Strategie Natur und Landschaft 2030+ - Strategische Schwerpunkte des Natur- und Landschaftsschutzes im Kanton Solothurn - Gemeinde Langendorf
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Amt für Raumplanung Strategie Natur und Landschaft 2030+ Strategische Schwerpunkte des Natur- und Landschaftsschutzes im Kanton Solothurn 2018
S T R AT E G I E N AT U R U N D L A N D S C H A F T 2 0 3 0 + Inhalt Vorwort .................................................................................................................................. 3 Hinweis Zusammenfassung ..................................................................................................................4 Wenn im folgenden Text von Bewirtschafter, Grundeigentümer 1. Ausgangslage ...............................................................................................................6 usw. die Rede ist, so sind damit 1.1 Bedarf für eine kantonale Strategie Natur und Landschaft ............................ 6 immer Menschen beiderlei 1.2 Entwicklung von Natur und Landschaft auf nationaler Ebene........................ 7 Geschlechts gemeint. Die kon- 1.3 Entwicklung von Natur und Landschaft auf kantonaler Ebene....................... 8 sequente Schreibweise, die so- 1.4 Ergebnisse aus dem Erarbeitungsprozess ........................................................ 10 wohl die weibliche wie auch die 1.5 Erarbeitung der Strategie................................................................................. 12 männliche Form berücksichtigt 2. Ziele der Strategie N+L 2030+..................................................................................13 (Bewirtschafterin und Grund- 2.1 Zielsetzung der Strategie ................................................................................. 13 eigentümerin), ist sehr oft um- 2.2 Partner/Beteiligte ............................................................................................. 14 ständlich und für den Lesefluss 2.3 Strategische Grundsätze ................................................................................... 16 hemmend. 3. Schwerpunkte mit Handlungsfeldern ......................................................................17 3.1 Die vier Schwerpunkte der Strategie N+L ....................................................... 17 3.2 Die zwölf Handlungsfelder .............................................................................. 18 4. Umsetzung der Strategie ..........................................................................................19 4.1 Vorgehensweise ................................................................................................ 19 5. Massnahmen ..............................................................................................................23 5.1 Massnahmenblätter zu den zwölf Handlungsfeldern .................................... 23 5.2 Nächste Schritte ................................................................................................ 48 Anhang ..................................................................................................................................50 A Strategische Grundsätze ...........................................................................................50 B Abkürzungsverzeichnis .............................................................................................53 C Glossar ........................................................................................................................54 D Quellenverzeichnis ....................................................................................................57 2
S T R AT E G I E N AT U R U N D L A N D S C H A F T 2 0 3 0 + Vorwort Mit dem als «Solothurner Modell» bezeichneten, Mit der Erarbeitung einer Strategie ist die Arbeit aber schweizweit bekannten und bewährten «Mehrjahres- nicht getan. Im Vordergrund steht die Realisierung programm Natur und Landschaft» (MJPNL) entschied von Massnahmen. Der Umsetzungsprozess wurde sich der Kanton bereits in den 1980er Jahren für deshalb als Bestandteil der Strategie von Anfang an einen eigenen Weg im Natur- und Landschaftsschutz. mitberücksichtigt. Die wichtigsten Akteure, welche Nebst dem hoheitlichen Naturschutz wird mit diesem für die Realisierung von Massnahmen zuständig sind, freiwilligen, auf Langfristigkeit ausgelegten und waren am Erarbeitungsprozess beteiligt. Ihre Erfah- auf einem Anreizsystem basierenden Programm die rungswerte waren es auch, welche primär zur Fest- naturnahe Bewirtschaftung von Landwirtschafts- und legung von Grundsätzen und Schwerpunkten beige- Waldflächen gefördert. Das Ziel ist, grosse, zusam- tragen haben. Auf aufwändige Datenanalysen wurde menhängende Lebensräume zu erhalten und aufzu- bewusst verzichtet. werten. Der Einführung und Etablierung dieses Pro- gramms und dem tatkräftigen Mitwirken zahlreicher Die Strategie N+L 2030+ zeigt auf, in welche Richtung Vereinbarungspartner ist es zu verdanken, dass sich der Natur- und Landschaftsschutz in den kom- der Kanton heute noch über wertvolle, naturnahe menden Jahren entwickeln soll. Sie ist dabei aber Lebensräume, eine regionaltypische Flora und Fauna nicht als starres Gerüst zu verstehen. Umsetzung und sowie landschaftliche Schönheiten verfügt. Diese Wirkung der Massnahmen sollen laufend bilanziert Landschaften sind es, in denen sich Menschen wohl und gegebenenfalls neu justiert werden. Nach Bedarf fühlen und Erholung finden. Und diese Landschaften kann auch die Gesamtausrichtung den aktuellen sind letztlich auch wichtige Standortfaktoren für den Bedürfnissen angepasst werden. Kanton. Die Strategie N+L 2030+ richtet sich primär an kanto- Im Jahr 2020 endet die Programmperiode des laufen- nale Amtsstellen, kann aber nur in Zusammenarbeit den MJPNL. Für die Erarbeitung des Folgeprogramms mit verwaltungsexternen Partnern (Gemeinden, stellen sich grundlegende Fragen: Wie sollen sich Organisationen, Private, etc.) umgesetzt werden. die Landschaften im Kanton Solothurn künftig ent- Durch die partizipative Ausrichtung des Umsetzungs- wickeln? Wie kann der Kanton den Naturschutz, für prozesses und den primären Fokus auf Freiwilligkeit welchen er gemäss Bundesverfassung zuständig ist, und Eigenverantwortung bin ich aber überzeugt, in Zukunft unter den vielseitigen Herausforderungen dass die erforderlichen Massnahmen partnerschaftlich wie zum Beispiel das Siedlungswachstum, die Ver- und zum Nutzen für Natur und Landschaft und damit kehrszunahme, der Klimawandel oder der steigende zum Nutzen von uns allen realisiert werden können. Druck durch Naherholungssuchende sicherstellen? Bernard Staub Mit der vorliegenden Strategie Natur und Landschaft Chef des Amtes für Raumplanung 2030+ (N+L 2030+) sollen diese Fragen und die Zu- ständigkeiten im Naturschutzvollzug geklärt und auch eine Basis für die Weiterentwicklung des MJPNL geschaffen werden. 3
