Umweltbericht - Universitätsstadt Garching

 
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Umweltbericht - Universitätsstadt Garching
Universitätsstadt Garching

Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 171
„Kommunikationszone“

für den Bereich zwischen
südlich Ludwig-Prandtl-Straße,
westlich der Geothermie-Heizzentrale der Energie-Wende-Garching,
nördlich Brauneckweg / Untere Straßäcker
und
östlich Freisinger Landstraße (St2350).

Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 120 „Untere Straßäcker“
und des Bebauungsplans Nr. 97 „Am Riemerfeld Nr. 2“

Umweltbericht

Datum:       13.04.2021

Verfasser:   Keller Damm Kollegen GmbH
             Landschaftsarchitekten Stadtplaner
             Lothstr. 19, 80797 München
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Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht                 2

Inhaltsverzeichnis

1     Einleitung _____________________________________________________________ 3
    1.1.      Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes _ 3
    1.2.      Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten
              Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung ____________________ 5
2     Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ______________________ 7
    2.1       Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen
              Umweltzustandes einschl. der Gebiete, die erheblich beeinflusst werden _____ 7
      2.1.1     Schutzgut Boden __________________________________________________________ 7
      2.1.2     Schutzgut Wasser _________________________________________________________ 9
      2.1.3     Schutzgut Klima/Luft ______________________________________________________ 13
      2.1.4     Schutzgut Tiere und Pflanzen _______________________________________________ 14
      2.1.5     Schutzgut Landschaftsbild __________________________________________________ 18
      2.1.6     Schutzgut Mensch ________________________________________________________ 19
      2.1.7     Schutzgut Kultur- und Sachgüter _____________________________________________ 21
    2.2       Prognose über den Umweltzustand bei Durchführung der Planung _________ 22
      2.2.1     Prognose Schutzgut Boden _________________________________________________ 22
      2.2.2     Prognose Schutzgut Wasser ________________________________________________ 24
      2.2.3     Prognose Schutzgut Klima/Luft ______________________________________________ 27
      2.2.4     Prognose Schutzgut Tiere und Pflanzen _______________________________________ 28
      2.2.5     Prognose Schutzgut Landschaftsbild _________________________________________ 29
      2.2.6     Prognose Schutzgut Mensch ________________________________________________ 30
      2.2.7     Prognose Schutzgut Kultur- und Sachgüter ____________________________________ 33
    2.3       Weitere Belange des Umweltschutzes _________________________________ 34
      2.3.1     Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern _____________________________ 34
      2.3.2     Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt _________ 34
      2.3.3     Weitere Vorhaben mit kumulierenden Wirkungen für die Schutzgüter ________________ 35
      2.3.4     Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf das Klima ___________________________ 35
3     Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der
      Planung ______________________________________________________________ 37
4     Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
      nachteiligen Auswirkungen ______________________________________________ 37
    4.1       Vermeidungsmaßnahmen ___________________________________________ 37
    4.2       Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung ____________________________________ 38
    4.3       CEF-Maßnahmen __________________________________________________ 40
5     Alternative Planungsmöglichkeiten _______________________________________ 40
6     Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und
      Kenntnislücken ________________________________________________________ 41
7     Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ________________________________ 41
8     Zusammenfassung _____________________________________________________ 41
9     Literaturverzeichnis ____________________________________________________ 45
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1    Einleitung
1.1. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes
Das Planungsgebiet befindet sich im Norden der Stadt Garching zwischen der Freisinger Land-
straße (St 2350, ehemalige B11) im Westen, der Ludwig-Prandtl-Straße im Norden, der U-
Bahnlinie U6 im Osten und der Straße „Untere Straßäcker“ bzw. dem Brauneckweg im Süden.
In Nord-Süd-Richtung verlaufen durch das Planungsgebiet die beiden Fuß- und Radwege Rö-
merhofweg und Schrannerweg, der Römerhofweg ist bis zu seinem Anschluss an die Ludwig-
Prandtl-Straße in den Geltungsbereich mit aufgenommen. Das Planungsgebiet hat eine Größe
von insgesamt etwa 29,7 ha.

Abb. 1: Lage des Plangebietes (schwarz schraffiert)
        Kartengrundlage: Topographische Karte (BayernAtlas, Bayerische Vermessungsverwaltung)

Ziel der vorliegenden Planung ist es, eine stärkere Anbindung des Hochschul- und Forschungs-
zentrums an die Stadt Garching zu erreichen und ein differenziertes und attraktives Wohnange-
bot auch für die unterschiedlichen Ansprüche von Studenten, Professoren, Beschäftigten und
Gastwissenschaftlern zu schaffen. Auf der Grundlage des Stadtentwicklungsplanes war für die
„Kommunikationszone“ zwischen dem Hochschul- und Forschungszentrum im Norden und der
Stadt Garching im Süden ein städtebaulicher Masterplan zu entwickeln, der tragfähige Wege
einer ökologisch sowie sozial nachhaltigen Stadtentwicklung aufzeigt und dabei die bestehende
Zäsur durch eine verbesserte Vernetzung zwischen den beiden Stadtteilen überwindet.
Zur Findung eines qualitätsvollen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Gesamtkonzep-
tes wurde für das Planungsgebiet der „Kommunikationszone“ im Jahr 2012 ein begrenzt offener
städtebaulicher Ideen- und Realisierungswettbewerb im kooperativen Verfahren durchgeführt.
Am 24.01.2013 hat der Stadtrat beschlossen, das Konzept des mit dem ersten Preis ausge-
zeichneten Entwurfs der beiden Planungsbüros bgsm Architekten Stadtplaner Partnerschafts-
gesellschaft mbB, München und Keller Damm Roser Landschaftsarchitekten Stadtplaner
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GmbH, München unter Berücksichtigung der Anmerkungen des Preisgerichts dem weiteren Be-
bauungsplanverfahren zu Grunde zu legen.
Mit dem Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 171 „Kommunikationszone“ werden die Voraus-
setzungen zur Entwicklung von neuem Wohnraum für ca. 1.250 Wohneinheiten und ca. 2.800
Einwohner geschaffen. Ziel des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Konzeptes ist die
Schaffung eines lebendigen Stadtquartiers mit großem Wiedererkennungswert sowie attraktiven
Grün- und Freiflächen, die den künftigen Bewohnern eine hohe Wohn- und Lebensqualität bie-
ten. Das soziale Nebeneinander soll durch Wohnungen für verschiedene Bevölkerungs- und
Altersgruppen und ein vielfältiges Angebot an sozialen Infrastruktureinrichtungen gefördert wer-
den. Das Vorhalten von Flächen für soziale und sportliche Infrastruktureinrichtungen und für
Einzelhandelsnutzungen im Zufahrtsbereich zum Stadtquartier soll eine ortsnahe Versorgung
der Wohnbevölkerung sichern und zur Vermeidung von Kfz-Verkehren beitragen.
Die städtebaulichen, grünordnerischen und verkehrlichen Ziele im Detail sind der Begründung
zum Bebauungsplan zu entnehmen.
Im Bebauungsplan ist für die Wohnquartiere eine Festsetzung als „Allgemeines Wohngebiet“
(WA) vorgesehen. Diese eignen sich für die Unterbringung von vielfältigen Nutzungen, wie in-
novative Wohnformen in vielfältigen Bautypologien, studentisches Wohnen sowie Wohnen auf
Zeit für Professoren, Dozenten und Gastwissenschaftler. Büro- und Dienstleistungsangebote
wie auch der Versorgung des Gebietes dienende Läden sind in den allgemeinen Wohngebieten
zulässig.

