Managementplan Goldensee, Mechower und Lanko- wer See, Uferzone des Culpiner Sees (MV) - DE 2231-303 - Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe ...

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Biosphärenreservatsamt
Schaalsee-Elbe
-Untere Naturschutzbehörde-

Managementplan
für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung
DE 2231-303

Goldensee, Mechower und Lanko-
wer See, Uferzone des Culpiner
Sees (MV)
Managementplan Goldensee, Mechower und Lanko- wer See, Uferzone des Culpiner Sees (MV) - DE 2231-303 - Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe ...
Europäische Union
                      Europäischer Landwirtschaftsfonds
                       für die Entwicklung des ländlichen Raums

        Dieses Projekt wurde im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den
      ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 unter Beteiligung
     der Europäischen Union und des Landes Mecklenburg-Vorpommern, vertre-
        ten durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, erarbeitet.

           Dieses Projekt ist kofinanziert aus Mitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

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Managementplan Goldensee, Mechower und Lanko- wer See, Uferzone des Culpiner Sees (MV) - DE 2231-303 - Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe ...
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303
                      „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“

Impressum

Auftraggeber:

Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe
-Untere Naturschutzbehörde-
Wittenburger Chaussee 13
19246 Zarrentin am Schaalsee

Auftragnehmer:
Institut biota GmbH
Nebelring 15
18246 Bützow

Telefon: (038461) 9167-0
Telefax: (038461) 9167-50
Internet: www.institut-biota.de
E-Mail: postmaster@institut-biota.de

Bearbeitung:
Dr. Volker Thiele (Projektleitung)
M. Sc. Diana Sonnenburg
Dipl.-Biol. Jens Niederstraßer
Dipl.-Ing. (FH) Matthias Grothe
Dipl.-Ing. Stephan Renz

Zarrentin, im Dezember 2017

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Managementplan Goldensee, Mechower und Lanko- wer See, Uferzone des Culpiner Sees (MV) - DE 2231-303 - Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe ...
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303
„Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“

Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung ................................................................................................................. 3

I. Teil Grundlagen ................................................................................................................... 5

    I.1 Allgemeine Gebietsbeschreibung                                                                                                      5

      I.1.1      Grundlagen .......................................................................................................... 5
      I.1.2      Aktueller Zustand, Landnutzungen, Tourismus- und Erholungsnutzungen ......... 11
      I.1.3      Geschützte Teile von Natur und Landschaft ....................................................... 15
    I.2 Bedeutung des Gebietes für das europäische Netz Natura 2000                                                                       18

    I.3 Erhaltungszustand der maßgeblichen Gebietsbestandteile                                                                            20

      I.3.1 Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I ................................................................ 20
      I.3.2 Habitate der Arten des Anhangs II ......................................................................... 28
    I.4 Arten nach Anhang IV FFH-RL                                                                                                       35

    I.5 Zusammenfassende Bewertung des Gebietes                                                                                           36

      I.5.1      Defizitanalyse / schutzgutbezogene Erhaltungsziele .......................................... 36
      I.5.2 Funktionsbezogene Erhaltungsziele ...................................................................... 42

II. Teil Maßnahmenplanung .................................................................................................. 47

    II.1 Maßnahmen                                                                                                                        47

      II.1.1 Erforderliche Erhaltungs- und Wiederherstellungs- sowie wünschenswerte
             Entwicklungsmaßnahmen .................................................................................. 47
      II.1.3 Prüfung der Maßnahmen auf Verträglichkeit......................................................... 54
    II.2 Instrumente zur Umsetzung der Maßnahmen                                                                                          55

    II.3 Kosten und Finanzierung der Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen                                                          57

Literatur       ............................................................................................................................ 59

Teil III Anlagen zum Managementplan ................................................................................. 62

IV. Karten ............................................................................................................................ 69

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Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303
                     „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“

Zusammenfassung
Durch das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde das Gebiet „Goldensee, Mechower und
Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“ (DE 2231-303) mit einer Größe von
559 Hektar als besonderes Schutzgebiet im Sinne der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG)
vorgeschlagen und von der EU-Kommission in die Liste der Gebiete mit gemeinschaftlicher
Bedeutung aufgenommen.
Im aktualisierten Standarddatenbogen (SDB) wurden an die Europäische Kommission für
das Gebiet sieben Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-RL sowie vier Arten entspre-
chend des Anhangs II der FFH-RL gemeldet. Es handelt sich um die Lebensraumtypen
(LRT) der Stillgewässer 3140 (oligo- bis mesotrophe Seen), 3150 (natürliche eutrophe
Seen), 3160 (Dystrophe Seen), 6210 (naturnahe Kalk-Trockenrasen), 6510 (Magere Flach-
land-Mähwiesen) sowie die Wald LRT 9110 (Hainsimsen-Buchenwald) und 9130 (Waldmeis-
ter-Buchenwald). Die Rotbauchunke (Bombina bombina), der Steinbeißer (Cobitis taenia),
die Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana) sowie der Fischotter (Lutra lutra) sind in
diesem Gebiet als Arten von gemeinschaftlichem Interesse aufgeführt, für deren Erhaltung
ein besonderer Schutz notwendig ist.
Im Zuge der Erhebungen im Gelände konnten im Schutzgebiet die gemeldeten Offenland-
LRT 3140, 3150, 3160, 6210 sowie 6510 bestätigt werden. Hierbei wurde der Lankower See
zusätzlich zum Mechower See als LRT 3140 ausgewiesen. Für beide Seen hat sich der „un-
günstige“ Erhaltungszustand bestätigt. Bei den LRT 3150 und 3160 fand eine Verbesserung
des „ungünstigen“ in einen „günstigen“ Erhaltungszustand (EHZ) statt. Es sind Erhaltungs-
ziele für beide LRT, insbesondere hinsichtlich der Trophie und des Wasserstandes, festge-
legt worden. Der LRT 6510 verschlechterte sich von „B“ auf „C“ zu einem „ungünstigen“ Er-
haltungszustand. Im Rahmen der Plausibiltätsprüfung konnte nachgewiesen, dass bei eini-
gen Teilflächen ein „wissenschaftlicher Fehler“ bei der Gebietsmeldung vorlag. Für weitere
Teilflächen ist die Verschlechterung aufgrund von Nutzungsaufgabe plausibel. Hier wurden
Wiederherstellungsziele festgelegt.
Hinsichtlich der Fauna konnte zusätzlich zu den im SDB gelisteten Arten noch der Kamm-
molch (Triturus cristatus) nachgewiesen und das Vorkommen der Großen Moosjungfer
(Leucorrhinia pectoralis) ermittelt werden. Die Erhaltungszustände wurden für alle Arten als
„günstig“ eingestuft. Der Erhaltungszustand der Bauchigen Windelschnecke wird aktuell mit
„B“ bewertet. Eine reelle Verschlechterung gegenüber dem SDB (EHZ „A“) kann jedoch nicht
festgestellt werden, sodass für alle Arten Erhaltungsziele festgelegt wurden. Diese beziehen
sich vor allem auf die Nutzung und den Strukturerhalt der Habitatflächen.
Für die Waldlebensraumtypen wurde eine Fachbeitrag durch die Landesforstanstalt M-V er-
stellt (MLUV M-V, 2011).
Entsprechend den Untersuchungsergebnissen von 2014 wird der Mechower See (LRT 3140)
als stark eutrophes Gewässer klassifiziert. Zur Sicherung des LRT 3140 sind Maßnahmen
zur Verringerung des Nährstoffeintrages in den Mechower See und der Verringerung der
Nährstoffbelastung umzusetzen. Die 2012 durchgeführte Phosphatfällung im Lankower See
(LRT 3140) führte zu einer erheblichen Verbesserung des Zustandes und damit auch der