S T R AT E G I E N AT U R U N D L A N D S C H A F T 2 0 3 0 + Zusammenfassung Dank Erfolgen auf verschiedenen Ebenen konnten Q Kommunikation: Wert von Natur und Landschaft in den vergangenen Jahren bedeutende Natur- und anschaulich und eindrücklich vermitteln, Erfolge Landschaftswerte im Kanton Solothurn bewahrt wer- kommunizieren den. Sie gehören zum Kapital des Kantons und sind Q Kooperation, Synergie: Zusammenarbeit zwischen ein wichtiger Standortfaktor. Insbesondere aufgrund «Schützern und Nutzern» von Natur und Land- anhaltend hoher Intensität der Raumnutzung hat der schaft im Vollzug fortsetzen Druck auf Natur und Landschaft in den letzten Jahren Q Freiwilligkeit und Hoheitlichkeit: Naturschutzvoll- weiter zugenommen. Ohne weitergehende Anstren- zug weiterhin durch Freiwilligkeit sicherstellen, gungen droht unser Natur- und Landschaftserbe sub- ergänzender hoheitlicher Vollzug v.a. in kanto- stantiell an Qualität zu verlieren. nalen Naturreservaten angehen Q Verlässlichkeit, Kontinuität, Mehrwert: Der Vollzug Die Strategie Natur und Landschaft 2030+ zeigt auf, setzt auf diese drei Werte in welchen Bereichen im kantonalen Natur- und Q Klare Verantwortlichkeiten: Aufgaben des Natur- Landschaftsschutz vordringlich Handlungsbedarf be- und Landschaftsschutzes und Schnittstellen zu steht und setzt die Schwerpunkte für den Zeitraum anderen Politikbereichen durch eindeutige Zustän- bis nach 2030. digkeiten regeln Q Ressourcen: Ausreichend finanzielle und perso- Für den Natur- und Landschaftsschutz des Kantons nelle Ressourcen für den zielgerichteten Natur- Solothurn ist in erster Linie das Amt für Raumpla- und Landschaftsschutz bereitstellen nung zuständig, welches im Auftrag des Regierungs- rates die Strategie Natur und Landschaft 2030+ Für die Umsetzung der Strategie stehen zwölf Hand- erarbeitet hat. Weitere Ämter sowie auch verwal- lungsfelder im Vordergrund, gruppiert nach vier tungsexterne Institutionen sind massgebend am Voll- Schwerpunkten (siehe Kasten Seite 5). zug beteiligt. Sie wurden in den Erarbeitungsprozess der Strategie involviert. Damit wird die Koordina- Die ausgewählten Handlungsschwerpunkte mit den tion der Aufgaben aller Akteure im Natur- und Land- Handlungsfeldern orientieren sich in erster Linie schaftsschutz sichergestellt, und die Zuständigkeiten an aktuellen, sektorübergreifenden Chancen und werden geklärt. Dies ermöglicht einen transparenten Defiziten. und zielführenden Vollzug der künftigen Aufgaben des Natur- und Landschaftsschutzes im Kanton. Die Umsetzung und Wirkung der Massnahmen werden periodisch bilanziert und gegebenenfalls neu justiert Die Strategie umfasst die folgenden strategischen oder ergänzt. Dieses Vorgehen ermöglicht laufend Grundsätze, welche zu einem gemeinsamen Ver- auf neue Herausforderungen im Natur- und Land- ständnis und Vorgehen aller Akteure im Vollzug des schaftsschutz einzugehen. Natur- und Landschaftsschutzes führen: Q Bestehendes erhalten: Solothurner Natur- und Die Strategie richtet sich in erster Linie an die zustän- Landschaftserbe für kommende Generationen digen kantonalen Amtsstellen. Sie sind für die Um- erhalten setzung der einzelnen Handlungsfelder zuständig. Q Zusätzliche Qualität und Quantität nötig: Natur Von den Massnahmen sind verschiedene Akteure wie und Landschaft qualitativ aufwerten und wert- Gemeinden, Grundeigentümer, Bewirtschafter, Ver- volle Flächen gezielt ergänzen bände, etc. betroffen. Deshalb muss der Umsetzungs- Q Lebensraumverbund: Grosse, zusammenhängende, prozess breit abgestützt werden. weitgehend unverbaute Lebensräume erhalten, wertvolle Flächen miteinander verbinden Q Artenförderung: Prioritäre Arten im Kanton Solo- thurn gezielt fördern Q Siedlungsraum: Potentiale im Siedlungsraum für Natur und Landschaft vermehrt nutzen 4
S T R AT E G I E N AT U R U N D L A N D S C H A F T 2 0 3 0 + Die zwölf Handlungsfelder I Qualität gezielt steigern III Natur im Siedlungsraum fördern 1. Folgeprogramm MJPNL: erarbeiten und 9. Kantonale und kommunale Flächen: naturnahe umsetzen Gestaltung, Bewirtschaftung und Pflege fördern 2. Folgeprogramm Biodiversität im Wald: 10. Qualitätsvolle Innenentwicklung: Kommuni- erarbeiten und umsetzen kationsoffensive zum Erhalt naturnaher Grün- 3. SO-Prioritätsarten: festlegen und fördern flächen; Vorzeigeprojekte mit Gemeinden zu 4. Vernetzungsprojekte Landwirtschaft: Zusam- Biodiversität, Vernetzung und Gestaltung von menarbeit intensivieren, Beratung optimieren Siedlungsrändern generieren 5. Gewässer-Landwirtschaft-Naturschutz: optimale Koordination sicherstellen IV Erholungsnutzung und Landschaftswerte 6. Neobiota: bekämpfen und eindämmen gezielt in Einklang bringen 11. Regionen: landschaftsverträgliche Entwick- II Ökologische Vernetzungsstrukturen lungen sicherstellen optimieren 12. Agglomerationen: naturverträgliche Naher- 7. Wildtierkorridore: Vorhandene Vernetzungs- holung fördern strukturen sichern, optimieren und ergänzen 8. Verkehrsinfrastruktur: Vernetzungspotential von Begleitflächen nutzen Projektteam Projektgruppe Brügger Peter, Solothurner Bauernverband Begleitgremium Dietschi Christoph, Amt für Umwelt Barth Gaston, Verband Solothurner Einwohner- Emch Norbert, Amt für Landwirtschaft gemeinden Hausammann Ariane, Pro Natura Solothurn Brügger Peter, Solothurner Bauernverband Kissling Walter, Amt für Verkehr und Tiefbau Cessotto Enzo, FDP-Kantonsratsfraktion Lüthi Thomas, BirdLife Solothurn Flück Urs W., Pro Natura Solothurn van der Veer Gabriel, Amt für Wald, Jagd und Fischerei Froelicher Jürg, Amt für Wald, Jagd und Fischerei von Däniken Patrick, Bürgergemeinden und Künzli Beat, SVP-Kantonsratsfraktion Waldeigentümer Verband Solothurn Kupper Edgar, CVP/EVP/glp/BDP-Kantonsratsfraktion Schibli Felix, Amt für Landwirtschaft Projektleitung Staub Bernard, Amt für Raumplanung (Leitung) Bruggisser Odile, Amt für Raumplanung Staub Martin, Bürgergemeinden und Waldeigentümer Schwaller Thomas, Amt für Raumplanung (Stv.) Verband Solothurn Wyss Marianne,Kantonsratsfraktion SP Externe Unterstützung des Projektteams Wyss Flück Barbara, Kantonsratsfraktion Grüne Marti Fridli, quadra Mollis gmbh 5
