Österreichischer Fortschrittsbericht 2019 im Rah- men der RL 2009/28/EG
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Nationaler Aktionsplan für erneuerbare Energie Österreichischer Fortschrittsbericht 2019 im Rah- men der RL 2009/28/EG Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Bundesministerium Landwirtschaft, Regionen und Tourismus 1
Nationaler Aktionsplan für erneuerbare Energie (NREAP) - Österreichischer Fort- schrittsbericht 2019 im Rahmen der Richt- linie 2009/28/EG Beiträge von BMK - Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie BMLRT - Bundesministerium Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Statistik Austria Energie-Control Austria OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG Verbindungsstelle der Bundesländer Landwirtschaftskammer Österreich Kontakt BMK, Abteilung VI/3, vi3@bmk.gv.at 2
Inhalt 1 Sektorspezifische Anteile und Gesamtanteil sowie tatsächlicher Verbrauch der Energie aus erneuerbaren Quellen in den vergangenen zwei Jahren (n-1, n-2, z.B. 2010 und 2009) (Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2009/28/EG)). ......................................................................................................... 6 Tabelle 1: Sektorspezifische Anteile (Wärme und Kälte, Elektrizität und Verkehr) und Gesamtanteil der Energie aus erneuerbaren Quellen . ........................................... 6 Tabelle 1a: Berechnungstabelle für die Beiträge der einzelnen Sektoren zum Anteil erneuerbarer Energie am Endenergieverbrauch (tausend t RÖE) . ....................... 6 Tabelle 1b: Tatsächlicher Gesamtbeitrag (installierte erneuerbare Energiequellen), der im Hinblick auf die verbindlichen Ziele für 2020 und die indikativen Zielpfade für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen im Elektrizitätssektor geleistet wurde . ....................................................................................................... 7 Tabelle 1c: Tatsächlicher Gesamtbeitrag (Endenergieverbrauch), der in Österreich von jeder Technologie zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Hinblick auf die verbindlichen Ziele für 2020 und die indikativen Zielpfade für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen im Wärme- und Kältesektor geleistet wurde (tausend t RÖE) . ...................................................................................................... 8 Tabelle 1d: Tatsächlicher Gesamtbeitrag, der in Österreich von jeder Technologie zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Hinblick auf die verbindlichen Ziele für 2020 und die indikativen Zielpfade für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen im Verkehrssektor geleistet wurde (tausend t RÖE)., .............................. 8 2 Auf nationaler Ebene in den vergangenen 2 Jahren ergriffene und/oder geplante Maßnahmen zur Förderung des Zuwachses an Energie aus erneuerbaren Quellen unter Berücksichtigung des indikativen Zielpfades für die nationalen Ziele im Bereich erneuerbare Energien gemäß dem NREAP (Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2009/28/EG). ............................................................. 10 Tabelle 2: Überblick über maßgebliche Strategien und Maßnahmen ......................... 10 2.1 Bitte beschreiben Sie die Fortschritte bei der Bewertung und Verbesserung der Verwaltungsverfahren zur Beseitigung rechtlicher und sonstiger Hindernisse für den Ausbau erneuerbarer Energien (Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe e der Richtlinie 2009/28/EG). ...................................................................................................... 21 2.2 Bitte beschreiben Sie die Maßnahmen zur Übertragung und Verteilung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen und zur Verbesserung des Rahmens bzw. der Regeln für die Übernahme und Teilung der Netzanschluss- und Netzverstärkungskosten (Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe f der Richtlinie 2009/28/EG). ..................................................... 22 3 Bitte beschreiben Sie die existierenden Fördermaßnahmen und sonstigen Maßnahmen zur Unterstützung der Energien aus erneuerbaren Energiequellen sowie etwaige Weiterentwicklungen von Maßnahmen gegenüber den im NREAP 2015 angeführten (Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2009/28/EG). ......................................................................................................... 24 3.1 Bitte machen Sie Angaben dazu, wie die geförderte Elektrizität den Endverbrauchern zugeteilt wird (für die Zwecke des Artikels 3 Absatz 6 der Richtlinie 2003/54/EG) (Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2009/28/EG). ............................................... 36 4 Bitte machen Sie gegebenenfalls Angaben dazu, wie die Fördermaßnahmen strukturiert wurden, um auch Anwendungen erneuerbarer Energien zu berücksichtigen, die von zusätzlichem Nutzen, möglicherweise aber kostspieliger sind (z.B. Biokraftstoffe aus Abfällen, Reststoffen, zellulosehaltigem Non-Food-
Material und lignozellulosehaltigem Material) (Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2009/28/EG). .................................................................................. 39 5 Bitte machen sie Angaben zur Funktionsweise des Systems der Herkunftsnachweise für Elektrizität, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen und die Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit des Systems und zu seinem Schutz vor Betrug ergiffen werden (Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie 2009/28/EG). .............................................. 40 6 Bitte beschreiben Sie die Entwicklungen in den vergangenen 2 Jahren in Bezug auf Verfügbarkeit und Nutzung von Biomasseressourcen für die Energieerzeugung (Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe g der Richtlinie 2009/28/EG). ......................................................................................................... 42 Tabelle 4: Verfügbarkeit von Biomasse für die Energieerzeugung ............................ 42 Tabelle 4a: Für den einheimischen Energiepflanzenanbau genutzte landwirtschaftliche Flächen (ha) ........................................................................... 44 7 Bitte machen Sie Angaben zu etwaigen Änderungen der Rohstoffpreise und der Flächennutzung in Ihrem Mitgliedstaat in den vergangenen 2 Jahren, die auf die verstärkte Nutzung der Biomasse und anderer Formen von Energie aus erneuerbaren Quellen zurückzuführen sind. Bitte nennen Sie die entsprechenden Unterlagen zu diesen Auswirkungen, soweit solche vorliegen (Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe h der Richtlinie 2009/28/EG). .......................................................... 45 8 Bitte beschreiben Sie die Entwicklung und nennen Sie den Anteil von Biokraftstoffen, die aus Abfällen, Rückständen, zellulosehaltigem Non-Food- Material und lignozellulosehaltigem Material hergestellt werden (Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe i der Richtlinie 2009/28/EG). ............................................... 47 Tabelle 5: Erzeugung und Verbrauch von Biokraftstoffen gemäß Art. 21 Absatz 2 (tausend t RÖE) ...................................................................................................... 47 9 Bitte machen Sie Angaben zu den geschätzten Auswirkungen der Erzeugung von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen auf die biologische Vielfalt, die Wasserressourcen sowie die Wasser- und Bodenqualität in Ihrem Land in den vergangenen 2 Jahren. ........................................................................................... 48 Tabelle 6: Zertifizierungssysteme der in Verkehr gebrachten Mengen, getrennt nach Biokraftstoffen (Daten 2018)................................................................................. 49 10 Bitte geben Sie Schätzwerte dafür an, in welchem Umfang durch die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen Treibhausgasemissionen vermieden werden (Nettowerte) (Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe k der Richtlinie 2009/28/EG). ......................................................................................................... 52 Tabelle 7: Geschätzte Treibhausgasemissionseinsparungen durch die Nutzung erneuerbarer Energie (t CO2-Äquivalent) in Mio. t ................................................ 52 11 Bitte geben Sie für die vergangenen 2 Jahre den Überschuss/das Defizit bei der Produktion erneuerbarer Energie im Vergleich zum indikativen Zielpfad an, der/das in andere bzw. aus anderen Mitgliedstaaten und/oder Drittländer(n) transferiert werden könnte, und geben sie für die kommenden Jahre bis 2020 die hierfür geschätzten Werte an. Äußern Sie sich außerdem zum veranschlagten Potenzial für gemeinsame Projekte bis 2020. (Artikel 22 Absatz 1 Buchstaben l und m der Richtlinie 2009/28/EG). ....................................................................... 53 Tabelle 8: Tatsächlicher und geschätzter Überschuss/tatsächliches und geschätztes Defizit (-) bei der Produktion erneuerbarer Energie im Vergleich zum indikativen Zielpfad, der/das in andere/aus anderen Mitgliedstaaten und/oder Drittländer(n) transferiert werden könnte [Mitgliedstaat] (tausend t RÖE),. ..... 53 11.1 Bitte machen Sie Angaben zu statistischen Transfers, gemeinsamen Projekten und zu Entscheidungsregeln für gemeinsame Förderregelungen............................................ 53 4
12 Bitte machen Sie Angaben dazu, wie der Anteil biologisch abbaubarer Abfälle an den für die Energieproduktion genutzten Abfällen geschätzt wurde und welche Schritte zur Verbesserung und Überprüfung dieser Schätzungen unternommen wurden (Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe n der Richtlinie 2009/28/EG)............... 54
Abkürzungen BGBl. Bundesgesetzblatt E-Control Austria Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgas- (ECA) wirtschaft (E-Control) - Anstalt öffentlichen Rechts ElWOG Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz ha Hektar HKN Herkunftsnachweis HWB Heizwärmebedarf idF in der Fassung KB Kühlbedarf kWh Kilowattstunde KWK Kraft-Wärme-Kopplung ÖSG Ökostromgesetz ÖSVO Ökostrom-Verordnung RL Richtlinie RÖE Rohöleinheit (1000t RÖE = 41,868TJ = 11,64GWh) SNE-VO Systemnutzungsentgelte-Verordnung t Tonne VO Verordnung Anmerkung In den folgenden Tabellen sind auch Zahlen für 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 enthalten, die nicht mit den im NREAP-Fortschrittsbericht 2017 gemeldeten Zahlen über- einstimmen. Grund dafür ist, dass neue Informationen und verbesserte Datenaufbereitung erfolgten und überdies die Berechnungsgrundlagen jenen der Meldungen des Instrumentes SHARES angepasst wurden.
