Managementplan Goldensee, Mechower und Lanko- wer See, Uferzone des Culpiner Sees (MV) - DE 2231-303 - Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe -Untere Naturschutzbehörde- Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 2231-303 Goldensee, Mechower und Lanko- wer See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)
Europäische Union Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Dieses Projekt wurde im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 unter Beteiligung der Europäischen Union und des Landes Mecklenburg-Vorpommern, vertre- ten durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, erarbeitet. Dieses Projekt ist kofinanziert aus Mitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303 „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“ Impressum Auftraggeber: Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe -Untere Naturschutzbehörde- Wittenburger Chaussee 13 19246 Zarrentin am Schaalsee Auftragnehmer: Institut biota GmbH Nebelring 15 18246 Bützow Telefon: (038461) 9167-0 Telefax: (038461) 9167-50 Internet: www.institut-biota.de E-Mail: postmaster@institut-biota.de Bearbeitung: Dr. Volker Thiele (Projektleitung) M. Sc. Diana Sonnenburg Dipl.-Biol. Jens Niederstraßer Dipl.-Ing. (FH) Matthias Grothe Dipl.-Ing. Stephan Renz Zarrentin, im Dezember 2017 1
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303 „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“ Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung ................................................................................................................. 3 I. Teil Grundlagen ................................................................................................................... 5 I.1 Allgemeine Gebietsbeschreibung 5 I.1.1 Grundlagen .......................................................................................................... 5 I.1.2 Aktueller Zustand, Landnutzungen, Tourismus- und Erholungsnutzungen ......... 11 I.1.3 Geschützte Teile von Natur und Landschaft ....................................................... 15 I.2 Bedeutung des Gebietes für das europäische Netz Natura 2000 18 I.3 Erhaltungszustand der maßgeblichen Gebietsbestandteile 20 I.3.1 Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I ................................................................ 20 I.3.2 Habitate der Arten des Anhangs II ......................................................................... 28 I.4 Arten nach Anhang IV FFH-RL 35 I.5 Zusammenfassende Bewertung des Gebietes 36 I.5.1 Defizitanalyse / schutzgutbezogene Erhaltungsziele .......................................... 36 I.5.2 Funktionsbezogene Erhaltungsziele ...................................................................... 42 II. Teil Maßnahmenplanung .................................................................................................. 47 II.1 Maßnahmen 47 II.1.1 Erforderliche Erhaltungs- und Wiederherstellungs- sowie wünschenswerte Entwicklungsmaßnahmen .................................................................................. 47 II.1.3 Prüfung der Maßnahmen auf Verträglichkeit......................................................... 54 II.2 Instrumente zur Umsetzung der Maßnahmen 55 II.3 Kosten und Finanzierung der Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen 57 Literatur ............................................................................................................................ 59 Teil III Anlagen zum Managementplan ................................................................................. 62 IV. Karten ............................................................................................................................ 69 2
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303 „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“ Zusammenfassung Durch das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde das Gebiet „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“ (DE 2231-303) mit einer Größe von 559 Hektar als besonderes Schutzgebiet im Sinne der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) vorgeschlagen und von der EU-Kommission in die Liste der Gebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen. Im aktualisierten Standarddatenbogen (SDB) wurden an die Europäische Kommission für das Gebiet sieben Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-RL sowie vier Arten entspre- chend des Anhangs II der FFH-RL gemeldet. Es handelt sich um die Lebensraumtypen (LRT) der Stillgewässer 3140 (oligo- bis mesotrophe Seen), 3150 (natürliche eutrophe Seen), 3160 (Dystrophe Seen), 6210 (naturnahe Kalk-Trockenrasen), 6510 (Magere Flach- land-Mähwiesen) sowie die Wald LRT 9110 (Hainsimsen-Buchenwald) und 9130 (Waldmeis- ter-Buchenwald). Die Rotbauchunke (Bombina bombina), der Steinbeißer (Cobitis taenia), die Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana) sowie der Fischotter (Lutra lutra) sind in diesem Gebiet als Arten von gemeinschaftlichem Interesse aufgeführt, für deren Erhaltung ein besonderer Schutz notwendig ist. Im Zuge der Erhebungen im Gelände konnten im Schutzgebiet die gemeldeten Offenland- LRT 3140, 3150, 3160, 6210 sowie 6510 bestätigt werden. Hierbei wurde der Lankower See zusätzlich zum Mechower See als LRT 3140 ausgewiesen. Für beide Seen hat sich der „un- günstige“ Erhaltungszustand bestätigt. Bei den LRT 3150 und 3160 fand eine Verbesserung des „ungünstigen“ in einen „günstigen“ Erhaltungszustand (EHZ) statt. Es sind Erhaltungs- ziele für beide LRT, insbesondere hinsichtlich der Trophie und des Wasserstandes, festge- legt worden. Der LRT 6510 verschlechterte sich von „B“ auf „C“ zu einem „ungünstigen“ Er- haltungszustand. Im Rahmen der Plausibiltätsprüfung konnte nachgewiesen, dass bei eini- gen Teilflächen ein „wissenschaftlicher Fehler“ bei der Gebietsmeldung vorlag. Für weitere Teilflächen ist die Verschlechterung aufgrund von Nutzungsaufgabe plausibel. Hier wurden Wiederherstellungsziele festgelegt. Hinsichtlich der Fauna konnte zusätzlich zu den im SDB gelisteten Arten noch der Kamm- molch (Triturus cristatus) nachgewiesen und das Vorkommen der Großen Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) ermittelt werden. Die Erhaltungszustände wurden für alle Arten als „günstig“ eingestuft. Der Erhaltungszustand der Bauchigen Windelschnecke wird aktuell mit „B“ bewertet. Eine reelle Verschlechterung gegenüber dem SDB (EHZ „A“) kann jedoch nicht festgestellt werden, sodass für alle Arten Erhaltungsziele festgelegt wurden. Diese beziehen sich vor allem auf die Nutzung und den Strukturerhalt der Habitatflächen. Für die Waldlebensraumtypen wurde eine Fachbeitrag durch die Landesforstanstalt M-V er- stellt (MLUV M-V, 2011). Entsprechend den Untersuchungsergebnissen von 2014 wird der Mechower See (LRT 3140) als stark eutrophes Gewässer klassifiziert. Zur Sicherung des LRT 3140 sind Maßnahmen zur Verringerung des Nährstoffeintrages in den Mechower See und der Verringerung der Nährstoffbelastung umzusetzen. Die 2012 durchgeführte Phosphatfällung im Lankower See (LRT 3140) führte zu einer erheblichen Verbesserung des Zustandes und damit auch der 3