S T R AT E G I E N AT U R U N D L A N D S C H A F T 2 0 3 0 + 1. Ausgangslage 1.1 Bedarf für eine kantonale Strategie Auftrag Natur und Landschaft Der Regierungsrat hat deshalb dem Amt für Raum- planung den Auftrag zur Erarbeitung einer Strategie Für den Natur- und Heimatschutz sind nach Art. 78 für den Natur- und Landschaftsschutz im Kanton So- der Bundesverfassung (BV; SR 101) explizit die Kan- lothurn erteilt. Eine übergeordnete kantonale Strate- tone zuständig. Im Kanton Solothurn liegt der Voll- gie des Natur- und Landschaftsschutzes fehlte bisher. zug des Natur- und Heimatschutzes sowie des Land- Mit der geplanten Strategie N+L sollen generelle schaftsschutzes in der Zuständigkeit des Amtes für Grundsätze festgelegt, zeitgemässe Handlungsfelder Raumplanung. Dank vielseitiger Bemühungen ver- definiert, priorisiert und die Zuständigkeiten geklärt schiedener Akteure im Natur- und Landschaftsschutz werden. Dies ermöglicht einen transparenten und verfügt der Kanton Solothurn heute noch über be- zielführenden Vollzug der künftigen Aufgaben des sondere Natur- und Landschaftswerte, welche auch Natur- und Landschaftsschutzes im Kanton. Die Stra- für die Bevölkerung wertvolle Erholungsräume dar- tegie soll sowohl die Bereiche Natur wie auch Land- stellen und als wichtiger Standortfaktor gelten. Doch schaft abdecken. Die anstehende Erarbeitung eines wie andere Kantone hat auch der Kanton Solothurn Folgeprogramms zum Mehrjahresprogramm Natur Verluste an naturnahen und natürlichen Lebensräu- und Landschaft (MJPNL) war ein Impuls zur Erar- men und deren Artenviefalt sowie traditionellen Kul- beitung der Strategie; die Strategie versteht sich je- turlandschaften zu verzeichnen1. Zu dieser Entwick- doch deutlich übergreifender. Projektauftrag sowie lung haben im Wesentlichen die Zersiedelung sowie Projektorganisation richten sich nach dem Regie- die Zunahme von Verkehr und Freizeitaktivitäten bei- rungsratsbeschluss vom 4. Juli 2017 (2017/1241). getragen. Unter diesen Rahmenbedingungen ist die Sicherung und Inwertsetzung von Natur- und Erho- Vorgehen lungsräumen umso wichtiger. Die Überlagerung ver- Zur Abschätzung des Handlungsbedarfs der vor- schiedener Interessen von Gesellschaft, Wirtschaft liegenden Strategie wurden folgende Aspekte und Umwelt wird in den nächsten Jahren vermehrt berücksichtigt: zu anspruchsvollen Interessenabwägungen führen. Q Zustand und Entwicklung von Natur und Land- Diese Herausforderungen können nur durch einen schaft auf gesamtschweizerischer Ebene (vgl. verantwortungsvollen Umgang mit Natur- und Land- Kap. 1.2) schaftswerten und einer gemeinsamen Zusammen- Q Mit Blick auf die Entwicklung von Natur und Land- arbeit aller beteiligten Akteure angepackt werden. schaft auf kantonaler Ebene ( vgl. Kap. 1.3) wurde Um einen zielführenden und effizienten Natur- und durch die Abteilung Natur und Landschaft eine Landschaftsschutz zu gewährleisten, sollen mit die- Beurteilung von Stärken, Schwächen, Chancen ser Strategie Prozesse und Zuständigkeiten im Natur- und Risiken des gegenwärtigen Natur- und Land- und Landschaftsschutz des Kantons Solothurn über- schaftsschutzes vorgenommen (vgl. Kap. 1.4) prüft, den aktuellen Herausforderungen angepasst Q Relevante Ergebnisse des Erarbeitungsprozesses und wo nötig optimiert werden. (vgl. Kap. 1.4) Insgesamt wurde der Weg einer eher pragmatischen Analyse gewählt, welche sich auf die bisherigen Er- fahrungen etwa auch aus dem MJPNL sowie weite- ren laufenden Programmen stützt und mit den Work- shops mit Einschätzungen verschiedener Partner und Fachleuten gespiegelt wurde. 1 Beispiele für Lebensraumverluste: Feuchtstandorte in der Witi, im Wasseramt und im Bucheggberg. Beispiele zum Verlust von Arten: Braunkehlchen, Wiedehopf, Rebhuhn, Raubwürger, Apollofalter, Grosse Moosjungfer, Kleine Binsenjungfer 6
S T R AT E G I E N AT U R U N D L A N D S C H A F T 2 0 3 0 + 1.2 Entwicklung von Natur und Landschaft Q Zersiedelung, Zerschneidung und damit Fragmen- auf nationaler Ebene tierung der Landschaft Q Nutzungsaufgabe einerseits und Intensivierung Zustand von Biodiversität und der Nutzung andererseits Lebensraumtypen Q Düngung der Böden sowie Einsatz von Pflanzen- In den letzten Jahren sind mehrere Berichte und Ana- schutzmitteln in der Landwirtschaft lysen zum Zustand der Biodiversität erschienen (vgl. Q Verdichtung Siedlungsraum (Verlust an BAFU 2014, BAFU 2017a, BAFU & BLW 2016, Fischer Grünräumen) et al. 2015, OECD 2017). Deren Auswertungen zeigen Q Zunahme Störung (Freizeitnutzung) übereinstimmend, dass zwar einige Fortschritte er- Q invasive, gebietsfremde Arten reicht werden konnten und verschiedene Massnah- Q neue Entwicklungen wie Klimawandel und men wirksam sind, dass aber der Zustand der Bio- Lichtverschmutzung diversität in der Schweiz weiterhin nicht zufrieden- stellend ist. So gelten etwa 50% der Lebensraum- Übersicht laufender Aktivitäten auf typen in der Schweiz als bedroht (vor allem Gewässer, Bundesebene Feuchtgebiete und extensives Kulturland). Und bei- Q SBS und Aktionsplan SBS – mit Schwerpunkten nahe die Hälfte der untersuchten Tier-, Pflanzen- und Siedlungsökologie sowie Ökologische Infrastruktur Pilzarten in der Schweiz werden als bedroht oder (ÖI): Mit der Unterschreibung der Biodiversitäts- potentiell gefährdet eingestuft. konvention 1992 hat sich die Schweiz verpflichtet, Massnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt zu er- Die aktuell zu beobachtenden Entwicklungstrends greifen. Diese Massnahmen sollen mit der Strate- lassen noch auf keine entscheidende Trendumkehr gie Biodiversität Schweiz, welche 2012 vom schliessen. Daten aus dem Biodiversitätsmonitoring Bundesrat gutgeheissen wurde, und dem dazuge- Schweiz (BDM-CH) oder dem Brutvogelatlas zeigen hörigen Aktionsplan zur Erhaltung und Förderung zwar ein Halten der Artenvielfalt oder sogar einen der Biodiversität, welcher im September 2017 vom leichten Anstieg etwa im Wald oder im Siedlungsge- Bundesrat beschlossen wurde, umgesetzt werden. biet. Im Kulturland dagegen sind weitere Verluste zu Q Sicherung der Biotope von nationaler Bedeutung, verzeichnen. Dies deckt sich mit den Einschätzungen Artenschutz, Förderung von National Prioritären von BAFU & BLW (2016), dass Biodiversitätsförder- Arten (NPA) und Lebensräumen (NPL): Um die flächen weiterhin Defizite bezüglich Qualität sowie Lebensräume bedrohter Tiere und Pflanzen wirk- Lage und Vernetzung aufweisen. samer schützen zu können, wurde 1987 die ge- setzliche Grundlage für die nationalen Biotop- Die Vereinheitlichung der Artengemeinschaften ist inventare geschaffen (Art. 18a NHG). Der Bund hat eine weitere Entwicklung, die durch das schweize- in den letzten Jahren Lage und Schutzziele von rische Biodiversitätsmonitoring sowie weitere Unter- nationalen Biotopinventaren für fünf Lebens- suchungen schon mehrfach belegt wurde. Dadurch räume – Hoch- und Übergangsmoore, Flachmoore, gehen Arten und Eigenheiten