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MEDIKATION IM SPITAL: KLINISCHE ANWENDUNGSMÖGLICHKEITEN VON CLINICAL DECISION SUPPORT med. pract. Alexander von Kameke Facharzt für Pharmazeutische Medizin FMH Stabsstelle Medikation Kantonsspital St.Gallen
Kanton St.Gallen: Zehn Spitäler und Kliniken aber einheitliche Standards beim elektronischen Verordnen von Arzneimitteln • Stand 28.11.2018 nutzten bereits 7 /10 Spitälern & Kliniken Documedis CDS.CE als CDS für ihre stationären Patienten • Am 17.01.2019 Einführung des neuen Medikationsformulars mit CDS in allen Spitälern und der GK für alle Patienten 2
Agenda 1. Definition Clinical Decision Support («CDS») 2. CDS in der Ein- und Austrittsmedikation 3. CDS für stationäre Patienten 4. Präsentation von Arzneimittellisten 5. Quintessenz 3
THE DOUBLING TIME OF ALL MEDICAL KNOWLEDGE 60 50 40 50 Years 30 20 73 Days 10 7 3.5 0.2 0 1950 1980 2010 2020 data charted from: Densen P. Challenges and Opportunities Facing Medical Education. Trans Am Clin Climatol Assoc 2011;122:48–58
Definition Clinical Decision Support • Unter Clinical Decision Support versteht man die Bereitstellung evidenzbasierter klinischer Informationen im Patientenkontext zum richtigen Zeitpunkt entlang des Behandlungspfads um in Zeiten exponentiell anwachsenden klinischen Wissens, zunehmender Behandlungskomplexität, immer weniger Zeit für den einzelnen Patienten und steigendem Kostendruck ein optimales Ergebnis für den Patienten zu erzielen. 29.11.2018
Der Arzneimittelprozess • Entlang der Prozesskette unterstützen unterschiedliche klinische Applikationen mit CDS die Beteiligten bei der Dokumentation, Verordnung, Beschaffung, Bereitstellung und Gabe von Arzneimitteln mit dem einen Ziel: die Medikation sicherer für den Patienten zu machen • Die dafür benötigten Arzneimittelstammdaten werden zentral von der Spitalpharmazie KSSG mit dem zentralen Katalogmanagement myPRODUCTS verwaltet und stammen aus SAP und dem hospINDEX 29.11.2018
Business Case • Fehlende Verbindung zwischen dem Medikationsformular der Basis- Krankengeschichte («Basis-KG») und dem Medikationsverordnungs- modul für stationäre Patienten erfordert bisher doppelte Eingabe der Arzneimittelverordnungen • CDS Prüfung der Medikation auch für ambulante Patienten • Keine Unterstützung bei der Substitution von Arzneimitteln im Fall einer stationären Aufnahme • Arzneimittelverordnungen über das aktuelle Medikationsformular nicht immer eineindeutig • Unterstützung des nationalen eMedikationsplans 9
Hallmarks des E/A Medikationskonzepts • Neues Medikationsformular räumt mit Interpretationsspielraum auf und schafft die Voraussetzungen für einen Medikationsaustausch zwischen der Basis-KG und dem Medikationsverordnungsmodul für stationäre Patienten • CDS-Prüfung im neuen Medikationsformular und damit auch für ambulante Patienten • Mehrstufiger intelligenter Substitutionsassistent hilft beim Wechsel von mitgebrachten auf im Haus vorgehaltenen Arzneimitteln => Kostenreduktion • Bei Austritt Gegenüberstellung der Arzneimittel vor Eintritt und stationärem Aufenthalt zur einfachen Zusammenstellung der Austrittsmedikation • Unterstützung des neuen nationalen eMedikationsplans • Im Abschnitt Vor Eintritt/Konsultation über QR-Code Scan (Patient bringt Ausdruck mit) oder vorausgegangener Zusendung via eHealth Plattform bzw. Patientenportal • Im Abschnitt Nach Austritt/Konsultation Generierung und Abgabe eines zum nationalen eMediplans kompatiblen Medikationsplans 11
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Intelligenter Substitutionsassistent • Mittels intelligentem Substitutionsassistenten können bereits vor Spitaleintritt vom Patienten verwendete Arzneimittel weiterverordnet oder aber durch Alternativen aus der Arzneimittelliste bzw. dem hospINDEX ersetzt werden • Als Alternativen werden entweder Arzneimittel aus der Arzneimittelliste, die in Wirkstoff, Applikationsart, Wirkstoffmenge und Retardierung oder aber nur hinsichtlich des Wirkstoffs identisch sind, angeboten • Für ersteren Mechanismus liegt der GENERIC GROUP CODE des hospINDEX, für letzteren die ATC Code Stufe 7 zu Grunde 29.11.2018
