Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Reicheltberg" Kurort Seiffen
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Reicheltberg" Kurort Seiffen Luftbild Entwurf Kommune: Kurort Seiffen Am Rathaus 4 09548 Kurort Seiffen Vorhabenträger: Herr Matthias Lorenz Erlebnisdorf Seiffen Straße des Friedens 40 09429 Hilmersdorf Bearbeiter: Ingenieurbüro Bauwesen GmbH Untere Aktienstraße 12 09111 Chemnitz Dipl.-Ing. Rico Bergmann Fassung: November 2020
Entwurf Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Reicheltberg" Kurort Seiffen Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen .............................................................................................................................. 5 1.1 Planungsanlass / Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes ...................................................... 5 1.2 Räumlicher Geltungsbereich, Lage und Abgrenzung ............................................................... 6 1.3 Besitz- und Eigentumsverhältnisse .......................................................................................... 6 1.4 derzeitige Nutzungsstruktur in der Umgebung ....................................................................... 6 1.5 höherrangige und überörtliche Planungen.............................................................................. 7 1.5.1 Raumordnung, Landes- und Regionalplanung ......................................................................... 9 1.5.2 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan ........................................................................... 13 1.6 Bestandsbeschreibung ........................................................................................................... 14 1.6.1 Geländeverhältnisse und Topografie ..................................................................................... 14 1.6.2 Geologie, Boden und Fläche .................................................................................................. 15 1.6.3 Hydrologie .............................................................................................................................. 16 1.6.4 Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzrechts ..................................................................... 17 1.6.5 Arten und Biotope.................................................................................................................. 18 1.6.6 Klima / Luft ............................................................................................................................. 18 1.6.7 Naturraum, Landschaftsbild und Erholung ............................................................................ 18 1.6.8 Kulturgüter / Geschichte........................................................................................................ 19 1.6.9 Mensch und menschliche Gesundheit ................................................................................... 19 1.6.10 Verkehrsanlagen .................................................................................................................... 20 1.6.11 Ver- und Entsorgung .............................................................................................................. 20 1.6.12 Wald im Sinne des Waldgesetzes .......................................................................................... 24 1.7 Plangrundlage ........................................................................................................................ 24 2 Städtebauliche Planung ......................................................................................................... 25 2.1 Gestaltungs- und Nutzungskonzept ....................................................................................... 25 2.2 Allgemeine Grundsätze .......................................................................................................... 27 2.2.1 Darstellungen außerhalb des Geltungsbereiches .................................................................. 27 2.2.2 von der Planung betroffene Gehölze ..................................................................................... 27 2.3 Erläuterungen und Begründung zu den Festsetzungen durch Text....................................... 28 2.3.1 Art der baulichen Nutzung ..................................................................................................... 28 2.3.2 Maß der baulichen Nutzung .................................................................................................. 28 Ingenieurbüro Bauwesen GmbH Chemnitz Seite 2 von 46 Untere Aktienstraße 12 | 09111 Chemnitz 13.11.2020
Entwurf Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Reicheltberg" Kurort Seiffen 2.3.3 Bauweise ................................................................................................................................ 30 2.3.4 Flächen für Nebenanlagen, wie Spiel-, Freizeit- und Erholungsflächen ................................ 31 2.3.5 höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden .................................................... 31 2.3.6 Verkehrsflächen ..................................................................................................................... 31 2.3.7 Führung von oberirdischen und unterirdischen Versorgungsanlagen und -leitungen .......... 32 2.3.8 Flächen für die Abfall- und Abwasserbeseitigung ................................................................. 32 2.3.9 private Grünflächen ............................................................................................................... 32 2.3.10 Flächen für die Landwirtschaft .............................................................................................. 32 2.3.11 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft .............................................................................................................................. 33 2.3.12 die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastenden Flächen ........................................ 35 2.3.13 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ....................................................................................................................... 35 2.3.14 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen - örtliche Bauvorschriften........................................ 36 2.4 Hinweise................................................................................................................................. 36 3 Auswirkungen der Planung .................................................................................................... 38 3.1 Nutzungsverträglichkeiten ..................................................................................................... 