1 Sektorspezifische Anteile und Gesamtanteil sowie tatsächlicher Ver- brauch der Energie aus erneuerbaren Quellen in den vergangenen zwei Jahren (n-1, n-2, z.B. 2010 und 2009) (Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2009/28/EG)). Tabelle 1: Sektorspezifische Anteile (Wärme und Kälte, Elektrizität und Verkehr) und Gesamtanteil der Energie aus erneuerbaren Quellen 1. 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Erneuerbare Energiequellen –Wärme 33,4% 33,6% 33,3% 33,5% 33,7% 34,0% und Kälte2 (%) Erneuerbare Energiequellen – 68,9% 71,1% 71,5% 72,5% 71,6% 73,1% Elektrizität3 (%) Erneuerbare Energiequellen – 9,7% 11,0% 11,4% 10,6% 9,7% 9,8% Verkehr4 (%) Anteil erneuerbarer Energiequellen 32,8% 33,7% 33,5% 33,4% 33,1% 33,4% insgesamt5 (%) davon über 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Kooperationsmechanismus6 (%) Überschuss für 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Kooperationsmechanismus7 (%) * Hier ergibt sich durch die neuen Faktoren laut SHARES ein Unterschied zur Energiebilanz, wo noch die alten Faktoren verwendet wurden. Tabelle 1a: Berechnungstabelle für die Beiträge der einzelnen Sektoren zum Anteil erneuerbarer Energie am Endenergieverbrauch (tausend t RÖE) 8. 2013 2014 2015 2016 2017 2018 A) Bruttoendverbrauch von Energie aus erneuerbaren Quel- 4.635 4.333 4.492 4.633 4.784 4.547 len für die Wärme- und Kälteerzeugung B) Bruttoendverbrauch von Elektrizität aus erneuerbaren 4.080 4.153 4.234 4.320 4.356 4.442 Energiequellen C) Bruttoendverbrauch von Energie aus erneuerbaren Quel- 620 726 824 719 647 665 len im Verkehrssektor D) Bruttogesamtverbrauch von Energie aus erneuerbaren 9.334 9.211 9.549 9.673 9.787 9.654 Quellen9 E) Transfer von Energie aus erneuerbaren Quellen in andere 0 0 0 0 0 0 Mitgliedstaaten F) Transfer von Energie aus erneuerbaren Quellen aus ande- 0 0 0 0 0 0 ren Mitgliedstaaten und Drittländern G) Verbrauch von Energie aus erneuerbaren Quellen nach 9.334 9.211 9.549 9.673 9.787 9.654 Anpassung für das Ziel (D)-(E)+(F) 1 Erleichtert den Vergleich mit Tabelle 3 und Tabelle 4a des NREAP. 2 Anteil der erneuerbaren Energie an der Wärme- und Kälteerzeugung: Bruttoendverbrauch von Energie aus erneuerbaren Quellen für Wärme und Kälte (entsprechend Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie 2009/28/EG), geteilt durch den Bruttoendenergieverbrauch für Wärme und Kälte. Es gilt die gleiche Methodik wie für Tabelle 3 des NREAP. 3 Anteil der erneuerbaren Energie im Elektrizitätssektor: Bruttoendverbrauch der Energie aus erneuerbaren Quellen für Elektrizität (entsprechend Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie 2009/28/EG), geteilt durch den Bruttoendverbrauch von Elektrizität insgesamt. Es gilt die gleiche Methodik wie für Tabelle 3 des NREAP. 4 Anteil der erneuerbaren Energien im Verkehrssektor: Endverbrauch von Energie aus erneuerbaren Quellen für den Verkehrssektor (s. Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 5 Absatz 5 der Richtlinie 2009/28/EG), geteilt durch den Verbrauch im Verkehrssektor von 1) Ottokraftstoff , 2) Diesel- kraftstoff, 3) im Straßen- und Schienenverkehr eingesetzten Biokraftstoffen und 4) im Landverkehr eingesetzter Elektrizität (s. Zeile 3 der Tabelle 1). Es gilt die gleiche Methodik wie für Tabelle 3 des NREAP. 5 Anteil der erneuerbaren Energie am Bruttoendenergieverbrauch. Es gilt die gleiche Methodik wie für Tabelle 3 des NREAP. 6 Als Prozentpunkte des Gesamtanteils der erneuerbaren Energiequellen. 7 Als Prozentpunkte des Gesamtanteils der erneuerbaren Energiequellen. 8 Erleichtert den Vergleich mit Tabelle 4a des NREAP. 9 Gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2009/28/EG werden Gas, Elektrizität und Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen nur einmal berück- sichtigt. Sie dürfen nicht zweimal in die Berechnung eingehen. 6
Tabelle 1b: Tatsächlicher Gesamtbeitrag (installierte erneuerbare Energiequellen), der im Hinblick auf die verbindlichen Ziele für 2020 und die indikativen Zielpfade für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen im Elektrizitätssektor geleistet wurde 10. 2013 2014 2015 2016 2017 2018 MW GWh MW GWh MW GWh MW GWh MW GWh MW GWh Wasser- 13.383 41.191 13.532 41.229 13.650 41.153 14.116 41.300 14.150 40.832 14.516 41.339 kraft11: ohne Einsatz 8.272 36.535 8.322 36.531 8.456 36.560 8.493 36.429 8.506 36.114 8.591 36.541 von Pumpen 10MW 7.138 31.528 7.059 30.987 7.220 31.214 7.215 30.949 7.207 30.599 7.338 31.213 mit Einsatz 5.111 4.656 5.211 4.698 5.193 4.593 5.623 4.871 5.644 4.717 5.925 4.798 von Pumpen Einsatz bei- 13.383 41.191 13.532 41.229 13.650 41.153 14.116 41.300 14.150 40.832 14.516 41.339 der Verfah- ren12 Geothermie 1 0 1 0 1 0 1 0 1 0 1 0 Solarener- 626 626 785 785 937 937 1.096 1.096 1.269 1.269 1.438 1.438 gie: Photovoltaik 626 626 785 785 937 937 1.096 1.096 1.269 1.269 1.438 1.438 kon- - - - - - - - - - - - - zentrierte Sonnenener- gie Gezeiten, - - - - - - - - - - - - Wellen, sonstige Meeres-ener- gie Windener- 1.675 3.007 2.110 3.808 2.489 4.679 2.730 5.350 2.887 5.974 3.133 6.326 gie: landgestützt 1.675 3.007 2.110 3.808 2.489 4.679 2.730 5.350 2.887 5.974 3.133 6.326 offshore - - - - - - - - - - - - Biomasse : 13 1.218 4.696 1.149 4.548 1.133 4.648 1.122 4.780 1.019 4.921 1.001 4.930 10 Erleichtert den Vergleich mit Tabelle10a des NREAP. 11 Normalisiert gemäß der Richtlinie 2009/28/EG und der Eurostat-Methodik. 12 Gemäß der neuen Eurostat-Methodik. 13 Nur diejenigen sind zu berücksichtigen, die die geltenden Nachhaltigkeitskriterien (s. Artikel 5 Absatz 1 letzter Unterabsatz der Richtlinie 2009/28/EG) erfüllen. 7
