BMW Credit Cards Produktinformation
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BMW Credit Cards Produktinformation Mit diesem Produktinformationsblatt möchte der Versicherer Inter Partner Assistance S. A. (nachfolgend IPA genannt) über die wesentlichen Merkmale der von IPA zu erbringenden Versicherungsleistung im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrages informieren und einen ersten Überblick über den Versicherungsschutz geben. Zu beachten ist aber, dass die nachfolgenden Informationen nicht abschließend sind. Die vollständigen Inhalte, Ausschlüsse, Obliegenheiten sowie die Versicherungssummen und Selbstbehalt-Regelungen sind den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Diese sollten unbedingt gelesen werden! Der unten aufgeführte Versicherungsschutz kann nur dann beansprucht werden, wenn das entsprechende Paket konkret abgeschlossen wurde, wenn es also in dem gewählten Versicherungsumfang enthalten ist. 1. Art des Versicherungsvertrages Die Deutsche Kreditbank (nachfolgend DKB genannt) hat als Versicherungsnehmerin zugunsten der Inhaber einer gültigen BMW Credit Card einen umfangreichen Versicherungsschutz im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages abgeschlossen, der den Karteninhabern bei einem entsprechenden Beitritt zu den einzelnen Paketen (mit Ausnahme der bereits integrierten Versicherungs- und Assistanceleistungen) zur Verfügung steht. Die genauen Leistungen, Selbsthalte und Ausschlüsse sind den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Sofern der Inhaber einer BMW Credit Card als Begünstigter des Gruppenversicherungsvertrages von einer Vertragsänderung oder –kündigung betroffen sein sollte, wird die DKB diesen in geeigneter Weise informieren. 2. Art des Versicherungsschutzes: was ist versichert? Je nach gebuchten Paketen und der konkreten BMW Credit Card beinhaltet der BMW Credit Card Versicherungsschutz folgende Leistungen: Verkehrsrechtschutzversicherung (Integrierte Versicherungsleistung in der BMW Credit Card Premium) Der Versicherungsschutz besteht nur für Karteninhaber der BMW Credit Card Premium. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung versichert die Teilnahme der begünstigten Person am Straßenverkehr und umfasst sowohl einen Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, als auch einen Verteidigungs-Rechtsschutz, für den Fall, dass der begünstigten Person eine Ordnungswidrigkeit, Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgeworfen wird. Der Versicherungsschutz umfasst Rechtsanwaltskosten und besteht in Europa und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Kein Versicherungsschutz besteht u.a., wenn die begünstigte Person keinen gültigen Führerschein bei Eintritt des Rechtsschutzfalles besaß, das Fahrzeug nicht zugelassen war oder das amtliche Kennzeichen fehlte. Ein Versicherungsschutz ist auch im Falle der Alkoholisierung der begünstigten Person ausgeschlossen. Die genauen Ausschlüsse sind den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Assistanceleistung (Integrierte Versicherungsleistung in der BMW Credit Card Premium) Der Versicherungsschutz besteht nur für Karteninhaber der BMW Credit Card Premium. Die Assistanceleistung umfasst u.a. den folgenden Service: zur Vorbereitung einer Auslandsreise werden der begünstigten Person telefonische Informationen über das Reiseland erteilt (z.B. Impf-, Gesundheits- und Devisenbestimmungen); auf Wunsch wird ein telefonischer Dolmetscherdienst angeboten (z.B. bei Verständigungsschwierigkeiten nach einem Unfall oder Diebstahl mit den Behörden); im Falle gesundheitlicher Beschwerden erfolgt auf Wunsch der begünstigten Person eine telefonische Beratung und Information zur Ersatz- oder Neubeschaffung der erforderlichen Medikamente und Sehhilfen (Medical Help); Hilfe bei Verlust von Dokumenten oder Zahlungsmitteln (z.B. Kontaktherstellung zur Bank). Die genauen Ausschlüsse sind den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Seite 1 von 7
Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung (Reise-Paket) Der Versicherungsschutz aus dem Reise-Paket besteht nur, wenn das Paket erworben wurde. Zudem müssen die Kosten der Reise vollständig mit der BMW Credit Card bezahlt worden sein, um den Versicherungsschutz zu erlangen. Der Versicherungsschutz für die Reiserücktrittsversicherung besteht u.a. für Hinreise-Mehrkosten (wenn die Reise aus einem wichtigen Grund verspätet angetreten wurde), Rückreisekosten/-gebühren und/oder Stornokosten/-gebühren, gebuchte, im Voraus bezahlte und nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen, Rückreisekosten und sonstige Mehrkosten. Der Versicherungsschutz für die Reiseabbruchversicherung besteht u.a. für Kosten für eine außerplanmäßige Beendigung der Reise und nicht genutzte Reiseleistungen bei Reiseunterbrechung, sowie für Kosten, die durch einen vorzeitigen Abbruch der Reise entstehen und die für die Nachreise zu einer gebuchten Rundreise anfallen. Für den Versicherungsschutz müssen die Ereignisse außerhalb der Kontrolle der versicherten Person liegen und dieser zum Buchungszeitpunkt unbekannt sein. Versichert sind die Gründe der Reiseunfähigkeit und Unzumutbarkeit wegen u.a. Tod, schwerem Unfall, Erkrankung, Schwangerschaft, Verlust des Arbeitsplatzes und Schaden am Eigentum. Versichert sind die Karteninhaber und deren Familienangehörige (Definition siehe Reise-Paket), die mit dem Karteninhaber zusammen reisen, sowie Nichtfamilienangehörige, die mit dem Karteninhaber zusammen reisen, bis max. fünf Personen insgesamt. Der Höchstbetrag der Versicherungsleistung für die versicherten Ereignisse beträgt maximal EUR 10.000,-. Kein Versicherungsschutz besteht u.a. bei psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen und Vorerkrankungen, für Gebühren zur Erteilung eines Visums, für Kosten die aufgrund eines ungültigen Passes oder fehlenden Visums entstehen und für Kosten einer medizinischen Behandlung, die Zweck der Reise war. Die genauen Ausschlüsse sind den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Reiseunfallversicherung (Reise-Paket) Der Versicherungsschutz aus dem Reise-Paket besteht nur, wenn das Paket erworben wurde. Zudem müssen die Kosten der Reise vollständig mit der BMW Credit Card bezahlt worden sein/werden, um den Versicherungsschutz zu erlangen. Der Versicherungsschutz besteht für Unfälle auf der versicherten Reise, die zum Tod oder zur dauernden Invalidität (Definition und Voraussetzungen siehe Reise-Paket in den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen) des BMW Credit Card-Inhabers führen. Die Versicherungsleistung für den Tod des Karteninhabers beträgt maximal EUR 30.000,- und für die Invalidität maximal EUR 130.000,-. Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle u.a. durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, Schlaganfälle, Krampfanfälle, alkohol- und betäubungsmittelbedingte Bewusstseinsstörungen, für Unfälle bei der Ausübung von Extremsportarten (Definition siehe Reise-Paket in den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen) und für Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen, Strahlen und Infektionen. Die genauen Ausschlüsse sind den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Einkaufsversicherung (Shopping-Paket) Der Versicherungsschutz aus dem Shopping-Paket besteht nur, wenn das Paket erworben wurde. Der Versicherungsschutz besteht für alle volljährigen BMW Credit Card-Inhaber, deren Hauptwohnsitz in Deutschland ist und für alle neuen, unbeschädigten beweglichen Sachen, die die begünstigte Person für private Zwecke mit der auf ihren Namen ausgestellten BMW Credit Card vollständig bezahlt und die einen Mindesteinkaufswert von EUR 50,- haben, für die Dauer von 60 Tagen ab Kaufdatum. Die Erstattung ist auf die Höchstbeträge von EUR 3.000,-/Jahr, EUR 1.000,-/Gegenstand und EUR 50,-/Mindestpreis pro Gegenstand begrenzt. Versicherte Ereignisse sind u.a. Einbruch und Einbruchsdiebstahl der versicherten Sache (Rückerstattung des Einkaufspreises), Raub (ein Raub liegt vor, wenn jemand gegen den Karteninhaber Gewalt anwendet oder androht und den versicherten Gegenstand mit Gewalt oder Gewaltandrohung entwendet) (Rückerstattung des Einkaufspreises), das Abhandenkommen – nicht jedoch das Liegenlassen (siehe Ausschlüsse). Versichert sind zudem die Zerstörung und/oder Beschädigung durch ein plötzliches und unvorhersehbar einwirkendes äußeres Ereignis, das die ordnungsgemäße Nutzung der versicherten Sache einschränkt oder verhindert (Reparaturkosten) sowie Elementarereignisse wie Sturm, Überschwemmung und ähnliches. Kein Versicherungsschutz besteht u.a. für das Verlieren der Ware, für Sachfolge- und Vermögensschäden, bei fehlender Aufsicht verpflichteter Personen, für die Nichtlieferung aufgrund von Streik. Folgende Gegenstände sind u.a. von dem Versicherungsschutz ausgenommen: Verbrauchsgüter und verderbliche Güter, Bargeld, Seite 2 von 7
Urkunden und Wertpapiere, Tiere, Pflanzen, Schmuck und Uhren, Kosmetikartikel, Mobiltelefone, Medikamente, Fahrräder, Bücher, Elektronikgeräte, die für geschäftliche Zwecke verwendet werden und Grundstücke. Die genauen Ausschlüsse sind den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Garantieverlängerung (Shopping-Paket) Der Versicherungsschutz aus dem Shopping-Paket besteht nur, wenn das Paket erworben wurde. Der Versicherungsschutz umfasst eine Garantieverlängerung für weitere 12 Monate unmittelbar im Anschluss an die Herstellergarantie für Neu-Produkte, bei denen eine Herstellergarantie über mindestens 12, aber maximal 36 Monate besteht, bis zu maximal 36 Monate ab Kaufvertragsabschluss. Der Versicherungsschutz besteht nur, wenn das Produkt vollständig mit der BMW Credit Card bezahlt, in Deutschland gekauft und der Betrag vollständig in der Transaktion bezahlt wurde. Versichert sind Schäden, die nachweislich durch Material- oder Fabrikationsfehler des Herstellers entstanden sind. Der Versicherungsumfang und die Art richten sich nach den Garantiebestimmungen des Herstellers. Kein Versicherungsschutz besteht u.a. für Schäden durch Installations-, Wartungs- und Änderungskosten, Reinigungskosten, Kosten, die durch Nichtbeachtung der Betriebsanleitung entstehen, Ein- und Ausbaukosten, Betriebs- und Inspektionskosten und für gewerblich genutzte Geräte. Die genauen Ausschlüsse sind den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Warenrückgabe-Unterstützung (Shopping-Paket) Der Versicherungsschutz aus dem Shopping-Paket besteht nur, wenn das Paket erworben wurde. Der Versicherungsschutz gewährleistet ein Rückgaberecht für neue, unbeschädigte und bewegliche Sachen, die einen Mindesteinkaufswert von EUR 50,- haben, für den persönlichen Gebrauch vorgesehen sind und entweder nicht mit dem ursprünglich bestellten Gegenstand übereinstimmen oder einen Mangel aufweisen. Der Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Gegenstand vollständig mit der BMW Credit Card bezahlt wurde. Die Versicherungssumme ist auf maximal EUR 1.000,- pro Fall und auf maximal drei Fälle im Jahr begrenzt. Kein Versicherungsschutz wird gewährt für Mobilfunkgeräte, medizinische Hilfsmittel (z.B. Brillen, Prothesen), gebrauchte Gegenstände, Secondhand-Ware und Kraftfahrzeuge. Die genauen Ausschlüsse sind den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Preis-Garantie (Shopping-Paket) Der Versicherungsschutz aus dem Shopping-Paket besteht nur, wenn das Paket erworben wurde. Versichert ist der Fall, dass die begünstigte Person innerhalb von 30 Tagen nach Anschaffung eines Gegenstandes für den persönlichen Gebrauch feststellt, dass ein mit diesem identischer Gegenstand (identisches Modell, identische Ausstattung- und Leistungsumfang, identische Modellnummer) um mindestens EUR 30,- günstiger angeboten wird. Erstattet wird dann unter Berücksichtigung der vereinbarten Versicherungssummen, der festgestellte Differenzbetrag zwischen dem tatsächlich bezahlten Preis und dem nachweislich festgestellten günstigeren Preisangebot, wenn beide Verkäufer gewerbsmäßige Anbieter mit Sitz in Deutschland sind, es sich bei beiden Angeboten um solche für die BRD handelt und kein Gegenstand aus einer Geschäftsliquidation stammt. Der Versicherungsschutz ist an den Einsatz der BMW Credit Card gekoppelt. Kein Versicherungsschutz besteht für Mobilfunkgeräte, medizinische Hilfsmittel (z.B. Brillen, Prothesen), gebrauchte Gegenstände, Secondhand-Ware und Kraftfahrzeuge. Die genauen Ausschlüsse sind den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Autoschlüsselverlustversicherung (Mobilitäts-Paket) Der Versicherungsschutz aus dem Mobilitäts-Paket besteht nur, wenn das Paket erworben wurde. Der Versicherungsschutz umfasst die Übernahme