Mastercard Business Versicherungsbedingungen - OLB

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Versicherungsbedingungen
Mastercard Business
Mastercard Business Versicherungsbedingungen - OLB
VERSICHERUNGSBESTÄTIGUNG
    für Inhaber einer gültigen Mastercard Business der Oldenburgische Landesbank AG

    IHRE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK                                                                             IHR KONTAKT ZU UNS
    REISESCHUTZ-PAKET
                                                                                A - L E IS T                 Fragen zu Ihren    Unser Service-Team informiert Sie gern:
    •	Reiserücktritt-Versicherung                                                                                              Mo – Fr 08.30 – 19.00 Uhr und Sa 09.00 – 14.00 Uhr

                                                                         ORON

                                                                                          UN
      Versicherungs-Summe: € 5.000,– je Schadenfall und Jahr
                                                                                                             Versicherungs-

                                                                                               GEN .
    •	Reise-Assistance                                                                                      Leistungen         Telefon: +49.89.6 24 24-449

                                                                         TC
                                                                             N E U MI
    	Für Sicherheit, Mobilität, Geld und Behörden, Haus und Familie                                                            Telefax: +49.89.6 24 24-244
    •	Reiseabbruch-Versicherung                                                                                                E-Mail: service-reise@allianz.com
      Versicherungs-Summe: € 5.000,– je Schadenfall und Jahr
                                                                                                                                www.allianz-reiseversicherung.de
    •	Reise-Krankenversicherung
       inkl. Kranken-Rücktransport                                                                           Stornoberatung     Die Stornoberatung ist in Ihrer Versicherung enthalten.
      Inkl. Gesundheits-Assistance                                                                                              Erfahrene Mediziner beraten Sie, ob Sie im Krankheitsfall
    •	Reisegepäck-Versicherung                                                                                                 sofort stornieren müssen oder ob noch abgewartet wer-
      Versicherungs-Summe: € 3.000,– je Schadenfall und Jahr                                                                    den kann. Das Risiko von eventuell höheren Stornokosten
                                                                                                                                übernehmen wir.
    •	Reiseunfall-Versicherung
      Versicherungs-Summen: je Person bis zu € 30.000,– bei Invalidität, € 10.000,– bei Tod
                                                                                                                                Telefon: +49.89.6 24 24-569
    •	Flug- und Gepäckverspätungs-Versicherung
                                                                                                                                E-Mail: medizin@allianz.com
    •	Autoschutzbrief-Versicherung
     •	CDW-Selbstbeteiligungs-Ausschluss PKW
      Gilt nur für PKW                                                                                       Hilfe im Notfall   Bei Notfällen sind wir für Sie da. Unser 24-Stunden-
                                                                                                                                Notfall-Service bietet Ihnen rund um die Uhr schnelle
      Versicherungs-Summe: € 3.000,– je Person je Anmietzeitraum
                                                                                                                                und fachkundige Hilfe weltweit.
    •	Zusatzhaftpflicht-Versicherung für das Fahren von Miet-
       wagen im Ausland                                                                                                         Halten Sie bitte folgende Informationen bereit:
    	Deckungssumme weltweit inkl. USA / Kanada: € 2.000.000,- je Schadenereignis inkl.                                         •	die genaue Anschrift und Telefonnummer
      aller Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr der geltend gemachten                                           Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes
      Ansprüche; Versicherungsschutz gilt subsidiär zur jeweiligen nationalen gesetzlichen                                      •	die Namen Ihrer Ansprechpartner
      Mindest-Deckungssumme und sonstigen für das Kfz-Haftpflichtrisiko des Mietwagens                                             (z. B. Arzt, Krankenhaus, Polizei)
      bestehenden Versicherungen                                                                                                •	eine genaue Beschreibung des Sachverhalts
                                                                                                                                •	alle weiteren notwendigen Angaben
    	Mietwagen-Rechtschutz-Versicherung                                                                                           (z. B. Reisebeginn / -ende, Veranstalter,
      Versicherungs-Summe: €55.000,– je Schadenfall
                                                                                                                                   Versicherungsschein-Nummer)

                                                                                                                                Telefon: +49.89.6 24 24-569
                                                                                                                                E-Mail: notfall-reise@allianz.com

                                                                                                             Schadenmeldung     Ganz einfach und schnell online unter
                                                                                                                                www.allianz-reiseversicherung.de/
                                                                                                                                schadenmeldung
                                                                                                                                (alternativ auch per Post an unsere Schadenabteilung)


         WELTWEIT GESUND UND SICHER REISEN
         24-Stunden Notfall-Nummer /
         Please contact in case of emergency:

         Tel +49.89.6 24 24-569
         Bitte Kreditkarten-Nr. eintragen:

         _______________________________

                                                                                                       -1-
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ANSCHRIFT DER VERSICHERER
Wer ist der Risikoträger der einzelnen Versicherungen? Nachfolgend erfahren Sie, mit welcher Gesellschaft als Risikoträger die Oldenburgische Landesbank AG als Versiche-
rungsnehmer für Sie als versicherte Person die einzelnen Versicherungsverträge abgeschlossen hat.

Risikoträger der Reiserücktritt-Versicherung, Reiseabbruch-Versicherung, Reise-          Risikoträger der Mietwagen-Rechtschutz-Versicherung und Zusatzhaftpflicht-Versi-
Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport und Gesundheits-Assistance,              cherung für das Fahren von Mietwagen im Ausland:
Reisegepäck-Versicherung, Reiseunfall-Versicherung, Auoschutzbrief-Versicherung
und CDW-Selbstbeteiligungs-Ausschluss PKW:

AWP P&C S.A.                                                                             Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft
Niederlassung für Deutschland                                                            Königinstr. 28
Bahnhofstraße 16                                                                         D - 80802 München
D - 85609 Aschheim (bei München)
                                                                                         Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Klaus-Peter Röhler
Hauptbevollmächtigter: Jacob Fuest                                                       Vorstandsvorsitzender: Frank Sommerfeld
Registergericht: München HRB 4605
USt.-IdNr.: DE 129274528                                                                 Sitz der Gesellschaft: München
                                                                                         Registergericht: München HRB 75727
AWP P&C S.A.                                                                             USt.-IdNr.: DE 811 150 709;
Aktiengesellschaft französischen Rechts                                                  Versicherungsbeiträge sind umsatzsteuerfrei.
Sitz der Gesellschaft: Saint-Ouen (Frankreich)
Handelsregister: R.C.S. Bobigny 519 490 080
Vorstandsvorsitzende: Sirma Boshnakova

                                                                                   -2-
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BESCHWERDE UND ANWENDBARES RECHT
Beschwerde-Möglichkeiten                                       Sie können sich mit Ihrer Beschwerde zu allen Versiche-        Anwendbares Recht
Unser Ziel ist es, erstklassige Leistungen zu bieten. Ebenso   rungen (mit Ausnahme der Reise-Krankenversicherung)            Das Vertrags-Verhältnis unterliegt deutschem Recht, so-
ist es uns wichtig, auf Ihre Anliegen einzugehen. Sollten      auch an den Versicherungsombudsmann wenden:                    weit internationales Recht nicht entgegensteht. Klagen
Sie einmal mit unseren Produkten oder unserem Service          Versicherungsombudsmann e. V.,                                 aus dem Versicherungs-Vertrag können vom Versiche-
nicht zufrieden sein, teilen Sie uns dies bitte direkt mit.    Postfach 08 06 32, 10006 Berlin,                               rungs-Nehmer oder der versicherten Person bei dem
                                                               Telefon 0800.3 69 60 00, Fax 0800.3 69 90 00,                  Gericht des Geschäftssitzes oder der Niederlassung des
Sie können uns Ihre Beschwerden zu Vertrags- oder Schaden-     E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de.                 Versicherers erhoben werden. Ist der Versicherungs-
fragen auf jedem Kommunikationsweg zukommen lassen:            Weitere Informationen finden Sie unter:                        Nehmer oder die versicherte Person eine natürliche
telefonisch unter +49.89.6 24 24-460,                          www.versicherungsombudsmann.de.                                Person, so können Klagen auch vor dem Gericht erho-
per E-Mail an beschwerde-reise@allianz.com bzw.                                                                               ben werden, in dessen Bezirk der Versicherungs-Nehmer
per Post an AWP P&C S.A., Beschwerdemanagement,                Für Beschwerden aus allen Versicherungs-Sparten können         oder die versicherte Person zur Zeit der Klageerhebung
Bahnhofstraße 16, D - 85609 Aschheim (bei München).            Sie sich ferner an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:     seinen Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, seinen
Mehr Informationen zu unserem Beschwerdeprozess finden         Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),       gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Sie unter www.allianz-reiseversicherung.de/beschwerde.         Graurheindorfer Straße 108, D - 53117 Bonn (www.bafin.de).

