Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 19. April
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Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 19. April Kontaktbeschränkungen Ausgangsbeschränkungen Maskenpflicht Private Treffen im öffentlichen oder privaten Es bestehen keine Ausgangsbeschränkungen In folgenden Bereichen müssen alle Personen Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen. am Tag oder bei Nacht. ab 6 Jahren eine medizinische Maske Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich tragen*: Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an • Für alle Schüler*innen sowie Lehrer*innen 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die 3 aufeinanderfolgenden Tagen: an Schulen mit Präsenzunterricht sowie nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Ausgangsbeschränkungen für den betroffenen Schulhorte und Nachmittags-und Nachhilfe- Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an Land- oder Stadtkreis von 21 bis 5 Uhr. betreuung. 3 aufeinanderfolgenden Tagen: • Für Personal in Kitas, Grundschulförder- Ein Haushalt plus höchstens eine weitere Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung klassen, Horten und Schulkindergärten. Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. ist dann nur mit triftigen Gründen erlaubt. Z.B.: Ausnahme: Beim ausschließlichen Kontakt NE U Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich zu Kindern. 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Bei Nacht (21 Uhr bis 5 Uhr): • Im öffentlichen Personenverkehr • Ausübung beruflicher Tätigkeiten und • Beim Einkaufen Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz wichtiger Ausbildungszwecke. an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. • In geschlossenen Räumen, die für die • Inanspruchnahme medizinischer und Öffentlichkeit oder für den Publikums- Lockerungen treten dann am übernächsten Tag veterinärmedizinischer Leistungen. in Kraft. verkehr bestimmt sind • Begleitung unterstützungsbedürftiger • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an Personen und Minderjähriger, Sorge- und Einsatzorten Lockerung ab einer Inzidenz unter 35 an Umgangsrecht. 5 aufeinanderfolgenden Tagen: • Bei den erlaubten körpernahen • Begleitung Sterbender und Personen in akut Dienstleistungen Treffen von bis zu zehn Personen aus maximal lebensbedrohlichen Zuständen. drei Haushalten möglich. Die Kinder dieser • Während Veranstaltungen der Religions- • Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B. ausübung und Beerdigungen Haushalte werden bis einschließlich 14 Jahre Gassi gehen oder füttern. nicht mitgezählt. • Im Auto, bei Mitfahrten von haushalts- • Besuch von religiösen Veranstaltungen. fremden Personen (Paare gelten als ein • Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der Haushalt) öffentlichen Ordnung. • In Arztpraxen Gesundheit & Soziales • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 • FFP2/KN95/K95-Maske in Krankenhäusern • Schutzvorkehrungen und regelmäßige des Grundgesetzes. und Pflegeeinrichtungen. Tests in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit Senioren- und Behinderteneinrichtungen Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist • Schnell- und Selbsttests, die erforderlich an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. von der FFP2-/KN95-/N95-Pflicht befreit. sind, um Dienstleistungen und Angebote Lockerungen treten dann am übernächsten Tag *Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen wahrnehmen zu können, müssen von in Kraft. Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig). geschultem Personal durchgeführt werden. Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt werden. Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 17.04.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 19. April Bildung & Betreuung Arbeiten • Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet, • Kitas sind für den Regelbetrieb unter die gesundheitliche Fürsorge gegenüber Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygiene- Pandemiebedingungen offen. ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. auflagen möglich. Alle Personen müssen eine • Alle Klassenstufen aller Schulen haben • Home Office, sofern möglich NE medizinische Maske. Theorieunterricht ist nur U Präsenzunterricht im Wechselmodell. • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- online möglich. • Sonderregelung für Abschlussklassen sind und Geschäftsbetriebes • Besuch von Bibliotheken und Archiven ist mit möglich und werden individuell festgelegt. • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der • Voraussetzung für die Teilnahme am auch in Präsenz möglich Kontaktdaten möglich. Präsenzunterricht ist die verpflichtende • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der • Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell- Durchführung von 2 Corona-Tests pro Mindestabstand von 1,5 Metern zu den oder Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie Woche für alle Schüler*innen und Lehr- Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann ein Testkonzept für das Personal. personal an allgemeinbildenden Schulen (auch im Freien) sowie Berufsschulen. • An den Betrieb angepasste Hygiene- • Nachhilfeunterricht in Gruppen bis Notbremse ab einer Inzidenz über 200 an auflagen maximal 5 Schüler*innen wieder möglich. 