feste Bio- 1.017 4.073 959 3.934 939 4.014 917 4.113 838 4.250 824 4.301 masse Biogas 194 623 189 613 191 634 202 666 180 670 175 628 flüssige Bio- 6 0 1 0 3 0 3 1 1 0 1 0 brennstoffe INSGESAMT 16.903 49.521 17.577 50.370 18.210 51.416 19.065 52.526 19.326 20.089 54.033 52.995 davon Kraft- 4.295 9.866 3.987 8.636 3.052 8.971 3.351 10.589 2.888 9.534 2.847 9.426 Wärme- Kopplung Gesamtkapazität der Pumpspeicherwerke, die auf reine Pumpe reduzierte Leistung beträgt in MW: 2013 2014 2015 2016 2017 2018 1746 1834 1794 1768 1747 1762 Tabelle 1c: Tatsächlicher Gesamtbeitrag (Endenergieverbrauch14), der in Österreich von jeder Technologie zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Hinblick auf die verbindlichen Ziele für 2020 und die indikativen Zielpfade für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen im Wärme- und Kältesektor geleistet wurde (tausend t RÖE) 15. 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Geothermie (außer Niedertemperatur- 24 21 23 23 29 28 Erdwärme in Wärmepumpenanwen- dungen) Solarenergie 174 179 181 181 180 179 Biomasse16: 4.224 3.900 4.033 4.152 4.272 4.007 feste Biomasse 4.182 3.850 3.982 4.097 4.215 3.961 Biogas 42 49 50 54 56 45 flüssige Biobrennstoffe 0 0 1 1 1 1 Erneuerbare Energie mittels Wärme- 212 233 254 276 303 334 pumpen: - aerothermisch - geothermisch - hydrothermisch INSGESAMT 4.635 4.333 4.492 4.633 4.784 4.547 davon Fernwärme17 906 875 923 931 988 982 davon Biomasse in Haushalten18 1.881 1.650 1.725 1.764 1.787 1.626 Tabelle 1d: Tatsächlicher Gesamtbeitrag, der in Österreich von jeder Technologie zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Hinblick auf die verbindlichen Ziele für 2020 und die indikativen Zielpfade für den Anteil von 14 Erleichtert den Vergleich mit Tabelle10a des NREAP. 15 Erleichtert den Vergleich mit Tabelle10a des NREAP. 16 Nur diejenigen sind zu berücksichtigen, die die geltenden Nachhaltigkeitskriterien (s. Artikel 5 Absatz 1 letzter Unterabsatz der Richtlinie 2009/28/EG) erfüllen. 17 Fernwärme und/oder -kälte als Teil des Gesamtverbrauchs erneuerbarer Energie für Wärme und Kälte. 18 Als Teil des Gesamtverbrauchs erneuerbarer Energie für Wärme und Kälte. 8
Energie aus erneuerbaren Quellen im Verkehrssektor geleistet wurde (tausend t RÖE).19, 20 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Bioethanol/ Bio-ETBE 66 63 60 57 56 58 davon Biokraftstoffe21 nach - - - - - - Artikel 21 Abs. 2 davon importiert22 32 30 31 29 26 24 Biodiesel 363 359 373 380 379 362 davon Biokraftstoffe23 nach - - - - - - Artikel 21 Abs. 2 davon importiert24 244 238 248 268 281 281 Wasserstoff aus erneuerbaren - - - - - - Energiequellen Elektrizität aus erneuerbaren 178 178 187 196 200 204 Energiequellen davon im Straßenverkehr 1 1 2 7 12 17 davon nicht im Straßenverkehr 178 176 185 189 189 187 sonstige (Biogas, pflanzliche Öle 13 126 203 86 11 40 usw.), bitte angeben davon Biokraftstoffe25 nach - - 1 4 7 4 Artikel 21 Abs. 2 Insgesamt 620 726 824 719 647 665 19 Erleichtert den Vergleich mit Tabelle 12 des NREAP. 20 Bei Biokraftstoffen sind nur diejenigen zu berücksichtigen, die die Nachhaltigkeitskriterien gemäß Artikel 5 Absatz 1 letzter Unterabsatz erfüllen. 21 Biokraftstoffe, die der Definition in Artikel 21 Absatz 2 der Richtlinie 2009/28/EG entsprechen. 22 Von der Gesamtmenge an Bioethanol/Bio-ETBE. 23 Biokraftstoffe, die der Definition in Artikel 21 Absatz 2 der Richtlinie 2009/28/EG entsprechen. 24 Von der Gesamtmenge an Biodiesel. 25 Biokraftstoffe, die der Definition in Artikel 21 Absatz 2 der Richtlinie 2009/28/EG entsprechen. 9
2 Auf nationaler Ebene in den vergangenen 2 Jahren ergriffene und/o- der geplante Maßnahmen zur Förderung des Zuwachses an Energie aus erneuerbaren Quellen unter Berücksichtigung des indikativen Zielpfades für die nationalen Ziele im Bereich erneuerbare Energien gemäß dem NREAP (Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2009/28/EG). Tabelle 2: Überblick über maßgebliche Strategien und Maßnahmen Maßnahmen im Bereich des Bundes Bezeichnung und Art der Maß- erwartetes Ergebnis** Zielgruppe existiert/ ist Zeitpunkt Referenz der Maß- nahme* und/oder -tätig- geplant**** des Beginns nahme keit*** und des En- des der Maß- nahme Übergeordnete Maßnahmen Klimaschutzgesetz gesetzgebe- Festlegung von verbindli- Bundesländer und in Kraft Beginn seit risch chen Klimazielen und betroffene Bun- Ende 2011; Verantwortlichkeiten desministerien Novellen in Kraft seit 11/2015 und 04/2017 Ökologische Steu- gesetzgebe- stärkere Besteuerung von Endnutzer in Diskussion in Diskussion erreform risch Ressourcen und Energie- verbrauch Energieraumpla- gesetzgebe- Einbindung von Klima- Bund, Länder, O- existiert seit 2010 nung risch und Energiezielen ins Ös- EROK terreichische Raument- wicklungskonzept Energieeffizienzge- gesetzgebe- gesetzliche Regelungen Endnutzer, Bund, in Kraft seit 2014 setz risch zur Erhöhung der Ener- Unternehmen gieeffizienz Umweltförderung Finanziell Förderung von Maßnah- Betriebe (mit existiert Ende 202026 im Inland men zur Einsparung von marktbestimmter Energie Tätigkeit), Vereine und Gemeinden klima.aktiv freiwillige Maß- Markteinführung und ra- Gemeinden, Be- existiert, lau- Vorläufig bis nahme sche Verbreitung klima- triebe, Haushalte/ fende Umset- 2020 - beab- freundlicher Technologien Endnutzer zung sichtigte Fort- und Dienstleistungen in führung bis den Bereichen Bauen & 2030. Sanieren, Energiesparen, erneuerbare Energieträ- ger und Mobilität in hoher Qualität Gebäude Bautechnische Vor- gesetzgebe- Bevorrangung erneuerba- Bauwerber existiert, laufende Aktu- schriften in den risch rer Energiesysteme im Überarbeitung alisierung Bauordnungen der Gebäudebereich geplant Länder Weiterentwicklung finanziell stärkere Fokussierung Bund, Länder, existiert, Über- laufende Aktu- von Förderkriterien der Wohnbauförderung Endnutzer arbeitung ge- alisierung und auf die thermische Sanie- plant -instrumenten im rung und den Einsatz er- Gebäudebereich neuerbarer Energien als Heizsysteme; Unterstüt- zung nachhaltiger Raum- ordnung (Siedlungsver- dichtung) 26 Das „Enddatum“ 2020 bezieht sich lediglich auf den dzt. gesetzlichen Zusage-Rahmen. Die Ge- spräche, diesen zu verlängern laufen. 10
