Lizenzierungsplattform für wissenschaftliche Werke? - VDB Stellungnahme Verein Deutscher Bibliothekarinnen und Bibliothekare Bielefeld September ...

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Lizenzierungsplattform für
wissenschaftliche Werke?

Stellungnahme Verein Deutscher Bibliothekarinnen und Bibliothekare
                               VDB
                    Bielefeld September 2018
Der Verband

             Der VDB - Verein Deutscher Bibliothekarinnen und Bibliothekare wurde im Jahr
             1900 gegründet und ist die älteste bibliothekarische Vereinigung in Deutschland.
             Heute zählt der VDB rund 1.700 Mitglieder, die überwiegend im wissenschaftlichen
             Bibliothekswesen beschäftigt sind bzw. dafür ausgebildet werden oder die den
             Zielen des Vereins nahe stehen und diese vertreten.

             Zweck des Vereins ist es, den Kontakt unter den Mitgliedern zu stärken, ihre
             Berufsinteressen wahrzunehmen, sich für die Erweiterung ihrer Fachkenntnisse
             einzusetzen und das wissenschaftliche Bibliothekswesen zu fördern. Laufend
             behandelt     der     VDB    alle  Angelegenheiten     des    Berufs,   hält
             Fortbildungsveranstaltungen und Tagungen ab, gibt Publikationen heraus und
             arbeitet mit anderen Organisationen des Bibliotheks- und Informationswesens
             zusammen.

26.08.2018                          www.vdb-online.org
Themen
• Ergebnisse Pilotstudie Einzelerfassung Osnabrück
• Aufwand Nutzen Relation innerhalb von Hochschulen
• Auswirkungen auf die Lehre
• Warum die Einzelerfassung nicht funktionieren wird
• Plädoyer für Pragmatismus
• Besser: Umstellung auf publikationsfinanzierte Verlagsangebote

26.08.2018                    www.vdb-online.org
Einzelermittlung
     Einzelerfassung macht digitale              Beispielerhebung Osnabrück:
      Nutzung für Wissenschaftler                Kosten und Nutzen stehen in
               unattraktiv                       keinem Verhältnis

  Einzelerfassung beeinträchtigt die
          Qualität der Lehre                     Beispielrechnungen liefern valide
                                                 Ergebnisse
         Einzelerfassung produziert
           immense Zusatzkosten

26.08.2018                            www.vdb-online.org
Pilotprojekt Einzelerfassung
der Univ. Osnabrück 2014/15
Universitäten nutzen Moodle, Ilias, StudIP und OLAT zur Distribution von
Werken nach § 52aUrhG

Zwischen 10.10.2014-09.02.2015 wurden 36.749 Dokumente über StudIp
zugänglich gemacht. Meldungsprüfung war für Lehrende verpflichtend. Davon
1.029 Dateien wurden als Werknutzung erfolgreich an VG Wort gemeldet.

Aufwand: 4 Min/Meldung ohne Rechercheaufwand, Beurteilung

  Nachweise: Anne Fuhrmann-Siekmeyer, Tobias Thelen, Andreas Knaden: Pilotprojekt zur Einzelerfassung der Nutzung von Texten nach §52aUrhG an der Universität
  Osnabrück. Abschlussbericht.
  https://repositorium.ub.uni-osnabrueck.de/handle/urn:nbn:de:gbv:700-2015061913251

26.08.2018
Ergebnis: Pilotprojekt Osnabrück

80% der hochgeladenen Dokumente war nicht meldepflichtig

90% der Meldungen bezogen sich human-, geistes- und sozialwiss. Fächer

Rückmeldung Lehrende: bürokratische Belastung, Verzicht auf Nutzung

Rückgang auf 25% der üblichen Bereitstellungsanzahl

60% der Studierenden nannten hohen Mehraufwand, da sie selbst zur Beschaffung gezwungen
wurden.

26.08.2018                                www.vdb-online.org
Vereinfachungen 2016
Meldepflichtige Werke werden               Einrichtung Kostenlimits möglich
in Klassen unterteilt, mit oder
ohne werkbezogene Daten
Manuelle Einzelmeldungen                   Prepaid Lösungen möglich
direkt bei VG Wort möglich

Technische Voraussetzung der               Admins haben Storno-option vor
Nachnutzung bereits erfolgter              Erstellung der semester- oder
Meldungen geschaffen                       jahresweisen Rechnungslegung
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Aufwände

Lehrende/Bibliothek                                     Technisch
Regelmäßige Schulung und Beratung der                   Zurechnung der Kosten innerhalb der Universität
Lehrenden
                                                        Accountmanagement für Meldeberechtigung
Lehrende müssen bewerten/Abgrenzung Zitatrecht

