Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen 2018-2021 - (MP igO 2018-2021)
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen 2018–2021 (MP igO 2018–2021) Festgesetzt am 4. Januar 2018
Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung 3 Ausgangslage 4 Geltungsbereich 4 Leitziel und Strategie 5 Massnahmen und Ziele 2014-2021 6–8 Zentrale Massnahmen 9–10 Kantonale Zuständigkeiten 11 Einbettung in Regierungspolitik 12 Begriffe Japanischer Staudenknöterich in einem Zürcher Gewässer. Der Knöterich ist eine der schädlichsten invasiven Arten. Seine Entfernung verursacht sehr Neobiota: hohe Kosten. Gesamtheit gebietsfremder Organismen Neozoen: gebietsfremde Tiere Neophyten: gebietsfremde Pflanzen Sämtliche weitere Begriffserklärungen sind im Grundlagenbericht aufgeführt. Impressum Text Jsabelle Buckelmüller, Daniel Fischer, Markus Obrist Mit Unterstützung des Projektteams und des Steuerungsausschusses Neobiota Steuerungsausschuss Neobiota Christoph Zemp (Leitung), Felix Muff und Marco Pezzatti Projektteam Neobiota ALN/Fachstelle Naturschutz Eugen Temperli, ALN/Wald Urs Kamm, ALN/ Strickhof Georg Feichtinger, AWEL/Biosicherheit Daniel Fischer, Kathrin Fischer, Claudia Ruprecht (Leitung), Bianca Saladin, AWEL/Wasserbau Andreas Keller, TBA/Kantonsstrassen David Amrein und Edwin Bühler, TBA/ Projektieren und Realisieren/Christoph Abegg 2
Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen Zusammenfassung Gebietsfremde Tiere und Pflanzen (Neobiota), welche sich bei Der vorliegende MP igO 2018-2021 ist der dritte Massnah- uns invasiv verhalten, können die Gesundheit von Mensch und menplan. In diesem Dokument werden die Ziele und Mass- Tier schädigen sowie die Umwelt, die Biodiversität und die nahmen beschrieben, mit welchen der Kanton Zürich die Wirtschaft beeinträchtigen. Die Bestände bestimmter invasiverSchutzgüter Mensch, Tier, Umwelt und Biodiversität gemäss Arten, insbesondere von gebietsfremden Pflanzen (Neophy- Freisetzungsverordnung vor übermässigen Schäden und Be- ten), konnten während der Periode des «Massnahmenplans in- einträchtigungen bewahren will. Es wird aufgezeigt, wie der vasive gebietsfremde Organismen (MP igO) 2014–2017» klar Kanton Zürich das Neobiota-Management betreiben will. Zu- eingedämmt und zum Teil getilgt werden. Andere Arten hin- dem werden die neobiotaspezifischen Vorschriften anderer gegen haben z.T. massiv zugenommen und viele weitere Arten Erlasse (Natur- und Heimatschutz, Wald, Jagd und Fischerei, wurden als invasiv erkannt und geraten nun ebenfalls in den Landwirtschaft) integriert. Davon betroffen sind rund 15 Fach- Fokus des Neobiotamanagements des Kantons Zürich. stellen der Baudirektion aus den Ämtern ALN, ARE, AWEL, HBA, IMA und TBA. Das Vorgehen ist mit der Neobiota-Stra- Die Mehrkosten der Unterhaltsdienste von Kanton und Ge- tegie des Bundes, den 168 Zürcher Gemeinden und externen meinden sind durch die Bekämpfung der Neophyten gestie- Interessenvertretern abgestimmt. gen und steigen weiter an. In Zukunft werden daher mehr Mit- tel notwendig sein, als für den regulären Unterhalt zur Speziell werden mit zwei Pilotprojekten Grundlagen für eine Verfügung stehen. Der Bund hat angekündigt, die Freiset- weitere kantonale Strategie geschaffen; Massnahmen gegen zungsverordnung auf 2020 zu verschärfen. Dies betrifft so- gebietsfremde Gewässerorganismen im «Projekt Pfäffiker- wohl die Prävention (Kontrolle des Umgangs) als auch die Be- see» und Massnahmen gegen Neophyten im Pilotprojekt «Ge- kämpfung. meinsam