Strategie Natur und Landschaft 2030+ - Strategische Schwerpunkte des Natur- und Landschaftsschutzes im Kanton Solothurn - Gemeinde Langendorf

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Strategie Natur und Landschaft 2030+ - Strategische Schwerpunkte des Natur- und Landschaftsschutzes im Kanton Solothurn - Gemeinde Langendorf
Amt für
                                                         Raumplanung

Strategie Natur und Landschaft 2030+
  Strategische Schwerpunkte des Natur- und Landschaftsschutzes
  im Kanton Solothurn

                                                        2018
Strategie Natur und Landschaft 2030+ - Strategische Schwerpunkte des Natur- und Landschaftsschutzes im Kanton Solothurn - Gemeinde Langendorf
S T R AT E G I E N AT U R U N D L A N D S C H A F T 2 0 3 0 +

Inhalt

Vorwort .................................................................................................................................. 3   Hinweis
Zusammenfassung ..................................................................................................................4            Wenn im folgenden Text von
                                                                                                                                               Bewirtschafter, Grundeigentümer
1.        Ausgangslage ...............................................................................................................6        usw. die Rede ist, so sind damit
1.1       Bedarf für eine kantonale Strategie Natur und Landschaft ............................ 6                                              immer Menschen beiderlei
1.2       Entwicklung von Natur und Landschaft auf nationaler Ebene........................ 7                                                  Geschlechts gemeint. Die kon-
1.3       Entwicklung von Natur und Landschaft auf kantonaler Ebene....................... 8                                                   sequente Schreibweise, die so-
1.4       Ergebnisse aus dem Erarbeitungsprozess ........................................................ 10                                   wohl die weibliche wie auch die
1.5       Erarbeitung der Strategie................................................................................. 12                        männliche Form berücksichtigt
2.        Ziele der Strategie N+L 2030+..................................................................................13                    (Bewirtschafterin und Grund-
2.1       Zielsetzung der Strategie ................................................................................. 13                       eigentümerin), ist sehr oft um-
2.2       Partner/Beteiligte ............................................................................................. 14                  ständlich und für den Lesefluss
2.3       Strategische Grundsätze ................................................................................... 16                       hemmend.
3.        Schwerpunkte mit Handlungsfeldern ......................................................................17
3.1       Die vier Schwerpunkte der Strategie N+L ....................................................... 17
3.2       Die zwölf Handlungsfelder .............................................................................. 18
4.        Umsetzung der Strategie ..........................................................................................19
4.1       Vorgehensweise ................................................................................................ 19
5.        Massnahmen ..............................................................................................................23
5.1       Massnahmenblätter zu den zwölf Handlungsfeldern .................................... 23
5.2       Nächste Schritte ................................................................................................ 48

Anhang ..................................................................................................................................50
A    Strategische Grundsätze ...........................................................................................50
B    Abkürzungsverzeichnis .............................................................................................53
C    Glossar ........................................................................................................................54
D    Quellenverzeichnis ....................................................................................................57

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Vorwort

Mit dem als «Solothurner Modell» bezeichneten,          Mit der Erarbeitung einer Strategie ist die Arbeit aber
schweizweit bekannten und bewährten «Mehrjahres-        nicht getan. Im Vordergrund steht die Realisierung
programm Natur und Landschaft» (MJPNL) entschied        von Massnahmen. Der Umsetzungsprozess wurde
sich der Kanton bereits in den 1980er Jahren für        deshalb als Bestandteil der Strategie von Anfang an
einen eigenen Weg im Natur- und Landschaftsschutz.      mitberücksichtigt. Die wichtigsten Akteure, welche
Nebst dem hoheitlichen Naturschutz wird mit diesem      für die Realisierung von Massnahmen zuständig sind,
freiwilligen, auf Langfristigkeit ausgelegten und       waren am Erarbeitungsprozess beteiligt. Ihre Erfah-
auf einem Anreizsystem basierenden Programm die         rungswerte waren es auch, welche primär zur Fest-
naturnahe Bewirtschaftung von Landwirtschafts- und      legung von Grundsätzen und Schwerpunkten beige-
Waldflächen gefördert. Das Ziel ist, grosse, zusam-      tragen haben. Auf aufwändige Datenanalysen wurde
menhängende Lebensräume zu erhalten und aufzu-          bewusst verzichtet.
werten. Der Einführung und Etablierung dieses Pro-
gramms und dem tatkräftigen Mitwirken zahlreicher       Die Strategie N+L 2030+ zeigt auf, in welche Richtung
Vereinbarungspartner ist es zu verdanken, dass          sich der Natur- und Landschaftsschutz in den kom-
der Kanton heute noch über wertvolle, naturnahe         menden Jahren entwickeln soll. Sie ist dabei aber
Lebensräume, eine regionaltypische Flora und Fauna      nicht als starres Gerüst zu verstehen. Umsetzung und
sowie landschaftliche Schönheiten verfügt. Diese        Wirkung der Massnahmen sollen laufend bilanziert
Landschaften sind es, in denen sich Menschen wohl       und gegebenenfalls neu justiert werden. Nach Bedarf
fühlen und Erholung finden. Und diese Landschaften       kann auch die Gesamtausrichtung den aktuellen
sind letztlich auch wichtige Standortfaktoren für den   Bedürfnissen angepasst werden.
Kanton.
                                                        Die Strategie N+L 2030+ richtet sich primär an kanto-
Im Jahr 2020 endet die Programmperiode des laufen-      nale Amtsstellen, kann aber nur in Zusammenarbeit
den MJPNL. Für die Erarbeitung des Folgeprogramms       mit verwaltungsexternen Partnern (Gemeinden,
stellen sich grundlegende Fragen: Wie sollen sich       Organisationen, Private, etc.) umgesetzt werden.
die Landschaften im Kanton Solothurn künftig ent-       Durch die partizipative Ausrichtung des Umsetzungs-
wickeln? Wie kann der Kanton den Naturschutz, für       prozesses und den primären Fokus auf Freiwilligkeit
welchen er gemäss Bundesverfassung zuständig ist,       und Eigenverantwortung bin ich aber überzeugt,
in Zukunft unter den vielseitigen Herausforderungen     dass die erforderlichen Massnahmen partnerschaftlich
wie zum Beispiel das Siedlungswachstum, die Ver-        und zum Nutzen für Natur und Landschaft und damit
kehrszunahme, der Klimawandel oder der steigende        zum Nutzen von uns allen realisiert werden können.
Druck durch Naherholungssuchende sicherstellen?
                                                        Bernard Staub
Mit der vorliegenden Strategie Natur und Landschaft     Chef des Amtes für Raumplanung
2030+ (N+L 2030+) sollen diese Fragen und die Zu-
ständigkeiten im Naturschutzvollzug geklärt und
auch eine Basis für die Weiterentwicklung des MJPNL
geschaffen werden.

