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7/2020 Melk und Scheibbs Nr. 7/2020 16. Oktober 2020 Unternehmen, Recht, Steuer und Soziales Betriebswirtschaft INVEKOS und Pflanzenbau Tierhaltung Die Bäuerinnen Diversifizierung und Urlaub am Bauernhof Splitter und Forst
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2020 Seite 3 Personalia – Veränderung im Sekretariat Scheibbs – Assistenz Betriebswirtschaft KS Dr. Martin Auer DW 41101 Maria Frühauf BA hat ihr bis 30. September 2020 befristetes Dienstverhältnis auf eigenen Wunsch nicht verlängert. Wir dürfen an dieser Stelle für ihr äußerst umsichtiges und gewissenhaftes Engage- ment, gleichfalls für ihr freundliches und hilfsbereites Zugehen auf die Bäuerinnen und Bauern sowie Kollegenschaft im Büro aufrichtig danken. Wir wünschen ihr für ihre weitere Zukunft alles erdenklich Gute, Gesundheit und viel Erfolg. Kammerobmann Mag. Franz Rafetzeder und Kammersekretär Dr. Martin Auer Unternehmen, Recht, Steuer und Soziales KS Dr. Martin Auer DW 41101 und 41501, DI Christian Hausleitner 41171, DI Hans-Peter Moser 41571, COVID-19-Investitionsprämie - Aktuelles Gefördert werden materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutz- bare Anlagevermögen mit einem Fördersatz von 7 % der Netto-Investitionskosten bzw. 14 % in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit in Form eines nicht-rückzahlbaren Zuschus- ses. Die Untergrenze für einen Förderantrag beträgt 5.000 Euro exkl. MwSt. Anträge sind bis 28. Februar 2021 ausschließlich online unter aws/fördermanager zu stellen und erste Maßnahmen (Bestellung, Lieferung, Leistung, Anzahlung, Rechnung, Baubeginn, Kaufvertrag) von 1. Recht, Steuer, Soziales August 2020 bis 28. Februar 2022 zu setzen. Eine Behalteverpflichtung von 3 Jahren ist einzuhalten, eine Kombination mit anderen Förderungen ist möglich. Nach der Prüfung des Antrages wird ein Fördervertag übermittelt, binnen 3 Monate nach Inbetrieb- nahme und Bezahlung ist die Abrechnung durchzuführen. Die Auszahlung erfolgt unmittelbar nach Abrechnungsprüfung. Nicht förderfähig sind: Klimaschädliche Investitionen: Anlagen, die fossile Energieträger nutzen und Fahrzeuge mit kon- ventionellem Antrieb (fossile Energieträger) Kosten ohne Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition Erwerb von Gebäuden, Gebäudeteilen und Grundstücken sowie Finanzanlagen Bau/Ausbau von Wohngebäuden zum Verkauf bzw. zur Vermietung an Private Unternehmensübernahmen, Erwerb von Beteiligungen sowie Umsatzsteuer Finanzanlagen Nachstehende Punkte sind besonders in der Land- und Forstwirtschaft zu beachten: Anbaugeräte, gezogene Geräte und landwirtschaftliche Anhänger sind förderbar Traktoren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Mähdrescher, Häcksler, Hoflader) sind nur förderbar, wenn Abgasstufe V vorliegt Auch Gebrauchtmaschinen sind förderfähig Die Investition muss in einem Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit stehen. Kosten, die privaten Zwecken dienen, werden nicht gefördert. Eine Abgrenzungsberechnung zwischen betrieblich/privat (zB Solaranlagen, PV-Anlagen und Speicher, Biomasseheizungen) hat zu erfolgen und ist derzeit in Ausarbeitung. Ab einer Zuschusshöhe von 12.000 Euro ist die Bestätigung von WirtschaftsprüferIn/SteuerberaterIn jedenfalls erforderlich Detailliertere Informationen im letzten Kammerrundschreiben 6/2020 Seite 3 und 4 sowie die Land- wirtschaft Ausgabe Oktober Seite 14 bis 16 und Homepage www.noe.lko.at/melk-und-scheibbs und www.aws.at oder https://noe.lko.at/covid-19-investitionsprämie-für-betriebe-in-der-land-und-forstwirt- schaft+2500+3244266. Rückfragen bei BW-BeraterInnen Ing. Alfred Fallmann DW 41551, Martina Kalteis BSc DW 41151, DDI Claudia Gugler DW 41152 sowie UR-Beratern DI Hans-Peter Moser DW 41571 und DI Christian Hausleitner DW 41171.