gegen Neophyten» im Reppischtal. Der vorliegende MP igO 2018-2021 baut auf den vorhergehenden MP igO Weil im Bereich Neobiota so viele verschiedene Fachstellen, 2009-2012 und MP igO 2014-2017 auf. Akteure und Grundeigentümer betroffen sind, ist gemeinsa- mes und koordiniertes Handeln absolut entscheidend über Erfolg oder Misserfolg der Massnahmen. Im Gegensatz zu den invasiven Neophyten sind die Bekämpfungsmethoden bei den invasiven gebietsfremden Tieren (Neozoen) noch in der Entwicklung. Der Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen 2018–2021 stützt sich auf die natio- nale Neobiota-Strategie vom 18. Mai 2016 ab. .... Neobiota- Programm Grundlagen- bericht Bericht Bericht MP igO I MP igO II MP igO I MP igO II MP igO III MP igO 2009–2012 MP igO 2014–2017 MP igO 2018–2021 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Rrevision Bundesstrategie Neobiota FrSV gemäss Postulat Vogler Massnahmenplanung invasive gebietsfremde Organismen Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 1141/2009 die Bau- direktion beauftragt, einen »Massnahmenplan invasive ge- bietsfremde Organismen« (MP igO) 2009-2012 umzusetzen, um übermässige Schäden von wichtigen Schutzgütern abzu- wenden. Die Arbeiten werden mit dem zweiten MP igO 2014- 2017 und dem vorliegenden MP igO 2018-2021 fortgesetzt. Das jährliche Neobiotaprogramm definiert die Aufgaben der betroffenen Fachstellen. 3
Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen Ausgangslage und Handlungsbedarf Driver Response Treibende Kraft Reaktion Verschärfung der Problematik • Neobiotastrategie des durch kaum beeinflussbare Bundes wurde 2016 be- Faktoren: schlosssen. Verschärfungen • Offene Grenzen des Rechtes sind auf 2020 geplant. • Weltweiter Warenaustausch • Internethandel D R • Die Zusammenarbeit inner- halb der Baudirektion ist • Lebende Feriensouvenirs weitgehend gut. • Klimawandel • Die Gemeinden werden • Gestörte und überdüngte unterstützt und soweit als Lebensräume möglich eingebunden. • Behörden müssen über Kan- tons- und Landesgrenzen zusammenarbeiten. P S I • Einheitlichere Risikoabschät- zungen sind anzustreben. Pressures State Impact Verursacher Zustand Auswirkung • Handelsverbote gemäss • Ein Teil der wichtigsten Arten • Breites Schadenspotenzial Freisetzungsverordnung im GIS erfasst, bei weiteren gebietsfremder Arten weitgehend eingehalten prioritären Neobiota fehlt • Bedrohung der einheimi- • Umgang mit biologisch eine Datengrundlage schen Biodiversität zuneh- belastetem Aushub definiert, • Aussagen über Bestandes- mend aber Verfahren muss weiter entwicklungen und die Wirk- • Mehrkosten für Unterhalts- etabliert werden samkeit von Massnahmen dienste steigend • Problematik in der grü- nur beschränkt bekannt • Auswirkungen durch Neozo- nen Branche weitgehend • Wirksame Bekämpfungsme- en weitgehend unbekannt bekannt thoden nur teilweise bekannt • Schäden durch Schmal- • Weiterhin illegale Entsorgung • Eingeschränkter Handlungs- blättriges Greiskraut und von Grüngut sowie Freilas- spielraum durch Herbizidver- Japanknöterich zu erwarten sen von Haustieren bot entlang von Gewässern und im Wald • Ungenügende • Einführung und Verschlep- Wahrnehmung des Scha- pung durch unsachgemäs- denpotenzials von sen Umgang Neobiota Geltungsbereich Der aktuelle Massnahmenplan deckt einen Teil der biotischen Ge- fahren ab. Er ist eine Orientierung für den Vollzug bei folgenden natürlichen Organismen und mit ihrem Auftreten in der Umwelt (Liste nach abnehmender Relevanz): • 14 verbotene