Lokales Planungsdokument 2018 - MAGS NRW

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Lokales Planungsdokument 2018 - MAGS NRW
Lokales Planungsdokument 2018
                         für den dezentralen Planungsprozess im SGB II

                               des Jobcenters der Stadt Münster

Inhalt:

          A.   Analyse der örtlichen Rahmenbedingungen
          B.   Prioritäre Themen und Aktivitäten des Jobcenters im Jahr 2018
          C.   Herausforderung durch Zuwanderung, Flucht und Asyl bewältigen
          D.   Weiterentwicklung interner Prozesse
          E.   Anhang: Ziele und Schwerpunkte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
               im Jahr 2018 in NRW
Lokales Planungsdokument 2018

A.     Analyse der örtlichen Rahmenbedingungen

1.   Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Beschäftigung

Parallel zum Anstieg der Einwohnerzahl nimmt auch die Anzahl der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten in Münster fortlaufend zu. Zum Stichtag 31.12.2016 übten 164.098 Personen am
Arbeitsort Münster eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus, das bedeutet eine
Steigerung von 2,8 % gegenüber dem Vorjahresstichtag.

Als regionales Oberzentrum und Universitätsstadt bietet Münster spezifische Dienstleistungs- und
Infrastrukturangebote, wie z. B. Regionalbehörden, Finanz- und Versicherungsdienstleister, Fach-
und Hochschulen und andere wissenschaftliche Einrichtungen, Fachkliniken, Spezialgeschäfte sowie
Unternehmen für Telefonmarketing und Marktforschung. Der mit Abstand größte Anteil der
sozialversicherungspflichtigen Erwerbspersonen in Münster übt dementsprechend dienstleistende
Tätigkeiten aus: Am 31.12.2016 waren dies rund 87 % aller sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten. Die bedeutendsten Branchen sind in Münster das Gesundheits- und Sozialwesen mit
rund 19 % Anteil an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und der Handel inklusive
Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit rund 13 % Anteil an allen
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Insbesondere für die Bereiche Öffentliche
Dienstleister, Erziehung und Gesundheit werden auch weiterhin hohe Beschäftigungszuwächse
erwartet1.

Der Arbeitsmarkt in Münster ist - wie der deutsche Arbeitsmarkt im Allgemeinen - stark
fachkräfteorientiert: Rund 87 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind als Fachkraft,
Spezialist/-in oder Experte bzw. Expertin tätig und nur rund 12 % als Helfer/-in. Die Nachfrage nach
Fachkräften bleibt im Münsterland auch weiterhin hoch: Bis zum Jahr 2030 wird ein
Arbeitskräfteengpass von bis zu 49.000 Personen prognostiziert, davon 90 % beruflich qualifizierte
Bewerber/-innen.2

Im Ausbildungsjahr 2016/2017 ergibt sich in Münster aus den gemeldeten Berufsausbildungsstellen
(2.251) und den gemeldeten Bewerber/-innen (1.288) ein Quotient von 1,75. Das heißt, dass in
Münster auf eine/-n Bewerber/-in 1,75 gemeldete betriebliche Berufsausbildungsstellen kommen.
In den umliegenden Kreisen und im Landesvergleich ist dieser Quotient deutlich niedriger. Damit
sind die grundsätzlichen Chancen auf einen Ausbildungsplatz für eine betriebliche Ausbildung in
Münster über alle Branchen hinweg vergleichsweise gut.

2.   Entwicklung der Struktur der Arbeitsuchenden

Aktuell befinden sich nach eigenen Auswertungen des Jobcenter Münster 2.847 Geflüchtete im
Leistungsbezug des SGB II (darunter 1.917 erwerbsfähige Leistungsberechtigte).3 Nachdem in
Münster vor allem im 4. Quartal 2016 und im 1. Quartal 2017 eine Vielzahl von Zugängen an
Geflüchteten in das SGB II zu verzeichnen war, ist die Zahl der Leistungseintritte in den

1
  Vgl. „IAB-Prognose für 2017/2017. Arbeitsvolumen so hoch wie nie“, IAB-Kurzbericht 21/2017 vom 26.09.2017.
2
  Vgl. Fachkräftereport 2017 für Nord-Westfalen. Ergebnis der IHK-Konjunkturumfrage und Prognose aus dem
Fachkräftemonitor NRW“. Industrie- und Handelskammer Nord-Westfalen, Mai 2017.
3
  Um nur die Entwicklungen der aktuellen Fluchtmigration abzubilden, werden ausschließlich Geflüchtete berücksichtigt,
deren Leistungsbezug ab dem 01.01.2015 begann. Stand: 12.10.2017

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darauffolgenden Monaten rückläufig. Es wird prognostiziert, dass noch rund 200 weitere
Geflüchtete (darunter etwa zwei Drittel Erwerbsfähige) in die Betreuung des Jobcenter Münster
eintreten werden.