Folgende Flächen für Gemeinbedarf sind vorgesehen:
Gemeinbedarfsfläche 1:       Sozialen Zwecken dienenden Gebäude und Einrichtungen zur Un-
                             terbringung einer Kindertageseinrichtung sowie von zweckgebun-
                             denem Wohnraum für Betreuungs- und Pflegepersonal.
Gemeinbedarfsfläche 2:       Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen (z.B.
                             Hallenbad).
Gemeinbedarfsfläche 3:       Grundschule, Kindertageseinrichtung, Freizeiteinrichtung als zent-
                             rale Einrichtung für die soziale Infrastruktur.

Die Festsetzungen für die einzelnen Baufelder hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung,
Bauweise etc. sind dem Bebauungsplan zu entnehmen.
Die Erschließung des neuen Quartiers erfolgt über eine neue Anbindung an die Freisinger
Landstraße (Kreisverkehr). Eine Ringstraße erschließt die geplanten Baugebiete und ermöglicht
eine einfache und klare Orientierung. Bestehende Erschließungsstraßen wie die Straße „Untere
Straßäcker“ und der Brauneckweg werden ausschließlich für eine untergeordnete Erschließung
einiger weniger Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser verwendet. Erschließungsflächen, die nur
geringe Verkehrsbelastungen und untergeordnete Erschließungsfunktionen besitzen, werden
als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „verkehrsberuhigter Bereich“ festgesetzt. Zu-
dem werden die bestehenden Fuß- und Radwegeverbindungen insbesondere zwischen der
Stadt Garching und dem Universitätsgelände räumlich in das neue Stadtquartier integriert und
mit weiteren Wegen sinnvoll ergänzt.
Im Zentrum der „Kommunikationszone“ ist ein zentraler Freiraum in Nord-Süd-Richtung vorge-
sehen, welcher als öffentliche Grünfläche festgesetzt wird. Dieser „Grüne Anger“ ermöglicht ei-
ne weitgehend autofreie Verbindung in Nord-Südrichtung für Radfahrer und Fußgänger und
dient zudem als Fläche für die Naherholung für die künftigen Bewohner. Innerhalb des „Grünen
Angers“ sind außerdem mehrere Kinderspielplätze vorgesehen, die im Bebauungsplan jedoch
noch nicht exakt verortet sind. In West-Ost-Richtung sind Verbindungen in die vorhandenen
Quartiere bzw. in die freie Landschaft geplant.
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1.2. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten
     Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung
Neben den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, wie dem Baugesetzbuch, den Naturschutz-
gesetzen, Abfall-, Boden- und Wassergesetzgebung sowie den Gesetzen zum Immissions-
schutz sind auch untergeordnete Regelwerke (DIN-Normen etc.) zu berücksichtigen.
Gemäß dem Regionalplan der Region München liegt das Planungsgebiet in einem Bereich, der
für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommt (gem. B II Ziel 2.3). Der Lenkung der
Siedlungsentwicklung in diesen Bereichen kommt dabei ein besonderes Gewicht zu.
Das östlich des Plangebietes verlaufende Isartal, welches auch als Landschaftsschutzgebiet
ausgewiesen ist, ist im Regionalplan als regionaler Grünzug dargestellt (Karte 2 Siedlung und
Versorgung). Dem Isartal kommt zudem eine Bedeutung als regionales und überörtliches Bio-
topverbundsystem zu. Landschaftliche Vorbehaltsgebiete sind im Bereich des Plangebietes
bzw. in dessen näherem Umfeld nicht ausgewiesen. Regionale Grünzüge oder landschaftliche
Vorbehaltsgebiete werden somit durch das Vorhaben nicht tangiert.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) aus dem Jahr 2003 ist das Plangebiet überwie-
gend als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der nordwestliche Teil des Plangebietes ist
im FNP als Grünfläche (Friedhof, Spielplatz) dargestellt, das bisherige Umspannwerk als Fläche
für Versorgungsanlagen. Nördlich der 110-KV-Leitung, welche von dem bisherigen Umspann-
werk nach Südosten führt, ist im rechtswirksamen FNP ein Sondergebiet „Hochschul- und For-
schungsbereich“ ausgewiesen.
Am 25.07.2019 erfolgte durch den Stadtrat der Feststellungsbeschluss zur Flächennutzungs-
planänderung. Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan stellt im Grundsatz
die aktuelle und durch den Bebauungsplan konkretisierte Entwicklung der Kommunikationszone
dar.

Für die Ermittlung der Auswirkungen des Vorhabens auf die einzelnen Schutzgüter wurde auf
bestehende Datengrundlagen zurückgegriffen. Ausgewertet wurden insbesondere das Bayeri-
sche Fachinformationssystem Naturschutz (FIN-Web), der UmweltAtlas des Bayerischen Lan-
desamtes für Umwelt sowie das Arten- und Biotopschutzprogramm für den Landkreis München
(ABSP).
Die im ABSP vorgeschlagenen Maßnahmen konzentrieren sich vor allem auf die Schwerpunkt-
gebiete des Naturschutzes, insbesondere das „Untere Isartal“ und die „Heidelandschaft mit
Hart- und Lohwäldern im Münchner Norden“. Diese beiden Gebiete werden gemäß dem ABSP
als „Lebensraumkomplexe mit landesweiter Bedeutung“ eingestuft. Für den Geltungsbereich
des Bebauungsplanes selbst sieht das ABSP keine Maßnahmen vor. Südlich des Hochschul-
und Forschungszentrums ist jedoch im ABSP ein Vernetzungskorridor zum „Erhalt und zur Ver-
besserung der weiträumigen Vernetzungsfunktion des Isar-Grünzuges“ dargestellt. Darüber
hinaus enthält das ABSP Vorschläge zur „Durchführung biotopverbessernder Maßnahmen“ an
den östlich des Plangebietes verlaufenden Fließgewässern (Garchinger Mühlbach und Neben-
gewässer).
Zur Beurteilung der Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen wurde eine spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erstellt (Büro für Landschaftsökologie 2021), deren Ergeb-
nisse in den Umweltbericht eingearbeitet wurden.
Die bestehenden und prognostizierten Verkehrslärmbelastungen und die daraus abzuleitenden
Lärmschutzmaßnahmen wurden im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung (Steger &
Partner 2019) näher beleuchtet. Dabei wurden auch die vom Heizkraftwerk der TU München
ausgehenden Geräuschbelastungen sowie das neu errichtete Umspannwerk der E.ON Bayern
sowie das Geothermieheizwerk der Energiewende Garching GmbH berücksichtigt. Zum Neubau
des Umspannwerks der E.ON Bayern liegt außerdem eine Beurteilung elektromagnetischer
Felder gemäß 26. BImSchV sowie eine Schalltechnische Immissionsprognose vor (Müller-BBM
2014a und 2014b).
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Bei der Beurteilung möglicher Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser wurde der
Geotechnische Bericht zum Neubau eines Kinderhauses mit Tiefgarage an der Straße Untere
Straßäcker (gbm 2015) berücksichtigt. Zudem wurde zum Bebauungsplan Nr. 171 ein Hydroge-
ologisches Gutachten erstellt, das die möglichen Auswirkungen auf das Grundwasser näher
beleuchtet (Wagerer GeoConsult 2018). Darüber hinaus liegen verschiedene Baugrund- und
Altlastenuntersuchungen für die einzelnen Teilbereiche des Planungsgebietes vor. Diese ent-
halten z. T. auch Aussagen zu Kampfmitteln / Kriegseinwirkungen.
Die für die Erstellung des Umweltberichtes herangezogenen Gutachten sind dem Literaturver-
zeichnis zu entnehmen.
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2    Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzu-
    standes einschl. der Gebiete, die erheblich beeinflusst werden
Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern werden in den Beschreibungen der
jeweiligen Schutzgüter behandelt.

