Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April

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Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April

             Kontaktbeschränkungen                                       Maskenpflicht                                          • Im Auto, bei Mitfahrten von haushaltsfremden
             Private Treffen im öffentlichen oder privaten               In folgenden Bereichen müssen alle Personen              Personen (Paare gelten als ein Haushalt)
             Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen.                      ab 6 Jahren eine medizinische Maske                    • In Arztpraxen
             Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich              tragen*:                                               • FFP2/KN95/K95-Maske in Krankenhäusern und
  Bundes-
  regelung   13 Jahre* werden nicht mitgezählt. Paare, die               • Für alle Schüler*innen sowie Lehrer*innen              Pflegeeinrichtungen.
             nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.                 an Schulen mit Präsenzunterricht sowie                 Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit
             *bis zum 14. Geburtstag
                                                                           Schulhorte und Nachmittags-und Nachhilfe-              Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist,
             Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an                       betreuung.                                             ist von der FFP2-/KN95-/N95-Pflicht befreit.
                                                                                                                                 *Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen
             3 aufeinanderfolgenden Tagen:                               • Für Personal in Kitas, Grundschulförder-              Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig).
             Ein Haushalt plus höchstens eine weitere                      klassen, Horten und Schulkindergärten.
             Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört.                Ausnahme: Beim ausschließlichen Kontakt                        Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
             Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich                zu Kindern.                                                    3 aufeinanderfolgenden Tagen:
             13 Jahre werden nicht mitgezählt.                           • Im öffentlichen Personenverkehr                     Bundes-    FFP2/KN95/K95-Maskenpflicht:
             Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz              • Beim Einkaufen                                      regelung
                                                                                                                                          • Im öffentlichen Personennah- und Fern-
             an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.            • In geschlossenen Räumen, die für die                             verkehr, im Taxi und bei der Schülerbe-
             Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt-                   Öffentlichkeit oder für den Publikums-                           förderung und in den Einrichtungen und Warte-
             machung durch die örtlichen Behörden in Kraft.                verkehr bestimmt sind                                            bereiche dieser Angebote
                                                                         • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an                           • Beim Friseurbesuch und Fußpflegedienst-
             Lockerung ab einer Inzidenz unter 35 an                       Einsatzorten                                                     leistungen
             5 aufeinanderfolgenden Tagen:                               • Bei den erlaubten körpernahen                                  Notbremse tritt außer Kraft, wenn die
             Treffen von bis zu zehn Personen aus maximal                  Dienstleistungen                                               Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen
             drei Haushalten möglich. Die Kinder dieser                  • Während Veranstaltungen der Religions-                         unter 100 liegt. Lockerungen treten dann am
             Haushalte werden bis einschließlich 13 Jahre                  ausübung und Beerdigungen                                      übernächsten Tag in Kraft.
             nicht mitgezählt.

             Ausgangsbeschränkungen                              • Inanspruchnahme medizinischer und            Bundes-    Ausnahmeregelung: Von 22 bis 24 Uhr ist
                                                                                                                regelung
             Es bestehen keine Ausgangsbeschränkungen              veterinärmedizinischer Leistungen.                      der Individualsport im Freien alleine
             am Tag oder bei Nacht.                              • Begleitung unterstützungsbedürftiger                    erlaubt.
                                                                   Personen und Minderjähriger, Sorge- und
             Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
                                                                   Umgangsrecht.                                           Notbremse tritt außer Kraft, wenn die
             3 aufeinanderfolgenden Tagen:
                                                                 • Begleitung Sterbender und Personen in akut              Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen
             Ausgangsbeschränkungen für den betroffenen
 Bundes-                                                           lebensbedrohlichen Zuständen.                           unter 100 liegt. Lockerungen treten am Tag
 regelung
             Land- oder Stadtkreis von 22 bis 5 Uhr.
                                                                 • Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B.              nach der Bekanntmachung durch die
                                                                   Gassi gehen oder füttern.                               örtlichen Behörden in Kraft.
             Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung
                                                                 • Besuch von religiösen Veranstaltungen.
             ist dann nur mit triftigen Gründen erlaubt. Z.B.:
                                                                 • Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der
              • Ausübung beruflicher Tätigkeiten und
                                                                   öffentlichen Ordnung.
               wichtiger Ausbildungszwecke.
                                                                 • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8                                                                                           Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                                                                     Antworten finden Sie auf
                                                                   des Grundgesetzes.                                                                                                                Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                                                     Stand: 23.04.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April