                                                        Schnittstellen LMS pflegen, aktuell halten
Prüfung der wirtschaftlichsten Lösung: Meldung
oder Lizenzierung der Ressource durch Bibliothek        Verfügbarkeit der Plattform sicher stellen

Abrechnung
                                                        Effizienter Abgleich der entstehenden Kosten und
                                                        bestehenden Lizenzierungen

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Essentials
Wissenschaft benötigt Informationen aus Texten

Je mehr Texte gelesen werden können, desto mehr Texte entstehen neu

Je öfter die Informationen geteilt werden, desto mehr Nutzung der Texte entsteht

Um Texte teilen zu können, braucht es einfache Zugänglichkeitsmechanismen

Die Zahlung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung von Texten benötigt keine
komplizierten Zugangswege und sollte sie nicht fordern

Wissenschaftler in die Illegalität zu drängen sollte nicht versucht werden

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Begleiteffekte
Studierende werden in der Vorbereitung von
Veranstaltungen administrativ belastet

Hochschule weist Verfahren an, die sie schwer
überprüfen kann (LMS –Account
einsehen?/DSGVO)

Zeitliche Verzögerungen bei der Bereitstellung
des Zugangs zu Content ist der diametrale
Gegensatz zu allen Serviceanstrengungen der
Bibliotheken in den letzten Jahren
                                                               "Dieses Foto" von Unbekannter Autor ist lizenziert gemäß CC BY-SA-NC
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§ 60h UrhG, Abs. 3 S.1 genügt wie er ist

         Eine Pauschalierung
       oder eine repräsentative
       Stichprobe der Nutzung                          Eine Einzelerfassung von
              reicht zur                                 Nutzungen kann die
         nutzungsabhängigen                            Verwertungsgesellschaft
           Berechnung der                                  nicht verlangen.
            angemessenen
            Vergütung aus.

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Aktuelle Diskussionsvorschläge
Lizenzvorrang für Verlage, die auf Lizenzierungsplattform für PDF
Download bereitstellen
Größere Auszüge (bis 50%

Semesterweise Abrechnung

Für alle anderen Titel pauschale Zahlung an VG Wort

26.08.2018                   www.vdb-online.org
Dagegen spricht
Für über die Schranken hinausgehende Angebote benötige ich keine Plattform, sondern
lediglich einzelvertragliche Regelungen mit dem Anbieter.

Eine für alle Anbieter rechtlich verpflichtende Lizenzplattform stößt auf große
wettbewerbliche und rechtliche Bedenken; sie führt zu einer Benachteiligung kleinster
Anbieter, deren technische Infrastruktur hierfür nicht ausreicht.

Die gesetzliche Regelung zu den digitalen Semesterapparaten (§ 60a im System mit §60g
und §60h) sehen gerade keinen Vertragsvorrang vor. Die gesetzlichen Regelungen sollten
zunächst einmal praktische Anwendung finden und ihre Wirksamkeit beweisen, bevor in
das System eingegriffen wird.

26.08.2018                             www.vdb-online.org
und
Gerade die großen Verlage werden (auch vor dem Hintergrund von DEAL) an einem
solchen System nicht teilnehmen, weil sie ihrerseits einzelvertraglich bessere
Konditionen anbieten können

Mit ausländischen Anbietern wird es weiterhin Einzellizenzen geben, deren
Wissenschaftsverständnis ist jetzt schon ein anderen (z.B. erlauben manchen Verträge
schon jetzt das Teilen einzelner ZS-Beiträge mit Fachkollegen in Einrichtungen außerhalb
des Lizenznehmers)
60a ist als gesetzlich erlaubte Nutzung immer nur der Minimumstandard für die
wissenschaftliche Nutzung - die Szenarien sind vielfältig (z.B. im TDM) und alle
denkbaren Nutzungsbedingungen können in einer einzigen Lizenzplattform niemals
abgebildet werden

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Und zuletzt

               Eine Meldepflicht für Creative Commons-
               lizenzierte Open-Access Werke und Open
             Educational Resources würde nicht nur keine
               Akzeptanz bei Lehrenden und Lernenden
             finden sondern auch alle Anstrengungen der
             Bibliotheken bezüglich der Bereitstellung von
             OA-Content im Publikationsprozess wie in den
              Rechercheplattformen ad absurdum führen

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                                                             lizenziert gemäß CC BY-SA
Diskussion gerne
hier oder im VDBlog
Anke Berghaus-Sprengel, stellvertretende Vorsitzende VDB

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