von Artengemein- Auengebiete, Amphibienlaichgebiete sowie schaften aber auch Landschaften verloren, die für be- Trockenwiesen und -weiden – festgelegt. Die Um- stimmte Regionen typisch sind. Mit dieser Vereinheit- setzung der Inventare ist Aufgabe der Kantone, lichung gehen auch Charakteristiken verloren, die welche in der Regel über die Gemeinden für den für eine Heimatverbundenheit stehen. Landschaften grundeigentümerverbindlichen Schutz sorgen. werden als eintönig wahrgenommen. Q Freisetzungsverordnung und Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten: Um die Viel- Als Gefährdungsursachen für die Biodiversität in der falt einheimischer Arten zu erhalten, ist der Um- Schweiz werden immer wieder dieselben Entwick- gang mit gebietsfremden Pflanzen und Tieren in lungen genannt: der Freisetzungsverordnung (FrSV) geregelt. Der Q Bevölkerungswachstum und Flächenkonkurrenz Bund konkretisiert die Regelung des Umgangs mit führen zu Verlust von Lebensräumen diesen Organismen und koordiniert das Manage- 7
S T R AT E G I E N AT U R U N D L A N D S C H A F T 2 0 3 0 + ment von invasiven Arten auf Bundesebene, inter- rungswiesen, Ansaatwiesen, Hecken und Lebhäge, kantonal und international. Die 2016 veröffent- Hochstammobstbäume oder Wiesen am Bach er- lichte Strategie konkretisiert die Zielsetzungen halten und aufgewertet werden, um die Vielfalt und zeigt die erforderlichen Massnahmen auf. an regionstypischen Pflanzen und wildlebenden Q Agrarpolitik 2014-2017 (AP 14–17) und folgende: Tieren langfristig zu fördern und zu erhalten. Mit der Agrarpolitik 2014–2017 des Bundes wurde Q Sichern der Biotope von nationaler Bedeutung: die Förderung der Biodiversität in der Landwirt- Der Bund bezeichnet nach Anhörung der Kantone schaft weiterentwickelt. Der Fokus der Biodiver- die Biotope von nationaler Bedeutung, bestimmt sitätsförderung wurde auf die Verbesserung der die Lage und legt die Schutzziele fest (Art. 18a Qualität von Biodiversitätsförderflächen und auf NHG). Die Umsetzung der Inventare ist Aufgabe deren verstärkte Vernetzung gelegt. Zudem wur- der Kantone. Für den Kanton Solothurn sind ins- den Landschaftsqualitätsbeiträge eingeführt, die besondere Amphibienlaichgebiete, Trockenwiesen teilweise biodiversitätsrelevant sind. Die Grund- und -weiden sowie Wasser- und Zugvogelreservate bewirtschaftung von Biodiversitätsförderflächen von Relevanz. auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche wird ak- Q Schutz- und Unterhaltskonzepte für kantonale tuell durch landwirtschaftliche Direktzahlungen Naturreservate: Überprüfung und gegebenenfalls abgegolten. Anpassung von Perimetern und Schutzzielen der Q Landschaftskonzept Schweiz 1998 (in Revision): kantonalen Naturreservate zur langfristigen Siche- Das Landschaftskonzept Schweiz (LKS) ist ein Kon- rung dieser Biotope als Lebensgrundlage für be- zept nach Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes sonders schützenswerte Arten. (RPG) und wurde im Dezember 1997 vom Bundes- Q Liste kantonal prioritärer Arten und spezifische rat gutgeheissen. Es formuliert eine kohärente Fördermassnahmen: abgestimmt mit den Bundes- Politik, legt behördenverbindlich allgemeine Ziele vorgaben werden Fördermassnahmen für jene und Sachziele fest und schlägt Massnahmen vor. Arten erarbeitet, für welche der Kanton Solothurn Aktuell ist eine Überarbeitung im Gange. eine besondere Verantwortung trägt. Q Riedförderprogramm Grenchner Witi: Riedland- schaft in der Grenchner Witi instandstellen und die 1.3 Entwicklung von Natur und Landschaft auf noch vorhandenen Reste von Riedvegetation er- kantonaler Ebene halten, aufwerten und ökologisch vernetzen. Q Umsetzung revidierte BLN-Ziele: Das Bundesinven- Übersicht laufender Aktivitäten im Natur- und tar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) Landschaftsschutz des Kantons Solothurn erfasst die typischsten und wertvollsten Landschaf- Die folgende Zusammenstellung liefert eine Über- ten der Schweiz. 2017 wurde das Inventar revidiert sicht der laufenden Aktivitäten des Natur- und Land- und spezifische Schutzziele präzisiert. Die neuen schaftsschutzes des Kantons Solothurn, welche für Bestimmungen sind in künftigen Planungsvorha- die Erarbeitung dieser Strategie von Bedeutung ben zu berücksichtigen. sind. Es handelt sich nicht um eine abschliessende Q Laufende Beurteilung von Bau- und Planungsvor- Zusammenstellung. haben hinsichtlich Übereinstimmung mit den Be- stimmungen der Juraschutzzone. Q Richtplan (10/2018): behördenverbindliche Festle- Q Überarbeitung der Ortsplanungen mit dem Ziel, gung in den Kapiteln Siedlung (S) und Landschaft (L) den Siedlungsraum zu verdichten und damit die Q Mehrjahresprogramm N+L 2009–2020 (SGB Fragmentierung der Landschaft zu stoppen. 099/2008): Mit dem auf Freiwilligkeit beruhenden Q Sanierung Amphibienzugstellen: Durch bauliche Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft sol- oder planerische Massnahmen gefahrenfreie Wan- len möglichst grossflächige und naturnahe Lebens- derung von Amphibienpopulationen sicherstellen. räume und charakteristische Landschaftsbilder wie Q Förderflächen für die Biodiversität im Landwirt- Waldreservate, Waldränder, Jura-Sömmerungswei- schaftsgebiet: Die Anlage von Biodiversitätsförder- den und andere Weiden, Heumatten und Rückfüh- flächen (BFF) ist Teil des Ökologischen Leistungs- 8
S T R AT E G I E N AT U R U N D L A N D S C H A F T 2 0 3 0 + nachweises (ÖLN) gemäss Direktzahlungsverord- den Organismen und die Zuständigkeiten für die nung (DZV). Die Erfüllung des ÖLN ist Vorausset- Bekämpfungsmassnahmen. zung für den Erhalt von Direktzahlungen. Die Q Kantonale Strategie Bekämpfung und Kontrolle Landwirtschaftsbetriebe müssen einen Anteil an von Neophyten (2012): Der Kanton Solothurn BFF von mindestens 7% (3,5% für Spezialkulturen) sucht mit allen Akteuren aktiv die Zusammenar- der landwirtschaftlichen Nutzfläche ausweisen. beit. Vorrang hat die Prävention. Die Bekämpfung Q Darüber hinaus erfolgen auf freiwilliger Basis Auf- erfolgt gezielt, das heisst nur, wenn Schutzgüter wertungen für Natur und Landschaft durch Ver- gemäss Zielsetzung bedroht sind. Die Umsetzung netzungs- und Landschaftsqualitätsprojekte (vgl. von Massnahmen wird in erster Linie durch die Kantonale Richtlinien Vernetzung, Massnahmen- Fachstellen der kantonalen Verwaltung begleitet katalog LQ-Projekte). und durch die kantonale Arbeitsgruppe Neobioten Q Förderprogramm Biodiversität im Wald 2011–2020 koordiniert (vgl. auch RRB 2016/1255). (RRB 2010/1699): Das Förderprogramm Biodiver- Q Gesetzlicher Auftrag zur Bekämpfung und Elimi- sität im Wald hat zum Ziel, den Lebensraum Wald nation von