CleverCard - die neue Schülerjahreskarte vom RMV
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RMV_Clever_369_12seiter_RZ1.qxp 18.05.2007 16:22 Uhr Seite 1 CleverCard – die neue Schülerjahreskarte vom RMV
RMV_Clever_369_12seiter_RZ1.qxp 18.05.2007 16:22 Uhr Seite 2 Viel Freizeit für wenig Kohle. Sogar verbundweit. Wohin du willst – oder musst – mit der CleverCard bist du immer mobil. Die CleverCard ist die neue Jahreskarte vom RMV für Schü- lerinnen und Schüler. Ob ins Kino, ins Schwimmbad oder zu deinen Freunden – mit ihr sagst du, wo es langgeht. Während der Schulzeit gilt die Karte zwischen deinem Wohn- und deinem Schulort. In den hessischen Schul- ferien ist sie für das gesamte RMV-Gebiet gültig. Die erste Karte, die alles kann. Und immer dann, wenn man’s braucht. Mobil oh 2
RMV_Clever_369_12seiter_RZ1.qxp 18.05.2007 16:22 Uhr Seite 3 Massig Vorteile ohne Ende. Hier die wichtigsten Vorteile im Überblick: Spar dich mobil: Als Schüler/-in hast du die Möglichkeit, in der Schulzeit zwischen deinem Wohn- und deinem Schulort – für ein ganzes Jahr, 24 Stunden am Tag, auch an den Wochenen- den – unterwegs zu sein, sooft du möchtest. Damit dich deine Mobilität nicht belastet und mehr Geld für die wirk- lich wichtigen Sachen bleibt. Mobil in der Freizeit: Natürlich kannst du die CleverCard auch für Vereinssport, Besuch bei Freunden oder andere Hobbys innerhalb des Gültigkeitsbereichs nutzen. Voll mobil in den Ferien: Die CleverCard gilt während der Schulferien im ganzen Ver- bundgebiet des RMV. Diesen Vorteil hat nur die CleverCard! Als Ferien zählen die hessischen Herbst-, Weihnachts-, Oster- und Sommerferien inklusive der angrenzenden Wochenenden und Feiertage. Keine Grenzen innerhalb des RMV – nutze die Karte für alles, was die Ferien einzigartig machen kann! Persönlich mobil: Es ist deine exklusive, persönliche Karte. Die CleverCard ist nur dann gültig, wenn du die Kundenkarte gemeinsam mit der aktuell gültigen Wertmarke vorweisen kannst. Darüber hinaus ist die Schülerjahreskarte nur auf dich als berechtig- ten Nutzer ausgestellt. Damit die Karte Gültigkeit erlangt, musst du sie unterschreiben. Deine CleverCard ist nicht übertragbar und sie berechtigt auch nicht zur Mitnahme von Freunden und Bekannten... Aber die haben sie ja viel- leicht auch schon! hne Ende 3
RMV_Clever_369_12seiter_RZ1.qxp 18.05.2007 16:22 Uhr Seite 4 Bestellen und Bezahlen. Einfach und clever. Bestellen mal einfach – Bestellschein ausfüllen, diesen von deiner Schule bestätigen lassen und ihn danach an einer RMV-Vertriebsstelle abgeben. Nach Erhalt der CleverCard musst du diese nur noch unterschreiben und schon kannst du richtig viel erleben. Bezahlen, wie du möchtest – per Einzugsermächtigung oder bar. • Du bezahlst mittels Einzugsermächtigung: Dafür ist es notwendig, dass du die Bankverbindung, über die der Betrag einmalig oder in Teilbeträgen abgebucht werden soll, auf dem Bestellschein einträgst. Wichtig: Der Kontoinhaber muss unterschreiben! Bei monatlicher Abbuchung gilt übrigens: acht Monate zahlen, zwölf Monate fahren. Der Gesamtbetrag der CleverCard ist zu acht gleichen Monatsraten fällig – für die restlichen vier Monate erfolgt keine Belastung des Kontos. • Du bezahlst lieber bar? Dann geh mit deinem ausgefüllten Bestellschein zur nächsten RMV-Vertriebsstelle. Dort bezahlst du einmalig den Betrag für deine CleverCard. Sei clever! Bei Vorauskasse in bar oder einer einmaligen Abbuchung des gesamten Betrages für ein ganzes Jahr erhältst du 2% Skonto. Preiserhöhungen während des laufenden Jahres müssen dich also gar nicht interessieren. Bei Rückfragen erreichst du die RMV-Mobilitäts-Beratung unter 01805 / 768 4636 bzw. 01805 / rmvinfo.* * 0,14 e/Minute Einfach b 4
