Linking verschiedener Emissionshandelssysteme - Stand und Perspektiven - DEHSt

Die Seite wird erstellt Paul-Luca Jung
 
WEITER LESEN
Linking verschiedener Emissionshandelssysteme - Stand und Perspektiven - DEHSt
Linking verschiedener
Emissionshandelssysteme
Stand und Perspektiven

                         Deutsche
                         Emissionshandelsstelle
Linking verschiedener Emissionshandelssysteme - Stand und Perspektiven - DEHSt
Impressum
Herausgeber

Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)
im Umweltbundesamt
Bismarckplatz 1
14193 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 89 03-50 50
Telefax: +49 (0) 30 89 03-50 10
emissionshandel@dehst.de
Internet: www.dehst.de

Stand: November 2013

Mitwirkende: Malin Ahlberg, Hanna Arnold, Frank Gagelmann, Claudia Gibis, Marcel Kruse, Christoph
Kühleis, Christine Obkircher, Gladys Takramah, Tanja Wohlert, Frank Wolke, Alexandra Zirkel
Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis.................................................................................................................. 4

1 Einführung................................................................................................................................ 5

         Top down: UNFCCC und der zwischenstaatliche Emissionshandel........................................... 6

         Bottom up: Regionale und nationale Emissionshandelssysteme (Handel zwischen
         Unternehmen)...................................................................................................................... 7

         Bereits realisierte oder geplante Ansätze für ein Linking......................................................... 9

3 System-Charakteristika: relevante Parameter für ein klimapolitisch sinnvolles Linking............... 9

         Stringenz der Minderungsziele bzw. des Caps ...................................................................... 11

         Marktbeeinflussung............................................................................................................. 12

         Wettbewerbswirkungen von Allokationsmechanismen und Offset-Nutzung............................ 13

         Anwendungsbereich, Umfang der Systeme und weitere technische Details............................ 13

Anhang I: Überblick über bereits existierende bzw. in der Vorbereitung weit fortgeschrittene
Emissionshandelssysteme (Stand: 2013)...................................................................................... 17
Abkürzungsverzeichnis

    AAU              Assigned amount units

    ARB              Air Resources Board, Kalifornien

    CDM              Clean Development Mechanism

    CER              Certified Emission Reductions

    CFI              Carbon Farming Initiative

    CO2              Kohlenstoffdioxid

    COP17            Conference of the Parties der UNFCCC, Durban, 2011

    DEHSt            Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt

    EA               Emissionsberechtigung

    ERU              Emission Reduction Units

    EUA              EU-Allowances

    EU-ETS           EU Emissions Trading System

    FVA              Framework of Various Approaches

    GWP              Global Warming Potential

    HFC 23           Trifluormethan

    ICAP             International Carbon Action Partnership

    IET              International Emissions Trading

    JI               Joint Implementation

    KP               Kyoto Protocol

    LDC              Least developed countries

    MRV              Monitoring, Reporting and Verification

    N2O              Distickstoffoxid

    NMM              Neuer Marktmechanismus

    NZU              New Zealand Units

    PCR              Allowance Price Containment Reserve

    PMR              Partnership for Market Readiness

    RGGI             Regional Greenhouse Gas Initiative

    TEHG             Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz

    UNFCCC           United Nations Framework Convention on Climate Change

    WCI              Western Climate Initiative

4        Linking verschiedener Emissionshandelssysteme
1      Einführung
Neben dem europäischen                                        ▸▸ Einseitiges Linking beschreibt die Akzeptanz
Emissionshandelssystem entstehen weltweit                        von Emissionsberechtigungen eines Systems
aktuell weitere Emissionshandelssysteme.                         in einem anderen.
Ein Linking dieser Emissionshandelssysteme                    Ziel der Verknüpfung von
kann schrittweise zu einem globalen                           Emissionshandelssystemen ist das Ideal eines
Kohlenstoffmarkt führen, der                                  globalen Kohlenstoffmarktes mit einheitlicher
kosteneffizientesten Lösung für die globale                   Steuerung der Emissionen und weltweit
Herausforderung des Klimawandels. Mit dem                     einheitlichem Preis für Emissionen.
Regierungswechsel in Australien im September
2013 ist zwar das für 2018 geplante Linking                   Jede weitere Verknüpfung von
des europäischen mit dem australischen                        Emissionshandelssystemen bedeutet
Emissionshandel ungewiss geworden. In                         dabei einen Schritt auf dem Weg zu einem
anderen Ländern werden aber weiterhin                         globalen Kohlenstoffmarkt. Neben den
Emissionshandelssysteme ausgestaltet und                      politisch schwierigen internationalen
implementiert. Die Verknüpfung oder das                       Klimaverhandlungen lassen die weltweit
Linking der verschiedenen Kohlenstoffmärkte                   außerhalb des UNFCCC-Prozesses entstehenden
bleibt somit ein relevantes zukunftsweisendes                 Emissionshandelssysteme eine Dynamik
Thema.                                                        erkennen, die für entscheidende Schritte
                                                              zu einer weltweiten Verminderung von
Im folgenden Text wird unter Linking die                      Treibhausgasemissionen genutzt werden kann.
Verknüpfung von mehreren kompatiblen
Emissionshandelssystemen verstanden. Die                      Die Vorteile eines größeren
Verknüpfung kann dabei direkt, indirekt oder                  Kohlenstoffmarkts liegen auf der Hand: Die
einseitig erfolgen:                                           Teilnehmer erhalten Zugang zu weiteren
                                                              Emissionsvermeidungspotenzialen, so dass die
▸▸ Bei der direkten Verknüpfung                               kostengünstigsten genutzt werden. Die größere
   zwischen mindestens zwei                                   Marktliquidität bei einem Linking verringert
   Emissionshandelssystemen werden die                        Preisschwankungen und potenziell auch die
   jeweiligen Emissionsberechtigungen                         Marktmacht einzelner Teilnehmer. Zudem
   wechselseitig zur Erfüllung der                            werden durch die Schaffung eines einheitlichen
   Zertifikatsabgabeverpflichtungen akzeptiert.               Kohlenstoffpreises in den verlinkten Systemen
▸▸ Eine indirekte Verknüpfung mehrerer                        Wettbewerbsverzerrungen abgebaut. Dadurch
   Emissionshandelssysteme erfolgt                            ergeben sich für alle beteiligten Systeme
   beispielsweise durch ein Anrechnungssystem                 wirtschaftliche Vorteile.
   wie dem Clean Development Mechanismus
   (CDM), bei dem Staaten in ihren jeweiligen                 Beim direkten Linking gibt es Netto-Käufer-
   Emissionshandelssystemen die andernorts                    und Netto–Verkäufer-Systeme. Ist ein System
   generierten Emissionsgutschriften (Offsets)                aufgrund höherer Vermeidungskosten
   akzeptieren.1                                              Netto-Käufer von Emissionsberechtigungen,
                                                              profitieren dessen Anlagenbetreiber von
                                                              den geringeren Vermeidungskosten im
1   Verbindungen dieser Art sind jedoch nur insofern          anderen System bzw. von einem niedrigeren
    Thema der Ausführungen, als die verschiedenen Offset-
    Lösungen der Emissionshandelssysteme bei einer            Emissionspreis. Dadurch werden allerdings
    Linking-Vereinbarung mit betrachtet werden müssen.        die Anreize für Investitionen in emissionsarme
    Allein die Anerkennung von Projektgutschriften aus        Technologien im eigenen Land reduziert.
    CDM/JI im EU ETS im Rahmen der „Linking Directive“
    wäre gemäß dieser Definition noch kein indirektes
                                                              Demgegenüber ist das Netto-Verkäufer-System
    Linking. Das kasachische, neuseeländische und das         unter Umständen steigenden Preisen ausgesetzt.
    EU ETS sind aber indirekt miteinander verlinkt, weil in
    diesen Systemen dieselbe Art von Offsets (CER/ERUs)
    nutzbar sind.

