptomen sollten in jedem
                                  Fall zunächst zuhause bleiben und
                                  gegebenenfalls einen Arzt aufsuchen
                                  sollten: Kranke Schüler in reduziertem
                                  Allgemeinzustand mit Fieber, Husten,
                                  Hals- oder Ohrenschmerzen, starken
                                  Bauchschmerzen,     Erbrechen     oder
                                  Durchfall dürfen nicht in die Schule
                                  kommen.

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Kranke Schülerinnen mit akuten Krankheitssymptomen
                    wie Fieber, Husten, Kurzatmigkeit/Luftnot, Verlust des
                    Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen,
   Vorgehen bei     (fiebriger) Schnupfen, Gliederschmerzen, starke Bauchschmerzen,
                    Erbrechen oder Durchfall
      akuter      dürfen die Schule nicht besuchen!
    Erkrankung    Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
                      - die Schülerin ist wieder bei gutem Allgemeinzustand
                        (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichem Husten)
                      - die Schülerin hat: Schnupfen/Husten mit allergischer Ursache, verstopfte
                        Nasenatmung (ohne Fieber), gelegentlichen Husten/ Halskratzen/
                        Räuspern
                  In jedem Fall muss vor dem Schulbesuch ein negatives Testergebnis auf Basis eines
                  POC-Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests vorgelegt werden. Ein Antigen-
                  Selbsttest reicht nicht aus!
                  Auf die Hinweise des Ministeriums zum Umgang mit Erkältungssymptomen sei hier
                  zusätzlich verwiesen (vgl. Homepage).
                  Für Lehrkräfte und nicht unterrichtendes Personal gelten die gleichen Richtlinien!

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Bei Auftreten von coronaspezifischen Erkältungs- bzw. respiratorischen
                    Symptomen ist stets die Schulleitung zu informieren.
    Vorgehen bei
                    Bei einem positiven Ergebnis eines Selbsttests sollen sich betroffene
    Erkrankung/     Personen sofort absondern. Gesundheitsamt und Schulleitung sollen
     positivem      informiert werden. Das weitere Vorgehen gibt das Gesundheitsamt vor.
                    Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe t) IfSG ist der Verdacht einer
     Selbsttest     Erkrankung in Bezug auf die Corona-virus-Krankheit-2019 (COVID-19) von
                    Seiten der Schulleitung meldepflichtig.

                                        Vorgehen bei Verdacht entsprechend der RKI-
     Meldepflicht                        Empfehlungen (Epidemiologisches Bulletin
                                                         19/2020)

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Vorgehen bei
Meldung einer               "... Wird [eine] positiv getestete Schüler*in gemeldet, die […]
SARS-CoV-2                  zum Zeitpunkt der Infektiosität (Symptombeginn minus 2
                            Tage oder bei asymptomatischen Personen
infizierten                 Testabnahmedatum minus 2 Tage) die Klasse besucht hat,
Person in einer             wird dies dem Gesundheitsamt gemeldet.
Schulklasse
                            Eine Kontaktpersoneneinstufung (Kategorie 1 oder 2) im
                            schulischen Umfeld und die damit einhergehenden weiteren
Info                        Maßnahmen erfolgt durch das zuständige Gesundheitsamt
Referat für Gesundheit
und Umwelt                  gemäß den Empfehlungen des RKI .
Sonderorganisation Corona
RGU-C-C1 v.16.11.2020

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Kontaktperson 1 (KP 1) - höheres Infektionsrisiko
                     alle Personen(-gruppen), die mit einer infizierten Person mehr als 30 Minuten
                      in einem nicht ausreichend belüfteten Raum (d.h. CO2-Wert über 800 ppm)
                      waren bzw. die mit einer infizierten Person kumulativ länger als 15 Minuten
                      ohne Einhaltung der Abstandsregel Kontakt hatten (auch mit Maske).

 Einstufung und     Wird eine Infektion mit SARS-CoV-2 bei einer Schülerin mittels PCR
                     nachgewiesen, so sind alle Angehörigen der gesamten Klasse bzw. des Kurses
 Quarantäne von      oder der Lerngruppe (also alle Personen/-gruppen, zu denen eine relevante
                     Exposition bestand, als Personen der Kategorie 1 (KP 1) zu betrachten. Für die
Kontaktpersonen 1    Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal erfolgt jeweils eine individuelle
      (KP 1)         Risikoermittlung.

  im schulischen    bei nachgewiesenen Infektionen des Lehr- und Betreuungspersonals gelten
                     analog alle Personengruppen (Klassen, Kurs) mit relevanter Exposition als KP1
     Umfeld          es gilt: mindestens 14 tägige häusliche Quarantäne für Kontaktpersonen 1
                    Ausnahme: alle KP1 dürfen, auch ohne vorliegenden SARS-CoV-2-Testergebnis
                     die Quarantäne zur Teilnahme an den Abschlussprüfungen unter strikter
                     Einhaltung des Hygienekonzepts sowie ausgedehnten Abstandsregelungen
                     unterbrechen.

