Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen 2018-2021 - (MP igO 2018-2021)

 
WEITER LESEN
Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen 2018-2021 - (MP igO 2018-2021)
Kanton Zürich
Baudirektion
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft

Massnahmenplan
invasive gebietsfremde
Organismen 2018–2021                       (MP igO 2018–2021)
                                           Festgesetzt am 4. Januar 2018
Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen 2018-2021 - (MP igO 2018-2021)
Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen

                                                      Inhaltsverzeichnis
                                                      Zusammenfassung					3
                                                      Ausgangslage					4
                                                      Geltungsbereich					4
                                                      Leitziel und Strategie				5
                                                      Massnahmen und Ziele 2014-2021		                             6–8
                                                      Zentrale Massnahmen				9–10
                                                      Kantonale Zuständigkeiten			11
                                                      Einbettung in Regierungspolitik		                            12

                                                      Begriffe
Japanischer Staudenknöterich in einem Zürcher
Gewässer. Der Knöterich ist eine der schädlichsten
invasiven Arten. Seine Entfernung verursacht sehr
                                                      Neobiota:
hohe Kosten.                                          Gesamtheit gebietsfremder Organismen

                                                      Neozoen:
                                                      gebietsfremde Tiere

                                                      Neophyten:
                                                      gebietsfremde Pflanzen

                                                      Sämtliche weitere Begriffserklärungen sind im Grundlagenbericht
                                                      aufgeführt.

                                                         Impressum

                                                         Text
                                                         Jsabelle Buckelmüller, Daniel Fischer, Markus Obrist
                                                         Mit Unterstützung des Projektteams und des Steuerungsausschusses
                                                         Neobiota

                                                         Steuerungsausschuss Neobiota
                                                         Christoph Zemp (Leitung), Felix Muff und Marco Pezzatti

                                                         Projektteam Neobiota
                                                         ALN/Fachstelle Naturschutz Eugen Temperli, ALN/Wald Urs Kamm, ALN/
                                                         Strickhof Georg Feichtinger, AWEL/Biosicherheit Daniel Fischer, Kathrin
                                                         Fischer, Claudia Ruprecht (Leitung), Bianca Saladin, AWEL/Wasserbau
                                                         Andreas Keller, TBA/Kantonsstrassen David Amrein und Edwin Bühler, TBA/
                                                         Projektieren und Realisieren/Christoph Abegg

                                                     2
Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen 2018-2021 - (MP igO 2018-2021)
Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen

Zusammenfassung
Gebietsfremde Tiere und Pflanzen (Neobiota), welche sich bei Der vorliegende MP igO 2018-2021 ist der dritte Massnah-
uns invasiv verhalten, können die Gesundheit von Mensch und  menplan. In diesem Dokument werden die Ziele und Mass-
Tier schädigen sowie die Umwelt, die Biodiversität und die   nahmen beschrieben, mit welchen der Kanton Zürich die
Wirtschaft beeinträchtigen. Die Bestände bestimmter invasiverSchutzgüter Mensch, Tier, Umwelt und Biodiversität gemäss
Arten, insbesondere von gebietsfremden Pflanzen (Neophy-     Freisetzungsverordnung vor übermässigen Schäden und Be-
ten), konnten während der Periode des «Massnahmenplans in-   einträchtigungen bewahren will. Es wird aufgezeigt, wie der
vasive gebietsfremde Organismen (MP igO) 2014–2017» klar     Kanton Zürich das Neobiota-Management betreiben will. Zu-
eingedämmt und zum Teil getilgt werden. Andere Arten hin-    dem werden die neobiotaspezifischen Vorschriften anderer
gegen haben z.T. massiv zugenommen und viele weitere Arten   Erlasse (Natur- und Heimatschutz, Wald, Jagd und Fischerei,
wurden als invasiv erkannt und geraten nun ebenfalls in den  Landwirtschaft) integriert. Davon betroffen sind rund 15 Fach-
Fokus des Neobiotamanagements des Kantons Zürich.            stellen der Baudirektion aus den Ämtern ALN, ARE, AWEL,
                                                             HBA, IMA und TBA. Das Vorgehen ist mit der Neobiota-Stra-
Die Mehrkosten der Unterhaltsdienste von Kanton und Ge- tegie des Bundes, den 168 Zürcher Gemeinden und externen
meinden sind durch die Bekämpfung der Neophyten gestie- Interessenvertretern abgestimmt.
gen und steigen weiter an. In Zukunft werden daher mehr Mit-
tel notwendig sein, als für den regulären Unterhalt zur Speziell werden mit zwei Pilotprojekten Grundlagen für eine
Verfügung stehen. Der Bund hat angekündigt, die Freiset- weitere kantonale Strategie geschaffen; Massnahmen gegen
zungsverordnung auf 2020 zu verschärfen. Dies betrifft so- gebietsfremde Gewässerorganismen im «Projekt Pfäffiker-
wohl die Prävention (Kontrolle des Umgangs) als auch die Be- see» und Massnahmen gegen Neophyten im Pilotprojekt «Ge-
kämpfung.                                                    meinsam gegen Neophyten» im Reppischtal. Der vorliegende
                                                             MP igO 2018-2021 baut auf den vorhergehenden MP igO
Weil im Bereich Neobiota so viele verschiedene Fachstellen, 2009-2012 und MP igO 2014-2017 auf.
Akteure und Grundeigentümer betroffen sind, ist gemeinsa-
mes und koordiniertes Handeln absolut entscheidend über
Erfolg oder Misserfolg der Massnahmen. Im Gegensatz zu
den invasiven Neophyten sind die Bekämpfungsmethoden bei
den invasiven gebietsfremden Tieren (Neozoen) noch in der
Entwicklung.
                                                                                                                             Der Massnahmenplan
                                                                                                                             invasive gebietsfremde
                                                                                                                             Organismen 2018–2021
                                                                                                                             stützt sich auf die natio-
                                                                                                                             nale Neobiota-Strategie
                                                                                                                             vom 18. Mai 2016 ab.
                                                                                                ....
                                                                                                       Neobiota-
                                                                                                       Programm