38 3.1.1 Geologie / Boden und Fläche ................................................................................................. 38 3.1.2 Hydrologie .............................................................................................................................. 38 3.1.3 Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzrechts ..................................................................... 38 3.1.4 Arten und Biotope.................................................................................................................. 38 3.1.5 Klima / Luft ............................................................................................................................. 39 3.1.6 Naturraum, Landschaftsbild und Erholung ............................................................................ 39 3.1.7 Kulturgüter / Geschichte........................................................................................................ 39 3.1.8 Mensch und menschliche Gesundheit ................................................................................... 39 3.1.9 Verkehr................................................................................................................................... 39 3.1.10 Ver- und Entsorgung .............................................................................................................. 40 3.1.11 Wald ....................................................................................................................................... 41 3.1.12 landwirtschaftliche Nutzung .................................................................................................. 41 3.2 Flächenbeanspruchung .......................................................................................................... 42 3.2.1 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz ..................................................................................................... 42 3.3 Umsetzungszeitraum ............................................................................................................. 43 Ingenieurbüro Bauwesen GmbH Chemnitz Seite 3 von 46 Untere Aktienstraße 12 | 09111 Chemnitz 13.11.2020
Entwurf Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Reicheltberg" Kurort Seiffen 3.4 Kosten .................................................................................................................................... 43 4 Zusammenfassende Darstellung ............................................................................................ 44 5 Quellen ................................................................................................................................... 45 Anlagen Anlage 1 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Reicheltberg“ im Kurort Seiffen Anlage 2 Baugrundgutachten Geotechnischer Bericht zu den Baugrundverhältnissen nach DIN 4022 Hauptuntersuchung zur geotechnischen Kategorie 2 Anlage 3 Versickerungsgutachten Anlage 4 Entwässerungskonzept Lageplan Anlage 5 Ermittlung des Löschwasserbedarfs Anlage 6 Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Reicheltberg“ Kurort Seiffen Ingenieurbüro Bauwesen GmbH Chemnitz Seite 4 von 46 Untere Aktienstraße 12 | 09111 Chemnitz 13.11.2020
Entwurf Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Reicheltberg" Kurort Seiffen 1 Grundlagen 1.1 Planungsanlass / Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes Jeden Winter stellt der Skilift am Reicheltberg seit vielen Jahren einen Besuchermagnet für die Kommune Seiffen im Erzgebirge dar. Der Betreiber des Skiliftes ist seit längerem bestrebt den Standort zu einem ganzheitlichen Objekt weiterzuentwickeln. Mittelpunkt dieser Vision ist die Fortentwicklung der Anlagen, um ein ganzjähriges Angebot zu schaffen. Mit dem Brand und dem darauffolgenden Abriss der ehemals zentral auf dem Flurstück befindlichen Gebäude müssen nun baurechtliche Voraussetzungen geschaffen werden, die Infrastruktur zur Betreibung des Liftes wiederherzustellen und Rahmenbedingungen für eine zeitgemäße Anlage aufzustellen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan (kurz B-Plan) soll für das Planungskonzept baurechtliche Voraussetzungen schaffen und Belange des Natur- und Umweltschutzes einfließen lassen. Das 5,546 ha umfassende Flurstück 376/a soll als "Erlebnisdorf" entwickelt werden. Hierfür erarbeitete die Gruppe "Planwerk 13" eine Planskizze in Form einer Machbarkeitsstudie aus, die eine wirtschaftliche Betreibung eines Fremdenbeherbergungskomplexes in Verbindung mit dem vorhandenen Skihang ermöglicht. Demnach sollen im Bereich der ehemaligen Gebäude ein Haupthaus mit Pension (ca. 50 Plätze), Restaurant, Wellness- und Aqua-Landschaft entstehen. Im rückwärtigen Bereich könnte ein Mehrgenerationenspielplatz hergestellt werden. Ebenfalls sollen Kfz-Stellflächen entstehen. Weiter hangaufwärts sollen sieben zusätzliche Ferienhäuser mit maximal je drei Wohneinheiten (insgesamt ca. 30 bis 40 Plätze) errichtet werden. Diese könnten beispielsweise mit massivem Sockel und einem Obergeschoss in Holzbauweise in das abfallende Gelände integriert werden. Nach weiteren wirtschaftlichen Betrachtungen wurde ein Konzept entwickelt, welches eine kontinuierliche Entwicklung zu dieser Vision in mehreren Schritten schafft. Zunächst sollen in einem ersten Bauabschnitt das Haupthaus im Bereich der ehemaligen Scheune mit 'Spielescheune', Rezeption und Imbiss entstehen. Der Bereich des ehemaligen Wohnhauses soll zunächst als Vorhaltestandort unbebaut bleiben. Zur Übernachtung sind 3 Berghütten mit jeweils 10 Betten vorgesehen. Perspektiv sollen dann bei einer wirtschaftlichen Betriebsfähigkeit weitere 4 Berghütten in ähnlicher Größe und eine Erweiterung des Haupthauses mit Aqua- und Wellnesslandschaft sowie 10 Betten erfolgen. In der ersten Phase sollen somit 30 Betten und in der zweiten 80 Betten zur Verfügung stehen. Stellflächen sollen entsprechend dem Bedarf der Bauphasen als befestigte, aber gering versiegelte Flächen (Rasengitter oder Schotterrasen) mit Bordeinfassung entlang der Zufahrtsstraße und an der Seiffener Alm hergestellt werden. Zu jeder Berghütte sollten ebenfalls zwei derartig befestigte Stellflächen entstehen. Der B-Plan soll diese Flexibilität ermöglichen. Grundsätzlich soll ein moderner, attraktiver und dem Ort angemessener Standort entstehen, der die Belange von Natur und Landschaft in das Konzept integriert und mit den Ansprüchen der Beherbergung in Einklang bringt. Die detaillierte Gestaltungskonzeption, mit Lage von Baufenstern, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Bauformen etc. soll im Rahmen eines qualifizierten, verbindlichen Bauleitplanverfahrens als Vorhaben- und Erschließungsplan erörtert und abgestimmt werden. Ingenieurbüro Bauwesen GmbH Chemnitz Seite 5 von 46 Untere Aktienstraße 12 | 09111 Chemnitz 13.11.2020