klimaaktiv freiwillige Maß- Umsetzung hoher Maß- Immobilienent- in Kraft Vorläufig bis Gebäudestandard nahme stäbe in puncto Energie- wicklerInnen, Pla- 2020 effizienz, Planungs- und nerInnen, Bau- Ausführungsqualität, meisterInnen, Qualität von Baustoffe Wohnbauträger und Konstruktion sowie und Wohnbauför- zentralen Aspekte zu derstellen der Komfort und Raumluft- Bundesländer, ge- qualität im Gebäudebe- nauso wie für alle, reich die ein Haus Steigerung der jährlichen bauen oder sanie- Zuwächse an deklarierten ren. Gebäuden von 70 (2016) auf 150 (2018). Sanierungsoffen- Finanziell Förderung von thermi- Betriebe und Be- existiert jährlich bis sive 2017 und schen Sanierungsmaß- sitzer von privaten 2018 2018 ff nahmen und Heizsyste- Wohnobjekten men mit erneuerbaren Energien von privaten und gewerblichen Gebäu- deeigentümern Mobilität Umweltförderung finanziell Förderung des Ankaufs Betriebe (mit existiert 2016 - 2018 im Inland von betrieblichen E- marktbestimmter PKWs, E-Zweiräder und Tätigkeit), Vereine E-Bikes sowie Förderung und Gemeinden von Ladeinfrastruktur: Voraussetzung: Strom auf Basis erneuerbarer Energieträger klima.aktiv mobil finanziell Umstellung von Flotten Bund, Länder, Ge- existiert 2. Phase und Fuhrparks auf Fahr- meinden, Ver- klima.aktiv zeuge mit alternativen bände, Vereine, mobil gestar- Antrieben und Elektromo- Betriebe, etc. tet 2013; bilität schrittweise Umsetzung und Weiter- entwicklung bis 2020 Masterplan Radfah- Strategie nationale Radverkehrs- Bund, Länder, Ge- existiert 2015 bis 2025 ren strategie zur Steigerung meinden, Ver- des Radverkehrsanteils bände, Vereine, auf 13% Betriebe Nationaler Strate- Strategie Umsetzung der RL Bund, Länder existiert bis 2025 gierahmen „Sau- 2014/94/EU über den bere Energie im Aufbau der Infrastruktur Verkehr“ für alternative Kraftstoffe Novelle Pkw VIG gesetzgebe- Einheitliche und leicht Kennzeichnung Verordnungs- In Kraft, No- risch verständliche Nutzerin- von Kraftstoffen ermächtigung vellierung formation von Kraftstof- existiert 2018 fen mit Biokraftstoffantei- len an Tankstellen Novelle der Kraft- gesetzgebe- Adaptierungen bezüglich Inverkehrbringer existiert nationale Um- stoffverordnung risch des Einsatzes nachhalti- von Kraftstoffen setzung der ger Biokraftstoffe zur An- EU RL rechnung auf das 10% 1513/2015/EU sowie Verankerung eines Unterziels für fortschrittli- che Biokraftstoffe Energiebereitstellung Ökostromgesetz gesetzgebe- Förderung von Ökostrom Erzeuger existiert mehrfach no- 2012 (ÖSG 2012) risch velliert, zu- idgF letzt: BGBl. I Nr. 108/2017 Systemnutzungs- gesetzgebe- VO der Energie-Control Erzeuger, Endnut- existiert SNE-VO 2018 entgelte-Verord- risch Kommission, mit der Ent- zer BGBl. II Nr. nung 2018 398/2017 11
gelte für die Systemnut- zung bestimmt werden (elektrische Energie) Gas-Systemnut- gesetzgebe- Verordnung der Energie- Erzeuger, Endnut- existiert GSNE-VO zungsentgelte-Ver- risch Control Kommission, mit zer 2013 idF No- ordnung 2013 idgF der die Entgelte für die velle 2018, Systemnutzung in der BGBl. II Nr. Gaswirtschaft bestimmt 399/2017 werden. klimaaktiv erneu- Steigerung des Bewusst- Gemeinde, Be- in Kraft vorläufig bis erbare Energie seins bezüglich der Vor- triebe, Haushalte. 2020 - beab- teile nachhaltiger Wär- meversorgung. Wissen sichtigte Fort- über die optimale Wahl führung bis des Heizungssystems mit Erneuerbaren ist verbrei- 2030. tet und das Qualitätsma- nagementsystem für Holzheizwerke führt zu Effizienzsteigerung. Vernetzungs- und Infor- mationsarbeit durch Ver- anstaltungen und Newslettern im Biogasbe- reich. Inhalte für Aus- und Wei- terbildung für Fachkräfte sowie Leitfäden und Be- ratungstools zum Einsatz erneuerbarer Energieträ- ger sind für relevante Zielgruppen verfügbar. Umweltförderung finanziell Förderung von Investitio- Betriebe (mit existiert seit 1993 im Inland nen in die Bereitstellung marktbestimmter von Energie aus erneuer- Tätigkeit), Vereine baren Energieträgern und Gemeinden Energieversorgungssicherheit Ausbau der öster- Strategie mittel- und langfristige Bund, Länder, in Umsetzung ab 2010 lau- reichischen Über- (Masterplan Schaffung einer bedarfs- Netzbetreiber fend tragungs- und Ver- 2009 – 2020) gerechten Netzinfrastruk- teilernetze tur Fernwärme- und finanziell Infrastrukturausbau und Energieversorger, existiert ab 2010 lau- Fernkälteausbau Stärkung der Versor- Fernwärmeunter- fend gungssicherheit nehmen Umweltförderung finanziell Investitionen zum Netz- Betriebe, Vereine existiert seit 1993 / im Inland ausbau sowie Versor- letzte RL Än- gungsleitungen für Fern- derung 2015 wärme aus erneuerbarer Energie sowie für Nut- zung von Abwärme Energieforschung Energieforschungs- freiwillig Darstellung der Entwick- Bund, Länder, existiert seit etwa 1980 erhebung lung der in Österreich Energieunterneh- durchgeführten For- men, Betriebe schungs-, Entwicklungs- und Demonstrationspro- jekte im Energiebereich * Bitte angeben, ob es sich (vorwiegend) um eine gesetzgeberische, finanzielle oder „weiche“ Maßnahme (z.B. Informationskampagne) handelt. **Wird als Ergebnis eine Verhaltensänderung, installierte Kapazität (MW; t/Jahr), Energieerzeugung (tausend t RÖE) erwartet? ***Welches ist die Zielgruppe: Investoren, Endnutzer, öffentliche Verwaltung, Planungsbüros, Architekten, Installateure usw.? bzw. welches ist die Zieltätigkeit/der Zielsektor: Erzeugung von Biokraftstoffen, Energiegewinnung aus Tierdung usw.? **** Ersetzt oder ergänzt diese Maßnahmen aus Tabelle 5 des NREAP? 12
Maßnahmen der Länder Bezeichnung und Art der Maß- erwartetes Ergebnis** Zielgruppe existiert/ ist Zeitpunkt Referenz der Maß- nahme* und/oder -tätig- geplant**** des Beginns nahme keit*** und des En- des der Maß- nahme Niederösterreich NÖ Energieeffi- gesetzgebe- gesetzliche Regelungen Gemeinden, End- existiert seit 2012 zienzgesetz 2012 risch zur Erhöhung der Ener- nutzer, Unterneh- gieeffizienz und des Be- mer wusstseins NÖ Klima- und Strategie, Be- Umfassendes Strategie- Politik, Bevölke- existiert Seit 2019 Energiefahrplan schluss durch papier zur Schaffung ei- rung 2020 - 2030 die Regierung nes zukunftsfähigen und den Land- Energiesystems, zur Be- tag grenzung der Auswirkun- gen des Klimawandels, zur Sicherstellung einer zukunftsfähigen und leis- tungsfähigen Infrastruk- tur, zur Steigerung der regionalen Wertschöp- fung und für mehr Enga- gement in der Bevölke- rung die Energiewende umzusetzen. NÖ Klima- und Umsetzungs- Umfangreiches Pro- Politik, Verwal- existiert, dzt in