Seite 4 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2020 Entlastungspaket im Sozialbereich Die Bundesregierung hat im Juni 2020 ein umfassendes Entlastungspaket beschlossen. Ein für bäu- erliche Betriebe wichtiger Teil dieses Entlastungspaketes betrifft Maßnahmen im Bereich des Sozial- rechtes. Die nachstehenden Änderungen wirken rückwirkend ab 1. Jänner 2020: KV(Krankenversicherung)-Mindestbeitragsgrundlagen (Mindest-BG) abgesenkt: Bisher betrug die monatliche Mindest-BG im Pauschalsystem (vom Einheitswert abgeleitete Beitragsgrundlage) rund 850 Euro. Diese Mindest-BG galt für Betriebe mit einem Einheitswert bis zu 4.000 Euro. Die neue Mindest-BG in der bäuerlichen Krankenversicherung entspricht der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze und liegt bei knapp 461 Euro. Ab 1. Jänner 2020 gilt diese Beitragsgrundlage im Pauschalsystem für Betriebe mit einem Einheitswert bis zu 2.200 Euro, wonach sich diese etwa 320 Euro jährlich ersparen. Für Betriebe in der Beitragsgrundlagenoption betrug die Mindest-BG bis dato knapp 1.600 Euro monatlich, nunmehr wurde diese rückwirkend ab 1. Jänner 2020 auf 461 Euro monatlich abge- senkt, wonach die Beitragsersparnis für betroffene Betriebe ab heuer jährlich knapp 1.000 Euro beträgt. Zudem entfällt für alle Optionsbetriebe ab 1. Jänner 2020 der 3 %- Beitragszuschlag. Hauptberuflich beschäftigte Kinder: Die Beitragsgrundlage für nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) hauptberuf- lich beschäftigte Kinder beträgt grundsätzlich ein Drittel der Betriebsbeitragsgrundlage. Rück- Recht, Steuer, Soziales wirkend mit 1. Jänner 2020 erfolgt für diese Gruppe die Gutschrift im Pensionskonto von der halben Betriebsbeitragsgrundlage bis zum 27. Lebensjahr. Die Erhöhung der pensionswirksa- men Beitragsgrundlage wird ausschließlich durch Beiträge des Bundes gedeckt. Entlastung der bäuerlichen Pensionisten: Bezieher einer BSVG-Pension mussten bisher zusätzlich zum Krankenversicherungsbeitrag von 5,1 % einen Solidaritätsbeitrag von weiteren 0,5 % entrichten, der nun entfällt. Bauernpensionisten, die eine Ausgleichszulage beziehen, müssen sich im Regelfall ein soge- nanntes fiktives Ausgedinge anrechnen lassen. Bisher betrug das fiktive Ausgedinge maximal 13 % des anzuwendenden Ausgleichszulagenrichtsatzes. Rückwirkend mit 1. Jänner 2020 wird dieser Prozentsatz von 13 auf 10 % reduziert. Die jährliche Pensionsleistung erhöht sich für die betroffenen Ausgleichszulagenbezieher damit um bis zu 640 Euro. Infoabend über außerfamiliäre Hofnachfolge Termin/Ort:Donnerstag, 5. November, 18 bis 21 Uhr, HBLFA Francisco Josephinum Kosten: 10 Euro Referenten:Elisabeth Rennhofer, Lebensqualität Bauernhof Inhalt: Zwischenmenschliche und rechtliche Aspekte, Austausch und Kennenlernen für Hof- suchende und Hofübergebende Anmeldung: verpflichtend unter 0660 1133 211 bzw. unter info@perspektive-landwirtschaft.at Gestaltungsmöglichkeiten bei den bäuerlichen Sozialversicherungsbeiträgen Termin: Mittwoch, 4. November, 9 bis 13 Uhr Ort: GH Mostlandhof, Schauboden 4, 3251 Purgstall Kosten: 25 Euro gefördert, 50 Euro ungefördert Referenten: Rechtsexperten der LK NÖ Inhalt: Methoden der Beitragsgrundlagenbildung (SV-Beiträge nach Einheitswert oder Ein- kommensteuerbescheid), steuerliche Auswirkungen verschiedener Gewinnermitt- lungsarten, Auswirkungen auf künftige Pensionshöhe Anmeldung: bis spätestens 28. Oktober im Sekretariat Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine Teilnahme ohne Anmeldung möglich!
