Logistikhandbuch für Lieferanten der MAN Diesel & Turbo SE

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Logistikhandbuch für Lieferanten der MAN Diesel & Turbo SE
Logistikhandbuch für Lieferanten der
                        MAN Diesel & Turbo SE

MAN Diesel & Turbo SE                           1
Logistikhandbuch für Lieferanten der MAN Diesel & Turbo SE
Inhaltsverzeichnis
1     Allgemeines.......................................................................................... 4
    1.1      Geltungsbereich ............................................................................................................ 4

    1.2      Gültigkeit........................................................................................................................ 4

    1.3      Ziele............................................................................................................................... 4

    1.4      Aufgabenbereiche ......................................................................................................... 5

    1.5      Verpackungsfunktionen ................................................................................................. 5

2     Begriffsdefinitionen ............................................................................. 7
3     Standardverpackungen ....................................................................... 9
    3.1      Einzelverpackungen ...................................................................................................... 9

    3.2      Einzel- oder Außenverpackungen ............................................................................... 11

    3.3      Verpackungshilfsmittel................................................................................................. 12

    3.4      luft- und seemäßige Verpackung................................................................................. 13

4     Standardladungsträger ..................................................................... 15
    4.1      Euro-Paletten............................................................................................................... 15

    4.2      Vierwege-Paletten ....................................................................................................... 16

    4.3      Palettenaufsatzrahmen................................................................................................ 16

    4.4      Schwergutteile auf Paletten......................................................................................... 17

    4.5      Bündel auf Paletten ..................................................................................................... 18

    4.6      Holzkiste auf Palette.................................................................................................... 19

    4.7      Holzverschlag auf Palette............................................................................................ 21

    4.8      Eurogitterboxen ........................................................................................................... 22

    4.9      Holzkiste ...................................................................................................................... 23

5     Spezialverpackungen und -ladungsträger ...................................... 24
6     Zulässiges Verpackungsmaterial ..................................................... 26

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Logistikhandbuch für Lieferanten der MAN Diesel & Turbo SE
6.1      Umweltschutzvorgaben ............................................................................................... 26

    6.2      Genehmigte Verpackungsmaterialien ......................................................................... 26

7     Beschränkungen, Abmessungen, Modulierung.............................. 27
    7.1      Modulierung................................................................................................................. 27

    7.2      Beschränkungen.......................................................................................................... 28

    7.3      Umreifung/Kantenschutz ............................................................................................. 28

8     Kennzeichnung .................................................................................. 29
    8.1      Allgemeine Kennzeichnung ......................................................................................... 29

    8.2      Bestellspezifische Kennzeichnung .............................................................................. 29

    8.3      Warenbegleitdokumente.............................................................................................. 31

9     Anlieferbedingungen ......................................................................... 34
    9.1      Allgemeine................................................................................................................... 34

    9.2      Werk Berlin .................................................................................................................. 34

    9.3      Werk Hamburg ............................................................................................................ 35

    9.4      Werk Oberhausen ....................................................................................................... 35

10 Häufig auftretende Probleme:........................................................... 36
    10.1     Bestellung verschiedener Materialnummern ............................................................... 36

    10.2     Unterschiedliche Bestellpositionen in einer Einzelverpackung.................................... 37

    10.3     Teillieferungen ............................................................................................................. 37

11 Verweis auf Normen und Richtlinien ............................................... 39
12 Abkürzungsverzeichnis..................................................................... 42
13 Symbol-Erläuterungen ...................................................................... 44
14 Handhabungssymbole ...................................................................... 46
15 Schlusserklärung............................................................................... 48

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1           Allgemeines
Wesentlicher Bestandteil der erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Lieferanten und
der MAN Diesel & Turbo SE stellt eine offene Kommunikation dar. Um diese stetig zu
verbessern, dient dieses Logistikhandbuch als Grundlage.

      1.1     Geltungsbereich
Das vorliegende Logistikhandbuch gilt für sämtliche Lieferungen an die folgenden
Standorte der MAN Diesel & Turbo SE
      1. Werk Berlin, Egellstr. 21, 13507 Berlin
      2. Werk Hamburg, Hermann-Blohm-Str. 5, 20457 Hamburg
      3. Werk Oberhausen, Steinbrinkstr. 1, 46145 Oberhausen
Im Folgenden werden die Standorte als MAN Diesel & Turbo SE bezeichnet.

1.2           Gültigkeit

Das vorliegende Handbuch hat für die in 1.1 genannten Standorte Gültigkeit. Es ersetzt
keine vorhandenen Verfahrens- und Arbeitsanweisungen sowie Qualitäts- und
Konstruktionsdokumente. Werden zwischen der MAN und dem Lieferanten bzgl. in
diesem Handbuch genannter Punkte gesonderte Abmachungen getroffen gelten die
individuell vereinbarten Bestimmungen.

1.3           Ziele

Ziel ist die Information über Anforderungen und Vorschriften für die Anlieferung von
Material bei der MAN Diesel & Turbo SE, sodass durch Standardisierung seitens des
Lieferanten eine Logistik für optimalen und rationalen Material- und Informationsfluss
gewährleistet werden kann.

Weiterhin hat die MAN Diesel & Turbo SE höchste Ansprüche an folgende Themen:

      •     Umweltverträglichkeit
      •     Qualitätssicherung
      •     Arbeits- und Umweltschutz
      •     Wirtschaftliche Effizienz

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1.4          Aufgabenbereiche

Der        Zulieferer   gewährleistet      ein    Verpackungssystem,      welches      den
Produktanforderungen,        den        Anforderungen   des     Logistikhandbuchs      der
MAN Diesel & Turbo SE, sowie allen geltenden Vorschriften nationaler, regionaler und
lokaler Behörden entsprechen, einschließlich der an dem Ort geltenden Vorschriften, an
denen die Verpackung entsorgt wird.

Für jegliche Einwegverpackung ist nachhaltiges Material zu verwenden. Dieses muss
dem Recycling zugeführt werden dürfen. Verpackungsabfälle sowie die Verwendung
überflüssiger und/oder übermäßiger Verpackungen sind gemäß EU-Richtlinie 94/62/EG
zu vermeiden.

Der Zulieferer verantwortet eine(n) den Produktanforderungen angemessenen Schutz
und Verpackung, sodass alle gelieferten Artikel ihren Zielort sicher erreichen. Sollte sich
der Zulieferer nicht an die Vorgaben des Logistikhandbuchs halten, behält sich die
MAN Diesel & Turbo SE vor, Korrekturmaßnahmen zu fordern bzw. die Ware an den
Lieferanten zurückzusenden.

Außerdem behält sich die MAN Diesel & Turbo SE vor, sämtliche Kosten, die aufgrund
von Nichteinhaltung des Logistikhandbuchs durch Umpacken, einer erschwerten
Handhabung beziehungsweise Zuordnung oder der Entsorgung entstehen sowie für
Qualitätseinbußen, die auf eine unsachgemäße oder verschmutzte Verpackung
zurückzuführen sind, auf den Lieferanten zu übertragen.