Neozoen gemäss Jagdgesetz (JaG). für regionstypische einheimische Pflanzen und Q Reduktion der Ammoniakverluste in der Landwirt- Tiere, vorab die seltenen und gefährdeten Arten, schaft im Rahmen des Luftmassnahmenplans (RRB zu erhalten und aufzuwerten. Es ist eine Ergän- 2018/1346) mit dem Ziel, den Stickstoffeintrag in zung zu den im Mehrjahresprogramm Natur und Naturräumen zu verringern. Landschaft 2009–2020 beschlossenen Massnahmen Q Aktionsplan Pflanzenschutzmittel: Massnahmen- für Waldreservate sowie Waldränder und konzen- plan des Kantons Solothurn mit dem Ziel, die triert sich auf naturschützerische Massnahmen im Risiken durch Pflanzenschutzmittel zu halbieren. bewirtschafteten Wald. Q Aktionsplan zur Anpassung an den Klimawandel Q Nachhaltigkeitsbericht Wald 2015: Mit diesem (11/2016): Klimawandel in biodiversitätsrelevanten Bericht wird erstmals eine Gesamtschau über Zu- Strategien, Planungen und Projekten berücksichti- stand und Entwicklung der Solothurner Wälder be- gen, insbesondere im Bereich von Fliess- und Still- treffend der wichtigsten Waldthemen angestrebt. gewässern, sowie in der Raumentwicklung (Erhalt Q Waldreservatskonzept Kanton Solothurn: Kantons- und Erweiterung städtischer Grünflächen und de- übergreifendes Konzept zur Erhaltung und Förde- ren positiven Einfluss auf das Mikroklima). rung der biologischen, standörtlichen und struktu- Q Massnahmen zur Verringerung des Ausstosses von rellen Vielfalt im Wald sowie das Gewähren einer Klimagasen beispielsweise durch die Förderung natürlichen und nach Möglichkeit ungestörten von erneuerbaren Energien, damit langfristig die Waldentwicklung (RRB 1999/233). Klimaerwärmung eingeschränkt werden kann. Q Strategische Gewässerplanung Kanton SO: Die Q Energiekonzept Kanton SO (2014): Mit der Analyse strategische Planung Revitalisierung Fliessgewäs- der Potentiale erneuerbarer Energien, der ser zeigt, welche Gewässer sich für eine Revitali- Abwärme sowie den Einsatzmöglichkeiten von sierung eignen, welche in den nächsten 20 Jahren dezentralen fossilen Wärmekraftkopplungsanla- revitalisiert werden sollen und wo die Fischwan- gen (WKK-Anlagen) im Kanton Solothurn besteht derung prioritär gefördert werden soll (Schlussbe- eine Übersicht der heutigen und zukünftig mög- richt 12/2014). lichen Nutzung. Mögliche Gebiete und Standorte Q Planung zur Fischgängigkeit bei Kraftwerksan- für Energieanlagen sind im kantonalen Richtplan lagen, zum Geschiebehaushalt in Fliessgewäs- festgesetzt. sern, interkantonale Planung der Aare und zum Geschiebehaushalt. Q Biosicherheitsverordnung, BioSV SO: Voraussicht- lich 2019 wird eine regierungsrätliche Vollzugsver- ordung zur Freisetzungsverordnung (FrSV) und zur Einschliessungsverordnung (ESV) erlassen. Diese regelt vor allem den Umgang mit gebietsfrem- 9
S T R AT E G I E N AT U R U N D L A N D S C H A F T 2 0 3 0 + 1.4 Ergebnisse aus dem Erarbeitungsprozess SWOT-Analyse Natur- und Landschaftsschutz im Kanton Solothurn Stärken Schwächen Q Zusammenarbeit über die Ämter und Natur- Q In gewissen Bereichen Zuständigkeiten unge- schutzorganisationen: Breite Abstützung, nügend geklärt: Doppelspurigkeiten Vielseitigkeit Q Mehr Quantität statt Qualität Q MJPNL: Freiwilliges, flexibles Instrument Q Zu wenig Kommunikation (Erfolgsbeispiele mit grosser Verlässlichkeit ´ garantiert nicht bekannt) Langfristigkeit Q Verdichtung Siedlungsraum: Wertvolle Grün- Q Stolz auf wertvolles Naturerbe: Solothurner räume gehen verloren Fauna und Flora mit besonderen Arten und Q Top-Landschaften aber zu wenige Kleinstruk- ihren Lebensräumen, schöne Landschaften turen. Teilweise fehlende Vernetzung von Q Zusammenarbeit Raumplanung (Naturschutz- Lebensräumen fachstelle im Amt der Interessenabwägungen Q Fehlende Lebensräume in Ackerbaugebieten richtig situiert) Q Zu wenig personelle Ressourcen: Zu viele Q Verständnis und Akzeptanz für den Naturschutz Tagesgeschäfte, zu wenig Zeit für effektive im Kanton Solothurn vorhanden Umsetzungsprojekte Q Gut verankerter Juraschutz / Heimatschutz Q Naturförderung im Siedlungsgebiet fehlt Chancen Risiken Q Intensivierung Zusammenarbeit: Effizienzstei- Q Verlässlichkeit von freiwilligem Naturschutz gerung, raschere Reaktionsfähigkeit (Umwelt- abhängig von finanziellen Ressourcen faktoren wie Klimawandel) Q Klimawandel, weitere Umweltfaktoren Q Steigerung Qualität Naturschutzflächen. MJPNL Q Verlust Lebensräume (Flächenkonkurrenz) schafft gute Grundlage. Was noch verbessert Q Minimale Raumansprüche diverser Zielarten im werden kann ist Qualität. Mittelland gar nicht mehr erreichbar Q Vereinheitlichung strategische Ausrichtung über Q Zunahme Bevölkerungsdichte, erhöhter Nut- mehrere Fachstellen (alle ziehen am gleichen zungsdruck (Störung) ´ Kein Platz für Entflech- Strang)´ Naturschutz stärken durch breitere tung (Besucherlenkung) Abstützung Q Landwirtschaftlicher Strukturwandel (weniger Q Gute Vernetzung für bessere Kommunikation Bewirtschafter durch Betriebsaufgaben), nutzen Futterverwertungsprobleme) Q Flaggschiff-Arten für Kommunikation nutzen Q Bessere Besucherlenkung zur Vermeidung von Störungen Q Mehr Naherholungsräume nötig, wenn Verdich- tung das Ziel bleibt. Tab. 1: Übersicht zu Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken (vereinfachte SWOT-Analyse) im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes. 10
S T R AT E G I E N AT U R U N D L A N D S C H A F T 2 0 3 0 + Relevante Ergebnisse aus Diskussionen der Projektgruppe und des Begleitgremiums Diverse Diskussionen und Workshops haben dazu bei- getragen den Charakter der zu erarbeitenden Strate- gie noch etwas konkreter zu umreissen: Q Die Abdeckung der Strategie soll flächende- ckend sein und explizit auch das Siedlungsgebiet einbeziehen. Q Die Ausgangslage soll eine Einschätzung der Defi- zite und des Handlungsbedarfs sein – sowohl auf Ebene Schweiz wie auch konkreter für den Kanton Solothurn. Q Die Strategie soll auf sektorübergreifende Chan- cen und Defizite fokussieren: Kooperation, Koor- dination und Kommunikation sollen einen grossen Stellenwert für die Strategie haben, ebenso wie die optimale Nutzung des vorhandenen Potentials. Q Qualität wird als ein wichtiger Faktor angesehen; nur alleine ein Sichern des aktuellen Zustands er- scheint angesichts der weiter zunehmenden Ge- fährdungsfaktoren als nicht zielführend. Q Strategische Grundsätze sollen den Rahmen der Strategie für die weitere Ausrichtung im Natur- und Landschaftsschutz festlegen (vgl. Kap. 2.3). Q Die Strategie soll handlungsorientiert und damit auch pragmatisch ausgerichtet sein und konkret die wichtigsten Schwerpunkte aufzeigen, in denen zeitnah Umsetzungen angegangen werden sollen. Dabei gilt es, die Umsetzung der Strategie bereits anzudenken und vorzubereiten. Q Bisherige Tätigkeiten im Natur- und Landschafts- schutz, welche durch verschiedene Fachstellen si- chergestellt werden, stehen als «Pflichtaufgaben» eher im Hintergrund der Strategie und werden da- her nicht explizit behandelt. 11
