MACHBARKEITSSTUDIE: RADVERKEHR IN REINICKENDORF - BERICHT TEAM RED DEUTSCHLAND GMBH & STADTLABOR

 
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MACHBARKEITSSTUDIE: RADVERKEHR IN REINICKENDORF - BERICHT TEAM RED DEUTSCHLAND GMBH & STADTLABOR
team red | Almstadtstraße 7 | 10119 Berlin | Fon (030) 138986 t 35 | Fax t 36 | info@team-red.net | www.team-red.net

  BERICHT

 MACHBARKEITSSTUDIE: RADVERKEHR IN
 REINICKENDORF

 TEAM RED DEUTSCHLAND GMBH & STADTLABOR
MACHBARKEITSSTUDIE: RADVERKEHR IN REINICKENDORF - BERICHT TEAM RED DEUTSCHLAND GMBH & STADTLABOR
BEARBEITET VON
a) team red Deutschland GmbH
Projektleitung: Philipp Böhme
Stellv. Projektleitung: Axel Quanz

b) StadtLabor, Tröger + Mothes GbR
Projektleitung: Tim Tröger
Stellv. Projektleitung: Nicole Tippelt

Berlin, den 06.04.2020
team red Deutschland GmbH t Almstadtstr. 7 t 10119 Berlin
Handelsregister Berlin HRB 121492 B, UStID DE266370371

© 2020| team red | Seite 2                                  Bericht vom 06.04.2020
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INHALTSVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS                                                                          5

ABBILDUNGSVERZEICHNIS                                                                          6

TABELLENVERZEICHNIS                                                                            8

GENDER ERKLÄRUNG                                                                               9

1. EINFÜHRUNG                                                                                 10

1.1. PROJEKTRAHMEN & ZIELSTELLUNG                                                             10

2. PLANUNGSGRUNDLAGEN UND GESTALTUNGSSTANDARDS                                                11

2.1. TECHNISCHE REGELWERKE UND GESETZLICHE GRUNDLAGEN                                         11
2.2. GRUNDPRINZIPIEN DER TRENNUNG UND MISCHUNG IM ALLTAGSRADVERKEHR                           12
2.3. GESTALTUNGS- UND AUSSTATTUNGSSTANDARDS MARKIERUNGSLÖSUNGEN                               14
2.3.1. SCHUTZSTREIFEN (M1)                                                                    14
2.3.2. RADFAHRSTREIFEN (M2)                                                                   15
2.3.3. GESCHÜTZTE RADFAHRSTREIFEN (M3)                                                        17
2.4. GESTALTUNGS- UND AUSSTATTUNGSSTANDARDS BAULICHER RADVERKEHRSANLAGEN                      18
2.4.1. (HOCH-)BORDRADWEG (M4)                                                                 18
2.4.2. SONDERFALL ZWEIRICHTUNGSVERKEHR (M5)                                                   20
2.4.3. FAHRRADSTRAßE (M6)                                                                     22
2.4.4. GETRENNTER GEH-/RADWEG (M7)                                                            24
2.4.5. GEMEINSAMER GEH-/RADWEG (M8)                                                           25
2.4.6. EINBAHNSTRAßE MIT FREIGABE FÜR RADVERKEHR IN GEGENRICHTUNG (M9)                        26
2.4.7. GEHWEG, RADVERKEHR FREI (M10)                                                          27
2.5. GESTALTUNGS- UND AUSSTATTUNGSSTANDARDS KNOTENPUNKTE OHNE LSA                             28
2.5.1. GERADEAUSFAHRENDE RADFAHRENDE (M11)                                                    28
2.5.2. LINKSABBIEGENDE RADFAHRENDE (M12)                                                      29
2.6. GESTALTUNGS- UND AUSSTATTUNGSSTANDARDS MIT LSA                                           30
2.6.1. GERADEAUSFAHRENDE RADFAHRENDE (M13)                                                    30
2.6.2. LINKSABBIEGENDE RADFAHRENDE (M14)                                                      31
2.6.3. RECHTSABBIEGENDE RADFAHRENDE (M15)                                                     32
2.6.4. SEPARATE LSA FÜR RADFAHRENDE (M16)                                                     33
2.6.5. AUFGEWEITETER RADAUFSTELLSTREIFEN (M17)                                                34
2.7. NEUE MARKIERUNGEN                                                                        35
2.7.1. FURTMARKIERUNG AN EINMÜNDUNGEN (M18)                                                   35
2.7.2. MARKIERUNG FAHRRAD-PIKTOGRAMMSPUREN (M19)                                              36
2.8. QUERUNGSHILFEN (M20)                                                                     37
2.9. SENKUNG VON FAHRGESCHWINDIGKEITEN                                                        38
2.9.1. STRECKENBEZOGENE TEMPOREDUKTION (M21)                                                  38
2.9.2. TEMPOREDUZIERTE ZONEN (M22)                                                            39

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2.10. DECKENSANIERUNG                                                                            40
2.10.1. ASPHALT (M23)                                                                            40
2.10.2. WASSERGEBUNDENE DECKE (M24)                                                              40
2.11. DECKENNEUBAU                                                                               42
2.11.1. ASPHALT (M25)                                                                            42
2.11.2. WASSERGEBUNDENE DECKE (M26)                                                              43

3. BESTANDSERHEBUNG & MAßNAHMENKONZEPTION                                                        44

3.1.  BEFAHRUNGEN & KARTIERUNG                                                                44
3.2.  UNFALL-ANALYSE                                                                          44
3.3.  CHARAKTERISIERUNG DER RADVERKEHRSANLAGEN IM BESTAND                                     48
3.4.  RADROUTE 1 t VON HOHEN NEUENDORF (KREISVERKEHR B96/STOLPER STRAßE) ZUM S-BAHNHOF HERMSDORF
      49
3.4.1. RADROUTE 1 - BESTIMMUNG DER VORZUGSROUTE                                               52
3.4.2. RADROUTE 1 t PLANÜBERSICHT MAßNAHMEN                                                   55
3.4.3. RADROUTE 1 - MAßNAHMENTABELLE (STRECKE)                                                56
3.4.4. RADROUTE 1 - MAßNAHMENTABELLE (KNOTENPUNKTE)                                           57
3.5. RADROUTE 2 t S-BAHNHOF HERMSDORF - KURT-SCHUMACHER-PLATZ                                 59
3.5.1. RADROUTE 2 - BESTIMMUNG DER VORZUGSROUTE                                               62
3.5.2. RADROUTE 2 t PLANÜBERSICHT MAßNAHMEN                                                   64
3.5.3. RADROUTE 2 - MAßNAHMENTABELLE (STRECKE)                                                65
3.5.4. RADROUTE 2 t MAßNAHMENTABELLE (KNOTENPUNKTE)                                           66
3.6. RADROUTE 3 t VON GLIENICKE ZUM S-BAHNHOF HERMSDORF MIT ANSCHLUSS AN ROUTE 2              68
3.6.1. RADROUTE 3 - BESTIMMUNG DER VORZUGSROUTE                                               71
3.6.2. RADROUTE 3 t PLANÜBERSICHT MAßNAHMEN                                                   72
3.6.3. RADROUTE 3 - MAßNAHMENTABELLE (STRECKE)                                                73
3.6.4. RADROUTE 3 t MAßNAHMENTABELLE (KNOTENPUNKTE)                                           73
3.7. RADROUTE 4 t WAIDMANNSLUST t TEGEL/WITTENAU/MÄRKISCHES VIERTEL FÜHREN                    74
3.7.1. RADROUTE 4 - BESTIMMUNG DER VORZUGSROUTE                                               78
3.7.2. RADROUTE 4 t PLANÜBERSICHT MAßNAHMEN                                                   81
3.7.3. RADROUTE 4 t MAßNAHMENTABELLE (STRECKE)                                                82
3.7.4. RADROUTE 4 t MAßNAHMENTABELLE (KNOTENPUNKTE)                                           83
3.8. RADROUTE 5 t BORSIGWALDE - TEGEL                                                         85
3.8.1. RADROUTE 5 - BESTIMMUNG DER VORZUGSROUTE                                               88
3.8.2. RADROUTE 5 t PLANÜBERSICHT MAßNAHMEN                                                   90
3.8.3. RADROUTE 5 t MAßNAHMENTABELLE (STRECKE)                                                91
3.8.4. RADROUTE 5 t MAßNAHMENTABELLE (KNOTENPUNKTE)                                           92
3.9. RADROUTE 6 t TEGEL t HERMSDORF                                                           94
3.9.1. RADROUTE 6 - BESTIMMUNG DER VORZUGSROUTE                                               97
3.9.2. RADROUTE 6 t PLANÜBERSICHT MAßNAHMEN                                                   98
3.9.3. RADROUTE 6 t MAßNAHMENTABELLE (STRECKE)                                                99
3.9.4. RADROUTE 6 t MAßNAHMENTABELLE (KNOTENPUNKTE)                                          100
3.10. GROBKOSTENSCHÄTZUNG                                                                    101
3.11. UNTERSUCHUNG MÖGLICHER FAHRRADSTRAßEN                                                  101
3.11.1. BENEKENDORFFSTRAßE                                                                   101
3.11.2. WICKHOFSTRAßE t WACHSMUTHSTRAßE t BERTRAMSTRAßE t MARTHASTRAßE t SCHILDOWER STRAßE 104