1.5          Verpackungsfunktionen

Allgemein soll die Verpackung folgenden Forderungen entsprechen:

      •   Alle Teile müssen ohne Qualitätsmängel und frei von Verschmutzungen
          eintreffen,

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•     Sicherheit und Einfachheit bei der Handhabung während des Entladens und
         während des Transports (z. B. mit Flurförderfahrzeugen und Kränen) ist
         sicherzustellen,
    •     Kapazitäten müssen effizient genutzt und Ladeeinheiten rational gebildet werden,
    •     ausreichende Transportsicherung,
    •     sichere und einfache Handhabung beim Entnehmen der Teile aus der
         Verpackung,
    •     eindeutige Kennzeichnung (siehe Kapitel 8),
    •     Verwendung recyclingfähiger Materialen,
    •     maximal eine Bestellposition pro Einzelverpackung (siehe Kapitel 2),
    •     Sortenreinheit (lediglich eine Materialnummer pro Einzelverpackung),
    •     deutlich sichtbare Trennung und zweckmäßige Organisation der Teile, sofern
         Mischgebinde nicht vermieden werden können,
    •     alternative Verpackungsmöglichkeiten (z. B. Mehrwegverpackungen) sind zu
         berücksichtigen,
    •     Verwendung von Trenneinsätzen oder Gefachen, wenn es durch Verrutschen
         oder Reiben zu Schäden kommen kann,
    •     ordnungsgemäße Polsterung empfindlicher Teile.

Die Verpackung muss während des Transports, der Lagerung und Nutzung mehrere
Funktionen erfüllen:

Schutzfunktion:         Schutz   vor    physischer   Beschädigung     und   Umweltschäden,
ausreichende Stabilität für die maximale Stapelhöhe.

Verladung und Transport: Transportverpackungen sind so zu wählen, dass eine
einfache und sichere Handhabung bei der Annahme und Lagerung (gängige
Arbeitsschritte wie z. B. Halten, Heben, Bewegen, Absetzen und Verstauen) möglich ist.

Gebrauchsfreundlichkeit: Einfache Nutzung und sichere Handhabung.

Kommunikation:          Sichtbare      Anbringung    wichtiger   Versandinformationen   und
Lieferdaten (siehe Kapitel 8).

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Umweltverträglichkeit:             Einhaltung    gesetzlicher    Vorschriften   und   Verwendung
umweltverträglicher und problemlos recyclingfähiger oder leicht zu entsorgender
Materialien.

Gewährleistungsfunktion: Mit der Lieferung einer unbeschädigten Verpackung
gewährleistet der Zulieferer, dass die Angaben auf der Verpackung mit dem Inhalt
übereinstimmen.

Rationalisierung: Sämtliche mit der Lieferung in Verbindung stehende Parameter
(Versandart,            Versandweg,   Gewicht,    Nutzung       der   Kapazitäten   sowie   sichere
Handhabung während der Be- und Entladung, Lagerung, Öffnung und Entsorgung)
müssen effizient gestaltet sein.

2          Begriffsdefinitionen

Im vorliegenden Abschnitt werden grundlegende und für eine ordnungsgemäße
Verpackung notwendige Begriffe definiert. Weiterführende Begriffe werden in DIN 55405
beschrieben.

Bestellposition: Teile mit derselben Materialnummer

sortenrein: Teile, die ausschließlich die gleiche Materialnummer enthalten

Innenverpackung: Verpackung, die in unmittelbarem Kontakt zum Packgut steht; wird
zur Abtrennung und/oder zur Sicherung von Teilen verwendet

Einzelverpackung: Die Einzelverpackung ist die kleinste
Packeinheit. Sie darf nur eine einzige Bestellposition (Teile mit
derselben Materialnummer) enthalten. Die Einzelverpackung ist
nach       den          Vorgaben    der   MAN Diesel & Turbo SE         zu
kennzeichnen (siehe Kapitel 8.2)

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Außenverpackung:           Mit   Außenverpackungen         werden
mehrere          Einzelverpackungen     zusammengefasst.     Eine
Außenverpackung          kann    auch    eine   Einzelverpackung
darstellen.

Transportverpackung: Verpackung, die eine sichere und einfache Handhabung der
Teile während des Transports ermöglicht. Außerdem schützt die Transportverpackung
Ladegüter zusätzlich während des Transports, der Lagerung und der Handhabung vor
äußeren Einflüssen. Eine Transportverpackung kann auch eine Außenverpackung
darstellen.

Palettenkarton:         Abmessungen     entsprechen   denen    einer   Euro-Palette   (L x B:
1200 mm x 800 mm)

Ladehilfsmittel: Hilfsmittel zur Ladungssicherung, z. B. Planken, Ketten, Träger

Ladungsträger: Ladungsträger dienen zur Bildung rationeller Ladeeinheiten, z. B.
Paletten

Transporthilfe: Werden für Transport- und Lagerzwecke eingesetzt und bei schweren
und/oder sperrigen Teilen benötigt, sofern sie nicht in einem standardisierten
Verpackungssystem transportiert werden können. Mögliche Transporthilfen sind
Transportrahmen aus Holz oder Metall, Kantholzkonstruktionen, Verschalungen oder
Ähnliches.

Umreifung: Verwendung von Umreifungsbändern zur Fixierung der Ladung während
des Transports und der Handhabung (z. B. zur Ladungssicherung auf Paletten)

Transportsicherung: Hilfsmittel zur Sicherung einer Ladung während des Transports

Stapelfähigkeit: Möglichkeit, mehrere Verpackungen ohne Schäden übereinander zu
stapeln. Notwendig: ebener Untergrund und ausreichende Stabilität der Packmittel.
Sämtliche aufgeführte Konstruktionen sowie die Materialqualität müssen das gefahrlose
Stapeln während des Transports und der Handhabung gewährleisten und dem Gewicht

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des Packguts angepasst werden. Bei Stapelung von Verpackungen mit einem Gewicht
größer als 30 kg muss das Entladen mit Hilfe eines Flurförderfahrzeugs bzw.
Handhubwagens durch z. B. Holzplanken zwischen den einzelnen Verpackungen
ermöglicht werden. Ladeeinheiten, die nicht stapelfähig sind, sind entsprechend zu
kennzeichnen.

Kranfähigkeit: entsprechend der Anlieferbedinungen (s. Kapitel 9) gemäß HPE-
Verpackungsrichtlinien zu gewährleisten; bei Lieferungen mit niedrigerem Gewicht sollte
Kranfähigkeit und -zugänglichkeit ermöglicht werden.

Überhang: Teile, die über den Rand eines Ladungsträgers hinausragen. Ein Überhang
in Längsrichtung ist zu vermeiden. Der max. zulässige Überhang auf den Seiten einer
Palette beträgt pro Seite 20 mm. Die Transportsicherheit muss zu jeder Zeit
gewährleistet sein und der Schwerpunkt mittig auf der Palette liegen.

Einwegverpackung: wird nur für eine einzige Lieferung verwendet

Mehrwegverpackung: wird für mehrere Lieferungen verwendet

3          Standardverpackungen

Der vorliegende Abschnitt zeigt für eine ordnungsgemäße Verpackung verwendbare
Standardverpackungen und deren Voraussetzungen auf.

3.1          Einzelverpackungen

      3.1.1 Beutel

Abmessungen: müssen Gewicht und Volumen entsprechend gewählt werden

Anforderungen: Die verwendeten Beutel sollten zur besseren Kontrolle transparent und
widerverschließbar      sein.   Die   Materialqualität   muss   sich   eignen   für   die   Art,
Anforderungen und Menge des Artikels. Eine Liste der freigegebenen Materialien findet
sich in Kapitel 6.

Verwendung: Beutel können ausschließlich als Einzelverpackungen verwendet werden,
sind nicht als eigenständige Ladung zulässig und müssen daher in einem zweiten

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Behälter (siehe Kapitel 3.2) oder auf einem Ladungsträger platziert werden. Diese
Verpackungsart wird hauptsächlich für Schüttgut wie Schrauben verwendet.

