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Lizenzierungsplattform für wissenschaftliche Werke? Stellungnahme Verein Deutscher Bibliothekarinnen und Bibliothekare VDB Bielefeld September 2018
Der Verband Der VDB - Verein Deutscher Bibliothekarinnen und Bibliothekare wurde im Jahr 1900 gegründet und ist die älteste bibliothekarische Vereinigung in Deutschland. Heute zählt der VDB rund 1.700 Mitglieder, die überwiegend im wissenschaftlichen Bibliothekswesen beschäftigt sind bzw. dafür ausgebildet werden oder die den Zielen des Vereins nahe stehen und diese vertreten. Zweck des Vereins ist es, den Kontakt unter den Mitgliedern zu stärken, ihre Berufsinteressen wahrzunehmen, sich für die Erweiterung ihrer Fachkenntnisse einzusetzen und das wissenschaftliche Bibliothekswesen zu fördern. Laufend behandelt der VDB alle Angelegenheiten des Berufs, hält Fortbildungsveranstaltungen und Tagungen ab, gibt Publikationen heraus und arbeitet mit anderen Organisationen des Bibliotheks- und Informationswesens zusammen. 26.08.2018 www.vdb-online.org
Themen • Ergebnisse Pilotstudie Einzelerfassung Osnabrück • Aufwand Nutzen Relation innerhalb von Hochschulen • Auswirkungen auf die Lehre • Warum die Einzelerfassung nicht funktionieren wird • Plädoyer für Pragmatismus • Besser: Umstellung auf publikationsfinanzierte Verlagsangebote 26.08.2018 www.vdb-online.org
Einzelermittlung Einzelerfassung macht digitale Beispielerhebung Osnabrück: Nutzung für Wissenschaftler Kosten und Nutzen stehen in unattraktiv keinem Verhältnis Einzelerfassung beeinträchtigt die Qualität der Lehre Beispielrechnungen liefern valide Ergebnisse Einzelerfassung produziert immense Zusatzkosten 26.08.2018 www.vdb-online.org
Pilotprojekt Einzelerfassung der Univ. Osnabrück 2014/15 Universitäten nutzen Moodle, Ilias, StudIP und OLAT zur Distribution von Werken nach § 52aUrhG Zwischen 10.10.2014-09.02.2015 wurden 36.749 Dokumente über StudIp zugänglich gemacht. Meldungsprüfung war für Lehrende verpflichtend. Davon 1.029 Dateien wurden als Werknutzung erfolgreich an VG Wort gemeldet. Aufwand: 4 Min/Meldung ohne Rechercheaufwand, Beurteilung Nachweise: Anne Fuhrmann-Siekmeyer, Tobias Thelen, Andreas Knaden: Pilotprojekt zur Einzelerfassung der Nutzung von Texten nach §52aUrhG an der Universität Osnabrück. Abschlussbericht. https://repositorium.ub.uni-osnabrueck.de/handle/urn:nbn:de:gbv:700-2015061913251 26.08.2018
Ergebnis: Pilotprojekt Osnabrück 80% der hochgeladenen Dokumente war nicht meldepflichtig 90% der Meldungen bezogen sich human-, geistes- und sozialwiss. Fächer Rückmeldung Lehrende: bürokratische Belastung, Verzicht auf Nutzung Rückgang auf 25% der üblichen Bereitstellungsanzahl 60% der Studierenden nannten hohen Mehraufwand, da sie selbst zur Beschaffung gezwungen wurden. 26.08.2018 www.vdb-online.org
Vereinfachungen 2016 Meldepflichtige Werke werden Einrichtung Kostenlimits möglich in Klassen unterteilt, mit oder ohne werkbezogene Daten Manuelle Einzelmeldungen Prepaid Lösungen möglich direkt bei VG Wort möglich Technische Voraussetzung der Admins haben Storno-option vor Nachnutzung bereits erfolgter Erstellung der semester- oder Meldungen geschaffen jahresweisen Rechnungslegung 26.08.2018 www.vdb-online.org
Aufwände Lehrende/Bibliothek Technisch Regelmäßige Schulung und Beratung der Zurechnung der Kosten innerhalb der Universität Lehrenden Accountmanagement für Meldeberechtigung Lehrende müssen bewerten/Abgrenzung Zitatrecht Schnittstellen LMS pflegen, aktuell halten Prüfung der wirtschaftlichsten Lösung: Meldung oder Lizenzierung der Ressource durch Bibliothek Verfügbarkeit der Plattform sicher stellen Abrechnung Effizienter Abgleich der entstehenden Kosten und bestehenden Lizenzierungen 26.08.2018 www.vdb-online.org