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2020 Seite 5 Pflegefall in der Familie Termin: Mittwoch, 18. November, 9 bis 13 Uhr Ort: Berglandhalle, Holzingerberg 1, 3254 Bergland Kosten: 20 Euro gefördert, 40 Euro ungefördert Referenten: Mag. Wolfgang Dobritzhofer, LK NÖ Inhalt: Pflegegeldeinstufung und Rechtsschutz, Selbstversicherung für pflegende Angehörige, Recht, Steuer, Soziales geförderte 24-Stunden-Betreuung, Erwachsenenschutzgesetz (Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung), vertragliche Klauseln in Übergabeverträgen Anmeldung: bis spätestens 9. November im Sekretariat Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine Teilnahme ohne Anmeldung möglich! Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke Termin: Mittwoch, 25. November, 9 bis 12 Uhr Ort: BBK Melk, Abt Karl Straße 19, 3390 Melk Kosten: 25 Euro gefördert, 50 Euro ungefördert Referenten: Mag. Alfred Kalkus, Mag. Roman Prein, LK NÖ Inhalt: grundverkehrsbehördliche Verfahren, Landwirte-Eigenschaft im Sinne des NÖ Grund- verkehrsgesetz, Einspruch/Interessentenerklärung, Abwicklung im Wege der NÖ Agr- arbezirksbehörde sowie Steuern und Abgaben Anmeldung: bis spätestens 18. November im Sekretariat Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine Teilnahme ohne Anmeldung möglich! Betriebswirtschaft Martina Kalteis BSc DW 41151, DDI Claudia Gugler DW 41152, Ing. Alfred Fallmann DW 41551 Existenzgründungsbeihilfe (EGB) Junglandwirte mit erstmaliger Bewirtschaftungsaufnahme (Übernahme, Pacht, Kauf, …) erhalten ein- malig eine Beihilfe von bis zu 15.000 Euro. Antragstellung zwingend innerhalb eines Jahres nach Beratung zu Fördervoraussetzungen (Mindestqualifikation, Mindestbetriebsgröße, Auflagen...). Investitionsförderung Ein Förderantrag ist zwingend vor Investitionsbeginn zu stellen (Bestellung, Auftrag, Kaufvertrag wird Betriebswirtschaft als Beginn gewertet!). Terminvereinbarung zur Beratung und Antragstellung notwendig. Ab 1. August begonnene Investitionen (Bestellung, Kaufvertrag, Auftragserteilung, …) erhalten neben der Investi- tionsförderung weitgehend auch die COVID-Investitionsprämie, siehe vorstehender Artikel. Abrechnung von Investitionsprojekten Die im Bewilligungsschreiben dargestellte Abrechnungsfrist ist jedenfalls einzuhalten. Zur Vermeidung allfälliger Fehler bietet die BBK kostenpflichtige Beratung und Hilfestellung an, Terminvereinbarung für Melk Sophia Stiegler DW 41104 und für Scheibbs DW 41503. Optimierung von betrieblichen Kosten Termin: Montag, 9. November, 9 bis 13 Uhr Ort: BBK Amstetten, Kaspar-Brunner-Straße 18, 3300 Amstetten Kosten: 25 Euro gefördert, 50 Euro ungefördert Referenten:Ing. Robert Höllerer, LK NÖ Inhalt: Vorteile und Nutzen von gesamtbetrieblichen Aufzeichnungen, Eigenkapitalbildung und Erhaltung der Liquidität, Fremdkapitalbelastung, Bedeutung der Abschreibung Anmeldung: bis spätestens 2. November im Sekretariat Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine Teilnahme ohne Anmeldung möglich!