der Kosten für den Ersatzschlüssel in Höhe von maximal EUR 250,- und die für die Beschaffung des neuen Schlüssels erforderliche Organisation. Dies jedoch nur alle vier Jahre einmalig. Versichert sind alle Kraftfahrzeuge, die auf den BMW Credit Card-Inhaber in Deutschland zugelassen sind, soweit diese ausschließlich privat genutzt werden. Geleistet wird nur die Vermittlung des Dienstleisters, nicht die Dienstleistung selbst. Kein Versicherungsschutz besteht u.a. für Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Begünstigten, Krieg und kriegsähnlichen Ereignissen, Bürgerkrieg, Atomkraft und Mängel, die bereits bestanden, als die Versicherung in Kraft trat und die dem Begünstigten bekannt sein mussten. Eine Versicherungsleistung ist ausgeschlossen, wenn die begünstigte Person den Versicherer hinsichtlich Tatsachen, die für den Anspruchsgrund oder die Anspruchshöhe relevant sind, in betrügerischer Weise täuscht oder zu täuschen versucht. Der Versicherer haftet weder für die Qualität der von den Dienstleistern erbrachten Leistungen, noch Seite 3 von 7
für Verzögerungen oder Behinderungen bei der Erbringung dieser Leistungen, noch für Schäden, die die Dienstleister verursachen. Die Versicherungsleistung umfasst nicht Zustellkosten, Kurierkosten oder Vergleichbares. Die genauen Ausschlüsse sind den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Verkehrsmittelunfallversicherung (Mobilitäts-Paket) Der Versicherungsschutz aus dem Mobilitäts-Paket besteht nur, wenn das Paket erworben wurde. Versichert ist der Fall, dass die begünstigte Person zwischen der Abreise zu Hause und dem Zielort in einem öffentlichen Verkehrsmittel während der Reise eine körperliche Verletzung erleidet, die allein und unabhängig von anderen Faktoren innerhalb eines Jahres ab dem Vorfall zum Verlust von Extremitäten/Sehverlust oder zum Tod führt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Reise vollständig mit der BMW Credit Card bezahlt wurde oder wird. Mitversichert sind auch dem Hauptverkehrsmittel vor- oder nachfolgende öffentliche Verkehrsmittel, die auf dem Weg zu dem Hauptverkehrsmittel benutzt werden (Bsp. S-Bahn), auch wenn diese nicht mit der BMW Credit Card bezahlt wurden. Krankheiten oder Gebrechen, die bei der durch den Unfall hervorgerufenen Gesundheitsschädigung mitgewirkt haben, führen zu einer Leistungskürzung. Die genauen Ausschlüsse sind den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Take-Me-Home-Joker (Mobilitäts-Paket) Der Versicherungsschutz aus dem Mobilitäts-Paket besteht nur, wenn das Paket erworben wurde. Der Versicherungsschutz umfasst den Fall, dass die begünstigte Person und alle sonstigen Fahrzeuginsassen aufgrund von körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen den Pkw des Karteninhabers nicht zu dessen Wohnsitz zurückfahren können. Befindet sich die begünstigte Person mindestens 50 km Luftlinie von ihrem Wohnsitz entfernt, organisiert der Versicherer eine Taxifahrt und übernimmt die hierfür entstandenen Kosten in Höhe von maximal EUR 200,- für maximal zwei Fahrten im Kalenderjahr. Der Versicherungsschutz umfasst nur auf die begünstigte Person privat zugelassene PKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen und ist räumlich begrenzt auf die Bundesrepublik Deutschland (Grenzüberschreitende Sachverhalte sind ausgeschlossen). Voraussetzung für die Versicherungsleistung ist die im Voraus einzuholende Zustimmung des Versicherers zu der Fahrt und die Übermittlung des Fahrtbelegs im Original. Kein Versicherungsschutz besteht u.a., wenn die begünstigte Person nicht vor Fahrtantritt der Taxi-Rückfahrt telefonisch bei der Helpline die Zustimmung zur Fahrt eingeholt hat, in Zusammenhang mit gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeiten, bei politischen oder gewerkschaftlichen Aktivitäten, sowie im Zusammenhang mit Zoll- und Steuervorschriften. Die genauen Ausschlüsse sind den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Mietwagenvollkaskoversicherung für Mietfahrzeuge (Mobilitäts-Paket) Der Versicherungsschutz aus dem Mobilitäts-Paket besteht nur, wenn das Paket erworben wurde. Die Versicherung umfasst den Vollkaskoschutz, erstreckt sich pro Anmietung eines Mietfahrzeuges (Definition siehe Mobilitäts-Paket in den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen) nur auf dieses und ist auf die Dauer von 30 Tagen beschränkt. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Versichert sind der Verlust, die Beschädigung, die Kollision mit einem anderen Gegenstand und der Umsturz des Mietfahrzeuges. Voraussetzung für die Versicherungsleistung ist die Anmietung durch einen BMW Credit Card-Inhaber, welcher im Besitz eines gültigen Führerscheines sein muss und die vollständige Bezahlung mit der BMW Credit Card. Kein Versicherungsschutz besteht u.a. für vorsätzlich verursachte Schäden, Schäden, die eintreten, während die versicherte Person gegen den Mietfahrzeugvertrag verstößt, Carsharing und Kurzzeitvermietungen (z.B. DriveNow), bei Bestehen vorrangiger Versicherungen, für Schäden, die durch nichtautorisierte Fahrer entstehen, Abnutzungs- und Verschleißschäden, Abschleppkosten und Servicegebühren, für verspätet angezeigte Schäden, für beschädigte oder zerstörte Reifen und für Schäden, die bei der Beteiligung an Fahrveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Die Versicherungsleistung ist begrenzt auf den tatsächlichen Barwert des Mietfahrzeuges zum Schadenzeitpunkt, sie beträgt pro Mietfahrzeug maximal EUR 75.000,-. Die Selbstbeteiligung je Schadenfall beträgt EUR 230,-. Die genauen Ausschlüsse sind den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Identitätsschutz im Internet und Telefonische Erstberatung für Internet-Rechtsschutz (Internet-Paket) Der Versicherungsschutz aus dem Internet-Paket besteht nur, wenn das Paket erworben wurde. Seite 4 von 7
