Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 19. April

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Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 19. April

       Kontaktbeschränkungen                              Ausgangsbeschränkungen                               Maskenpflicht
       Private Treffen im öffentlichen oder privaten      Es bestehen keine Ausgangsbeschränkungen             In folgenden Bereichen müssen alle Personen
       Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen.             am Tag oder bei Nacht.                               ab 6 Jahren eine medizinische Maske
       Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich                                                          tragen*:
                                                          Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an              • Für alle Schüler*innen sowie Lehrer*innen
       14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die
                                                          3 aufeinanderfolgenden Tagen:                          an Schulen mit Präsenzunterricht sowie
       nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
                                                          Ausgangsbeschränkungen für den betroffenen             Schulhorte und Nachmittags-und Nachhilfe-
       Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an            Land- oder Stadtkreis von 21 bis 5 Uhr.                betreuung.
       3 aufeinanderfolgenden Tagen:                                                                           • Für Personal in Kitas, Grundschulförder-
       Ein Haushalt plus höchstens eine weitere           Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung           klassen, Horten und Schulkindergärten.
       Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört.     ist dann nur mit triftigen Gründen erlaubt. Z.B.:      Ausnahme: Beim ausschließlichen Kontakt
 NE
   U   Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich                                                            zu Kindern.
       14 Jahre werden nicht mitgezählt.                  Bei Nacht (21 Uhr bis 5 Uhr):                        • Im öffentlichen Personenverkehr
                                                          • Ausübung beruflicher Tätigkeiten und               • Beim Einkaufen
       Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz       wichtiger Ausbildungszwecke.
       an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.                                                        • In geschlossenen Räumen, die für die
                                                          • Inanspruchnahme medizinischer und                    Öffentlichkeit oder für den Publikums-
       Lockerungen treten dann am übernächsten Tag          veterinärmedizinischer Leistungen.
       in Kraft.                                                                                                 verkehr bestimmt sind
                                                          • Begleitung unterstützungsbedürftiger               • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an
                                                            Personen und Minderjähriger, Sorge- und              Einsatzorten
       Lockerung ab einer Inzidenz unter 35 an              Umgangsrecht.
       5 aufeinanderfolgenden Tagen:                                                                           • Bei den erlaubten körpernahen
                                                          • Begleitung Sterbender und Personen in akut           Dienstleistungen
       Treffen von bis zu zehn Personen aus maximal         lebensbedrohlichen Zuständen.
       drei Haushalten möglich. Die Kinder dieser                                                              • Während Veranstaltungen der Religions-
                                                          • Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B.           ausübung und Beerdigungen
       Haushalte werden bis einschließlich 14 Jahre         Gassi gehen oder füttern.
       nicht mitgezählt.                                                                                       • Im Auto, bei Mitfahrten von haushalts-
                                                          • Besuch von religiösen Veranstaltungen.               fremden Personen (Paare gelten als ein
                                                          • Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der            Haushalt)
                                                            öffentlichen Ordnung.                              • In Arztpraxen
       Gesundheit & Soziales                              • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8            • FFP2/KN95/K95-Maske in Krankenhäusern
       • Schutzvorkehrungen und regelmäßige                 des Grundgesetzes.                                   und Pflegeeinrichtungen.
         Tests in Krankenhäusern, Pflegeheimen,                                                                  Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit
         Senioren- und Behinderteneinrichtungen           Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz
                                                                                                                 Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist
       • Schnell- und Selbsttests, die erforderlich       an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.       von der FFP2-/KN95-/N95-Pflicht befreit.
         sind, um Dienstleistungen und Angebote           Lockerungen treten dann am übernächsten Tag         *Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen
         wahrnehmen zu können, müssen von                 in Kraft.                                            Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig).

         geschultem Personal durchgeführt werden.
         Kostenfreie Bürgertests können hierfür
         genutzt werden.                                   Geimpfte/genesene Personen
                                                           Geimpfte und genesene Personen sind von der
                                                           in zahlreichen Bereichen geltenden Testpflicht
                                                           befreit. Nachweis erforderlich.                                                                         Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                                   Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                   Baden-Württemberg.de

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Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 19. April