Die hohe Zahl der Leistungseintritte von Geflüchteten hat für das Jahr 2018 erhebliche
Auswirkungen auf den Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden: Unter den 1.917 erwerbsfähigen
Geflüchteten befinden sich nach eigenen Auswertungen rund 1.100 Personen, die - bei
ununterbrochenem Leistungsbezug - die Grenze von 21 Monaten Leistungsbezug im Laufe des
Jahres 2018 erreichen werden.

In diesem Zusammenhang sei auch auf das hohe Mietniveau in Münster und die damit verbundene
Herausforderung für die Leistungsberechtigten, eine existenzsichernde Beschäftigung zu finden,
hingewiesen. Hiervon sind neben Geflüchteten insbesondere alleinerziehende und
geringqualifizierte Leistungsberechtigte betroffen.

Rund 40 % aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Jobcenters der Stadt Münster haben
keinen Schulabschluss, zwei Drittel verfügen darüber hinaus über keinen Berufsabschluss, rund
weitere 7 % über keinen in Deutschland anerkannten Berufs- oder (Fach-)Hochschulabschluss.
Damit verringern sich die Chancen auf eine nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt, der
insbesondere Bedarf an gut ausgebildeten Arbeitskräften hat (siehe Ausführungen zu A.1).

Das Profiling und die Hilfeplanung für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird im Jobcenter
der Stadt Münster nach dem fa:z-Modell durchgeführt. Basierend auf einem umfangreichen
Profiling wird dabei ein für den Leistungsberechtigten vorrangig zu verfolgendes Förderziel
vereinbart. Mit nur 16 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, mit denen ein Hilfeplan
abgestimmt wurde, wird die Direktvermittlung angesteuert.

Die Menschen im Leistungsbezug der Jobcenter haben in den letzten Jahren leicht, jedoch nicht im
wünschenswerten und erforderlichen Ausmaß von den positiven Entwicklungen des Arbeitsmarktes
und der zunehmenden Suche der Unternehmen nach Arbeits- und Fachkräften profitiert. Nach wie
vor ist es schwierig, insbesondere Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende, Menschen
mit Behinderung und gesundheitlichen Einschränkungen sowie Geflüchtete und Menschen mit
Migrationsvorgeschichte auf dem Arbeitsmarkt zu platzieren, aufgrund oftmals fehlender
Qualifikationen und Deutschkenntnisse, schwierigen Rahmenbedingungen und einer
eingeschränkten Leistungsfähigkeit.
In der Konsequenz werden mit ca. 84 % der Leistungsberechtigten, mit denen eine Hilfeplanung
vereinbart wurde, vorrangig andere Ziele als die kurz- oder mittelfristige Integration auf dem ersten
Arbeitsmarkt verfolgt. Vielmehr ist ein zentrales Ziel des Jobcenters, verstärkt marktgerechte
Ausbildungs- und Qualifizierungspotenziale der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu
entwickeln, um so eine größere Nachhaltigkeit zu erzielen.

3.   Finanzielle und personelle Ausstattung des Jobcenters

Die Höhe des Eingliederungstitels für das Jahr 2018 beläuft sich nach der vorläufigen Berechnung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 18.10.2017 auf voraussichtlich 12.049.395 €

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(ohne Ausfinanzierung nach § 16e SGB II a. F.). Nach aktuellem Stand wird vom einem
Umschichtungsbetrag in Höhe von 2.700.000 € ausgegangen. Abzüglich der Vorbindungen für das
Haushaltsjahr 2018 von rd. 3.500.000 € stehen für das Neugeschäft nach aktueller Planung ca.
5.800.000 € zur Verfügung.

Die angespannte Personalsituation im Jobcenter konnte für den Fachbereich Markt und Integration
entschärft werden. Zwar sind noch nicht alle neuen Mitarbeiter/-innen eingearbeitet, für das Jahr
2018 wird aber von einer Vollbeschäftigung in diesem Bereich ausgegangen.