Einsatzvoraussetzungen: Merkmale nicht zulässiger Beutel:

    •     Risse,
     •    Löcher, Undichtigkeiten

     3.1.2 Wellpapp- und Kartonverpackungen
Abmessungen: gemäß DIN 55510, siehe Kapitel 7

Konstruktion: leicht zu öffnen, stapelfähig

Zulässiges Gesamtgewicht:

    •     Ladungsbehälter ohne Palette: Richtwert: 25 kg
     •    Behälter bestimmt für manuelle Handhabung: Richtwert: 25 kg
    •     Palettenbehälter: 1000 kg

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Anforderungen: gemäß DIN 55468, um ausreichende Stabilität
beim Stapeln zu gewährleisten und Stößen während des
Transports, der Handhabung und der Lagerung standhalten zu
können.         Beim    Stapeln   von   Kartons     müssen   für    die
Stapelstabilität        und   eine   vereinfachte    Entladung      von
Flurförderfahrzeugen              Holzkufen         gemäß          HPE-
Verpackungsrichtlinien verwendet werden. Außerdem muss zum                Stapelung mit Holzkufen

Schutz des Materials zwischen Oberkante des Packguts und
dem Kartondeckel Polstermaterial angebracht werden.

Verschluss: Auskleidungen/Abdeckungen müssen das Packgut
vor Außeneinflüssen und Schmutz schützen, sodass es intakt
bleibt.

Stapelfähigkeit: Für eine rationale Beladung müssen die                    Polsterung zwischen
Kartons gefahrlos stapelfähig sein. Kartons, die nicht stapelfähig         Material und Deckel

sind, sind an der Oberseite entsprechend zu kennzeichnen.

Verwendung: Wellpapp- und Kartonverpackungen können sowohl als Einzel- und als
auch als Außenverpackung verwendet werden. Um Beschädigungen oder Verluste
während des Transports und der Handhabung zu vermeiden, ist eine ordnungsgemäße
Sicherung der Teile im Karton obligatorisch.

3.2          Einzel- oder Außenverpackungen

      3.2.1 Wellpapp- und Kartonverpackungen

Für Wellpapp- oder Kartonverpackungen als Außenverpackung siehe Kapitel 3.1.2.

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3.3          Verpackungshilfsmittel

      3.3.1 Palettenstülpkarton, Wellpappe

Abmessungen:                L x B x Hmax:1200 mm x 800 mm x 1800 mm;
Höhe inkl. Palettenhöhe

Konstruktion: Euro-Palette, Vierwege-Palette

Zulässiges Gesamtgewicht: 1000 kg

Anforderungen: gemäß DIN 55468, um ausreichende Stabilität beim Stapeln zu
gewährleisten und Stößen während des Transports, der Handhabung und der Lagerung
standhalten zu können. Der Karton muss gemäß der Norm und der Anwendung aus den
Wellpappen Typ 1.10 bis 1.50 oder 2.20 bis 2.70 gefertigt sein. Bei Seetransporten
siehe Kapitel 3.4.

Verschluss: Auskleidungen/Abdeckungen müssen das Packgut vor Außeneinflüssen
und Schmutz schützen, sodass es intakt bleibt.

Stapelfähigkeit: Die Stapelfähigkeit kann beispielsweise durch Kanthölzer im
Kartoninnern verstärkt werden. Die Oberseite muss stabil sein, um ein sicheres und
gefahrloses Stapeln zu ermöglichen. Paletten, die nicht stapelfähig sind, sind an der
Oberseite entsprechend zu kennzeichnen.
Verwendung:             Palettenstülpkarton   und   Wellpappe   kann   als   Einzel-   und   als
Außenverpackung verwendet werden.

Umreifung/Kantenschutz: siehe Kapitel 7.3

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3.3.2 Schrumpffolie, Stretchfolie, Folienhaube

Abmessungen: L x B x Hmax:1200 mm x 800 mm x 1800 mm;

Höhe inkl. Palettenhöhe

Konstruktion: Euro-Palette, Vierwege-Palette

zulässiges Gesamtgewicht: 1000 kg

Schrumpffolie:          Um   ein   Verrutschen     der   Ladung   auszuschließen,    ist    beim
Einschrumpfen von Palettenladungen die Folie so anzubringen, dass sie über den
unteren Rand des Palettendecks hinausragt.

Stretchfolie: Verwendung nur für leicht und fest Gepacktes. Die Vorspannung sollte die
Druckfestigkeit des Packguts nicht überschreiten. Eine niedrige Vorspannung bedeutet
jedoch auch eine geringere Transportsicherheit. Um ein Verrutschen der Ladung
auszuschließen, ist beim Einwickeln von Palettenladungen die Folie so anzubringen,
dass sie über den unteren Rand des Palettendecks hinausragt.

Verschluss: Auskleidungen/Abdeckungen müssen das Packgut vor Außeneinflüssen
und Schmutz schützen, sodass es intakt bleibt.

Stapelfähigkeit: Paletten, die nicht stapelfähig sind, müssen an der Oberseite
entsprechend gekennzeichnet werden.

Verwendung: zur Sicherung einer oder mehrerer Einzelverpackungen auf einer Palette

Umreifung/Kantenschutz: siehe Kapitel 7.3

      3.4    luft- und seemäßige Verpackung

Die     seemäßige       Verpackung    soll   dem    Material   einen   optimalen   Schutz    vor
mechanischen und physikalisch-chemischen Beschädigungen bieten. Dies gilt nicht nur

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für die Zeit des Seetransportes und des anschließenden LKW-Transportes zur
Baustelle, sondern auch für die jeweils geforderte Lagerzeit. Die Verantwortung des
Lieferanten für die Verpackung endet somit erst nach Entnahme der Materialien aus
dem Packstück.

Beim Transport mit konventionellen Schiffen muss mit einer Stauhöhe von 8,0 m
gerechnet werden. Demzufolge sind alle Packstücke so auszulegen, dass eine Mindest-
Deckelbelastung von 1000 kg/m2 möglich ist.

Auf dem gesamten Transportweg wirken Beanspruchungen auf das Packstück ein,
denen        folgende   Ursachen   zugrunde   liegen   können,      und   zwar   Horizontal-
Beschleunigungen beim:

     •    Bahntransport
         Rangierstoß in Längsrichtung = 4,0*g (mit g ≈ 9,81 m/s2)
         Richtungsänderung seitlich = 2,0*g
     •    LKW-Transport
         Bremsvorgang = 2,0*g
         Richtungsänderung seitlich = 1,5*g
     •    See-Transport
         Stampfbeschleunigung = 0,6*g
         Werte für Rollwinkel = ± 30°

Material, das der Verordnung über gefährliche Seefrachtgüter, dem „IMDG-Code“
(International Maritime Dangerous Goods Code), der „IATA-RAR-Code“ (International
Air Transport Association - Restricted Articles Regulations) unterliegt, ist entsprechend
den jeweiligen Vorschriften zu verpacken. Bei der Verpackung in Wellpapp-/Kartons ist
wasserfest beschichtetes Material zu verwenden.

