Mediadaten 2019 䊏 Magazin für Geschäftsprozess- und Output-Management
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Auf lage nko ntro lle 䊏 Magazin für Geschäftsprozess- und Output-Management Mediadaten 2019 Fasanenweg 18 70771 Leinfelden-Echterdingen Tel.: 0711 / 75 91- 312 Fax: 0711 / 75 91- 348 www.bit-news.de
Media-Informationen 2019 䊏 Magazin für Geschäftsprozess- und Output-Management Profil Kernthemen jeder BIT-Ausgabe 䊏 BIT – das Fachmagazin für effiziente Geschäftsprozesse, Kundenkommunikation und Output-Management-Prozesse. Im Bereich Geschäftsprozess-Optimierung 䊉 Drucken + Kopieren in Büros und Verwaltungen 䊏 BIT widmet sich dem Themenspektrum Dokumenten-Management sowie 䊉 Managed-Print und Managed-Document-Services (MPS, MDS) Enterprise-Content- und -Information-Management in allen Facetten. 䊉 Dokumenten-Management-Systeme (DMS, ECM/EIM) 䊏 BIT bietet wertvolle Informationen für die Planung, Auswahl und Einführung von 䊉 Business-Process-Management (BPM) Systemen und Lösungen rund um Geschäftsprozesse. 䊉 Digitale Prozesse in der digitalen Transformation 䊏 BIT zeigt, wie Dokumentenprozesse vom Eingang bis zum Versand und der 䊉 Arbeitswelt im Wandel: Smart Workspaces Archivierung effizient gestaltet werden können. 䊉 Customer-Relationship-Management (CRM) 䊏 BIT sorgt für eine solide Wissensgrundlage bei allen Fragen zu einer modernen 䊉 Business Collaboration elektronischen Dokumentenorganisation sowie zu produktivitätssteigernden 䊉 Blockchain-Technologie Prozessen. 䊉 Geschäftskorrespondenz: individuell und automatisiert BIT-Leser Geschäftsprozesse in Unternehmen und Verwaltungen: 䊉 Cloud- und SaaS-Lösungen für Dokumentenanwendungen im Bereich: IT-Leiter, Verantwortliche für Prozess-Management, Leiter von Fach- 䊉 Scannen und Capturing-Lösungen abteilungen mit hohem Dokumentendurchsatz, Einkäufer von Hard- und Software. 䊉 Sicherheit für Dokumente und Prozesse Im Bereich Output-Management: Ressortleiter Output-Management bei Banken, Versicherungen, Finanzdienstleistern; Im Bereich Output-Management bei Leiter Druckzentrum bei Druckdienstleistern, Lettershops und Direct-Mail- der Hochleistungs-Dokumentenverarbeitung Dienstleistern; Leiter Versand-Services bei Versanddienstleistern und 䊉 Dokumentenprozesse: Vom Druck bis zum Versand Zeitungsverlagen; Leiter Dokumentenerstellung bei Handel und Logistik; 䊉 Multichannel-Output-Management Poststellenleiter in mittelständischen und großen Unternehmen und Behörden; Leiter 䊉 Automatisierung von Dokumentenprozessen Rechenzentrum; Leiter Output-Management und Dokumentenversand bei Behörden. 䊉 Customer Communications Management (CCM) 䊉 Personalisierte Kundenkommunikation 䊉 Dokumentenpräsentationen über Portale, Zustell-Server + mobile Endgeräte 䊉 Output-Steuerung von der Fachabteilung bis zum zentralisierten Output-Management 䊉 Postverarbeitung