                                                                    Linking verschiedener Emissionshandelssysteme   5
Durch die ausländischen Käufer fließen aber              Der Einfluss eines Systems ist dabei umso
    Finanzmittel in dieses System, mit denen zum             größer, je größer es im Vergleich zu den
    Beispiel emissionsarme Technologien finanziert           anderen Linking-Partnern ist. Allerdings steht
    werden könnten.                                          ein Linking auch vor Herausforderungen,
                                                             insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der
    Über den gemeinsamen Emissionspreis                      ökologischen Integrität des Gesamtsystems
    unterliegen die Linking-Partner jeweils                  sowie der Schaffung gemeinsamer
    dem Einfluss politischer Entscheidungen                  ambitionierter Standards.
    und wirtschaftlicher Entwicklungen
    im anderen System. Reduziert ein                         Im Folgenden werden zunächst die
    wirtschaftlicher Abschwung die Nachfrage                 unterschiedlichen Herangehensweisen an die
    nach Emissionsberechtigungen in einem                    Verknüpfung von Emissionshandelssystemen
    Partnersystem, kann im anderen System mehr               sowie die aktuellen Entwicklungen bei der
    emittiert werden als politisch gewollt. Auch             Entstehung von Emissionshandelssystemen
    Steuer- oder Subventionspolitiken können                 beschrieben. Im Anschluss werden
    die Nachfrage nach Emissionsberechtigungen               Systemcharakteristika analysiert, die potentiell
    beeinflussen.                                            Einfluss auf die Zielerreichung der zu
                                                             verlinkenden Systeme haben könnten.

    2       Linking im internationalen Kontext

    Ansätze für einen globalen Kohlenstoffmarkt

                          Top Down:                                            Bottom-up:
                     UNFCCC-Mechanismen                          Linking von Emissionshandelssystemen
                 Zwischenstaatlicher Handel (Kyoto)                       Regionale Systeme (EU)

        Sektoraler Emissionshandel (Neue Marktmechanismen)            Nationale Systeme (AUS, KOR, NZ)

                  Projektbasierte Ansätze (Offsets)            Subnationale Systeme (Kalifornien, Quebec, WCI)
                                                                                                   Quelle: Eigene Darstellung

    Top down: UNFCCC und                                     zumindest aber einer Begrenzung der
    der zwischenstaatliche                                   Treibhausgasemissionen auf den Stand
    Emissionshandel                                          von 1990 unverbindlich verschreiben.
                                                             Im KP, das 2005 in Kraft trat, wurden
    Die Grundlage für die internationale                     dann für ursprünglich 39 Industrieländer
    Verminderung von Treibhausgasemissionen                  völkerrechtlich verbindliche Reduktions- und
    bilden die 1992 im Rahmen der Konferenz                  Stabilisierungsverpflichtungen festgelegt.
    der Vereinten Nationen für Umwelt und
    Entwicklung in Rio de Janeiro ins Leben                  Als geeignete Instrumente zum Erreichen
    gerufene Klimarahmenkonvention (UNFCCC)                  der Verpflichtungen über die nationalen
    sowie das 1997 als Zusatzprotokoll der UNFCCC            Minderungsanstrengungen hinaus definiert
    verabschiedete Kyoto Protokoll (KP).                     das KP drei flexible Mechanismen, die von den
                                                             Vertragsstaaten genutzt werden können. Dies
    Das UNFCCC ist ein internationales,                      sind
    multilaterales Klimaschutzabkommen, in
    dessen Rahmen sich die 195 Vertragsstaaten               ▸▸ der internationale Handel mit
    dem Ziel der Minderung der anthropogenen                    Emissionszertifikaten zwischen Staaten
    Einflüsse auf das Klima sowie eine                          (IET),
    Verlangsamung der globalen Erwärmung,

6    Linking verschiedener Emissionshandelssysteme
▸▸ der Mechanismus für umweltverträgliche                      Neben AAU können Vertragsstaaten auch
   Entwicklung (Clean Development                              Emissionsgutschriften der anderen beiden
   Mechanism, CDM),                                            flexiblen, projektbasierten Mechanismen CDM
▸▸ die Gemeinsame Projektumsetzung (Joint                      (Certified Emission Reductions, CER) und JI
   Implementation, JI).                                        (Emission Reduction Units, ERU) zur Einhaltung
                                                               ihrer Emissionsminderungspflicht nutzen.
Der internationale Emissionshandel unter dem
KP bezieht sich auf die staatliche Ebene. Für                  CDM und JI sind internationale
den ersten Verpflichtungszeitraum 2008-2012                    Klimaschutzprojekte, bei denen die Initiatoren
ist im KP festgelegt, wie hoch die Menge der                   für ihre Minderungsleistungen aus einem
zugeteilten Emissionsberechtigungen (Assigned                  Projekt Emissionsgutschriften erhalten.
Amount Units, AAU) für die Industrieländer
ist, die zur Emission von Treibhausgasen
                                                               Bottom up: Regionale und
berechtigen. Wird diese Grenze - das sogenannte
Cap - überschritten, müssen entweder                           nationale Emissionshandels-
landesspezifische Programme zur Reduktion                      systeme (Handel zwischen
von Treibhausgasen umgesetzt oder zusätzliche                  Unternehmen)
Zertifikate von anderen Industriestaaten
erworben werden. Diese freien Zertifikate (AAU)                Durch die Einführung des internationalen
entstehen, wenn ein Staat sein Emissionsbudget                 Emissionshandels im Kyoto-Protokoll
nicht ausschöpft. Durch den Handel mit                         erlangte das Instrument Emissionshandel zur
überzähligen Zertifikaten entsteht ein                         Verminderung von Treibhausgasemissionen
zwischenstaatlicher Markt auf internationaler                  auch auf der nationalstaatlichen und regionalen
Ebene.                                                         Ebene eine neue Aufmerksamkeit: Unterhalb
                                                               von nationalen oder regionalen Caps werden

Überblick über Emissionshandelssysteme

Quelle: ICAP/Ecofys Dezember 2012 (www.icapcarbonaction.com)

                                                                     Linking verschiedener Emissionshandelssysteme   7
Größe der Emissionshandelssysteme (Cap in Millionen Tonnen Kohlendioxid)

                Australien*                                                                                                        2015   2013

                 Südkorea*

     Kalifornien/Quebec**

               Guangdong*

                     EU ETS

                              0                      500                     1000                   1500                    2000                    2500
    *Schätzung, Cap noch nicht veröffentlicht
    ** Das Wachstum des Caps in 2015 gegenüber 2013 in der WCI (Kalifornien/Quebec) ist darauf zurückzuführen, dass in der 2. Handelsperiode ab 2015 Brenn-
    und Treibstoffhändler über ein upstream-System in den Emissionshandel einbezogen werden.
    Quelle: State and Trends of the Carbon Market, Weltbank 2012, Point Carbon

    Unternehmen zu Emissionsminderungen                                                          Neben den bereits bestehenden
    verpflichtet, die sie auch über den Handel mit                                               Emissionshandelssystemen erproben immer
    Emissionsberechtigungen erfüllen können. Die                                                 mehr Schwellenländer oder schnell wachsende
    EU machte den Treibhausgas-Emissionshandel                                                   Entwicklungsländer– zum Teil mit finanzieller
    mit der Emissionshandelsrichtlinie                                                           Unterstützung durch die Partnership for Market
    von 2003 zum wichtigsten Instrument                                                          Readiness (PMR) der Weltbank – marktbasierte
    zur Erfüllung der gemeinschaftlichen                                                         Emissionsminderungsinstrumente. Einige,
    Emissionsreduktionsverpflichtungen.                                                          darunter vor allem Südkorea und China,
    Derzeit existieren in verschiedenen                                                          haben sich bereits für die Einführung
    Regionen nationale oder subnationale                                                         eines Emissionshandelssystems oder von
    Emissionshandelssysteme, wie in der Stadt                                                    Pilotsystemen entschieden. Die ersten
    Tokio, einigen US-amerikanischen und                                                         regionalen Pilotsysteme in China starteten
    kanadischen Bundesstaaten (Kalifornien                                                       in 2013, Südkorea plant die Aufnahme des
    und Quebec im Westen sowie neun US-                                                          Emissionshandels für 2015.
    amerikanische Bundesstaaten im Rahmen der
    Regional Greenhouse Gas Initiative RGGI im                                                   Überlegungen für weitere
    Nordosten), Neuseeland, Kasachstan und in                                                    Emissionshandelssysteme laufen unter anderem
    einigen Provinzen Chinas. In Australien hatte                                                in Brasilien (v. a. Rio de Janeiro), Chile, Mexiko,
    die frühere Regierung geplant, den im Juli 2012                                              Ukraine und der Türkei. Teilweise nehmen diese
    in Kraft getretenen „Carbon Pricing Mechanism“                                               Länder auch als Beobachter an der International
    ab Juli 2015 in ein Emissionshandelssystem                                                   Carbon Action Partnership (ICAP) oder
    zu überführen. Die seit September 2013                                                       profitieren vom Kapazitätsaufbau durch ICAP
    amtierende Regierung plant gegenwärtig                                                       in den sogenannten „Summerschools“ zum
    jedoch die Abschaffung des Systems. Anstelle                                                 Emissionshandel.
    eines Emissionshandels soll ab 2014 ein
    Emissionsminderungsfonds treten. Eine                                                        Von der Höhe der Emissionen, die unter das
    endgültige Entscheidung wird voraussichtlich                                                 Cap fallen, bleibt der EU ETS zunächst das
    erst Mitte 2014 fallen.                                                                      größte Handelssystem. Unter den chinesischen
                                                                                                 Systemen ragt vor allem Guangdong heraus.

