Schutzkonzept Schwimmbad Zofingen - Stand: 30.04.2021 (Departement Gesundheit und Soziales) Verfasser: Christoph Wälti, Leiter Werkhof Evelyne ...
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BEREICH WERKHOF Schutzkonzept Schwimmbad Zofingen Stand: 30.04.2021 (Departement Gesundheit und Soziales) Verfasser: Christoph Wälti, Leiter Werkhof Evelyne Rüegger, Sekretariat Werkhof
Inhalt 1. Präambel................................................................................................... 3 2. Ausgangslange .......................................................................................... 3 2.1. Situation in den Freibädern .................................................................... 3 2.2. Behördliche Vorgaben und Grundsätze ................................................... 3 2.3. Ziel und Geltungsbereich des Schutzkonzepts ........................................ 4 2.4. Bemerkungen zu den Massnahmen / Vorgaben ..................................... 4 3. Risikobeurteilung und Triage...................................................................... 4 3.1. Allgemeine Risikobeurteilung .................................................................. 4 3.2. Krankheitssymptome.............................................................................. 4 4. Anreise, Ankunft und Abreise zum Betrieb ................................................. 5 5. Vorgaben für die Infrastruktur der Hallenbäder .......................................... 5 6. Vorgaben für die Infrastruktur der Freibäder .............................................. 5 6.1. Platzverhältnisse / Trainingsortverhältnisse ............................................ 5 6.2. Massnahmen zur Umsetzung in den Umkleiden, Duschen und Toiletten .. 7 6.3. Reinigung und Hygiene ........................................................................... 8 6.4. Verpflegung............................................................................................ 9 6.5. Zugänglichkeit und Organisation zur und in der Infrastruktur ................... 9 6.6. Verteilung von mehreren Gruppen in grösseren Freibädern ................... 12 7. Allgemeine Regeln für den Schwimmbetrieb ............................................ 12 7.1. Öffentliches Schwimmen ...................................................................... 12 7.2. Organisierter Sport (Breiten- / Leistungs- / Spitzensport) .................... 13 8. Verantwortlichkeiten und Umsetzung vor Ort ........................................... 13 9. Kommunikation dieses Schutzkonzepts ................................................... 13 10. Fazit ...................................................................................................... 13 Seite 2
1. Präambel Das vorliegende Konzept basiert auf dem Konzept des Verband Hallen- und Freibänder (VHF) für Hallen- und Freibäder nach Wiederöffnung nach der "Corona-Zeit" vom 30.04.2020. Die Ergänzungen aus der Sit- zung des Bundesrats zur Lockerung der Corona-Massnahmen vom 30.04.2021 sind im vorliegenden Schutzkonzept berücksichtigt. 