Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April
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Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April Kontaktbeschränkungen Maskenpflicht • Im Auto, bei Mitfahrten von haushaltsfremden Private Treffen im öffentlichen oder privaten In folgenden Bereichen müssen alle Personen Personen (Paare gelten als ein Haushalt) Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen. ab 6 Jahren eine medizinische Maske • In Arztpraxen Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich tragen*: • FFP2/KN95/K95-Maske in Krankenhäusern und Bundes- regelung 13 Jahre* werden nicht mitgezählt. Paare, die • Für alle Schüler*innen sowie Lehrer*innen Pflegeeinrichtungen. nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. an Schulen mit Präsenzunterricht sowie Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit *bis zum 14. Geburtstag Schulhorte und Nachmittags-und Nachhilfe- Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an betreuung. ist von der FFP2-/KN95-/N95-Pflicht befreit. *Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen 3 aufeinanderfolgenden Tagen: • Für Personal in Kitas, Grundschulförder- Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig). Ein Haushalt plus höchstens eine weitere klassen, Horten und Schulkindergärten. Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Ausnahme: Beim ausschließlichen Kontakt Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich zu Kindern. 3 aufeinanderfolgenden Tagen: 13 Jahre werden nicht mitgezählt. • Im öffentlichen Personenverkehr Bundes- FFP2/KN95/K95-Maskenpflicht: Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz • Beim Einkaufen regelung • Im öffentlichen Personennah- und Fern- an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. • In geschlossenen Räumen, die für die verkehr, im Taxi und bei der Schülerbe- Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt- Öffentlichkeit oder für den Publikums- förderung und in den Einrichtungen und Warte- machung durch die örtlichen Behörden in Kraft. verkehr bestimmt sind bereiche dieser Angebote • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an • Beim Friseurbesuch und Fußpflegedienst- Lockerung ab einer Inzidenz unter 35 an Einsatzorten leistungen 5 aufeinanderfolgenden Tagen: • Bei den erlaubten körpernahen Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Treffen von bis zu zehn Personen aus maximal Dienstleistungen Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen drei Haushalten möglich. Die Kinder dieser • Während Veranstaltungen der Religions- unter 100 liegt. Lockerungen treten dann am Haushalte werden bis einschließlich 13 Jahre ausübung und Beerdigungen übernächsten Tag in Kraft. nicht mitgezählt. Ausgangsbeschränkungen • Inanspruchnahme medizinischer und Bundes- Ausnahmeregelung: Von 22 bis 24 Uhr ist regelung Es bestehen keine Ausgangsbeschränkungen veterinärmedizinischer Leistungen. der Individualsport im Freien alleine am Tag oder bei Nacht. • Begleitung unterstützungsbedürftiger erlaubt. Personen und Minderjähriger, Sorge- und Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an Umgangsrecht. Notbremse tritt außer Kraft, wenn die 3 aufeinanderfolgenden Tagen: • Begleitung Sterbender und Personen in akut Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen Ausgangsbeschränkungen für den betroffenen Bundes- lebensbedrohlichen Zuständen. unter 100 liegt. Lockerungen treten am Tag regelung Land- oder Stadtkreis von 22 bis 5 Uhr. • Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B. nach der Bekanntmachung durch die Gassi gehen oder füttern. örtlichen Behörden in Kraft. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung • Besuch von religiösen Veranstaltungen. ist dann nur mit triftigen Gründen erlaubt. Z.B.: • Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der • Ausübung beruflicher Tätigkeiten und öffentlichen Ordnung. wichtiger Ausbildungszwecke. • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf des Grundgesetzes. Baden-Württemberg.de Stand: 23.04.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April Bildung & Betreuung • Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Arbeiten Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygiene- • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet, • Kitas sind für den Regelbetrieb unter die gesundheitliche Fürsorge gegenüber Pandemiebedingungen offen. auflagen möglich. Alle Personen müssen eine medizinische Maske. Theorieunterricht ist nur ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. • Alle Klassenstufen aller Schulen haben Bundes- regelung • Home Office, sofern möglich Präsenzunterricht im Wechselmodell. online möglich. • Besuch von Bibliotheken und Archiven ist mit • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- • Sonderregelung für Abschlussklassen sind und Geschäftsbetriebes möglich und werden individuell festgelegt. vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der Kontaktdaten möglich. • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen • Voraussetzung für die Teilnahme am auch in Präsenz möglich Präsenzunterricht ist die verpflichtende • Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell- oder Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Durchführung von 2 Corona-Tests pro Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Woche für alle Schüler*innen und Lehr- ein Testkonzept für das Personal. Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann personal an allgemeinbildenden Schulen Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an (auch im Freien) sowie Berufsschulen. 