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Zusammenfassung

Dank Erfolgen auf verschiedenen Ebenen konnten                  Q Kommunikation: Wert von Natur und Landschaft
in den vergangenen Jahren bedeutende Natur- und                     anschaulich und eindrücklich vermitteln, Erfolge
Landschaftswerte im Kanton Solothurn bewahrt wer-                   kommunizieren
den. Sie gehören zum Kapital des Kantons und sind               Q   Kooperation, Synergie: Zusammenarbeit zwischen
ein wichtiger Standortfaktor. Insbesondere aufgrund                 «Schützern und Nutzern» von Natur und Land-
anhaltend hoher Intensität der Raumnutzung hat der                  schaft im Vollzug fortsetzen
Druck auf Natur und Landschaft in den letzten Jahren            Q   Freiwilligkeit und Hoheitlichkeit: Naturschutzvoll-
weiter zugenommen. Ohne weitergehende Anstren-                      zug weiterhin durch Freiwilligkeit sicherstellen,
gungen droht unser Natur- und Landschaftserbe sub-                  ergänzender hoheitlicher Vollzug v.a. in kanto-
stantiell an Qualität zu verlieren.                                 nalen Naturreservaten angehen
                                                                Q   Verlässlichkeit, Kontinuität, Mehrwert: Der Vollzug
Die Strategie Natur und Landschaft 2030+ zeigt auf,                 setzt auf diese drei Werte
in welchen Bereichen im kantonalen Natur- und                   Q   Klare Verantwortlichkeiten: Aufgaben des Natur-
Landschaftsschutz vordringlich Handlungsbedarf be-                  und Landschaftsschutzes und Schnittstellen zu
steht und setzt die Schwerpunkte für den Zeitraum                   anderen Politikbereichen durch eindeutige Zustän-
bis nach 2030.                                                      digkeiten regeln
                                                                Q   Ressourcen: Ausreichend finanzielle und perso-
Für den Natur- und Landschaftsschutz des Kantons                    nelle Ressourcen für den zielgerichteten Natur-
Solothurn ist in erster Linie das Amt für Raumpla-                  und Landschaftsschutz bereitstellen
nung zuständig, welches im Auftrag des Regierungs-
rates die Strategie Natur und Landschaft 2030+                  Für die Umsetzung der Strategie stehen zwölf Hand-
erarbeitet hat. Weitere Ämter sowie auch verwal-                lungsfelder im Vordergrund, gruppiert nach vier
tungsexterne Institutionen sind massgebend am Voll-             Schwerpunkten (siehe Kasten Seite 5).
zug beteiligt. Sie wurden in den Erarbeitungsprozess
der Strategie involviert. Damit wird die Koordina-              Die ausgewählten Handlungsschwerpunkte mit den
tion der Aufgaben aller Akteure im Natur- und Land-             Handlungsfeldern orientieren sich in erster Linie
schaftsschutz sichergestellt, und die Zuständigkeiten           an aktuellen, sektorübergreifenden Chancen und
werden geklärt. Dies ermöglicht einen transparenten             Defiziten.
und zielführenden Vollzug der künftigen Aufgaben
des Natur- und Landschaftsschutzes im Kanton.                   Die Umsetzung und Wirkung der Massnahmen werden
                                                                periodisch bilanziert und gegebenenfalls neu justiert
Die Strategie umfasst die folgenden strategischen               oder ergänzt. Dieses Vorgehen ermöglicht laufend
Grundsätze, welche zu einem gemeinsamen Ver-                    auf neue Herausforderungen im Natur- und Land-
ständnis und Vorgehen aller Akteure im Vollzug des              schaftsschutz einzugehen.
Natur- und Landschaftsschutzes führen:
Q Bestehendes erhalten: Solothurner Natur- und                  Die Strategie richtet sich in erster Linie an die zustän-
   Landschaftserbe für kommende Generationen                    digen kantonalen Amtsstellen. Sie sind für die Um-
   erhalten                                                     setzung der einzelnen Handlungsfelder zuständig.
Q Zusätzliche Qualität und Quantität nötig: Natur               Von den Massnahmen sind verschiedene Akteure wie
   und Landschaft qualitativ aufwerten und wert-                Gemeinden, Grundeigentümer, Bewirtschafter, Ver-
   volle Flächen gezielt ergänzen                               bände, etc. betroffen. Deshalb muss der Umsetzungs-
Q Lebensraumverbund: Grosse, zusammenhängende,                  prozess breit abgestützt werden.
   weitgehend unverbaute Lebensräume erhalten,
   wertvolle Flächen miteinander verbinden
Q Artenförderung: Prioritäre Arten im Kanton Solo-
   thurn gezielt fördern
Q Siedlungsraum: Potentiale im Siedlungsraum für
   Natur und Landschaft vermehrt nutzen

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Die zwölf Handlungsfelder

I Qualität gezielt steigern                         III Natur im Siedlungsraum fördern
1. Folgeprogramm MJPNL: erarbeiten und              9. Kantonale und kommunale Flächen: naturnahe
   umsetzen                                             Gestaltung, Bewirtschaftung und Pflege fördern
2. Folgeprogramm Biodiversität im Wald:             10. Qualitätsvolle Innenentwicklung: Kommuni-
   erarbeiten und umsetzen                              kationsoffensive zum Erhalt naturnaher Grün-
3. SO-Prioritätsarten: festlegen und fördern            flächen; Vorzeigeprojekte mit Gemeinden zu
4. Vernetzungsprojekte Landwirtschaft: Zusam-           Biodiversität, Vernetzung und Gestaltung von
   menarbeit intensivieren, Beratung optimieren         Siedlungsrändern generieren
5. Gewässer-Landwirtschaft-Naturschutz:
   optimale Koordination sicherstellen              IV Erholungsnutzung und Landschaftswerte
6. Neobiota: bekämpfen und eindämmen                    gezielt in Einklang bringen
                                                    11. Regionen: landschaftsverträgliche Entwick-
II Ökologische Vernetzungsstrukturen                    lungen sicherstellen
   optimieren                                       12. Agglomerationen: naturverträgliche Naher-
7. Wildtierkorridore: Vorhandene Vernetzungs-           holung fördern
   strukturen sichern, optimieren und ergänzen
8. Verkehrsinfrastruktur: Vernetzungspotential
   von Begleitflächen nutzen

Projektteam                                         Projektgruppe
                                                    Brügger Peter, Solothurner Bauernverband
Begleitgremium                                      Dietschi Christoph, Amt für Umwelt
Barth Gaston, Verband Solothurner Einwohner-        Emch Norbert, Amt für Landwirtschaft
   gemeinden                                        Hausammann Ariane, Pro Natura Solothurn
Brügger Peter, Solothurner Bauernverband            Kissling Walter, Amt für Verkehr und Tiefbau
Cessotto Enzo, FDP-Kantonsratsfraktion              Lüthi Thomas, BirdLife Solothurn
Flück Urs W., Pro Natura Solothurn                  van der Veer Gabriel, Amt für Wald, Jagd und Fischerei
Froelicher Jürg, Amt für Wald, Jagd und Fischerei   von Däniken Patrick, Bürgergemeinden und
Künzli Beat, SVP-Kantonsratsfraktion                   Waldeigentümer Verband Solothurn
Kupper Edgar, CVP/EVP/glp/BDP-Kantonsratsfraktion
Schibli Felix, Amt für Landwirtschaft               Projektleitung
Staub Bernard, Amt für Raumplanung (Leitung)        Bruggisser Odile, Amt für Raumplanung
Staub Martin, Bürgergemeinden und Waldeigentümer    Schwaller Thomas, Amt für Raumplanung (Stv.)
   Verband Solothurn
Wyss Marianne,Kantonsratsfraktion SP                Externe Unterstützung des Projektteams
Wyss Flück Barbara, Kantonsratsfraktion Grüne       Marti Fridli, quadra Mollis gmbh

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1. Ausgangslage

1.1 Bedarf für eine kantonale Strategie                                               Auftrag
    Natur und Landschaft                                                              Der Regierungsrat hat deshalb dem Amt für Raum-
                                                                                      planung den Auftrag zur Erarbeitung einer Strategie
Für den Natur- und Heimatschutz sind nach Art. 78                                     für den Natur- und Landschaftsschutz im Kanton So-
der Bundesverfassung (BV; SR 101) explizit die Kan-                                   lothurn erteilt. Eine übergeordnete kantonale Strate-
tone zuständig. Im Kanton Solothurn liegt der Voll-                                   gie des Natur- und Landschaftsschutzes fehlte bisher.
zug des Natur- und Heimatschutzes sowie des Land-                                       Mit der geplanten Strategie N+L sollen generelle
schaftsschutzes in der Zuständigkeit des Amtes für                                    Grundsätze festgelegt, zeitgemässe Handlungsfelder
Raumplanung. Dank vielseitiger Bemühungen ver-                                        definiert, priorisiert und die Zuständigkeiten geklärt
schiedener Akteure im Natur- und Landschaftsschutz                                    werden. Dies ermöglicht einen transparenten und
verfügt der Kanton Solothurn heute noch über be-                                      zielführenden Vollzug der künftigen Aufgaben des
sondere Natur- und Landschaftswerte, welche auch                                      Natur- und Landschaftsschutzes im Kanton. Die Stra-
für die Bevölkerung wertvolle Erholungsräume dar-                                     tegie soll sowohl die Bereiche Natur wie auch Land-
stellen und als wichtiger Standortfaktor gelten. Doch                                 schaft abdecken. Die anstehende Erarbeitung eines
wie andere Kantone hat auch der Kanton Solothurn                                      Folgeprogramms zum Mehrjahresprogramm Natur
Verluste an naturnahen und natürlichen Lebensräu-                                     und Landschaft (MJPNL) war ein Impuls zur Erar-
men und deren Artenviefalt sowie traditionellen Kul-                                  beitung der Strategie; die Strategie versteht sich je-
turlandschaften zu verzeichnen1. Zu dieser Entwick-                                   doch deutlich übergreifender. Projektauftrag sowie
lung haben im Wesentlichen die Zersiedelung sowie                                     Projektorganisation richten sich nach dem Regie-
die Zunahme von Verkehr und Freizeitaktivitäten bei-                                  rungsratsbeschluss vom 4. Juli 2017 (2017/1241).
getragen. Unter diesen Rahmenbedingungen ist die
Sicherung und Inwertsetzung von Natur- und Erho-                                      Vorgehen
lungsräumen umso wichtiger. Die Überlagerung ver-                                     Zur Abschätzung des Handlungsbedarfs der vor-
schiedener Interessen von Gesellschaft, Wirtschaft                                    liegenden Strategie wurden folgende Aspekte
und Umwelt wird in den nächsten Jahren vermehrt                                       berücksichtigt:
zu anspruchsvollen Interessenabwägungen führen.                                       Q Zustand und Entwicklung von Natur und Land-
Diese Herausforderungen können nur durch einen                                           schaft auf gesamtschweizerischer Ebene (vgl.
verantwortungsvollen Umgang mit Natur- und Land-                                         Kap. 1.2)
schaftswerten und einer gemeinsamen Zusammen-                                         Q Mit Blick auf die Entwicklung von Natur und Land-
arbeit aller beteiligten Akteure angepackt werden.                                       schaft auf kantonaler Ebene ( vgl. Kap. 1.3) wurde
Um einen zielführenden und effizienten Natur- und                                         durch die Abteilung Natur und Landschaft eine
Landschaftsschutz zu gewährleisten, sollen mit die-                                      Beurteilung von Stärken, Schwächen, Chancen
ser Strategie Prozesse und Zuständigkeiten im Natur-                                     und Risiken des gegenwärtigen Natur- und Land-
und Landschaftsschutz des Kantons Solothurn über-                                        schaftsschutzes vorgenommen (vgl. Kap. 1.4)
prüft, den aktuellen Herausforderungen angepasst                                      Q Relevante Ergebnisse des Erarbeitungsprozesses
und wo nötig optimiert werden.                                                           (vgl. Kap. 1.4)