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„Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“
Entwicklung des Gewässers. Darüber hinaus wurden im Umfeld des Sees Flächen aus der
Nutzung genommen. Daher sind keine weiteren Entwicklungsmaßnahmen umzusetzen.
Die Kleingewässer (LRT 3150) nördlich von Dutzow weisen teilweise Defizite auf. Um weite-
re Verschlechterungen ihres Erhaltungszustandes zu verhindern, wurden für alle Kleinge-
wässer im Gebiet die Sicherungsmaßnahmen „Schutz und Erhalt naturnaher Kleingewässer“
formuliert. Bei den Begehungen konnten keine Ursachen für die zu beobachtenden abneh-
menden Wasserstände gefunden werden. Um der Gefährdung der Kleingewässer, die in der
zunehmenden Eutrophierung bei abnehmenden Wasserspiegellagen besteht, entgegen zu
wirken, sollte geprüft werden, ob etwa Anschlüsse der Gewässer an ein Entwässerungssys-
tem bestehen. Zur Sicherung und Entwicklung des EHZ des Goldensees (LRT 3150) ist die
Nährstofffracht aus der Kläranlage Mustin (Schleswig-Holstein) zu verringern. Im Weiteren
soll dann eine Aluminiumfällung zur Reduzierung des Phosphatgehaltes erfolgen.
Der „kleine Lankower See“ (LRT 3160) weist einen guten EHZ auf. Da das Gewässer nur
schwer zu erreichen ist und keine Beeinträchtigungen festgestellt werden konnten, sind kei-
ne Maßnahmen festgelegt worden.
Auf der am 15.12.2016 mit dem Zweckverband „Schaalsee-Landschaft“ und dem Pächter
durchgeführten Gebietsbegehung wurde vereinbart, dass die Nutzung der Fläche südlich des
Goldensees (LRT 6510) durch eine Stoßbeweidung (ca. 4 Wochen) wiederaufgenommen
werden soll. Des Weiteren erfolgt am Baarsberg östlich des Lankower Sees aktuell ab Mai
eine Beweidung mit Schafen und im Anschluss daran eine Nachmahd dieses Bereiches.
Diese Bewirtschaftung soll fortgeführt werden. Auf der seit Längerem ungenutzten Glattha-
ferflur (LRT 6510) östlich des Goldensees soll zur Wiederherstellung eines günstigen EHZ
wieder eine Bewirtschaftung erfolgen. Nach Abstimmung mit dem Zweckverband „Schaal-
see-Landschaft“ wird dazu eine einschürige Mahd eingerichtet. Die aktuelle Nutzungsweise
der Fläche südlich des Mechower Sees ist fortzuführen, um den günstigen EHZ zu aufrecht-
zuerhalten.
Der Trockenrasen (LRT 6210) nördlich des Lankower Sees wird aktuell einmal jährlich ge-
mäht und freigehalten. Diese Pflegemahd ist zur Sicherung des EHZ beizubehalten.
Die Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die LRT 3150 sind auch auf die Sicherung
der EHZ für die Amphibienarten anzuwenden.
Des Weiteren sind die flachen feinsandigen Uferbereiche des Mechower Sees und des Gol-
densees in ihrer derzeitigen Ausprägung für den Steinbeißer zu erhalten.
Die natürliche beziehungsweise naturnahe Struktur der Fließgewässer und Seen ist für den
Fischotter zu sichern. Darüber hinaus ist die extensive Nutzung auf den angrenzenden Flä-
chen zwingend zu erhalten. Wenn Bauarbeiten im Bereich des Durchlasses an der K10
durchgeführt werden sollten, sind eine einseitige Berme und der Einbau einer Trockenröhre
durchzuführen.
Für die Bauchige Windelschnecke sind aufgrund des „guten“ Erhaltungszustandes („B“) der
Art im Gebiet vorrangig Erhaltungsmaßnahmen zu formulieren. Für die Sicherung ihrer Habi-
tate ist vor allem die Beibehaltung der aktuellen Nutzung und der vorhandenen Bodenfeuch-
te bedeutsam.

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                     „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“

I. Teil Grundlagen

I.1 Allgemeine Gebietsbeschreibung

I.1.1   Grundlagen

I.1.1.1 Name, Größe und Lage des Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung
Das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung „Goldensee, Mechower und Lankower See,
Uferzone des Culpiner Sees (MV)“ (DE 2231-303) ist 559 Hektar groß und liegt im Landkreis
Nordwestmecklenburg. Die zuständigen Ämter sind Rehna mit den Gemeinden Schlagsdorf
und Dechow sowie Gadebusch mit den Gemeinden Roggendorf und Kneese. Das nördliche
Teilgebiet umfasst neben den Stillgewässern Mechower und Lankower See vor allem
Feuchtlebensräume sowie Moore und Wälder und ist zu einem Großteil Naturschutzgebiet.
Letzteres trifft auch auf das südliche Teilgebiet zu, welches den Goldensee und die Uferbe-
reiche des Culpiner Sees einschließt und insgesamt stärker durch agrarische Nutzungen
geprägt ist.
In der Großlandschaft „Westmecklenburgische Seenlandschaft“ gelegen, grenzt das Gebiet
nordöstlich unmittelbar an Schleswig-Holstein an. Während das nördliche Teilgebiet der
Landschaftseinheit „Westmecklenburgisches Hügelland mit Stepenitz und Radegast“ zuzu-
ordnen ist, gehört das Südliche bereits zum „Schaalseebecken“ (LUNG M-V 2015b). Die
dominierenden Seen liegen teilweise in einem Rinnenseensystem und sind sehr steilscharig.
Angrenzende Uferbereiche weisen eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft mit verschie-
denen Grünländern auf.
Die Abbildung 1 zeigt eine Übersicht des Gebietes „Goldensee, Mechower und Lankower
See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“. Die Gebietsabgrenzung kann darüber hinaus im
Detail der Karte 1 b dieses Managementplans entnommen werden.

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Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303
„Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“

    Abbildung 1: Lage des Gebietes DE 2231-303 an der Grenze von Mecklenburg-Vorpommern zu
                 Schleswig-Holstein

I.1.1.2 Geologie und Wasserhaushalt
Das Gebiet liegt in einer NW-SO-verlaufenden, glazialen Entwässerungsbahn innerhalb der
Grundmoräne des Pommerschen Maximalvorstoßes (JESCHKE et al. 2003). Dementspre-
chend herrschen großflächig Geschiebelehm und -mergel als Substrate vor. Lediglich am
Nordostufer des Mechower Sees und östlich des Lankower Sees werden diese Bildungen an
der Oberfläche von Sanden der Hochfläche bzw. Beckenschluffen abgelöst (LUNG M-V
2015b).
Fließgewässer
Nach WRRL berichtspflichtige Fließgewässer sind im nördlichen Teilgebiet der Mechower
Grenzgraben und die Bäk. Diese sind der Flussgebietseinheit Schlei / Trave zugeordnet und
fließen somit der Ostsee zu. Im südlichen Teilgebiet gehören der Goldenseebach sowie der
Bach aus Groß Thurow zu den WRRL-Gewässern. Da zwischen den beiden Teilgebieten die
Wasserscheide zwischen Nord- und Ostsee verläuft, fließen diese Bäche der Nordsee zu.
Die zugehörige Flussgebietseinheit nach WRRL heißt Elbe (LUNG M-V 2015b). In Tabelle 1
sind die im Zeitraum 2016 bis 2021 von der Bewirtschaftungsplanung vorgesehenen Maß-
nahmen für die genannten Gewässer dargestellt.
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Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303
                     „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“