Neuauflage in Energieprogramm programm, gramm für Energieeffizi- tung, Bevölkerung Überarbeitung 2020 2020 Regierungsbe- enz und Erneuerbare schluss Elektromobilitäts- Schaffung und koordinierte Entwicklung Politik, Bevölke- existiert seit 2010 initiative Etablierung ei- von Strategien rung und Wirt- ner eigenen schaft Stabstelle zur Förderung und Koordination aller Maßnah- men Elektromobilitäts- Strategie, Be- Zielsetzungen für Min- Politik existiert letzte Novel- strategie schluss durch destanteile Elektrofahr- lierung in die Regierung zeuge, Multimodalität 2017 und Wirtschaft Förderung von Ankaufsförde- schnellere Verbreitung Privatpersonen, existiert seit 2012 Fahrzeugen mit al- rung von Fahrzeugen mit al- Fahrschulen, Taxi- ternativen Antrie- ternativen Antrieben unternehmen ben Förderung von Förderung schnellere Verbreitung Privatpersonen, existiert seit 2014 Elektroautos von Fahrzeugen Gemeinden, Ver- eine Biomassenah- Förderung sukzessiver Ausbau der Landwirte, Gewer- existiert seit 1990 in wärme erneuerbaren Nahwärme bebetriebe verschiedenen Ausprägungen Energieberatung Bewusstseins- Investitionen in qualitativ Privatpersonen existiert 2005 Niederösterreich bildung hochwertige thermische Sanierungen und erneu- erbare Energiesysteme Sektorales Raum- überörtliche geordnete Entwicklung Gemeinden existiert 2014 ordnungspro- Raumordnung der Windenergie gramm Windener- gie Wohnbauförderung Förderung Errichtung von Heiz- und Privatpersonen, existiert seit 2009 Warmwassersystemen Unternehmen auf Basis erneuerbarer Energie beim Neubau und bei der thermischen 13
Gesamtsanierung von Wohnbauten Burgenland Baugesetznovelle gesetzgebe- Verwaltungsvereinfa- Privatpersonen in Kraft seit 2013 risch chung durch Ausnahmen für PV-Anlagen Novelle des Land- gesetzgebe- Verwaltungsvereinfa- Privatpersonen in Kraft seit 2013 eselektrizitätsge- risch chung durch Ausnahmen setzes für PV-Anlagen Burgenländische Präsentation Ziele: bis 2050 klima- Politik, öffentliche wirksam seit 2019 Klima- und Ener- neutral; weitere Förde- Hand, giestrategie 2050 rung EE bis 2050 und Unternehmen, zahlreiche weitere Maß- Private nahmen im Bereich Ener- gie Alternativan- finanziell Umrüsten oder Umstieg Private in Kraft seit 2010 lau- triebförderung auf Fahrzeuge mit alter- fend nativem Antrieb Förderprogramm finanziell Installation von PV-Anla- Private in Kraft PV seit 2009 PV gen Solarpotenzialka- informativ Nutzung von Dächern für Private in Kraft seit 2011 taster Solaranlagen Förderprogramm finanziell Installation in Wohnge- Private in Kraft seit ca. 30 für erneuerbare bäuden - Neubau und Jahren Energieträger für Sanierung Raumwärme und Warmwasser Salzburg Erneuerbare Ener- gesetzgebe- Verwaltungsvereinfa- Privatpersonen, in Kraft gien Ausbaugesetz risch chung; keine behördliche Unternehmen Bewilligung für die Er- richtung und wesentliche Änderung von Photovol- taikanlagen und Wind- krafträdern, die eine be- stimmte Größe nicht überschreiten; Verfah- renskonzentration bei Windkraftanlagen Aktion „Winterfit“ Förderung Optimierung bestehender Privatpersonen existiert Anlagen Masterplan Strategie Landesstrategie zur Stei- umfassend existiert Salzburg 2020 gerung der Energieeffizi- bzw. enz und des Anteils er- Salzburg 2050 neuerbarer Energien Förderung der Er- Förderung Ausbau, Verdichtung und Landwirte, Gewer- existiert richtung von Bio- Optimierung der erneu- bebetriebe massenahwärme- erbaren Nahwärme anlagen Energieberatung Bewusstseins- Umsetzung von qualitativ Privatpersonen existiert Salzburg bildung hochwertigen thermi- schen Sanierungen und Einsatz erneuerbarer Energie Landesprogramm Bewusstseins- Verbreitung und Intensi- Gemeinden existiert e5-energieeffizi- bildung vierung des Ausbaus er- ente Gemeinden neuerbarer Energieträger Solarpotenzialka- Bewusstseins- Nutzung von Dächern für Hausbesitzer existiert taster bildung Solaranlagen Windkataster Bewusstseins- Errichtung von Wind- Errichter und Be- existiert bildung kraftanlagen treiber von WKA Wärmepumpenka- Bewusstseins- Errichtung von effizien- Errichter und Be- existiert taster bildung ten Wärmepumpen treiber von Wär- mepumpen 14
Förderung An- Förderung Steigerung des Anteils Privathaushalte existiert schluss an biogene erneuerbarer Energien Land- und Forst- Nah- und Fern- wirtschaftliche Be- wärme triebe Förderung thermi- Förderung Errichtung thermischer Privathaushalte existiert scher Solaranlagen Solaranlagen zur Warm- wasserbereitung und Heizungseinbindung Förderung Bio- Förderung Errichtung von Bio- Privathaushalte existiert masseheizungen masseheizungen Förderung von Förderung Errichtung von Wärme- Privathaushalte existiert Wärmepumpenhei- pumpen zungen Förderung PV-An- Förderung Errichtung von PV-Anla- Privathaushalte, existiert lagen gen Gemeinden, Be- triebe Förderung Solar- Förderung Errichtung von Solar- Privathaushalte, existiert stromspeicher stromspeichern Gemeinden, Be- triebe Förderung Strom- Förderung Errichtung von Ladeinfra- Gemeinden, Be- existiert tankstellen struktur triebe Bewusstseinsbil- Bewusstseins- Privathaushalte existiert dung bei Messen, bildung Seminaren etc. Wasserkraftbera- Förderung Effizienzsteigerung be- Kleinwasserkraft existiert tung Salzburg stehender Kleinwasser- Betreiber kraftanlagen Steiermark Klimaschutzplan Strategie, Be- Zielsetzung für sechs Politik, Bevölke- in Kraft seit 2010 Steiermark inkl. schluss durch Maßnahmenbündel rung, Wirtschaft jährliches Monito- L-Regierung ring über den Kli- maschutzbericht Energiestrategie Strategie, Be- Zielsetzung für fünf Be- Politik, Bevölke- in Kraft seit 2015 Steiermark (Revi- schluss durch reiche rung, Wirtschaft sion 2015) L-Regierung Klima- und Ener- Strategie, Be- Zielsetzung für acht Maß- Politik, Bevölke- Beschluss L- ab 2017 giestrategie Steier- schluss durch nahmenbündel; rung, Wirtschaft Regierung mark 2030 (KESS L-Regierung löst Klimaschutzplan und (Landtagsbe- 2030) Energiestrategie ab; schluss folgt) Aktionsplan KESS Umsetzungs- Programm für Treibhaus- Politik, Bevölke- geplant 2018 ab 2018 2030 programm gasreduktion, Energieef- rung, Wirtschaft KESS 2030, fizienz und