BEBAUUNGSPLAN "AM HÖHENWEG, 5. ÄNDERUNG" - STADT KANDEL - ALLGEMEINE VORPRÜFUNG DES EINZELFALLS GEMÄß UVPG - VG Kandel
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STADT KANDEL BEBAUUNGSPLAN „AM HÖHENWEG, 5. ÄNDERUNG“ ALLGEMEINE VORPRÜFUNG DES EINZELFALLS GEMÄß UVPG Projekt 913-57/ Stand: Januar 2021
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls Bebauungsplan „Am Höhenweg, 5. Änderung", Stadt Kandel INHALTSVERZEICHNIS 1 Anlass und Aufgabenstellung ................................................................................................... 1 2 Lage des Plangebietes .............................................................................................................. 2 3 Verfahren ................................................................................................................................ 3 4 Überschlägige Prüfung der zu erwartenden Umweltauswirkungen ............................................ 4 4 Art und Merkmal möglicher Auswirkungen des Vorhabens/ des Bebauungsplans ...................... 8 4.1 Art und Ausmaß der Auswirkungen ....................................................................................... 8 4.2 Kumulative und grenzüberschreitende Auswirkungen .......................................................... 8 4.3 Schwere und Komplexität ...................................................................................................... 8 4.4 Wahrscheinlichkeit ................................................................................................................. 8 4.5 Voraussichtlicher Zeitpunkt des Eintretens und Dauer, Häufigkeit, Reversibilität .......................................................................................................................... 8 4.6 Zusammenwirken der Auswirkungen mit Auswirkungen anderer Vorhaben........................ 8 4.7 Möglichkeit für Minderungsmaßnahmen .............................................................................. 8 5 Vermeidungs- /Verminderungsmaßnahmen ............................................................................. 9 6 Ergebnis .................................................................................................................................. 9 WSW & Partner GmbH, Hertelsbrunnenring 20, 67657 Kaiserslautern - Tel. 0631/34230 / Fax 0631/3423-200
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls Bebauungsplan „Am Höhenweg, 5. Änderung", Stadt Kandel Seite 1 1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG Die Firma Netto betreibt in der Stadt Kandel derzeit bereits einen Discountermarkt. Im Rahmen einer umfassenden Modernisierung soll der Lebensmitteldiscounter von ca. 811 m² auf ca. 1025 m² Verkaufsfläche inkl. Backshop erweitert werden. Nach Planungen des Betreibers soll der bestehende Dis- countmarkt im Sinne einer langfristigen Sicherung des Betriebsstandortes modernisiert und erweitert und damit hinsichtlich der Warenpräsentation und des Einkaufskomforts an die aktuellen Betriebskonzepte angepasst werden. Die Vergrößerung der Verkaufsfläche ermöglicht eine kundenfreundlichere Präsenta- tion der einzelnen Waren, wobei weder signifikant neue Sortimente in das Warenangebot aufgenommen werden, noch eine Verschiebung der Sortimentsstruktur stattfinden wird. Der Lebensmitteldiscounter übernimmt eine wichtige Nahversorgungsfunktion für die Stadt Kandel. Das Vorhaben erfolgt vollständig auf dem bisherigen Grundstück. Für den Geltungsbereich existiert der rechtskräftige Bebauungsplan „Am Höhenweg, 3. Änderung und Erweiterung“, welcher das Gebiet als Mischgebiet ausweist. Durch die nun angestrebte Großflächigkeit wird