CleverCard - die neue Schülerjahreskarte vom RMV

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CleverCard - die neue Schülerjahreskarte vom RMV
RMV_Clever_369_12seiter_RZ1.qxp   18.05.2007   16:22 Uhr   Seite 1

                          CleverCard – die neue
                   Schülerjahreskarte vom RMV
CleverCard - die neue Schülerjahreskarte vom RMV
RMV_Clever_369_12seiter_RZ1.qxp    18.05.2007   16:22 Uhr   Seite 2

     Viel Freizeit für wenig Kohle.
     Sogar verbundweit.
     Wohin du willst – oder musst –
     mit der CleverCard bist du immer mobil.

     Die CleverCard ist die neue Jahreskarte vom RMV für Schü-
     lerinnen und Schüler. Ob ins Kino, ins Schwimmbad oder
     zu deinen Freunden – mit ihr sagst du, wo es langgeht.

     Während der Schulzeit gilt die Karte zwischen deinem
     Wohn- und deinem Schulort. In den hessischen Schul-
     ferien ist sie für das gesamte RMV-Gebiet gültig.

     Die erste Karte, die alles kann.
     Und immer dann, wenn man’s braucht.

   Mobil oh
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CleverCard - die neue Schülerjahreskarte vom RMV
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  Massig Vorteile
  ohne Ende.
  Hier die wichtigsten Vorteile im Überblick:

  Spar dich mobil:
  Als Schüler/-in hast du die Möglichkeit, in der Schulzeit
  zwischen deinem Wohn- und deinem Schulort – für ein
  ganzes Jahr, 24 Stunden am Tag, auch an den Wochenen-
  den – unterwegs zu sein, sooft du möchtest. Damit dich
  deine Mobilität nicht belastet und mehr Geld für die wirk-
  lich wichtigen Sachen bleibt.

  Mobil in der Freizeit:
  Natürlich kannst du die CleverCard auch für Vereinssport,
  Besuch bei Freunden oder andere Hobbys innerhalb des
  Gültigkeitsbereichs nutzen.

  Voll mobil in den Ferien:
  Die CleverCard gilt während der Schulferien im ganzen Ver-
  bundgebiet des RMV. Diesen Vorteil hat nur die CleverCard!
  Als Ferien zählen die hessischen Herbst-, Weihnachts-,
  Oster- und Sommerferien inklusive der angrenzenden
  Wochenenden und Feiertage. Keine Grenzen innerhalb des
  RMV – nutze die Karte für alles, was die Ferien einzigartig
  machen kann!

  Persönlich mobil:
  Es ist deine exklusive, persönliche Karte. Die CleverCard ist
  nur dann gültig, wenn du die Kundenkarte gemeinsam mit
  der aktuell gültigen Wertmarke vorweisen kannst. Darüber
  hinaus ist die Schülerjahreskarte nur auf dich als berechtig-
  ten Nutzer ausgestellt. Damit die Karte Gültigkeit erlangt,
  musst du sie unterschreiben. Deine CleverCard ist nicht
  übertragbar und sie berechtigt auch nicht zur Mitnahme
  von Freunden und Bekannten... Aber die haben sie ja viel-
  leicht auch schon!

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CleverCard - die neue Schülerjahreskarte vom RMV
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     Bestellen und Bezahlen.
     Einfach und clever.
     Bestellen mal einfach – Bestellschein ausfüllen, diesen von
     deiner Schule bestätigen lassen und ihn danach an einer
     RMV-Vertriebsstelle abgeben. Nach Erhalt der CleverCard
     musst du diese nur noch unterschreiben und schon kannst
     du richtig viel erleben.

     Bezahlen, wie du möchtest –
     per Einzugsermächtigung oder bar.

     • Du bezahlst mittels Einzugsermächtigung:
       Dafür ist es notwendig, dass du die Bankverbindung,
       über die der Betrag einmalig oder in Teilbeträgen
       abgebucht werden soll, auf dem Bestellschein einträgst.
       Wichtig: Der Kontoinhaber muss unterschreiben!