WICHTIGE HINWEISE FÜR DEN SCHADENFALL
Was müssen Sie in jedem Schadenfall tun?                       •	den Schadennachweis, z. B. ärztliches Attest vom Arzt       Was müssen Sie bei Panne, Unfall oder Diebstahl des
Sie müssen den Schaden möglichst gering halten und                am Urlaubsort (mit Geburtsdatum, Krankheits- und            Reisefahrzeuges / Fahrrades tun?
beweisen. Sichern Sie deshalb bitte in jedem Fall geeig-          Behandlungsbeginn und Befund) oder polizeiliche             Benachrichtigen Sie bitte unverzüglich unsere Notfall-
nete Nachweise zum Schadeneintritt (z. B. Schadenbestä-           Bestätigung eines Unglücksfalls und dergleichen             Assistance. Diese wird im Versicherungsfall alles Nötige
tigung, Attest) und zum Umfang des Schadens (z. B. Rech-                                                                      in die Wege leiten und Sie über die weiteren Schritte
nungen, Belege). Sie können Ihren Schaden schnell und          Wie verhalten Sie sich bei Krankheit, Verletzung oder          informieren.
bequem online unter www.allianz-reiseversicherung.de/          anderen Notfällen während der Reise?                           Für die Erstattung Ihrer auf der Reise verauslagten Kosten
schadenmeldung melden.                                         Wenden Sie sich bei schweren Verletzungen oder Krank-          reichen Sie bitte Original-Rechnungen ein.
                                                               heiten, besonders vor Klinikaufenthalten, bitte unverzüg-
Was müssen Sie tun, wenn fraglich ist, ob Sie Ihre             lich an unsere Notfall-Assistance, damit die angemessene       Was müssen Sie bei Übergabe des Fahrzeuges sowie
Reise antreten können?                                         Behandlung bzw. der Rücktransport sichergestellt werden        im Schadenfall bei der Versicherung zum CDW-Selbst-
Ist die Teilnahme an einer Reise durch ein versichertes        kann. Für die Erstattung Ihrer auf der Reise verauslagten      beteiligungs-Ausschluss beachten?
Ereignis unzumutbar bzw. unmöglich: Sie müssen die Rei-        Kosten reichen Sie bitte Original-Rechnungen und / oder        Untersuchen Sie das Mietfahrzeug bei Übernahme auf
se unverzüglich stornieren und uns unterrichten.               -Rezepte ein.                                                  vorbestehende Schäden und achten Sie darauf, dass die-
ACHTUNG: Tritt die erhoffte Heilung oder Besserung bei         Wichtig: Aus den Rechnungen müssen der Name der be-            se ausreichend dokumentiert werden.
einer schweren Krankheit oder Unfallverletzung nicht ein       handelten Person, die Bezeichnung der Erkrankung, die          Diebstahl und andere Straftaten sowie Unfälle im
und Sie stornieren deshalb die Reise zu einem späteren         Behandlungsdaten und die einzelnen ärztlichen Leistun-         Straßenverkehr zeigen Sie bitte unverzüglich dem Fahr-
Zeitpunkt doch noch, gilt: Wir ersetzen nicht die höheren      gen mit den entsprechenden Kosten hervorgehen. Rezepte         zeugvermieter sowie der nächsten Polizei-Dienststelle an.
Stornokosten, die durch die verspätete Stornierung ent-        müssen Angaben über die verordneten Medikamente, die           Lassen Sie sich eine Durchschrift des Polizei-Protokolls,
stehen. Kontaktieren Sie uns bitte immer – unabhängig          Preise und den Stempel der Apotheke enthalten.                 gegebenenfalls samt dem polizeilichen Unfall-Protokoll,
von der Einschätzung Ihres Arztes zu den Aussichten                                                                           geben oder zumindest eine Bestätigung, dass Sie Anzeige
auf Genesung: Wenden Sie sich unverzüglich nach Ein-           Woran müssen Sie denken, wenn Ihr Gepäck beschä-               erstattet haben.
tritt der Erkrankung oder Unfallverletzung an unsere           digt oder gestohlen wird?                                      Im Schadenfall reichen Sie uns bitte folgende Belege ein:
Stornoberatung. Folgen Sie unserer Empfehlung, ob und          Wenn Ihr Gepäck beim Transport beschädigt wird oder            •	den vollständigen Mietvertrag bzw. die Buchungs-
wann die Reise zu stornieren ist, wird die Versicherungs-      abhandenkommt, melden Sie dies bitte unverzüglich dem             Bestätigung
Leistung nicht gekürzt.                                        verantwortlichen Unternehmen. Stellen Sie den Schaden          •	für den CDW-Selbstbeteiligungs-Ausschluss: den Ab-
                                                               erst später (etwa beim Auspacken) fest, müssen Sie dies           rechnungsbescheid des Fahrzeugvermieters über
Wir ersetzen Ihnen im Versicherungsfall die vertraglich        innerhalb von sieben Tagen nach der Annahme schriftlich           die Selbstbeteiligung mit Nachweis über die Höhe des
geschuldeten Stornokosten abzüglich der vereinbarten           nachmelden.                                                       Schadens (Kostenvoranschlag / Reparaturrechnung)
Selbstbeteiligung. Dazu benötigen wir                          Wichtig: Fluggesellschaften und Bahnen stellen Scha-           •	Ihre eigene Schadenschilderung und / oder die
•	die Reisebestätigung mit Angabe der gebuchten               denbestätigungen aus, die Sie bei uns einreichen müssen.          Bescheinigung über die Anzeige bei der Polizei,
   Leistungen, der Reiseteilnehmer und des Reisepreises,       Bei Schäden, die Sie am Urlaubsort feststellen, hilft Ihnen       sofern vorhanden
•	den Versicherungs-Nachweis,                                 ggf. die Reiseleitung, eine schriftliche Bestätigung der       •	Übernahme- und Rückgabe-Protokolle
•	die Stornokostenrechnung sowie den Zahlungsnach-            Schadenmeldung zu erhalten.
   weis (bei Stornierung einer Ferienwohnung oder eines        Bei Diebstahl und anderen Straftaten erstatten Sie             Worauf müssen Sie achten, wenn Sie aus der Mietwa-
   anderen Objektes eine Bestätigung des Vermieters,           bitte unverzüglich eine Anzeige bei der nächsten Polizei-      gen-Rechtsschutz-Versicherung rechtliche Hilfe in An-
   dass keine Weitervermietung möglich war),                   Dienststelle. Lassen Sie sich eine Durchschrift des Polizei-   spruch nehmen möchten?
•	den Schadennachweis:                                        Protokolls geben oder zumindest eine Bestätigung, dass         Wenn Ihnen ein Rechtsstreit droht oder feststeht, dass Sie
   – bei Erkrankung, Unfallverletzung, Impfunverträglich-     Sie Anzeige erstattet haben.                                   Ihre Interessen gerichtlich verfolgen wol-len bzw. müssen,
      keit oder Schwangerschaft ein ärztliches Attest (mit                                                                    melden Sie sich bitte unverzüglich ausschließlich bei AGA
      Geburtsdatum, Krankheits- und Behandlungsbeginn          Woran müssen Sie bei Ansprüchen aus der Reiseunfall-           International S.A. unter der genannten Anschrift. In Not-
      und Befund). Einen Vordruck für ein ärztliches Attest    Versicherung oder Zusatzhaftpflicht-Haftpflicht-Ver-           fällen wenden Sie sich bitte an die oben genannte Notfall-
      können Sie bei uns anfordern. Ggf. benötigen wir         sicherung für das Fahren von Mietwagen im Ausland              Servicenummer der Assistance. Diese leitet Ihr Anliegen
      auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung               denken?                                                        umgehend an die zuständige Schadenabtei-lung weiter.
   – bei Tod eine Sterbeurkunde                               Notieren Sie sich bitte Namen und Anschriften von              Bei der Meldung bitten wir Sie folgendes zu beachten:
   – bei Verlust des Arbeitsplatzes das Kündigungsschrei-     Zeugen, die das Schadenereignis beobachtet haben.              •	Schildern Sie Umstände und Hergang des Rechtsstreits
      ben des Arbeitgebers mit Angabe der Kündigungs-          Lassen Sie sich eine Kopie des Polizei-Protokolls aus-            genau und wahrheitsgetreu.
      gründe usw.                                              händigen, falls die Polizei zu Ermittlungen eingeschal-        •	Geben Sie auf jeden Fall eigenes Fehlverhalten offen
                                                               tet wurde. Informieren Sie uns und reichen Sie diese              zu.
Was müssen Sie beachten, wenn Sie Ihre Reise nicht             Unterlagen und Informationen mit Ihrer Schadenmeldung          •	Stimmen Sie Ihr Vorgehen mit den Experten des Allianz
planmäßig beenden können?                                      ein.                                                              Rechtsschutz-Services ab.
Wenn Sie die Reise wegen eines versicherten Ereignisses                                                                       •	Versäumen Sie keine Rechtsmittelfristen. Die Verant-
ungeplant beenden oder unterbrechen, dann reichen Sie          Was müssen Sie tun, wenn Ihnen Kosten wegen der                   wortung für das Einhalten dieser Fristen liegt allein bei
zur Erstattung von Kosten bitte folgende Unterlagen ein:       Verspätung des Fluges entstehen?                                  Ihnen.
•	die Reisebestätigung mit Angabe der gebuchten               Holen Sie von der Fluggesellschaft eine entsprechende
   Leistungen, der Reiseteilnehmer und des Reisepreises        Bestätigung ein. Reichen Sie uns diese mit Ihrer Schaden-
•	den Versicherungs-Nachweis                                  meldung und den entsprechenden Kostenbelegen ein.
• Belege über zusätzliche Rückreisekosten und eine
   Abrechnung des Reiseveranstalters über die nicht ge-
   nutzten Leistungen

                                                                                           -3-
Mastercard Business Versicherungsbedingungen - OLB
IHRE VERTRAGSDATEN

Die Vertragsdaten beziehen sich auf die Versicherungsbedingungen. Zusammen mit den Versicherungsbedingungen legen sie den genauen Versicherungsumfang fest.

