Leistungsbeschreibung Beschaffung von Dragon Lizenzen nebst Softwarepflege und Training - für die

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Leistungsbeschreibung Beschaffung von Dragon Lizenzen nebst Softwarepflege und Training - für die
Leistungsbeschreibung
                                                        für die
     Beschaffung von Dragon Lizenzen
     nebst Softwarepflege und Training
                                      Vergabe-Nr. 2020_6001_MDK_WL

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Leistungsbeschreibung für die Beschaffung von Dragon Lizenzen        Stand: 13.02.2020
1     Vorbemerkung............................................................................................................................ 3
2     IST-Situation ............................................................................................................................... 4
3     Soll-Zustand ................................................................................................................................ 4
4     Leistungen .................................................................................................................................. 5
    4.1         Lizenzen Spracherkennung ................................................................................................. 5
      4.1.1            Softwarepflege ........................................................................................................... 5
      4.1.2            Rückkauf / Aufwertung / Erneuerung von Lizenzen................................................... 6
    4.2         Dienstleistung - Training..................................................................................................... 7
      4.2.1            Vor Ort Schulung ........................................................................................................ 7
      4.2.2            Webinare / E-Learning................................................................................................ 7
    4.3         Dienstleistung - Support / Inbetriebnahme ....................................................................... 8
5     Weitere allgemeine Anforderungen .......................................................................................... 9
    5.1         Gewährleistung der Datensicherheit/des Datenschutzes .................................................. 9

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Leistungsbeschreibung für die Beschaffung von Dragon Lizenzen                                                                   Stand: 13.02.2020
1 Vorbemerkung
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen Westfalen-Lippe (nachfolgend
„Auftraggeber“) ist der sozialmedizinische und pflegefachliche Beratungs- und
Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Im gesetzlichen Auftrag
unterstützt er die Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegerischen Fragen. Dafür
führen die Mitarbeiter des MDK Westfalen-Lippe u.a. individuelle Begutachtungen durch.

Der MDK Westfalen-Lippe beabsichtigt eine Vielzahl seiner Mitarbeiter mit der
Spracherkennungssoftware Dragon auszustatten. Auf Basis dieser Leistungsbeschreibung soll für
einen Zeitraum von 48 Monaten die Spracherkennungssoftware nebst Softwarepflege beschafft
werden. Ergänzt wird dies um vor Ort und Online Trainings, sowie Unterstützungsleistungen.

Insgesamt sollen auf Basis diesen Rahmenvertrags somit bis zu 700 Lizenzen beschafft werden
können.

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2 IST-Situation
Der Auftraggeber ist an ca. 30 Standorten in Nordrhein-Westfalen vertreten und beschäftigt
derzeit ca. 1.000 Mitarbeiter. Derzeit sind ca. 200 Mitarbeiter mit einer Spracherkennung von
Dragon ausgestattet. Die Versionen und Softwarestände variieren (siehe Anlage
„Lizenzübersicht“).

Die Software ist jeweils individuell auf den Endgeräten der Nutzer installiert. Es findet bislang
keine zentrale Verwaltung der Installation oder Sicherung der Nutzerprofile statt.

3 Soll-Zustand
Der Auftraggeber möchte die Software seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zentral über das
Software-Center des Microsoft System Center Configuration Managers zur Verfügung stellen.

Die Installation der Software soll im SilentMode ohne weitere Nutzerinteraktion erfolgen. Vom
Nutzer angelerntes Vokabular und hinterlegte Textbausteine sollen zentral gesichert und bei einer
Neuinstallation wieder bereitgestellt werden können.

Die Nutzer verwenden die Software sowohl online als auch offline.

Die Nutzer können auf strukturiertes Online Schulungsmaterial zum Selbststudium / zur
Vertiefung zurückgreifen.

Ein zertifizierter Trainer schult KeyUser des Auftraggebers in der Anwendung, insbesondere unter
HCL Notes.

Der Einsatz im Microsoft Office Umfeld ist für den Auftraggeber von geringer Relevanz.

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4 Leistungen
Der Auftraggeber beabsichtigt mit Zuschlagserteilung einen Rahmenvertrag zur Beschaffung von
Softwarelizenzen nebst Softwarepflege für die Spracherkennungssoftware Nuance Dragon
abzuschließen.

Weiterhin soll eine Dienstleistungsvereinbarung zur Erbringung von Schulungsmaßnahmen
abgeschlossen werden. Ergänzt wird dies um Dienstleistungen im Rahmen des Supports und
insbesondere der Inbetriebnahme.

4.1 Lizenzen Spracherkennung
Der Auftraggeber benötigt für die Endgeräte seiner Mitarbeiter Lizenzen (ausschließliche
Nutzungsrechte), welche die uneingeschränkte Nutzung der Spracherkennungssoftware auf dem
eingesetzten Gerät zulassen.

