Logistikhandbuch für Lieferanten der MAN Diesel & Turbo SE
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Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines.......................................................................................... 4 1.1 Geltungsbereich ............................................................................................................ 4 1.2 Gültigkeit........................................................................................................................ 4 1.3 Ziele............................................................................................................................... 4 1.4 Aufgabenbereiche ......................................................................................................... 5 1.5 Verpackungsfunktionen ................................................................................................. 5 2 Begriffsdefinitionen ............................................................................. 7 3 Standardverpackungen ....................................................................... 9 3.1 Einzelverpackungen ...................................................................................................... 9 3.2 Einzel- oder Außenverpackungen ............................................................................... 11 3.3 Verpackungshilfsmittel................................................................................................. 12 3.4 luft- und seemäßige Verpackung................................................................................. 13 4 Standardladungsträger ..................................................................... 15 4.1 Euro-Paletten............................................................................................................... 15 4.2 Vierwege-Paletten ....................................................................................................... 16 4.3 Palettenaufsatzrahmen................................................................................................ 16 4.4 Schwergutteile auf Paletten......................................................................................... 17 4.5 Bündel auf Paletten ..................................................................................................... 18 4.6 Holzkiste auf Palette.................................................................................................... 19 4.7 Holzverschlag auf Palette............................................................................................ 21 4.8 Eurogitterboxen ........................................................................................................... 22 4.9 Holzkiste ...................................................................................................................... 23 5 Spezialverpackungen und -ladungsträger ...................................... 24 6 Zulässiges Verpackungsmaterial ..................................................... 26 MAN Diesel & Turbo SE 2
6.1 Umweltschutzvorgaben ............................................................................................... 26 6.2 Genehmigte Verpackungsmaterialien ......................................................................... 26 7 Beschränkungen, Abmessungen, Modulierung.............................. 27 7.1 Modulierung................................................................................................................. 27 7.2 Beschränkungen.......................................................................................................... 28 7.3 Umreifung/Kantenschutz ............................................................................................. 28 8 Kennzeichnung .................................................................................. 29 8.1 Allgemeine Kennzeichnung ......................................................................................... 29 8.2 Bestellspezifische Kennzeichnung .............................................................................. 29 8.3 Warenbegleitdokumente.............................................................................................. 31 9 Anlieferbedingungen ......................................................................... 34 9.1 Allgemeine................................................................................................................... 34 9.2 Werk Berlin .................................................................................................................. 34 9.3 Werk Hamburg ............................................................................................................ 35 9.4 Werk Oberhausen ....................................................................................................... 35 10 Häufig auftretende Probleme:........................................................... 36 10.1 Bestellung verschiedener Materialnummern ............................................................... 36 10.2 Unterschiedliche Bestellpositionen in einer Einzelverpackung.................................... 37 10.3 Teillieferungen ............................................................................................................. 37 11 Verweis auf Normen und Richtlinien ............................................... 39 12 Abkürzungsverzeichnis..................................................................... 42 13 Symbol-Erläuterungen ...................................................................... 44 14 Handhabungssymbole ...................................................................... 46 15 Schlusserklärung............................................................................... 48 MAN Diesel & Turbo SE 3