4. ZUSAMMENFASSUNG                                                                             106

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
A      Bundesautobahn
Abb.   Abbildung
B      Bundesstraße
bzw.   beziehungsweise
ca.    circa
Ch.    Chaussee
D.     Damm
DTV    durchschnittlicher täglicher Verkehr
ERA    Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
FGSV   Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
ggf.   gegebenenfalls
h      Stunde
K      Kreisstraße
Kfz    Kraftfahrzeug
KGA    Kleingartenanlage
KiTa   Kindertagesstätte
KP     Knotenpunkt
LSA    Lichtsignalanlage
MIV    Motorisierter Individualverkehr
o.g.   oben genannten
ÖPNV   Öffentlicher Personennahverkehr
Pkw    Personenkraftwagen
RR     Radialroute
RASt   Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen.
RFS    Radfahrstreifen
RW o. BP Radweg ohne Benutzungspflicht
RVA    Radverkehrsanlage.
RvL    Rechts-vor-links
Str.   Straße
StVO   Straßenverkehrsordnung
SV     Schwerverkehr
TR     Tangentialroute
u.     und
u.a.   und andere
v.a.   vor allem
VZ     Verkehrszeichen
Z      Zeichen
ZRV    Zweirichtungsverkehr
z.B.   zum Beispiel
zw.    zwischen

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ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abb. 1: Verkehrsberuhigte Gestaltung mit versetzten Querschnittseinengungen. Fahrradstraße in Bremen (Foto:
Philipp Böhme) ............................................................................................................................................................ 13
Abb. 2: Schutzstreifen, Tegeler Brücke (Berlin-Reinickendorf) ................................................................................... 14
Abb. 3: Schutzstreifen mit Sicherheitstrennstreifen, Beispiel Bremen (Foto: Philipp Böhme) ................................... 14
Abb. 4: Radfahrstreifen mit Sicherheitstrennstreifen (Bsp. Hamburg) (Foto: Philipp Böhme) ................................... 16
Abb. 5: Radfahrstreifen mit anliegender Lieferzone, Beispiel Hamburg (Foto: Philipp Böhme)................................. 16
Abb. 6: GRS in Berlin, Holzmarktstraße (Foto: Philipp Böhme) ................................................................................... 17
Abb. 7: GRS in Berlin, Hasenheide (Foto: Philipp Böhme) .......................................................................................... 17
Abb. 8: Hochbordradweg mit Sicherheitstrennstreifen zu Längsparkständen. Beispiel: Wien (Foto: Philipp Böhme)
.................................................................................................................................................................................... 19
Abb. 9: Hochbordradweg mit taktilem Begrenzungsstreifen. Beispiel: Bonn (Foto: Philipp Böhme) ......................... 19
Abb. 10: Hochbordradweg im Zweirichtungsbetrieb, Beispiel Göttingen (Radschnellverbindung) (Foto: Philipp
Böhme) ........................................................................................................................................................................ 21
Abb. 11: Zweirichtungsradweg auf ehem. Bahntrasse, Muldental in Sachsen (Foto: Stadtlabor).............................. 21
Abb. 12: Fahrradstraße mit Fahrbahnmarkierung, Beispiel Berlin Linienstraße (Foto: Philipp Böhme) ..................... 23
Abb. 13: Fahrradstraße mit Freigabe für Kfz, Beispiel Bonn (Foto: Philipp Böhme) ................................................... 23
Abb. 14: Getrennter Geh-/Radweg, Beispiel Hannover (Foto: Philipp Böhme) .......................................................... 24
Abb. 15: Getr. Geh-/Radweg, Beispiel Berlin (Foto: Philipp Böhme) .......................................................................... 24
Abb. 16: Gem. Geh-/Radweg. Beispiel Bonn (Foto: Philipp Böhme) ........................................................................... 25
Abb. 17: Furtmarkierung gem. Geh-/Radweg (Foto: Philipp Böhme) ......................................................................... 25
Abb. 18: Zeichen 220 mit Zusatzzeichen 1000-32. (Foto: Stadtlabor) ........................................................................ 26
Abb. 19: Öffnung der Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung, Beispiel Leipzig (Foto: Stadtlabor) ...... 26
Abb. 20: Gehweg (RV frei), Hermsdorfer Straße (Berlin-Reinickendorf) (Foto: Stadtlabor) ....................................... 27
Abb. 21: Gehweg (RV frei), Rue Georges Vallerey (Berlin-Reinickendorf) (Foto: Stadtlabor) ..................................... 27
Abb. 22: Bevorrechtigte aufgepflasterte Rad-/Gehwegüberfahrt, Beispiel: Bremen (Foto: Philipp Böhme) ............. 28
Abb. 23: Bevorrechtigung Radverkehrsquerung mit Furteinfärbung. Beispiel: Hannover. (Foto: Philipp Böhme) .... 28
Abb. 24: Aufstellfläche und Querungshilfe. Beispiel: Bremen .................................................................................... 29
Abb. 25: Geschütztes Linksabbiegen vor Mittelinsel. Beispiel Chemnitz (Foto: Philipp Böhme) ................................ 29
Abb. 26:Umweltspur in Mannheim (Foto: Philipp Böhme) ......................................................................................... 30
Abb. 27: Fahrradweiche in Hamburg (Foto: Philipp Böhme) ...................................................................................... 30
Abb. 28: Schutzstreifen in (Abbiege-)Fahrstreifen. Beispiel: Bonn (Foto: Philipp Böhme) ......................................... 31
Abb. 29: Von links befahrbarer ARAS, Beispiel: Bremen (Foto: Philipp Böhme) ......................................................... 31
Abb. 30: Grünpfeil nur für Radfahrende, Beispiel Leipzig (Foto: Philipp Böhme) ....................................................... 32
Abb. 31: Fahrradampel, Beispiel Kiel (Foto: Stadtlabor) ............................................................................................. 33
Abb. 32: LSA für Radfahrende, Beispiel Hamburg (Foto: Philipp Böhme) ................................................................... 33
Abb. 33: ARAS nach ERA 2010 (Quelle: FGSV 2010) ................................................................................................... 34
Abb. 34: AV Geh-/Radwege (Quelle: SenUVK Berlin) .................................................................................................. 34
Abb. 35: Rotmarkierte Zweirichtungsradwege mit Piktogrammen, Bitterfeld-Wolfen (Foto: Stadtlabor) ................. 35
Abb. 36: Farbige Furtmarkierung, Köln (Foto: Stadtlabor).......................................................................................... 35
Abb. 37: Piktogrammkette, Beispiel Köln (Foto: Stadtlabor) ...................................................................................... 36
Abb. 38: Piktogramm auf Fahrbahn, Beispiel Frankfurt am Main (Foto: Philipp Böhme) ........................................... 36
Abb. 39: Querungshilfe in Langemarckstraße. Beispiel Bremen (Foto: Philipp Böhme) ............................................. 37
Abb. 40: Geteilte Querungshilfe für den Fuß- und Radverkehr, Beispiel Köln (Foto: Philipp Böhme) ........................ 37
Abb. 41: Tempo-30-Strecke, Cyclopstraße (Berlin-Reinickendorf) (Foto: Stadtlabor) ................................................ 38
Abb. 42: Zeitlich beschränkte Tempo-30-Strecke, Wachsmuthstraße (Berlin-Reinickendorf) (Foto: Stadtlabor) ...... 38
Abb. 43: Tempo-30-Zone, Cyclopstraße (Berlin-Reinickendorf) (Foto: Stadtlabor) .................................................... 39
Abb. 44: Tempo-30-Zone, Hermsdorfer Damm (Berlin-Reinickendorf) ...................................................................... 39
Abb. 45: Albrechtshainer See, Beucha (Sachsen) (Foto: Stadtlabor) .......................................................................... 41
Abb. 46: Wassergebundene Decke gem. Geh-/Radweg. Beispiel Markranstädt (Foto: Philipp Böhme) .................... 41
Abb. 47: Albrechtshainer See, Beucha (Sachsen) ........................................................................................................ 43
Abb. 48: Rasenstreifenbegleitete, wassergebundene Decke, Wurzen (Sachsen) ....................................................... 43
Abb. 49: Verlauf der Routenvarianten der Route 1 .................................................................................................... 49
Abb. 50: Mischverkehrsführung auf dem Waldseeweg .............................................................................................. 52