3 aufeinanderfolgenden Tagen: • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen Fernunterricht und kein Präsenzunterricht in Unterricht im Rahmen der geltenden Kontakt- folgenden Einrichtungen: beschränkungen möglich. Schulen aller Art, Kindergärten, Kindertages- • Volkshochschulen und ähnliche Einricht- N stätten, Berufsschulen, Hochschulen, EU ungen können digitale Kurse anbieten. Kurse außerschulischen Einrichtungen der in Präsenz sind möglich bei erforderlichen Erwachsenenbildung und ähnlichen beruflichen Aus- und Fortbildungen, Sprach- Einrichtungen, Musik-, Kunst- und Jugendkunst- und Integrationskursen sowie Nachhilfe, sofern schulen digital nicht möglich. • Abschlussklassen und SBBZ (G und K) sind ausgenommen. • Ballett- und Tanzschulen schließen für den • Notbetreuung ist weiterhin möglich. Publikumsverkehr. Kontaktarmes Training mit maximal 5 Personen aus zwei Haus- Notbremse tritt außer Kraft, wenn die halten. Kinder der beiden Haushalte bis Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen einschließlich 14 Jahre werden nicht mitge- unter 200 liegt. Lockerungen treten dann zählt. am übernächsten Tag in Kraft. Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen: Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen mit bis zu fünf Kinder bis einschließlich 14 Jahre anbieten. Besuch von Bibliotheken und Archive ohne Voranmeldung und Dokumentation der Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Kontaktdaten erlaubt. Baden-Württemberg.de Stand: 17.04.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 19. April Sonstiger Einzelhandel darf neben Einzelhandel „Click&Collect“unter folgenden Bedingungen Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf auch „Click&Meet“ anbieten: 3 aufeinanderfolgenden Tagen: sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“anbieten. der Corona-Verordnung geöffnet: Corona-Verordnung „Click&Collect“ sowie Lieferdienste sind • Tragen von medizinischen Masken weiterhin möglich. Babyfachmärkte • Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit Bäckereien und Konditoreien festem Zeitfenster Ergänzung zu den Regelung für offene Banken • Dokumentation der Kontaktdaten Geschäft des täglichen Bedarfs: Blumenläden Regelung für offene Geschäfte: NE • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Drogerien U • Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten Kund*in pro 20 m² Verkaufsfläche Gartenmärkte werden. • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: Getränkemärkte • Geschäfte mit weniger als 10 m² ein*e Kund*in pro 40 m² Großhandel Hörgeräteakustiker Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 200 liegt. sowie Ersatzteilverkauf Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche Lockerungen treten dann am übernächsten Tag Lebensmittelmärkte • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: in Kraft. Metzgereien ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für Optiker den Lebensmitteleinzelhandel) Orthopädieschuhtechniker • Maskenpflicht vor den Geschäften und Poststellen und Paketshops, aber ohne auf den Parkplätzen den Verkauf von weiteren Waren • Gesteuerter Zutritt Reformhäuser • Warteschlangen vermeiden. Reinigung und Waschsalons Reise- und Kundenzentren für den öffentlichen Verkehr Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an Sanitätshäuser 5 aufeinanderfolgenden Tagen: Tafeln Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden Tankstellen Bedingungen öffnen: Telefonshops für Reparatur, Austausch • Berücksichtigung der Hygieneauflagen und Störungsbehebung der Corona-Verordnung Tierbedarf- und Futtermärkte • Tragen von medizinischen Masken Wochenmärkte Zeitschriften- und Zeitungskioske Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 17.04.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 19. April Dienstleistungen Gastronomie Religionsausübung Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Gottesdienste und Beerdigungen unter Körpernahe Dienstleistungen sind unter Art bleiben geschlossen. Hygieneauflagen. folgenden Bedingungen erlaubt: • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder • Einhalten der AHA-Regeln über die • Während des gesamten Aufenthalts in der Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen gesamte Dauer Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung bis 21 Uhr) • Tragen von medizinischen Masken müssen alle Beteiligte medizinische Masken • Kein Ausschank und Verzehr von NE • Beerdigungen mit maximal 15 Teil- tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer U alkoholischen Getränken im öffentlichen nehmer*innen Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder Raum • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test- • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken als 10 Personen mindestens zwei konzept für das Personal benötigt. in verschlossenen Behältnissen erlaubt Werktage zuvor bei den zuständigen • Nur mit vorheriger Terminbuchung Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für Weiterhin geschlossen: Kantinen schließen überall dort, wo es die Beerdigungen. Prostitutionsgewerbe • Kein Gemeindegesang in geschlossenen Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. Räumen Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an Veranstaltungen Reisen 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen Appell: Verzichten Sie auf private Reisen Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen. im öffentlichen Raum. sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. Medizinisch notwendige Behandlungen sind Ausnahmen: Verstärkte Kontrollen und Zugangs- weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet • Gerichtsverhandlungen beschränkungen an tagestouristischen bleiben (nur Friseurdienstleistungen). Für den • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit Hotspots durch die örtlichen Behörden. NE Friseurbesuch ist ein negativer Corona-Schnell- und Ordnung dienen U • Betriebsversammlungen test erforderlich. Kostenfreie Bürgertests können Nicht gestattet: hierfür genutzt werden. • Prüfungen und deren Vorbereitung Touristische Busreisen • Eheschließungen Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge Touristische Übernachtungsangebote an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 200 liegt. dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe) (auch Campingplätze) Lockerungen treten dann am übernächsten Tag in Kraft. Weiterhin möglich: Geschäftsreisen Reisen und Übernachten in besonderen Härtefällen Abstand Hygiene Medizinische Corona-App Regelmäßig halten praktizieren Maske tragen nutzen lüften Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 17.04.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 19. April Sport Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinander- Individualsport im Freien und auf Außen- Ansonsten sind öffentlichen und privaten folgenden Tagen: und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder) Sportstätten für den allgemeinen Publikums- NE Kontaktloser Individualsport auf Außen- oder Innensport- mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als verkehr geschlossen: U anlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des 2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis eigenen Haushalts. Individualsport auf weitläufigen einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Frei- und Hallenbäder Anlagen wie z.B. Golf weiterhin erlaubt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als einen Haushalt. Für Reha-Sport, Schulsport, Studien- betrieb, Profi- oder Spitzensport und Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5 aufeinander- Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit für dienstliche Zwecke (etwa für Polizei folgenden Tagen: bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und Feuerwehren) dürfen die Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen mit ist erlaubt. Einrichtungen geöffnet werden. maximal 10 Personen. In Innenanlagen mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Kinder der Die Benutzung der Umkleiden oder Spaßbäder beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht Aufenthaltsräume ist nicht gestattet. mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als Skilifte und Gondeln ein Haushalt. Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder Thermen und Saunen Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. Kultur- und Freizeitgestaltung Theater Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an Kultur- und Freizeiteinrichtungen Volksfeste o.ä. 3 aufeinanderfolgenden Tagen: bleiben geschlossen. Zirkusse Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische NE U und botanische Gärten werden für den Geschlossen: Geöffnet: Publikumsverkehr geschlossen. Ausflugsschiffe Spielplätze im Freien Wettannahmestellen schließen. Camping- und Wohnmobilstellplätze Wandern und Spazieren Diskotheken und Clubs Freizeitparks und Indoorspielplätze Geöffnet für „Click&Collect“ sowie „Click&Meet“: Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an Kinos und Autokinos Wettannahmestellen 5 aufeinanderfolgenden Tagen: Kletterparks (drinnen und draußen) Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten, Konzerte und Kulturhäuser zoologischen und botanischen Gärten ohne Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung Krabbelgruppen und/oder Dokumentation der Kontaktdaten: Voranmeldung und Dokumentation der Messen Autokino, Autotheater, Autokonzerte Kontaktdaten erlaubt. Opern Galerien Spielbanken- und hallen Museen Gedenkstätten Alle Details sowie Fragen und Zoologische und botanische Gärten Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 17.04.2021
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