Herausgeber Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Weinbrenner † Jahrgang 55. Jahrgang 2019 Dipl.-Kfm. Claudia Weinbrenner-Seibt Erscheinungsweise 6-mal jährlich Verlagsleitung Siegfried Elsaß Telefon: 0711/ 75 91-355 Auflage 1. Juli 2017 – 30. Juni 2018 (pro Ausgabe im Durchschnitt) Telefax: 0711/ 75 91-348 Druckauflage: 8.000 Exemplare Verbreitete Auflage: 7.787 Exemplare Chefredaktion Torsten Wiegand (verantwortlich) Telefon: 0711/ 75 91-3771 E-Mail: twiegand@bitverlag.de Auslandsvertrieb: BIT wird in Österreich und der Schweiz in einer Auflage Anzeigenleitung Joachim Ahnfeldt von 950 Exemplaren vertrieben. (Verlagsangabe) Telefon: 0711/ 75 91-312 E-Mail: jahnfeldt@bitverlag.de Auflagenkontrolle: Verlag bit-Verlag Weinbrenner GmbH & Co. KG Fasanenweg 18 70771 Leinfelden-Echterdingen Erscheinungs-/Redaktionsplan siehe unter Termine und Themen Telefon: 0711/ 75 91-355 Telefax: 0711/ 75 91-348 Bezugspreise Einzelverkaufspreis 14,– EUR (einschl. Porto und MwSt.) Jahresabonnement 84,– EUR Postanschrift Postfach 100116 70745 Leinfelden-Echterdingen Bei Auslandssendungen wird das Porto gesondert berechnet. Umfangsanalyse: 2017 = 6 Ausgaben Gesamtumfang: 408 Seiten = 100,0 % Redaktionsteil: 333 Seiten = 81,6 % Anzeigenteil: 75 Seiten = 18,4 % Beilagen: 1 Stück Internet www.bit-news.de Zugriffszahlen je Monat (August 2018): Visitors: 41.701, Page Impressions: 129.130
Media-Informationen 2019 Preisliste Nr. 54 (Gültig ab 1. Januar 2019) 䊏 Magazin für Geschäftsprozess- und Output-Management Anzeigenformate (Breite x Höhe in mm) und Preise (Euro) Titelseite auf Anfrage Grund- 4- 4-farbig Sonderwerbeformen wie Ausklapp, Aufkleber etc. Format Satzspiegel Heft-Format* preis s/w farbig incl. Anschnitt auf Anfrage 1/1 Seite 180 x 264 210 x 297 4.100,– 5.720,– 6.130,– Grundpreis je einspaltige Millimeterzeile EUR 3,90 180 x 198 210 x 223 Preise für je 40 mm breite Millimeterzeile EUR 1,95 3/4 Seite 3.090,– 4.305,– 4.614,– 135 x 264 157 x 297 Stellengesuche 180 x 176 210 x 198 2/3 Seite 120 x 264 140 x 297 2.740,– 3.820,– 4.094,– Chiffregebühren EUR 8,–; Luftpostgebühren gesondert; Nachforderungen bei Portomehraufwand 180 x 132 210 x 148 vorbehalten 1/2 Seite 2.050,– 2.860,– 3.065,– 85 x 264 105 x 297 Farbzuschlag je Zusatzfarbe (Euroskala) 180 x 88 210 x 99 EUR 540,– für 1/1 Seite, kleinere Formate 1/3 Seite 1.370,– 1.910,– 2.047,– 58 x 264 70 x 297 anteilig, Sonderfarben auf Anfrage 180 x 66 210 x 74 1/4 Seite 40 x 264 52 x 297 1.030,– 1.435,– 1.538,– Formatzuschlag 10 % vom sw-Preis 180 x 44 210 x 49 Platzierung Für verbindliche Platzierungs-Vorschriften 1/6 Seite 680,– 950,– 1.018,– 58 x 132 70 x 148 Zuschlag 20 % vom sw-Preis (Mindestgröße: 1/2 Seite) 180 x 33 210 x 37 1/8 Seite 510,– 780,– 831,– 88 x 66 52 x 148 AE-Provision 15 % Insel- 85 x 132 1.650,– anzeige Nachlässe Malstaffel für mehrmalige Veröffentlichungen innerhalb eines Jahres (ohne Sonderausgaben) Dreieck- 58 x 65 565,– 2-mal 3% 2 Seiten 5% anzeige 4-mal 5% 4 Seiten 10 % 6-mal 10 % 6 Seiten 15 % * Jeweils zzgl. 3 mm Beschnitt an allen Seiten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.