8     Linking verschiedener Emissionshandelssysteme
Bereits realisierte oder geplante                 dem auf der COP17 in Durban eingeführten
Ansätze für ein Linking                           Neuen Marktmechanismus (NMM), dessen
                                                  genaue Ausgestaltung noch aussteht.2
Erstes Praxisbeispiel für ein direktes Linking
von EH-Systemen ist die Western Climate           Die EU steht einem Linking mit anderen
Initiative (WCI), innerhalb derer zunächst die    Systemen prinzipiell positiv gegenüber und ist
beiden Emissionshandelssysteme in Kalifornien     bereits in Verhandlungen aktiv. Am weitesten
und Quebec ab 2014 miteinander verknüpft          fortgeschritten sind die Verhandlungen mit
werden sollen. Eine Vereinbarung zum Linking      der Schweiz, so dass der Schweizer Markt
wurde im Sommer 2013 unterzeichnet. Auch          voraussichtlich ab 2016 mit dem EU ETS
British Columbia, Manitoba und Ontario sind       verknüpft werden kann.
Mitglieder der WCI und prinzipiell positiv
gegenüber dem Beitritt zu einem gemeinsamen       In 2013 hat die EU-Kommission mit Mandat
Cap-and-Trade System eingestellt.                 der Mitgliedstaaten die Verhandlungen mit
                                                  Australien über ein beidseitiges Linking
Ein indirektes Linking unterschiedlicher          der Emissionshandelssysteme ab 2018
Emissionshandelssysteme ist bereits durch         aufgenommen. Australien plante seinen Markt
die beidseitige Anerkennung von Gutschriften      für europäische Emissionsberechtigungen
aus Emissionsminderungsprojekten                  bereits ab Mitte 2015 zu öffnen. Nach dem
(CDM, JI) gegeben. Seit 2004 ist die so           Regierungswechsel in Australien im September
genannte Linking Directive in Kraft, mit          2013 ist allerdings fraglich, ob das Vorhaben
der Betreibern emissionshandelspflichtiger        realisiert werden kann, da die neue Regierung
Anlagen in Europa erlaubt wird, zusätzliche       den Emissionshandel bzw. den Carbon Pricing
Emissionsgutschriften aus CDM- und JI-            Mechanism ab Mitte 2014 abschaffen möchte.
Projekten zu erwerben und damit einen Teil        Ob es dazu kommt, hängt von der Zustimmung
ihrer nationalen Klimaschutzverpflichtungen       des australischen Parlaments ab.
zu erfüllen. Diese Änderung der EH-RL
verknüpft somit die Instrumente EU-ETS,           2   Parallel, wenn auch noch nicht soweit fortgeschritten
CDM und JI und ermöglicht den Handel mit              wie beim NMM, verläuft die Entwicklung des
                                                      Rahmenmechanismus für verschiedene Ansätze
Emissionsgutschriften zwischen EU-ETS und             (Framework for Various Approaches, FVA),
anderen Handelssystemen, die deren Nutzung            der verschiedene nationale und regionale
ebenfalls zulassen. Ein indirektes Linking            Ansätze zusammen führen will. Ein solcher
verspricht auch die zukünftige Anerkennung            Rahmenmechanismus könnte eine größere Transparenz
                                                      schaffen, die EU fordert aber darüber hinausgehend
und Nutzung von Emissionsgutschriften aus             eine weitergehende Vereinheitlichung der Standards
                                                      und MRV-Systeme.

3    System-Charakteristika: relevante Parameter für ein
     klimapolitisch sinnvolles Linking
Grundsätzlich führt ein Linking von               im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die
Emissionshandelssystemen zu einem                 ökologische Wirksamkeit untersucht: Integrität
einheitlichen Preis in den verlinkten Systemen,   der Systeme, Stringenz der Minderungsziele
zu einer Steigerung der Kosteneffizienz und       bzw. des Caps, Marktbeeinflussung,
somit zu wirtschaftlichen Vorteilen. Diese        Wettbewerbswirkungen, Anwendungsbereich
sollten aber nicht mit einer Gefährdung der       bzw. Umfang der Systeme und weitere
ökologischen Wirksamkeit einhergehen.             technische Details.
Dies ist möglicherweise der Fall, wenn sich
zwei Emissionshandelssysteme mit sehr
unterschiedlichen Regelungen verbinden.
Folgende System-Charakteristika werden

                                                          Linking verschiedener Emissionshandelssysteme       9
Integrität der Systeme                              Bei der Qualität (d. h. der Frage der Art der
                                                         nutzbaren Offsets) können in einem bestimmten
     Die Integrität, d. h. also die                      Rahmen abweichende Regeln akzeptiert
     Vertrauenswürdigkeit bzw. Zuverlässigkeit           werden. Allerdings sollten die anrechenbaren
     der Systeme, muss gegeben sein und ist das          Minderungsmengen aus Offset-Aktivitäten mit
     wichtigste Kriterium für die Sicherstellung         vergleichbaren Standards erfasst werden. Zu
     der beabsichtigten Minderungswirkung. Es            großzügige Anrechnungsregeln in einem System
     muss gewährleistet sein, dass eine Tonne der        können Wettbewerbsverzerrungen zur Folge
     überwachten Treibhausgase in dem einen              haben oder zu einer Aufweichung des Caps auch
     System auch einer Tonne im anderen System           im anderen System führen. Daher gilt: Je größer
     entspricht („a ton is a ton“). Die Einzelsysteme    die Menge der zugelassenen Offsets ist, desto
     müssen dafür über eine vergleichbare Qualität       wichtiger werden vergleichbare klimapolitische
     der beiden Monitoringsysteme verfügen oder          Perspektiven.
     die Unterschiede der Überwachungsstandards
     zumindest bekannt und transparent abgebildet        Werden beispielsweise in dem einem
     werden sowie geklärt werden, ob und wie             System Senkenprojekte erlaubt, im anderen
     Monitoringsysteme mit unterschiedlicher             jedoch nicht, so kann im Rahmen der
     Qualität miteinander vereinbart werden können.      Linkingverhandlungen eine gewisse Menge
                                                         vereinbart werden, die zugelassen wird.
     Ausschlaggebend hierfür sind u.a. die               Allerdings kann eine weitergehende Nutzbarkeit
     Regelungen für Monitoring, Reporting und            von solchen Offset-Gutschriften indirekt
     Verification (MRV). Diese müssen glaubwürdig        zu einem Aufweichen der Beschränkungen
     durchgesetzt werden.                                innerhalb des einen Systems führen. Die
                                                         zugelassene Menge muss also gering genug
     Gegenseitiges Vertrauen muss auch in die            sein, um keine Ausweichbewegung zu
     Sanktionsregeln bei Nicht-Compliance                bewirken. Darüber hinaus gibt es auch
     bestehen: So müssen die Sanktionen                  Nutzungsbeschränkungen von Offset-
     wirkungsvoll gestaltet werden, z. B. hinsichtlich   Gutschriften, die aufgrund mangelnder
     der Höhe von Strafzahlungen und glaubwürdig         ökologischer Integrität politisch nicht akzeptiert
     umgesetzt werden. Falls nur Strafzahlungen in       werden können. Im Falle der EU betrifft dies
     vergleichsweise geringer Höhe geleistet werden      Gutschriften aus nuklearen Projekten sowie
     müssen, ohne Verpflichtung, die fehlenden           aus HFC23- und Adipinsäureprojekten. Eine
     Zertifikate nachzureichen, gäbe es faktisch         vergleichbare Ausschlussregelung sollte das
     keine Beschränkung der Emissionen.                  Partnersystem auch getroffen haben.