Bei Packstücken bis 2000 kg kann die Bündelung mit Kanthölzern und Zwischenlagen
aus Brettern oder Sperrholz vorgenommen werden. Die Verbindung und Arretierung der
Kanthölzer und Zwischenlagen erfolgt mit Maschinenschrauben oder durchgehenden
Gewindestangen, mindestens M20, in Verbindung mit U-Scheiben. Die Kanthölzer auf
der Unter- und Oberseite sollen mindestens 0,12 m breit und 0,12 m hoch sein. Für die

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Berechnung der Kanthölzer ist die DIN 1052 maßgebend. Jedes Packstück muss
ordnungsgemäß gegen Verrutschen gesichert und gegen äußere Einflüsse geschützt
sein. Bei Berechnung der Querschnitte für das einzusetzende Packmittel ist die
DIN 1050 maßgebend. Die Zwischenlagen müssen durch Bolzen in ihrer Lage gehalten
werden. Der Abstand zwischen den Bolzen einer Spange darf nicht größer als 1 m sein.
Bündelungen mit Stahlband, Draht oder Kordel sind nicht zulässig. Das Packstück muss
über eine ausreichende Standsicherheit (Rollwinkel beim Seetransport) und über eine
Auflagefläche verfügen, die 2000 kg/m2 nicht überschreitet. Die Markierung darf nur
dann direkt auf das Packstück aufgetragen werden, wenn eine spätere Bearbeitung
darunter nicht leidet. Bei Verwendung von Farben ist zu prüfen, ob eine Verträglichkeit
mit dem Grund- und Endanstrich gegeben ist. An jedem Packstück sind die
Anschlagpunkte, der Schwerpunkt und die Transportlage zu kennzeichnen. Die
Anschlagpunkte müssen so gewählt sein, dass die Seile nicht verrutschen können und
das Packstück in waagerechter Lage bewegt wird.

4          Standardladungsträger

4.1          Euro-Paletten

Abmessungen: L x B:1200 mm x 800 mm

Konstruktion: Euro-Palette gemäß DIN 15146

Zulässiges Gesamtgewicht: gemäß EPAL Pallet system – Tragfähigkeit, siehe
Kapitel 11

Anforderungen: Eine Liste der freigegebenen Materialien findet sich in Kapitel 6.

Stapelfähigkeit: Die Paletten müssen stabil stehen und sicher und gefahrlos zu stapeln
sein.

Verwendung: Ladungssicherung auf der Palette mit Wellpappkartons, Aufsatzrahmen,
Stretchfolie usw. Für die Tauschfähigkeit müssen die Tauschkriterien für Europaletten
im europäischen Paletten-Pool (siehe EPAL Pallet system, Kapitel 11) erfüllt sein.

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Einsatzvoraussetzungen: Merkmale nicht zulässiger Paletten:

      •   Beschädigte oder fehlende Komponenten
      •   Hervorstehende Nägel und/oder Schrauben oder vergleichbare Mängel
      •   Starke Verschmutzung

4.2          Vierwege-Paletten

Abmessungen: L x B x Hmax:1200 mm x 800 mm x 1800 mm; Höhe inkl. Palettenhöhe

Konstruktion: Vierwege-Palette

Zulässiges Gesamtgewicht: je nach Konstruktion

Anforderungen: Eine Liste der freigegebenen Materialien findet sich in Kapitel 6.

Stapelfähigkeit: Die Paletten müssen stabil stehen und sicher und gefahrlos zu stapeln
sein.

Verwendung: Vierwege-Paletten sind nur zu verwenden, wenn keine Euro-Paletten zur
Verfügung stehen. Vierwege-Paletten sind nicht gegen eine Euro-Palette tauschfähig.

Einsatzvoraussetzungen: Merkmale nicht zulässiger Paletten:

      •   Beschädigte oder fehlende Komponenten
      •   Hervorstehende Nägel und/oder Schrauben oder vergleichbare Mängel
      •   Starke Verschmutzung
      •   Unebene Seitenflächen

4.3          Palettenaufsatzrahmen

Abmessungen: L x B x Hmax:1200 mm x 800 mm x 1800 mm; Höhe inkl. Palettenhöhe
Konstruktion:

      •   ÖBB Aufsatzrahmen
      •   Klappbarer Aufsatzrahmen

MAN Diesel & Turbo SE                                                                 16
Zulässiges Gesamtgewicht: bei Holz gemäß EPAL Pallet system – Tragfähigkeit,
siehe Kapitel 11; bei Kunststoff oder Stahl nach Herstellerangaben

Anforderungen: Die Aufsatzrahmen müssen frei von Verschmutzungen sein und eine
sichere und stabile Stapelung ermöglichen.

Verschluss: Falls erforderlich, kann der Rahmen mit einem Deckel verschlossen
werden. Auskleidungen/Abdeckungen müssen das Packgut vor Außeneinflüssen und
Schmutz schützen, sodass es intakt bleibt.

Stapelfähigkeit: Paletten, die nicht stapelfähig sind, sind an der Oberseite
entsprechend zu kennzeichnen.

Verwendung: Zur Sicherung von Teilen oder Packstücken auf einer Palette. Beim
Verpacken schwerer und/oder sehr großer Teile ist sicherzustellen, dass die Ladung
ordnungsgemäß gegen Verrutschen gesichert ist.

Einsatzvoraussetzungen: Merkmale nicht zulässiger Aufsatzrahmen:

      •   Fehlerhafte Funktion des Klapprahmens
      •   Beschädigte oder fehlende Komponenten
      •   Hervorstehende Nägel und/oder Schrauben oder vergleichbare Mängel
      •   Starke Verschmutzung

4.4          Schwergutteile auf Paletten

Abmessung: L x B x Hmax:1200 mm x 800 mm x 1800 mm; Höhe
inkl. Palettenhöhe

Konstruktion: Einzelheiten zu Paletten siehe Kapitel 4.1 und 4.2

Zulässiges Gesamtgewicht: bei Holz gemäß EPAL Pallet
system – Tragfähigkeit, siehe Kapitel 11; bei Kunststoff oder Stahl
nach Herstellerangaben

MAN Diesel & Turbo SE                                                           17
Anforderungen: Schwere (>30 kg) und/oder große Teile, die direkt auf einer Palette
(z. B. ohne Karton) verschickt werden, sind mittig auszurichten. Beim Verpacken
schwerer         und/oder   sehr   großer   Teile   ist   sicherzustellen,   dass   die   Ladung
ordnungsgemäß gegen Verrutschen gesichert ist. Die Ladung ist mit Hilfe einer
ausreichenden und festen Umreifung gegen Verrutschen zu sichern.

Verschluss: Auskleidungen/Abdeckungen müssen das Packgut vor Außeneinflüssen
und Schmutz schützen, sodass es intakt bleibt.

Umreifung/Kantenschutz: siehe Kapitel 7.3

Stapelfähigkeit: Paletten, die nicht stapelfähig sind, sind an der Oberseite
entsprechend zu kennzeichnen.

Verwendung: Packgut mittig auf der Palette anordnen und/oder Gewicht gleichmäßig
verteilen. Zum Schutz des Packguts ist ggf. eine Folienhaube/Schrumpffolie/Stretchfolie
oder ein Palettenkarton zu verwenden. Sofern keine Einzelverpackung vorhanden ist,
darf dieses Packstück nur eine Materialnummer enthalten.

