Linking verschiedener Emissionshandelssysteme - Stand und Perspektiven - DEHSt
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Linking verschiedener Emissionshandelssysteme Stand und Perspektiven Deutsche Emissionshandelsstelle
Impressum Herausgeber Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt Bismarckplatz 1 14193 Berlin Telefon: +49 (0) 30 89 03-50 50 Telefax: +49 (0) 30 89 03-50 10 emissionshandel@dehst.de Internet: www.dehst.de Stand: November 2013 Mitwirkende: Malin Ahlberg, Hanna Arnold, Frank Gagelmann, Claudia Gibis, Marcel Kruse, Christoph Kühleis, Christine Obkircher, Gladys Takramah, Tanja Wohlert, Frank Wolke, Alexandra Zirkel
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis.................................................................................................................. 4 1 Einführung................................................................................................................................ 5 Top down: UNFCCC und der zwischenstaatliche Emissionshandel........................................... 6 Bottom up: Regionale und nationale Emissionshandelssysteme (Handel zwischen Unternehmen)...................................................................................................................... 7 Bereits realisierte oder geplante Ansätze für ein Linking......................................................... 9 3 System-Charakteristika: relevante Parameter für ein klimapolitisch sinnvolles Linking............... 9 Stringenz der Minderungsziele bzw. des Caps ...................................................................... 11 Marktbeeinflussung............................................................................................................. 12 Wettbewerbswirkungen von Allokationsmechanismen und Offset-Nutzung............................ 13 Anwendungsbereich, Umfang der Systeme und weitere technische Details............................ 13 Anhang I: Überblick über bereits existierende bzw. in der Vorbereitung weit fortgeschrittene Emissionshandelssysteme (Stand: 2013)...................................................................................... 17
Abkürzungsverzeichnis AAU Assigned amount units ARB Air Resources Board, Kalifornien CDM Clean Development Mechanism CER Certified Emission Reductions CFI Carbon Farming Initiative CO2 Kohlenstoffdioxid COP17 Conference of the Parties der UNFCCC, Durban, 2011 DEHSt Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt EA Emissionsberechtigung ERU Emission Reduction Units EUA EU-Allowances EU-ETS EU Emissions Trading System FVA Framework of Various Approaches GWP Global Warming Potential HFC 23 Trifluormethan ICAP International Carbon Action Partnership IET International Emissions Trading JI Joint Implementation KP Kyoto Protocol LDC Least developed countries MRV Monitoring, Reporting and Verification N2O Distickstoffoxid NMM Neuer Marktmechanismus NZU New Zealand Units PCR Allowance Price Containment Reserve PMR Partnership for Market Readiness RGGI Regional Greenhouse Gas Initiative TEHG Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz UNFCCC United Nations Framework Convention on Climate Change WCI Western Climate Initiative 4 Linking verschiedener Emissionshandelssysteme
1 Einführung Neben dem europäischen ▸▸ Einseitiges Linking beschreibt die Akzeptanz Emissionshandelssystem entstehen weltweit von Emissionsberechtigungen eines Systems aktuell weitere Emissionshandelssysteme. in einem anderen. Ein Linking dieser Emissionshandelssysteme Ziel der Verknüpfung von kann schrittweise zu einem globalen Emissionshandelssystemen ist das Ideal eines Kohlenstoffmarkt führen, der globalen Kohlenstoffmarktes mit einheitlicher kosteneffizientesten Lösung für die globale Steuerung der Emissionen und weltweit Herausforderung des Klimawandels. Mit dem einheitlichem Preis für Emissionen. Regierungswechsel in Australien im September 2013 ist zwar das für 2018 geplante Linking Jede weitere Verknüpfung von des europäischen mit dem australischen Emissionshandelssystemen bedeutet Emissionshandel ungewiss geworden. In dabei einen Schritt auf dem Weg zu einem anderen Ländern werden aber weiterhin globalen Kohlenstoffmarkt. Neben den Emissionshandelssysteme ausgestaltet und politisch schwierigen internationalen implementiert. Die Verknüpfung oder das Klimaverhandlungen lassen die weltweit Linking der verschiedenen Kohlenstoffmärkte außerhalb des UNFCCC-Prozesses entstehenden bleibt somit ein relevantes zukunftsweisendes Emissionshandelssysteme eine Dynamik Thema. erkennen, die für entscheidende Schritte zu einer weltweiten Verminderung von Im folgenden Text wird unter Linking die Treibhausgasemissionen genutzt werden kann. Verknüpfung von mehreren kompatiblen Emissionshandelssystemen verstanden. Die Die Vorteile eines größeren Verknüpfung kann dabei direkt, indirekt oder Kohlenstoffmarkts liegen auf der Hand: Die einseitig erfolgen: Teilnehmer erhalten Zugang zu weiteren Emissionsvermeidungspotenzialen, so dass die ▸▸ Bei der direkten Verknüpfung kostengünstigsten genutzt werden. Die größere zwischen mindestens zwei Marktliquidität bei einem Linking verringert Emissionshandelssystemen werden die Preisschwankungen und potenziell auch die jeweiligen Emissionsberechtigungen Marktmacht einzelner Teilnehmer. Zudem wechselseitig zur Erfüllung der werden durch die Schaffung eines einheitlichen Zertifikatsabgabeverpflichtungen akzeptiert. Kohlenstoffpreises in den verlinkten Systemen ▸▸ Eine indirekte Verknüpfung mehrerer Wettbewerbsverzerrungen abgebaut. Dadurch Emissionshandelssysteme erfolgt ergeben sich für alle beteiligten Systeme beispielsweise durch ein Anrechnungssystem wirtschaftliche Vorteile. wie dem Clean Development Mechanismus (CDM), bei dem Staaten in ihren jeweiligen Beim direkten Linking gibt es Netto-Käufer- Emissionshandelssystemen die andernorts und Netto–Verkäufer-Systeme. Ist ein System generierten Emissionsgutschriften (Offsets) aufgrund höherer Vermeidungskosten akzeptieren.1 Netto-Käufer von Emissionsberechtigungen, profitieren dessen Anlagenbetreiber von den geringeren Vermeidungskosten im 1 Verbindungen dieser Art sind jedoch nur insofern anderen System bzw. von einem niedrigeren Thema der Ausführungen, als die verschiedenen Offset- Lösungen der Emissionshandelssysteme bei einer Emissionspreis. Dadurch werden allerdings Linking-Vereinbarung mit betrachtet werden müssen. die Anreize für Investitionen in emissionsarme Allein die Anerkennung von Projektgutschriften aus Technologien im eigenen Land reduziert. CDM/JI im EU ETS im Rahmen der „Linking Directive“ wäre gemäß dieser Definition noch kein indirektes Demgegenüber ist das Netto-Verkäufer-System Linking. Das kasachische, neuseeländische und das unter Umständen steigenden Preisen ausgesetzt. EU ETS sind aber indirekt miteinander verlinkt, weil in diesen Systemen dieselbe Art von Offsets (CER/ERUs) nutzbar sind. Linking verschiedener Emissionshandelssysteme 5