     Bei der Nutzung von Offsets sollte                  Um Offset-Projekte in das
     sichergestellt werden, dass die verlinkten          Emissionshandelssystem zu integrieren, sind
     Systeme die aus der Offset-Nutzung                  desweiteren Doppelzählungen zu vermeiden,
     resultierenden Minderungsmengen auf                 die sowohl auf Anlagenebene als auch auf
     vergleichbare Weise erfassen. Daher sollten         Ebene eines Emissionshandelssystems
     die Emissionsberechnungsregeln sowie das            vorkommen können. Führt beispielsweise
     Monitoring in beiden Systemen einheitlichen         eine Projekttätigkeit, wie bei erneuerbaren
     oder ähnlichen Standards folgen. Dies kann          Energieprojekten, zu einer Emissionsminderung
     z. B. durch die beiderseitige Anerkennung           in einer emissionshandelspflichtigen Anlage
     internationaler Standards - wie den                 (direkt oder indirekt), so dürfen nicht sowohl
     Projektmechanismen des Kyoto-Protokolls             Gutschriften für die Durchführung des Projekts
     JI und CDM- sichergestellt werden. Die              als auch Emissionsminderungen der Anlage
     Linking-Partner können aber auch nationale          berücksichtigt werden.
     Offsetstandards gegenseitig anerkennen, die
     qualitativ vergleichbare Methodologien und
     Überprüfungsstandards verwenden.

10    Linking verschiedener Emissionshandelssysteme
Stringenz der Minderungsziele                       worden, kann dies bei niedrigeren Preisen für
                                                    Offsets (wie gegenwärtig für CER/ERU) dazu
bzw. des Caps
                                                    führen, dass das Cap für den Emissionshandel
Ein stringentes Emissionsziel liegt unterhalb der   substanziell aufgeweicht wird.
Emissionen, die ohne Minderungsmaßnahmen
ausgestoßen worden wären. Im Rahmen eines           Problematisch ist ein Linking zwischen
Emissionshandelssystems und bezogen auf             Systemen mit einem absoluten Cap einerseits
das Cap bedeutet dies also Knappheit am             und einem relativen, d. h. auf eine bestimmte
Markt für Emissionsberechtigungen. Während          Emissionsintensität der Produktion bezogenen
die EU und Australien ihr Cap aus den               Emissionsziel anderseits, denn ein relatives
jeweiligen Kyoto-Zielen bzw. internationalen        Emissionsziel begrenzt die absoluten
Verhandlungszusagen ableiten (-20 Prozent           Emissionen nicht, diese können je nach
bzw. -0,5 Prozent gegenüber 1990), setzt            wirtschaftlicher Entwicklung ungehindert
sich Kalifornien das Ziel bis 2020, wieder die      steigen. Eine Lösungsmöglichkeit wäre ein
Emissionshöhe von 1990 zu erreichen.                Schnittstellenmechanismus („Gateway“),
                                                    der nur so viele Zertifikate aus dem System
Unterschiede in der Stringenz der ökologischen      mit dem relativen Ziel zulässt, wie im System
Ziele gefährden nicht die ökologische               mit dem absoluten Ziel an das andere System
Wirksamkeit, weil es aus globaler Perspektive       verkauft wurden (vgl. Wartmann et al. 2008).
egal ist, wo gemindert wird. Ellerman               Ähnliches gilt für die Verlinkung mit einem
(2012) führt an, dass - wie im EU-ETS auch          Land, das keine Minderungsverpflichtung im
prinzipiell - Burden Sharing auch zwischen          Kyoto-Protokoll vereinbart hat. Auch hier wäre
den Linking-Partnern möglich ist, d. h.             ein Schnittstellenmechanismus möglich, damit
ein Emissionshandelssystem kann seine               die Gesamtmenge an Emissionsberechtigungen
Emissionen bis zu einem bestimmten Wert             innerhalb des Kyoto-Protokolls nicht durch
steigern, während das andere System seine           Berechtigungen von außerhalb erhöht wird.
Emissionen mindert. Für die Bewertung, ob das       Allerdings ist dies sehr umständlich und die
Cap eines Partnersystems „angemessen“ ist,          Europäische Kommission betont in ihrem
müssen verschiedene Kriterien herangezogen          Impact Assessment zur Überarbeitung der
werden, wie z. B. der Entwicklungsstand,            Emissionshandelsrichtlinie (COM(2008) 16
Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung,           final) ausdrücklich, dass der EU-ETS nur mit
die Marktdurchdringung emissionsarmer               Systemen verlinkt werden sollte, die über ein
Technologien (oder Verfahren), die verfügbaren      absolutes Emissionsziel verfügen.
Vermeidungspotenziale sowie deren -kosten.
                                                    Beim Linking muss auch die zeitliche
Neben der Frage eines „gerechten“ Burden            Dimension berücksichtigt werden, insbesondere
Sharing ist aus Sicht des Emissionshandels          die Länge der Handelsperioden sowie Banking
die Frage der Knappheit durch das Cap               und Borrowing. In der EU beispielsweise,
entscheidend: Wenn in einem der beteiligten         besteht die dritte Handelsperiode des EU-ETS
Systeme durch das Cap kein Knappheitssignal         aus dem achtjährigen Zeitraum 2013 – 2020.
ausgesendet wird, führt dies bei einem Linking      Für die einzelnen Jahre der Handelsperiode
dazu, dass auch das Knappheitssignal im             wurde das Cap im Vorfeld festgelegt. Das
Partnersystem verringert wird (oder vollständig     Cap stellt sich nun als zu hoch dar, da sich
verschwindet). Die Debatte um die „hot air“         schon große Überschüsse an EUA aus der
- insbesondere russische und ukrainische            zweiten Handelsperiode angesammelt haben.
AAU - der ersten Verpflichtungsperiode des          In Australien ist hingegen ein rollierendes
Kyoto-Protokolls und deren Gefahr für das           Cap geplant. Für jedes Jahr wird das Cap
System belegt die Bedeutung seriös kalkulierter     fünf Jahre im Voraus bestimmt. So kann auf
Knappheitssignale.                                  aktuelle Entwicklungen reagiert werden. Dies
                                                    stellt jedoch auch eine Gefahr dar, das Cap
Ist die Nutzung von Offsets nicht hinreichend       aufgrund politischen Drucks auszuweiten
bei der Cap-Festsetzung berücksichtigt              und so eine anspruchsvolle Zielsetzung zu

                                                          Linking verschiedener Emissionshandelssysteme   11
verhindern. Falls in einem der Systeme durch       ist der Fall, wenn es kein absolutes Cap gibt
     einen wirtschaftlichen Aufschwung oder             und ab dem Erreichen eines bestimmten Preises
     Produktionssubventionen die Nachfrage              die Menge der Emissionsberechtigungen im
     nach Zertifikaten und damit der gemeinsame         Markt unbeschränkt erhöht wird um den Preis
     Preis steigt, könnte dies unter Umständen die      zu stabilisieren. Die australischen Regelungen
     entsprechende Regierung dazu verleiten, das        sehen einen Höchstpreis in Höhe von 20 AUS$
     Emissionsziel nach oben hin anzupassen.            über einem noch nicht näher bestimmten
                                                        internationalen CO2-Preis vor, der in den ersten
     Wenn in einem der verbundenen Systeme              drei Jahren des Emissionshandels gelten soll.
     Banking (bzw. Borrowing) erlaubt ist, im
     anderen jedoch nicht, so wirkt sich dies           Im kalifornischen System wie auch in Quebec
     dennoch auf beide Systeme aus. Zertifikate des     gibt es eine Kombination aus Preisobergrenze
     Systems, das kein Banking zulässt, können bei      und strategischer Reserve, der sog. Allowance
     Überschüssen am Ende der Handelsperiode            Price Containment Reserve (PCR): Ein
     im anderen System für Abgabeverpflichtungen        bestimmter Prozentsatz des jährlichen Caps
     verwendet werden, so dass Zertifikate dieses       wird in die PCR überführt. Diese Reserve
     Systems in die nächste Handelsperiode              wird zusätzlich neben den stattfindenden
     übertragen werden können und so die                Auktionen und in drei Preisstufen angeboten.
     Menge der Emissionsberechtigungen in der           2013 sind diese 40, 45 und 50 US$ und steigen
     Folgeperiode erhöhen. Dadurch besteht in           jährlich um 5% plus der Inflationsrate, bis
     der Folgeperiode auch in dem Land ohne             sie 2020 voraussichtlich 65, 73 und 81 US$
     Banking unter Umständen kein Anreiz mehr,          erreichen. Die Einhaltung des Caps bleibt
     Investitionen in emissionsärmere Technologien      somit gewährleistet, da die Preisobergrenze
     zu tätigen. Gleichermaßen verläuft es beim         nur für in der Reserve verfügbare
     Borrowing. Lässt ein System kein Borrowing zu,     Emissionsberechtigungen gilt.
     so können trotzdem über das andere System
     Emissionsberechtigungen gekauft werden,            Ein Mindestpreis in nur einem der verlinkten
     wenn es sich dort für Betreiber finanziell         Systeme ist wirkungslos, weil im Fall eines
     lohnt Borrowing zu betreiben. Es werden also       CO2-Preises unterhalb des Mindestpreises
     Emissionen der nächsten Handelsperiode             die Emissionsberechtigungen solange in dem
     vorgezogen.                                        System ohne Mindestpreis gekauft werden,
                                                        bis der Mindestpreis erreicht ist. Erst dann
     Sowohl durch Banking als auch durch                werden wieder Zertifikate des anderen Systems
     Borrowing können Betreiber unter                   nachgefragt. Kalifornien und Quebec haben
     Umständen glaubwürdig argumentieren,               daher im Vorfeld des Linkings ihre Regelungen
     ein bestimmtes Emissionsziel sei für sie nur       für Mindestpreise bei Versteigerungen (Auction
     mit unverhältnismäßig großem Aufwand zu            Reserve Price) harmonisiert und führen die
     erreichen. Beides beeinflusst also indirekt über   Versteigerungen ab 2014 gemeinschaftlich
     technologische Lock-In-Effekte die zukünftige      durch.3
     Zielsetzung in allen verlinkten Systemen,
     und zwar unabhängig davon, ob dies in allen
     Systemen oder nur in einem System zulässig ist.