Versicherungsnehmer                                                      • Oldenburgische Landesbank AG

Wer ist versichert? (Allgemeine Bestimmungen § 1)                        •	Berechtiger Inhaber einer gültigen Mastercard Business Kreditkarte (im Folgenden Kreditkarte
                                                                            genannt)

Welchen Geltungsbereich hat die Versicherung?                            •	Für alle Versicherungen gilt: Versicherungsschutz gilt für alle geschäftlich veranlassten Reisen ab
( Allgemeine Bestimmungen § 2)                                              einer Entfernung von 50 km vom Wohn-/Arbeitsort oder wenn die geschäftlich veranlasste Reise
                                                                            eine Übernachtung außerhalb des Wohn-/Arbeitsortes beinhaltet.
                                                                         •	Im Rahmen der Reisegepäck-Versicherung, Reiserücktritt-Versicherung, Reiseabbruch-Versiche-
                                                                            rung, Kranken-Rücktransport, Gesundheits-Assistance, Reise-Assistance, Flug- und Gepäckver-
                                                                            spätungs-Versicherung, Reiseunfall-Versicherung besteht Versicherungsschutz weltweit im In- und
                                                                            Ausland innerhalb eines Zeitraums von maximal 45 Tagen ab Reisebeginn.
                                                                         •	Im Rahmen der Reise-Krankenversicherung besteht Versicherungsschutz weltweit im Ausland in-
                                                                            nerhalb eines Zeitraums von maximal 45 Tagen ab Reisebeginn. Als Ausland gilt nicht das Land, in
                                                                            dem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat oder in denen sie sich regelmäßig länger
                                                                            als drei Monate im Jahr aufhält.
                                                                         •	Im Rahmen der Autoschutzbrief-Versicherung besteht Versicherungsschutz für Reisen im Inland
                                                                            und europäischen Ausland innerhalb eines Zeitraums von maximal 45 Tagen ab Reisebeginn.
                                                                         •	Im Rahmen der Selbstbeteiligungs-Ausschluss-Versicherung besteht Versicherungsschutz für maxi-
                                                                            mal 93 Tage pro Anmietung im In- und Ausland.
                                                                         •	Im Rahmen der Zusatzhaftpflicht-Versicherung für das Fahren von Mietwagen besteht Versiche-
                                                                            rungsschutz für maximal 93 Tage pro Anmietung nur im Ausland.
                                                                         •	Im Rahmen der Mietwagen-Rechtschutz-Versicherung besteht Versicherungsschutz für maximal
                                                                            93 Tage pro Anmietung im In- und Ausland.

Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?                     •	Die Reiserücktritt-Versicherung gilt nur für Reisebuchungen ab Beginn des Versicherungsschutzes
(Allgemeine Bestimmungen § 3)                                               (Tag der Annahme des Kreditkartenvertrages durch die Oldenburgische Landesbank AG). Die
                                                                            übrigen Versicherungen gelten für Reisen innerhalb des versicherten Zeitraums (Beginn: Tag der
                                                                            Annahme des Kreditkartenvertrages durch die Oldenburgische Landesbank AG, Ende: Wirksam-
                                                                            werden der Kündigung des Kreditkartenvertrages).

Erfordernis des Karteneinsatzes (Allgemeine Bestimmungen § 4)            •	Der Versicherungsschutz gilt unabhängig vom Einsatz der Kreditkarte als Zahlungsmittel für die
                                                                            geschäftlich veranlasste Reise. Werden zwei oder mehrere Kreditkartenverträge abgeschlossen,
                                                                            so können die Versicherungsleistungen jeweils nur einmal in Anspruch genommen werden.

Besondere Obliegenheiten (Allgemeine Bestimmungen § 6, Nr.1)             •	Die versicherte Person ist verpflichtet, den geschäftlich veranlassten Charakter der Reise nachzu-
                                                                            weisen.

Reiserücktritt-Versicherung                                              • Versicherungssumme (§ 1): max. € 5.000,– pro Schadenfall und -jahr

Reiseabbruch-Versicherung                                                • Versicherungssumme (§ 1): max. € 5.000,– pro Schadenfall und -jahr

Reisegepäck-Versicherung                                                 • Versicherungssumme (§ 5): bis zu € 3.000,– pro Schadenfall und -jahr

Reiseunfall-Versicherung                                                 • Versicherungssumme für den Todesfall (§ 2): € 10.000,–
                                                                         • Versicherungssumme für den Invaliditätsfall (§ 3): Bis zu € 30.000,–

Flug- und Gepäckverspätungs-Versicherung                                 •	Abweichend von § 2, Nr. 2 gilt: Kostenerstattung für Verpflegung und Hotelübernachtungen bei
                                                                            Flug-Verspätung von mehr als 4 Stunden bis zu € 250,– je Verspätung
                                                                         •	Abweichend von § 2, Nr. 3 gilt: Kostenerstattung für notwendige Ersatzkäufe bei Gepäck-Verspä-
                                                                            tungen von mehr als sechs Stunden bis zu € 250,–.; bei Gepäck-Verspätungen von mehr als 48
                                                                            Stunden bis zu € 500,– je Verspätung

CDW-Selbstbeteiligungs-Ausschluss PKW                                    • Versicherungssumme (§ 1 Nr. 3): max. € 3.000,– je Mietfahrzeugbuchung

Zusatzhaftpflicht-Versicherung für das Fahren von Mietwagen im Ausland   •	Versicherungssumme (§ 1): € 2.000.000,– je Schadenfall inkl. aller Kosten der gerichtlichen und
                                                                            außergerichtlichen Abwehr der geltend gemachten Ansprüche; Versicherungsschutz gilt subsidiär
                                                                            zur jeweiligen nationalen gesetzlichen Mindest-Deckungssumme und sonstigen für das Kfz-Haft-
                                                                            pflichtrisiko des Mietwagens bestehenden Versicherungen

Mietwagen-Rechtschutz-Versicherung                                       • Versicherungssumme (§ 3, Nr. 8 RS): € 55.000,–
                                                                         • Kautionsdarlehen (§ 3, Nr. 10 RS): € 30.000,–

