Mastercard Business Versicherungsbedingungen - OLB
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
VERSICHERUNGSBESTÄTIGUNG für Inhaber einer gültigen Mastercard Business der Oldenburgische Landesbank AG IHRE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK IHR KONTAKT ZU UNS REISESCHUTZ-PAKET A - L E IS T Fragen zu Ihren Unser Service-Team informiert Sie gern: • Reiserücktritt-Versicherung Mo – Fr 08.30 – 19.00 Uhr und Sa 09.00 – 14.00 Uhr ORON UN Versicherungs-Summe: € 5.000,– je Schadenfall und Jahr Versicherungs- GEN . • Reise-Assistance Leistungen Telefon: +49.89.6 24 24-449 TC N E U MI Für Sicherheit, Mobilität, Geld und Behörden, Haus und Familie Telefax: +49.89.6 24 24-244 • Reiseabbruch-Versicherung E-Mail: service-reise@allianz.com Versicherungs-Summe: € 5.000,– je Schadenfall und Jahr www.allianz-reiseversicherung.de • Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport Stornoberatung Die Stornoberatung ist in Ihrer Versicherung enthalten. Inkl. Gesundheits-Assistance Erfahrene Mediziner beraten Sie, ob Sie im Krankheitsfall • Reisegepäck-Versicherung sofort stornieren müssen oder ob noch abgewartet wer- Versicherungs-Summe: € 3.000,– je Schadenfall und Jahr den kann. Das Risiko von eventuell höheren Stornokosten übernehmen wir. • Reiseunfall-Versicherung Versicherungs-Summen: je Person bis zu € 30.000,– bei Invalidität, € 10.000,– bei Tod Telefon: +49.89.6 24 24-569 • Flug- und Gepäckverspätungs-Versicherung E-Mail: medizin@allianz.com • Autoschutzbrief-Versicherung • CDW-Selbstbeteiligungs-Ausschluss PKW Gilt nur für PKW Hilfe im Notfall Bei Notfällen sind wir für Sie da. Unser 24-Stunden- Notfall-Service bietet Ihnen rund um die Uhr schnelle Versicherungs-Summe: € 3.000,– je Person je Anmietzeitraum und fachkundige Hilfe weltweit. • Zusatzhaftpflicht-Versicherung für das Fahren von Miet- wagen im Ausland Halten Sie bitte folgende Informationen bereit: Deckungssumme weltweit inkl. USA / Kanada: € 2.000.000,- je Schadenereignis inkl. • die genaue Anschrift und Telefonnummer aller Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr der geltend gemachten Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes Ansprüche; Versicherungsschutz gilt subsidiär zur jeweiligen nationalen gesetzlichen • die Namen Ihrer Ansprechpartner Mindest-Deckungssumme und sonstigen für das Kfz-Haftpflichtrisiko des Mietwagens (z. B. Arzt, Krankenhaus, Polizei) bestehenden Versicherungen • eine genaue Beschreibung des Sachverhalts • alle weiteren notwendigen Angaben Mietwagen-Rechtschutz-Versicherung (z. B. Reisebeginn / -ende, Veranstalter, Versicherungs-Summe: €55.000,– je Schadenfall Versicherungsschein-Nummer) Telefon: +49.89.6 24 24-569 E-Mail: notfall-reise@allianz.com Schadenmeldung Ganz einfach und schnell online unter www.allianz-reiseversicherung.de/ schadenmeldung (alternativ auch per Post an unsere Schadenabteilung) WELTWEIT GESUND UND SICHER REISEN 24-Stunden Notfall-Nummer / Please contact in case of emergency: Tel +49.89.6 24 24-569 Bitte Kreditkarten-Nr. eintragen: _______________________________ -1-
ANSCHRIFT DER VERSICHERER Wer ist der Risikoträger der einzelnen Versicherungen? Nachfolgend erfahren Sie, mit welcher Gesellschaft als Risikoträger die Oldenburgische Landesbank AG als Versiche- rungsnehmer für Sie als versicherte Person die einzelnen Versicherungsverträge abgeschlossen hat. Risikoträger der Reiserücktritt-Versicherung, Reiseabbruch-Versicherung, Reise- Risikoträger der Mietwagen-Rechtschutz-Versicherung und Zusatzhaftpflicht-Versi- Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport und Gesundheits-Assistance, cherung für das Fahren von Mietwagen im Ausland: Reisegepäck-Versicherung, Reiseunfall-Versicherung, Auoschutzbrief-Versicherung und CDW-Selbstbeteiligungs-Ausschluss PKW: AWP P&C S.A. Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft Niederlassung für Deutschland Königinstr. 28 Bahnhofstraße 16 D - 80802 München D - 85609 Aschheim (bei München) Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Klaus-Peter Röhler Hauptbevollmächtigter: Jacob Fuest Vorstandsvorsitzender: Frank Sommerfeld Registergericht: München HRB 4605 USt.-IdNr.: DE 129274528 Sitz der Gesellschaft: München Registergericht: München HRB 75727 AWP P&C S.A. USt.-IdNr.: DE 811 150 709; Aktiengesellschaft französischen Rechts Versicherungsbeiträge sind umsatzsteuerfrei. Sitz der Gesellschaft: Saint-Ouen (Frankreich) Handelsregister: R.C.S. Bobigny 519 490 080 Vorstandsvorsitzende: Sirma Boshnakova -2-
BESCHWERDE UND ANWENDBARES RECHT Beschwerde-Möglichkeiten Sie können sich mit Ihrer Beschwerde zu allen Versiche- Anwendbares Recht Unser Ziel ist es, erstklassige Leistungen zu bieten. Ebenso rungen (mit Ausnahme der Reise-Krankenversicherung) Das Vertrags-Verhältnis unterliegt deutschem Recht, so- ist es uns wichtig, auf Ihre Anliegen einzugehen. Sollten auch an den Versicherungsombudsmann wenden: weit internationales Recht nicht entgegensteht. Klagen Sie einmal mit unseren Produkten oder unserem Service Versicherungsombudsmann e. V., aus dem Versicherungs-Vertrag können vom Versiche- nicht zufrieden sein, teilen Sie uns dies bitte direkt mit. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, rungs-Nehmer oder der versicherten Person bei dem Telefon 0800.3 69 60 00, Fax 0800.3 69 90 00, Gericht des Geschäftssitzes oder der Niederlassung des Sie können uns Ihre Beschwerden zu Vertrags- oder Schaden- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de. Versicherers erhoben werden. Ist der Versicherungs- fragen auf jedem Kommunikationsweg zukommen lassen: Weitere Informationen finden Sie unter: Nehmer oder die versicherte Person eine natürliche telefonisch unter +49.89.6 24 24-460, www.versicherungsombudsmann.de. Person, so können Klagen auch vor dem Gericht erho- per E-Mail an beschwerde-reise@allianz.com bzw. ben werden, in dessen Bezirk der Versicherungs-Nehmer per Post an AWP P&C S.A., Beschwerdemanagement, Für Beschwerden aus allen Versicherungs-Sparten können oder die versicherte Person zur Zeit der Klageerhebung Bahnhofstraße 16, D - 85609 Aschheim (bei München). Sie sich ferner an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden: seinen Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, seinen Mehr Informationen zu unserem Beschwerdeprozess finden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sie unter www.allianz-reiseversicherung.de/beschwerde. Graurheindorfer Straße 108, D - 53117 Bonn (www.bafin.de). WICHTIGE HINWEISE FÜR DEN SCHADENFALL Was müssen Sie in jedem Schadenfall tun? • den Schadennachweis, z. B. ärztliches Attest vom Arzt Was müssen Sie bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Sie müssen den Schaden möglichst gering halten und am Urlaubsort (mit Geburtsdatum, Krankheits- und Reisefahrzeuges / Fahrrades tun? beweisen. Sichern Sie deshalb bitte in jedem Fall geeig- Behandlungsbeginn und Befund) oder polizeiliche Benachrichtigen Sie bitte unverzüglich unsere Notfall- nete Nachweise zum Schadeneintritt (z. B. Schadenbestä- Bestätigung eines Unglücksfalls und dergleichen Assistance. Diese wird im Versicherungsfall alles Nötige tigung, Attest) und zum Umfang des Schadens (z. B. Rech- in die Wege leiten und Sie über die weiteren Schritte nungen, Belege). Sie können Ihren Schaden schnell und Wie verhalten Sie sich bei Krankheit, Verletzung oder informieren. bequem online unter www.allianz-reiseversicherung.de/ anderen Notfällen während der Reise? Für die Erstattung Ihrer auf der Reise verauslagten Kosten schadenmeldung melden. Wenden Sie sich bei schweren Verletzungen oder