     Marktbeeinflussung
     Existiert bei einem Linking nur in einem der
     Systeme ein Höchstpreis, so gilt dieser laut
     Ellis und Tirpak (2006) für beide Systeme,
     wenn Marktteilnehmer unbeschränkt
     untereinander handeln können. Je nachdem
     wie ein Höchstpreis umgesetzt wird, kann die       3   In Kalifornien betrug der Mindestpreis bei den
                                                            Versteigerungen im Jahr 2013 10,71 US$. Er wird
     ökologische Wirksamkeit gefährdet sein. Dies
                                                            jährlich um 5% zzgl. der Inflationsrate angepasst.

12    Linking verschiedener Emissionshandelssysteme
Wettbewerbswirkungen von                         Anwendungsbereich, Umfang der
Allokationsmechanismen und                       Systeme und weitere technische
Offset-Nutzung                                   Details
Grundsätzliche Unterschiede zwischen den         Die meisten Systeme (abgesehen von rein
zu beobachtenden Systemen bestehen in            auf den Strommarkt orientierten Systemen
den vorgesehenen Allokationsmechanismen,         wie RGGI4) beziehen Energiewirtschaft und
wenngleich die meisten Systeme zumindest in      relevante Industriesektoren mit ein. Im
der Anfangszeit einen überwiegenden Anteil       Gegensatz zum EU-ETS beschränken andere
kostenloser Zuteilungen vorsehen. Werden in      Systeme wie beispielsweise Australien die
einem System Zertifikate kostenlos zugeteilt,    Anwendung häufig nicht auf bestimmte
im anderen System jedoch versteigert, so         Industriezweige, sondern beziehen alle
überwiegt gegenwärtig die Meinung, dass eine     Anlagen ein, die über einer bestimmten
Verlinkung von Systemen mit unterschiedlichen    Emissionsschwelle liegen. In Systemen, die
Allokationsmechanismen für das Erreichen         auch indirekte Emissionen (d. h. die Emissionen
der Minderungsziele unkritisch sei (unter        aus dem Stromverbrauch) einbeziehen, wie z.B.
anderem Hausotter et al (2011), Ellerman         in Bejing oder Südkorea, sollen auf diese Weise
(2012), Wartmann et al (2008), Baron und         auch Einheiten des Dienstleistungssektors
Bygrave (2002)). Die Unternehmen innerhalb       einbezogen werden (Einzel-/Großhandel,
des Systems, das ausschließlich versteigert,     medizinische Einrichtungen, Hotels, öffentliche
haben jedoch höhere Kosten und eventuell         Gebäude, Finanzdienstleistungen).
Wettbewerbsnachteile. Unterschiedliche
Allokationsmechanismen können daher zu           Für ein Linking ist es unerheblich, welche
Diskussionen über die Verteilungsgerechtigkeit   Sektoren das jeweils andere System einbezieht,
führen. Dies könnte jedoch auch ohne ein         sofern das Vertrauen in die Integrität und
Linking der beiden Systeme der Fall sein.        Stringenz des Cap-Setting gegeben ist. Sind
                                                 beispielsweise Anlagen, die HFC 23 und
Außerdem können großzügige Offset-               N2O produzieren, vom Emissionshandel
Regelungen Preisvorteile in einem der Systeme    erfasst, so sollte sich die Cap-Bestimmung
schaffen. Zwar würde eine solche Regelung im     hierfür nicht an den historischen Emissionen
Gesamtsystem zu sinkenden Preisen führen,        orientieren, sondern an angemessenen
da aber der Preis für Offset-Gutschriften        Benchmarks. Da in diesen Sektoren erhebliche
erfahrungsgemäß günstiger ist als der für        Minderungspotenziale zu sehr niedrigen
Emissionsberechtigungen, wird ein Preisvorteil   Kosten realisiert werden können, würde dies
der Emissionshandelsteilnehmer in dem            ansonsten die erwünschte Knappheit im System
einen System durch weitreichenden Gebrauch       unterlaufen.
günstiger Offset-Gutschriften gegenüber
Emissionshandelsteilnehmern in einem System      Prinzipiell ist auch das Linking von
mit einer geringeren Nutzungsmöglichkeit         Downstream-Systemen mit Upstream- oder
von Offset-Gutschriften bestehen bleiben. Um     Hybrid-Systemen möglich und unproblematisch,
durch ein Linking Wettbewerbsverzerrungen        wenn die beiden Komponenten klar
abzubauen, die vor dem Linking aufgrund der      voneinander abgegrenzt sind, um
unterschiedlichen zugelassenen Offsetmengen      Doppelzählungen zu vermeiden. Während der
bestanden, sollte die zugelassene Quantität in   EU ETS ausschließlich die Emittenten einbezieht
beiden Systemen einen vergleichbaren Umfang      (Anlagen und Luftfahrtbetreiber), also ein
haben.                                           reines Downstream-System ist, kombinieren

                                                 4   Die Regional Greenhouse Gas Initiative (RGGI) ist ein
                                                     Zusammenschluss aus den nordostamerikanischen
                                                     Bundesstaaten Connecticut, Delaware, Maine,
                                                     Maryland, Massachusetts, New Hampshire, New York,
                                                     Rhode Island und Vermont. Erfasst werden Emissionen
                                                     aus der Stromerzeugung.