         Bei monatlicher Abbuchung gilt übrigens: acht Monate
         zahlen, zwölf Monate fahren. Der Gesamtbetrag der
         CleverCard ist zu acht gleichen Monatsraten fällig – für
         die restlichen vier Monate erfolgt keine Belastung des
         Kontos.

     • Du bezahlst lieber bar?
       Dann geh mit deinem ausgefüllten Bestellschein zur
       nächsten RMV-Vertriebsstelle. Dort bezahlst du einmalig
       den Betrag für deine CleverCard.

         Sei clever!
         Bei Vorauskasse in bar oder einer einmaligen Abbuchung
         des gesamten Betrages für ein ganzes Jahr erhältst du
         2% Skonto. Preiserhöhungen während des laufenden
         Jahres müssen dich also gar nicht interessieren.

     Bei Rückfragen erreichst du die RMV-Mobilitäts-Beratung
     unter 01805 / 768 4636 bzw. 01805 / rmvinfo.*

     * 0,14 e/Minute

   Einfach b
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  Nichts vergessen?
  Für die Bestellung deiner CleverCard benötigst du die
  Bestätigung deiner Schule. Diese wird auf dem Bestell-
  schein vorgenommen. Die einzige Ausnahme: Unter 15
  Jahren genügt ein einfacher Altersnachweis.

  Hol sie dir jetzt!
  Du kannst zum 1. eines jeden Monats einsteigen, wobei
  der Bestellschein bis spätestens zum 10. des Vormonats
  abgegeben werden muss. Die CleverCard gilt ab diesem
  Zeitpunkt exakt zwölf Monate.

  CleverCard
  Preisübersicht ab 1. August 2007

                  Monatspreis                            Jahrespreis
    Preisstufe    8 x Abbucher       Jahrespreis         2% Skonto

        1              28,90            231,20              226,60
        2              45,80            366,40              359,10
        3              59,70            477,60              468,00
        4              89,90            719,20              704,80
        5             122,70            981,60              962,00
        6             152,70           1.221,60           1.197,20
        7             185,00           1.480,00           1.450,40
       13              55,00            440,00              431,20
       17             185,00           1.480,00           1.450,40
       45             103,40            827,20              810,70

  Alle Preise in Euro.
  Skontierte Beträge wurden kaufmännisch auf 10 Cent gerundet.

bestellen                                                               5
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  Besondere Bedingungen
  für die CleverCard.
  Besondere Bedingungen für die            bereich. Während der hessi-
  Jahreskarte für Schüler „Clever-         schen Schulferien, hierzu zäh-
  Card“ – bei Barzahlung oder              len auch die direkt angrenzen-
  einmaliger Abbuchung und mehr-           den Wochenenden (Sa./So.)
  maliger Abbuchung im Voraus –            und Feiertage vor und nach
  im Rhein-Main-Verkehrsverbund            den Ferienzeiten, erweitert sich
  (RMV) (gültig ab dem 01.08.07)           die räumliche Gültigkeit auf
                                           den gesamten RMV-Verbund-
  1. Vertragsgrundlagen                    raum. Im Bereich der Über-
     Es gelten die Gemeinsamen             gangstarife gilt die CleverCard
     Beförderungsbedingungen und           ausschließlich in den von der
     Tarifbestimmungen (GBB) der           CleverCard abgedeckten Über-
     in der Rhein-Main-Verkehrs-           gangstarifgebieten.
     verbund GmbH (RMV) zusam-          d) Als Ferien zählen die hessi-
     menwirkenden Verkehrsunter-           schen Herbst-, Weihnachts-,
     nehmen sowie die hier                 Oster- und Sommerferien. Die
     aufgeführten besonderen Be-           beweglichen Ferientage sind
     dingungen in der jeweils gülti-       ausgenommen.
     gen Fassung.