2. Ausgangslange 2.1. Situation in den Freibädern Das Schwimmbad Zofingen kann gemäss Vorgaben des Bundes am 8. Mai 2021 seine Tore öffnen. Die neuralgischen Punkte in einem Bad sind: das Wasser selbst sowie Bereiche, wo sich Besucher auf engerem Raum begegnen: im Eingangsbereich den Garderoben den Durchgängen bei den Duschen bei den Beckenumgängen bei den Liegebereichen Die Umsetzung des Schutzkonzeptes für den Restaurantbereich obliegt nicht der Stadt Zofingen, sondern dem Pächter des Restaurants, der für die Einhaltung und Umsetzung des Schutzkonzeptes verantwortlich ist. Selbstverständlich bietet die Stadt Zofingen als Schwimmbadbetreiberin Unterstützung und greift not- falls ein. Freibäder müssen ohnehin strenge Hygienevorschriften einhalten, die mit Grund- und Zwischenreinigun- gen sowie mit entsprechenden Desinfektionen gewährleistet werden. D.h., dass in den Anlagen bereits eine sehr hohe Hygiene-Qualität herrscht. Der Schutz der Gäste und der Mitarbeitenden hat oberste Priorität. 2.2. Behördliche Vorgaben und Grundsätze Neben der aktuellen COVID-19-Verordnung des Bundesrates sind folgende übergeordneten Grundsätze vollumfänglich einzuhalten: Einhaltung der Hygieneregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) Social Distancing (1.5 m Mindestabstand zwischen allen Personen) 10 m2 pro Person kein Körperkontakt Maximale Gruppengrösse von 15 Personen gemäss aktueller behördlicher Vorgabe. Wenn möglich gleiche Gruppenzusammensetzung. Freiwillige Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten Seite 3
Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten Personen mit offensichtlichen Krankheitssymptomen, wie Schnupfen und Husten wird der Einlass ver- wehrt 2.3. Ziel und Geltungsbereich des Schutzkonzepts Ziel Dem Schutz der Besucherinnen und Besucher wie auch den Mitarbeitenden wird höchste Priorität einge- räumt. Damit das Ziel des Schutzkonzeptes erreicht werden kann, ist insbesondere eine hohe Selbstver- antwortung und Disziplin der Besucherinnen und Besucher notwendig. Geltungsbereich Das vorliegende Konzept gilt für Mitarbeiter und Besucher des Schwimmbades Zofingen in gleicher Weise und ist einzuhalten. 2.4. Bemerkungen zu den Massnahmen / Vorgaben Das Konzept des VHF wird als Grundlage für das vorliegende Schutzkonzept für das Schwimmbad Zofin- gen verwendet. Die Massnahmen werden nachfolgend auf die örtlichen Gegebenheiten des Freibads Zo- fingen angepasst. Die Grundsätze der Massnahmen sind Hygiene und Abstandhalten und somit auch eine limitierte Anzahl von Gästen pro m2 Fläche. Eine zeitliche Beschränkung für den Schwimmbadbesuch ist nicht vorgesehen. 3. Risikobeurteilung und Triage 3.1. Allgemeine Risikobeurteilung Nach jetzigem Kenntnisstand besteht im chlorierten Badewasser keine Ansteckungsgefahr. Dennoch könnten bei zu kleinem Abstand im Wasser eine Übertragung stattfinden. Die Einhaltung der Massnah- men dieses Konzept ist deshalb unabdingbar. Bei den übrigen Flächen und Räumlichkeiten in den Hallen- und Freibädern besteht das übliche Anste- ckungsrisiko und somit gelten die allgemein gültigen Schutzmassnahmen. 3.2. Krankheitssymptome Weist ein Badegast Krankheitssymptome auf, kann ihn das Badepersonal jederzeit aus der Anlage verwei- sen. Es ist keine individuelle Prüfung auf Krankheitssymptome der Badegäste geplant. Seite 4