1 Allgemeines Wesentlicher Bestandteil der erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Lieferanten und der MAN Diesel & Turbo SE stellt eine offene Kommunikation dar. Um diese stetig zu verbessern, dient dieses Logistikhandbuch als Grundlage. 1.1 Geltungsbereich Das vorliegende Logistikhandbuch gilt für sämtliche Lieferungen an die folgenden Standorte der MAN Diesel & Turbo SE 1. Werk Berlin, Egellstr. 21, 13507 Berlin 2. Werk Hamburg, Hermann-Blohm-Str. 5, 20457 Hamburg 3. Werk Oberhausen, Steinbrinkstr. 1, 46145 Oberhausen Im Folgenden werden die Standorte als MAN Diesel & Turbo SE bezeichnet. 1.2 Gültigkeit Das vorliegende Handbuch hat für die in 1.1 genannten Standorte Gültigkeit. Es ersetzt keine vorhandenen Verfahrens- und Arbeitsanweisungen sowie Qualitäts- und Konstruktionsdokumente. Werden zwischen der MAN und dem Lieferanten bzgl. in diesem Handbuch genannter Punkte gesonderte Abmachungen getroffen gelten die individuell vereinbarten Bestimmungen. 1.3 Ziele Ziel ist die Information über Anforderungen und Vorschriften für die Anlieferung von Material bei der MAN Diesel & Turbo SE, sodass durch Standardisierung seitens des Lieferanten eine Logistik für optimalen und rationalen Material- und Informationsfluss gewährleistet werden kann. Weiterhin hat die MAN Diesel & Turbo SE höchste Ansprüche an folgende Themen: • Umweltverträglichkeit • Qualitätssicherung • Arbeits- und Umweltschutz • Wirtschaftliche Effizienz MAN Diesel & Turbo SE 4
1.4 Aufgabenbereiche Der Zulieferer gewährleistet ein Verpackungssystem, welches den Produktanforderungen, den Anforderungen des Logistikhandbuchs der MAN Diesel & Turbo SE, sowie allen geltenden Vorschriften nationaler, regionaler und lokaler Behörden entsprechen, einschließlich der an dem Ort geltenden Vorschriften, an denen die Verpackung entsorgt wird. Für jegliche Einwegverpackung ist nachhaltiges Material zu verwenden. Dieses muss dem Recycling zugeführt werden dürfen. Verpackungsabfälle sowie die Verwendung überflüssiger und/oder übermäßiger Verpackungen sind gemäß EU-Richtlinie 94/62/EG zu vermeiden. Der Zulieferer verantwortet eine(n) den Produktanforderungen angemessenen Schutz und Verpackung, sodass alle gelieferten Artikel ihren Zielort sicher erreichen. Sollte sich der Zulieferer nicht an die Vorgaben des Logistikhandbuchs halten, behält sich die MAN Diesel & Turbo SE vor, Korrekturmaßnahmen zu fordern bzw. die Ware an den Lieferanten zurückzusenden. Außerdem behält sich die MAN Diesel & Turbo SE vor, sämtliche Kosten, die aufgrund von Nichteinhaltung des Logistikhandbuchs durch Umpacken, einer erschwerten Handhabung beziehungsweise Zuordnung oder der Entsorgung entstehen sowie für Qualitätseinbußen, die auf eine unsachgemäße oder verschmutzte Verpackung zurückzuführen sind, auf den Lieferanten zu übertragen. 1.5 Verpackungsfunktionen Allgemein soll die Verpackung folgenden Forderungen entsprechen: • Alle Teile müssen ohne Qualitätsmängel und frei von Verschmutzungen eintreffen, MAN Diesel & Turbo SE 5
• Sicherheit und Einfachheit bei der Handhabung während des Entladens und während des Transports (z. B. mit Flurförderfahrzeugen und Kränen) ist sicherzustellen, • Kapazitäten müssen effizient genutzt und Ladeeinheiten rational gebildet werden, • ausreichende Transportsicherung, • sichere und einfache Handhabung beim Entnehmen der Teile aus der Verpackung, • eindeutige Kennzeichnung (siehe Kapitel 8), • Verwendung recyclingfähiger Materialen, • maximal eine Bestellposition pro Einzelverpackung (siehe Kapitel 2), • Sortenreinheit (lediglich eine Materialnummer pro Einzelverpackung), • deutlich sichtbare Trennung und zweckmäßige Organisation der Teile, sofern Mischgebinde nicht vermieden werden können, • alternative Verpackungsmöglichkeiten (z. B. Mehrwegverpackungen) sind zu berücksichtigen, • Verwendung von Trenneinsätzen oder Gefachen, wenn es durch Verrutschen oder Reiben zu Schäden kommen kann, • ordnungsgemäße Polsterung empfindlicher Teile. Die Verpackung muss während des Transports, der Lagerung und Nutzung mehrere Funktionen erfüllen: Schutzfunktion: Schutz vor physischer Beschädigung und Umweltschäden, ausreichende Stabilität für die maximale Stapelhöhe. Verladung und Transport: Transportverpackungen sind so zu wählen, dass eine einfache und sichere Handhabung bei der Annahme und Lagerung (gängige Arbeitsschritte wie z. B. Halten, Heben, Bewegen, Absetzen und Verstauen) möglich ist. Gebrauchsfreundlichkeit: Einfache Nutzung und sichere Handhabung. Kommunikation: Sichtbare Anbringung wichtiger Versandinformationen und Lieferdaten (siehe Kapitel 8). MAN Diesel & Turbo SE 6
Umweltverträglichkeit: Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Verwendung umweltverträglicher und problemlos recyclingfähiger oder leicht zu entsorgender Materialien. Gewährleistungsfunktion: Mit der Lieferung einer unbeschädigten Verpackung gewährleistet der Zulieferer, dass die Angaben auf der Verpackung mit dem Inhalt übereinstimmen. Rationalisierung: Sämtliche mit der Lieferung in Verbindung stehende Parameter (Versandart, Versandweg, Gewicht, Nutzung der Kapazitäten sowie sichere Handhabung während der Be- und Entladung, Lagerung, Öffnung und Entsorgung) müssen effizient gestaltet sein. 2 Begriffsdefinitionen Im vorliegenden Abschnitt werden grundlegende und für eine ordnungsgemäße Verpackung notwendige Begriffe definiert. Weiterführende Begriffe werden in DIN 55405 beschrieben. Bestellposition: Teile mit derselben Materialnummer sortenrein: Teile, die ausschließlich die gleiche Materialnummer enthalten Innenverpackung: Verpackung, die in unmittelbarem Kontakt zum Packgut steht; wird zur Abtrennung und/oder zur Sicherung von Teilen verwendet Einzelverpackung: Die Einzelverpackung ist die kleinste Packeinheit. Sie darf nur eine einzige Bestellposition (Teile mit derselben Materialnummer) enthalten. Die Einzelverpackung ist nach den Vorgaben der MAN Diesel & Turbo SE zu kennzeichnen (siehe Kapitel 8.2) MAN Diesel & Turbo SE 7