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MACHBARKEITSSTUDIE: RADVERKEHR IN REINICKENDORF - BERICHT TEAM RED DEUTSCHLAND GMBH & STADTLABOR
Abb. 51: Für Radverkehr auch in Gegenrichtung freigegebener Gehweg auf Westseite Burgfrauenstraße .............. 52
Abb. 52: Stark befahrener Abschnitt der Burgfrauenstraße zw. B96 und Silvesterweg ............................................. 52
Abb. 53: Nicht benutzungspflichtiger Radweg ab Kreuzung Oranienburger Chaussee/Leipziger Str. ........................ 52
Abb. 54: Ungesicherte Ableitung von Getr. Geh- und Radweg auf Fahrbahn. B96/Gewerbestraße (Hohen
Neuendorf) .................................................................................................................................................................. 52
Abb. 55: Oberflächenschäden Markgrafenstraße/Wiltinger Str. am Übergang zum Ludwig-Lesser-Park.................. 52
Abb. 56: Beispielquerschnitt Maßnahme Burgfrauenstraße (Asymmetrischer Querschnitt mit Schutzstreifen und
Radweg). ..................................................................................................................................................................... 54
Abb. 57: Verlauf der Routenvarianten der Route 2 .................................................................................................... 59
Abb. 58: Gefahrenstelle ungesicherte Überleitung in den Mischverkehr ................................................................... 61
Abb. 59: Nicht benutzungspflichtige Radverkehrsanlage ........................................................................................... 61
Abb. 60: Aufleitung Schutzstreifen auf nicht benutzungspflichte RVA ....................................................................... 61
Abb. 61: Nicht benutzungspflichtige Radverkehrsanlage ........................................................................................... 61
Abb. 62: Nicht benutzungspflichtige, schadhafte Radverkehrsanlage Oraniendamm ............................................... 61
Abb. 63: Mischverkehrsführung und nicht benutzungspflichtige RVA in der Schulzendorfer Straße......................... 61
Abb. 64: Verlauf der Routenvarianten der Route 3 .................................................................................................... 68
Abb. 65: Typische Radverkehrsführung (Mischverkehr & RVA mit Benutzungsrecht) Hermsdorfer Damm (zw.
Berliner Str. u. Schloßstr.) ........................................................................................................................................... 70
Abb. 66: Mischverkehrsführung in Tempo 30-Zone ................................................................................................... 70
Abb. 67: Mischverkehrsführung Hermsdorfer Damm/Schildower Str. ....................................................................... 70
Abb. 68: Einmündung Schildower Str./Elsestr. ........................................................................................................... 70
Abb. 69: Schadhafte Oberfläche im Waldseeweg ....................................................................................................... 70
Abb. 70: Knotenpunkt Waldseeweg/B96 .................................................................................................................... 70
Abb. 71: Verlauf der Routenvarianten der Route 4 .................................................................................................... 74
Abb. 72: Nutzbarkeit der ehemaligen Bahntrasse an den Kleingärten Am Nordgraben fraglich ............................... 76
Abb. 73: Gleisreste deuten den Verlauf der alten Bahntrasse noch an ...................................................................... 76
Abb. 74: Längsparkstände und Tempo-30-Zone ......................................................................................................... 77
Abb. 75: Barken markieren das Ende der Sackgasse................................................................................................... 77
Abb. 76: Gefahrenstelle .............................................................................................................................................. 77
Abb. 77: Routenführung über Gehweg ....................................................................................................................... 77
Abb. 78: Brücke über den Nordgraben (Wilhelm-Blume-Allee).................................................................................. 77
Abb. 79: Getrennter Geh- und Radweg (Eschachstraße / Hatzfeldallee / Humboldt-Oberschule) ............................ 77
Abb. 80: Beispielquerschnitt mit Schutzstreifen im Waidmannsluster Damm (zw. Dianastr. und Jean-Jaurès-Straße)
.................................................................................................................................................................................... 79
Abb. 81: Verlauf der Routenvarianten der Route 5 .................................................................................................... 85
Abb. 82: Routenführung über Gehweg ....................................................................................................................... 87
Abb. 83: Parallele Parkstände und Naturstein-Großpflaster ...................................................................................... 87
Abb. 84: Furtmarkierung Knoten Berliner Straße / Bernauer Straße.......................................................................... 87
Abb. 85: Radwege ohne Benutzungspflicht ................................................................................................................ 87
Abb. 86: Radfahrstreifen ............................................................................................................................................. 87
Abb. 87: Überleitung auf Gehweg (Radverkehr frei) .................................................................................................. 87
Abb. 88: Verlauf der Routenvarianten der Route 6 .................................................................................................... 94
Abb. 89: Radweg ohne Benutzungspflicht. Hermsdorfer Damm. ............................................................................... 96
Abb. 90: Längsparkstände und Naturstein-Großpflaster in der .................................................................................. 96
Abb. 91: Gehweg mit nicht benutzungspflichtigem Radweg ...................................................................................... 96
Abb. 92: Gehweg und Mischverkehr. Hermsdorfer Damm. ........................................................................................ 96
Abb. 93: Ungesicherte Überführung in den Mischverkehr auf westlichem ................................................................ 96
Abb. 94: Mischverkehr und ausgeblichene Furtmarkierung ....................................................................................... 96
Abb. 95: Zabel-Krüger-Damm. Hauptverkehrsstraße ohne Radverkehrsanlage. Mit Tempo 50 keine komfortablen
Bedingungen für den Radverkehr (Eigenes Foto). .................................................................................................... 102
Abb. 96: Benekendorffstraße zw. Düsterhauptstraße und B96. ............................................................................... 103
Abb. 97: Querung Oranienburger Straße (B96). ....................................................................................................... 103
Abb. 98: Gut nutzbare Fahrbahn der Benekendorffstraße. Einschränkungen durch Längsparken. ......................... 103
Abb. 99: Verengung der Benekendorffstraße an Kleingärten durch Parken. ........................................................... 103
Abb. 100: Schmale Fahrgasse der Benekendorffstraße westlich Am Vierrutenberg. ............................................... 103

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MACHBARKEITSSTUDIE: RADVERKEHR IN REINICKENDORF - BERICHT TEAM RED DEUTSCHLAND GMBH & STADTLABOR
Abb. 101: Übergang Sackgassenende Benekendorffstraße in Richtung Alt-Lübars. ................................................. 103
Abb. 102: Verengung der Marthastraße zwischen Schildower Straße und Bertramstraße durch Längsparken. ..... 105
Abb. 103: Verengung der Bertramstraße zwischen Marthastraße und Berliner Straße durch Längsparken. .......... 105
Abb. 104: Die Wachsmuthstraße ist durch die Pflasterung der Fahrbahn zum Großteil schlecht befahrbar. .......... 105
Abb. 105: Nicht benutzungspflichte RVA entlang der Schildower Straße zwischen Solquellstraße und Elkesteig. Gut
befahrbare Schildower Straße durch neue Asphaltdecke......................................................................................... 105
Abb. 106: Verengung des Elkesteigs zwischen Schildower Straße und Bertramstraße durch Längsparken. ............ 105
Abb. 107: Verengung der Bertramstraße durch beidseitiges Längsparken. ............................................................. 105

TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1: Verkehrsunfälle mit Radfahrendenbeteiligung und Schwere (2017). ........................................................ 45
Tabelle 2: Hauptverursacher Verkehrsunfälle nach Verkehrsmittel (2017). .............................................................. 46
Tabelle 3: Hauptunfallursachen von Radfahrenden (2017). ....................................................................................... 46
Tabelle 4: Hauptunfallursachen andere Verkehrsteilnehmende (2017). .................................................................... 47
Tabelle 5: Verkehrsunfälle nach Wochentagen (2017). .............................................................................................. 47
Tabelle 6: Variantenbewertung Radroute 1................................................................................................................ 53
Tabelle 7: Variantenbewertung Radroute 2................................................................................................................ 62
Tabelle 8: Variantenbewertung Radroute 3................................................................................................................ 71
Tabelle 9: Variantenbewertung Radroute 4................................................................................................................ 78
Tabelle 10: Variantenbewertung Radroute 5.............................................................................................................. 88
Tabelle 11: Variantenbewertung Radroute 6.............................................................................................................. 97

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MACHBARKEITSSTUDIE: RADVERKEHR IN REINICKENDORF - BERICHT TEAM RED DEUTSCHLAND GMBH & STADTLABOR
GENDER ERKLÄRUNG
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Bericht auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und
weiblicher Sprachformen verzichtet. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die
ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.

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MACHBARKEITSSTUDIE: RADVERKEHR IN REINICKENDORF - BERICHT TEAM RED DEUTSCHLAND GMBH & STADTLABOR
1. EINFÜHRUNG
1.1.       PROJEKTRAHMEN & ZIELSTELLUNG
Der Berliner Bezirk Reinickendorf möchte die Radverkehrsförderung intensivieren und ein
Radroutenkonzept erarbeiten, welches die folgenden Setzungen berücksichtigt:
       -     Es soll ein Miteinander von Kraftfahrzeugen, Radfahrern, öffentlichem Personennahverkehr
             (ÖPNV) und Fußgängern erreicht werden.

       -     Die Radrouten sollen so konzipiert werden, dass eine Gefährdung der Radfahrer durch bauliche
             Mängel ausgeschlossen werden.

       -     Die Radwege und ggf. Fahrradstraße sollen so angelegt werden, dass der Eingriff in Stellplätze so
             gering wie möglich gehalten werden. Sollten Stellplätze dadurch verloren gehen, sind
             Alternativen aufzuzeigen.
       -     Die Planung muss sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung ausrichten. Dabei
             sind ebenfalls die aktuellen Rand und Rahmenbedingungen sowie gesellschaftliche
             Entwicklungen mit zu berücksichtigen. Es soll erreicht werden, dass die Radfahrer nicht mehr
             auf den oft zu engen Hauptstraßen in Reinickendorf fahren müssen. Als Nebeneffekt soll dabei
             erreicht werden, dass der motorisierte Individualverkehr (MIV) weniger über Nebenstraße
             ausweicht und somit die dortigen Anwohner entlastet werden.
       -     Der Radverkehr soll sicherer gestaltet werden und in ein verkehrliches Gesamtkonzept
             eingefügt werden, dass die anderen Verkehrsarten mit beachtet.

       -     Die neuen Radrouten sollten möglichst so angelegt werden, dass sie entweder zu oder über
             Knotenpunkte des ÖPNV, wie z. B. Bahnhöfe, führen.

       -     Ziel soll es sein, Radfahren attraktiver und sicherer zu gestalten, möglichst eine Änderung des
             Modal-Split zugunsten der Umwelt zu erreichen und damit einen Beitrag zum Klimaschutz, aber
             auch zur Mobilitätssicherung von Personen ohne Motorisierung, zu leisten.

Die durch den Auftraggeber gesetzten 6 Radrouten in Berlin-Reinickendorf, welche im Kapitel 3
beschrieben werden, stellen dabei den Rahmen und den Gegenstand der Untersuchung dar. Die
Machbarkeitsstudie soll darstellen, wie die sechs vorgesehenen Routen zur Führung des Radverkehrs unter
den o.g. Prämissen geeignet sind und unter welchen Rahmenbedingungen der Radverkehr, mit Fokus auf
den Alltagsradverkehr, auf diesen Routen geführt werden kann.

Das Projekt verfolgte einen zweistufigen Ansatz, bei dem der eigentlichen Konzeption eine Bestandsanalyse
radverkehrlicher Ausgangsbedingungen entlang der Routenvarianten vorangestellt wurde. Dazu wurden die
Routen auf ihre Eignung im Sinne der Ziele der Radverkehrsförderung des Bezirks untersucht. Neben der
qualitativen Bewertung der Routen in Bezug auf Oberflächen, Querschnittsgestaltung und Fahrkomfort
spielt die Sicherheit eine bedeutende Rolle. Haben sich Routen oder Routenvarianten als nicht geeignet
erwiesen, wurden alternative Routenführungen vorgeschlagen und ebenso mit Maßnahmen und
Kostenschätzungen untersetzt.

In einer zweiten Stufe wurden Maßnahmen auf Basis der erarbeiteten Bestandsanalyse abgeleitet, die die
oben genannten Setzungen möglichst mit den Flächen- und Gestaltungsbedarfen anforderungsgerechter
Radverkehrsanlagen (RVA) bzw. Radverkehrsführungen für den Alltagsradverkehr in Einklang bringen. Im
Zuge der Maßnahmenkonzeption lag das Hauptaugenmerk auf der Gestaltung anforderungsgerechter,
sicherer und einfach begreifbaren Führungsformen, Querungen und Knotenpunktgestaltungen entlang der

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Routen. ] ]vš Œu} o s Œv šÌµvP u]š u PWEs •}Á] ]                ]v   Ì] ZµvP À}v ^ ŒÀ] r/v(Œ •šŒµlšµŒ v
wurden dabei als wichtige Qualitätsmerkmale berücksichtigt.

2. PLANUNGSGRUNDLAGEN UND GESTALTUNGSSTANDARDS
2.1.      TECHNISCHE REGELWERKE UND GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Planungen und Grundlagen mit Bezug zum Radverkehr
Standardwerk und maßgebliches technisches Regelwerk für Planung, Entwurf, Bau und Betrieb von
Radverkehrsanlagen in Deutschland sind die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) 1 der
Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Dieses Standardwerk für die
Radverkehrsplanung wird ergänzt durch die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 2006). Die
RASt 2006 widmet sich neben dem grundsätzlichen Straßenentwurf den Themen Knotenpunkte,
Querschnitte und Linienführung. Sowohl die ERA 2010 als auch die RASt 2006 dienten der vorliegenden
Untersuchung als Basis und werden als Referenz für den Abgleich mit dem erhobenen Bestand vor Ort
herangezogen. Für den Berliner Kontext wurden darüber hinaus die Vorgaben des Mobilitätsgesetzes
(MobG BE) sowie die AV Geh- und Radwege als amtliche Ausführungsvorschriften des Landes Berlin
berücksichtigt (derzeit in Überarbeitung, Stand: 01.08.2019).

Auf gesamtstädtischer Ebene wurden die laufenden Planungen für Radschnellverbindungen in Berlin für
das vorliegende Gutachten berücksichtigt. Durch den Bezirk Reinickendorf soll langfristig mindestens eine
Radschnellverbin µvP ~cZ • Zv ooÁ P^• À Œo µ( vX vš•‰Œ Z v            Œ D Z Œl ]š••šµ ]
cRadschnellverbindungen ]u Œo]v Œ ^š šP ] š^ Œ ^ v š•À ŒÁ ošµvP (ºŒ huÁ ošU s Œl ZŒ µv
Klimaschutz wurden Potenziale in zwei Korridoren identifiziert. Dies betrifft den Korridor 2 (Mitte-Tegel-
Spandau), der Reinickendorf am Flughafen Tegel/Saatwinkler Damm tangiert sowie Korridor 10
(Heiligensee), der entlang der A111 über den Kurt-Schumacher-Platz bis Mitte führen soll.
Wichtige Datenquelle und Grundlage, neben den durch die Bezirksverwaltung zur Verfügung gestellten
Dokumenten, war das Geoportal Berlin (FIS Broker) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Wohnen. Die umfangreiche Geodatenbank liefert das Straßennetz, wichtige Zielorte für den Radverkehr
und weitere für die kartographische Darstellung relevante Geodaten. Die Belegungszahlen DTV
(durchschnittlicher täglicher Verkehr) als Bemessungsgrundlage für die empfohlene Führung des
Radverkehrs wurde ebenfalls über das Geoportal bezogen. Neben der Bewertung des Bestands vor Ort
dienen die DTV-Zahlen insbesondere im Rahmen der Maßnahmenentwicklung als wichtige Grundlage.

