Melk und Scheibbs - Nr. 7/2020 16. Oktober 2020 Unternehmen, Recht, Steuer und Soziales Betriebswirtschaft Tierhaltung Die Bäuerinnen ...

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Melk und Scheibbs - Nr. 7/2020 16. Oktober 2020 Unternehmen, Recht, Steuer und Soziales Betriebswirtschaft Tierhaltung Die Bäuerinnen ...
7/2020

                                               Melk und Scheibbs

                                                   Nr. 7/2020
                                               16. Oktober 2020
   Unternehmen, Recht, Steuer und Soziales
   Betriebswirtschaft
   INVEKOS und Pflanzenbau
   Tierhaltung
   Die Bäuerinnen
   Diversifizierung und Urlaub am Bauernhof
   Splitter und Forst
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Seite 2   Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2020
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Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2020                                                                   Seite 3

Personalia – Veränderung im Sekretariat Scheibbs – Assistenz Betriebswirtschaft
                                                                                   KS Dr. Martin Auer DW 41101
Maria Frühauf BA hat ihr bis 30. September 2020 befristetes Dienstverhältnis auf eigenen Wunsch
nicht verlängert. Wir dürfen an dieser Stelle für ihr äußerst umsichtiges und gewissenhaftes Engage-
ment, gleichfalls für ihr freundliches und hilfsbereites Zugehen auf die Bäuerinnen und Bauern sowie
Kollegenschaft im Büro aufrichtig danken. Wir wünschen ihr für ihre weitere Zukunft alles erdenklich
Gute, Gesundheit und viel Erfolg.
                      Kammerobmann Mag. Franz Rafetzeder und Kammersekretär Dr. Martin Auer

Unternehmen, Recht, Steuer und Soziales
                KS Dr. Martin Auer DW 41101 und 41501, DI Christian Hausleitner 41171, DI Hans-Peter Moser 41571,

 COVID-19-Investitionsprämie - Aktuelles
Gefördert werden materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutz-
bare Anlagevermögen mit einem Fördersatz von 7 % der Netto-Investitionskosten bzw. 14 % in den
Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit in Form eines nicht-rückzahlbaren Zuschus-
ses. Die Untergrenze für einen Förderantrag beträgt 5.000 Euro exkl. MwSt.
Anträge sind bis 28. Februar 2021 ausschließlich online unter aws/fördermanager zu stellen und erste
Maßnahmen (Bestellung, Lieferung, Leistung, Anzahlung, Rechnung, Baubeginn, Kaufvertrag) von 1.

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August 2020 bis 28. Februar 2022 zu setzen. Eine Behalteverpflichtung von 3 Jahren ist einzuhalten,
eine Kombination mit anderen Förderungen ist möglich.
Nach der Prüfung des Antrages wird ein Fördervertag übermittelt, binnen 3 Monate nach Inbetrieb-
nahme und Bezahlung ist die Abrechnung durchzuführen. Die Auszahlung erfolgt unmittelbar nach
Abrechnungsprüfung.
Nicht förderfähig sind:
     Klimaschädliche Investitionen: Anlagen, die fossile Energieträger nutzen und Fahrzeuge mit kon-
      ventionellem Antrieb (fossile Energieträger)
     Kosten ohne Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition
     Erwerb von Gebäuden, Gebäudeteilen und Grundstücken sowie Finanzanlagen
     Bau/Ausbau von Wohngebäuden zum Verkauf bzw. zur Vermietung an Private
     Unternehmensübernahmen, Erwerb von Beteiligungen sowie Umsatzsteuer
     Finanzanlagen
Nachstehende Punkte sind besonders in der Land- und Forstwirtschaft zu beachten:
     Anbaugeräte, gezogene Geräte und landwirtschaftliche Anhänger sind förderbar
     Traktoren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Mähdrescher, Häcksler, Hoflader) sind nur
      förderbar, wenn Abgasstufe V vorliegt
     Auch Gebrauchtmaschinen sind förderfähig
     Die Investition muss in einem Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit stehen.
      Kosten, die privaten Zwecken dienen, werden nicht gefördert. Eine Abgrenzungsberechnung
      zwischen betrieblich/privat (zB Solaranlagen, PV-Anlagen und Speicher, Biomasseheizungen)
      hat zu erfolgen und ist derzeit in Ausarbeitung.
     Ab      einer    Zuschusshöhe       von     12.000    Euro     ist    die   Bestätigung     von
      WirtschaftsprüferIn/SteuerberaterIn jedenfalls erforderlich
Detailliertere Informationen im letzten Kammerrundschreiben 6/2020 Seite 3 und 4 sowie die Land-
wirtschaft Ausgabe Oktober Seite 14 bis 16 und Homepage www.noe.lko.at/melk-und-scheibbs und
www.aws.at oder https://noe.lko.at/covid-19-investitionsprämie-für-betriebe-in-der-land-und-forstwirt-
schaft+2500+3244266.
Rückfragen bei BW-BeraterInnen Ing. Alfred Fallmann DW 41551, Martina Kalteis BSc DW 41151,
DDI Claudia Gugler DW 41152 sowie UR-Beratern DI Hans-Peter Moser DW 41571 und DI Christian
Hausleitner DW 41171.
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Seite 4                                                            Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2020

                           Entlastungspaket im Sozialbereich
                          Die Bundesregierung hat im Juni 2020 ein umfassendes Entlastungspaket beschlossen. Ein für bäu-
                          erliche Betriebe wichtiger Teil dieses Entlastungspaketes betrifft Maßnahmen im Bereich des Sozial-
                          rechtes. Die nachstehenden Änderungen wirken rückwirkend ab 1. Jänner 2020:
                                   KV(Krankenversicherung)-Mindestbeitragsgrundlagen (Mindest-BG) abgesenkt:
                                    Bisher betrug die monatliche Mindest-BG im Pauschalsystem (vom Einheitswert abgeleitete
                                    Beitragsgrundlage) rund 850 Euro. Diese Mindest-BG galt für Betriebe mit einem Einheitswert
                                    bis zu 4.000 Euro. Die neue Mindest-BG in der bäuerlichen Krankenversicherung entspricht
                                    der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze und liegt bei knapp 461 Euro. Ab 1. Jänner 2020 gilt diese
                                    Beitragsgrundlage im Pauschalsystem für Betriebe mit einem Einheitswert bis zu 2.200 Euro,
                                    wonach sich diese etwa 320 Euro jährlich ersparen.
                                    Für Betriebe in der Beitragsgrundlagenoption betrug die Mindest-BG bis dato knapp 1.600 Euro
                                    monatlich, nunmehr wurde diese rückwirkend ab 1. Jänner 2020 auf 461 Euro monatlich abge-
                                    senkt, wonach die Beitragsersparnis für betroffene Betriebe ab heuer jährlich knapp 1.000 Euro
                                    beträgt. Zudem entfällt für alle Optionsbetriebe ab 1. Jänner 2020 der 3 %- Beitragszuschlag.
                                   Hauptberuflich beschäftigte Kinder:
                                    Die Beitragsgrundlage für nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) hauptberuf-
                                    lich beschäftigte Kinder beträgt grundsätzlich ein Drittel der Betriebsbeitragsgrundlage. Rück-
Recht, Steuer, Soziales