                                                                                      Insgesamt wurde der Weg einer eher pragmatischen
                                                                                      Analyse gewählt, welche sich auf die bisherigen Er-
                                                                                      fahrungen etwa auch aus dem MJPNL sowie weite-
                                                                                      ren laufenden Programmen stützt und mit den Work-
                                                                                      shops mit Einschätzungen verschiedener Partner und
                                                                                      Fachleuten gespiegelt wurde.

1
    Beispiele für Lebensraumverluste: Feuchtstandorte in der Witi, im Wasseramt und
im Bucheggberg. Beispiele zum Verlust von Arten: Braunkehlchen, Wiedehopf,
Rebhuhn, Raubwürger, Apollofalter, Grosse Moosjungfer, Kleine Binsenjungfer

                                                                                      6
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1.2 Entwicklung von Natur und Landschaft                Q Zersiedelung, Zerschneidung und damit Fragmen-
    auf nationaler Ebene                                    tierung der Landschaft
                                                        Q Nutzungsaufgabe einerseits und Intensivierung
Zustand von Biodiversität und                               der Nutzung andererseits
Lebensraumtypen                                         Q Düngung der Böden sowie Einsatz von Pflanzen-
In den letzten Jahren sind mehrere Berichte und Ana-        schutzmitteln in der Landwirtschaft
lysen zum Zustand der Biodiversität erschienen (vgl.    Q Verdichtung Siedlungsraum (Verlust an
BAFU 2014, BAFU 2017a, BAFU & BLW 2016, Fischer             Grünräumen)
et al. 2015, OECD 2017). Deren Auswertungen zeigen      Q Zunahme Störung (Freizeitnutzung)
übereinstimmend, dass zwar einige Fortschritte er-      Q invasive, gebietsfremde Arten
reicht werden konnten und verschiedene Massnah-         Q neue Entwicklungen wie Klimawandel und
men wirksam sind, dass aber der Zustand der Bio-            Lichtverschmutzung
diversität in der Schweiz weiterhin nicht zufrieden-
stellend ist. So gelten etwa 50% der Lebensraum-        Übersicht laufender Aktivitäten auf
typen in der Schweiz als bedroht (vor allem Gewässer,   Bundesebene
Feuchtgebiete und extensives Kulturland). Und bei-      Q SBS und Aktionsplan SBS – mit Schwerpunkten
nahe die Hälfte der untersuchten Tier-, Pflanzen- und      Siedlungsökologie sowie Ökologische Infrastruktur
Pilzarten in der Schweiz werden als bedroht oder          (ÖI): Mit der Unterschreibung der Biodiversitäts-
potentiell gefährdet eingestuft.                          konvention 1992 hat sich die Schweiz verpflichtet,
                                                          Massnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt zu er-
Die aktuell zu beobachtenden Entwicklungstrends           greifen. Diese Massnahmen sollen mit der Strate-
lassen noch auf keine entscheidende Trendumkehr           gie Biodiversität Schweiz, welche 2012 vom
schliessen. Daten aus dem Biodiversitätsmonitoring        Bundesrat gutgeheissen wurde, und dem dazuge-
Schweiz (BDM-CH) oder dem Brutvogelatlas zeigen           hörigen Aktionsplan zur Erhaltung und Förderung
zwar ein Halten der Artenvielfalt oder sogar einen        der Biodiversität, welcher im September 2017 vom
leichten Anstieg etwa im Wald oder im Siedlungsge-        Bundesrat beschlossen wurde, umgesetzt werden.
biet. Im Kulturland dagegen sind weitere Verluste zu    Q Sicherung der Biotope von nationaler Bedeutung,
verzeichnen. Dies deckt sich mit den Einschätzungen       Artenschutz, Förderung von National Prioritären
von BAFU & BLW (2016), dass Biodiversitätsförder-         Arten (NPA) und Lebensräumen (NPL): Um die
flächen weiterhin Defizite bezüglich Qualität sowie         Lebensräume bedrohter Tiere und Pflanzen wirk-
Lage und Vernetzung aufweisen.                            samer schützen zu können, wurde 1987 die ge-
                                                          setzliche Grundlage für die nationalen Biotop-
Die Vereinheitlichung der Artengemeinschaften ist         inventare geschaffen (Art. 18a NHG). Der Bund hat
eine weitere Entwicklung, die durch das schweize-         in den letzten Jahren Lage und Schutzziele von
rische Biodiversitätsmonitoring sowie weitere Unter-      nationalen Biotopinventaren für fünf Lebens-
suchungen schon mehrfach belegt wurde. Dadurch            räume – Hoch- und Übergangsmoore, Flachmoore,
gehen Arten und Eigenheiten von Artengemein-              Auengebiete, Amphibienlaichgebiete sowie
schaften aber auch Landschaften verloren, die für be-     Trockenwiesen und -weiden – festgelegt. Die Um-
stimmte Regionen typisch sind. Mit dieser Vereinheit-     setzung der Inventare ist Aufgabe der Kantone,
lichung gehen auch Charakteristiken verloren, die         welche in der Regel über die Gemeinden für den
für eine Heimatverbundenheit stehen. Landschaften         grundeigentümerverbindlichen Schutz sorgen.
werden als eintönig wahrgenommen.                       Q Freisetzungsverordnung und Strategie der Schweiz
                                                          zu invasiven gebietsfremden Arten: Um die Viel-
Als Gefährdungsursachen für die Biodiversität in der      falt einheimischer Arten zu erhalten, ist der Um-
Schweiz werden immer wieder dieselben Entwick-            gang mit gebietsfremden Pflanzen und Tieren in
lungen genannt:                                           der Freisetzungsverordnung (FrSV) geregelt. Der
Q Bevölkerungswachstum und Flächenkonkurrenz              Bund konkretisiert die Regelung des Umgangs mit
   führen zu Verlust von Lebensräumen                     diesen Organismen und koordiniert das Manage-