                                                             Grundlagen-
                                                             bericht

                              Bericht                                       Bericht
                             MP igO I                                      MP igO II
               MP igO I                                      MP igO II                                       MP igO III

         MP igO 2009–2012                             MP igO 2014–2017                           MP igO 2018–2021
          2009       2010   2011        2012   2013   2014       2015        2016      2017       2018       2019         2020   2021   2022
   Rrevision                                                                    Bundesstrategie Neobiota
   FrSV                                                                         gemäss Postulat Vogler

Massnahmenplanung invasive
gebietsfremde Organismen
Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 1141/2009 die Bau-
direktion beauftragt, einen »Massnahmenplan invasive ge-
bietsfremde Organismen« (MP igO) 2009-2012 umzusetzen,
um übermässige Schäden von wichtigen Schutzgütern abzu-
wenden. Die Arbeiten werden mit dem zweiten MP igO 2014-
2017 und dem vorliegenden MP igO 2018-2021 fortgesetzt.
Das jährliche Neobiotaprogramm definiert die Aufgaben der
betroffenen Fachstellen.

                                                                                       3
Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen 2018-2021 - (MP igO 2018-2021)
Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen

                                   Ausgangslage und Handlungsbedarf

Driver                                                                               Response
Treibende Kraft                                                                      Reaktion
Verschärfung der Problematik                                                         • Neobiotastrategie des
durch kaum beeinflussbare                                                              Bundes wurde 2016 be-
Faktoren:                                                                              schlosssen. Verschärfungen
• Offene Grenzen                                                                       des Rechtes sind auf 2020
                                                                                       geplant.
• Weltweiter Warenaustausch
• Internethandel
                                      D                                      R       • Die Zusammenarbeit inner-
                                                                                       halb der Baudirektion ist
• Lebende Feriensouvenirs                                                              weitgehend gut.
• Klimawandel                                                                        • Die Gemeinden werden
• Gestörte und überdüngte                                                              unterstützt und soweit als
  Lebensräume                                                                          möglich eingebunden.
                                                                                     • Behörden müssen über Kan-
                                                                                       tons- und Landesgrenzen
                                                                                       zusammenarbeiten.
                                      P                 S                    I       • Einheitlichere Risikoabschät-
                                                                                       zungen sind anzustreben.

Pressures                                 State                                      Impact
Verursacher                               Zustand                                    Auswirkung
• Handelsverbote gemäss                   • Ein Teil der wichtigsten Arten           • Breites Schadenspotenzial
  Freisetzungsverordnung                    im GIS erfasst, bei weiteren               gebietsfremder Arten
  weitgehend eingehalten                    prioritären Neobiota fehlt               • Bedrohung der einheimi-
• Umgang mit biologisch                     eine Datengrundlage                        schen Biodiversität zuneh-
  belastetem Aushub definiert,            • Aussagen über Bestandes-                   mend
  aber Verfahren muss weiter                entwicklungen und die Wirk-              • Mehrkosten für Unterhalts-
  etabliert werden                          samkeit von Massnahmen                     dienste steigend
• Problematik in der grü-                   nur beschränkt bekannt
                                                                                     • Auswirkungen durch Neozo-
  nen Branche weitgehend                  • Wirksame Bekämpfungsme-                    en weitgehend unbekannt
  bekannt                                   thoden nur teilweise bekannt
                                                                                     • Schäden durch Schmal-
• Weiterhin illegale Entsorgung           • Eingeschränkter Handlungs-                 blättriges Greiskraut und
  von Grüngut sowie Freilas-                spielraum durch Herbizidver-               Japanknöterich zu erwarten
  sen von Haustieren                        bot entlang von Gewässern
                                            und im Wald                              • Ungenügende
• Einführung und Verschlep-                                                            Wahrnehmung des Scha-
  pung durch unsachgemäs-                                                              denpotenzials von
  sen Umgang                                                                           Neobiota

