MARKT KAUFERING BEBAUUNGSPLAN HILTI BEGRÜNDUNG

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MARKT KAUFERING BEBAUUNGSPLAN HILTI BEGRÜNDUNG
MARKT KAUFERING

BEBAUUNGSPLAN
HILTI

BEGRÜNDUNG
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1.      Rahmenbedingungen

1.1    Lage, Größe und Beschaffenheit des Planungsgebietes

        Geltungsbereich im Luftbild (© DOP der Bayerischen Vermessungsverwaltung; o.M.)

        Das Planungsgebiet liegt am südlichen Rand von Kaufering und umfasst
        mit den Flurstücken Fl.Nrn 1525, 1525/3, 1525/15, 1532 (Tfl.), 1536, 1539,
        1539/2, 1585, 1586, 1587, 1587/1, 1589, 1590/2, 1591, 1591/1, 1591/2,
        1593, 1593/2, 1593/3, 1593/4, 2030/3, 2030/7 der Gemarkung Kaufering
        sämtliche Grundstücke auf dem Firmengelände der Firma HILTI Deutsch-
        land.

        Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Westen durch die Augs-
        burger Straße (Kreisstraße LL 20) begrenzt, auf deren westlicher Seite ge-
        mischte Bebauung und Wohnbebauung anschließen. Im unmittelbaren
        südwestlichen Anschluss liegt ein einzelnes mit einem Wohnhaus bebautes,
        jedoch als gewerbliche Baufläche ausgewiesenes, Grundstück. Im Norden
        bildet die Hiltistraße mit Wohnbebauung auf der Nordseite die Grenze des
        Planungsgebietes, südlich der Bahndamm der Linie München-Buchloe,
        während im Osten Richtung Lech die freie Landschaft anschließt.

        Das Planungsgebiet hat mit einer maximalen Ausdehnung von ca. 840 m in
        ost-westlicher und ca. 220 m in nord-südlicher Richtung eine Größe von ca.
        16,06 ha.

        Es liegt im Bereich der westlichen Lechterrassen und weist etwa in der Mit-
        te des Geltungsbereichs einen Geländesprung von ca. 5 m auf. Beiderseits
        dieser Kante fällt das Gelände jeweils nur leicht in östlicher Richtung. Ins-
        gesamt besteht zwischen dem westlichen und östlichen Rand des Gel-

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tungsbereichs eine Höhenunterschied von ca. 9 m besteht. Eine weitere
        Geländestufe schließt unmittelbar östlich des Geltungsbereichs Richtung
        Lech an.

        Geltungsbereich von Nordwesten (© Schrägluftbild Fa. HILTI)

        Der Umgriff ist mit Verwaltungs-, Vertriebs- und Fertigungsgebäuden groß-
        flächig bebaut. Zusätzlich bestehen im Westen und im Zentrum des Fir-
        mengeländes große Parkierungsflächen.

        Deutlich räumlich wirksamer und erhaltenswerter Gehölzbestand befindet
        sich am Fuß- des Bahndamms sowie vereinzelt entlang der Hiltistraße.
        Nach Osten ist das Gebiet im Bereich der im Besitz des Marktes befindli-
        chen Hangkante durch einen umfangreichen Gehölzbestand eingegrünt.

1.2    Planungsrecht

        Der Umgriff des Bebauungsplanes “Hilti“ ist im Flächennutzungsplan des
        Marktes Kaufering als eingeschränktes Gewerbegebiet GEe gemäß
        § 8 BauNVO ausgewiesen.

        Im Geltungsbereich gelten derzeit die Bebauungspläne “Lechfeldwiesen I“
        (Stand: 8. bzw. 11. Änderung) und “Hilti-Ost“, die durch den neuen Bebau-
        ungsplan “Hilti“ ersetzt werden.

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Auszug Flächennutzungsplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplans (o.M.)

        Bisherige Bebauungspläne im Geltungsbereich des Bebauungsplans “Hilti“ (o.M.)

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1.3     Verkehr

        Die Erschließung des Planungsgebietes erfolgt von Westen über einen am-
        pelgeregelten Anschluss von der Augsburger Straße (Kreisstraße LL 20 /
        ehemalige Bundesstraße B 17). Zusätzliche untergeordnete Zufahrten liegen
        an der Hiltistraße. Auf dem Firmengelände führt parallel zur Bahnlinie im Sü-
        den eine Werkstraße nach Osten, die im Bereich der Hangkante in der Mitte
        des Planungsgebietes nach Norden und anschließend weiter nach Osten
        verschwenkt.