Entwurf Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Reicheltberg" Kurort Seiffen Dabei soll auch in einem iterativen Prozess eine technisch funktionsfähige und ökologisch vertretbare Innenerschließung, Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen sowie eine angemessene Gestaltung festgelegt werden. Um die städtebauliche Entwicklung voranzutreiben, im Detail mit allen Beteiligten abzustimmen und Baurecht zu erzielen, soll ein qualifizierter, vorhabenbezogener B-Plan nach §12 aufgestellt werden. 1.2 Räumlicher Geltungsbereich, Lage und Abgrenzung Das betreffende Flurstück 376/a befindet sich im Erzgebirgskreis in der Gemeinde sowie gleichnamigen Gemarkung Seiffen im Erzgebirge. Es befindet sich südlich der Ortslage Seiffen im Außenbereich an der Straße "Am Reicheltberg". Westlich wird es von einem großen Waldbestand zwischen Seiffen und Olbernhau abgegrenzt. Nördlich, östlich und südlich grenzt eine Baumreihe den Geltungsbereich zu umgebenden Wiesen ab. Das Flurstück ist 55.460 m² groß und umfasst den steil nach Nordost ausgerichteten Wiesenhang, einen Skilift, mehrere Gebäude und Hütten sowie die bereits angesprochene Baumreihe. Zur Verbesserung der Verkehrssituation hat der Vorhabenträger jeweils Flächen der Flurstücke 242/5 und 68/7 erworben. Diese sind als öffentliche Verkehrsflächen mit 362 m² bzw. 292 m² Teil des Geltungsbereiches. 1.3 Besitz- und Eigentumsverhältnisse Das Flurstück 376/a ist vollständig im alleinigen privaten Eigentum des Vorhabenträgers. Der notarielle Kaufvertrag des durchschnittlich 15 m breiten Streifens des Flurstückes 242/5 wurde 23.05.2019 geschlossen und wird zeitnah in das Grundbuch eingetragen. Der Erwerb des Flurstückes 68/7 ist derzeit in Verhandlung und soll vor Satzungsbeschluss abgeschlossen werden. 1.4 derzeitige Nutzungsstruktur in der Umgebung Bestimmungsgemäß wird der angrenzende Wald forstwirtschaftlich bewirtschaftet. Das Dauergrünland am Berghang auf dem Vorhabengebiet wird spätestens seit 2013 wie die umgebenden Grünlandwiesen zwei- oder dreischürig gemäht und landwirtschaftlich intensiv genutzt. Besonderheit an dem Standort ist die zusätzlich intensive Winternutzung der Bergabfahrt um den Skilift seit 1972. Seitdem wurde die Anlage mehrfach umgebaut. Die Schleppstrecke befindet sich heute zu ca. einem Drittel im Geltungsbereich und zu zwei Dritteln weiter bergauf im Gebiet des Waldes. Die Abfahrten befinden sich hingegen im umgekehrten Längenverhältnis überwiegend im Geltungsbereich. Dabei führen zwei Abfahrten durch das Flurstück 376/a. Eine Strecke verläuft westlich, die andere östlich am Vorhabenstandort vorbei. Die Abfahrten sind in der Regel ca. 20 bis 30 m breit. An Schneetagen kommen im Schnitt rund 50 Besucher am Tag an den Reicheltberg. In der regelmäßigen Saison von Dezember bis Februar bedeuten dies im Durchschnitt ca. 4.500 Besucher pro Jahr. Im milden Winter 2018 waren es lediglich 4, im Jahr davor 44 Skitage und dementsprechend weniger Besucher. Als Stellflächen werden dann unbefestigte Grünlandflächen auf dem Flurstück 242/1 markiert, sodass dort Autos parken können. Zukünftig sind bei Schneebedeckung markierte (unbefestigte) Stellflächen auf dem erworbenen Teil des Flurstücks 242/5 vorgesehen. Ingenieurbüro Bauwesen GmbH Chemnitz Seite 6 von 46 Untere Aktienstraße 12 | 09111 Chemnitz 13.11.2020
Entwurf Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Reicheltberg" Kurort Seiffen Auch im Sommer wird das auf den Fremdenverkehr ausgebaute Wegesystem zur Naherholung von Einheimischen und Touristen genutzt. In ca. 100 m nordöstlich befindet sich ein Wohngebäude, welches in den Außenbereich hineinragt. Erst in einem ca. 150 bis 200 m Radius um die Geltungsbereichsgrenze beginnt der Rand der Ortslage Seiffen mit verdichteter Bebauung. Der Siedlungskörper ist durch seine besonders enge Mischung von Wohnnutzung, kleinen Handwerksbetrieben mit angeschlossenen Verkaufsräumen geprägt. Für das enge Nebeneinander von Holzhandwerk mit dem Charme der typisch erzgebirgischen Siedlungsstruktur und Kultur ist der Kurort Seiffen auch überregional weithin bekannt. Insbesondere im Winter - beispielsweise zur Weihnachtszeit - aber auch im Sommer zieht diese Stadt tausende Besucher an. Der Außenbereich wird durch den Berghang geprägt. Erst am Fuße des Berges ist die Ortslage entwickelt. 1.5 höherrangige und überörtliche Planungen Die übergeordneten Planungen werden in drei Ebenen aufgestellt und bilden zusammen mit der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (B-Plan) das vierstufige Modell der Landschafts- und Gesamtplanung in Deutschland. Diese können wie folgt dargestellt werden: Ingenieurbüro Bauwesen GmbH Chemnitz Seite 7 von 46 Untere Aktienstraße 12 | 09111 Chemnitz 13.11.2020
Entwurf Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Reicheltberg" Kurort Seiffen Gesamtplanung Landschaftsplanung beispielsweise Instrumente der Umweltfachplanung Landesebene Landesentwicklungsplan strategische Umweltprüfung [SUP] Landschaftsprogramm Flora-Fauna-Habitat-(Vor-)Prüfung [FFH-VP] | bei [LEP] Planung in Natura 2000 Schutzgebieten] Regionalebene Regionalplan Landschaftsrahmen- SUP [RP] plan [LRP] FFH-VP Kommunale Ebene (vorbereitende Bauleitplanung) Flächennutzungsplan Landschaftsplan Umweltverträglichkeitsprüfung [UVP] / SUP durch [F-Plan] [LP] Umweltbericht [UB] fixiert FFH-VP | bei nicht auszuschließender Betroffenheit von Natura 2000 Gebieten Eingriffsregelung [ER] zur Kompensation von Natur- und Umweltbeeinträchtigung überschlägig Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag [AFB] als Beitrag Teil der Kommune (verbindliche Bauleitplanung) Umweltbericht Bebauungsplan FFH-VP [B-Plan] Grünordnungsplan Eingriffsregelung [ER] zur Kompensation [GOP] Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag [AFB] Pflanzpläne Die landschaftsplanerischen Inhalte entfalten dabei selbst keine direkte Bindungswirkung gegenüber der juristischen Einzelperson. Sie sind jedoch behördenverbindlich, das heißt, die Genehmigungsbehörden müssen in ihrem Handeln, gerade bei der Genehmigungserteilung, den Bestandteilen der Planung entsprechen. Gleiches gilt für den Flächennutzungsplan (kurz F-Plan). Die Übernahme von geeigneten Inhalten der Landschaftsplanung in die Gesamtplanung wird als Primärintegration bezeichnet. Mit der Aufnahme in den B-Plan erlangen diese schließlich Bindungswirkung gegenüber jedermann. Dies macht deutlich, wie die Landschaftsplanung mit ihren Instrumenten der Fachplanung Informationsgrundlage darstellt und durch Eingang in den B-Plan Rechtskraft erlangt. Ingenieurbüro Bauwesen GmbH Chemnitz Seite 8 von 46 Untere Aktienstraße 12 | 09111 Chemnitz 13.11.2020