        Bildung & Betreuung                                                                                     Arbeiten
                                                        • Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für           • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet,
       • Kitas sind für den Regelbetrieb unter                                                                    die gesundheitliche Fürsorge gegenüber
                                                          Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygiene-
         Pandemiebedingungen offen.                                                                               ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen.
                                                          auflagen möglich. Alle Personen müssen eine
       • Alle Klassenstufen aller Schulen haben                                                                 • Home Office, sofern möglich
  NE                                                      medizinische Maske. Theorieunterricht ist nur
     U   Präsenzunterricht im Wechselmodell.                                                                    • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst-
                                                          online möglich.
       • Sonderregelung für Abschlussklassen sind                                                                 und Geschäftsbetriebes
                                                        • Besuch von Bibliotheken und Archiven ist mit
         möglich und werden individuell festgelegt.                                                             • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen
                                                          vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der
       • Voraussetzung für die Teilnahme am                                                                       auch in Präsenz möglich
                                                          Kontaktdaten möglich.
         Präsenzunterricht ist die verpflichtende                                                               • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der
                                                        • Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell-
         Durchführung von 2 Corona-Tests pro                                                                      Mindestabstand von 1,5 Metern zu den
                                                          oder Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie
         Woche für alle Schüler*innen und Lehr-                                                                   Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann
                                                          ein Testkonzept für das Personal.
         personal an allgemeinbildenden Schulen                                                                   (auch im Freien)
         sowie Berufsschulen.                                                                                   • An den Betrieb angepasste Hygiene-
       • Nachhilfeunterricht in Gruppen bis                     Notbremse ab einer Inzidenz über 200 an           auflagen
         maximal 5 Schüler*innen wieder möglich.                3 aufeinanderfolgenden Tagen:
                                                        NE
       • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen             U Fernunterricht und kein Präsenzbetrieb oder
         Unterricht im Rahmen der geltenden Kontakt-            -unterricht in folgenden Einrichtungen:
         beschränkungen möglich.                                Schulen aller Art, Kindergärten, Kindertages-
       • Volkshochschulen und ähnliche Einricht-                stätten, Berufsschulen,
         ungen können digitale Kurse anbieten. Kurse            • Abschlussklassen und SBBZ (G und K) sind
         in Präsenz sind möglich bei erforderlichen               ausgenommen.
         beruflichen Aus- und Fortbildungen, Sprach-            • Notbetreuung   ist weiterhin möglich.
         und Integrationskursen sowie Nachhilfe, sofern
         digital nicht möglich.                                 Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
       • Ballett- und Tanzschulen schließen für den             3 aufeinanderfolgenden Tagen:
          Publikumsverkehr. Kontaktarmes Training               Folgende Einrichtungen schließen:
          mit maximal 5 Personen aus zwei Haus-                 • außerschulischen Einrichtungen der
          halten. Kinder der beiden Haushalte bis                 Erwachsenenbildung und ähnlichen
          einschließlich 14 Jahre werden nicht mitge-             Einrichtungen
          zählt.                                                • Musik-, Kunst- und Jugendkunst-
         Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an                  schulen
         5 aufeinanderfolgenden Tagen:
         Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen                 Online-Angebote sind weiterhin möglich.
         dürfen Einzelunterricht und Unterricht für
         Gruppen mit bis zu fünf Kinder bis                    Notbremse tritt außer Kraft, wenn die
         einschließlich 14 Jahre anbieten.                     Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen
         Besuch von Bibliotheken und Archive ohne              unter 100 bzw. 200 liegt. Lockerungen treten
         Voranmeldung und Dokumentation der                    dann am übernächsten Tag in Kraft.                                                    Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                     Antworten finden Sie auf
         Kontaktdaten erlaubt.                                                                                                                       Baden-Württemberg.de

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Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 19. April