Außenverpackung: Mit Außenverpackungen werden mehrere Einzelverpackungen zusammengefasst. Eine Außenverpackung kann auch eine Einzelverpackung darstellen. Transportverpackung: Verpackung, die eine sichere und einfache Handhabung der Teile während des Transports ermöglicht. Außerdem schützt die Transportverpackung Ladegüter zusätzlich während des Transports, der Lagerung und der Handhabung vor äußeren Einflüssen. Eine Transportverpackung kann auch eine Außenverpackung darstellen. Palettenkarton: Abmessungen entsprechen denen einer Euro-Palette (L x B: 1200 mm x 800 mm) Ladehilfsmittel: Hilfsmittel zur Ladungssicherung, z. B. Planken, Ketten, Träger Ladungsträger: Ladungsträger dienen zur Bildung rationeller Ladeeinheiten, z. B. Paletten Transporthilfe: Werden für Transport- und Lagerzwecke eingesetzt und bei schweren und/oder sperrigen Teilen benötigt, sofern sie nicht in einem standardisierten Verpackungssystem transportiert werden können. Mögliche Transporthilfen sind Transportrahmen aus Holz oder Metall, Kantholzkonstruktionen, Verschalungen oder Ähnliches. Umreifung: Verwendung von Umreifungsbändern zur Fixierung der Ladung während des Transports und der Handhabung (z. B. zur Ladungssicherung auf Paletten) Transportsicherung: Hilfsmittel zur Sicherung einer Ladung während des Transports Stapelfähigkeit: Möglichkeit, mehrere Verpackungen ohne Schäden übereinander zu stapeln. Notwendig: ebener Untergrund und ausreichende Stabilität der Packmittel. Sämtliche aufgeführte Konstruktionen sowie die Materialqualität müssen das gefahrlose Stapeln während des Transports und der Handhabung gewährleisten und dem Gewicht MAN Diesel & Turbo SE 8
des Packguts angepasst werden. Bei Stapelung von Verpackungen mit einem Gewicht größer als 30 kg muss das Entladen mit Hilfe eines Flurförderfahrzeugs bzw. Handhubwagens durch z. B. Holzplanken zwischen den einzelnen Verpackungen ermöglicht werden. Ladeeinheiten, die nicht stapelfähig sind, sind entsprechend zu kennzeichnen. Kranfähigkeit: entsprechend der Anlieferbedinungen (s. Kapitel 9) gemäß HPE- Verpackungsrichtlinien zu gewährleisten; bei Lieferungen mit niedrigerem Gewicht sollte Kranfähigkeit und -zugänglichkeit ermöglicht werden. Überhang: Teile, die über den Rand eines Ladungsträgers hinausragen. Ein Überhang in Längsrichtung ist zu vermeiden. Der max. zulässige Überhang auf den Seiten einer Palette beträgt pro Seite 20 mm. Die Transportsicherheit muss zu jeder Zeit gewährleistet sein und der Schwerpunkt mittig auf der Palette liegen. Einwegverpackung: wird nur für eine einzige Lieferung verwendet Mehrwegverpackung: wird für mehrere Lieferungen verwendet 3 Standardverpackungen Der vorliegende Abschnitt zeigt für eine ordnungsgemäße Verpackung verwendbare Standardverpackungen und deren Voraussetzungen auf. 3.1 Einzelverpackungen 3.1.1 Beutel Abmessungen: müssen Gewicht und Volumen entsprechend gewählt werden Anforderungen: Die verwendeten Beutel sollten zur besseren Kontrolle transparent und widerverschließbar sein. Die Materialqualität muss sich eignen für die Art, Anforderungen und Menge des Artikels. Eine Liste der freigegebenen Materialien findet sich in Kapitel 6. Verwendung: Beutel können ausschließlich als Einzelverpackungen verwendet werden, sind nicht als eigenständige Ladung zulässig und müssen daher in einem zweiten MAN Diesel & Turbo SE 9
Behälter (siehe Kapitel 3.2) oder auf einem Ladungsträger platziert werden. Diese Verpackungsart wird hauptsächlich für Schüttgut wie Schrauben verwendet. Einsatzvoraussetzungen: Merkmale nicht zulässiger Beutel: • Risse, • Löcher, Undichtigkeiten 3.1.2 Wellpapp- und Kartonverpackungen Abmessungen: gemäß DIN 55510, siehe Kapitel 7 Konstruktion: leicht zu öffnen, stapelfähig Zulässiges Gesamtgewicht: • Ladungsbehälter ohne Palette: Richtwert: 25 kg • Behälter bestimmt für manuelle Handhabung: Richtwert: 25 kg • Palettenbehälter: 1000 kg MAN Diesel & Turbo SE 10
Anforderungen: gemäß DIN 55468, um ausreichende Stabilität beim Stapeln zu gewährleisten und Stößen während des Transports, der Handhabung und der Lagerung standhalten zu können. Beim Stapeln von Kartons müssen für die Stapelstabilität und eine vereinfachte Entladung von Flurförderfahrzeugen Holzkufen gemäß HPE- Verpackungsrichtlinien verwendet werden. Außerdem muss zum Stapelung mit Holzkufen Schutz des Materials zwischen Oberkante des Packguts und dem Kartondeckel Polstermaterial angebracht werden. Verschluss: Auskleidungen/Abdeckungen müssen das Packgut vor Außeneinflüssen und Schmutz schützen, sodass es intakt bleibt. Stapelfähigkeit: Für eine rationale Beladung müssen die Polsterung zwischen Kartons gefahrlos stapelfähig sein. Kartons, die nicht stapelfähig Material und Deckel sind, sind an der Oberseite entsprechend zu kennzeichnen. Verwendung: Wellpapp- und Kartonverpackungen können sowohl als Einzel- und als auch als Außenverpackung verwendet werden. Um Beschädigungen oder Verluste während des Transports und der Handhabung zu vermeiden, ist eine ordnungsgemäße Sicherung der Teile im Karton obligatorisch. 3.2 Einzel- oder Außenverpackungen 3.2.1 Wellpapp- und Kartonverpackungen Für Wellpapp- oder Kartonverpackungen als Außenverpackung siehe Kapitel 3.1.2. MAN Diesel & Turbo SE 11
3.3 Verpackungshilfsmittel 3.3.1 Palettenstülpkarton, Wellpappe Abmessungen: L x B x Hmax:1200 mm x 800 mm x 1800 mm; Höhe inkl. Palettenhöhe Konstruktion: Euro-Palette, Vierwege-Palette Zulässiges Gesamtgewicht: 1000 kg Anforderungen: gemäß DIN 55468, um ausreichende Stabilität beim Stapeln zu gewährleisten und Stößen während des Transports, der Handhabung und der Lagerung standhalten zu können. Der Karton muss gemäß der Norm und der Anwendung aus den Wellpappen Typ 1.10 bis 1.50 oder 2.20 bis 2.70 gefertigt sein. Bei Seetransporten siehe Kapitel 3.4. Verschluss: Auskleidungen/Abdeckungen müssen das Packgut vor Außeneinflüssen und Schmutz schützen, sodass es intakt bleibt. Stapelfähigkeit: Die Stapelfähigkeit kann beispielsweise durch Kanthölzer im Kartoninnern verstärkt werden. Die Oberseite muss stabil sein, um ein sicheres und gefahrloses Stapeln zu ermöglichen. Paletten, die nicht stapelfähig sind, sind an der Oberseite entsprechend zu kennzeichnen. Verwendung: Palettenstülpkarton und Wellpappe kann als Einzel- und als Außenverpackung verwendet werden. Umreifung/Kantenschutz: siehe Kapitel 7.3 MAN Diesel & Turbo SE 12