Entwurf Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Reicheltberg" Kurort Seiffen 1.5.1 Raumordnung, Landes- und Regionalplanung Die Landesplanung wird durch den Landesentwicklungsplan1 Sachsen aus dem Jahr 2013 bestimmt. Kartografische Darstellungen in Zusammenhang mit dem Planungsziel sind: Raumstruktur ländlicher Raum Räume mit besonderem grenznahes Gebiet Handlungsbedarf mehrere Grenzübergänge im Süden bei Deutschneudorf bzw. Verkehrsinfrastruktur Deutscheinsiedel Landschaftsgliederung Oberes Osterzgebirge Biotopverbund Verbindungs- zum Kernbereich Wälder westlich Lebensraumverbund- system für großräumig Lebensraumverbund entlang des erzgebirgischen Kammes lebende Wildtiere Gebiete mit speziellem Gebiete mit Anhaltspunkten oder Belegen für großflächig schädliche Bodenschutzbedarf stoffliche Bodenveränderungen Verbreitung erz- und Zinnverbreitungsgebiet spathöffiger Gebiete Tabelle 1: kartografische Darstellungen im Landesentwicklungsplan Textlich formuliert der Landesentwicklungsplan Ziele und Grundsätze die Berücksichtigung finden sollen. Im Besonderen trifft dies für folgende Ziele und Grundsätze zu: Ziel / Auswirkung auf die Planung Inhalt zusammengefasst Grundsatz Erhalt der identitätsstiftenden Bewahrung der lokalen und regionalen Wintersportanlagen G1.1.2 Identität Einhaltung lokaler und regionaler Bauformen Entwicklung des "Erlebnisdorfes Seiffen" Siedlungsstruktur in zentralen Orten G1.2.2 als wesentlicher Faktor zur des ländlichen Raumes stärken Wirtschaftsstärkung Entwicklung von ländlichen Räumen u. Vorhaben mit Ausstrahlkraft auf die a. Nutzung der Potentiale zur Stärkung Umgebung G1.2.3 der Erwerbsgrundlagen und Stärkung Weiterentwicklung des Freizeitangebotes als Freizeit- und Erholungsraum und ganzjähriges Erholungsangebot bodenschonende und eingriffsmini- Neuinanspruchnahme von Freiflächen mierende Ausweisung von Baufenstern, G2.2.1.1 vermindern Begrenzung weiterer Bebauungen mittels GRZ 1 Staatsministerium des Inneren des Freistaates Sachsen: Landesentwicklungsplan Sachsen, 2013. Ingenieurbüro Bauwesen GmbH Chemnitz Seite 9 von 46 Untere Aktienstraße 12 | 09111 Chemnitz 13.11.2020
Entwurf Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Reicheltberg" Kurort Seiffen Ziel / Auswirkung auf die Planung Inhalt zusammengefasst Grundsatz Weiterentwicklung des Objektes zum Stärkung der Tourismuswirtschaft "Erlebnisdorf" mit angeschlossenem G2.3.3.1 insbesondere durch Wellnessbereich / Berghütten steigert Qualitätssteigerung die Qualität der Tourismusbeherbergung erheblich Weiterentwicklung wertvoller Vorhaben schafft neue Qualitäten in der städtebaulicher Strukturen als Beherbergung für Touristen des Kurortes G2.3.3.4 Schwerpunkte des Städte- und und der "Spielzeugstadt Seiffen" Kulturtourismus angeschlossene Ferienhäuser sollen Ferienhausanlagen naturverträglich G2.3.3.5 hochwertig in den Naturraum planen eingebunden werden naturverträgliche Erholungsnutzungen Standort kann bestehenden Wintersport- und Aktivtourismus in dafür tourismus mit naturverträglicher G2.3.3.7 geeigneten Regionen ausbauen und Erholungsnutzung im Sommer im weiterentwickeln Besonderen kombinieren Kur- und Erholungsorte sind als Vorhaben sieht das Angebot Z2.3.3.8 Zentren qualitativ hochwertiger hochwertiger Angebote vor Angebote zu entwickeln mit der Anlage der Beherbergung am touristisches Wegenetz qualitativ G2.3.3.10 Kammweg wird dessen Attraktivität verbessern immens gesteigert landschaftsbildprägende Gehölze und Baumreihe entlang der östlichen Z4.1.1.14 Baubestände sind zu erhalten / Flurgrenze ist zu erhalten und zu pflegen wiederherzustellen Tabelle 2: textliche Beschreibungen im Landesentwicklungsplan Der Regionalplan als Instrument der Gesamtplanung befindet sich derzeit in Überarbeitung. Mit dem Abschluss des Verfahrens ist 2021, also in ähnlichem Zeithorizont wie der B-Plan, zu rechnen. Damit ist die Beurteilungsgrundlage der in Kraft getretene Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge2 einschließlich 1. Teilfortschreibung Regionale Vorsorgestandorte und der 2. Teilfortschreibung Windenergienutzung. Weitere Beurteilungsgrundlage ist der durch die Verbandsversammlung des Planungsverbandes am 15. Dezember 2015 für die öffentliche Auslage gemäß §§9 und 10 ROG in Verbindung mit § 6 (2) SächsLPlG beschlossene Entwurf des Regionalplanes Region Chemnitz. Die im Planentwurf des Regionalplanes enthaltenen Ziele sind entsprechend § 3 (1) Nr. 4 ROG in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung und somit als sonstige Erfordernisse der Raumordnung nach § 4 (1) ROG in Abwägungsentscheidungen und bei der Erstellung des B-Plans zu berücksichtigen. 2 REGIONALER PLANUNGSVERBAND CHEMNITZ-ERZGEBIRGE: Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge; inkl. seiner Fortschreibungen; 2008. Ingenieurbüro Bauwesen GmbH Chemnitz Seite 10 von 46 Untere Aktienstraße 12 | 09111 Chemnitz 13.11.2020
Entwurf Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Reicheltberg" Kurort Seiffen Folgende kartografische Inhalte werden dargestellt: Regionale Achse mit Verbindungs- und Entwicklungsfunktion Raumstruktur besondere Gemeindefunktion Gewerbe und Fremdenverkehr Regionale Verbindungs- und Entwicklungsachse Raumstruktur* besondere Gemeindefunktion Tourismus Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft (Landschaftsbild / Raumnutzung Landschaftserleben) Überregionaler Tourismus- und Erholungsschwerpunkt, Kurort im Tourismus und Erholung Bestandsgebiet mit Hauptfunktionen Wintersport, Ausflugs- und Urlaubsverkehr Tourismus* staatlich anerkannter Erholungsort Sanierungsbedürftige Immissionsschadzone 2006, Revitalisierungszone Bereiche potentielle Wassererosionsgefahr, Gebiet zur Erhaltung und Nutzungsanforderungen Verbesserung des Wasserrückhaltevermögens, Gebiet mit hoher geologisch bedingter Grundwassergefährdung Versorgungs- und Siedlungskern in nichtzentralörtlichen Gemeinden Siedlungsstruktur mit besonderer Gemeindefunktion Gewerbe und Fremdenverkehr Unterirdische Hohlräume Seiffener Siedlungsgebiet flächiges Hohlraumgebiet Anhaltspunkte für Nutzungsbezogene Überschreitungen von Prüf- und schädliche Maßnahmewerten nach BBodSchV Pfade Boden-Mensch, Boden- Bodenveränderungen* Nutzpflanze Hist. Ortsformen* Streusiedlungslandschaft Hist. Kulturlandschaften* Altbergbaulandschaft (Erz) Seiffen im Streusiedlungsbereich Kulturdenkmale* Spielzeugdorf Seiffen mit hoher Bedeutungsstufe Funktions- und Anspruchsfassung Vorbehaltsgebiet Kulturlandschaftsschutz / Nutzungspriorisierung* Landschaftserleben Kulturlandschaftsschutz* Streusiedlungsbereich als bedeutsame Siedlungen pg3: Landschaftsschutzgebiet "Südliches Flöhatal und Mortelgrund" Schutzgebietskonzeption* mit Aussparung des Skihanges Tabelle 3: kartografische Darstellungen im Regionalplan * gesonderte Angaben stammen aus dem Entwurf des Regionalplanes Region Chemnitz Die textlichen Beschreibungen mit den Zielen und Grundsätzen verdeutlichen die kartografischen Inhalte zum Teil, zum Teil setzen sie aber auch weitere Schwerpunkte, die für die Planung zu berücksichtigen sind: Ingenieurbüro Bauwesen GmbH Chemnitz Seite 11 von 46 Untere Aktienstraße 12 | 09111 Chemnitz 13.11.2020