2.1.1 Schutzgut Boden
Das Planungsgebiet liegt im Mittel auf einer Höhe von etwa 478,0 m ü. NN. Das Gelände fällt
von ca. 479,5 m ü. NN im Süden und Südwesten auf ca. 476,0 m ü. NN im Nordosten ab. Im
Nordwesten des Plangebietes sind lineare wallartige Aufschüttungen vorhanden, die nach Nor-
den Richtung Heizkraftwerk und Feuerwehr der TU München eine Höhe von bis zu 482,5 m ü.
NN erreichen.
Das Plangebiet liegt im Übergangsbereich zwischen den Naturräumen „Münchner Ebene“ und
„Mittleres Isartal“. Den Untergrund bilden tertiäre Schichten, die eine durchschnittliche Mächtig-
keit von 2.000 – 3.000 m aufweisen. Das sog. „tertiäre Molassebecken“ ist mit tertiärem und
quartärem Abtragungsmaterial der Alpen gefüllt. Die oberen Schichten bestehen überwiegend
aus glazialen Sedimenten.
Gemäß der Übersichtsbodenkarte 1:25.000 (Quelle: UmweltAtlas Bayern) herrschen im westli-
chen Teil des Plangebietes (westlich des ehemaligen Umspannwerks) humusreiche Ackerpa-
rarendzinen aus Carbonatsand- bis Carbonatschluffkies vor (Niederterrassen- und Spätglazial-
terrassenschotter, würmeiszeitlich). Diese können örtlich eine flache Deckschicht aus Lehm
aufweisen.
Im zentralen Teil des Plangebietes (ehemaliges Umspannwerk und Bereich östlich des Römer-
hofweges) dominieren Pararendzinen aus flachem kiesführendem Carbonatlehm (Flußmergel
oder Schwemmsediment) über Carbonatsand- bis Carbonatschluffkies (Postglazialterrassen-
schotter).
Im östlichen Teil des Plangebietes (Bereich Schrannerweg und östlich Schrannerweg) kommt
als Bodentyp fast ausschließlich Kalkpaternia aus Carbonatsand bis Carbonatschluff und/über
Carbonatsandkies vor (Auensedimente).
Das Plangebiet wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich intensiv genutzt (Acker). Im westli-
chen Teil des Plangebietes befand sich zum Zeitpunkt der Bestandserfdassung ein Umspann-
werk der E.ON Bayern mit teilweise versiegelten Flächen (Gebäude, Fahrwege, Punktfunda-
mente). Daran schließen im Westen lineare wallartige Aufschüttungen an, bei denen es sich
vermutlich um Aushubmaterial aus früheren Baumaßnahmen handelt. Der Römerhofweg sowie
der Verbindungsweg zum Schrannerweg im Norden des Plangebietes sind asphaltiert. Die übri-
gen landwirtschaftlichen Wege im Plangebiet sind als Kieswege ausgebildet, der Schrannerweg
ist als Fuß- und Radweg mit einem wassergebundenen Belag befestigt.
Im Bereich der versiegelten und befestigten Flächen sind die Bodenfunktionen gegenüber dem
natürlichen Zustand stark eingeschränkt. Auch im Bereich der landwirtschaftlich genutzten Flä-
chen sind die Böden anthropogen überprägt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Böden
im Bereich der Ackerflächen mit Ausnahme der oberen 30 cm (Pflugsohle) noch einen weitge-
hend natürlichen Bodenaufbau besitzen. Mit der Nutzung als Ackerfläche sind jedoch in der
Regel Schadstoff- und Nitrateinträge durch Spritzmittel und Düngung verbunden.
Gemäß der Bodenschätzungsübersichtskarte 1:25.000 handelt es sich um Ackerstandorte mit
durchschnittlichen Erzeugungsbedingungen (Quelle: UmweltAtlas des LfU).