                                    wirkend mit 1. Jänner 2020 erfolgt für diese Gruppe die Gutschrift im Pensionskonto von der
                                    halben Betriebsbeitragsgrundlage bis zum 27. Lebensjahr. Die Erhöhung der pensionswirksa-
                                    men Beitragsgrundlage wird ausschließlich durch Beiträge des Bundes gedeckt.
                                   Entlastung der bäuerlichen Pensionisten:
                                    Bezieher einer BSVG-Pension mussten bisher zusätzlich zum Krankenversicherungsbeitrag
                                    von 5,1 % einen Solidaritätsbeitrag von weiteren 0,5 % entrichten, der nun entfällt.
                                    Bauernpensionisten, die eine Ausgleichszulage beziehen, müssen sich im Regelfall ein soge-
                                    nanntes fiktives Ausgedinge anrechnen lassen. Bisher betrug das fiktive Ausgedinge maximal
                                    13 % des anzuwendenden Ausgleichszulagenrichtsatzes. Rückwirkend mit 1. Jänner 2020 wird
                                    dieser Prozentsatz von 13 auf 10 % reduziert. Die jährliche Pensionsleistung erhöht sich für
                                    die betroffenen Ausgleichszulagenbezieher damit um bis zu 640 Euro.

                           Infoabend über außerfamiliäre Hofnachfolge
                          Termin/Ort:Donnerstag, 5. November, 18 bis 21 Uhr, HBLFA Francisco Josephinum
                          Kosten:    10 Euro
                          Referenten:Elisabeth Rennhofer, Lebensqualität Bauernhof
                          Inhalt:    Zwischenmenschliche und rechtliche Aspekte, Austausch und Kennenlernen für Hof-
                                     suchende und Hofübergebende
                          Anmeldung: verpflichtend unter 0660 1133 211 bzw. unter info@perspektive-landwirtschaft.at

                           Gestaltungsmöglichkeiten bei den bäuerlichen Sozialversicherungsbeiträgen
                          Termin:     Mittwoch, 4. November, 9 bis 13 Uhr
                          Ort:        GH Mostlandhof, Schauboden 4, 3251 Purgstall
                          Kosten:     25 Euro gefördert, 50 Euro ungefördert
                          Referenten: Rechtsexperten der LK NÖ
                          Inhalt:     Methoden der Beitragsgrundlagenbildung (SV-Beiträge nach Einheitswert oder Ein-
                                      kommensteuerbescheid), steuerliche Auswirkungen verschiedener Gewinnermitt-
                                      lungsarten, Auswirkungen auf künftige Pensionshöhe
                          Anmeldung: bis spätestens 28. Oktober im Sekretariat Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500,
                                      keine Teilnahme ohne Anmeldung möglich!
Melk und Scheibbs - Nr. 7/2020 16. Oktober 2020 Unternehmen, Recht, Steuer und Soziales Betriebswirtschaft Tierhaltung Die Bäuerinnen ...
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 Pflegefall in der Familie
Termin:     Mittwoch, 18. November, 9 bis 13 Uhr
Ort:        Berglandhalle, Holzingerberg 1, 3254 Bergland
Kosten:     20 Euro gefördert, 40 Euro ungefördert
Referenten: Mag. Wolfgang Dobritzhofer, LK NÖ
Inhalt:     Pflegegeldeinstufung und Rechtsschutz, Selbstversicherung für pflegende Angehörige,

                                                                                                                  Recht, Steuer, Soziales
            geförderte 24-Stunden-Betreuung, Erwachsenenschutzgesetz (Vorsorgevollmacht und
            Patientenverfügung), vertragliche Klauseln in Übergabeverträgen
Anmeldung: bis spätestens 9. November im Sekretariat Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500,
            keine Teilnahme ohne Anmeldung möglich!

 Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke
Termin:     Mittwoch, 25. November, 9 bis 12 Uhr
Ort:        BBK Melk, Abt Karl Straße 19, 3390 Melk
Kosten:     25 Euro gefördert, 50 Euro ungefördert
Referenten: Mag. Alfred Kalkus, Mag. Roman Prein, LK NÖ
Inhalt:     grundverkehrsbehördliche Verfahren, Landwirte-Eigenschaft im Sinne des NÖ Grund-
            verkehrsgesetz, Einspruch/Interessentenerklärung, Abwicklung im Wege der NÖ Agr-
            arbezirksbehörde sowie Steuern und Abgaben
Anmeldung: bis spätestens 18. November im Sekretariat Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500,
            keine Teilnahme ohne Anmeldung möglich!

Betriebswirtschaft
                       Martina Kalteis BSc DW 41151, DDI Claudia Gugler DW 41152, Ing. Alfred Fallmann DW 41551

 Existenzgründungsbeihilfe (EGB)
Junglandwirte mit erstmaliger Bewirtschaftungsaufnahme (Übernahme, Pacht, Kauf, …) erhalten ein-
malig eine Beihilfe von bis zu 15.000 Euro. Antragstellung zwingend innerhalb eines Jahres nach
Beratung zu Fördervoraussetzungen (Mindestqualifikation, Mindestbetriebsgröße, Auflagen...).

 Investitionsförderung
Ein Förderantrag ist zwingend vor Investitionsbeginn zu stellen (Bestellung, Auftrag, Kaufvertrag wird

                                                                                                                          Betriebswirtschaft
als Beginn gewertet!). Terminvereinbarung zur Beratung und Antragstellung notwendig. Ab 1. August
begonnene Investitionen (Bestellung, Kaufvertrag, Auftragserteilung, …) erhalten neben der Investi-
tionsförderung weitgehend auch die COVID-Investitionsprämie, siehe vorstehender Artikel.

 Abrechnung von Investitionsprojekten
Die im Bewilligungsschreiben dargestellte Abrechnungsfrist ist jedenfalls einzuhalten. Zur Vermeidung
allfälliger Fehler bietet die BBK kostenpflichtige Beratung und Hilfestellung an, Terminvereinbarung für
Melk Sophia Stiegler DW 41104 und für Scheibbs DW 41503.

 Optimierung von betrieblichen Kosten
Termin:    Montag, 9. November, 9 bis 13 Uhr
Ort:       BBK Amstetten, Kaspar-Brunner-Straße 18, 3300 Amstetten
Kosten:    25 Euro gefördert, 50 Euro ungefördert
Referenten:Ing. Robert Höllerer, LK NÖ
Inhalt:    Vorteile und Nutzen von gesamtbetrieblichen Aufzeichnungen, Eigenkapitalbildung und
           Erhaltung der Liquidität, Fremdkapitalbelastung, Bedeutung der Abschreibung
Anmeldung: bis spätestens 2. November im Sekretariat Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500,
           keine Teilnahme ohne Anmeldung möglich!
Melk und Scheibbs - Nr. 7/2020 16. Oktober 2020 Unternehmen, Recht, Steuer und Soziales Betriebswirtschaft Tierhaltung Die Bäuerinnen ...
Seite 6                                                              Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2020