Krank- reichen Sie bitte Original-Rechnungen ein. heiten, besonders vor Klinikaufenthalten, bitte unverzüg- Was müssen Sie tun, wenn fraglich ist, ob Sie Ihre lich an unsere Notfall-Assistance, damit die angemessene Was müssen Sie bei Übergabe des Fahrzeuges sowie Reise antreten können? Behandlung bzw. der Rücktransport sichergestellt werden im Schadenfall bei der Versicherung zum CDW-Selbst- Ist die Teilnahme an einer Reise durch ein versichertes kann. Für die Erstattung Ihrer auf der Reise verauslagten beteiligungs-Ausschluss beachten? Ereignis unzumutbar bzw. unmöglich: Sie müssen die Rei- Kosten reichen Sie bitte Original-Rechnungen und / oder Untersuchen Sie das Mietfahrzeug bei Übernahme auf se unverzüglich stornieren und uns unterrichten. -Rezepte ein. vorbestehende Schäden und achten Sie darauf, dass die- ACHTUNG: Tritt die erhoffte Heilung oder Besserung bei Wichtig: Aus den Rechnungen müssen der Name der be- se ausreichend dokumentiert werden. einer schweren Krankheit oder Unfallverletzung nicht ein handelten Person, die Bezeichnung der Erkrankung, die Diebstahl und andere Straftaten sowie Unfälle im und Sie stornieren deshalb die Reise zu einem späteren Behandlungsdaten und die einzelnen ärztlichen Leistun- Straßenverkehr zeigen Sie bitte unverzüglich dem Fahr- Zeitpunkt doch noch, gilt: Wir ersetzen nicht die höheren gen mit den entsprechenden Kosten hervorgehen. Rezepte zeugvermieter sowie der nächsten Polizei-Dienststelle an. Stornokosten, die durch die verspätete Stornierung ent- müssen Angaben über die verordneten Medikamente, die Lassen Sie sich eine Durchschrift des Polizei-Protokolls, stehen. Kontaktieren Sie uns bitte immer – unabhängig Preise und den Stempel der Apotheke enthalten. gegebenenfalls samt dem polizeilichen Unfall-Protokoll, von der Einschätzung Ihres Arztes zu den Aussichten geben oder zumindest eine Bestätigung, dass Sie Anzeige auf Genesung: Wenden Sie sich unverzüglich nach Ein- Woran müssen Sie denken, wenn Ihr Gepäck beschä- erstattet haben. tritt der Erkrankung oder Unfallverletzung an unsere digt oder gestohlen wird? Im Schadenfall reichen Sie uns bitte folgende Belege ein: Stornoberatung. Folgen Sie unserer Empfehlung, ob und Wenn Ihr Gepäck beim Transport beschädigt wird oder • den vollständigen Mietvertrag bzw. die Buchungs- wann die Reise zu stornieren ist, wird die Versicherungs- abhandenkommt, melden Sie dies bitte unverzüglich dem Bestätigung Leistung nicht gekürzt. verantwortlichen Unternehmen. Stellen Sie den Schaden • für den CDW-Selbstbeteiligungs-Ausschluss: den Ab- erst später (etwa beim Auspacken) fest, müssen Sie dies rechnungsbescheid des Fahrzeugvermieters über Wir ersetzen Ihnen im Versicherungsfall die vertraglich innerhalb von sieben Tagen nach der Annahme schriftlich die Selbstbeteiligung mit Nachweis über die Höhe des geschuldeten Stornokosten abzüglich der vereinbarten nachmelden. Schadens (Kostenvoranschlag / Reparaturrechnung) Selbstbeteiligung. Dazu benötigen wir Wichtig: Fluggesellschaften und Bahnen stellen Scha- • Ihre eigene Schadenschilderung und / oder die • die Reisebestätigung mit Angabe der gebuchten denbestätigungen aus, die Sie bei uns einreichen müssen. Bescheinigung über die Anzeige bei der Polizei, Leistungen, der Reiseteilnehmer und des Reisepreises, Bei Schäden, die Sie am Urlaubsort feststellen, hilft Ihnen sofern vorhanden • den Versicherungs-Nachweis, ggf. die Reiseleitung, eine schriftliche Bestätigung der • Übernahme- und Rückgabe-Protokolle • die Stornokostenrechnung sowie den Zahlungsnach- Schadenmeldung zu erhalten. weis (bei Stornierung einer Ferienwohnung oder eines Bei Diebstahl und anderen Straftaten erstatten Sie Worauf müssen Sie achten, wenn Sie aus der Mietwa- anderen Objektes eine Bestätigung des Vermieters, bitte unverzüglich eine Anzeige bei der nächsten Polizei- gen-Rechtsschutz-Versicherung rechtliche Hilfe in An- dass keine Weitervermietung möglich war), Dienststelle. Lassen Sie sich eine Durchschrift des Polizei- spruch nehmen möchten? • den Schadennachweis: Protokolls geben oder zumindest eine Bestätigung, dass Wenn Ihnen ein Rechtsstreit droht oder feststeht, dass Sie – bei Erkrankung, Unfallverletzung, Impfunverträglich- Sie Anzeige erstattet haben. Ihre Interessen gerichtlich verfolgen wol-len bzw. müssen, keit oder Schwangerschaft ein ärztliches Attest (mit melden Sie sich bitte unverzüglich ausschließlich bei AGA Geburtsdatum, Krankheits- und Behandlungsbeginn Woran müssen Sie bei Ansprüchen aus der Reiseunfall- International S.A. unter der genannten Anschrift. In Not- und Befund). Einen Vordruck für ein ärztliches Attest Versicherung oder Zusatzhaftpflicht-Haftpflicht-Ver- fällen wenden Sie sich bitte an die oben genannte Notfall- können Sie bei uns anfordern. Ggf. benötigen wir sicherung für das Fahren von Mietwagen im Ausland Servicenummer der Assistance. Diese leitet Ihr Anliegen auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung denken? umgehend an die zuständige Schadenabtei-lung weiter. – bei Tod eine Sterbeurkunde Notieren Sie sich bitte Namen und Anschriften von Bei der Meldung bitten wir Sie folgendes zu beachten: – bei Verlust des Arbeitsplatzes das Kündigungsschrei- Zeugen, die das Schadenereignis beobachtet haben. • Schildern Sie Umstände und Hergang des Rechtsstreits ben des Arbeitgebers mit Angabe der Kündigungs- Lassen Sie sich eine Kopie des Polizei-Protokolls aus- genau und wahrheitsgetreu. gründe usw. händigen, falls die Polizei zu Ermittlungen eingeschal- • Geben Sie auf jeden Fall eigenes Fehlverhalten offen tet wurde. Informieren Sie uns und reichen Sie diese zu. Was müssen Sie beachten, wenn Sie Ihre Reise nicht Unterlagen und Informationen mit Ihrer Schadenmeldung • Stimmen Sie Ihr Vorgehen mit den Experten des Allianz planmäßig beenden können? ein. Rechtsschutz-Services ab. Wenn Sie die Reise wegen eines versicherten Ereignisses • Versäumen Sie keine Rechtsmittelfristen. Die Verant- ungeplant beenden oder unterbrechen, dann reichen Sie Was müssen Sie tun, wenn Ihnen Kosten wegen der wortung für das Einhalten dieser Fristen liegt allein bei zur Erstattung von Kosten bitte folgende Unterlagen ein: Verspätung des Fluges entstehen? Ihnen. • die Reisebestätigung mit Angabe der gebuchten Holen Sie von der Fluggesellschaft eine entsprechende Leistungen, der Reiseteilnehmer und des Reisepreises Bestätigung ein. Reichen Sie uns diese mit Ihrer Schaden- • den Versicherungs-Nachweis meldung und den entsprechenden Kostenbelegen ein. • Belege über zusätzliche Rückreisekosten und eine Abrechnung des Reiseveranstalters über die nicht ge- nutzten Leistungen -3-