Entwurf Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Reicheltberg" Kurort Seiffen Ziel / Inhalt zusammengefasst Auswirkung auf die Planung Grundsatz besondere Gemeindefunktion Gewerbliche Ansiedlung entspricht dem Z2.4.2 Gewerbe Ziel besondere Gemeindefunktion Entwicklung des Fremdenverkehrsobjekt Z2.4.3 Fremdenverkehr entspricht dem Ziel Integrierung eines "Mehrgenerationen- kinder-, alten- und familienfreundliche spielplatzes" am Standort und Z2.6.11 Entwicklung Umsetzung von barrierefreien / -armen Ausführungen Ausweisung zum Erhalt und Entwicklung schutzbedürftige Bereiche im Rahmen G3.1.5 der Baumreihe, des Dauergrünlandes der Bauleitplanung konkretisieren usw. Fortentwicklung des Standortes G3.2.1 landschaftliche Attraktivität steigern landschaftsangemessen gestalten Tourismus und Erholung entsprechend natürliches bzw. bestehendes Potential G9.1.1 dem Potential entwickeln am Reicheltberg Ansprache der Zielgruppen zielgruppenspezifische Formen der Aktivurlauber, Familien mit Interesse an G9.1.6 Erholung / Trendsportarten Wellness (generationsübergreifend), Kurzurlauber Erholungsorte sollen leistungsfähiges Entwicklung des "Feriendorfes" G9.4.5 Hotel- und Gaststättengewerbe sowie entspricht diesem Ziel Angebote zur Betätigung entwickeln Tabelle 4: textliche Beschreibungen im Regionalplan Regionalplanerisch ist insbesondere mit dem Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz) umzugehen. Dieses befindet sich am Waldgebiet und ragt nur in kleinen Teilen in den Geltungsbereich in die als Flächen für Landwirtschaft festgesetzten Areale des B-Planes. Teile dieses Vorbehaltsgebietes werden seit rd. 30 Jahren durch den Skilift mit seinen drei verschiedenen Abfahrten jährlich zur Wintersaison genutzt. Vollständig ist der Geltungsbereich hingegen im Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft (Landschaftsbild / Landschaftsbilderleben) gelegen. Weiterhin befindet sich der Geltungsbereich "im Vorbehaltsgebiet Wasserbereitstellung 'Einzugsbereich der Schweinitz'. Das Vorbehaltsgebiet wurde ausgewiesen, um den Schutz des Trinkwasserdargebotes zu sichern."3 3 PLANUNGSVERBAND REGION CHEMNITZ: Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange [zum Entwurf der 1. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes, Entwurfsstand Juni 2015, 12.11.2015. Ingenieurbüro Bauwesen GmbH Chemnitz Seite 12 von 46 Untere Aktienstraße 12 | 09111 Chemnitz 13.11.2020
Entwurf Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Reicheltberg" Kurort Seiffen 1.5.2 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Der Kurort Seiffen verfügt über einen gültigen und genehmigten F-Plan in einem gemeindeübergreifenden Zusammenschluss der eigenen Verwaltungsgemeinschaft mit Deutschneudorf und Heidersdorf sowie mit der Verwaltungsgemeinschaft Sayda, Rechenberg- Bienenmühle, Neuhausen. Dieser wurde im Jahr 2009 genehmigt und wirksam. Mit den Stadt- und Gemeinderatsbeschlüssen zur 1. Änderung des F-Planes aus dem Jahr 2016 wurde auch die vorbereitende Bauleitplanung am Reicheltberg den veränderten Anforderungen angepasst. Mit der Änderungsfläche 16 "Aktiv-Freizeit Reicheltberg" wurden Sondergebietsflächen über einen fast 100 m breiten Streifen ausgewiesen. Diese sind in eine ca. 4.200 m² große Fläche an den (teilweise ehemaligen) Bestandsgebäuden als "Sonstiges Sondergebiet - Fremdenbeherbergung" und weiteren ca. 10.400 m² "Sonstiges Sondergebiet - Naherholung" ausgewiesen. Zusätzlich ist das gesamte Gebiet des Hanges als "ganzjährige Aktiv-Freizeitnutzung" per Planeinschrieb bezeichnet worden. Zur Kompensation wurden die Anpflanzung von Baumreihen sowie eine Maßnahmefläche südwestlich vorgesehen. Ziel der vorbereitenden Bauleitplanung war die Unterstützung der Entwicklung einer bestehenden Skiabfahrt zu einem naturverträglichen, ganzjährigen Betrieb. Die Darstellung des Sondergebietes ermöglicht einen Ersatzneubau eines Beherbergungsbetriebes und einen angrenzenden Mehrgenerationenspielplatz mit untergeordneten Stellflächen. Bereits im Rahmen des F-Planes war die Entwicklung mit bis zu 50 Betten, einem Restaurant / Imbiss erwartet wurden. Auch wurde ein ganzheitliches Wassermanagement beschrieben. "Anfallendes und unbelastetes Niederschlagswasser wird über einen Teich zunächst zurückgehalten und darauffolgend überwiegend in der Fläche versickert. Teile des Wassers werden zur Löschmittelversorgung zurückgehalten. Belastetes Wasser von Stellflächen o. ä. wird gereinigt und dem Wasserkreislauf wiederzugeführt." "Grundsätzlich soll kein Massentourismus eingeleitet werden" heißt es weiter zur 16. Änderungsfläche "sondern ein naturverträglicher sanfter Tourismus entstehen". Und weiter "die Nutzung des Komplexes soll auf einen ganzjährigen Betrieb ausgerichtet werden, sodass Sommeraktivitäten wie Wander- und Radangebote und Wellnessbetrieb im Beherbergungsgebäude eingerichtet werden sollen. Zusätzlich wird das Potential der Angebote für 12- bis 15-jährige als sehr wichtig erachtet. Beispielsweise können dies Tischtennis- oder Billardangebote im Beherbergungsgebäude sein. Um die Nutzerinteressen miteinander zu kombinieren soll im Bereich des Sondergebietes Naherholung ein Mehrgenerationenspielplatz mit großzügigen parkartigen Außenanlagen entstehen. […] Die Wiese am Berg soll zudem durch sanften Wandertourismus im Sommer erlebbar gemacht werden. Dazu soll die Überweidung abgestellt und eine fachgerechte zweischürige Mahd eingerichtet werden. Im gleichen Zuge sollen die bestehenden Hecken saniert und kontinuierlich naturschutzgerecht gepflegt werden." Somit entspricht der B-Plan dem F-Plan, da er dessen Darstellungen rechtsverbindlich umsetzt. Auch wurde mit der 1. Änderung des F-Planes der Landschaftsplan angepasst. In ihm wurden ebenfalls die Sondergebietsdarstellung und der Planeinschrieb übernommen. In den textlichen Erläuterungen werden bereits Analysen zum Standort aufgestellt an die angeknüpft werden kann. Zum Eingriff wurde im Umweltbericht hingewiesen, dass es sich bei dem Planeinschrieb um keinen Eingriff i. S. d. § 14 BNatSchG handelt. Für die Sondergebietsflächen wurde hingegen eine überschlägige Eingriffs- Ausgleichs-Bilanzierung vorgenommen. Ingenieurbüro Bauwesen GmbH Chemnitz Seite 13 von 46 Untere Aktienstraße 12 | 09111 Chemnitz 13.11.2020
