Kann Schule Inklusion? - Yes, we can! - Informationen zu den Eckpunkten Kiel, 20.05.2014

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Kann Schule Inklusion? - Yes, we can! - Informationen zu den Eckpunkten Kiel, 20.05.2014
Kann Schule Inklusion?
– Yes, we can!
                       Informationen zu den Eckpunkten
                                Kiel, 20.05.2014

 Dr. Angela Ehlers
 Behörde für Schule und Berufsbildung
                                                         1
 angela.ehlers@bsb.hamburg.de
Kann Schule Inklusion? - Yes, we can! - Informationen zu den Eckpunkten Kiel, 20.05.2014
Inklusion – in aller Munde
• Konferenz der UNESCO Bildung für alle 1990 in
  Thailand - zum ersten Mal offiziell der Begriff inclusion
  international festgelegt
• UNESCO -Konferenz von Salamanca 1994 -
  Erklärung zur Inklusion als wichtigstes Ziel der
  internationalen Bildungspolitik:
  „Das Leitprinzip, das diesem Rahmen zugrunde liegt, besagt,
  dass Schulen alle Kinder, unabhängig von ihren physischen,
  intellektuellen, sozialen, emotionalen, sprachlichen oder anderen
  Fähigkeiten aufnehmen sollen. Das soll behinderte und begabte
  Kinder einschließen, Kinder von entlegenen oder nomadischen
  Völkern, von sprachlichen, kulturellen oder ethnischen
  Minoritäten sowie Kinder von anders benachteiligten
  Randgruppen oder -gebieten.“                                    2
Kann Schule Inklusion? - Yes, we can! - Informationen zu den Eckpunkten Kiel, 20.05.2014
Inklusion -
Prinzipien der praktischen Umsetzung
• Der ethische Imperativ in unserer Verfassung - Artikel 3 des
  Grundgesetzes - Kein Mensch darf wegen seiner Behinderung
  benachteiligt werden
• Normalisierung, Individualisierung und Teilhabe an allen
  gesellschaftlichen Prozessen
• Unteilbarkeit von Inklusion - unabhängig von Art und
  Schweregrad einer Beeinträchtigung
• Ganzheitlichkeit von Bildung und Erziehung - Abkehr vom Primat
  der Förderung und Therapie
• Wahlrecht und Selbstbestimmung
• Freiwilligkeit und Dezentralisierung
• Vielförmigkeit und dialogisches Handeln
• Kooperation am gemeinsamen Bildungsgegenstand
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Konzept der Menschenstärken
• kooperative statt konkurrierende Grundhaltung (in unserem stark
  gegliederten Bildungswesen!)
• Verzicht auf elitäre oder bürokratische Einstellungen
• Akzeptanz der Meinung von Laien als Expertenmeinung
• Würdigung kleiner und kleinster Fortschritte
• geteilte und wechselnde Führung in Veränderungsprozessen
• Gemeinsamer Glaube an die Möglichkeit von Veränderung und
  Entwicklung (Spirit von Inklusion)
• Kooperation im Bildungsprozess als gegenseitiges Geben,
  Nehmen, sich selbst bilden Können
• Erkenntnis, dass in einer Gruppe mehr erreicht wird als durch
  Vereinzelung
• Ressourcen sind nicht alles, aber ohne Ressourcen ist auch alles
  nichts!                                                       4
Index für Inklusion
          (kommunaler, schulischen, vorschulischer Indexprozess)

• Inklusive Schulkultur
 Entwicklung des schulischen Selbstverständnisses
 Aufbau einer schulischen Gemeinschaft, in der jede und jeder willkommen ist
  und wertgeschätzt wird
 Gemeinsamer Abbau von Hindernissen für Teilhabe
 hohe Erwartungen aneinander
• Inklusive Schulstrukturen
 organisatorische Ebene – barrierefreie Schule
 Unterstützung von Vielfalt und Diversität in allen schulischen Bereichen
 Koordination unterschiedlicher Formen von Unterstützung
• Inklusive Schulpraxis
 didaktisch-methodische Ebene
 Unterschiedlichkeit als Chance für jegliches Lernen
 Nutzung aller vorhandenen Ressourcen in der Schule und im Sozialraum
 Schülerinnen und Schüler als Subjekte ihrer Lernprozesse innerhalb und
  außerhalb der Schule
 Arbeit im Team und enge Kooperation (Collaboration is the key to success).    5
Auf dem Weg zu einer
           Schule für alle
• benötigen wir
• schulgesetzliche Verankerung auf der einen Seite –
  die Herzen und Köpfe der Menschen auf der anderen
  Seite
• freies Elternwahlrecht bei allen Unterstützungsformen
• keine Restschule – keine Restgruppen
• die besondere Eignung der Gymnasien
• zielgleiches und zieldifferentes Lernen –
  kompetenzorientierte Bildung und Erziehung
• umfassende Leistungserbringung in Schule zur vollen
  Teilhabe und Aktivität aller beteiligten Gruppen    6
Unterrichtsentwicklungsprozesse