                                                                                  -4-
VERSICHERUNGS-BEDINGUNGEN
DER AWP P&C S.A., NIEDERLASSUNG FÜR DEUTSCHLAND
Allgemeine Bestimmungen                                              Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-          •	München oder
AVB AB 20 KI                                                         Sanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten             •	Ort Ihres Wohnsitzes in Deutschland zum Zeitpunkt
                                                                     Staaten von Amerika erlassen werden, sofern diesen                 der Klageerhebung
Die nachstehenden Bedingungen unter §§ 1 bis 12 gelten               keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften        2.	Wenn wir Ansprüche gegen Sie gerichtlich geltend
für alle vom Versicherungsnehmer herausgegebenen Kre-                entgegenstehen.                                                 machen wollen, ist der Gerichtsstand an dem Ort Ihres
ditkarten. Die Prämie für diese Versicherungen wird vom                                                                              Wohnsitzes in Deutschland zum Zeitpunkt der Klage-
Versicherungsnehmer gezahlt.                                      §6 W    elche Pflichten haben Sie im Schadenfall                  erhebung.
                                                                         (Allgemeine Obliegenheiten)?                            3.	Es gilt deutsches Recht, soweit nach internationalem
§ 1 Wer ist versichert?                                           1.	Sie müssen den Schaden:                                        Recht zulässig.
Versicherte Personen sind die in den Vertragsdaten ge-                •	möglichst gering halten und unnötige Kosten ver-
nannten Personen oder der dort beschriebene Personen-                    meiden                                                  Reiserücktritt-Versicherung
kreis. Die Wahrnehmung der Rechte aus dem Versiche-                   •	unverzüglich bei uns anzeigen                           AVB RR-OT 20
rungsvertag steht der versicherten Person direkt zu.                  •	beschreiben und nachweisen (Ereignis und Umfang).
                                                                         Dafür müssen Sie uns wahrheitsgemäß jede Aus-           § 1 Was ist versichert, wenn Sie stornieren?
§ 2 Welchen Geltungsbereich hat die Versicherung?                        kunft geben, die nötig ist, um den Sachverhalt zu       Wenn Sie Ihre Reise stornieren müssen, ersetzen wir
Der Geltungsbereich der einzelnen Versicherungssparten                   klären, und uns ermöglichen, Ursache und Höhe des       1.	Ihre vertraglich geschuldeten Stornokosten.
ist in den Vertragsdaten festgelegt.                                     geltend gemachten Anspruchs zu prüfen                   2.	das Vermittlungs-Entgelt bis zu € 150,– je versicher-
                                                                      •	durch Rechnungen und Belege im Original nachwei-            ter Person und Versicherungsfall, falls Sie dieses bei
§ 3 Wann beginnt und wann endet die Versicherung?                       sen                                                         Buchung der Reise vereinbart haben.
Sofern in den Vertragsdaten nicht abweichend vereinbart,          2.	Damit wir unsere Leistungspflicht und den Leistungs-       3.	die Gebühren zur Erteilung eines Visums bis zu einem
beginnt der Versicherungsschutz für die versicherte Per-              umfang beurteilen können, müssen Sie außerdem Ihre             Betrag von € 100,– je versicherter Person und Versiche-
son am Tag der Annahme des Kreditkartenvertrags durch                 Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, soweit dies           rungsfall. Die visaausgebende Stelle muss das Visum
den Versicherungsnehmer und endet mit dem Wirksam-                    nötig ist.                                                     erteilt haben.
werden der Kündigung des Kreditkartenvertrages.                       Wenn Sie die Entbindung von der Schweigepflicht nicht
                                                                      erteilen und uns auch nicht auf andere Weise eine          §2 W      as ist versichert, wenn Sie nicht stornieren
§ 4 I st der Einsatz der Kreditkarte als Zahlungsmittel              Prüfung ermöglichen, müssen wir keine Versicherungs-                möchten?
     Voraussetzung für den Versicherungsschutz?                       Leistungen erbringen.                                      Sie möchten Ihre Reise nicht stornieren, obwohl ein ver-
Es gelten die in den Vertragsdaten genannten Rege-                                                                               sichertes Ereignis vorliegt: Wir erbringen alternativ fol-
lungen.                                                           §7 W     as passiert, wenn Sie eine Pflicht                   gende Leistungen insgesamt bis zur Höhe der Kosten, die
                                                                          (Obliegenheit) verletzen?                              wir bei einer unverzüglichen Stornierung ersetzt hätten.
§5 W     ann haben Sie keinen Versicherungsschutz                1.	Verletzen Sie eine Pflicht vorsätzlich, können wir die     1.	Umbuchung
        (Allgemeine Ausschlüsse)?                                     Versicherungs-Leistung verweigern. Verletzen Sie eine          a)	Wenn Sie Ihre Reise wegen eines versicherten Er-
1.	Sie haben keinen Versicherungsschutz für Schäden, die             Pflicht grob fahrlässig, können wir die Leistung in dem             eignisses umbuchen, erstatten wir die zusätzlichen
    entstehen durch:                                                  Umfang kürzen, welcher der Schwere Ihres Verschul-                  Kosten.
    a)	Epidemien, Pandemien, sofern in den Besonderen                dens entspricht. Sie müssen beweisen, dass Sie nicht           b)	Wenn Sie Ihre Reise aus einem anderen unvorher-
        Bestimmungen der Reiserücktritt-Versicherung,                 grob fahrlässig gehandelt haben.                                    sehbaren Grund umbuchen, erstatten wir Umbu-
        der Reiseabbruch-Versicherung sowie der Reise-            2.	Wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Pflicht                chungs-Gebühren bis zu € 50,– je versicherter Person
        Krankenversicherung nicht ausdrücklich als mitver-            keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang                und Versicherungsfall, bei Objektbuchungen bis zu
        sichert genannt                                               unserer Leistungspflicht hat, müssen wir die Versiche-              € 50,– je Objekt. Voraussetzung ist: Sie buchen bis zu
        •	  Eine Epidemie ist eine ansteckende Krankheit,            rungs-Leistung erbringen. Dies gilt nicht, wenn Sie arg-            42 Tage vor Reiseantritt um.
             die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO)            listig gehandelt haben.                                    2.	Verspäteter Reiseantritt
             oder einer offiziellen Regierungsbehörde in Ihrem                                                                       a)	Wenn Sie die Reise verspätet antreten, erstatten wir
             Wohnsitzland oder an Ihrem Reiseziel als Epide-      §8 W   ann verjährt Ihr Anspruch auf Leistung aus dem                  Ihre zusätzlichen Kosten der Anreise. Sie muss der Art
             mie eingestuft wurde.                                      Versicherungs-Vertrag?                                            und Qualität des ursprünglich gebuchten Verkehrs-
        •	Eine Pandemie ist eine Epidemie, die von der Welt-     Ihr Anspruch auf unsere Versicherungs-Leistung verjährt in              mittels entsprechen.
             gesundheitsorganisation (WHO) oder einer offi-       drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des            b)	Können Sie Reiseleistungen nicht nutzen, erstatten
             ziellen Regierungsbehörde in Ihrem Wohnsitzland      Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie die                  wir zusätzlich den anteiligen Reisepreis. Dies gilt
             oder an Ihrem Reiseziel als Pandemie eingestuft      Umstände, die den Anspruch begründen, kannten oder                      nicht für die Kosten der Anreise.
             wurde.                                               ohne grobe Fahrlässigkeit hätten kennen müssen.                3.	Betreuungskosten
    b)	Streik, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt                                                                            Sie lassen eine Risikoperson außer Haus unterbringen
        (z. B. Einreiseverweigerung); die Anordnung einer         § 9 Wann zahlen wir die Entschädigung?                             oder pflegen wegen
        Quarantäne ist jedoch versichert, soweit dies in den      Wir zahlen die Entschädigung innerhalb von zwei                     •	einer unerwarteten schweren Erkrankung oder
        Besonderen Bestimmungen genannt ist.                      Wochen, nachdem wir Ihren Anspruch abschließend ge-                 •	einer schweren Unfallverletzung,
    c)	Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse,        prüft haben. Die Erstattung erfolgt immer per Überwei-              damit Sie die Reise antreten können. Wir erstatten die
        wenn                                                      sung auf das Konto eines Kreditinstituts.                           externen Betreuungs- oder Pflegekosten.
        •	diese Ereignisse schon bei Ihrer Einreise bestanden                                                                   4.	Einzelzimmer-Zuschlag
             oder                                                 § 10 W  as gilt, wenn Sie Ersatzansprüche gegen Dritte             Sie haben zusammen mit einer anderen Person ein
        •	Sie bei Ausbruch nicht in den ersten 14 Tagen nach            haben?                                                        Doppelzimmer gebucht. Diese muss aus versichertem
             Beginn der Ereignisse ausgereist sind. Wenn Sie      1.	Wenn Sie wegen des Schadenereignisses Ansprüche                  Grund die Reise stornieren. Wir erstatten Ihnen den
             die Reise nicht beenden können aus Gründen, die          gegen Dritte haben, gehen diese auf uns über. Das                Einzelzimmer-Zuschlag.
             Sie nicht zu vertreten haben, sind Sie über diesen       gilt bis zur Höhe der Zahlung, die Sie von uns erhalten
             Zeitraum hinaus versichert.                              haben, und soweit Ihnen daraus kein Nachteil entsteht.     §3 W    as ist bei Versäumen eines Anschluss-Verkehrs-
        •	Sie aktiv an diesen Ereignissen teilnehmen.            2.	Sie müssen uns diesen Übergang auf unseren Wunsch                 mittels versichert?
    d)	ABC-Waffen oder ABC-Materialien                               hin schriftlich bestätigen.                                1.	Wenn Sie wegen
2.	Auf Reisen in Gebiete, für die zum Zeitpunkt Ihrer Ein-       3.	Ihre Ansprüche auf Leistungen aus anderen privaten             •	einer verspäteten Ankunft von öffentlichen Verkehrs-
    reise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der                 Versicherungs-Verträgen gehen unserer Eintrittspflicht            mitteln um mehr als zwei Stunden oder
    Bundesrepublik Deutschland besteht, sind Sie nicht                vor. Wir treten in Vorleistung, sofern wir von Ihnen           •	eines Verkehrsunfalls oder einer Panne des Fahr-
    versichert. Wenn Sie sich bei Bekanntgabe einer Reise-            zuerst in Anspruch genommen werden.                               zeugs, mit welchem Sie das Anschluss-Verkehrsmittel
    warnung bereits vor Ort befinden, endet der Versiche-                                                                               erreichen wollten,
    rungsschutz 14 Tage nach Bekanntgabe der Reisewar-            § 11 W  elche Form müssen Erklärungen und Anzeigen                Ihr Anschluss-Verkehrsmittel versäumen, erstatten wir
    nung. Wenn Sie die Reise nicht beenden können aus                    haben und wer darf diese entgegennehmen?                    die zusätzlichen Kosten der Anreise. Diese muss der Art
    Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, sind Sie über      1.	Sie und wir müssen Anzeigen und Willenserklärungen             und Qualität des ursprünglich gebuchten Verkehrsmit-
    diesen Zeitraum hinaus versichert.                                in Textform abgeben (z. B. Brief, Fax, E-Mail).                tels entsprechen.
3.	Führen Sie einen Schaden vorsätzlich herbei, ist dieser       2.	Versicherungs-Vertreter sind nicht bevollmächtigt, An-     2.	Wir erstatten die Kosten bis zur Versicherungs-Summe,
    nicht versichert.                                                 zeigen oder Willenserklärungen zu einem Schadenfall            maximal € 1.500,– je versicherter Person und Versiche-
4.	Auf Expeditionen sind Sie nicht versichert.                       anzunehmen.                                                    rungsfall.
5.	Kein Versicherungsschutz besteht, wenn                        § 12 Welches Gericht in Deutschland ist zuständig?            3.	Wir übernehmen außerdem Aufwendungen für Ver-
    a)	Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-Sanktionen bzw.               Welches Recht findet Anwendung?                             pflegung und Unterkunft: maximal € 150,– je versicher-
        Embargos der Europäischen Union oder der Bundes-          1.	Wenn Sie Ansprüche aus dem Versicherungs-Vertrag               ter Person und Versicherungsfall.
        republik Deutschland bestehen und                             geltend machen wollen, können Sie zwischen fol-
    b)	diese auf Sie oder uns direkt anwendbar sind oder             genden Gerichtsständen wählen:
        dem Versicherungsschutz entgegenstehen.