                                   Geltungsbereich
                                   Der aktuelle Massnahmenplan deckt einen Teil der biotischen Ge-
                                   fahren ab. Er ist eine Orientierung für den Vollzug bei folgenden
                                   natürlichen Organismen und mit ihrem Auftreten in der Umwelt
                                   (Liste nach abnehmender Relevanz):
                                   • 14 verbotene Arten gemäss Anhang 2 der Freisetzungsverord-
                                     nung sowie Arten gemäss Anhängen der Pflanzenschutz-, der
                                     Fischerei- und der Jagdverordnung
                                   • Arten der Watch- und Schwarzen Liste der Info Species (Info Flo-
                                     ra, Info Fauna sowie weitere)
                                   • Andere gebietsfremde Organismen, welche aktuell oder abseh-
                                     bar Mensch, Tier, Umwelt oder die biologische Vielfalt gefährden
                                     können
                                   • Einheimische Organismen, sofern sie in Bezug auf die Schutz-
                                     gutbeeinträchtigungen und die zu treffenden Massnahmen mit
                                     einem gebietsfremden Organismus vergleichbar sind

                                  4
Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen 2018-2021 - (MP igO 2018-2021)
Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen

Leitziel
Invasive gebietsfremde Arten können Schäden verschiedener Art
verursachen. Der kantonale Massnahmenplan bezweckt, diese
Schäden möglichst nachhaltig und kostengünstig zu verhindern
oder zu minimieren. Es gilt deshalb folgender Grundsatz für die
Massnahmenplanung des Kantons Zürich:

Keine übermässige Beeinträchtigung von wichtigen
Schutzgütern durch Neobiota!

Dabei stehen folgende Schutzgüter im Vordergrund:
• Gesundheit von Mensch und Tier
• Vielfalt von Arten und Lebensräumen
  («ökologische Infrastruktur»)
• Sicherstellung einer nachhaltigen land- und forstwirtschaftli-
  chen Produktion
• Integrität des Eigentums
• Erhalt von Infrastrukturanlagen
• Wohlbefinden und Erholung

Das Schutzgut menschliche Gesundheit hat dabei oberste Priori-
tät.

Strategie
Mit einer Risikoanalyse und einer Priorisierung der relevanten Arten
und der betroffenen Gebiete werden durch die Wahl der jeweils
geeigneten Handlungsoptionen und der methodischen Ansätze
Ziele konkretisiert und Massnahmen festgelegt.

Handlungsoptionen                                         Methodische Ansätze

1. Prävention: Einfuhr, Freisetzung und                   Überzeugen der Grundeigentümer, die
Verbreitung minimieren                                    Massnahmen freiwillig durchzuführen

2. Tilgung einer invasiven Art an einem                   Bezahlen: Auf Kantonsgebiet und bei Pilot­
Standort oder kantonsweit                                 projekten trägt der Kanton sämtliche Kosten.

3. Eindämmung oder Verhinderung der                       Durchsetzen der Massnahmen- und Bekäm-
weiteren Ausbreitung                                      pfungspflicht (FrSV, WaG, LwG, JSG, BGF)

4. Freihaltung besonders wertvoller oder                  Bei jeder Handlungsoption werden die jeweils am
bisher noch nicht befallener Gebiete                      besten geeigneten methodischen Ansätze einge-
                                                          stellt.
5. Anpassung: Bewirtschaftungsformen
anpassen und neue Möglichkeiten nutzen

                                                           5
Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen 2018-2021 - (MP igO 2018-2021)
Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen

                                 Ziele und Massnahmen 2018–2021
                                 Die Massnahmen sind ausführlich im Grundlagenbericht
                                 ausgeführt. Aufbau und Reihenfolge korrespondieren
                                 mit den Stossrichtungen und Massnahmen der nationa-
                                 len Neobiotastrategie.