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  ment von invasiven Arten auf Bundesebene, inter-                  rungswiesen, Ansaatwiesen, Hecken und Lebhäge,
  kantonal und international. Die 2016 veröffent-                   Hochstammobstbäume oder Wiesen am Bach er-
  lichte Strategie konkretisiert die Zielsetzungen                  halten und aufgewertet werden, um die Vielfalt
  und zeigt die erforderlichen Massnahmen auf.                      an regionstypischen Pflanzen und wildlebenden
Q Agrarpolitik 2014-2017 (AP 14–17) und folgende:                   Tieren langfristig zu fördern und zu erhalten.
  Mit der Agrarpolitik 2014–2017 des Bundes wurde               Q   Sichern der Biotope von nationaler Bedeutung:
  die Förderung der Biodiversität in der Landwirt-                  Der Bund bezeichnet nach Anhörung der Kantone
  schaft weiterentwickelt. Der Fokus der Biodiver-                  die Biotope von nationaler Bedeutung, bestimmt
  sitätsförderung wurde auf die Verbesserung der                    die Lage und legt die Schutzziele fest (Art. 18a
  Qualität von Biodiversitätsförderflächen und auf                   NHG). Die Umsetzung der Inventare ist Aufgabe
  deren verstärkte Vernetzung gelegt. Zudem wur-                    der Kantone. Für den Kanton Solothurn sind ins-
  den Landschaftsqualitätsbeiträge eingeführt, die                  besondere Amphibienlaichgebiete, Trockenwiesen
  teilweise biodiversitätsrelevant sind. Die Grund-                 und -weiden sowie Wasser- und Zugvogelreservate
  bewirtschaftung von Biodiversitätsförderflächen                    von Relevanz.
  auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche wird ak-               Q   Schutz- und Unterhaltskonzepte für kantonale
  tuell durch landwirtschaftliche Direktzahlungen                   Naturreservate: Überprüfung und gegebenenfalls
  abgegolten.                                                       Anpassung von Perimetern und Schutzzielen der
Q Landschaftskonzept Schweiz 1998 (in Revision):                    kantonalen Naturreservate zur langfristigen Siche-
  Das Landschaftskonzept Schweiz (LKS) ist ein Kon-                 rung dieser Biotope als Lebensgrundlage für be-
  zept nach Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes                     sonders schützenswerte Arten.
  (RPG) und wurde im Dezember 1997 vom Bundes-                  Q   Liste kantonal prioritärer Arten und spezifische
  rat gutgeheissen. Es formuliert eine kohärente                    Fördermassnahmen: abgestimmt mit den Bundes-
  Politik, legt behördenverbindlich allgemeine Ziele                vorgaben werden Fördermassnahmen für jene
  und Sachziele fest und schlägt Massnahmen vor.                    Arten erarbeitet, für welche der Kanton Solothurn
  Aktuell ist eine Überarbeitung im Gange.                          eine besondere Verantwortung trägt.
                                                                Q   Riedförderprogramm Grenchner Witi: Riedland-
                                                                    schaft in der Grenchner Witi instandstellen und die
1.3 Entwicklung von Natur und Landschaft auf                        noch vorhandenen Reste von Riedvegetation er-
    kantonaler Ebene                                                halten, aufwerten und ökologisch vernetzen.
                                                                Q   Umsetzung revidierte BLN-Ziele: Das Bundesinven-
Übersicht laufender Aktivitäten im Natur- und                       tar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN)
Landschaftsschutz des Kantons Solothurn                             erfasst die typischsten und wertvollsten Landschaf-
Die folgende Zusammenstellung liefert eine Über-                    ten der Schweiz. 2017 wurde das Inventar revidiert
sicht der laufenden Aktivitäten des Natur- und Land-                und spezifische Schutzziele präzisiert. Die neuen
schaftsschutzes des Kantons Solothurn, welche für                   Bestimmungen sind in künftigen Planungsvorha-
die Erarbeitung dieser Strategie von Bedeutung                      ben zu berücksichtigen.
sind. Es handelt sich nicht um eine abschliessende              Q   Laufende Beurteilung von Bau- und Planungsvor-
Zusammenstellung.                                                   haben hinsichtlich Übereinstimmung mit den Be-
                                                                    stimmungen der Juraschutzzone.
Q Richtplan (10/2018): behördenverbindliche Festle-             Q   Überarbeitung der Ortsplanungen mit dem Ziel,
  gung in den Kapiteln Siedlung (S) und Landschaft (L)              den Siedlungsraum zu verdichten und damit die
Q Mehrjahresprogramm N+L 2009–2020 (SGB                             Fragmentierung der Landschaft zu stoppen.
  099/2008): Mit dem auf Freiwilligkeit beruhenden              Q   Sanierung Amphibienzugstellen: Durch bauliche
  Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft sol-                      oder planerische Massnahmen gefahrenfreie Wan-
  len möglichst grossflächige und naturnahe Lebens-                  derung von Amphibienpopulationen sicherstellen.
  räume und charakteristische Landschaftsbilder wie             Q   Förderflächen für die Biodiversität im Landwirt-
  Waldreservate, Waldränder, Jura-Sömmerungswei-                    schaftsgebiet: Die Anlage von Biodiversitätsförder-
  den und andere Weiden, Heumatten und Rückfüh-                     flächen (BFF) ist Teil des Ökologischen Leistungs-

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    nachweises (ÖLN) gemäss Direktzahlungsverord-             den Organismen und die Zuständigkeiten für die
    nung (DZV). Die Erfüllung des ÖLN ist Vorausset-          Bekämpfungsmassnahmen.
    zung für den Erhalt von Direktzahlungen. Die          Q   Kantonale Strategie Bekämpfung und Kontrolle
    Landwirtschaftsbetriebe müssen einen Anteil an            von Neophyten (2012): Der Kanton Solothurn
    BFF von mindestens 7% (3,5% für Spezialkulturen)          sucht mit allen Akteuren aktiv die Zusammenar-
    der landwirtschaftlichen Nutzfläche ausweisen.             beit. Vorrang hat die Prävention. Die Bekämpfung
Q   Darüber hinaus erfolgen auf freiwilliger Basis Auf-       erfolgt gezielt, das heisst nur, wenn Schutzgüter
    wertungen für Natur und Landschaft durch Ver-             gemäss Zielsetzung bedroht sind. Die Umsetzung
    netzungs- und Landschaftsqualitätsprojekte (vgl.          von Massnahmen wird in erster Linie durch die
    Kantonale Richtlinien Vernetzung, Massnahmen-             Fachstellen der kantonalen Verwaltung begleitet
    katalog LQ-Projekte).                                     und durch die kantonale Arbeitsgruppe Neobioten
Q   Förderprogramm Biodiversität im Wald 2011–2020            koordiniert (vgl. auch RRB 2016/1255).
    (RRB 2010/1699): Das Förderprogramm Biodiver-         Q   Gesetzlicher Auftrag zur Bekämpfung und Elimi-
    sität im Wald hat zum Ziel, den Lebensraum Wald           nation von Neozoen gemäss Jagdgesetz (JaG).
    für regionstypische einheimische Pflanzen und          Q   Reduktion der Ammoniakverluste in der Landwirt-
    Tiere, vorab die seltenen und gefährdeten Arten,          schaft im Rahmen des Luftmassnahmenplans (RRB
    zu erhalten und aufzuwerten. Es ist eine Ergän-           2018/1346) mit dem Ziel, den Stickstoffeintrag in
    zung zu den im Mehrjahresprogramm Natur und               Naturräumen zu verringern.
    Landschaft 2009–2020 beschlossenen Massnahmen         Q   Aktionsplan Pflanzenschutzmittel: Massnahmen-
    für Waldreservate sowie Waldränder und konzen-            plan des Kantons Solothurn mit dem Ziel, die
    triert sich auf naturschützerische Massnahmen im          Risiken durch Pflanzenschutzmittel zu halbieren.
    bewirtschafteten Wald.                                Q   Aktionsplan zur Anpassung an den Klimawandel
Q   Nachhaltigkeitsbericht Wald 2015: Mit diesem              (11/2016): Klimawandel in biodiversitätsrelevanten
    Bericht wird erstmals eine Gesamtschau über Zu-           Strategien, Planungen und Projekten berücksichti-
    stand und Entwicklung der Solothurner Wälder be-          gen, insbesondere im Bereich von Fliess- und Still-
    treffend der wichtigsten Waldthemen angestrebt.           gewässern, sowie in der Raumentwicklung (Erhalt
Q   Waldreservatskonzept Kanton Solothurn: Kantons-           und Erweiterung städtischer Grünflächen und de-
    übergreifendes Konzept zur Erhaltung und Förde-           ren positiven Einfluss auf das Mikroklima).
    rung der biologischen, standörtlichen und struktu-    Q   Massnahmen zur Verringerung des Ausstosses von
    rellen Vielfalt im Wald sowie das Gewähren einer          Klimagasen beispielsweise durch die Förderung
    natürlichen und nach Möglichkeit ungestörten              von erneuerbaren Energien, damit langfristig die
    Waldentwicklung (RRB 1999/233).                           Klimaerwärmung eingeschränkt werden kann.
Q   Strategische Gewässerplanung Kanton SO: Die           Q   Energiekonzept Kanton SO (2014): Mit der Analyse
    strategische Planung Revitalisierung Fliessgewäs-         der Potentiale erneuerbarer Energien, der
    ser zeigt, welche Gewässer sich für eine Revitali-        Abwärme sowie den Einsatzmöglichkeiten von
    sierung eignen, welche in den nächsten 20 Jahren          dezentralen fossilen Wärmekraftkopplungsanla-
    revitalisiert werden sollen und wo die Fischwan-          gen (WKK-Anlagen) im Kanton Solothurn besteht
    derung prioritär gefördert werden soll (Schlussbe-        eine Übersicht der heutigen und zukünftig mög-
    richt 12/2014).                                           lichen Nutzung. Mögliche Gebiete und Standorte
Q   Planung zur Fischgängigkeit bei Kraftwerksan-             für Energieanlagen sind im kantonalen Richtplan
    lagen, zum Geschiebehaushalt in Fliessgewäs-              festgesetzt.
    sern, interkantonale Planung der Aare und zum
    Geschiebehaushalt.
Q   Biosicherheitsverordnung, BioSV SO: Voraussicht-
    lich 2019 wird eine regierungsrätliche Vollzugsver-
    ordung zur Freisetzungsverordnung (FrSV) und zur
    Einschliessungsverordnung (ESV) erlassen. Diese
    regelt vor allem den Umgang mit gebietsfrem-