• zunehmende Heterogenität in allen Lerngruppen
• Alle Gruppenmitglieder haben gleichermaßen
  Anspruch auf optimalen Lernzuwachs
• Besondere Herausforderungen in inklusiven
  Lerngruppen
• Voraussetzung für alle pädagogischen Fachkräfte:
o genaue Kenntnisse über den aktuellen
  Entwicklungs- und Leistungsstand jeder Schülerin
  und jedes Schülers
o Diagnostik und Förderplanung
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Unterrichtsentwicklungsprozesse
 Kooperationsformen von pädagogischen und
  therapeutischen Fachkräften in multiprofessionellen
  Teams
 Variantenreiche und flexible Organisationsformen mit
  dem Ziel der optimalen Förderung
 So viel wie möglich gemeinsam, soviel wie nötig
  getrennt
• subsidiär (Passung des Unterrichts)
• additiv (spezifisches Wissen zusätzlich zum
  Unterricht)
• Inter-class-grouping / inter-school-grouping

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Auf dem Weg zu einer
         Schule für alle
Umfassende Leistungserbringung
• Schwerpunktschulen mit umfassendem
  Know how für bestimmte
  Unterstützungsbedarfe
• Peer-Group-Bildungsmöglichkeiten
• Angemessene Vorkehrungen zur Teilhabe
  am Bildungs- und Erziehungsprozess
• Schulassistenzen     Frau Dr. Weinriefer

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Inklusion und ganztägige Bildung
 Inklusion und ganztägige Bildung gehören zusammen
 besondere Chancen durch Heterogenität und Vielfalt im Vor- und
  Nachmittagsbereich
 Herausforderungen für ganztägige Bildung durch Einstellen auf
  diese große Bandbreite der Heterogenität und Vielfalt
 Teilnahme des Personenkreises mit sonderpädagogischem
  Förderbedarf am Vormittag, am Nachmittag und in den
  Betreuungs- und Ferienzeiten
 Personelle Unterstützung durch Eingliederungshilfe/
  Schulbegleitung im Ganztagsangebot
 Berücksichtigung organisatorischer Erfordernisse und
  Rhythmisierung des Schultages und Classroom-Management

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Therapie und Schule
therapeutische Angebote in der Schule auf
 Grundlage der aktuellen Heilmittelrichtlinie
Verbundbildung mehrerer kleiner Schulen
Schaffung von Rhythmisierungsfenstern für die
 therapeutischen Angebote
Elternentscheidung der Wahl der Therapeutin
 oder des Therapeuten bzw. der Fachpraxis
Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten für
 Therapien durch die Schule
 (Raumbedarfsplanung)
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Therapie und Schule
 Möglichkeiten der zeitlich getakteten
   Mehrfachnutzungen des Therapieraumes
 Verantwortlichkeit der Schule für Raumausstattung und
   Beschaffung ausreichender Anzahl abschließbare
   Schrankplätze für therapeutische Materialien
 Multifunktionsraum für unterschiedliche
   Therapieformen – bei freiwerdenden Räumlichkeiten
   prüfen, ob ein kombinierter Rückzugs-, Therapie- und
   Beratungsraum eingerichtet werden kann
   (Verbundlösung mehrerer Schulen)
 keine Mietzahlungen für auf ärztliche Verordnung in
   der Schule arbeitende Therapeutinnen und
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   Therapeuten
Auf dem Weg zu einer
          Schule für alle
• Schülerbeförderung
• Schulassistenz
• Therapieangebote gemäß Heilmittelrichtlinie
• technische Ausstattung
• Barrierefreiheit im umfassenden Sinn –
  Rückzugsräume, Schall- und Blendschutz
  dienen allen beteiligten Gruppen
• UN-BRK gilt auch für GKV,
  Landesbauordnung etc.
• längere Lernprozesse – Überwindung von        13

  unterschiedlichen Rechtskreisen
Kann Schule Inklusion?

• Brücken
Wir benötigen Brücken zwischen Systemen (gelingende
Transitionen) unterschiedlicher Art.
• Leuchttürme
Wir müssen uns von leuchtenden Beispielen inklusiver
Bildungseinrichtungen inspirieren lassen.
• Deiche
Wir brauchen schützende Deiche für diejenigen
Menschen, die unsere besondere Aufmerksamkeit
benötigen.
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www.hamburg.de/integration-inklusion
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