Schutz- und Hygieneplan - Überarbeitete Fassung vom 19.03.2021 - Edith-Stein-Gymnasium
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Zurücklegen des Schulwegs nach Möglichkeit mit dem Fahrrad oder zu Fuß. Beachten der Rahmenbedingungen zur Schulweg Schülerbeförderung: Vorschriften der jeweils gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (derzeit FFP-2 und Maskenpflicht!). Schüler- Versetzter Unterrichtsbeginn für Einzelklassen je nach Personalsituation und Möglichkeit (Stundenplan). beförderung Mitteilung aktueller Unterrichtszeiten, Verschiebungen und Verlegungen einzelner Stundenüber das Infoportal (EP, SP) bzw. den Vertretungsplan. Frühaufsicht: Zusätzliche Früh-Frühaufsicht in der Aula. Reguläre Aufsicht insbesondere zur Kontrolle des Eingangsbereichs, der MNB, Wegeordnung und Abstände. 19.03.2021 Hygieneplan - ESG 2
Alle Schülerinnen und MitarbeiterInnen betreten die Schule grundsätzlich über den Haupteingang (vgl. Zutrittsregelung Wegeordnung). Externe Besucher (Familienangehörige, Dienstleister etc.) und melden sich am Verwaltungseingang an (Sprechanlage). Betretungs- Sie füllen dort den COVID-Erfassungsbogen zur Nachverfolgung im Sekretariat aus. verbot Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind oder entsprechende Symptome aufweisen, in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder bei denen seit dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind oder die einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen, dürfen die Schule nicht betreten! 19.03.2021 Hygieneplan – ESG 3
Lehrkräfte müssen auf dem gesamten Schulgelände einschließlich der Schulgebäude einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (sog. OP-Masken) tragen. Schülerinnen können zwar wie bisher die sog. Alltags- oder Regelungen zum Community-Masken im Schulgebäude nutzen. Das Gesundheitsministerium empfiehlt jedoch auch für sie das Tragen einer Tragen medizinischer Masken, die im Handel zunehmend auch in Kindergrößen erhältlich sind. Bitte achten Sie darauf, Mund-Nasen- dass diese Masken bei Ihren Kindern korrekt sitzen. Diese Pflicht umfasst auch alle Begegnungsflächen im Edith- Bedeckung Stein-Gymnasium (wie z.B. Unterrichtsräume, Fachräume, Lehrerzimmer, Turnhallen, Gänge, Treppenhäuser, (MNB) Sanitärbereich, Pausenverkauf, Aula, Mensa der KHS, Sekretariat). FFP2-Masken können Lehrkräfte, sonstiges schulisches Personal und Schülerinnen ab 15 Jahren auf dem Schulgelände auf freiwilliger Basis tragen. Die Tragehinweise sind zu beachten. Visiere (Face-Shields) sind nicht erlaubt. Auch beim Tragen/ Auf- und Abnehmen der MNB ist unbedingt auf die Hygienevorschriften zu achten. Das Mitführen einer Ersatzmaske wird angeraten. 19.03.2021 Hygieneplan - ESG 4
Den Schülerinnen werden Tragepausen/ Erholungspausen von der MNB gewährt (auch im Rahmen des Ganztagesangebots): Ausnahmen & - auf dem Pausenhof bei Einhaltung des Mindestabstand von 1,5 m - beim Stoßlüften im Klassenzimmer am Sitzplatz während der Unterrichtsstunde Pausen - oder in der Pause für die Dauer der Stoßlüftung Zum Trinken und zur Nahrungsaufnahme darf die MNB abgenommen werden. beim Im Einzelfall (und beschränkt auf den unbedingt erforderlichen Zeitraum), wenn das aufsichtsführende Personal aus zwingenden pädagogisch-didaktischen oder Tragen einer schulorganisatorischen Gründen eine