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303 „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“ Entwicklung des Gewässers. Darüber hinaus wurden im Umfeld des Sees Flächen aus der Nutzung genommen. Daher sind keine weiteren Entwicklungsmaßnahmen umzusetzen. Die Kleingewässer (LRT 3150) nördlich von Dutzow weisen teilweise Defizite auf. Um weite- re Verschlechterungen ihres Erhaltungszustandes zu verhindern, wurden für alle Kleinge- wässer im Gebiet die Sicherungsmaßnahmen „Schutz und Erhalt naturnaher Kleingewässer“ formuliert. Bei den Begehungen konnten keine Ursachen für die zu beobachtenden abneh- menden Wasserstände gefunden werden. Um der Gefährdung der Kleingewässer, die in der zunehmenden Eutrophierung bei abnehmenden Wasserspiegellagen besteht, entgegen zu wirken, sollte geprüft werden, ob etwa Anschlüsse der Gewässer an ein Entwässerungssys- tem bestehen. Zur Sicherung und Entwicklung des EHZ des Goldensees (LRT 3150) ist die Nährstofffracht aus der Kläranlage Mustin (Schleswig-Holstein) zu verringern. Im Weiteren soll dann eine Aluminiumfällung zur Reduzierung des Phosphatgehaltes erfolgen. Der „kleine Lankower See“ (LRT 3160) weist einen guten EHZ auf. Da das Gewässer nur schwer zu erreichen ist und keine Beeinträchtigungen festgestellt werden konnten, sind kei- ne Maßnahmen festgelegt worden. Auf der am 15.12.2016 mit dem Zweckverband „Schaalsee-Landschaft“ und dem Pächter durchgeführten Gebietsbegehung wurde vereinbart, dass die Nutzung der Fläche südlich des Goldensees (LRT 6510) durch eine Stoßbeweidung (ca. 4 Wochen) wiederaufgenommen werden soll. Des Weiteren erfolgt am Baarsberg östlich des Lankower Sees aktuell ab Mai eine Beweidung mit Schafen und im Anschluss daran eine Nachmahd dieses Bereiches. Diese Bewirtschaftung soll fortgeführt werden. Auf der seit Längerem ungenutzten Glattha- ferflur (LRT 6510) östlich des Goldensees soll zur Wiederherstellung eines günstigen EHZ wieder eine Bewirtschaftung erfolgen. Nach Abstimmung mit dem Zweckverband „Schaal- see-Landschaft“ wird dazu eine einschürige Mahd eingerichtet. Die aktuelle Nutzungsweise der Fläche südlich des Mechower Sees ist fortzuführen, um den günstigen EHZ zu aufrecht- zuerhalten. Der Trockenrasen (LRT 6210) nördlich des Lankower Sees wird aktuell einmal jährlich ge- mäht und freigehalten. Diese Pflegemahd ist zur Sicherung des EHZ beizubehalten. Die Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die LRT 3150 sind auch auf die Sicherung der EHZ für die Amphibienarten anzuwenden. Des Weiteren sind die flachen feinsandigen Uferbereiche des Mechower Sees und des Gol- densees in ihrer derzeitigen Ausprägung für den Steinbeißer zu erhalten. Die natürliche beziehungsweise naturnahe Struktur der Fließgewässer und Seen ist für den Fischotter zu sichern. Darüber hinaus ist die extensive Nutzung auf den angrenzenden Flä- chen zwingend zu erhalten. Wenn Bauarbeiten im Bereich des Durchlasses an der K10 durchgeführt werden sollten, sind eine einseitige Berme und der Einbau einer Trockenröhre durchzuführen. Für die Bauchige Windelschnecke sind aufgrund des „guten“ Erhaltungszustandes („B“) der Art im Gebiet vorrangig Erhaltungsmaßnahmen zu formulieren. Für die Sicherung ihrer Habi- tate ist vor allem die Beibehaltung der aktuellen Nutzung und der vorhandenen Bodenfeuch- te bedeutsam. 4
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303 „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“ I. Teil Grundlagen I.1 Allgemeine Gebietsbeschreibung I.1.1 Grundlagen I.1.1.1 Name, Größe und Lage des Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung Das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“ (DE 2231-303) ist 559 Hektar groß und liegt im Landkreis Nordwestmecklenburg. Die zuständigen Ämter sind Rehna mit den Gemeinden Schlagsdorf und Dechow sowie Gadebusch mit den Gemeinden Roggendorf und Kneese. Das nördliche Teilgebiet umfasst neben den Stillgewässern Mechower und Lankower See vor allem Feuchtlebensräume sowie Moore und Wälder und ist zu einem Großteil Naturschutzgebiet. Letzteres trifft auch auf das südliche Teilgebiet zu, welches den Goldensee und die Uferbe- reiche des Culpiner Sees einschließt und insgesamt stärker durch agrarische Nutzungen geprägt ist. In der Großlandschaft „Westmecklenburgische Seenlandschaft“ gelegen, grenzt das Gebiet nordöstlich unmittelbar an Schleswig-Holstein an. Während das nördliche Teilgebiet der Landschaftseinheit „Westmecklenburgisches Hügelland mit Stepenitz und Radegast“ zuzu- ordnen ist, gehört das Südliche bereits zum „Schaalseebecken“ (LUNG M-V 2015b). Die dominierenden Seen liegen teilweise in einem Rinnenseensystem und sind sehr steilscharig. Angrenzende Uferbereiche weisen eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft mit verschie- denen Grünländern auf. Die Abbildung 1 zeigt eine Übersicht des Gebietes „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“. Die Gebietsabgrenzung kann darüber hinaus im Detail der Karte 1 b dieses Managementplans entnommen werden. 5