                                 Prävention

                                 1. Einführung und Verkauf von igO durch den Handel ist minimiert
                                 • Information und Kontrolle der grünen Branche
                                 • Entwickeln von Massnahmen gegen die Einfuhr von invasiven
                                   gebietsfremden Tieren
                                 2. Verminderung der Einführung und Verbreitung neuer potenziel-
                                    ler igO durch Private
                                 • Prüfen und Schaffen einer Rückgabemöglichkeit für Tiere
                                 • Information des Grenzverkehrs und Internethandels
                                 • Information der Aquaristik und Bootsbesitzer
                                 3. Verwendung von hauptsächlich einheimischen Arten bei Be-
                                    pflanzungen
Buchsbaumzünsler
                                 • Keine Verwendung von invasiven Neophyten durch die öffentli-
                                   che Hand
                                 • Schädliche gebietsfremde Pflanzen werden auf kantonalen
                                   Grundstücken entfernt (Vorbildfunktion)
                                 4. Verschleppung durch igO eingeschränkt
                                 • Korrekter Umgang mit Neophyten in Bauprojekten
                                 • Die verschiedenen Fachstellen (FaBo, FNS, Altlasten) sind
                                   koordiniert. Widersprüche sind geklärt
                                 • Entwickeln von Massnahmen zur Verhinderung von illegalen
                                   Grüngutdeponien
                                 • Inhaber von Flächen mit erhöhter Wahrscheinlichkeit der
Wandermuschel                      Verschleppung von invasiven Neophyten (Deponien, Kiesgru-
                                   ben, Umschlagplätze, Industriebrachen, Depot, Recyclingplätze
                                   etc.) werden vom Kanton in die Pflicht genommen
                                 5. Einheitliche Kommunikation des Kantons (Kernbotschaften)
                                 • Festlegen eines jährlichen Kommunikationsplans durch das
                                   Projektteam
                                 • Sensibilisierung der Bevölkerung
                                 • Unterhalten der Website www.neobiota.zh.ch für die Bevölker-
                                   rung und Gemeinden

Asiatischer Laubholzbockkäfer

                                6
Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen 2018-2021 - (MP igO 2018-2021)
Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen

Prioritäre Arten mit eigener Strategie

6. Reduktion besonders gefährlicher Arten: Tilgung, falls möglich
   (technisch, rechtlich und finanziell)
• Tilgung von Ambrosia und Riesenbärenklau
• Monitoring, Tilgung, respektive Eindämmung von besonders
  gefährlichen Schadorganismen (Quarantäneorganismen
  nach Anhängen der Pflanzenschutzverordnung) gemäss Vorga-
  ben des Bundes (Art. 42 Pflanzenschutzverordnung)

Kuh in Ambrosiafeld (Georgien)         Riesenbärenklau

7. Sukzessive Eindämmung von schädlichen gebietsfremden Arten
• Ausbreitung des Schmalblättrigen Greiskrauts in die
  Landschaft wird verhindert
• Die Verbreitung der Asiatischen Staudenknöteriche wird                                 Massnahmen für
  stabilisiert und kontinuierlich reduziert; spezielle Strategie für                     Schmalblättriges
  den Gewässerraum                                                                       Greiskraut, Asiatische
                                                                                         Staudenknöteriche
• Eindämmung des Götterbaums, Pilotprojekt zum Einjäh-                                   und Götterbaum
  rigen Berufkraut                                                                       sind auf S. 9 und 10
                                                                                         genauer erläutert
• Verhinderung der Ausbreitung der folgenden Arten:
   – Essigbaum
   – Drüsiges Springkraut
   – Amerikanische Goldruten

Schmalblättriges Greiskraut            Junge Götterbäume entlang der Strasse       Knöterichfeld in England

8. Rasches und gezieltes Handeln bei neuen igO
• Erkennen und Entfernen von neu und nur lokal auftretenden
  invasiven gebietsfremden Organismen

                                                               7
Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen 2018-2021 - (MP igO 2018-2021)
Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen

                                                       Prioritäre Gebiete
                                                       9. Gezielte Freihaltung ökologisch wertvoller Gebiete von igO
                                                       • Freihalten von nationalen und kantonalen Schutzgebieten
                                                       • Wertvolle Gewässer werden definiert und von aquatischen igO
                                                          freigehalten
                                                       • Bekämpfung in prioritären Waldgebieten (Thurauen, Niederholz,
                                                          Dättwil, Reppisch, Töss-Oberlauf)
Ökologisch besonders wertvolle Gebiete (im Bild        • Eindämmung von speziellen Problemarten im Wald
die Thurauen) zählen zu den prioritären Gebieten und
sollen von invasiven Arten freigehalten werden.
                                                       10. Gebietsbekämpfung (koordinierte Bekämpfung innerhalb von
                                                           Geländekammern oder Gewässerräumen, innerhalb Gemeindever-
                                                           bänden, Tilgung von Neubesiedlungen)
   Das Pilotprojekt                                    • Umsetzung des Pilotprojekts «Gemeinsam gegen Neophyten»
Gebiets­bekämfpung                                         (2017–2021)
        Reppisch ist
  auf S. 10 genauer                                    • Neophyteneindämmung im kantonalen Gewässerraum
           erläutert                                   • Pilotprojekt Neobiota Freihaltezone Pfäffikersee