Tabelle 1: Geplante Maßnahmen für Fließgewässer des Gebiets 2231-303 zur Umsetzung der Ziele
der WRRL im Zeitraum 2016 bis 2021 (FGG ELBE 2014b, MLUV M-V & MELUR S-H 2014b)
Wasserkörper-      Maßnahmentyp / Bezeichnung
Name
Groß Thurower      Erarbeitung von fachlichen Grundlagen, Konzepten, Handlungsempfehlungen
Bach               und Entscheidungshilfen für die Umsetzung der WRRL entsprechend der Belas-
                   tungstypen und/oder das Hochwasserrisikomanagement APSFR-unabhängig
                   (Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko) entsprechend der
                   EU-Arten
Mechower Grenz-    Sanierung von Altlasten; Verbesserung der Gewässerstrukturen; Beratung, Kon-
graben             zeptionen
Bäk                Sanierung von Altlasten; Verbesserung der Gewässerstrukturen

Der Groß Thurower Bach verläuft innerhalb des Gebietes in einer Rohrleitung, um dann im
Bereich der Ortslage Groß Thurow in den Goldensee zu münden. Im Abschnitt von etwa 800
Meter bis 300 Meter oberhalb der Mündung fließt er als organisch geprägtes Gewässer und
weist eine mäßig bis deutlich beeinträchtigte Strukturgüte auf (LUNG M-V 2015a). Der Bach
gehört zu den Wasserkörpern, welche die Ziele der WRRL hinsichtlich des ökologischen Zu-
stands / Potenzials bis 2021 voraussichtlich nicht erreichen werden. Dies wird mit der zeitli-
chen Wirkung schon eingeleiteter beziehungsweise geplanter Maßnahmen begründet. Zu-
dem hätten Änderungen am Wasserkörper zur Erreichung des guten Zustands signifikant
negative Auswirkungen auf Landentwässerung und Hochwasserschutz inklusive zugehöriger
Wasserspeicherung und Wasserregulierung. Signifikant anthropogene Belastungsquellen
bestehen in diffusen Quellen, Abflussregulierungen und morphologischen Veränderungen
durch Gewässerausbau, Staubauwerke und Landentwässerung. Die genannten Belastungen
führen zu Nährstoffanreicherung, Schadstoffbelastung und Habitatveränderung im Groß Thu-
rower Bach. Das Gewässer weist insgesamt einen mäßigen ökologischen und einen guten
chemischen Zustand auf. Bei einer Fristverlängerung sollen 2021 bis 2027 weitere Maßnah-
men zur Reduzierung der Belastungen infolge diffuser Quellen aus dem Bereich Landwirt-
schaft und infolge von Abflussregulierung und morphologischen Veränderungen umgesetzt
werden (FGG ELBE 2014a). Für den als natürliches Gewässer eingestuften Mechower
Grenzgraben und die erheblich veränderte Bäk sind mit Bezug auf den zweiten Bewirtschaf-
tungszeitraum nach WRRL ähnliche Aussagen getroffen worden (siehe Tabelle 2). Die Bäk
verbindet im Untersuchungsgebiet den Lankower mit dem Mechower See, wobei sie auf ei-
nem Abschnitt von ca. 600 Metern zunächst als bedingt naturnaher, organisch geprägter
Bach (LAWA-Typ 11) eingestuft ist und dann bis zur Mündung in den Mechower See als
mäßig bis deutlich beeinträchtigter, sandgeprägter Tieflandbach (LAWA-Typ 14) weiterver-
läuft. Auch der Mechower Grenzgraben fließt bei Schlagsdorf dem Mechower See zu und
weist als organisch bzw. sandgeprägter Bach (LAWA-Typ 11/14) fast durchgängig eine mä-
ßig beeinträchtigte Strukturgüte auf (LUNG M-V 2015a).

                                                                                                7
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303
„Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“

Tabelle 2: Aussagen zur Erreichbarkeit des guten ökologischen und chemischen Zustandes nach
WRRL für die Fließgewässer im Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (MLUV M-V & MELUR S-H
2014a, 2014b)
Wasser-     Ökolo-      Che-        vorauss.   Begründung                weitere Maßnahmen
körper-     gischer     mischer     Zieler-                              bis 2027
name        Zustand/    Zustand     reichung
            Potenzial               bis 2021
Groß Thu- mäßig         gut         nein       Zeitliche Wirkung schon Maßnahmen zur Redu-
rower Bach                                     eingeleiteter bzw. ge-  zierung der Belastung
                                               planter Maßnahmen       infolge diffuser Quellen
                                                                       aus dem Bereich Land-
                                                                       wirtschaft und infolge
                                                                       Abflussregulierung und
                                                                       morphologischer Verän-
                                                                       derungen
Mechower    mäßig       gut         nein       Zeitliche Wirkung schon   Maßnahmen zur Redu-
Grenzgra-                                      eingeleiteter bzw. ge-    zierung der Belastung
ben                                            planter Maßnahmen;        infolge diffuser Quellen
                                               Sonstige technische       aus dem Bereich Land-
                                               Gründe                    wirtschaft und infolge
                                                                         von Abflussregulierung
                                                                         und morphologischer
                                                                         Veränderungen
Bäk         mäßig       nicht gut   nein       Zeitliche Wirkung schon   Maßnahmen zur Redu-
                                               eingeleiteter bzw. ge-    zierung der Belastung
                                               planter Maßnahmen;        infolge diffuser Quellen
                                               Dauer der eigendynami-    aus dem Bereich Land-
                                               schen Entwicklung;        wirtschaft und infolge
                                               Unveränderbare Dauer      von Abflussregulierung
                                               der Verfahren             und morphologischer
                                                                         Veränderungen

Standgewässer
Der 101,1 Hektar große Goldensee liegt im südlichen Teilgebiet des Gebietes und weist
eine maximale Tiefe von ca. 9 Metern sowie eine durchschnittliche Tiefe von ca. 4,4 Metern
auf. Seine geringe Tiefe und die rundliche Form lassen auf eine Genese durch Toteis des
Pommerschen Gletschers schließen. Über den Grenzgraben (Goldenseebach) entwässert
der Goldensee, der ein 3.329 Hektar großes Einzugsgebiet mit mehreren Zuläufen besitzt, in
den Dutzower See (nördlichster Teil des Schaalsees). Zudem handelt es sich beim Golden-
see um einen natürlichen, ungeschichteten See der Trophiestufe „polytroph 2“ (Referenzzu-
stand „eutroph 1“). Die Uferstrukturgüte wurde am Westufer als „mäßig beeinträchtigt“ und
am Ostufer als „bedingt naturnah“ eingestuft (LUNG M-V 2015b, JESCHKE et al. 2003). Signi-
fikante anthropogene Belastungen resultieren für das WRRL-Gewässer aus diffusen Quellen
(u. a. aufgrund landwirtschaftlicher Aktivitäten) und den Einträgen der Kläranlage Mustin
(IHU 2009a). Diese führen im Gewässer zur Nährstoffanreicherung (Eutrophierung) und
Schadstoffbelastung. Der ökologische Zustand des Sees ist unbefriedigend und eine Errei-
chung der Ziele nach WRRL bis 2021 unwahrscheinlich. Somit sind bis 2027 weitere Maß-
nahmen zur Reduzierung der Belastungen infolge diffuser Quellen aus dem Bereich Land-
wirtschaft geplant (FGG ELBE 2014a). Die im Bewirtschaftungszeitraum 2016 bis 2021 für
die berichtspflichtigen Standgewässer im Gebiet vorgesehenen Maßnahmen sind in Tabelle

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Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303
                     „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“