Seite 6 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2020 Alternativen zur Pauschalierung - ein Vorteil für meinen Betrieb? Termin: Donnerstag, 5. November, 8.30 bis 12.30 Uhr Ort: GH Traisentalerhof, Fam. Schönhofer, Lehenrotte 43, 3183 Türnitz Kosten: 25 Euro gefördert, 50 Euro ungefördert Referenten:Ing. Robert Höllerer, LK NÖ Inhalt: Entscheidungsgrundlage zur passenden Gewinnermittlung, zum Einstieg in die SVS- Option oder auch in die Regelbesteuerung Anmeldung: bis spätestens 29. Oktober im Sekretariat Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine Teilnahme ohne Anmeldung möglich! Betriebswirtschaft Arbeitskreis Unternehmensführung – Wieselburg Sie führen Aufzeichnungen – machen Sie mehr daraus! Was bringt eine Mitgliedschaft: Analyse und Schlussfolgerungen aus dem eigenen Betriebsergebnis Hilfestellung bei Buchhaltungsfragen Stärkung der persönlichen Kompetenz durch Fachvorträge in betriebswirtschaftlichen, rechtlichen, finanziellen und persönlichkeitsbildenden Bereichen Erfahrungsaustausch und Ideenfindung untereinander, bei Exkursionen und Betriebsbesuchen Jährlicher Teilnehmerbetrag: 75 Euro pro Betrieb Die erste Veranstaltung der neuen Saison findet am 23. November statt. Nä- here Infos und Anmeldung bei BW-Berater Ing. Alfred Fallmann DW 41551. RTK-Zuschuss Bezuschusst werden die Kosten für die Nutzung eines RTK-Korrektursignals – pro Betrieb ein Signal, pauschaler Förderbetrag für 2020 in Höhe von 200 Euro pro Betrieb/Lohnunternehmen. Beantragung bis spätestens 30. Oktober online unter noe.lko.at/rtk-zuschuss+2500+3257396. INVEKOS KS Dr. Martin Auer, Ing. Johannes Fitzthum, Ing. Matthias Neuhauser, Andreas Fromhund AMA-Auszahlungstermine für 2020 Direktzahlungen: 17. Dezember 100 % Auszahlung; ausgenommen Betriebe mit noch nicht abge- schlossener Vorortkontrolle, Abrechnung mit Ende April 2021 ÖPUL und AZ: 17. Dezember 75 % Auszahlungshöhe, unabhängig von einer Vorortkontrolle, Rest- zahlung voraussichtlich Ende April 2020 Begrünung von Ackerflächen System Immergrün – Anlagedatum einhalten Mindestens 85 % der Ackerflächen müssen ganzjährig mit Haupt- oder Zwischenfrüchten begrünt sein. Eine aktive Anlage von Zwischenfrüchten hat bis spätestens 1. Oktober zu erfolgen. Nachweis über Invekos tagaktuelle Aufzeichnungen zu: Anbau und Ernte der Hauptfrucht Anlage und Umbruch der Zwischenfrucht Eine Winterung, die am 15. Mai noch nicht geerntet ist, gilt jedenfalls als Hauptfrucht und ist im MFA entsprechend zu beantragen. Beispiel: Grünschnittroggen wird Anfang Oktober angebaut. Ende Mai des Folgejahres wird der Be- stand siliert und unmittelbar darauf Mais angebaut. Beantragung der Doppelnutzung Grünschnittrog- gen/Silomais. Kommen Ackerflächen vor dem 1. Oktober in die Verfügungsgewalt des Betriebes, so sind die Zeit- räume für eine flächendeckende Begrünung von mindestens 85 % ab der Erlangung der Verfügungs- gewalt zu erfüllen.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2020 Seite 7 BIO-Zuschlag für UBB Betriebe möglich Liegt bei UBB-Betrieben mit 1. Jänner 2021 ein aufrechtes BIO-Kontrollverhältnis vor, ist ein BIO Zuschlag von voraussichtlich 60 Euro/ha möglich. Alle UBB Auflagen (75% Getreide-Mais Grenze, max. 66 % einer Kultur sowie 5 % Biodiversitätsflächen) sind weiterhin einzuhalten. Nähere Infos zu Ansprechpersonen und Kontrollstellen bei Ing. Johannes Fitzthum und Julia Zehetner BSc. ZA Übertragung bei Flächenänderungen Bei Flächenänderungen (Pacht, Pachtrückfall, Kauf, Nutzungsüberlassung) sind Zahlungsansprüche bis spätestens 15. Mai mittels Antrag an die AMA zu übertragen, ab sofort online über eAMA oder bei Ing. Johannes Fitzthum DW 41121 und Julia Zehetner BSc DW 41531 möglich. ÖPUL-Maßnahmenübernahme bei Flächenänderung Bei Flächenänderungen können bisher beantragte ÖPUL-Maßnahmen (zB WF, OG, BIO, UBB, …) zum neuen Bewirtschafter übertragen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass diese nicht auf mehr als zusätzlich 50 % der bisherigen Maßnahmenfläche ausgeweitet werden. Besonderheit für 2021: wird eine Fläche/Maßnahme erst ab 1. Jänner 2021 übernommen muss der Vorbewirtschafter die jeweilige Maßnahme