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1.4 Ergebnisse aus dem Erarbeitungsprozess

SWOT-Analyse Natur- und Landschaftsschutz im
Kanton Solothurn

Stärken                                                         Schwächen
Q Zusammenarbeit über die Ämter und Natur-                      Q In gewissen Bereichen Zuständigkeiten unge-
  schutzorganisationen: Breite Abstützung,                           nügend geklärt: Doppelspurigkeiten
  Vielseitigkeit                                                Q Mehr Quantität statt Qualität
Q MJPNL: Freiwilliges, flexibles Instrument                      Q Zu wenig Kommunikation (Erfolgsbeispiele
  mit grosser Verlässlichkeit ´ garantiert                           nicht bekannt)
  Langfristigkeit                                               Q Verdichtung Siedlungsraum: Wertvolle Grün-
Q Stolz auf wertvolles Naturerbe: Solothurner                        räume gehen verloren
  Fauna und Flora mit besonderen Arten und                      Q    Top-Landschaften aber zu wenige Kleinstruk-
  ihren Lebensräumen, schöne Landschaften                            turen. Teilweise fehlende Vernetzung von
Q Zusammenarbeit Raumplanung (Naturschutz-                           Lebensräumen
  fachstelle im Amt der Interessenabwägungen                    Q    Fehlende Lebensräume in Ackerbaugebieten
  richtig situiert)                                             Q    Zu wenig personelle Ressourcen: Zu viele
Q Verständnis und Akzeptanz für den Naturschutz                      Tagesgeschäfte, zu wenig Zeit für effektive
  im Kanton Solothurn vorhanden                                      Umsetzungsprojekte
Q Gut verankerter Juraschutz / Heimatschutz                     Q    Naturförderung im Siedlungsgebiet fehlt

Chancen                                                         Risiken
Q Intensivierung Zusammenarbeit: Effizienzstei-                  Q Verlässlichkeit von freiwilligem Naturschutz
  gerung, raschere Reaktionsfähigkeit (Umwelt-                       abhängig von finanziellen Ressourcen
  faktoren wie Klimawandel)                                     Q Klimawandel, weitere Umweltfaktoren
Q Steigerung Qualität Naturschutzflächen. MJPNL                  Q Verlust Lebensräume (Flächenkonkurrenz)
  schafft gute Grundlage. Was noch verbessert                   Q Minimale Raumansprüche diverser Zielarten im
  werden kann ist Qualität.                                          Mittelland gar nicht mehr erreichbar
Q Vereinheitlichung strategische Ausrichtung über               Q Zunahme Bevölkerungsdichte, erhöhter Nut-
  mehrere Fachstellen (alle ziehen am gleichen                    zungsdruck (Störung) ´ Kein Platz für Entflech-
  Strang)´ Naturschutz stärken durch breitere                     tung (Besucherlenkung)
  Abstützung                                                    Q Landwirtschaftlicher Strukturwandel (weniger
Q Gute Vernetzung für bessere Kommunikation                       Bewirtschafter durch Betriebsaufgaben),
  nutzen                                                          Futterverwertungsprobleme)
Q Flaggschiff-Arten für Kommunikation nutzen
Q Bessere Besucherlenkung zur Vermeidung von
  Störungen
Q Mehr Naherholungsräume nötig, wenn Verdich-
  tung das Ziel bleibt.

Tab. 1: Übersicht zu Stärken und Schwächen sowie Chancen und
Risiken (vereinfachte SWOT-Analyse) im Bereich des Natur- und
Landschaftsschutzes.

                                                                10
S T R AT E G I E N AT U R U N D L A N D S C H A F T 2 0 3 0 +

Relevante Ergebnisse aus Diskussionen der
Projektgruppe und des Begleitgremiums
Diverse Diskussionen und Workshops haben dazu bei-
getragen den Charakter der zu erarbeitenden Strate-
gie noch etwas konkreter zu umreissen:
Q Die Abdeckung der Strategie soll flächende-
   ckend sein und explizit auch das Siedlungsgebiet
   einbeziehen.
Q Die Ausgangslage soll eine Einschätzung der Defi-
   zite und des Handlungsbedarfs sein – sowohl auf
   Ebene Schweiz wie auch konkreter für den Kanton
   Solothurn.
Q Die Strategie soll auf sektorübergreifende Chan-
   cen und Defizite fokussieren: Kooperation, Koor-
   dination und Kommunikation sollen einen grossen
   Stellenwert für die Strategie haben, ebenso wie
   die optimale Nutzung des vorhandenen Potentials.
Q Qualität wird als ein wichtiger Faktor angesehen;
   nur alleine ein Sichern des aktuellen Zustands er-
   scheint angesichts der weiter zunehmenden Ge-
   fährdungsfaktoren als nicht zielführend.
Q Strategische Grundsätze sollen den Rahmen der
   Strategie für die weitere Ausrichtung im Natur-
   und Landschaftsschutz festlegen (vgl. Kap. 2.3).
Q Die Strategie soll handlungsorientiert und damit
   auch pragmatisch ausgerichtet sein und konkret
   die wichtigsten Schwerpunkte aufzeigen, in denen
   zeitnah Umsetzungen angegangen werden sollen.
   Dabei gilt es, die Umsetzung der Strategie bereits
   anzudenken und vorzubereiten.
Q Bisherige Tätigkeiten im Natur- und Landschafts-
   schutz, welche durch verschiedene Fachstellen si-
   chergestellt werden, stehen als «Pflichtaufgaben»
   eher im Hintergrund der Strategie und werden da-
   her nicht explizit behandelt.

                                                        11
S T R AT E G I E N AT U R U N D L A N D S C H A F T 2 0 3 0 +

1.5 Erarbeitung der Strategie

Für die Erarbeitung der Strategie wurde folgende
Rollenverteilung gewählt:
Q Begleitgremium: Festlegen der strategischen
  Grundsätze als Rahmen, Charakter der Strategie
  umreissen.
Q Projektgruppe: Auswahl und Konkretisierung
  Handlungsfelder.