3 aufgelistet. Die Kläranlage Mustin (Schleswig-Holstein) soll im Berichtszeitraum eine neue
Phosphatstufe erhalten. Darüber hinaus soll eine Aluminiumfällung des Goldensees zur Re-
duzierung des Phosphatgehaltes führen. Diese Maßnahmen sind bisher in der Bewirtschaf-
tungsplanung noch nicht enthalten.
Der ca. 156,4 Hektar große (max. Länge 3 Kilometer und Breite 0,9 Kilometer) und max. 9,6
Meter tiefe (durchschnittliche Tiefe 3,9 Meter), ursprünglich mesotroph-kalkreiche Mechower
See ist ein natürlicher, ungeschichteter See. Aus dem weitgehend ackerbaulich genutzten,
4.436,4 Hektar großen Einzugsgebiet, zu dem auch der Lankower See, der Schlaggbrügger
See sowie der Mechower Grenzgraben mit der Kiekbusch-Niederung und der Schlagsdorfer
Niederung gehören, erfolgen Nährstoffeinträge in den See, sodass er aktuell hinsichtlich sei-
ner Trophie als „eutroph 2“ einzustufen ist. Der Mechower See entwässert über die Bäk in
den schleswig-holsteinischen Ratzeburger See und weist eine mäßig beeinträchtigte Ufer-
strukturgüte auf (LUNG M-V 2015b, JESCHKE et al. 2003). Nach WRRL wurde der ökologi-
sche Zustand des Sees als mäßig und der chemische Zustand als gut bewertet (MLUV M-V
& MELUR S-H 2014b). Entsprechend den Untersuchungsergebnissen von 2014 wird der
Mechower See als stark eutrophes Gewässer klassifiziert. Damit weicht der See eine Stufe
von seinem Referenzzustand ab, der nach morphometrischen Kenngrößen einen schwach
eutrophen Zustand (eutroph 1) erwarten lässt (WBU 2014).
Der ca. 89 Hektar große Lankower See liegt ebenso wie der Mechower See im nördlichen
Teilgebiet des Gebietes. Er ist ein natürlicher, geschichteter, stark gegliederter See, der in
seinem schmalen Nordende bis zu 11,3 Meter tief ist (durchschnittliche Tiefe 4 Meter). Diese
Tiefe und die schmale, langgestreckte Form sind charakteristisch für Rinnenseen subglaziä-
rer Entstehung. Hingegen liegt der Südteil des Sees in einer durch Toteis konservierten
Hohlform. Der Seeboden bildet in diesem Bereich eine relativ gleichmäßig geformte Wanne.
Die Entwässerung des ursprünglich abflusslosen Sees erfolgt über den Wietingsbeker
Grenzgraben (Bäk) in den Mechower See. Im Vergleich zu den anderen beiden größeren
Seen des Gebietes hat der Lankower See ein kleineres Einzugsgebiet mit einer Fläche von
insgesamt 1.546,5 Hektar. Die Strukturgüte des Nordufers wurde als mäßig beeinträchtigt,
die des Südufers als bedingt naturnah bewertet (LUNG M-V 2015b, JESCHKE et al. 2003).
Natürlicherweise ist der See mesotroph. Ein limnologisches Gutachten im Jahr 2009 ergab
für den See jedoch eine hoch eutrophe (e2) Nährstoffkonzentration (IHU 2009b). Nach einer
Nährstofffällung im Jahr 2012 wies der Lankower See wieder einen mesotrophen Zustand
auf. Darüber hinaus führt der Wasserrückhalt in der Molzahner Rinne, der mit der Umset-
zung eines Renaturierungsprojektes seit dem Jahr 2015 stattfindet, dazu, dass der Nähr-
stoffeintrag aus der Landwirtschaft in den See reduziert wird. Eine 2012 durchgeführte See-
spiegelanhebung führte zu einer Stabilisierung das Wasserstandes und der angrenzenden
Erlenbruchwälder. Der ökologische Zustand nach WRRL ist mäßig, der chemische Zustand
gut (MLUV M-V & MELUR S-H 2014a, 2014b). Im Ergebnis der 2015 durchgeführten Unter-
suchungen ist der Lankower See als schwach eutroph eingestuft worden, dabei wird der
Nordteil als mesotroph und der Südwestteil als schwach eutroph klassifiziert. Der See er-
reicht damit seinen schwach eutrophen (e1) Referenzzustand. Nach der Restauration des
Sees durch Nährstofffällung im Jahr 2012 wurde der See 2014 mit mesotroph sogar kurzzei-
tig besser als sein Referenzzustand bewertet, entsprechend normalisierten sich 2015 die
Verhältnisse (IFAG 2015).

                                                                                            9
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303
„Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“

Tabelle 3: Geplante Maßnahmen für Stillgewässer des Gebiets zur Umsetzung der Ziele der WRRL im
Zeitraum 2016 bis 2021 (FGG ELBE 2014b, MLUV M-V & MELUR S-H 2014b)
Wasserkörper- Maßnahmentyp / Bezeichnung
Name
Goldensee       Erarbeitung von fachlichen Grundlagen, Konzepten, Handlungsempfehlungen und
                Entscheidungshilfen für die Umsetzung der WRRL entsprechend der Belastungsty-
                pen und/oder das Hochwasserrisikomanagement APSFR-unabhängig entsprechend
                der EU-Arten
Mechower See    Beratung, Konzeptionen
Lankower See    Beratung, Konzeptionen

Grundwasser
Hohe Grundwasserstände haben an den Ufern des nördlichen Teilgebietes zur Herausbil-
dung von Niedermoorbereichen geführt. Nur nördlich des Mechower Sees steht das Grund-
wasser mit vorwiegend über zehn Meter unter Flur niedriger. Im südlichen Teilgebiet herr-
schen südlich des Goldensees relativ niedrige (≤ 5 Meter bzw. > 5 – 10 Meter Grundwasser-
flurabstand) und nördlich des Gewässers vergleichsweise hohe (> 10 Meter Grundwasser-
flurabstand) Grundwasserstände vor (LUNG M-V 2015b).
Für die Grundwasserkörper im Gebiet (DEMV_MEL_SU_2 „Schaale-Ost“, ST17 „Trave-
Südost“) besteht das Risiko, dass infolge der Belastungen aus diffusen Quellen die Bewirt-
schaftungsziele 2021 nach WRRL nicht erreicht werden. Dies ist vor allem auf landwirtschaft-
liche Aktivitäten (z. B. Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz, Viehbesatz) zurückzuführen
und geht mit einer Nährstoffbelastung des Grundwassers einher. Der Grundwasserkörper
„Schaale-Ost“ befindet sich mengenmäßig in einem guten und chemisch in nicht gutem Zu-
stand. Ebenso ist der chemische Zustand des Grundwasserkörpers „Trave-Südost“ als nicht
gut bewertet worden (FGG ELBE 2014a, MLUV M-V & MELUR 2014b). Im Folgenden sind
die im nächsten Bewirtschaftungszeitraum geplanten Maßnahmen für die Grundwasserkör-
per im Gebiet aufgeführt.

Tabelle 4: Geplante Maßnahmen für Grundwasserkörper des Gebiets zur Umsetzung der Ziele der
WRRL im Zeitraum 2016 bis 2021 (FGG ELBE 2014b, MLUV M-V & MELUR S-H 2014b)
Wasserkörper- Maßnahmentyp / Bezeichnung
Name
Schaale-Ost     Maßnahmen zur Verminderung der GW-Belastung mit Nährstoffen aus landwirt-
                schaftlich genutzten Flächen, die über die gute fachliche Praxis hinausgehen, z.B.
                durch Zwischenfruchtanbau und Untersaatenanbau (inkl. Verringerung bzw. Ände-
                rung des Einsatzes von Düngemitteln, Umstellung auf ökologischen Landbau)
Schaale-Ost     Vertiefende Untersuchungen und Kontrollen, z. B. zur Ermittlung von Belastungsur-
                sachen sowie zur Wirksamkeit vorgesehener Maßnahmen in den Bereichen Ge-
                wässerschutz
Trave-Südost    Verminderung landwirtschaftlich bedingter Nährstoffeinträge; Beratung, Konzeptio-
                nen

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Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303
                     „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“