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303 „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“ Abbildung 1: Lage des Gebietes DE 2231-303 an der Grenze von Mecklenburg-Vorpommern zu Schleswig-Holstein I.1.1.2 Geologie und Wasserhaushalt Das Gebiet liegt in einer NW-SO-verlaufenden, glazialen Entwässerungsbahn innerhalb der Grundmoräne des Pommerschen Maximalvorstoßes (JESCHKE et al. 2003). Dementspre- chend herrschen großflächig Geschiebelehm und -mergel als Substrate vor. Lediglich am Nordostufer des Mechower Sees und östlich des Lankower Sees werden diese Bildungen an der Oberfläche von Sanden der Hochfläche bzw. Beckenschluffen abgelöst (LUNG M-V 2015b). Fließgewässer Nach WRRL berichtspflichtige Fließgewässer sind im nördlichen Teilgebiet der Mechower Grenzgraben und die Bäk. Diese sind der Flussgebietseinheit Schlei / Trave zugeordnet und fließen somit der Ostsee zu. Im südlichen Teilgebiet gehören der Goldenseebach sowie der Bach aus Groß Thurow zu den WRRL-Gewässern. Da zwischen den beiden Teilgebieten die Wasserscheide zwischen Nord- und Ostsee verläuft, fließen diese Bäche der Nordsee zu. Die zugehörige Flussgebietseinheit nach WRRL heißt Elbe (LUNG M-V 2015b). In Tabelle 1 sind die im Zeitraum 2016 bis 2021 von der Bewirtschaftungsplanung vorgesehenen Maß- nahmen für die genannten Gewässer dargestellt. 6
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303 „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“ Tabelle 1: Geplante Maßnahmen für Fließgewässer des Gebiets 2231-303 zur Umsetzung der Ziele der WRRL im Zeitraum 2016 bis 2021 (FGG ELBE 2014b, MLUV M-V & MELUR S-H 2014b) Wasserkörper- Maßnahmentyp / Bezeichnung Name Groß Thurower Erarbeitung von fachlichen Grundlagen, Konzepten, Handlungsempfehlungen Bach und Entscheidungshilfen für die Umsetzung der WRRL entsprechend der Belas- tungstypen und/oder das Hochwasserrisikomanagement APSFR-unabhängig (Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko) entsprechend der EU-Arten Mechower Grenz- Sanierung von Altlasten; Verbesserung der Gewässerstrukturen; Beratung, Kon- graben zeptionen Bäk Sanierung von Altlasten; Verbesserung der Gewässerstrukturen Der Groß Thurower Bach verläuft innerhalb des Gebietes in einer Rohrleitung, um dann im Bereich der Ortslage Groß Thurow in den Goldensee zu münden. Im Abschnitt von etwa 800 Meter bis 300 Meter oberhalb der Mündung fließt er als organisch geprägtes Gewässer und weist eine mäßig bis deutlich beeinträchtigte Strukturgüte auf (LUNG M-V 2015a). Der Bach gehört zu den Wasserkörpern, welche die Ziele der WRRL hinsichtlich des ökologischen Zu- stands / Potenzials bis 2021 voraussichtlich nicht erreichen werden. Dies wird mit der zeitli- chen Wirkung schon eingeleiteter beziehungsweise geplanter Maßnahmen begründet. Zu- dem hätten Änderungen am Wasserkörper zur Erreichung des guten Zustands signifikant negative Auswirkungen auf Landentwässerung und Hochwasserschutz inklusive zugehöriger Wasserspeicherung und Wasserregulierung. Signifikant anthropogene Belastungsquellen bestehen in diffusen Quellen, Abflussregulierungen und morphologischen Veränderungen durch Gewässerausbau, Staubauwerke und Landentwässerung. Die genannten Belastungen führen zu Nährstoffanreicherung, Schadstoffbelastung und Habitatveränderung im Groß Thu- rower Bach. Das Gewässer weist insgesamt einen mäßigen ökologischen und einen guten chemischen Zustand auf. Bei einer Fristverlängerung sollen 2021 bis 2027 weitere Maßnah- men zur Reduzierung der Belastungen infolge diffuser Quellen aus dem Bereich Landwirt- schaft und infolge von Abflussregulierung und morphologischen Veränderungen umgesetzt werden (FGG ELBE 2014a). Für den als natürliches Gewässer eingestuften Mechower Grenzgraben und die erheblich veränderte Bäk sind mit Bezug auf den zweiten Bewirtschaf- tungszeitraum nach WRRL ähnliche Aussagen getroffen worden (siehe Tabelle 2). Die Bäk verbindet im Untersuchungsgebiet den Lankower mit dem Mechower See, wobei sie auf ei- nem Abschnitt von ca. 600 Metern zunächst als bedingt naturnaher, organisch geprägter Bach (LAWA-Typ 11) eingestuft ist und dann bis zur Mündung in den Mechower See als mäßig bis deutlich beeinträchtigter, sandgeprägter Tieflandbach (LAWA-Typ 14) weiterver- läuft. Auch der Mechower Grenzgraben fließt bei Schlagsdorf dem Mechower See zu und weist als organisch bzw. sandgeprägter Bach (LAWA-Typ 11/14) fast durchgängig eine mä- ßig beeinträchtigte Strukturgüte auf (LUNG M-V 2015a). 7
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303 „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“ Tabelle 2: Aussagen zur Erreichbarkeit des guten ökologischen und chemischen Zustandes nach WRRL für die Fließgewässer im Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (MLUV M-V & MELUR S-H 2014a, 2014b) Wasser- Ökolo- Che- vorauss. Begründung weitere Maßnahmen körper- gischer mischer Zieler- bis 2027 name Zustand/ Zustand reichung Potenzial bis 2021 Groß Thu- mäßig gut nein Zeitliche Wirkung schon Maßnahmen zur Redu- rower Bach eingeleiteter bzw. ge- zierung der Belastung planter Maßnahmen infolge diffuser Quellen aus dem Bereich Land- wirtschaft und infolge Abflussregulierung und morphologischer Verän- derungen Mechower mäßig gut nein Zeitliche Wirkung schon Maßnahmen zur Redu- Grenzgra- eingeleiteter bzw. ge- zierung der Belastung ben planter Maßnahmen; infolge diffuser Quellen Sonstige technische aus dem Bereich Land- Gründe wirtschaft und infolge von Abflussregulierung und morphologischer Veränderungen Bäk mäßig nicht gut nein Zeitliche Wirkung schon Maßnahmen zur Redu- eingeleiteter bzw. ge- zierung der Belastung planter Maßnahmen; infolge diffuser Quellen Dauer der eigendynami- aus dem Bereich Land- schen Entwicklung; wirtschaft und infolge Unveränderbare Dauer von Abflussregulierung der Verfahren und morphologischer Veränderungen Standgewässer Der 101,1 Hektar große Goldensee liegt im südlichen Teilgebiet des Gebietes und weist eine maximale Tiefe von ca. 9 Metern sowie eine durchschnittliche Tiefe von ca. 4,4 Metern auf. Seine geringe Tiefe und die rundliche Form lassen auf eine Genese durch Toteis des Pommerschen Gletschers schließen. Über den Grenzgraben (Goldenseebach) entwässert der Goldensee, der ein 3.329 Hektar großes Einzugsgebiet mit mehreren Zuläufen besitzt, in den Dutzower See (nördlichster Teil des Schaalsees). Zudem handelt es sich beim Golden- see um einen natürlichen, ungeschichteten See der Trophiestufe „polytroph 2“ (Referenzzu- stand „eutroph 1“). Die Uferstrukturgüte wurde am Westufer als „mäßig beeinträchtigt“ und am Ostufer als „bedingt naturnah“ eingestuft (LUNG M-V 2015b, JESCHKE et al. 2003). Signi- fikante anthropogene Belastungen resultieren für das WRRL-Gewässer aus diffusen Quellen (u. a. aufgrund landwirtschaftlicher Aktivitäten) und den Einträgen der Kläranlage Mustin (IHU 2009a). Diese führen im Gewässer zur Nährstoffanreicherung (Eutrophierung) und Schadstoffbelastung. Der ökologische Zustand des Sees ist unbefriedigend und eine Errei- chung der Ziele nach WRRL bis 2021 unwahrscheinlich. Somit sind bis 2027 weitere Maß- nahmen zur Reduzierung der Belastungen infolge diffuser Quellen aus dem Bereich Land- wirtschaft geplant (FGG ELBE 2014a). Die im Bewirtschaftungszeitraum 2016 bis 2021 für die berichtspflichtigen Standgewässer im Gebiet vorgesehenen Maßnahmen sind in Tabelle 8