                                                       Prozessspezifische Ziele und Massnahmen, Grundlagen
                                                       11. WebGIS und Erfassungs-App stehen als Werkzeuge für Projekte und
                                                           Auswertungen zur Verfügung; Abschätzung von Bestandesentwi-
                                                           cklungen etabliert
                                                       • Weiterführung und Verbesserung des kantonalen WebGIS und einer
                                                           Neophytenapp
                                                       • Instrumente zur Einschätzung von Bestandesentwicklung entwickeln
                                                       12. Koordination und Weiterentwicklung von Methoden und Strategien;
                                                           inbsondere Anpassung an den Klimawandel
                                                       • Entwickeln von Bekämpfungsmethoden
                                                       • Instrumente zur Einschätzung und Schadensbemessung entwickeln
Der Finanzbedarf für                                   • Strategien werden überprüft und angepasst
die Umsetzung der einzelnen                            • Intensivierung Monitoring und Bekämpfung bei Neobiota, welche
Massnahmen wird jeweils
durch die zuständige                                       vom Klimawandel profitieren (gemäss L 7.2 MP Klimaanpassung)
Fachstelle im KEF einge-
stellt.                                                13. Zusammenarbeit und Unterstützung der Gemeinden bezüglich
                                                           Massnahmenumsetzung
                                                       • Unterstützung der Gemeinden
                                                       • Neobiota-Kontaktperson in jeder Gemeinde bestimmt und regel-
                                                           mässig informiert; jährliche Weiterbildung (Neobiota-Gemeindese-
                                                           minare)
                                                       • Förderung der Zusammenarbeit der Gemeinden

                                                       14. Koordination von Anliegen des Kantons mit dem Bund und den
                                                           Nachbarkantonen ist sichergestellt
                                                       • Unterstützung der Harmonisierung des nationalen Vollzugs (AGIN)
                                                       • Identifizierung von grenzüberschreitenden Problemen und Kontakt-
                                                           aufnahme
                                                       • Einflussnahme auf SBB bzw. BAV über kantonale Konferenzen und
                                                           die BPUK

                                                       15. Kantonsinterne Koordination ist sichergestellt
                                                       • Strategien für einzelne Arten werden von den zuständigen Fachstel-
                                                           len und Projektteam Neobiota entwickelt und festgelegt
                                                       • Controlling Umsetzung Massnahmenplan Neobiota durch Steue-
                                                           rungsausschuss

                                                       8
Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen 2018-2021 - (MP igO 2018-2021)
Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen

Ausführungen zu
einzelnen Massnahmen
Strategie für Schmalblättriges Greiskraut

Schaden: Gesundheit von Mensch und Tier                                       Ausbreitung
                                                                              und Schaden

Das Schmalblättriges Greiskraut enthält giftige Alkaloide, die beim           Hoher
                                                                              Schaden
Vieh tödliche Leberschäden verursachen können. Über Milch und                                      Bisherige und prognostizierte
Honig gelangen sie in die Nahrungsmittelkette des Menschen. Die                                    Bestandesentwicklung, falls
                                                                                                   Massnnahmen wie bisher
Pflanze verbreitet sich rasch über Samen in einem Radius von gut                                   durchgeführt werden

200 m.                                                                        Mittlerer
                                                                              Schaden

Langfristige Ziele:                                                                           Massnahmen
                                                                                                                    angestrebtes
• Bis chronische Problemstellen (Mittel-/Randstreifen der Auto-               Geringer
                                                                                                                    Ziel
                                                                              bis kleiner
  bahn, SBB-Gelände) eliminiert sind, Samendruck möglichst                    Schaden

  niederhalten
• Bestehende Bestände bis 2027 entfernt                                       1990          2013             2017                  Zeit

• Neue Bestände innert Jahresfrist erkannt und innert 5 Jahren                 Die Pflanze breitete sich entlang der Hauptverkehrs­
                                                                            achsen im Kanton aus. 2013 wurde deshalb mit Gegen-
  bekämpft                                                                  mass­nahmen begonnen. Die Massnahmen zeigen aber
                                                                              stellenweise (Limmatal bis Brütti­sellerkreuz) zu wenig
                                                                              Effekt. Werden die aktuellen Massnahmen in gleicher
Massnahmen 2018-2021:                                                             Intensität weitergeführt, kann die Ausbreitung der
                                                                                                    Pflanze nicht verhindert werden.
• Alle relevanten Grundeigentümer sind sensibilisiert, um be-
  stehende Bestände zu bekämpfen und neue zu erkennen
• Vorgehen ist mit Nachbarkantonen abgestimmt

Strategie für Götterbaum

Schaden: Biodiversität, Infrastruktur, Waldverjüngung
Der Götterbaum verursacht im Moment noch keine nennenswerten
Schäden im Kanton. Bei einer weiteren Ausbreitung sind im Wald
Schäden an der Biodiversität und der Waldverjüngung zu erwar-
ten. Ausserdem steigen die Kosten für den Unterhalt von Schienen
und Strassen.