Einhefter Höchstformat 210 mm breit x 297 mm hoch Kombinations- Jeweils 3 % zur Malstaffel pro zusätzlich zzgl. 5 mm Beschnitt am Kopf und 3 mm im Bund Rabatt gebuchtem Magazin aus dem bit-Verlag. (= 218 × 307 mm) 2-seitig EUR 310,– per ‰ BIT-Kompass EUR 1.225,– pro Jahr (6 Ausgaben) und 4-seitig EUR 330,– per ‰ pro Rubrik inkl. Internet 6-seitig EUR 350,– per ‰ Höchstgewicht 30 Gramm, Druck- und Offset, Klebebindung Hefter mit größerem Umfang Bindeverfahren und höherem Gewicht auf Anfrage. Druckunterlagen Per E-Mail (jahnfeldt@bitverlag.de) Memo-Stick Einseitig bedruckter Sticker, selbstklebend, oder auf CD-ROM an die Verlagsanschrift. ablösbar auf redaktioneller Seite platziert EUR 410,– per ‰ Anschrift für bit-Verlag, Fasanenweg 18, Druckunterlagen 70771 Leinfelden-Echterdingen Beilagen Höchstformat 200 mm breit × 290 mm hoch zum Gewicht von 20 g EUR 320,– per ‰ Zahlungs- Zahlbar innerhalb 10 Tagen zum Gewicht von 30 g EUR 350,– per ‰ bedingungen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, jedes weitere Gramm EUR 2,55 per ‰ innerhalb 30 Tagen rein netto, Zusätzliche Postgebühren fallen nicht an bei Bankeinzug oder Vorauskasse mit 3 % Skonto. Teilbelegung Belegung von Teilauflagen ist nur mit Beilagen möglich (nur komplette Postleitzonen), Aufpreis Zahlungs- Baden-Württembergische Bank hierfür 30 % (Mindestauflage: 3.000 Stück). möglichkeiten Kontonummer 2 998 299 Bankleitzahl 600 501 01 Liefermenge Benötigte Anzahl Beilagen/Einhefter: 8.200 Ex. IBAN DE50 6005 0101 0002 9982 99 BIC SOLADEST Versandanschrift Druckerei Silber Druck oHG für Einhefter Otto-Hahn-Straße 25 Kreditkarten: und Beilagen 34253 Lohfelden Eurocard/MasterCard, Visa, American Express Gestaltung und Wir erleichtern Ihnen gerne die Abwicklung Druck Ihrer bei Einhefter- und Beilagen-Dispositionen: USt-Id-Nr. DE 147646018 Werbemittel Auf Wunsch gestalten wir Ihre Prospekte und vermitteln leistungsfähige Druck-Dienstleister zu günstigen Konditionen und in bester Qualität. So sparen Sie Lieferzeit und Kosten und erhalten „alles aus einer Hand“.