ein Sondergebiet gem. § 11 BauNVO im Bebauungsplan „Am Höhenweg, 5. Änderung“ ausgewiesen und somit die planungrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Gemäß den Bestimmungen des UVP-Gesetzes ist in diesem Zusammenhang aufgrund des Baus eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs eine „Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls“ (vgl. Anlage 1 Nr. 18.8 i.V.m. Nr. 18.6.2 UVPG) erforderlich. Diese allgemeine Vorprüfung gemäß § 7 Abs. 1 UVPG (des Bundes) wird materiell-rechtlich auf Grundlage der Kriterien in der Anlage 3 zum UVPG durchgeführt. Eine Verwaltungsvorschrift (nach § 70 UVPG) zu den Grundsätzen und Verfahren zur Vorprüfung des Einzelfalls sowie über die in der Anlage 3 aufgeführten Kriterien liegt nicht vor. Der Planungsträger hat im Rahmen einer überschlägigen Prüfung – auf der Grundlage vorhandener Erkenntnisse - unter Berücksichtigung definierter Kriterien und Maßstäbe festzustellen, ob mit der Realisierung des Bebauungsplanes – hier dem Bau Bau eines großfläcigen Einzelhandelsbetriebs– erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. WSW & Partner GmbH, Hertelsbrunnenring 20, 67657 Kaiserslautern - Tel. 0631/34230 / Fax 0631/3423-200
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls Bebauungsplan „Am Höhenweg, 5. Änderung", Stadt Kandel Seite 2 2 LAGE DES PLANGEBIETES Die Stadt Kandel liegt in der gleichnamigen Verbandsgemeinde. Das Plangebiet des vorliegenden Bebau- ungsplanes „Am Höhenweg, 5. Änderung“ umfasst den bereits existierenden Netto-Markt mitsamt seiner Parkplätze. Der Geltungsbereich weist eine Fläche von ca. 0,58 ha auf. Das Plangebiet ist wie folgt begrenzt: ▪ Im Norden durch Ackerflächen, ▪ Im Osten durch die Straße „Am Höhenweg“, ▪ Im Süden durch die „Saarstraße“, ▪ Im Westen durch Wohnbebauung sowie Ackerflächen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Höhenweg, 5. Änderung“ umfasst die Flurstücksnum- mern 2829/4, 10519/1 und 10522/1. Abbildung 1: Lage des Plangebietes im Ortsgefüge (ohne Maßstab)1 1 LANIS, http://map1.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/index.php, Stand 07.01.21 WSW & Partner GmbH, Hertelsbrunnenring 20, 67657 Kaiserslautern - Tel. 0631/34230 / Fax 0631/3423-200
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls Bebauungsplan „Am Höhenweg, 5. Änderung", Stadt Kandel Seite 3 Abbildung 2: Lage des Plangebietes innerhalb der Bebauungsstruktur (ohne Maßstab)2 3 VERFAHREN Gemäß den Bestimmungen des § 13a BauGB kann ein Bebauungsplan für die Wiederbutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung im beschleunigten Verfah- ren aufgestellt werden (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Da sich der Geltungsbereich innerhalb der bebauten Ortslage der Stadt Kandel befindet und durch die geplante Erweiterung der Nachverdichtung dient, ist die Änderung als „Maßnahme der Innenentwick- lung“ zu qualifizieren. Die größenabhängigen Anforderungen des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB werden ebenso erfüllt: Der Änderungsbereich liegt deutlich unterhalb der gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB aufgeführten Obergrenze von 20.000 m² Grundfläche. Zu den in § 13a Abs. 1 Satz 4 BauGB genannten Ausschlusskriterien, ob durch die Planung die Zulässigkeit eines Bauvorhabens begründet wird, gehört auch die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglich- keitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Dies ergibt sich aus der Nr. 18.6.2 und der Nr. 18.8 der Anlage 1 der UVPG. Bei dem Bau von großflächigen Einzelhandelsbetrieben ab einer zulässigen Geschossfläche von 1.200 m² besteht eine Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen Vorprü- fung des Einzelfalls nach Maßgabe von § 3c Satz 1 UVPG in Verbindung mit der Anlage 2 zum UVPG. Die Anwendbarkeit des beschleunigen Verfahrens hängt in diesen Fällen vom Ergebnis der allgemeinen Vor- prüfung ab. Die projektbezogene allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nimmt somit am Bebauungsplanverfahren teil. 2 LANIS, http://map1.