4.5          Bündel auf Paletten

Abmessungen: L x B: 1200 mm x 800 mm

Konstruktionen: Lange Teile können gebündelt
und auf einer Palette fixiert werden. Die Palette
muss für die Bündellänge geeignet sein und die

Enden des Bündels müssen ordnungsgemäß vor Schäden während des Transports,
der Lagerung und Handhabung geschützt sein. Die Bündel sind auf der Palette zu
fixieren, um ein sicheres Entladen und Handhabung mit einem Gabelstapler oder von
Hand zu gewährleisten. Die Bündel sind so mit der Palette zu verbinden, dass das
Packgut während des Entladens und der Handhabung sowie beim Öffnen des Bündels
auf der Palette stabil bleibt.

MAN Diesel & Turbo SE                                                                         18
Zulässiges Gesamtgewicht: gemäß EPAL Pallet system – Tragfähigkeit, siehe
Kapitel 11

Anforderungen: Die Ladung muss mit Hilfe einer ausreichenden und festen Umreifung
gegen Verrutschen gesichert werden. Zulässig sind ausschließlich Ladungsträger, die
frei von Verschmutzungen sind, sicher und gefahrlos zu stapeln sind und stabil stehen.

Verschluss: Auskleidungen/Abdeckungen müssen das Packgut vor Außeneinflüssen
und Schmutz schützen, sodass es intakt bleibt.

Umreifung/Kantenschutz: siehe Kapitel 7.3

Stapelfähigkeit: Konstruktion und Materialqualität müssen das gefahrlose Stapeln
während des Transports und der Handhabung gewährleisten und dem Gewicht des
Packguts angepasst werden. Bündel, die nicht stapelfähig sind, sind entsprechend gut
sichtbar zu kennzeichnen.

Verwendung: Bündel sollten aus nur einer Bestellposition bestehen. Empfindliche Teile
müssen         durch    Zwischenlagen   und/oder   Umwicklung   geschützt   werden,   um
Beschädigungen der Oberflächen und Enden der Teile zu verhindern.

Einsatzvoraussetzungen:

      •   Sichere und stabile Stapelung
      •   In sich stabil
      •   Frei von Verschmutzungen

4.6          Holzkiste auf Palette

Vor der Versendung von Teilen in Holzkisten muss geprüft werden, ob es effizientere
Verpackungen gibt, welche die Anforderungen ebenfalls erfüllen.

Abmessungen: L x B x Hmax:1200 mm x 800 mm x 1800 mm; Höhe inkl. Palettenhöhe
Konstruktion: gemäß DIN 55499

Zulässiges Gesamtgewicht: abhängig von der jeweiligen Kistenkonstruktion

MAN Diesel & Turbo SE                                                                    19
Anforderungen: Das Packgut in der Holzkiste muss ordnungsgemäß gegen
Verrutschen gesichert werden. Ebenso ist die Ladung mit Hilfe einer ausreichenden und
festen Umreifung gegen Verrutschen zu sichern.

Verschluss: Die Verpackung muss ordnungsgemäß verschlossen und das gefahrlose
und einfache Öffnen möglich sein. Auskleidungen/Abdeckungen müssen das Packgut
vor Außeneinflüssen und Schmutz schützen, sodass es intakt bleibt.

Umreifung/Kantenschutz: siehe Kapitel 7.3

Stapelfähigkeit: Konstruktion und Materialqualität müssen das gefahrlose Stapeln
während des Transports und der Handhabung gewährleisten und dem Gewicht des
Packguts angepasst werden.             Ladeeinheiten, die nicht stapelfähig sind, sind
entsprechend zu kennzeichnen.

Verwendung: zulässiges Material siehe Kapitel 6. Innenverpackungen dienen dazu, das
Packgut         während   des   Transports   vor   Beschädigungen   durch   mechanische
Beanspruchungen wie Stöße, Erschütterungen oder Vibrationen zu schützen. Zum
Halten beziehungsweise Schutz vor Verrutschen der Bestellposition können Stauhilfen
(z. B. Luftpolsterfolie oder Luftkissen) im Innern der Kiste verwendet werden. Stauhilfen
werden individuell nach den speziellen Transportanforderungen angefertigt. Beinhaltet
das Packstück mehr als eine Bestellposition, sind die Einzelverpackungen entsprechend
Kapitel 8 zu kennzeichnen. Ist keine Einzelverpackung vorhanden, so sind die Bauteile
mit einem entsprechenden Anhänger zu kennzeichnen und die Positionen durch
geeignete Maßnahmen voneinander zu trennen.

Einsatzvoraussetzungen: Zulässig sind ausschließlich Ladungsträger, die frei von
Verschmutzungen sind, sicher und gefahrlos zu stapeln sind und stabil stehen.
Merkmale nicht zulässiger Kisten: Siehe Einsatzvoraussetzungen für Paletten in
Kapitel 4.1.

MAN Diesel & Turbo SE                                                                  20
4.7          Holzverschlag auf Palette

Vor der Versendung von Teilen in Holzverschlägen muss geprüft werden, ob es
effizientere Verpackungen gibt, welche die Anforderungen ebenfalls erfüllen.

Abmessungen: L x B x Hmax:1200 mm x 800 mm x 1800 mm; Höhe inkl. Palettenhöhe

Konstruktion: Gemäß DIN 55405 bzw. HPE-Verpackungsrichtlinien; Offene Verschläge
sind mit Folie auszukleiden, geschlossene Verschläge mit Sperrholz, Spanplatten oder
Faserplatten.

Zulässiges Gesamtgewicht: abhängig von der jeweiligen Konstruktion

Anforderungen: Das Packgut im Holzverschlag muss ordnungsgemäß gegen
Verrutschen gesichert werden. Ebenso ist die Ladung mit Hilfe einer ausreichenden und
festen Umreifung gegen Verrutschen zu sichern. Zulässig sind ausschließlich Behälter,
die frei von Verschmutzungen sind, sicher und gefahrlos zu stapeln sind und stabil
stehen.

Verschluss: Auskleidungen/Abdeckungen müssen das Packgut vor Außeneinflüssen
und Schmutz schützen, sodass es intakt bleibt.

Umreifung/Kantenschutz: siehe Kapitel 7.3

Stapelfähigkeit: Ladeeinheiten, die nicht stapelfähig sind, sind entsprechend zu
kennzeichnen.

Verwendung: Offene Verschläge sind entsprechend den Anforderungen auszukleiden.
Innenverpackungen        dienen   dazu,   das   Packgut   während   des   Transports     vor
Beschädigungen durch mechanische Beanspruchungen wie Stöße, Erschütterungen
oder Vibrationen schützen. Zum Schutz vor Verrutschen und Halten der Bestellposition
können Stauhilfen (z. B. Luftpolsterfolie oder Luftkissen) im Innern der Kiste verwendet
werden. Stauhilfen werden individuell nach den speziellen Transportanforderungen
angefertigt. Beinhaltet das Packstück mehr als eine Bestellposition, sind die
Einzelverpackungen        entsprechend    Kapitel   8     zu   kennzeichnen.   Ist     keine
Einzelverpackung vorhanden, so sind die Bauteile mit einem entsprechenden Anhänger

MAN Diesel & Turbo SE                                                                     21
zu kennzeichnen und die Positionen durch geeignete Maßnahmen voneinander zu
trennen.

Einsatzvoraussetzungen: Zulässig sind ausschließlich Behälter, die frei von
Verschmutzungen sind, sicher und gefahrlos zu stapeln sind und stabil stehen.
Merkmale nicht zulässiger Kisten: siehe Einsatzvoraussetzungen für Paletten in
Kapitel 4.1.