3.3.2 Schrumpffolie, Stretchfolie, Folienhaube Abmessungen: L x B x Hmax:1200 mm x 800 mm x 1800 mm; Höhe inkl. Palettenhöhe Konstruktion: Euro-Palette, Vierwege-Palette zulässiges Gesamtgewicht: 1000 kg Schrumpffolie: Um ein Verrutschen der Ladung auszuschließen, ist beim Einschrumpfen von Palettenladungen die Folie so anzubringen, dass sie über den unteren Rand des Palettendecks hinausragt. Stretchfolie: Verwendung nur für leicht und fest Gepacktes. Die Vorspannung sollte die Druckfestigkeit des Packguts nicht überschreiten. Eine niedrige Vorspannung bedeutet jedoch auch eine geringere Transportsicherheit. Um ein Verrutschen der Ladung auszuschließen, ist beim Einwickeln von Palettenladungen die Folie so anzubringen, dass sie über den unteren Rand des Palettendecks hinausragt. Verschluss: Auskleidungen/Abdeckungen müssen das Packgut vor Außeneinflüssen und Schmutz schützen, sodass es intakt bleibt. Stapelfähigkeit: Paletten, die nicht stapelfähig sind, müssen an der Oberseite entsprechend gekennzeichnet werden. Verwendung: zur Sicherung einer oder mehrerer Einzelverpackungen auf einer Palette Umreifung/Kantenschutz: siehe Kapitel 7.3 3.4 luft- und seemäßige Verpackung Die seemäßige Verpackung soll dem Material einen optimalen Schutz vor mechanischen und physikalisch-chemischen Beschädigungen bieten. Dies gilt nicht nur MAN Diesel & Turbo SE 13
für die Zeit des Seetransportes und des anschließenden LKW-Transportes zur Baustelle, sondern auch für die jeweils geforderte Lagerzeit. Die Verantwortung des Lieferanten für die Verpackung endet somit erst nach Entnahme der Materialien aus dem Packstück. Beim Transport mit konventionellen Schiffen muss mit einer Stauhöhe von 8,0 m gerechnet werden. Demzufolge sind alle Packstücke so auszulegen, dass eine Mindest- Deckelbelastung von 1000 kg/m2 möglich ist. Auf dem gesamten Transportweg wirken Beanspruchungen auf das Packstück ein, denen folgende Ursachen zugrunde liegen können, und zwar Horizontal- Beschleunigungen beim: • Bahntransport Rangierstoß in Längsrichtung = 4,0*g (mit g ≈ 9,81 m/s2) Richtungsänderung seitlich = 2,0*g • LKW-Transport Bremsvorgang = 2,0*g Richtungsänderung seitlich = 1,5*g • See-Transport Stampfbeschleunigung = 0,6*g Werte für Rollwinkel = ± 30° Material, das der Verordnung über gefährliche Seefrachtgüter, dem „IMDG-Code“ (International Maritime Dangerous Goods Code), der „IATA-RAR-Code“ (International Air Transport Association - Restricted Articles Regulations) unterliegt, ist entsprechend den jeweiligen Vorschriften zu verpacken. Bei der Verpackung in Wellpapp-/Kartons ist wasserfest beschichtetes Material zu verwenden. Bei Packstücken bis 2000 kg kann die Bündelung mit Kanthölzern und Zwischenlagen aus Brettern oder Sperrholz vorgenommen werden. Die Verbindung und Arretierung der Kanthölzer und Zwischenlagen erfolgt mit Maschinenschrauben oder durchgehenden Gewindestangen, mindestens M20, in Verbindung mit U-Scheiben. Die Kanthölzer auf der Unter- und Oberseite sollen mindestens 0,12 m breit und 0,12 m hoch sein. Für die MAN Diesel & Turbo SE 14
Berechnung der Kanthölzer ist die DIN 1052 maßgebend. Jedes Packstück muss ordnungsgemäß gegen Verrutschen gesichert und gegen äußere Einflüsse geschützt sein. Bei Berechnung der Querschnitte für das einzusetzende Packmittel ist die DIN 1050 maßgebend. Die Zwischenlagen müssen durch Bolzen in ihrer Lage gehalten werden. Der Abstand zwischen den Bolzen einer Spange darf nicht größer als 1 m sein. Bündelungen mit Stahlband, Draht oder Kordel sind nicht zulässig. Das Packstück muss über eine ausreichende Standsicherheit (Rollwinkel beim Seetransport) und über eine Auflagefläche verfügen, die 2000 kg/m2 nicht überschreitet. Die Markierung darf nur dann direkt auf das Packstück aufgetragen werden, wenn eine spätere Bearbeitung darunter nicht leidet. Bei Verwendung von Farben ist zu prüfen, ob eine Verträglichkeit mit dem Grund- und Endanstrich gegeben ist. An jedem Packstück sind die Anschlagpunkte, der Schwerpunkt und die Transportlage zu kennzeichnen. Die Anschlagpunkte müssen so gewählt sein, dass die Seile nicht verrutschen können und das Packstück in waagerechter Lage bewegt wird. 4 Standardladungsträger 4.1 Euro-Paletten Abmessungen: L x B:1200 mm x 800 mm Konstruktion: Euro-Palette gemäß DIN 15146 Zulässiges Gesamtgewicht: gemäß EPAL Pallet system – Tragfähigkeit, siehe Kapitel 11 Anforderungen: Eine Liste der freigegebenen Materialien findet sich in Kapitel 6. Stapelfähigkeit: Die Paletten müssen stabil stehen und sicher und gefahrlos zu stapeln sein. Verwendung: Ladungssicherung auf der Palette mit Wellpappkartons, Aufsatzrahmen, Stretchfolie usw. Für die Tauschfähigkeit müssen die Tauschkriterien für Europaletten im europäischen Paletten-Pool (siehe EPAL Pallet system, Kapitel 11) erfüllt sein. MAN Diesel & Turbo SE 15
Einsatzvoraussetzungen: Merkmale nicht zulässiger Paletten: • Beschädigte oder fehlende Komponenten • Hervorstehende Nägel und/oder Schrauben oder vergleichbare Mängel • Starke Verschmutzung 4.2 Vierwege-Paletten Abmessungen: L x B x Hmax:1200 mm x 800 mm x 1800 mm; Höhe inkl. Palettenhöhe Konstruktion: Vierwege-Palette Zulässiges Gesamtgewicht: je nach Konstruktion Anforderungen: Eine Liste der freigegebenen Materialien findet sich in Kapitel 6. Stapelfähigkeit: Die Paletten müssen stabil stehen und sicher und gefahrlos zu stapeln sein. Verwendung: Vierwege-Paletten sind nur zu verwenden, wenn keine Euro-Paletten zur Verfügung stehen. Vierwege-Paletten sind nicht gegen eine Euro-Palette tauschfähig. Einsatzvoraussetzungen: Merkmale nicht zulässiger Paletten: • Beschädigte oder fehlende Komponenten • Hervorstehende Nägel und/oder Schrauben oder vergleichbare Mängel • Starke Verschmutzung • Unebene Seitenflächen 4.3 Palettenaufsatzrahmen Abmessungen: L x B x Hmax:1200 mm x 800 mm x 1800 mm; Höhe inkl. Palettenhöhe Konstruktion: • ÖBB Aufsatzrahmen • Klappbarer Aufsatzrahmen MAN Diesel & Turbo SE 16
Zulässiges Gesamtgewicht: bei Holz gemäß EPAL Pallet system – Tragfähigkeit, siehe Kapitel 11; bei Kunststoff oder Stahl nach Herstellerangaben Anforderungen: Die Aufsatzrahmen müssen frei von Verschmutzungen sein und eine sichere und stabile Stapelung ermöglichen. Verschluss: Falls erforderlich, kann der Rahmen mit einem Deckel verschlossen werden. Auskleidungen/Abdeckungen müssen das Packgut vor Außeneinflüssen und Schmutz schützen, sodass es intakt bleibt. Stapelfähigkeit: Paletten, die nicht stapelfähig sind, sind an der Oberseite entsprechend zu kennzeichnen. Verwendung: Zur Sicherung von Teilen oder Packstücken auf einer Palette. Beim Verpacken schwerer und/oder sehr großer Teile ist sicherzustellen, dass die Ladung ordnungsgemäß gegen Verrutschen gesichert ist. Einsatzvoraussetzungen: Merkmale nicht zulässiger Aufsatzrahmen: • Fehlerhafte Funktion des Klapprahmens • Beschädigte oder fehlende Komponenten • Hervorstehende Nägel und/oder Schrauben oder vergleichbare Mängel • Starke Verschmutzung 4.4 Schwergutteile auf Paletten Abmessung: L x B x Hmax:1200 mm x 800 mm x 1800 mm; Höhe inkl. Palettenhöhe Konstruktion: Einzelheiten zu Paletten siehe Kapitel 4.1 und 4.2 Zulässiges Gesamtgewicht: bei Holz gemäß EPAL Pallet system – Tragfähigkeit, siehe Kapitel 11; bei Kunststoff oder Stahl nach Herstellerangaben MAN Diesel & Turbo SE 17