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303 „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“ 3 aufgelistet. Die Kläranlage Mustin (Schleswig-Holstein) soll im Berichtszeitraum eine neue Phosphatstufe erhalten. Darüber hinaus soll eine Aluminiumfällung des Goldensees zur Re- duzierung des Phosphatgehaltes führen. Diese Maßnahmen sind bisher in der Bewirtschaf- tungsplanung noch nicht enthalten. Der ca. 156,4 Hektar große (max. Länge 3 Kilometer und Breite 0,9 Kilometer) und max. 9,6 Meter tiefe (durchschnittliche Tiefe 3,9 Meter), ursprünglich mesotroph-kalkreiche Mechower See ist ein natürlicher, ungeschichteter See. Aus dem weitgehend ackerbaulich genutzten, 4.436,4 Hektar großen Einzugsgebiet, zu dem auch der Lankower See, der Schlaggbrügger See sowie der Mechower Grenzgraben mit der Kiekbusch-Niederung und der Schlagsdorfer Niederung gehören, erfolgen Nährstoffeinträge in den See, sodass er aktuell hinsichtlich sei- ner Trophie als „eutroph 2“ einzustufen ist. Der Mechower See entwässert über die Bäk in den schleswig-holsteinischen Ratzeburger See und weist eine mäßig beeinträchtigte Ufer- strukturgüte auf (LUNG M-V 2015b, JESCHKE et al. 2003). Nach WRRL wurde der ökologi- sche Zustand des Sees als mäßig und der chemische Zustand als gut bewertet (MLUV M-V & MELUR S-H 2014b). Entsprechend den Untersuchungsergebnissen von 2014 wird der Mechower See als stark eutrophes Gewässer klassifiziert. Damit weicht der See eine Stufe von seinem Referenzzustand ab, der nach morphometrischen Kenngrößen einen schwach eutrophen Zustand (eutroph 1) erwarten lässt (WBU 2014). Der ca. 89 Hektar große Lankower See liegt ebenso wie der Mechower See im nördlichen Teilgebiet des Gebietes. Er ist ein natürlicher, geschichteter, stark gegliederter See, der in seinem schmalen Nordende bis zu 11,3 Meter tief ist (durchschnittliche Tiefe 4 Meter). Diese Tiefe und die schmale, langgestreckte Form sind charakteristisch für Rinnenseen subglaziä- rer Entstehung. Hingegen liegt der Südteil des Sees in einer durch Toteis konservierten Hohlform. Der Seeboden bildet in diesem Bereich eine relativ gleichmäßig geformte Wanne. Die Entwässerung des ursprünglich abflusslosen Sees erfolgt über den Wietingsbeker Grenzgraben (Bäk) in den Mechower See. Im Vergleich zu den anderen beiden größeren Seen des Gebietes hat der Lankower See ein kleineres Einzugsgebiet mit einer Fläche von insgesamt 1.546,5 Hektar. Die Strukturgüte des Nordufers wurde als mäßig beeinträchtigt, die des Südufers als bedingt naturnah bewertet (LUNG M-V 2015b, JESCHKE et al. 2003). Natürlicherweise ist der See mesotroph. Ein limnologisches Gutachten im Jahr 2009 ergab für den See jedoch eine hoch eutrophe (e2) Nährstoffkonzentration (IHU 2009b). Nach einer Nährstofffällung im Jahr 2012 wies der Lankower See wieder einen mesotrophen Zustand auf. Darüber hinaus führt der Wasserrückhalt in der Molzahner Rinne, der mit der Umset- zung eines Renaturierungsprojektes seit dem Jahr 2015 stattfindet, dazu, dass der Nähr- stoffeintrag aus der Landwirtschaft in den See reduziert wird. Eine 2012 durchgeführte See- spiegelanhebung führte zu einer Stabilisierung das Wasserstandes und der angrenzenden Erlenbruchwälder. Der ökologische Zustand nach WRRL ist mäßig, der chemische Zustand gut (MLUV M-V & MELUR S-H 2014a, 2014b). Im Ergebnis der 2015 durchgeführten Unter- suchungen ist der Lankower See als schwach eutroph eingestuft worden, dabei wird der Nordteil als mesotroph und der Südwestteil als schwach eutroph klassifiziert. Der See er- reicht damit seinen schwach eutrophen (e1) Referenzzustand. Nach der Restauration des Sees durch Nährstofffällung im Jahr 2012 wurde der See 2014 mit mesotroph sogar kurzzei- tig besser als sein Referenzzustand bewertet, entsprechend normalisierten sich 2015 die Verhältnisse (IFAG 2015). 9
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303 „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“ Tabelle 3: Geplante Maßnahmen für Stillgewässer des Gebiets zur Umsetzung der Ziele der WRRL im Zeitraum 2016 bis 2021 (FGG ELBE 2014b, MLUV M-V & MELUR S-H 2014b) Wasserkörper- Maßnahmentyp / Bezeichnung Name Goldensee Erarbeitung von fachlichen Grundlagen, Konzepten, Handlungsempfehlungen und Entscheidungshilfen für die Umsetzung der WRRL entsprechend der Belastungsty- pen und/oder das Hochwasserrisikomanagement APSFR-unabhängig entsprechend der EU-Arten Mechower See Beratung, Konzeptionen Lankower See Beratung, Konzeptionen Grundwasser Hohe Grundwasserstände haben an den Ufern des nördlichen Teilgebietes zur Herausbil- dung von Niedermoorbereichen geführt. Nur nördlich des Mechower Sees steht das Grund- wasser mit vorwiegend über zehn Meter unter Flur niedriger. Im südlichen Teilgebiet herr- schen südlich des Goldensees relativ niedrige (≤ 5 Meter bzw. > 5 – 10 Meter Grundwasser- flurabstand) und nördlich des Gewässers vergleichsweise hohe (> 10 Meter Grundwasser- flurabstand) Grundwasserstände vor (LUNG M-V 2015b). Für die Grundwasserkörper im Gebiet (DEMV_MEL_SU_2 „Schaale-Ost“, ST17 „Trave- Südost“) besteht das Risiko, dass infolge der Belastungen aus diffusen Quellen die Bewirt- schaftungsziele 2021 nach WRRL nicht erreicht werden. Dies ist vor allem auf landwirtschaft- liche Aktivitäten (z. B. Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz, Viehbesatz) zurückzuführen und geht mit einer Nährstoffbelastung des Grundwassers einher. Der Grundwasserkörper „Schaale-Ost“ befindet sich mengenmäßig in einem guten und chemisch in nicht gutem Zu- stand. Ebenso ist der chemische Zustand des Grundwasserkörpers „Trave-Südost“ als nicht gut bewertet worden (FGG ELBE 2014a, MLUV M-V & MELUR 2014b). Im Folgenden sind die im nächsten Bewirtschaftungszeitraum geplanten Maßnahmen für die Grundwasserkör- per im Gebiet aufgeführt. Tabelle 4: Geplante Maßnahmen für Grundwasserkörper des Gebiets zur Umsetzung der Ziele der WRRL im Zeitraum 2016 bis 2021 (FGG ELBE 2014b, MLUV M-V & MELUR S-H 2014b) Wasserkörper- Maßnahmentyp / Bezeichnung Name Schaale-Ost Maßnahmen zur Verminderung der GW-Belastung mit Nährstoffen aus landwirt- schaftlich genutzten Flächen, die über die gute fachliche Praxis hinausgehen, z.B. durch Zwischenfruchtanbau und Untersaatenanbau (inkl. Verringerung bzw. Ände- rung des Einsatzes von Düngemitteln, Umstellung auf ökologischen Landbau) Schaale-Ost Vertiefende Untersuchungen und Kontrollen, z. B. zur Ermittlung von Belastungsur- sachen sowie zur Wirksamkeit vorgesehener Maßnahmen in den Bereichen Ge- wässerschutz Trave-Südost Verminderung landwirtschaftlich bedingter Nährstoffeinträge; Beratung, Konzeptio- nen 10