                                        4. Allgemeines und Nutzung
  2. Berechtigter Personenkreis         a) Die CleverCard besteht aus der
      (Nutzer)                             Kundenkarte und zwölf dazu-
      Zur Nutzung der CleverCard           gehörigen einzelnen Wertmar-
      sind ausschließlich Schüler be-      ken. Sie berechtigt nur in Kom-
      rechtigt. Nach Ziffer 3.4.4 der      bination von Kundenkarte und
      Tarifbestimmungen sind dies:         der jeweils gültigen Wertmarke
  1.) schulpflichtige Personen bis 14      zur Fahrt. Die CleverCard wird
      Jahre (einschließlich);              bei Nachweis der Berechtigung
  2.) ab 15 Jahren: Schüler/Schüle-        zur Nutzung des Ausbildungs-
      rinnen öffentlicher, staatlich       tarifs auf den/die Inhaber/-in
      anerkannter privater allge-          ausgestellt und ist nicht über-
      meinbildender Schulen.               tragbar.
                                        b) Der Nachweis der Berechti-
                                           gung zum Erwerb der Clever-
  3. Geltungsbereich/-zeitraum             Card erfolgt durch den/die
  a) Die CleverCard wird für die           Antragsteller/-in/Besteller/-in
     zwischen Wohnort und Schul-           oder dessen gesetzlichen Ver-
     ort benötigten Tarifgebiete           treter. Die Berechtigung zur
     ausgegeben.                           Nutzung des Ausbildungstarifs
  b) Die CleverCard gilt ab dem            muss ab dem ersten Gültig-
     ersten Tag eines beliebigen           keitstag der CleverCard für
     Kalendermonats für zwölf auf-         noch mindestens ein halbes
     einanderfolgende Monate.              Jahr bestehen.
  c) Die CleverCard gilt während        c) Die Abgabe der vollständig
     der Schulzeit ausschließlich im       ausgefüllten Bestellunterlagen
     auf der Kundenkarte eingetra-         erfolgt bei der abwickelnden
     genen räumlichen Gültigkeits-         Lokalen Nahverkehrsorganisa-

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     Besondere Bedingungen
     für die CleverCard.
        tion bzw. dem Verkehrsunter-         b) Die Bezahlung erfolgt im Wege
        nehmen in der vom RMV fest-             der einmaligen Abbuchung bzw.
        gelegten Form bis spätestens            Barzahlung im Voraus oder der
        zum zehnten des Vormonats.              mehrmaligen Abbuchung im
     d) Bei Abbuchung (einmalig oder            Voraus. Versandkosten können
        mehrmalig) wird eine Einzugs-           bis zu einer Höhe von 5,– e in
        ermächtigung erteilt. Bei Min-          Rechnung gestellt werden.
        derjährigen erfolgt dies durch       c) Bei mehrmaliger Abbuchung
        den Erziehungsberechtigten.             im Voraus wird in den ersten
     e) Die Kundenkarte muss vor der            acht Monaten der von der RMV
        ersten Benutzung von dem/der            GmbH festgelegte monatliche
        Inhaber/-in mit unlöschbarer            Abbuchungsbetrag (1/8 des
        Schrift (z. B. Kugelschreiber)          Preises der CleverCard) abge-
        unterschrieben sein. Die Clever-        bucht. In den letzten vier Mona-
        Card-Nummer auf der Kunden-             ten des Gültigkeitszeitraumes
        karte und auf den dazugehö-             erfolgen keine Abbuchungen.
        rigen Wertmarken muss immer
        übereinstimmen. Unvollstän-
        dige CleverCards berechtigen         8. Preisänderungen während der
        nicht zur Fahrt.                        Geltungsdauer
                                             a) Bei mehrmaliger Abbuchung
                                                im Voraus führen Preiserhö-
     5. Mitnahmerecht/Anschluss-                hungen zu einer Anpassung
        fahrkartenregelung                      der Abbuchungsbeträge in der
     a) Die kostenlose Mitnahme wei-            jeweiligen Höhe, die von der
        terer Personen ist ausgeschlossen.      personenbeförderungsrechtli-
     b) Die Nutzung der Anschluss-              chen Aufsichtsbehörde geneh-
        fahrkarte ist ausgeschlossen.           migt worden sind. Als Zeit-
                                                punkt der Anpassung ist der
                                                erste Abbuchungstermin nach
     6. Zustandekommen des                      Inkrafttreten der Preiserhöhun-
        Vertrages                               gen definiert.
        Der Vertrag kommt mit Über-          b) Bei einmaliger Abbuchung
        gabe bzw. Zusendung des                 oder Barzahlung im Voraus
        Tickets an den berechtigten             führen Preiserhöhungen wäh-
        Schüler oder dessen Beauf-              rend der Laufzeit des Vertrages
        tragten (Erziehungsberechtig-           zu keinen nachträglichen An-
        ten) zustande.                          sprüchen durch die Lokale
                                                Nahverkehrsorganisation bzw.
                                                das Verkehrsunternehmen.
     7. Preise                               c) Bei Preissenkungen besteht
     a) Für den festgelegten räumli-            Anspruch auf Erstattung des zu
        chen Geltungsbereich gelten             viel bezahlten Fahrpreises ab
        die von der RMV GmbH festge-            dem Zeitpunkt der Preisände-
        legten Preise für die CleverCard.       rung. Die Ausschlussfrist für
        Bei einmaliger Abbuchung oder           Ansprüche auf Erstattung be-
        Barzahlung im Voraus wird ein           trägt 3 Monate ab Inkrafttreten
        Skonto von 2% gewährt.                  der Tarifänderung.