3 aufeinanderfolgenden Tagen: • An den Betrieb angepasste Hygiene- • Nachhilfeunterricht in Gruppen bis Bundes- Alle Schulen gehen verbindlich in den auflagen maximal 5 Schüler*innen wieder möglich. regelung Wechselunterricht. Folgende Einrichtungen • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen: Unterricht im Rahmen der geltenden Kontakt- außerschulischen Einrichtungen der beschränkungen möglich. Erwachsenenbildung und ähnlichen Geimpfte/genesene Personen • Volkshochschulen und ähnliche Einricht- Einrichtungen, Musik-, Kunst- und Jugend- Geimpfte und genesene Personen sind von der ungen können digitale Kurse anbieten. Kurse kunstschulen. Online-Angebote sind weiterhin in zahlreichen Bereichen geltenden Testpflicht in Präsenz sind möglich bei erforderlichen möglich. befreit. Nachweis erforderlich. beruflichen Aus- und Fortbildungen, Sprach- Regelung für Ballett- und Tanzschulen: Zulässig und Integrationskursen sowie Nachhilfe, sofern ist Paartanz von Paaren die in einem Haushalt digital nicht möglich. leben sowie von Paaren in einer festen Gesundheit & Soziales • Ballett- und Tanzschulen schließen für den Beziehung aus zwei verschiedenen Haushalten. • Schutzvorkehrungen und regelmäßige Publikumsverkehr. Kontaktarmes Training Notbremse ab einer Inzidenz über 165 an Tests in Krankenhäusern, Pflegeheimen, mit maximal 5 Personen aus zwei Haus- 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Senioren- und Behinderteneinrichtungen halten. Kinder der beiden Haushalte bis Bundes- Fernunterricht und kein Präsenzbetrieb oder • Schnell- und Selbsttests, die erforderlich einschließlich 13 Jahre werden nicht mit- regelung -unterricht in folgenden Einrichtungen: sind, um Dienstleistungen und Angebote gezählt. Schulen aller Art, Kindergärten, Kindertages- wahrnehmen zu können, müssen von stätten, Kindertagesbetreuung, Berufsschulen geschultem Personal durchgeführt werden. Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an • Abschlussklassen und SBBZ (G und K) sind Die Tests müssen tagesaktuell sein, bedeutet 5 aufeinanderfolgenden Tagen: ausgenommen. nicht älter als 24 Stunden. Kostenfreie Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen • Notbetreuung ist weiterhin möglich. Bürgertests können hierfür genutzt werden. dürfen Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen mit bis zu fünf Kinder bis Notbremse tritt außer Kraft, wenn die einschließlich 13 Jahre anbieten. Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen Besuch von Bibliotheken und Archive ohne unter 100 bzw. 165 liegt. Lockerungen treten Voranmeldung und Dokumentation der am Tag nach der Bekanntmachung durch die Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Kontaktdaten erlaubt. örtlichen Behörden in Kraft. Baden-Württemberg.de Stand: 23.04.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April Sonstiger Einzelhandel darf neben Einzelhandel „Click&Collect“unter folgenden Bedingungen Notbremse ab einer Inzidenz über 150 an Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf auch „Click&Meet“ anbieten: 3 aufeinanderfolgenden Tagen: sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen • Tagesaktueller negativer Corona-Schnelltest Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“anbieten. der Corona-Verordnung geöffnet: Bundes- regelung erforderlich. Kostenfreie Bürgertests können Bundes- regelung „Click&Collect“ sowie Lieferdienste sind Babyfachmärkte hierfür genutzt werden. weiterhin möglich. Bäckereien und Konditoreien • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der Banken Corona-Verordnung Ergänzung zu den Regelung für offene Blumenläden • Tragen von medizinischen Masken Bundes- Geschäfte des täglichen Bedarfs: regelung Buchhandlungen • Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Drogerien festem Zeitfenster Kund*in pro 20 m² Verkaufsfläche Gartenmärkte • Dokumentation der Kontaktdaten • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: Getränkemärkte Regelung für Geschäfte: ein*e Kund*in pro 40 m² Großhandel • Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an Hörgeräteakustiker werden. 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten • Geschäfte mit weniger als 10 m² Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt- sowie Ersatzteilverkauf Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in machung durch die örtlichen Behörden in Kraft. Lebensmittelmärkte • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Metzgereien Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche Optiker • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: Orthopädieschuhtechniker ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für Poststellen und Paketshops, aber ohne den Lebensmitteleinzelhandel) den Verkauf von weiteren Waren • Maskenpflicht vor den Geschäften und Reformhäuser auf den Parkplätzen Reinigung und Waschsalons • Gesteuerter Zutritt Reise- und Kundenzentren für den • Warteschlangen vermeiden. öffentlichen Verkehr Sanitätshäuser Tafeln Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an Tankstellen 5 aufeinanderfolgenden Tagen: Telefonshops für Reparatur, Austausch Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden und Störungsbehebung Bedingungen öffnen: Tierbedarf- und Futtermärkte • Berücksichtigung der Hygieneauflagen Wochenmärkte der Corona-Verordnung Zeitschriften- und Zeitungskioske • Tragen von medizinischen Masken Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 23.04.