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303 „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“ I.1.2 Aktueller Zustand, Landnutzungen, Tourismus- und Erholungsnutzungen Landwirtschaft Die landwirtschaftlich genutzten Flächen bestehen innerhalb des Gebiets ausschließlich aus Grünlandflächen, die zusammen rund 89 Hektar umfassen. Sie liegen kleinflächig über das gesamte Gebiet verteilt, mit einer Konzentration am Nordwest- bzw. Südostufer des Golden- sees (NSG Goldensee). Die Grünländer innerhalb des Betrachtungsraumes werden im Rahmen des Programmes zur „Naturschutzgerechten Grünlandnutzung“ bewirtschaftet. Als Ausgleich für Nutzungseinschränkungen (kein Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemit- teln, Klärschlamm, Abwässern, Kompost; Einschränkung des Zeitraumes für Pflegemaß- nahmen) wird eine jährliche Aufwandsentschädigung gezahlt. Insbesondere um den Lankower See, existieren angeschnittene Bereiche, die von Feldblö- cken als Acker ausgewiesen werden. Jedoch konnte hier laut Luftbild bzw. bei Begehungen aktuell keine diesbezügliche Nutzung festgestellt werden. Aus den Ge- und Verboten der Biosphärenreservatsverordnung Schaalsee bzw. der NSG- Verordnung ergeben sich für die landwirtschaftlich genutzten Flächen bestimmte Nutzungs- auflagen (s. Kap. I.1.3). Die Bewirtschaftung innerhalb des Gebietes erfolgt weitestgehend extensiv. Forstwirtschaft Die Waldflächen fallen in die Zuständigkeitsbereiche des Forstamtes 27 Radelübbe, mit den Revierförstereien Woitendorf (62,82 Hektar; Mechower und Lankower See) und Lützow (36,69 Hektar; Culpiner See und Goldensee). Mit rund 100,53 Hektar (ca. 17,8 %) nehmen die Waldareale weniger als ein Fünftel der Fläche des Gebietes ein. Die Laubwälder befin- den sich westlich und östlich des Lankower Sees sowie nördlich Richtung Groß Molzahn, aber auch am West- bzw. Südufer des Goldensees und östlich des Culpiner Sees. Sie be- stehen vor allem aus Schwarzerle, gemeiner Esche, gemeiner Birke und verschiedenen Weidenarten (Sal- / Bruch- / und Silberweide). Ein weiterer, aus Nadelmischwald bestehen- der Teil, zieht sich am Westufer des nördlichen Ausläufers des Lankower Sees entlang. Die vorhandenen Nadelwälder werden ausschließlich durch Fichtenbestände gebildet. Die Flä- chen sind zum größten Teil Staatswald und anderer öffentlicher Wald (83,7 %). Weitere 16,3 % sind Privatwald (MLUV M-V 2011). Das gesamte Gebiet liegt im Wuchsgebiet 05 – „Ostholsteinisch-Westmecklenburger Jung- moränenland“, im Wuchsbezirk 05.01 – „Oldesloe-Gadebuscher Grund- (Wellen-) moräne“. Der Bezirk liegt im Großklimabereich alpha – „Schweriner Klima“, in der Klimastufe „feuchtes Tieflandklima“ (f), und zeichnet sich durch einen unterdurchschnittlichen Waldanteil und hohe Niederschläge außerhalb der Vegetationszeit aus. Fischerei Eine fischereiliche Nutzung des Mechower Sees, des Lankower Sees und des Goldensees findet nicht statt. Angelkarten vergibt das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe an Touristen und Freizeit- angler, die sowohl vom Ufer als auch auf dem Mechower See vom Boot aus in ausgewiese- nen Bereichen ihrem Hobby nachgehen können. Die Angelnutzung vom Ufer aus ist, bis auf 11
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303 „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“ den Culpiner See, in allen Gewässern möglich, aber auf ausgewählte Uferabschnitte be- schränkt (NR S-E 2016, SEEN.DE 2016, ANGLERMAP 2016). Einschränkungen für den Fisch- fang der Freizeitangler bestehen in den Naturschutzgebieten (vgl. Kap. I.3.1.). Wasserwirtschaft und Küstenschutz Die Unterhaltung der Fließgewässer einschließlich der Entwässerungsgräben mit den zuge- hörigen Anlagen ist Aufgabe der Wasser- und Bodenverbände (WBV). In diesem Fall handelt es sich im die Wasser- und Bodenverbände „Stepenitz / Maurine“ (Bereich Mechower und Lankower See) mit Sitz in Grevesmühlen und „Boize-Sude-Schaale“ (Bereich Uferzone Cul- piner See und Goldensee) mit Sitz in Toddin. Die Unterhaltungsmaßnahmen erfolgen i.d.R. anhand standardisierter Methoden, da eine abschnittsweise Anpassung an örtliche Gege- benheiten zu erhöhten Planungs-, Ausführungs- und Überwachungskosten führt. Die Eingrif- fe durch Sohlräumung, Krautungen und Böschungsmahd können zu Konflikten mit Erhal- tungs- und Entwicklungszielen des Naturschutzes führen. Aufgrund der herzustellenden na- türlichen Dynamik der Gewässer, die im Rahmen der WRRL renaturiert wurden bzw. wer- den, sind Unterhaltungsmaßnahmen jedoch nur noch in den ersten Jahren nach der Renatu- rierung notwendig. Von beiden Wasser- und Bodenverbänden werden keine Schlegelmäh- werke eingesetzt. Die Trink- und Abwasserversorgung wird durch den Zweckverband Radegast gewährleistet. Der Sitz des Betriebes liegt in Holdorf. Die öffentliche Versorgung mit Trinkwasser geschieht ausschließlich durch das vor Ort nutzbare Grundwasser. Im Betrachtungsraum selbst befin- den sich keine Entnahmestellen. Durch die vorherrschenden Bodenverhältnisse ist der Grundwasserleiter mittel bis hoch geschützt. Darüber hinaus befinden sich keine entspre- chenden Kläranlagen im und um das Gebiet (LUNG 2015b). Tourismus und Erholung Die Geschichte des Tourismus in der Schaalseeregion ist deutlich von der deutsch- deutschen Teilung beeinflusst. Während der 30er Jahre des vorangegangenen Jahrhunderts zog das Gebiet des südlichen Schaalsees vor allem Touristen aus dem Hamburger Raum an. Durch die innerdeutsche Grenzziehung verlor das Gebiet seine Bedeutung als Erho- lungsraum komplett, da der Zugang selbst den Bewohnern der Umgebung bis 1989 verwehrt blieb. Die hierdurch erhaltene, natürliche Ausprägung der Grenzregion stellt heute einen we- sentlichen Anziehungspunkt für Touristen der umgebenden Ballungsräume dar. Aufgrund dessen bestehen für das Gebiet und die umgebende Region detaillierte Erhebungen und Konzepte zur Weiterentwicklung des Tourismus (BR S-E 2010). Die abwechslungsreiche, vielfältige, unverbaute und ursprüngliche Landschaft zieht vor allem Gäste an, die an einer landschaftsgebundenen Erholung wie Wandern, Radfahren und Naturbeobachten interes- siert sind. Innerhalb des Gebietes „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“ existiert keine touristische Infrastruktur. Auch die angrenzenden Gemeinden weisen nur geringe Bettenzahlen auf (vgl. Tabelle 5). Campingplätze sind nicht vorhanden. 12