S T R AT E G I E N AT U R U N D L A N D S C H A F T 2 0 3 0 + 1.5 Erarbeitung der Strategie Für die Erarbeitung der Strategie wurde folgende Rollenverteilung gewählt: Q Begleitgremium: Festlegen der strategischen Grundsätze als Rahmen, Charakter der Strategie umreissen. Q Projektgruppe: Auswahl und Konkretisierung Handlungsfelder. Abb. 1: Prozess der schrittweisen Erarbeitung und Zusammenspiel der Akteure Startsitzung Begleitgremium Auftrag, Entwurf Grundsätze 1. Workshop Projektgruppe Rohfassung der Strategie mit Vorschlag zu den Handlungsfeldern 2. Workshop Projektgruppe Entwurf der Strategie bereinigte Liste der Handlungsfelder und Stichworte dazu 2. Sitzung Begleitgremium Beschluss zum Entwurf definitive Liste der Handlungsfelder und Steckbriefe dazu erstellen 3. Workshop Projektgruppe Bereinigte Strategie 3. Sitzung Begleitgremium Strategie für Vernehmlassung 12
S T R AT E G I E N AT U R U N D L A N D S C H A F T 2 0 3 0 + 2. Ziele der Strategie N+L 2030+ 2.1 Zielsetzung der Strategie Abgrenzung und Systemgrenzen Die Strategie widmet sich Natur- und Landschaftsthe- Zweck der Strategie men in allen Lebensraumtypen flächendeckend über Die Natur- und Landschaftswerte des Kantons Solo- den ganzen Kanton. Dazu zählen auch Gebiete aus- thurn sollen auch für kommende Generationen erhal- serhalb der Vorranggebiete Natur und Landschaft ten werden. Die Strategie N+L 2030+ zeigt auf, wo oder im Siedlungsraum. Im Fokus stehen aber primär der dringendste Handlungsbedarf besteht. Mit der sektorübergreifende Chancen und Defizite. Bisherige Festlegung von übergeordneten strategischen Grund- Tätigkeiten im Natur- und Landschaftsschutz der sätzen soll ein gemeinsames Verständnis und Vorge- einzelnen Fachstellen, welche teilweise im Kapitel 1.3 hen aller Akteure im Natur- und Landschaftsschutz aufgeführt sind, werden in dieser Strategie nicht ermöglicht werden. explizit erwähnt. Sie sind aber ebenfalls wichtig und Im Rahmen dieser strategischen Grundsätze sollen sollen als Pflichtaufgaben durch die zuständigen gemeinsame Handlungsfelder erarbeitet werden. Die Fachstellen weitergeführt und weiterentwickelt Zuständigkeiten sollen geklärt, die Zusammenarbeit werden. verbessert und Abläufe optimiert werden um Kräfte zu bündeln. Abb. 2: Charakterisierung der Strategie N+L 2030+ Geht über MJPNL Ziele: hinaus und deckt Natur und Commitment Ressourcen Landschaft der Verwaltung, zielgerichtet gesamthaft ab dient als Leitschnur und effizient einsetzen Schlank, auf Erfahrungsschatz aufbauend, Kohärente an Chancen und Ausrichtung Defiziten orientiert (Zusammenarbeit Partner) Produkte: Strategische Schwerpunkte mit Grundsätze Handlungsfeldern 13
S T R AT E G I E N AT U R U N D L A N D S C H A F T 2 0 3 0 + Zeithorizont 2.2 Partner / Beteiligte Die Massnahmen der Strategie Natur und Landschaft reichen über das Jahr 2030 hinaus. Ein erstes Zwi- Für den Natur- und Landschaftsschutz des Kantons schenfazit erfolgt 2024 nach Auswertung der ersten Solothurn ist in erster Linie das Amt für Raumpla- Meilensteine (vergl. Kap. 5.2). Das weitere Vorgehen nung zuständig. Gewisse Teilbereiche (z.B. Förderung kann gestützt auf dieses Zwischenfazit gegebenen- der Waldbiodiversität, Gewässerrenaturierungen, falls angepasst werden. Artenfördermassnahmen, Sicherung der Grundbe- wirtschaftung BFF1, BFF2, Vernetzung auf Gren- Orientierungsrahmen der Strategie zertragsflächen) werden massgebend von anderen Die einzelnen Handlungsfelder orientieren sich an Departementen (vorab vom VWD), Ämtern und Fach- vorhandenen Gesetzgebungen (NHG und NHV, PBG stellen oder verwaltungsexternen Institutionen (z.B. etc.), dem kantonalen Richtplan, aktuellen Strategien Natur- und Umweltbildung) bearbeitet (vgl. Abb. 3). und Aktionsplänen sowie Legislaturplanungen. 14
S T R AT E G I E N AT U R U N D L A N D S C H A F T 2 0 3 0 + Abb. 3: Auslegeordnung der relevanten Akteure im Natur- und Landschaftsschutz Private Verwaltung National/Bund Nationale Naturschutz- BAFU, ARE, BLW, ASTRA verbände: WWF, Pro Natura, Stiftung Landschaftsschutz, etc. Kantonal USO SOBV BJD ARP BWSO Q Raumplanung Naturmuseum Solothurn Q Landschaft, Naherholung und Naturmuseum Olten Freizeitnutzung FHNW Q Lebensräume (Schutzzonen, Reservate, Mehrjahresprogramm) Q Arten Q Wildtierkorridore Q Amphibienzugstellen AfU AVT HBA Q Bodenschutz Q Gestaltung und Unterhalt Q Gestaltung und Unterhalt Q Wasserbau Strassenbegleitgrün staatseigener Grünflächen Q Deponie- und Abbauplanung QLanderwerb Q Nachhaltigkeit/Klimawandel Q Verwaltung Staatsparzellen Q Umweltbildung VVNS VWD ALW AWJF Q Strukturverbesserung Q Waldbiodiversität Q Landwirtschaftliche Q Wildtierkorridore Förderprogramme Q Wildruhezonen (BFF, LQB, Vernetzung) Q Artenschutz JSG Q Beratung, Aus- und Q Fischerei Weiterbildung Q Jagd Q Vollzugskontrolle Regional/lokal Natur- und Gemeinden Vogelschutzvereine 15
S T R AT E G I E N AT U R U N D L A N D S C H A F T 2 0 3 0 + 2.3 Strategische Grundsätze und Chancen. Für die Strategie N+L 2030+ stecken sie den Rahmen zum weiteren Vorgehen im Kanton Die strategischen Grundsätze basieren auf den Über- Solothurn für den Natur- und Landschaftsschutz über legungen zur generellen Ausrichtung der Strategie. 2030 hinaus ab. Sie dienen der Konkretisierung dieser Ausrichtung und berücksichtigen die aktuelle Ausgangslage im Eine ausführliche Fassung der strategischen Grund- Kanton Solothurn wie auch die bestehenden Defizite sätze ist im Anhang zu finden. Abb. 4: Die strategischen Grundsätze der Strategie N+L 2030+ Materielle Grundsätze Handlungsfelder Operative Grundsätze Bestehendes erhalten Kooperation, Synergie Solothurner Natur- und Landschaftserbe für Zusammenarbeit zwischen «Schützern und Nutzern» kommende Generationen erhalten von Natur und Landschaft im Vollzug fortsetzen Zusätzliche Qualität und Quantität nötig Freiwilligkeit und Hoheitlichkeit Natur und Landschaft qualitativ aufwerten und Naturschutzvollzug weiterhin durch Freiwilligkeit wertvolle Flächen gezielt ergänzen sicherstellen, ergänzender hoheitlicher Vollzug v.a. in kantonalen Naturreservaten angehen Lebensraumverbund Verlässlichkeit, Kontinuität, Mehrwert Grosse, zusammenhängende, weitgehend unverbaute Der Vollzug setzt auf Verlässlichkeit, Kontinuität und Lebensräume erhalten, wertvolle Flächen miteinander Mehrwert verbinden Artenförderung Klare Verantwortlichkeiten Prioritäre Arten im Kanton Solothurn gezielt fördern Aufgaben des Natur- und Landschaftsschutzes und Schnittstellen zu anderen Politikbereichen durch eindeutige Zuständigkeiten regeln Siedlungsraum Ressourcen (Finanzen und Personal) Potentiale im Siedlungsraum für Natur und Landschaft Ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen vermehrt nutzen für den zielgerichteten Natur- und Landschaftsschutz bereitstellen Kommunikation Wert von Natur und Landschaft anschaulich und eindrücklich vermitteln, Erfolge kommunizieren 16