1 DIE ERA 2020 BEFINDET SICH AKTUELL IN DER VORBEREITUNG.

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2.2.      GRUNDPRINZIPIEN DER TRENNUNG UND MISCHUNG IM ALLTAGSRADVERKEHR
Für den zielorientieren Alltagsradverkehr, der für die Betrachtungen der vorliegenden Machbarkeitsstudie
maßgebend ist, ist das Angebot direkter und schneller Verbindungen zwischen Quelle und Ziel wesentliche
Grundlage für die Attraktivität und Akzeptanz der Fahrradnutzung. Dies betrifft im Wesentlichen Wege zur
Arbeit, zur Ausbildungsstätte, zu Einkaufs- und Dienstleistungsangeboten oder Haltestellen und Bahnhöfen
des SPNV. Radfahrende sind hierbei stark umwegsensibel.
Das infrastrukturelle Angebot für den Radverkehr sollte die Anforderungen unterschiedlicher Zielgruppen
erfüllen. Verkehrsgeübte aber insbesondere im Straßenverkehr unerfahrene bzw. ungeübte Personen,
Ältere sowie Kinder und Jugendliche, die besonders gefährdet sind, benötigen gleichermaßen sichere und
anforderungsgerechte Radverkehrsanlagen.

Sinnvoll ist es, im Zuge einer zielgruppenorientierten Netzentwicklung, Angebote für verkehrsgeübte
(Präferenz schnelle und direkte Routenführung unabhängig von der Führungsform) und weniger
verkehrsgeübte Radfahrende gleichermaßen anzubieten. Letzter Gruppe sind v.a. Ältere und Kinder
zuzurechnen, mit einer hohen Präferenz für möglichst direkte Routenführungen abseits des motorisierten
Individualverkehrs (MIV) bzw. für Radverkehrsanlagen mit baulicher Trennung vom MIV. Die
zielgruppenorientierten Netze gilt es zu einem Gesamtnetz zu überlagern.

Für alle Zielgruppen sind dabei ebene, gut befahrbare und griffige Oberflächen der Radverkehrsanlagen
wichtig. Das subjektive Sicherheitsgefühl wird durch die Trennung vom fließenden Kfz-Verkehr häufig
gestärkt. Für alle Gruppen spielen soziale Sicherheit und Kontrolle, u.a. auch durch Beleuchtung in der
dunklen Jahreszeit, eine wichtige Rolle.

Hauptverkehrsstraßen

Entlang von Hauptverkehrsstraßen hängt die Wahl der Führungsform für den Radverkehr in der Regel in
Abhängigkeit von der Stärke und Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs ab. Die
Prognoseverkehrsstärke der werktäglichen Spitzenstunde sowie die Anzahl der Fahrstreifen sind dabei
Anhaltspunkte in der Vorauswahl der Führungsformen. Dem trägt das Berliner Mobilitätsgesetz Rechnung,
indem nach §43 des Berliner Mobilitätsgesetzes an Hauptverkehrsstraßen Radverkehrsanlagen zu schaffen
sind, die ausreichende Überholbreiten und Sicherheitsabstände zum ruhenden Verkehr vorsehen.

Wohn- und Erschließungsstraßen

Die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn ist im Wohn- und Erschließungsstraßennetz überwiegender
Standard2. Dies ist insbesondere in Bereichen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h der
Fall, da hierbei die Unfallschwere und Unfallhäufigkeit im Vergleich zu höheren Geschwindigkeiten deutlich
reduziert ist t neben weiteren positiven Effekten, die das Verkehrsverhalten sowie die Lärm- und
Schadstoffbelastungen betreffen. In Fahrradstraßen gilt ebenfalls eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30
km/h. Eine Qualitätssteigerung ergibt sich bei einer Führung des Radverkehrs in Wohn- und
Erschließungsstraßen in Form von Fahrradstraßen, wenn der Kfz-Durchgangsverkehr durch bauliche oder
verkehrsorganisatorische Maßnahmen3 reduziert wird.

2 DIE FÜHRUNG DES RADVERKEHRS AUF DER FAHRBAHN (MISCHVERKEHR) IST BEI NORMALEN FAHRBAHNBREITEN (6,00 t 7,00 M) BIS ZU EINER

VERKEHRSSTÄRKE VON 400 KFZ/H ALS VERTRÄGLICH EINZUSTUFEN.
3 IN DIESEN FÄLLEN KANN EINE BEVORRECHTIGUNG VON RADROUTEN GEGENÜBER EINMÜNDENDEN UND UNTERGEORDNETEN ERSCHLIEßUNGSSTRAßEN EINE

HOHE VERKEHRSQUALITÄT FÜR DEN RADVERKEHR ERZEUGEN.

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2.3.       GESTALTUNGS- UND AUSSTATTUNGSSTANDARDS MARKIERUNGSLÖSUNGEN
Die Nachfolgenden Gestaltungs- und Ausstattungsstandards dienen als Grundlage der
Maßnahmenkonzeption zur Ertüchtigung und Attraktivierung der zu untersuchenden Radrouten. Dabei
können die einzelnen Standards anhand des Kürzels (z.B. M1) den Maßnahmen in der
Maßnahmenkonzeption und den dazugehörigen Tabellen zugeordnet werden. Dieser Ansatz dient der
Standardisierung der Maßnahmen aber auch zur Darstellung der geltenden technischen Aspekte
anforderungsgerechter Radverkehrsanlagen.

2.3.1. SCHUTZSTREIFEN (M1)

Schutzstreifen sind ein Teil der von Kraftfahrzeugen genutzten Fahrbahn. Sie sind durch eine unterbrochene
Trennlinie sowie Fahrradpiktogramme auf der Oberfläche markiert. Für Radfahrende besteht keine
Benutzungspflicht, die Nutzung ergibt sich aus dem Rechtsfahrgebot. Für Kraftfahrzeuge ist das Überfahren
und Halten bei Bedarf zulässig, lediglich das Parken auf den Schutzstreifen ist nicht gestattet. Die
Sicherheitswirkung wird in der ERA 10 als gut eingestuft, wohingegen der ADFC ein geringes
Sicherheitsempfinden für Radfahrer konstatiert.

 Technisches Regelwerk                   Ausgestaltung und Einsatzgrenzen
 ERA 2010                                 x     Regelbreite 1,50 m
                                          x     Mindestbreite: 1,25 m (nicht mehr empfehlenswert)
                                          x     Maße vergrößert, wenn nutzbare Breite eingeschränkt
                                          x     (KFZ-)Fahrbahn zwischen 2 Schutzstreifen: mind. 4,50 m
                                          x     Sicherheitsraum zu Fahrbahn: nicht erforderlich
                                          x     Sicherheitsraum zu Längsparkständen: 0,25 bis 0,50 m (neue Forschungsergebnisse
                                                UDV raten zu mind. 0,75 m)
                                          x     Sicherheitsraum zu Schräg-/Senkrechtparken: 0,75 m
                                          x     Trennlinie: Breite: 0,12 m; Länge: 1,00 m; Lücke: 1,00 m
                                          x     ca. 400 bis ca. 1.000 Kfz/h Regeleinsatz; Vermeidung bei höheren Verkehrsstärken
 Empfehlung ADFC                          x     in Straßen mit geringem Verkehrsaufkommen und geringen Geschwindigkeiten
                                          x     In Kombination mit absolutem Halteverbot für KFZ
                                          x     Mindestbreite ERA 2010 zu gering