Altlasten
Im Norden des Planungsgebiets, südlich der Speicherbibliothek am Schrannerweg (Flur-Nr.
1869 TF, Gemarkung Garching) befindet sich eine Altlastenverdachtsfläche, welche teilweise
innerhalb des Plangebietes liegt. Dabei handelt es sich um eine verfüllte Kiesgrube (Angaben
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von Seiten der Stadt Garching / Umweltamt, Quelle: Historische Recherche). Im Rahmen einer
Orientierenden Untersuchung des Untergrundes (SakostaCAU 2018c) wurden auf dieser Flä-
che erhöhte Chrom-Gehalte sowie geringfügige erhöhte Arsen- und PAK-Gehalte festgestellt.
Diese führen zu einer (vorläufigen) abfallrechtlichen Einstufung in die Zuordnungsklasse >Z2.
Da auch im Grundwasser bzw. im anstehenden Bodenhorizont erhöhte Chromgehalte nachge-
wiesen wurden, wird in diesem Zusammenhang eine entsprechende Grundwasseruntersuchung
sowie die Einrichtung von mehreren Grundwassermessstellen empfohlen (vgl. SakostaCAU
2019).
Im Bereich des (ehemaligen) Umspannwerks (Fl.Nrn. 1884/1 und 1884/168) wurden im Rah-
men einer Historischen und orientierenden Altlastenerkundung (Plan L&K 2012) Belastungen
durch Arsen und PAK an der Geländeoberfläche festgestellt, die wahrscheinlich nutzungsbe-
dingt sind. Im Untergrund der Asphaltflächen wurden vermutlich bereits bei der Anlage durch
die Verwendung kohlenwasserstoffhaltiger Bindemittel entstandene Belastungen erkundet.
Darüber hinaus wurden abfall- als auch umweltrechtlich relevante Belastungen durch PAK und
PCB im Umfeld des Bestandsgebäudes (Fl.Nr. 1884/168) festgestellt. Die vermutlich durch
Handhabungs- und Tropfverluste nur punktuell eingetragenen Belastungen bedingen auch bei
Fortsetzung der bestehenden Nutzung eine weitere Erkundung (vgl. Plan L&K 2012).
Für die Flur-Nr. 1873 besteht gemäß dem Flächennutzungsplan ein Verdacht auf Altlasten
(klärschlammbeschickte Flächen). Die zwischenzeitlich durchgeführte Orientierende Baugrund-
untersuchung (BGU 2018b) zeigt für diese Fläche eine erhebliche Belastung des Oberbodens
mit Schwermetallen, insbesondere Cadmium, welche die frühere Ausbringung von Klärschlamm
belegen und zu einer abfallrechtlichen Einstufung in die Zuordnungsklasse Z2 führen. Ver-
gleichbare Belastungen mit Schwermetallen, insbesondere Cadmium, welche auf die frühere
Ausbringung von Klärschlamm zurückzuführen sind, wurden auch im Bereich der Flurstücke
1864, 1864/1 und 1864/2 festgestellt (Einstufung in Zuordnungsklasse Z2, vgl. BGU 2018a). Im
Rahmen der durchgeführten Bodenuntersuchungen wurde auch im nördlichen Teil des Flur-
stücks 1884/24 eine erhöhte Belastung des Oberbodens mit Cadmium festgestellt. Hier erfolgte
durch die SakostaCAU (2018a) eine vorläufige abfallrechtliche Einstufung in die Zuordnungs-
klasse Z1.2. Geringere Cadmium-Werte wurden auch im Bereich der Flur-Nr. 1862 festgestellt
(Einstufung in Zuordnungsklasse Z1.1, vgl. KDGEO 2018). Bei Flur-Nr. 1865 wurde neben
Cadmium auch Zink in erhöhten Konzentrationen nachgewiesen (Zuordnungsklasse Z1.1, vgl.
SakostaCAU 2018b).
Die festgestellten Bodenbelastungen beschränken sich mit Ausnahme der ehemaligen Kiesgru-
be (Fl.Nr. 1869) auf die oberen Bodenschichten. Die natürlich anstehenden Schotter sind dage-
gen nicht belastet (Zuordnungsklasse Z0).
Im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1853/1, 1863, 1866, 1879/2 und 1880/4 wurden im Rahmen
einer orientierenden Untersuchung des Untergrundes (SakostaCAU 2018c) keine oder nur ge-
ringe Anteile an Fremdbestandteilen (meistens
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im südwestlichen Bereich der Flur-Nr. 1862 eine Reihe von Einschlagstrichtern zu erkennen,
die eventuell von Bordkanonen eines Flugzeugs stammen könnten. Nähere Informationen lie-
gen hierzu jedoch nicht vor. Die Einschlagstrichter wurden im Rahmen der Altlastenuntersu-
chung nicht aufgefunden (vgl. KDGEO 2018).
Kampfmittelsondierungen wurden bislang nur Im Bereich der Bohrpunkte für die Bodenuntersu-
chungen durchgeführt. Alle Ansatzpunkte konnten freigegeben werden. Bezüglich Kampfmitteln
bzw. Kampfmittelresten oder mit belastetem Material verfüllten Bombentrichtern liegen bislang
keine Hinweise vor. Aufgrund der Kriegseinwirkungen im weiteren Umfeld können Kampfmittel-
reste jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
 Bewertung: Gemäß dem Leitfaden zur Eingriffsregelung (BayStMLU 2003) kommt anthro-
  pogen überprägten Böden unter Dauerbewuchs eine mittlere Bedeutung (Kategorie II) im
  Hinblick auf das Schutzgut Boden zu. Befestigte Wegeflächen haben dagegen nur eine ge-
  ringe Bedeutung (Kategorie I), versiegelte Flächen keine Bedeutung für das Schutzgut Bo-
  den.

2.1.2 Schutzgut Wasser
Oberflächengewässer
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine Oberflächengewässer (Still- oder Fließ-
gewässer, Quellen etc). Etwa 220 – 275 m östlich des Planungsgebietes, getrennt durch die
U-Bahn-Trasse in Troglage, verläuft der Wiesäckerbach. Dabei handelt es sich um einen Sei-
tenzweig des Garchinger Mühlbachs, der weiter östlich am Rand der Isaraue verläuft und mit
dem er sich nördlich des Forschungszentrums wieder vereint. Im Bereich des Forschungszent-
rums selbst wurde der Wiesäckerbach großflächig um- und neugestaltet. Die Isar, die etwa 1 –
1,5 km östlich des Plangebietes verläuft, ist als Gewässer I. Ordnung eingestuft und zählt zum
Flussgebiet der Donau.
Gemäß dem UmweltAtlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) befindet sich das
Plangebiet außerhalb von Hochwassergefahrenflächen oder Überschwemmungsgebieten. Der
gesamte östliche Teil des Plangebietes (bis einschließlich des Bereichs um den Schrannerweg)
ist jedoch als „wassersensibler Bereich“ klassifiziert.
Wassersensible Bereiche sind gemäß den Angaben des LfU wie folgt charakterisiert:
  „Diese Gebiete sind durch den Einfluss von Wasser geprägt und werden anhand der Moore, Auen,
  Gleye und Kolluvien abgegrenzt. Sie kennzeichnen den natürlichen Einflussbereich des Wassers,
  in dem es durch Hochwasser an Flüssen und Bächen, Wasserabfluss in Trockentälern oder hoch
  anstehendes Grundwasser zu Überschwemmungen und Überspülungen kommen kann. Im Unter-
  schied zu den Hochwassergefahrenflächen kann bei diesen Flächen keine definierte Jährlichkeit
  des Abflusses angegeben werden.
  Die wassersensiblen Bereiche werden auf der Grundlage der Übersichtsbodenkarte im Maßstab
  1:25.000 erarbeitet. An Gewässern ohne Informationen zu Hochwassergefahren und Hochwasser-
  risiken kann der wassersensible Bereich dabei helfen, das Hochwasserrisiko einzuschätzen.“

Die Darstellung als „wassersensibler Bereich“ ist im vorliegenden Fall vermutlich auf die Lage
im ehemaligen Auebereich der Isar zurückzuführen. Ein Überflutungsrisiko besteht gemäß dem
aktuellen Kenntnisstand nicht. Nach anhaltenden Regenperioden bzw. Starkregenereignissen
oder Hochwasserereignissen an der Isar muss jedoch grundsätzlich mit dem Auftreten von
Schichtwässern bzw. dem Anstieg des Grundwasserniveaus gerechnet werden (vgl. Geotechni-
scher Bericht, gbm 2015).

Grundwasser
Zur Bewertung der hydrogeologischen Verhältnisse wurde zum Bebauungsplan Nr. 171 „Kom-
munikationszone“ ein Hydrogeologisches Gutachten erstellt (Wagerer GeoConsult 2018). Im
Zuge der Untersuchungen wurden auch entsprechende Bohrungen durchgeführt und neben der
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bereits vorhandenen Messstelle GWM1 vier neue Grundwassermessstellen (Gar02 bis Gar05)
eingerichtet (vgl. Abb. 2).