                                                       Sonstiger Einzelhandel darf neben
    Einzelhandel
                                                       „Click&Collect“unter folgenden Bedingungen            Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
    Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf   auch „Click&Meet“ anbieten:                           3 aufeinanderfolgenden Tagen:
    sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen    • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der            Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“anbieten.
    der Corona-Verordnung geöffnet:                      Corona-Verordnung                                   „Click&Collect“ sowie Lieferdienste sind
     Babyfachmärkte                                   • Tragen von medizinischen Masken                     weiterhin möglich.
     Bäckereien und Konditoreien                      • Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit         Bau- und Raiffeisenmärkte schließen. Garten-
     Bau- und Raiffeisenmärkte                          festem Zeitfenster                                  märkte bleiben geöffnet.
     Banken                                           • Dokumentation der Kontaktdaten
     Blumenläden
                                                       Regelung für offene Geschäfte:                  NE    Ergänzung zu den Regelung für offene
     Drogerien                                                                                          U
                                                       • Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten             Geschäfte des täglichen Bedarfs:
     Gartenmärkte
                                                         werden.                                             • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e
     Getränkemärkte
                                                       • Geschäfte mit weniger als 10 m²                       Kund*in pro 20 m² Verkaufsfläche
     Großhandel
                                                         Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in               • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:
     Hörgeräteakustiker
                                                       • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e                    ein*e Kund*in pro 40 m²
     Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten
        sowie Ersatzteilverkauf                          Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche                    Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an
     Lebensmittelmärkte                               • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:          5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.
     Metzgereien                                        ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für             Lockerungen treten dann am übernächsten Tag
     Optiker                                            den Lebensmitteleinzelhandel)                       in Kraft.
     Orthopädieschuhtechniker                         • Maskenpflicht vor den Geschäften und
     Poststellen und Paketshops, aber ohne              auf den Parkplätzen
        den Verkauf von weiteren Waren                 • Gesteuerter Zutritt
     Reformhäuser                                     • Warteschlangen vermeiden.
     Reinigung und Waschsalons
     Reise- und Kundenzentren für den
        öffentlichen Verkehr                           Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an
     Sanitätshäuser                                   5 aufeinanderfolgenden Tagen:
     Tafeln                                           Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden
     Tankstellen                                      Bedingungen öffnen:
     Telefonshops für Reparatur, Austausch            • Berücksichtigung der Hygieneauflagen
        und Störungsbehebung                             der Corona-Verordnung
     Tierbedarf- und Futtermärkte                     • Tragen von medizinischen Masken
     Wochenmärkte
     Zeitschriften- und Zeitungskioske

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                                                                                                                                                   Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                   Antworten finden Sie auf
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Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 19. April

        Dienstleistungen                                           Gastronomie                                    Religionsausübung
                                                                   Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller     Gottesdienste und Beerdigungen unter
        Körpernahe Dienstleistungen sind unter
                                                                   Art bleiben geschlossen.                       Hygieneauflagen.
        folgenden Bedingungen erlaubt:
                                                                   • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder       • Einhalten der AHA-Regeln über die
        • Während des gesamten Aufenthalts in der
                                                                     Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen          gesamte Dauer
          Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung
                                                                     bis 21 Uhr)                                  • Tragen von medizinischen Masken
          müssen alle Beteiligte medizinische Masken
                                                                   • Kein Ausschank und Verzehr von               • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr
          tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer
                                                                     alkoholischen Getränken im öffentlichen        als 10 Personen mindestens zwei
          Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder
                                                                     Raum                                           Werktage zuvor bei den zuständigen
          Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test-
                                                                   • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken          Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für
          konzept für das Personal benötigt.
                                                                     in verschlossenen Behältnissen erlaubt         Beerdigungen.
        • Nur mit vorheriger Terminbuchung
                                                                                                                  • Kein Gemeindegesang in geschlossenen
        Weiterhin geschlossen:
                                                                   Kantinen schließen überall dort, wo es die       Räumen
         Prostitutionsgewerbe
                                                                   Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum
                                                                   Mitnehmen sind erlaubt.
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                                                                   Veranstaltungen                                Appell: Verzichten Sie auf private Reisen
      Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
      3 aufeinanderfolgenden Tagen:                               Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen
                                                                                                                  sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.
                                                                                                                  Verstärkte Kontrollen und Zugangs-
      Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen.                im öffentlichen Raum.
                                                                   Ausnahmen:                                     beschränkungen an tagestouristischen
      Medizinisch notwendige Behandlungen sind
      weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet           • Gerichtsverhandlungen                        Hotspots durch die örtlichen Behörden.
NE    bleiben. Für den Friseurbesuch ist ein negativer             • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit
  U   Corona-Schnelltest erforderlich. Kostenfreie                   und Ordnung dienen                           Nicht gestattet:
      Bürgertests können hierfür genutzt werden.                   • Betriebsversammlungen                         Touristische Busreisen
                                                                   • Prüfungen und deren Vorbereitung              Touristische Übernachtungsangebote
      Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz               • Eheschließungen                                (auch Campingplätze)
      an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.             • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge
      Lockerungen treten dann am übernächsten Tag                    dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe)        Weiterhin möglich:
      in Kraft.
                                                                                                                   Geschäftsreisen
                                                                                                                   Reisen und Übernachten in
                                                                                                                     besonderen Härtefällen

