Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 19. April
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 19. April Kontaktbeschränkungen Ausgangsbeschränkungen Maskenpflicht Private Treffen im öffentlichen oder privaten Es bestehen keine Ausgangsbeschränkungen In folgenden Bereichen müssen alle Personen Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen. am Tag oder bei Nacht. ab 6 Jahren eine medizinische Maske Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich tragen*: Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an • Für alle Schüler*innen sowie Lehrer*innen 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die 3 aufeinanderfolgenden Tagen: an Schulen mit Präsenzunterricht sowie nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Ausgangsbeschränkungen für den betroffenen Schulhorte und Nachmittags-und Nachhilfe- Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an Land- oder Stadtkreis von 21 bis 5 Uhr. betreuung. 3 aufeinanderfolgenden Tagen: • Für Personal in Kitas, Grundschulförder- Ein Haushalt plus höchstens eine weitere Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung klassen, Horten und Schulkindergärten. Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. ist dann nur mit triftigen Gründen erlaubt. Z.B.: Ausnahme: Beim ausschließlichen Kontakt NE U Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich zu Kindern. 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Bei Nacht (21 Uhr bis 5 Uhr): • Im öffentlichen Personenverkehr • Ausübung beruflicher Tätigkeiten und • Beim Einkaufen Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz wichtiger Ausbildungszwecke. an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. • In geschlossenen Räumen, die für die • Inanspruchnahme medizinischer und Öffentlichkeit oder für den Publikums- Lockerungen treten dann am übernächsten Tag veterinärmedizinischer Leistungen. in Kraft. verkehr bestimmt sind • Begleitung unterstützungsbedürftiger • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an Personen und Minderjähriger, Sorge- und Einsatzorten Lockerung ab einer Inzidenz unter 35 an Umgangsrecht. 5 aufeinanderfolgenden Tagen: • Bei den erlaubten körpernahen • Begleitung Sterbender und Personen in akut Dienstleistungen Treffen von bis zu zehn Personen aus maximal lebensbedrohlichen Zuständen. drei Haushalten möglich. Die Kinder dieser • Während Veranstaltungen der Religions- • Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B. ausübung und Beerdigungen Haushalte werden bis einschließlich 14 Jahre Gassi gehen oder füttern. nicht mitgezählt. • Im Auto, bei Mitfahrten von haushalts- • Besuch von religiösen Veranstaltungen. fremden Personen (Paare gelten als ein • Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der Haushalt) öffentlichen Ordnung. • In Arztpraxen Gesundheit & Soziales • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 • FFP2/KN95/K95-Maske in Krankenhäusern • Schutzvorkehrungen und regelmäßige des Grundgesetzes. und Pflegeeinrichtungen. Tests in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit Senioren- und Behinderteneinrichtungen Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist • Schnell- und Selbsttests, die erforderlich an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. von der FFP2-/KN95-/N95-Pflicht befreit. sind, um Dienstleistungen und Angebote Lockerungen treten dann am übernächsten Tag *Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen wahrnehmen zu können, müssen von in Kraft. Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig). geschultem Personal durchgeführt werden. Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt werden. Geimpfte/genesene Personen Geimpfte und genesene Personen sind von der in zahlreichen Bereichen geltenden Testpflicht befreit. Nachweis erforderlich. Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 19.04.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 19. April Bildung & Betreuung Arbeiten • Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet, • Kitas sind für den Regelbetrieb unter die gesundheitliche Fürsorge gegenüber Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygiene- Pandemiebedingungen offen. ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. auflagen möglich. Alle Personen müssen eine • Alle Klassenstufen aller Schulen haben • Home Office, sofern möglich NE medizinische Maske. Theorieunterricht ist nur U Präsenzunterricht im Wechselmodell. • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- online möglich. • Sonderregelung für Abschlussklassen sind und Geschäftsbetriebes • Besuch von Bibliotheken und Archiven ist mit möglich und werden individuell festgelegt. • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der • Voraussetzung für die Teilnahme am auch in Präsenz möglich Kontaktdaten möglich. Präsenzunterricht ist die verpflichtende • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der • Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell- Durchführung von 2 Corona-Tests pro Mindestabstand von 1,5 Metern zu den oder Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie Woche für alle Schüler*innen und Lehr- Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann ein Testkonzept für das Personal. personal an allgemeinbildenden Schulen (auch im Freien) sowie Berufsschulen. • An den Betrieb angepasste Hygiene- • Nachhilfeunterricht in Gruppen bis Notbremse ab einer Inzidenz über 200 an auflagen maximal 5 Schüler*innen wieder möglich. 