Arten gemäss Anhang 2 der Freisetzungsverord- nung sowie Arten gemäss Anhängen der Pflanzenschutz-, der Fischerei- und der Jagdverordnung • Arten der Watch- und Schwarzen Liste der Info Species (Info Flo- ra, Info Fauna sowie weitere) • Andere gebietsfremde Organismen, welche aktuell oder abseh- bar Mensch, Tier, Umwelt oder die biologische Vielfalt gefährden können • Einheimische Organismen, sofern sie in Bezug auf die Schutz- gutbeeinträchtigungen und die zu treffenden Massnahmen mit einem gebietsfremden Organismus vergleichbar sind 4
Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen Leitziel Invasive gebietsfremde Arten können Schäden verschiedener Art verursachen. Der kantonale Massnahmenplan bezweckt, diese Schäden möglichst nachhaltig und kostengünstig zu verhindern oder zu minimieren. Es gilt deshalb folgender Grundsatz für die Massnahmenplanung des Kantons Zürich: Keine übermässige Beeinträchtigung von wichtigen Schutzgütern durch Neobiota! Dabei stehen folgende Schutzgüter im Vordergrund: • Gesundheit von Mensch und Tier • Vielfalt von Arten und Lebensräumen («ökologische Infrastruktur») • Sicherstellung einer nachhaltigen land- und forstwirtschaftli- chen Produktion • Integrität des Eigentums • Erhalt von Infrastrukturanlagen • Wohlbefinden und Erholung Das Schutzgut menschliche Gesundheit hat dabei oberste Priori- tät. Strategie Mit einer Risikoanalyse und einer Priorisierung der relevanten Arten und der betroffenen Gebiete werden durch die Wahl der jeweils geeigneten Handlungsoptionen und der methodischen Ansätze Ziele konkretisiert und Massnahmen festgelegt. Handlungsoptionen Methodische Ansätze 1. Prävention: Einfuhr, Freisetzung und Überzeugen der Grundeigentümer, die Verbreitung minimieren Massnahmen freiwillig durchzuführen 2. Tilgung einer invasiven Art an einem Bezahlen: Auf Kantonsgebiet und bei Pilot Standort oder kantonsweit projekten trägt der Kanton sämtliche Kosten. 3. Eindämmung oder Verhinderung der Durchsetzen der Massnahmen- und Bekäm- weiteren Ausbreitung pfungspflicht (FrSV, WaG, LwG, JSG, BGF) 4. Freihaltung besonders wertvoller oder Bei jeder Handlungsoption werden die jeweils am bisher noch nicht befallener Gebiete besten geeigneten methodischen Ansätze einge- stellt. 5. Anpassung: Bewirtschaftungsformen anpassen und neue Möglichkeiten nutzen 5
Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen Ziele und Massnahmen 2018–2021 Die Massnahmen sind ausführlich im Grundlagenbericht ausgeführt. Aufbau und Reihenfolge korrespondieren mit den Stossrichtungen und Massnahmen der nationa- len Neobiotastrategie. Prävention 1. Einführung und Verkauf von igO durch den Handel ist minimiert • Information und Kontrolle der grünen Branche • Entwickeln von Massnahmen gegen die Einfuhr von invasiven gebietsfremden Tieren 2. Verminderung der Einführung und Verbreitung neuer potenziel- ler igO durch Private • Prüfen und Schaffen einer Rückgabemöglichkeit für Tiere • Information des Grenzverkehrs und Internethandels • Information der Aquaristik und Bootsbesitzer 3. Verwendung von hauptsächlich einheimischen Arten bei Be- pflanzungen Buchsbaumzünsler • Keine Verwendung von invasiven Neophyten durch die öffentli- che Hand • Schädliche gebietsfremde Pflanzen werden auf kantonalen Grundstücken entfernt (Vorbildfunktion) 4. Verschleppung durch igO eingeschränkt • Korrekter Umgang mit Neophyten in Bauprojekten • Die verschiedenen Fachstellen (FaBo, FNS, Altlasten) sind koordiniert. Widersprüche sind geklärt • Entwickeln von Massnahmen