                   Abstand           Hygiene        Medizinische    Corona-App        Regelmäßig
                    halten         praktizieren     Maske tragen      nutzen            lüften
                                                                                                                                                    Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                    Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                    Baden-Württemberg.de

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Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 19. April

    Sport
                                                                                                           Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinander-
    Individualsport im Freien und auf Außen-           Ansonsten sind öffentlichen und privaten
                                                                                                           folgenden Tagen:
    und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder)         Sportstätten für den allgemeinen Publikums-
                                                                                                     NE    Kontaktloser Individualsport auf Außen- oder Innensport-
    mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als          verkehr geschlossen:
                                                                                                       U   anlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des
    2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis
                                                                                                           eigenen Haushalts. Individualsport auf weitläufigen
    einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.    Frei- und Hallenbäder                             Anlagen wie z.B. Golf weiterhin erlaubt.
    Paare, die nicht zusammenleben, zählen als
    einen Haushalt.                                     Für Reha-Sport, Schulsport, Studien-               Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf-
                                                        betrieb, Profi- oder Spitzensport und              einanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten
    Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit             für dienstliche Zwecke (etwa für Polizei           dann am übernächsten Tag in Kraft.
    bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre       und Feuerwehren) dürfen die                        Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5 aufeinander-
    ist erlaubt.                                        Einrichtungen geöffnet werden.                     folgenden Tagen:
                                                                                                           Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen mit
    Die Benutzung der Umkleiden oder                    Spaßbäder                                         maximal 10 Personen. In Innenanlagen mit maximal
    Aufenthaltsräume ist nicht gestattet.
                                                        Skilifte und Gondeln                              5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Kinder der
                                                        Thermen und Saunen                                beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht
    Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder
                                                                                                           mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als
    Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt.
                                                                                                           ein Haushalt.

     Kultur- und Freizeitgestaltung                             Theater                                            Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
     Kultur- und Freizeiteinrichtungen                          Volksfeste o.ä.                                    3 aufeinanderfolgenden Tagen:
     bleiben geschlossen.                                       Zirkusse                                           Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische
                                                                                                             NE
                                                                                                                U   und botanische Gärten werden für den
     Geschlossen:                                              Geöffnet:                                            Publikumsverkehr geschlossen.
      Ausflugsschiffe                                          Spielplätze im Freien                              Wettannahmestellen schließen.
      Camping- und Wohnmobilstellplätze                        Wandern und Spazieren                              Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz
      Diskotheken und Clubs                                                                                        an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.
      Freizeitparks und Indoorspielplätze                     Geöffnet für „Click&Collect“ sowie                   Lockerungen treten dann am übernächsten Tag
      Kinos                                                   „Click&Meet“:                                        in Kraft.
      Kletterparks (drinnen und draußen)                       Wettannahmestellen
      Konzerte und Kulturhäuser                                                                                    Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an
                                                               Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung                5 aufeinanderfolgenden Tagen:
      Krabbelgruppen                                          und/oder Dokumentation der Kontaktdaten:             Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten,
      Messen                                                   Autokino, Autotheater, Autokonzerte                zoologischen und botanischen Gärten ohne
      Opern                                                    Galerien                                           Voranmeldung und Dokumentation der
      Spielbanken- und hallen                                  Museen                                             Kontaktdaten erlaubt.
                                                                Gedenkstätten                                                                          Alle Details sowie Fragen und

                                                                Zoologische und botanische Gärten                                                      Antworten finden Sie auf
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