Erneuerbare Regierungsbe- Energie schluss Landesstrategie Strategie, Be- Zielsetzungen für Min- Politik, Wirtschaft Beschluss L- seit 2016 Elektromobilität schluss durch destanteile Elektrofahr- Regierung und Steiermark 2030 L-Regierung zeuge, Multimodalität Landtag und Wirtschaft Landesstrategie Umsetzungs- Programm für Min-des- Politik, Wirtschaft Beschluss L- seit 2016 Elektromobilität programm tanteile Elektrofahr- Regierung und Steiermark 2030 2016-2020, zeuge, Multimodalität Landtag Maßnahmenplan Regierungsbe- und Wirtschaft 2016-2020 schluss E-Carsharing Förderung Ladeinfrastrukturaufbau Endnutzer, Ge- in Umsetzung seit 2015 und schnellere Durch- meinden, KMUs dringung von Elektro- fahrzeugen PV-Speicher für Förderung Erhöhung des PV-Eigen- Endnutzer in Umsetzung seit 2014 Private und KMUs stromnutzungsanteils Kleinwasserkraft- Förderung Revitalisierung und Ka- Planer, Eigentü- existiert seit 2012 werke Revitalisie- pazitätsertüchtigung von mer rung Kleinwasserkraftwerken 15
E-Mobilität Förderung, Schnellere Durchdrin- Endnutzer existiert seit 2015 Koförderung gung von Elektrofahrzeu- gen Biomasse-Nahwär- KPC-Koförde- sukzessiver Ausbau er- Gewerbebetriebe, existiert seit ca. 1990 meanlagen rung neuerbarer Nah- und Landwirte, Stadt- in verschiede- Fernwärme werke, Gemein- nen Ausprä- den gungen Energieberatung Bewusstweins- Investition in qualitativ Privatpersonen existiert seit ca. 2000 Steiermark bildung hochwertige Sanierung und erneuerbare Ener- giesysteme ICH Tu's Initiative Bewusstseins- Information über The- Privatpersonen, existiert seit 2012 bildung men rund um Klima- Schulen, Kinder- schutz und erneuerbare gärten, Vereine, Energiesysteme inkl. Erwachsenenbil- E-Mobilität dung Sachprogramm überortliche geornete Entwicklung der Gemeinden, Un- existiert seit 2013 (SAPRO) Wind Raumordnung Windenergie ternehmen Wohnbauförderung Förderung Errichtung von Heiz- und Privatpersonen, existiert seit ca. 1970 Warmwassersystemen Unternehmen auf Basis erneuerbarer Energie beim Neubau und in der thermischen Sanierung von Wohnbau- ten Solar- und Photo- informativ Nutzung von Dachflächen Privatpersonen, existiert seit 2010 voltaikkataster für Sonnenenergie Unternehmen Steiermark Förderprogramm Förderung Installation in Wohnge- Privatpersonen, existiert seit ca. 20 des steir. Umwelt- bäuden Neubau und Sa- Unternehmen Jahren landesfonds für er- nierung neuerbare Energie- träger für Raum- wärme und Warm- wasser Baugesetznovelle gesetzlich Verankerung der Nut- Bauwerber existiert seit 2010 Stmk. BauG § 80 zung von Solarenergie (6) und erneuerbaren Ener- gieformen zur Warmwas- serversorgung von Ge- bäuden Tirol Revitalisierung finanziell Beratungsförderung für Private, Unterneh- in Kraft seit 2011 Kleinwasserkraft Betreiber von Kleinwas- men, Kommunen serkraftwerken Förderung intelli- finanziell Erhöhung der Eigende- Private ausgelaufen seit 1. Juli gente Stromspei- ckungsrate aus selbst er- 2016 – 31. cher zeugtem PV-Strom durch Dezember Speicherung bzw. direkte 2018 Nutzung für Verbraucher im Haushalt mittels einer intelligenten Steuerung Förderzeitraum 1. Juli 2016 – 31. Dezember 2018 Photovoltaik- und finanziell Sonderförderprogramm Private, Unterneh- In Kraft seit 2015 Speichersysteme Planungsverband 9 Obe- men Vereine, Ge- res und Oberstes Gericht meinden Sonderförderungspro- seit 2018 gramm Planungsverband 12 Pitztal Sowie seit 2015 16
Sonderförderprogramm Naturparkregion Lechtal- Reutte LED-Straßenbe- finanziell Sonderförderprogramm Gemeinden in Kraft seit 2015 leuchtung in Ge- Planungsverband 9 Obe- meinden res und Oberstes Gericht Sonderförderungspro- seit 2018 gramm Planungsverband 12 Pitztal Sowie Sonderförderprogramm seit 2015 Naturparkregion Lechtal- Reutte So fährt Tirol 2050 strategisch, in- Entwicklung einer E-Mo- Private, Unterneh- in Kraft seit 2016 formativ bilitätsstrategie (Maß- men, öffentliche nahmenpaket, Kommuni- Hand kationsmaßnahmen, Be- ratungsangebote und An- reizsysteme) Wohnbauförderung finanziell Weiterentwicklung der Private in Kraft Förderungskriterien und –instrumente im Gebäu- debereich. Mit der Novelle zum TWFG 1991 (LGBl.Nr. 78/2017) wurde die Ver- einbarung nach Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung über Maßnahmen im Ge- bäudesektor zum Zweck der Reduktion des Aus- stoßes an Treibhausga- sen geändert (Ände- rungsvereinbarung be- treffend Klimaschutz- maßnahmen im Gebäu- desektor) umgesetzt. Der Einsatz hocheffizien- ter alternativer Energie- systeme (z.B. Wärme- pumpen, Fernwärme, Bi- omasse) ist bei der Er- richtung von Heizungs- und Warmwasserbereit- stellungssystmen Vo- raussetzung für die Ge- währung einer Förde- rung. Die Sanierungsförderung ist schwerpunktmäßig auf die Verbesserung der Energieeffizienz, der Re- duktion der Treibhaus- gasemissionen und Ver- besserung der Luftquali- tät ausgerichtet. Haus- techniksysteme mit er- neuerbaren Energieträ- gern (z.B. Solar, Bio- masse, Wärmepumpe) werden besonders geför- dert. Solar Tirol - So- strategisch, in- Nutzung von Dächern für Private in Kraft seit 2015 larkataster formativ Solaranlagen 17
Sinfonia finanziell Sanierung von Wohnun- Private in Kraft seit 2014 gen in einem ausgewähl- ten Stadtteil von Inns- bruck, Energieeffizienz- Maßnahmen und Steige- rung des Anteils erneuer- barer Energieträger (Smart City) TIROL 2050 - ener- strategisch Umbau des Energiesys- Privatpersonen, in Kraft 2012 gieautonom tems, 10-Punkte Schwer- Unternehmen, punktprogramm, u.a. Po- Energiewirtschaft tentialanalysen für Er- neuerbare, Biomasse- Versorgungskonzepte, spezifische Landesförde- rungen, … Energieeffizienz- strategisch, in- Umfassendes, produkt- Privatpersonen, in Kraft seit 2010 programme formativ neutrales Beratungsan- Gemeinde gebot Vorarlberg Energieautonomie gesetzgebe- Bereich erneuerbarer alle beschlossen, In Kraft bis Vorarlberg risch Energieträger sollen die Beschluss Re- Ende 2020, Mengen bis 2020 gegen- gierung und Verlängerung über 2005 um folgende Landtag bis 2030 in Ausmaße erhöht werden: Arbeit Wasserkraft + 14%, So- larthermie + 74%, Pho- tovoltaik + 438%, Biogas + 37%, Holz + 