                      Alternativen zur Pauschalierung - ein Vorteil für meinen Betrieb?
                     Termin:    Donnerstag, 5. November, 8.30 bis 12.30 Uhr
                     Ort:       GH Traisentalerhof, Fam. Schönhofer, Lehenrotte 43, 3183 Türnitz
                     Kosten:    25 Euro gefördert, 50 Euro ungefördert
                     Referenten:Ing. Robert Höllerer, LK NÖ
                     Inhalt:    Entscheidungsgrundlage zur passenden Gewinnermittlung, zum Einstieg in die SVS-
                                Option oder auch in die Regelbesteuerung
                     Anmeldung: bis spätestens 29. Oktober im Sekretariat Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500,
                                keine Teilnahme ohne Anmeldung möglich!
Betriebswirtschaft

                      Arbeitskreis Unternehmensführung – Wieselburg
                     Sie führen Aufzeichnungen – machen Sie mehr daraus! Was bringt eine Mitgliedschaft:
                         Analyse und Schlussfolgerungen aus dem eigenen Betriebsergebnis
                         Hilfestellung bei Buchhaltungsfragen
                         Stärkung der persönlichen Kompetenz durch Fachvorträge in betriebswirtschaftlichen,
                           rechtlichen, finanziellen und persönlichkeitsbildenden Bereichen
                         Erfahrungsaustausch und Ideenfindung untereinander, bei Exkursionen
                           und Betriebsbesuchen
                         Jährlicher Teilnehmerbetrag: 75 Euro pro Betrieb
                     Die erste Veranstaltung der neuen Saison findet am 23. November statt. Nä-
                     here Infos und Anmeldung bei BW-Berater Ing. Alfred Fallmann DW 41551.

                      RTK-Zuschuss
                     Bezuschusst werden die Kosten für die Nutzung eines RTK-Korrektursignals –
                     pro Betrieb ein Signal, pauschaler Förderbetrag für 2020 in Höhe von 200 Euro
                     pro Betrieb/Lohnunternehmen. Beantragung bis spätestens 30. Oktober online
                     unter noe.lko.at/rtk-zuschuss+2500+3257396.

                     INVEKOS
                                                KS Dr. Martin Auer, Ing. Johannes Fitzthum, Ing. Matthias Neuhauser, Andreas Fromhund

                      AMA-Auszahlungstermine für 2020
                     Direktzahlungen: 17. Dezember 100 % Auszahlung; ausgenommen Betriebe mit noch nicht abge-
                     schlossener Vorortkontrolle, Abrechnung mit Ende April 2021
                     ÖPUL und AZ: 17. Dezember 75 % Auszahlungshöhe, unabhängig von einer Vorortkontrolle, Rest-
                     zahlung voraussichtlich Ende April 2020

                      Begrünung von Ackerflächen System Immergrün – Anlagedatum einhalten
                     Mindestens 85 % der Ackerflächen müssen ganzjährig mit Haupt- oder Zwischenfrüchten begrünt sein.
                     Eine aktive Anlage von Zwischenfrüchten hat bis spätestens 1. Oktober zu erfolgen. Nachweis über
Invekos

                     tagaktuelle Aufzeichnungen zu:
                           Anbau und Ernte der Hauptfrucht
                           Anlage und Umbruch der Zwischenfrucht
                     Eine Winterung, die am 15. Mai noch nicht geerntet ist, gilt jedenfalls als Hauptfrucht und ist im MFA
                     entsprechend zu beantragen.
                     Beispiel: Grünschnittroggen wird Anfang Oktober angebaut. Ende Mai des Folgejahres wird der Be-
                     stand siliert und unmittelbar darauf Mais angebaut. Beantragung der Doppelnutzung Grünschnittrog-
                     gen/Silomais.
                     Kommen Ackerflächen vor dem 1. Oktober in die Verfügungsgewalt des Betriebes, so sind die Zeit-
                     räume für eine flächendeckende Begrünung von mindestens 85 % ab der Erlangung der Verfügungs-
                     gewalt zu erfüllen.
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Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2020                                                         Seite 7

 BIO-Zuschlag für UBB Betriebe möglich
Liegt bei UBB-Betrieben mit 1. Jänner 2021 ein aufrechtes BIO-Kontrollverhältnis vor, ist ein BIO
Zuschlag von voraussichtlich 60 Euro/ha möglich. Alle UBB Auflagen (75% Getreide-Mais Grenze,
max. 66 % einer Kultur sowie 5 % Biodiversitätsflächen) sind weiterhin einzuhalten. Nähere Infos zu
Ansprechpersonen und Kontrollstellen bei Ing. Johannes Fitzthum und Julia Zehetner BSc.

 ZA Übertragung bei Flächenänderungen
Bei Flächenänderungen (Pacht, Pachtrückfall, Kauf, Nutzungsüberlassung) sind Zahlungsansprüche
bis spätestens 15. Mai mittels Antrag an die AMA zu übertragen, ab sofort online über eAMA oder bei
Ing. Johannes Fitzthum DW 41121 und Julia Zehetner BSc DW 41531 möglich.

 ÖPUL-Maßnahmenübernahme bei Flächenänderung
Bei Flächenänderungen können bisher beantragte ÖPUL-Maßnahmen (zB WF, OG, BIO, UBB, …)
zum neuen Bewirtschafter übertragen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass diese nicht auf mehr
als zusätzlich 50 % der bisherigen Maßnahmenfläche ausgeweitet werden. Besonderheit für 2021:
wird eine Fläche/Maßnahme erst ab 1. Jänner 2021 übernommen muss der Vorbewirtschafter die
jeweilige Maßnahme mittels HA2020 noch verlängern.

 Flächenverlust ohne Fortführung der ÖPUL Verpflichtung
Der Verpflichtungszeitraum der meisten ÖPUL-Maßnahmen (UBB, BIO, WF, etc.) erstreckt sich auf
das Kalenderjahr. Wird eine Verpflichtung wegen Flächenverlusten nicht bis zum 31. Dezember ein-
gehalten, steht dem Antragsteller für die betroffene Fläche keine Maßnahmenprämie für das laufende
Antragsjahr zu. Dies gilt es besonders im Herbst bei Pächterwechsel zu beachten!

 Ganzjährige Tierhaltung bei vielen ÖPUL-Maßnahmen und AZ förderungsrelevant
Bei nicht vermeidbaren Tierbestandsänderungen oder Beendigung der Tierhaltung ist auf den „Tier-
halter-Status“ zu achten. Für ÖPUL-Maßnahmen UBB, BIO und EEB werden ab mind. 0,5 RGVE/ha
Futterfläche bzw. für AZ ab 0,3 RGVE/ha LN höhere Prämiensätze ausbezahlt. Zudem ist eine Tier-
haltung bei ÖPUL-Maßnahmen „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“ und „Silageverzicht“ prämien-
relevant. Näheres siehe Maßnahmenerläuterungsblätter unter ama.at, Infos zum aktuellen Durch-
schnittstierbestand im GVE-Rechner unter eama.at.

 Bewirtschafterwechsel für korrekte Stammdaten auch bei Änderung der Rechts-
   form                                                                                                 Invekos
Bei Änderungen in der Betriebsführung aber auch bei Wechsel der Rechtsform ist ein Bewirtschafter-
wechsel bei der AMA bitte vor Wirksamkeitsbeginn in der BBK notwendig, Anwesenheit des bisheri-
gen und neuen Bewirtschafters erforderlich.

 Herbstantrag 2020 = Verlängerungsantrag
Die Verlängerung der bestehenden ÖPUL-Verpflichtungen, ein Ausstieg von einzelnen Maßnahmen
sowie der Einstieg in die bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger + Biogas ist mit HA bis
15. Dezember 2020 möglich.