    Bildung & Betreuung                                • Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für
                                                                                                                               Arbeiten
                                                         Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygiene-                          • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet,
    • Kitas sind für den Regelbetrieb unter                                                                                      die gesundheitliche Fürsorge gegenüber
      Pandemiebedingungen offen.                         auflagen möglich. Alle Personen müssen eine
                                                         medizinische Maske. Theorieunterricht ist nur                           ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen.
    • Alle Klassenstufen aller Schulen haben                                                                        Bundes-
                                                                                                                    regelung   • Home Office, sofern möglich
      Präsenzunterricht im Wechselmodell.                online möglich.
                                                       • Besuch von Bibliotheken und Archiven ist mit                          • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst-
    • Sonderregelung für Abschlussklassen sind                                                                                   und Geschäftsbetriebes
      möglich und werden individuell festgelegt.         vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der
                                                         Kontaktdaten möglich.                                                 • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen
    • Voraussetzung für die Teilnahme am                                                                                         auch in Präsenz möglich
      Präsenzunterricht ist die verpflichtende         • Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell-
                                                         oder Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie                   • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der
      Durchführung von 2 Corona-Tests pro                                                                                        Mindestabstand von 1,5 Metern zu den
      Woche für alle Schüler*innen und Lehr-             ein Testkonzept für das Personal.
                                                                                                                                 Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann
      personal an allgemeinbildenden Schulen                      Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an                        (auch im Freien)
      sowie Berufsschulen.                                        3 aufeinanderfolgenden Tagen:                                • An den Betrieb angepasste Hygiene-
    • Nachhilfeunterricht in Gruppen bis               Bundes-    Alle Schulen gehen verbindlich in den                          auflagen
      maximal 5 Schüler*innen wieder möglich.          regelung
                                                                  Wechselunterricht. Folgende Einrichtungen
    • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen                       schließen:
      Unterricht im Rahmen der geltenden Kontakt-                 außerschulischen Einrichtungen der
      beschränkungen möglich.                                     Erwachsenenbildung und ähnlichen                             Geimpfte/genesene Personen
    • Volkshochschulen und ähnliche Einricht-                     Einrichtungen, Musik-, Kunst- und Jugend-                    Geimpfte und genesene Personen sind von der
      ungen können digitale Kurse anbieten. Kurse                 kunstschulen. Online-Angebote sind weiterhin                 in zahlreichen Bereichen geltenden Testpflicht
      in Präsenz sind möglich bei erforderlichen                  möglich.                                                     befreit. Nachweis erforderlich.
      beruflichen Aus- und Fortbildungen, Sprach-                 Regelung für Ballett- und Tanzschulen: Zulässig
      und Integrationskursen sowie Nachhilfe, sofern              ist Paartanz von Paaren die in einem Haushalt
      digital nicht möglich.                                      leben sowie von Paaren in einer festen                       Gesundheit & Soziales
    • Ballett- und Tanzschulen schließen für den                  Beziehung aus zwei verschiedenen Haushalten.                 • Schutzvorkehrungen und regelmäßige
       Publikumsverkehr. Kontaktarmes Training                    Notbremse ab einer Inzidenz über 165 an                        Tests in Krankenhäusern, Pflegeheimen,
       mit maximal 5 Personen aus zwei Haus-                      3 aufeinanderfolgenden Tagen:                                  Senioren- und Behinderteneinrichtungen
       halten. Kinder der beiden Haushalte bis         Bundes-    Fernunterricht und kein Präsenzbetrieb oder                  • Schnell- und Selbsttests, die erforderlich
       einschließlich 13 Jahre werden nicht mit-
                                                       regelung
                                                                  -unterricht in folgenden Einrichtungen:                        sind, um Dienstleistungen und Angebote
       gezählt.                                                   Schulen aller Art, Kindergärten, Kindertages-                  wahrnehmen zu können, müssen von
                                                                  stätten, Kindertagesbetreuung, Berufsschulen                   geschultem Personal durchgeführt werden.
     Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an
                                                                  • Abschlussklassen und SBBZ (G und K) sind                     Die Tests müssen tagesaktuell sein, bedeutet
     5 aufeinanderfolgenden Tagen:
                                                                    ausgenommen.                                                 nicht älter als 24 Stunden. Kostenfreie
     Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
                                                                  • Notbetreuung ist weiterhin möglich.                          Bürgertests können hierfür genutzt werden.
     dürfen Einzelunterricht und Unterricht für
     Gruppen mit bis zu fünf Kinder bis                           Notbremse tritt außer Kraft, wenn die
     einschließlich 13 Jahre anbieten.                            Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen
     Besuch von Bibliotheken und Archive ohne                     unter 100 bzw. 165 liegt. Lockerungen treten
     Voranmeldung und Dokumentation der                           am Tag nach der Bekanntmachung durch die                                                          Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                                    Antworten finden Sie auf
     Kontaktdaten erlaubt.                                        örtlichen Behörden in Kraft.                                                                      Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                    Stand: 23.04.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April