Durch die ausländischen Käufer fließen aber Der Einfluss eines Systems ist dabei umso Finanzmittel in dieses System, mit denen zum größer, je größer es im Vergleich zu den Beispiel emissionsarme Technologien finanziert anderen Linking-Partnern ist. Allerdings steht werden könnten. ein Linking auch vor Herausforderungen, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der Über den gemeinsamen Emissionspreis ökologischen Integrität des Gesamtsystems unterliegen die Linking-Partner jeweils sowie der Schaffung gemeinsamer dem Einfluss politischer Entscheidungen ambitionierter Standards. und wirtschaftlicher Entwicklungen im anderen System. Reduziert ein Im Folgenden werden zunächst die wirtschaftlicher Abschwung die Nachfrage unterschiedlichen Herangehensweisen an die nach Emissionsberechtigungen in einem Verknüpfung von Emissionshandelssystemen Partnersystem, kann im anderen System mehr sowie die aktuellen Entwicklungen bei der emittiert werden als politisch gewollt. Auch Entstehung von Emissionshandelssystemen Steuer- oder Subventionspolitiken können beschrieben. Im Anschluss werden die Nachfrage nach Emissionsberechtigungen Systemcharakteristika analysiert, die potentiell beeinflussen. Einfluss auf die Zielerreichung der zu verlinkenden Systeme haben könnten. 2 Linking im internationalen Kontext Ansätze für einen globalen Kohlenstoffmarkt Top Down: Bottom-up: UNFCCC-Mechanismen Linking von Emissionshandelssystemen Zwischenstaatlicher Handel (Kyoto) Regionale Systeme (EU) Sektoraler Emissionshandel (Neue Marktmechanismen) Nationale Systeme (AUS, KOR, NZ) Projektbasierte Ansätze (Offsets) Subnationale Systeme (Kalifornien, Quebec, WCI) Quelle: Eigene Darstellung Top down: UNFCCC und zumindest aber einer Begrenzung der der zwischenstaatliche Treibhausgasemissionen auf den Stand Emissionshandel von 1990 unverbindlich verschreiben. Im KP, das 2005 in Kraft trat, wurden Die Grundlage für die internationale dann für ursprünglich 39 Industrieländer Verminderung von Treibhausgasemissionen völkerrechtlich verbindliche Reduktions- und bilden die 1992 im Rahmen der Konferenz Stabilisierungsverpflichtungen festgelegt. der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro ins Leben Als geeignete Instrumente zum Erreichen gerufene Klimarahmenkonvention (UNFCCC) der Verpflichtungen über die nationalen sowie das 1997 als Zusatzprotokoll der UNFCCC Minderungsanstrengungen hinaus definiert verabschiedete Kyoto Protokoll (KP). das KP drei flexible Mechanismen, die von den Vertragsstaaten genutzt werden können. Dies Das UNFCCC ist ein internationales, sind multilaterales Klimaschutzabkommen, in dessen Rahmen sich die 195 Vertragsstaaten ▸▸ der internationale Handel mit dem Ziel der Minderung der anthropogenen Emissionszertifikaten zwischen Staaten Einflüsse auf das Klima sowie eine (IET), Verlangsamung der globalen Erwärmung, 6 Linking verschiedener Emissionshandelssysteme
▸▸ der Mechanismus für umweltverträgliche Neben AAU können Vertragsstaaten auch Entwicklung (Clean Development Emissionsgutschriften der anderen beiden Mechanism, CDM), flexiblen, projektbasierten Mechanismen CDM ▸▸ die Gemeinsame Projektumsetzung (Joint (Certified Emission Reductions, CER) und JI Implementation, JI). (Emission Reduction Units, ERU) zur Einhaltung ihrer Emissionsminderungspflicht nutzen. Der internationale Emissionshandel unter dem KP bezieht sich auf die staatliche Ebene. Für CDM und JI sind internationale den ersten Verpflichtungszeitraum 2008-2012 Klimaschutzprojekte, bei denen die Initiatoren ist im KP festgelegt, wie hoch die Menge der für ihre Minderungsleistungen aus einem zugeteilten Emissionsberechtigungen (Assigned Projekt Emissionsgutschriften erhalten. Amount Units, AAU) für die Industrieländer ist, die zur Emission von Treibhausgasen Bottom up: Regionale und berechtigen. Wird diese Grenze - das sogenannte Cap - überschritten, müssen entweder nationale Emissionshandels- landesspezifische Programme zur Reduktion systeme (Handel zwischen von Treibhausgasen umgesetzt oder zusätzliche Unternehmen) Zertifikate von anderen Industriestaaten erworben werden. Diese freien Zertifikate (AAU) Durch die Einführung des internationalen entstehen, wenn ein Staat sein Emissionsbudget Emissionshandels im Kyoto-Protokoll nicht ausschöpft. Durch den Handel mit erlangte das Instrument Emissionshandel zur überzähligen Zertifikaten entsteht ein Verminderung von Treibhausgasemissionen zwischenstaatlicher Markt auf internationaler auch auf der nationalstaatlichen und regionalen Ebene. Ebene eine neue Aufmerksamkeit: Unterhalb von nationalen oder regionalen Caps werden Überblick über Emissionshandelssysteme Quelle: ICAP/Ecofys Dezember 2012 (www.icapcarbonaction.com) Linking verschiedener Emissionshandelssysteme 7
Größe der Emissionshandelssysteme (Cap in Millionen Tonnen Kohlendioxid) Australien* 2015 2013 Südkorea* Kalifornien/Quebec** Guangdong* EU ETS 0 500 1000 1500 2000 2500 *Schätzung, Cap noch nicht veröffentlicht ** Das Wachstum des Caps in 2015 gegenüber 2013 in der WCI (Kalifornien/Quebec) ist darauf zurückzuführen, dass in der 2. Handelsperiode ab 2015 Brenn- und Treibstoffhändler über ein upstream-System in den Emissionshandel einbezogen werden. Quelle: State and Trends of the Carbon Market, Weltbank 2012, Point Carbon Unternehmen zu Emissionsminderungen Neben den bereits bestehenden verpflichtet, die sie auch über den Handel mit Emissionshandelssystemen erproben immer Emissionsberechtigungen erfüllen können. Die mehr Schwellenländer oder schnell wachsende EU machte den Treibhausgas-Emissionshandel Entwicklungsländer– zum Teil mit finanzieller mit der Emissionshandelsrichtlinie Unterstützung durch die Partnership for Market von 2003 zum wichtigsten Instrument Readiness (PMR) der Weltbank – marktbasierte zur Erfüllung der gemeinschaftlichen Emissionsminderungsinstrumente. Einige, Emissionsreduktionsverpflichtungen. darunter vor allem Südkorea und China, Derzeit existieren in verschiedenen haben sich bereits für die