Langfristige Ziele:
• Es gibt keine weiblichen Götterbäume bis 2027 (statt: 2017)
  mehr im Kanton Zürich

Massnahmen 2018-2021:
• Alle Bestände sind bekannt
• Die Grundeigentümer sind informiert und der Bestand ist bewer-
  tet
• Die Umsetzung ist begleitet
• Prioritär werden Bestände im Umkreis von 500 m um den Wald
  und um Schutzgebiete entfernt

                                                          9
Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen 2018-2021 - (MP igO 2018-2021)
Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen

                                                                                           Strategie für Asiatische Staudenknöteriche

                                                                         Grundlagen                                                  Ziele                                               Massnahmen
                                                                                                                                                                           Verbreitung über Bauvorhaben stoppen
                                                                                                                                                                           BVV / UVP etc. (GEKO)

                                                                                                                                                                           Verbreitung über Gartenbau reduzieren
                                                                                                                                                                           Sensibilisierung
                                                                                                                          keine Weiterverbreitung
                                                                                                                                                                           Verbreitung nach Hochwasser verhindern
                                                                                                                                                                           Kontrollgänge am Gewässer unterhalb
                                                                                                                                                 Unterhalt

                                                                                                              Aufwand
                                                                                                                        Ausbaggern                            Die kurzfristigen Ausgaben fürs Ausbaggern
                                                    • Erfassung aller Standorte       Knöterich                                                               stehen langfristigen Unterhaltskosten (blau) ge-
                                                    • Bewertung anhand einheit-       Kataster                                                                genüber. Je nach Bestand sind die Kosten fürs
                                                      licher Kriterien
                                                                                                                                                              Ausbaggern nach 5 bis 20 Jahren amortisiert.

                            bestehende Standorte
                                                                                                                                                       Zeit                Ausbreitung verhindern
                            mit Japanknöterich im
                                Kanton Zürich                                                                                                                              mehrmaliges Mähen
                                                                                                                            Schäden minimieren
                                                                                                                                                                           Ausdünnen zur Förderung
                                                           Ausbaggern aufgrund                                                                                             einheimischer Vegetation
                                                           Risikobewertung
                                                                                                                                                                           Kontrollen

                                                                                           Schaden: Verlust Biodiversität, Infrastrukturschäden, Destabilisie-
                                                                                           rung von Ufer, Mehrkosten Unterhalt, Wertverlust Grundstück
                                                                                           Asiatische Knöteriche verbreiten sich vegetativ über Rhizome (eine
                                                                                           Art Wurzel), d.h. neue Standorte entstehen ausschliesslich durch
                                        Ausbaggern im Rahmen                               illegale Wiederverwendung von Aushub oder durch das Ab-
                                        regulärer Bauvorhaben
                                                                                           schwemmen im Uferbereich. Einmal etablierte Standorte bilden
                                                                                           wuchernde Monokulturen und lassen sich mit herkömmlichen Me-
                                                                                           thoden kaum tilgen.
       Zeit (langfristig)

                                                                                           Langfristige Ziele
                                                                                           • Keine neuen Bestände und keine weitere Ausdehnung beste-
                                                                                             hender Bestände.
                                                                                           • Die Schäden durch Asiatische Staudenknöteriche sind einge-
                                                                                             schränkt.
                                                                                           • Die Ausbreitung des Knöterichs entlang Gewässern ist unter-
                                                                                             bunden.
                                                                                           Massnahmen 2018–2021
                                                                                           • Im Gewässerraum werden sämtliche Bestände erfasst.
                                                                                           • Gewässer werden systematisch abgesucht und Neubestände
                                                                                             entfernt.
                                                                                           • Anhand eines Pilotprojekt wird eine detaillierte Strategie inkl.
                                                                                             Umsetzungsplan und Kostenschätzung für das Knöterichprob-
                                                                                             lem erarbeitet.

                                                                                                                                        «Gemeinsam gegen Neophyten» im
                                                                                                                                        Reppischtal (2017–2021)

                                                                                                                                        Mit dem Pilotprojekt «Gemeinsam gegen
                                                                                                                                        Neophyten» testet die Baudirektion einen
                                                                                                                                        neuen, räumlich und zeitlich koordinierten
                                                                                                                                        Ansatz gegen invasive gebietsfremde
                                                                                                                                        Pflanzen. Dieser soll dazu führen, dass die
                                                                                                                                        Neophyten-Bestände künftig mit wenig
                                                                                                                                        Aufwand und Kosten in Schach gehalten
                                                                                                                                        werden können.

