AKUPUNKTUR UND HOMÖOPATHIE - IKK-LEISTUNGEN - ALTERNATIVE HEILVERFAHREN

 
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AKUPUNKTUR UND HOMÖOPATHIE - IKK-LEISTUNGEN - ALTERNATIVE HEILVERFAHREN
IKK-LEISTUNGEN

Akupunktur und
Homöopathie

Alternative Heilverfahren
Vorwort
Ob Akupunktur oder Homöopathie: Alternative Heil­
verfahren, bei denen Krankheiten mit anderen Metho­
den behandelt werden als in der Schulmedizin üblich,
erfreuen sich großer Beliebtheit.

Auch die IKK gesund plus steht alternativen Unter­
suchungs- und Behandlungsmethoden aufgeschlossen
gegenüber.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen die beiden
Therapieformen Akupunktur und Homöopathie näher
vor. Außerdem erfahren Sie, unter welchen Voraus­
setzungen die Kosten durch die IKK gesund plus über­
nommen werden können.

Ihre IKK gesund plus

    Herausgeber:                Die Krankenkasse mit dem Plus
                                an Leistung und Service.

    1. Auflage . Stand: 1. Oktober 2010 . GK100131
    © 2010       PRESTO Gesundheits-Kommunikation GmbH
                 30177 Hannover         www.presto-gk.de
„Natürlich“ gesund werden

Seit den 1980er Jahren hält er nun schon an,
der Trend zu einer gesundheitsbewussten
und „natürlichen“ Lebensweise. Viele Men­
schen setzen gerade im Krankheitsfall darauf,
sich soweit wie möglich auf die „sanfte“ Art
behandeln zu lassen. Daher verwundert es
nicht, dass längst vergessen geglaubte
Behandlungsmethoden eine wahre Renais­
sance erlebt haben. Gerade bei bestimmten
chronischen Erkrankungen wird den Patienten
auf schonende Weise Linderung verschafft.

Als Konsequenz auf die steigende Nachfrage
bieten immer mehr Ärzte die alternativen
Heilverfahren an. Dennoch steht bis in die
heutige Zeit ein Teil der Schulmediziner den
alternativen Heilmethoden immer noch
kritisch gegenüber. Dies beruht meist auf
der Tatsache, dass bei einigen Therapien
die Beweise für die Wirksamkeit einzelner
Verfahren fehlen. Da, wo diese jedoch be-
reits erbracht sind, hat die Schulmedizin
die Methoden voll anerkannt.

Arzt oder Heilpraktiker?

Ist die Entscheidung für eine alternative
Behandlung gefallen, stellt sich als nächstes
die Frage: Arzt oder Heilpraktiker?
Die Zeiten, in denen alternative Heilmethoden
nur von Heilpraktikern angeboten wurden,
liegen lange hinter uns. In zunehmendem
Maße werden sie auch von Schulmedizinern

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angewandt. Viele von ihnen, die den natür­
lichen Heilverfahren aufgeschlossen gegen­
überstehen, kurieren inzwischen auch mit
Naturheilmitteln, wenn es von ihren Patien-
t­en gewünscht wird. Sie sehen die Naturheil­
verfahren als Ergänzung oder Er­weiterung
konventioneller Therapiekonzepte.

Ärzte mit Zusatzqualifikation

Ärzte, die eine Zusatzbezeichnung Naturheil­
verfahren, Akupunktur und/oder Homöopa­
thie führen, haben sich intensiv in Richtung
alternative Medizin qualifiziert und kennen
sich auf diesem Gebiet aus. Die Akupunktur
ist zwischenzeitlich neu in die Muster-Weiter­
bildungsordnung der Bundesärztekammer
aufgenommen worden.

Die Aufsicht über die Weiterbildung führen
die Ärztekammern in den einzelnen Bundes­
ländern. Sie zeichnen auch für die Vergabe
der Zusatzbezeichnungen verantwortlich.

Heilpraktiker

Bei den Heilpraktikern ist die Ausbildung zu
dieser Berufsbezeichnung leider nicht ge­
setzlich geregelt. Wer als Heilpraktiker tätig
werden will, kann für sich selbst entscheiden,
ob er eine der privaten Heilpraktikerschulen
besucht oder nicht.