Einführung Regionen nationale oder subnationale eines Emissionshandelssystems oder von Emissionshandelssysteme, wie in der Stadt Pilotsystemen entschieden. Die ersten Tokio, einigen US-amerikanischen und regionalen Pilotsysteme in China starteten kanadischen Bundesstaaten (Kalifornien in 2013, Südkorea plant die Aufnahme des und Quebec im Westen sowie neun US- Emissionshandels für 2015. amerikanische Bundesstaaten im Rahmen der Regional Greenhouse Gas Initiative RGGI im Überlegungen für weitere Nordosten), Neuseeland, Kasachstan und in Emissionshandelssysteme laufen unter anderem einigen Provinzen Chinas. In Australien hatte in Brasilien (v. a. Rio de Janeiro), Chile, Mexiko, die frühere Regierung geplant, den im Juli 2012 Ukraine und der Türkei. Teilweise nehmen diese in Kraft getretenen „Carbon Pricing Mechanism“ Länder auch als Beobachter an der International ab Juli 2015 in ein Emissionshandelssystem Carbon Action Partnership (ICAP) oder zu überführen. Die seit September 2013 profitieren vom Kapazitätsaufbau durch ICAP amtierende Regierung plant gegenwärtig in den sogenannten „Summerschools“ zum jedoch die Abschaffung des Systems. Anstelle Emissionshandel. eines Emissionshandels soll ab 2014 ein Emissionsminderungsfonds treten. Eine Von der Höhe der Emissionen, die unter das endgültige Entscheidung wird voraussichtlich Cap fallen, bleibt der EU ETS zunächst das erst Mitte 2014 fallen. größte Handelssystem. Unter den chinesischen Systemen ragt vor allem Guangdong heraus. 8 Linking verschiedener Emissionshandelssysteme
Bereits realisierte oder geplante dem auf der COP17 in Durban eingeführten Ansätze für ein Linking Neuen Marktmechanismus (NMM), dessen genaue Ausgestaltung noch aussteht.2 Erstes Praxisbeispiel für ein direktes Linking von EH-Systemen ist die Western Climate Die EU steht einem Linking mit anderen Initiative (WCI), innerhalb derer zunächst die Systemen prinzipiell positiv gegenüber und ist beiden Emissionshandelssysteme in Kalifornien bereits in Verhandlungen aktiv. Am weitesten und Quebec ab 2014 miteinander verknüpft fortgeschritten sind die Verhandlungen mit werden sollen. Eine Vereinbarung zum Linking der Schweiz, so dass der Schweizer Markt wurde im Sommer 2013 unterzeichnet. Auch voraussichtlich ab 2016 mit dem EU ETS British Columbia, Manitoba und Ontario sind verknüpft werden kann. Mitglieder der WCI und prinzipiell positiv gegenüber dem Beitritt zu einem gemeinsamen In 2013 hat die EU-Kommission mit Mandat Cap-and-Trade System eingestellt. der Mitgliedstaaten die Verhandlungen mit Australien über ein beidseitiges Linking Ein indirektes Linking unterschiedlicher der Emissionshandelssysteme ab 2018 Emissionshandelssysteme ist bereits durch aufgenommen. Australien plante seinen Markt die beidseitige Anerkennung von Gutschriften für europäische Emissionsberechtigungen aus Emissionsminderungsprojekten bereits ab Mitte 2015 zu öffnen. Nach dem (CDM, JI) gegeben. Seit 2004 ist die so Regierungswechsel in Australien im September genannte Linking Directive in Kraft, mit 2013 ist allerdings fraglich, ob das Vorhaben der Betreibern emissionshandelspflichtiger realisiert werden kann, da die neue Regierung Anlagen in Europa erlaubt wird, zusätzliche den Emissionshandel bzw. den Carbon Pricing Emissionsgutschriften aus CDM- und JI- Mechanism ab Mitte 2014 abschaffen möchte. Projekten zu erwerben und damit einen Teil Ob es dazu kommt, hängt von der Zustimmung ihrer nationalen Klimaschutzverpflichtungen des australischen Parlaments ab. zu erfüllen. Diese Änderung der EH-RL verknüpft somit die Instrumente EU-ETS, 2 Parallel, wenn auch noch nicht soweit fortgeschritten CDM und JI und ermöglicht den Handel mit wie beim NMM, verläuft die Entwicklung des Rahmenmechanismus für verschiedene Ansätze Emissionsgutschriften zwischen EU-ETS und (Framework for Various Approaches, FVA), anderen Handelssystemen, die deren Nutzung der verschiedene nationale und regionale ebenfalls zulassen. Ein indirektes Linking Ansätze zusammen führen will. Ein solcher verspricht auch die zukünftige Anerkennung Rahmenmechanismus könnte eine größere Transparenz schaffen, die EU fordert aber darüber hinausgehend und Nutzung von Emissionsgutschriften aus eine weitergehende Vereinheitlichung der Standards und MRV-Systeme. 3 System-Charakteristika: relevante Parameter für ein klimapolitisch sinnvolles Linking Grundsätzlich führt ein Linking von im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Emissionshandelssystemen zu einem ökologische Wirksamkeit untersucht: Integrität einheitlichen Preis in den verlinkten Systemen, der Systeme, Stringenz der Minderungsziele zu einer Steigerung der Kosteneffizienz und bzw. des Caps, Marktbeeinflussung, somit zu wirtschaftlichen Vorteilen. Diese Wettbewerbswirkungen, Anwendungsbereich sollten aber nicht mit einer Gefährdung der bzw. Umfang der Systeme und weitere ökologischen Wirksamkeit einhergehen. technische Details. Dies ist möglicherweise der Fall, wenn sich zwei Emissionshandelssysteme mit sehr unterschiedlichen Regelungen verbinden. Folgende System-Charakteristika werden Linking verschiedener Emissionshandelssysteme 9
Integrität der Systeme Bei der Qualität (d. h. der Frage der Art der nutzbaren Offsets) können in einem bestimmten Die Integrität, d. h. also die Rahmen abweichende Regeln akzeptiert Vertrauenswürdigkeit bzw. Zuverlässigkeit werden. Allerdings sollten die anrechenbaren der Systeme, muss gegeben sein und ist das Minderungsmengen aus Offset-Aktivitäten mit wichtigste Kriterium für die Sicherstellung vergleichbaren Standards erfasst werden. Zu der beabsichtigten Minderungswirkung. Es großzügige Anrechnungsregeln in einem System muss gewährleistet sein, dass eine Tonne der können Wettbewerbsverzerrungen zur Folge überwachten Treibhausgase in dem einen haben oder zu einer Aufweichung des Caps auch System auch einer Tonne im anderen System im anderen System führen. Daher gilt: Je größer entspricht („a ton is a ton“). Die Einzelsysteme die Menge der zugelassenen Offsets ist, desto müssen dafür über eine vergleichbare Qualität wichtiger werden vergleichbare klimapolitische der beiden Monitoringsysteme verfügen oder Perspektiven. die Unterschiede der Überwachungsstandards zumindest bekannt und transparent abgebildet Werden beispielsweise in dem einem werden sowie geklärt werden, ob und wie System Senkenprojekte erlaubt, im anderen Monitoringsysteme mit unterschiedlicher jedoch nicht, so kann im Rahmen der Qualität miteinander vereinbart werden