Anforderungen: Schwere (>30 kg) und/oder große Teile, die direkt auf einer Palette (z. B. ohne Karton) verschickt werden, sind mittig auszurichten. Beim Verpacken schwerer und/oder sehr großer Teile ist sicherzustellen, dass die Ladung ordnungsgemäß gegen Verrutschen gesichert ist. Die Ladung ist mit Hilfe einer ausreichenden und festen Umreifung gegen Verrutschen zu sichern. Verschluss: Auskleidungen/Abdeckungen müssen das Packgut vor Außeneinflüssen und Schmutz schützen, sodass es intakt bleibt. Umreifung/Kantenschutz: siehe Kapitel 7.3 Stapelfähigkeit: Paletten, die nicht stapelfähig sind, sind an der Oberseite entsprechend zu kennzeichnen. Verwendung: Packgut mittig auf der Palette anordnen und/oder Gewicht gleichmäßig verteilen. Zum Schutz des Packguts ist ggf. eine Folienhaube/Schrumpffolie/Stretchfolie oder ein Palettenkarton zu verwenden. Sofern keine Einzelverpackung vorhanden ist, darf dieses Packstück nur eine Materialnummer enthalten. 4.5 Bündel auf Paletten Abmessungen: L x B: 1200 mm x 800 mm Konstruktionen: Lange Teile können gebündelt und auf einer Palette fixiert werden. Die Palette muss für die Bündellänge geeignet sein und die Enden des Bündels müssen ordnungsgemäß vor Schäden während des Transports, der Lagerung und Handhabung geschützt sein. Die Bündel sind auf der Palette zu fixieren, um ein sicheres Entladen und Handhabung mit einem Gabelstapler oder von Hand zu gewährleisten. Die Bündel sind so mit der Palette zu verbinden, dass das Packgut während des Entladens und der Handhabung sowie beim Öffnen des Bündels auf der Palette stabil bleibt. MAN Diesel & Turbo SE 18
Zulässiges Gesamtgewicht: gemäß EPAL Pallet system – Tragfähigkeit, siehe Kapitel 11 Anforderungen: Die Ladung muss mit Hilfe einer ausreichenden und festen Umreifung gegen Verrutschen gesichert werden. Zulässig sind ausschließlich Ladungsträger, die frei von Verschmutzungen sind, sicher und gefahrlos zu stapeln sind und stabil stehen. Verschluss: Auskleidungen/Abdeckungen müssen das Packgut vor Außeneinflüssen und Schmutz schützen, sodass es intakt bleibt. Umreifung/Kantenschutz: siehe Kapitel 7.3 Stapelfähigkeit: Konstruktion und Materialqualität müssen das gefahrlose Stapeln während des Transports und der Handhabung gewährleisten und dem Gewicht des Packguts angepasst werden. Bündel, die nicht stapelfähig sind, sind entsprechend gut sichtbar zu kennzeichnen. Verwendung: Bündel sollten aus nur einer Bestellposition bestehen. Empfindliche Teile müssen durch Zwischenlagen und/oder Umwicklung geschützt werden, um Beschädigungen der Oberflächen und Enden der Teile zu verhindern. Einsatzvoraussetzungen: • Sichere und stabile Stapelung • In sich stabil • Frei von Verschmutzungen 4.6 Holzkiste auf Palette Vor der Versendung von Teilen in Holzkisten muss geprüft werden, ob es effizientere Verpackungen gibt, welche die Anforderungen ebenfalls erfüllen. Abmessungen: L x B x Hmax:1200 mm x 800 mm x 1800 mm; Höhe inkl. Palettenhöhe Konstruktion: gemäß DIN 55499 Zulässiges Gesamtgewicht: abhängig von der jeweiligen Kistenkonstruktion MAN Diesel & Turbo SE 19
Anforderungen: Das Packgut in der Holzkiste muss ordnungsgemäß gegen Verrutschen gesichert werden. Ebenso ist die Ladung mit Hilfe einer ausreichenden und festen Umreifung gegen Verrutschen zu sichern. Verschluss: Die Verpackung muss ordnungsgemäß verschlossen und das gefahrlose und einfache Öffnen möglich sein. Auskleidungen/Abdeckungen müssen das Packgut vor Außeneinflüssen und Schmutz schützen, sodass es intakt bleibt. Umreifung/Kantenschutz: siehe Kapitel 7.3 Stapelfähigkeit: Konstruktion und Materialqualität müssen das gefahrlose Stapeln während des Transports und der Handhabung gewährleisten und dem Gewicht des Packguts angepasst werden. Ladeeinheiten, die nicht stapelfähig sind, sind entsprechend zu kennzeichnen. Verwendung: zulässiges Material siehe Kapitel 6. Innenverpackungen dienen dazu, das Packgut während des Transports vor Beschädigungen durch mechanische Beanspruchungen wie Stöße, Erschütterungen oder Vibrationen zu schützen. Zum Halten beziehungsweise Schutz vor Verrutschen der Bestellposition können Stauhilfen (z. B. Luftpolsterfolie oder Luftkissen) im Innern der Kiste verwendet werden. Stauhilfen werden individuell nach den speziellen Transportanforderungen angefertigt. Beinhaltet das Packstück mehr als eine Bestellposition, sind die Einzelverpackungen entsprechend Kapitel 8 zu kennzeichnen. Ist keine Einzelverpackung vorhanden, so sind die Bauteile mit einem entsprechenden Anhänger zu kennzeichnen und die Positionen durch geeignete Maßnahmen voneinander zu trennen. Einsatzvoraussetzungen: Zulässig sind ausschließlich Ladungsträger, die frei von Verschmutzungen sind, sicher und gefahrlos zu stapeln sind und stabil stehen. Merkmale nicht zulässiger Kisten: Siehe Einsatzvoraussetzungen für Paletten in Kapitel 4.1. MAN Diesel & Turbo SE 20