Abb. 2: Schutzstreifen, Tegeler Brücke (Berlin-Reinickendorf)        Abb. 3: Schutzstreifen mit Sicherheitstrennstreifen, Beispiel
(Foto: Stadtlabor)                                                   Bremen (Foto: Philipp Böhme)

 Realisierungsaufwand                                                              Niedrig
 Kosten                                                                            Niedrig
 Kombinationsmöglichkeiten                x     Markierung Radfurt

© 2020| team red | Seite 14                                                                                           Bericht vom 06.04.2020
x   Markierung Fahrrad-Piktogrammkette
                                     x   Aufgeweiteter Radaufstellstreifen (ARAS)
                                     x   Querungshilfen
                                     x   bei hohem Verkehrsaufkommen mit Gehweg/Radverkehr frei

2.3.2. RADFAHRSTREIFEN (M2)

Radfahrstreifen sind Sonderfahrstreifen auf der Fahrbahn, die jedoch im juristischen Sinn nicht Teil
derselben sind. Sie sind durch eine breite, durchgezogene Trennlinie und Fahrradpiktogramme markiert. Sie
sind gemäß der StVO zu beschildern (Zeichen 237) und können ggf. in Problembereichen wie
Fahrbahnverflechtungen eingefärbt werden. Für Radfahrende besteht eine Benutzungspflicht.
Kraftfahrzeuge dürfen Radfahrstreifen nicht überfahren. Ausnahmen bilden Kreuzungen, Zufahrten und das
Erreichen von Parkflächen. In diesen Fällen ist die Trennlinie unterbrochen. Die ERA 2010 bescheinigen eine
hohe Sicherheit, der ADFC merkt an, dass die generell hohe Sicherheit auch abhängig von der umgebenden
Nutzung ist.
             x     darzustellen auf Fahrbahn, aber Sonderfahrstreifen und daher juristisch nicht Teil der
                   Fahrbahn
             x     Markierung: Breite, durchgezogene Trennlinie; bei überfahrbarer Fahrbahnverflechtung
                   unterbrochener Breitstrich Länge: 0,50 m, Lücke 0,50 m; in der Regel Fahrradpiktogramme;
                   Beschilderung gemäß StVO (Zeichen 237); Einfärbung in Problembereichen möglich
             x     Benutzung Radfahrende: Benutzungspflicht
             x     Benutzung KFZ: dürfen nicht überfahren werden außer an Kreuzungen, Zufahrten und zum
                   Erreichen von Parkplätzen
             x     Sicherheitsempfinden: ERA: hoch; ADFC: nicht zwangsläufig hoch (siehe Empfehlung unten)

 Technisches Regelwerk              Ausgestaltung und Einsatzgrenzen
 ERA 2010                            x   Regelbreite 1,85 m (einschl. Markierung Breitstrich 0,25 m)
                                     x   bei hohen Verkehrsaufkommen (Rad/Kfz): mind. 2,00 m
                                     x   Maße vergrößert, wenn nutzbare Breite eingeschränkt
                                     x   (Kfz-)Fahrbahnbreite zwischen zwei Radfahrstreifen: mind. 5,50 m
                                     x   Sicherheitsraum zu Fahrbahn: nicht erforderlich (Empfehlung der UDV sieht bei hohen
                                         Verkehrsstärken auch Sicherheitsraum zu Fahrbahn vor)
                                     x   Sicherheitsraum zu Längsparkständen: 0,50 bis 0,75 m
                                     x   Sicherheitsraum zu Schräg-/Senkrechtparken: 0,75 m
                                     x   Markierung Trennlinie: Breite: 0,25 m
                                     x   Sichtkontakt zum Kfz-Verkehr
                                     x   bis ca. 1.800 Kfz/h Regeleinsatz
 AV Geh-/Radwege                     x   Regelbreite 1,85 m (einschl. Markierung)
 (in Überarbeitung)                  x   Mindestbreite: 1,50 m
                                     x   Sicherheitsraum zu Fahrbahn: 0,50 m
                                     x   Sicherheitsraum zu Längsparkständen: 0,75 m
                                     x   Sicherheitsraum zu Schräg-/Senkrechtparken: 1,10 m
 Empfehlung ADFC                     x   an Hauptverkehrsstraßen bis 50 km/h
                                     x   Breite soll Überholen möglich machen und Sicherheitsabstand gewährleisten
                                     x   Mindestbreite ERA 2010 zu gering
                                     x   mehrspurige Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen: Integrierung von
                                         Trennelementen zur Fahrbahn

© 2020| team red | Seite 15                                                                                 Bericht vom 06.04.2020
Abb. 4: Radfahrstreifen mit Sicherheitstrennstreifen (Bsp.         Abb. 5: Radfahrstreifen mit anliegender Lieferzone, Beispiel
Hamburg) (Foto: Philipp Böhme)                                     Hamburg (Foto: Philipp Böhme)

 Realisierungsaufwand                                                              Mittel
 Kosten                                                                           Niedrig
 Kombinationsmöglichkeiten                   x    Markierung Radfurt
                                             x    Markierung Fahrrad-Piktogrammkette
                                             x    Aufgeweiteter Radaufstellstreifen (ARAS)
                                             x    Querungshilfen

© 2020| team red | Seite 16                                                                                        Bericht vom 06.04.2020
2.3.3. GESCHÜTZTE RADFAHRSTREIFEN (M3)

              x    Geschützte Radfahrstreifen (engl. Protected Bike Lanes) können als Weiterentwicklung des
                   Radfahrstreifens gewertet werden. Sie heben sich durch eine Schutzzone und flächiger
                   Einfärbung von der Fahrbahn ab.
              x    Darzustellen auf der Fahrbahn, aber durch bauliche Elemente getrennt; zu Fußweg meist
                   durch Bordsteinkante abgegrenzt
              x    Markierung: Flächige Schutzzone; flächige Färbung (meist in rot oder grün)
              x    Benutzung Radfahrende: Benutzungspflicht
              x    Benutzung KFZ: dürfen nicht überfahren werden außer an Kreuzungen, Zufahrten und zum
                   Erreichen von Parkplätzen
              x    Sicherheitsempfinden ADFC: hoch

 Technisches Regelwerk                   Ausgestaltung und Einsatzgrenzen
 Empfehlung ADFC                         x       Entlang von Hauptverkehrsstraßen mit hohem Verkehrsaufkommen und hohen
                                                 Geschwindigkeiten
                                         x       Insbesondere bei vielen Fahrspuren und häufigen Konflikten mit parkenden Autos
                                         x       Anzulegen an beiden Richtungsfahrbahnen im Einrichtungsverkehr
                                         x       Mehrspurige Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen: Integrierung von
                                                 Trennelementen zur Fahrbahn
                                         x       2,00 bis 2,40 m Breite, Schutzzonen ca. 0,85 m je nach Art der Trennung.
                                         x       0,75 m Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr

Abb. 6: GRS in Berlin, Holzmarktstraße (Foto: Philipp Böhme)         Abb. 7: GRS in Berlin, Hasenheide (Foto: Philipp Böhme)

 Realisierungsaufwand                                                           Mittel bis Hoch
 Kosten                                                                              Mittel
 Kombinationsmöglichkeiten                   x     Markierung Radfurt
                                             x     Markierung Fahrrad-Piktogrammkette
                                             x     Aufgeweiteter Radaufstellstreifen (ARAS)
                                             x     Querungshilfen

© 2020| team red | Seite 17                                                                                          Bericht vom 06.04.2020
2.4.     GESTALTUNGS- UND AUSSTATTUNGSSTANDARDS BAULICHER RADVERKEHRSANLAGEN

2.4.1. (HOCH-)BORDRADWEG (M4)