zur Verhinderung von illegalen Grüngutdeponien • Inhaber von Flächen mit erhöhter Wahrscheinlichkeit der Wandermuschel Verschleppung von invasiven Neophyten (Deponien, Kiesgru- ben, Umschlagplätze, Industriebrachen, Depot, Recyclingplätze etc.) werden vom Kanton in die Pflicht genommen 5. Einheitliche Kommunikation des Kantons (Kernbotschaften) • Festlegen eines jährlichen Kommunikationsplans durch das Projektteam • Sensibilisierung der Bevölkerung • Unterhalten der Website www.neobiota.zh.ch für die Bevölker- rung und Gemeinden Asiatischer Laubholzbockkäfer 6
Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen Prioritäre Arten mit eigener Strategie 6. Reduktion besonders gefährlicher Arten: Tilgung, falls möglich (technisch, rechtlich und finanziell) • Tilgung von Ambrosia und Riesenbärenklau • Monitoring, Tilgung, respektive Eindämmung von besonders gefährlichen Schadorganismen (Quarantäneorganismen nach Anhängen der Pflanzenschutzverordnung) gemäss Vorga- ben des Bundes (Art. 42 Pflanzenschutzverordnung) Kuh in Ambrosiafeld (Georgien) Riesenbärenklau 7. Sukzessive Eindämmung von schädlichen gebietsfremden Arten • Ausbreitung des Schmalblättrigen Greiskrauts in die Landschaft wird verhindert • Die Verbreitung der Asiatischen Staudenknöteriche wird Massnahmen für stabilisiert und kontinuierlich reduziert; spezielle Strategie für Schmalblättriges den Gewässerraum Greiskraut, Asiatische Staudenknöteriche • Eindämmung des Götterbaums, Pilotprojekt zum Einjäh- und Götterbaum rigen Berufkraut sind auf S. 9 und 10 genauer erläutert • Verhinderung der Ausbreitung der folgenden Arten: – Essigbaum – Drüsiges Springkraut – Amerikanische Goldruten Schmalblättriges Greiskraut Junge Götterbäume entlang der Strasse Knöterichfeld in England 8. Rasches und gezieltes Handeln bei neuen igO • Erkennen und Entfernen von neu und nur lokal auftretenden invasiven gebietsfremden Organismen 7
Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen Prioritäre Gebiete 9. Gezielte Freihaltung ökologisch wertvoller Gebiete von igO • Freihalten von nationalen und kantonalen Schutzgebieten • Wertvolle Gewässer werden definiert und von aquatischen igO freigehalten • Bekämpfung in prioritären Waldgebieten (Thurauen, Niederholz, Dättwil, Reppisch, Töss-Oberlauf) Ökologisch besonders wertvolle Gebiete (im Bild • Eindämmung von speziellen Problemarten im Wald die Thurauen) zählen zu den prioritären Gebieten und sollen von invasiven Arten freigehalten werden. 10. Gebietsbekämpfung (koordinierte Bekämpfung innerhalb von Geländekammern oder Gewässerräumen, innerhalb Gemeindever- bänden, Tilgung von Neubesiedlungen) Das Pilotprojekt • Umsetzung des Pilotprojekts «Gemeinsam gegen Neophyten» Gebietsbekämfpung (2017–2021) Reppisch ist auf S. 10 genauer • Neophyteneindämmung im kantonalen Gewässerraum erläutert • Pilotprojekt Neobiota Freihaltezone Pfäffikersee Prozessspezifische Ziele und Massnahmen, Grundlagen 11. WebGIS und Erfassungs-App stehen als Werkzeuge für Projekte und Auswertungen zur Verfügung; Abschätzung von Bestandesentwi- cklungen etabliert • Weiterführung und Verbesserung des kantonalen WebGIS und einer Neophytenapp • Instrumente zur Einschätzung von Bestandesentwicklung entwickeln 12. Koordination und Weiterentwicklung von Methoden und Strategien; inbsondere Anpassung an den Klimawandel • Entwickeln von Bekämpfungsmethoden • Instrumente zur Einschätzung und Schadensbemessung entwickeln Der Finanzbedarf für • Strategien werden überprüft und angepasst die Umsetzung der einzelnen • Intensivierung Monitoring und Bekämpfung bei Neobiota, welche Massnahmen wird jeweils durch die zuständige vom Klimawandel profitieren (gemäss L 7.2 MP Klimaanpassung) Fachstelle im KEF einge- stellt. 