4.8          Eurogitterboxen

Abmessungen: L x B:1200 mm x 800 mm

Konstruktion: Eurogitterboxen gemäß DIN 15155

Zulässiges Gesamtgewicht: gemäß EPAL Pallet system

Aufschriftentafel, siehe Kapitel 11

Anforderungen: Teile sind so zu positionieren, dass das Gewicht gleichmäßig verteilt
ist. Das Packgut ist ordnungsgemäß gegen Verrutschen zu sichern. Beschädigungen
der Gitterbox durch falsche Positionierung sind zu vermeiden. Zulässig sind
ausschließlich Behälter, die frei von Verschmutzungen sind und stabil stehen.

Verschluss: Auskleidungen/Abdeckungen müssen das Packgut vor Außeneinflüssen
und Schmutz schützen, sodass es intakt bleibt.

Stapelfähigkeit: Gitterboxen müssen sich in einem Zustand befinden, der ein sicheres
und gefahrloses Stapeln ermöglicht.

Verwendung: Beinhaltet das Packstück mehr als eine Bestellposition, sind die
Einzelverpackungen       entsprechend   Kapitel   8   zu   kennzeichnen.        Ist   keine
Einzelverpackung vorhanden, so sind die Bauteile mit einem entsprechenden Anhänger
zu kennzeichnen und die Positionen durch geeignete Maßnahmen voneinander zu
trennen.

MAN Diesel & Turbo SE                                                                    22
Einsatzvoraussetzungen: Merkmale nicht zulässiger Gitterboxen:

      •   Verbogene, fehlende oder gebrochene Komponenten
      •   Klappbare Front lässt sich nicht öffnen/schließen
      •   Fehlende oder unzulässige Kennzeichnung
      •   Verschmutzung durch Rost oder Schmutz, die zur Verschmutzung des Packguts
          führen kann

4.9          Holzkiste

Sofern die Abmessungen der in diesem Kapitel genannten Ladungsträger nicht
eingehalten werden können, muss eine geeignete Konstruktion für den Versand
angefertigt werden. Vor der Versendung von Teilen in Holzkisten muss geprüft werden,
ob es effizientere Verpackungen gibt, welche die Anforderungen ebenfalls erfüllen.

Konstruktion: für Waren bis 500 kg gemäß DIN 55499, bei Gewicht größer 500 kg
nach HPE-Verpackungsrichtlinien; Holzkisten sollten das sichere und einfache
Handhaben               während   des   Entladens   sowie   während   der   Handhabung   mit
Flurförderzeugen/von Hand gewährleisten.

Zulässiges Gesamtgewicht: Je nach Kistenkonstruktion

Anforderungen: Das Packgut in der Holzkiste muss ordnungsgemäß gegen
Verrutschen gesichert werden. Ebenso ist die Ladung mit Hilfe einer ausreichenden und
festen Umreifung gegen Verrutschen zu sichern. Zulässig sind ausschließlich Behälter,
die frei von Verschmutzungen sind, sicher und gefahrlos zu stapeln sind und stabil
stehen.

Umreifung/Kantenschutz: siehe Kapitel 7.3

Verschluss: Die Verpackung muss ordnungsgemäß verschlossen und das gefahrlose
und einfache Öffnen möglich sein. Auskleidungen/Abdeckungen müssen das Packgut
vor Außeneinflüssen und Schmutz schützen, sodass es intakt bleibt.

MAN Diesel & Turbo SE                                                                     23
Stapelfähigkeit: Konstruktion und Materialqualität müssen das gefahrlose Stapeln
während des Transports und der Handhabung gewährleisten und dem Gewicht des
Packguts angepasst werden. Kisten, die nicht stapelfähig sind, sind entsprechend zu
kennzeichnen.

Verwendung: Einlagen dienen vorrangig zur Sicherung des Packguts in der Kiste und
zur Übertragung von Kräften, die auf den Deckel wirken, auf den Boden der Kiste.
Innenverpackungen       dienen   dazu,   das   Packgut   während   des   Transports     vor
Beschädigungen durch mechanische Beanspruchungen wie Stöße, Erschütterungen
oder Vibrationen zu schützen. Zum Schutz vor Verrutschen und Halten der Position
können Stauhilfen (z. B. Luftpolsterfolie oder Luftkissen) im Innern der Kiste verwendet
werden. Stauhilfen werden individuell nach den speziellen Transportanforderungen
angefertigt. Beinhaltet das Packstück mehr als eine Bestellposition, sind die
Einzelverpackungen       entsprechend    Kapitel   8     zu   kennzeichnen.   Ist     keine
Einzelverpackung vorhanden, so sind die Bauteile mit einem entsprechenden Anhänger
zu kennzeichnen und die Positionen durch geeignete Maßnahmen voneinander zu
trennen. Kisten mit großer Deckelfläche sind zusätzlich mit Stützen zu sichern.

Einsatzvoraussetzungen: Zulässig sind ausschließlich Behälter, die frei von
Verschmutzungen sind, sicher und gefahrlos zu stapeln sind und stabil stehen.
Merkmale nicht zulässiger Kisten: siehe Einsatzvoraussetzungen im Kapitel 4.1

5          Spezialverpackungen und -ladungsträger

Ist eine standardisierte Verpackung (beinhaltet sowohl Einzel-, Außen- als auch
Transportverpackungen) aufgrund besonderer Produkteigenschaften nicht möglich, ist
so weit wie möglich den Grundsätzen des Logistikhandbuchs zu folgen und darüber
hinaus die Verpackung anforderungsgerecht zu gestalten. Die Transportsicherheit für
Beteiligte und Produkt hat hierbei oberstes Gebot, einfache Handhabung für Be- und
Entladevorgänge ist zu gewährleisten.

MAN Diesel & Turbo SE                                                                    24
Schwere und/oder sperrige Teile, die nicht mit herkömmlichen Verpackungssystemen
transportiert werden können, sind mit Transporthilfen (z. B. Verschalungen) zu
befördern. Alle demontierten Bauteile, die zum Packgut gehören, sollten herabgebunden
oder anderweitig am Packgut oder an der Transporthilfe befestigt werden, sodass alle
zusammengehörenden Teile leicht und deutlich zu identifizieren sind und nicht verloren
gehen.

Konstruktion: Beispiele für Transporthilfen sind Transportrahmen aus Holz oder Metall,
Kantholzkonstruktionen, Verschalungen usw.. Die Konstruktionen müssen einen stabilen
Stand haben und Möglichkeiten zur Ladungssicherung bieten. Die Gestaltung der
Transporthilfen ist so zu wählen, dass ein sicheres Entladen und die Handhabung mit
einem Gabelstapler bzw. den vorgesehenen Transportmitteln möglich sind. Außerdem
sind die Transporthilfe und das Packgut ordnungsgemäß zu verbinden, sodass diese
stets als eine gesamte Ladungseinheit bewegt werden können.

Anforderungen: Müssen u. a. denen von Schwergutteilen und Bündeln (siehe
Kapitel 4.4 und Kapitel 4.5), z. B. hinsichtlich Schutz vor Verrutschen und mittig
ausgerichtetem Schwerpunkt entsprechen. Alle Sacklöcher und Durchführungen sind
mit Deckeln oder Stopfen ordnungsgemäß zu verschließen. Einem Lösen dieser
während des Transports, der Handhabung und Lagerung ist durch festes Anziehen
vorzubeugen.            Außengewinde      und     andere     hervorstehende    Teile   müssen
ordnungsgemäß vor physischer Beschädigung und anderen externen Einflüssen
geschützt sein.

Verschluss: Auskleidungen/Abdeckungen müssen das Packgut vor Außeneinflüssen
und Schmutz schützen, sodass es intakt bleibt.