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/index.php, Stand 07.01.2020 WSW & Partner GmbH, Hertelsbrunnenring 20, 67657 Kaiserslautern - Tel. 0631/34230 / Fax 0631/3423-200
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls Bebauungsplan „Am Höhenweg, 5. Änderung", Stadt Kandel Seite 4 4 ÜBERSCHLÄGIGE PRÜFUNG DER ZU ERWARTENDEN UMWELTAUSWIRKUNGEN Die Vorprüfung des Einzelfalls wird nachfolgend in Form einer tabellarischen Beschreibung und Bewer- tung vorgenommen. Ausgewertet werden zunächst die im Vorfeld des Planverfahrens vorliegenden Infor- mationen. Die Prüfung folgt in Systematik und Nummerierung der in Anlage 3 UVPG vorgegebenen Glie- derung. Hierbei ist gemäß § 7 Abs. 5 UVPG zu berücksichtigen, ob erhebliche nachteilige Umweltauswir- kungen durch Merkmale und Grenzwerte des Vorhabens oder des Standorts sowie durch Vorkehrungen des Vorhabenträgers offensichtlich ausgeschlossen werden können. Merkmale des Vorhabens/ des Bebauungsplans Kriterium gemäß UVPG, Beschreibung Auswirkung Anlage 3, 1.1 Größe und Ausge- 1.1.1 Gesamtfläche staltung, Flächen- 5.764 m² bilanz und, sofern relevant Abrissar- 1.1.2 Verkaufsfläche: beiten 1.025 m² 1.1.3 Zulässige Grundflächenzahl 0,85 1.2 Zusammenwirken Bestand/ Planung mit anderen beste- - Es handelt sich um eine Anpassung des Bebauungsplanes an das geplante Vor- henden oder zuge- haben der Erweiterung des Netto-Marktes. lassenen Vorhaben - Nachverdichtungen möglich. und Tätigkeiten - Keine kumulierenden Auswirkungen auf der Planungsebene erkennbar. 1.3 Nutzung natürli- Bebauung, Nutzungen cher Ressourcen, Bestand insbesondere Flä- che, Boden, Was- - Nutzung des Gebietes durch den bestehenden Netto-Markt. ser, Tiere, Pflanzen - Mischgebiet und biologische - Parkplatz vollversiegelt Vielfalt - Arrondierende Grünstrukturen - Umgebende Nutzung besteht in erster Linie aus Wohnnutzung Planung - Erweiterung des bestehenden Marktes auf 1.025 m² Verkaufsfläche. - Festsetzung eines Sondergebiets gem. § 11 BauNVO 1.4 Erzeugung von Ab- - Geordnete und fachgerechte Entsorgung im Bestand durch einschlägige Ge- fällen im Sinne von setzgebung der Abfallwirtschaft geregelt. §3 Absatz 1 und 8 - Zusätzliche Mengen aufgrund der Vergrößerung der Verkaufsfläche können Kreislaufwirt- über die bereits genutzten Wege ebenfalls geordnet entsorgt werden. schaftsgesetzt - Geordnete und fachgerechte Entsorgung der Abrissmaterialien 1.5 Umweltverschmut- Es ist keine Nutzungsänderung vorgesehen, weshalb keine stärkeren Umweltver- zung, Belästigun- schmutzungen oder Belästigungen als bei der gegenwärtigen Nutzung zu erwarten gen sind. Lediglich durch die Abrissarbeiten sowie die Bauarbeiten zum neuen Markt sind temporäre und übliche Belastungen zu erwarten. 1.6 Risiken von Störfäl- Durch die Nutzungen besteht kein besonderes Unfallrisiko, das erheblich Umwelt- len und Katastro- auswirkungen mit sich führen könnte. phen, insbeson- Der Änderungsbereich liegt außerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes zu dere mit Blick auf Betriebsbereich im Sinne des §3 Abs. 5a BImSchG. verwendete Stoffe und Technologien sowie für Störfälle WSW & Partner GmbH, Hertelsbrunnenring 20, 67657 Kaiserslautern - Tel. 0631/34230 / Fax 0631/3423-200