13. Zusammenarbeit und Unterstützung der Gemeinden bezüglich Massnahmenumsetzung • Unterstützung der Gemeinden • Neobiota-Kontaktperson in jeder Gemeinde bestimmt und regel- mässig informiert; jährliche Weiterbildung (Neobiota-Gemeindese- minare) • Förderung der Zusammenarbeit der Gemeinden 14. Koordination von Anliegen des Kantons mit dem Bund und den Nachbarkantonen ist sichergestellt • Unterstützung der Harmonisierung des nationalen Vollzugs (AGIN) • Identifizierung von grenzüberschreitenden Problemen und Kontakt- aufnahme • Einflussnahme auf SBB bzw. BAV über kantonale Konferenzen und die BPUK 15. Kantonsinterne Koordination ist sichergestellt • Strategien für einzelne Arten werden von den zuständigen Fachstel- len und Projektteam Neobiota entwickelt und festgelegt • Controlling Umsetzung Massnahmenplan Neobiota durch Steue- rungsausschuss 8
Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen Ausführungen zu einzelnen Massnahmen Strategie für Schmalblättriges Greiskraut Schaden: Gesundheit von Mensch und Tier Ausbreitung und Schaden Das Schmalblättriges Greiskraut enthält giftige Alkaloide, die beim Hoher Schaden Vieh tödliche Leberschäden verursachen können. Über Milch und Bisherige und prognostizierte Honig gelangen sie in die Nahrungsmittelkette des Menschen. Die Bestandesentwicklung, falls Massnnahmen wie bisher Pflanze verbreitet sich rasch über Samen in einem Radius von gut durchgeführt werden 200 m. Mittlerer Schaden Langfristige Ziele: Massnahmen angestrebtes • Bis chronische Problemstellen (Mittel-/Randstreifen der Auto- Geringer Ziel bis kleiner bahn, SBB-Gelände) eliminiert sind, Samendruck möglichst Schaden niederhalten • Bestehende Bestände bis 2027 entfernt 1990 2013 2017 Zeit • Neue Bestände innert Jahresfrist erkannt und innert 5 Jahren Die Pflanze breitete sich entlang der Hauptverkehrs achsen im Kanton aus. 2013 wurde deshalb mit Gegen- bekämpft massnahmen begonnen. Die Massnahmen zeigen aber stellenweise (Limmatal bis Brüttisellerkreuz) zu wenig Effekt. Werden die aktuellen Massnahmen in gleicher Massnahmen 2018-2021: Intensität weitergeführt, kann die Ausbreitung der Pflanze nicht verhindert werden. • Alle relevanten Grundeigentümer sind sensibilisiert, um be- stehende Bestände zu bekämpfen und neue zu erkennen • Vorgehen ist mit Nachbarkantonen abgestimmt Strategie für Götterbaum Schaden: Biodiversität, Infrastruktur, Waldverjüngung Der Götterbaum verursacht im Moment noch keine nennenswerten Schäden im Kanton. Bei einer weiteren Ausbreitung sind im Wald Schäden an der Biodiversität und der Waldverjüngung zu erwar- ten. Ausserdem steigen die Kosten für den Unterhalt von Schienen und Strassen. Langfristige Ziele: • Es gibt keine weiblichen Götterbäume bis 2027 (statt: 2017) mehr im Kanton Zürich Massnahmen 2018-2021: • Alle Bestände sind bekannt • Die Grundeigentümer sind informiert und der Bestand ist bewer- tet • Die Umsetzung ist begleitet • Prioritär werden Bestände im Umkreis von 500 m um den Wald und um Schutzgebiete entfernt 9
Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen Strategie für Asiatische Staudenknöteriche Grundlagen Ziele Massnahmen Verbreitung über Bauvorhaben stoppen BVV / UVP etc. (GEKO) Verbreitung über Gartenbau reduzieren Sensibilisierung keine Weiterverbreitung Verbreitung nach Hochwasser verhindern Kontrollgänge am Gewässer unterhalb Unterhalt Aufwand Ausbaggern Die kurzfristigen Ausgaben fürs Ausbaggern • Erfassung aller Standorte Knöterich stehen langfristigen Unterhaltskosten (blau) ge- • Bewertung anhand einheit- Kataster genüber. Je nach Bestand sind die Kosten fürs licher Kriterien Ausbaggern nach 5 bis 20 Jahren amortisiert. bestehende Standorte Zeit Ausbreitung verhindern mit Japanknöterich im Kanton Zürich mehrmaliges Mähen Schäden minimieren Ausdünnen zur Förderung Ausbaggern aufgrund einheimischer Vegetation Risikobewertung Kontrollen Schaden: Verlust Biodiversität, Infrastrukturschäden, Destabilisie- rung von Ufer, Mehrkosten Unterhalt, Wertverlust Grundstück Asiatische Knöteriche verbreiten sich vegetativ über Rhizome (eine Art Wurzel), d.h. neue Standorte entstehen ausschliesslich durch Ausbaggern im Rahmen illegale Wiederverwendung von Aushub oder durch das Ab- regulärer Bauvorhaben schwemmen im Uferbereich. Einmal etablierte Standorte bilden wuchernde Monokulturen und lassen sich mit herkömmlichen Me- thoden kaum tilgen. Zeit (langfristig) Langfristige Ziele • Keine neuen Bestände und keine weitere Ausdehnung beste- hender Bestände. • Die Schäden durch Asiatische Staudenknöteriche sind einge- schränkt. • Die Ausbreitung des Knöterichs entlang Gewässern ist unter- bunden. Massnahmen 2018–2021 • Im Gewässerraum werden sämtliche Bestände erfasst. • Gewässer werden systematisch abgesucht und Neubestände entfernt. • Anhand eines Pilotprojekt wird eine detaillierte Strategie inkl. Umsetzungsplan und Kostenschätzung für das Knöterichprob- lem erarbeitet. «Gemeinsam gegen Neophyten» im Reppischtal (2017–2021) Mit dem Pilotprojekt «Gemeinsam gegen Neophyten» testet die Baudirektion einen neuen, räumlich und zeitlich koordinierten Ansatz gegen invasive gebietsfremde Pflanzen. Dieser soll dazu führen, dass die Neophyten-Bestände künftig mit wenig Aufwand und Kosten in Schach gehalten werden können. Das Pilotprojekt ist ein Legislaturziel der Baudirektion und liefert wertvolle Erkennt- nisse für die Weiterentwicklung der kanto- nalen Neobiota-Strategie. Das Pilotprojekt in der Übersicht. Während der Projektphase ist mit hohen Aufwänden zu rechnen (blaue Balken), welche jedoch durch die intensive Bekämpfung parallel zu den stark sinkenden Neophytenbeständen (grüne Linie) ebenfalls abnehmen sollten. Weitere Infos: www.baudirektion.zh.ch/reppischtal 10
Matrix gemäss Abschlusssitzung Arbeitsgruppe Öffentliche Grün- Zuständigkeiten Adam, Feichtinger, Kamm, Buckel- Gewässer Private Grünräume Wald Landw. Flächen Naturschutzflächen Verkehrsflächen räume müller und Fischer vom 27. 10 2015 Festsetzung Strategie Neobiota und Baudirektion auf Antrag Steuergruppe Massnahmenplan Erarbeitung Massnahmenplan und AWEL, Sektion Biosicherheit mit Projektteam Neobiota Koordination Einbettung der Neobiotabelange in WB SBS SBS, Immo, Gmden Wald Strickhof FNS TBA Strategie Fachstrategien Kommunikationstrategie Gesamtkommunikation: Steuerungsausschuss mit Projektteam (und BD Kom) Jahresplanung AWEL, Sektion Biosicherheit mit Projektteam Neobiota Zuständigkeiten Budgetierung AWEL AWEL AWEL ALN ALN ALN TBA ne Planung Kantonsinter- Blanzierung & Controlling AWEL, Sektion Biosicherheit mit Projektteam Neobiota ausschluss am 12. November 2015 festgelegt hat. Schadorg. Land- + Forstw. Nutzpflanzen (Strickhof) Grundlagenbeschaffung und Aufarbei- Neobiotagrundlagen im Kantonaler und privater Landwirtschaftliche Überkommunale Natur- Nationale und