können. Linkingverhandlungen eine gewisse Menge vereinbart werden, die zugelassen wird. Ausschlaggebend hierfür sind u.a. die Allerdings kann eine weitergehende Nutzbarkeit Regelungen für Monitoring, Reporting und von solchen Offset-Gutschriften indirekt Verification (MRV). Diese müssen glaubwürdig zu einem Aufweichen der Beschränkungen durchgesetzt werden. innerhalb des einen Systems führen. Die zugelassene Menge muss also gering genug Gegenseitiges Vertrauen muss auch in die sein, um keine Ausweichbewegung zu Sanktionsregeln bei Nicht-Compliance bewirken. Darüber hinaus gibt es auch bestehen: So müssen die Sanktionen Nutzungsbeschränkungen von Offset- wirkungsvoll gestaltet werden, z. B. hinsichtlich Gutschriften, die aufgrund mangelnder der Höhe von Strafzahlungen und glaubwürdig ökologischer Integrität politisch nicht akzeptiert umgesetzt werden. Falls nur Strafzahlungen in werden können. Im Falle der EU betrifft dies vergleichsweise geringer Höhe geleistet werden Gutschriften aus nuklearen Projekten sowie müssen, ohne Verpflichtung, die fehlenden aus HFC23- und Adipinsäureprojekten. Eine Zertifikate nachzureichen, gäbe es faktisch vergleichbare Ausschlussregelung sollte das keine Beschränkung der Emissionen. Partnersystem auch getroffen haben. Bei der Nutzung von Offsets sollte Um Offset-Projekte in das sichergestellt werden, dass die verlinkten Emissionshandelssystem zu integrieren, sind Systeme die aus der Offset-Nutzung desweiteren Doppelzählungen zu vermeiden, resultierenden Minderungsmengen auf die sowohl auf Anlagenebene als auch auf vergleichbare Weise erfassen. Daher sollten Ebene eines Emissionshandelssystems die Emissionsberechnungsregeln sowie das vorkommen können. Führt beispielsweise Monitoring in beiden Systemen einheitlichen eine Projekttätigkeit, wie bei erneuerbaren oder ähnlichen Standards folgen. Dies kann Energieprojekten, zu einer Emissionsminderung z. B. durch die beiderseitige Anerkennung in einer emissionshandelspflichtigen Anlage internationaler Standards - wie den (direkt oder indirekt), so dürfen nicht sowohl Projektmechanismen des Kyoto-Protokolls Gutschriften für die Durchführung des Projekts JI und CDM- sichergestellt werden. Die als auch Emissionsminderungen der Anlage Linking-Partner können aber auch nationale berücksichtigt werden. Offsetstandards gegenseitig anerkennen, die qualitativ vergleichbare Methodologien und Überprüfungsstandards verwenden. 10 Linking verschiedener Emissionshandelssysteme
Stringenz der Minderungsziele worden, kann dies bei niedrigeren Preisen für Offsets (wie gegenwärtig für CER/ERU) dazu bzw. des Caps führen, dass das Cap für den Emissionshandel Ein stringentes Emissionsziel liegt unterhalb der substanziell aufgeweicht wird. Emissionen, die ohne Minderungsmaßnahmen ausgestoßen worden wären. Im Rahmen eines Problematisch ist ein Linking zwischen Emissionshandelssystems und bezogen auf Systemen mit einem absoluten Cap einerseits das Cap bedeutet dies also Knappheit am und einem relativen, d. h. auf eine bestimmte Markt für Emissionsberechtigungen. Während Emissionsintensität der Produktion bezogenen die EU und Australien ihr Cap aus den Emissionsziel anderseits, denn ein relatives jeweiligen Kyoto-Zielen bzw. internationalen Emissionsziel begrenzt die absoluten Verhandlungszusagen ableiten (-20 Prozent Emissionen nicht, diese können je nach bzw. -0,5 Prozent gegenüber 1990), setzt wirtschaftlicher Entwicklung ungehindert sich Kalifornien das Ziel bis 2020, wieder die steigen. Eine Lösungsmöglichkeit wäre ein Emissionshöhe von 1990 zu erreichen. Schnittstellenmechanismus („Gateway“), der nur so viele Zertifikate aus dem System Unterschiede in der Stringenz der ökologischen mit dem relativen Ziel zulässt, wie im System Ziele gefährden nicht die ökologische mit dem absoluten Ziel an das andere System Wirksamkeit, weil es aus globaler Perspektive verkauft wurden (vgl. Wartmann et al. 2008). egal ist, wo gemindert wird. Ellerman Ähnliches gilt für die Verlinkung mit einem (2012) führt an, dass - wie im EU-ETS auch Land, das keine Minderungsverpflichtung im prinzipiell - Burden Sharing auch zwischen Kyoto-Protokoll vereinbart hat. Auch hier wäre den Linking-Partnern möglich ist, d. h. ein Schnittstellenmechanismus möglich, damit ein Emissionshandelssystem kann seine die Gesamtmenge an Emissionsberechtigungen Emissionen bis zu einem bestimmten Wert innerhalb des Kyoto-Protokolls nicht durch steigern, während das andere System seine Berechtigungen von außerhalb erhöht wird. Emissionen mindert. Für die Bewertung, ob das Allerdings ist dies sehr umständlich und die Cap eines Partnersystems „angemessen“ ist, Europäische Kommission betont in ihrem müssen verschiedene Kriterien herangezogen Impact Assessment zur Überarbeitung der werden, wie z. B. der Entwicklungsstand, Emissionshandelsrichtlinie (COM(2008) 16 Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung, final) ausdrücklich, dass der EU-ETS nur mit die Marktdurchdringung emissionsarmer Systemen verlinkt werden sollte, die über ein Technologien (oder Verfahren), die verfügbaren absolutes Emissionsziel verfügen. Vermeidungspotenziale sowie deren -kosten. Beim Linking muss auch die zeitliche Neben der Frage eines „gerechten“ Burden Dimension berücksichtigt werden, insbesondere Sharing ist aus Sicht des Emissionshandels die Länge der Handelsperioden sowie Banking die Frage der Knappheit durch das Cap und Borrowing. In der EU beispielsweise, entscheidend: Wenn in einem der beteiligten besteht die dritte Handelsperiode des EU-ETS Systeme durch das Cap kein Knappheitssignal aus dem achtjährigen Zeitraum 2013 – 2020. ausgesendet wird, führt dies bei einem Linking Für die einzelnen Jahre der Handelsperiode dazu, dass auch das Knappheitssignal im wurde das Cap im Vorfeld festgelegt. Das Partnersystem verringert wird (oder vollständig Cap stellt sich nun als zu hoch dar, da sich verschwindet). Die Debatte um die „hot air“ schon große Überschüsse an EUA aus der - insbesondere russische und ukrainische zweiten Handelsperiode angesammelt haben. AAU - der ersten Verpflichtungsperiode des In Australien ist hingegen ein rollierendes Kyoto-Protokolls und deren Gefahr für das Cap geplant. Für jedes Jahr wird das Cap System belegt die Bedeutung seriös kalkulierter fünf Jahre im Voraus bestimmt. So kann auf Knappheitssignale. aktuelle Entwicklungen reagiert werden. Dies stellt jedoch auch eine Gefahr dar, das Cap Ist die Nutzung von Offsets nicht hinreichend aufgrund politischen Drucks auszuweiten bei der Cap-Festsetzung berücksichtigt und so eine anspruchsvolle Zielsetzung zu Linking verschiedener Emissionshandelssysteme 11