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls Bebauungsplan „Am Höhenweg, 5. Änderung", Stadt Kandel Seite 5 im Sinne des §2 Nr.7 der Störfall- verordnung 1.7 Risiken für die Es sind keine erhöhten Risiken durch die Nutzungsart zu erwarten. menschliche Ge- Da mit keiner wesentlichen Steigerung des Besucher- und Lieferverkehr zu rechnen sundheit, z.B. ist, sind in diesem Zusammenhang keine negativen Auswirkungen zu erwarten. durch Verunreini- gung von Wasser o- der Luft 2. Betroffenheit der Schutzgüter WASSER3 Kriterien Beurteilung der Begründung derzeitigen öko- logischen Emp- findlichkeit Reichtum Gering ▪ Hintergraben (Gewässer 3. Ordnung) verläuft Verfügbarkeit etwa 85 Meter südlich des Plangebiets, Gebietsin- tern keine Oberflächengewässer ▪ Niederschlagsmenge 650-700 mm/a ▪ mittlere Grundwasserneubildungsrate (125-150 mm/a) Qualität Gering bis Mä- ▪ Keine Vorbelastung ßig ▪ Grundwasserleitertypen Porengrundwasserleiter, silikatisch ▪ Grundwasserneubildung durch vorhandene Be- standsbebauung und Flächenversiegelung gering Regenerationsfähigkeit Mäßig ▪ Günstige Grundwasserüberdeckung (geringe Mächtigkeiten bzw. große Mächtigkeiten bei nichtbindiger Überdeckung) Fläche/Boden4 Kriterien Beurteilung der Begründung derzeitigen öko- logischen Emp- findlichkeit Reichtum Gering ▪ geringe Erosionsgefährdung (Bestandsgebäude) Verfügbarkeit ▪ Bodengroßlandschaft der Lösslandschafen des Berglandes ▪ Insgesamt hoher Anteil an versiegelten Flächen in der Umgebung durch die Lage im Siedlungsgefüge 3 Bewertung mittels: -Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Grundwasser-Immissions-Kataster, https://geoportal-wasser.rlp-umwelt.de/serv- let/is/8267/, Stand: Januar 2021. -Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Geoexplorer Wasser, https://geoportal-wasser.rlp-umwelt.de/servlet/is/2025/, Stand: Januar 2021. -LANIS, https://geodaten.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/index.php, Stand: Januar 2021. - Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Umweltatlas, https://umweltatlas.rlp.de/atlas/script/index.php, Stand: Januar 2021. 4 Bewertung mittels: -Landesamt für Geologie und Bergbau, Kartenviewer, https://mapclient.lgb-rlp.de/?app=lgb&view_id=6, Stand: Januar 2021. -LANIS, https://geodaten.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/index.php, Stand: Januar 2021. - Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Umweltatlas, https://umweltatlas.rlp.de/atlas/script/index.php, Stand: Januar 2021. WSW & Partner GmbH, Hertelsbrunnenring 20, 67657 Kaiserslautern - Tel. 0631/34230 / Fax 0631/3423-200
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls Bebauungsplan „Am Höhenweg, 5. Änderung", Stadt Kandel Seite 6 ▪ Maßnahme der Innenentwicklung ▪ Großflächige Versiegelung im Bestand Qualität Mäßig ▪ Versiegelung durch bestehende Nutzung ▪ Altstandorte, schädliche Bodenveränderungen o- der Altlastenverdachtsflächen sind bis zum derzei- tigen Planungsstand nicht bekannt ▪ erhöhtes Radonpotential, teils lokal hohes Radon- potenzial Regenerationsfähigkeit Mäßig ▪ geringe Regernationsfähigkeit durch Versiegelung der vorhandenen Nutzung ▪ Maßnahme der Innenentwicklung Landschaft Kriterien Beurteilung der Begründung derzeitigen öko- logischen Emp- findlichkeit Reichtum Gering bis Mä- ▪ Siedlungsgefüge Verfügbarkeit ßig Qualität ▪ Geringe Bedeutung für die Naherholung durch be- stehende Nutzung ▪ Bereits größtenteils versiegelt Regenerationsfähigkeit Gering bis Mä- ▪ Beibehaltung der Strukturvielfalt in den Randbe- ßig reichen ▪ Durch die Lage im Siedlungsgefüge dichte Bebau- ungsstrukturen ▪ Erweiterung der bestehenden Nutzungsstruktur 5 Pflanzen/ Tiere/ Biologische Vielfalt Kriterien Beurteilung der Begründung derzeitigen öko- logischen Emp- findlichkeit Reichtum Mäßig ▪ Bereits großflächig versiegelt Verfügbarkeit Qualität ▪ Randbereiche durch Gehölzstrukturen geprägt ▪ Bestehende anthropogene Störreinflüsse 5 Bewertung mittels: -LANIS, https://geodaten.