3 aufeinanderfolgenden Tagen: NE • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen U Fernunterricht und kein Präsenzbetrieb oder Unterricht im Rahmen der geltenden Kontakt- -unterricht in folgenden Einrichtungen: beschränkungen möglich. Schulen aller Art, Kindergärten, Kindertages- • Volkshochschulen und ähnliche Einricht- stätten, Berufsschulen, ungen können digitale Kurse anbieten. Kurse • Abschlussklassen und SBBZ (G und K) sind in Präsenz sind möglich bei erforderlichen ausgenommen. beruflichen Aus- und Fortbildungen, Sprach- • Notbetreuung ist weiterhin möglich. und Integrationskursen sowie Nachhilfe, sofern digital nicht möglich. Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an • Ballett- und Tanzschulen schließen für den 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Publikumsverkehr. Kontaktarmes Training Folgende Einrichtungen schließen: mit maximal 5 Personen aus zwei Haus- • außerschulischen Einrichtungen der halten. Kinder der beiden Haushalte bis Erwachsenenbildung und ähnlichen einschließlich 14 Jahre werden nicht mitge- Einrichtungen zählt. • Musik-, Kunst- und Jugendkunst- Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an schulen 5 aufeinanderfolgenden Tagen: Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen Online-Angebote sind weiterhin möglich. dürfen Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen mit bis zu fünf Kinder bis Notbremse tritt außer Kraft, wenn die einschließlich 14 Jahre anbieten. Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen Besuch von Bibliotheken und Archive ohne unter 100 bzw. 200 liegt. Lockerungen treten Voranmeldung und Dokumentation der dann am übernächsten Tag in Kraft. Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Kontaktdaten erlaubt. Baden-Württemberg.de Stand: 19.04.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 19. April Sonstiger Einzelhandel darf neben Einzelhandel „Click&Collect“unter folgenden Bedingungen Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf auch „Click&Meet“ anbieten: 3 aufeinanderfolgenden Tagen: sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“anbieten. der Corona-Verordnung geöffnet: Corona-Verordnung „Click&Collect“ sowie Lieferdienste sind Babyfachmärkte • Tragen von medizinischen Masken weiterhin möglich. Bäckereien und Konditoreien • Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit Bau- und Raiffeisenmärkte schließen. Garten- Bau- und Raiffeisenmärkte festem Zeitfenster märkte bleiben geöffnet. Banken • Dokumentation der Kontaktdaten Blumenläden Regelung für offene Geschäfte: NE Ergänzung zu den Regelung für offene Drogerien U • Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten Geschäfte des täglichen Bedarfs: Gartenmärkte werden. • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Getränkemärkte • Geschäfte mit weniger als 10 m² Kund*in pro 20 m² Verkaufsfläche Großhandel Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: Hörgeräteakustiker • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e ein*e Kund*in pro 40 m² Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten sowie Ersatzteilverkauf Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an Lebensmittelmärkte • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Metzgereien ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für Lockerungen treten dann am übernächsten Tag Optiker den Lebensmitteleinzelhandel) in Kraft. Orthopädieschuhtechniker • Maskenpflicht vor den Geschäften und Poststellen und Paketshops, aber ohne auf den Parkplätzen den Verkauf von weiteren Waren • Gesteuerter Zutritt Reformhäuser • Warteschlangen vermeiden. Reinigung und Waschsalons Reise- und Kundenzentren für den öffentlichen Verkehr Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an Sanitätshäuser 5 aufeinanderfolgenden Tagen: Tafeln Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden Tankstellen Bedingungen öffnen: Telefonshops für Reparatur, Austausch • Berücksichtigung der Hygieneauflagen und Störungsbehebung der Corona-Verordnung Tierbedarf- und Futtermärkte • Tragen von medizinischen Masken Wochenmärkte Zeitschriften- und Zeitungskioske Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 19.04.