I.1.2   Aktueller Zustand, Landnutzungen, Tourismus- und Erholungsnutzungen

Landwirtschaft
Die landwirtschaftlich genutzten Flächen bestehen innerhalb des Gebiets ausschließlich aus
Grünlandflächen, die zusammen rund 89 Hektar umfassen. Sie liegen kleinflächig über das
gesamte Gebiet verteilt, mit einer Konzentration am Nordwest- bzw. Südostufer des Golden-
sees (NSG Goldensee). Die Grünländer innerhalb des Betrachtungsraumes werden im
Rahmen des Programmes zur „Naturschutzgerechten Grünlandnutzung“ bewirtschaftet. Als
Ausgleich für Nutzungseinschränkungen (kein Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemit-
teln, Klärschlamm, Abwässern, Kompost; Einschränkung des Zeitraumes für Pflegemaß-
nahmen) wird eine jährliche Aufwandsentschädigung gezahlt.
Insbesondere um den Lankower See, existieren angeschnittene Bereiche, die von Feldblö-
cken als Acker ausgewiesen werden. Jedoch konnte hier laut Luftbild bzw. bei Begehungen
aktuell keine diesbezügliche Nutzung festgestellt werden.
Aus den Ge- und Verboten der Biosphärenreservatsverordnung Schaalsee bzw. der NSG-
Verordnung ergeben sich für die landwirtschaftlich genutzten Flächen bestimmte Nutzungs-
auflagen (s. Kap. I.1.3). Die Bewirtschaftung innerhalb des Gebietes erfolgt weitestgehend
extensiv.

Forstwirtschaft
Die Waldflächen fallen in die Zuständigkeitsbereiche des Forstamtes 27 Radelübbe, mit den
Revierförstereien Woitendorf (62,82 Hektar; Mechower und Lankower See) und Lützow
(36,69 Hektar; Culpiner See und Goldensee). Mit rund 100,53 Hektar (ca. 17,8 %) nehmen
die Waldareale weniger als ein Fünftel der Fläche des Gebietes ein. Die Laubwälder befin-
den sich westlich und östlich des Lankower Sees sowie nördlich Richtung Groß Molzahn,
aber auch am West- bzw. Südufer des Goldensees und östlich des Culpiner Sees. Sie be-
stehen vor allem aus Schwarzerle, gemeiner Esche, gemeiner Birke und verschiedenen
Weidenarten (Sal- / Bruch- / und Silberweide). Ein weiterer, aus Nadelmischwald bestehen-
der Teil, zieht sich am Westufer des nördlichen Ausläufers des Lankower Sees entlang. Die
vorhandenen Nadelwälder werden ausschließlich durch Fichtenbestände gebildet. Die Flä-
chen sind zum größten Teil Staatswald und anderer öffentlicher Wald (83,7 %). Weitere 16,3
% sind Privatwald (MLUV M-V 2011).
Das gesamte Gebiet liegt im Wuchsgebiet 05 – „Ostholsteinisch-Westmecklenburger Jung-
moränenland“, im Wuchsbezirk 05.01 – „Oldesloe-Gadebuscher Grund- (Wellen-) moräne“.
Der Bezirk liegt im Großklimabereich alpha – „Schweriner Klima“, in der Klimastufe „feuchtes
Tieflandklima“ (f), und zeichnet sich durch einen unterdurchschnittlichen Waldanteil und hohe
Niederschläge außerhalb der Vegetationszeit aus.

Fischerei
Eine fischereiliche Nutzung des Mechower Sees, des Lankower Sees und des Goldensees
findet nicht statt.
Angelkarten vergibt das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe an Touristen und Freizeit-
angler, die sowohl vom Ufer als auch auf dem Mechower See vom Boot aus in ausgewiese-
nen Bereichen ihrem Hobby nachgehen können. Die Angelnutzung vom Ufer aus ist, bis auf
                                                                                          11
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303
„Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“

den Culpiner See, in allen Gewässern möglich, aber auf ausgewählte Uferabschnitte be-
schränkt (NR S-E 2016, SEEN.DE 2016, ANGLERMAP 2016). Einschränkungen für den Fisch-
fang der Freizeitangler bestehen in den Naturschutzgebieten (vgl. Kap. I.3.1.).

Wasserwirtschaft und Küstenschutz
Die Unterhaltung der Fließgewässer einschließlich der Entwässerungsgräben mit den zuge-
hörigen Anlagen ist Aufgabe der Wasser- und Bodenverbände (WBV). In diesem Fall handelt
es sich im die Wasser- und Bodenverbände „Stepenitz / Maurine“ (Bereich Mechower und
Lankower See) mit Sitz in Grevesmühlen und „Boize-Sude-Schaale“ (Bereich Uferzone Cul-
piner See und Goldensee) mit Sitz in Toddin. Die Unterhaltungsmaßnahmen erfolgen i.d.R.
anhand standardisierter Methoden, da eine abschnittsweise Anpassung an örtliche Gege-
benheiten zu erhöhten Planungs-, Ausführungs- und Überwachungskosten führt. Die Eingrif-
fe durch Sohlräumung, Krautungen und Böschungsmahd können zu Konflikten mit Erhal-
tungs- und Entwicklungszielen des Naturschutzes führen. Aufgrund der herzustellenden na-
türlichen Dynamik der Gewässer, die im Rahmen der WRRL renaturiert wurden bzw. wer-
den, sind Unterhaltungsmaßnahmen jedoch nur noch in den ersten Jahren nach der Renatu-
rierung notwendig. Von beiden Wasser- und Bodenverbänden werden keine Schlegelmäh-
werke eingesetzt.
Die Trink- und Abwasserversorgung wird durch den Zweckverband Radegast gewährleistet.
Der Sitz des Betriebes liegt in Holdorf. Die öffentliche Versorgung mit Trinkwasser geschieht
ausschließlich durch das vor Ort nutzbare Grundwasser. Im Betrachtungsraum selbst befin-
den sich keine Entnahmestellen. Durch die vorherrschenden Bodenverhältnisse ist der
Grundwasserleiter mittel bis hoch geschützt. Darüber hinaus befinden sich keine entspre-
chenden Kläranlagen im und um das Gebiet (LUNG 2015b).

Tourismus und Erholung
Die Geschichte des Tourismus in der Schaalseeregion ist deutlich von der deutsch-
deutschen Teilung beeinflusst. Während der 30er Jahre des vorangegangenen Jahrhunderts
zog das Gebiet des südlichen Schaalsees vor allem Touristen aus dem Hamburger Raum
an. Durch die innerdeutsche Grenzziehung verlor das Gebiet seine Bedeutung als Erho-
lungsraum komplett, da der Zugang selbst den Bewohnern der Umgebung bis 1989 verwehrt
blieb. Die hierdurch erhaltene, natürliche Ausprägung der Grenzregion stellt heute einen we-
sentlichen Anziehungspunkt für Touristen der umgebenden Ballungsräume dar. Aufgrund
dessen bestehen für das Gebiet und die umgebende Region detaillierte Erhebungen und
Konzepte zur Weiterentwicklung des Tourismus (BR S-E 2010). Die abwechslungsreiche,
vielfältige, unverbaute und ursprüngliche Landschaft zieht vor allem Gäste an, die an einer
landschaftsgebundenen Erholung wie Wandern, Radfahren und Naturbeobachten interes-
siert sind.
Innerhalb des Gebietes „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner
Sees (MV)“ existiert keine touristische Infrastruktur. Auch die angrenzenden Gemeinden
weisen nur geringe Bettenzahlen auf (vgl. Tabelle 5). Campingplätze sind nicht vorhanden.

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Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303
                      „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“

Tabelle 5: Übernachtungskapazitäten 2014 (BR S-E 2010; SIS 2016)
Gebiet (Region / Gemeinde)     Anzahl Beherbergungsbetriebe        Angebotene Bettenzahl
Schaalseeregion (Jahr 2003)    101                                 1.153
Schlagsdorf                    -                                   -
Dechow                         1                                   unbekannt
Roggendorf                     2                                   unbekannt
Kneese                         1                                   unbekannt

Da die Seen zu großen Teilen Naturschutzgebiet sind, ist eine Nutzung mit motorbetriebenen
Booten untersagt. Eine Befahrung mit registrierten Booten ohne Verbrennungsmotor (Boote
mit Bootsplakette) ist im südöstlichen Teil des Mechower Sees, z. B. zum Zwecke des
Bootsangelns, erlaubt.
Bademöglichkeiten befinden sich am Nordostufer des Mechower Sees und am Nordostufer
des Goldensees. An diesen Bademöglichkeiten befindet sich jeweils in Steg. Die Intensität
der touristischen Nutzung ist jedoch nur gering (Luftbild, BR S-E 2015, SEEN.DE 2016, AN-
GLERMAP 2016).