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/index.php, Stand: Januar 2021. - Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Umweltatlas, https://umweltatlas.rlp.de/atlas/script/index.php, Stand: Januar 2021. WSW & Partner GmbH, Hertelsbrunnenring 20, 67657 Kaiserslautern - Tel. 0631/34230 / Fax 0631/3423-200
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls Bebauungsplan „Am Höhenweg, 5. Änderung", Stadt Kandel Seite 7 Ist ein besonders empfindliches Gebiet nach nein ja Art, Größe und Umfang der Betrof- Ziff. 2.3 der Anlage 3 zum UVPG von der Planung fenheit betroffen? Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Südlich des Hintergrabens grenzt das europäische Vogelschutzgebiete gem. § 32 ☒ ☐ Vogelschutzgebiet „Bienwald und BNatSchG Viehstrichwiesen“ an (VSG-6914-401) Naturschutzgebiete gem. § 23 BNatSchG ☒ ☐ Nationalparke und nationale Naturmonumente gem. § 24 BNatSchG ☒ ☐ Biosphärenreservate gem. § 25 BNatSchG ☒ ☐ Südlich der Saarstraße grenzt das Landschaftsschutzgebiete gem. § 26 BNatSchG ☒ ☐ Landschaftsschutzgebiet „Bienwald“ an (07-LSG 3.035) Naturparke gem. § 27 BNatSchG ☒ ☐ Naturdenkmäler gem. § 28 BNatSchG ☒ ☐ Geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 29 BNatSchG und § 14 LNatSchG ☒ ☐ Gesetzlich geschützte Biotope gem. § 30 BNatschG und § 15 f. LNatSchG ☒ ☐ Sonstige besonders geschützte Bereiche gem. LNatSchG ☒ ☐ Biotope wild lebender Tiere oder Pflanzen der besonders geschützten Arten gem. § 7 (2) Nr. 13 ☒ ☐ BNatSchG Wasserschutzgebiete gem. § 51 WHG ☒ ☐ Überschwemmungsgebiete gem. § 76 WHG ☒ ☐ Heilquellenschutzgebiet gem. § 53 LWG ☒ ☐ Kulturdenkmale, Denkmalensembles, Boden- denkmale oder sonstige archäologische Interes- ☒ ☐ sensgebiete Schutzwald gem. § 12 BWaldG ☒ ☐ Erholungswald gem. § 13 BWaldG ☒ ☐ Naturwaldreservate gem. § 19 LWaldG ☒ ☐ Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte ☒ ☐ WSW & Partner GmbH, Hertelsbrunnenring 20, 67657 Kaiserslautern - Tel. 0631/34230 / Fax 0631/3423-200
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls Bebauungsplan „Am Höhenweg, 5. Änderung", Stadt Kandel Seite 8 Ergebnis Insgesamt ist die ökologische Empfindlichkeit der betrachteten Aspekte als gering einzustufen. Es sind keine besonders empfindlichen Gebiete von der Planung betroffen. Durch die Erweiterung des beste- henden Marktes im Bereich einer bisher versiegelten Parkplatzfläche sind keine negativen Auswirkun- gen zu erwarten. Die südlich angrenzenden Schutzgebiete werden durch die Markterweiterung nicht tangiert. 4 ART UND MERKMAL MÖGLICHER AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS/ DES BEBAUUNGSPLANS Kriterium gemäß UVPG, Anlage 3 Beschreibung/ Auswirkung Bewertung/ Erheblichkeit sowie BauGB, Anlage 2 Die Planung verfestigt lediglich den Auswirkungen werden insgesamt 4.1 Art und Ausmaß der Aus- aktuellen Bestand und legitimiert als nicht erheblich im Sinne des wirkungen Nachverdichtungen. Daher sind keine UVPG bewertet. nennenswerten zusätzlichen Flächen- versiegelungen zu erwarten. Durch die Erhaltung von Gehölzpflan- zungen ist mit keiner Verschlechte- rung der Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt zu rechnen. Eine Verstärkung der Umweltauswir- Keine Auswirkungen 4.2 Kumulative und grenzüber- kungen durch Kumulation ist auf- schreitende Auswirkungen grund der Merkmale und des Stand- orts der Planung nicht zu befürchten. Ein grenzüberschreitender Charakter der geringen Auswirkungen der Pla- nung kann ausgeschlossen werden. Es sind keine Auswirkungen mit be- Keine Auswirkungen 4.3 Schwere und Komplexität sonderer Schwere und Komplexität zu erwarten. Die Umsetzung der Vergrößerung ist Die Auswirkungen werden nicht 4.4 Wahrscheinlichkeit sicher, weshalb die Auswirkungen erheblich im Sinne des UVPG be- eintreten werden, jedoch mit der be- wertet. reits beschriebenen Geringfügigkeit. Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Die Auswirkungen werden als 4.5 Voraussichtlicher Zeit- sind dauerhaft, aber grundsätzlich nicht erheblich im Sinne des punkt des Eintretens und größtenteils erfolgt, aufgrund des be- UVPG bewertet. Dauer, Häufigkeit, Reversibilität stehenden Marktes. Die Auswirkungen durch die angren- Die Auswirkungen werden als 4.6 Zusammenwirken der Aus- zenden Bauflächen, die nicht Teil der nicht erheblich im Sinne des wirkungen mit Auswirkungen Änderung des Bebauungsplans sind, UVPG bewertet. anderer Vorhaben sind bereits erfolgt und dauerhaft. Da dies auch für den Großteil des Ände- rungsbereiches gilt, sind keine großen Veränderungen zu erwarten. Die Änderung ist lediglich Bestandori- Keine Auswirkungen 4.7 Möglichkeit für Minde- entiert in Bezug auf die Nachverdich- rungsmaßnahmen tung. WSW & Partner GmbH, Hertelsbrunnenring 20, 67657 Kaiserslautern - Tel. 0631/34230 / Fax 0631/3423-200
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls Bebauungsplan „Am Höhenweg, 5. Änderung", Stadt Kandel Seite 9 5 VERMEIDUNGS- /VERMINDERUNGSMAßNAHMEN Bei der Vorprüfung ist zu berücksichtigen, inwieweit mögliche Umweltauswirkungen, durch die vom Trä- ger des Vorhabens vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen offensichtlich ausge- schlossen werden. Die Vermeidung von Eingriffen in den Naturhaushalt lässt sich naturgemäß primär durch alternative Stan- dortentscheidungen bzw. den Verzicht der Inanspruchnahme von Grund und Boden erreichen. Da sich der Geltungsbereich innerhalb der bebauten Ortslage der Stadt Kandel befindet und durch die geplante Er- weiterung der Nachverdichtung dient, gilt es an dieser Stelle besonders hervorzuheben, dass die Ände- rung als „Maßnahme der Innenentwicklung“ zu qualifizieren ist. Durch die damit verbundene minimierte Inanspruchnahme von Grund und Boden und der Schonung dessen durch Ausweisung an anderer Stelle wird hier durch die Planung ein verstärkter Eingriff in den Naturhaushakt allgemein vermieden. Soweit sich Eingriffe in die Schutzgüter aufgrund der verfolgten städtebaulichen Ordnung nach Abwägung der verschiedenen widerstreitenden Ansprüche und gewichteten Positionen nicht gänzlich vermeiden las- sen, ist der Plangeber bestrebt, durch entsprechende Maßnahmen diese Eingriffe unter Wahrung der grundsätzlichen Zielrichtung weitestgehend zu minimieren. ▪ Minimierung der Versiegelungsrate durch Beschränkung der versiegelbaren Grundstücksflä- che auf das unbedingt notwendige Maß im weiteren Geltungsbereich ▪ Minimierung der nachteiligen Auswirkungen auf das Orts- bzw. auf das Landschaftsbild durch entsprechende Begrünungsmaßnahmen, durch die Begrenzung der Höhenlage der Baukörper sowie durch bauordnungsrechtliche Festsetzungen hinsichtlich der Ausbildung der Dächer ▪ Beibehaltung des Grünanteils im Bestand sowie der Ortsrandeingrünung 6 ERGEBNIS Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind durch die Erweiterung des Lebensmitteldiscounters nicht zu erwarten. Die versiegelte Fläche sowie die bestehenden Grünstrukturen bleiben im Ist-Zustand erhalten. WSW & Partner GmbH, Hertelsbrunnenring 20, 67657 Kaiserslautern - Tel. 0631/34230 / Fax 0631/3423-200
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