mittels HA2020 noch verlängern. Flächenverlust ohne Fortführung der ÖPUL Verpflichtung Der Verpflichtungszeitraum der meisten ÖPUL-Maßnahmen (UBB, BIO, WF, etc.) erstreckt sich auf das Kalenderjahr. Wird eine Verpflichtung wegen Flächenverlusten nicht bis zum 31. Dezember ein- gehalten, steht dem Antragsteller für die betroffene Fläche keine Maßnahmenprämie für das laufende Antragsjahr zu. Dies gilt es besonders im Herbst bei Pächterwechsel zu beachten! Ganzjährige Tierhaltung bei vielen ÖPUL-Maßnahmen und AZ förderungsrelevant Bei nicht vermeidbaren Tierbestandsänderungen oder Beendigung der Tierhaltung ist auf den „Tier- halter-Status“ zu achten. Für ÖPUL-Maßnahmen UBB, BIO und EEB werden ab mind. 0,5 RGVE/ha Futterfläche bzw. für AZ ab 0,3 RGVE/ha LN höhere Prämiensätze ausbezahlt. Zudem ist eine Tier- haltung bei ÖPUL-Maßnahmen „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“ und „Silageverzicht“ prämien- relevant. Näheres siehe Maßnahmenerläuterungsblätter unter ama.at, Infos zum aktuellen Durch- schnittstierbestand im GVE-Rechner unter eama.at. Bewirtschafterwechsel für korrekte Stammdaten auch bei Änderung der Rechts- form Invekos Bei Änderungen in der Betriebsführung aber auch bei Wechsel der Rechtsform ist ein Bewirtschafter- wechsel bei der AMA bitte vor Wirksamkeitsbeginn in der BBK notwendig, Anwesenheit des bisheri- gen und neuen Bewirtschafters erforderlich. Herbstantrag 2020 = Verlängerungsantrag Die Verlängerung der bestehenden ÖPUL-Verpflichtungen, ein Ausstieg von einzelnen Maßnahmen sowie der Einstieg in die bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger + Biogas ist mit HA bis 15. Dezember 2020 möglich. Agrarstrukturerhebung 2020 – Auskunftspflicht jetzt nachkommen Einstiegsdaten und Vorbereitungsbogen zum Online-Fragebogen zur Statistikerhebung wurden zu- gesendet oder können unter 0800/799766 angefordert werden. Selbständig kann die Erhebung unter statistik.at (Fragebögen - Land- und Forstwirtschaft - Agrarstrukturerhebung 2020) ausgefüllt werden. Eine Hilfestellung durch die BBK ist nur mit entsprechender Vorbereitung der Unterlagen und Termin- vereinbarung bei Ing. Matthias Neuhauser unter DW 41191 und Andreas Fromhund DW 41591 mög- lich. Bei Nichterfüllung bis zu 2.180 Euro Verwaltungsübertretung.
Seite 8 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2020 Pflanzenbau Ing. Johannes Fitzthum DW 41121 Pflanzenschutzgeräteüberprüfung bis spätestens 2 Monate nach Ablauf der Plakette Achten Sie auf eine gültige Prüfplakette bei in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten. Ausge- nommen davon sind Neugeräte bis 5 Jahre nach Kauf. Bis Ende des Jahres 2019 sind die Geräte alle 5 Jahre, danach alle 3 Jahre zu überprüfen. Die Überprüfungen finden in von der NÖ Landesregierung autorisierten Werkstätten durch ge- schultes Prüfpersonal statt, Terminvereinbarung erforderlich. Die Spritze muss vor der Überprüfung unbedingt gereinigt werden. Am besten sollte die Innenrei- nigung mit handelsüblichen Spritzenreinigern im Anschluss an die letzte Behandlung im Herbst durchgeführt werden. Dazu werden auch die Filtereinsätze und Düsen ausgebaut und gründlich gereinigt. Eine einmalige Spülung des Gerätes mit Wasser ist nicht ausreichend. Offensichtliche Mängel bzw. Schäden an der Spritze sollten bereits jetzt behoben werden. War- tung intensiv durchführen: Düsen auslitern (gleiche Ausbringungsmenge je Düse) und Spritzfä- cherausbildung kontrollieren. Offensichtlich fehlerhafte Düsen ersetzen. Bei Überprüfung muss die Spritze mit Wasser befüllt werden, ein Gelenkwellenschutz muss vor- handen und intakt sein. Das PS-Gerät sollte von jenem (sachkundigen) Anwender zur Kontrolle vorgeführt werden, der damit in der Praxis auch arbeitet. Pflanzenbau Nähere Informationen und Checkliste für Feld- und Gebläsespritzgeräte zur Vorbereitung finden Sie unter bildungswerkstattmold.at/de/landtechnik/pflanzenschutzgeraeteueberpruefung.html Die Vorteile der Zuckerrübe jetzt nutzen – Ziel 38.000 ha Anbaufläche Die Planungssicherheit durch 3-Jahres, 2-Jahres oder jährliches Vertragsmodell inkl. Preisabsiche- rung mit der Agrana ist gewährleistet. Der