 Agrarstrukturerhebung 2020 – Auskunftspflicht jetzt nachkommen
Einstiegsdaten und Vorbereitungsbogen zum Online-Fragebogen zur Statistikerhebung wurden zu-
gesendet oder können unter 0800/799766 angefordert werden. Selbständig kann die Erhebung unter
statistik.at (Fragebögen - Land- und Forstwirtschaft - Agrarstrukturerhebung 2020) ausgefüllt werden.
Eine Hilfestellung durch die BBK ist nur mit entsprechender Vorbereitung der Unterlagen und Termin-
vereinbarung bei Ing. Matthias Neuhauser unter DW 41191 und Andreas Fromhund DW 41591 mög-
lich. Bei Nichterfüllung bis zu 2.180 Euro Verwaltungsübertretung.
Melk und Scheibbs - Nr. 7/2020 16. Oktober 2020 Unternehmen, Recht, Steuer und Soziales Betriebswirtschaft Tierhaltung Die Bäuerinnen ...
Seite 8                                                         Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2020

              Pflanzenbau
                                                                                      Ing. Johannes Fitzthum DW 41121

               Pflanzenschutzgeräteüberprüfung bis spätestens 2 Monate nach Ablauf der Plakette
              Achten Sie auf eine gültige Prüfplakette bei in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten. Ausge-
              nommen davon sind Neugeräte bis 5 Jahre nach Kauf. Bis Ende des Jahres 2019 sind die Geräte alle
              5 Jahre, danach alle 3 Jahre zu überprüfen.
                Die Überprüfungen finden in von der NÖ Landesregierung autorisierten Werkstätten durch ge-
                  schultes Prüfpersonal statt, Terminvereinbarung erforderlich.
                Die Spritze muss vor der Überprüfung unbedingt gereinigt werden. Am besten sollte die Innenrei-
                  nigung mit handelsüblichen Spritzenreinigern im Anschluss an die letzte Behandlung im Herbst
                  durchgeführt werden. Dazu werden auch die Filtereinsätze und Düsen ausgebaut und gründlich
                  gereinigt. Eine einmalige Spülung des Gerätes mit Wasser ist nicht ausreichend.
                Offensichtliche Mängel bzw. Schäden an der Spritze sollten bereits jetzt behoben werden. War-
                  tung intensiv durchführen: Düsen auslitern (gleiche Ausbringungsmenge je Düse) und Spritzfä-
                  cherausbildung kontrollieren. Offensichtlich fehlerhafte Düsen ersetzen.
                Bei Überprüfung muss die Spritze mit Wasser befüllt werden, ein Gelenkwellenschutz muss vor-
                  handen und intakt sein. Das PS-Gerät sollte von jenem (sachkundigen) Anwender zur Kontrolle
                  vorgeführt werden, der damit in der Praxis auch arbeitet.
Pflanzenbau

              Nähere Informationen und Checkliste für Feld- und Gebläsespritzgeräte zur Vorbereitung finden Sie
              unter bildungswerkstattmold.at/de/landtechnik/pflanzenschutzgeraeteueberpruefung.html

               Die Vorteile der Zuckerrübe jetzt nutzen – Ziel 38.000 ha Anbaufläche
              Die Planungssicherheit durch 3-Jahres, 2-Jahres oder jährliches Vertragsmodell inkl. Preisabsiche-
              rung mit der Agrana ist gewährleistet. Der Rübenpreis in Österreich liegt im europäischen Spitzenfeld.
              Die Risikoabsicherung für geschädigte Flächen erfolgt durch eine staatliche Wiederanbauprämie, Ver-
              sicherung und Übernahme der Rübensaatgutkosten. Die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln im
              Rübenanbau ist im Vergleich zum europäischen Umfeld in Österreich besser gewährleistet. Die Vege-
              tation und das Monitoring zum Rübenrüsselkäfer zeigt in den Beobachtungsgebieten eine deutliche
              Entspannung. Jetzt geht es darum den Produktionszweig Zuckerrübe für die nächste Generation ab-
              zusichern.
                 Schließt eine Zuckerfabrik, reduziert sich der Sektor Zuckerrübe unwiederbringlich – und das auch
                   für die Hofnachfolger
                 Im Falle der Schließung einer Zuckerfabrik reduziert sich die Anbaukapazität auf maximal 25.000
                   ha – auch wenn die Rübenpreise attraktiv sind.
                 Es erfolgt unweigerlich ein Ausweichen auf andere Kulturen und dadurch ein zusätzlicher Markt-
                   druck auf zB. Mais, Soja, Kürbis etc.
                 Bei Schließung eines Zuckerwerkes verschlechtern sich die Konditionen auch für Rübenanbauer
                   in weniger risikogefährdeten Anbaugebieten.
              Jetzt die Eigenversorgung in Österreich weiterhin mit heimischen Rübenzucker sicherstellen – auch
              wir haben es in der Hand!
                 Um die Eigenversorgung mit Rü-
                   benzucker zu gewährleisten ist
                   die Rohstoffversorgung von zwei
                   Zuckerfabriken unumgänglich.
                 Fällt die Verarbeitung einmal
                   weg, ist sie für immer weg.
                 Rüben-Kontrahierung 2021 bis
                   31. Oktober möglich – jeder Hek-
                   tar zählt!
Melk und Scheibbs - Nr. 7/2020 16. Oktober 2020 Unternehmen, Recht, Steuer und Soziales Betriebswirtschaft Tierhaltung Die Bäuerinnen ...
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2020                                                            Seite 9

Tierhaltung
                                          Ing. Maria Wieseneder BEd DW 41131, Julia Zehetner BSc DW 41531
 NÖ Milchlandpreis – Platz 2 und 3 an die Bezirke Melk und Scheibbs
Im Rahmen des „3. NÖ Milchlandpreis“ erhielt Familie Martin und Karin Stadler aus Raxendorf die
„Silberne Bella“ und Familie Plank GesbR aus der Gemeinde Reinsberg die „Bronzene Bella“ für
langjährige und ausgezeichnete Leistung in der Qualitätsmilchproduktion durch LH-Stv. Dr. Stephan
Pernkopf verliehen. Wir gratulieren zu dieser Prämierung, bedanken uns für das Engagement und
wünschen weiterhin viel Erfolg und gutes Gelingen am Betrieb.

 Familie Stadler                                 Familie Plank
 © LK NÖ/Georg Pomassl                           © LK NÖ/Georg Pomassl

 Bio-Weideregelung – Weiderechner 2020 und Weideplan 2021
    Hauptaugenmerk bei Kontrollen ist Einhaltung des Weideregelwerks 2020 –

                                                                                                             Rinderhaltung
     Mindestweideausmaß 50 % des RGVE-Bestandes zum Stichtag 1. April oder mind. 1 RGVE je
     ha weidefähige Fläche.
   Aufzeichnungen über Weideunterbrechung mit Begründung und Weidemanagement sind
     vorzuweisen, diese unterliegen keiner Formvorschrift. Sie können den Bio-Weiderechner der LK
     NÖ und Bio Austria verwenden, um Mindestweideausmaß Ihres Betriebes zu berechnen.
   Wird das Weideregelwerk bei der Hauptkontrolle nicht eingehalten, kommt es ab Oktober 2020
     zu kostenpflichtigen Nachkontrollen und ggf zu Sanktion (Kürzung Bioprämie).
   Derzeit laufen Gespräche mit EU-Kommission für Weideregelung 2021, Details noch offen.
   Erstellfrist für Weideplan 2021 wurde erneut auf 30. November 2020 verschoben.
Nähere Infos Ing. Maria Wieseneder BEd DW 41131 und Julia Zehetner BSc DW 41531.