Essentials Wissenschaft benötigt Informationen aus Texten Je mehr Texte gelesen werden können, desto mehr Texte entstehen neu Je öfter die Informationen geteilt werden, desto mehr Nutzung der Texte entsteht Um Texte teilen zu können, braucht es einfache Zugänglichkeitsmechanismen Die Zahlung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung von Texten benötigt keine komplizierten Zugangswege und sollte sie nicht fordern Wissenschaftler in die Illegalität zu drängen sollte nicht versucht werden 26.08.2018 www.vdb-online.org
Begleiteffekte Studierende werden in der Vorbereitung von Veranstaltungen administrativ belastet Hochschule weist Verfahren an, die sie schwer überprüfen kann (LMS –Account einsehen?/DSGVO) Zeitliche Verzögerungen bei der Bereitstellung des Zugangs zu Content ist der diametrale Gegensatz zu allen Serviceanstrengungen der Bibliotheken in den letzten Jahren "Dieses Foto" von Unbekannter Autor ist lizenziert gemäß CC BY-SA-NC 26.08.2018 www.vdb-online.org
§ 60h UrhG, Abs. 3 S.1 genügt wie er ist Eine Pauschalierung oder eine repräsentative Stichprobe der Nutzung Eine Einzelerfassung von reicht zur Nutzungen kann die nutzungsabhängigen Verwertungsgesellschaft Berechnung der nicht verlangen. angemessenen Vergütung aus. 26.08.2018 www.vdb-online.org
Aktuelle Diskussionsvorschläge Lizenzvorrang für Verlage, die auf Lizenzierungsplattform für PDF Download bereitstellen Größere Auszüge (bis 50% Semesterweise Abrechnung Für alle anderen Titel pauschale Zahlung an VG Wort 26.08.2018 www.vdb-online.org
Dagegen spricht Für über die Schranken hinausgehende Angebote benötige ich keine Plattform, sondern lediglich einzelvertragliche Regelungen mit dem Anbieter. Eine für alle Anbieter rechtlich verpflichtende Lizenzplattform stößt auf große wettbewerbliche und rechtliche Bedenken; sie führt zu einer Benachteiligung kleinster Anbieter, deren technische Infrastruktur hierfür nicht ausreicht. Die gesetzliche Regelung zu den digitalen Semesterapparaten (§ 60a im System mit §60g und §60h) sehen gerade keinen Vertragsvorrang vor. Die gesetzlichen Regelungen sollten zunächst einmal praktische Anwendung finden und ihre Wirksamkeit beweisen, bevor in das System eingegriffen wird. 26.08.2018 www.vdb-online.org
und Gerade die großen Verlage werden (auch vor dem Hintergrund von DEAL) an einem solchen System nicht teilnehmen, weil sie ihrerseits einzelvertraglich bessere Konditionen anbieten können Mit ausländischen Anbietern wird es weiterhin Einzellizenzen geben, deren Wissenschaftsverständnis ist jetzt schon ein anderen (z.B. erlauben manchen Verträge schon jetzt das Teilen einzelner ZS-Beiträge mit Fachkollegen in Einrichtungen außerhalb des Lizenznehmers) 60a ist als gesetzlich erlaubte Nutzung immer nur der Minimumstandard für die wissenschaftliche Nutzung - die Szenarien sind vielfältig (z.B. im TDM) und alle denkbaren Nutzungsbedingungen können in einer einzigen Lizenzplattform niemals abgebildet werden 26.08.2018 www.vdb-online.org
Und zuletzt Eine Meldepflicht für Creative Commons- lizenzierte Open-Access Werke und Open Educational Resources würde nicht nur keine Akzeptanz bei Lehrenden und Lernenden finden sondern auch alle Anstrengungen der Bibliotheken bezüglich der Bereitstellung von OA-Content im Publikationsprozess wie in den Rechercheplattformen ad absurdum führen 26.08.2018 www.vdb-online.org "Dieses Foto" von Unbekannter Autor ist lizenziert gemäß CC BY-SA
Diskussion gerne hier oder im VDBlog Anke Berghaus-Sprengel, stellvertretende Vorsitzende VDB 26.08.2018 www.vdb-online.org
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