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  9. Fristgemäße Abbuchung                 erneute Teilnahme am Abbu-
  a) Mit der Einzugsermächtigung           chungsverfahren ist dann
     wird die abwickelnde Lokale           nicht mehr möglich.
     Nahverkehrsorganisation bzw.       d) Solange die CleverCard bei
     das Verkehrsunternehmen er-           Kündigung nicht zurückgege-
     mächtigt je nach gewünschter          ben wurde, hat der/die Ver-
     Zahlungsart die jeweiligen Be-        tragspartner/-in den entspre-
     träge für die Vertragslaufzeit        chenden Abbuchungsbetrag zu
     monatlich oder einmal im Vor-         bezahlen.
     aus von einem Girokonto einer      e) Kosten, die der abwickelnden
     Sparkasse, einer Bank oder            Lokalen Nahverkehrsorganisa-
     von einer Postbank innerhalb          tion bzw. dem Verkehrsunter-
     der Bundesrepublik Deutsch-           nehmen infolge nicht gedeckter
     land abzubuchen.                      oder aufgelöster Konten oder
  b) Der/die Vertragspartner/-in ver-      infolge nicht angenommener
     pflichtet sich, bei mehrmaliger       Lastschriften entstehen, wer-
     Abbuchung den jeweiligen Ab-          den dem/der Kontoinhaber/-in
     buchungsbetrag auf dem                in Rechnung gestellt. Für jede
     angegebenen Konto zum 1.              schriftliche Zahlungsaufforde-
     des jeweiligen Abbuchungs-            rung wird ein Bearbeitungsent-
     monats bereitzuhalten. Bei ein-       gelt von 5,– e erhoben.
     maliger Abbuchung im Voraus
     verpflichtet sich der/die Ver-
     tragspartner/-in, den Abbu-        10. Änderungen durch den/die
     chungsbetrag auf dem angege-           Vertragspartner/-in
     benen Konto zum 1. des ersten      a) Alle Änderungen der Clever-
     Gültigkeitsmonats bereitzuhal-         Card (Anschrift, Schulwechsel,
     ten.                                   Bankverbindung usw.) müssen
  c) Kann ein Abbuchungsbetrag              der abwickelnden Lokalen
     mangels Kontodeckung nicht             Nahverkehrsorganisation bzw.
     abgebucht werden oder wird             dem      Verkehrsunternehmen
     eine Lastschrift von dem/der           von dem/der Vertragspartner/-
     Kontoinhaber/-in trotz korrek-         in schriftlich bis zum 10. des
     ter Abbuchung zurückgegeben            Vormonats vor Inkrafttreten
     oder wird die Einzugsermächti-         der Änderung gemeldet wer-
     gung widerrufen, so kann der           den.
     Vertrag von der abwickelnden       b) Änderungen der räumlichen
     Lokalen Nahverkehrsorganisa-           Gültigkeit oder ein nachweisli-
     tion bzw. dem Verkehrsunter-           cher Wechsel auf ein anderes
     nehmen mit sofortiger Wir-             Jahreskartenangebot (hierzu
     kung gekündigt werden. Durch           zählt auch ein Wechsel auf ein
     die Kündigung wird die Clever-         JobTicket) sind jeweils zum
     Card ungültig. Die CleverCard          Monatsersten möglich.
     ist unverzüglich an die ab-        c) Die Änderung der CleverCard
     wickelnde Lokale Nahver-               erfolgt in der Weise, dass eine
     kehrsorganisation bzw. das             neue Karte (für die restliche
     abwickelnde Verkehrsunter-             Laufzeit des bestehenden Ver-
     nehmen zurückzugeben. Eine             trages) zu dem ab dem ge-