                                                         Linking verschiedener Emissionshandelssysteme       13
andere Systeme einen Downstream- mit              anderen ausgetauscht und dann gelöscht. Dabei
     einem Upstream-Ansatz, der nicht beim             kann es jedoch zu Rundungsungenauigkeiten
     Emittenten, sondern beim Lieferanten oder         kommen.
     Verkäufer des emissionshandelspflichtigen
     Brennstoffs ansetzt. So sind in Australien
     Erdgashändler emissionshandelspflichtig, und      4      Fazit
     auch in Kalifornien sollen ab 2015 Erdgas- und
     Erdöllieferanten einbezogen werden. In solchen    Ein Linking von Emissionshandelssystemen
     Hybrid-Systemen umfasst der Emissionshandel       muss so ausgestaltet werden, dass das
     – je nachdem welche Energieträger (Erdgas,        gemeinsame Minderungsziel nicht nur auf dem
     Erdöl, Kohle) erfasst werden - weitere Sektoren   Papier, sondern tatsächlich erreicht wird und in
     wie Gebäude und Verkehr. Bei Hybridsystemen       beiden Systemen die richtigen Anreize gesetzt
     gibt es bereits Vorkehrungen zur Vermeidung       werden, um die notwendige Transformation zu
     von Doppelzählungen (z. B. das Aussetzen          einer emissionsarmen Wirtschaft einzuleiten.
     der Abgabepflicht für Brennstoffe, die an
     Downstream erfasste Anlagen geliefert             Eine zentrale Voraussetzung für ein
     werden), so dass ein Linking zwischen einem       erfolgreiches Linking ist daher ein stringentes
     Downstream- und einem Upstream-System             Cap-Setting, das zu niedrigeren Emissionen
     vergleichsweise unproblematisch und über          als den erwarteten führt, um die nötige
     Herkunftsnachweise für Brennstoff-Lieferungen     Knappheit im System herzustellen. Dabei
     lösbar sein dürfte.                               müssen nicht alle Linking-Partner die gleiche
                                                       Minderungsanstrengung erbringen. Aber es
     Das Linking von Systemen, die direkte             muss über das gemeinsame Minderungsziel
     Emissionen adressieren, mit Systemen, die         und den jeweiligen Beitrag der Linking-Partner
     auch die indirekten Emissionen erfassen,          (burden sharing) Einigkeit bestehen.
     gestaltet sich schwieriger. In Systemen,
     die einen integrierten Markt für direkte          Wichtig ist auch die Integrität der beteiligten
     und indirekte Emissionen haben, können            Systeme. Linking-Partner müssen darauf
     z. B. Doppelzählungen in Bezug auf die            vertrauen können, dass eine Tonne CO2-
     Minderung von Emissionen dazu führen,             Äquivalent in dem einen System einer Tonne
     dass die Minderungsmenge überschätzt              in dem anderen System entspricht. Strenge
     und die Emissionsmenge unterschätzt wird          Regelungen für Monitoring, Reporting and
     (Wartmann et al (2008)). Sinnvoller scheint       Verification und ihre glaubwürdige Anwendung
     daher, die Märkte für direkte und indirekte       sind dabei genauso entscheidend wie
     Emissionen zu trennen. Existiert doch ein         wirkungsvolle Sanktionsmechanismen bei
     integrierter Markt mit einem gemeinsamen Cap      Nicht-Compliance.
     für direkte und indirekte Emissionen, dann
     kann eine Umrechnung der Zertifikate bei          Besonderes Augenmerk verdient außerdem
     Verwendung im anderen System erfolgen, um         die Zulässigkeit von Gutschriften aus
     die unterschiedliche Reichweite abzubilden.       Kompensationsprojekten (offsets): Lässt
     Der Umrechnungskurs ergibt sich dann aus dem      das eine System mehr Offsets zu als das
     Anteil der direkten Emissionen am Gesamtcap.      andere, kann dies bei nicht hinreichender
                                                       Berücksichtigung im Cap-Setting auch in dem
     Werden unterschiedliche Einheiten der             anderen System zu einer Aufweichung des Caps
     Zertifikate oder unterschiedliche Global          führen. Auch Abweichungen bei der Art und
     Warming Potentials (GWP) verwendet, so muss       Qualität von Offsets oder bei der Berechnung
     laut Wartmann et al (2008) eine Umrechnung        der Minderungsmengen können einem Linking
     beim Transfer von Zertifikaten zwischen           im Wege stehen.
     zwei Emissionshandelssystemen erfolgen.
     Die Emissionsberechtigungen des einen             Bei Zweifeln an der Integrität des anderen
     Systems werden gegen die neu generierten          Systems bzw. an der Stringenz der
     umgerechneten Emissionsberechtigungen des         Emissionsziele kann eine mengenmäßige

14    Linking verschiedener Emissionshandelssysteme
Beschränkung für die Anerkennung der              getan hätten. Dann steht das Linking von
Emissionsberechtigungen aus dem anderen           Emissionshandelssystemen nicht nur für
System hilfreich sein. Dies schmälert zwar        kostengünstigen, sondern auch für einen
die mit einem Linking beabsichtigten              wirkungsvollen Klimaschutz.
Effizienzgewinne, würde aber ein Mindestmaß
der nationalen oder regionalen klimapolitischen   Dies sollte aber nicht dazu verleiten,
Steuerungsfähigkeit gewährleisten. Wird           diesen Ansatz als alleinige oder bevorzugte
den Auswirkungen der im Partnersystem             Lösung für die Erreichung eines globalen
zugelassenen Offset-Nutzung misstraut, kann       Kohlenstoffmarktes zu verfolgen. Der
z.B. im Rahmen der Linking-Verhandlungen          Abschluss eines globalen Klimaabkommens mit
auch für deren Verwendung eine                    Minderungsverpflichtungen und einheitlichen
Mengenbeschränkung vereinbart werden, so          Standards für alle (Top Down) bleibt die
dass nur eine begrenzte Zahl von Offsets in den   bevorzugte weil umfassendste Lösung. Ein
gemeinsamen Markt kommen.                         erfolgreiches Linking kann hierfür positive
                                                  Impulse setzen.
Zwei Systeme, die sich verknüpfen, sollten
langfristig ähnliche klimapolitische Ziele
verfolgen, um zu vermeiden, dass Änderungen
im Cap-Setting, in den konjunkturellen oder
sonstigen externen Rahmenbedingungen in
dem einen System auch zu einem unerwünscht
hohen oder niedrigen Preis in dem anderem
System führen können.

Vor einem Linking steht daher ein umfassender
Verhandlungsprozess, der in klaren
Vereinbarungen zu Mindestkriterien, möglichen
Erweiterungen, aber auch einem möglichen
Austritt aus der Partnerschaft münden sollte.

Möglicherweise werden in manchen Fällen
die Emissionsberechtigungen auch nicht
vollständig, sondern im Rahmen von
festgelegten Quoten austauschbar sein.

Da die Verhandlungen für ein internationales
Handelssystem im Rahmen der UNFCCC
schwierig sind und weltweit viele
Emissionshandelssysteme entstehen, bieten
die Bestrebungen und Verhandlungen für
ein Linking verschiedener Systeme als
Bottom Up Ansatz die Möglichkeit für einen
substanziellen Fortschritt auch bei den
internationalen Klimaschutzverhandlungen
(die grundsätzlich eher Top Down orientiert
sind). Damit verbunden ist auch die Hoffnung,
dass sich die Linking-Partner motiviert durch
die klimapolitische Zusammenarbeit mit
anderen Staaten und die Vorteile, die sie
aus dem Linking ihrer Systeme ziehen, auch
international auf ambitioniertere Klimaziele
verständigen als sie es ohne ein Linking

                                                        Linking verschiedener Emissionshandelssysteme   15
5      Weiterführende Literatur
     ▸▸ Weiterführende Informationen zu Linking und anderen aktuellen Themen finden Sie auf der
        DEHSt-Website unter
        http://www.dehst.de/Perspektiven
     ▸▸ Baron, Richard; Bygrave, Stephen (OECD/IEA 2002): Towards international Emissions Trading:
        Design implications for Linkages.
        http://www.oecd.org/environment/cc/2766158.pdf
     ▸▸ Zhou, Di; Delbosc, Anais (CDC Climat Research 2013): The Economic Tools of Chinese Climate and
        energy Policy at the time of the 12th Five-Year-Plan
        http://www.cdcclimat.com/IMG//pdf/13-01_climate_report_38_economic_tools_of_chinese_
        climate-energy_policies_cdc_climat_research.pdf
     ▸▸ Zetterberg, Lars (Fores 2012): Linking the Emissions Trading Systems in EU and California,
        Stockholm
        http://fores.se/assets/780/FORES-California_ETS-web.pdf
     ▸▸ Wartmann, Sina; Klaus, Sebastian; Scharte, Matthias; Harnisch, Jochen; Heilmann, Sven;
        Bertenrath, Roman (Ecofys/FiFo 2008): Kritische Systemcharakteristika bei der Verknüpfung von
        Systemen zum Handel mit Emissions-/Reduktionszertifikaten (UBA Texte 03/2008)
        http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3444.pdf
     ▸▸ State and Trends of the Carbon Market (2012), World Bank
        http://siteresources.worldbank.org/INTCARBONFINANCE/Resources/State_and_Trends_2012_
        Web_Optimized_19035_Cvr&Txt_LR.pdf
     ▸▸ Hausotter, Tobias;Steuer, Sibyl; Tänzler, Dennis (Adelphi 2011): Competitiveness and Linking of
        Emission Trading Systems (UBA Climate Change 01/2011)
        http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/4051.pdf
     ▸▸ Nordic Council of Ministers (Norden 2013): Demand in a Fragmented Global Carbon Market:
        Outlook and Policy Options
        http://www.norden.org/no/publikasjoner/publikasjoner/2013-525
     ▸▸ Ellis, Jane; Tirpak, Dennis (2006): Linking GHG Emission Trading Schemes and Markets, OECD/
        IEA. COM/ENV/EPOC/IEA/SLT(2006)6.
        http://www.oecd.org/environment/cc/37672298.pdf
     ▸▸ Sterk, Wolfgang; Mersmann, Florian(2012): Domestic Emission Trading Systems in Non-Annex I
        Countries – State of Play and Future Prospects; JIKO Policy Paper 2/2011; August 2011
        http://www.jiko-bmu.de/files/basisinformationen/application/pdf/pp-ets-developing-
        countries-110913_.pdf
     ▸▸ Ellermann, Denny (2012): Linking Emissions Trading Schemes: Back to the Basics; Vortrag am 12.
        November 2012 im Rahmen der ZEW-Konferenz “Rise of ETS in Asia“
     ▸▸ COM(2008) 16 final, Europäische Kommission, “Proposal for a directive of the European
        Parliament and of the Council amending Directive 2003/87/EC so as to improve and extend the
        greenhouse gasemission allowance trading system of the Community”
        http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2008:0016:FIN:en:PDF