Ausnahme genehmigt, bei der Durchführung MNB naturwissenschaftlicher Experimente, bei Sprechfertigkeitsprüfungen oder (bei Einhaltung des Mindestabstands) bei Leistungsnachweisen, die mehr als eine Unterrichtsstunde dauern. Pädagogisches und nicht-unterrichtendes Personal und Lehrkräfte, die sich alleine in einem Büro oder Unterrichtsraum befinden, können die MNB abnehmen. Für Personen, für welche aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer MNB nicht möglich oder unzumutbar machen, oder zu Identifikationszwecken sowie zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung. 19.03.2021 Hygieneplan - ESG 5
• Stoß- bzw. Querlüftung (nicht bloßes Kippen) grundsätzlich alle 20 Minuten und 45 Minuten (Gong als Orientierungshilfe) für mind. 5 Minuten. • Mehrmaliges Öffnen der Türen auch während des Unterrichts zum Lüften mit Ausnahme von Leistungsnachweisen (hier Orientierung auch am Geräuschpegel). • Zur Unterstützung der Lüftungsanlage (vgl. Folgeseite) ist grundsätzlich (auch ohne Corona) das Durchlüftung Stoßlüften in den Pausen notwendig, um die Luftqualität sicher zu stellen (CO2 Bilanz, Entscheidungsgrundlage zur Entwurfsplanung). • Lehrkräfte und Schülerinnen haben die CO-2 Luftqualitätsmonitore im Klassenzimmer im Blick und lüften ggf. anlassbezogen: • 0 – 800 ppm • 800 – 1200ppm • >1200ppm 19.03.2021 Hygieneplan - ESG 6
• Die technische Belüftung der Klassenräume erfolgt mit 100% Außenluftanteil ohne Umluft. • Die Lüftungsanlage reagiert über Bewegungsmelder auf Präsenz in den Klassen und erhöht automatisch den Luftvolumenstrom bei Belegung. (Grundlüftung ist in den oben genannten Betriebszeiten auch außerhalb der Belegung mit verminderten Luftwechsel sichergestellt.) • In den Verwaltungsbereichen ist die Lüftungsanlage mit Durchlüftung konstanten Luftmengen geregelt. • In Unterrichtsräumen des Dachgeschosses mit Bedarf sind RLT-Anlage zusätzlich mobile Luftreiniger aufgestellt Luftreiniger • Die Aufstellung darf nicht verändert werden. Luftein- und –auslässe sind freizuhalten! • Die Geräte dürfen nicht mit brennbaren Gegenständen (etwa abgelegte Kleidungsstücke, Papier etc.) in Kontakt kommen, da zu gewissen Zeiten eine Aufheizung bis 100 Grad Celsius erfolgt (Ausbrennen der Partikelfilter) • Der Betrieb sollte gemäß Voreinstellung auf Stufe 3 erfolgen. 19.03.2021 Hygieneplan - ESG 7
Die gemeinsame Nutzung von Gegenständen sollte möglichst vermieden werden (kein Austausch von Arbeitsmitteln, Stiften, Linealen o. Ä.). Sollte in bestimmten Situationen aus pädagogisch- didaktischen Gründen eine gemeinsame Nutzung von Gegenständen unvermeidbar sein, so muss zu Beginn und am Ende der Aktivität ein gründliches Verhalten am Händewaschen erfolgen. Dies gilt insbesondere in Arbeitsplatz den Computer- und Fachräumen. Vgl. gesonderte Hinweise / Aushänge zur Händehygiene. Gemeinsam benutzte Gegenstände wie Computer- Mind. 20 Sek. Tastaturen, Maus, elektronische Tafelstife etc. sind grundsätzlich vor und nach der Benutzung zu desinfizieren. Spezielle Desinfektionstücher liegen vor Ort aus. 19.03.2021 Hygieneplan - ESG 8