 Eutergesundheitsprogramm – auch für TGD-Neubeitritte möglich
   Wie in den vergangenen Jahren wird die Überprüfung der Melkanlage vom TGD finanziell
    unterstützt, max. 100 Euro.
   Dafür sind Leistungsnachweis, Kopie des Melkanlagenprüfberichtes und Rechnung der
    Servicefirma bis 1. Dezember 2020 an den NÖ TGD zu senden.
   Formulare abrufbar unter www.noe-tgd.at oder in den BBKn Melk und Scheibbs.

 Dassel- und Parasitenbekämpfungsaktion Rind und kleine Wiederkäuer
      Die Parasitenbehandlung wird mit einem Kostenzuschuss von 2 Euro je behandeltem Rind und
       1 Euro je behandeltem/r Schaf/Ziege unterstützt.
      Es werden nur ordnungsgemäß ausgefüllte (Angabe der Ohrmarkennummern) und
       unterschriebene Anträge (Unterschrift vom Landwirt und Betreuungstierarzt) berücksichtigt.
       Diese müssen bis spätestens 15. Dezember 2020 (für 2020 gemeinsam mit einem
       Förderansuchen für die Entdasselung) und bis Ende der Aktion 2020/2021 bis 15. Juli 2021
       eingelangt sein.
      Formulare abrufbar unter www.noe-tgd.at oder in den BBKn Melk und Scheibbs.
Melk und Scheibbs - Nr. 7/2020 16. Oktober 2020 Unternehmen, Recht, Steuer und Soziales Betriebswirtschaft Tierhaltung Die Bäuerinnen ...
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                 Biokontrollkostenzuschuss – Zahlungsantrag stellen
                    Bio-Betriebe, welchen der Antrag auf Kontrollkostenzuschuss genehmigt wurde, müssen jährlich
                     (max. 5 Jahre) einen Zahlungsantrag stellen (keine automatische Antrags-Zusendung).
                    Dieser ist bis spätestens 31. Dezember des Folgejahres (bezogen auf das Jahr der Kontrolle)
                     bei der AMA einzubringen.
                     Dem Zahlungsantrag (unter www.ama.at abrufbar) sind beizulegen:
                       Originalrechnung der Biokontrollstelle (förderungsfähig sind die Nettobeträge)
                       Zahlungsnachweis
                Nähere Infos und Hilfe bei Ing. Maria Wieseneder BEd DW 41131 und Julia Zehetner BSc DW 41531.

                 Einheitliche Empfehlung für das Einziehen der elektronischen Ohrmarke (OM)
                      Die elektronische OM (erkennbar am       Symbol und
                       größerem schwarze Knopfteil) ist im LINKEN Ohr des
                       Rindes anzubringen. Es ist immer von der Blickrichtung
                       des Rindes auszugehen.
                      Grund für diese Empfehlung: Mehrheit der
                       Stalltechniksysteme verwenden linke Seite.

                 Milchwirtschaftliche Fachtagung
                Termin:    Montag, 9. November, 9 bis 13 Uhr
                Ort:       NÖ Genetik Berglandhalle, Holzingerberg 1, 3254 Bergland
                Kosten:    10 Euro pro Betrieb gefördert, 20 Euro ungefördert
                Referenten:Dipl.-Päd. Ing. Josef Weber, Reinhard Gastecker, Milchkönigin Anita Tröstl
Rinderhaltung

                Inhalt:    Tipps für Milchbotschafter und aktuelle Entwicklungen im Milchbereich, stressfreier
                           Umgang mit Rindern, Produktverkostung
                Anmeldung: bis 2. November in der BBK Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine
                           Teilnahme ohne Anmeldung möglich!

                 Fachinfokreise für Mutterkuhhalter
                Termin:     Montag, 9. November, 19.30 Uhr, GH Schreiner, 3663 Laimbach 5 oder
                            Mittwoch, 11. November, 19.30 Uhr, GH Kummer, Badgasse 4, 3264 Gresten
                Kosten:     5 Euro pro Betrieb gefördert
                Referenten: Tierärztin Dr. Nora Studer, Julia Zehetner BSc, BBK Scheibbs
                Inhalt:     „Notschlachtung oder Nottötung – was ist zu beachten?“, Aktuelles
                Anmeldung: bis 5. November in der BBK Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500,
                            keine Teilnahme ohne Anmeldung möglich!

                 Stallbautag für Milchvieh – planen, bauen, finanzieren
                Termin:    Freitag, 13. November, 9 bis 16 Uhr
                Ort:       GH Prinz, Kirchenstraße 23, 3251 Purgstall
                Kosten:    15 Euro pro Betrieb gefördert, 30 Euro ungefördert
                Referent:  Ing. Josef Rechberger - LK NÖ, Ing. Alfred Fallmann - BBK Scheibbs
                Inhalt:    Investitionsförderung Stallbau, Aufstallungsarten für Milchvieh, Rindermast, Rinderauf-
                           zucht und Kälberhaltung unter Berücksichtigung Bundestierschutzgesetz sowie BIO-
                           Richtlinien, Neu- und Umbaulösungen für Melkstände/Melkroboter, nachmittags Stall-
                           besichtigung bei Milchviehbetrieb mit Zubau und Side-by-Side-Melkstand sowie Einbau
                           Melkroboter in Bestandsgebäude
                Anmeldung: bis spät. 9. November im Sekretariat Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine
                           Teilnahme ohne Anmeldung möglich!
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2020                                                    Seite 11

 Ausbildung zum TGD Arzneimittelanwender
Termin:    Donnerstag, 19. November, 9 bis 17 Uhr
Ort:       Gasthaus Gramel, Anton Schlecker Straße 1, 3380 Pöchlarn
Kosten:    40 Euro pro Person gefördert, 80 Euro ungefördert
Referent:  Dr. Helmut Herndl, Tierarzt
Anmeldung: bis 12. November im Sekretariat Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine
           Teilnahme ohne Anmeldung möglich!

 Heutrocknungsanlagen – Möglichkeiten und Grenzen
Termin:     Donnerstag, 19. November, 9 bis 16 Uhr
Ort:        NÖ Genetik Berglandhalle, Holzingerberg 1, 3254 Bergland
Kosten:     30 Euro pro Betrieb gefördert, 60 Euro ungefördert
Referenten: Mag. Matthias Kittl, LK Salzburg, DI Gerald Stögmüller, Dr. Marco Horn, LK NÖ
Inhalt:     Vor- und Nachteile Heutrocknungstechniken, Kennzahlen zur Wirtschaftlichkeit,
            Rationsgestaltung, Besichtigung eines Betriebes mit Heutrocknungsanlage.
Anmeldung: bis 16. November in der LK NÖ DW 23303, keine Teilnahme ohne Anmeldung!