Im Rahmen des Hydrogeologischen Gutachtens (Wagerer GeoConsult 2018) wurden für den
Bereich des Planungsgebietes folgende mittlere Grundwasserhöhen ermittelt:
- im Südosten des Plangebietes (Grundwassermessstelle Gar05):                474,20 m ü. NN
- im Westen des Plangebietes (Grundwassermessstelle GWM1):                   473,06 m ü. NN
- im Nordwesten des Plangebietes (Grundwassermessstelle Gar02):              472,32 m ü. NN
- im Nordosten des Plangebietes (Flur-Nr. 1867, Schacht SCH01):              472,52 m ü. NN

                         Gar02

              GWM1
                                     Gar03

                                                                     Gar04

                                                             Gar05

Abb. 2: Isolinienplan der Grundwasserhöhen bei HHW (rote Linien), bei MW (blaue Linien) und bei NW
        (grüne Linien). Eingetragen ist außerdem die Lage der bestehenden Grundwassermessstelle
        GWM1 sowie der neu eingerichteten Grundwassermessstellen Gar02 – Gar05 (Kartendarstel-
        lung aus dem Hydrogeologischen Gutachten, Anlage 8.2, Wagerer GeoConsult 2018)

Bei Niedrigwasser liegen die Grundwasserhöhen zwischen 474,0 m ü. NN im Südosten des
Geltungsbereichs (Messstelle Gar05) und etwa 471,5 - 471,8 m ü. NN an der nördlichen Grenze
des Planungsgebietes.
Zur Abschätzung der HHW-Situation im Baugebiet wurden folgende Höchstwasserstände ermit-
telt: An der südlichen Grenze des Geltungsbereichs (südwestlich Gar05) ist von einem Höchst-
grundwasserstand von 476 m ü. NN auszugehen, an der westlichen Grenze des Plangebietes
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(bei GWM1) wurde ein Wert von 474,5 m ü. NN ermittelt. An der nördlichen Grenze liegt der
Höchstgrundwasserstand bei 473,7 m ü. NN im Westen und 473,9 m ü. NN im Osten.
Aus den konstruierten Grundwassergleichenplänen und dem Digitalen Geländemodell wurde
der Grundwasserflurabstand bei NW, MW und HHW ermittelt (vgl. Wagerer GeoConsult 2018).
Bei MW wurden für den östlichen Teil des Geltungsbereichs (östlich des Schrannerwegs)
Grundwasserflurabstände von 3,5 - 4 m ermittelt. Im zentralen Teil, zwischen Römerhofweg und
Schrannerweg, dominieren mittlere Grundwasserflurabstände von 4 bis 5 m. Im Bereich des
(ehemaligen) Umspannwerks liegen die Werte bei 4,5 - 5 m, westlich davon höher bei 5 - 6 m.
Westlich des Umspannwerkes wurden Flurabstände bis 8 m ermittelt, diese sind allerdings auf
die künstlichen Aufschüttungen im Nordwesten des Plangebietes zurückzuführen. Aufgrund des
geplanten Rückbaus der Wälle sind diese Extremwerte nicht relevant.

Abb. 3: Isolinienplan der Grundwasser-Flurabstände bei HHW (Kartendarstellung aus dem Hydrogeologi-
        schen Gutachten, Anlage 10.3, Wagerer GeoConsult 2018)

Bei HHW wurde im Südosten des Plangebietes ein minimaler Grundwasserflurabstand von nur
1,5 m ermittelt (auf Höhe der Grundwassermessstelle Gar05), ansonsten sind im östlichen Teil
des Geltungsbereichs bis zum Römerhofweg Flurabstände von 2 bis 3 m bei HHW anzuneh-
men. Am (ehemaligen) Umspannwerk sind Werte von 3 - 3,5 m zu erwarten, westlich davon 3,5
bis 5 m.
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Gemäß dem Geotechnischen Bericht zum Neubau eines Kinderhauses mit Tiefgarage an der
Straße „Untere Straßäcker (gbm 2015) können die Grundwasserstände im Untersuchungsge-
biet kleinräumig wechseln:
  „Das Untersuchungsgebiet liegt im unmittelbaren Übergangsbereich zwischen den tertiären Sedi-
  menten der Oberen Süßwassermolasse und quartären Isarschottern. Da die Basis des obersten
  Grundwasserstockwerks zumeist durch tertiäre Sedimente gebildet wird, spielt in dem Übergangs-
  bereich die durch die Schotter überdeckte ehemalige Topographie der Tertiärsedimente eine ent-
  scheidende Rolle: in mit Schottern aufgefüllten Vertiefungen sind Grundwasservorkommen vor-
  handen, in ebenfalls von Schottern überdeckten früheren Erhebungen nicht. Entsprechend bilden
  sich in diesem Übergangsbereich lokal sehr unterschiedliche und schwankende Grundwasserhori-
  zonte aus. Zusätzlich können Schicht-/Stauwasserhorizonte im Bereich von gut wasserdurchlässi-
  gen Zwischenlagen, bzw. oberhalb von Schlufflinsen auftreten.“

Der Grundwasserleiter ist das Quartär bzw. die quartären Schotter. Das Grundwasser strömt in
der Südhälfte des Untersuchungsgebiets großräumig in nordöstliche Richtung; wenig nördlich
des Plangebietes dreht die Fließrichtung auf Nord. Die Quartärbasis liegt gemäß Wagerer Geo-
Consult (2018) in der Westhälfte des Plangebietes zwischen etwa 471 m ü. NN im Süden und
469,5 m ü. NN im Norden; bezogen auf die Geländeoberfläche entspricht dies - unter Vernach-
lässigung des noch bestehenden Walles im Norden - ca. 6 - 7 m unter der Geländeoberkante
(GOK). Im Südosten des Geltungsbereichs befindet sich die Quartärbasis bei etwa 474 m ü. NN
(= 4 m unter GOK), im Nordosten bei etwa 470 m ü. NN (= 7 m unter GOK).
Die trennende Schicht zwischen dem Quartär und der Oberen Süßwassermolasse darf nach
Auskunft des WWA München keinesfalls durchstoßen werden, da es ansonsten zu einer Vermi-
schung des bereits verunreinigten Quartärgrundwassers mit dem zu schützenden tertiären Tief-
engrundwasser kommen könnte. Angaben zur Mächtigkeit der relevanten Trennschicht im Be-
reich des Plangebietes liegen nicht vor.
Die im Gebiet vorkommenden fluvioglazialen Ablagerungen (Schmelzwasserschotter) und quar-
tären Flussschotter werden als ergiebige Poren-Grundwasserleiter mit hohen bis sehr hohen
Durchlässigkeiten klassifiziert (Quelle: UmweltAtlas des LfU). Auch gemäß der Baugrunderkun-
dung zum Neubau eines Kinderhauses mit Tiefgarage an der Straße „Untere Straßäcker“ (gbm
2015) sind die anstehenden Böden als „sehr stark bis stark durchlässig“ einzustufen. Eine Ver-
sickerung von Niederschlagswasser in die Schicht des Würmschotters ist somit grundsätzlich
möglich.
Da keine schützenden Deckschichten den Aquifer überlagern, ist die Empfindlichkeit des
Grundwassers gegenüber möglichen Schadstoffeinträgen als hoch einzustufen. Im näheren
Umgriff des Planungsgebietes befinden sich keine Trinkwasserschutzgebiete, so dass davon
auszugehen ist, dass das oberste Grundwasserstockwerk für die Trinkwassergewinnung nicht
von Bedeutung ist. Gemäß den Recherchen von Wagerer GeoConsult (2018) liegen im relevan-
ten Umgriff des Vorhabens eine Reihe von Grundwassernutzungen. Das Grundwasser wird hier
vor allem zu Kühlzwecken und für den Betrieb von Wärmepumpen genutzt, insbesondere im
Bereich des Hochschul- und Forschungszentrums Garching-Nord.
Im Bereich des Plangebietes wurden im Rahmen von Bodenuntersuchungen partiell mit Schad-
stoffen belastete Böden festgestellt (vgl. Kap. 2.1.1). Negative Auswirkungen auf das Grund-
wasser durch vorhandene Bodenverunreinigungen können jedoch weitgehend ausgeschlossen
werden. Lediglich im Bereich einer verfüllten Kiesgrube im Norden des Planungsgebiets (Flur-
Nr. 1869 TF, Gemarkung Garching), wurden erhöhte Chrom-Gehalte festgestellt, die bis in das
Grundwasser bzw. in den anstehenden Bodenhorizont reichen. Von Seiten des Gutachters wird
für diese Fläche eine entsprechende Grundwasseruntersuchung sowie die Einrichtung von
mehreren Grundwassermessstellen empfohlen (vgl. SakostaCAU 2019).