verhindern. Falls in einem der Systeme durch ist der Fall, wenn es kein absolutes Cap gibt einen wirtschaftlichen Aufschwung oder und ab dem Erreichen eines bestimmten Preises Produktionssubventionen die Nachfrage die Menge der Emissionsberechtigungen im nach Zertifikaten und damit der gemeinsame Markt unbeschränkt erhöht wird um den Preis Preis steigt, könnte dies unter Umständen die zu stabilisieren. Die australischen Regelungen entsprechende Regierung dazu verleiten, das sehen einen Höchstpreis in Höhe von 20 AUS$ Emissionsziel nach oben hin anzupassen. über einem noch nicht näher bestimmten internationalen CO2-Preis vor, der in den ersten Wenn in einem der verbundenen Systeme drei Jahren des Emissionshandels gelten soll. Banking (bzw. Borrowing) erlaubt ist, im anderen jedoch nicht, so wirkt sich dies Im kalifornischen System wie auch in Quebec dennoch auf beide Systeme aus. Zertifikate des gibt es eine Kombination aus Preisobergrenze Systems, das kein Banking zulässt, können bei und strategischer Reserve, der sog. Allowance Überschüssen am Ende der Handelsperiode Price Containment Reserve (PCR): Ein im anderen System für Abgabeverpflichtungen bestimmter Prozentsatz des jährlichen Caps verwendet werden, so dass Zertifikate dieses wird in die PCR überführt. Diese Reserve Systems in die nächste Handelsperiode wird zusätzlich neben den stattfindenden übertragen werden können und so die Auktionen und in drei Preisstufen angeboten. Menge der Emissionsberechtigungen in der 2013 sind diese 40, 45 und 50 US$ und steigen Folgeperiode erhöhen. Dadurch besteht in jährlich um 5% plus der Inflationsrate, bis der Folgeperiode auch in dem Land ohne sie 2020 voraussichtlich 65, 73 und 81 US$ Banking unter Umständen kein Anreiz mehr, erreichen. Die Einhaltung des Caps bleibt Investitionen in emissionsärmere Technologien somit gewährleistet, da die Preisobergrenze zu tätigen. Gleichermaßen verläuft es beim nur für in der Reserve verfügbare Borrowing. Lässt ein System kein Borrowing zu, Emissionsberechtigungen gilt. so können trotzdem über das andere System Emissionsberechtigungen gekauft werden, Ein Mindestpreis in nur einem der verlinkten wenn es sich dort für Betreiber finanziell Systeme ist wirkungslos, weil im Fall eines lohnt Borrowing zu betreiben. Es werden also CO2-Preises unterhalb des Mindestpreises Emissionen der nächsten Handelsperiode die Emissionsberechtigungen solange in dem vorgezogen. System ohne Mindestpreis gekauft werden, bis der Mindestpreis erreicht ist. Erst dann Sowohl durch Banking als auch durch werden wieder Zertifikate des anderen Systems Borrowing können Betreiber unter nachgefragt. Kalifornien und Quebec haben Umständen glaubwürdig argumentieren, daher im Vorfeld des Linkings ihre Regelungen ein bestimmtes Emissionsziel sei für sie nur für Mindestpreise bei Versteigerungen (Auction mit unverhältnismäßig großem Aufwand zu Reserve Price) harmonisiert und führen die erreichen. Beides beeinflusst also indirekt über Versteigerungen ab 2014 gemeinschaftlich technologische Lock-In-Effekte die zukünftige durch.3 Zielsetzung in allen verlinkten Systemen, und zwar unabhängig davon, ob dies in allen Systemen oder nur in einem System zulässig ist. Marktbeeinflussung Existiert bei einem Linking nur in einem der Systeme ein Höchstpreis, so gilt dieser laut Ellis und Tirpak (2006) für beide Systeme, wenn Marktteilnehmer unbeschränkt untereinander handeln können. Je nachdem wie ein Höchstpreis umgesetzt wird, kann die 3 In Kalifornien betrug der Mindestpreis bei den Versteigerungen im Jahr 2013 10,71 US$. Er wird ökologische Wirksamkeit gefährdet sein. Dies jährlich um 5% zzgl. der Inflationsrate angepasst. 12 Linking verschiedener Emissionshandelssysteme
Wettbewerbswirkungen von Anwendungsbereich, Umfang der Allokationsmechanismen und Systeme und weitere technische Offset-Nutzung Details Grundsätzliche Unterschiede zwischen den Die meisten Systeme (abgesehen von rein zu beobachtenden Systemen bestehen in auf den Strommarkt orientierten Systemen den vorgesehenen Allokationsmechanismen, wie RGGI4) beziehen Energiewirtschaft und wenngleich die meisten Systeme zumindest in relevante Industriesektoren mit ein. Im der Anfangszeit einen überwiegenden Anteil Gegensatz zum EU-ETS beschränken andere kostenloser Zuteilungen vorsehen. Werden in Systeme wie beispielsweise Australien die einem System Zertifikate kostenlos zugeteilt, Anwendung häufig nicht auf bestimmte im anderen System jedoch versteigert, so Industriezweige, sondern beziehen alle überwiegt gegenwärtig die Meinung, dass eine Anlagen ein, die über einer bestimmten Verlinkung von Systemen mit unterschiedlichen Emissionsschwelle liegen. In Systemen, die Allokationsmechanismen für das Erreichen auch indirekte Emissionen (d. h. die Emissionen der Minderungsziele unkritisch sei (unter aus dem Stromverbrauch) einbeziehen, wie z.B. anderem Hausotter et al (2011), Ellerman in Bejing oder Südkorea, sollen auf diese Weise (2012), Wartmann et al (2008), Baron und auch Einheiten des Dienstleistungssektors Bygrave (2002)). Die Unternehmen innerhalb einbezogen werden (Einzel-/Großhandel, des Systems, das ausschließlich versteigert, medizinische Einrichtungen, Hotels, öffentliche haben jedoch höhere Kosten und eventuell Gebäude, Finanzdienstleistungen). Wettbewerbsnachteile. Unterschiedliche Allokationsmechanismen können daher zu Für ein Linking ist es unerheblich, welche Diskussionen über die Verteilungsgerechtigkeit Sektoren das jeweils andere System einbezieht, führen. Dies könnte jedoch auch ohne ein sofern das Vertrauen in die Integrität und Linking der beiden Systeme der Fall sein. Stringenz des Cap-Setting gegeben ist. Sind beispielsweise Anlagen, die HFC 23 und Außerdem können großzügige Offset- N2O produzieren, vom Emissionshandel Regelungen Preisvorteile in einem der Systeme erfasst, so sollte sich die Cap-Bestimmung schaffen. Zwar würde eine solche Regelung im hierfür nicht an den historischen Emissionen Gesamtsystem zu sinkenden Preisen führen, orientieren, sondern an angemessenen da aber der Preis für Offset-Gutschriften Benchmarks. Da in diesen Sektoren erhebliche erfahrungsgemäß günstiger ist als der für Minderungspotenziale zu sehr niedrigen Emissionsberechtigungen, wird ein Preisvorteil Kosten realisiert werden können, würde dies der Emissionshandelsteilnehmer in dem