 Milchvieh-Rationsberechnungen mit dem Online-Berechnungsprogramm
Termin:     Mittwoch, 25. November, 9 bis 13 Uhr in der LK NÖ

                                                                                                      Rinderhaltung
            Donnerstag, 26. November, 9 bis 13 Uhr in der LFS Gießhübl
Kosten:     20 Euro pro Person gefördert, 40 Euro ungefördert
Referenten: DI Gerald Stögmüller, DI Thomas Tüchler, beide LK NÖ
Inhalt:     Vorstellung des Online-Rationsberechnungsprogrammes, Erstellung einer Futterration
            und deren Überprüfung und Verbesserung
Anmeldung: bis 18. November in der LK NÖ DW 23000 oder BBK Amstetten DW 40100, keine
            Teilnahme ohne Anmeldung möglich!

 Fachtag für Melkroboter-Interessenten
Termin:     Mittwoch, 25. November, 9 bis 16 Uhr
Ort:        NÖ Genetik Berglandhalle, Holzingerberg 1, 3254 Bergland
Kosten:     30 Euro pro Betrieb gefördert, 60 Euro ungefördert
Referenten: DI Gerald Biedermann, Ing. Josef Rechberger, Dr. Marco Horn, alle LK NÖ
Inhalt:     Vor- und Nachteile von Melkrobotern, bauliche Voraussetzungen, Anforderung an
            Management und Haltung, nachmittags Betriebsbesichtigung
Anmeldung: bis 23. November in der LK NÖ DW 23300, keine Teilnahme ohne Anmeldung möglich!

 Tierbeobachtung am Mutterkuhbetrieb
Termin:        Mittwoch, 2. Dezember, 9 bis 17 Uhr
Ort:           GH Kummer, Badgasse 4, 3264 Gresten
Kosten:        30 Euro pro Person gefördert, 120 Euro ungefördert
Referentin:    Dr. Elisabeth Stöger
Inhalt:        Krankheitsanzeichen, Fruchtbarkeit, Geburt, Kälbergesundheit, praktische Übungen
Anmeldung:     bis 25. November in der LK NÖ unter DW 23202, keine TN ohne Anmeldung möglich!

 Fachkurs für Milchproduzenten
Termin:     Freitag, 18. Dezember, 9 bis 12 Uhr
Ort:        NÖ Genetik Berglandhalle, Holzingerberg 1, 3254 Bergland
Kosten:     10 Euro pro Betrieb gefördert, 20 Euro ungefördert
Referenten: DI Romana Schneider, LK NÖ
Inhalt:     Qualitätssicherung und -kontrolle, Milchhygiene, Direktvermarktung, Rückverfolgbarkeit
Anmeldung: bis 11. Dezember in der BBK Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine
            Teilnahme ohne Anmeldung möglich!
Seite 12                                                    Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2020

            Webinar:    Direktvermarktung von Milch
           Termin:    Mittwoch, 25. November, 9 bis 12 Uhr
           Ort:       Online-Schulung zuhause am PC
           Kosten:    20 Euro pro Person gefördert, 40 Euro ungefördert
           Referenten:Ing. Magdalena Matzinger, Johanna Mandl, BEd, DI Romana Schneider, LK NÖ
           Inhalt:    Überblick    über   Vorschriften   und     Meldepflichten,    Voraussetzungen       für
                      Direktvermarktung von Milch und Milchprodukten, betriebsindividuelle Fragen
           Anmeldung: bis 18. November beim LFI NÖ unter lfi.at/noe oder telefonisch DW 26100

            Webinar: Mehr Erfolg im Kuhstall
           Termin:     Mehr besseres Futter vom Grünland: Dienstag, 1. Dezember, 9.30 bis 12 Uhr
                       Rationsgestaltung in Trockenjahren: Mittwoch, 2. Dezember, 9.30 bis 12 Uhr
           Ort:        Online-Schulung zuhause am PC
           Kosten:     20 Euro pro Person gefördert, 40 Euro pro Person ungefördert
           Referenten: DI Martina Löffler, Elisabeth Rennhofer, DI Gerald Stögmüller, LK NÖ,
                       DI Johannes Bartmann LFS Pyhra
           Anmeldung: bis 17. November beim LFI NÖ unter lfi.at/noe oder DW 26100

            Weitere Onlineangebote für Milchviehhalter
           Die Kurse haben eine modular aufgebaute Didaktik und integrierte Praxis-Übungen. Kursangebot und
           Infos unter www.oe.lfi.at/onlinekursangebote, besonders interessant:
                Eutergesundheit erhalten – vorbeugen – behandeln (TGD Anerkennung)
                Biosicherheitsmaßnahmen am landwirtschaftlichen Betrieb – Wie schütze ich meinen
                 Tierbestand vor Krankheiten? (TDG Anerkennung)
                Onlinekurs Lebensmittelhygiene

            Schweinemast erfolgreich umsetzen
Schweine

           Termin:     Mittwoch, 18. November, 9 bis 12.30 Uhr, LFS Gießhübl, Gießhübl 7, Amstetten
                       Mittwoch, 20. Jänner, 9 - 12.30 Uhr, BBK St. Pölten, Linerstr. 76, St. Pölten
           Kosten:     20 Euro je Teilnehmer (gefördert)
           Referenten: Ing. Hans Schmutzer, Ing. Martin Heigl, Josef Bandion, Bsc – LK NÖ
           Inhalt:     Produktivitätsverbesserung, Betriebsvergleiche und Schweinevermarktung,
           Anmeldung: bis spätestens 3 Tage vorher unter DW 23100 – keine TN ohne Anmeldung möglich!

            Stallbautag – Zuchtsauenhaltung 2033
           Termin:    Mittwoch, 2. Dezember, 9 bis 14 Uhr, GH Birgl, Inning 34, 3383 Inning
           Kosten:    25 Euro gefördert, 50 Euro ungefördert
           Referenten:Johannes Spangel, Ing. Martin Heigl, Helmuth Raser BSc, DI Martina Gerner – LK NÖ
           Inhalt:    gesetzlicher Rahmen, Produktionsrhythmus und -systeme im Warte-, Deck- und Abfer-
                      kelstall, Praktikerbericht, betriebswirtschaftliche Aspekte, Arbeitsmanagement
           Anmeldung: bis 25. November DW 25400 oder bauberatung@lk-noe.at – keine TN ohne Anmeldung

            Tierschutz Schweinehaltung
           Termin:    Mittwoch, 9. Dezember, 9 bis 13 Uhr in der BBK Amstetten
           Kosten:    15 Euro je Betrieb
           Referenten:Johannes Spangel, Martina Gerner - LK NÖ, Christoph Hofer-Kasztler - Amtstierarzt
           Inhalt:    bauliche Anforderungen für die Haltung von Zuchtsauen, Ferkeln und Mastschweinen,
                      alles rund um Management, Eingriffe und Aufzeichnungen, was ist bei kranken Tieren
                      zu beachten, was gilt bei Nottötungen
           Anmeldung: bis 2. Dezember unter DW 23100 – keine Teilnahme ohne Anmeldung möglich!
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2020                                                                 Seite 13