4.7 Holzverschlag auf Palette Vor der Versendung von Teilen in Holzverschlägen muss geprüft werden, ob es effizientere Verpackungen gibt, welche die Anforderungen ebenfalls erfüllen. Abmessungen: L x B x Hmax:1200 mm x 800 mm x 1800 mm; Höhe inkl. Palettenhöhe Konstruktion: Gemäß DIN 55405 bzw. HPE-Verpackungsrichtlinien; Offene Verschläge sind mit Folie auszukleiden, geschlossene Verschläge mit Sperrholz, Spanplatten oder Faserplatten. Zulässiges Gesamtgewicht: abhängig von der jeweiligen Konstruktion Anforderungen: Das Packgut im Holzverschlag muss ordnungsgemäß gegen Verrutschen gesichert werden. Ebenso ist die Ladung mit Hilfe einer ausreichenden und festen Umreifung gegen Verrutschen zu sichern. Zulässig sind ausschließlich Behälter, die frei von Verschmutzungen sind, sicher und gefahrlos zu stapeln sind und stabil stehen. Verschluss: Auskleidungen/Abdeckungen müssen das Packgut vor Außeneinflüssen und Schmutz schützen, sodass es intakt bleibt. Umreifung/Kantenschutz: siehe Kapitel 7.3 Stapelfähigkeit: Ladeeinheiten, die nicht stapelfähig sind, sind entsprechend zu kennzeichnen. Verwendung: Offene Verschläge sind entsprechend den Anforderungen auszukleiden. Innenverpackungen dienen dazu, das Packgut während des Transports vor Beschädigungen durch mechanische Beanspruchungen wie Stöße, Erschütterungen oder Vibrationen schützen. Zum Schutz vor Verrutschen und Halten der Bestellposition können Stauhilfen (z. B. Luftpolsterfolie oder Luftkissen) im Innern der Kiste verwendet werden. Stauhilfen werden individuell nach den speziellen Transportanforderungen angefertigt. Beinhaltet das Packstück mehr als eine Bestellposition, sind die Einzelverpackungen entsprechend Kapitel 8 zu kennzeichnen. Ist keine Einzelverpackung vorhanden, so sind die Bauteile mit einem entsprechenden Anhänger MAN Diesel & Turbo SE 21
zu kennzeichnen und die Positionen durch geeignete Maßnahmen voneinander zu trennen. Einsatzvoraussetzungen: Zulässig sind ausschließlich Behälter, die frei von Verschmutzungen sind, sicher und gefahrlos zu stapeln sind und stabil stehen. Merkmale nicht zulässiger Kisten: siehe Einsatzvoraussetzungen für Paletten in Kapitel 4.1. 4.8 Eurogitterboxen Abmessungen: L x B:1200 mm x 800 mm Konstruktion: Eurogitterboxen gemäß DIN 15155 Zulässiges Gesamtgewicht: gemäß EPAL Pallet system Aufschriftentafel, siehe Kapitel 11 Anforderungen: Teile sind so zu positionieren, dass das Gewicht gleichmäßig verteilt ist. Das Packgut ist ordnungsgemäß gegen Verrutschen zu sichern. Beschädigungen der Gitterbox durch falsche Positionierung sind zu vermeiden. Zulässig sind ausschließlich Behälter, die frei von Verschmutzungen sind und stabil stehen. Verschluss: Auskleidungen/Abdeckungen müssen das Packgut vor Außeneinflüssen und Schmutz schützen, sodass es intakt bleibt. Stapelfähigkeit: Gitterboxen müssen sich in einem Zustand befinden, der ein sicheres und gefahrloses Stapeln ermöglicht. Verwendung: Beinhaltet das Packstück mehr als eine Bestellposition, sind die Einzelverpackungen entsprechend Kapitel 8 zu kennzeichnen. Ist keine Einzelverpackung vorhanden, so sind die Bauteile mit einem entsprechenden Anhänger zu kennzeichnen und die Positionen durch geeignete Maßnahmen voneinander zu trennen. MAN Diesel & Turbo SE 22
Einsatzvoraussetzungen: Merkmale nicht zulässiger Gitterboxen: • Verbogene, fehlende oder gebrochene Komponenten • Klappbare Front lässt sich nicht öffnen/schließen • Fehlende oder unzulässige Kennzeichnung • Verschmutzung durch Rost oder Schmutz, die zur Verschmutzung des Packguts führen kann 4.9 Holzkiste Sofern die Abmessungen der in diesem Kapitel genannten Ladungsträger nicht eingehalten werden können, muss eine geeignete Konstruktion für den Versand angefertigt werden. Vor der Versendung von Teilen in Holzkisten muss geprüft werden, ob es effizientere Verpackungen gibt, welche die Anforderungen ebenfalls erfüllen. Konstruktion: für Waren bis 500 kg gemäß DIN 55499, bei Gewicht größer 500 kg nach HPE-Verpackungsrichtlinien; Holzkisten sollten das sichere und einfache Handhaben während des Entladens sowie während der Handhabung mit Flurförderzeugen/von Hand gewährleisten. Zulässiges Gesamtgewicht: Je nach Kistenkonstruktion Anforderungen: Das Packgut in der Holzkiste muss ordnungsgemäß gegen Verrutschen gesichert werden. Ebenso ist die Ladung mit Hilfe einer ausreichenden und festen Umreifung gegen Verrutschen zu sichern. Zulässig sind ausschließlich Behälter, die frei von Verschmutzungen sind, sicher und gefahrlos zu stapeln sind und stabil stehen. Umreifung/Kantenschutz: siehe Kapitel 7.3 Verschluss: Die Verpackung muss ordnungsgemäß verschlossen und das gefahrlose und einfache Öffnen möglich sein. Auskleidungen/Abdeckungen müssen das Packgut vor Außeneinflüssen und Schmutz schützen, sodass es intakt bleibt. MAN Diesel & Turbo SE 23
Stapelfähigkeit: Konstruktion und Materialqualität müssen das gefahrlose Stapeln während des Transports und der Handhabung gewährleisten und dem Gewicht des Packguts angepasst werden. Kisten, die nicht stapelfähig sind, sind entsprechend zu kennzeichnen. Verwendung: Einlagen dienen vorrangig zur Sicherung des Packguts in der Kiste und zur Übertragung von Kräften, die auf den Deckel wirken, auf den Boden der Kiste. Innenverpackungen dienen dazu, das Packgut während des Transports vor Beschädigungen durch mechanische Beanspruchungen wie Stöße, Erschütterungen oder Vibrationen zu schützen. Zum Schutz vor Verrutschen und Halten der Position können Stauhilfen (z. B. Luftpolsterfolie oder Luftkissen) im Innern der Kiste verwendet werden. Stauhilfen werden individuell nach den speziellen Transportanforderungen angefertigt. Beinhaltet das Packstück mehr als eine Bestellposition, sind die Einzelverpackungen entsprechend Kapitel 8 zu kennzeichnen. Ist keine Einzelverpackung vorhanden, so sind die Bauteile mit einem entsprechenden Anhänger zu kennzeichnen und die Positionen durch geeignete Maßnahmen voneinander zu trennen. Kisten mit großer Deckelfläche sind zusätzlich mit Stützen zu sichern. Einsatzvoraussetzungen: Zulässig sind ausschließlich Behälter, die frei von Verschmutzungen sind, sicher und gefahrlos zu stapeln sind und stabil stehen. Merkmale nicht zulässiger Kisten: siehe Einsatzvoraussetzungen im Kapitel 4.1 5 Spezialverpackungen und -ladungsträger Ist eine standardisierte Verpackung (beinhaltet sowohl Einzel-, Außen- als auch Transportverpackungen) aufgrund besonderer Produkteigenschaften nicht möglich, ist so weit wie möglich den Grundsätzen des Logistikhandbuchs zu folgen und darüber hinaus die Verpackung anforderungsgerecht zu gestalten. Die Transportsicherheit für Beteiligte und Produkt hat hierbei oberstes Gebot, einfache Handhabung für Be- und Entladevorgänge ist zu gewährleisten. MAN Diesel & Turbo SE 24