Insgesamt sollen auf Basis des zu schließenden Rahmenvertrags bis zu 700 Lizenzen beschafft
werden können. Die Mindestmenge beträgt über die gesamte Laufzeit mind. 400 Lizenzen.

Entsprechend der Tätigkeitsmerkmale der auszustattenden Mitarbeiter soll eine für diese
Mitarbeiter am besten geeignete Version der Spracherkennung zum Einsatz kommen. Für die
Gutachter im medizinischen Kontext soll primär eine Ausstattung mit der Version Dragon Medical
Practice Edition, bzw. deren etwaiger Produktnachfolger während der Laufzeit des
Rahmenvertrags, erfolgen. Darüber hinaus wird im geringen Umfang eine Ausstattung mit
anderen Produktversionen erwartet.

Im Preisblatt sind die einmaligen Beschaffungskosten für folgende Lizenzen, in der jeweils
aktuellen Version, anzugeben:

          Dragon Home (2,5%)
          Dragon Professional Individual (20%)
          Dragon Legal Individual (2,5%)
          Dragon Medical Practice Edition (75%)

4.1.1 Softwarepflege
Die Softwarepflege wird als Blocklaufzeit für die Laufzeit des Rahmenvertrags abgeschlossen. Die
Softwarepflegekosten werden zum Kauf der Lizenz für die gesamte Restlaufzeit des
Rahmenvertrags sofort fällig.

Im Preisblatt sind demnach die monatlichen Kosten für die Softwarepflege für folgende Lizenzen
anzugeben:

          Dragon Medical Practice Edition
          Dragon Professional Individual
          Dragon Legal Individual
          Dragon Home

Erläuterung zur Softwarepflege:
Der Auftraggeber ruft im 1. Monat der Laufzeit des Rahmenvertrags Lizenzen ab. Diese Lizenzen
werden bis zum Ende des Rahmenvertrags im 48. Monat gepflegt. Der Auftraggeber ist somit
berechtigt bis zum letzten Tag des Rahmenvertrags neue Versionen und Updates zu installieren.

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Analog gilt dies für Lizenzen, welche im x. Monat der Laufzeit abgerufen werden.

Bei Beschaffung im ersten Monat betragen die Kosten je Lizenz:
        Einmalpreis Lizenzbeschaffung + 48 Monate Softwarepflege

Bei Beschaffung im elften Monat betragen die Kosten je Lizenz:
        Einmalpreis Lizenzbeschaffung + 37 Monate Softwarepflege

4.1.2 Rückkauf / Aufwertung / Erneuerung von Lizenzen
Zur Schaffung einer wirtschaftlichen Angebotssituation dürfen die bestehenden Lizenzen des
Auftraggebers für die Erstausstattung von 350 Arbeitsplätzen mit Dragon Medical durch den
Auftragnehmer berücksichtigt werden (siehe Anlage „Lizenzübersicht“).

Im Preisblatt sind als Verrechnungsposten die Minderungskosten, welche sich durch ein Upgrade
/ eine Rückkauf / eine Lizenzerneuerung der Bestandslizenzen für den Auftraggeber als Gutschrift
ergeben, anzugeben.

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4.2 Dienstleistung - Training
Um einen effizienten Einsatz der Spracherkennung durch die Mitarbeiter zu gewährleisten sind
Trainingsmaßnahmen mit anzubieten. Diese Trainingsmaßnahmen müssen in Münster in Form
einer vor Ort Schulungsmaßnahme und darüber hinaus in Form von Webinaren bereitgestellt
werden. Ein Abruf erfolgt durch den Auftraggeber nach Bedarf.

4.2.1 Vor Ort Schulung
Der Auftraggeber beabsichtigt primäre KeyUser für den internen Support der Spracherkennung
auszubilden. Diese KeyUser sollen Anwendern für Rückfragen im Umgang mit der
Spracherkennung Unterstützung bieten können.

Um dies zu gewährleisten ist bei Major-Release-Wechseln eine vor Ort Schulung durch den
Auftragnehmer durchzuführen. Im Rahmen dieser Schulungsmaßnahme sind an max. zwei
Tagen/Jahr bis zu neun Anwender über die Neuerungen der Software persönlich zu informieren,
in deren Anwendung zu schulen und geeignete Schulungsmaterialien für den weiteren internen
Gebrauch zur Verfügung zu stellen.

Im Preisblatt sind die Kosten je Schulungstag durch einen für die aktuelle Programmversion
zertifizierten Trainer vor Ort inklusive Reisekosten, Spesen und Erstellung, sowie Bereitstellung
von Schulungsunterlagen für die Teilnehmer anzugeben.