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     Besondere Bedingungen
     für die CleverCard.
        wünschtem Änderungsmonat               können. Der/die Inhaber/-in der
        geltenden Tarif ausgestellt und        CleverCard ist verpflichtet, an
        zugesandt wird. Spätestens 3           der ausgebenden Stelle die
        Tage nach Beginn der Gültig-           nicht mehr lesbare oder
        keit der neuen CleverCard              beschädigte Kundenkarte mit
        muss die bisherige CleverCard          allen dazugehörigen Wertmar-
        an die ausgebende Stelle zu-           ken abzugeben. An der ausge-
        rückgegeben werden. Solange            benden Stelle erhält der/die
        die CleverCard dem Verkehrs-           Kunde/Kundin eine neue Kun-
        unternehmen nicht vorliegt,            denkarte und die dazugehöri-
        hat der/die Vertragspartner/-in        gen Wertmarken.
        den monatlichen Preis der Cle-      b) Verlust der Kundenkarte/Wert-
        verCard weiterhin zu zahlen.           marke(n):
        Preisunterschiede aufgrund             Bei Verlust der Kundenkarte/
        der gewünschten Änderung               Wertmarke(n) ist der/die Kar-
        werden gemäß Tarif ver-/bere-          teninhaber/-in verpflichtet, an
        chnet.                                 der ausgebenden Stelle die
     d) Bei Änderungen der räumli-             noch vorhandene(n) Kunden-
        chen Gültigkeit oder einem             karte/Wertmarke(n) abzugeben.
        nachweislichen Wechsel auf             Gegen eine Bearbeitungsge-
        ein anderes Jahreskartenange-          bühr von 10,– e für die Ersatz-
        bot wird bei einmaliger Abbu-          ausstellung der Kundenkarte
        chung und Barzahlung im Vor-           sowie weiteren 10,– e je ver-
        aus für jeden nicht genutzten          loren gegangener gültiger
        Monat 1/12 des bezahlten Prei-         Wert-marke erhält der/die Kun-
        ses der CleverCard gutge-              de/Kundin an der ausgebenden
        schrieben. Der sich so erge-           Stelle eine neue Kundenkarte
        bende Betrag wird mit dem              und die dazugehörigen Wert-
        Preis für die restliche Laufzeit       marken. Bei Abholung der
        der neuen CleverCard verrech-          Ersatzkarte hat der Empfänger
        net. Bei monatlicher Abbu-             den Nachweis zu erbringen,
        chung bleibt das bereits erwor-        dass er der Inhaber der Karte
        bene anteilige Anrecht auf die         ist bzw. im Auftrag des Karten-
        abbuchungsfreie         Monate         inhabers die Karte entgegen-
        erhalten und wird beim näch-           nimmt. Die in Verlust geratene
        sten Abbuchungstermin gutge-           Kundenkarte und die dazuge-
        schrieben.                             hörigen Wertmarken gelten ab
                                               diesem Zeitpunkt als ungültig.
                                               Es besteht kein Rechtsan-
     11. Ersatz oder Verlust                   spruch auf Ersatz der Kunden-
     a) Ersatz der CleverCard:                 karte und Wertmarke.
         Nicht mehr vollständig lesbare     c) Verlust aller Wertmarken und
         oder beschädigte Kundenkar-           der Kundenkarte:
         ten bzw. Wertmarken werden            Bei Verlust aller noch gültiger
         gegen Zahlung einer Bearbei-          Wertmarken und der dazuge-
         tungsgebühr von 10,– e er-            hörigen Kundenkarte erfolgt
         setzt, wenn sie zweifelsfrei den      keine Erstattung und kein
         Nutzern zugeordnet werden             Ersatz.