                                                                    Sonstiger Einzelhandel darf neben
            Einzelhandel
                                                                    „Click&Collect“unter folgenden Bedingungen                  Notbremse ab einer Inzidenz über 150 an
            Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf        auch „Click&Meet“ anbieten:                                 3 aufeinanderfolgenden Tagen:
            sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen         • Tagesaktueller negativer Corona-Schnelltest               Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“anbieten.
            der Corona-Verordnung geöffnet:                  Bundes-
                                                             regelung erforderlich. Kostenfreie Bürgertests können
                                                                                                                     Bundes-
                                                                                                                     regelung   „Click&Collect“ sowie Lieferdienste sind
             Babyfachmärkte                                          hierfür genutzt werden.                                   weiterhin möglich.
             Bäckereien und Konditoreien                           • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der
             Banken                                                  Corona-Verordnung                                         Ergänzung zu den Regelung für offene
             Blumenläden                                           • Tragen von medizinischen Masken
 Bundes-                                                                                                                        Geschäfte des täglichen Bedarfs:
 regelung    Buchhandlungen                                        • Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit               • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e
             Drogerien                                               festem Zeitfenster                                          Kund*in pro 20 m² Verkaufsfläche
             Gartenmärkte                                          • Dokumentation der Kontaktdaten                            • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:
             Getränkemärkte
                                                                    Regelung für Geschäfte:                                       ein*e Kund*in pro 40 m²
             Großhandel
                                                                    • Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten                   Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an
             Hörgeräteakustiker
                                                                      werden.                                                   5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.
             Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten
                                                                    • Geschäfte mit weniger als 10 m²                           Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt-
                sowie Ersatzteilverkauf
                                                                      Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in                     machung durch die örtlichen Behörden in Kraft.
             Lebensmittelmärkte
                                                                    • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e
             Metzgereien
                                                                      Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche
             Optiker
                                                                    • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:
             Orthopädieschuhtechniker
                                                                      ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für
             Poststellen und Paketshops, aber ohne
                                                                      den Lebensmitteleinzelhandel)
                den Verkauf von weiteren Waren
                                                                    • Maskenpflicht vor den Geschäften und
             Reformhäuser
                                                                      auf den Parkplätzen
             Reinigung und Waschsalons
                                                                    • Gesteuerter Zutritt
             Reise- und Kundenzentren für den
                                                                    • Warteschlangen vermeiden.
                öffentlichen Verkehr
             Sanitätshäuser
             Tafeln
                                                                    Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an
             Tankstellen
                                                                    5 aufeinanderfolgenden Tagen:
             Telefonshops für Reparatur, Austausch
                                                                    Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden
                und Störungsbehebung
                                                                    Bedingungen öffnen:
             Tierbedarf- und Futtermärkte
                                                                    • Berücksichtigung der Hygieneauflagen
             Wochenmärkte
                                                                       der Corona-Verordnung
             Zeitschriften- und Zeitungskioske
                                                                    • Tragen von medizinischen Masken
            Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                     Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                                     Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                     Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                     Stand: 23.04.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April