     Abb. 1: Prozess der schrittweisen Erarbeitung und Zusammenspiel der Akteure

                 Startsitzung
                 Begleitgremium
                                                                Auftrag, Entwurf Grundsätze

                                                                                                        1. Workshop
                                                                                                        Projektgruppe
                                                                Rohfassung der Strategie
                                                                mit Vorschlag zu den Handlungsfeldern

                                                                                                        2. Workshop
                                                                                                        Projektgruppe
                                                                Entwurf der Strategie
                                                                bereinigte Liste der Handlungsfelder
                                                                und Stichworte dazu
                 2. Sitzung
                 Begleitgremium
                                                                Beschluss zum Entwurf
                                                                definitive Liste der Handlungsfelder
                                                                und Steckbriefe dazu erstellen
                                                                                                        3. Workshop
                                                                                                        Projektgruppe

                                                                Bereinigte Strategie

                 3. Sitzung
                 Begleitgremium

                                                                Strategie für Vernehmlassung

                                                                                      12
S T R AT E G I E N AT U R U N D L A N D S C H A F T 2 0 3 0 +

2. Ziele der Strategie N+L 2030+

2.1 Zielsetzung der Strategie                              Abgrenzung und Systemgrenzen
                                                           Die Strategie widmet sich Natur- und Landschaftsthe-
Zweck der Strategie                                        men in allen Lebensraumtypen flächendeckend über
Die Natur- und Landschaftswerte des Kantons Solo-          den ganzen Kanton. Dazu zählen auch Gebiete aus-
thurn sollen auch für kommende Generationen erhal-         serhalb der Vorranggebiete Natur und Landschaft
ten werden. Die Strategie N+L 2030+ zeigt auf, wo          oder im Siedlungsraum. Im Fokus stehen aber primär
der dringendste Handlungsbedarf besteht. Mit der           sektorübergreifende Chancen und Defizite. Bisherige
Festlegung von übergeordneten strategischen Grund-         Tätigkeiten im Natur- und Landschaftsschutz der
sätzen soll ein gemeinsames Verständnis und Vorge-         einzelnen Fachstellen, welche teilweise im Kapitel 1.3
hen aller Akteure im Natur- und Landschaftsschutz          aufgeführt sind, werden in dieser Strategie nicht
ermöglicht werden.                                         explizit erwähnt. Sie sind aber ebenfalls wichtig und
  Im Rahmen dieser strategischen Grundsätze sollen         sollen als Pflichtaufgaben durch die zuständigen
gemeinsame Handlungsfelder erarbeitet werden. Die          Fachstellen weitergeführt und weiterentwickelt
Zuständigkeiten sollen geklärt, die Zusammenarbeit         werden.
verbessert und Abläufe optimiert werden um Kräfte
zu bündeln.

   Abb. 2: Charakterisierung der Strategie N+L 2030+

                                                       Geht über MJPNL
   Ziele:                                              hinaus und
                                                       deckt Natur und                       Commitment
                 Ressourcen                            Landschaft                            der Verwaltung,
                 zielgerichtet                         gesamthaft ab                         dient als Leitschnur
                 und effizient
                 einsetzen

                                            Schlank, auf
                                            Erfahrungsschatz
                                            aufbauend,                   Kohärente
                                            an Chancen und               Ausrichtung
                                            Defiziten orientiert          (Zusammenarbeit
                                                                         Partner)

   Produkte:
                                 Strategische                                   Schwerpunkte mit
                                 Grundsätze                                     Handlungsfeldern

                                                           13
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Zeithorizont                                                    2.2 Partner / Beteiligte
Die Massnahmen der Strategie Natur und Landschaft
reichen über das Jahr 2030 hinaus. Ein erstes Zwi-              Für den Natur- und Landschaftsschutz des Kantons
schenfazit erfolgt 2024 nach Auswertung der ersten              Solothurn ist in erster Linie das Amt für Raumpla-
Meilensteine (vergl. Kap. 5.2). Das weitere Vorgehen            nung zuständig. Gewisse Teilbereiche (z.B. Förderung
kann gestützt auf dieses Zwischenfazit gegebenen-               der Waldbiodiversität, Gewässerrenaturierungen,
falls angepasst werden.                                         Artenfördermassnahmen, Sicherung der Grundbe-
                                                                wirtschaftung BFF1, BFF2, Vernetzung auf Gren-
Orientierungsrahmen der Strategie                               zertragsflächen) werden massgebend von anderen
Die einzelnen Handlungsfelder orientieren sich an               Departementen (vorab vom VWD), Ämtern und Fach-
vorhandenen Gesetzgebungen (NHG und NHV, PBG                    stellen oder verwaltungsexternen Institutionen (z.B.
etc.), dem kantonalen Richtplan, aktuellen Strategien           Natur- und Umweltbildung) bearbeitet (vgl. Abb. 3).
und Aktionsplänen sowie Legislaturplanungen.

                                                                14
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Abb. 3: Auslegeordnung der relevanten Akteure im Natur- und Landschaftsschutz

Private                   Verwaltung

National/Bund

Nationale Naturschutz-    BAFU, ARE, BLW, ASTRA
verbände: WWF,
Pro Natura, Stiftung
Landschaftsschutz, etc.

Kantonal

USO
SOBV                      BJD                                 ARP
BWSO                                                          Q Raumplanung
Naturmuseum Solothurn                                         Q Landschaft, Naherholung und
Naturmuseum Olten                                               Freizeitnutzung
FHNW                                                          Q Lebensräume (Schutzzonen,
                                                                Reservate, Mehrjahresprogramm)
                                                              Q Arten
                                                              Q Wildtierkorridore
                                                              Q Amphibienzugstellen

                          AfU                                 AVT                                   HBA
                          Q Bodenschutz                       Q Gestaltung und Unterhalt            Q Gestaltung und Unterhalt
                          Q Wasserbau                           Strassenbegleitgrün                    staatseigener Grünflächen
                          Q Deponie- und Abbauplanung                                               QLanderwerb
                          Q Nachhaltigkeit/Klimawandel                                              Q Verwaltung Staatsparzellen
                          Q Umweltbildung                                                              VVNS

                          VWD            ALW                                      AWJF
                                         Q Strukturverbesserung                   Q Waldbiodiversität
                                         Q Landwirtschaftliche                    Q Wildtierkorridore
                                           Förderprogramme                        Q Wildruhezonen
                                           (BFF, LQB, Vernetzung)                 Q Artenschutz JSG
                                         Q Beratung, Aus- und                     Q Fischerei
                                           Weiterbildung                          Q Jagd
                                         Q Vollzugskontrolle

Regional/lokal

Natur- und                Gemeinden
Vogelschutzvereine

                                                                15
S T R AT E G I E N AT U R U N D L A N D S C H A F T 2 0 3 0 +

2.3 Strategische Grundsätze                                              und Chancen. Für die Strategie N+L 2030+ stecken sie
                                                                         den Rahmen zum weiteren Vorgehen im Kanton
Die strategischen Grundsätze basieren auf den Über-                      Solothurn für den Natur- und Landschaftsschutz über
legungen zur generellen Ausrichtung der Strategie.                       2030 hinaus ab.
Sie dienen der Konkretisierung dieser Ausrichtung
und berücksichtigen die aktuelle Ausgangslage im                         Eine ausführliche Fassung der strategischen Grund-
Kanton Solothurn wie auch die bestehenden Defizite                        sätze ist im Anhang zu finden.

     Abb. 4: Die strategischen Grundsätze der Strategie N+L 2030+

     Materielle Grundsätze                                      Handlungsfelder                            Operative Grundsätze

      Bestehendes erhalten                                                          Kooperation, Synergie
      Solothurner Natur- und Landschaftserbe für                                    Zusammenarbeit zwischen «Schützern und Nutzern»
      kommende Generationen erhalten                                                von Natur und Landschaft im Vollzug fortsetzen

      Zusätzliche Qualität und Quantität nötig                                      Freiwilligkeit und Hoheitlichkeit
      Natur und Landschaft qualitativ aufwerten und                                 Naturschutzvollzug weiterhin durch Freiwilligkeit
      wertvolle Flächen gezielt ergänzen                                            sicherstellen, ergänzender hoheitlicher Vollzug v.a.
                                                                                    in kantonalen Naturreservaten angehen

      Lebensraumverbund                                                             Verlässlichkeit, Kontinuität, Mehrwert
      Grosse, zusammenhängende, weitgehend unverbaute                               Der Vollzug setzt auf Verlässlichkeit, Kontinuität und
      Lebensräume erhalten, wertvolle Flächen miteinander                           Mehrwert
      verbinden

      Artenförderung                                                                Klare Verantwortlichkeiten
      Prioritäre Arten im Kanton Solothurn gezielt fördern                          Aufgaben des Natur- und Landschaftsschutzes und
                                                                                    Schnittstellen zu anderen Politikbereichen durch
                                                                                    eindeutige Zuständigkeiten regeln

      Siedlungsraum                                                                 Ressourcen (Finanzen und Personal)
      Potentiale im Siedlungsraum für Natur und Landschaft                          Ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen
      vermehrt nutzen                                                               für den zielgerichteten Natur- und Landschaftsschutz
                                                                                    bereitstellen

      Kommunikation
      Wert von Natur und Landschaft anschaulich und
      eindrücklich vermitteln, Erfolge kommunizieren

                                                                         16
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3. Schwerpunkte mit Handlungsfeldern

3.1 Die vier Schwerpunkte der Strategie N+L

    A. Qualität gezielt steigern2                                                         B. Ökologische Vernetzungsstrukturen
    Im Mittelland ganz allgemein besteht eine grosse                                      optimieren2
    Flächenkonkurrenz, daher soll in erster Priorität                                     Mittelfristig soll ein eigentliches Lebensnetz
    die Qualität auf den bereits mit dem MJPNL                                            Solothurn im Sinne einer optimalen Vernetzung
    vereinbarten Flächen hinsichtlich Arten- und                                          wertvoller Lebensräume entwickelt werden
    Strukturvielfalt erhöht und optimiert werden.                                         (Ökologische Infrastruktur), welche den Austausch
    Es gilt, auch die Ansprüche der prioritären Arten zu                                  und somit Erhalt von Populationen ermöglicht.
    berücksichtigen.                                                                      Ziel ist es, bestehende und neue naturnahe
                                                                                          Elemente so anzulegen, dass sie optimal der
                                                                                          Vernetzung von Lebensräumen dienen. Dazu
                                                                                          bedarf es einer Sicherung, Optimierung und
                                                                                          gegebenenfalls gezielten Ergänzung von
                                                                                          bestehenden Vernetzungsflächen.