ansonsten die erwünschte Knappheit im System einen System durch weitreichenden Gebrauch unterlaufen. günstiger Offset-Gutschriften gegenüber Emissionshandelsteilnehmern in einem System Prinzipiell ist auch das Linking von mit einer geringeren Nutzungsmöglichkeit Downstream-Systemen mit Upstream- oder von Offset-Gutschriften bestehen bleiben. Um Hybrid-Systemen möglich und unproblematisch, durch ein Linking Wettbewerbsverzerrungen wenn die beiden Komponenten klar abzubauen, die vor dem Linking aufgrund der voneinander abgegrenzt sind, um unterschiedlichen zugelassenen Offsetmengen Doppelzählungen zu vermeiden. Während der bestanden, sollte die zugelassene Quantität in EU ETS ausschließlich die Emittenten einbezieht beiden Systemen einen vergleichbaren Umfang (Anlagen und Luftfahrtbetreiber), also ein haben. reines Downstream-System ist, kombinieren 4 Die Regional Greenhouse Gas Initiative (RGGI) ist ein Zusammenschluss aus den nordostamerikanischen Bundesstaaten Connecticut, Delaware, Maine, Maryland, Massachusetts, New Hampshire, New York, Rhode Island und Vermont. Erfasst werden Emissionen aus der Stromerzeugung. Linking verschiedener Emissionshandelssysteme 13
andere Systeme einen Downstream- mit anderen ausgetauscht und dann gelöscht. Dabei einem Upstream-Ansatz, der nicht beim kann es jedoch zu Rundungsungenauigkeiten Emittenten, sondern beim Lieferanten oder kommen. Verkäufer des emissionshandelspflichtigen Brennstoffs ansetzt. So sind in Australien Erdgashändler emissionshandelspflichtig, und 4 Fazit auch in Kalifornien sollen ab 2015 Erdgas- und Erdöllieferanten einbezogen werden. In solchen Ein Linking von Emissionshandelssystemen Hybrid-Systemen umfasst der Emissionshandel muss so ausgestaltet werden, dass das – je nachdem welche Energieträger (Erdgas, gemeinsame Minderungsziel nicht nur auf dem Erdöl, Kohle) erfasst werden - weitere Sektoren Papier, sondern tatsächlich erreicht wird und in wie Gebäude und Verkehr. Bei Hybridsystemen beiden Systemen die richtigen Anreize gesetzt gibt es bereits Vorkehrungen zur Vermeidung werden, um die notwendige Transformation zu von Doppelzählungen (z. B. das Aussetzen einer emissionsarmen Wirtschaft einzuleiten. der Abgabepflicht für Brennstoffe, die an Downstream erfasste Anlagen geliefert Eine zentrale Voraussetzung für ein werden), so dass ein Linking zwischen einem erfolgreiches Linking ist daher ein stringentes Downstream- und einem Upstream-System Cap-Setting, das zu niedrigeren Emissionen vergleichsweise unproblematisch und über als den erwarteten führt, um die nötige Herkunftsnachweise für Brennstoff-Lieferungen Knappheit im System herzustellen. Dabei lösbar sein dürfte. müssen nicht alle Linking-Partner die gleiche Minderungsanstrengung erbringen. Aber es Das Linking von Systemen, die direkte muss über das gemeinsame Minderungsziel Emissionen adressieren, mit Systemen, die und den jeweiligen Beitrag der Linking-Partner auch die indirekten Emissionen erfassen, (burden sharing) Einigkeit bestehen. gestaltet sich schwieriger. In Systemen, die einen integrierten Markt für direkte Wichtig ist auch die Integrität der beteiligten und indirekte Emissionen haben, können Systeme. Linking-Partner müssen darauf z. B. Doppelzählungen in Bezug auf die vertrauen können, dass eine Tonne CO2- Minderung von Emissionen dazu führen, Äquivalent in dem einen System einer Tonne dass die Minderungsmenge überschätzt in dem anderen System entspricht. Strenge und die Emissionsmenge unterschätzt wird Regelungen für Monitoring, Reporting and (Wartmann et al (2008)). Sinnvoller scheint Verification und ihre glaubwürdige Anwendung daher, die Märkte für direkte und indirekte sind dabei genauso entscheidend wie Emissionen zu trennen. Existiert doch ein wirkungsvolle Sanktionsmechanismen bei integrierter Markt mit einem gemeinsamen Cap Nicht-Compliance. für direkte und indirekte Emissionen, dann kann eine Umrechnung der Zertifikate bei Besonderes Augenmerk verdient außerdem Verwendung im anderen System erfolgen, um die Zulässigkeit von Gutschriften aus die unterschiedliche Reichweite abzubilden. Kompensationsprojekten (offsets): Lässt Der Umrechnungskurs ergibt sich dann aus dem das eine System mehr Offsets zu als das Anteil der direkten Emissionen am Gesamtcap. andere, kann dies bei nicht hinreichender Berücksichtigung im Cap-Setting auch in dem Werden unterschiedliche Einheiten der anderen System zu einer Aufweichung des Caps Zertifikate oder unterschiedliche Global führen. Auch Abweichungen bei der Art und Warming Potentials (GWP) verwendet, so muss Qualität von Offsets oder bei der Berechnung laut Wartmann et al (2008) eine Umrechnung der Minderungsmengen können einem Linking beim Transfer von Zertifikaten zwischen im Wege stehen. zwei Emissionshandelssystemen erfolgen. Die Emissionsberechtigungen des einen Bei Zweifeln an der Integrität des anderen Systems werden gegen die neu generierten Systems bzw. an der Stringenz der umgerechneten Emissionsberechtigungen des Emissionsziele kann eine mengenmäßige 14 Linking verschiedener Emissionshandelssysteme
Beschränkung für die Anerkennung der getan hätten. Dann steht das Linking von Emissionsberechtigungen aus dem anderen Emissionshandelssystemen nicht nur für System hilfreich sein. Dies schmälert zwar kostengünstigen, sondern auch für einen die mit einem Linking beabsichtigten wirkungsvollen Klimaschutz. Effizienzgewinne, würde aber ein Mindestmaß der nationalen oder regionalen klimapolitischen Dies sollte aber nicht dazu verleiten, Steuerungsfähigkeit gewährleisten. Wird diesen Ansatz als alleinige oder bevorzugte den Auswirkungen der im Partnersystem Lösung für die Erreichung eines globalen zugelassenen Offset-Nutzung misstraut, kann Kohlenstoffmarktes zu verfolgen. Der z.B. im Rahmen der Linking-Verhandlungen Abschluss eines globalen Klimaabkommens mit auch für deren Verwendung eine Minderungsverpflichtungen und einheitlichen Mengenbeschränkung vereinbart werden, so Standards für alle (Top Down) bleibt die dass nur eine begrenzte Zahl von Offsets in den bevorzugte weil umfassendste Lösung. Ein gemeinsamen Markt kommen. erfolgreiches Linking kann hierfür positive Impulse setzen. Zwei Systeme, die sich verknüpfen, sollten langfristig ähnliche klimapolitische Ziele verfolgen, um zu vermeiden, dass Änderungen im Cap-Setting, in den konjunkturellen oder sonstigen externen Rahmenbedingungen in dem einen System auch zu einem unerwünscht hohen oder niedrigen Preis in dem anderem System führen können. Vor