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 19. April Dienstleistungen Gastronomie Religionsausübung Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Gottesdienste und Beerdigungen unter Körpernahe Dienstleistungen sind unter Art bleiben geschlossen. Hygieneauflagen. folgenden Bedingungen erlaubt: • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder • Einhalten der AHA-Regeln über die • Während des gesamten Aufenthalts in der Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen gesamte Dauer Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung bis 21 Uhr) • Tragen von medizinischen Masken müssen alle Beteiligte medizinische Masken • Kein Ausschank und Verzehr von • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer alkoholischen Getränken im öffentlichen als 10 Personen mindestens zwei Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder Raum Werktage zuvor bei den zuständigen Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test- • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für konzept für das Personal benötigt. in verschlossenen Behältnissen erlaubt Beerdigungen. • Nur mit vorheriger Terminbuchung • Kein Gemeindegesang in geschlossenen Weiterhin geschlossen: Kantinen schließen überall dort, wo es die Räumen Prostitutionsgewerbe Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de Reisen Veranstaltungen Appell: Verzichten Sie auf private Reisen Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. Verstärkte Kontrollen und Zugangs- Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen. im öffentlichen Raum. Ausnahmen: beschränkungen an tagestouristischen Medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet • Gerichtsverhandlungen Hotspots durch die örtlichen Behörden. NE bleiben. Für den Friseurbesuch ist ein negativer • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit U Corona-Schnelltest erforderlich. Kostenfreie und Ordnung dienen Nicht gestattet: Bürgertests können hierfür genutzt werden. • Betriebsversammlungen Touristische Busreisen • Prüfungen und deren Vorbereitung Touristische Übernachtungsangebote Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz • Eheschließungen (auch Campingplätze) an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge Lockerungen treten dann am übernächsten Tag dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe) Weiterhin möglich: in Kraft. Geschäftsreisen Reisen und Übernachten in besonderen Härtefällen Abstand Hygiene Medizinische Corona-App Regelmäßig halten praktizieren Maske tragen nutzen lüften Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 19.04.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 19. April Sport Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinander- Individualsport im Freien und auf Außen- Ansonsten sind öffentlichen und privaten folgenden Tagen: und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder) Sportstätten für den allgemeinen Publikums- NE Kontaktloser Individualsport auf Außen- oder Innensport- mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als verkehr geschlossen: U anlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des 2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis eigenen Haushalts. Individualsport auf weitläufigen einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Frei- und Hallenbäder Anlagen wie z.B. Golf weiterhin erlaubt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als einen Haushalt. Für Reha-Sport, Schulsport, Studien- Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf- betrieb, Profi- oder Spitzensport und einanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit für dienstliche Zwecke (etwa für Polizei dann am übernächsten Tag in Kraft. bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und Feuerwehren) dürfen die Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5 aufeinander- ist erlaubt. Einrichtungen geöffnet werden. folgenden Tagen: Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen mit Die Benutzung der Umkleiden oder Spaßbäder maximal 10 Personen. In Innenanlagen mit maximal Aufenthaltsräume ist nicht gestattet. Skilifte und Gondeln 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Kinder der Thermen und Saunen beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. ein Haushalt. Kultur- und Freizeitgestaltung Theater Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an Kultur- und Freizeiteinrichtungen Volksfeste o.ä. 3 aufeinanderfolgenden Tagen: bleiben geschlossen. Zirkusse Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische NE U und botanische Gärten werden für den Geschlossen: Geöffnet: Publikumsverkehr geschlossen. Ausflugsschiffe Spielplätze im Freien Wettannahmestellen schließen. Camping- und Wohnmobilstellplätze Wandern und Spazieren Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz Diskotheken und Clubs an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Freizeitparks und Indoorspielplätze Geöffnet für „Click&Collect“ sowie Lockerungen treten dann am übernächsten Tag Kinos „Click&Meet“: in Kraft. Kletterparks (drinnen und draußen) Wettannahmestellen Konzerte und Kulturhäuser Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung 5 aufeinanderfolgenden Tagen: Krabbelgruppen und/oder Dokumentation der Kontaktdaten: Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten, Messen Autokino, Autotheater, Autokonzerte zoologischen und botanischen Gärten ohne Opern Galerien Voranmeldung und Dokumentation der Spielbanken- und hallen Museen Kontaktdaten erlaubt. Gedenkstätten Alle Details sowie Fragen und Zoologische und botanische Gärten Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 19.04.2021
Sie können auch lesen