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Kontaktperson 2 (KP 2) - geringeres Infektionsrisiko
                     Einstufungen einzelner Personen als KP2 möglich, sofern während des
                      Unterrichts und im Schulgebäude die Mund-Nasen-Bedeckung korrekt
 Einstufung und       getragen wurde, alle anderen empfohlenen Vorgaben des
                      Rahmenhygieneplans inklusive Lüftung eingehalten und
 Quarantäne von       Abstandsregelungen während des Unterrichtstages für kumulativ nicht
Kontaktpersonen 2     länger als 15 Minuten unterbrochen wurden
      (KP 2)         Für als KP 2 eingestufte Personen wird für 14 Tage nach dem letzten
  im schulischen      Kontakt mit der infizierten Person eine Kontaktreduktion empfohlen,
                      insbesondere zu Personen mit Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe.
     Umfeld           Ein Schulbesuch ist jedoch weiter möglich.
                     Bei Auftreten von Symptomen, die auf COVID-19 hindeuten könnten, sollte
                      sich die betroffene Person isolieren, mit dem Gesundheitsamt Kontakt
                      aufnehmen und eine Testung auf SARSCoV-2 durchführen lassen.

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Vorgehen bei        Die Schülerin bzw. die Erziehungsberechtigten
  Erkrankung         soll sich telefonisch mit ihrer Haus-
                     /Kinderarztpraxis in Verbindung setzen oder den
                     kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der
                     Telefonnummer 116 117 kontaktieren.
                     Der Haus-/Kinderarzt bzw. die Haus-
                     /Kinderärztin   oder     der    kassenärztliche
                     Bereitschaftsdienst bespricht das weitere
     Diagnose /      Vorgehen, z. B. ob eine Testung auf SARS-CoV-2
      Testung        angezeigt ist.

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Vorgehen bei
    Erkrankung      Das Gesundheitsamt trifft ggf. in Absprache mit der Schulleitung
                    die weiteren Maßnahmen (z. B. Anordnung von Reihentestungen,
                    Ausschluss einzelner Schülerinnen und Schüler vom Unterricht,
                    Ausschluss eines Klassenverbands vom Unterricht) und informiert
                    Betroffene.

                    Testergebnisse durch Ärzte der KVB werden – auch bei
                    Lehrkräften - direkt an die Testperson übermittelt.
Reihentestungen
 & Information

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Weitere                        Je nach Infektionsgeschehen an den Schulen kann das
Maßnahmen des                  Gesundheitsamt für einzelne Klassen, Kurse, Jahrgangsstufen,
Infektionsschutzes             Schulen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgende
                               Einzelmaßnahmen anordnen:
an Schulen
                               • Einführung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den
                                 Schülerinnen in den Unterrichtsräumen (d.h. i.d.R. Wechsel von
                                 Präsenz- und Distanzunterricht) und in den Räumen für den
Je nach Situation vor            schulischen Ganztag bzw. der Mittagsbetreuung
Ort auf
Entscheidung des               • Vorübergehende Einstellung des Präsenzunterrichts, sowie der
zuständigen                      schulischen Ganztagesbetreuung.
Gesundheitsamtes

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Weitere Hinweise
    Die aktuellsten Informationen können auf der Homepage des
    Staatsministeriums abgerufen werden:
    https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/7047/faq-zum-
    unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html

19.03.2021                     Hygieneplan - ESG                 34
Der vorliegende Hygieneplan ist auf die Pandemiesituation bezogener Teil der
                            Gefährdungsbeurteilung im Sinne von § 5 ArbSchG.
                            Er ergänzt die geltenden Hygienebestimmungen und Vorgaben für den
                            Arbeitsschutz des Schulträgers für den Schulbereich (insbesondere auch den
                            Reinigungsplan) und setzt diese um.

                            Grundlage:
 Impressum:                 Rahmen-Hygieneplan zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für
                            Schulen nach der jeweils geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
 Erzbischöfliches Edith-   vom      12.03.21  (Geltung    ab     dem     Schuljahr  2020/2021)   .
                            https://www.km.bayern.de/download/24700_RHP-Lesefassung-
  Stein-Gymnasium           Schule_final.pdf
  München
                            Gültige Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSM; derzeit § 16 6.
 Preysingstraße 105        BayIfSMV)
  81667 München             Stand: 19.03.2021                                         Die Schulleitung,
                                                              Frau Yvonne Schmidt (Hygienebeauftragte)

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