Empfohlener MINDESTABSTAND von 1,5 m zwischen Schülerinnen im regulären Klassen- und Kursverband sowie bei der Betreuung von Gruppen mit fester Zusammensetzung (im Tagesinternat oder im Wahlunterricht) Mindestabstand von 1,5 m von Schülerinnen zu Lehrkräften und sonstigem Personal, sofern nicht zwingende pädagogisch- didaktische Gründe oder eine Erste-Hilfe-Maßnahme ein Unterschreiten erfordern! Auch bei Partnerarbeit ist die Einhaltung des jeweiligen Mindestabstands stets erforderlich! Mindestabstand Wo immer es im Schulgebäude möglich ist, soll auch zwischen Schülerinnen generell auf einen Mindestabstand von 1,5 m geachtet werden (u. a. in den Fluren, Treppenhäusern, beim Pausenverkauf, im Sanitärbereich, sowie bei Konferenzen, im Lehrerzimmer, bei Besprechungen und Versammlungen). Die Wegeordnung (Vgl. Anlage) ist zu beachten. In den Fluren herrscht regulär Kreisverkehr (im Uhrzeigersinn), in den Treppenhäusern jeweils eine Einbahnregelung um Begegnungen zu minimieren. Im Notfall greifen die Flucht- und Sicherheitspläne, die Wegführung des Hygieneplans ist ausgesetzt. 19.03.2021 Hygieneplan - ESG 9
• richtiges Händewaschen in 5 Schritten • im Klassenzimmer • in den Sanitärräumen (vgl. Spiegelaufkleber) • nach Bedarf Desinfektion mithilfe von Spendern (im EG sowie in allen Sanitärräumen). Händehygiene • Begrüßung ohne Anfassen! • Einhalten der Husten- und Niesetikette (Armbeuge)! • Augen, Nase und Mund nach Möglichkeit nicht berühren 19.03.2021 Hygieneplan - ESG 10
Bis 06.06.2021 sind alle mehrtägigen Schülerfahrten ausgesetzt (Verlängerung nach KMS vom März 2021). Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III sind keine Schülerfahrten und ausdrücklich nicht ausgesetzt. Das Sozialpraktikum an Sozialwissenschaftlichen Gymnasien (§ 30 Abs. 2 GSO) wird wie im Vorjahr nicht Veranstaltungen zur Voraussetzung für das Vorrücken von Schülerinnen in die Jahrgangsstufe 11 gemacht, soweit es ohne und Verschulden der Schülerin oder des Schülers nicht oder nicht vollständig erbracht werden konnte. (KMS vom Schülerfahrten 18.01.21 Az. V.9 – BS5500 – 6b.3419) Eine Beurlaubung zum Schulbesuch im Ausland (Auslandsaufenthalt) ist möglich. Die Durchführung hängt von den geltenden Einreisebestimmungen ab. Eintägige / stundenweise Veranstaltungen (z.B. SMV- Tagung, (Schulsport-)Wettbewerbe, Ausflüge) sind zulässig. 19.03.2021 Hygieneplan - ESG 11
Unterricht erfolgt in regulärer Klassenstärke nur für Schülerinnen der Q12 und Q11 in den Räumen der KSH auf dem Gelände. Es gilt dort das jeweilige Hygieneschutzkonzept (ebenfalls Maskenpflicht). Fachunterricht „Blockweise“ Sitzordnung bei Teilgruppen (etwa Teilgruppen aus Klasse a) und b) im und Klassenzimmer! Diese werden von den Fachlehrkräften kontrolliert. Gruppen Auf ausreichenden Abstand L-S soll stets geachtet werden. Zur Funktionsfähigkeit der Corona-Warnapp bleiben Mobiltelefone lediglich stummgeschaltet. 19.03.2021 Hygieneplan - ESG 13
Bei Sport im Innenbereich ist eine MNB zu tragen, soweit nicht das Gesundheitsamt davon befreit hat und der Mindestabstand eingehalten werden kann (Ausnahme auch bei der Abschlussprüfung in Sport möglich). Im Innenbereich sind sportpraktische Inhalte zulässig, soweit dabei das Tragen der MNB zumutbar/möglich ist. Sportunterricht Im Freien ist eine Sportausübung ohne MNB möglich, soweit der Mindestabstand von 1,5 m unter allen Beteiligten eingehalten werden kann. Sportausübung mit Körperkontakt in festen Trainingsgruppen sollte unterbleiben, sofern nicht zwingend pädagogische Gründe dies erfordern. Bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten (Reck, Barren, etc.) muss zu Beginn und am Ende des Sportunterrichts ein gründliches Händewaschen erfolgen oder die Handkontaktflächen nach jeder Nutzung gereinigt werden. In Sporthallen gilt eine Beschränkung der Ü̈bungszeit auf eine Doppelstunde (120 Min). Die Sportlehrkräfte achten auf die Durchlüftung der Sporthallen alle 45 Min. bzw. in Pausenzeiten und die Funktion der technischen Lüftungsanlage. Nutzung der Umkleidekabinen unter Einhaltung der in den jeweiligen Stufen geltenden Vorgaben Die Duschen (Gemeinschaftsduschen) sind gesperrt. Das Schwimmbad ist wegen Reparaturen derzeit geschlossen. 19.03.2021 Hygieneplan - ESG 15
Im Musikunterricht kann bei unterrichtlicher und pädagogischer Notwendigkeit ein kurzes Lied gesungen werden, wenn dabei ein erhöhter Mindestabstand von 2,5 m eingehalten wird, sowie eine MNB getragen wird. Ein Unterricht im Blasinstrument und Gesang kann im Klassenverband im Freien stattfinden bei Einhaltung des Mindestabstands von 2,5 m. Musik- und Von der Schule zur Verfügung gestellte Instrumente (z. B. Klavier) sind nach jeder Benutzung in geeigneter Weise zu reinigen (z. B. Klaviertastatur). Instrumental- Während des Unterrichts erfolgt kein Wechsel von Noten, Notenständern, Stiften oder Instrumenten. unterricht Einzelunterricht im Blasinstrument oder Gesang mit 2,5 Metern Abstand Lüften nach Unterricht im Blasinstrument: im Anschluss an den Unterricht mindestens 15 Minuten intensives Lüften Lüften nach Unterricht im Gesang: 10 Min. Lüftung nach jeweils 20 Min. Unterricht Singen sowie Spielen auf Blasinstrumenten in Gruppen bis auf Weiteres nicht erlaubt! Querflöten und Holzbläser mit tiefen Tönen werden am Rand platziert, da hier von einer erhöhten Luftverwirbelung auszugehen ist (vgl. Hygienekonzept Kulturelle Veranstaltungen und Proben vom 2. Juli 2020). Angefallenes Kondensat in Blech- und Holzblasinstrumenten darf nur ohne Durchblasen von Luft abgelassen werden. Das Kondensat muss von der Verursacherin bzw. vom Verursacher mit Einmaltüchern aufgefangen und in geschlossenen Behältnissen entsorgt werden. Die Möglichkeit zur anschließenden Händereinigung muss gegeben sein. 19.03.2021 Hygieneplan - ESG 16
Es gelten versetzte Pausenzeiten nach gesondertem Plan (Schülerportal). Pausenordnung Die Wegeführung erfolgt gemäß Wegeordnung (vgl. Anlage und Beschilderung im Haus). Aufenthalt der Klassen in gesonderten Zonen (vgl. Plan Pausenzonen) im Freien bei fast jeder Witterung! Kleidung bitte entsprechend anpassen. Nahrungsaufnahme gestattet (ohne MNB). Mensabetrieb in der Mittagspause gemäß Hygieneschutzkonzept des Betreibers (Fa. Dussmann). Den Anordnungen des Personals des Betreibers und der Erzieherinnen ist unbedingt Folge zu leisten. Pausenverkauf nach Hygieneschutzkonzept Fa. Dussmann (Zutritt über E14, Ausgang über E13)! 19.03.2021 Hygieneplan - ESG 18
Preysingstr. 97 Tiefgarage Obstgarten OST Johann-Michael- Korbinians- Sailer-Haus Pausenzonen Preysingstr. 93A haus Preysingstr. 93 Schwimmhalle/ Turnhalle Preysingstr. 103 Obstgarten WEST Eingang Verwaltung Technisches FM – Firma Engie Jugend- kirche Preysing- Pforte Vorplatz Hartplatz str. 85 Edith-Stein- Container Gymnasium (Franziskus- Preysingstr. 105 Grundschule) J-Bau (Kath. Stiftungshochschule) Preysingstr. 83 19.03.2021 Hygieneplan - ESGstr. Metz 19 Leonhardstr. .