Umreifung/Kantenschutz: siehe Kapitel 7.3

Stapelfähigkeit: Ladeeinheiten, die nicht stapelfähig sind, sind entsprechend zu
kennzeichnen.

Verwendung:             Empfindliche   Teile   sind   zum   Schutz   vor   Beschädigungen   mit
Zwischeneinlagen, Abdeckungen, Umwicklung o. Ä. zu schützen. Empfindliche

MAN Diesel & Turbo SE                                                                        25
Oberflächen oder hervorstehende Teile sind ordnungsgemäß zu sichern, damit
Beschädigungen vermieden werden.

Einsatzvoraussetzungen:

      •    Sichere und stabile Stapelung
      •    Frei von Verschmutzungen

6           Zulässiges Verpackungsmaterial

6.1          Umweltschutzvorgaben

Um nachhaltigen Schutz der Umwelt zu betreiben, sollten durch Verwendung möglichst
geringer         Verpackungsmaterialmengen      Abfälle   vermieden,   widerverwendbare
Verpackungen benutzt und einfaches Recycling ermöglicht werden. Die Kennzeichnung
der Verpackungen und Verpackungsmaterialien zu Recyclingzwecken muss gemäß
DIN 6120 erfolgen. Die Recyclingfähigkeit darf durch die Kennzeichnung nicht
beeinträchtigt werden.

6.2          Genehmigte Verpackungsmaterialien

Im        Allgemeinen   sind   sämtliche   Einwegverpackungen   aus    umweltfreundlichen
Materialien herzustellen, die in Deutschland als recyclingfähig anerkannt werden.

Verbundstoffe und loses Füllmaterial wie Verpackungschips dürfen nicht
verwendet werden.

Papier/Pappe/Wellpappe: frei von schädlichen Stoffen

Kunststoffe:

      •    Einwegverpackungen: PE, PP
      •    Mehrwegverpackungen: PE, PP, PS
      •    Folie: PE
      •    Schaum: PE, PP, PS

MAN Diesel & Turbo SE                                                                  26
Holz: Nicht imprägniertes Vollholz und Sperrholz.

Bei Lieferungen, die aus Ländern außerhalb der EU stammen oder für solche Länder
bestimmt sind, ist das Holz gemäß IPPC-Standard ISPM Nr. 15 zu behandeln.
Außerdem ist die ordnungsgemäße Kennzeichnung aller behandelten Materialien
gemäß IPPC-Norm notwendig.

Umreifung:

      •   Empfindliches Packgut: PP
      •   Schwere Teile: Metallbänder

Verschluss:             Klebebänder     und      Verpackungsband       sowie     Klebeetiketten        und
Produktetiketten            dürfen     die    Recyclingfähigkeit     des      Trägermaterials      nicht
beeinträchtigen. Zur Verwendung von Klebebändern siehe Kapitel 6.2.2 der ADSp.

7          Beschränkungen, Abmessungen, Modulierung

7.1          Modulierung

Es sind ausschließlich die in Kapitel 3 und 4 aufgeführten Komponenten mit den
zugehörigen Abmessungen zu verwenden.

Bei Ausnutzung der gesamten Palettenfläche sollen zur optimalen Verwendung dieser
Fläche Kartonabmessungen ein Vielfaches einer Euro-Palette (Flächenmodul) mit den
Maßen          1200 mm x 800 mm              umfassen,     damit     eine      Modulierung      gemäß
DIN 30783 Teil 1,           DIN 30798 Teil 1,     DIN 55509,   DIN 55510,        DIN 55511      Teil    1,
DIN 55511 Teil 3, DIN 55520, DIN 55521 Teil 1, DIN 55521 Teil 2 und DIN 55522
ausgeführt         werden       kann    (siehe    hierzu   auch      „Modulare    Abstimmung           von
Verpackungsgrößen“ in den Fachinformationen der Deutschen Transportversicherer in
Kapitel 11).            Andernfalls    können      Palettenkartons      mit     den    Abmessungen
1200 mm x 800 mm oder andere für Paletten der Größe 1200 mm x 800 mm geeignete
Verpackungen verwendet werden.

MAN Diesel & Turbo SE                                                                                   27
7.2          Beschränkungen

Umfasst eine Bestellung mehrere Bestellpositionen, muss jede Bestellposition in einer
separaten Einzelverpackung verpackt sein, auch wenn es sich um dieselbe
Materialnummer handelt (siehe Kapitel 10.2). Ebenso muss jede Einzelverpackung
sortenrein sein, d.h. sie enthält ausschließlich dieselbe Materialnummer. Die Menge
des Artikels ist hierbei von der Bestellung abhängig.

Setzt sich eine Bestellposition aus mehreren Materialnummern zusammen, ist diese in
einer Umverpackung anzuliefern und mit Bestellung, Bestellposition und enthaltenen
Materialnummern zu kennzeichnen (nähere Erläuterung siehe Kapitel 10.1).

Bei Entnahme der Ware muss gewährleistet sein, dass jede Bestellposition einzeln
entnommen werden kann, um eine bestellgerechte Anlieferung überprüfen zu können.
Zum       Schutz        vor   Beschädigungen   und   vor   Verrutschen   sind   ausschließlich
Luftpolsterfolie und Luftkissen sowie Rollenwellpappe, Ausstopfpapier und Packpapier
erlaubt.

7.3          Umreifung/Kantenschutz

Die Sicherung der Ladeeinheiten hat nach VDI 3968 zu erfolgen. Eine Umreifung wird je
nach Anforderung gemäß DIN EN 13247, DIN EN 13393 oder DIN 13394 bzw. nach
VDI 3968 ausgeführt. Die Umreifung muss ordnungsgemäß gespannt werden. Zu starke
Spannung ist aufgrund möglicher Beschädigungen an Packgut oder Palette ebenso wie
eine Umreifung in Längsrichtung zu vermeiden. Bei der Umreifung sollten möglichst
Ecken- und/oder Kantenpolster verwendet werden, um ein Eindrücken der Kartonränder
bzw. Beschädigungen am Packgut zu verhindern.

MAN Diesel & Turbo SE                                                                       28
8          Kennzeichnung

8.1          Allgemeine Kennzeichnung

Die Markierung der Güter, welche einer besonderen Handhabung unterliegen, hat nach
DIN 55402 und ISO R/780 zu erfolgen, siehe hierzu auch Kapitel 14. Die Einstufung,
Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen hat nach Verordnung
(EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (siehe Kapitel 11) zu
erfolgen.       Weiterhin   muss    das   Bruttogewicht   der   Lieferung    deutlich   an    der
Transportverpackung angebracht werden.