1.4     Ver- und Entsorgung

        Die Abwasserbeseitigung erfolgt über die vorhandene zentrale Kanalisation
        des Marktes Kaufering.

        Die Wasserversorgung im Planungsgebiet erfolgt über das gemeindliche
        Leitungsnetz.

        Das Gebiet wird von der Lechwerke AG mit Strom versorgt.
        Für das Planungsgebiet ist eine Versorgung mit Nahwärme vorgesehen.

        Die Müllbeseitigung im Markt Kaufering erfolgt durch den Landkreis Lands-
        berg / Lech.

2.      Ziel und Zweck der Planung
        Der Marktgemeinderat hat am 10.12.2014 beschlossen, für das Gelände
        der Fa. HILTI mit den unter 1.1 aufgelisteten Grundstücken ein Verfahren
        zur Aufstellung eines Bebauungsplanes einzuleiten.

        Mit dem neuen Bebauungsplan “Hilti“ sollen aktuelle Bauvorhaben auf dem
        Firmengelände baurechtlich abgesichert und außerdem der planerische
        Spielraum für zukünftige Entwicklungen auf dem Gelände erweitert werden.

        Durch die Neuaufstellung werden die bisher im Umgriff geltenden Bebau-
        ungspläne “Lechfeldwiesen I“ und “Hilti-Ost“ zusammengeführt und nach
        Rechtskraft des neuen Bebauungsplans “Hilti“ in dessen Geltungsbereich
        außer Kraft gesetzt.

        Hierbei werden die aus verschiedenen Zeiten stammenden Festsetzungen
        vereinheitlicht, fortentwickelt und ggf. auf die aktuelle Rechtslage ange-
        passt.

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3.      Planungskonzept

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        Entwurf des Bebauungsplans “Hilti“ (o.M.)

        Der Geltungsbereich wird als eingeschränktes Gewerbegebiet GEe gemäß
        § 8 BauNVO festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung wird einheitlich
        bestimmt über eine Grundflächenzahl von 0,60. Zusätzlich werden Über-
        schreitungen für Nutzungen nach § 19 Abs. 4 BauNVO bis zur Höchstgren-
        ze von 0,80 GRZ zugelassen.

        Durch diese einheitliche Festsetzung wird im westlichen Teilbereich mit
        dem bestehenden Verwaltungsgebäude und Stellplatzflächen die zulässige
        bauliche Dichte erhöht, für den Großteil des Planungsgebiets bleibt sie un-
        verändert.

        Um eine verträgliche Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild errei-
        chen zu können, werden die zulässigen Wandhöhen abgestuft festgesetzt,
        wobei die niedrigeren Wandhöhen zu der angrenzenden gebauten Nach-
        barschaft (20 m nach Westen und Nordwesten, 16 m und 12 m nach Nor-
        den und Nordosten) und zum freien Ortsrand im Osten (12 m) hin, die grö-
        ßeren Wandhöhen im Zentrum und zum Bahndamm hin (25 m, in einem
        kleinen Teilbereich 30 m) zugelassen werden.

        Gegenüber den bisherigen Bebauungsplänen bedeutet dies in weiten Tei-
        len eine Beibehaltung des bisher zulässigen Maßes, in anderen Bereichen
        - insbesondere für den mittleren Bereich des Umgriffs oberhalb der Hang-
        kante - eine Erhöhung.

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Veränderung der zulässigen Wandhöhen
        gegenüber den rechtskräftigen Bebauungsplänen (o.M.)

        Durch die abgestufte Höhenfestsetzung kann jedoch sichergestellt werden,
        dass insbesondere die benachbarte Wohnbebauung durch die zulässigen
        Wandhöhen keine unzulässige Beeinträchtigung erfährt. So sind die vollen
        Abstandsflächen zu der Bebauung auf den jeweils gegenüber liegenden
        Straßenseiten im Westen und Norden durchgehend gewahrt, Einschrän-
        kungen für deren Belichtung und Belüftung somit ausgeschlossen.

        Schemaschnitt Nord-Süd (o.M.)