Media-Informationen 2019 Termine und Themen 䊏 Magazin für Geschäftsprozess- und Output-Management BIT 1-2019 Februar BIT 1-2019 BIT 2-2019 April BIT 2-2019 GESCHÄFTSPROZESSE Erscheinungstermin GESCHÄFTSPROZESSE Erscheinungstermin 11.02.2019 08.04.2019 • Sicherheit für Dokumente und Prozesse • Elektronische Rechnungsverarbeitung, • Mobile Enterprise: Integration, Sicherheit, Komfort Anzeigen- und ZUGFeRD, Rechnungsworkflow Anzeigen- und • Digitale Prozesse in der digitalen Druckunterlagenschluss • Smart Workspaces – Arbeitsplatz der Zukunft Druckunterlagenschluss 21.01.2019 18.03.2019 Transformation • Drucker und MFP im Dokumentenprozess Redaktionsschluss Redaktionsschluss OUTPUT 14.01.2019 OUTPUT 12.03.2019 • Zentraler Druck- und Dokumentenservice • Omnichannel-Kommunikation • Effiziente Dokumentenverarbeitung: Input, Output, Workflow • Social Media: Einbindung von Facebook & Co. in das Marketing • Kundenkommunikation im digitalen Zeitalter • Effiziente Dokumentenverarbeitung: Input, Output, Workflow BIT 3-2019 Juni BIT 4-2019 August GESCHÄFTSPROZESSE BIT 3-2019 GESCHÄFTSPROZESSE BIT 4-2019 • Cloudbasierte Dokumentenprozesse Erscheinungstermin • Business Collaboration: Für einen Erscheinungstermin • Scannen und Capturing-Lösungen 17.06.2019 reibungslosen Austausch 12.08.2019 • Digitale Geschäftsmodelle: Lösungen für Anzeigen- und • ECM im Geschäftsprozess Anzeigen- und mobile Services Druckunterlagenschluss • SharePoint-Lösungen Druckunterlagenschluss 24.05.2019 22.07.2019 OUTPUT Redaktionsschluss OUTPUT Redaktionsschluss • Outsourcing von Dokumentenprozessen 20.05.2019 • Output-Management-Plattformen 15.07.2019 • Zentraler Druck- und Dokumentenservice • Output-Lösungen für den PC: Von der • Customer-Communication-Management: unterwegs auf allen Kanälen Brieferstellung bis zum Versand • Dokumentenverarbeitung: Optimierung der Prozessphasen Messen: DOXNET Fachkonferenz, Baden-Baden, 24. bis 26. Juni 2019
BIT 5-2019 Oktober BIT 5-2019 BIT 6-2019 Dezember BIT 6-2019 GESCHÄFTSPROZESSE Erscheinungstermin GESCHÄFTSPROZESSE Erscheinungstermin • Migration von ECM-Systemen: Services & Support 15.10.2019 • Compliance und Governance in IT und ECM 09.12.2019 • Scannen, Capturing-Lösungen, PDF Anzeigen- und • MFP und Drucker: Managed-Print und Anzeigen- und • Digitale Geschäftsmodelle: Lösungen für Druckunterlagenschluss Managed-Document-Services Druckunterlagenschluss mobile und personalisierte Services 23.09.2019 • Mobile Security: Sicherheit für unterwegs 18.11.2019 Redaktionsschluss Redaktionsschluss OUTPUT 16.09.2019 OUTPUT 11.11.2019 • Multichannel-Dokumentenverarbeitung • Output- und Input-Management: • Whitepaper-Produktion: Ausgereifte Anwendungen Dokumentenprozesse aus einem Guss und Fallbeispiele • Mailings: Personalisierung, Veredelung, Response-Optimierung • Output-Management als Drehscheibe der Kundenkommunikation • Produktionsdruck: Flexible Systeme für die Kleinauflage
Media-Informationen 2019 Bannerplätze und Werbeformate 䊏 Magazin für Geschäftsprozess- und Output-Management Die Zukunft ist CROSSMEDIAL! Kat. D www.bit-news.de Kat. C Kat. B Kat. C Kat. A Kat. B Kat. C Kat. B
Kat. B Online-Advertorial Text ca. 3.500 Zeichen + Bilder Kat. A Kat. C Kat. B Videos, Platzierung auf Bannerplatz der Kat. C Newsletter-Werbung Full Banner oder Textanzeige Banner Kategorie A:* Kategorie B:* Kategorie C:* Kategorie D:* Half Banner Full Banner Super Banner Wall Paper Rectangle Medium Rectangle Expandable Skyscraper Layer *Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Preistabelle „Online-Werbeformen“ auf der Folgeseite