Darüber hinaus hat auch die Umsetzung des Organisationsentwicklungsprozesses des Jobcenters im
Jahr 2017 hohe Kapazitäten in allen Bereichen gebunden. Mit dem Übergang in die neuen
Strukturen im Juli 2017 ist die Umstrukturierung vollzogen worden. Durch den
Organisationsentwicklungsprozess werden künftig positive Effekte für die operativen Ergebnisse
des Jobcenters erwartet.

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B.    Prioritäre Themen, Aktivitäten und Wirkungserwartungen im Jahr 2018

1. Thema

 Erhöhung der Marktchancen von Leistungsberechtigten

Aktivität
 Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Kammern und Arbeitgeberverbänden, z. B. zur
 Einrichtung einer Praktikumsbörse sowie marktgerechter Ausbildung und Qualifikation

Wirkungserwartung
 Systematische und, wo möglich, unternehmensscharfe Bedienung des lokalen Arbeitsmarktes

2. Thema

 (Re-)Aktivierung von Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehenden für den Arbeitsmarkt

Aktivität
 Fortsetzung und Ausbau der Projekte für öffentlich geförderte Beschäftigung

Wirkungserwartung

           Ermöglichung sozialer Teilhabe
           Heranführung Langzeitarbeitsloser und Langzeitleistungsbeziehender an den allgemeinen
            Arbeitsmarkt

3. Thema

 Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt

Aktivität

           Ausweitung der sozialräumlichen Vernetzung, verbesserte Ansprache Jugendlicher in den
            Sozialräumen und weitere Entwicklung konkreter Ansätze (z. B. Ausweitung der
            Kooperation mit den Einrichtungen der aufsuchenden Jugendsozialarbeit / Streetwork)
           Etablierung eines rechtskreis- und institutionenübergreifenden Fallclearings und Case
            Managements für bestimmte Personengruppen (z. B. nicht mehr schulpflichtige
            Schulverweigerer)

Wirkungserwartung
 Heranführung benachteiligter und schwer erreichbarer Jugendlicher an den Ausbildungs- und
 Arbeitsmarkt (im Sinne des § 16 h SGB II)

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4. Thema

 Verbesserung der Arbeitsmarktzugänge für Menschen mit Behinderung und gesundheitlichen
 Einschränkungen

Aktivität

           gezielte Arbeitgeberansprache und -information, auch über entsprechende
            Fördermöglichkeiten
           Nutzung der relevanten Förderinstrumente, insbesondere auch der Probebeschäftigung
            gem. § 46 SGB III

Wirkungserwartung

           Sensibilisierung der Arbeitgebenden für die Bedarfe und Potenziale von Menschen mit
            Behinderung und gesundheitlichen Einschränkungen
           Schaffung bzw. Nutzung leistungsgerechter Beschäftigungsperspektiven für Menschen mit
            Behinderung

5. Thema

 Erhöhung der Integrationschancen von Erziehenden / Sicherstellung der Chancengleichheit am
 Arbeitsmarkt

Aktivität

           spezifische Beratungs- und Förderangebote für Frauen und (Allein-)Erziehende
           themenbezogene Netzwerkarbeit
           Heranführung von Frauen an männlich dominierte Berufsfelder und Heranführung von
            Männern an weiblich dominierte Berufsfelder

Wirkungserwartung

           Sicherstellung der Förderung von Frauen und (Allein-)Erziehenden
           Ermöglichung nachhaltiger und existenzsichernder Beschäftigung für Frauen und (Allein-)
            Erziehende
           Sicherstellung der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

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C.    Herausforderungen durch Zuwanderung, Flucht und Asyl bewältigen

1. Herausforderung bei der Integration von Flüchtlingen
 Ausbau des Spracherwerbs (allgemeinsprachlich und berufsbezogen)

Weiterentwicklung der operativen Umsetzung im Jahr 2018

        individuell zielgerichtete und bedarfsorientierte Förderung im Rahmen des SGB II und - in
         Kooperation mit den Netzwerkpartnern des Jobcenters - darüber hinaus
        Einbettung des Spracherwerbs in den beruflichen Kontext

2. Herausforderung bei der Integration von Flüchtlingen
 Heranführung an den deutschen Arbeitsmarkt / berufliche Orientierung

Weiterentwicklung der operativen Umsetzung im Jahr 2018

        Weiterentwicklung der Informationsangebote zum deutschen (Aus-)Bildungssystem und
         Arbeitsmarkt (z. B. Ausbildungs- und Jobmesse sowie Bildungsmesse für Geflüchtete und
         Menschen mit Migrationsvorgeschichte)
        vermehrter Fokus auf Frauen mit Fluchthintergrund und Schaffung geeigneter Angebote
        praxisnahe Kompetenzfeststellung und Berufsorientierung, in verstärkter Kooperation mit
         Unternehmen