    C. Natur im Siedlungsraum fördern                                                     D. Erholungsnutzung und Landschaftswerte
    Bei der Siedlungsökologie besteht im Kanton                                           gezielt in Einklang bringen
    Solothurn nach wie vor Handlungsbedarf.                                               Der Kanton Solothurn zeichnet sich durch vielfältige
    Gleichzeitig besteht hier auch ein Potential für                                      Landschaftsräume (Flussebenen des Mittellandes,
    artenreiche Lebensräume vor der Haustüre.                                             hügeliges Mittelland, Kettenjura, Tafeljura,
    Qualitativ hochwertige Projekte zur                                                    Oberrheinische Tiefebene) aus. Identitätsstiftende
    Innenentwicklung sollen als Chance zur Förderung                                      Räume sollen erhalten bleiben. Gleichzeitig steigt
    der Biodiversität genutzt werden, aber auch                                           mit dem Wunsch nach geeigneten Gebieten für
    Bedürfnissen nach Naherholungsgebieten                                                die Naherholung aber auch durch unterschiedliche
    entgegenkommen.                                                                       Nutzungsansprüche der Druck auf solche
                                                                                          Landschaften. Daher ist ein bewussterer Umgang
                                                                                          mit dem knapper werdenden, aber an Wert
                                                                                          zunehmenden Gut «Landschaft SO» angezeigt.
                                                                                          Es gilt, charakteristische Landschaften zu
                                                                                          erhalten und Interessenabwägungen vorzunehmen.
                                                                                          Wo nötig sind angemessene Massnahmen zur
                                                                                          Besucher- bzw. Erholungslenkung zu ergreifen.

2
    Diverse Analysen weisen darauf hin, dass insbesondere für den Erhalt der Artenviel-   lungsbedarf, decken dabei aber nicht alle Pflichten
falt ein zusätzlicher Flächenbedarf besteht. Dies ist auch im Kanton Solothurn der
Fall. Die Strategie N+L 2030+ legt den Fokus vor allem auf die Steigerung der Qualität
                                                                                          des Natur- und Landschaftsschutzes ab. Unabhängig
(Konzentration der Ressourcen), mit moderatem Flächenzuwachs («Arrondierungen»).          von dieser Strategie sollen weitere wichtige Pflicht-
                                                                                          aufgaben weiterentwickelt und teilweise optimiert
Die Gliederung der Handlungsfelder nach Schwer-                                           werden. Für die Abteilung Natur und Landschaft be-
punkten und nicht nach Sektoren oder Verwaltungs-                                         trifft dies insbesondere folgende Themenbereiche:
einheiten wurde bewusst gewählt, um den übergrei-                                         Q Kantonale Naturreservate: Schutzziele und -mass-
fenden Charakter der Strategie zu unterstreichen.                                             nahmen überprüfen, Reservate pflegen, aufwerten,
                                                                                              beschildern
Weitere wichtige Pflichten des Natur- und                                                  Q Witischutzzone: Aufsichtspflicht wahrnehmen,
Landschaftsschutzes                                                                           Monitoring durchführen
Die aufgeführten Schwerpunkte und Handlungs-                                              Q Amphibienzugstellen: Durchgängigkeit bei
felder richten sich nach dem dringendsten Hand-                                               Kantons- und Gemeindestrassen sicherstellen

                                                                                          17
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     3.2 Die zwölf Handlungsfelder

     Zu den vier Schwerpunkten wurden folgende
     zwölf Handlungsfelder eruiert, welche aktuell die
     grössten Chancen bzw. Defizite aufweisen. Kon-
     krete Massnahmen zu diesen vier Schwerpunkten
     werden in Kapitel 5 der Strategie vorgestellt.

     Abb. 5: Die 12 Handlungsfelder der Strategie N+L, gruppiert nach den vier Schwerpunkten

                                                  A. Qualität             1. Folgeprogramm MJPNL
      Strategie N+L 2030+                         gezielt steigern        erarbeiten und umsetzen

                                                                          2. Folgeprogramm «Biodiversität im Wald»
                                                                          erarbeiten und umsetzen

                                                                          3. SO-Prioritätsarten
                                                                          festlegen und fördern

                                                                          4. Vernetzungsprojekte Landwirtschaft
                                                                          Zusammenarbeit intensivieren, Beratung optimieren

                                                                          5. Gewässer-Landwirtschaft-Naturschutz
                                                                          optimale Koordination sicherstellen

                                                                          6. Neobiota
                                                                          bekämpfen und eindämmen

                                                  B. Ökologische          7. Wildtierkorridore
                                                  Vernetzungsstrukturen   Raumsicherung, sowie vorhandene Vernetzungsstukturen sichern,
                                                  optimieren              optimieren und ergänzen

                                                                          8. Verkehrsinfrastruktur
                                                                          Vernetzungspotential von Begleitflächen nutzen (inner- und ausserorts)

                                                  C. Natur im             9. Kantonale und kommunale Flächen
                                                  Siedlungsraum fördern   naturnahe Gestaltung, Bewirtschaftung und Pflege fördern

                                                                          10. Qualitätsvolle Innenentwicklung
                                                                          Kommunikationsoffensive zum Erhalt naturnaher Grünflächen,
                                                                          Vorzeigeprojekte mit Gemeinden zu Biodiversität, Vernetzung und
                                                                          Gestaltung von Siedlungsrändern generieren

                                                  D. Erholungsnutzung     11. Regionen
                                                  und Landschaftswerte    landschaftsverträgliche Entwicklungen sicherstellen
                                                  gezielt in Einklang
                                                  bringen                 12. Agglomerationen
                                                                          naturverträgliche Naherholung fördern

                                                                          18
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4. Umsetzung der Strategie

4.1 Vorgehensweise                                                                   tegie aber auch Anstoss zu neuen Projekten und
                                                                                     Massnahmen geben.
Übersicht zur Vorgehensweise
Die Umsetzung der Strategie wird zu einem grossen                                    Der Umsetzungsprozess wird periodisch bilanziert
Teil im Rahmen von bestehenden Projekten und Pro-                                    und je nach Entwicklungen im Umfeld angepasst
grammen erfolgen. Teilweise kann und soll die Stra-                                  oder neu justiert.

   Abb. 6: Schema zur Umsetzung der Strategie N+L 2030+

                                                                                                                         periodische Bilanzierung
                                                                      Anpassungen?
    Strategie N+L 2030+
                          Strategische Grundsätze

                                                    Handlungsfelder

                                                                                     19
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Zuständigkeiten                                                               In der nachfolgenden Tab. 2 sind die Zuständigkeiten
Die Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für                              zu den einzelnen Handlungsfeldern zusammenge-
Raumplanung koordiniert den gesamten Umset-                                   stellt. Es wird unterschieden zwischen einer führen-
zungsprozess der Strategie.                                                   den Rolle («Federführung») und einer Beteiligung
                                                                              (vgl. Massnahmenblätter Kapitel 5.1). Die Form der
Die eigentliche Umsetzung der Handlungsfelder ist                             Beteiligung (fachlich, finanziell etc.) wird dabei nicht
Sache der dafür federführenden Amtsstellen. Diese                             näher aufgeschlüsselt.
haben jeweils eine Ansprechperson pro Handlungs-
feld zu bezeichnen.