Versichert sind die Fälle des Cyber-Mobbing (systematische Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts) im Internet und des Identitätsdatendiebstahls (unbefugtes und unberechtigtes Abfangen oder Ausspähen von Identitätsdaten/Berechtigungsdaten im Internet, sowie die missbräuchliche Verwendung einer fremden Identität im Internet). Die Versicherungsleistung umfasst die Vermittlung und Bezahlung eines Providers, der u.a. folgende Leistungen erbringt: Überprüfung der Reputation der versicherten Person im Internet, gezielte und individuelle Suche nach den entwendeten Daten der begünstigten Person im Internet, Ermittlung des Webseitenbetreibers, Bemühung um die Entfernung durch mehrstufigen Löschungs-/Änderungsauftrag und Neuindexierungsauftrag an Google nach der Löschung eines persönlichkeitsverletzenden Eintrags. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf maximal drei Fälle im Kalenderjahr und hat einen Höchstbetrag von EUR 5.000,- für die versicherten Leistungen im Kalenderjahr. Des Weiteren umfasst der Versicherungsschutz eine telefonische Erstberatung für Internet-Rechtsschutz. Kein Versicherungsschutz besteht u.a. für die Fälle des CyberMobbing, zu denen die begünstigte Person durch eigene Provokation Anlass gegeben hat, durch eine Person, die im gleichen Haushalt am Hauptwohnsitz der begünstigten Person lebt, in Printmedien, Fernsehen, Radio, deren elektronische Ableger sowie elektronische Presseerzeugnisse, von Personen des öffentlichen Lebens/Interesses und für solche, die durch die Presse/begünstigte Person selbst verursacht werden. Kein Versicherungsschutz besteht u.a. für die Fälle des Identitätsdatendiebstahls durch eine Person, die im gleichen Haushalt am Hauptwohnsitz des Begünstigen lebt und die durch eine begünstigte Person verursacht wurden. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz u.a. bei einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit, bei einer politischen oder gewerkschaftlichen Aktivität sowie im Zusammenhang mit Zoll- oder Steuervorschriften, bei vorsätzlichem Herbeiführen des Versicherungsfalles und bei rechtswidrigen, strafbaren (unerlaubten Handlungen), rassistischen, extremistischen, pornographischen oder sonstigen sittenwidrigen Internetaktivitäten der begünstigten Person. Insgesamt ist der Versicherungsschutz begrenzt auf den privaten Bereich der begünstigten Person Die genauen Ausschlüsse sind den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. 3. Information zur Prämie: wie hoch ist sie, wer bezahlt den Beitrag? Die Prämien für die einzelnen Pakete sind als Monatsprämien ausgestaltet und werden mit Ausnahme der Prämien für die integrierten Versicherungs- und Assistanceleistungen (in der BMW Credit Card Premium) der Credit Card jeweils zum 5. des Monats belastet. Die DKB ist demnach für die ordnungsgemäße Inrechnungstellung der Prämie verantwortlich. Die Prämien für die integrierten Versicherungs- und Assistanceleistungen sind bereits in den Kreditkartengebühren enthalten, sodass keine separaten Versicherungsprämien anfallen. Die Monatsprämie wird je Karte zzgl. der 19% Versicherungssteuer berechnet. Bei einer Änderung der Versicherungssteuer passt der Versicherer alle sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Prämienforderungen ab dem Zeitpunkt der Änderung dem neuen Versicherungssteuersatz an. Die Höhe der einzelnen Prämien entnehmen Sie bitte Ihrem Onlinekartenkonto. Die Prämie ist erstmals nach Beitritt zu den einzelnen Paketen fällig. Ist die letzte Prämie aus dem vorhergehenden Monat zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles noch nicht bezahlt, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Das Nichtbezahlen der fälligen Prämien an die DKB führt daher zum Verlust des Versicherungsschutzes. 4. Leistungsausschlüsse: was ist nicht versichert? Nicht versichert sind insbesondere die folgenden Gefahren: a) von Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Ereignissen und innere Unruhen, Terroranschlägen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen; b) Asbest, Streik, Kernenergie, Strahlenenergie, Naturkatastrophen, Erdbeben, Beschlagnahme und Eingriffe von hoher Hand; c) Schäden in Gebieten, für welche das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat und Pandemien; d) von Vorsatz und Fahrlässigkeit des Karteninhabers, Schäden bei der Ausübung von Straftaten und Schäden in Verbindung mit Expeditionen; Ausgeschlossen ist der Versicherungsschutz auch für folgende Ereignisse, Krankheiten und Unfälle: e) durch Geistes- und Bewusstseinsstörungen, Schlaganfälle, Krampfanfälle, Störungen infolge psychischer Reaktionen; Seite 5 von 7
f) bei der Ausübung von Motorsportrennen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit und bei Extremsportarten, bei der Teilnahme an Box- und Ringkämpfen, Kampfsportwettkämpfen, Pferde und Radrennen; g) aufgrund versuchten Suizids und Folgen von vollendetem Suizid, Infektionen und Vergiftungen, dauerhaft pflegebedürftige Personen. Der Versicherungsschutz besteht nur für den privaten Bereich. Gewerbliche, freiberufliche und sonstige selbstständige Tätigkeiten sind von dem Versicherungsschutz nicht umfasst. Auch politische und gewerkschaftliche Aktivitäten sind ausgeschlossen. Nicht umfasst sind Fälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind. Eine vollständige Aufzählung aller Ausschlüsse für die einzelnen Versicherungsleistungen ist in den Versicherungsbedingungen enthalten. Auf diese wird hingewiesen. 5. Pflichten und Obliegenheiten bei Vertragsschluss: was ist zu beachten? Bei Abschluss des Gruppenversicherungsvertrages bestehen keine Pflichten und Obliegenheiten. 6. Pflichten und Obliegenheiten während der Laufzeit des Vertrages: was ist zu beachten? Während der Laufzeit des Vertrages haben die begünstigten Personen u.a. die fälligen Prämien an die Bank zu bezahlen und Adressänderungen der DKB unverzüglich anzuzeigen. 7. Pflichten und Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungsfalles: was ist zu beachten, wenn ein Schadensfall eingetreten ist? Welche Rechtsfolgen hat eine Nichtbeachtung? Pflichten und Obliegenheiten bestehen nur für die begünstigte(n) Person(en) und nur bei Eintritt des Versicherungsfalles. Im Versicherungsfall ist die begünstigte Person u.a. verpflichtet, den Schaden innerhalb von 21 Tagen bei dem Versicherungsservice anzuzeigen, Originalbelege zum Schadensnachweis einzureichen und die Weisungen des Versicherers zu beachten. Kommt die begünstigte Person den jeweiligen Pflichten nicht nach, ist die Leistung des Versicherers ausgeschlossen. Nach Eintritt des Versicherungsfalles hat die begünstigte Person u.a. den Schaden so gering wie möglich zu halten und die Schadensbegutachtung durch den Versicherer zu gestatten. Verletzt die begünstigte Person eine Obliegenheit, kann die Leistung des Versicherers bis zur Leistungsfreiheit gekürzt werden. Die einzelnen Pflichten und Obliegenheiten für jedes Paket, die nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehen, sind den Versicherungsbedingungen zu entnehmen. 8. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes: wie lange läuft der Versicherungsschutz und wie kann er beendet werden? Der Versicherungsschutz beginnt mit dem wirksamen Zustandekommen des Kreditkartenvertrages und dem wirksamen Beitritt zu dem jeweiligen Versicherungspaket. Er beginnt jedoch nicht vor der Zahlung der jeweils fälligen Versicherungsprämie. Die Laufzeit jedes einzelnen Paketes (mit Ausnahme der Integrierten Versicherungs- und Assistanceleistungen) beträgt ein Jahr und verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern es nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt wird. Der Versicherungsschutz endet in jedem Fall mit dem Wirksamwerden der Kündigung des Kreditkartenvertrages oder mit dem Wirksamwerden der Kündigung der Pakete, mit Ausnahme Hersteller-Garantieverlängerung. Der Versicherungsschutz endet auch sobald die fälligen Prämien nicht mehr bezahlt werden oder der Gruppenversicherungsvertrag gekündigt wird. Bei unterjähriger Kündigung der Kreditkarte erlischt der Versicherungsschutz zum Monatsende des Kündigungsmonats. 9. Beendigungsmöglichkeiten des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz kann durch eine Kündigung des Kreditkartenvertrages oder durch eine Kündigung des jeweiligen Pakets beendet werden. Der Versicherungsschutz endet auch, wenn der Gruppenversicherungsvertrag gekündigt wird. In letzterem Fall werden die Karteninhaber rechtzeitig informiert. 10. Widerrufsbelehrung Bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von mindestens einem Monat besteht ein Widerrufsrecht. Zu beachten ist hierzu die nachfolgende Widerrufsbelehrung. Seite 6 von 7
Ein Widerrufsrecht besteht nur für die einzelnen gesondert gekauften Pakete. Kein Widerrufsrecht ist gegeben für das, automatisch bei Vertragsabschluss, in der BMW Credit Card Premium enthaltene Paket. Die begünstigte Person hat nach Erhalt der ausgehändigten Versicherungsbedingungen ein 14 tägiges Widerrufsrecht, das in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) ausgeübt werden muss. Die Widerrufserklärung bedarf keiner Angabe von Gründen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die Versicherungsnehmerin, die Deutsche Kreditbank AG, Taubenstr. 7-9, 10117 Berlin zu richten, welche das Widerrufsverlangen an den Versicherer, Inter Partner Assistance S.A., Direktion für Deutschland, Bahnhofstr. 19, 82166 Gräfelfing, weiterleitet. 11. Wer ist für Beschwerden zuständig? Bei Fragen, Problemen oder Beschwerden wenden sich die Karteninhaber direkt an den Versicherer: AXA Assistance Deutschland GmbH Garmischer Str. 8 – 10, 80339 München Email: bmw-creditcard@axa-assistance.de Die oben genannte Service-Hotline steht den Karteninhabern 365 Tage im Jahr – 24h am Tag – zur Verfügung Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die zuständige Aufsichtsbehörde einzuschalten: Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Sektor Versicherungsaufsicht Postfach 1308, 53003 Bonn 12. Datenschutz: wie wird mit den Daten der begünstigten Personen umgegangen? Entsprechend den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden im Schadensfall Daten zu der begünstigten Person gespeichert, die zur Erfüllung des Versicherungsverhältnisses notwendig sind. Nach dem BDSG ist die Verwendung der allgemeinen personenbezogenen Daten (z.B. Alter oder Anschrift) erlaubt, wenn es der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses dient. Das gleiche gilt, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Anschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die dem Versicherer zu erteilende Einwilligung dazu über die Beendigung des Gruppenversicherungsvertrages hinausgeht. Die Anschrift der jeweiligen Datenempfänger wird auf Wunsch mitgeteilt. Es steht der begünstigten Person frei, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen. Sollte die Einwilligung ganz oder teilweise verweigert werden, kann das dazu führen, dass der Versicherungsschutz aus dem Gruppenversicherungsvertrag nicht ausgeführt werden kann. 13. Versicherer Der Versicherer ist die Inter Partner Assistance S.A. Direktion für Deutschland, Bahnhofstraße 19, 82166 Gräfelfing Eine Niederlassung von Inter Partner Assistance S.A., Avenue Louise 166 bte 1, 1050 Brüssel, Belgien Folgende Assistance-Service-Erbringer wurden von dem Versicherer beauftragt: AXA Assistance Deutschland GmbH, Garmischer Strasse 8-10, 80339 München und Inter Partner Assistance Service GmbH, Große Scharrnstrasse 36, 15230 Frankfurt (Oder) Seite 7 von 7
Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen für die BMW Credit Cards 2015 Gültig ab: 01.03.2015
Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit wird in den folgenden Ausführungen auf die explizite Nennung der weiblichen Form verzichtet. Einleitung Die nachfolgenden Versicherungsbedingungen sind wichtige Unterlagen. Sie sollen verständlich machen, wie der Versicherungsschutz gestaltet ist und was von den BMW Credit Card-Inhabern beachtet werden muss, damit sie in den Genuss der Versicherungsleistungen kommen. Dieses Dokument sollte sehr sorgfältig aufbewahrt werden. Diese Versicherungsbedingungen sind kein Versicherungsvertrag. Sie beinhalten vielmehr eine Beschreibung der Versicherungsleistungen, die durch den Gruppenversicherungsvertrag zwischen der Deutschen Kreditbank AG (nachfolgend DKB genannt), Taubenstraße 7-9, 10117 Berlin und der Inter Partner Assistance S.A., Direktion für Deutschland, Bahnhofstraße 19, 82166 Gräfelfing (nachfolgend Versicherer genannt) für die Inhaber einer BMW Credit Card zur Verfügung stehen, sofern die BMW Credit Card die integrierten Versicherungs- und Assistanceleistungen enthält oder Versicherungspakete dazu erworben wurden. Es besteht daher kein Versicherungsschutz mehr, wenn der Gruppenversicherungsvertrag in dieser Form endet. In diesem Fall wird der Karteninhaber rechtzeitig informiert. Des Weiteren beinhalten die Versicherungsbedingungen die Voraussetzungen für die Erlangung der Leistungen, deren Begrenzungen, Ausschlüsse, Pflichten und Obliegenheiten der versicherten Person(en). Die DKB ist Versicherungsnehmerin des Gruppenversicherungsvertrages