                                                                                              -5-
§4 W    elche Ereignisse sind versichert und wer kann              •	betriebsbedingte Kündigung                                   sen, wenn der Arzt Sie unmittelbar vor der Stornierung
       sie auslösen?                                                •	Wechsel des Arbeitgebers                                     untersucht hat.
1.	Unerwartete schwere Erkrankung:                                 •	Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhält-         5.	alle weiteren versicherten Ereignisse durch Vorlage ge-
    Sie oder eine Risikoperson erkranken unerwartet
                                                                       nisses. Dieses ist sozialversicherungspflichtig mit         eigneter Original-Unterlagen nachzuweisen.
    schwer. Deswegen ist Ihnen die planmäßige Durch-                    mindestens 15 Stunden in der Woche.
    führung der Reise nicht zuzumuten. Wir unterscheiden            •	Nichtversetzung eines Schülers sowie der endgültige      §7 W     as passiert, wenn Sie eine Pflicht
    zwischen psychischen und sonstigen Erkrankungen.                    Austritt aus dem Klassenverband vor Beginn der ver-             (Obliegenheit) verletzen?
    Wenn wir im Folgenden von „Erkrankung“ spre-                        sicherten Reise                                         1.	Verletzen Sie eine Pflicht vorsätzlich, können wir die
    chen, sind alle Erkrankungen – einschließlich einer             •	 Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung                Versicherungs-Leistung verweigern. Verletzen Sie eine
    epidemischen oder pandemischen Erkrankung wie                       während der Schul-, Berufsschul- oder Hochschul-            Pflicht grob fahrlässig, können wir die Leistung in dem
    COVID-19 – mit Ausnahme von psychischen Erkran-                     Ausbildung: Die Reise war vor dem ursprünglichen            Umfang kürzen, welcher der Schwere Ihres Verschul-
    kungen gemeint. Für psychische Erkrankungen gelten                  Prüfungstermin gebucht und der Termin der Wie-              dens entspricht. Sie müssen beweisen, dass Sie nicht
    besondere Regelungen.                                               derholungsprüfung fällt unerwartet in die Zeit der          grob fahrlässig gehandelt haben.
    a)	Eine Erkrankung ist unerwartet, wenn                            versicherten Reise oder sie findet innerhalb von 14     2.	Wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Pflicht
       •	sie zum ersten Mal nach Abschluss der Versiche-               Tagen nach planmäßigem Reiseende statt.                     keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang
          rung auftritt oder                                    4.	Risikopersonen sind                                             unserer Leistungspflicht hat, müssen wir die Versiche-
       •	eine bestehende Erkrankung in den letzten sechs           a)	Ihre Angehörigen, dazu zählen wir abschließend:             rungs-Leistung erbringen. Dies gilt nicht, wenn Sie arg-
          Monaten vor Versicherungs-Abschluss nicht be-                 •	Kinder                                                   listig gehandelt haben.
          handelt wurde. Sie verschlechtert sich nach Ab-               •	Eltern
          schluss der Versicherung.                                     •	Geschwister                                          §8 W   as passiert, wenn der Reisepreis höher ist als
       Regelmäßige Untersuchungen zur Kontrolle oder                    •	Großeltern und Enkel                                       die Versicherungs-Summe?
       Vorsorge sind keine Behandlung. Sie haben keinen                 •	Onkel und Tanten, Nichten und Neffen                 Ist bei Eintritt des Versicherungsfalles Ihr versicherter
       Einfluss auf den Versicherungsschutz.                            Stief-, Pflege-, Adoptiv- und Schwieger-Verhältnisse    Reisepreis (Versicherungs-Summe) niedriger als Ihr tat-
    b)	Eine Erkrankung ist schwer, wenn                                stellen wir gleich.                                     sächlicher Reisepreis, sind Sie unterversichert. Unter Reise-
       •	die gesundheitliche Beeinträchtigung so stark ist,        b)	Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder Lebensgefährte       preis verstehen wir die Reisekosten inkl. Vermittlungsent-
          dass die Reise nicht wie geplant durchgeführt wer-            und dessen Angehörige.                                  gelt und Visagebühren. Wir ersetzen in diesem Fall den
          den kann oder                                             c)	Personen, die Ihre nicht mitreisenden minderjährigen    Schaden anteilig in dem Verhältnis der Versicherungs-
       •	bei nicht mitreisenden Risikopersonen Ihre Anwe-              oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen.            Summe zum Reisepreis.
          senheit erforderlich ist.                                 d)	Personen, die gemeinsam mit Ihnen eine Reise ge-
       Die Erkrankung muss vor der Stornierung ärztlich                 bucht haben. Außerdem deren Angehörige. Diese           § 9 Was gilt bei Tarifen mit Selbstbeteiligung?
       attestiert sein.                                                 Regel gilt nur, wenn Sie mit höchstens vier weiteren    Bei diesen Tarifen tragen Sie 20 % des erstattungsfähigen
    c)	Eine psychische Erkrankung ist unerwartet, wenn sie             Erwachsenen und fünf Kindern (bis zu deren 21.          Schadens selbst, je Person bzw. Objekt mindestens € 25,–
       zum ersten Mal nach Abschluss der Versicherung                   Geburtstag) gemeinsam eine Reise gebucht haben.         je Schadenfall.
       auftritt.
       Der Schub oder die Verschlechterung einer chro-          §5 W    ann haben Sie keinen Versicherungsschutz               Reise-Assistance
       nischen psychischen Erkrankung ist versichert, wenn             (Besondere Ausschlüsse)?                                 AVB RAS 20
       die letzte Behandlung mindestens drei Jahre vor Ab-      Sie haben keinen Versicherungsschutz
       schluss der Versicherung stattfand.                      1.	bei Schub einer psychischen Erkrankung, sofern der          §1 W    ie helfen wir Ihnen bei Reiseabbruch und
       Regelmäßige Untersuchungen zur Kontrolle oder                letzte Schub nicht mindestens drei Jahre vor Versiche-             verspäteter Rückreise?
       Vorsorge sind keine Behandlung. Sie haben keinen             rungs-Abschluss lag.                                        1.	Wir organisieren Ihre Rückreise, wenn Sie Ihre Reise
       Einfluss auf den Versicherungsschutz.                    2.	bei Suchterkrankung.                                            wegen
    d)	Eine psychische Erkrankung ist schwer, wenn             3.	bei einer bestehenden Erkrankung, die das letzte Mal            •	unerwarteter schwerer Erkrankung,
       •	sie stationär behandelt wird oder                         innerhalb der letzten sechs Monate vor Versicherungs-           •	schwerer Unfallverletzung,
       •	sie von einem Facharzt für Psychiatrie vor Stornie-       Abschluss behandelt wurde. Dies gilt auch dann, wenn            •	Tod
          rung attestiert wird oder                                 sie bei üblichem Verlauf zum Reisezeitpunkt hätte aus-          von Ihnen oder einer Ihnen nahestehenden Person
       •	von Ihrem Krankenversicherer eine ambulante               geheilt sein sollen.                                            nicht planmäßig beenden können.
          Psychotherapie genehmigt wird.                        4.	im Falle einer Quarantäne-Anordnung, die allgemein          2.	Sie können mitreisende Kinder unter 18 Jahren nicht
2.	Wird eine epidemische oder pandemische Erkrankung               für einen Teil der Bevölkerung oder die gesamte Be-             mehr betreuen. Wir organisieren die Rückreise der Kin-
    wie COVID-19 diagnostiziert, leisten wir auch dann,             völkerung, für ein gesamtes Schiff oder ein ganzes              der zum Wohnort und / oder deren Betreuung vor Ort.
    wenn keine oder nur eine geringe gesundheitliche                geografisches Gebiet gilt. Kein Versicherungsschutz         3.	Die Rückreise-Kosten sind im Rahmen der Reise-
    Beeinträchtigung vorliegt.                                      besteht außerdem im Falle einer Quarantäne-Anord-               Assistance nicht versichert. Sofern wir die Dienst-
3.	Wir leisten außerdem, wenn eines der folgenden Ereig-           nung, die ausgesprochen wird, weil Sie zuvor in ein be-         leistungen zunächst bezahlen, müssen Sie uns diese
    nisse unerwartet eintritt. Das Ereignis betrifft Sie oder       stimmtes Gebiet gereist sind oder von einem bestimm-            innerhalb eines Monats zurück erstatten.
    eine Risikoperson und macht Ihnen die planmäßige                ten Ort gekommen sind.
    Durchführung der Reise unzumutbar:                          5.	für Entgelte (z. B. Bearbeitungs- oder Servicege-           §2 W    ie helfen wir Ihnen bei Verlust von Reise-
    •	schwere Unfallverletzung                                     bühren), die über die Stornokosten hinaus erst als Folge           Zahlungsmitteln und Reise-Dokumenten?
    •	Tod                                                          der Stornierung der Reise erhoben werden.                   1.	Sie geraten in eine finanzielle Notlage, weil Ihre
    •	Brechen von Prothesen, Lockern implantierter             6.	für Gebühren oder den Verlust von Nutzungsrechten               Zahlungsmittel abhandenkommen. In diesem Fall
       Gelenke                                                      bei Time-Sharing-Vermittlung.                                   •	stellen wir den Kontakt zur Hausbank her und
    •	Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers                                                                               •	unterstützen die Hausbank bei der Übermittlung des
    •	Schwangerschaft                                          §6 W    ann müssen Sie die Reise stornieren (Beson-                   zur Verfügung gestellten Betrages.
    •	Impfunverträglichkeit                                           dere Obliegenheit) und welche Hilfe bieten wir           2.	Stellt eine Ihnen nahestehende Person Ihnen einen
    •	Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen                  bei dieser Frage? Welche sonstigen Besonderen                Geldbetrag zur Verfügung, unterstützen wir Sie bei der
       und Geweben (Lebendspende) gemäß Transplanta-                   Obliegenheiten haben Sie zu beachten?                        Übermittlung.
       tions-Gesetz                                             Sie sind verpflichtet,                                          3.	Wir stellen Ihnen ein Darlehen zur Überbrückung bis zu
    •	Persönliche Quarantäne: Anordnung einer öffent-          1.	die Reise unverzüglich nach Eintritt des versicherten Er-       € 1.500,– je Versicherungsfall zur Verfügung, wenn Ihre
       lichen Behörde aufgrund des Verdachtes, dass Sie             eignisses zu stornieren, um die Stornokosten möglichst          Hausbank oder eine nahestehende Person nicht inner-
       mit einer ansteckenden Erkrankung (einschließlich            gering zu halten. Dies gilt auch bei Erkrankungen oder          halb von 24 Stunden helfen kann. Dieses müssen Sie
       einer epidemischen oder pandemischen Erkrankung              Verletzungen, die bei üblichem Heilverlauf bis zum              uns innerhalb eines Monats nach Auszahlung zurück-
       wie COVID-19) in Berührung gekommen sind. Unter              Reisezeitpunkt ausgeheilt sein sollten. Wenn Sie sich           zahlen.
       Quarantäne verstehen wir eine vorgeschriebene                unverzüglich an unseren medizinischen Dienst (Storno-       4.	Ihre Kreditkarten oder EC- / Maestro-Karten kommen
       Beschränkung des Aufenthaltsortes, um die Ausbrei-           beratung) wenden, werden Sie dort beraten. Empfiehlt            abhanden. Dann helfen wir bei der Sperrung der Kar-
       tung einer ansteckenden Krankheit zu verhindern.             dieser noch abzuwarten und folgen Sie diesem Rat,               ten. Wir haften nicht für die ordnungsgemäße Durch-
    •	Adoption eines minderjährigen Kindes                         liegt keine Obliegenheits-Verletzung vor.                       führung der Sperrung und für eventuelle Vermögens-
    •	Schaden am Eigentum durch: Feuer, Explosion,             2.	uns den Versicherungs-Nachweis und die Buchungs-                schäden.
       Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben, Wasser-            Unterlagen zu senden.                                       5.	Wir helfen Ihnen, Ersatz für Ihre Reisedokumente zu
       rohrbruch oder vorsätzliche Straftat eines Dritten.      3.	uns die Stornokosten-Rechnung einzureichen und den              beschaffen, wenn diese abhandenkommen.
       Sie müssen zur Aufklärung vor Ort sein oder die              Nachweis, dass diese bezahlt wurde. Bei der Stornie-
       Beschädigung ist erheblich. Als erheblich gilt die           rung eines Objekts brauchen wir zusätzlich eine Bestä-      §3 W   ie helfen wir Ihnen, wenn Sie verhaftet oder mit
       Beschädigung, wenn die Schadenhöhe € 2.500,–                 tigung des Vermieters darüber, dass dieses nicht wei-             Haft bedroht werden?
       übersteigt.                                                  tervermietet werden konnte.                                 Wir helfen bei der Beschaffung eines Anwalts und eines
    •	Diebstahl von amtlichen Reisedokumenten, die für         4.	die schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere           Dolmetschers. Wir strecken Kosten für Gericht, Anwalt
       die Durchführung der geplanten Reise erforderlich            Erkrankung, Schwangerschaft oder Impfunverträglich-         und Dolmetscher bis zu € 3.000,– je Versicherungsfall
       sind. Sie können bis zur Abreise nicht wiederbe-             keit durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Diagnose     vor. Bei Bedarf strecken wir auch eine Strafkaution bis zu
       schafft werden.                                              und Behandlungsdaten müssen angegeben sein. Bitte           € 13.000,– je Versicherungsfall vor. Sie müssen die ausge-
    •	gerichtliche Ladung, sofern das Gericht keine Ver-           beachten Sie: Die Ereignisse können Sie nur nachwei         legten Beträge innerhalb eines Monats nach Auszahlung
       schiebung wegen der Reisebuchung akzeptiert                                                                              an uns zurückzahlen.