Entwurf Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Reicheltberg" Kurort Seiffen Code Biotoptyp Ausgangs- Code Biotoptyp Planungs- Differenz- Fläche Bilanz (vor Eingriff) wert (A) (nach Eingriff) wert (P) wert (D=A-P) in m² 41 300 Intensiv- 6 96 Sondergebiet 6 0 14.570 0 grünland Fremden- beherbergung Es sei zu erkennen, dass der Ausgangswert des Intensivgrünlandes dem Planungswert des Sondergebietes entspricht und somit kein nomineller Ausgleich gemäß Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen mit jetzigem Planungsstand vorzunehmen ist. Dies resultiert auch daraus, dass davon ausgegangen wird, dass Gehölze und andere Strukturen innerhalb des Gebietes geschaffen werden. Mit detaillierten Angaben im Rahmen der Genehmigungs- oder B-Planung ist die Bilanzierung zu konkretisieren. Dabei ist vor allem darauf zu achten, dass, wenn Flächen neu versiegelt werden sollen, diese Beeinträchtigungen an anderer Stelle in vergleichbarem Maße ausgeglichen werden. Um ausreichend Kompensationsflächen zur Verfügung zu stellen, wird zusätzlich mit der 1. Änderung des F-Planes eine geplante 350 m lange Baumreihe als südliche und westliche Grenze zum Sondergebiet und eine 2.500 m² große Maßnahmefläche für Natur und Landschaft nördlich aufgenommen. Resultierend wird eingeschätzt, dass eintretende Eingriffe innerhalb des Gebietes ausgeglichen werden können. 1.6 Bestandsbeschreibung Die Umweltbeschreibung des B-Planes wird im Wesentlichen durch die Ausführungen des Umweltberichtes vorgenommen. Dieser liegt der Unterlage als Anlage 6 bei. Um Textdoppelungen zu vermeiden werden lediglich wesentliche Sachverhalte im B-Plan in kurzen Beschreibungen zusammengefasst. Jene Inhalte die keine oder nur eine sehr untergeordnete Bedeutung für Umweltbeschreibung besitzen (z. B. Ver- und Entsorgung) sind die wesentlichen Inhalte in der Begründung zum B-Plan zu finden. 1.6.1 Geländeverhältnisse und Topografie Die Geländeverhältnisse innerhalb des Geltungsbereiches sind besonders. Das Vorhaben ist an dem kontinuierlich steil ansteigenden Nordosthang des Reicheltberges gelegen und beginnt inmitten der Bergflanke bei ca. 640 m NN im Höhensystem DHHN92. Die höhenmäßige Vermessung erfolgte nicht im gesamten Geltungsbereich und endet bei 682 m. Die südliche Spitze des Flurstückes endet bei einer Höhe von ca. 705 m. Die Kuppe des noch ca. 120 m davon entfernten Reicheltberges befindet sich auf einer Höhe von 741 m. Somit handelt es sich um ein kontinuierliches Gefälle zwischen 20 % und 25 % (1 : 5 bis 1 : 4). Topografisch ist es auf dem Seiffener Rückengebiet unweit des Erzgebirgischen Kammes gelegen. Ingenieurbüro Bauwesen GmbH Chemnitz Seite 14 von 46 Untere Aktienstraße 12 | 09111 Chemnitz 13.11.2020
Entwurf Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Reicheltberg" Kurort Seiffen 1.6.2 Geologie, Boden und Fläche Zur Beschreibung des Bodens und der Geologie wurde ein geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten)4 erstellt. Demnach befindet sich das Untersuchungsgebiet unmittelbar in der Erzgebirgszentralzone mit vorherrschenden Gneisgebieten der Reizenhain-Katharienberger bzw. Saydaer Kuppel. Überzogen werden Muskovitgneise im Untergrund von Verwitterungs- und Gehängelehm. Eine geringmächtige Mutterbodenschicht bildet den oberen Abschluss. Nach dem geotechnischen Bericht müssen Fundamentsohlen mindestens 1,2m unter Geländeoberkante gegründet werden um Frostsicherheit zu gewährleisten. Der Baustandort liegt außerhalb von Erdbebenzonen (Untergrundklasse R, Baugrundklasse B bis C), sodass keine besonderen Anforderungen hinsichtlich einer Erdbebensicherung bestehen. Gemäß Hohlraumkarte befindet sich der Untersuchungsstandort außerhalb eines Gebietes mit unterirdischen Hohlräumen. Eine Gefährdung des Baustandortes durch Altbergbau ist somit weitestgehend ausgeschlossen. Da sich das Vorhaben aber in der Nähe von Hohlraumverdachtsgebieten befindet, kann eine Altbergbaugefährdung (nicht risskundigen Uraltbergbau) nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Es wird deshalb empfohlen, die Gründungssohlen vom Gutachter hinsichtlich Altbergbauspuren / Gangausbissbereichen abnehmen zu lassen. Da jahreszeitabhängig mit Schicht- bzw. Sickerwasserandrang zu rechnen ist, sind ausreichend dimensionierte Ring- und Flächendrainagen vorzusehen. Die analytischen Untersuchungen der Bodenmischprobe ergaben, dass aufgrund geogen bedingter, aber nur leichter Überschreitungen der Zuordnungswerte Z1 nach LAGA, erhöhte Arsengehalte vorzufinden sind. Für die Ergänzungsparameter gemäß BBodSchV für Kinderspielflächen wurden keine Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte festgestellt. Es sind keine Altlasten nach Sächsischem Altlastenkataster bekannt. Anhand der organoleptischen Beobachtungen wurden in den Aufschlüssen der Baugrunduntersuchung5 keine Auffälligkeiten für Hinweise auf umweltrelevante Schadstoffkonzentrationen festgestellt. Auch wenn der Geltungsbereich selbst nicht als Hohlraumverdachtsfläche dargestellt ist, so ist es die Ortslage von Seiffen. Das Bauvorhaben ist in einem Gebiet vorgesehen, in dem über Jahrhunderte bergbauliche Arbeiten durchgeführt wurden. Im unmittelbaren Bereich des Bauvorhabens sind jedoch nach den Unterlagen des Oberbergamtes keine stillgelegten bergbaulichen Anlagen vorhanden, die Bergschäden oder andere nachteilige Einwirkungen erwarten lassen. Da das Bauvorhaben in einem alten Bergbaugebiet liegt, ist das Vorhandensein nichtrisskundiger Grubenbaue in Tagesoberflächennähe nicht auszuschließen. Analog zu den Erkenntnissen der Baugrunduntersuchung wird durch das Oberbergamt empfohlen, die Baugruben von einem Fachkundigen (Ing.-Geologie, Baugrundingenieur) auf das Vorhandensein von Gangausbissbereichen und Spuren alten Bergbaus überprüfen zu lassen. Über eventuell angetroffene Spuren alten Bergbaus ist gemäß § 5 der Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die 4 INGENIEURBÜRO THOMAS SCHMIDT: Baugrundgutachten Geotechnischer Bericht zu den Baugrundverhältnissen nach DIN 4022 Hauptuntersuchung zur geotechnischen Kategorie 2, 06.08.2020. 5 INGENIEURBÜRO THOMAS SCHMIDT: Baugrundgutachten Geotechnischer Bericht zu den Baugrundverhältnissen nach DIN 4022 Hauptuntersuchung zur geotechnischen Kategorie 2, 06.08.2020. Ingenieurbüro Bauwesen GmbH Chemnitz Seite 15 von 46 Untere Aktienstraße 12 | 09111 Chemnitz 13.11.2020