16    Linking verschiedener Emissionshandelssysteme
Anhang I: Überblick über bereits existierende bzw. in der Vorbereitung weit fortgeschrittene
                                                Emissionshandelssysteme (Stand: 2013)

                                                                                EU                       Australien                    Kalifornien                China (Guangdong)                 Südkorea
                                                Mio. Einwohner      501,1 (2010 – EU 27)         22,5 (2010)                    37 (2010) (Quebec: 7,9)        104 (2010)                   50 (2010)

                                                GDP (Mrd. USD)      17.570 (2011)                1.244 (2010); 1.487 (2011)     1.877 (2010)                   838 (2011)                   1.015 (2010); 1.116 (2011)

                                                Beginn ETS          ▸▸ 1. HP                     ▸▸ Fixpreis: 1.7.2012          1.1.2013                       Pilotphase: 2013-2015        1.1.2015
                                                                       1.1.2005-31.12.2007       ▸▸ Flexibler Preis: 1.7.2015   (erste Auktion im November     (erste Auktion im Septem-
                                                                    ▸▸ 2. HP                                                    2012)                          ber 2012)
                                                                                                 Die aktuelle Regierung plant
                                                                       1.1.2008-31.12.2012       Abschaffung des Systems
                                                                    ▸▸ 3. HP:                    ab 1.7.2014.
                                                                       1.1.2013-31.12.2020

                                                Anwendungsbereich   ▸▸ CO2, ab 3. HP auch N2O,   ▸▸ CO2, CH4, N2O, PFCs         ▸▸ CO2, CH4, N2O, NF3, PFCs,   ▸▸ CO2                       ▸▸ CO2, CH4, N2O, PFCs,
                                                                       PFCs                      ▸▸ Anlagen mit Emissionen         HFCs, SF6,                  ▸▸ direkte und indirekte        HFCs, SF6
                                                                    ▸▸ Anlagen mit Emissionen       > 25.000 t CO2-e/a;         ▸▸ Anlagen mit Emissionen         Emissionen                ▸▸ ca. 490 Anlagen bzw.
                                                                       > 25.000 t CO2-e/a aus       auch Erdgashändler und         > 25.000 t CO2-e/a          ▸▸ Einheiten mit                Unternehmen mit
                                                                       definierten Tätigkeiten      Mülldeponien                ▸▸ Industrie und                  Emissionen                   Emissionen
                                                                    ▸▸ Energieerzeugung und      ▸▸ Treibstoffsteuern              Stromerzeugung und             > 20.000 t CO2,              > 25.000 t CO2-e/a
                                                                       Industrie                    orientieren sich am            Stromnutzung von            ▸▸ Stromproduktion und 8     ▸▸ Industrie- und
                                                                    ▸▸ ca. 46 % der Emissionen      CO2-Preis                      außerhalb des Staates,         Industriesektoren,           Energiesektor, Gebäude-
                                                                                                 ▸▸ 60 % der THG-                  aber 2015 auch Brenn-                                       und Transportsektor,
                                                                                                                                                               ▸▸ ab 2015 auch Gebäude
                                                                                                    Emissionen                     und Treibstoffhändler                                       Deponien und
                                                                                                                                                                  und Verkehr
                                                                                                                                ▸▸ 85 % der THG-                                               Landwirtschaft;
                                                                                                                                                               ▸▸ 828 Unternehmen
                                                                                                                                   Emissionen (ab 2015)                                     ▸▸ 60 % der THG-
                                                                                                                                                               ▸▸ 42 % des                     Emissionen
                                                                                                                                                                  Stromverbrauchs, 63 %
                                                                                                                                                                  der Industrieemissionen

Linking verschiedener Emissionshandelssysteme
17
18
                                                                          EU                        Australien                   Kalifornien             China (Guangdong)                  Südkorea
                                                Cap-Setting   ▸▸ Cap wird ex-ante           ▸▸ bis zum 31.5.2014 wird     ▸▸ Cap verringert sich      ▸▸ abgeleitet aus BIP-        ▸▸ abgeleitet aus BIP-
                                                                 für die jeweilige             das Cap für die ersten        jährlich um                 Erwartung und                 Erwartung und
                                                                 Handelsperiode                fünf Jahre festgelegt         2 % (2013-2014) bzw.        Emissionsintensitätsziel      Reduktionsziel von
                                                                 festgesetzt                ▸▸ Danach wird                   3 % (2015-2020)          ▸▸ Cap lässt absolutes           -30 % ggü. BAU bis 2020
                                                              ▸▸ in 3. HP verringert sich      jedes Jahr die             ▸▸ Cap 2013: 162,8 Mio. t      Emissionswachstum zu          (entspräche in 2020
                                                                 Cap jährlich um 1,74 %        Emissionsobergrenze                                                                     ca. 341 Mio. t CO2e bei
                                                                                                                          ▸▸ Cap 2014: 160 Mio t      ▸▸ Cap für 2015: 277 Mio. t
                                                                                               für das Handelsjahr fünf                                                                60 % der nationalen
                                                              ▸▸ Cap 2013: 2,04 Mrd t                                     ▸▸ Cap 2015: 394,5 Mio. t      (42% des Emissionsziels
                                                                                               Jahre später festgelegt                                                                 Emissionen)
                                                                 CO2-e                                                                                   der Provinz)
                                                                                               (rollierendes Cap)
                                                                                            ▸▸ Cap 2015 (geschätzt):
                                                                                               ca. 380 Mio. t

                                                Allokation    ▸▸ In 3. HP vollständige      ▸▸ Grundsätzlich              ▸▸ Kostenlose Zuteilung     ▸▸ 100 % kostenlose           ▸▸ 95 % kostenlose
                                                                 Versteigerung für             Versteigerung                 nach BM. Die                Zuteilung in Höhe der         Zuteilung zwischen
                                                                 Stromerzeugung100 %           (übergangsweise               kostenlose Zuteilung        erwarteten Emissionen         2015 und 2020 (100 %