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  d) Eine für verloren erklärte Kun-       d) Bei einmaliger Abbuchung und
     denkarte oder für verloren er-           Barzahlung im Voraus wird für
     klärte Wertmarken sind bei Wie-          jeden bereits genutzten Monat
     derauffinden unverzüglich der            der reguläre Preis der entspre-
     ausstellenden Lokalen Nahver-            chenden Monatskarte für Aus-
     kehrsorganisation bzw. dem               zubildende berechnet. Bei
     Verkehrsunternehmen zurück-              angebrochenen Monaten wird
     zugeben.                                 für jeden genutzten Tag 1/30
                                              des regulären Preises der ent-
  12. Dauer und Beendigung des                sprechenden CleverCard für
      Vertragsverhältnisses                   Auszubildende berechnet. Der
                                              sich so ergebende Differenzbe-
  12.1 Dauer des Vertrages                    trag zum bezahlten abskontier-
      Der Vertrag gilt für zwölf auf-         ten Preis der CleverCard wird
      einanderfolgende Monate. Der            erstattet. Für die letzten vier
      Vertrag wird nicht automatisch          Monate des laufenden Gültig-
      verlängert.                             keitszeitraumes erfolgt keine
                                              Erstattung.
  12.2 Vorzeitige Beendigung               e) Bei mehrmaliger Abbuchung
                                              wird für die bereits genutzten
  12.2.1 durch den/die Vertrags-              Monate der reguläre Preis der
      partner/-in                             entsprechenden Monatskarte
  a) Der Vertrag kann auch vor                für Auszubildende berechnet.
      Ablauf durch eine vollständige          Bei angebrochenen Monaten
      Rückgabe der noch gültigen              wird für jeden nicht genutzten
      Wertmarken und der Kunden-              Tag 1/30 des regulären Preises
      karte gekündigt werden. Bei             der entsprechenden Monats-
      Kündigung wird der Kunde so             karte für Auszubildende erstat-
      behandelt, als habe er von              tet. Für die letzten vier Monate
      Beginn an den regulären Aus-            des laufenden Gültigkeitszeit-
      bildungstarif erworben.                 raumes erfolgt keine Erstat-
  b) Die Rückgabe der Kundenkarte             tung.
      und Wertmarken muss späte-
      stens zum Kündigungstermin           12.2.2 durch die/das abwickelnde
      erfolgen. Bei Rückgabe durch             Lokale Nahverkehrsorganisa-
      die Post gilt das Datum des              ton/Verkehrsunternehmen
      Poststempels. Das Verlustrisi-           Im Falle eines vertragswidri-
      ko trägt der Vertragspartner.            gen Verhaltens ist die Lokale
      Das Datum der Rückgabe bzw.              Nahverkehrsorganisation bzw.
      das Datum des Poststempels               das Verkehrsunternehmen be-
      zählt als letzter Nutzungstag.           rechtigt, die Kundenkarte mit
  c) Bei einer Kündigung ist die               Wertmarken ohne Erstattung
      Bankverbindung anzugeben,                einzuziehen.
      auf welche der Erstattungsbe-
      trag überwiesen werden soll.
      Beträge unter 5,– e werden
      nicht erstattet. Ein Bearbeitungs-
      entgelt wird nicht erhoben.

                                                                           11
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  Stand: Mai 2007
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