Online-Werbeformen Media-Informationen 2019 䊏 Magazin für Geschäftsprozess- und Output-Management + Preise (Euro) Für Ihre Online-Werbung bieten wir Ihnen auf Anzeigenform Einzelpreis * Paketpreis** Laufzeit Pixel www.bit-news.de eine Vielzahl moderner, digitaler Werbeformate wie: Kategorie A: 700,– 400,– 4 Wochen 234 × 60 Half Banner Banner Videos Kategorie B: 468 × 60 Full Banner, 850,– 500,– 4 Wochen Newsletter-Werbung 180 × 150 Rectangle PR-News Online-Advertorials Kategorie C: 728 × 90 Super Banner, 1.200,– 700,– 4 Wochen 300 × 250 Whitepapers Medium Rectangle, 120 × 600 Online-Stellenanzeigen Skyscraper Banner-, Videos, Newsletter-Werbung und Stellenanzeigen Kategorie D: 728 × 90 + 120 × 800 sind regulär AE-fähig. PR-News, Online-Advertorials und Whitepapers sind nicht AE-fähig. Wall Paper, 1.700,– 1.000,– 4 Wochen 420 × 600 Expandable, 400 × 400 Layer * Für reine Online-Buchungen gilt Preisliste I* („Einzelpreise“). Video (Bannerplatz der Kat. C) 1.200,– 700,– 4 Wochen — ** Für Print-Werbekunden (ab 2.447 Euro) Newsletter-Werbung gilt Preisliste II** („Paketpreise“) (Full Banner oder Textanzeige) 1.700,– 1.000,– 4 Wochen 468 × 60 für Online-Werbeaktivitäten. Diese im Vergleich zu den Einzelprei- Online-Advertorial 1.700,– 1.000,– 4 Wochen — sen deutlich günstigeren Sonder- PR-News (online + Newsletter) — 500,– + 1 Woche — preise sind grundsätzlich nicht rabattfähig. 4 Wochen Stellenanzeige 250,– — — inkl. NL-Versand + PR-News sind ausschließlich Whitepaper 1.700,– — 4 Wochen — Crossmedia-Kunden vorbehalten.
Auszug aus unseren CROSSMEDIA-Paketen (Euro) Crossmedia-Paket 1 2.447,– Crossmedia-Paket 2 3.565,– + + 1/3 Seite Print-Anzeige 1 × Half Banner 1/2 Seite Print-Anzeige Wahlweise (quer oder hoch) 700,– (einzeln) (quer oder hoch) 1 × Full Banner oder 1 × Rectangle 2.047,– (einzeln) 3.065,– (einzeln) 850,– (einzeln) Paketpreis: 2.447,– Paketpreis: 3.565,– Ersparnis: 300,– Ersparnis: 350,– (gegenüber Einzelbuchung) (gegenüber Einzelbuchung)
Media-Informationen 2019 Strukturanalyse der Empfänger/Kooperationen 䊏 Magazin für Geschäftsprozess- und Output-Management Marktdurchdringung nach Kooperationen Branchen/Fachrichtungen BIT kooperiert mit den wichtigsten nationalen und internationalen Verbänden im Bereich Dokumententechnologien. Die Mitglieder folgender Verbände BIT-Empfängergruppen Exemplare Anteil erhalten BIT im Abonnement: Anwender mit großen Dokumentenvolumina 5.542 71,17 % Der BITKOM-Kompetenzbereich Banken und Versicherungen 2.569 31,99 % ECM ist Medienpartner der BIT Krankenkassen 100 1,29 % Versanddienstleister 82 1,05 % Der Arbeitskreis Output Solutions im BITKOM Versorger (Gas, Wasser, Strom) 797 10,24 % ist Medienpartner der BIT Telekommunikationsdienstleister 77 0,99 % Ämter und Behörden 951 12,21 % BIT ist offizielles Verbandsorgan des Doxnet – The Document X-perts Network e. V. Großverlage 54 0,69 % Service-Rechenzentren 104 1,34 % FMI – Fachverband für multimediale Druckdienstleister 692 8,89 % Informationsverarbeitung. Handel und Logistik 115 1,48 % Mittelständische Industrie 2.245 28,83 % BIT ist offizielles Verbandsorgan Fertigung/Anlagen-/Maschinenbau 1.009 12,96 % der PDF Association Elektrotechnik 129 1,66 % Chemie 406 5,21 % Wirtschaftsverband Automotive 468 6,01 % Kopie & Medientechnik e.V. Metallverarbeitung 233 2,99% Verbreitete Auflage 7.787 100 % VOI – Verband Organisations- und Informationssysteme e. V.