12% und Umweltwärme + 50%. Für die neue Periode wird derzeit ein Maßnahme- plan ausgearbeitet. Teil- ziele darin sind 100% er- neuerbare Energieträger in der Stromversorgung bis 2030 und Erhöhung des Anteils erneuerbarer am Gesamtendenergie- verbrauch auf 50% bis 2030. Erneuerbare Ener- gesetzgebe- Gebot zum Einsatz hoch- alle in Kraft seit 2014 gien bei Gebäuden risch (Bau- effizienter alternativer technikverord- Heizsysteme, bei Neu- nung) bau und Sanierung muss der Energiebedarf teil- weise durch Erneuerbare erfolgen Baugesetz-Novelle gesetzgebe- Privilegierung der Anbrin- Privatpersonen, in Kraft seit 2015 risch gung von Solar- und Unternehmen Photovoltaikanlagen an bestehenden Bauwerken Anschlussförde- finanziell Investitionen in erneuer- Betriebe, Vereine existiert seit 2016 rung an die Um- bare Energiesysteme weltförderung im Inland Wohnbauförder- Finanziell Errichtung von Holzhei- Privatpersonen existiert seit 2020 richtlinie 2020/ (Kredit) zungen, Wärmepumpen, 2021 Solaranlagen, Lüftungs- anlagen Energieförderricht- Finanziell (Zu- Errichtung von Holzhei- Privatpersonen existiert seit 2020 linie 2020 schuss) zungen, Wärmepumpen, Solaranlagen, Lüftungs- anlagen PV-Stromspeicher- finanziell Errichtung von PV- Privatpersonen, existiert Seit 2019 förderung 2019 Stromspeichern Unternehmen 18
Wien Rahmenstrategie Strategie Bis 2050 50% der Ener- Privatpersonen, in Kraft seit Juni 2014 2050 - Smart City gie aus erneuerbaren Unternehmen, Ge- Wien Quellen, Primärenergie- meinde einsatz sinkt von 3000 auf 2000 Watt pro Kopf, Reduktion des Energie- verbrauchs für Heizen, Kühlen und Warmwasser Förderung Wärme- finanziell Errichtung von Wärme- Privathaushalte existiert pumpenanlagen pumpenanlagen Förderung Solar- finanziell Errichtung von Solarwär- Privathaushalte existiert wärmeanlagen meanlagen Förderung saiso- finanziell Errichtung von saisona- Privathaushalte, existiert nale Wärmespei- len Wärmespeichern Unternehmen cher mit Anergie- (Erdsondenfelder) mit netz Anergienetzen Förderung PV und finanziell Errichtung von PV- bzw. Privathaushalte, existiert Hybridanlagen Hybridanlagen Unternehmen Förderung elektri- finanziell Errichtung von elektri- Privathaushalte, existiert sche Speicher schen Speichern in Ver- Unternehmen bindung mit PV / Erhö- hung des PV Eigenver- brauchsanteils PV Eigenver- informativ Erhöhung des alle existiert brauchsrechner PV Eigenverbrauchsan- teils Solarpotenzialka- informativ Nutzung von Dächern für alle existiert taster Solaranlagen Erdwärmepotenzi- informativ Nutzung von Erdwärme alle existiert alkataster und thermische Grund- wassernutzung Kleinwindpotenzi- informativ Nutzung von Dächern/ alle existiert alkataster Flächen für Kleinwind- kraftanlagen Novelle der Bau- gesetzgebe- Solarpflicht bei Nicht- Unternehmen in Kraft seit Ende ordnung für Wien risch Wohngebäuden 2014 2014 Novelle des Wiener gesetzgebe- Erweiterung des verein- alle existiert seit November Elektrizitätswirt- risch fachten Verfahren auf 2018 schaftsgesetzes Fotovoltaikanlagen bis 2018 100 kW Novelle der Bau- gesetzgebe- Energieraumpläne, Be- alle existiert seit November ordnung für Wien risch grünung von Gebäude- 2018 2018 fronten, Steigerung der Verwendung erneuerba- rer Energieträger in Wohngebäuden, Verbot fester und flüssiger Ener- gieträger in Neubau-ten und bei größeren Reno- vierungen Wiener Bio- gesetzgebe- Förderung von Unternehmen existiert seit Dezember masseförderung- risch Ökostromanlagen auf Ba- 2019 Ausführungsgesetz sis fester Biomasse Oberösterreich Förderung An- Privathaushalte, schluss an biogene höherer Anteil an erneu- finanziell Gemeinden, Un- existiert Fern- und Nah- erbarer Wärme ternehmen wärme Klimatisierung und Kühlung auf Basis höherer Anteil an erneu- Unternehmen, finanziell existiert erneuerbarer Ener- erbarer Kälte Vereine gieträger 19
Privathaushalte, Förderung Solar- Errichtung von finanziell Gemeinden, existiert wärme Solarwärmeanlagen Unternehmen Förderung Privathaushalte, Errichtung von Biomasseheizun- finanziell Gemeinden, existiert Biomassewärmeanlagen gen Unternehmen Förderung Privathaushalte, Errichtung von Wärmepumpenhei- finanziell Gemeinden, existiert Wärmepumpen zungen Unternehmen Förderung Photovoltaikanla- Erhöhung der Photovol- finanziell Unternehmen existiert 2018, 2019 gen Eigenver- taikstromerzeugung brauch Erhöhung des Förderung Privathaushalte, finanziell PV Eigenverbrauchsan- existiert 2018, 2019 Solarstromspeicher Unternehmen teils Unterstützung Förderung Gemeinden, finanziell der Umrüstung existiert Stromtankstellen Privathaushalte alternativer Antriebe Förderung Neubau und Privathaushalte, Kleinwasserkraft- finanziell Revitalisierung von Gemeinden, existiert anlagen Kleinwasserkraftwerken Unternehmen Förderprogramm finanziell, Maßnahmen für erneuer- GEP Gemeinde- Informations- existiert bare Energie energieprogramm maßnahme Energieberatung und Informations- aktivitäten bei Messen, Seminaren etc hinsichtlich forcierte Bereitschaft zur Privathaushalte, Informations- Nutzung erneuer- maßnahme Nutzung erneuerbarer Gemeinden, existiert bare Energie durch Energie Unternehmen den Oö. Energie- sparverband Vereinfachung der Bewil- ligung von Photovoltaik- und Kleinwasserkraftan- Oö. ElWOG 2006, gesetzgebe- lagen (PV Anlagen ab alle existiert Novelle 2014 risch 200, Kleinwasserkraft erst ab 50 kW genehmi- gungspflichtig) Privathaushalte, Bautechnikgesetz gesetzgebe- Vorrang für Gemeinden, existiert und VO risch erneuerbare Energie Unternehmen Privathaushalte, Luftreinhalte- und gesetzgebe- Vorrang für Gemeinden, Energietechnikge- existiert risch erneuerbare Energie Unternehmen setz Oö. Wohnbauför- gesetzgebe- Bindung der Förderung Verwaltung, Na- 2009 derungsgesetz risch an verpflichtende Nut- türliche Personen, 1993 zung erneuerbarer Ener- Gemeinden, sozi- gie oder Fernwärme; ale und kirchliche Verbot der positiven Dis- Vereine, gewerbli- existiert kriminierung einer be- che Bauträger und stimmten Technologie; gemeinnützige Rechtliche Grundlage für Bauvereinigungen konkrete Regelungen in Verordnungen Eigenheimförde- rungs-Verordnung: Verpflichtung zum Natürliche Perso- Einsatz von inno- Anteil von Eigenheimen Fördervoraus- nen, Bauträger vativen klimarele- mit innovativen klimare- existiert 2009 setzung und Bauvereini- vanten Systemen levanten Systemen gungen bei Vorliegen von konventionellen Energieträgern 20