4. Anreise, Ankunft und Abreise zum Betrieb Die An- und Abreise soll, wenn immer möglich mit individuellen Verkehrsmitteln erfolgen. 5. Vorgaben für die Infrastruktur der Hallenbäder Da Zofingen kein Hallenbad betreibt, ist keine Regelung notwendig. 6. Vorgaben für die Infrastruktur der Freibäder 6.1. Platzverhältnisse / Trainingsortverhältnisse Personenanzahl Liege- und Rasenfläche Die maximale Anzahl zulässiger Personen im Freibad pro 10m 2 Liege- und Rasenfläche beträgt 1 Person. Berechnung der zulässigen Personenzahl für das Schwimmbad Zofingen: Gesamtfläche Areal: ∼ 26'400 m2 ./. Gebäudefläche ∼ 1'400 m2 ./. Beckengrösse ∼ 1'850 m2 ./. Rabatten ∼ 1'200 m2 Total Liege- und Rasenfläche ∼ 21'950 m2 Für das Schwimmbad Zofingen sind somit 2'195 Personen zugelassen. Das Schwimmbad Zofingen reduziert diese Anzahl aber freiwillig auf maximal 2'000 zugelassene Badegäste gleichzeitig. Pro Badesaison haben in den letzten Jahren durchschnittlich 77'000 Personen pro Jahr das Freibad besucht. Pro Tag entspricht dies ca. 500 Personen. Nur an einzelnen Spitzentagen wurden nahezu 2'000 Besucher gezählt. Anzahl Personen Wasserfläche Die maximale Anzahl zulässiger Personen im Wasser pro 10m 2 Wasserfläche beträgt 1 Person. Berechnung der zulässigen Personenzahl für das Schwimmbad Zofingen im Wasser: Schwimmerbecken ∼ 850 m2 Nichtschwimmerbecken ∼ 780 m2 Rutschbahn ∼ 10 m2 Planschbecken ∼ 40 m2 Springbecken ∼ 150 m2 Total Wasserfläche ∼ 1'830 m2 Für das Schwimmbad Zofingen sind somit 183 Personen pro Tag im Wasserbereich zugelassen. Das Schwimmbad Zofingen reduziert diese Anzahl freiwillig auf maximal 150 Personen gleichzeitig, die sich gleichzeitig im Wasserbereich aufhalten dürfen. Seite 5
Zugang zum Wasser Situationsplan Schwimmbad Zofingen Allgemein: Die Distanzregelung von 1.5 m Abstand gilt beim Bewegen auf der Anlage und sind in Eigenverantwor- tung von jeder organisierten Gruppe und jedem Badegast einzuhalten. Die Bademeister inklusive das gesamte Badepersonal sind angehalten, jederzeit einzugreifen und zu ermahnen, wenn die Schutzmassnahmen nicht eingehalten werden. Die maximalen Gruppengrössen auf der Rasenfläche entspricht den Vorgaben des BAG, d.h. maximal 15 Personen pro Gruppe und ansonsten 1.5 m Abstand zwischen den Badegästen. Bademeister sind angehalten, permanent eine Schutzmaske und Desinfektionsmittel mit sich zu füh- ren. Eine Reanimation ist mit einem Ambu-Beutel durchzuführen. Auf Mund zu Mund Beatmung ist zu ver- zichten. Seite 6
6.2. Massnahmen zur Umsetzung in den Umkleiden, Duschen und Toiletten Umkleide 1. Phase ab 8. Mai 2021 Alle Gruppenumkleidekabinen Frauen/Männer sind gesperrt (Türe abgeschlossen). Die Holzkabinen werden freigeräumt und mit einem Schild aussen versehen, das zeigt, ob die Kabine frei oder besetzt ist (Schild rot: besetzt, Schild grün: frei). Die Holzkabinen werden während der Corona-Zeit gratis zur Verfügung gestellt und können in dieser Zeit nicht gemietet werden (die Kabi- nen sind abschliessbar). Die Bänke in den Garderoben werden demontiert. Die Wandhaartrockner in der Mitte werden abmontiert, so dass der vorgegebene Abstand gewährleis- tet ist. Umkleide 2. Phase bei eventueller Auflockerung In den offenen Kabinen für Damen und Herren werden die Bänke alle 1.5 m abgesperrt, so dass nur alle 1.5 m ein Platz verwendet werden kann. Seite 7