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303 „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“ Tabelle 5: Übernachtungskapazitäten 2014 (BR S-E 2010; SIS 2016) Gebiet (Region / Gemeinde) Anzahl Beherbergungsbetriebe Angebotene Bettenzahl Schaalseeregion (Jahr 2003) 101 1.153 Schlagsdorf - - Dechow 1 unbekannt Roggendorf 2 unbekannt Kneese 1 unbekannt Da die Seen zu großen Teilen Naturschutzgebiet sind, ist eine Nutzung mit motorbetriebenen Booten untersagt. Eine Befahrung mit registrierten Booten ohne Verbrennungsmotor (Boote mit Bootsplakette) ist im südöstlichen Teil des Mechower Sees, z. B. zum Zwecke des Bootsangelns, erlaubt. Bademöglichkeiten befinden sich am Nordostufer des Mechower Sees und am Nordostufer des Goldensees. An diesen Bademöglichkeiten befindet sich jeweils in Steg. Die Intensität der touristischen Nutzung ist jedoch nur gering (Luftbild, BR S-E 2015, SEEN.DE 2016, AN- GLERMAP 2016). Tabelle 6: Wassergebundene Erholungsnutzungen im Gebiet 2231-303 (BR S-E 2010; SIS 2016) Nutzungsart Ausübungsort Befahren mit Booten ohne Motor Mechower See - südöstlicher Teil Lankower See, Mechower See, Goldensee in ausgewiesenen Be- Angeln reichen Mechower See - bei Schlagsdorf Bademöglichkeiten Goldensee - bei Groß Thurow Für die Schaalseeregion ist keine regionale Tourismusorganisation vorhanden. Das Gebiet wird durch den Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern vermarktet. Informationen sind daher vor allem über das Biosphärenreservatsamt und die Präsentation der entsprechenden Gemeinden verfügbar. Potentielle Beeinträchtigungen von störungsempfindlichen Arten wie z. B. Brutvögeln in ihren Nahrungs- und Brutrevieren, Rastvögeln in ihren Schlafgewässern und auf Äsungsflächen sowie dem Fischotter sind aufgrund der geringen touristischen Be- deutung jedoch nicht zu erwarten. Weiterhin sind in der Schaalseeregion verschiedene Wander- und Radwege vorhanden. Die Frequentierung dieser Strecken ist jedoch im Vergleich zu anderen Verkehrsarten relativ gering. Direkt im Gebiet verläuft eine Wanderroute auf einem kurzen Stück am Nordufer des Lankower Sees, das Nordufer des Mechower Sees wird von einem Radweg gestreift. Siedlung, Industrie und Gewerbe Industrie und Gewerbe Es existiert keine gewerbliche Nutzung innerhalb der Gebietsgrenzen. 13
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303 „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“ Siedlungsstruktur Im Bereich des Gebietes bzw. des näheren Umfeldes finden sich die in Tabelle 7 genannten Gemeinden sowie weitere kleinere Siedlungen wie Goldensee (Schleswig-Holstein), Dutzow, Mechow (Schleswig-Holstein) und Wietingsbek (Schleswig-Holstein). Charakteristisch für die Schaalseeregion ist die geringe Einwohnerzahl der Städte und Gemeinden. Hieraus ergibt sich das Bild eines dünn besiedelten, vor allem ländlich geprägten Raumes mit einer Kon- zentration der Einwohner auf wenige Siedlungen. Mit einer Bevölkerungsdichte von ca. 20 bis 55 EW / km2 liegt dieser Bereich unter dem Landesdurchschnitt von Mecklenburg- Vorpommern (78 EW / km2). Ein weiteres Merkmal der Region ist der geringe Besiedlungs- grad, d. h. eine geringe Flächeninanspruchnahme durch Siedlungs-, Verkehrs- und Freiflä- chen im Verhältnis zur Gesamtfläche. Im Vergleich zum Landesmittel von 6,7 % liegt die Schaalseeregion zumeist unterhalb dieses Wertes. Der geringste Wert wurde hierbei in den Gemeinden Dechow und Kneese erhoben (4,5 %), der höchste mit 7,1 % in Schlagsdorf. Tabelle 7: Daten zur Siedlungsstruktur (2014) der an das Gebiet angrenzenden Gemeinden (BR S-E 2010; SIS 2016) Bevölker- Siedlungsdichte Besied- Gemeinde Fläche Bevölker- 2 ungsdichte [EW / [EW / km lungsgrad (MV) [ha] ungszahl 2 km Gesamtfläche] Siedlungsfläche] [%] Schlagsdorf 2.043 1137 55,6 784,14 7,1 Dechow 1.495 198 13,24 295,52 4,5 Roggendorf 3.113 1013 32,54 541,71 6,0 Kneese 1.589 317 19,95 440,28 4,5 Verkehrsinfrastruktur Die Verkehrsinfrastruktur entspricht weitestgehend den naturräumlichen und siedlungsstruk- turellen Gegebenheiten des Gebiets. So wird der Betrachtungsraum vorwiegend von den Seen sowie von Wald-, Grünland- und Ackerflächen eingenommen. Verkehrswege sind im Wesentlichen nur zwischen den Siedlungen vorhanden. Im weiteren Umkreis sind zum Teil Ortsverbindungen und Verkehrsführungen innerhalb von Ortschaften vorhanden. Zu erwähnen sind hier die Verkehrsbereiche innerhalb der Ortschaf- ten Goldensee (SH), Dutzow (MV), Wietingsbek (SH), Mechow (SH) und Teile der Gemeinde Dechow (MV). Parkplätze sind im Gebiet nicht vorhanden. Die Zerschneidungswirkung von Straßen hängt von ihrer Beschaffenheit und der Nutzungsintensität ab. Zusätzlich werden Wirkzonen für Straßen bestimmter Ordnung festgelegt. Diese sind wie folgt verteilt: Autobahn 500 m Bundesstraße 300 m Landstraße 150 m Ortsverbindungsstraßen 50 m Die B 208 zwischen Ratzeburg und Gadebusch führt zwischen den beiden Teilgebieten hin- durch. Als Bundesstraße hat sie eine Wirkzone von 300 Metern, die in das Gebiet hineinragt. Hiermit ist die Zerschneidungswirkung als mittel zu bewerten. Die L 01 zwischen Schlag- 14