Um dennoch Missbrauch vorzubeugen, gibt
es einige Bedingungen die erfüllt sein müs­

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sen, bevor sich jemand Heilpraktiker nennen
darf. So ist eine Überprüfung der Kenntnisse
und Fähigkeiten seitens des Gesundheits­
amtes erforderlich. Man sollte jedoch wissen,
dass keine Prüfungsordnung existiert und
deshalb die Überprüfung des Wissens je
nach Gesundheitsamt sehr unterschiedlich
aus­fallen kann.

Welche Kosten übernimmt die IKK
gesund plus?

Die alternativen Heilverfahren führten lange
Zeit ein Schattendasein und wurden vielfach
als Außenseiter belächelt oder als Scharlata­
nerie abgetan. Die Krankenkassen durften für
die Kosten der alternativen Behandlung nicht
aufkommen.

Früher als die meisten anderen Kranken­
kassen hat die IKK gesund plus bereits seit
Herbst 1994 ihren Mitgliedern in einem
Erprobungsverfahren das Angebot unter­
breitet, sich bei bestimmten Krankheiten mit
Akupunktur und Homöopathie behandeln
zu lassen – und zwar auf KV-Karte und ohne
jegliche Zuzahlung.

Akupunktur und Homöopathie heute

In diversen Modellvorhaben ist die Wirksam­
keit der Akupunktur in breit angelegten Stu­
dien untersucht worden. Im Ergebnis konnten
diese Studien belegen, dass die Akupunktur
bei chronischen Rücken- und Knieschmerzen

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bei vielen Patienten gut anschlägt. Zum
Teil wirkt sie sogar besser als die bis dato
üblichen Therapieformen, wie zum Beispiel
Arzneimittel oder Kranken­gymnastik.

Der Gemeinsame Bundesausschuss – ein
Gremium, das sich aus Vertretern von
Ärzteschaft, Krankenkassen und Patienten
zusammensetzt – hat auf der Grundlage
der vorliegenden Studien entschieden: Die
Akupunktur ist bei chronischen Schmerzen
im Bereich der Lendenwirbelsäule und des
Knies in den Leistungskatalog der gesetz­
lichen Krankenkassen aufzunehmen.

Voraussetzung für die Behandlung ist, dass
die Schmerzen bereits länger als sechs Mo­
nate bestehen.

Im gleichen Atemzug hat der Gemeinsame
Bundesausschuss alle übrigen Indikationen
bis auf weiteres von der Kostenübernahme
im Rahmen der vertragsärztlichen Versor-
gung ausgeschlossen.

Weil die IKK gesund plus Wert darauf legt,
dass bei der Akupunktur hohe Qualitäts­
anforderungen erfüllt werden, dürfen die
Leistungen nur von besonders geschulten
Ärzten erbracht und abgerechnet werden.

Dies gilt nur für solche Ärzte, die Kenntnisse
nach Regelungen der Bundesärztekammer
(200 Stunden Zusatz-Weiterbildung Akupunk­
tur, 80 Stunden psychosomatische Grund­

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versorgung) und die Teilnahme an einem
von der Ärztekammer anerkannten interdis­
ziplinären Kurs über Schmerztherapie
(80 Stunden) nachweisen können.

Darüber hinaus sollte die Akupunktur in
ein schmerztherapeutisches Gesamtkonzept
eingebunden sein.

Über die vertragsärztliche Versorgung mit
Homöopathie hat die IKK gesund plus mit
den Kassenärztlichen Vereinigungen in
Sachsen-Anhalt und Bremen Verträge abge­
schlossen. Für Versicherte, die in anderen
Bundesländern homöopathische Leistungen
in Anspruch nehmen, kann eine Erstattung
in Höhe der vertraglichen Vergütungssätze
erfolgen.

Die Kostenübernahme wird hierbei nicht auf
einzelne Krankheitsbilder beschränkt, da vom
Grundsatz her alle behandelt werden können
– sofern die Selbstregulationskräfte des
Körpers intakt sind. Die besonders qualifizier­
ten Ärzte sind aufgefordert, die Versicherten
der IKK gesund plus bei ge­eigneten Krank­
heits­bildern gezielt auf die Möglichkeiten der
Homöopathie hinzuweisen.

Zur Durchführung homöopathischer Behand­
lungen sind solche Vertragsärzte berechtigt,
die eine einschlägige Ausbildung sowie die
Zusatz-Weiterbildung Homöopathie absolviert
haben. Kurzum: Alle Ärzte, welche die Zu­
satzbezeichnung Homöopathie führen dürfen.

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