Die obere und untere Reihe der Schlüsselkästchen werden mit Absperrband blockiert, so dass nur noch die mittlere Reihe verwendet werden kann. Auch hier werden zwischen den benutzbaren Schlüs- selkästchen 1.5 m Abstand eingehalten. Mittels Bodenmarkierungen werden in den Umkleidekabinen die einzuhaltenden 1.5 m Abstände mar- kiert. Dusche In der Zofinger Badi gibt es keine Gruppenduschen. Es sind überall Einzelkabinen mit Seitenwänden und Duschvorhang vorhanden. Vor den Duschen wird eine Bodenmarkierung mit Klebeband im Abstand von 1.5 m angebracht um den Abstand der wartenden Besucher anzuzeigen. Toiletten Jedes zweite Pissoir bei den Herren wird gesperrt, so dass auch hier der Abstand von 1.5 m eingehal- ten wird. Bei den Frauen sind nur Einzelkabinen vorhanden. Bodenmarkierungen zeigen den 1.5 m Abstand. 6.3. Reinigung und Hygiene Die Reinigungs- und Hygienemassnahmen sind in den Badeanlagen bereits im Normalbetrieb sehr hoch und stark reglementiert und kontrolliert. Zusätzlich werden die Türdrücker und Spülkästen in den WC-Anlagen regelmässig mit Desinfektions- mitteln gereinigt. Die Infrastruktur der Bäder mit Gästezonen (Eingang, Gänge, Umkleiden, sanitäre Räume und Bade- halle) sowie der rückwärtigen Zone (technische Infrastruktur, Personalräume, Lagerräume) werden Seite 8
gemäss der SIA-Norm 385/9 „Wasser und Wasseraufbereitungsanlagen in Gemeinschaftsbädern“ sowie der SVG Empfehlung „Hygiene von Freizeit- und Sportanlagen“ gereinigt und unterhalten. Zusätzlich werden folgende Massnahmen zur Einhaltung der Hygienemassnahmen des BAG umge- setzt: Die Desinfektion sämtlicher Türgriffe, Drehkreuze, Handläufe bei Beckenleitern erfolgt mehrmals täglich. Händedesinfektionsmittel wird bereitgestellt im: o Eingangsbereich o Duschbereich o WC-Anlagen o Umkleidekabinen 6.4. Verpflegung Für den Pächter des Restaurants gelten die Vorgaben des Bundes für die Gastronomie. Die Umsetzung obliegt dem Pächter. Wie in Punkt 2.1. erwähnt, wird der Pächter bei der Einhaltung der Massnahmen un- terstützt. Die Umsetzung wird durch das Badepersonal überprüft. Es gelten die Vorgaben für die Gastro- nomie: Nicht mehr als 4 Personen an einem Tisch. Der Abstand zwischen den Tischen muss mind. 1.50 m betragen. Die Essensausgabe und die Kasse sind voneinander getrennt und befinden sich nicht neben- einander. Desinfektionsmittel steht zur Verfügung. Zudem ist der Pächter verpflichtet, die Tische und Stühle in regelmässigen Abständen zu desinfizieren. 6.5. Zugänglichkeit und Organisation zur und in der Infrastruktur Massnahmen im Eingangsbereich / Kasse Der Eingangs- und Ausgangsbereich wird mit Vaubanbarrieren abgetrennt. Die vorhandenen Beton- blumentröge werden um 90° gedreht, so dass der Eingangsbereich komplett vom Ausgangsbereich getrennt wird. Seite 9
Vor der Kasse werden alle 1.5 m Abstandsmarkieren am Boden angebracht. Bei grosser Besucherzahl sind die Einlassregelungen analog zu den Vorgaben, wie diese bereits aus Lebensmittelgeschäften bekannt sind. An der Kasse ist das Kassenpersonal während der gesamten Öffnungszeit des Schwimmbades vor Ort, um die Anzahl der Badegäste überprüfen zu können und falls nötig den Zutritt zu verweigern. Auch bei nicht beständigem Wetter muss die Kasse besetzt sein. An der Kasse wird eine Plexiglasscheibe montiert. Im Eingangsbereich wird Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt. Die Zutrittskontrolle erfolgt bereits jetzt über das Drehkreuz. Befinden sich bereits maximal 2'000 Besucher im Schwimmbadareal, so müssen 30 Personen das Schwimmbadareal verlassen bevor wiederum Personen eingelassen werden. Pro 30 Gäste, die das Schwimmbad verlassen, dürfen wiederum 30 Personen eingelassen werden. Die Personen, die das Schwimmbad verlassen, werden manuell (per Handklicker) gezählt. Beim Ein- lass wird bewusst auf das Tröpfchensystem verzichtet. Somit kann