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303 „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“ brügge und Ziethen führt südöstlich des Mechower Sees direkt durch das Schutzgebiet und hat mit 150 Metern Wirkzone ebenfalls eine mittlere Zerschneidungswirkung. Alle weiteren Verkehrswege innerhalb des Gebietes haben eine Wirkzone von 50 Metern und üben damit insgesamt geringe Zerschneidungseffekte und Störwirkungen aus (LUNG 2015b). Rohstoffgewinnung Es liegen keine Abbauflächen von z. B. Kiesen und Sanden vor. Auch Bereiche, in denen Torf abgebaut wird, sind nicht bekannt (LUNG 2015b). I.1.3 Geschützte Teile von Natur und Landschaft Biosphärenreservat Schaalsee Das 309 km2 große Schutzgebiet im Westen Mecklenburgs besteht im Kernstück aus dem 24 km2 umfassenden Schaalsee sowie dem Landschaftstyp des Baltischen Buchenwaldes mit naturnahen Buchen- und Bruchwäldern, Mooren, Seen, Kleingewässern und Kulturland- schaften. Im Jahr 2000 wurde es durch die UNESCO als internationales UNESCO- Biosphärenreservat anerkannt. Schutzzweck ist die Strukturverbesserung der ehemaligen Grenzregion. Hierfür sind folgen- de Ziele umzusetzen (BRVO): die für mitteleuropäische Verhältnisse einzigartige Seenlandschaft in ihrer Unversehrtheit zu erhalten oder dort, wo sie gestört ist, wiederherzustellen, die Lebensgemeinschaften nährstoffärmerer Seen und Moore sowie eine möglichst arten- reiche Pflanzen- und Tierwelt zu erhalten oder wiederherzustellen, die charakteristischen Strukturen einer alten, bäuerlichen Kulturlandschaft zu bewahren und damit deren Erholungswert und Bildungswert zu sichern, den Zusammenhang und die Ergänzung zum schleswig-holsteinischen Naturpark "Lauen- burgische Seen" herzustellen. Es ist verboten, Bodenbestandteile abzubauen, Bohrungen, Grabungen oder Sprengungen vorzunehmen, die Bodengestalt in sonstiger Weise zu verändern, außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege und beschilder- ten Park- und Rastplätze mit Kraftfahrzeugen aller Art oder mit Wohnwagen zu fahren oder diese dort abzustellen, bauliche Anlagen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile oder des Gel- tungsbereiches rechtskräftiger Bebauungspläne zu errichten oder zu ändern, außerhalb der dafür ausgewiesenen Stellen zu zelten, Wohnwagen und Wohnmobile auf- zustellen und Feuer zu machen, nicht heimische Tierarten in Gewässer einzusetzen, 15
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303 „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“ Fischintensivhaltungen außerhalb dafür vorgesehener, künstlich angelegter Teiche zu be- treiben, Ufergehölze, Röhricht- und Schilfbestände, Büsche, Feldhecken, Wallhecken, Feldgehöl- ze, Einzelbäume, Baumreihen, Alleen oder Baumgruppen außerhalb des Waldes zu ro- den oder zu schädigen; ausgenommen sind die zur Erhaltung erforderlichen Pflegemaß- nahmen sowie unvermeidbare Maßnahmen zur Unterhaltung der Wege und Gewässer, die Seeufer, die natürlichen Wasserläufe und Wasserflächen sowie die Ufer, den Grund- wasserstand sowie den Wasserzulauf und den Wasserablauf zu verändern, mit Luftfahrzeugen aller Art zu starten oder zu landen oder Modellfluggeräte zu betreiben, auf landwirtschaftlichen Nutzflächen Agrochemikalien oder Gülle über ein die natürliche Bodenfruchtbarkeit und den Wasserhaushalt nicht beeinträchtigendes Maß hinaus auszu- bringen, Grünlandflächen in Ackerland umzuwandeln, Meliorationsmaßnahmen durchzuführen, die dem Schutzzweck nach § 3 zuwiderlaufen, Kahlschläge über drei Hektar Fläche anzulegen. Darüber hinaus ist es in der Schutzzone II (Naturschutzgebiet) verboten, Flächen außerhalb der Straßen, Wege und gekennzeichneten Wanderwege zu betreten, zu zelten, zu biwakieren und Feuer zu machen, Wasserflächen mit Booten und Schwimmkörpern außerhalb der dafür ausgewiesenen Be- reiche zu befahren, außerhalb der dafür ausgewiesenen Seen und Stellen zu angeln oder zu baden, freilebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, sie zu füttern, zu fangen oder zu töten, ihre Brut- und Wohnstätten oder Gehege aufzusuchen, fortzunehmen oder zu beschädigen, wildwachsende Pflanzen oder Bestandteile zu entnehmen oder zu beschädigen; dies gilt nicht für Pflegemaßnahmen zur Sicherung der biologischen Artenvielfalt oder zur Erhal- tung kulturhistorisch wertvoller Landschaftselemente, mineralische Düngemittel, Pflanzenschutzmittel oder sonstige Chemikalien sowie Gülle, Klärschlamm oder Abwasser auszubringen, Federwild zu jagen, mit elektrischen Fanggeräten zu fischen, innerhalb der ausgewiesenen Fischotterschutzzonen Reusen aufzustellen, bauliche Anlagen oder Werbeträger zu errichten oder zu ändern, auch wenn hierfür keine Baugenehmigung erforderlich ist, das gilt auch für das Aufstellen von Buden sowie mobi- len oder festen Verkaufsständen. Naturschutzgebiet „Goldensee“ Das Naturschutzgebiet dient dem Schutzzweck der Erhaltung, Pflege und Entwicklung des röhrichtumsäumten, naturnahen Goldensees mit angrenzendem extensiven Feuchtgrünland, kleingewässerreichen Weidelandschaften und Magerrasenstandorten. Es stellt einen Le- bensraum für auf extensive Nutzungsformen angewiesene Pflanzenarten und -gesellschaften sowie für Brut-, Rast- und Wasservögel, Fledermäuse, Fische, Amphibien, Reptilien, wirbellose Tiergruppen und den Fischotter dar (Quelle: Datenübergabe Biosphä- renreservatsamt Schaalsee-Elbe). 16
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303 „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“ Die auf die Fläche bezogenen Verbote sind in der Biosphärenreservatsverordnung geregelt. Naturschutzgebiet „Lankower See“ Schutzzweck ist die Erhaltung, Pflege und Entwicklung des Lankower Sees als buchtenrei- cher Grundmoränensee mit seinen strukturreichen, röhricht- und gehölzumsäumten Ufern, naturnahen Wäldern sowie Trocken- und Magerbiotopen entlang der ehemaligen innerdeut- schen Grenze (Quelle: Datenübergabe Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe) Die auf die Fläche bezogenen Verbote sind in der Biosphärenreservatsverordnung geregelt. Naturschutzgebiet „Mechower See“ Schutzzweck ist die Erhaltung, Pflege und Entwicklung des Mechower Sees mit seinen röh- richt- und gehölzumsäumten Ufern als naturnaher Rinnensee mit angrenzenden Offenland- bereichen in einer See-Grünland-Verbundachse zwischen den Kiekbuschwiesen, dem Me- chower Holz im Norden und dem Lankower See entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze (Quelle: Datenübergabe Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe). Die auf die Fläche bezogenen Verbote sind in der Biosphärenreservatsverordnung geregelt. EU-Vogelschutzgebiet „Schaalsee-Landschaft“ Das Seengebiet ist von internationaler Bedeutung für Brutvögel, spielt jedoch vor allem eine Rolle für rastende, mausernde und überwinternde Vogelarten der Feuchtgebiete und weitere störungsempfindliche Großvogelarten. Entsprechend der zweiten Landesverordnung zur Änderung der Vogelschutzgebietslandesverordnung vom 9. August 2016 (GVOBl. M-V 2016 S.646) geht die Verordnung anderen Rechtsvorschriften zum Schutz von geschützten Teilen von Natur und Landschaft vor, soweit diese keine strengeren Schutzanforderungen enthal- ten. Schutzzweck und Erhaltungsziel des jeweiligen Europäischen Vogelschutzgebietes sind die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der maßgebli- chen Bestandteile des Gebietes, d. h. der Schutz der wildlebenden Vogelarten sowie ihrer Lebensräume. 17