                                                                                            -6-
§4 W    ie helfen wir Ihnen außerdem vor und während               wenn keine oder nur eine geringe gesundheitliche Be-         4.	im Falle einer Quarantäne-Anordnung, die allgemein
       der Reise?                                                   einträchtigung vorliegt.                                         für einen Teil der Bevölkerung oder die gesamte Be-
1.	Wir informieren Sie über                                    3.	Wir leisten außerdem, wenn eines der folgenden Ereig-            völkerung, für ein gesamtes Schiff oder ein ganzes
    a)	die Sicherheitslage im jeweiligen Reiseland.                nisse unerwartet eintritt. Das Ereignis betrifft Sie oder        geografisches Gebiet gilt. Kein Versicherungsschutz
    b)	das nächstgelegene Konsulat (Adresse und telefo-            eine Risikoperson und macht Ihnen die planmäßige                 besteht außerdem im Falle einer Quarantäne-Anord-
       nische Erreichbarkeit).                                      Durchführung der Reise unzumutbar:                               nung, die ausgesprochen wird, weil Sie zuvor in ein be-
    c)	Reisewarnungen und Sicherheits-Hinweise des Aus-            •	schwere Unfallverletzung                                      stimmtes Gebiet gereist sind oder von einem bestimm-
       wärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland.               •	Tod                                                           ten Ort gekommen sind.
2.	Wir sind bei Umbuchungen behilflich, wenn Sie ein               •	Brechen von Prothesen, Lockern implantierter              5.	für Gebühren oder den Verlust von Nutzungsrechten
    gebuchtes Verkehrsmittel nicht wie geplant nutzen                  Gelenke                                                       bei Time-Sharing-Vermittlung.
    können (z. B. weil es ausfällt).                                •	Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers
3.	Wir informieren Ihre Angehörigen oder Ihren Arbeit-             •	Schwangerschaft                                           §6 W    as müssen Sie im Schadenfall tun
    geber, wenn sich Ihr Reiseplan aufgrund eines uner-             •	Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen                   (Besondere Obliegenheiten)?
    warteten Zwischenfalls ändert.                                     und Geweben (Lebendspende) gemäß Transplanta-             Sie sind verpflichtet,
4.	Wir organisieren Ihnen bei Bedarf einen Pannen- oder               tions-Gesetz                                              1.	unverzüglich mit uns Kontakt aufzunehmen, wenn Sie
    Abschleppdienst. Die Kosten werden im Rahmen der                •	Persönliche Quarantäne: Anordnung einer öffent-               die Reise ungeplant beenden oder unterbrechen.
    Reise-Assistance nicht von uns erstattet.                          lichen Behörde aufgrund des Verdachtes, dass Sie          2.	uns die Buchungsunterlagen zu senden.
5.	Wir organisieren die Pflege bzw. Betreuung Ihrer                   mit einer ansteckenden Erkrankung (einschließlich         3.	Rechnungen sowie Belege für nicht genutzte Reise-
    kranken oder älteren Familienangehörigen innerhalb                 einer epidemischen oder pandemischen Erkrankung               leistungen im Original einzureichen.
    Deutschlands. Wir arbeiten mit Dienstleistern, die auf             wie COVID-19) in Berührung gekommen sind. Unter           4.	die schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere
    Pflege und Betreuung spezialisiert sind. Die Kosten für            Quarantäne verstehen wir eine vorgeschriebene                 Erkrankung oder Schwangerschaft durch ein ärztliches
    die Pflege bzw. Betreuung tragen Sie.                              Beschränkung des Aufenthaltsortes, um die Ausbrei-            Attest nachzuweisen. Diagnose und Behandlungs-
                                                                       tung einer ansteckenden Krankheit zu verhindern.              daten müssen angegeben sein. Bitte beachten Sie: Die
Reiseabbruch-Versicherung                                           •	Schaden am Eigentum durch: Feuer, Explosion,                  Ereignisse können Sie nur nachweisen, wenn ein Arzt
AVB RAB 20                                                             Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben, Wasser-             Sie unmittelbar vor Reiseabbruch untersucht hat.
                                                                       rohrbruch oder vorsätzliche Straftat eines Dritten. Sie   5.	alle weiteren versicherten Ereignisse durch Vorlage
§ 1 Was ist versichert?                                               müssen zur Aufklärung vor Ort sein oder die Beschä-           geeigneter Originalunterlagen nachzuweisen.
1.	Wenn Sie Ihre Reise ungeplant beenden müssen: Wir                  digung ist erheblich. Als erheblich gilt die Beschädi-
    ersetzen zusätzliche Rückreisekosten entsprechend                  gung, wenn die Schadenhöhe € 2.500,– übersteigt.          §7 W    as passiert, wenn Sie eine Pflicht
    der ursprünglich gebuchten Reiseart und -qualität. Auf          •	betriebsbedingte Kündigung                                       (Obliegenheit) verletzen?
    Wunsch organisieren wir Ihre Rückreise. Telefonkosten,          •	Wechsel des Arbeitgebers                                  1.	Verletzen Sie eine Pflicht vorsätzlich, können wir die
    die Ihnen dadurch entstehen, erstatten wir bis zu € 50,–        •	Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhält-              Versicherungs-Leistung verweigern. Verletzen Sie eine
    je versicherter Person und Versicherungsfall.                      nisses. Dieses ist sozialversicherungspflichtig mit           Pflicht grob fahrlässig, können wir die Leistung in dem
2.	Wenn Sie Ihre Reise vorzeitig beenden müssen: Wir er-              mindestens 15 Stunden in der Woche.                           Umfang kürzen, welcher der Schwere Ihres Verschul-
    statten den anteiligen Reisepreis. Dieser entspricht den    4.	Risikopersonen sind:                                             dens entspricht. Sie müssen beweisen, dass Sie nicht
    gebuchten, aber nicht genutzten Reiseleistungen vor             a)	Ihre Angehörigen. Dazu zählen wir abschließend:              grob fahrlässig gehandelt haben.
    Ort. Die anteiligen An- und Rückreisekosten erstatten              •	Kinder                                                 2.	Wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Pflicht
    wir nicht.                                                         •	Eltern                                                     keinen Einfluss auf
3.	Wenn Sie die Reise wegen einer unerwarteten schwe-                 •	Geschwister                                                •	die Feststellung oder
    ren Erkrankung oder Unfallverletzung verlängern                    •	Großeltern und Enkel                                       •	den Umfang
    müssen: Wir übernehmen die zusätzlichen Kosten für                 •	Onkel und Tanten, Nichten und Neffen                       unserer Pflicht zur Leistung hat, müssen wir die Ver-
    Ihre Unterkunft bis zu € 1.000,– je versicherter Person            Stief-, Pflege-, Adoptiv- und Schwieger-Verhältnisse          sicherungs-Leistung erbringen. Dies gilt nicht, wenn Sie
    und Versicherungsfall, wenn Sie oder eine mitreisende              stellen wir gleich.                                           arglistig gehandelt haben.
    Risikoperson behandelt werden müssen.                           b)	Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder Lebensgefährte
4.	Wenn Sie die Reise wegen persönlicher Quarantäne                   und dessen Angehörige.                                    §8 W    as passiert, wenn der Reisepreis höher ist als
    verlängern müssen: Wir übernehmen die zusätzlichen              c)	Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder              die Versicherungs-Summe?
    Kosten für Ihre Unterkunft bis zu € 1.000,– je versicher-          pflegebedürftige Angehörige betreuen.                     Ist Ihre Versicherungs-Summe (versicherter Reisepreis) bei
    ter Person und Versicherungsfall.                               d)	Personen, die gemeinsam mit Ihnen eine Reise ge-         Eintritt des Versicherungsfalles niedriger als Ihr tatsäch-
5.	Wenn Sie Ihrer gebuchten Rundreise vorübergehend                   bucht haben. Außerdem deren Angehörige. Diese             licher Reisepreis, sind Sie unterversichert. Unter Reisepreis
    nicht folgen können: Wir übernehmen Ihre Nachreise-                Regel gilt nur, wenn Sie mit höchstens vier weiteren      verstehen wir die Reisekosten inkl. Vermittlungsentgelt
    kosten zum Wiederanschluss an die Reisegruppe. Wir                 Erwachsenen und fünf Kindern gemeinsam eine               und Visagebühren. Wir ersetzen in diesem Fall den Scha-
    erstatten maximal den Anteil des Reisepreises, der den             Reise gebucht haben.                                      den anteilig in dem Verhältnis der Versicherungs-Summe
    noch nicht genutzten weiteren Reiseleistungen ent-                                                                           zum Reisepreis.
    spricht.                                                    §3 W    as ist bei Versäumen eines Anschluss-Verkehrs-
                                                                       mittels versichert?                                       § 9 Was gilt bei Tarifen mit Selbstbeteiligung?
§2 W   elche Ereignisse sind versichert und wer kann           1.	Wenn Sie wegen der Verspätung von öffentlichen Ver-          Bei diesen Tarifen tragen Sie 20 % des erstattungsfähigen
      sie auslösen?                                                 kehrsmitteln um mehr als zwei Stunden Ihr Anschluss-         Schadens selbst, je Person bzw. Objekt mindestens € 25,–
1.	
   Sie oder eine Risikoperson erkranken unerwartet                  Verkehrsmittel versäumen, erstatten wir die zusätz-          je Schadenfall.
   schwer. Dazu zählen wir auch eine epidemische oder               lichen Kosten der Weiter- bzw. Rückreise, maximal
   pandemische Erkrankung wie COVID-19. Deswegen                    € 1.000,– je versicherter Person und Versicherungsfall.      Reise-Krankenversicherung
   ist Ihnen die planmäßige Durchführung der Reise nicht            Diese muss der Art und Qualität des ursprünglich ge-
                                                                    buchten Verkehrsmittels entsprechen.                         inkl. Kranken-Rücktransport
   zumutbar.                                                                                                                     AVB RKR 20
   a)	Eine Erkrankung ist unerwartet, wenn                    2.	Wir übernehmen unter diesen Voraussetzungen außer-
      •	sie zum ersten Mal nach Antritt der Reise auftritt         dem Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft:
                                                                    maximal € 150,– je versicherter Person und Versiche-         §1 W     as ist bei Erkrankungen oder Unfall-
          oder                                                                                                                           verletzungen während Ihrer Reise im
      •	eine bestehende Erkrankung in den letzten sechs            rungsfall.
                                                                                                                                         Ausland versichert?
          Monaten vor Antritt der Reise nicht behandelt                                                                          1.	Wir erstatten Ihnen die Kosten für medizinisch notwen-
          wurde. Sie verschlechtert sich nach Antritt der       § 4 Was erstatten wir bei einer Naturkatastrophe?
                                                                Wenn Sie wegen einer Naturkatastrophe am Urlaubsort                  dige Heilbehandlungen im Ausland – einschließlich der
          Reise.                                                                                                                     Heilbehandlungen aufgrund einer epidemischen oder
      	Der Schub oder die Verschlechterung einer chro-         (zum Beispiel Lawinen, Erdbeben) die Reise nicht planmä-
                                                                ßig beenden können: Wir übernehmen die notwendigen                   einer pandemischen Erkrankung wie COVID-19. Hierzu
          nischen psychischen Erkrankung ist versichert,                                                                             gehören:
          wenn die letzte Behandlung mindestens drei Jahre      Mehrkosten für Unterkunft, Verpflegung und Rückreise.
                                                                Wir erstatten entsprechend der ursprünglich gebuchten                a)	ambulante Behandlungen durch einen Arzt.
          vor Antritt der Reise erfolgte.                                                                                            b)	stationäre Behandlungen im Krankenhaus ein-
      	Regelmäßige Untersuchungen zur Kontrolle oder           Art und Qualität maximal € 2.000,– je versicherter Person
                                                                und Versicherungsfall.                                                   schließlich unaufschiebbarer Operationen.
                                                                                                                                     c)	ärztlich verordnete Arznei-, Verbands und Heilmittel.
          Vorsorge sind keine Behandlung. Sie haben kei-                                                                             d)	Hilfsmittel bis zu € 500,– je versicherter Person und
          nen Einfluss auf den Versicherungsschutz.             §5 W    ann haben Sie keinen Versicherungsschutz
                                                                       (Besondere Ausschlüsse)?                                          Versicherungsfall.
    b)	Eine Erkrankung ist schwer, wenn                                                                                             e)	Prothesen und Herzschrittmacher, die zum ersten
       •	die gesundheitliche Beeinträchtigung so stark ist,    Sie haben keinen Versicherungsschutz
                                                                1.	bei Suchterkrankung.                                                 Mal notwendig werden.
          dass die Reise nicht wie geplant durchgeführt wer-                                                                         f)	folgende Leistungen durch einen Zahnarzt:
          den kann oder                                         2.	bei Schub einer psychischen Erkrankung, sofern der
                                                                    letzte Schub nicht mindestens drei Jahre zurücklag.                  •	Schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließ-
       •	bei nicht mitreisenden Risikopersonen Ihre Anwe-                                                                                  lich einfach ausgefertigter Zahnfüllungen
          senheit erforderlich ist.                             3.	bei bestehender sonstiger Erkrankung, die das letzte
                                                                    Mal innerhalb der letzten sechs Monate vor Reise-                    •	Reparatur von Zahnprothesen und Provisorien
       	Dies muss vor dem Reiseabbruch ärztlich atte-                                                                                   •	Provisorischer Zahnersatz bei Unfällen
          stiert sein.                                              antritt behandelt wurde. Dies gilt auch dann, wenn sie
                                                                    bei üblichem Verlauf zum Reiseantritt hätte ausgeheilt               Wir erstatten insgesamt bis zu € 250,– je versicherter
2.	Wird eine epidemische oder pandemische Erkrankung                                                                                    Person und Versicherungsfall.
    wie COVID-19 diagnostiziert, leisten wir auch dann,             sein sollen.