Die Bäuerinnen.
 Information seitens der „Bäuerinnen im Bezirk Melk“:
Traditionell bringen unsere Ortsbäuerinnen in dieser Zeit die Kursprogramme
und Einladungen für die neue Bildungssaison zur Verteilung, leider macht
auch uns die Corona Pandemie einen Strich durch die Rechnung. Aufgrund der rasch ansteigenden
Neuinfektionen haben sich die Gebiete Melk, Mank und Persenbeug dazu entschieden alle Kurse und
den Tag der Bäuerin auf die nächste Bildungssaison 2021/2022 zu verschieben.
Die Kurse in den Gebieten Pöggstall und Ybbs sowie die Bezirkskurse sind vorerst bis Ende des Jah-
res abgesagt. Sollte sich die Corona Situation entspannen werden einige Kurse eventuell im Frühjahr
2021 stattfinden. Hier erfolgt zeitgerecht eine Information bzw. Einladung.
Wir dürfen euch jedoch sehr herzlich einladen die kürzlich aufgezeichneten Webinare zu besuchen:
     „Gut drauf – dann zeichne auf“ (Ing. Robert Höllerer, LK NÖ)
     „Bäuerliches Beitragsrecht“ (Mag. Wolfgang Pum, SVS)
Diese findet ihr unter baeuerinnen-noe.at, weitere Webinare werden sukzessive veröffentlicht. Wir
freuen uns auch über euren Besuch unter bauerinnen-noe.at/melk und noch mehr freuen wir auf ein
baldiges gesundes Wiedersehen.

                                                                                                                      Die Bäuerinnen.
 Information seitens der „Bäuerinnen im Bezirk Scheibbs“
Folgende Kurse wurden bereits abgesagt:
     Fermentieren leicht gemacht – Montag, 9. November und Dienstag, 10. November
     Nudeln selbst gemacht – Dienstag, 19. November
     Tag der Bäuerin im Gebiet Scheibbs – Dienstag, 19. Jänner 2021

 Landwirtschaft versus Anrainer- und Freizeitinteressen
Termin:    Dienstag, 10. November 2020, ab 19.30 Uhr
Ort:       Bezirksbauernkammer Scheibbs, Kapuzinerplatz 4, 3270 Scheibbs
Kosten:    5 Euro pro Teilnehmer
Referent:  Mag. Alfred Kalkus, LK NÖ
Inhalt:    Was sagt das Gesetz wenn Mensch und Hund durch die Wiese laufen, wenn ich als
           Bäuerin am Wochenende mit Maschinen auf meinen Feldern fahre, wenn im Sommer
           Gülle ausgebracht wird, wenn ungebetene Gäste meinen Stall "betreten", wenn
           Mountainbiker im Wald unterwegs sind.
Anmeldung: bis 3. November im Sekretariat Scheibbs, DW 41500, keine TN ohne Anmeldung!

Diversifizierung und Urlaub am Bauernhof (UaB)
                                                                                     Julia Zehetner BSc DW 41531
    Woche der Landwirtschaft in den Bezirken Melk und Scheibbs
                                                                                                                   © NÖN/Karin Katona
                                                © BBK Melk

Pressegespräch am 1. Oktober 2020 in der Be-                 Hofgespräch am 30. September am Betrieb Teufl in
zirksbauernkammer Melk                                       Purgstall - Schüler, Kammerräte und Presse
Seite 14                                                      Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2020

                    „Das isst Österreich“ im Eurospar Prauchner in Pöchlarn und Gresten am 10. Oktober

                                                                                                                           © BBK Scheibbs/Rafetzeder
                                                                 © privat
                    Kennzeichnung von Lebensmitteln für Direktvermarkter und Allergeninformation
                   Termin:       Donnerstag, 12. November, 9 bis 12 Uhr
                   Ort:          LK NÖ, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten
                   Kosten:       20 Euro pro Person gefördert, 40 Euro ungefördert
                   Referenten:   Alexandra Bichler BBEd, LK NÖ
                   Inhalt:       gesetzliche Vorschriften und praktische Tipps über Kennzeichnung, Allergeninformation
                   Anmeldung:    bis 5. November im LFI NÖ DW 26500

                    Webinar: Wenn der Lebensmittelinspektor klingelt - Lebensmittelhygiene aus Sicht
Diversifizierung

                    der Behörde
                   Termin:    Montag, 16. November, 9.30 bis 11.30 Uhr
                   Ort:       Online-Schulung zuhause am PC
                   Kosten:    27 Euro pro Person gefördert, 52 Euro ungefördert
                   Referenten:Lebensmittelinspektor Ing. Norbert Mayer
                   Inhalt:    Ablauf und Erfahrungen von Vor-Ort-Kontrollen, positive Umsetzungsbeispiele, häufig
                              festgestellte Mängel bei Vor-Ort-Kontrollen inkl. praktikabler Lösungsmöglichkeiten
                   Anmeldung: beim LFI NÖ unter lfi.at/noe oder telefonisch DW 26100

                    Direktvermarktung in Form von Selbstbedienungsläden – Was ist zu beachten?
                   Termin:    Dienstag, 17. November, 9 bis 13 Uhr
                   Ort:       LK NÖ, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten
                   Kosten:    wird noch bekanntgegeben
                   Inhalt:    allgemeine Voraussetzungen und rechtliche Rahmenbedigngungen (Jugendschutz-
                              bestimmungen, Öffnungszeitengesetz, Rechnungslegung, Hygiene,…), Vermarktung
                              landwirtschaflticher Erzeugnisse im Rahmen eines Selbstbedienungsladens.
                   Anmeldung: Referat Bäuerinnen, Direktvermarktung, Martina Hermann, DW 26500

                    Zertifikatslehrgang „Bäuerlicher Buschenschank“
                   Kursbeginn: Montag, 23. November und Dienstag, 24.November, jeweils 9 bis 17 Uhr
                   Ort:             Maria Ward Haus, St. Pölten
                   Kosten:          785 Euro pro Person gefördert, 750 Euro für Top-Heurige,
                                    2.454 Euro pro Person ungefördert, inkl. Betriebskonzept
                   Inhalt:          Optimierung bzw. Aufbau eines Buschenschankes, Erstellung eines Betriebskonzep-
                                    tes, Dauer 16 Tage in 2-Tagesblöcken, Abhaltung teilweise online
                   Information und Anmeldung bis 16. November 2020:
                   LFI NÖ, T. 05 0259 26100, E. lfi@lk-noe.at oder unter folgendem link:
                   https://noe.lfi.at/zertifikatslehrgang-b%C3%A4uerlicher-buschenschank+2500+2217689+++2217690
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2020                                                         Seite 15

 Urlaub am Bauernhof (UaB) - einzige Unterkunftsform mit einem Nächtigungs-Plus

                                                                                                           Diversifizierung
Die Corona Krise hat den Tourismus hart getroffen. Positiv ist, dass die
heimischen UaB-Betriebe wieder gut gebucht waren. Im Juli war UaB in
NÖ soweit die einzige Unterkunftsform mit 1,1 % Nächtigungsplus. Viel
Platz am Hof, nur wenige Einheiten und die Lage im Grünen werden heuer
von den Gästen besonders geschätzt.
Möchten auch Sie Gäste auf Ihrem Hof empfangen und ein zusätzliches Erwerbsstandbein schaffen?
Dann verschaffen Sie sich einen ersten Überblick UaB-Einsteiger-Webinar. Nähere Infos Landesver-
band für UaB & Privatzimmervermietung NÖ 02758 3110 - Julia Zehetner, BSc. DW 41531.