kanttona- tung (Konzepte, Faktenblätter, etc.) Gewässerraum Wald Flächen schutzflächen le Verkehrsflächen Alle anderen (SBS) kantonaler Fachstellen Neozoen-GIS Neophy- Wildtiere Neophy- Wildtiere Überwachung (GIS) Neophyten-GIS Neophyten-GIS Neophyten-GIS Neophyten-GIS Neophyten-GIS ten-GIS Wildbuch ten-GIS Wildbuch Grundlagen Entwicklung von Bekämpfungsstrate- Federführende Stelle mit den beteiligten Fachstellen. Je nach Organismus entscheidet Projektteam Neobiota über FF gien / Umsetzung Bundesstrategie Fische, Grosskrebse. Säuger nach Jagdgesetz (FJV) Verfügungen zu Organismen Schadorganismen an landwirtschaftlichen und forstlichen Nutzpflanzen (Strickhof und Wald) Alle anderen nach FrSV (SBS) 11 Kom- Kanton/ SBS mit Neobiota- munal: Bund: SBS mit Neobiota- Wald mit Kreis- und Strickhof mit Ackerbau- FNS mit Naturschutz- Präsenz lokal / Kommunikation WB mit SBS verantwortlichen oder Neobiota- TBA, verantwortlichen Revierförster stellenleiter beauftragten Diese Tabelle zeigt die Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche, welche der Steuerungs- direkt verant- ASTRA, wortliche; SBB Fische, Alle ande- Schadorg. Schadorg. Alle ande- Beurteilung der Verdachts- Schadorg. Alle ande- Schadorg. Alle ande- Alle ande- Alle Organismen Grosskreb- ren (SBS, Nutzpfl. Alle Organismen (FNS) Nutzpfl. ren (SBS), Operativ meldungen (I) Nutzpfl. ren (SBS Nutzpfl. ren (SBS) ren (SBS) (Strickhof) se (FJV) WB, GS) (Wald) (TBA TBA Schadorg. Land- + Forstw. Nutzpflanzen (Strickhof) Grün- Antrag Einsatz Grünwehr (II) WB Wald Strickhof FNS TBA wehr Alle anderen (SBS) Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen Fische, Grosskrebse. Säuger nach Jagdgesetz (FJV) Leitung Grünwehr (III) Schadorganismen an landwirtschaftlichen und forstlichen Nutzpflanzen (Strickhof, Wald) Alle anderen (SBS) Vollzugsüberwachung SBS SBS SBS Wald Strickhof FNS SBS Schadorg. Nutzpflanzen Strickhof, Wald Fische, Wirbeltiere und FJV, Veterinäramt, Grosskrebse Kontakt zu Bund / AGIN Alle anderen Organismen SBS SBS SBS Wald, SBS Strickhof, SBS FNS, SBS SBS
Massnahmenplan invasive gebietsfremde Organismen Einbettung in Regierungspolitik 2015–2019 Langfristige Ziele des Kt. ZH gem. Richtlinien Politikbereich der Regierungspolitik 2015-2019 Ausgewählte Ziele des MP igO 01 Öffentliche Sicherheit LFZ 1.6 Mensch und Sachwerte sind vor Naturgefah- 7.1 Bekämpfungspflicht ren und Störfällen geschützt 7.1, 7.2, 7.3, 9.1 Duldungspflicht (z.B. bei Grünwehr-Einsatz) 07 Umwelt und LFZ 7.1 Natürliche Lebensgrundlagen sind dauerhaft 3.1 Begrünungen Raumordnung erhalten. Schädliche und lästige Einwirkungen auf 4.1, 4.2, 4.3 Auflagen Bauen Menschen, Tiere, Pflanzen sowie ihre natürlichen 12.1 Reppischprojekt Lebensgemeinschaften und Lebensgrundlagen sind soweit als möglich vermieden und wenn nötig beseitigt. LFZ 7.2 Landschaften, Ortsbilder, Kulturgüter und Natur sind geschützt. 10 Allgemeine LFZ 10.1 Der Kanton ist zweckmässig und wirtschaft- 11.1 WebGIS Verwaltung lich organisiert. Er erbringt seine Dienstleistungen 13.2 Neobiota-Kontaktpersonen in bürgernah. Gemeinden 15.2 Merkblätter für Bevölkerung LFZ 10.2 Die Interessen des Kantons nach aussen 13.2 Gemeindeseminare sind gewahrt. 13 Unterstützung von Gemeinden bei Neobiota-Problemen, bei der LFZ 10.3 Der kontinuierliche Informationsaustausch Umsetzung des Vollzugs etc. zwischen Kanton, Bevölkerung und Unternehmen ist 14.1 AGIN gewährleistet. Die Transparenz über staatliches Handeln befähigt zur freien Meinungsbildung. 12
Sie können auch lesen