Tabelle 6: Wassergebundene Erholungsnutzungen im Gebiet 2231-303 (BR S-E 2010; SIS 2016)
Nutzungsart                     Ausübungsort
Befahren mit Booten ohne Motor Mechower See - südöstlicher Teil
                                Lankower See, Mechower See, Goldensee in ausgewiesenen Be-
Angeln
                                reichen
                                Mechower See - bei Schlagsdorf
Bademöglichkeiten
                                Goldensee - bei Groß Thurow

Für die Schaalseeregion ist keine regionale Tourismusorganisation vorhanden. Das Gebiet
wird durch den Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern vermarktet. Informationen sind
daher vor allem über das Biosphärenreservatsamt und die Präsentation der entsprechenden
Gemeinden verfügbar. Potentielle Beeinträchtigungen von störungsempfindlichen Arten wie
z. B. Brutvögeln in ihren Nahrungs- und Brutrevieren, Rastvögeln in ihren Schlafgewässern
und auf Äsungsflächen sowie dem Fischotter sind aufgrund der geringen touristischen Be-
deutung jedoch nicht zu erwarten.
Weiterhin sind in der Schaalseeregion verschiedene Wander- und Radwege vorhanden. Die
Frequentierung dieser Strecken ist jedoch im Vergleich zu anderen Verkehrsarten relativ
gering. Direkt im Gebiet verläuft eine Wanderroute auf einem kurzen Stück am Nordufer des
Lankower Sees, das Nordufer des Mechower Sees wird von einem Radweg gestreift.

Siedlung, Industrie und Gewerbe
Industrie und Gewerbe
Es existiert keine gewerbliche Nutzung innerhalb der Gebietsgrenzen.

                                                                                           13
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303
„Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“

Siedlungsstruktur
Im Bereich des Gebietes bzw. des näheren Umfeldes finden sich die in Tabelle 7 genannten
Gemeinden sowie weitere kleinere Siedlungen wie Goldensee (Schleswig-Holstein), Dutzow,
Mechow (Schleswig-Holstein) und Wietingsbek (Schleswig-Holstein). Charakteristisch für die
Schaalseeregion ist die geringe Einwohnerzahl der Städte und Gemeinden. Hieraus ergibt
sich das Bild eines dünn besiedelten, vor allem ländlich geprägten Raumes mit einer Kon-
zentration der Einwohner auf wenige Siedlungen. Mit einer Bevölkerungsdichte von ca. 20
bis 55 EW / km2 liegt dieser Bereich unter dem Landesdurchschnitt von Mecklenburg-
Vorpommern (78 EW / km2). Ein weiteres Merkmal der Region ist der geringe Besiedlungs-
grad, d. h. eine geringe Flächeninanspruchnahme durch Siedlungs-, Verkehrs- und Freiflä-
chen im Verhältnis zur Gesamtfläche. Im Vergleich zum Landesmittel von 6,7 % liegt die
Schaalseeregion zumeist unterhalb dieses Wertes. Der geringste Wert wurde hierbei in den
Gemeinden Dechow und Kneese erhoben (4,5 %), der höchste mit 7,1 % in Schlagsdorf.
Tabelle 7: Daten zur Siedlungsstruktur (2014) der an das Gebiet angrenzenden Gemeinden (BR S-E
2010; SIS 2016)
                                             Bevölker-        Siedlungsdichte       Besied-
 Gemeinde         Fläche    Bevölker-                                     2
                                         ungsdichte [EW /        [EW / km         lungsgrad
 (MV)              [ha]     ungszahl       2
                                        km Gesamtfläche]      Siedlungsfläche]        [%]
 Schlagsdorf        2.043     1137             55,6                784,14             7,1
 Dechow             1.495     198              13,24               295,52             4,5
 Roggendorf         3.113     1013             32,54               541,71             6,0
 Kneese             1.589     317              19,95               440,28             4,5

Verkehrsinfrastruktur
Die Verkehrsinfrastruktur entspricht weitestgehend den naturräumlichen und siedlungsstruk-
turellen Gegebenheiten des Gebiets. So wird der Betrachtungsraum vorwiegend von den
Seen sowie von Wald-, Grünland- und Ackerflächen eingenommen. Verkehrswege sind im
Wesentlichen nur zwischen den Siedlungen vorhanden.
Im weiteren Umkreis sind zum Teil Ortsverbindungen und Verkehrsführungen innerhalb von
Ortschaften vorhanden. Zu erwähnen sind hier die Verkehrsbereiche innerhalb der Ortschaf-
ten Goldensee (SH), Dutzow (MV), Wietingsbek (SH), Mechow (SH) und Teile der Gemeinde
Dechow (MV). Parkplätze sind im Gebiet nicht vorhanden. Die Zerschneidungswirkung von
Straßen hängt von ihrer Beschaffenheit und der Nutzungsintensität ab. Zusätzlich werden
Wirkzonen für Straßen bestimmter Ordnung festgelegt. Diese sind wie folgt verteilt:
       Autobahn                       500 m
       Bundesstraße                   300 m
       Landstraße                     150 m
       Ortsverbindungsstraßen         50 m
Die B 208 zwischen Ratzeburg und Gadebusch führt zwischen den beiden Teilgebieten hin-
durch. Als Bundesstraße hat sie eine Wirkzone von 300 Metern, die in das Gebiet hineinragt.
Hiermit ist die Zerschneidungswirkung als mittel zu bewerten. Die L 01 zwischen Schlag-

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Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303
                     „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“

brügge und Ziethen führt südöstlich des Mechower Sees direkt durch das Schutzgebiet und
hat mit 150 Metern Wirkzone ebenfalls eine mittlere Zerschneidungswirkung. Alle weiteren
Verkehrswege innerhalb des Gebietes haben eine Wirkzone von 50 Metern und üben damit
insgesamt geringe Zerschneidungseffekte und Störwirkungen aus (LUNG 2015b).

Rohstoffgewinnung
Es liegen keine Abbauflächen von z. B. Kiesen und Sanden vor. Auch Bereiche, in denen
Torf abgebaut wird, sind nicht bekannt (LUNG 2015b).

I.1.3   Geschützte Teile von Natur und Landschaft

Biosphärenreservat Schaalsee
Das 309 km2 große Schutzgebiet im Westen Mecklenburgs besteht im Kernstück aus dem
24 km2 umfassenden Schaalsee sowie dem Landschaftstyp des Baltischen Buchenwaldes
mit naturnahen Buchen- und Bruchwäldern, Mooren, Seen, Kleingewässern und Kulturland-
schaften. Im Jahr 2000 wurde es durch die UNESCO als internationales UNESCO-
Biosphärenreservat anerkannt.
Schutzzweck ist die Strukturverbesserung der ehemaligen Grenzregion. Hierfür sind folgen-
de Ziele umzusetzen (BRVO):
  die für mitteleuropäische Verhältnisse einzigartige Seenlandschaft in ihrer Unversehrtheit
   zu erhalten oder dort, wo sie gestört ist, wiederherzustellen,
  die Lebensgemeinschaften nährstoffärmerer Seen und Moore sowie eine möglichst arten-
   reiche Pflanzen- und Tierwelt zu erhalten oder wiederherzustellen,
  die charakteristischen Strukturen einer alten, bäuerlichen Kulturlandschaft zu bewahren
   und damit deren Erholungswert und Bildungswert zu sichern,
  den Zusammenhang und die Ergänzung zum schleswig-holsteinischen Naturpark "Lauen-
   burgische Seen" herzustellen.