Diese Sonderwege für den Radverkehr sind durch einen Bordstein vom motorisierten Verkehr getrennt.
Durch einen zusätzlichen Sicherheitsraum (auch zum Fußverkehr) kann das subjektive
Sicherheitsempfinden aller Verkehrsteilnehmenden erhöht werden.
            x      Sonderwege für den Radverkehr; baulich von Fahrbahn und Gehweg getrennt (durch Borde,
                   Park- und/oder Grünstreifen)
            x      Erhöhte Sicherheit durch Abgrenzung zur Fahrbahn mit erhöhtem Bord
            x      Gleiche Materialwahl und Farbgebung aller Radwege sollte angestrebt werden, um
                   Wiedererkennungswert zu verbessern
            x      Beschilderung: Zeichen 237 bzw. 241 (nur im Fall von Benutzungspflicht)
            x      Markierung:
                       -   Abgrenzung zwischen Geh- und Radweg durch höhengleichen Begrenzungsstreifen
                           oder durch tastbaren, niedrigen Bord
                       -   Iv WŒ} o u Œ ] Z v ]•š W]lš}PŒ uu c& ZŒŒ               ^}    Œ ]v &µŒšu Œl] ŒµvP
                           anzubringen

                       -   Durch zusätzliche Pfeilmarkierung kann Richtung verdeutlicht werden
            x      Benutzung:

                       -   Mit und ohne Benutzungspflicht für Radfahrende

                       -   Nutzung durch MIV und Zu Fuß Gehende nicht erlaubt
            x      Sicherheitsempfinden (ADFC): Hoch bei erfüllten Sicherheits- und Qualitätsstandards

 Technisches Regelwerk              Ausgestaltung und Einsatzgrenzen
 ERA 2010                           x    Regelbreite 2,00 m, 1,60 m bei geringem Radverkehr
                                    x    Sicherheitsraum zur Fahrbahn (über 50 km/h): 0,75 m
                                    x    Sicherheitsraum zur Fahrbahn (bis einschl. 50 km/h): 0,5 m
                                    x    Sicherheitsraum zu Längsparken: 0,75 m
                                    x    Sicherheitsraum zu Schräg- und Senkrechtparken: 1,10 m
                                    x    Radweganfang und -ende sind sicher auszugestalten
 Empfehlung ADFC                    x    entlang von Hauptverkehrsstraßen mit hohem
                                    x    Verkehrsaufkommen und hohen Geschwindigkeiten von 50km/h und mehr;
                                    x    möglichst in Sichtfeld von Kfz-Verkehr
                                    x    sichere Gestaltung von Zufahrten und Einmündungen
 AV                                 x    Regelbreite: 3,00 m (unter Punkt 2 t c Œ ]š vW • o •š•š v ]P P (ºZŒš Z   Á P ^ ̵
                                         finden)
                                    x    Sicherheitstrennstreifen:
                                              -     Zu angrenzender Fahrbahn min. 0,5 m
                                              -     Min. 0,75 m zu Längsparkständen
                                              -     Min. 1,1 m zu Senkrechtparkständen

© 2020| team red | Seite 18                                                                                  Bericht vom 06.04.2020
Abb. 8: Hochbordradweg mit Sicherheitstrennstreifen zu          Abb. 9: Hochbordradweg mit taktilem Begrenzungsstreifen.
Längsparkständen. Beispiel: Wien (Foto: Philipp Böhme)          Beispiel: Bonn (Foto: Philipp Böhme)

 Realisierungsaufwand                                                           Hoch
 Kosten                                                                    Mittel bis Hoch
 Kombinationsmöglichkeiten                x    Markierung Radfurt
                                          x    Markierung Fahrrad-Piktogrammkette
                                          x    Aufgeweiteter Radaufstellstreifen (ARAS)
                                          x    Querungshilfen

© 2020| team red | Seite 19                                                                                  Bericht vom 06.04.2020
2.4.2. SONDERFALL ZWEIRICHTUNGSVERKEHR (M5)

Diese Sonderwege für den Radverkehr sind durch einen Bordstein vom motorisierten Verkehr getrennt.
Durch einen zusätzlichen Sicherheitsraum (auch zum Fußverkehr) kann das subjektive
Sicherheitsempfinden aller Verkehrsteilnehmenden erhöht werden. Innerorts sind aufgrund der
Unfallhäufung an entsprechenden Führungen unbedingt Einsatzgrenzen bei zahlreichen Ein- und
Ausfahrten bzw. Einmündungen zu beachten.
            x      Radweg darf in beide Richtungen benutzt werden
            x      Nur anzuordnen nach sorgfältiger Prüfung und Sicherung der Konfliktpunkte (Knoten,
                   Grundstückszufahrten, etc.)
            x      Durchgehende Materialwahl sollte ZRV verdeutlichen
            x      An Konfliktbereichen sollten sicherheitserhöhende Radwegüberfahrten angelegt werden
            x      Beschilderung:
                       -   Benutzungspflicht: Zeichen 237, 240 bzw. 241

                       -   Ohne Benutzungspflicht: 1022-íì cZ            ( ZŒ Œ (Œ ]^

                       -   Mit Hinweis auf Gegenverkehr Zeichen 1000-31
            x      Markierung:

                       -   Abgrenzung zwischen Geh- und Radweg durch höhengleichen Begrenzungsstreifen
                           oder durch tastbaren, niedrigen Bord

                       -   /v
Abb. 10: Hochbordradweg im Zweirichtungsbetrieb, Beispiel
Göttingen (Radschnellverbindung) (Foto: Philipp Böhme)           Abb. 11: Zweirichtungsradweg auf ehem. Bahntrasse, Muldental in
                                                                 Sachsen (Foto: Stadtlabor)

 Realisierungsaufwand                                                           Hoch
 Kosten                                   x    Ausbau im Straßenraum (straßenbegleitender Radweg 3,00 m) 250 EUR/m²
                                          x    Ausbau Zweirichtungsradweg (Breite 4,00 m) 300 EUR/m
 Kombinationsmöglichkeiten                x    Markierung Radfurt
                                          x    Markierung Fahrrad-Piktogrammkette
                                          x    Querungshilfen
                                          x    Deckensanierung
                                          x    getrennter Geh-/Radweg

© 2020| team red | Seite 21                                                                                   Bericht vom 06.04.2020
2.4.3. FAHRRADSTRAßE (M6)

Fahrradstraßen sind Verkehrsflächen, die gänzlich dem Radverkehr vorbehalten sind. Sie sind durch
Beschilderung nach der StVO zu kennzeichnen (Zeichen 244.1). Auf Fahrradstraßen ist Radfahrenden das
durchgängige Nebeneinanderfahren gestattet. Die Nutzung durch Kraftfahrzeuge ist hingegen
eingeschränkt und ebenso wie etwa die Regelungen zur Rangordnung an querenden Straßen örtlich
unterschiedlich. Der ADFC schätzt das Sicherheitsempfinden für Radfahrende als hoch ein, wobei die
unterschiedlichen Regelungen und Gestaltungselemente bundesweit eine einheitliche Erkennbarkeit
erschweren. In Berlin wird derzeit durch die Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr (Stand September
2019) eine Arbeitshilfe für die Umsetzung von Fahrradstraßen erarbeitet. Die dort empfohlenen
Gestaltungselemente für Fahrradstraßen sollen mit Fertigstellung der Arbeitshilfe in Berlin grundsätzliche
Berücksichtigung finden.
            x      keine baulichen Veränderungen nötig, Verkehrsfläche gänzlich dem Radverkehr
                   vorbehalten (Ausnahmen möglich)
            x      Beschilderung:
                       -     Benutzungspflicht: Zeichen 237, 240 bzw. 241

                       -     Ohne Benutzungspflicht: 1022-íì cZ         ( ZŒ Œ (Œ ]^

                       -     Mit Hinweis auf Gegenverkehr Zeichen 1000-31
            x      Markierung:
                       -     Zeichen 244.1 StVO

                       -     Freigabe durch Zusatzzeichen 1020-11 bis 1026-39 möglich

                       -     PP(X D Œl] ŒµvP   • dºŒ‚((vµvP•       Œ ] Z• ~c }}Œ]vP-•}v ^•
            x      Benutzung Radfahrende: Durchgängiges Nebeneinanderfahren erlaubt
            x      Benutzung Kfz: Eingeschränkt; muss angeordnet werden
            x      Sicherheitsempfinden (ADFC): Hoch, jedoch unterschiedliche Regelungen