IHRE VERTRAGSDATEN Die Vertragsdaten beziehen sich auf die Versicherungsbedingungen. Zusammen mit den Versicherungsbedingungen legen sie den genauen Versicherungsumfang fest. Versicherungsnehmer • Oldenburgische Landesbank AG Wer ist versichert? (Allgemeine Bestimmungen § 1) • Berechtiger Inhaber einer gültigen Mastercard Business Kreditkarte (im Folgenden Kreditkarte genannt) Welchen Geltungsbereich hat die Versicherung? • Für alle Versicherungen gilt: Versicherungsschutz gilt für alle geschäftlich veranlassten Reisen ab ( Allgemeine Bestimmungen § 2) einer Entfernung von 50 km vom Wohn-/Arbeitsort oder wenn die geschäftlich veranlasste Reise eine Übernachtung außerhalb des Wohn-/Arbeitsortes beinhaltet. • Im Rahmen der Reisegepäck-Versicherung, Reiserücktritt-Versicherung, Reiseabbruch-Versiche- rung, Kranken-Rücktransport, Gesundheits-Assistance, Reise-Assistance, Flug- und Gepäckver- spätungs-Versicherung, Reiseunfall-Versicherung besteht Versicherungsschutz weltweit im In- und Ausland innerhalb eines Zeitraums von maximal 45 Tagen ab Reisebeginn. • Im Rahmen der Reise-Krankenversicherung besteht Versicherungsschutz weltweit im Ausland in- nerhalb eines Zeitraums von maximal 45 Tagen ab Reisebeginn. Als Ausland gilt nicht das Land, in dem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat oder in denen sie sich regelmäßig länger als drei Monate im Jahr aufhält. • Im Rahmen der Autoschutzbrief-Versicherung besteht Versicherungsschutz für Reisen im Inland und europäischen Ausland innerhalb eines Zeitraums von maximal 45 Tagen ab Reisebeginn. • Im Rahmen der Selbstbeteiligungs-Ausschluss-Versicherung besteht Versicherungsschutz für maxi- mal 93 Tage pro Anmietung im In- und Ausland. • Im Rahmen der Zusatzhaftpflicht-Versicherung für das Fahren von Mietwagen besteht Versiche- rungsschutz für maximal 93 Tage pro Anmietung nur im Ausland. • Im Rahmen der Mietwagen-Rechtschutz-Versicherung besteht Versicherungsschutz für maximal 93 Tage pro Anmietung im In- und Ausland. Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? • Die Reiserücktritt-Versicherung gilt nur für Reisebuchungen ab Beginn des Versicherungsschutzes (Allgemeine Bestimmungen § 3) (Tag der Annahme des Kreditkartenvertrages durch die Oldenburgische Landesbank AG). Die übrigen Versicherungen gelten für Reisen innerhalb des versicherten Zeitraums (Beginn: Tag der Annahme des Kreditkartenvertrages durch die Oldenburgische Landesbank AG, Ende: Wirksam- werden der Kündigung des Kreditkartenvertrages). Erfordernis des Karteneinsatzes (Allgemeine Bestimmungen § 4) • Der Versicherungsschutz gilt unabhängig vom Einsatz der Kreditkarte als Zahlungsmittel für die geschäftlich veranlasste Reise. Werden zwei oder mehrere Kreditkartenverträge abgeschlossen, so können die Versicherungsleistungen jeweils nur einmal in Anspruch genommen werden. Besondere Obliegenheiten (Allgemeine Bestimmungen § 6, Nr.1) • Die versicherte Person ist verpflichtet, den geschäftlich veranlassten Charakter der Reise nachzu- weisen. Reiserücktritt-Versicherung • Versicherungssumme (§ 1): max. € 5.000,– pro Schadenfall und -jahr Reiseabbruch-Versicherung • Versicherungssumme (§ 1): max. € 5.000,– pro Schadenfall und -jahr Reisegepäck-Versicherung • Versicherungssumme (§ 5): bis zu € 3.000,– pro Schadenfall und -jahr Reiseunfall-Versicherung • Versicherungssumme für den Todesfall (§ 2): € 10.000,– • Versicherungssumme für den Invaliditätsfall (§ 3): Bis zu € 30.000,– Flug- und Gepäckverspätungs-Versicherung • Abweichend von § 2, Nr. 2 gilt: Kostenerstattung für Verpflegung und Hotelübernachtungen bei Flug-Verspätung von mehr als 4 Stunden bis zu € 250,– je Verspätung • Abweichend von § 2, Nr. 3 gilt: Kostenerstattung für notwendige Ersatzkäufe bei Gepäck-Verspä- tungen von mehr als sechs Stunden bis zu € 250,–.; bei Gepäck-Verspätungen von mehr als 48 Stunden bis zu € 500,– je Verspätung CDW-Selbstbeteiligungs-Ausschluss PKW • Versicherungssumme (§ 1 Nr. 3): max. € 3.000,– je Mietfahrzeugbuchung Zusatzhaftpflicht-Versicherung für das Fahren von Mietwagen im Ausland • Versicherungssumme (§ 1): € 2.000.000,– je Schadenfall inkl. aller Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr der geltend gemachten Ansprüche; Versicherungsschutz gilt subsidiär zur jeweiligen nationalen gesetzlichen Mindest-Deckungssumme und sonstigen für das Kfz-Haft- pflichtrisiko des Mietwagens bestehenden Versicherungen Mietwagen-Rechtschutz-Versicherung • Versicherungssumme (§ 3, Nr. 8 RS): € 55.000,– • Kautionsdarlehen (§ 3, Nr. 10 RS): € 30.000,– -4-
VERSICHERUNGS-BEDINGUNGEN DER AWP P&C S.A., NIEDERLASSUNG FÜR DEUTSCHLAND Allgemeine Bestimmungen Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanz- • München oder AVB AB 20 KI Sanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten • Ort Ihres Wohnsitzes in Deutschland zum Zeitpunkt Staaten von Amerika erlassen werden, sofern diesen der Klageerhebung Die nachstehenden Bedingungen unter §§ 1 bis 12 gelten keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften 2. Wenn wir Ansprüche gegen Sie gerichtlich geltend für alle vom Versicherungsnehmer herausgegebenen Kre- entgegenstehen. machen wollen, ist der Gerichtsstand an dem Ort Ihres ditkarten. Die Prämie für diese Versicherungen wird vom Wohnsitzes in Deutschland zum Zeitpunkt der Klage- Versicherungsnehmer gezahlt. §6 W elche Pflichten haben Sie im Schadenfall erhebung. (Allgemeine Obliegenheiten)? 3. Es gilt deutsches Recht, soweit nach internationalem § 1 Wer ist versichert? 1. Sie müssen den Schaden: Recht zulässig. Versicherte Personen sind die in den Vertragsdaten ge- • möglichst gering halten und unnötige Kosten ver- nannten Personen oder der dort beschriebene Personen- meiden Reiserücktritt-Versicherung kreis. Die Wahrnehmung der Rechte aus dem Versiche- • unverzüglich bei uns anzeigen AVB RR-OT 20 rungsvertag steht der versicherten Person direkt zu. • beschreiben und nachweisen (Ereignis und Umfang). Dafür müssen Sie uns wahrheitsgemäß jede Aus- § 1 Was ist versichert, wenn Sie stornieren? § 2 Welchen Geltungsbereich hat die Versicherung? kunft geben, die nötig ist, um den Sachverhalt zu Wenn Sie Ihre Reise stornieren müssen, ersetzen wir Der Geltungsbereich der einzelnen Versicherungssparten klären, und uns ermöglichen, Ursache und Höhe des 1. Ihre vertraglich geschuldeten Stornokosten. ist in den Vertragsdaten festgelegt. geltend gemachten Anspruchs zu prüfen 2. das Vermittlungs-Entgelt bis zu € 150,– je versicher- • durch Rechnungen und Belege im Original nachwei- ter Person und Versicherungsfall, falls Sie dieses bei § 3 Wann beginnt und wann endet die Versicherung? sen Buchung der Reise vereinbart haben. Sofern in den Vertragsdaten nicht abweichend vereinbart, 2. Damit wir unsere Leistungspflicht und den Leistungs- 3. die Gebühren zur Erteilung eines Visums bis zu einem beginnt der Versicherungsschutz für die versicherte Per- umfang beurteilen können, müssen Sie außerdem Ihre Betrag von € 100,– je versicherter Person und Versiche- son am Tag der Annahme des Kreditkartenvertrags durch Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, soweit dies rungsfall. Die visaausgebende Stelle muss das Visum den Versicherungsnehmer und endet mit dem Wirksam- nötig ist. erteilt haben. werden der Kündigung des Kreditkartenvertrages. Wenn Sie die Entbindung von der Schweigepflicht nicht erteilen und uns auch nicht auf andere Weise eine §2 W as ist versichert, wenn Sie nicht stornieren § 4 I st der Einsatz der Kreditkarte als Zahlungsmittel Prüfung ermöglichen, müssen wir keine Versicherungs- möchten? Voraussetzung für den Versicherungsschutz? Leistungen erbringen. Sie möchten Ihre Reise nicht stornieren, obwohl ein ver- Es gelten die in den Vertragsdaten genannten Rege- sichertes Ereignis vorliegt: Wir erbringen alternativ fol- lungen. §7 W as passiert, wenn Sie eine Pflicht gende Leistungen insgesamt bis zur Höhe der Kosten, die (Obliegenheit) verletzen? wir bei einer unverzüglichen Stornierung ersetzt hätten. §5 W ann haben Sie keinen Versicherungsschutz 1. Verletzen Sie eine Pflicht vorsätzlich, können wir die 1. Umbuchung (Allgemeine Ausschlüsse)? Versicherungs-Leistung verweigern. Verletzen Sie eine a) Wenn Sie Ihre Reise wegen eines versicherten Er- 1. Sie haben keinen Versicherungsschutz für Schäden, die Pflicht grob fahrlässig, können wir die Leistung in dem eignisses umbuchen, erstatten wir die zusätzlichen entstehen durch: Umfang kürzen, welcher der Schwere Ihres Verschul- Kosten. a) Epidemien, Pandemien, sofern in den Besonderen dens entspricht. Sie müssen beweisen, dass Sie nicht b) Wenn Sie Ihre Reise aus einem anderen unvorher- Bestimmungen der Reiserücktritt-Versicherung, grob fahrlässig gehandelt haben. sehbaren Grund umbuchen, erstatten wir Umbu- der Reiseabbruch-Versicherung sowie der Reise- 2. Wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Pflicht chungs-Gebühren bis zu € 50,– je versicherter Person Krankenversicherung nicht ausdrücklich als mitver- keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang und Versicherungsfall, bei Objektbuchungen bis zu sichert genannt unserer Leistungspflicht hat, müssen wir die Versiche- € 50,– je Objekt. Voraussetzung ist: Sie buchen bis zu • Eine Epidemie ist eine ansteckende Krankheit, rungs-Leistung erbringen. Dies gilt nicht, wenn Sie arg- 42 Tage vor Reiseantritt um. die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) listig gehandelt haben. 