CDS für stationäre Patienten 29.11.2018
Status quo • Arzneimittelverordnungen werden im MedFolio Medikationsverordnungsmodul codiert und an den HCI Solutions Documedis CDS.CE Webservice übertragen • Deren Software ist als Medizinprodukt der Klasse I zertifiziert • Der Prüfzeitraum beträgt 7 Tage inklusive des aktuellen Tages • Es werden alle Arzneimittelverordnungen, d.h. auch Reserve-Verordnungen, in die Prüfungen mit einbezogen • Hintergrundprüfung erfolgt bereits bei der Erfassung der Verordnungen oder beim Wechsel auf den Patienten • Der schwerwiegendste Warnhinweis über alle Teilprüfungen und die 7 Tage wird über ein farbiges Warnsymbol in der CDS Statusspalte neben der Arzneimittelverordnung angezeigt • In der Statuszeile werden die schwerwiegendsten Warnhinweise über alle Verordnungen angezeigt • Es kann zusätzlich ein ausführlicher CDS Report manuell aufgerufen werden 15
Umgesetzte CDS Teilprüfungen 16
Documedis CDS.CE Warnhinweis-Symbole SG spezifisches CDS Symbol Sondermedikament Arzneimittel mit dem Suffix „(Sondermedikament)“ sind von den CDS Teilprüfungen ausgenommen 17
Umgang mit Sondermedikamenten • Es sollen wirklich nur solche Arzneimittel tatsächlich als Sondermedikament verordnet werden, die weder in der Arzneimittelliste noch im hospINDEX zu finden sind • Für Sondermedikamente liegen dementsprechend auch keine CDS Daten vor, weshalb sie von den CDS Prüfungen ausgenommen sind 18
Flycicle CH Interaktionen • Dient zur Visualisierung und Bewertung von Interaktionen zwischen den Arzneimitteln • Die Handelsnamen der Präparate werden kreisförmig angeordnet und durch einen grauen Punkt gekennzeichnet • Es werden Wechselwirkungen zwischen bis zu vier Arzneimitteln berücksichtigt 19
Doppelmedikationsprüfung • Prüft auf gleiche oder ähnliche Wirkstoffe in den Arzneimittelverordnungen • Kombinationsprodukte werden auch berücksichtigt • Die Wirkstoffe werden über das fünfstufige ATC-Code System der WHO verglichen • Ausgeschlossen werden die Produkte mit den Wirkstoffen H2O und NaCl 20
Dosierungsprüfung • Berücksichtigt die max. Einzel- und max. Tagesdosis für Erwachsene ab 18 Jahren • Ebenfalls werden unterschiedliche Altersgruppen z.B. älterer Patient > 75 Jahren mitberücksichtigt 21
Dosisanpassung bei Patienten > 65a • Zeigt, bei welchen Medikamenten ab dem 65. Lebensjahr Vorsicht geboten ist • Quelle: Priscus-Liste vollständig integriert, Beers-Liste und Swissmedic genehmigte Fachinformation teilweise, in Bearbeitung 22
Niereninsuffizienzprüfung • Weist bei einer bekannten Niereninsuffizienz auf eine Dosisanpassung oder Kontraindikation eines Arzneimittels hin • GFR wird über Cockcroft-Gault Formel berechnet, der Schweregrad der Niereninsuffizienz (leichte, mittelschwere, schwere, terminal) gemäss nebenstehender Tabelle • Cockcroft-Gault Formel benötigt neben Alter auch das Gewicht des Patienten sowie den S-Creatinine Wert (nicht älter als 8 d) 23
Präsentation von Arzneimittellisten 24
Integration der Arzneimittellisten in compendium.ch 25
Quintessenz • Wir im Spital können nur mit dem Stand der Arzneimittelstammdaten arbeiten, den wir haben • Bitte liefern Sie aktuelle und vollständige Daten – in der Zukunft wird das ein immer wichtigeres Differenzierungsmerkmal sein • Einheitliche Arzneimittelstammdaten sind unabdingbare Voraussetzung für Verordnungen und die verschiedenen CDS Anwendungen • Umsetzung über Cloud Web Service und damit modular in verschiedenen Systemen/Szenarien einsetzbar • Die Codierung der Arzneimittelverordnungen in CHMED16A bzw. später in FHIR v3.0 stellt für die Anbieter klinischer Systeme eine nicht zu unterschätzende Herausforderung dar • CDS Prüfungen müssen konsequent für alle Patienten zur Verfügung stehen, d.h. sowohl für (tages-) ambulante als auch stationäre Patienten • Und: CDS hört nicht bei der Medikation auf… 26
Fragen und Antworten 27
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