Rübenpreis in Österreich liegt im europäischen Spitzenfeld. Die Risikoabsicherung für geschädigte Flächen erfolgt durch eine staatliche Wiederanbauprämie, Ver- sicherung und Übernahme der Rübensaatgutkosten. Die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln im Rübenanbau ist im Vergleich zum europäischen Umfeld in Österreich besser gewährleistet. Die Vege- tation und das Monitoring zum Rübenrüsselkäfer zeigt in den Beobachtungsgebieten eine deutliche Entspannung. Jetzt geht es darum den Produktionszweig Zuckerrübe für die nächste Generation ab- zusichern. Schließt eine Zuckerfabrik, reduziert sich der Sektor Zuckerrübe unwiederbringlich – und das auch für die Hofnachfolger Im Falle der Schließung einer Zuckerfabrik reduziert sich die Anbaukapazität auf maximal 25.000 ha – auch wenn die Rübenpreise attraktiv sind. Es erfolgt unweigerlich ein Ausweichen auf andere Kulturen und dadurch ein zusätzlicher Markt- druck auf zB. Mais, Soja, Kürbis etc. Bei Schließung eines Zuckerwerkes verschlechtern sich die Konditionen auch für Rübenanbauer in weniger risikogefährdeten Anbaugebieten. Jetzt die Eigenversorgung in Österreich weiterhin mit heimischen Rübenzucker sicherstellen – auch wir haben es in der Hand! Um die Eigenversorgung mit Rü- benzucker zu gewährleisten ist die Rohstoffversorgung von zwei Zuckerfabriken unumgänglich. Fällt die Verarbeitung einmal weg, ist sie für immer weg. Rüben-Kontrahierung 2021 bis 31. Oktober möglich – jeder Hek- tar zählt!
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2020 Seite 9 Tierhaltung Ing. Maria Wieseneder BEd DW 41131, Julia Zehetner BSc DW 41531 NÖ Milchlandpreis – Platz 2 und 3 an die Bezirke Melk und Scheibbs Im Rahmen des „3. NÖ Milchlandpreis“ erhielt Familie Martin und Karin Stadler aus Raxendorf die „Silberne Bella“ und Familie Plank GesbR aus der Gemeinde Reinsberg die „Bronzene Bella“ für langjährige und ausgezeichnete Leistung in der Qualitätsmilchproduktion durch LH-Stv. Dr. Stephan Pernkopf verliehen. Wir gratulieren zu dieser Prämierung, bedanken uns für das Engagement und wünschen weiterhin viel Erfolg und gutes Gelingen am Betrieb. Familie Stadler Familie Plank © LK NÖ/Georg Pomassl © LK NÖ/Georg Pomassl Bio-Weideregelung – Weiderechner 2020 und Weideplan 2021 Hauptaugenmerk bei Kontrollen ist Einhaltung des Weideregelwerks 2020 – Rinderhaltung Mindestweideausmaß 50 % des RGVE-Bestandes zum Stichtag 1. April oder mind. 1 RGVE je ha weidefähige Fläche. Aufzeichnungen über Weideunterbrechung mit Begründung und Weidemanagement sind vorzuweisen, diese unterliegen keiner Formvorschrift. Sie können den Bio-Weiderechner der LK NÖ und Bio Austria verwenden, um Mindestweideausmaß Ihres Betriebes zu berechnen. Wird das Weideregelwerk bei der Hauptkontrolle nicht eingehalten, kommt es ab Oktober 2020 zu kostenpflichtigen Nachkontrollen und ggf zu Sanktion (Kürzung Bioprämie). Derzeit laufen Gespräche mit EU-Kommission für Weideregelung 2021, Details noch offen. Erstellfrist für Weideplan 2021 wurde erneut auf 30. November 2020 verschoben. Nähere Infos Ing. Maria Wieseneder BEd DW 41131 und Julia Zehetner BSc DW 41531. Eutergesundheitsprogramm – auch für TGD-Neubeitritte möglich Wie in den vergangenen Jahren wird die Überprüfung der Melkanlage vom TGD finanziell unterstützt, max. 100 Euro. Dafür sind Leistungsnachweis, Kopie des Melkanlagenprüfberichtes und Rechnung der Servicefirma bis 1. Dezember 2020 an den NÖ TGD zu senden. Formulare abrufbar unter www.noe-tgd.at oder in den BBKn Melk und Scheibbs. Dassel- und Parasitenbekämpfungsaktion Rind und kleine Wiederkäuer Die Parasitenbehandlung wird mit einem Kostenzuschuss von 2 Euro je behandeltem Rind und 1 Euro je behandeltem/r Schaf/Ziege unterstützt. Es werden nur ordnungsgemäß ausgefüllte (Angabe der Ohrmarkennummern) und unterschriebene Anträge (Unterschrift vom Landwirt und Betreuungstierarzt) berücksichtigt. Diese müssen bis spätestens 15. Dezember 2020 (für 2020 gemeinsam mit einem Förderansuchen für die Entdasselung) und bis Ende der Aktion 2020/2021 bis 15. Juli 2021 eingelangt sein. Formulare abrufbar unter www.noe-tgd.at oder in den BBKn Melk und Scheibbs.