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Es werden zwei großzügige überbaubare Flächen festgesetzt, die gegen-
        über den bisherigen Bebauungsplänen im wesentlichen leicht geglättet und
        im Nordosten und Osten erweitert werden, so dass eine maximale Flexibili-
        tät für die Bebauung erreicht wird.

4.      Grünordnung und Ausgleichsmaßnahmen
        Der Bebauungsplan sieht einen Erhalt der prägenden Gehölzstrukturen
        insbesondere an der Hiltistraße, Ergänzungspflanzungen in den Randbe-
        reichen und an der zentralen Böschungskante sowie eine Durchgrünung
        von Stellplatzflächen vor. Zu den angrenzenden Straßen im Westen und
        Norden ist eine Eingrünungszone festgesetzt, um die massive Wirkung der
        Gewerbebauten zur Nachbarschaft mindern zu können.

        Die Festsetzungen zur Grünordnung sowie die Ermittlung des durch den
        Eingriff erforderlichen Ausgleichs wurden durch die Landschaftsarchitekten
        Vogl und Kloyer, Weilheim ausgearbeitet. Der Umweltbericht findet sich im
        Anhang zu dieser Begründung.

5.      Immissionsschutz
        Für die Neuaufstellung wurde eine schalltechnische Untersuchung
        (15024_bpl_gew_hilt_gesamt_kfg_gu01_v1) durch das Ingenierbüro Hils
        Consult, Kaufering mit Datum vom 20.05.2015 erarbeitet, deren Ergebnisse
        in die Festsetzungen zum Immissionsschutz eingeflossen sind.

6.      Planinhalt
        Geltungsbereich
        Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 1525,
        1525/3, 1525/15, 1532 (Tfl.), 1536, 1539, 1539/2, 1585, 1586, 1587, 1587/1,
        1589, 1590/2, 1591, 1591/1, 1591/2, 1593, 1593/2, 1593/3, 1593/4, 2030/3,
        2030/7 der Gemarkung Kaufering mit einer Gesamtgröße von ca. 16,06 ha.

        Art der baulichen Nutzung
        Der Geltungsbereich wird als eingeschränktes Gewerbegebiet GEe gemäß
        § 8 BauNVO ausgewiesen.

        Maß der baulichen Nutzung
        Bestimmt durch
        • die Grundflächenzahl GRZ (0,60) gem. § 19 BauNVO (Überschreitung
          für Flächen nach § 19 Abs. 4 BauNVO bis 0,80 zulässig / Es wird fest-
          gesetzt, dass für die Berechnung der Grundflächenzahl das gesamte
          Nettobauland heranzuziehen ist)

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• die maximal zulässige Wandhöhe WH (abgestuft zwischen 12 m und
          30 m)

        Überbaubare Grundstücksfläche
        Bestimmt durch Baugrenzen (§ 23 BauNVO),

        Immissionsschutz (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
        Festsetzung von Emissionskontingenten und zusätzlichen Richtungskon-
        tingenten

        Grünordnung
        Erhalt best. Grünstrukturen, Neupflanzung von Bäumen und Eingrünungs-
        zone (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB)

        Sonstige Festsetzungen
        Zur Höhenlage der Gebäude (§ 9 Abs. 3 Satz 1 BauGB), Gestaltung, ins-
        besondere der Dächer und des Gebäudeäußeren (Art. 91 BayBO), zu offe-
        nen Stellplätzen, zu Solaranlagen auf Dächern.

7.      Flächenbilanz und bauliche Nutzung
          Bruttobauland (Geltungsbereich)
          = Nettobauland (GEe)                                                  16,06 ha          =        100,0 %

8.      Realisierung
8.1     Bodenordnende Maßnahmen

        Sämtliche Grundstücke im Geltungsbereich sind in der Hand der Firmen-
        gruppe HILTI. Bodenordnende Maßnahmen sind deshalb nicht erforderlich.

8.2     Erschließungskosten

        Die Grundstücke im Geltungsbereich sind vollständig erschlossen. Ggf.
        werden bei Neubauten für die leitungsgebundenen Ver- und Entsorgungs-
        einrichtungen die nach den einschlägigen Satzungen zu entrichtenden Bei-
        träge erhoben.

        München, 20. Mai 2015                                  Kaufering, 20. Mai 2015
        Geändert, 29. Juli 2015                                Geändert, 29. Juli 2015

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        Till Fischer, AKFU-Architekten                         Erich Püttner, Erster Bürgermeister

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