 Bewertung: Gemäß den Vorgaben des Leitfadens zur Eingriffsregelung (BayStMLU 2003)
  ist das Gebiet hinsichtlich des Grundwassers der Kategorie II zuzuordnen (mittlere Bedeu-
  tung für das Schutzgut Wasser). Versiegelten Flächen kommt dagegen keine Bedeutung im
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   Hinblick auf das Grundwasser zu. Im Hinblick auf Oberflächengewässer hat das Plangebiet
   keine Bedeutung.

2.1.3 Schutzgut Klima/Luft
Das Stadtgebiet Garching gehört großklimatisch zum Alpenvorland. Dementsprechend werden
die klimatischen Verhältnisse im Gebiet auch durch die Stauwirkung der Alpenkette und die für
das Alpenvorland typischen Föhnwinde beeinflusst.
Die Jahresdurchschnittstemperatur beträgt 7-8° C, die durchschnittliche Jahresniederschlags-
menge liegt bei 850 - 950 mm. Die häufigsten Windrichtungen sind Südwest, West, Nordwest,
Nordost (in der Reihenfolge der Nennung). Das Gebiet ist durch eine besondere Spätfrostge-
fährdung gekennzeichnet. Starke Spätfröste können bis Mitte Mai auftreten.
Den derzeit landwirtschaftlich genutzten, offenen Flächen des Planungsgebietes kommt eine
allgemeine Bedeutung für die Kaltluftentstehung zu. Aufgrund des bestehenden Gefälles fließt
die Kaltluft überwiegend in östlicher und nordöstlicher Richtung ab. Dem Plangebiet kommt so-
mit eine gewisse Bedeutung für die Kaltluftzufuhr in den nordöstlich gelegenen Bereich des
Hochschul- und Forschungszentrums zu.
Für die südlich und westlich angrenzenden Wohngebiete hat das Plangebiet dagegen keine
wesentliche klimatische Ausgleichsfunktion, da die im Plangebiet entstehende Kaltluft dem Ge-
fälle folgend nach Osten bzw. Nordosten abfließt.
Das ehemalige Umspannwerk im nordwestlichen Teil des Plangebietes hat keine Bedeutung
für die Kaltluftentstehung. Die vorhandenen wallartigen Aufschüttungen westlich des Umspann-
werkes stellen eine Barriere im Hinblick auf den Kaltluftabfluss dar.
Nach derzeitigem Kenntnisstand liegt das Plangebiet außerhalb klimatisch wirksamer Luftaus-
tauschbahnen.

Lufthygiene
Relevant sind im Plangebiet hauptsächlich die Immissionen aus dem Kfz-Verkehr. So ist eine
gewisse Beeinträchtigung der Lufthygiene durch die westlich des Planungsgebietes verlaufende
Freisinger Landstraße (St 2350) anzunehmen. Da jedoch keine Straßenrandbebauung vorhan-
den ist, können Überschreitungen der Grenzwerte der 39. BImSchV ausgeschlossen werden,
da sich die relevanten Schadstoffe (Stickstoffdioxid [NO2] und Feinstaub [PM10 und PM2,5])
schnell verteilen können und dadurch ausreichend verdünnt werden. Durch die etwa 600 m wei-
ter westlich verlaufende Autobahn A9 sind aufgrund der Entfernung allenfalls geringe Auswir-
kungen auf die Lufthygiene des Planungsgebietes anzunehmen.
Größere industrielle Schadstoffquellen sind im Umfeld des Plangebietes nicht bekannt. Bei dem
nördlich des Plangebietes an der Ludwig-Prandtl-Straße gelegenen Heizkraftwerk der TU Mün-
chen handelt es sich um ein Gas-Heizkraftwerk mit vergleichsweise geringen Emissionswerten.
Nähere Angaben hierzu liegen derzeit nicht vor. Östlich des Plangebietes befindet sich das
Geothermieheizwerk der Energiewende Garching GmbH. Neben der Nutzung von Erdwärme
(Geothermie) wird hier gelegentlich auch mit Gas zugeheizt, um Spitzenlasten auszugleichen.
Die damit verbundenen Schadstoffemissionen sind jedoch als äußerst gering einzustufen.
Das Plangebiet wird derzeit überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzt (Ackerflächen).
Durch die Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie die Bodenbearbeitung
kann es zeitlich begrenzt zu erhöhten Luftbelastungen kommen, welche jedoch im üblichen
Rahmen einer landwirtschaftlichen Bodennutzung liegen und zudem auf temporäre Ereignisse
beschränkt sind. 

 Bewertung: Gemäß dem Leitfaden zur Eingriffsregelung (BayStMLU 2003) kommt Flächen
  ohne kleinklimatisch wirksame Luftaustauschbahnen eine geringe Bedeutung (Kategorie I)
  für das Schutzgut Klima und Luft zu.
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2.1.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen
Als potenzielle natürliche Vegetation (PNV) wird für den westlichen Teil des Planungsgebietes
der Waldziest-Eschen-Hainbuchenwald angegeben. Östlich des Römerhofweges besteht die
potenzielle natürliche Vegetation dagegen aus einem Feldulmen-Eschen-Auwald mit Grauerle
im Komplex mit einem Giersch-Bergahorn-Eschenwald (Quelle: FIN-Web des LfU).
Gemäß der Biotopkartierung des LfU befinden sich innerhalb des Geltungsbereiches sowie im
direkten Umfeld des Planungsgebietes keine kartierten Biotope. Das nächstgelegene Biotop ist
der Gewässerlauf des Wiesäckerbachs, der etwa 220 - 275 m östlich des Plangebietes östlich
der U-Bahn-Trasse in nördlicher Richtung verläuft.
Der Bachlauf ist zusammen mit den gewässerbegleitenden Ufergehölzen und Hochstaudenflu-
ren als Biotop Nr. 7736-0080 (Teilfläche -003 östlich des Plangebietes, Teilfläche -002 im Be-
reich des Hochschul- und Forschungszentrums) erfasst. Im Bereich des nördlich anschließen-
den Hochschul- und Forschungsgeländes wurde der Wiesäckerbach großflächig um- und neu-
gestaltet.
Im Planungsgebiet sind keine Schutzgebiete oder andere nach dem Bayerischen Natur-
schutzgesetz geschützten Objekte vorhanden (z. B. Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzge-
biet, Naturdenkmal, geschützter Landschaftsbestandteil etc.).
Das östlich des Plangebietes gelegene Isartal ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen
(Verordnung des Bezirks Oberbayern über den Schutz von Landschaftsteilen entlang der Isar in
den Landkreisen Bad-Tölz-Wolfratshausen, München, Freising und Erding als LSG). Die Gren-
ze des LSG verläuft entlang des Wiesäckerbaches und weist somit einen Abstand von ca. 220 –
275 m zum Plangebiet auf. Der zentrale Bereich des Isartales ist zugleich als Natura 2000-
Gebiet gemeldet (FFH-Gebiet Nr. 7537-301, „Isarauen von Unterföhring bis Landshut“).