                                                                                                                                        Das Pilotprojekt ist ein Legislaturziel der
                                                                                                                                        Baudirektion und liefert wertvolle Erkennt-
                                                                                                                                        nisse für die Weiterentwicklung der kanto-
                                                                                                                                        nalen Neobiota-Strategie.
Das Pilotprojekt in der Übersicht. Während der Projektphase ist mit hohen Aufwänden zu
rechnen (blaue Balken), welche jedoch durch die intensive Bekämpfung parallel zu den stark
sinkenden Neophytenbeständen (grüne Linie) ebenfalls abnehmen sollten.                                                                  Weitere Infos: www.baudirektion.zh.ch/reppischtal

                                                                                      10
Matrix gemäss Abschlusssitzung Arbeitsgruppe
                                                                                                                                                                                                                Öffentliche Grün-
                                                                                                  Zuständigkeiten Adam, Feichtinger, Kamm, Buckel-         Gewässer                   Private Grünräume                                      Wald                         Landw. Flächen            Naturschutzflächen      Verkehrsflächen
                                                                                                                                                                                                                räume
                                                                                                  müller und Fischer vom 27. 10 2015
                                                                                                                  Festsetzung Strategie Neobiota und
                                                                                                                                                                                                                                    Baudirektion auf Antrag Steuergruppe
                                                                                                                  Massnahmenplan
                                                                                                                  Erarbeitung Massnahmenplan und
                                                                                                                                                                                                                            AWEL, Sektion Biosicherheit mit Projektteam Neobiota
                                                                                                                  Koordination
                                                                                                                  Einbettung der Neobiotabelange in
                                                                                                                                                                    WB                         SBS                SBS, Immo, Gmden                    Wald                       Strickhof                  FNS                       TBA

                                                                                                     Strategie
                                                                                                                  Fachstrategien

                                                                                                                  Kommunikationstrategie                                                                        Gesamtkommunikation: Steuerungsausschuss mit Projektteam (und BD Kom)

                                                                                                                  Jahresplanung                                                                                             AWEL, Sektion Biosicherheit mit Projektteam Neobiota
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Zuständigkeiten

                                                                                                                  Budgetierung                                     AWEL                       AWEL                        AWEL                          ALN                        ALN                       ALN                      TBA

                                                                                                   ne Planung
                                                                                                  Kantonsinter-
                                                                                                                  Blanzierung & Controlling                                                                                 AWEL, Sektion Biosicherheit mit Projektteam Neobiota

     ausschluss am 12. November 2015 festgelegt hat.
                                                                                                                                                                                      Schadorg. Land- + Forstw. Nutzpflanzen (Strickhof)
                                                                                                                  Grundlagenbeschaffung und Aufarbei-      Neobiotagrundlagen im                                                             Kantonaler und privater        Landwirtschaftliche     Überkommunale Natur-    Nationale und kanttona-
                                                                                                                  tung (Konzepte, Faktenblätter, etc.)        Gewässerraum                                                                           Wald                       Flächen                 schutzflächen         le Verkehrsflächen
                                                                                                                                                                                                     Alle anderen (SBS)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      kantonaler Fachstellen

                                                                                                                                                               Neozoen-GIS                                                                    Neophy-      Wildtiere                                                        Neophy-      Wildtiere
                                                                                                                  Überwachung (GIS)                                                       Neophyten-GIS             Neophyten-GIS                                            Neophyten-GIS             Neophyten-GIS
                                                                                                                                                              Neophyten-GIS                                                                   ten-GIS      Wildbuch                                                         ten-GIS      Wildbuch

                                                                                                     Grundlagen
                                                                                                                  Entwicklung von Bekämpfungsstrate-
                                                                                                                                                                                             Federführende Stelle mit den beteiligten Fachstellen. Je nach Organismus entscheidet Projektteam Neobiota über FF
                                                                                                                  gien / Umsetzung Bundesstrategie

                                                                                                                                                                                                                            Fische, Grosskrebse. Säuger nach Jagdgesetz (FJV)

                                                                                                                  Verfügungen zu Organismen                                                               Schadorganismen an landwirtschaftlichen und forstlichen Nutzpflanzen (Strickhof und Wald)

                                                                                                                                                                                                                                           Alle anderen nach FrSV (SBS)

11
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Kom-          Kanton/
                                                                                                                                                                                        SBS mit Neobiota-                                                                                                                    munal:          Bund:
                                                                                                                                                                                                                   SBS mit Neobiota-           Wald mit Kreis- und        Strickhof mit Ackerbau-    FNS mit Naturschutz-
                                                                                                                  Präsenz lokal / Kommunikation                 WB mit SBS             verantwortlichen oder                                                                                                                Neobiota-        TBA,
                                                                                                                                                                                                                    verantwortlichen              Revierförster                 stellenleiter           beauftragten