RMV_Clever_369_12seiter_RZ1.qxp 18.05.2007 16:22 Uhr Seite 5 Nichts vergessen? Für die Bestellung deiner CleverCard benötigst du die Bestätigung deiner Schule. Diese wird auf dem Bestell- schein vorgenommen. Die einzige Ausnahme: Unter 15 Jahren genügt ein einfacher Altersnachweis. Hol sie dir jetzt! Du kannst zum 1. eines jeden Monats einsteigen, wobei der Bestellschein bis spätestens zum 10. des Vormonats abgegeben werden muss. Die CleverCard gilt ab diesem Zeitpunkt exakt zwölf Monate. CleverCard Preisübersicht ab 1. August 2007 Monatspreis Jahrespreis Preisstufe 8 x Abbucher Jahrespreis 2% Skonto 1 28,90 231,20 226,60 2 45,80 366,40 359,10 3 59,70 477,60 468,00 4 89,90 719,20 704,80 5 122,70 981,60 962,00 6 152,70 1.221,60 1.197,20 7 185,00 1.480,00 1.450,40 13 55,00 440,00 431,20 17 185,00 1.480,00 1.450,40 45 103,40 827,20 810,70 Alle Preise in Euro. Skontierte Beträge wurden kaufmännisch auf 10 Cent gerundet. bestellen 5
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RMV_Clever_369_12seiter_RZ1.qxp 18.05.2007 16:22 Uhr Seite 7 Besondere Bedingungen für die CleverCard. Besondere Bedingungen für die bereich. Während der hessi- Jahreskarte für Schüler „Clever- schen Schulferien, hierzu zäh- Card“ – bei Barzahlung oder len auch die direkt angrenzen- einmaliger Abbuchung und mehr- den Wochenenden (Sa./So.) maliger Abbuchung im Voraus – und Feiertage vor und nach im Rhein-Main-Verkehrsverbund den Ferienzeiten, erweitert sich (RMV) (gültig ab dem 01.08.07) die räumliche Gültigkeit auf den gesamten RMV-Verbund- 1. Vertragsgrundlagen raum. Im Bereich der Über- Es gelten die Gemeinsamen gangstarife gilt die CleverCard Beförderungsbedingungen und ausschließlich in den von der Tarifbestimmungen (GBB) der CleverCard abgedeckten Über- in der Rhein-Main-Verkehrs- gangstarifgebieten. verbund GmbH (RMV) zusam- d) Als Ferien zählen die hessi- menwirkenden Verkehrsunter- schen Herbst-, Weihnachts-, nehmen sowie die hier Oster- und Sommerferien. Die aufgeführten besonderen Be- beweglichen Ferientage sind dingungen in der jeweils gülti- ausgenommen. gen Fassung. 4. Allgemeines und Nutzung 2. Berechtigter Personenkreis a) Die CleverCard besteht aus der (Nutzer) Kundenkarte und zwölf dazu- Zur Nutzung der CleverCard gehörigen einzelnen Wertmar- sind ausschließlich Schüler be- ken. Sie berechtigt nur in Kom- rechtigt. Nach Ziffer 3.4.4 der bination von Kundenkarte und Tarifbestimmungen sind dies: der jeweils gültigen Wertmarke 1.) schulpflichtige Personen bis 14 zur Fahrt. Die CleverCard wird Jahre (einschließlich); bei Nachweis der Berechtigung 2.) ab 15 Jahren: Schüler/Schüle- zur Nutzung des Ausbildungs- rinnen öffentlicher, staatlich tarifs auf den/die Inhaber/-in anerkannter privater allge- ausgestellt und ist nicht über- meinbildender Schulen. tragbar. b) Der Nachweis der Berechti- gung zum Erwerb der Clever- 3. Geltungsbereich/-zeitraum Card erfolgt durch den/die a) Die CleverCard wird für die Antragsteller/-in/Besteller/-in zwischen Wohnort und Schul- oder dessen gesetzlichen Ver- ort benötigten Tarifgebiete treter. Die Berechtigung zur ausgegeben. Nutzung des Ausbildungstarifs b) Die CleverCard gilt ab dem muss ab dem ersten Gültig- ersten Tag eines beliebigen keitstag der CleverCard für Kalendermonats für zwölf auf- noch mindestens ein halbes einanderfolgende Monate. Jahr bestehen. c) Die CleverCard gilt während c) Die Abgabe der vollständig der Schulzeit ausschließlich im ausgefüllten Bestellunterlagen auf der Kundenkarte eingetra- erfolgt bei der abwickelnden genen räumlichen Gültigkeits- Lokalen Nahverkehrsorganisa- 7