    Webinar: Urlaub am Bauernhof - Eine Chance für meinen Betrieb?
Termin:    Montag, 30. November 2020, 15 bis 18 Uhr
Ort:       Online-Schulung zuhause am PC
Kosten:    20 Euro pro Person gefördert, 40 Euro ungefördert
Referenten:Alexandra Bichler BBEd, LK NÖ, Doris Fertl MA, Landesverband UaB
Inhalt:    Markenphilosophie, Trends und Entwicklungen im Tourismus, persönliche, betriebliche,
           regionale und rechtliche Voraussetzungen
Anmeldung: beim LFI NÖ unter www.lfi.at/noe oder telefonisch DW 26100

Splitter
 Imkermeister des Jahres 2020

                                                                                                                     © LK NÖ/ Pomaßl
Von den 29 erfolgreichen Absolventen der 3jährigen
Imkermeisterausbildung wurde Harald Fuchssteiner aus Oberndorf
zum Imkermeister des Jahres gekürt. Wir gratulieren zu dieser
Auszeichnung und wünschen weiterhin alles erdenklich Gute und
viel Erfolg. (v.l.): Leiter NÖ Imkerschule Karl Stückler, Verena Hagelkruys,
LK NÖ-Vizepräsidentin Andrea Wagner, Harald Fuchssteiner aus Oberndorf, LAK NÖ-Präsident Andreas Freis-
tetter, LFA NÖ-GF Anton Hölzl, NÖ Imkerverband-Präsident Josef Niklas

 Heurige im Bezirk Melk
    Mostheuriger Familie Bitter, Berging 6, 3392 Schönbühel, von 22. Oktober bis 29. November
     von Donnerstag bis Sonntag, jeweils ab 15 Uhr geöffnet
    Mostheuriger Familie Riegler, Grimsing 22, 3644 Emmersdorf, von 15. Oktober bis 1. November,
     von Donnerstag bis Sonntag, jeweils ab 15 Uhr
    Mostheuriger Familie Wilhelm, Aichau 1, 3652 Leiben, von 11. bis 13. Dezember,
     geöffnet ab 14 Uhr (Advent)

 Mostheurige im Bezirk Scheibbs
  Familie Ebner, Buch´na Einkehr, Buch 2, 3371 Wolfpassing, von 5. bis 22. November,
   jeweils Donnerstag bis Samstag ab 15 Uhr, Sonntag ab 9 Uhr
  Familie Mayer, Buchberg 18, 3264 Reinsberg, von 3. bis 26. Oktober,
   jeweils Samstag, Sonntag und Feiertag ab 15 Uhr
  Familie Winter, Wohlfahrtsschlag 6, 3283 St. Anton, von 3. Oktober bis 15. November,
   jeweils Samstag, Sonntag und Feiertag ab 14 Uhr

 Schulinfotage
  Mostviertler Bildungshof Gießhübl am 6. November 2020 und 8. Jänner 2021 – Anmeldung
   erforderlich unter 07472 62722-44
    HBLFA Francisco Josephinum Wieselburg am DO, 26. Nov., 16 bis 20 Uhr, FR, 27. Nov., 14 bis
     20 Uhr und SA, 28. Nov. 8 bis 15 Uhr – Anmeldung erforderlich unter 07416 524370
Seite 16                                                                            Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2020

             Forst – Laubholzsubmission 2021 – Anmeldeschluss 27. November im Sekretariat
                                                                                   DI Andreas Zuser DW 24312, DI Johann Haas DW 24303
             Es werden nur nachstehende Holzarten mit angeführten Anforderungen zur Submission zugelassen,
             bei Ahorn und Esche marktbedingt nur sehr schöne Stämme anliefern. Nicht zugelassen: Nadelholz,
             Rotbuche, Weißbuche, Birke, Edelkastanie, Linde, Zerreiche, Schwarzerle, Weide, Pappel, Platane,
             Mehlbeere, Zwetschke, Äpfel. Kosten pro FMO ca. 50 Euro (Frachtkosten, Spesen). Sämtliches ange-
             liefertes Holz wird aus organisatorischen Gründen ohne Rücksprache an den Bestbieter verkauft.
                                           Sägerundholz                     Furnierholz
                 Traubeneiche        Länge        ab 2,5 m in 1/2m Längen steigend                Längen ab 2,5 m steigend bis 6 m
                 Stieleiche          Stärke       50 cm+                                          50 cm+
                 Esche               Qualität     A                                               Kern möglich
                 Spitzahorn          Länge        ab 2,5 m in 1/2m Längen steigend                Längen ab 2,5 m steigend bis 6 m
                 Bergahorn           Stärke       40 cm+                                          45 cm+
                 Feldahorn           Qualität     A                                               keine Verfärbungen
                 Speierling          Länge        ab 2,5 m in 1/2m Längen steigend                Längen ab 2,5 m steigend bis 6 m
                 Kirsche             Stärke       40 cm+                                          45 cm+
                 Elsbeere            Qualität     A                                               keine Verfärbungen
                 Schwarznuss         Länge        ab 2,5 m in 10 cm Längen steigend               Längen ab 2,5 m steigend bis 6 m
                 Birne               Stärke       40 cm+                                          40 cm+
                 Walnuss             Qualität     A                                               keine Verfärbungen
                 Anlieferung:         von 21. Dezember bis 7. Jänner, vormittags.
                 Versteigerung:       Montag, 25. Jänner ab 8.30 Uhr im Stiftsgasthaus Heiligenkreuz
                 Aktionstag:          Donnerstag, 28. Jänner ab 9 Uhr auf dem Submissionsplatz

                 Sprechtag                             BBK Melk                                     BBK Scheibbs
                 Kammerobmann                          nach Vereinbarung                            Montag, 10 bis 12 Uhr
                 Kammersekretär, Berater               Donnerstag, 8 bis 12 Uhr                     Montag, 8 bis 12 Uhr
                               Anmeldung unter         Donnerstag, 22.10., 29.10., 5.11.,           Montag, 2.11., 9.11., 23.11., 30.11.,
                                  svs.at/termin        12.11., 26.11., 3.12.                        7.12., 21.12.
Sprechtage

                                 bzw. 050 808          8.30 bis 12 und 13 bis 15 Uhr                8.30 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
                                      808
                 Rechtssprechtag – Anmeldung           Donnerstag, 19.11., 17.12.                   Mittwoch, 28.10., 25.11., 23.12.
                 in BBK erforderlich!                  von 9 bis 12 Uhr                             von 9 bis 11 Uhr
                 Viehmärkte                            Berglandhalle                                Zwettl
                                                       Donnerstag, 29.10., 12.11., 26.11.,
                 Kälbermarkt
                                                       10.12., 22.12.
                 Großviehversteigerung                 Mittwoch, 11.11., 16.12.                     Mittwoch, 4.11., 9.12.
                               Mit den besten Wünschen und herzlichen Grüßen aus Melk und Scheibbs.
             Der Kammerobmann Melk                            Der Kammersekretär                        Der Kammerobmann Scheibbs

             Johannes Zuser                                   DI Dr. Martin Auer                        Mag. Franz Rafetzeder
             Bezirksbauernkammer aktuell
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