                                                                                    LSG

     FFH-Gebiet
     Nr. 7735-371

     NSG

           LSG

                                                                                       FFH-Gebiet
                                                                                       Nr. 7537-301

                                                                        LSG

Abb. 4: Auszug aus dem FIN-Web mit Darstellung der Schutzgebiete. Das Plangebiet ist gelb schraffiert,
Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind hellgrün dargestellt, FFH-Gebiete sind in pink dargestellt. Das FFH-
Gebiet Nr. 7735-371 ist im Bereich des Kartenausschnittes deckungsgleich mit dem Naturschutzgebiet
„Mallertshofer Holz mit Heiden“.

Die Heideflächen und Lohwälder nördlich von München sind ebenfalls als FFH-Gebiet gemeldet
(Nr. 7735-371) und überwiegend als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Das nächstgelegene
Naturschutzgebiet „Mallertshofer Holz mit Heiden“ befindet sich etwa 1 km nordwestlich des
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Plangebietes westlich der Autobahn A9. Das Naturschutzgebiet „Garchinger Heide“ befindet
sich in einer Entfernung von etwa 3 km nördlich des Plangebietes.

Das Plangebiet selbst wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt (Ackerflächen, inten-
siv genutzt). Die das Planungsgebiet querenden Wege sind z.T. asphaltiert, gekiest oder mit
wassergebundenem Belag befestigt.
Im westlichen Teil des Plangebietes westlich des Römerhofweges befand sich zum Zeitpunkt
der Bestandserfassung ein Umspannwerk der E.ON Bayern mit teilweise versiegelten Flächen
(Gebäude, Fahrwege, Punktfundamente). Die zwischen den technischen Einrichtungen gelege-
nen Freiflächen wurden von Grünlandbeständen und Rasenflächen eingenommen, welche nicht
näher klassifiziert werden konnten, da das Gelände eingezäunt und nicht zugänglich war. Das
(ehemalige) Umspannwerk ist mit einem Gehölzstreifen aus heimischen Bäumen und Sträu-
chern eingegrünt, u.a. Feld-Ahorn, Vogel-Kirsche, Hasel, Schlehe etc.. Im Westen schließen an
das Gelände lineare wallartige Aufschüttungen an, auf denen sich nährstoffreiche Brachflächen
entwickelt haben (überwiegend Brennesselbestände und artenarme Altgrasfluren), partiell mit
bereits fortgeschrittener Gehölzsukzession.

Abb. 5: Blick auf das Plangebiet von Südosten      Abb. 6: Schrannerweg mit angrenzenden Acker-
nach Nordwesten                                    flächen, Blick nach Norden in Richtung Hoch-
                                                   schul- und Forschungszentrum

Abb. 7: Ackerflächen im Südosten des Plangebie-    Abb. 8: Ackerflächen im Südosten des Plangebie-
tes, Blick nach Süden zu dem Neubaugebiet am       tes, Blick nach Westen zu dem Wohngebiet am
Brauneckweg                                        Lusenweg
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Abb. 9: Ehemaliges Umspannwerk am Römer-           Abb. 10: Wallartige Aufschüttungen östlich des
hofweg                                             ehemaligen Umspannwerkes mit artenarmen Alt-
                                                   grasfluren, Brennesselbeständen und Gehölzen

Südlich des (ehemaligen) Umspannwerks im Übergangsbereich zu dem Studentenwohnheim
an der Straße „Untere Straßäcker“ befindet sich eine Rasenfläche, die randlich als Stellplatzflä-
che für PKW’s genutzt wird. Die Fläche zwischen Umspannwerk und Freisinger Landstraße wird
als Ackerfläche bewirtschaftet. Im Süden schließt an die Ackerfläche eine junge, nährstoffreiche
Brachfläche an, bei der es sich vermutlich um eine ehemalige Lagerfläche für Bodenaushub
handelt.

Artenschutz
Im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) wurde das Plangebiet hin-
sichtlich potenziell vorkommender artenschutzrechtlich relevanter Tier- und Pflanzenarten un-
tersucht (Büro für Landschaftsökologie 2021). Darin wurden die Artengruppen Fledermäuse,
Reptilien und Vögel für das Plangebiet als artenschutzrechtlich relevant eingestuft.

Fledermäuse
Gemäß der saP überwiegen im Untersuchungsgebiet fledermausfeindliche Lebensräume
(Äcker), die nur eine untergeordnete Bedeutung als Jagdrevier weniger Fledermausarten ha-
ben.
Im Untersuchungsgebiet können potenziell folgende Fledermausarten vorkommen:

Abendsegler
Braunes Langohr
Breitflügelfledermaus
Graues Langohr
Große Bartfledermaus
Großes Mausohr
Kleine Bartfledermaus
Mückenfledermaus
Nordfledermaus
Rauhautfledermaus
Wasserfledermaus
Weißrandfledermaus
Zweifarbfledermaus
Zwergfledermaus

Von den aufgeführten Fledermausarten nutzen der Große Abendsegler, die Rauhautfledermaus
und meist auch die Große Bartfledermaus überwiegend Quartiere in Bäumen, die anderen Ar-
ten bevorzugen Quartiere in und an Gebäuden.
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Im Mai 2017 wurde eine Untersuchung der Fledermäuse im Bereich des (ehemaligen) Um-
spannwerks durchgeführt, da Vorkommen von Fledermausquartieren unter den Flachdächern
der Gebäude grundsätzlich möglich sind. Diese kommt zu folgendem Ergebnis (vgl. saP, Büro
für Landschaftsökologie 2021):

„Einzelne Fledermäuse jagten beständig entlang der Baumhecken südlich und westlich des Gebäudes.
Regelmäßig flogen die Tiere auch das Gebäude an. Hier machten sie Jagd auf an den Wänden sitzende
Insekten. Ein Ein- oder Ausflug unter die Attika konnte nicht festgestellt werden.
Aufgrund dieser Ergebnisse kann davon ausgegangen werden, dass sich in und an den Gebäuden auf
dem Gelände des Umspannwerkes keine Fledermausquartiere befinden.“