einem Linking steht daher ein umfassender Verhandlungsprozess, der in klaren Vereinbarungen zu Mindestkriterien, möglichen Erweiterungen, aber auch einem möglichen Austritt aus der Partnerschaft münden sollte. Möglicherweise werden in manchen Fällen die Emissionsberechtigungen auch nicht vollständig, sondern im Rahmen von festgelegten Quoten austauschbar sein. Da die Verhandlungen für ein internationales Handelssystem im Rahmen der UNFCCC schwierig sind und weltweit viele Emissionshandelssysteme entstehen, bieten die Bestrebungen und Verhandlungen für ein Linking verschiedener Systeme als Bottom Up Ansatz die Möglichkeit für einen substanziellen Fortschritt auch bei den internationalen Klimaschutzverhandlungen (die grundsätzlich eher Top Down orientiert sind). Damit verbunden ist auch die Hoffnung, dass sich die Linking-Partner motiviert durch die klimapolitische Zusammenarbeit mit anderen Staaten und die Vorteile, die sie aus dem Linking ihrer Systeme ziehen, auch international auf ambitioniertere Klimaziele verständigen als sie es ohne ein Linking Linking verschiedener Emissionshandelssysteme 15
5 Weiterführende Literatur ▸▸ Weiterführende Informationen zu Linking und anderen aktuellen Themen finden Sie auf der DEHSt-Website unter http://www.dehst.de/Perspektiven ▸▸ Baron, Richard; Bygrave, Stephen (OECD/IEA 2002): Towards international Emissions Trading: Design implications for Linkages. http://www.oecd.org/environment/cc/2766158.pdf ▸▸ Zhou, Di; Delbosc, Anais (CDC Climat Research 2013): The Economic Tools of Chinese Climate and energy Policy at the time of the 12th Five-Year-Plan http://www.cdcclimat.com/IMG//pdf/13-01_climate_report_38_economic_tools_of_chinese_ climate-energy_policies_cdc_climat_research.pdf ▸▸ Zetterberg, Lars (Fores 2012): Linking the Emissions Trading Systems in EU and California, Stockholm http://fores.se/assets/780/FORES-California_ETS-web.pdf ▸▸ Wartmann, Sina; Klaus, Sebastian; Scharte, Matthias; Harnisch, Jochen; Heilmann, Sven; Bertenrath, Roman (Ecofys/FiFo 2008): Kritische Systemcharakteristika bei der Verknüpfung von Systemen zum Handel mit Emissions-/Reduktionszertifikaten (UBA Texte 03/2008) http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3444.pdf ▸▸ State and Trends of the Carbon Market (2012), World Bank http://siteresources.worldbank.org/INTCARBONFINANCE/Resources/State_and_Trends_2012_ Web_Optimized_19035_Cvr&Txt_LR.pdf ▸▸ Hausotter, Tobias;Steuer, Sibyl; Tänzler, Dennis (Adelphi 2011): Competitiveness and Linking of Emission Trading Systems (UBA Climate Change 01/2011) http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/4051.pdf ▸▸ Nordic Council of Ministers (Norden 2013): Demand in a Fragmented Global Carbon Market: Outlook and Policy Options http://www.norden.org/no/publikasjoner/publikasjoner/2013-525 ▸▸ Ellis, Jane; Tirpak, Dennis (2006): Linking GHG Emission Trading Schemes and Markets, OECD/ IEA. COM/ENV/EPOC/IEA/SLT(2006)6. http://www.oecd.org/environment/cc/37672298.pdf ▸▸ Sterk, Wolfgang; Mersmann, Florian(2012): Domestic Emission Trading Systems in Non-Annex I Countries – State of Play and Future Prospects; JIKO Policy Paper 2/2011; August 2011 http://www.jiko-bmu.de/files/basisinformationen/application/pdf/pp-ets-developing- countries-110913_.pdf ▸▸ Ellermann, Denny (2012): Linking Emissions Trading Schemes: Back to the Basics; Vortrag am 12. November 2012 im Rahmen der ZEW-Konferenz “Rise of ETS in Asia“ ▸▸ COM(2008) 16 final, Europäische Kommission, “Proposal for a directive of the European Parliament and of the Council amending Directive 2003/87/EC so as to improve and extend the greenhouse gasemission allowance trading system of the Community” http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2008:0016:FIN:en:PDF 16 Linking verschiedener Emissionshandelssysteme
Anhang I: Überblick über bereits existierende bzw. in der Vorbereitung weit fortgeschrittene Emissionshandelssysteme (Stand: 2013) EU Australien Kalifornien China (Guangdong) Südkorea Mio. Einwohner 501,1 (2010 – EU 27) 22,5 (2010) 37 (2010) (Quebec: 7,9) 104 (2010) 50 (2010) GDP (Mrd. USD) 17.570 (2011) 1.244 (2010); 1.487 (2011) 1.877 (2010) 838 (2011) 1.015 (2010); 1.116 (2011) Beginn ETS ▸▸ 1. HP ▸▸ Fixpreis: 1.7.2012 1.1.2013 Pilotphase: 2013-2015 1.1.2015 1.1.2005-31.12.2007 ▸▸ Flexibler Preis: 1.7.2015 (erste Auktion im November (erste Auktion im Septem- ▸▸ 2. HP 2012) ber 2012) Die aktuelle Regierung plant 1.1.2008-31.12.2012 Abschaffung des Systems ▸▸ 3. HP: ab 1.7.2014. 1.1.2013-31.12.2020 Anwendungsbereich ▸▸ CO2, ab 3. HP auch N2O, ▸▸ CO2, CH4, N2O, PFCs ▸▸ CO2, CH4, N2O, NF3, PFCs, ▸▸ CO2 ▸▸ CO2, CH4, N2O, PFCs, PFCs ▸▸ Anlagen mit Emissionen HFCs, SF6, ▸▸ direkte und indirekte HFCs, SF6 ▸▸ Anlagen mit Emissionen > 25.000 t CO2-e/a; ▸▸ Anlagen mit Emissionen Emissionen ▸▸ ca. 490 Anlagen bzw. > 25.000 t CO2-e/a aus auch Erdgashändler und > 25.000 t CO2-e/a ▸▸ Einheiten mit Unternehmen mit definierten Tätigkeiten Mülldeponien ▸▸ Industrie und Emissionen Emissionen ▸▸ Energieerzeugung und ▸▸ Treibstoffsteuern Stromerzeugung und > 20.000 t CO2, > 25.000 t CO2-e/a Industrie orientieren sich am Stromnutzung von ▸▸ Stromproduktion und 8 ▸▸ Industrie- und ▸▸ ca. 46 % der Emissionen CO2-Preis außerhalb des Staates, Industriesektoren, Energiesektor, Gebäude- ▸▸ 60 % der THG- aber 2015 auch Brenn- und Transportsektor, ▸▸ ab 2015 auch Gebäude Emissionen und Treibstoffhändler Deponien und und Verkehr ▸▸ 85 % der THG- Landwirtschaft; ▸▸ 828 Unternehmen Emissionen (ab 2015) ▸▸ 60 % der THG- ▸▸ 42 % des Emissionen Stromverbrauchs, 63 % der Industrieemissionen Linking verschiedener Emissionshandelssysteme 17