8.2          Bestellspezifische Kennzeichnung

Die       anzuliefernden    Waren    sind   je   Bestellposition   mittels   Etikett    auf   der
Einzelverpackung (Karton, Beutel, etc.) oder anderweitig an der Ware selbst (Anhänger,
etc., keine Gravur, Stempelung o.ä.) mit folgenden Angaben zu kennzeichnen:

      •   Bestellnummer
      •   Bestellposition der MAN Diesel & Turbo SE
      •   Menge der Verpackungseinheit
      •   Lieferschein ID
      •   Charge (wenn vorhanden)
      •   Prüflosnummer (wenn vorhanden)
Unberührt von den vorangestellten Kennzeichnungen sind in der Bestellung spezifisch
geforderte verlierbare und unverlierbare Kennzeichnungen von Bauteilen (bspw. PSP-
Element, Charge, TAG-No…). Besteht eine Bestellposition aus mehreren Einzelteilen
(Losteile ohne separate Bestellposition), sind die einzelnen Bauteile wie folgt zu
kennzeichnen:

      •   Bestellpositionsnummer der Zubehörliste aus dem Lieferschein
      •   Materialkurztext (Benennung)
      •   Liefermenge

MAN Diesel & Turbo SE                                                                          29
Transportverpackungen, die verschiedene Bestellpositionen enthalten, sind darüber
hinaus mit dem folgenden Vermerk zu kennzeichnen: „Mischsendung“. Nicht eindeutig
gekennzeichnete               Teile       werden   entweder   kostenpflichtig   an   den   Lieferanten
zurückgesandt oder müssen vom Lieferanten in unserem Wareneingang identifiziert
werden.

   8.2.1 Spezifikation des Etiketts
Die Etikettierung der gesendeten Waren soll wie folgt gestaltet werden:
     •    Das           Etikett     ist     auf    jeder
          Einzelverpackung anzubringen
     •    Das           Etikett      ermöglicht     die
          eindeutige              Identifikation    der
          angelieferten Waren
     •    Der            2D          DataMatrix-Code
          ermöglicht               die       optimierte
          Bearbeitung             der     vorhandenen
          Daten&Informationen

     •    Der 2D DataMatrix-Code ermöglicht die optimierte Bearbeitung der vorhandenen
          Daten&Informationen
     •    Mindestgröße 74x52 (BxH in mm)
         Æentspricht DIN A8
    •    Mindestschriftgrößen:
         Æ10pt für Daten
         Æ08pt für Feldbezeichnungen Schriften sind nach DIN 16518 Gruppe 6/VI (Arial,
         Helvetika etc.) zu verwenden
    • Die Lesbarkeit des 2D-Barcodes ist zu gewährleisten, d.h. es ist ein
         Mindestabstand von 0,5mm in alle Richtungen zu weiteren Druckelementen oder
         Etikettenrändern zu halten

MAN Diesel & Turbo SE                                                                               30
• Das Logo sollte ein Viertel (25%) der gesamten Etikettfläche nicht überschreiten
          und die Lesbarkeit nicht beschränken
    • Es muss eine ausreichende Druckqualität gewährleistet sein
    • Es sind gängige Druckverfahren zu wählen (Laser-, Thermodirekt- oder
          Thermotransferdruck)
    • Es sind folgende Datenelemente in Klarschrift auf dem Etikett aufzuführen
          Æ Bestellung und Bestellposition der MAN
          Æ Menge innerhalb der Einzelverpackung
          Æ Materialnummer der MAN Diesel & Turbo SE
          Æ Lieferschein, Lieferscheinidentifikation oder Lieferung der Lieferanten
          Æ Chargennummer bei chargenpflichtigen Materialien
          Æ Probennummer bei chargenpflichtigem Material
    • die in Klarschrift abgebildeten Daten (ausgenommen der MAN-Material) sind in
          folgender     Form   in   einen   DataMatrix-Code   gemäß    ECC200     mit   einer
          Mindestkantenlänge von 15mm abzubilden
          Æ 4360508&20&1&09/05/0310&ABC12345678901234567&0123456789
          Æ Bestellung&Position&Menge&Lieferschein&Charge&Probennummer

    • das Etikett muss grundsätzlich für den Transport bis zur MAN Diesel & Turbo SE
          geeignet sein

    • Klebeetiketten sind zu bevorzugen

8.3          Warenbegleitdokumente

Zu jeder Bestellung ist ein Lieferschein zu erstellen, der eine Bestellnummer enthalten
darf und sowie einer Lieferscheinnummer eindeutig zuzuordnen sein muss. Je
Bestellposition müssen folgende Informationen auf dem Lieferschein ausgewiesen
werden:

      •   Bestellposition
      •   Materialnummer der MAN Diesel & Turbo SE

MAN Diesel & Turbo SE                                                                      31
•     Materialkurztext (Benennung)
    •     Liefermenge
    •     ggf. geforderte Sonderkennzeichnung (Charge, TAG-No., PSP-Element, etc.)

Hier gilt zu beachten, dass auf dem Lieferschein ausschließlich die in der Lieferung
enthaltene Ware aufgeführt werden darf. Zusätzlich ist ein Datamatrix-Code gemäß der
Spezifikationen in 8.3.1 in den Lieferschein zu implementieren.

Besteht eine Bestellposition aus mehreren Einzelteilen (Losteile ohne separate
Bestellposition), sind diese unter der jeweiligen Bestellposition auf dem Lieferschein mit
Bestellpositionsnummer, Benennung und Mengenangabe einzeln aufzuführen.

Wenn mehrere Bestellpositionen zusammengebaut angeliefert werden, dann sind
trotzdem alle gelieferten Bestellpositionen separat auf dem Lieferschein aufzuführen.
Des Weiteren ist bei den relevanten Bestellpositionen ein Vermerk auf dem Lieferschein
aufzubringen (Bsp.: „Bestellpos. 10 mit 30 verbaut“).

Lieferscheine und zugehörige Dokumente (z. B. Zeugnisse, Messprotokolle) müssen in
einer Dokumententasche gut sichtbar und erreichbar an der Transportverpackung
angebracht sein.

Der Lieferschein muss eine eindeutige Zuordnung der Ware zu den oben genannten
Informationen zulassen. Nicht eindeutige Kombinationen aus Ware und Lieferschein
werden entweder kostenpflichtig an den Lieferanten zurückgesandt oder müssen vom
Lieferanten in unserem Wareneingang identifiziert werden. Zur eindeutigen Identifikation
ist der Lieferschein wie in 8.3.1 beschrieben zu kennzeichnen.

     8.3.1 Spezifikation Lieferscheinetikett
     • 2D Code unterstützt die schnelle & fehlerfreie Erfassung
          von Anlieferungen
     •    2D Code kann sowohl als Druck, als auch das Etikett
          auf den Lieferschein aufgebracht werden
     •    Es     sind   alle   relevanten   Daten   zu   Identifikation
          aggregiert

MAN Diesel & Turbo SE                                                                   32
•     Es gelten für den 2D-Lieferscheincode in folgenden Bereichen die gleichen
          Anforderungen, wie für das Etikett der Einzelverpackung (s. 8.2.2)

          Æ Schrift
          Æ Druckverfahren
          Æ allgemeine Anforderungen
          Æ Aufteilung
    •     Folgende Datenelemente müssen in Klarschrift unter dem DataMatrix-Code
          auszuführen:
          Æ Lieferschein, Lieferscheinidentifikation oder Lieferung des Lieferanten
    •     Es ist ein Modul von min. 0,025in/0,635mm einzuhalten (hieraus ergibt sich die
          Größe des DataMatrix-Codes)
    •     Der DataMatrix-Code gruppiert alle Elemente der Lieferanten in einem
          Datenelement
    •     Die      einzelnen   Datenelemente   werden    gemäß    der    Spezifikation   der
          Einzeletiketten aneinandergereiht und jeweils mit einem doppelten Trennzeichen
          geschlossen (&&)

    •     Die Zeichenkette wiederholt sich je Bestellposition der MAN DT
          Æ 4360508&20&1&09/05/0310&ABC12345678901234567&0123456789&&
          Æ Bestellung&Position&Menge&Lieferschein&Charge&Probennummer&&

MAN Diesel & Turbo SE                                                                     33
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