 Technisches Regelwerk           Ausgestaltung und Einsatzgrenzen
 StVO                                x   Auf Straßen, wo Fahrradverkehr vorherrschende Verkehrsart bildet oder dies alsbald zu
                                         erwarten ist (§41 StVO)
                                     x   Anordnung auch gem. §45 Abs. 1b Nr. 5 StVO zur Umsetzung einer geordneten
                                         städtebaulichen Entwicklung und gem. §45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 9 Satz1 StVO aus
                                         Gründen der Sicherheut oder Ordnung des Verkehrs
 ERA 2010                            x   Zeichen 244.1 und 244.2 sind notwendig
                                     x   Kfz-Verkehr kann mit Zusatzzeichen zugelassen werden
                                     x   Keine Mindestbreite vorgeschlagen
 Empfehlung ADFC                     x   Vereinheitlichung von Ausgestaltung, Markierung, Anordnungen bspw. zu Rangfolge zu
                                         querenden Straßen, Parkverboten etc.
                                     x   Begleitende Öffentlichkeitsarbeit bei Neuanlage von Fahrradstraßen
 Arbeitshilfe Umsetzung              x   Piktogramm mit Z 244.1 mit den Maßen 2,50 x 2,50 m auf der Fahrbahn
 Fahrradstraßen (SenUVK im           x   in der Regel mit Zusatzzeichen (beispielsweise ZZ 1020-30 (Anlieger frei) oder bei
 Entwurf vom August 2019)                Vorhandensein einer gleichzeitigen Parkraumbewirtschaftung
                                         ~ Á}Zv Œ‰ Œl‰Œ]À]o P] ŒµvP• u]š u Œo]v•‰ Ì](]• Z v •µ• šÌÌ ] Z v c vo] P Œ µv
                                         Bewohner mit Parkausweis für Zone Ziffer (oder Ziffer) frei")
                                     x   Neben ggf. vorhandenen Seitenstreifen (dazu gehören auch Park- oder Ladestreifen,
                                         Park- oder Ladebuchten) oder vorhandenem ruhenden Verkehr am Fahrbahnrand sind

© 2020| team red | Seite 22                                                                                   Bericht vom 06.04.2020
grundsätzlich 0,75 m breite Sicherheitstrennstreifen (gestrichelter Breitstrich 25cm)
                                                zur Fahrgasse anzuordnen
                                        x       Fahrradstraßen von übergeordneter Bedeutung, wie z.B. Radschnellverbindungen oder
                                                Straßen des Vorrangnetzes, sind grundsätzlich zu bevorrechtigen
 Weitere Empfehlungen                   x       Fahrbahnbreite 4,00 m oder mehr sind empfohlen
                                        x       Sicherheitsraum zu Parkständen ratsam
                                        x       Fahrbahnbreite: 4,00 m
                                        x       Sicherheitsraum zu parkenden Kfz 1,00 m

Abb. 12: Fahrradstraße mit Fahrbahnmarkierung, Beispiel Berlin       Abb. 13: Fahrradstraße mit Freigabe für Kfz, Beispiel Bonn (Foto:
Linienstraße (Foto: Philipp Böhme)                                   Philipp Böhme)

 Realisierungsaufwand                                                               Niedrig
 Kosten                                                                        Niedrig bis Mittel
 Kombinationsmöglichkeiten                  x     Markierung Radfurt
                                            x     Markierung Fahrrad-Piktogrammkette
                                            x     Querungshilfen

© 2020| team red | Seite 23                                                                                          Bericht vom 06.04.2020
2.4.4. GETRENNTER GEH-/RADWEG (M7)

             x     keine baulichen Veränderungen nötig, Verkehrsfläche gänzlich dem Radverkehr
                   vorbehalten (Ausnahmen möglich)
             x     Beschilderung:

                        -    gemäß StVO (Zeichen 241) dann benutzungspflichtig Markierung:
                        -    Zeichen 244.1 StVO

                        -    Freigabe durch Zusatzzeichen 1020-11 bis 1026-39 möglich
             x     Benutzung: Benutzungspflicht möglich
             x     Sicherheitsempfinden: ERA und ADFC: mittel, vor allem für zu Fuß Gehende

 Technisches Regelwerk            Ausgestaltung und Einsatzgrenzen
 ERA 2010                              x     mind. 2,50 m bei geringer Nutzungsintensität
                                       x     nur dort, wo Netz- und Aufenthaltsfunktion beider Verkehre          gering ist
                                       x     Ausschlusskriterien:
                                                  -     intensive Geschäftsnutzung an Straße
                                                  -     besonders hohe Nutzung des Seitenraumes durch schutzbedürftige Zu Fuß
                                                        Gehende
                                                  -     Hauptverbindungen des Radverkehrs
                                                  -     starkes Gefälle (> 3 %)
                                                  -     dichte Folge von Hauseingängen an Gehwegen mit Mindestbreite
                                                  -     viele untergeordnete Knotenpunkts- und Grundstückszufahrten
                                                  -     stärker frequentierte Bus- oder Bahnhaltestellen ohne gesonderte
                                                        Warteflächen
                                       x     Einsatzgrenzen
                                                  -     100 Nutzende/ Spitzenstunde = 3,00 m
                                                  -     150 Nutzende/ Spitzenstunde = 4,00 m
 Empfehlung ADFC                       x     Teilen Ansicht des ERA

Abb. 14: Getrennter Geh-/Radweg, Beispiel Hannover (Foto:
                                                                    Abb. 15: Getr. Geh-/Radweg, Beispiel Berlin (Foto: Philipp Böhme)
Philipp Böhme)

 Realisierungsaufwand                                                        Mittel bis Hoch
 Kosten                                                                      Mittel bis Hoch
 Kombinationsmöglichkeiten             x     mit Schutzstreifen/Angebotsstreifen
                                       x     Aufgeweiteter Radaufstellstreifen (ARAS)

© 2020| team red | Seite 24                                                                                        Bericht vom 06.04.2020
2.4.5. GEMEINSAMER GEH-/RADWEG (M8)

             x    Mischverkehrsfläche für Fuß- und Radverkehr; von Kfz-Verkehr baulich getrennt
             x    Beschilderung gemäß StVO (Zeichen 240); Furten: optische Abgrenzung zur Fahrbahn
             x    Benutzung Radfahrende: Benutzungspflicht
             x    Sicherheitsempfinden (ERA und ADFC): gering, vor allem für zu Fuß Gehende

 Technisches Regelwerk            Ausgestaltung und Einsatzgrenzen
 ERA 2010                              x       Mind. 2,50 m bei geringer Nutzungsintensität
                                       x       Nur dort, wo Netz- und Aufenthaltsfunktion beider Verkehre gering ist
                                       x       Ausschlusskriterien:
                                                    -     Intensive Geschäftsnutzung an Straße
                                                    -     Besonders hohe Nutzung des Seitenraumes durch schutzbedürftige Zu Fuß
                                                          Gehende
                                                    -     Hauptverbindungen des Radverkehrs
                                                    -     Starkes Gefälle (> 3%)
                                                    -     Dichte Folge von Hauseingängen an Gehwegen mit Mindestbreite
                                                    -     Viele untergeordnete Knotenpunkte und Grundstückszufahrten
                                                    -     Stärker frequentierte Bus- oder Bahnhaltestellen ohne gesonderte
                                                          Warteflächen
                                       x       Einsatzgrenzen:
                                                    -     100 Nutzende/ Spitzenstunde =3,00 m
                                                    -     150 Nutzende/ Spitzenstunde =4,00 m
 Empfehlung des ADFC                   x       Keine Besonderheiten.
 AV Geh- und Radwege                   x       Durchgehend nutzbare Breite von mind. 2,50 m; 4,00 m wenn baulich getrennt

Abb. 16: Gem. Geh-/Radweg. Beispiel Bonn (Foto: Philipp Böhme)        Abb. 17: Furtmarkierung gem. Geh-/Radweg (Foto: Philipp Böhme)

 Realisierungsaufwand                                                           Mittel bis Hoch

 Kosten                                                                         Mittel bis Hoch
 Kombinationsmöglichkeiten                 x      Hochbordradweg
                                           x      Markierung Radfurt (bei Einmündungen)
                                           x      Markierung Fahrrad-Piktogrammkette
                                           x      Aufgeweiteter Radaufstellstreifen (ARAS)
                                           x      Deckensanierung und -neubau

© 2020| team red | Seite 25                                                                                        Bericht vom 06.04.2020
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