RMV_Clever_369_12seiter_RZ1.qxp 18.05.2007 16:22 Uhr Seite 8 Besondere Bedingungen für die CleverCard. tion bzw. dem Verkehrsunter- b) Die Bezahlung erfolgt im Wege nehmen in der vom RMV fest- der einmaligen Abbuchung bzw. gelegten Form bis spätestens Barzahlung im Voraus oder der zum zehnten des Vormonats. mehrmaligen Abbuchung im d) Bei Abbuchung (einmalig oder Voraus. Versandkosten können mehrmalig) wird eine Einzugs- bis zu einer Höhe von 5,– e in ermächtigung erteilt. Bei Min- Rechnung gestellt werden. derjährigen erfolgt dies durch c) Bei mehrmaliger Abbuchung den Erziehungsberechtigten. im Voraus wird in den ersten e) Die Kundenkarte muss vor der acht Monaten der von der RMV ersten Benutzung von dem/der GmbH festgelegte monatliche Inhaber/-in mit unlöschbarer Abbuchungsbetrag (1/8 des Schrift (z. B. Kugelschreiber) Preises der CleverCard) abge- unterschrieben sein. Die Clever- bucht. In den letzten vier Mona- Card-Nummer auf der Kunden- ten des Gültigkeitszeitraumes karte und auf den dazugehö- erfolgen keine Abbuchungen. rigen Wertmarken muss immer übereinstimmen. Unvollstän- dige CleverCards berechtigen 8. Preisänderungen während der nicht zur Fahrt. Geltungsdauer a) Bei mehrmaliger Abbuchung im Voraus führen Preiserhö- 5. Mitnahmerecht/Anschluss- hungen zu einer Anpassung fahrkartenregelung der Abbuchungsbeträge in der a) Die kostenlose Mitnahme wei- jeweiligen Höhe, die von der terer Personen ist ausgeschlossen. personenbeförderungsrechtli- b) Die Nutzung der Anschluss- chen Aufsichtsbehörde geneh- fahrkarte ist ausgeschlossen. migt worden sind. Als Zeit- punkt der Anpassung ist der erste Abbuchungstermin nach 6. Zustandekommen des Inkrafttreten der Preiserhöhun- Vertrages gen definiert. Der Vertrag kommt mit Über- b) Bei einmaliger Abbuchung gabe bzw. Zusendung des oder Barzahlung im Voraus Tickets an den berechtigten führen Preiserhöhungen wäh- Schüler oder dessen Beauf- rend der Laufzeit des Vertrages tragten (Erziehungsberechtig- zu keinen nachträglichen An- ten) zustande. sprüchen durch die Lokale Nahverkehrsorganisation bzw. das Verkehrsunternehmen. 7. Preise c) Bei Preissenkungen besteht a) Für den festgelegten räumli- Anspruch auf Erstattung des zu chen Geltungsbereich gelten viel bezahlten Fahrpreises ab die von der RMV GmbH festge- dem Zeitpunkt der Preisände- legten Preise für die CleverCard. rung. Die Ausschlussfrist für Bei einmaliger Abbuchung oder Ansprüche auf Erstattung be- Barzahlung im Voraus wird ein trägt 3 Monate ab Inkrafttreten Skonto von 2% gewährt. der Tarifänderung. 8
RMV_Clever_369_12seiter_RZ1.qxp 18.05.2007 16:22 Uhr Seite 9 9. Fristgemäße Abbuchung erneute Teilnahme am Abbu- a) Mit der Einzugsermächtigung chungsverfahren ist dann wird die abwickelnde Lokale nicht mehr möglich. Nahverkehrsorganisation bzw. d) Solange die CleverCard bei das Verkehrsunternehmen er- Kündigung nicht zurückgege- mächtigt je nach gewünschter ben wurde, hat der/die Ver- Zahlungsart die jeweiligen Be- tragspartner/-in den entspre- träge für die Vertragslaufzeit chenden Abbuchungsbetrag zu monatlich oder einmal im Vor- bezahlen. aus von einem Girokonto einer e) Kosten, die der abwickelnden Sparkasse, einer Bank oder Lokalen Nahverkehrsorganisa- von einer Postbank innerhalb tion bzw. dem Verkehrsunter- der Bundesrepublik Deutsch- nehmen infolge nicht gedeckter land abzubuchen. oder aufgelöster Konten oder b) Der/die