gewährleistet werden, dass Fami- lien zusammen ins Schwimmbad gehen können und nicht nur ein Teil der Familie. Die Kasse wird mit bargeldlosen und somit berührungsfreien Zahlmöglichkeiten ausgerüstet. Das Kas- senpersonal wird mit Hygiene-Handschuhen ausgestattet. Masken sind vom Kassenpersonal nicht zu tragen oder aber nur, wenn sie dies wünschen. Aufgrund der vorhandenen Plexiglasscheibe kann darauf verzichtet werden. Das Kassenpersonal desinfiziert in regelmässigen Abständen das Kartenlesegeräte, das Drehkreuz, die Ablage im Kassenbereich sowie die Plexiglasscheibe. Plakate und Aushänge an Eingängen für die Gäste weisen auf die Verhaltensregeln des BAG hin und werden gut sichtbar angebracht. Allgemein sind die aktuellsten BAG-Plakate im ganzen Schwimmbadareal aufgehängt. Massennahmen im Wasserbereich Der Ein- und Ausgangsbereich für den Beckenbereich erfolgt in nur einem Bereich. Der Ein- und Aus- gang wird durch eine Vauban-Barriere getrennt. Für die Zutrittskontrolle wird lediglich eine zusätzliche Person benötigt. Der Einlass in den Beckenbereich erfolgt durch die Abgabe von Armbändchen von maximal 150 Per- sonen gemäss Punkt 6.1, die nach Gebrauch umgehend wieder definiert werden. So lässt sich der Überblick über die Anzahl Badegäste effizient von nur einer zusätzlichen Person bewerkstelligen. Bei Schwimmerbecken wird die Sicherheits-Situation zusätzlich gesteigert, in dem pro Bahn nur in einer Richtung geschwommen wird. Konkret bedeutet dies, dass die in Bädern typische Kreisbahn nicht in einer Bahn stattfindet, sondern auf zwei Bahnen ausgeweitet wird (Abstand 2.0 m). An den Seite 10
Bahn-Enden wird, die Schwimmleinen etwas angehoben, damit auch die Schwimmer die Bahn wech- seln können (siehe Situationsplan). Im Nichtschwimmerbecken müssen die Abstandsregel durch das Aufsichtspersonal gewährleistet werden. Falls die Abstandsregeln nicht eingehalten werden, müssen die Bademeister (oder das Auf- sichtspersonal) einschreiten und die Badegäste darauf hinweisen. Falls nötig ist eine Wegweisung auszusprechen. Sprunganlagen und Rutschbahnen sind offen (siehe Situationsplan). Die Ein- und Ausstiegsbereiche sind separat gekennzeichnet. Es dürfen keine Spielgeräte an Badegäste (wie Bälle etc.) ausgeliehen werden. Auf privat mitgebrachte Vergnügungsutensilien wie aufblasbare Spielgeräte im Wasserbereich ist zu verzichten. Im Planschbecken für die Kleinkinder gelten keine Abstandregeln untereinander, analog zu den Schu- len. Für Erwachsene gilt die Einhaltung von 1.5 m Abstand. Massnahmen im Spiel- und Liegebereich Gemäss Medienmitteilung des Departement Gesundheit und Soziales vom 30.04.2021 gilt: In Freibädern gilt keine Maskenpflicht ausser in Eingangs- und Garderobenräumen. Die Freibäder können in ihren Schutzkonzepten Ausnahmen von der Maskenpflicht für Aussenbereiche wie Liegewiesen und Beckenbereiche vorsehen. Das sieht auch die sich bei den Kantonen in der Anhö- rung befindliche Covid-19-Verordnung besondere Lage so vor. Die Ausnahme von der Maskenpflicht gilt auch für Gäste im Restaurationsbereich eines Freibads während der Konsumation (wie es in allen ande- ren Restaurationsbetrieben der Fall ist). Wenn keine Maske getragen wird, sind die allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln zu beachten. Das betrifft in erster Linie die Einhaltung des Mindestabstands von 1.5 Metern. Seite 11