Entwurf Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Reicheltberg" Kurort Seiffen Abwehr von Gefahren aus unterirdischen Hohlräumen sowie Halden und Restlöchern (SächsHohlrVO) das Sächsische Oberbergamt in Kenntnis zu setzen. Gefährdungen durch (Wasser-) Erosion werden durch die geschlossene Rasendecke auf ein sehr geringes Maß reduziert. In diesem Zusammenhang ist auch bei der Umsetzung der Baumaßnahme Vorsorge gegen Erosionsschäden zu treffen. Dies umfasst die Sicherung von Aushubmaterial und von Baugruben gegen ab- und ausspülen bspw. durch Zwischenbegrünung, Abdeckung und fachgerechte Böschungsneigungen entsprechend der Vorgaben der Baugrunduntersuchung. Bis zur Begrünung können Böschungsmatten Bodenabträge geeignet verhindern. Gegenwärtig liegen keine Anhaltspunkte über radiologisch relevante Hinterlassenschaften für dieses Plangebiet vor. Es liegt in einem Gebiet in dem erhöhte Radonkonzentrationen wahrscheinlich in der Bodenluft auftreten können. Es ist nicht mit Sicherheit auszuschließen, dass auf Grund lokaler Gegebenheiten und der Eigenschaften des Gebäudes hinsichtlich eines Radonzutritts erhöhte Werte der Radonkonzentration in der Raumluft auftreten können. Zum vorsorgenden Schutz vor erhöhter Strahlenbelastung durch Zutritt von Radon in Aufenthaltsräumen wird empfohlen die radiologische Situation auf dem Grundstück und den Bedarf an Schutzmaßnahmen abklären zu lassen. Gemäß der Gesamtbedeutung der Flächen für das Schutzgut Boden ist der Standort mit einer mittleren Bewertung einzuschätzen. 1.6.3 Hydrologie Trinkwasser-, Heilquellen- oder Wasserschutzgebiete der Zone I - III sowie Hochwasserentstehungsgebiete oder Gebiete mit besonderer Wasserschutzfunktion befinden sich nicht innerhalb des Plangebietes. Ein kleiner Teich ist das einzige Oberflächenwasser im Plangebiet. In den Sondierungen des Baugrundgutachtens6 wurden keine zulaufenden Sicker- oder Grundwasser festgestellt. Mit Grundwasser ist am Standort erst in größeren Tiefen zu rechnen, allerdings können nach Niederschlags- und Tauperioden geringe bis mittlere Sickerwasserzuläufe innerhalb des Gesteinszersatzes bzw. der Felsverwitterungszone auftreten. Mit der Planung wurde ein Versickerungsgutachten7 in Auftrag gegeben, welches die Eignung zur Ableitung von anfallendem Regenwasser zu prüfen hatte. In diesem wurde beschrieben, dass die mehr oder minder unverwitterte Festgesteinsdecke als eher gering durchlässig einzustufen ist (typischer Kluftwasserleiter), wohingegen die Verwitterungszone oft deutlich höhere Durchlässigkeiten aufweist. Um die Versickerungs- und Aufnahmefähigkeit des Untergrundes zu prüfen wurde eine Rammkernsondierung bis 2,5 m Tiefe ausgeführt und ein Schurf bis 1,4 m Tiefe hergestellt. Zulaufendes Sickerwasser wurde bis zur Schurfsohle bzw. der Endtiefe der Rammkernsondierung nicht festgestellt. In die Schurfgrube wurde 1 Stunde vor Versuchsbeginn (Vorsättigung) Wasser eingelassen. Anschließend wurde der Wasserstand auf mehr als einem Meter aufgefüllt und die Absenkung begleitet und der Versuch ein zweites Mal wiederholt. Bei beiden Versuchen sanken die Wasserspiegel weitestgehend kontinuierlich um 80 cm pro Stunde, was versickerten Wassermengen von rund 1,0 m³ entspricht. Die ermittelten kf-Werte lagen wischen 5,8 bis 6,6 * 10-5 m/s, womit der vollständig 6 INGENIEURBÜRO THOMAS SCHMIDT: Baugrundgutachten Geotechnischer Bericht zu den Baugrundverhältnissen nach DIN 4022 Hauptuntersuchung zur geotechnischen Kategorie 2, 06.08.2020. 7 INGENIEURBÜRO THOMAS SCHMIDT: Versickerungsgutachten, 31.07.2020. Ingenieurbüro Bauwesen GmbH Chemnitz Seite 16 von 46 Untere Aktienstraße 12 | 09111 Chemnitz 13.11.2020
Entwurf Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Reicheltberg" Kurort Seiffen verwitterte Fels als durchlässig einzustufen ist. Auch sind entsprechend der Begutachtung die übrigen geologischen / hydrologischen Voraussetzungen erfüllt um eine Linien- oder Flächenversickerung zu verwenden. Ebenfalls steht ausreichend Platz für eine Versickerungseinrichtung zur Verfügung um Mindestabstände (2 m zur Grundstücksgrenze) einzuhalten. Zur Bemessung der Versickerungsanlagen eines Rohr-Rigolen-Systems mit Filterkies wurde ein 5- jähriges Niederschlagsereignis mit Zuschlagsfaktor 1,15 verwendet und angeschlossene Flächen von ca. 1.000 m² Wege- und Stellflächen sowie ca. 2.000 m² Dachflächen angewendet. Je nach Rigolenmaß (1,0 bis 2,0 m x 0,5 m) und Zahl der Vollsickerrohre (1 bis 3 Stück DN 150) entsteht bei Längen von 100 m bis 200 m ein effektiver Speicher von ca. 40 m³. Die Entleerungszeit beträgt rechnerisch rund 1,5 Stunden. Aus technischer Sicht sollte die Rigolensohle nicht tiefer als 1,4 m liegen, um bis zum mäßig verwitterten Fels eine mindestens 1 m mächtige Zone mit Nachkläreigenschaften zu gewährleisten. Da die Zulauf- und Rigolenrohre frostsicher verlegt werden müssen, sind gegebenenfalls Aufschüttungen bis zu 0,5 m über die Versickerungsanlage erforderlich. 1.6.4 Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzrechts Das B-Plangebiet befindet sich innerhalb der Grenzen eines nach § 27 BNatSchG i. V. m. § 17 SächsNatSchG ausgewiesenen Naturparkes. Sie bestehen zu ihren überwiegenden Teilen aus Landschafts- und Naturschutzgebieten und sind auf Grund ihrer landschaftlichen Voraussetzungen besonders für die Erholung geeignet. Weitere Schutzgebiete im Sinne der § 22 bis 29 BNatSchG sind nicht im Plangebiet oder näherem Umfeld betroffen. Da die Bebauung des Hauptgebäudes mit Freianlagen und die Berghütten in der Schutzzone II des Naturparkes Erzgebirge/Vogtland gelegen ist, sind hier besondere Maßstäbe anzulegen. Gemäß § 4 der Naturparkverordnung umfasst die Entwicklungszone die bebauten Bereiche die künftig einer intensiven Erholungsnutzung zuzurechnen sind. Die Schutzzone II dient der Ausführung der Land- und Forstwirtschaft und insbesondere der naturverträglichen Erholung in der freien Landschaft - wobei jedoch den Belangen des Naturschutzes bei allen Entwicklungsmaßnahmen mit besonderem Gewicht zu beachten ist. Im Detail entspricht die geplante Entwicklung folgenden Schutzzwecken gemäß § 5 (2) der Naturparkverordnung: • Punkt 2: "die Erhaltung, Gewährleistung und Entwicklung des Erholungswertes der Landschaft durch Formen des naturverträglichen Fremdenverkehrs, insbesondere in der Schutzzone II," (das Gesamtkonzept bezweckt einen naturverträglichen, sanften Tourismus mit einem Hauptgebäude in der Entwicklungszone und mehreren Berghütten in der Schutzzone II) • Punkt 6: "die Erhaltung und Wiederherstellung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Teillandschaften mit ihrem naturraumtypischen Erscheinungsbild," (durch Maßnahmen wie der Pflege von Heckenstrukturen und Wiesen kann das Erscheinungsbild entwickelt werden) • Punkt 7: "die Erhaltung, Förderung und Entwicklung der historisch gewachsenen Siedlungs- und Gewerbestruktur," (durch die Entwicklung kann der touristische Gewerbestandort erhalten werden) Da der überwiegende Anteil der Sondergebietsflächen und im speziellen die vorgesehene Überbauung (Baugrenzen) vollständig innerhalb der Schutzzone II gelegen sind, muss in dem betroffenen Bereich eine Umzonierung erfolgen. Lediglich die bestehende Seiffner Alm sowie die vorgesehenen Pkw-Stellflächen sind bereits in der Entwicklungszone gelegen. Die Umzonierung von der Schutzzone II in die Entwicklungszone muss entsprechend der baulichen Nutzung (Sonderbaufläche, orange) erfolgen. Dazu stellt die Kommune einen konkreten Antrag an die Ingenieurbüro Bauwesen GmbH Chemnitz Seite 17 von 46 Untere Aktienstraße 12 | 09111 Chemnitz 13.11.2020