2. Verspäteter Reiseantritt oder einer offiziellen Regierungsbehörde in Ihrem a) Wenn Sie die Reise verspätet antreten, erstatten wir Wohnsitzland oder an Ihrem Reiseziel als Epide- §8 W ann verjährt Ihr Anspruch auf Leistung aus dem Ihre zusätzlichen Kosten der Anreise. Sie muss der Art mie eingestuft wurde. Versicherungs-Vertrag? und Qualität des ursprünglich gebuchten Verkehrs- • Eine Pandemie ist eine Epidemie, die von der Welt- Ihr Anspruch auf unsere Versicherungs-Leistung verjährt in mittels entsprechen. gesundheitsorganisation (WHO) oder einer offi- drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des b) Können Sie Reiseleistungen nicht nutzen, erstatten ziellen Regierungsbehörde in Ihrem Wohnsitzland Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie die wir zusätzlich den anteiligen Reisepreis. Dies gilt oder an Ihrem Reiseziel als Pandemie eingestuft Umstände, die den Anspruch begründen, kannten oder nicht für die Kosten der Anreise. wurde. ohne grobe Fahrlässigkeit hätten kennen müssen. 3. Betreuungskosten b) Streik, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt Sie lassen eine Risikoperson außer Haus unterbringen (z. B. Einreiseverweigerung); die Anordnung einer § 9 Wann zahlen wir die Entschädigung? oder pflegen wegen Quarantäne ist jedoch versichert, soweit dies in den Wir zahlen die Entschädigung innerhalb von zwei • einer unerwarteten schweren Erkrankung oder Besonderen Bestimmungen genannt ist. Wochen, nachdem wir Ihren Anspruch abschließend ge- • einer schweren Unfallverletzung, c) Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse, prüft haben. Die Erstattung erfolgt immer per Überwei- damit Sie die Reise antreten können. Wir erstatten die wenn sung auf das Konto eines Kreditinstituts. externen Betreuungs- oder Pflegekosten. • diese Ereignisse schon bei Ihrer Einreise bestanden 4. Einzelzimmer-Zuschlag oder § 10 W as gilt, wenn Sie Ersatzansprüche gegen Dritte Sie haben zusammen mit einer anderen Person ein • Sie bei Ausbruch nicht in den ersten 14 Tagen nach haben? Doppelzimmer gebucht. Diese muss aus versichertem Beginn der Ereignisse ausgereist sind. Wenn Sie 1. Wenn Sie wegen des Schadenereignisses Ansprüche Grund die Reise stornieren. Wir erstatten Ihnen den die Reise nicht beenden können aus Gründen, die gegen Dritte haben, gehen diese auf uns über. Das Einzelzimmer-Zuschlag. Sie nicht zu vertreten haben, sind Sie über diesen gilt bis zur Höhe der Zahlung, die Sie von uns erhalten Zeitraum hinaus versichert. haben, und soweit Ihnen daraus kein Nachteil entsteht. §3 W as ist bei Versäumen eines Anschluss-Verkehrs- • Sie aktiv an diesen Ereignissen teilnehmen. 2. Sie müssen uns diesen Übergang auf unseren Wunsch mittels versichert? d) ABC-Waffen oder ABC-Materialien hin schriftlich bestätigen. 1. Wenn Sie wegen 2. Auf Reisen in Gebiete, für die zum Zeitpunkt Ihrer Ein- 3. Ihre Ansprüche auf Leistungen aus anderen privaten • einer verspäteten Ankunft von öffentlichen Verkehrs- reise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der Versicherungs-Verträgen gehen unserer Eintrittspflicht mitteln um mehr als zwei Stunden oder Bundesrepublik Deutschland besteht, sind Sie nicht vor. Wir treten in Vorleistung, sofern wir von Ihnen • eines Verkehrsunfalls oder einer Panne des Fahr- versichert. Wenn Sie sich bei Bekanntgabe einer Reise- zuerst in Anspruch genommen werden. zeugs, mit welchem Sie das Anschluss-Verkehrsmittel warnung bereits vor Ort befinden, endet der Versiche- erreichen wollten, rungsschutz 14 Tage nach Bekanntgabe der Reisewar- § 11 W elche Form müssen Erklärungen und Anzeigen Ihr Anschluss-Verkehrsmittel versäumen, erstatten wir nung. Wenn Sie die Reise nicht beenden können aus haben und wer darf diese entgegennehmen? die zusätzlichen Kosten der Anreise. Diese muss der Art Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, sind Sie über 1. Sie und wir müssen Anzeigen und Willenserklärungen und Qualität des ursprünglich gebuchten Verkehrsmit- diesen Zeitraum hinaus versichert. in Textform abgeben (z. B. Brief, Fax, E-Mail). tels entsprechen. 3. Führen Sie einen Schaden vorsätzlich herbei, ist dieser 2. Versicherungs-Vertreter sind nicht bevollmächtigt, An- 2. Wir erstatten die Kosten bis zur Versicherungs-Summe, nicht versichert. zeigen oder Willenserklärungen zu einem Schadenfall maximal € 1.500,– je versicherter Person und Versiche- 4. Auf Expeditionen sind Sie nicht versichert. anzunehmen. rungsfall. 5. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn § 12 Welches Gericht in Deutschland ist zuständig? 3. Wir übernehmen außerdem Aufwendungen für Ver- a) Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-Sanktionen bzw. Welches Recht findet Anwendung? pflegung und Unterkunft: maximal € 150,– je versicher- Embargos der Europäischen Union oder der Bundes- 1. Wenn Sie Ansprüche aus dem Versicherungs-Vertrag ter Person und Versicherungsfall. republik Deutschland bestehen und geltend machen wollen, können Sie zwischen fol- b) diese auf Sie oder uns direkt anwendbar sind oder genden Gerichtsständen wählen: dem Versicherungsschutz entgegenstehen. -5-
§4 W elche Ereignisse sind versichert und wer kann • betriebsbedingte Kündigung sen, wenn der Arzt Sie unmittelbar vor der Stornierung sie auslösen? • Wechsel des Arbeitgebers untersucht hat. 1. Unerwartete schwere Erkrankung: • Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhält- 5. alle weiteren versicherten Ereignisse durch Vorlage ge- Sie oder eine Risikoperson erkranken unerwartet nisses. Dieses ist sozialversicherungspflichtig mit eigneter Original-Unterlagen nachzuweisen. schwer. Deswegen ist Ihnen die planmäßige Durch- mindestens 15 Stunden in der Woche. führung der Reise nicht zuzumuten. Wir unterscheiden • Nichtversetzung eines Schülers sowie der endgültige §7 W as passiert, wenn Sie eine Pflicht zwischen psychischen und sonstigen Erkrankungen. Austritt aus dem Klassenverband vor Beginn der ver- (Obliegenheit) verletzen? Wenn wir im Folgenden von „Erkrankung“ spre- sicherten Reise 1. Verletzen Sie eine Pflicht vorsätzlich, können wir die chen, sind alle Erkrankungen – einschließlich einer • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung Versicherungs-Leistung verweigern. Verletzen Sie eine epidemischen oder pandemischen Erkrankung wie während der Schul-, Berufsschul- oder Hochschul- Pflicht grob fahrlässig, können wir die Leistung in dem COVID-19 – mit Ausnahme von psychischen Erkran- Ausbildung: Die Reise war vor dem ursprünglichen Umfang kürzen, welcher der Schwere Ihres Verschul- kungen gemeint. Für psychische Erkrankungen gelten Prüfungstermin gebucht und der Termin der Wie- dens entspricht. Sie müssen beweisen, dass Sie nicht besondere Regelungen. derholungsprüfung fällt