     Dienstleistungen                                           Gastronomie                                               Religionsausübung
                                                                Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller                Gottesdienste und Beerdigungen unter
     Körpernahe Dienstleistungen sind unter
                                                                Art bleiben geschlossen.                                  Hygieneauflagen.
     folgenden Bedingungen erlaubt:
                                                                • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder                  • Einhalten der AHA-Regeln über die
     • Während des gesamten Aufenthalts in der
                                                                  Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen                     gesamte Dauer
       Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung
                                                                  bis 21 Uhr)                                             • Tragen von medizinischen Masken
       müssen alle Beteiligte medizinische Masken
                                                                • Kein Ausschank und Verzehr von                          • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr
       tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer
                                                                  alkoholischen Getränken im öffentlichen                   als 10 Personen mindestens zwei
       Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder
                                                                  Raum                                                      Werktage zuvor bei den zuständigen
       Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test-
                                                                • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken                     Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für
       konzept für das Personal benötigt.
                                                                  in verschlossenen Behältnissen erlaubt                    Beerdigungen.
     • Nur mit vorheriger Terminbuchung
                                                                                                                           • Kein Gemeindegesang in geschlossenen
     Weiterhin geschlossen:
                                                                Kantinen schließen überall dort, wo es die                  Räumen
      Prostitutionsgewerbe
                                                                Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum
                                                                Mitnehmen sind erlaubt.                                   Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
     Ausführliche Liste auf                                                                                               3 aufeinanderfolgenden Tagen:
     » Baden-Württemberg.de                                                                                    Bundes-    Beerdigungen mit maximal 30 Personen.
                                                                                                               regelung

   Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an                      Veranstaltungen
   3 aufeinanderfolgenden Tagen:                               Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen
   Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen.                im öffentlichen Raum.                                     Reisen
   Medizinisch notwendige Behandlungen sind                     Ausnahmen:                                                Appell: Verzichten Sie auf private Reisen
   weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet           • Gerichtsverhandlungen                                   sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.
   bleiben. Für den Friseurbesuch ist ein tages-                • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit              Verstärkte Kontrollen und Zugangs-
   aktueller negativer Corona-Schnelltest                         und Ordnung dienen
                                                                                                                          beschränkungen an tagestouristischen
   erforderlich. Kostenfreie Bürgertests können                 • Betriebsversammlungen
                                                                • Prüfungen und deren Vorbereitung                        Hotspots durch die örtlichen Behörden.
   hierfür genutzt werden.
                                                                • Eheschließungen
   Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz                                                                         Nicht gestattet:
                                                                • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge
   an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.                                                                        Touristische Busreisen
                                                                  dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe)
   Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt-
                                                                                                                           Touristische Übernachtungsangebote
   machung durch die örtlichen Behörden in Kraft.
                                                                                                                            (auch Campingplätze)

                                                                                                                          Weiterhin möglich:
                                                                                                                           Geschäftsreisen
                                                                                                                           Reisen und Übernachten in
                                                                                                                             besonderen Härtefällen

                Abstand           Hygiene        Medizinische    Corona-App        Regelmäßig
                 halten         praktizieren     Maske tragen      nutzen            lüften
                                                                                                                                                            Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                            Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                            Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                            Stand: 23.04.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April