                                                                                            -7-
2.	Wir leisten für von der Schulmedizin überwiegend an-        §6 W  ann geben wir eine Kostenübernahme-                      aus diesem Versicherungs-Vertrag besteht gleichrangig
    erkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmetho-                   Erklärung ab?                                              neben der Ihrer GKV. Nehmen Sie uns zuerst in Anspruch,
    den. Dies gilt auch für Arzneimittel. Wir leisten darüber   Wenn Sie stationär behandelt werden müssen, ge-                 werden wir die volle Leistung erbringen. Wir können Ihre
    hinaus für Methoden und Arzneimittel, die angewen-          ben wir nach einer vorläufigen Deckungs-Prüfung eine            GKV auf Ausgleich in Anspruch nehmen, soweit Ihnen da-
    det werden, weil keine schulmedizinischen Methoden          Kostenübernahme-Erklärung bis zu € 15.000,– je ver-             durch kein Nachteil entsteht.
    oder Arzneimittel zur Verfügung stehen.                     sicherter Person und Versicherungsfall ab. Diese erfolgt
3.	Wir übernehmen die Kosten des medizinisch notwendi-         gegenüber dem Krankenhaus. Eine Leistungspflicht er-            § 11 W  as müssen Sie im Schadenfall tun
    gen Kranken-Transports zur Behandlung in das näch-          kennen wir dadurch nicht an.                                           (Besondere Obliegenheiten)?
    ste erreichbare geeignete Krankenhaus und zurück in                                                                         1.	Sie müssen uns kontaktieren
    die Unterkunft. Bei ambulanter Behandlung im Kran-          § 7 Wie helfen wir Ihnen bei Bedarf zusätzlich?                    •	im Falle einer stationären Behandlung.
    kenhaus erstatten wir maximal € 200,– je versicherter       1.	Wenn Sie stationär behandelt werden, übernehmen                 •	vor Zahlung der Kosten einer stationären Behand-
    Person und Versicherungsfall. Diese Einschränkung gilt          wir die Kosten                                                     lung.
    nicht, wenn ein offiziell anerkanntes Rettungsunterneh-         •	für Besuchsfahrten eines Mitreisenden oder                   •	vor Durchführung eines Kranken-Rücktransports.
    men aufgrund eines Notrufs den Transport durchführt.            •	für dessen Unterbringung.                                    In diesen Fällen erstatten wir Ihnen Telefonkosten bis
                                                                    Wir erstatten maximal € 50,– je Tag, begrenzt auf acht          zu € 50,– je Versicherungsfall.
§2 W    as ist bei Schwangerschaft / Geburt während                Tage. Die Begrenzung gilt je Versicherungsfall.             2.	Sie müssen uns Rechnungen im Original einreichen.
       Ihrer Reise im Ausland versichert?                       2.	Wir informieren über                                            Alternativ genügen Zweitschriften eines anderen Ver-
Wir erstatten die Kosten für                                        •	die allgemeine medizinische Versorgung im Reise-             sicherers oder eines Sozialversicherungsträgers. Da-
1.	medizinisch notwendige Behandlungen von unerwar-                   land.                                                        rauf müssen die erhaltenen Leistungen im Original
    teten Komplikationen der Schwangerschaft.                       •	einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt.                bestätigt sein.
2.	den unaufschiebbaren Abbruch einer Schwanger-                   •	ein Krankenhaus mit einem nach unserer Kenntnis
    schaft. Dies gilt nur, wenn er medizinisch indiziert ist.          hohen medizinischen Standard.                            § 12 W  as passiert, wenn Sie eine Pflicht
3.	Entbindung von Fehlgeburten und Frühgeburten bis                •	besondere Risiken von Infektionen.                              (Obliegenheit) verletzen?
    zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche.                         •	notwendige Impfungen.                                    1.	Verletzen Sie eine Pflicht vorsätzlich, können wir die
4.	medizinisch notwendige Heilbehandlungen für das                 •	geeignete Reiseziele bei bestimmten Krankheiten.             Versicherungs-Leistung verweigern. Verletzen Sie eine
    frühgeborene Kind.                                          3.	Medizinischer Dolmetscher-Service: Wir erklären Diag-           Pflicht grob fahrlässig, können wir die Leistung in dem
                                                                    nosen und andere medizinische Begriffe.                         Umfang kürzen, welcher der Schwere Ihres Verschul-
§3 W    as ist bei Erkrankung oder Unfallverletzung            4.	Sie benötigen ein Medikament, das in Ihrem Reiseland            dens entspricht. Sie müssen beweisen, dass Sie nicht
       während Ihrer Reise im In- und Ausland ver-                  nicht verfügbar ist: Wir recherchieren, welches Ersatz-         grob fahrlässig gehandelt haben.
       sichert?                                                     medikament vor Ort zur Verfügung steht.                     2.	Wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Pflicht
1.	Wir organisieren den medizinisch sinnvollen und ver-                                                                            keinen Einfluss auf
    tretbaren Kranken-Rücktransport                             § 8 I n welchen Fällen leisten wir nicht                           •	die Feststellung oder
    •	in das Ihrem Wohnort nächstgelegene geeignete                   (Besondere Ausschlüsse)?                                     •	den Umfang
       Krankenhaus oder                                         Kein Versicherungsschutz besteht für:                               unserer Pflicht zur Leistung hat, müssen wir die Ver-
    •	an Ihren Wohnort                                         1.	Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete                sicherungs-Leistung erbringen. Dies gilt nicht, wenn Sie
    und übernehmen hierfür die Kosten. Zusätzlich orga-             Maßnahmen,                                                      arglistig gehandelt haben.
    nisieren wir die Rückholung Ihres Gepäcks und über-             •	bei denen Ihnen vor Beginn des versicherten Zeit-
    nehmen hierfür die Kosten bis zu € 500,– je versicherter           raums bekannt war, dass sie notwendig sind oder          Reisegepäck-Versicherung
    Person und Versicherungsfall.                                   •	mit denen Sie nach den Ihnen bekannten Umstän-           AVB RGK 20
2.	Wir organisieren für mitreisende Kinder unter 18                   den rechnen mussten oder
    Jahren:                                                         •	die ein Anlass für die Reise sind.                       § 1 Was ist versichert?
    •	die Betreuung vor Ort und                                    Reisen Sie aufgrund eines familiären Todesfalls, entfal-    Wir versichern Ihr Reisegepäck. Dazu gehören neben
    •	die Rückreise,                                               len diese Ausschlüsse.                                      Ihrem persönlichen Reisebedarf auch Geschenke und An-
    wenn Sie diese wegen Krankheit, schwerer Unfall-            2.	Akupunktur-, Massage- und Wellness-Behandlungen,            denken.
    verletzung oder Tod nicht mehr betreuen können. Die             Fango, Lymphdrainage.
    dadurch entstehenden Kosten übernehmen wir.                 3.	Behandlungen aufgrund Missbrauchs von Alkohol,              § 2 In welchen Fällen besteht Versicherungsschutz?
3.	Wenn ein mitversichertes Kind unter 18 Jahre stationär          Drogen oder Medikamenten.                                   1. Mitgeführtes Reisegepäck
    behandelt werden muss, erstatten wir die Kosten für die     4.	Behandlung von Alkohol-, Drogen- und anderen Sucht-              Wenn das von Ihnen mitgeführte Reisegepäck durch
    Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus.               krankheiten.                                                     •	vorsätzliche Straftat durch Dritte,
4.	Wir übernehmen die Kosten der Beförderung einer             5.	Folgen aus versuchtem Suizid.                                    •	Unfall des Transportmittels,
    Ihnen nahestehenden Person zu Ihnen und zurück zu           6.	Behandlung oder Unterbringung aufgrund von Pflege-               •	Feuer, Elementar-Ereignis einschließlich Sturm (ab
    deren Wohnort. Das gilt, wenn Sie                               bedürftigkeit oder Verwahrung.                                       Windstärke 8)
    •	voraussichtlich mehr als zehn Tage stationär behan-      7.	Psychoanalytische und psychotherapeutische Behand-               abhandenkommt oder beschädigt wird, leisten wir
       delt werden müssen oder                                      lung sowie Hypnose.                                              Entschädigung.
    •	lebensbedrohlich erkranken.                              8.	Behandlungen von Verletzungen, die Sie während der          2.	Aufgegebenes Reisegepäck
5.	Sie erleiden einen Unfall. Sie müssen deshalb gesucht,          aktiven Teilnahme an Sportwettkämpfen oder beim                  Wenn Sie Ihr Reisegepäck bei
    gerettet oder geborgen werden. In diesem Fall erstat-           Training dafür erleiden. Dies gilt, wenn mit der Teilnah-        •	einem Beförderungs-Unternehmen,
    ten wir Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu              me Einkünfte jeglicher Art erzielt werden sollen (zum            •	einem Beherbergungs-Betrieb oder
    € 7.000,– je versicherter Person und Versicherungsfall.         Beispiel Preisgelder).                                           •	einer Gepäck-Aufbewahrung
6.	Werden die Kosten der versicherten stationären Heil-        9.	Behandlungen durch Ehepartner, Lebenspartner,                    aufgeben, gilt: Wir leisten Entschädigung, wenn es dort
    behandlung von einem Dritten erstattet, bezahlen wir            Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten wer-                beschädigt wird oder abhandenkommt.
    ein Krankenhaus-Tagegeld von € 50,– je versicherter             den im versicherten Rahmen erstattet.                       3.	Verspätetes Reisegepäck
    Person und Versicherungsfall bis maximal 45 Tage.                                                                                Wenn Ihr aufgegebenes Reisegepäck erst sechs Stun-
                                                                § 9 In welchen Fällen kürzen wir unsere Leistung?                    den nach Ihnen am Reiseziel ankommt, erstatten wir je
§4 W    elche Leistung erbringen wir im Todesfall im           1.	Wir können unsere Leistung auf einen angemessenen                Versicherungsfall insgesamt maximal € 150,– je Einzel-
       In- und Ausland?                                             Betrag kürzen, wenn                                              personen-Tarif für
1.	Sofern Sie während Ihrer Reise versterben, organisieren         •	eine Heilbehandlung,                                          •	notwendige Ersatzkäufe zur Fortsetzung der Reise
    wir auf Wunsch Ihrer Angehörigen Ihre Überführung.              •	eine sonstige Maßnahme oder                                       und
    Wir übernehmen hierfür die unmittelbaren Kosten.                •	die Art des Rücktransports                                    •	Kosten zur Wiedererlangung Ihres Reisegepäcks.
2.	Alternativ organisieren wir                                     das medizinisch notwendige Maß übersteigt. Diese Ein-
    •	die Bestattung vor Ort sowie                                 schränkung gilt im Falle des Rücktransports nicht, wenn     § 3 Was ist nicht versichert (Besondere Ausschlüsse)?
    •	An- und Abreise einer Person zur Bestattung.                 wir diesen organisiert haben.                               1.	Nicht versichert sind:
    Wir übernehmen dafür die unmittelbaren Kosten               2.	Die berechneten Honorare und Gebühren dürfen den                •	Geld und Wertpapiere
    insgesamt bis zur Höhe der Überführungs-Kosten.                 in dem betreffenden Land allgemein üblichen und an-             •	Fahrkarten und Dokumente aller Art, Ausnahme:
3.	Zusätzlich organisieren wir die Rückholung Ihres                gemessenen Umfang nicht übersteigen. Andernfalls                   amtliche Ausweise und Visa
    Gepäcks und übernehmen hierfür die Kosten bis zu                können wir die Erstattung auf landesübliche Sätze               •	motorgetriebene Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge
    € 500,– je versicherter Person und Versicherungsfall.           kürzen.                                                            samt Zubehör