6.6. Verteilung von mehreren Gruppen in grösseren Freibädern Kurse und organisierten Gruppen müssen sich inner- und ausserhalb des Wassers in einem klar begrenz- ten Bereich aufhalten. Die maximale Gruppengrösse von 15 Personen und der vorgeschriebene Abstand müssen eingehalten werden. Für die Einhaltung der Regeln in Gruppen ist der Organisator verantwortlich. Die Wegweisung erfolgt bei Nichteinhaltung der Schutzmassnahmen. 7. Allgemeine Regeln für den Schwimmbetrieb 7.1. Öffentliches Schwimmen Einhaltung der übergeordneten Grundsätze Die Hygiene- und Abstandsregeln, sowie die Gruppengrössen müssen gemäss den Vorgaben in Ziffern 3 und 6 des vorliegenden Konzepts eingehalten werden. Im Schwimmbadareal werden Plakate mit den Empfehlungen des BAG angebracht. Material Es wird kein Material für den Schwimmbetrieb angeboten. Risiko-/Unfallverhalten Die Sicherheit im Schwimmbereich wird durch die Aufsicht der Badeangestellten gemäss "Norm über die Aufsicht in öffentlichen Bädern" gewährleistet. Schriftliche Protokollierung der Besucherinnen und Besucher Analog der Richtlinien für Gastronomie wird eine freiwillige Erfassung der Besucher und Besucherinnen vorgenommen. Eine Erfassung ist nicht vorgeschrieben. Seite 12
7.2. Organisierter Sport (Breiten- / Leistungs- / Spitzensport) In Zofingen trainieren keine Sportverbände im Schwimmbad Zofingen. Ein Schwimmclub existiert nicht, es wird auf Punkt 6.6 und 7.1. verwiesen, sollten sich grössere Gruppen im Schwimmbad einfinden. 8. Verantwortlichkeiten und Umsetzung vor Ort Die Einwohnergemeinde Zofingen als Betreiberin des Schwimmbades ist verantwortlich für die Umset- zung der in diesem Schutzkonzept aufgeführten Massnahmen. Die Selbstverantwortung und Solidarität aller Personen sind jedoch zentral für die erfolgreiche Umsetzung und damit die Einhaltung des Schutz- konzepts. Das Badepersonal und die hinzugezogenen zusätzlichen Helfer führen regelmässige Kontrollrundgänge zur Überwachung der Einhaltung der Schutzmassnahmen durch. Sollten sich Personen nicht an die Vor- gaben halten und nach einem Gespräch oder einer Ermahnung kein Verständnis für die Massnahmen zei- gen, müssen sie aus dem Bad verwiesen werden. Bei Uneinsichtigkeit und Widerstand sind in einem letz- ten Eskalationsschritt die Repol Zofingen oder Kantonspolizei zur Unterstützung aufzubieten. 9. Kommunikation dieses Schutzkonzepts Die Kommunikation der Schutzmassnahmen erfolgt über die Webseite der Stadt Zofingen. 10. Fazit Mit diesem Schutzkonzept und den darin aufgeführten Massnahmen, kann die Sicherheits- und Schutz- vorgaben des Bundesrates und des BAG erfüllt werden. Die entsprechenden Massnahmen sind pragma- tisch, umsetzbar und können von jedem Badbetreiber befolgt werden. Das Konzept wird der Kerngruppe Corona der Stadt Zofingen zur Orientierung vorgelegt. Approximative Zusatzkosten, welche das Schutzkonzept auslösen (witterungsabhängig): Kassenpersonal permanent vor Ort (Zählung der Ein- bzw. Austritte) Permanent 1 zusätzliche Person im Badebereich (Abgabe der Armbänder). Jedoch nur bei schö- nem Wetter und grosser Besucherzahl, da sich seit der Badesaison 2021 drei Bademeister im Schwimmbad aufhalten. Desinfektionsmittel Diverse Vorarbeiten wie Vaubanbarrieren stellen, Plakate laminieren, Bodenmarkierungen anbrin- gen, etc. (Erfasst auf Pandemie-Konto) Zofingen, 03.05.2021 Christoph Wälti Leiter Werkhof Seite 13
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