mit dem Versicherer. Beauftragt mit der Abwicklung der Assistance und Versicherungsleistungen sind: AXA Assistance Deutschland GmbH Garmischer Straße 8–10 D-80339 München und Inter Partner Assistance Service GmbH Große Scharrnstraße 36 D-15230 Frankfurt (Oder) Beide nachfolgend Assistance genannt. Die Assistance ist direkter Ansprechpartner für alle Anfragen zur Geltendmachung von Assistance- Leistungen und Versicherungsansprüchen. Der Versicherer erklärt, dass er sich in jeder Form gegenüber der AXA Assistance Deutschland GmbH und der Inter Partner Assistance Service GmbH abgegebene Erklärungen zurechnen lässt. Die Erbringung der Leistungen sollte vorab mit der ganzjährig – 24 Stunden am Tag – erreichbaren Notrufzentrale unter der nachfolgend genannten Telefonnummer abgestimmt werden. Die Rechte und Pflichten des Karteninhabers sind überall dort geregelt, wo sich der Text direkt an den „BMW Credit Card-Inhaber“, den „Karteninhaber“ und „Inhaber eines entsprechenden Pakets“, an die „begünstigte Person“ oder an die „versicherte Person“ wendet. 1 Stand 01.03.2015
Teil A: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Gruppenversicherungen für BMW Credit Card-Inhaber Kommunikationsdaten für die Karteninhaber: BMW Credit Card Classic BMW Credit Card Premium Tel: +49 (0)30 120 300 36 Fax: +49 (0)89 500 70 5991 Email: bmw-creditcard@axa-assistance.de Anschrift Versicherungsservice: BMW Credit Card Versicherungsservice Postfach 1584 15205 Frankfurt (Oder) Die Schadenregulierungsabteilung des Versicherers ist zu den Kernzeiten wie folgt erreichbar: Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr. Auch außerhalb der Kernzeiten nimmt der Versicherer die Anfragen gerne entgegen und leitet diese zur Bearbeitung an die Schadenregulierungsabteilung weiter. Inhaltsverzeichnis Integrierte Versicherungs- und Assistanceleistungen der BMW Credit Card Premium .......................... 13 Besondere Versicherungsbedingungen zur Verkehrsrechtschutzversicherung .................................. 13 Besondere Bedingungen für die Reiseassistance ............................................................................... 17 Reise-Paket .............................................................................................................................................. 17 Besondere Versicherungsbedingungen zur Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung ............ 18 Besondere Versicherungsbedingungen zur Reiseunfallversicherung .................................................. 22 Shopping-Paket ......................................................................................................................................... 24 Besondere Versicherungsbedingungen für die Einkaufsversicherung ................................................ 24 Besondere Versicherungsbedingungen zu der Garantieverlängerung (Verlängerung von Herstellergarantien) ............................................................................................................................... 28 Besondere Versicherungsbedingungen zur Warenrückgabe-Unterstützung ....................................... 30 Besondere Versicherungsbedingungen zur Preis-Garantie .................................................................. 32 Mobilitäts-Paket ......................................................................................................................................... 34 Besondere Versicherungsbedingungen zur Autoschlüsselverlust-Versicherung ................................. 34 Besondere Versicherungsbedingungen zur Verkehrsmittelunfallversicherung .................................... 36 Besondere Versicherungsbedingungen zur Versicherung Take Me Home-Joker ............................... 38 Besondere Versicherungsbedingungen zur Mietwagenvollkaskoversicherung für Mietfahrzeuge (Personenkraftwagen) – Collision Damage Waiver Versicherung (CDW) ........................................... 39 Internet-Paket ............................................................................................................................................ 41 Besondere Versicherungsbedingungen zu den Versicherungen Identitätsschutz im Internet und Telefonische Erstberatung für Internet-Rechtsschutz .......................................................................... 41 2 Stand 01.03.2015
§ 1 Informationen zum Versicherer Sitz des Versicherers Inter Partner Assistance S.A., Direktion für Deutschland, ist Gräfelfing, Bahnhofstraße 19 (D-82166 Gräfelfing). Die Handelsregisternummer ist HRB 98 866 am Registergericht München. Hauptsitz der Gesellschaft ist Brüssel (B-1050) unter der Rechtsform S.A. (Société Anonyme/Aktiengesellschaft). Ladungsfähige Anschrift und Vertretungsberechtigter: Inter Partner Assistance S.A., Direktion für Deutschland, Bahnhofstraße 19, D-82166 Gräfelfing Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, D- 53117 Bonn. § 2 Gerichtsstand und anwendbares Recht Für gegen den Versicherer gerichtete Klagen bezüglich der Versicherungsleistungen bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach seinem Sitz in München. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer ist daher München. Örtlich zuständig ist aber auch das Gericht, in dessen Bezirk der Karteninhaber zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ist der Karteninhaber eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn bei dem Gericht erhoben werden, das für seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Ist der Karteninhaber eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht nach seinem Sitz oder seiner Niederlassung. Verlegt der Karteninhaber seinen Wohnsitz in einen Staat außerhalb Deutschlands oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag und der Versicherungsvermittlung das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherer seinen Sitz hat. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. § 3 Vertragssprache Die Vertragsbedingungen und Informationen werden in deutscher Sprache mitgeteilt. Während der Laufzeit des Vertrages erfolgt die Kommunikation ausnahmslos in deutscher Sprache. § 4 Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages ist der in den nachfolgend aufgeführten Abschnitten beschriebene Versicherungsschutz für Inhaber der folgenden von der DKB herausgegebenen BMW Credit Cards: · BMW Credit Card Premium · BMW Credit Card Classic Die im Teil C beschriebenen Versicherungspakete · Integrierte Versicherungs- und Assistanceleistungen der BMW Credit Card Premium · Reise-Paket · Shopping-Paket · Mobilitäts-Paket · Internet-Paket können, mit Ausnahme der integrierten Versicherungs- und Assistanceleistungen der BMW Credit Card Premium, von den Karteninhabern optional beim Erwerb oder zu einem späteren Zeitpunkt zu der bestehenden Kreditkarte hinzugebucht werden. § 5 Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes 5.1 Der Versicherungsschutz beginnt mit dem wirksamen Zustandekommen des Kreditkartenvertrages und dem wirksamen Beitritt zum jeweiligen Versicherungspaket. Jedoch beginnt der Versicherungsschutz nicht vor Zahlung der jeweils fälligen Prämie. Die Laufzeit jedes einzelnen Paketes mit Ausnahme der integrierten Versicherungs- und Assistanceleistungen der BMW Credit Card Premium beträgt ein Jahr und verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern es nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. 5.2 Der Versicherungsschutz endet in jedem Fall mit dem Wirksamwerden der Kündigung des Kreditkartenvertrages oder mit dem Wirksamwerden der Kündigung der Pakete, mit Ausnahme der Hersteller-Garantieverlängerung, die 36 Monate nach Abschluss des Kaufvertrages endet. (siehe hierzu § 2.2 der besonderen Bestimmungen zu der Verlängerung von Herstellergarantien (Garantieverlängerung). 3 Stand 01.03.2015
5.3 Bei unterjähriger Kündigung der Kreditkarte erlischt der Versicherungsschutz zum Monatsende des Kündigungsmonats (mit Ausnahme der Garantieverlängerung). Da die Versicherungsbeiträge immer zum 05. eines jeden Monats von der BMW Credit Card abgebucht werden, behält der Versicherer zu viel geleistete monatliche Teilbeiträge als Aufwandsentschädigung ein. 5.4 Versicherungsschutz besteht im Rahmen der: • Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung; • Reiseunfallversicherung; • Einkaufsversicherung; • Garantieverlängerung; • Warenrückgabe-Unterstützung; • Preis-Garantie; • Verkehrsmittelunfallversicherung; • Mietwagen-Vollkaskoversicherung; sofern die in Anspruch genommene Dienstleistung vollständig mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Bei folgenden Versicherungen: • Verkehrsrechtsschutzversicherung • Reiseassistance • Autoschlüsselverlust-Versicherung • Take Me Home-Joker • Identitätsschutz im Internet • Telefonische Erstberatung für Internet-Rechtsschutz besteht der Versicherungsschutz unabhängig vom Einsatz der Kreditkarte. 5.5 Der Versicherungsschutz wird auch dann aktiviert, wenn die Zahlung über einen Internet- Zahlungsdienstleister, z. B. PayPal, mit Belastung der Kreditkarte erfolgt ist. 5.6 Sollte der Karteninhaber nicht die Möglichkeit haben, die vollständigen Kosten vor Antritt der Reise zu begleichen (z.B. Hotelaufenthalt, Mietwagen) gilt die Hinterlegung der Kreditkartendaten sowie eine elektronische Bestätigung über die Hinterlegung als Aktivierung der Deckung und somit im Schadenfall als Nachweis. § 6 Begrenzung der Leistungen 6.1 Hat ein BMW Credit Card-Inhaber mehrere BMW Credit Cards, kann die Leistung immer nur aus einer Karte geltend gemacht werden und nicht aus mehreren zeitgleich. Die Versicherungsleistungen aus verschiedenen BMW Credit Cards addieren sich in keinem Fall. 6.2 Ergeben sich aus einem Versicherungsfall theoretisch gleichartige Ansprüche aus mehreren der in den Besonderen Versicherungsbedingungen genannten Versicherungsleistungen, so wird die Leistung einmalig maximal in der Höhe der höchsten Leistung erbracht. Die Versicherungsleistungen addieren sich nicht. § 7 Begünstigte Person Begünstigte Person ist der Inhaber einer der unter § 4 genannten Kreditkarten, sofern er das entsprechende Versicherungspaket gebucht und bezahlt hat oder dieses bereits bei seiner Kreditkarte inkludiert war. § 8 Subsidiarität Die vorliegenden Versicherungsleistungen gelten subsidiär, d. h., Voraussetzung für die Erbringung einer Leistung ist, dass ein Dritter (z. B. ein anderer Versicherer oder staatlicher Leistungsträger) · nicht zur Leistung verpflichtet ist oder · seine Leistungspflicht bestreitet oder · seine Leistung erbracht, diese aber zur Begleichung der Kosten nicht ausgereicht hat. Ein Anspruch auf Leistungen im Rahmen der in diesen Versicherungsbedingungen genannten Versicherungs- und Assistancebausteinen besteht somit nicht, soweit die begünstigte Person Ersatz aus einem konkurrierenden, anderen, eigenen oder fremden, vor oder nach Abschluss dieses Vertrages geschlossenen Versicherungsvertrag beanspruchen kann. Dies gilt auch dann, wenn diese Verträge ihrerseits eine Subsidiaritätsklausel enthalten sollten. Im Hinblick auf diese Versicherungsverträge gilt die vorliegende Versicherung als die speziellere 4 Stand 01.03.2015
Versicherung. Bestreitet der andere Versicherer schriftlich seine Eintrittspflicht, so erfolgt insoweit jedoch eine Vorleistung im Rahmen dieses Vertrages. Der Karteninhaber hat alles ihm Mögliche und Zumutbare zu unternehmen, um dazu beizutragen, dass die Ansprüche gegen andere Versicherer verfolgt werden können. Die Vorschriften über den gesetzlichen Forderungsübergang bleiben unberührt. § 9 Voraussetzungen für die Versicherungsleistung 9.1 Die versicherte Person ist verpflichtet, nach Eintritt des Versicherungsfalles: a) den Schaden dem BMW Credit Card Versicherungsservice unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern), spätestens jedoch innerhalb von 21 Tagen ab dem Schadenszeitpunkt anzuzeigen und b) der Assistance jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe ihrer Leistungspflicht zu gestatten, jede hierzu dienliche Auskunft zu erteilen, Originalbelege einzureichen, ggf. behandelnde Ärzte und andere Versicherer von ihrer Schweigepflicht zu entbinden sowie bei Todesfällen die Sterbeurkunde einzureichen. Im Falle, dass die versicherte Person selbst verstorben ist, gehen die Rechte und Pflichten auf die Erben der versicherten Person über. 9.2 Kommt die versicherte Person diesen Verpflichtungen nicht nach, ist die Leistung des Versicherers ausgeschlossen. § 10 Allgemeine Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles 10.1 Die versicherte Person hat nach Eintritt des Versicherungsfalles den Schaden möglichst gering zu halten und alles zu vermeiden, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte; 10.2 Die Nachweisführung über verwandtschaftliche Verhältnisse oder das Bestehen einer Ehe-/ Lebensgemeinschaft hinsichtlich der mitversicherten Personen obliegt dem Karteninhaber. Hinweis: Darüber hinaus sind die jeweiligen besonderen Obliegenheiten zu den im Teil C genannten Versicherungen zu beachten. § 11 Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzungen 11.1 Verletzt die begünstigte Person eine der oben genannten Obliegenheiten vorsätzlich, so ist der Versicherer (mit der in § 28 Abs. 2-4 Versicherungsvertragsgesetz vorgeschriebenen Einschränkung) von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens der begünstigten Person entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat die begünstigte Person zu beweisen. 