     Diese Tabelle zeigt die Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche, welche der Steuerungs-
                                                                                                                                                                                              direkt                                                                                                                         verant-        ASTRA,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            wortliche;       SBB

                                                                                                                                                            Fische,      Alle ande-                                                          Schadorg.                                                                      Schadorg.    Alle ande-
                                                                                                                            Beurteilung der Verdachts-                                Schadorg.    Alle ande-   Schadorg.    Alle ande-                   Alle ande-         Alle Organismen
                                                                                                                                                           Grosskreb-    ren (SBS,                                                            Nutzpfl.                                              Alle Organismen (FNS)    Nutzpfl.    ren (SBS),

                                                                                                     Operativ
                                                                                                                            meldungen (I)                                              Nutzpfl.    ren (SBS      Nutzpfl.    ren (SBS)                    ren (SBS)              (Strickhof)
                                                                                                                                                            se (FJV)      WB, GS)                                                              (Wald)                                                                         (TBA          TBA

                                                                                                                                                                                      Schadorg. Land- + Forstw. Nutzpflanzen (Strickhof)
                                                                                                                  Grün-     Antrag Einsatz Grünwehr (II)            WB                                                                                Wald                       Strickhof                  FNS                       TBA
                                                                                                                  wehr                                                                               Alle anderen (SBS)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen

                                                                                                                                                                                                                            Fische, Grosskrebse. Säuger nach Jagdgesetz (FJV)
                                                                                                                            Leitung Grünwehr (III)                                                         Schadorganismen an landwirtschaftlichen und forstlichen Nutzpflanzen (Strickhof, Wald)
                                                                                                                                                                                                                                                Alle anderen (SBS)

                                                                                                                  Vollzugsüberwachung                              SBS                         SBS                        SBS                         Wald                       Strickhof                  FNS                       SBS

                                                                                                                  Schadorg. Nutzpflanzen                                                                                                         Strickhof, Wald

                                                                                                                  Fische, Wirbeltiere und
                                                                                                                                                                                                                                                FJV, Veterinäramt,
                                                                                                                  Grosskrebse

                                                                                                  Kontakt zu
                                                                                                  Bund / AGIN
                                                                                                                  Alle anderen Organismen                          SBS                         SBS                        SBS                       Wald, SBS                 Strickhof, SBS              FNS, SBS                    SBS
Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen

                                                  Einbettung in Regierungspolitik
                                                  2015–2019
                            Langfristige Ziele des Kt. ZH gem. Richtlinien
Politikbereich              der Regierungspolitik 2015-2019                          Ausgewählte Ziele des MP igO

01 Öffentliche Sicherheit   LFZ 1.6 Mensch und Sachwerte sind vor Naturgefah-        7.1 Bekämpfungspflicht
                            ren und Störfällen geschützt                             7.1, 7.2, 7.3, 9.1 Duldungspflicht
                                                                                     (z.B. bei Grünwehr-Einsatz)

07 Umwelt und               LFZ 7.1 Natürliche Lebensgrundlagen sind dauerhaft       3.1 Begrünungen
Raumordnung                 erhalten. Schädliche und lästige Einwirkungen auf        4.1, 4.2, 4.3 Auflagen Bauen
                            Menschen, Tiere, Pflanzen sowie ihre natürlichen         12.1 Reppischprojekt
                            Lebensgemeinschaften und Lebensgrundlagen sind
                            soweit als möglich vermieden und wenn nötig
                            beseitigt.

                            LFZ 7.2 Landschaften, Ortsbilder, Kulturgüter und
                            Natur sind geschützt.

10 Allgemeine               LFZ 10.1 Der Kanton ist zweckmässig und wirtschaft-      11.1 WebGIS
Verwaltung                  lich organisiert. Er erbringt seine Dienstleistungen     13.2 Neobiota-Kontaktpersonen in
                            bürgernah.                                               Gemeinden
                                                                                     15.2 Merkblätter für Bevölkerung
                            LFZ 10.2 Die Interessen des Kantons nach aussen          13.2 Gemeindeseminare
                            sind gewahrt.                                            13 Unterstützung von Gemeinden bei
                                                                                     Neobiota-Problemen, bei der
                            LFZ 10.3 Der kontinuierliche Informationsaustausch       Umsetzung des Vollzugs etc.
                            zwischen Kanton, Bevölkerung und Unternehmen ist         14.1 AGIN
                            gewährleistet. Die Transparenz über staatliches
                            Handeln befähigt zur freien Meinungsbildung.

                                             12
Sie können auch lesen