Informationen Ansprechpartner Dateiformate: Torsten Wiegand GIF, JPEG, PNG, SWF, HTML, Text Redaktion (verantwortlich) Tel.: 0711/ 75 91-3771 Bannergewicht: twiegand@bitverlag.de max. 100 Kb Flashbanner können sowohl mit eingebauten Links und dem Ziel _blank, oder mit clickTag und targetTag geliefert werden. Fallbackdateien sollten das Format png, jpg oder gif haben. Newsletter: Textanzeigen: max. 300 Zeichen inkl. Link und GIF-Logo. Joachim Ahnfeldt Banner: kein Flash. Anzeigenleitung Tel.: 0711/ 75 91-312 Bedingungen für Bannerschaltung: jahnfeldt@bitverlag.de Mindestlaufzeit: 4 Wochen Rabatt: 10 % Rabatt ab 3 Monate 15 % Rabatt ab 6 Monate Stellenanzeigen: Word-Dokument inkl. Firmenlogo oder eine PDF-Datei. Bannerservice: Gerne erstellen wir Ihren Banner für Sie, Preis auf Anfrage. Peter Kreuzer Internet Datenanlieferung: Tel.: 0711/ 75 91-378 Zwei Werktage vor Schaltbeginn per E-Mail: info@bitverlag.de pkreuzer@bitverlag.de PR-News sind nicht einzeln buchbar; diese können ausschließlich von Crossmedia-Paketkunden für jeweils 500,– Euro hinzugebucht werden. Alle Preise sind Nettopreise, die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.
Unsere Geschäftsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen 䊏 Magazin für Geschäftsprozess- und Output-Management und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften) 1 „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend Anzeige. insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet) von Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in einer Zeitung oder Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung. 16a Aus einer Auflagenminderung kann vorbehaltlich der Regelung der Ziffer 16b nach Maßgabe des Satzes 2 bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im 2 Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbung- Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die Garantieauflage unterschritten wird. treibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftrag- Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn und soweit sie gebers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, bei einer Garantieauflage bis zu 50.000 Exemplaren mindestens 20 v. H., für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. bei einer Garantieauflage bis zu 100.000 Exemplaren mindestens 15 v. H., Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb bei einer Garantieauflage bis zu 500.000 Exemplaren mindestens 10 v. H., eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach bei einer Garantieauflage über 500.000 Exemplaren mindestens 5 v. H. Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird. beträgt. Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziff. 23 bleibt unberücksichtigt. 3 Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu Als Garantieauflage gilt die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn eine vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tat- gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Der Auftraggeber sächlich verbreitete) Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres . hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass. von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 4 Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen- Millimeter umgerechnet. 16b (Sondervorschrift bei Auflagenminderungen für Titel, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen) Abwei- chend von Nummer 16a berechtigt eine Auflagenminderung bei Titeln, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen, 5 Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen nur dann zu einer Preisminderung, wenn und soweit sie bei einer Auflage (Garantieauflage) von bis zu 500.000 der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch Exemplaren 10 v.H. und bei einer Auflage (Garantieauflage) von über 500.000 Exemplaren 5 v.H. überschreitet. Eine vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzei- Auflagenminderung aus Gründen der Ziff. 23 bleibt unberücksichtigt. Die der Garantie zugrundeliegende Auflage ist gen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. die gesamte verkaufte Auflage im Sinne der Definition der IVW. Sie errechnet sich für das Insertionsjahr aus dem Auflagendurchschnitt der vier Quartale vor dem Insertionsjahr, soweit nicht vom Verlag eine absolute Auflagenzahl als 6 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen angren- Garantie in der jeweiligen Preisliste angegeben wurde. zen. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Voraussetzung für einen Anspruch auf Preisminderung ist ein rabattfähiger Abschluss auf Basis der Mengenstaffel und Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. für mindestens drei Ausgaben. Grundlage für die Berechnung der Preisminderung ist der Auftrag pro Unternehmen, soweit nicht bei Auftragserteilung 7 Der Verlag behält sich vor, Anzeigen auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses abzulehnen, wenn eine Abrechnung nach Marken, die bei Auftragserteilung zu definieren sind, vereinbart wurde. Die mögliche • deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder Auflagenminderung errechnet sich als Saldo der Auflagenüber- und Auflagenunterschreitungen der belegten Ausgaben • deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder innerhalb des Insertionsjahres. • deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder Die Rückvergütung erfolgt am Kampagnenende auf Basis des Kundennettos unter Berücksichtigung der bereits der technischen Form unzumutbar ist gewährten Agenturvergütung als Naturalgutschrift oder wenn dies nicht mehr möglich ist als Entgelt. Ein Anspruch auf • Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten. Rückvergütung besteht nur, wenn die Rückvergütungssumme mindestens 2.500 Euro beträgt. Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen 17 Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages. eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expressbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem norma- Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. len Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu 8 Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer sein. Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftrag- Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und geber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages entspre- im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht ... g) überschrei- chende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. ten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart hat der Auftraggeber zu tragen. werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung 18 Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder anderen Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen Möglichkeiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der Auftraggeber die Vorgaben des Verlages zur Erstellung und Übermitt- Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im lung von Druckunterlagen einhält. Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der 9 Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Verbreitung der Anzeige. Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. 10 Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so 19 Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffent- Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. lichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbe- mittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, 20 Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unternehmern wirksam, wenn sie vom Verlag min- wenn - diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von destens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigt werden. Im Falle Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder diese für einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Textform nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels gestellte angemes- sene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftrag- 21 Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche geber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letz- geltend gemacht werden. ten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Hand- Der Nachweis muss spätestens bis zum Abschluss des Insertionsjahres erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann lung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmänni- nicht rückwirkend anerkannt werden. schen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Scha- Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. den durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung. ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet 22 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln inner- Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur halb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetz- Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen lichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen. können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber 11 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für Dritten zu unterstützen. die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, ein- Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. schließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsschutz, Leistungsschutz und sonstigen Rechte, insbeson- dere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus 12 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. 13 Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall 23 Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff oder Energieverknappung und dergleichen sowohl im Betrieb des Verlages als nach der Preisliste gewährt. auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier 14 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich verein- bartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenste- hender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Wir sind Mitglied der Fachgruppe Fachzeitschriften im Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e. V. 15 Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden An- zeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden,
Anzeigenleitung/Mediaberatung bit-Verlag Weinbrenner GmbH & Co. KG Fasanenweg 18 70771 Leinfelden-Echterdingen Anzeigenleitung Mediaberatung Joachim Ahnfeldt Tel. 0711/ 75 91-303 Tel. 0711/ 75 91-312 Fax 0711/ 75 91-348 Fax 0711/ 75 91-348 E-Mail: mediaberatung@bitverlag.de E-Mail: jahnfeldt@bitverlag.de
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