unerwartet in die Zeit der grob fahrlässig gehandelt haben. a) Eine Erkrankung ist unerwartet, wenn versicherten Reise oder sie findet innerhalb von 14 2. Wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Pflicht • sie zum ersten Mal nach Abschluss der Versiche- Tagen nach planmäßigem Reiseende statt. keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang rung auftritt oder 4. Risikopersonen sind unserer Leistungspflicht hat, müssen wir die Versiche- • eine bestehende Erkrankung in den letzten sechs a) Ihre Angehörigen, dazu zählen wir abschließend: rungs-Leistung erbringen. Dies gilt nicht, wenn Sie arg- Monaten vor Versicherungs-Abschluss nicht be- • Kinder listig gehandelt haben. handelt wurde. Sie verschlechtert sich nach Ab- • Eltern schluss der Versicherung. • Geschwister §8 W as passiert, wenn der Reisepreis höher ist als Regelmäßige Untersuchungen zur Kontrolle oder • Großeltern und Enkel die Versicherungs-Summe? Vorsorge sind keine Behandlung. Sie haben keinen • Onkel und Tanten, Nichten und Neffen Ist bei Eintritt des Versicherungsfalles Ihr versicherter Einfluss auf den Versicherungsschutz. Stief-, Pflege-, Adoptiv- und Schwieger-Verhältnisse Reisepreis (Versicherungs-Summe) niedriger als Ihr tat- b) Eine Erkrankung ist schwer, wenn stellen wir gleich. sächlicher Reisepreis, sind Sie unterversichert. Unter Reise- • die gesundheitliche Beeinträchtigung so stark ist, b) Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder Lebensgefährte preis verstehen wir die Reisekosten inkl. Vermittlungsent- dass die Reise nicht wie geplant durchgeführt wer- und dessen Angehörige. gelt und Visagebühren. Wir ersetzen in diesem Fall den den kann oder c) Personen, die Ihre nicht mitreisenden minderjährigen Schaden anteilig in dem Verhältnis der Versicherungs- • bei nicht mitreisenden Risikopersonen Ihre Anwe- oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen. Summe zum Reisepreis. senheit erforderlich ist. d) Personen, die gemeinsam mit Ihnen eine Reise ge- Die Erkrankung muss vor der Stornierung ärztlich bucht haben. Außerdem deren Angehörige. Diese § 9 Was gilt bei Tarifen mit Selbstbeteiligung? attestiert sein. Regel gilt nur, wenn Sie mit höchstens vier weiteren Bei diesen Tarifen tragen Sie 20 % des erstattungsfähigen c) Eine psychische Erkrankung ist unerwartet, wenn sie Erwachsenen und fünf Kindern (bis zu deren 21. Schadens selbst, je Person bzw. Objekt mindestens € 25,– zum ersten Mal nach Abschluss der Versicherung Geburtstag) gemeinsam eine Reise gebucht haben. je Schadenfall. auftritt. Der Schub oder die Verschlechterung einer chro- §5 W ann haben Sie keinen Versicherungsschutz Reise-Assistance nischen psychischen Erkrankung ist versichert, wenn (Besondere Ausschlüsse)? AVB RAS 20 die letzte Behandlung mindestens drei Jahre vor Ab- Sie haben keinen Versicherungsschutz schluss der Versicherung stattfand. 1. bei Schub einer psychischen Erkrankung, sofern der §1 W ie helfen wir Ihnen bei Reiseabbruch und Regelmäßige Untersuchungen zur Kontrolle oder letzte Schub nicht mindestens drei Jahre vor Versiche- verspäteter Rückreise? Vorsorge sind keine Behandlung. Sie haben keinen rungs-Abschluss lag. 1. Wir organisieren Ihre Rückreise, wenn Sie Ihre Reise Einfluss auf den Versicherungsschutz. 2. bei Suchterkrankung. wegen d) Eine psychische Erkrankung ist schwer, wenn 3. bei einer bestehenden Erkrankung, die das letzte Mal • unerwarteter schwerer Erkrankung, • sie stationär behandelt wird oder innerhalb der letzten sechs Monate vor Versicherungs- • schwerer Unfallverletzung, • sie von einem Facharzt für Psychiatrie vor Stornie- Abschluss behandelt wurde. Dies gilt auch dann, wenn • Tod rung attestiert wird oder sie bei üblichem Verlauf zum Reisezeitpunkt hätte aus- von Ihnen oder einer Ihnen nahestehenden Person • von Ihrem Krankenversicherer eine ambulante geheilt sein sollen. nicht planmäßig beenden können. Psychotherapie genehmigt wird. 4. im Falle einer Quarantäne-Anordnung, die allgemein 2. Sie können mitreisende Kinder unter 18 Jahren nicht 2. Wird eine epidemische oder pandemische Erkrankung für einen Teil der Bevölkerung oder die gesamte Be- mehr betreuen. Wir organisieren die Rückreise der Kin- wie COVID-19 diagnostiziert, leisten wir auch dann, völkerung, für ein gesamtes Schiff oder ein ganzes der zum Wohnort und / oder deren Betreuung vor Ort. wenn keine oder nur eine geringe gesundheitliche geografisches Gebiet gilt. Kein Versicherungsschutz 3. Die Rückreise-Kosten sind im Rahmen der Reise- Beeinträchtigung vorliegt. besteht außerdem im Falle einer Quarantäne-Anord- Assistance nicht versichert. Sofern wir die Dienst- 3. Wir leisten außerdem, wenn eines der folgenden Ereig- nung, die ausgesprochen wird, weil Sie zuvor in ein be- leistungen zunächst bezahlen, müssen Sie uns diese nisse unerwartet eintritt. Das Ereignis betrifft Sie oder stimmtes Gebiet gereist sind oder von einem bestimm- innerhalb eines Monats zurück erstatten. eine Risikoperson und macht Ihnen die planmäßige ten Ort gekommen sind. Durchführung der Reise unzumutbar: 5. für Entgelte (z. B. Bearbeitungs- oder Servicege- §2 W ie helfen wir Ihnen bei Verlust von Reise- • schwere Unfallverletzung bühren), die über die Stornokosten hinaus erst als Folge Zahlungsmitteln und Reise-Dokumenten? • Tod der Stornierung der Reise erhoben werden. 1. Sie geraten in eine finanzielle Notlage, weil Ihre • Brechen von Prothesen, Lockern implantierter 6. für Gebühren oder den Verlust von Nutzungsrechten Zahlungsmittel abhandenkommen. In diesem Fall Gelenke bei Time-Sharing-Vermittlung. • stellen wir den Kontakt zur Hausbank her und • Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers • unterstützen die Hausbank bei der Übermittlung des • Schwangerschaft §6 W ann müssen Sie die Reise stornieren (Beson- zur Verfügung gestellten Betrages. • Impfunverträglichkeit dere Obliegenheit) und welche Hilfe bieten wir 2. Stellt eine Ihnen nahestehende Person Ihnen einen • Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen bei dieser Frage? Welche sonstigen Besonderen Geldbetrag zur Verfügung, unterstützen wir Sie bei der und Geweben (Lebendspende) gemäß Transplanta- Obliegenheiten haben Sie zu beachten? Übermittlung. tions-Gesetz Sie sind verpflichtet, 3. Wir stellen Ihnen ein Darlehen zur Überbrückung bis zu • Persönliche Quarantäne: Anordnung einer öffent- 1. die Reise unverzüglich nach Eintritt des versicherten Er- € 1.500,– je Versicherungsfall zur Verfügung, wenn Ihre lichen Behörde aufgrund des Verdachtes, dass Sie eignisses zu stornieren, um die Stornokosten möglichst Hausbank oder eine nahestehende Person nicht inner- mit einer ansteckenden Erkrankung (einschließlich gering zu halten. Dies gilt auch bei Erkrankungen oder halb von 24 Stunden helfen kann. Dieses müssen Sie einer epidemischen oder pandemischen Erkrankung Verletzungen, die bei üblichem Heilverlauf bis zum uns innerhalb eines Monats nach Auszahlung zurück- wie COVID-19) in Berührung gekommen sind. Unter Reisezeitpunkt ausgeheilt sein sollten. Wenn Sie sich zahlen. Quarantäne verstehen wir eine vorgeschriebene unverzüglich an unseren medizinischen Dienst (Storno- 4. Ihre Kreditkarten oder EC- / Maestro-Karten kommen Beschränkung des Aufenthaltsortes, um die Ausbrei- beratung) wenden, werden Sie dort beraten. Empfiehlt abhanden. Dann helfen wir bei der Sperrung der Kar- tung einer ansteckenden Krankheit zu verhindern. dieser noch abzuwarten und folgen Sie diesem Rat, ten. Wir haften nicht für die ordnungsgemäße Durch- • Adoption eines minderjährigen Kindes liegt keine Obliegenheits-Verletzung vor. führung der Sperrung und für eventuelle Vermögens- • Schaden am Eigentum durch: Feuer, Explosion, 2. uns den Versicherungs-Nachweis und die Buchungs- schäden. Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben, Wasser- Unterlagen zu senden. 5. Wir helfen Ihnen, Ersatz für Ihre Reisedokumente zu rohrbruch oder vorsätzliche Straftat eines Dritten. 3. uns die Stornokosten-Rechnung einzureichen und den beschaffen, wenn diese abhandenkommen. Sie müssen zur Aufklärung vor Ort sein oder die Nachweis, dass diese bezahlt wurde. Bei der Stornie- Beschädigung ist erheblich. Als erheblich gilt die rung eines Objekts brauchen wir zusätzlich eine Bestä- §3 W ie helfen wir Ihnen, wenn Sie verhaftet oder mit Beschädigung, wenn die Schadenhöhe € 2.500,– tigung des Vermieters darüber, dass dieses nicht wei- Haft bedroht werden? übersteigt. tervermietet werden konnte. Wir helfen bei der Beschaffung eines Anwalts und eines • Diebstahl von amtlichen Reisedokumenten, die für 4. die schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Dolmetschers. Wir strecken Kosten für Gericht, Anwalt die Durchführung der geplanten Reise erforderlich Erkrankung, Schwangerschaft oder Impfunverträglich- und Dolmetscher bis zu € 3.000,– je Versicherungsfall sind. Sie können bis zur Abreise nicht wiederbe- keit durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Diagnose vor. Bei Bedarf strecken wir auch eine Strafkaution bis zu schafft werden. und Behandlungsdaten müssen angegeben sein. Bitte € 13.000,– je Versicherungsfall vor. Sie müssen die ausge- • gerichtliche Ladung, sofern das Gericht keine Ver- beachten Sie: Die Ereignisse können Sie nur nachwei legten Beträge innerhalb eines Monats nach Auszahlung schiebung wegen der Reisebuchung akzeptiert an uns zurückzahlen. -6-
§4 W ie helfen wir Ihnen außerdem vor und während wenn keine oder nur eine geringe gesundheitliche Be- 4. im Falle einer Quarantäne-Anordnung, die allgemein der Reise? einträchtigung vorliegt. für einen Teil der Bevölkerung oder die gesamte Be- 1. Wir informieren Sie über 3. Wir leisten außerdem, wenn eines der folgenden Ereig- völkerung, für ein gesamtes Schiff oder ein ganzes a) die Sicherheitslage im jeweiligen Reiseland. nisse unerwartet eintritt. Das Ereignis betrifft Sie oder geografisches Gebiet gilt. Kein Versicherungsschutz b) das nächstgelegene Konsulat (Adresse und telefo- eine Risikoperson und macht Ihnen die planmäßige besteht außerdem im Falle einer Quarantäne-Anord- nische Erreichbarkeit). Durchführung der Reise unzumutbar: nung, die ausgesprochen wird, weil Sie zuvor in ein be- c) Reisewarnungen und Sicherheits-Hinweise des Aus- • schwere Unfallverletzung stimmtes Gebiet gereist sind oder von einem bestimm- wärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland. • Tod ten Ort gekommen sind. 2. Wir sind bei Umbuchungen behilflich, wenn Sie ein • Brechen von Prothesen, Lockern implantierter 5. für Gebühren oder den Verlust von Nutzungsrechten gebuchtes Verkehrsmittel nicht wie geplant nutzen Gelenke bei Time-Sharing-Vermittlung. können (z. B. weil es ausfällt). • Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers 3. Wir informieren Ihre Angehörigen oder Ihren Arbeit- • Schwangerschaft §6 W as müssen Sie im Schadenfall tun geber, wenn sich Ihr Reiseplan aufgrund eines uner- • Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen (Besondere Obliegenheiten)? warteten Zwischenfalls ändert. und Geweben (Lebendspende) gemäß Transplanta- Sie sind verpflichtet, 4. Wir organisieren Ihnen bei Bedarf einen Pannen- oder tions-Gesetz 1. unverzüglich mit uns Kontakt aufzunehmen, wenn Sie Abschleppdienst. Die Kosten werden im Rahmen der • Persönliche Quarantäne: Anordnung einer öffent- die Reise ungeplant beenden oder unterbrechen. Reise-Assistance nicht von uns erstattet. lichen Behörde aufgrund des Verdachtes, dass Sie 2. uns die Buchungsunterlagen zu senden. 5. Wir organisieren die Pflege bzw. Betreuung Ihrer mit einer ansteckenden Erkrankung (einschließlich 3. Rechnungen sowie Belege für nicht genutzte Reise- kranken oder älteren Familienangehörigen innerhalb einer epidemischen oder pandemischen Erkrankung leistungen im Original einzureichen. Deutschlands. Wir arbeiten mit Dienstleistern, die auf wie COVID-19) in Berührung gekommen sind. Unter 4. die schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Pflege und Betreuung spezialisiert sind. Die Kosten für Quarantäne verstehen wir eine vorgeschriebene Erkrankung oder Schwangerschaft durch ein ärztliches die Pflege bzw. Betreuung tragen Sie. Beschränkung des Aufenthaltsortes, um die Ausbrei- Attest nachzuweisen. Diagnose und Behandlungs- tung einer ansteckenden Krankheit zu verhindern. daten müssen angegeben sein. Bitte beachten Sie: Die Reiseabbruch-Versicherung • Schaden am Eigentum durch: Feuer, Explosion, Ereignisse können Sie nur nachweisen, wenn ein Arzt AVB RAB 20 Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben, Wasser- Sie unmittelbar vor Reiseabbruch untersucht hat. rohrbruch oder vorsätzliche Straftat eines Dritten. Sie 5. alle weiteren versicherten Ereignisse durch Vorlage § 1 Was ist versichert? müssen zur Aufklärung vor Ort sein oder die Beschä- geeigneter Originalunterlagen nachzuweisen. 1. Wenn Sie Ihre Reise ungeplant beenden müssen: Wir digung ist erheblich. Als erheblich gilt die Beschädi- ersetzen zusätzliche Rückreisekosten entsprechend gung, wenn die Schadenhöhe € 2.500,– übersteigt. §7 W as passiert, wenn Sie eine Pflicht der ursprünglich gebuchten Reiseart und -qualität. Auf • betriebsbedingte Kündigung (Obliegenheit) verletzen? Wunsch organisieren wir Ihre Rückreise. Telefonkosten, • Wechsel des Arbeitgebers 1. Verletzen Sie eine Pflicht vorsätzlich, können wir die die Ihnen dadurch entstehen, erstatten wir bis zu € 50,– • Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhält- Versicherungs-Leistung verweigern. Verletzen Sie eine je versicherter Person und Versicherungsfall. nisses. Dieses ist sozialversicherungspflichtig mit Pflicht grob fahrlässig, können wir die Leistung in dem 2. Wenn Sie Ihre Reise vorzeitig beenden müssen: Wir er- mindestens 15 Stunden in der Woche. Umfang kürzen, welcher der Schwere Ihres Verschul- statten den anteiligen Reisepreis. Dieser entspricht den 4. Risikopersonen sind: dens entspricht. Sie müssen beweisen, dass Sie nicht gebuchten, aber nicht genutzten Reiseleistungen vor a) Ihre Angehörigen. Dazu zählen wir abschließend: grob fahrlässig gehandelt haben. Ort. Die anteiligen An- und Rückreisekosten erstatten • Kinder 2. Wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Pflicht wir nicht. • Eltern keinen Einfluss auf 3. Wenn Sie die Reise wegen einer unerwarteten schwe- • Geschwister • die Feststellung oder ren Erkrankung oder Unfallverletzung verlängern • Großeltern und Enkel • den Umfang müssen: Wir übernehmen die zusätzlichen Kosten für • Onkel und Tanten, Nichten und Neffen unserer Pflicht zur Leistung hat, müssen wir die Ver- Ihre Unterkunft bis zu € 1.000,– je versicherter Person Stief-, Pflege-, Adoptiv- und Schwieger-Verhältnisse sicherungs-Leistung erbringen. Dies gilt nicht, wenn Sie und Versicherungsfall, wenn Sie oder eine mitreisende stellen wir gleich. arglistig gehandelt haben. Risikoperson behandelt werden müssen. b) Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder Lebensgefährte 4. Wenn Sie die Reise wegen persönlicher Quarantäne und dessen Angehörige. §8 W as passiert, wenn der Reisepreis höher ist als verlängern müssen: Wir übernehmen die zusätzlichen c) Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder die Versicherungs-Summe? Kosten für