§ 5 Welche Länder gelten als Ausland?                          § 10 W as gilt, wenn Sie bei einer gesetzlichen Kran-              •	Jagd- und Sportwaffen samt Zubehör
Als Ausland gelten alle Länder, in denen Sie                          kenversicherung (GKV) versichert sind?                        •	Vermögensfolgeschäden
•	keinen ständigen Wohnsitz haben oder                         Wenn Sie bei einer GKV versichert sind, haben Sie unter         2.	Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch:
•	sich nicht regelmäßig länger als drei Monate im Jahr         bestimmten Umständen (insbesondere abhängig davon,                  •	Vergessen
   aufhalten. Regelmäßig ist, wenn Sie sich mindestens          ob Sie in ein Land der EU, ein Land mit einschlägigem               •	Verlieren
   das dritte Mal innerhalb von drei Jahren für mindestens      Sozialversicherungsabkommen oder ein Land ohne ein                  Dies gilt auch für Fundunterschlagung, wenn Ihr ver-
   drei Monate in diesem Land aufhalten.                        solches Abkommen reisen) Ansprüche gegen diese, wenn                gessenes oder verlorenes Reisegepäck nicht zurück
                                                                Sie im Ausland eine medizinisch notwendige Heilbehand-              gegeben wird.
                                                                lung in Anspruch nehmen müssen. Unsere Leistungspflicht

                                                                                            -8-
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