3. Herausforderung bei der Integration von Flüchtlingen
 Ausbildung und Qualifikation

Weiterentwicklung der operativen Umsetzung im Jahr 2018

        Sensibilisierung der leistungsberechtigten Geflüchteten für den Mehrwert einer
         Ausbildung/ Qualifizierung durch entsprechende Informationsangebote und
         Beratungsansätze
        Etablierung eines rechtskreisübergreifenden Case Managements für junge Geflüchtete zur
         Sicherung des Übergangs Schule - Beruf
        neue Kooperationsmodelle mit der Wirtschaftsförderung, den Kammern und Arbeitgeber-
         verbänden (z. B. Einführung einer gemeinsamen Informationshotline für Arbeitgeber)

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D.    Weiterentwicklung interner Prozesse; Ausschöpfung interner Verbesserungspotentiale

1. Internes Potential
 Interne und externe Schnittstellenoptimierung

Weiterentwicklung im Jahr 2018
 Die durch den Organisationsentwicklungsprozess des Jobcenters entstandenen neuen
 stadtbezirklichen Organisationseinheiten sollen anhand der ersten Erfahrungen und Ergebnisse
 gefestigt und weiterentwickelt werden.

2. Internes Potential
 Optimierung der Fallsteuerung

Weiterentwicklung im Jahr 2018
 Um die Kundensteuerung und -förderung noch bedarfsorientierter und effektiver zu gestalten
 sowie eine verbesserte Basis für den Planungsprozess zu erhalten, werden die Definitionen der
 Ressourcenbereiche und Förderziele im Fallsteuerungskonzept des Jobcenters der Stadt Münster
 (fa:z-Modell) geschärft. Dabei sollen auch die Veränderungsbereitschaft und die
 Veränderungskompetenz der Leistungsberechtigten verstärkt in die Fallsteuerung einbezogen
 werden. Hierzu wird das Jobcenter eine entsprechende Arbeitsgruppe einrichten und
 Mitarbeiterschulungen sowie eine konsequente Fachaufsicht durchführen.

3. Internes Potential
 Steigerung der Beratungskompetenz

Weiterentwicklung im Jahr 2018
 Nicht nur im Jobcoaching, sondern auch in der Leistungssachbearbeitung und im Kundenempfang
 gestalten sich die Beratungsgespräche mit den Leistungsberechtigten komplex und zunehmend
 schwieriger. Dabei sind das Beratungsverständnis, die Qualität und Professionalität der Beratung
 zentral für die Kundenbeziehung, die Handlungskompetenz und die Effektivität der bzw. des
 einzelnen Mitarbeitenden und in letzter Konsequenz des gesamten Jobcenters. Aus diesem Grund
 wird das Jobcenter der Stadt Münster im Jahr 2018 eine umfangreiche Schulungsreihe zur
 Beratung für die Mitarbeitenden in der Leistungssachbearbeitung sowie für die Assistenzkräfte
 durchführen.

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E.     Anhang: Ziele und Schwerpunkte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2018
       in NRW

1. Gesetzliche Ziele

     1.1. Verringerung der Hilfebedürftigkeit

     1.2. Verbesserung der Integration in Erwerbsarbeit

     1.3. Verringerung und Vermeidung von Langzeitleistungsbezug

2. Schwerpunkte der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2018 in NRW

     2.1. Langzeitleistungsbeziehende und Langzeitarbeitslose aktivieren, Integrationschancen
          verbessern und soziale Teilhabe ermöglichen

     2.2. Veränderten Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt und wachsenden Bedarfen der
          Wirtschaft begegnen

     2.3. Integration geflüchteter Menschen in Arbeit und Ausbildung gestalten

     2.4. Integration von Jugendlichen, insbesondere in den Ausbildungsmarkt, verbessern

     2.5. Integrationschancen von Erziehenden erhöhen

     2.6. Verbesserung der Arbeitsmarktzugänge für Menschen mit Behinderung

3. Querschnittsthemen der Steuerung der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2018 in NRW

     3.1. Erbringung kommunaler Leistungen nach § 16 a SGB II

     3.2. Ausschöpfung interner Potentiale zur Verbesserung der Leistungen und Ergebnisse

     3.3. Ausschöpfung EGT/VWT

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