Vertragspartner/-in ver- infolge nicht angenommener pflichtet sich, bei mehrmaliger Lastschriften entstehen, wer- Abbuchung den jeweiligen Ab- den dem/der Kontoinhaber/-in buchungsbetrag auf dem in Rechnung gestellt. Für jede angegebenen Konto zum 1. schriftliche Zahlungsaufforde- des jeweiligen Abbuchungs- rung wird ein Bearbeitungsent- monats bereitzuhalten. Bei ein- gelt von 5,– e erhoben. maliger Abbuchung im Voraus verpflichtet sich der/die Ver- tragspartner/-in, den Abbu- 10. Änderungen durch den/die chungsbetrag auf dem angege- Vertragspartner/-in benen Konto zum 1. des ersten a) Alle Änderungen der Clever- Gültigkeitsmonats bereitzuhal- Card (Anschrift, Schulwechsel, ten. Bankverbindung usw.) müssen c) Kann ein Abbuchungsbetrag der abwickelnden Lokalen mangels Kontodeckung nicht Nahverkehrsorganisation bzw. abgebucht werden oder wird dem Verkehrsunternehmen eine Lastschrift von dem/der von dem/der Vertragspartner/- Kontoinhaber/-in trotz korrek- in schriftlich bis zum 10. des ter Abbuchung zurückgegeben Vormonats vor Inkrafttreten oder wird die Einzugsermächti- der Änderung gemeldet wer- gung widerrufen, so kann der den. Vertrag von der abwickelnden b) Änderungen der räumlichen Lokalen Nahverkehrsorganisa- Gültigkeit oder ein nachweisli- tion bzw. dem Verkehrsunter- cher Wechsel auf ein anderes nehmen mit sofortiger Wir- Jahreskartenangebot (hierzu kung gekündigt werden. Durch zählt auch ein Wechsel auf ein die Kündigung wird die Clever- JobTicket) sind jeweils zum Card ungültig. Die CleverCard Monatsersten möglich. ist unverzüglich an die ab- c) Die Änderung der CleverCard wickelnde Lokale Nahver- erfolgt in der Weise, dass eine kehrsorganisation bzw. das neue Karte (für die restliche abwickelnde Verkehrsunter- Laufzeit des bestehenden Ver- nehmen zurückzugeben. Eine trages) zu dem ab dem ge- 9
RMV_Clever_369_12seiter_RZ1.qxp 18.05.2007 16:22 Uhr Seite 10 Besondere Bedingungen für die CleverCard. wünschtem Änderungsmonat können. Der/die Inhaber/-in der geltenden Tarif ausgestellt und CleverCard ist verpflichtet, an zugesandt wird. Spätestens 3 der ausgebenden Stelle die Tage nach Beginn der Gültig- nicht mehr lesbare oder keit der neuen CleverCard beschädigte Kundenkarte mit muss die bisherige CleverCard allen dazugehörigen Wertmar- an die ausgebende Stelle zu- ken abzugeben. An der ausge- rückgegeben werden. Solange benden Stelle erhält der/die die CleverCard dem Verkehrs- Kunde/Kundin eine neue Kun- unternehmen nicht vorliegt, denkarte und die dazugehöri- hat der/die Vertragspartner/-in gen Wertmarken. den monatlichen Preis der Cle- b) Verlust der Kundenkarte/Wert- verCard weiterhin zu zahlen. marke(n): Preisunterschiede aufgrund Bei Verlust der Kundenkarte/ der gewünschten Änderung Wertmarke(n) ist der/die Kar- werden gemäß Tarif ver-/bere- teninhaber/-in verpflichtet, an chnet. der ausgebenden Stelle die d) Bei Änderungen der räumli- noch vorhandene(n) Kunden- chen Gültigkeit oder einem karte/Wertmarke(n) abzugeben. nachweislichen Wechsel auf Gegen eine Bearbeitungsge- ein anderes Jahreskartenange- bühr von 10,– e für die Ersatz- bot wird bei einmaliger Abbu- ausstellung der Kundenkarte chung und Barzahlung im Vor- sowie weiteren 10,– e je ver- aus für jeden nicht genutzten loren gegangener gültiger Monat 1/12 des bezahlten Prei- Wert-marke erhält der/die Kun- ses der CleverCard gutge- de/Kundin an der ausgebenden schrieben. Der sich so erge- Stelle eine neue Kundenkarte bende Betrag wird mit dem und die dazugehörigen Wert- Preis für die restliche Laufzeit marken. Bei Abholung der der neuen