            Sport                                            Ansonsten sind öffentliche und private                       Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinander-
                                                             Sportstätten für den allgemeinen Publikums-                  folgenden Tagen:
            Individualsport im Freien und auf Außen-         verkehr geschlossen.                                         Kontaktloser Individualsport auf Außen- oder Innensport-
            und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder                                                                     anlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des
            und Thermen aller Art) und kontaktarmer          Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de                eigenen Haushalts.
 Bundes-
 regelung
            Freizeit- und Amateursport mit maximal
            5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten.      Für Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb,                  Kinder bis einschließlich 13 Jahre dürfen in Gruppen von
            Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich   Profi- oder Spitzensport und für dienstliche      Bundes-    maximal 5 Kindern kontaktlosen Sport im Freien ausüben.
            13 Jahre werden nicht mitgezählt.                Zwecke (etwa für Polizei und Feuerwehren)
                                                                                                               regelung
                                                                                                                          Anleitungspersonen benötigen einen tagesaktuellen
                                                             dürfen die Einrichtungen (wie z.B. Fitness-                  negativen Corona-Schnelltest. Kostenfreie Bürgertests
            Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit          studios) geöffnet werden.                                    können hierfür genutzt werden.
            bis zu 20 Kindern bis einschließlich 13 Jahre
            ist erlaubt.                                     Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5
                                                                                                                          Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf-
                                                             aufeinanderfolgenden Tagen:
                                                                                                                          einanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten
            Die Benutzung der Umkleiden oder                 Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen
                                                                                                                          am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen
            Aufenthaltsräume ist nicht gestattet.            mit maximal 10 Personen. In Innenanlagen mit maximal
                                                                                                                          Behörden in Kraft.
                                                             5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Kinder der
            Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder   beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden
            Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt.    nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben,
                                                             zählen als ein Haushalt.

                                                              Theater                                                    Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
             Kultur- und Freizeitgestaltung                   Volksfeste o.ä.                                            3 aufeinanderfolgenden Tagen:
             Kultur- und Freizeiteinrichtungen                Zirkusse                                                   Museen, Galerien und Gedenkstätten, werden für den
             bleiben geschlossen.                                                                                         Publikumsverkehr geschlossen. Wettannahmestellen
                                                             Geöffnet:                                                    schließen. Die Außenbereiche von zoologischen und
                                                                                                               Bundes-
             Geschlossen:                                     Spielplätze im Freien                           regelung   botanischen Gärten dürfen mit einem tagesaktuellen
                                                              Wandern und Spazieren                                      negativen Corona-Schnelltest weiterhin besucht werden.
              Ausflugsschiffe
                                                                                                                          Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt werden.
              Camping- und Wohnmobilstellplätze             Geöffnet für „Click&Collect“ sowie                           Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind von der Testpflicht
              Diskotheken und Clubs                         „Click&Meet“:                                                ausgenommen.
              Freizeitparks und Indoorspielplätze            Wettannahmestellen                                         Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf-
              Kinos                                                                                                      einanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen
              Kletterparks (drinnen und draußen)            Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung                        treten am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen
              Konzerte und Kulturhäuser                     und/oder Dokumentation der Kontaktdaten:                     Behörden in Kraft.
                                                              Autokino, Autotheater, Autokonzerte                        Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an
              Krabbelgruppen
                                                              Galerien                                                   5 aufeinanderfolgenden Tagen:
              Messen
                                                              Museen                                                     Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten,
              Opern                                          Gedenkstätten                                              zoologischen und botanischen Gärten
              Spielbanken- und hallen                        Zoologische und botanische Gärten
                                                                                                                                                                          Alle Details sowie Fragen und

                                                                                                                          ohne Voranmeldung und Dokumentation             Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                          Baden-Württemberg.de
                                                                                                                          der Kontaktdaten erlaubt.                       Stand: 23.04.2021
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