Entwurf Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Reicheltberg" Kurort Seiffen zuständige Untere Naturschutzbehörde. Im Verfahren nach § 20 (1) SächsNatSchG prüft die Behörde den Antrag und führt die Umzonierung bei Notwendigkeit durch. Das Vorhaben muss den Anforderungen des Naturparkes entsprechen, sodass die positiven Wirkungen überwiegen und Beeinträchtigungen (durch Änderung des Landschaftsbildes, Überbauung des Außenbereiches) auf ein minimales unvermeidbares Maß reduziert wird bei gleichzeitig wirtschaftlicher und sozialer Ausgewogenheit. Für gesetzlich geschützte Biotope i. S. d. § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 SächsNatSchG sind insbesondere die vorhandenen Baumbestände und dem Steinrücken in der freien Landschaft von Relevanz. Dieses stellt entlang der südlichen und östlichen Grundstücksgrenze ein komplexes Biotop dar. 1.6.5 Arten und Biotope Im Zuge der Bauleitplanung wurde ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt, der den relevanten Bestand dokumentiert und daraus ein Komplex an Maßnahmen zum Umgang mit Natur und Landschaft ableitet. Die Festsetzungen des B-Planes bauen auf diesen Fachbeitrag auf und berücksichtigen somit die Belange des speziellen Artenschutzes. Insbesondere sind • die Baumreihe entlang der Steinrücken, • die Gehölze um die ehemalige Scheune und • der angrenzende Wald von hoher Bedeutung. „Unter Berücksichtigung der erfolgten / zu erfolgenden artspezifischen Vermeidungsmaßnahmen ist für alle behandelten Arten davon auszugehen, dass die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 nicht verletzt werden.“ Als Lebensräume sind die Hecken auf dem Steinrücken sowie das großflächige Grünland von Bedeutung. Letzteres bietet das Potential von seiner derzeitigen intensiven Nutzung zu einer wertvollen extensiven Bergwiese entwickelt zu werden. Als potentielle natürliche Vegetation würde sich bei ausbleibendem menschlichen Einfluss am Standort ein Hainsimsen- (Tannen-Fichten-) Buchenwald entwickeln. 1.6.6 Klima / Luft Der Klimatyp ist der der mittleren feuchten Berglagen. Es ist immerfeucht, sommerwarm und wird geprägt vom Wechsel maritimer und kontinentaler Witterungsabschnitte, der einen wechselhaften Witterungscharakter verursacht. 1.6.7 Naturraum, Landschaftsbild und Erholung Naturräumlich befindet sich der Geltungsbereich im Sächsischen Bergland und Mittelgebirge. Kleinräumig gehört das Seiffener Rückengebiet zum Saydaer Rücken- und Riedelland des Osterzgebirges. Landschaftsgestalterisch stellt der Geltungsbereich des B-Planes einen markanten Berghang am Stadtrand von Seiffen dar. Der umgebenden Ortslage von Seiffen ist, als städtisch geprägte Siedlung mit kleinräumig strukturierten überwiegend erhaltenen Siedlungsformen, einer sehr hohen Bewertung beizumessen. Sowohl der angrenzende Forst mit bedingt naturnah durchmischtem Bestand aus Laubmisch- und Nadelreinbeständen als auch die Grünland-Offenflur des Geltungsbereiches Ingenieurbüro Bauwesen GmbH Chemnitz Seite 18 von 46 Untere Aktienstraße 12 | 09111 Chemnitz 13.11.2020
Entwurf Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Reicheltberg" Kurort Seiffen einschließlich umgebender Bestandteile ist als kleinräumige Grünlandflur mit erhaltenen Hecken und Steinrücken mit gliedernden Wegen und Gehölzen mit einer hohen Bewertung einzuschätzen. Bezüglich der Erholung ist der anerkannte Erholungsort Kurort Seiffen als überregional bedeutend zu bezeichnen. Dies wird auch durch die besondere Gemeindefunktion Tourismus deutlich. 1.6.8 Kulturgüter / Geschichte Im Plangebiet selbst befinden sich keine wie oben beschriebenen Kultur- oder Sachgüter. Vormals war das Häusleranwesen denkmalgeschützt. Dieses brannte jedoch 2015 ab und ist nicht mehr vorhanden. Nach dem Brand sind mit der Abrissgenehmigung die Denkmalbelange entfallen. Wertgebende Anlagen in diesem Sinne sind hingegen in dem Stadtgebiet des Kurortes Seiffen in großer Zahl verbreitet. In unmittelbarer Nähe des zukünftigen Bebauungsplangebietes befindet sich das archäologische Kulturdenkmal – D – 58490-01 – historischer Ortskern (Spätmittelalter). Im Zuge von Erdarbeiten (Erschließungs-, Ausschachtungs- oder Planierarbeiten) ergibt sich für das geplante Vorhaben eine Denkmalschutzrechtliche Genehmigungspflicht nach § 14 SächsDSchG. Das Landesamt für Archäologie ist vom exakten Baubeginn (Abbruch-, Erschließungs-, Ausschachtungs-, oder Planierungsarbeiten) mindestens drei Wochen vorher zu informieren. Die Baubeginnanzeige soll die ausführenden Firmen, Telefonnummer und den verantwortlichen Bauleiter nennen. Das Landesamt für Archäologie weist darauf hin, dass das Vorhaben in einem archäologischen Relevanzbereich liegt. Im Zuge der Erdarbeiten können sich archäologische Untersuchungen ergeben. Bauverzögerungen sind dadurch nicht auszuschließen. Den mit den Untersuchungen beauftragten Mitarbeitern ist uneingeschränkter Zugang zu den Baustellen und jede mögliche Unterstützung zu gewähren. Die bauausführenden Firmen sind bereits in der Ausschreibung davon zu informieren. Die archäologische Relevanz des Vorhabenareals belegen zahlreiche archäologische Kulturdenkmale aus dem direkten Umfeld, die nach § 2 SächsDSchG Gegenstand des Denkmalschutzes sind.8 Kulturlandschaftsräumlich9 ist das Gebiet in der Einheit "Altbergbau des Erzgebirges" gelegen. Es ist durch eine hohe Anzahl an Elementtypen geprägt. "Hauptsächlich sind dies verschiedene Grünlandkategorien, Steinrücken, Hecken [und] Zeugen des Altbergbaus auf Erze […]". Weiterhin für den Kulturlandschaftsraum typisch sind seine Streusiedlungen. 1.6.9 Mensch und menschliche Gesundheit Die über 700 m (Luftlinie) entfernt gelegene Motocross-Anlage erzeugt keine nennenswerten Lärmeinträge in das Plangebiet. Relevante Lärmausträge entstehen durch die Skiabfahrt im Winter durch bis zu 100 Besucher pro Tag und den damit verbundenen Verkehrsströmen. Somit ist bereits vor der Vorhabenrealisierung von einem gewissen bestehenden Lärmpegel und den damit einhergehenden Beeinträchtigungen auf die betroffenen Anwohner zu sprechen. Mit dem Baugrundgutachten10 wurden Schadstoffbelastungen für den Wirkpfad Boden-Mensch anhand der Prüfwerte für Kinderspielplätze untersucht. Es konnte festgestellt werden, dass die 8 LANDESAMT FÜR ARCHÄOLOGIE: Stellungnahme zum Bauvorhaben Seiffen, 20.11.2018. 9 LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE: Historische Kulturlandschaften Sachsens, Schriftenreihe, Heft 33-2012. 10 INGENIEURBÜRO THOMAS SCHMIDT: Baugrundgutachten Geotechnischer Bericht zu den Baugrundverhältnissen nach DIN 4022 Hauptuntersuchung zur geotechnischen Kategorie 2, 06.08.2020. Ingenieurbüro Bauwesen GmbH Chemnitz Seite 19 von 46 Untere Aktienstraße 12 | 09111 Chemnitz 13.11.2020
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