S T R AT E G I E N AT U R U N D L A N D S C H A F T 2 0 3 0 + 3. Schwerpunkte mit Handlungsfeldern 3.1 Die vier Schwerpunkte der Strategie N+L A. Qualität gezielt steigern2 B. Ökologische Vernetzungsstrukturen Im Mittelland ganz allgemein besteht eine grosse optimieren2 Flächenkonkurrenz, daher soll in erster Priorität Mittelfristig soll ein eigentliches Lebensnetz die Qualität auf den bereits mit dem MJPNL Solothurn im Sinne einer optimalen Vernetzung vereinbarten Flächen hinsichtlich Arten- und wertvoller Lebensräume entwickelt werden Strukturvielfalt erhöht und optimiert werden. (Ökologische Infrastruktur), welche den Austausch Es gilt, auch die Ansprüche der prioritären Arten zu und somit Erhalt von Populationen ermöglicht. berücksichtigen. Ziel ist es, bestehende und neue naturnahe Elemente so anzulegen, dass sie optimal der Vernetzung von Lebensräumen dienen. Dazu bedarf es einer Sicherung, Optimierung und gegebenenfalls gezielten Ergänzung von bestehenden Vernetzungsflächen. C. Natur im Siedlungsraum fördern D. Erholungsnutzung und Landschaftswerte Bei der Siedlungsökologie besteht im Kanton gezielt in Einklang bringen Solothurn nach wie vor Handlungsbedarf. Der Kanton Solothurn zeichnet sich durch vielfältige Gleichzeitig besteht hier auch ein Potential für Landschaftsräume (Flussebenen des Mittellandes, artenreiche Lebensräume vor der Haustüre. hügeliges Mittelland, Kettenjura, Tafeljura, Qualitativ hochwertige Projekte zur Oberrheinische Tiefebene) aus. Identitätsstiftende Innenentwicklung sollen als Chance zur Förderung Räume sollen erhalten bleiben. Gleichzeitig steigt der Biodiversität genutzt werden, aber auch mit dem Wunsch nach geeigneten Gebieten für Bedürfnissen nach Naherholungsgebieten die Naherholung aber auch durch unterschiedliche entgegenkommen. Nutzungsansprüche der Druck auf solche Landschaften. Daher ist ein bewussterer Umgang mit dem knapper werdenden, aber an Wert zunehmenden Gut «Landschaft SO» angezeigt. Es gilt, charakteristische Landschaften zu erhalten und Interessenabwägungen vorzunehmen. Wo nötig sind angemessene Massnahmen zur Besucher- bzw. Erholungslenkung zu ergreifen. 2 Diverse Analysen weisen darauf hin, dass insbesondere für den Erhalt der Artenviel- lungsbedarf, decken dabei aber nicht alle Pflichten falt ein zusätzlicher Flächenbedarf besteht. Dies ist auch im Kanton Solothurn der Fall. Die Strategie N+L 2030+ legt den Fokus vor allem auf die Steigerung der Qualität des Natur- und Landschaftsschutzes ab. Unabhängig (Konzentration der Ressourcen), mit moderatem Flächenzuwachs («Arrondierungen»). von dieser Strategie sollen weitere wichtige Pflicht- aufgaben weiterentwickelt und teilweise optimiert Die Gliederung der Handlungsfelder nach Schwer- werden. Für die Abteilung Natur und Landschaft be- punkten und nicht nach Sektoren oder Verwaltungs- trifft dies insbesondere folgende Themenbereiche: einheiten wurde bewusst gewählt, um den übergrei- Q Kantonale Naturreservate: Schutzziele und -mass- fenden Charakter der Strategie zu unterstreichen. nahmen überprüfen, Reservate pflegen, aufwerten, beschildern Weitere wichtige Pflichten des Natur- und Q Witischutzzone: Aufsichtspflicht wahrnehmen, Landschaftsschutzes Monitoring durchführen Die aufgeführten Schwerpunkte und Handlungs- Q Amphibienzugstellen: Durchgängigkeit bei felder richten sich nach dem dringendsten Hand- Kantons- und Gemeindestrassen sicherstellen 17
S T R AT E G I E N AT U R U N D L A N D S C H A F T 2 0 3 0 + 3.2 Die zwölf Handlungsfelder Zu den vier Schwerpunkten wurden folgende zwölf Handlungsfelder eruiert, welche aktuell die grössten Chancen bzw. Defizite aufweisen. Kon- krete Massnahmen zu diesen vier Schwerpunkten werden in Kapitel 5 der Strategie vorgestellt. Abb. 5: Die 12 Handlungsfelder der Strategie N+L, gruppiert nach den vier Schwerpunkten A. Qualität 1. Folgeprogramm MJPNL Strategie N+L 2030+ gezielt steigern erarbeiten und umsetzen 2. Folgeprogramm «Biodiversität im Wald» erarbeiten und umsetzen 3. SO-Prioritätsarten festlegen und fördern 4. Vernetzungsprojekte Landwirtschaft Zusammenarbeit intensivieren, Beratung optimieren 5. Gewässer-Landwirtschaft-Naturschutz optimale Koordination sicherstellen 6. Neobiota bekämpfen und eindämmen B. Ökologische 7. Wildtierkorridore Vernetzungsstrukturen Raumsicherung, sowie vorhandene Vernetzungsstukturen sichern, optimieren optimieren und ergänzen 8. Verkehrsinfrastruktur Vernetzungspotential von Begleitflächen nutzen (inner- und ausserorts) C. Natur im 9. Kantonale und kommunale Flächen Siedlungsraum fördern naturnahe Gestaltung, Bewirtschaftung und Pflege fördern 10. Qualitätsvolle Innenentwicklung Kommunikationsoffensive zum Erhalt naturnaher Grünflächen, Vorzeigeprojekte mit Gemeinden zu Biodiversität, Vernetzung und Gestaltung von Siedlungsrändern generieren D. Erholungsnutzung 11. Regionen und Landschaftswerte landschaftsverträgliche Entwicklungen sicherstellen gezielt in Einklang bringen 12. Agglomerationen naturverträgliche Naherholung fördern 18
S T R AT E G I E N AT U R U N D L A N D S C H A F T 2 0 3 0 + 4. Umsetzung der Strategie 4.1 Vorgehensweise tegie aber auch Anstoss zu neuen Projekten und Massnahmen geben. Übersicht zur Vorgehensweise Die Umsetzung der Strategie wird zu einem grossen Der Umsetzungsprozess wird periodisch bilanziert Teil im Rahmen von bestehenden Projekten und Pro- und je nach Entwicklungen im Umfeld angepasst grammen erfolgen. Teilweise kann und soll die Stra- oder neu justiert. Abb. 6: Schema zur Umsetzung der Strategie N+L 2030+ periodische Bilanzierung Anpassungen? Strategie N+L 2030+ Strategische Grundsätze Handlungsfelder 19