Seite 10 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2020 Biokontrollkostenzuschuss – Zahlungsantrag stellen Bio-Betriebe, welchen der Antrag auf Kontrollkostenzuschuss genehmigt wurde, müssen jährlich (max. 5 Jahre) einen Zahlungsantrag stellen (keine automatische Antrags-Zusendung). Dieser ist bis spätestens 31. Dezember des Folgejahres (bezogen auf das Jahr der Kontrolle) bei der AMA einzubringen. Dem Zahlungsantrag (unter www.ama.at abrufbar) sind beizulegen: Originalrechnung der Biokontrollstelle (förderungsfähig sind die Nettobeträge) Zahlungsnachweis Nähere Infos und Hilfe bei Ing. Maria Wieseneder BEd DW 41131 und Julia Zehetner BSc DW 41531. Einheitliche Empfehlung für das Einziehen der elektronischen Ohrmarke (OM) Die elektronische OM (erkennbar am Symbol und größerem schwarze Knopfteil) ist im LINKEN Ohr des Rindes anzubringen. Es ist immer von der Blickrichtung des Rindes auszugehen. Grund für diese Empfehlung: Mehrheit der Stalltechniksysteme verwenden linke Seite. Milchwirtschaftliche Fachtagung Termin: Montag, 9. November, 9 bis 13 Uhr Ort: NÖ Genetik Berglandhalle, Holzingerberg 1, 3254 Bergland Kosten: 10 Euro pro Betrieb gefördert, 20 Euro ungefördert Referenten:Dipl.-Päd. Ing. Josef Weber, Reinhard Gastecker, Milchkönigin Anita Tröstl Rinderhaltung Inhalt: Tipps für Milchbotschafter und aktuelle Entwicklungen im Milchbereich, stressfreier Umgang mit Rindern, Produktverkostung Anmeldung: bis 2. November in der BBK Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine Teilnahme ohne Anmeldung möglich! Fachinfokreise für Mutterkuhhalter Termin: Montag, 9. November, 19.30 Uhr, GH Schreiner, 3663 Laimbach 5 oder Mittwoch, 11. November, 19.30 Uhr, GH Kummer, Badgasse 4, 3264 Gresten Kosten: 5 Euro pro Betrieb gefördert Referenten: Tierärztin Dr. Nora Studer, Julia Zehetner BSc, BBK Scheibbs Inhalt: „Notschlachtung oder Nottötung – was ist zu beachten?“, Aktuelles Anmeldung: bis 5. November in der BBK Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine Teilnahme ohne Anmeldung möglich! Stallbautag für Milchvieh – planen, bauen, finanzieren Termin: Freitag, 13. November, 9 bis 16 Uhr Ort: GH Prinz, Kirchenstraße 23, 3251 Purgstall Kosten: 15 Euro pro Betrieb gefördert, 30 Euro ungefördert Referent: Ing. Josef Rechberger - LK NÖ, Ing. Alfred Fallmann - BBK Scheibbs Inhalt: Investitionsförderung Stallbau, Aufstallungsarten für Milchvieh, Rindermast, Rinderauf- zucht und Kälberhaltung unter Berücksichtigung Bundestierschutzgesetz sowie BIO- Richtlinien, Neu- und Umbaulösungen für Melkstände/Melkroboter, nachmittags Stall- besichtigung bei Milchviehbetrieb mit Zubau und Side-by-Side-Melkstand sowie Einbau Melkroboter in Bestandsgebäude Anmeldung: bis spät. 9. November im Sekretariat Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine Teilnahme ohne Anmeldung möglich!