19.03.2021 Wege- ordnung Anlage 1: Grundriss (Visualisierung Hygienemaßnahmen) mit Wegeordnung Pausenverkauf m. Hygieneauflagen AUSGANG ZUGANG Hygieneplan - ESG 20
Bei leichten Erkältungssymptomen ohne Fieber (wie Schnupfen, gelegentlicher Husten): Ein Schulbesuch ist nur erlaubt, wenn ein negatives Testergebnis auf Basis eines Umgang mit POC-Antigenschnelltests oder eines PCR-Tests vorgelegt wird. leichten Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus! Erkältungs- Ausnahmen: - Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen) symptomen - verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber) - gelegentlicher Husten, Halskratzen oder Räuspern von Für Lehrkräfte und nicht-unterrichtendes Personal gelten die gleichen Richtlinien! Schülerinnen und Lehrkräften Kinder und Jugendliche mit unklaren Krankheitssymptomen sollten in jedem Fall zunächst zuhause bleiben und gegebenenfalls einen Arzt aufsuchen sollten: Kranke Schüler in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule kommen. 19.03.2021 Hygieneplan - ESG 21
Kranke Schülerinnen mit akuten Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten, Kurzatmigkeit/Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Vorgehen bei (fiebriger) Schnupfen, Gliederschmerzen, starke Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall akuter dürfen die Schule nicht besuchen! Erkrankung Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt: - die Schülerin ist wieder bei gutem Allgemeinzustand (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichem Husten) - die Schülerin hat: Schnupfen/Husten mit allergischer Ursache, verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber), gelegentlichen Husten/ Halskratzen/ Räuspern In jedem Fall muss vor dem Schulbesuch ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests vorgelegt werden. Ein Antigen- Selbsttest reicht nicht aus! Auf die Hinweise des Ministeriums zum Umgang mit Erkältungssymptomen sei hier zusätzlich verwiesen (vgl. Homepage). Für Lehrkräfte und nicht unterrichtendes Personal gelten die gleichen Richtlinien! 19.03.2021 Hygieneplan - ESG 22
Bei Auftreten von coronaspezifischen Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen ist stets die Schulleitung zu informieren. Vorgehen bei Bei einem positiven Ergebnis eines Selbsttests sollen sich betroffene Erkrankung/ Personen sofort absondern. Gesundheitsamt und Schulleitung sollen positivem informiert werden. Das weitere Vorgehen gibt das Gesundheitsamt vor. Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe t) IfSG ist der Verdacht einer Selbsttest Erkrankung in Bezug auf die Corona-virus-Krankheit-2019 (COVID-19) von Seiten der Schulleitung meldepflichtig. Vorgehen bei Verdacht entsprechend der RKI- Meldepflicht Empfehlungen (Epidemiologisches Bulletin 19/2020) 19.03.2021 Hygieneplan - ESG 23
Vorgehen bei Meldung einer "... Wird [eine] positiv getestete Schüler*in gemeldet, die […] SARS-CoV-2 zum Zeitpunkt der Infektiosität (Symptombeginn minus 2 Tage oder bei asymptomatischen Personen infizierten Testabnahmedatum minus 2 Tage) die Klasse besucht hat, Person in einer wird dies dem Gesundheitsamt gemeldet. Schulklasse Eine Kontaktpersoneneinstufung (Kategorie 1 oder 2) im schulischen Umfeld und die damit einhergehenden weiteren Info Maßnahmen erfolgt durch das zuständige Gesundheitsamt Referat für Gesundheit und Umwelt gemäß den Empfehlungen des RKI . Sonderorganisation Corona RGU-C-C1 v.16.11.2020 19.03.2021 Hygieneplan - ESG 24
Kontaktperson 1 (KP 1) - höheres Infektionsrisiko alle Personen(-gruppen), die mit einer infizierten Person mehr als 30 Minuten in einem nicht ausreichend belüfteten Raum (d.h. CO2-Wert über 800 ppm) waren bzw. die mit einer infizierten Person kumulativ länger als 15 Minuten ohne Einhaltung der Abstandsregel Kontakt hatten (auch mit Maske). Einstufung und Wird eine Infektion mit SARS-CoV-2 bei einer Schülerin mittels PCR nachgewiesen, so sind alle Angehörigen der gesamten Klasse bzw. des Kurses Quarantäne von oder der Lerngruppe (also alle Personen/-gruppen, zu denen eine relevante Exposition bestand, als Personen der Kategorie 1 (KP 1) zu betrachten. Für die Kontaktpersonen 1 Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal erfolgt jeweils eine individuelle (KP 1) Risikoermittlung. im schulischen bei nachgewiesenen Infektionen des Lehr- und Betreuungspersonals gelten analog alle Personengruppen (Klassen, Kurs) mit relevanter Exposition als KP1 Umfeld es gilt: mindestens 14 tägige häusliche Quarantäne für Kontaktpersonen 1 Ausnahme: alle KP1 dürfen, auch ohne vorliegenden SARS-CoV-2-Testergebnis die Quarantäne zur Teilnahme an den Abschlussprüfungen unter strikter Einhaltung des Hygienekonzepts sowie ausgedehnten Abstandsregelungen unterbrechen. 19.03.2021 Hygieneplan - ESG 25