4.2.2 Webinare / E-Learning
Ein mit der Spracherkennung neu ausgestatteter Mitarbeiter soll eine geordnete Einführung in die
Bedienung und Anwendung der Spracherkennung erhalten.

Hierfür sind durch den Auftragnehmer entsprechende Webinare zur Erläuterung der Funktionen
und zur Vermittlung von Best Practice Ansätzen in deutscher Sprache bereitzustellen. Die
Webinare müssen mit einem Browser der aktuellsten Generation ohne weitere Zusatzsoftware
abrufbar sein. Ersatzweise stellt der Auftraggeber auch die Möglichkeit zur Bereitstellung von
Lernvideos im Intranet zur Verfügung.

Die Webinare / E-Learning Inhalte sollen durch die Anwender jederzeit abrufbar und verfügbar
gehalten werden.

Im Preisblatt sind die Kosten für die Bereitstellung von Webinaren / E-Learning Systemen für die
gesamte Laufzeit als Einmalsumme anzugeben.

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4.3 Dienstleistung - Support / Inbetriebnahme
Für technische Fragestellung und Störungsmeldungen stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber
einen fachlich kompetenten Support während des Zeitraums der Softwarepflege unentgeltlich zur
Verfügung.

Die Installation erfolgt unter Windows 10, 64bit. Die Arbeit mit Dragon erfolgt in Kombination mit
IBM Notes oder in individualisierten proprietären Softwaresystemen des Auftraggebers.

An das Supportpersonal werden folgende Anforderungen gestellt:
     Telefonische Verfügbarkeit: Mo. – Do. 8:00 – 16:30 Uhr, Fr. 8:00 – 15:30 Uhr
     Aufgabe von Servicerequests über eine deutschsprachig Webanwendung
     Support erfolgt in deutscher Sprache (Muttersprachenniveau)
     Zertifizierung zum Nuance Technical Associate

Im Rahmen der Inbetriebnahme der neuen Dragon Medical Version erwartet der Auftraggeber
vom Auftragnehmer fachlichen Support zum Aufbau einer geeigneten Betriebsumgebung.

Insbesondere    wird     die   fachliche     Unterstützung   hinsichtlich einer  geeigneten
Softwareverteilungsstrategie (Silent Installation via Microsoft System Center Configurations
Manger) und der Sicherung der nutzerbezogenen Sprachprofile, inklusive der Textbausteine,
benötigt.

Der Auftraggeber rechnet mit einem Unterstützungsaufwand zur Inbetriebnahme von fünf
Personentagen und einer nachfolgenden Abnahme von Unterstützungsdienstleistungen in Höhe
von jeweils sechs Personentagen je Jahr für allgemeine Supportanfragen, welche über den
regelhaften Softwaresupport hinausgehen.

Für Support und Inbetriebnahme sind entsprechende Tagessätze für einen technisch geeigneten
Berater im Preisblatt zu erfassen. Dieser Tagessatz bleibt über die Laufzeit des Rahmenvertrages
gültig und gilt gemäß dieser Leistungsbeschreibung für einen Abruf von bis zu 50 Personentagen.

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5 Weitere allgemeine Anforderungen
5.1 Gewährleistung der Datensicherheit/des Datenschutzes
Der Auftragnehmer hat zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber Gesundheitsdaten i.S.d. Art. 4
Nr. 15 DS-GVO verarbeitet, welche einem höheren Schutz unterliegen. Die von dem
Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen haben sämtliche Anforderungen zu erfüllen, welche
sich aus der DS-GVO, dem BDSG, dem Zweiten Kapitel des SGB X und den Vorgaben des BSI
ergeben.

Auf die Anforderungen an eine zulässige Verarbeitung von Sozialdaten im Auftrag gemäß § 80
Abs. 2 SGB X wird ausdrücklich hingewiesen. Hiernach darf der Auftrag zur Verarbeitung von
Sozialdaten nur erteilt werden, wenn die Verarbeitung im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat
der Europäischen Union, in einem diesem nach § 35 Absatz 7 des Ersten Buches gleichgestellten
Staat, oder, sofern ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU)
2016/679 vorliegt, in einem Drittstaat oder in einer internationalen Organisation erfolgt. Ein
Routing der Daten außerhalb der in § 80 Abs. 2 SGB X genannten Hoheitsgebiete ist unzulässig.

Der Auftragnehmer hat darüber hinaus mindestens folgende Anforderungen an seine
Datensicherheit zu erfüllen:
     Bestehen eines abgestuften Benutzer- und Berechtigungskonzeptes
     die Nutzung starker Passwörter
     eine Verschlüsselung der Anmeldedaten während der Anmeldung
     eine Verschlüsselung bei der Datenübertragung
     eine Verschlüsselung bei der Datenspeicherung
die Protokollierung der Verarbeitungsschritte und Anmeldedaten.

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