18 EU Australien Kalifornien China (Guangdong) Südkorea Cap-Setting ▸▸ Cap wird ex-ante ▸▸ bis zum 31.5.2014 wird ▸▸ Cap verringert sich ▸▸ abgeleitet aus BIP- ▸▸ abgeleitet aus BIP- für die jeweilige das Cap für die ersten jährlich um Erwartung und Erwartung und Handelsperiode fünf Jahre festgelegt 2 % (2013-2014) bzw. Emissionsintensitätsziel Reduktionsziel von festgesetzt ▸▸ Danach wird 3 % (2015-2020) ▸▸ Cap lässt absolutes -30 % ggü. BAU bis 2020 ▸▸ in 3. HP verringert sich jedes Jahr die ▸▸ Cap 2013: 162,8 Mio. t Emissionswachstum zu (entspräche in 2020 Cap jährlich um 1,74 % Emissionsobergrenze ca. 341 Mio. t CO2e bei ▸▸ Cap 2014: 160 Mio t ▸▸ Cap für 2015: 277 Mio. t für das Handelsjahr fünf 60 % der nationalen ▸▸ Cap 2013: 2,04 Mrd t ▸▸ Cap 2015: 394,5 Mio. t (42% des Emissionsziels Jahre später festgelegt Emissionen) CO2-e der Provinz) (rollierendes Cap) ▸▸ Cap 2015 (geschätzt): ca. 380 Mio. t Allokation ▸▸ In 3. HP vollständige ▸▸ Grundsätzlich ▸▸ Kostenlose Zuteilung ▸▸ 100 % kostenlose ▸▸ 95 % kostenlose Versteigerung für Versteigerung nach BM. Die Zuteilung in Höhe der Zuteilung zwischen Stromerzeugung100 % (übergangsweise kostenlose Zuteilung erwarteten Emissionen 2015 und 2020 (100 % Linking verschiedener Emissionshandelssysteme kostenlose kostenlose Zuteilung für entsprechen rund ▸▸ Teilweise Auktionierung bei energie- und Zuteilung für Carbon ca. 30 % der Emissions 90%der historischen für Kapazitätserwei handelsintensiven Leakage gefährdete berechtigungen) Emissionen. Die terungen/Neuanlagen Industriezweigen) Industriezweige ▸▸ Für energie- und restlichen 10% werden ▸▸ Early Auctions möglich ▸▸ Details müssen noch (Energie- und handelsintensive versteigert. ausgearbeitet werden Handelsintensität), auch Sektoren gibt es andere Industriezweige übergangsweise erhalten kostenlose (2013/14 bis 2016/17) Zuteilung, aber kostenlose Zuteilungen mit abnehmendem (zwischen 66 % und Prozentsatz 95 % der branchen ▸▸ Zuteilung erfolgt nach durchschnittlichen Produkt-Benchmarks Emissionen des (Emissionswert der Vorjahres bei 10 % besten Anlagen) abnehmenden ▸▸ Gesamter Anteil der Prozentsätzen) anhand kostenlosen Zuteilung von Benchmarks, darf Industrie-Cap nicht die auf den überschreiten Branchendurchschnitt bezogen sind (sowohl für direkte als auch für indirekte Emissionen), ebenso für eine begrenzte Zahl an Stromerzeugern
EU Australien Kalifornien China (Guangdong) Südkorea Preisregulierung Wenn der EUA-Preis mehr ▸▸ Zwischen 2015/16 und ▸▸ Allowance Price nicht bekannt ▸▸ Preisregulierung als sechs Monate lang 2017/18 ist Höchstpreis Containment Reserve bei den folgenden mehr als das Dreifache des vorgesehen (PCR): ein bestimmter Vorkommnissen: Durchschnittspreises in ▸▸ Um den australischen Prozentsatz des ▸▸ Wenn der Zertifikatspreis den beiden vorhergehen- Caps wird in Reserve 6 Monate lang mehr Emissionshandel den Jahren beträgt und die überführt; Reserve als das Dreifache des mit dem EU-ETS zu durchschnittlichen Preisentwicklung nicht auf verbinden, wurde der für Verkäufe zu fixen Preises in den beiden veränderte Marktgegeben- die Jahre 2015/16 bis Preisstufen werden vorhergehenden Jahren heiten zurückzuführen ist, 2017/18 vorgesehene zusätzlich zu den beträgt. kann ein Teil der Versteige- regelmäßigen Auktionen Mindestpreis ▸▸ Verdopplung des rungsmenge vorverlegt wer- angeboten Verkauf durchschnittlichen abgeschafft den oder es können bis zu in 3 Preis-Stufen Handelsvolumen und 25 % der Reserve für neue (40$, 45$, 50$, und Preises innerhalb von Marktteilnehmer versteigert einem Monat steigen jährlich um werden. 5 %+Inflationsrate ▸▸ Preisabfall von 60% ▸▸ nur die unter das Cap im Vergleich zum fallenden Betreiber sind Durchschnittspreis der zugelassen letzten 2 Jahre innerhalb eines Monats ▸▸ Auction Reserve Preis (Mindestpreis): ▸▸ Mögliche Maßnahmen: 10 US$ (jährl. ▸▸ Zusätzliche Zuteilung Inflationsausgleich plus von bis zu 25% aus der 5 % Steigerung) Reserve (ca. 3% der gesamten Zertifikate) ▸▸ Festlegung von Mindestmengen (70% der Zuteilungsmenge) und Maximalmengen (150% der Zuteilungsmenge) von Zertifikaten, die gehalten werden dürfen ▸▸ Begrenzung oder Erhöhung der vorziehbaren Emissionsmenge (borrowing) ▸▸ Begrenzung oder Erhöhung der maximalen Offset-Menge ▸▸ Festlegung von temporären Mindest- und Höchstpreisen Linking verschiedener Emissionshandelssysteme 19
20 EU Australien Kalifornien China (Guangdong) Südkorea Offsets ▸▸ Kyoto-Offsets nutzbar ▸▸ Gutschriften der ▸▸ 8 % der jährl. ▸▸ Nur chinesische Offsets ▸▸ Nur nationale Offsets, gemäß der national eigenen Carbon Farming Verpflichtung (CCER) für 5-10 % der evtl. aus nationalen CDM unterschiedliche Initiative bei Einführung ▸▸ Nur Offsets der ARB Emissionen Projekten Quoten für Offset- des flexiblen Preises in bzw. der WCI Nutzung (D:22 % unbegrenzter Höhe der individuellen ▸▸ Kyoto-Offsets (CER, ERU, Zuteilungsmenge aus RMU) ) bei Einführung 2. HP) für den Zeitraum des flexiblen Preises 2008-2012 und max. bis zu 12,5 % der 50 % der Reduk Verpflichtungen eines tionsverpflichtung Jahres 2008-2020 ▸▸ In 3. HP dürfen nur noch Restmengen der jeweiligen Quote Linking verschiedener Emissionshandelssysteme eingesetzt werden, die nicht in 2. HP verwendet wurden ▸▸ Ab 2013 keine ERUs und nur CERs aus LDCs (keine HFC und Adipinsäureprojekte) ▸▸ Neuanlagen: bis 4,5 % ihrer Emissionsmenge Besonderheiten ▸▸ Erstes EH-System mit 30 ▸▸ 2012/13–2014/15: ▸▸ Linking verschiedener ▸▸ Größtes chines. ▸▸ Borrowing erlaubt teilnehmenden Staaten Phase mit festgelegtem sub-nationaler Systeme Pilotsystem in einer ▸▸ Vgl.weise lange CO2-Preis ▸▸ Größter politisch einflussreichen Planungszeiträume ▸▸ Ab 2015 freier Handel Anwendungsbereich Region insbesondere für Cap- ▸▸ Wachsendes Cap Setting (3. HP umfasst ▸▸ Vollständige kostenlose 8 Jahre) Zuteilung in Höhe der erwarteten Emissionen ▸▸ Direkte und indirekte Emissionen
EU Australien Kalifornien China (Guangdong) Südkorea MRV ▸▸ Anlagenbetreiber ▸▸ Überwachung und ▸▸ Jährliche ▸▸ Verordnung in ▸▸ MRV über GHG/Energy überwachen Berichterstattung seit Berichterstattung über Entwicklung Target Management Emissionen gemäß 2008 verpflichtend auf Online Tool ▸▸ CEMS als vorrangige System (TMS) Überwachungsplan Grundlage des NGER ▸▸ Erleichterungen für Methode geplant ▸▸ Prüfung der Berichte ▸▸ Überwachungsplan und Acts Kleiemittenten durch unterschiedliche ▸▸ Unabhängiges Berichterstattung via ▸▸ Berichterstattung an ▸▸ Unabhängiges Verifizierungssystem Ministerien je nach Formular-Management- den CER via OSKAR Verifizierungssystem geplant Sektor System System ▸▸ Unabhängiges ▸▸ Vereinfachte ▸▸ Prüfung der Berichte Verifizierungssystem Berechnungsmethoden durch CER für Kleinemittenten ▸▸ Externe Verifizierung ▸▸ Verifizierung der durch registrierte Emissionsberichte durch Auditoren nur in unabhängige Auditoren Verdachtsfällen Quellen: Für Bevölkerung/GDP-Daten: Wikipedia/nationale Statistiken für Systemcharakteristika: insbesondere State and Trends of the Carbon Market (World Bank 2012), ICAP/Ecofys (www.icapcarbonaction.org, Dezember 2012), Point Carbon Meldungen, CDC Climat 2013 Linking verschiedener Emissionshandelssysteme 21
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt Bismarckplatz 1 14193 Berlin www.dehst.de | emissionshandel@dehst.de
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