Schwere und/oder sperrige Teile, die nicht mit herkömmlichen Verpackungssystemen transportiert werden können, sind mit Transporthilfen (z. B. Verschalungen) zu befördern. Alle demontierten Bauteile, die zum Packgut gehören, sollten herabgebunden oder anderweitig am Packgut oder an der Transporthilfe befestigt werden, sodass alle zusammengehörenden Teile leicht und deutlich zu identifizieren sind und nicht verloren gehen. Konstruktion: Beispiele für Transporthilfen sind Transportrahmen aus Holz oder Metall, Kantholzkonstruktionen, Verschalungen usw.. Die Konstruktionen müssen einen stabilen Stand haben und Möglichkeiten zur Ladungssicherung bieten. Die Gestaltung der Transporthilfen ist so zu wählen, dass ein sicheres Entladen und die Handhabung mit einem Gabelstapler bzw. den vorgesehenen Transportmitteln möglich sind. Außerdem sind die Transporthilfe und das Packgut ordnungsgemäß zu verbinden, sodass diese stets als eine gesamte Ladungseinheit bewegt werden können. Anforderungen: Müssen u. a. denen von Schwergutteilen und Bündeln (siehe Kapitel 4.4 und Kapitel 4.5), z. B. hinsichtlich Schutz vor Verrutschen und mittig ausgerichtetem Schwerpunkt entsprechen. Alle Sacklöcher und Durchführungen sind mit Deckeln oder Stopfen ordnungsgemäß zu verschließen. Einem Lösen dieser während des Transports, der Handhabung und Lagerung ist durch festes Anziehen vorzubeugen. Außengewinde und andere hervorstehende Teile müssen ordnungsgemäß vor physischer Beschädigung und anderen externen Einflüssen geschützt sein. Verschluss: Auskleidungen/Abdeckungen müssen das Packgut vor Außeneinflüssen und Schmutz schützen, sodass es intakt bleibt. Umreifung/Kantenschutz: siehe Kapitel 7.3 Stapelfähigkeit: Ladeeinheiten, die nicht stapelfähig sind, sind entsprechend zu kennzeichnen. Verwendung: Empfindliche Teile sind zum Schutz vor Beschädigungen mit Zwischeneinlagen, Abdeckungen, Umwicklung o. Ä. zu schützen. Empfindliche MAN Diesel & Turbo SE 25
Oberflächen oder hervorstehende Teile sind ordnungsgemäß zu sichern, damit Beschädigungen vermieden werden. Einsatzvoraussetzungen: • Sichere und stabile Stapelung • Frei von Verschmutzungen 6 Zulässiges Verpackungsmaterial 6.1 Umweltschutzvorgaben Um nachhaltigen Schutz der Umwelt zu betreiben, sollten durch Verwendung möglichst geringer Verpackungsmaterialmengen Abfälle vermieden, widerverwendbare Verpackungen benutzt und einfaches Recycling ermöglicht werden. Die Kennzeichnung der Verpackungen und Verpackungsmaterialien zu Recyclingzwecken muss gemäß DIN 6120 erfolgen. Die Recyclingfähigkeit darf durch die Kennzeichnung nicht beeinträchtigt werden. 6.2 Genehmigte Verpackungsmaterialien Im Allgemeinen sind sämtliche Einwegverpackungen aus umweltfreundlichen Materialien herzustellen, die in Deutschland als recyclingfähig anerkannt werden. Verbundstoffe und loses Füllmaterial wie Verpackungschips dürfen nicht verwendet werden. Papier/Pappe/Wellpappe: frei von schädlichen Stoffen Kunststoffe: • Einwegverpackungen: PE, PP • Mehrwegverpackungen: PE, PP, PS • Folie: PE • Schaum: PE, PP, PS MAN Diesel & Turbo SE 26
Holz: Nicht imprägniertes Vollholz und Sperrholz. Bei Lieferungen, die aus Ländern außerhalb der EU stammen oder für solche Länder bestimmt sind, ist das Holz gemäß IPPC-Standard ISPM Nr. 15 zu behandeln. Außerdem ist die ordnungsgemäße Kennzeichnung aller behandelten Materialien gemäß IPPC-Norm notwendig. Umreifung: • Empfindliches Packgut: PP • Schwere Teile: Metallbänder Verschluss: Klebebänder und Verpackungsband sowie Klebeetiketten und Produktetiketten dürfen die Recyclingfähigkeit des Trägermaterials nicht beeinträchtigen. Zur Verwendung von Klebebändern siehe Kapitel 6.2.2 der ADSp. 7 Beschränkungen, Abmessungen, Modulierung 7.1 Modulierung Es sind ausschließlich die in Kapitel 3 und 4 aufgeführten Komponenten mit den zugehörigen Abmessungen zu verwenden. Bei Ausnutzung der gesamten Palettenfläche sollen zur optimalen Verwendung dieser Fläche Kartonabmessungen ein Vielfaches einer Euro-Palette (Flächenmodul) mit den Maßen 1200 mm x 800 mm umfassen, damit eine Modulierung gemäß DIN 30783 Teil 1, DIN 30798 Teil 1, DIN 55509, DIN 55510, DIN 55511 Teil 1, DIN 55511 Teil 3, DIN 55520, DIN 55521 Teil 1, DIN 55521 Teil 2 und DIN 55522 ausgeführt werden kann (siehe hierzu auch „Modulare Abstimmung von Verpackungsgrößen“ in den Fachinformationen der Deutschen Transportversicherer in Kapitel 11). Andernfalls können Palettenkartons mit den Abmessungen 1200 mm x 800 mm oder andere für Paletten der Größe 1200 mm x 800 mm geeignete Verpackungen verwendet werden. MAN Diesel & Turbo SE 27
7.2 Beschränkungen Umfasst eine Bestellung mehrere Bestellpositionen, muss jede Bestellposition in einer separaten Einzelverpackung verpackt sein, auch wenn es sich um dieselbe Materialnummer handelt (siehe Kapitel 10.2). Ebenso muss jede Einzelverpackung sortenrein sein, d.h. sie enthält ausschließlich dieselbe Materialnummer. Die Menge des Artikels ist hierbei von der Bestellung abhängig. Setzt sich eine Bestellposition aus mehreren Materialnummern zusammen, ist diese in einer Umverpackung anzuliefern und mit Bestellung, Bestellposition und enthaltenen Materialnummern zu kennzeichnen (nähere Erläuterung siehe Kapitel 10.1). Bei Entnahme der Ware muss gewährleistet sein, dass jede Bestellposition einzeln entnommen werden kann, um eine bestellgerechte Anlieferung überprüfen zu können. Zum Schutz vor Beschädigungen und vor Verrutschen sind ausschließlich Luftpolsterfolie und Luftkissen sowie Rollenwellpappe, Ausstopfpapier und Packpapier erlaubt. 7.3 Umreifung/Kantenschutz Die Sicherung der Ladeeinheiten hat nach VDI 3968 zu erfolgen. Eine Umreifung wird je nach Anforderung gemäß DIN EN 13247, DIN EN 13393 oder DIN 13394 bzw. nach VDI 3968 ausgeführt. Die Umreifung muss ordnungsgemäß gespannt werden. Zu starke Spannung ist aufgrund möglicher Beschädigungen an Packgut oder Palette ebenso wie eine Umreifung in Längsrichtung zu vermeiden. Bei der Umreifung sollten möglichst Ecken- und/oder Kantenpolster verwendet werden, um ein Eindrücken der Kartonränder bzw. Beschädigungen am Packgut zu verhindern. MAN Diesel & Turbo SE 28