Kontaktperson 2 (KP 2) - geringeres Infektionsrisiko Einstufungen einzelner Personen als KP2 möglich, sofern während des Unterrichts und im Schulgebäude die Mund-Nasen-Bedeckung korrekt Einstufung und getragen wurde, alle anderen empfohlenen Vorgaben des Rahmenhygieneplans inklusive Lüftung eingehalten und Quarantäne von Abstandsregelungen während des Unterrichtstages für kumulativ nicht Kontaktpersonen 2 länger als 15 Minuten unterbrochen wurden (KP 2) Für als KP 2 eingestufte Personen wird für 14 Tage nach dem letzten im schulischen Kontakt mit der infizierten Person eine Kontaktreduktion empfohlen, insbesondere zu Personen mit Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe. Umfeld Ein Schulbesuch ist jedoch weiter möglich. Bei Auftreten von Symptomen, die auf COVID-19 hindeuten könnten, sollte sich die betroffene Person isolieren, mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen und eine Testung auf SARSCoV-2 durchführen lassen. 19.03.2021 Hygieneplan - ESG 26
Vorgehen bei Die Schülerin bzw. die Erziehungsberechtigten Erkrankung soll sich telefonisch mit ihrer Haus- /Kinderarztpraxis in Verbindung setzen oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 kontaktieren. Der Haus-/Kinderarzt bzw. die Haus- /Kinderärztin oder der kassenärztliche Bereitschaftsdienst bespricht das weitere Diagnose / Vorgehen, z. B. ob eine Testung auf SARS-CoV-2 Testung angezeigt ist. 19.03.2021 Hygieneplan - ESG 28
Vorgehen bei Erkrankung Das Gesundheitsamt trifft ggf. in Absprache mit der Schulleitung die weiteren Maßnahmen (z. B. Anordnung von Reihentestungen, Ausschluss einzelner Schülerinnen und Schüler vom Unterricht, Ausschluss eines Klassenverbands vom Unterricht) und informiert Betroffene. Testergebnisse durch Ärzte der KVB werden – auch bei Lehrkräften - direkt an die Testperson übermittelt. Reihentestungen & Information 19.03.2021 Hygieneplan - ESG 29
Weitere Je nach Infektionsgeschehen an den Schulen kann das Maßnahmen des Gesundheitsamt für einzelne Klassen, Kurse, Jahrgangsstufen, Infektionsschutzes Schulen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgende Einzelmaßnahmen anordnen: an Schulen • Einführung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den Schülerinnen in den Unterrichtsräumen (d.h. i.d.R. Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht) und in den Räumen für den Je nach Situation vor schulischen Ganztag bzw. der Mittagsbetreuung Ort auf Entscheidung des • Vorübergehende Einstellung des Präsenzunterrichts, sowie der zuständigen schulischen Ganztagesbetreuung. Gesundheitsamtes 19.03.2021 Hygieneplan - ESG 30
Weitere Hinweise Die aktuellsten Informationen können auf der Homepage des Staatsministeriums abgerufen werden: https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/7047/faq-zum- unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html 19.03.2021 Hygieneplan - ESG 34
Der vorliegende Hygieneplan ist auf die Pandemiesituation bezogener Teil der Gefährdungsbeurteilung im Sinne von § 5 ArbSchG. Er ergänzt die geltenden Hygienebestimmungen und Vorgaben für den Arbeitsschutz des Schulträgers für den Schulbereich (insbesondere auch den Reinigungsplan) und setzt diese um. Grundlage: Impressum: Rahmen-Hygieneplan zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für Schulen nach der jeweils geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Erzbischöfliches Edith- vom 12.03.21 (Geltung ab dem Schuljahr 2020/2021) . https://www.km.bayern.de/download/24700_RHP-Lesefassung- Stein-Gymnasium Schule_final.pdf München Gültige Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSM; derzeit § 16 6. Preysingstraße 105 BayIfSMV) 81667 München Stand: 19.03.2021 Die Schulleitung, Frau Yvonne Schmidt (Hygienebeauftragte) 19.03.2021 Hygieneplan - ESG 35
Sie können auch lesen