Es ist verboten,
  Bodenbestandteile abzubauen, Bohrungen, Grabungen oder Sprengungen vorzunehmen,
   die Bodengestalt in sonstiger Weise zu verändern,
  außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege und beschilder-
   ten Park- und Rastplätze mit Kraftfahrzeugen aller Art oder mit Wohnwagen zu fahren
   oder diese dort abzustellen,
  bauliche Anlagen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile oder des Gel-
   tungsbereiches rechtskräftiger Bebauungspläne zu errichten oder zu ändern,
  außerhalb der dafür ausgewiesenen Stellen zu zelten, Wohnwagen und Wohnmobile auf-
   zustellen und Feuer zu machen,
  nicht heimische Tierarten in Gewässer einzusetzen,

                                                                                          15
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303
„Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“

  Fischintensivhaltungen außerhalb dafür vorgesehener, künstlich angelegter Teiche zu be-
   treiben,
  Ufergehölze, Röhricht- und Schilfbestände, Büsche, Feldhecken, Wallhecken, Feldgehöl-
   ze, Einzelbäume, Baumreihen, Alleen oder Baumgruppen außerhalb des Waldes zu ro-
   den oder zu schädigen; ausgenommen sind die zur Erhaltung erforderlichen Pflegemaß-
   nahmen sowie unvermeidbare Maßnahmen zur Unterhaltung der Wege und Gewässer,
  die Seeufer, die natürlichen Wasserläufe und Wasserflächen sowie die Ufer, den Grund-
   wasserstand sowie den Wasserzulauf und den Wasserablauf zu verändern,
  mit Luftfahrzeugen aller Art zu starten oder zu landen oder Modellfluggeräte zu betreiben,
  auf landwirtschaftlichen Nutzflächen Agrochemikalien oder Gülle über ein die natürliche
   Bodenfruchtbarkeit und den Wasserhaushalt nicht beeinträchtigendes Maß hinaus auszu-
   bringen,
  Grünlandflächen in Ackerland umzuwandeln,
  Meliorationsmaßnahmen durchzuführen, die dem Schutzzweck nach § 3 zuwiderlaufen,
  Kahlschläge über drei Hektar Fläche anzulegen.
Darüber hinaus ist es in der Schutzzone II (Naturschutzgebiet) verboten,
  Flächen außerhalb der Straßen, Wege und gekennzeichneten Wanderwege zu betreten,
  zu zelten, zu biwakieren und Feuer zu machen,
  Wasserflächen mit Booten und Schwimmkörpern außerhalb der dafür ausgewiesenen Be-
   reiche zu befahren,
  außerhalb der dafür ausgewiesenen Seen und Stellen zu angeln oder zu baden,
  freilebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, sie zu füttern, zu fangen
   oder zu töten, ihre Brut- und Wohnstätten oder Gehege aufzusuchen, fortzunehmen oder
   zu beschädigen,
  wildwachsende Pflanzen oder Bestandteile zu entnehmen oder zu beschädigen; dies gilt
   nicht für Pflegemaßnahmen zur Sicherung der biologischen Artenvielfalt oder zur Erhal-
   tung kulturhistorisch wertvoller Landschaftselemente,
  mineralische Düngemittel, Pflanzenschutzmittel oder sonstige Chemikalien sowie Gülle,
   Klärschlamm oder Abwasser auszubringen,
  Federwild zu jagen,
  mit elektrischen Fanggeräten zu fischen,
  innerhalb der ausgewiesenen Fischotterschutzzonen Reusen aufzustellen,
  bauliche Anlagen oder Werbeträger zu errichten oder zu ändern, auch wenn hierfür keine
   Baugenehmigung erforderlich ist, das gilt auch für das Aufstellen von Buden sowie mobi-
   len oder festen Verkaufsständen.

Naturschutzgebiet „Goldensee“
Das Naturschutzgebiet dient dem Schutzzweck der Erhaltung, Pflege und Entwicklung des
röhrichtumsäumten, naturnahen Goldensees mit angrenzendem extensiven Feuchtgrünland,
kleingewässerreichen Weidelandschaften und Magerrasenstandorten. Es stellt einen Le-
bensraum für auf extensive Nutzungsformen angewiesene Pflanzenarten und
-gesellschaften sowie für Brut-, Rast- und Wasservögel, Fledermäuse, Fische, Amphibien,
Reptilien, wirbellose Tiergruppen und den Fischotter dar (Quelle: Datenübergabe Biosphä-
renreservatsamt Schaalsee-Elbe).
16
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303
                     „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“

Die auf die Fläche bezogenen Verbote sind in der Biosphärenreservatsverordnung geregelt.

Naturschutzgebiet „Lankower See“
Schutzzweck ist die Erhaltung, Pflege und Entwicklung des Lankower Sees als buchtenrei-
cher Grundmoränensee mit seinen strukturreichen, röhricht- und gehölzumsäumten Ufern,
naturnahen Wäldern sowie Trocken- und Magerbiotopen entlang der ehemaligen innerdeut-
schen Grenze (Quelle: Datenübergabe Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe)
Die auf die Fläche bezogenen Verbote sind in der Biosphärenreservatsverordnung geregelt.

Naturschutzgebiet „Mechower See“
Schutzzweck ist die Erhaltung, Pflege und Entwicklung des Mechower Sees mit seinen röh-
richt- und gehölzumsäumten Ufern als naturnaher Rinnensee mit angrenzenden Offenland-
bereichen in einer See-Grünland-Verbundachse zwischen den Kiekbuschwiesen, dem Me-
chower Holz im Norden und dem Lankower See entlang der ehemaligen innerdeutschen
Grenze (Quelle: Datenübergabe Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe).
Die auf die Fläche bezogenen Verbote sind in der Biosphärenreservatsverordnung geregelt.

EU-Vogelschutzgebiet „Schaalsee-Landschaft“
Das Seengebiet ist von internationaler Bedeutung für Brutvögel, spielt jedoch vor allem eine
Rolle für rastende, mausernde und überwinternde Vogelarten der Feuchtgebiete und weitere
störungsempfindliche Großvogelarten. Entsprechend der zweiten Landesverordnung zur
Änderung der Vogelschutzgebietslandesverordnung vom 9. August 2016 (GVOBl. M-V 2016
S.646) geht die Verordnung anderen Rechtsvorschriften zum Schutz von geschützten Teilen
von Natur und Landschaft vor, soweit diese keine strengeren Schutzanforderungen enthal-
ten. Schutzzweck und Erhaltungsziel des jeweiligen Europäischen Vogelschutzgebietes sind
die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der maßgebli-
chen Bestandteile des Gebietes, d. h. der Schutz der wildlebenden Vogelarten sowie ihrer
Lebensräume.

                                                                                          17
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303
„Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“

I.2 Bedeutung des Gebietes für das europäische Netz Natura 2000

In den nachfolgenden Tabellen werden die LRT und Arten dargestellt, die aktuell im Rahmen
der Managementplanung ermittelt worden sind. Darüber hinaus werden auch die LRT und
Arten bearbeitet, die im SDB aufgeführt sind, aber aktuell nicht mehr nachgewiesen werden
konnten, es sei denn die Meldung beruht auf einem wissenschaftlichen Irrtum (vgl. Kapitel
I.5.1).

Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL
Zur Einschätzung der Bedeutung der im Gebiet vorkommenden LRT für das europäische
Netz Natura 2000 sind folgende Kriterien heranzuziehen:
        ein „günstiger“, insbesondere „hervorragender“ Erhaltungszustand auf Gebietsebene
         (vgl. Kapitel I.3.1),
und zusammengefasst in Tabelle 8:
        die Priorität im Sinne der FFH-RL,
        das Vorhandensein landesweiter Schwerpunktvorkommen (sehr hoher Flächenanteil)
         im Gebiet,
        ein europaweit „ungünstiger“ Erhaltungszustand innerhalb und außerhalb von Gebie-
         ten von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß dem Bericht nach Art. 17 FFH-RL.
Tabelle 8: Bedeutung der im Gebiet vorkommenden LRT für das Netz Natura 2000 (im SDB aufge-
führte LRT, die aktuell nicht mehr nachgewiesen wurden, sind kursiv dargestellt; Wald-LRT nachricht-
lich aus MLUV M-V 2011 übernommen)
1                                     2                  3                      4
LRT                            Prioritärer LRT           Sehr hoher Flä-        Europaweit un-
(EU-Code und deutsche Bezeich-                           chenanteil im Ge-      günstiger Zustand
nung)                                                    biet (relative Größe   (gelb oder rot nach
                                                         = A) bezogen auf       Ampelschema ge-
                                                         das Land               mäß Bericht nach
                                                                                Art. 17 FFH-RL)
3140 - Oligo- bis mesotrophe kalk-            -                    -                 ungünstig-
haltige Gewässer mit benthischer                                                      schlecht
Vegetation aus Armleuchteralgen
3150 - Natürliche eutrophe Seen mit           -                    -                 ungünstig-
einer Vegetation des Magnopotami-                                                   unzureichend
ons oder Hydrocharitions
3160 - Dystrophe Seen und Teiche              -                    -                 ungünstig-
                                                                                    unzureichend
6210 - Naturnahe Kalk-                        -                    -                 ungünstig-
Trockenrasen und deren Ver-                                                           schlecht
buschungsstadien (Festuco-
Brometalia)
6510 - Magere Flachland-                      -                    -                 ungünstig-
Mähwiesen (Alopecurus pratensis,                                                      schlecht
Sanguisorba officinalis)
9110 - Hainsimsen-Buchenwald                  -                    -                 ungünstig-
(Luzulo-Fagetum)                                                                    unzureichend

18
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303
                      „Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“

1                                 2                      3                      4
LRT                            Prioritärer LRT           Sehr hoher Flä-        Europaweit un-
(EU-Code und deutsche Bezeich-                           chenanteil im Ge-      günstiger Zustand
nung)                                                    biet (relative Größe   (gelb oder rot nach
                                                         = A) bezogen auf       Ampelschema ge-
                                                         das Land               mäß Bericht nach
                                                                                Art. 17 FFH-RL)
9130 - Waldmeister-Buchenwald                   -                  -                 ungünstig-
(Asperulo-Fagetum)                                                                  unzureichend

Arten nach Anhang II FFH-RL
Zur Einschätzung der Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Arten nach Anhang II FFH-
RL für das europäische Netz Natura 2000 sind folgende Kriterien heranzuziehen:
       ein „günstiger“, insbesondere „hervorragender“ Erhaltungszustand der Habitate oder
        Teilhabitate (bei Arten mit großem Raumanspruch) auf Gebietsebene (vgl. Kapitel
        I.3.2),
und zusammengefasst in Tabelle 9:
       die Priorität im Sinne der FFH-RL,
       das Vorhandensein landesweiter Schwerpunktvorkommen (sehr hoher Populations-
        anteil) im Gebiet,
       ein europaweit „ungünstiger“ Erhaltungszustand innerhalb und außerhalb von Gebie-
        ten von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß dem Bericht nach Art. 17 FFH-RL.
Tabelle 9: Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Anhang II-Arten für das Netz Natura 2000
Spalte 1                              Spalte 2      Spalte 3                Spalte 4
Art                                   Prioritäre    Sehr hoher Popula-      Europaweit ungünsti-
(EU-Code und deutscher Name)          Art           tionsanteil (relative   ger Zustand (gelb oder
                                                    Größe = A) bezogen      rot nach Ampelsche-
                                                    auf das Land            ma gemäß Bericht
                                                                            nach Art. 17 FFH-RL)
1166 - Kammmolch                            -                  -            ungünstig-unzureichend
1188 - Rotbauchunke                         -                  -                ungünstig-schlecht
1149 - Steinbeißer                          -                  -
1355 - Fischotter                           -                  -            ungünstig-unzureichend
1016 - Bauchige Windelschnecke              -                  -
1042 - Große Moosjunger                     -                  -            ungünstig-unzureichend

                                                                                                     19
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung 2231-303
„Goldensee, Mechower und Lankower See, Uferzone des Culpiner Sees (MV)“

I.3 Erhaltungszustand der maßgeblichen Gebietsbestandteile

Im Folgenden werden die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und der Bewertung sowie die
weiteren standörtlichen und funktionalen "maßgeblichen Bestandteile" räumlich konkret für
das Gebiet dargestellt und beschrieben.

I.3.1 Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I
Im Gebiet wurden im Zuge der Managementplanung fünf LRT nach Anhang I mit signifikan-
ten Vorkommen ermittelt.
Tabelle 10: Bewertung des Erhaltungszustands der Lebensraumtypen
 EU- Lebensraumtyp Verbreitung              Anzahl    Flächen- Flächen-           Erhal-      Erhal-
Code                      (wesentliche     der Teil- größe ak- größe lt.          tungs-     tungs-
                          Vorkommen)       flächen tuell in ha SDB in            zustand    zustand
                                                                  ha              aktuell    lt. SDB
3140 Oligo- bis mesotro- Mechower See          Gesamt: 2   Gesamt:     245,00   Gesamt: C C
     phe kalkhaltige     und Lankower          A:-         249,32               A:-
     Gewässer mit ben- See                     B:-         A:-                  B:-
     thischer Vegetation                                   B:-
                                               C: 2                             C: 100 %
     aus Armleuchteral-
                                                           C: 249,32
     gen
3150 Natürliche eutrophe Goldensee und         Gesamt: 6   Gesamt:     102,00   Gesamt: B C
     Seen mit einer Ve- Kleingewässer          A:-         107,37               A:-
     getation vom Typ    nördlich Dutzow       B: 3        A: -                 B: 99,79 %
     Magnopotamion                                         B: 106,8
                                               C: 3                             C: 0,21 %
     oder Hydrocharition
                                                           C: 0,57
3160 Dystrophe Seen        Moorsee zwi-        Gesamt: 1   Gesamt:     1,00     Gesamt: B C
     und Teiche            schen Lankower      A:-         0,84                 A:-
                           und Mechower        B: 1        A:-                  B: 100 %
                           See (Kleiner                    B: 0,84
                                               C:-                              C:-
                           Lankower See)
                                                           C:-
6210 Naturnahe Kalk-       zwei kleine rude-   Gesamt: 2   Gesamt:     0,38     Gesamt: C C
     Trockenrasen und      rale Halbtro-       A:-         0,14                 A:-
     deren                 ckenrasen ca.       B: -        A:-                  B:-
     Verbuschungs-         einen Kilometer                 B:-
                                               C: 2                             C: 100 %
     stadien (Festuco-     südsüdöstlich
                                                           C: 0,14
     Brometalia)           von Schlagbrüg-
                           ge
6510 Magere Flachland-     Glatthaferwiesen    Gesamt: 4   Gesamt:     13,00    Gesamt: C B
     Mähwiesen (Alope-     am südlichen        A:-         9,18                 A:-
     curus pratensis,      Ufer des Me-        B: 1        A: -                 B: 50,76 %
     Sanguisorba offici-   chower Sees                     B: 4,66
                                               C: 3                             C: 49,23 %
     nalis)                und am Baars-
                                                           C: 4,52
                           berg östlich des
                           Lankower Sees
                           sowie zwei Flä-
                           chen im südli-
                           chen Teil des
                           NSG Goldensee

Die Abgrenzung der Vorkommen der Lebensraumtypen sowie die Bewertung des Erhal-
tungszustandes der Teilflächen werden in der Karte 2a dargestellt.

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