Ihre Unterkunft bis zu € 1.000,– je versicher- pflegebedürftige Angehörige betreuen. Ist Ihre Versicherungs-Summe (versicherter Reisepreis) bei ter Person und Versicherungsfall. d) Personen, die gemeinsam mit Ihnen eine Reise ge- Eintritt des Versicherungsfalles niedriger als Ihr tatsäch- 5. Wenn Sie Ihrer gebuchten Rundreise vorübergehend bucht haben. Außerdem deren Angehörige. Diese licher Reisepreis, sind Sie unterversichert. Unter Reisepreis nicht folgen können: Wir übernehmen Ihre Nachreise- Regel gilt nur, wenn Sie mit höchstens vier weiteren verstehen wir die Reisekosten inkl. Vermittlungsentgelt kosten zum Wiederanschluss an die Reisegruppe. Wir Erwachsenen und fünf Kindern gemeinsam eine und Visagebühren. Wir ersetzen in diesem Fall den Scha- erstatten maximal den Anteil des Reisepreises, der den Reise gebucht haben. den anteilig in dem Verhältnis der Versicherungs-Summe noch nicht genutzten weiteren Reiseleistungen ent- zum Reisepreis. spricht. §3 W as ist bei Versäumen eines Anschluss-Verkehrs- mittels versichert? § 9 Was gilt bei Tarifen mit Selbstbeteiligung? §2 W elche Ereignisse sind versichert und wer kann 1. Wenn Sie wegen der Verspätung von öffentlichen Ver- Bei diesen Tarifen tragen Sie 20 % des erstattungsfähigen sie auslösen? kehrsmitteln um mehr als zwei Stunden Ihr Anschluss- Schadens selbst, je Person bzw. Objekt mindestens € 25,– 1. Sie oder eine Risikoperson erkranken unerwartet Verkehrsmittel versäumen, erstatten wir die zusätz- je Schadenfall. schwer. Dazu zählen wir auch eine epidemische oder lichen Kosten der Weiter- bzw. Rückreise, maximal pandemische Erkrankung wie COVID-19. Deswegen € 1.000,– je versicherter Person und Versicherungsfall. Reise-Krankenversicherung ist Ihnen die planmäßige Durchführung der Reise nicht Diese muss der Art und Qualität des ursprünglich ge- buchten Verkehrsmittels entsprechen. inkl. Kranken-Rücktransport zumutbar. AVB RKR 20 a) Eine Erkrankung ist unerwartet, wenn 2. Wir übernehmen unter diesen Voraussetzungen außer- • sie zum ersten Mal nach Antritt der Reise auftritt dem Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft: maximal € 150,– je versicherter Person und Versiche- §1 W as ist bei Erkrankungen oder Unfall- oder verletzungen während Ihrer Reise im • eine bestehende Erkrankung in den letzten sechs rungsfall. Ausland versichert? Monaten vor Antritt der Reise nicht behandelt 1. Wir erstatten Ihnen die Kosten für medizinisch notwen- wurde. Sie verschlechtert sich nach Antritt der § 4 Was erstatten wir bei einer Naturkatastrophe? Wenn Sie wegen einer Naturkatastrophe am Urlaubsort dige Heilbehandlungen im Ausland – einschließlich der Reise. Heilbehandlungen aufgrund einer epidemischen oder Der Schub oder die Verschlechterung einer chro- (zum Beispiel Lawinen, Erdbeben) die Reise nicht planmä- ßig beenden können: Wir übernehmen die notwendigen einer pandemischen Erkrankung wie COVID-19. Hierzu nischen psychischen Erkrankung ist versichert, gehören: wenn die letzte Behandlung mindestens drei Jahre Mehrkosten für Unterkunft, Verpflegung und Rückreise. Wir erstatten entsprechend der ursprünglich gebuchten a) ambulante Behandlungen durch einen Arzt. vor Antritt der Reise erfolgte. b) stationäre Behandlungen im Krankenhaus ein- Regelmäßige Untersuchungen zur Kontrolle oder Art und Qualität maximal € 2.000,– je versicherter Person und Versicherungsfall. schließlich unaufschiebbarer Operationen. c) ärztlich verordnete Arznei-, Verbands und Heilmittel. Vorsorge sind keine Behandlung. Sie haben kei- d) Hilfsmittel bis zu € 500,– je versicherter Person und nen Einfluss auf den Versicherungsschutz. §5 W ann haben Sie keinen Versicherungsschutz (Besondere Ausschlüsse)? Versicherungsfall. b) Eine Erkrankung ist schwer, wenn e) Prothesen und Herzschrittmacher, die zum ersten • die gesundheitliche Beeinträchtigung so stark ist, Sie haben keinen Versicherungsschutz 1. bei Suchterkrankung. Mal notwendig werden. dass die Reise nicht wie geplant durchgeführt wer- f) folgende Leistungen durch einen Zahnarzt: den kann oder 2. bei Schub einer psychischen Erkrankung, sofern der letzte Schub nicht mindestens drei Jahre zurücklag. • Schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließ- • bei nicht mitreisenden Risikopersonen Ihre Anwe- lich einfach ausgefertigter Zahnfüllungen senheit erforderlich ist. 3. bei bestehender sonstiger Erkrankung, die das letzte Mal innerhalb der letzten sechs Monate vor Reise- • Reparatur von Zahnprothesen und Provisorien Dies muss vor dem Reiseabbruch ärztlich atte- • Provisorischer Zahnersatz bei Unfällen stiert sein. antritt behandelt wurde. Dies gilt auch dann, wenn sie bei üblichem Verlauf zum Reiseantritt hätte ausgeheilt Wir erstatten insgesamt bis zu € 250,– je versicherter 2. Wird eine epidemische oder pandemische Erkrankung Person und Versicherungsfall. wie COVID-19 diagnostiziert, leisten wir auch dann, sein sollen. -7-
2. Wir leisten für von der Schulmedizin überwiegend an- §6 W ann geben wir eine Kostenübernahme- aus diesem Versicherungs-Vertrag besteht gleichrangig erkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmetho- Erklärung ab? neben der Ihrer GKV. Nehmen Sie uns zuerst in Anspruch, den. Dies gilt auch für Arzneimittel. Wir leisten darüber Wenn Sie stationär behandelt werden müssen, ge- werden wir die volle Leistung erbringen. Wir können Ihre hinaus für Methoden und Arzneimittel, die angewen- ben wir nach einer vorläufigen Deckungs-Prüfung eine GKV auf Ausgleich in Anspruch nehmen, soweit Ihnen da- det werden, weil keine schulmedizinischen Methoden Kostenübernahme-Erklärung bis zu € 15.000,– je ver- durch kein Nachteil entsteht. oder Arzneimittel zur Verfügung stehen. sicherter Person und Versicherungsfall ab. Diese erfolgt 3. Wir übernehmen die Kosten des medizinisch notwendi- gegenüber dem Krankenhaus. Eine Leistungspflicht er- § 11 W as müssen Sie im Schadenfall tun gen Kranken-Transports zur Behandlung in das näch- kennen wir dadurch nicht an. (Besondere Obliegenheiten)? ste erreichbare geeignete Krankenhaus und zurück in 1. Sie müssen uns kontaktieren die Unterkunft. Bei ambulanter Behandlung im Kran- § 7 Wie helfen wir Ihnen bei Bedarf zusätzlich? • im Falle einer stationären Behandlung. kenhaus erstatten wir maximal € 200,– je versicherter 1. Wenn Sie stationär behandelt werden, übernehmen • vor Zahlung der Kosten einer stationären Behand- Person und Versicherungsfall. Diese Einschränkung gilt wir die Kosten lung. nicht, wenn ein offiziell anerkanntes Rettungsunterneh- • für Besuchsfahrten eines Mitreisenden oder • vor Durchführung eines Kranken-Rücktransports. men aufgrund eines Notrufs den Transport durchführt. • für dessen Unterbringung. In diesen Fällen erstatten wir Ihnen Telefonkosten bis Wir erstatten maximal € 50,– je Tag, begrenzt auf acht zu € 50,– je Versicherungsfall. §2 W as ist bei Schwangerschaft / Geburt während Tage. Die Begrenzung gilt je Versicherungsfall. 2. Sie müssen uns Rechnungen im Original einreichen. Ihrer Reise im Ausland versichert? 2. Wir informieren über Alternativ genügen Zweitschriften eines anderen Ver- Wir erstatten die Kosten für • die allgemeine medizinische Versorgung im Reise- sicherers oder eines Sozialversicherungsträgers. Da- 1. medizinisch notwendige Behandlungen von unerwar- land. rauf müssen die erhaltenen Leistungen im Original teten Komplikationen der Schwangerschaft. • einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt. bestätigt sein. 2. den unaufschiebbaren Abbruch einer Schwanger- • ein Krankenhaus mit einem nach unserer Kenntnis schaft. Dies gilt nur, wenn er medizinisch indiziert ist. hohen medizinischen Standard. § 12 W as passiert, wenn Sie eine Pflicht 3. Entbindung von Fehlgeburten und Frühgeburten bis • besondere Risiken von Infektionen. (Obliegenheit) verletzen? zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche. • notwendige Impfungen. 