8 Kennzeichnung 8.1 Allgemeine Kennzeichnung Die Markierung der Güter, welche einer besonderen Handhabung unterliegen, hat nach DIN 55402 und ISO R/780 zu erfolgen, siehe hierzu auch Kapitel 14. Die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen hat nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (siehe Kapitel 11) zu erfolgen. Weiterhin muss das Bruttogewicht der Lieferung deutlich an der Transportverpackung angebracht werden. 8.2 Bestellspezifische Kennzeichnung Die anzuliefernden Waren sind je Bestellposition mittels Etikett auf der Einzelverpackung (Karton, Beutel, etc.) oder anderweitig an der Ware selbst (Anhänger, etc., keine Gravur, Stempelung o.ä.) mit folgenden Angaben zu kennzeichnen: • Bestellnummer • Bestellposition der MAN Diesel & Turbo SE • Menge der Verpackungseinheit • Lieferschein ID • Charge (wenn vorhanden) • Prüflosnummer (wenn vorhanden) Unberührt von den vorangestellten Kennzeichnungen sind in der Bestellung spezifisch geforderte verlierbare und unverlierbare Kennzeichnungen von Bauteilen (bspw. PSP- Element, Charge, TAG-No…). Besteht eine Bestellposition aus mehreren Einzelteilen (Losteile ohne separate Bestellposition), sind die einzelnen Bauteile wie folgt zu kennzeichnen: • Bestellpositionsnummer der Zubehörliste aus dem Lieferschein • Materialkurztext (Benennung) • Liefermenge MAN Diesel & Turbo SE 29
Transportverpackungen, die verschiedene Bestellpositionen enthalten, sind darüber hinaus mit dem folgenden Vermerk zu kennzeichnen: „Mischsendung“. Nicht eindeutig gekennzeichnete Teile werden entweder kostenpflichtig an den Lieferanten zurückgesandt oder müssen vom Lieferanten in unserem Wareneingang identifiziert werden. 8.2.1 Spezifikation des Etiketts Die Etikettierung der gesendeten Waren soll wie folgt gestaltet werden: • Das Etikett ist auf jeder Einzelverpackung anzubringen • Das Etikett ermöglicht die eindeutige Identifikation der angelieferten Waren • Der 2D DataMatrix-Code ermöglicht die optimierte Bearbeitung der vorhandenen Daten&Informationen • Der 2D DataMatrix-Code ermöglicht die optimierte Bearbeitung der vorhandenen Daten&Informationen • Mindestgröße 74x52 (BxH in mm) Æentspricht DIN A8 • Mindestschriftgrößen: Æ10pt für Daten Æ08pt für Feldbezeichnungen Schriften sind nach DIN 16518 Gruppe 6/VI (Arial, Helvetika etc.) zu verwenden • Die Lesbarkeit des 2D-Barcodes ist zu gewährleisten, d.h. es ist ein Mindestabstand von 0,5mm in alle Richtungen zu weiteren Druckelementen oder Etikettenrändern zu halten MAN Diesel & Turbo SE 30
• Das Logo sollte ein Viertel (25%) der gesamten Etikettfläche nicht überschreiten und die Lesbarkeit nicht beschränken • Es muss eine ausreichende Druckqualität gewährleistet sein • Es sind gängige Druckverfahren zu wählen (Laser-, Thermodirekt- oder Thermotransferdruck) • Es sind folgende Datenelemente in Klarschrift auf dem Etikett aufzuführen Æ Bestellung und Bestellposition der MAN Æ Menge innerhalb der Einzelverpackung Æ Materialnummer der MAN Diesel & Turbo SE Æ Lieferschein, Lieferscheinidentifikation oder Lieferung der Lieferanten Æ Chargennummer bei chargenpflichtigen Materialien Æ Probennummer bei chargenpflichtigem Material • die in Klarschrift abgebildeten Daten (ausgenommen der MAN-Material) sind in folgender Form in einen DataMatrix-Code gemäß ECC200 mit einer Mindestkantenlänge von 15mm abzubilden Æ 4360508&20&1&09/05/0310&ABC12345678901234567&0123456789 Æ Bestellung&Position&Menge&Lieferschein&Charge&Probennummer • das Etikett muss grundsätzlich für den Transport bis zur MAN Diesel & Turbo SE geeignet sein • Klebeetiketten sind zu bevorzugen 8.3 Warenbegleitdokumente Zu jeder Bestellung ist ein Lieferschein zu erstellen, der eine Bestellnummer enthalten darf und sowie einer Lieferscheinnummer eindeutig zuzuordnen sein muss. Je Bestellposition müssen folgende Informationen auf dem Lieferschein ausgewiesen werden: • Bestellposition • Materialnummer der MAN Diesel & Turbo SE MAN Diesel & Turbo SE 31
• Materialkurztext (Benennung) • Liefermenge • ggf. geforderte Sonderkennzeichnung (Charge, TAG-No., PSP-Element, etc.) Hier gilt zu beachten, dass auf dem Lieferschein ausschließlich die in der Lieferung enthaltene Ware aufgeführt werden darf. Zusätzlich ist ein Datamatrix-Code gemäß der Spezifikationen in 8.3.1 in den Lieferschein zu implementieren. Besteht eine Bestellposition aus mehreren Einzelteilen (Losteile ohne separate Bestellposition), sind diese unter der jeweiligen Bestellposition auf dem Lieferschein mit Bestellpositionsnummer, Benennung und Mengenangabe einzeln aufzuführen. Wenn mehrere Bestellpositionen zusammengebaut angeliefert werden, dann sind trotzdem alle gelieferten Bestellpositionen separat auf dem Lieferschein aufzuführen. Des Weiteren ist bei den relevanten Bestellpositionen ein Vermerk auf dem Lieferschein aufzubringen (Bsp.: „Bestellpos. 10 mit 30 verbaut“). Lieferscheine und zugehörige Dokumente (z. B. Zeugnisse, Messprotokolle) müssen in einer Dokumententasche gut sichtbar und erreichbar an der Transportverpackung angebracht sein. Der Lieferschein muss eine eindeutige Zuordnung der Ware zu den oben genannten Informationen zulassen. Nicht eindeutige Kombinationen aus Ware und Lieferschein werden entweder kostenpflichtig an den Lieferanten zurückgesandt oder müssen vom Lieferanten in unserem Wareneingang identifiziert werden. Zur eindeutigen Identifikation ist der Lieferschein wie in 8.3.1 beschrieben zu kennzeichnen. 8.3.1 Spezifikation Lieferscheinetikett • 2D Code unterstützt die schnelle & fehlerfreie Erfassung von Anlieferungen • 2D Code kann sowohl als Druck, als auch das Etikett auf den Lieferschein aufgebracht werden • Es sind alle relevanten Daten zu Identifikation aggregiert MAN Diesel & Turbo SE 32
• Es gelten für den 2D-Lieferscheincode in folgenden Bereichen die gleichen Anforderungen, wie für das Etikett der Einzelverpackung (s. 8.2.2) Æ Schrift Æ Druckverfahren Æ allgemeine Anforderungen Æ Aufteilung • Folgende Datenelemente müssen in Klarschrift unter dem DataMatrix-Code auszuführen: Æ Lieferschein, Lieferscheinidentifikation oder Lieferung des Lieferanten • Es ist ein Modul von min. 0,025in/0,635mm einzuhalten (hieraus ergibt sich die Größe des DataMatrix-Codes) • Der DataMatrix-Code gruppiert alle Elemente der Lieferanten in einem Datenelement • Die einzelnen Datenelemente werden gemäß der Spezifikation der Einzeletiketten aneinandergereiht und jeweils mit einem doppelten Trennzeichen geschlossen (&&) • Die Zeichenkette wiederholt sich je Bestellposition der MAN DT Æ 4360508&20&1&09/05/0310&ABC12345678901234567&0123456789&& Æ Bestellung&Position&Menge&Lieferschein&Charge&Probennummer&& MAN Diesel & Turbo SE 33
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