11.2 Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit die begünstigte Person nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. 11.3 Verletzt die begünstigte Person eine nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er die begünstigte Person durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. 11.4 Der Versicherer wird ferner von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn die begünstigte Person arglistig über Umstände zu täuschen versucht, die für den Grund oder für die Höhe der Leistung von Bedeutung sind, oder aus Anlass des Versicherungsfalles, insbesondere in der Schadensanzeige, vorsätzlich oder arglistig unwahre Angaben macht, auch wenn hierdurch dem Versicherer kein Nachteil entsteht. Bei Vorsatz bleibt der Versicherer insoweit zur Leistung verpflichtet, als die Verletzung keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungsverpflichtung des Versicherers gehabt hat. § 12 Anzeigen und Willenserklärungen Anzeigen und Willenserklärungen gegenüber dem Versicherer bedürfen der Schriftform und sind an folgende Adresse zu richten: BMW Credit Card Versicherungsservice, Postfach 1584, 15205 Frankfurt (Oder). Die Assistance ist von dem Versicherer zur Entgegennahme und zur Abgabe von Willenserklärungen bevollmächtigt. Zur Entgegennahme von Anzeigen und Willenserklärungen sind weder Versicherungsvermittler noch die DKB als Versicherungsnehmer oder die BMW AG bevollmächtigt. § 13 Widerrufsrecht Ein Widerrufsrecht besteht nur für die einzelnen gesondert gekauften Pakete. Kein Widerrufsrecht ist gegeben für die automatisch bei Vertragsabschluss in der BMW Credit Card Premium, integrierten Versicherungs- und Assistanceleistungen. 5 Stand 01.03.2015
§ 14 Allgemeine Einschränkungen/Ausschluss des Versicherungsschutz 14.1 Versicherungsschutz wird nicht gewährt für Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, innere Unruhen, Terroranschläge, Asbest, Streik, Kernenergie und Strahlenenergie, Naturkatastrophen, Erdbeben, Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand. Ausgeschlossen sind zudem Schäden jeder Art, die direkt oder indirekt durch Terrorakte verursacht worden sind. Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen und Personengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer oder ideologischer Ziele, die geeignet sind, Angst und Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtung Einfluss zu nehmen. Ausgeschlossen sind auch Schäden oder Kosten, die das Benutzen von nuklearen, chemischen, oder biologischen Massenvernichtungswaffen mit sich bringen, wie auch immer diese in Umlauf gebracht oder kombiniert werden und unabhängig von anderen Ursachen oder Ereignissen, die gleichzeitig oder in anderer zeitlicher Reihenfolge zu diesem Schaden oder diesen Kosten beitragen. 14.2 Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen. 14.3 Es wird ferner kein Versicherungsschutz gewährt für Schäden, die durch die versicherte Person durch oder während der vorsätzlichen Ausführung einer Straftat oder des vorsätzlichen Versuches einer Straftat verursacht werden. 14.4 Ausgeschlossen ist der Versicherungsschutz zudem für folgende Ereignisse, Krankheiten oder Unfälle: a) durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, Schlaganfälle, Krampfanfälle, die den ganzen Körper ergreifen, sowie durch krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen; b) in ursächlichem Zusammenhang mit dem Betrieb eines Luftfahrzeuges und beim Fallschirmspringen. Versicherungsschutz besteht jedoch als Fluggast eines Luftfahrtunternehmens zur Personenbeförderung; c) bei der Ausübung von Motorsportrennen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt; d) bei der Ausübung von Extremsportarten (hierzu zählen insbesondere Rafting, Freeclimbing, Canyoning, Abseilaktionen und Höhlenbegehungen, Bergsteigen, Drachenfliegen, Gleitschirmfliegen, Fallschirmspringen), bei der Vorbereitung (Training) bzw. der Teilnahme an Box- oder Ringkämpfen, Kampfsportwettkämpfen jeglicher Art, Pferde- oder Radrennen sowie als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Kraftfahrzeugs an Fahrtveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt, e) aufgrund versuchten Suizids und dessen Folgen sowie aufgrund vollendeten Suizids. f) Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen, Strahlen, Infektionen und Vergiftungen. g) dauerhaft pflegebedürftige Personen und solche, die sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden im Sinne der §§ 104 ff. BGB (Geisteskranke). Pflegebedürftig ist, wer für die Verrichtung der Aufgaben des täglichen Lebens überwiegend fremder Hilfe bedarf. Der Versicherungsschutz erlischt, sobald der Versicherte nicht mehr versicherbar ist. 14.5 Der Versicherungsschutz besteht nur für den privaten Bereich der versicherten Person. Es besteht kein Versicherungsschutz bzgl. eines Ereignisses im Zusammenhang mit: a) einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Eine sonstige selbstständige Tätigkeit liegt immer dann vor, wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind; b) einer Beteiligung, an einer Partnerschaft, Firma oder einem Geschäft; c) einer politischen oder gewerkschaftlichen Aktivität sowie im Zusammenhang mit Zoll- oder Steuervorschriften. § 15 Verjährung Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren innerhalb von drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, indem der Anspruch entstanden ist und der versicherten Person bekannt war bzw. bekannt sein musste. 6 Stand 01.03.2015
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