S T R AT E G I E N AT U R U N D L A N D S C H A F T 2 0 3 0 + Zuständigkeiten In der nachfolgenden Tab. 2 sind die Zuständigkeiten Die Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für zu den einzelnen Handlungsfeldern zusammenge- Raumplanung koordiniert den gesamten Umset- stellt. Es wird unterschieden zwischen einer führen- zungsprozess der Strategie. den Rolle («Federführung») und einer Beteiligung (vgl. Massnahmenblätter Kapitel 5.1). Die Form der Die eigentliche Umsetzung der Handlungsfelder ist Beteiligung (fachlich, finanziell etc.) wird dabei nicht Sache der dafür federführenden Amtsstellen. Diese näher aufgeschlüsselt. haben jeweils eine Ansprechperson pro Handlungs- feld zu bezeichnen. ARP ALW AWJF AfU HBA AVT Gemeinden Private Handlungsfelder A. Qualität gezielt steigern 1. Folgeprogramm MJPNL 2. Folgeprogramm «Biodiversität im Wald» 3. SO-Prioritätsarten 4. Vernetzungsprojekte Landwirtschaft 5. Gewässer – Landwirtschaft – Naturschutz 6. Neobiota3 B. Ökologische Vernetzungsstrukturen optimieren 7. Wildtierkorridore 8. Verkehrsinfrastrukturen C. Natur im Siedlungsraum fördern 9. Kantonale (HBA) und kommunale Flächen (ARP) 10. Qualitätsvolle Innenentwicklung D. Erholungsnutzung und Landschaftswerte gezielt in Einklang bringen 11. Regionen 12. Agglomerationen Tab. 2: Übersicht zu den Zuständigkeiten für die einzelnen Federführung Handlungsfelder Beteiligt 3 Federführung offen, abhängig von den Bestimmungen der geplanten Biosicherheitsverordnung (BioSV SO). 20
S T R AT E G I E N AT U R U N D L A N D S C H A F T 2 0 3 0 + Planung und Begleitung der Umsetzung Indikatoren und Bilanzierung Die Abteilung Natur und Landschaft organisiert min- Eine Zwischenbilanz erfolgt in der Regel nach vier destens ein jährliches Treffen mit den federführen- bis sechs Jahren. Eine erste Zwischenbilanz erfolgt im den Amtsstellen, um einen Austausch zum Stand Jahr 2024 in Anlehnung an die NFA-Programmverein- der Umsetzung zu ermöglichen und gegebenenfalls barungsperiode. Mit regelmässigen Zwischenbilanzen Synergien zwischen den einzelnen Handlungsfeldern soll geprüft werden, ob der eingeschlagene Weg zu nutzen. erfolgreich verläuft und die gesetzten Ziele erreicht werden können. Diese Einschätzung ermöglicht, den Die federführenden Amtsstellen verpflichten sich, die weiteren Verlauf der Strategie gegebenenfalls nötigen Ressourcen für die Umsetzung der erforder- anzupassen. Bis 2030+ ist mindestens eine weitere lichen Massnahmen sicher zu stellen. Ebenso sind sie Zwischenbilanz vorzusehen. für den Einbezug der beteiligten Partner zuständig. Sie orientieren die Abteilung Natur und Landschaft Zur Überprüfung der Ziele der einzelnen Handlungs- laufend über wichtige Ereignisse und den Stand der felder wurden in den Massnahmenblättern erste Umsetzung und stellen auch die externe Kommunika- Indikatoren festgelegt. Diese Indikatoren müssen zu tion sicher. Beginn des Umsetzungsprozesses durch die zuständi- gen Fachstellen überprüft und gegebenenfalls ange- Die Umsetzung der Strategie soll durch die beste- passt und konkretisiert werden. hende Arbeitsgruppe Natur und Landschaft begleitet werden. Die nicht in der Arbeitsgruppe vertretenen Amtsstellen werden einbezogen. Die Abteilung Natur und Landschaft informiert die Arbeitsgruppe Natur und Landschaft jährlich über den Stand der Umsetzung. Abb. 7: Schema zur Begleitung der Umsetzung der Strategie N+L 2030+ Bilanzierung nach sechs Jahren Austausch zur Zielerreichung Austausch zur Zielerreichung Austausch zur Zielerreichung Austausch zur Zielerreichung Austausch zur Zielerreichung Regierungsratsbeschluss Umsetzung der Strategie N+L 2030+ 21
S T R AT E G I E N AT U R U N D L A N D S C H A F T 2 0 3 0 + Pflanzung einer Hecke durch den Vogel- und Bau von Amphibienbiotop im kantonalen Naturschutz Grenchen Naturreservat Grien in Erlinsbach Tümpelbau als Ausgleichs- und Ersatzmass- Pflegeeinsatz mit Asylbewerbern im kantonalen nahme der Güterregulierung Bättwil/Witterswil Naturreservat 22 Dickbangrube in Kestenholz
S T R AT E G I E N AT U R U N D L A N D S C H A F T 2 0 3 0 + 5. Massnahmen 5.1 Massnahmenblätter zu den zwölf Handlungsfeldern Auf den nachfolgenden Seiten ist eine kurze Charak- terisierung jedes Handlungsfelds zu finden. Pro Hand- lungsfeld wurden Massnahmenvorschläge formuliert, welche im Rahmen der Umsetzung überprüft, konkre- tisiert, operationalisiert und gegebenenfalls neu justiert werden. Nach einer ersten Zwischenbilanz im Jahr 2024 kann nach Bedarf die Gesamtausrichtung etwa mit neuen Handlungsfeldern den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden. 23
S T R AT E G I E N AT U R U N D L A N D S C H A F T 2 0 3 0 + Handlungsfeld 1 Folgeprogramm Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft (MJPNL): erarbeiten und umsetzen Obstbaumlandschaft Dorneck 24
S T R AT E G I E N AT U R U N D L A N D S C H A F T 2 0 3 0 + Hintergrund/ Q Erfolgreiche und wirksame Grundsätze des MJPNL weiterführen Strategische Ausrichtung Q Qualität auf den bestehenden Flächen vordringlich optimieren Q Fokus stärker auf objektspezifische Artenförderung als Zusatzleistung des Vereinbarungspartners legen Q Abstimmung mit landwirtschaftlichen Direktzahlungen (BFF, LQB, Vernetzung) sicherstellen Q Mit dem Handlungsfeld 2 «Folgeprogramm Biodiversität im Wald»: Zusammenarbeit optimieren und einzelne Schnittstellen neu regeln, aber auch Aufgabenteilung optimieren Zuständigkeit Federführung ARP Zusammenarbeit mit ALW und AWJF und weiteren Partnern (SOBV, etc.) Begleitet durch Arbeitsgruppe Natur und Landschaft des MJPNL Kurzfristige Massnahmen Q Laufendes Programm evaluieren und wo nötig optimieren Q Folgeprogramm MJPNL 2021–32 im bisherigen Rahmen (finanziell und perso- nell) erarbeiten, einfaches Monitoring sicherstellen Q Bundesinventarobjekte (TWW) sichern, arrondieren von Vereinbarungsflächen Q Beratung optimieren mit Schnittstellen zu BFF, LQ und Vernetzung Q Fokus Artenförderung sowie Beitrag «Lebensnetz SO» (ÖI) verstärken Q Zusammenarbeit mit «Wald» optimieren Q Regionalspezifische und allenfalls neue Programmpunkte prüfen Mittel- bis längerfristige Q Erfolgskonzept des freiwilligen Naturschutzes mit angemessenen Abgeltungen Massnahmen für naturschützerische Leistungen auch längerfristig sicherstellen, inkl. Spezial- finanzierung über Natur- und Heimatschutzfonds Q Umgang mit den Auswirkungen des Klimawandels prüfen (z.B. Sömmerungs- weiden) Q Vereinfachung des administrativen Aufwands und Abbau von Doppelspurig- keiten (Reduktion der Datenredundanz) für das Erreichen der MJPNL-Ziele prüfen Indikatoren / Durch Kantonsrat genehmigtes Folgeprogramm mit Fokus auf Qualitätssteigerung Erfolgskontrolle der bestehenden Flächen und Artenförderung Finanzierung Natur- und Heimatschutzfonds (N+H Fonds), neuer Verpflichtungskredit 2021–32 Planerische / SGB 190/2003; SGB 099/2008; RRB 2008/1213; Art. 37 Abs. 1, lit.c und Art. 74 lit. a Rechtliche Grundlagen der Kantonsverfassung vom 8. Juni 1986 (BGS 111.1); §§119, 119bis und 128 des Pla- nungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 (BGS 711.1) 25
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