1. Verletzen Sie eine Pflicht vorsätzlich, können wir die 4. medizinisch notwendige Heilbehandlungen für das • geeignete Reiseziele bei bestimmten Krankheiten. Versicherungs-Leistung verweigern. Verletzen Sie eine frühgeborene Kind. 3. Medizinischer Dolmetscher-Service: Wir erklären Diag- Pflicht grob fahrlässig, können wir die Leistung in dem nosen und andere medizinische Begriffe. Umfang kürzen, welcher der Schwere Ihres Verschul- §3 W as ist bei Erkrankung oder Unfallverletzung 4. Sie benötigen ein Medikament, das in Ihrem Reiseland dens entspricht. Sie müssen beweisen, dass Sie nicht während Ihrer Reise im In- und Ausland ver- nicht verfügbar ist: Wir recherchieren, welches Ersatz- grob fahrlässig gehandelt haben. sichert? medikament vor Ort zur Verfügung steht. 2. Wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Pflicht 1. Wir organisieren den medizinisch sinnvollen und ver- keinen Einfluss auf tretbaren Kranken-Rücktransport § 8 I n welchen Fällen leisten wir nicht • die Feststellung oder • in das Ihrem Wohnort nächstgelegene geeignete (Besondere Ausschlüsse)? • den Umfang Krankenhaus oder Kein Versicherungsschutz besteht für: unserer Pflicht zur Leistung hat, müssen wir die Ver- • an Ihren Wohnort 1. Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete sicherungs-Leistung erbringen. Dies gilt nicht, wenn Sie und übernehmen hierfür die Kosten. Zusätzlich orga- Maßnahmen, arglistig gehandelt haben. nisieren wir die Rückholung Ihres Gepäcks und über- • bei denen Ihnen vor Beginn des versicherten Zeit- nehmen hierfür die Kosten bis zu € 500,– je versicherter raums bekannt war, dass sie notwendig sind oder Reisegepäck-Versicherung Person und Versicherungsfall. • mit denen Sie nach den Ihnen bekannten Umstän- AVB RGK 20 2. Wir organisieren für mitreisende Kinder unter 18 den rechnen mussten oder Jahren: • die ein Anlass für die Reise sind. § 1 Was ist versichert? • die Betreuung vor Ort und Reisen Sie aufgrund eines familiären Todesfalls, entfal- Wir versichern Ihr Reisegepäck. Dazu gehören neben • die Rückreise, len diese Ausschlüsse. Ihrem persönlichen Reisebedarf auch Geschenke und An- wenn Sie diese wegen Krankheit, schwerer Unfall- 2. Akupunktur-, Massage- und Wellness-Behandlungen, denken. verletzung oder Tod nicht mehr betreuen können. Die Fango, Lymphdrainage. dadurch entstehenden Kosten übernehmen wir. 3. Behandlungen aufgrund Missbrauchs von Alkohol, § 2 In welchen Fällen besteht Versicherungsschutz? 3. Wenn ein mitversichertes Kind unter 18 Jahre stationär Drogen oder Medikamenten. 1. Mitgeführtes Reisegepäck behandelt werden muss, erstatten wir die Kosten für die 4. Behandlung von Alkohol-, Drogen- und anderen Sucht- Wenn das von Ihnen mitgeführte Reisegepäck durch Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus. krankheiten. • vorsätzliche Straftat durch Dritte, 4. Wir übernehmen die Kosten der Beförderung einer 5. Folgen aus versuchtem Suizid. • Unfall des Transportmittels, Ihnen nahestehenden Person zu Ihnen und zurück zu 6. Behandlung oder Unterbringung aufgrund von Pflege- • Feuer, Elementar-Ereignis einschließlich Sturm (ab deren Wohnort. Das gilt, wenn Sie bedürftigkeit oder Verwahrung. Windstärke 8) • voraussichtlich mehr als zehn Tage stationär behan- 7. Psychoanalytische und psychotherapeutische Behand- abhandenkommt oder beschädigt wird, leisten wir delt werden müssen oder lung sowie Hypnose. Entschädigung. • lebensbedrohlich erkranken. 8. Behandlungen von Verletzungen, die Sie während der 2. Aufgegebenes Reisegepäck 5. Sie erleiden einen Unfall. Sie müssen deshalb gesucht, aktiven Teilnahme an Sportwettkämpfen oder beim Wenn Sie Ihr Reisegepäck bei gerettet oder geborgen werden. In diesem Fall erstat- Training dafür erleiden. Dies gilt, wenn mit der Teilnah- • einem Beförderungs-Unternehmen, ten wir Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu me Einkünfte jeglicher Art erzielt werden sollen (zum • einem Beherbergungs-Betrieb oder € 7.000,– je versicherter Person und Versicherungsfall. Beispiel Preisgelder). • einer Gepäck-Aufbewahrung 6. Werden die Kosten der versicherten stationären Heil- 9. Behandlungen durch Ehepartner, Lebenspartner, aufgeben, gilt: Wir leisten Entschädigung, wenn es dort behandlung von einem Dritten erstattet, bezahlen wir Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten wer- beschädigt wird oder abhandenkommt. ein Krankenhaus-Tagegeld von € 50,– je versicherter den im versicherten Rahmen erstattet. 3. Verspätetes Reisegepäck Person und Versicherungsfall bis maximal 45 Tage. Wenn Ihr aufgegebenes Reisegepäck erst sechs Stun- § 9 In welchen Fällen kürzen wir unsere Leistung? den nach Ihnen am Reiseziel ankommt, erstatten wir je §4 W elche Leistung erbringen wir im Todesfall im 1. Wir können unsere Leistung auf einen angemessenen Versicherungsfall insgesamt maximal € 150,– je Einzel- In- und Ausland? Betrag kürzen, wenn personen-Tarif für 1. Sofern Sie während Ihrer Reise versterben, organisieren • eine Heilbehandlung, • notwendige Ersatzkäufe zur Fortsetzung der Reise wir auf Wunsch Ihrer Angehörigen Ihre Überführung. • eine sonstige Maßnahme oder und Wir übernehmen hierfür die unmittelbaren Kosten. • die Art des Rücktransports • Kosten zur Wiedererlangung Ihres Reisegepäcks. 2. Alternativ organisieren wir das medizinisch notwendige Maß übersteigt. Diese Ein- • die Bestattung vor Ort sowie schränkung gilt im Falle des Rücktransports nicht, wenn § 3 Was ist nicht versichert (Besondere Ausschlüsse)? • An- und Abreise einer Person zur Bestattung. wir diesen organisiert haben. 1. Nicht versichert sind: Wir übernehmen dafür die unmittelbaren Kosten 2. Die berechneten Honorare und Gebühren dürfen den • Geld und Wertpapiere insgesamt bis zur Höhe der Überführungs-Kosten. in dem betreffenden Land allgemein üblichen und an- • Fahrkarten und Dokumente aller Art, Ausnahme: 3. Zusätzlich organisieren wir die Rückholung Ihres gemessenen Umfang nicht übersteigen. Andernfalls amtliche Ausweise und Visa Gepäcks und übernehmen hierfür die Kosten bis zu können wir die Erstattung auf landesübliche Sätze • motorgetriebene Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge € 500,– je versicherter Person und Versicherungsfall. kürzen. samt Zubehör § 5 Welche Länder gelten als Ausland? § 10 W as gilt, wenn Sie bei einer gesetzlichen Kran- • Jagd- und Sportwaffen samt Zubehör Als Ausland gelten alle Länder, in denen Sie kenversicherung (GKV) versichert sind? • Vermögensfolgeschäden • keinen ständigen Wohnsitz haben oder Wenn Sie bei einer GKV versichert sind, haben Sie unter 2. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch: • sich nicht regelmäßig länger als drei Monate im Jahr bestimmten Umständen (insbesondere abhängig davon, • Vergessen aufhalten. Regelmäßig ist, wenn Sie sich mindestens ob Sie in ein Land der EU, ein Land mit einschlägigem • Verlieren das dritte Mal innerhalb von drei Jahren für mindestens Sozialversicherungsabkommen oder ein Land ohne ein Dies gilt auch für Fundunterschlagung, wenn Ihr ver- drei Monate in diesem Land aufhalten. solches Abkommen reisen) Ansprüche gegen diese, wenn gessenes oder verlorenes Reisegepäck nicht zurück Sie im Ausland eine medizinisch notwendige Heilbehand- gegeben wird. lung in Anspruch nehmen müssen. Unsere Leistungspflicht -8-
Sie können auch lesen