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April Dienstleistungen Gastronomie Religionsausübung Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Gottesdienste und Beerdigungen unter Körpernahe Dienstleistungen sind unter Art bleiben geschlossen. Hygieneauflagen. folgenden Bedingungen erlaubt: • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder • Einhalten der AHA-Regeln über die • Während des gesamten Aufenthalts in der Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen gesamte Dauer Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung bis 21 Uhr) • Tragen von medizinischen Masken müssen alle Beteiligte medizinische Masken • Kein Ausschank und Verzehr von • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer alkoholischen Getränken im öffentlichen als 10 Personen mindestens zwei Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder Raum Werktage zuvor bei den zuständigen Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test- • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für konzept für das Personal benötigt. in verschlossenen Behältnissen erlaubt Beerdigungen. • Nur mit vorheriger Terminbuchung • Kein Gemeindegesang in geschlossenen Weiterhin geschlossen: Kantinen schließen überall dort, wo es die Räumen Prostitutionsgewerbe Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an Ausführliche Liste auf 3 aufeinanderfolgenden Tagen: » Baden-Württemberg.de Bundes- Beerdigungen mit maximal 30 Personen. regelung Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an Veranstaltungen 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen. im öffentlichen Raum. Reisen Medizinisch notwendige Behandlungen sind Ausnahmen: Appell: Verzichten Sie auf private Reisen weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet • Gerichtsverhandlungen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. bleiben. Für den Friseurbesuch ist ein tages- • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit Verstärkte Kontrollen und Zugangs- aktueller negativer Corona-Schnelltest und Ordnung dienen beschränkungen an tagestouristischen erforderlich. Kostenfreie Bürgertests können • Betriebsversammlungen • Prüfungen und deren Vorbereitung Hotspots durch die örtlichen Behörden. hierfür genutzt werden. • Eheschließungen Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz Nicht gestattet: • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Touristische Busreisen dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe) Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt- Touristische Übernachtungsangebote machung durch die örtlichen Behörden in Kraft. (auch Campingplätze) Weiterhin möglich: Geschäftsreisen Reisen und Übernachten in besonderen Härtefällen Abstand Hygiene Medizinische Corona-App Regelmäßig halten praktizieren Maske tragen nutzen lüften Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 23.04.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April Sport Ansonsten sind öffentliche und private Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinander- Sportstätten für den allgemeinen Publikums- folgenden Tagen: Individualsport im Freien und auf Außen- verkehr geschlossen. Kontaktloser Individualsport auf Außen- oder Innensport- und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder anlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des und Thermen aller Art) und kontaktarmer Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de eigenen Haushalts. Bundes- regelung Freizeit- und Amateursport mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Für Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb, Kinder bis einschließlich 13 Jahre dürfen in Gruppen von Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich Profi- oder Spitzensport und für dienstliche Bundes- maximal 5 Kindern kontaktlosen Sport im Freien ausüben. 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Zwecke (etwa für Polizei und Feuerwehren) regelung Anleitungspersonen benötigen einen tagesaktuellen dürfen die Einrichtungen (wie z.B. Fitness- negativen Corona-Schnelltest. Kostenfreie Bürgertests Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit studios) geöffnet werden. können hierfür genutzt werden. bis zu 20 Kindern bis einschließlich 13 Jahre ist erlaubt. Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5 Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf- aufeinanderfolgenden Tagen: einanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten Die Benutzung der Umkleiden oder Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Aufenthaltsräume ist nicht gestattet. mit maximal 10 Personen. In Innenanlagen mit maximal Behörden in Kraft. 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Kinder der Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Theater Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an Kultur- und Freizeitgestaltung Volksfeste o.ä. 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Kultur- und Freizeiteinrichtungen Zirkusse Museen, Galerien und Gedenkstätten, werden für den bleiben geschlossen. Publikumsverkehr geschlossen. Wettannahmestellen Geöffnet: schließen. Die Außenbereiche von zoologischen und Bundes- Geschlossen: Spielplätze im Freien regelung botanischen Gärten dürfen mit einem tagesaktuellen Wandern und Spazieren negativen Corona-Schnelltest weiterhin besucht werden. Ausflugsschiffe Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt werden. Camping- und Wohnmobilstellplätze Geöffnet für „Click&Collect“ sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind von der Testpflicht Diskotheken und Clubs „Click&Meet“: ausgenommen. Freizeitparks und Indoorspielplätze Wettannahmestellen Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf- Kinos einanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen Kletterparks (drinnen und draußen) Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung treten am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Konzerte und Kulturhäuser und/oder Dokumentation der Kontaktdaten: Behörden in Kraft. Autokino, Autotheater, Autokonzerte Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an Krabbelgruppen Galerien 5 aufeinanderfolgenden Tagen: Messen Museen Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten, Opern Gedenkstätten zoologischen und botanischen Gärten Spielbanken- und hallen Zoologische und botanische Gärten Alle Details sowie Fragen und ohne Voranmeldung und Dokumentation Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de der Kontaktdaten erlaubt. Stand: 23.04.2021
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