                                                      ARP             ALW   AWJF     AfU      HBA       AVT       Gemeinden Private

Handlungsfelder

A. Qualität gezielt steigern

1. Folgeprogramm MJPNL

2. Folgeprogramm «Biodiversität im Wald»

3. SO-Prioritätsarten

4. Vernetzungsprojekte Landwirtschaft

5. Gewässer – Landwirtschaft – Naturschutz

6. Neobiota3

B. Ökologische Vernetzungsstrukturen optimieren

7. Wildtierkorridore

8. Verkehrsinfrastrukturen

C. Natur im Siedlungsraum fördern

9. Kantonale (HBA) und kommunale Flächen (ARP)

10. Qualitätsvolle Innenentwicklung

D. Erholungsnutzung und Landschaftswerte gezielt in Einklang bringen

11. Regionen

12. Agglomerationen

Tab. 2: Übersicht zu den Zuständigkeiten für die einzelnen                                                        Federführung
Handlungsfelder                                                                                                   Beteiligt

3
    Federführung offen, abhängig von den Bestimmungen der geplanten
Biosicherheitsverordnung (BioSV SO).

                                                                              20
S T R AT E G I E N AT U R U N D L A N D S C H A F T 2 0 3 0 +

Planung und Begleitung der Umsetzung                                                                                                              Indikatoren und Bilanzierung
Die Abteilung Natur und Landschaft organisiert min-                                                                                               Eine Zwischenbilanz erfolgt in der Regel nach vier
destens ein jährliches Treffen mit den federführen-                                                                                               bis sechs Jahren. Eine erste Zwischenbilanz erfolgt im
den Amtsstellen, um einen Austausch zum Stand                                                                                                     Jahr 2024 in Anlehnung an die NFA-Programmverein-
der Umsetzung zu ermöglichen und gegebenenfalls                                                                                                   barungsperiode. Mit regelmässigen Zwischenbilanzen
Synergien zwischen den einzelnen Handlungsfeldern                                                                                                 soll geprüft werden, ob der eingeschlagene Weg
zu nutzen.                                                                                                                                        erfolgreich verläuft und die gesetzten Ziele erreicht
                                                                                                                                                  werden können. Diese Einschätzung ermöglicht, den
Die federführenden Amtsstellen verpflichten sich, die                                                                                              weiteren Verlauf der Strategie gegebenenfalls
nötigen Ressourcen für die Umsetzung der erforder-                                                                                                anzupassen. Bis 2030+ ist mindestens eine weitere
lichen Massnahmen sicher zu stellen. Ebenso sind sie                                                                                              Zwischenbilanz vorzusehen.
für den Einbezug der beteiligten Partner zuständig.
Sie orientieren die Abteilung Natur und Landschaft                                                                                                Zur Überprüfung der Ziele der einzelnen Handlungs-
laufend über wichtige Ereignisse und den Stand der                                                                                                felder wurden in den Massnahmenblättern erste
Umsetzung und stellen auch die externe Kommunika-                                                                                                 Indikatoren festgelegt. Diese Indikatoren müssen zu
tion sicher.                                                                                                                                      Beginn des Umsetzungsprozesses durch die zuständi-
                                                                                                                                                  gen Fachstellen überprüft und gegebenenfalls ange-
Die Umsetzung der Strategie soll durch die beste-                                                                                                 passt und konkretisiert werden.
hende Arbeitsgruppe Natur und Landschaft begleitet
werden. Die nicht in der Arbeitsgruppe vertretenen
Amtsstellen werden einbezogen. Die Abteilung
Natur und Landschaft informiert die Arbeitsgruppe
Natur und Landschaft jährlich über den Stand der
Umsetzung.

   Abb. 7: Schema zur Begleitung der Umsetzung der Strategie N+L 2030+
                                                                                                                                                                                                           Bilanzierung nach sechs Jahren
                                                              Austausch zur Zielerreichung
                               Austausch zur Zielerreichung

                                                                                             Austausch zur Zielerreichung

                                                                                                                            Austausch zur Zielerreichung

                                                                                                                                                             Austausch zur Zielerreichung
     Regierungsratsbeschluss

      Umsetzung der Strategie N+L 2030+

                                                                                                                                                  21
S T R AT E G I E N AT U R U N D L A N D S C H A F T 2 0 3 0 +

Pflanzung einer Hecke durch den Vogel- und                       Bau von Amphibienbiotop im kantonalen
Naturschutz Grenchen                                            Naturreservat Grien in Erlinsbach

Tümpelbau als Ausgleichs- und Ersatzmass-                       Pflegeeinsatz mit Asylbewerbern im kantonalen
nahme der Güterregulierung Bättwil/Witterswil                   Naturreservat
                                                                22            Dickbangrube in Kestenholz
S T R AT E G I E N AT U R U N D L A N D S C H A F T 2 0 3 0 +

5. Massnahmen

5.1 Massnahmenblätter zu den
    zwölf Handlungsfeldern

Auf den nachfolgenden Seiten ist eine kurze Charak-
terisierung jedes Handlungsfelds zu finden. Pro Hand-
lungsfeld wurden Massnahmenvorschläge formuliert,
welche im Rahmen der Umsetzung überprüft, konkre-
tisiert, operationalisiert und gegebenenfalls neu
justiert werden. Nach einer ersten Zwischenbilanz im
Jahr 2024 kann nach Bedarf die Gesamtausrichtung
etwa mit neuen Handlungsfeldern den aktuellen
Bedürfnissen angepasst werden.

                                                       23
S T R AT E G I E N AT U R U N D L A N D S C H A F T 2 0 3 0 +

Handlungsfeld 1
Folgeprogramm Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft
(MJPNL):
erarbeiten und umsetzen

Obstbaumlandschaft Dorneck

                                                                24
S T R AT E G I E N AT U R U N D L A N D S C H A F T 2 0 3 0 +

Hintergrund/                 Q Erfolgreiche und wirksame Grundsätze des MJPNL weiterführen
Strategische Ausrichtung     Q Qualität auf den bestehenden Flächen vordringlich optimieren
                             Q Fokus stärker auf objektspezifische Artenförderung als Zusatzleistung des
                               Vereinbarungspartners legen
                             Q Abstimmung mit landwirtschaftlichen Direktzahlungen (BFF, LQB, Vernetzung)
                               sicherstellen
                             Q Mit dem Handlungsfeld 2 «Folgeprogramm Biodiversität im Wald»:
                               Zusammenarbeit optimieren und einzelne Schnittstellen neu regeln, aber auch
                               Aufgabenteilung optimieren

Zuständigkeit                Federführung ARP
                             Zusammenarbeit mit ALW und AWJF und weiteren Partnern (SOBV, etc.)
                             Begleitet durch Arbeitsgruppe Natur und Landschaft des MJPNL

Kurzfristige Massnahmen      Q Laufendes Programm evaluieren und wo nötig optimieren
                             Q Folgeprogramm MJPNL 2021–32 im bisherigen Rahmen (finanziell und perso-
                               nell) erarbeiten, einfaches Monitoring sicherstellen
                             Q Bundesinventarobjekte (TWW) sichern, arrondieren von Vereinbarungsflächen
                             Q Beratung optimieren mit Schnittstellen zu BFF, LQ und Vernetzung
                             Q Fokus Artenförderung sowie Beitrag «Lebensnetz SO» (ÖI) verstärken
                             Q Zusammenarbeit mit «Wald» optimieren
                             Q Regionalspezifische und allenfalls neue Programmpunkte prüfen

Mittel- bis längerfristige   Q Erfolgskonzept des freiwilligen Naturschutzes mit angemessenen Abgeltungen
Massnahmen                     für naturschützerische Leistungen auch längerfristig sicherstellen, inkl. Spezial-
                               finanzierung über Natur- und Heimatschutzfonds
                             Q Umgang mit den Auswirkungen des Klimawandels prüfen (z.B. Sömmerungs-
                               weiden)
                             Q Vereinfachung des administrativen Aufwands und Abbau von Doppelspurig-
                               keiten (Reduktion der Datenredundanz) für das Erreichen der MJPNL-Ziele
                               prüfen

Indikatoren /                Durch Kantonsrat genehmigtes Folgeprogramm mit Fokus auf Qualitätssteigerung
Erfolgskontrolle             der bestehenden Flächen und Artenförderung

Finanzierung                 Natur- und Heimatschutzfonds (N+H Fonds), neuer Verpflichtungskredit 2021–32

Planerische /                SGB 190/2003; SGB 099/2008; RRB 2008/1213; Art. 37 Abs. 1, lit.c und Art. 74 lit. a
Rechtliche Grundlagen        der Kantonsverfassung vom 8. Juni 1986 (BGS 111.1); §§119, 119bis und 128 des Pla-
                             nungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 (BGS 711.1)

                                                          25
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