Kärnten Energiemasterplan Beschluss der Bis 2025: Privatpersonen, existiert 2014 des Landes Kärn- Landesregie- 100 % Erneuerbare Unternehmen und ten rung und des Energie für Elektrizität Verwaltung Landtages und Wärme Bis 2035: 100 % Erneuerbare Energie für Mobilität Wohnbauförde- finanziell Errichtung von Bio- Privatpersonen, existiert rungsrichtlinie masseanlagen, Fernwär- Wohnbaugesell- meanschlüsse, Wärme- schaften pumpen, Photovoltaikan- lagen und thermische Solaranlagen Energieförderungs- finanziell Errichtung von Bio- Unternehmen und existiert richtlinie masseanlagen, Fernwär- öffentliche Ein- meanschlüsse und ther- richtungen mische Solaranlagen, PV- Eigenverbrauchsanlagen und Stromspeicher für PV-Anlagen Modernisierungs- finanziell Planung von Kleinwas- Privatpersonen, existiert planung Kleinwas- serkraftwerksmodernisie- Unternehmen serkraftwerke rungen Solarpotentialka- informativ Allgemeinheit existiert taster Baurechtsnovelle gesetzgebe- Verwaltungsvereinfa- Allgemeinheit existiert risch chung durch Ausnahme für PV-Anlagen und ther- mische Solaranlagen bis 40 m² Energieförderungs- finanziell Errichtung von Bio- Unternehmen existiert richtlinie massefernwärmeanlagen 2.1 Bitte beschreiben Sie die Fortschritte bei der Bewertung und Verbesse- rung der Verwaltungsverfahren zur Beseitigung rechtlicher und sonstiger Hindernisse für den Ausbau erneuerbarer Energien (Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe e der Richtlinie 2009/28/EG). Um den Ausbau erneuerbarer Energien zu forcieren, werden für Anlagen zur Erzeugung von Ökostrom Förderungen angeboten. Die Bewilligung der Erzeugungsanlagen erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben, wobei keinerlei Benachteiligung von Anlagen auf Basis erneuerbarer Energie gegeben ist. Der Ablauf der Förderung einer Ökostromanlage kann in drei Schritte unterteilt werden. 1. Elektrizitätsrechtliche Bewilligung Stromerzeugungsanlagen müssen als solche grundsätzlich elektrizitätsrechtlich bewilligt werden. Grundlagen dafür sind das ElWOG (BGBl. I Nr. 110/2010 idgF) und die jeweiligen Ausführungsgesetze der Bundesländer. Im Einzelfall können unterschiedliche Genehmigun- gen vorzulegen sein: wie etwa elektrizitätsrechtliche Bewilligung, Betriebsanlagenbe- scheid, baurechtlicher Bescheid, wasserrechtliche Bewilligung, forstrechtliche Bewilligung, abfallwirtschaftsrechtliche Bewilligung, Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bescheid). 21
2. Anerkennung als Ökostromanlage Eine Ökostromanlage muss vom Landeshauptmann jenes Bundeslandes, in dem die Anlage errichtet werden soll, als solche anerkannt werden (Anerkennung von Anlagen gemäß § 7 ÖSG 2012 idgF). Durch die Novelle des Ökostromgesetzes 2012 ist ab 2018 nur noch die Anerkennung von rohstoffabhängigen Anlagen (feste und flüssige Biomasse, Biogas) als Ökostromanlagen durch den Landeshauptmann vorgesehen. Für Photovoltaikanlagen, Kleinwasserkraftanlagen und Windkraftanlagen ergeben sich dadurch administrative Er- leichterungen. 3. Förderantrag an die OeMAG (Ökostromabwicklungsstelle) Eine Möglichkeit der Förderung von Ökostromanlagen ist im Rahmen der finanziellen Mög- lichkeiten mittels Einspeisetarifen über die OeMAG gegeben, die sowohl für roh-stoffab- hängige als auch für rohstoffunabhängige Technologien in Anspruch genommen werden kann. Ausnahmen sind Photovoltaikanlagen unter 5 kWp sowie Kleinwasserkraftanlagen über 2 MW - und mittlere Wasserkraftanlagen. Nur die in das öffentliche Netz eingespeiste Energiemenge kann gefördert werden. Dafür ist ein Netzzugangsvertrag mit dem lokalen Netzbetreiber erforderlich. Die Abnahmepflicht der OeMAG ist nur gegeben, wenn die gesamte aus einer Ökostromanlage in das öffentliche Netz abgegebene elektrische Energie in einem, mindestens 12 Kalendermonate dauernden Zeitraum an die Ökostromabwicklungsstelle abgegeben wird und der Betreiber dieser An- lage Mitglied der Ökobilanzgruppe ist. Es werden nur die in das öffentliche Netz eingespeis- ten Ökostrommengen vergütet. Neben der Fördermöglichkeit durch die Vergütung des eingespeisten Ökostroms per Ein- speisetarif gibt es auch die Möglichkeit von Investitionsförderungen und speziellen Länder- förderungen, aber auch gelegentlichen Sonderförderprogrammen des Bundes, vor allem im Rahmen des Klima- und Energiefonds (KLIEN). 2.2 Bitte beschreiben Sie die Maßnahmen zur Übertragung und Verteilung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen und zur Verbesserung des Rahmens bzw. der Regeln für die Übernahme und Teilung der Netzan- schluss- und Netzverstärkungskosten (Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe f der Richtlinie 2009/28/EG). Generell ist darauf zu verweisen, dass es in Bezug auf Anschluss von Anlagen zur Strom- erzeugung aus erneuerbarer Energie an Leitungsanlagen und der Weiterleitung dieser Energie keine Unterschiede zu Anlagen auf Basis anderer Energieformen gibt. Übertragung und Ver- Aufgabe und Verpflichtung der Netzbetreiber ist es, Stromerzeugungsanlagen gemäß teilung von Strom aus ElWOG und Systemnutzungsentgelte-Verordnung (E-Control, SNE-VO) sowie unter Be- erneuerbaren Energie- rücksichtigung der technischen und organisatorischen Regeln für Betreiber und Benutzer quellen von Netzen (TOR), welche seitens der Regulierungsbehörde für Strom und Gas, der E- Control Austria, definiert werden, an die Netze anzuschließen. Zu den Pflichten der Netz- betreiber gemäß ElWOG zählt, die Versorgung der Abnehmer zu gewährleisten. Übertra- gungs- und Verteilernetzbetreiber haben die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen und in ihre regelmäßigen Netzplanungen zu integrieren. Dem Grundsatz der Nichtdiskri- minierung im Bereich der Elektrizitätsnetze wird durch die gesetzlichen Vorgaben vollin- haltlich Rechnung getragen. 22
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