Bei den Reptilien ist die Zauneidechse die einzige Art, die im Plangebiet potenziell vorkommen
könnte. Bei den Bestandsaufnahmen wurden keine Zauneidechsen gefunden. Trotzdem kön-
nen Vorkommen innerhalb des Plangebietes nicht sicher ausgeschlossen werden. In der saP
wird die Lebensraumeignung des Plangebietes für die Zauneidechse wie folgt beschrieben (vgl.
Büro für Landschaftsökologie 2021):
„Es gibt im Untersuchungsgebiet einige Flächen, die aufgrund ihrer Struktur gut als Lebensraum für die
Zauneidechse geeignet sind. Diese liegen aber zwischen landwirtschaftlich genutzten Flächen, Straßen
und bebauten Grundstücken mit nur kleinen Hausgärten. Äcker, stark befahrene Verkehrswege und dicht
bebaute Wohnsiedlungen sind für Zauneidechsen nur schwer durchwanderbar. Deshalb sind diese Le-
bensräume für Zauneidechsen, die im weiteren Umfeld – z.B. an den Isardämmen oder an breiten Wald-
rändern im Isarauwald – vorkommen bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind, nur sehr
schwer erreichbar. Als eigenständiger Lebensraum für eine isolierte Population sind diese Flächen zu
klein und wohl auch durch die üblichen Probleme in und im Umfeld von Siedlungsgebieten – Verluste
durch Straßenverkehr, hoher Feinddruck durch Katzen – stark beeinträchtigt.“

Im Mai 2017 wurden zwei Begehungen im Bereich des (ehemaligen) Umspannwerkes zur Er-
fassung von Reptilien durchgeführt. Dabei konnten keine Zauneidechsen gefunden werden. Die
saP des Büros für Landschaftsökologie (2021) kommt daher hinsichtlich möglicher Vorkommen
von Zauneidechsen zu folgendem Ergebnis:

„Wenn innerhalb des Umspannwerkes eine größere Population der Zauneidechse vorhanden wäre, wür-
de diese auch in das Umfeld ausstrahlen und einzelne Tiere wären dann wahrscheinlich bei der Be-
standsaufnahme schon im Jahr 2013 gefunden worden. Auch wenn gewisse Unsicherheiten bestehen,
kann wohl davon ausgegangen werden, dass im Bereich des Umspannwerkes keine Zauneidechsen vor-
kommen.“

Für die Erstellung der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) erfolgte im Jahr 2013
eine Bestandsaufnahme der im Gebiet vorkommenden Vogelarten. Zudem wurde der Bayeri-
sche Brutvogelatlas ausgewertet. Im Plangebiet wurden insgesamt 38 (Brut-)Vogelarten festge-
stellt. Dabei handelt es sich überwiegend um häufige und ungefährdete Arten. Als prüfungsrele-
vante Vogelarten wurden gemäß saP die Arten Rebhuhn, Schafstelze, Feldlerche, Feldsperling,
Goldammer und Klappergrasmücke eingestuft.

Der Feldsperling, die Goldammer und die Klappergrasmücke sind gem. saP als Arten der struk-
turreichen Landschaft mit Gehölzen zu bezeichnen. Der Feldsperling ist über das gesamte Pla-
nungsgebiet und dessen Umfeld verbreitet. Er wurde an vier Stellen als Brutvogel nachgewie-
sen. Er besiedelt sowohl die umliegenden Hausgärten als auch Hecken und Gehölzbestände.
Weitere Brutpaare sind in den umliegenden Siedlungen zu erwarten. Von der Goldammer wur-
den sechs Brutpaare im Planungsgebiet und in dessen Umfeld nachgewiesen. Die Art besiedelt
die Hecken und Gebüschbestände abseits der Hausgärten. Sie benötigt im Umfeld der Gehölz-
bestände offene Feldfluren. Die Klappergrasmücke wurde an zwei Stellen – in einem Hausgar-
ten am Rand des Planungsgebietes und im an das Planungsgebiet angrenzende Hochschul-
und Forschungszentrum nachgewiesen.
Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht           18

Feldlerche, Rebhuhn und Wiesenschafstelze sind als Vogelarten der Agrarlandschaft zu be-
zeichnen. Von der Feldlerche brüteten zwei Paare innerhalb des Plangebietes, bei der Schaf-
stelze und dem Rebhuhn wurde jeweils ein Brutpaar nachgewiesen.

 Bewertung: Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen einschließlich der befestigten
  Wege bieten Tieren und Pflanzen wenig geeignete Lebensräume und weisen gemäß dem
  Leitfaden zur Eingriffsregelung nur eine geringe Bedeutung für dieses Schutzgut auf (Kate-
  gorie I). Trotzdem kommt diesen Flächen eine artenschutzrechtliche Bedeutung als Lebens-
  raum für einige Vogelarten der Agrarlandschaft zu (Feldlerche, Rebhuhn, Wiesenschafstel-
  ze). Die vorhandenen Gehölzbestände im Bereich des (ehemaligen) Umspannwerkes sowie
  die älteren Brachflächen (> 5 Jahre) im Bereich der wallartigen Aufschüttungen haben ge-
  mäß dem Leitfaden zur Eingriffsregelung eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Tiere
  und Pflanzen (Kategorie II). Versiegelten Flächen wie asphaltierten Straßen (Römerhofweg)
  sowie den Gebäuden und sonstigen versiegelten Flächen im Bereich des (ehemaligen) Um-
  spannwerkes ist keine Bedeutung für Pflanzen und Tiere beizumessen (Kat. 0).

2.1.5 Schutzgut Landschaftsbild
Das Landschaftsbild wird im Planungsgebiet vor allem durch die ausgeräumte, strukturarme
Agrarlandschaft bestimmt. Gehölzstrukturen befinden sich lediglich im Randbereich des Um-
spannwerks sowie auf den wallartigen Aufschüttungen im Nordwesten des Plangebietes. Den
nördlichen Abschluss des Plangebietes säumen heckenartige Gehölzstrukturen, welche aber
bereits außerhalb des Plangebietes stocken. Markante Baumbestände außerhalb des Pla-
nungsgebietes befinden sich am nördlichen Siedlungsrand von Garching sowie östlich des
Plangebietes entlang des Wiesäckerbaches sowie im Bereich der Isarauen.
Das Orts- und Landschaftsbild wird außerdem durch die angrenzenden Siedlungsflächen im
Süden sowie das Hochschul- und Forschungszentrum im Norden bestimmt. Die Wohnbebau-
ung im Süden besteht im Bereich des Brauneckweges überwiegend aus Einfamilienhäusern,
ansonsten dominiert Doppel- und Reihenhausbebauung. Im Westen im Bereich der Siedlung
„Untere Straßäcker“ befinden sich auch Geschosswohnungsbauten sowie ein Studentenwohn-
heim.
Nördlich des Plangebietes bis zur Ludwig-Prandtl-Straße befindet sich eine Zone mit unter-
schiedlichen Einrichtungen der technischen Infrastruktur der Technischen Universität (TU) Mün-
chen (Heizzentrale, Feuerwehr, Speicherbibliothek und das Max-Planck-Institut für Quantenop-
tik), umgeben von einer Landschaftsstruktur mit ausgewachsenen Feldhecken. Unmittelbar an
der Ludwig-Prandtl-Straße befindet sich der profilüberragende Meteo-Mast der TU München, in
dem wichtige Klimadaten gesammelt werden.

Abb. 11: Strukturarme Agrarlandschaft ohne glie-   Abb. 12: Strukturarme Agrarlandschaft ohne glie-
dernde Gehölzstrukturen. Im Hintergrund sind die   dernde Gehölzstrukturen. Im Hintergrund ist der
Gebäude des Hochschul- und Forschungszent-         Siedlungsrand von Garching (mit Baumbestand)
rums und der Meteo-Mast der TU erkennbar.          zu erkennen.
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