Linking verschiedener Emissionshandelssysteme
                                                                 kostenlose                    kostenlose Zuteilung für      entsprechen rund         ▸▸ Teilweise Auktionierung       bei energie- und
                                                                 Zuteilung für Carbon          ca. 30 % der Emissions­       90%der historischen         für Kapazitäts­er­wei­        handelsintensiven
                                                                 Leakage gefährdete            berechtigungen)               Emissionen. Die             terungen/Neuanlagen           Industriezweigen)
                                                                 Industriezweige            ▸▸ Für energie- und              restlichen 10% werden                                  ▸▸ Early Auctions möglich
                                                                                                                                                      ▸▸ Details müssen noch
                                                                 (Energie- und                 handelsintensive              versteigert.
                                                                                                                                                         ausgearbeitet werden
                                                                 Handelsintensität), auch      Sektoren gibt es
                                                                 andere Industriezweige        übergangsweise
                                                                 erhalten kostenlose           (2013/14 bis 2016/17)
                                                                 Zuteilung, aber               kostenlose Zuteilungen
                                                                 mit abnehmendem               (zwischen 66 % und
                                                                 Prozentsatz                   95 % der branchen­
                                                              ▸▸ Zuteilung erfolgt nach        durchschnittlichen
                                                                 Produkt-Benchmarks            Emissionen des
                                                                 (Emissionswert der            Vorjahres bei
                                                                 10 % besten Anlagen)          abnehmenden
                                                              ▸▸ Gesamter Anteil der           Prozentsätzen) anhand
                                                                 kostenlosen Zuteilung         von Benchmarks,
                                                                 darf Industrie-Cap nicht      die auf den
                                                                 überschreiten                 Branchendurchschnitt
                                                                                               bezogen sind (sowohl
                                                                                               für direkte als auch für
                                                                                               indirekte Emissionen),
                                                                                               ebenso für eine
                                                                                               begrenzte Zahl an
                                                                                               Stromerzeugern
EU                         Australien                   Kalifornien                 China (Guangdong)            Südkorea
                                                Preisregulierung   Wenn der EUA-Preis mehr        ▸▸ Zwischen 2015/16 und       ▸▸ Allowance Price              nicht bekannt          ▸▸ Preisregulierung
                                                                   als sechs Monate lang             2017/18 ist Höchstpreis       Containment Reserve                                    bei den folgenden
                                                                   mehr als das Dreifache des        vorgesehen                    (PCR): ein bestimmter                                  Vorkommnissen:
                                                                   Durchschnittspreises in        ▸▸ Um den australischen          Prozentsatz des                                       ▸▸ Wenn der Zertifikatspreis
                                                                   den beiden vorhergehen-                                         Caps wird in Reserve                                     6 Monate lang mehr
                                                                                                     Emissionshandel
                                                                   den Jahren beträgt und die                                      überführt; Reserve                                       als das Dreifache des
                                                                                                     mit dem EU-ETS zu                                                                      durchschnittlichen
                                                                   Preisentwicklung nicht auf        verbinden, wurde der für      Verkäufe zu fixen                                        Preises in den beiden
                                                                   veränderte Marktgegeben-          die Jahre 2015/16 bis         Preisstufen werden                                       vorhergehenden Jahren
                                                                   heiten zurückzuführen ist,        2017/18 vorgesehene           zusätzlich zu den                                        beträgt.
                                                                   kann ein Teil der Versteige-                                    regelmäßigen Auktionen
                                                                                                     Mindestpreis                                                                        ▸▸ Verdopplung des
                                                                   rungsmenge vorverlegt wer-                                      angeboten Verkauf                                        durchschnittlichen
                                                                                                     abgeschafft
                                                                   den oder es können bis zu                                       in 3 Preis-Stufen                                        Handelsvolumen und
                                                                   25 % der Reserve für neue                                       (40$, 45$, 50$, und                                      Preises innerhalb von
                                                                   Marktteilnehmer versteigert                                                                                              einem Monat
                                                                                                                                   steigen jährlich um
                                                                   werden.                                                         5 %+Inflationsrate                                    ▸▸ Preisabfall von 60%
                                                                                                                                  ▸▸ nur die unter das Cap                                  im Vergleich zum
                                                                                                                                     fallenden Betreiber sind                               Durchschnittspreis der
                                                                                                                                     zugelassen                                             letzten 2 Jahre innerhalb
                                                                                                                                                                                            eines Monats
                                                                                                                                  ▸▸ Auction Reserve
                                                                                                                                     Preis (Mindestpreis):                             ▸▸ Mögliche Maßnahmen:
                                                                                                                                     10 US$ (jährl.                                      ▸▸ Zusätzliche Zuteilung
                                                                                                                                     Inflationsausgleich plus                               von bis zu 25% aus der
                                                                                                                                     5 % Steigerung)                                        Reserve (ca. 3% der
                                                                                                                                                                                            gesamten Zertifikate)
                                                                                                                                                                                         ▸▸ Festlegung von
                                                                                                                                                                                            Mindestmengen (70%
                                                                                                                                                                                            der Zuteilungsmenge)
                                                                                                                                                                                            und Maximalmengen
                                                                                                                                                                                            (150% der
                                                                                                                                                                                            Zuteilungsmenge) von
                                                                                                                                                                                            Zertifikaten, die gehalten
                                                                                                                                                                                            werden dürfen
                                                                                                                                                                                         ▸▸ Begrenzung oder
                                                                                                                                                                                            Erhöhung der
                                                                                                                                                                                            vorziehbaren
                                                                                                                                                                                            Emissionsmenge
                                                                                                                                                                                            (borrowing)
                                                                                                                                                                                         ▸▸ Begrenzung oder
                                                                                                                                                                                            Erhöhung der maximalen
                                                                                                                                                                                            Offset-Menge
                                                                                                                                                                                         ▸▸ Festlegung von
                                                                                                                                                                                            temporären Mindest- und
                                                                                                                                                                                            Höchstpreisen

Linking verschiedener Emissionshandelssysteme
19
20
                                                                             EU                        Australien                    Kalifornien             China (Guangdong)                   Südkorea
                                                Offsets          ▸▸ Kyoto-Offsets nutzbar      ▸▸ Gutschriften der            ▸▸ 8 % der jährl.           ▸▸ Nur chinesische Offsets     ▸▸ Nur nationale Offsets,
                                                                    gemäß der national            eigenen Carbon Farming         Verpflichtung               (CCER) für 5-10 % der          evtl. aus nationalen CDM
                                                                    unterschiedliche              Initiative bei Einführung   ▸▸ Nur Offsets der ARB         Emissionen                     Projekten
                                                                    Quoten für Offset-            des flexiblen Preises in       bzw. der WCI
                                                                    Nutzung (D:22 %               unbegrenzter Höhe
                                                                    der individuellen          ▸▸ Kyoto-Offsets (CER, ERU,
                                                                    Zuteilungsmenge aus           RMU) ) bei Einführung
                                                                    2. HP) für den Zeitraum       des flexiblen Preises
                                                                    2008-2012 und max.            bis zu 12,5 % der
                                                                    50 % der Re­duk­              Verpflichtungen eines
                                                                    tionsverpflichtung            Jahres
                                                                    2008-2020
                                                                 ▸▸ In 3. HP dürfen nur
                                                                    noch Restmengen
                                                                    der jeweiligen Quote

Linking verschiedener Emissionshandelssysteme
                                                                    eingesetzt werden, die
                                                                    nicht in 2. HP verwendet
                                                                    wurden
                                                                 ▸▸ Ab 2013 keine ERUs
                                                                    und nur CERs aus
                                                                    LDCs (keine HFC und
                                                                    Adipinsäureprojekte)
                                                                 ▸▸ Neuanlagen: bis 4,5 %
                                                                    ihrer Emissionsmenge

                                                Besonderheiten   ▸▸ Erstes EH-System mit 30    ▸▸ 2012/13–2014/15:            ▸▸ Linking verschiedener    ▸▸ Größtes chines.             ▸▸ Borrowing erlaubt
                                                                    teilnehmenden Staaten         Phase mit festgelegtem         sub-nationaler Systeme      Pilotsystem in einer
                                                                 ▸▸ Vgl.weise lange               CO2-Preis                   ▸▸ Größter                     politisch einflussreichen
                                                                    Planungszeiträume          ▸▸ Ab 2015 freier Handel          Anwendungsbereich           Region
                                                                    insbesondere für Cap-                                                                 ▸▸ Wachsendes Cap
                                                                    Setting (3. HP umfasst                                                                ▸▸ Vollständige kostenlose
                                                                    8 Jahre)                                                                                 Zuteilung in Höhe der
                                                                                                                                                             erwarteten Emissionen
                                                                                                                                                          ▸▸ Direkte und indirekte
                                                                                                                                                             Emissionen
EU                                     Australien                                  Kalifornien                           China (Guangdong)                                   Südkorea
                                                  MRV                                         ▸▸ Anlagenbetreiber                          ▸▸ Überwachung und                          ▸▸ Jährliche                                 ▸▸ Verordnung in                             ▸▸ MRV über GHG/Energy
                                                                                                 überwachen                                   Berichterstattung seit                      Berichterstattung über                       Entwicklung                                  Target Management
                                                                                                 Emissionen gemäß                             2008 verpflichtend auf                      Online Tool                               ▸▸ CEMS als vorrangige                          System (TMS)
                                                                                                 Überwachungsplan                             Grundlage des NGER                       ▸▸ Erleichterungen für                          Methode geplant                           ▸▸ Prüfung der Berichte
                                                                                              ▸▸ Überwachungsplan und                         Acts                                        Kleiemittenten                                                                            durch unterschiedliche
                                                                                                                                                                                                                                    ▸▸ Unabhängiges
                                                                                                 Berichterstattung via                     ▸▸ Berichterstattung an                     ▸▸ Unabhängiges                                 Verifizierungssystem                         Ministerien je nach
                                                                                                 Formular-Management-                         den CER via OSKAR                           Verifizierungssystem                         geplant                                      Sektor
                                                                                                 System                                       System                                                                                                                             ▸▸ Unabhängiges
                                                                                              ▸▸ Vereinfachte                              ▸▸ Prüfung der Berichte                                                                                                                  Verifizierungssystem
                                                                                                 Berechnungsmethoden                          durch CER
                                                                                                 für Kleinemittenten                       ▸▸ Externe Verifizierung
                                                                                              ▸▸ Verifizierung der                            durch registrierte
                                                                                                 Emissionsberichte durch                      Auditoren nur in
                                                                                                 unabhängige Auditoren                        Verdachtsfällen
                                                Quellen: Für Bevölkerung/GDP-Daten: Wikipedia/nationale Statistiken für Systemcharakteristika: insbesondere State and Trends of the Carbon Market (World Bank 2012), ICAP/Ecofys (www.icapcarbonaction.org, Dezember 2012), Point Carbon Meldungen, CDC Climat 2013

Linking verschiedener Emissionshandelssysteme
21
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt
                                             Bismarckplatz 1
                                                14193 Berlin

                  www.dehst.de | emissionshandel@dehst.de
Sie können auch lesen