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303 „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“ I.2 Bedeutung des Gebietes für das europäische Netz Natura 2000 In den nachfolgenden Tabellen werden die LRT und Arten dargestellt, die aktuell im Rahmen der Managementplanung ermittelt worden sind. Darüber hinaus werden auch die LRT und Arten bearbeitet, die im SDB aufgeführt sind, aber aktuell nicht mehr nachgewiesen werden konnten, es sei denn die Meldung beruht auf einem wissenschaftlichen Irrtum (vgl. Kapitel I.5.1). Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL Zur Einschätzung der Bedeutung der im Gebiet vorkommenden LRT für das europäische Netz Natura 2000 sind folgende Kriterien heranzuziehen: ein „günstiger“, insbesondere „hervorragender“ Erhaltungszustand auf Gebietsebene (vgl. Kapitel I.3.1), und zusammengefasst in Tabelle 8: die Priorität im Sinne der FFH-RL, das Vorhandensein landesweiter Schwerpunktvorkommen (sehr hoher Flächenanteil) im Gebiet, ein europaweit „ungünstiger“ Erhaltungszustand innerhalb und außerhalb von Gebie- ten von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß dem Bericht nach Art. 17 FFH-RL. Tabelle 8: Bedeutung der im Gebiet vorkommenden LRT für das Netz Natura 2000 (im SDB aufge- führte LRT, die aktuell nicht mehr nachgewiesen wurden, sind kursiv dargestellt; Wald-LRT nachricht- lich aus MLUV M-V 2011 übernommen) 1 2 3 4 LRT Prioritärer LRT Sehr hoher Flä- Europaweit un- (EU-Code und deutsche Bezeich- chenanteil im Ge- günstiger Zustand nung) biet (relative Größe (gelb oder rot nach = A) bezogen auf Ampelschema ge- das Land mäß Bericht nach Art. 17 FFH-RL) 3140 - Oligo- bis mesotrophe kalk- - - ungünstig- haltige Gewässer mit benthischer schlecht Vegetation aus Armleuchteralgen 3150 - Natürliche eutrophe Seen mit - - ungünstig- einer Vegetation des Magnopotami- unzureichend ons oder Hydrocharitions 3160 - Dystrophe Seen und Teiche - - ungünstig- unzureichend 6210 - Naturnahe Kalk- - - ungünstig- Trockenrasen und deren Ver- schlecht buschungsstadien (Festuco- Brometalia) 6510 - Magere Flachland- - - ungünstig- Mähwiesen (Alopecurus pratensis, schlecht Sanguisorba officinalis) 9110 - Hainsimsen-Buchenwald - - ungünstig- (Luzulo-Fagetum) unzureichend 18
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303 „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“ 1 2 3 4 LRT Prioritärer LRT Sehr hoher Flä- Europaweit un- (EU-Code und deutsche Bezeich- chenanteil im Ge- günstiger Zustand nung) biet (relative Größe (gelb oder rot nach = A) bezogen auf Ampelschema ge- das Land mäß Bericht nach Art. 17 FFH-RL) 9130 - Waldmeister-Buchenwald - - ungünstig- (Asperulo-Fagetum) unzureichend Arten nach Anhang II FFH-RL Zur Einschätzung der Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Arten nach Anhang II FFH- RL für das europäische Netz Natura 2000 sind folgende Kriterien heranzuziehen: ein „günstiger“, insbesondere „hervorragender“ Erhaltungszustand der Habitate oder Teilhabitate (bei Arten mit großem Raumanspruch) auf Gebietsebene (vgl. Kapitel I.3.2), und zusammengefasst in Tabelle 9: die Priorität im Sinne der FFH-RL, das Vorhandensein landesweiter Schwerpunktvorkommen (sehr hoher Populations- anteil) im Gebiet, ein europaweit „ungünstiger“ Erhaltungszustand innerhalb und außerhalb von Gebie- ten von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß dem Bericht nach Art. 17 FFH-RL. Tabelle 9: Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Anhang II-Arten für das Netz Natura 2000 Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Art Prioritäre Sehr hoher Popula- Europaweit ungünsti- (EU-Code und deutscher Name) Art tionsanteil (relative ger Zustand (gelb oder Größe = A) bezogen rot nach Ampelsche- auf das Land ma gemäß Bericht nach Art. 17 FFH-RL) 1166 - Kammmolch - - ungünstig-unzureichend 1188 - Rotbauchunke - - ungünstig-schlecht 1149 - Steinbeißer - - 1355 - Fischotter - - ungünstig-unzureichend 1016 - Bauchige Windelschnecke - - 1042 - Große Moosjunger - - ungünstig-unzureichend 19
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303 „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“ I.3 Erhaltungszustand der maßgeblichen Gebietsbestandteile Im Folgenden werden die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und der Bewertung sowie die weiteren standörtlichen und funktionalen "maßgeblichen Bestandteile" räumlich konkret für das Gebiet dargestellt und beschrieben. I.3.1 Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I Im Gebiet wurden im Zuge der Managementplanung fünf LRT nach Anhang I mit signifikan- ten Vorkommen ermittelt. Tabelle 10: Bewertung des Erhaltungszustands der Lebensraumtypen EU- Lebensraumtyp Verbreitung Anzahl Flächen- Flächen- Erhal- Erhal- Code (wesentliche der Teil- größe ak- größe lt. tungs- tungs- Vorkommen) flächen tuell in ha SDB in zustand zustand ha aktuell lt. SDB 3140 Oligo- bis mesotro- Mechower See Gesamt: 2 Gesamt: 245,00 Gesamt: C C phe kalkhaltige und Lankower A:- 249,32 A:- Gewässer mit ben- See B:- A:- B:- thischer Vegetation B:- C: 2 C: 100 % aus Armleuchteral- C: 249,32 gen 3150 Natürliche eutrophe Goldensee und Gesamt: 6 Gesamt: 102,00 Gesamt: B C Seen mit einer Ve- Kleingewässer A:- 107,37 A:- getation vom Typ nördlich Dutzow B: 3 A: - B: 99,79 % Magnopotamion B: 106,8 C: 3 C: 0,21 % oder Hydrocharition C: 0,57 3160 Dystrophe Seen Moorsee zwi- Gesamt: 1 Gesamt: 1,00 Gesamt: B C und Teiche schen Lankower A:- 0,84 A:- und Mechower B: 1 A:- B: 100 % See (Kleiner B: 0,84 C:- C:- Lankower See) C:- 6210 Naturnahe Kalk- zwei kleine rude- Gesamt: 2 Gesamt: 0,38 Gesamt: C C Trockenrasen und rale Halbtro- A:- 0,14 A:- deren ckenrasen ca. B: - A:- B:- Verbuschungs- einen Kilometer B:- C: 2 C: 100 % stadien (Festuco- südsüdöstlich C: 0,14 Brometalia) von Schlagbrüg- ge 6510 Magere Flachland- Glatthaferwiesen Gesamt: 4 Gesamt: 13,00 Gesamt: C B Mähwiesen (Alope- am südlichen A:- 9,18 A:- curus pratensis, Ufer des Me- B: 1 A: - B: 50,76 % Sanguisorba offici- chower Sees B: 4,66 C: 3 C: 49,23 % nalis) und am Baars- C: 4,52 berg östlich des Lankower Sees sowie zwei Flä- chen im südli- chen Teil des NSG Goldensee Die Abgrenzung der Vorkommen der Lebensraumtypen sowie die Bewertung des Erhal- tungszustandes der Teilflächen werden in der Karte 2a dargestellt. 20
Sie können auch lesen