CleverCard verrech- Ersatzkarte hat der Empfänger net. Bei monatlicher Abbu- den Nachweis zu erbringen, chung bleibt das bereits erwor- dass er der Inhaber der Karte bene anteilige Anrecht auf die ist bzw. im Auftrag des Karten- abbuchungsfreie Monate inhabers die Karte entgegen- erhalten und wird beim näch- nimmt. Die in Verlust geratene sten Abbuchungstermin gutge- Kundenkarte und die dazuge- schrieben. hörigen Wertmarken gelten ab diesem Zeitpunkt als ungültig. Es besteht kein Rechtsan- 11. Ersatz oder Verlust spruch auf Ersatz der Kunden- a) Ersatz der CleverCard: karte und Wertmarke. Nicht mehr vollständig lesbare c) Verlust aller Wertmarken und oder beschädigte Kundenkar- der Kundenkarte: ten bzw. Wertmarken werden Bei Verlust aller noch gültiger gegen Zahlung einer Bearbei- Wertmarken und der dazuge- tungsgebühr von 10,– e er- hörigen Kundenkarte erfolgt setzt, wenn sie zweifelsfrei den keine Erstattung und kein Nutzern zugeordnet werden Ersatz. 10
RMV_Clever_369_12seiter_RZ1.qxp 18.05.2007 16:22 Uhr Seite 11 d) Eine für verloren erklärte Kun- d) Bei einmaliger Abbuchung und denkarte oder für verloren er- Barzahlung im Voraus wird für klärte Wertmarken sind bei Wie- jeden bereits genutzten Monat derauffinden unverzüglich der der reguläre Preis der entspre- ausstellenden Lokalen Nahver- chenden Monatskarte für Aus- kehrsorganisation bzw. dem zubildende berechnet. Bei Verkehrsunternehmen zurück- angebrochenen Monaten wird zugeben. für jeden genutzten Tag 1/30 des regulären Preises der ent- 12. Dauer und Beendigung des sprechenden CleverCard für Vertragsverhältnisses Auszubildende berechnet. Der sich so ergebende Differenzbe- 12.1 Dauer des Vertrages trag zum bezahlten abskontier- Der Vertrag gilt für zwölf auf- ten Preis der CleverCard wird einanderfolgende Monate. Der erstattet. Für die letzten vier Vertrag wird nicht automatisch Monate des laufenden Gültig- verlängert. keitszeitraumes erfolgt keine Erstattung. 12.2 Vorzeitige Beendigung e) Bei mehrmaliger Abbuchung wird für die bereits genutzten 12.2.1 durch den/die Vertrags- Monate der reguläre Preis der partner/-in entsprechenden Monatskarte a) Der Vertrag kann auch vor für Auszubildende berechnet. Ablauf durch eine vollständige Bei angebrochenen Monaten Rückgabe der noch gültigen wird für jeden nicht genutzten Wertmarken und der Kunden- Tag 1/30 des regulären Preises karte gekündigt werden. Bei der entsprechenden Monats- Kündigung wird der Kunde so karte für Auszubildende erstat- behandelt, als habe er von tet. Für die letzten vier Monate Beginn an den regulären Aus- des laufenden Gültigkeitszeit- bildungstarif erworben. raumes erfolgt keine Erstat- b) Die Rückgabe der Kundenkarte tung. und Wertmarken muss späte- stens zum Kündigungstermin 12.2.2 durch die/das abwickelnde erfolgen. Bei Rückgabe durch Lokale Nahverkehrsorganisa- die Post gilt das Datum des ton/Verkehrsunternehmen Poststempels. Das Verlustrisi- Im Falle eines vertragswidri- ko trägt der Vertragspartner. gen Verhaltens ist die Lokale Das Datum der Rückgabe bzw. Nahverkehrsorganisation bzw. das Datum des Poststempels das Verkehrsunternehmen be- zählt als letzter Nutzungstag. rechtigt, die Kundenkarte mit c) Bei einer Kündigung ist die Wertmarken ohne Erstattung Bankverbindung anzugeben, einzuziehen. auf welche der Erstattungsbe- trag überwiesen werden soll. Beträge unter 5,– e werden nicht erstattet. Ein Bearbeitungs- entgelt wird nicht erhoben. 11
RMV_Clever_369_12seiter_RZ1.qxp 18.05.2007 16:22 Uhr Seite 12 Stand: Mai 2007
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