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2020 Seite 11 Ausbildung zum TGD Arzneimittelanwender Termin: Donnerstag, 19. November, 9 bis 17 Uhr Ort: Gasthaus Gramel, Anton Schlecker Straße 1, 3380 Pöchlarn Kosten: 40 Euro pro Person gefördert, 80 Euro ungefördert Referent: Dr. Helmut Herndl, Tierarzt Anmeldung: bis 12. November im Sekretariat Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine Teilnahme ohne Anmeldung möglich! Heutrocknungsanlagen – Möglichkeiten und Grenzen Termin: Donnerstag, 19. November, 9 bis 16 Uhr Ort: NÖ Genetik Berglandhalle, Holzingerberg 1, 3254 Bergland Kosten: 30 Euro pro Betrieb gefördert, 60 Euro ungefördert Referenten: Mag. Matthias Kittl, LK Salzburg, DI Gerald Stögmüller, Dr. Marco Horn, LK NÖ Inhalt: Vor- und Nachteile Heutrocknungstechniken, Kennzahlen zur Wirtschaftlichkeit, Rationsgestaltung, Besichtigung eines Betriebes mit Heutrocknungsanlage. Anmeldung: bis 16. November in der LK NÖ DW 23303, keine Teilnahme ohne Anmeldung! Milchvieh-Rationsberechnungen mit dem Online-Berechnungsprogramm Termin: Mittwoch, 25. November, 9 bis 13 Uhr in der LK NÖ Rinderhaltung Donnerstag, 26. November, 9 bis 13 Uhr in der LFS Gießhübl Kosten: 20 Euro pro Person gefördert, 40 Euro ungefördert Referenten: DI Gerald Stögmüller, DI Thomas Tüchler, beide LK NÖ Inhalt: Vorstellung des Online-Rationsberechnungsprogrammes, Erstellung einer Futterration und deren Überprüfung und Verbesserung Anmeldung: bis 18. November in der LK NÖ DW 23000 oder BBK Amstetten DW 40100, keine Teilnahme ohne Anmeldung möglich! Fachtag für Melkroboter-Interessenten Termin: Mittwoch, 25. November, 9 bis 16 Uhr Ort: NÖ Genetik Berglandhalle, Holzingerberg 1, 3254 Bergland Kosten: 30 Euro pro Betrieb gefördert, 60 Euro ungefördert Referenten: DI Gerald Biedermann, Ing. Josef Rechberger, Dr. Marco Horn, alle LK NÖ Inhalt: Vor- und Nachteile von Melkrobotern, bauliche Voraussetzungen, Anforderung an Management und Haltung, nachmittags Betriebsbesichtigung Anmeldung: bis 23. November in der LK NÖ DW 23300, keine Teilnahme ohne Anmeldung möglich! Tierbeobachtung am Mutterkuhbetrieb Termin: Mittwoch, 2. Dezember, 9 bis 17 Uhr Ort: GH Kummer, Badgasse 4, 3264 Gresten Kosten: 30 Euro pro Person gefördert, 120 Euro ungefördert Referentin: Dr. Elisabeth Stöger Inhalt: Krankheitsanzeichen, Fruchtbarkeit, Geburt, Kälbergesundheit, praktische Übungen Anmeldung: bis 25. November in der LK NÖ unter DW 23202, keine TN ohne Anmeldung möglich! Fachkurs für Milchproduzenten Termin: Freitag, 18. Dezember, 9 bis 12 Uhr Ort: NÖ Genetik Berglandhalle, Holzingerberg 1, 3254 Bergland Kosten: 10 Euro pro Betrieb gefördert, 20 Euro ungefördert Referenten: DI Romana Schneider, LK NÖ Inhalt: Qualitätssicherung und -kontrolle, Milchhygiene, Direktvermarktung, Rückverfolgbarkeit Anmeldung: bis 11. Dezember in der BBK Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine Teilnahme ohne Anmeldung möglich!
Seite 12 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2020 Webinar: Direktvermarktung von Milch Termin: Mittwoch, 25. November, 9 bis 12 Uhr Ort: Online-Schulung zuhause am PC Kosten: 20 Euro pro Person gefördert, 40 Euro ungefördert Referenten:Ing. Magdalena Matzinger, Johanna Mandl, BEd, DI Romana Schneider, LK NÖ Inhalt: Überblick über Vorschriften und Meldepflichten, Voraussetzungen für Direktvermarktung von Milch und Milchprodukten, betriebsindividuelle Fragen Anmeldung: bis 18. November beim LFI NÖ unter lfi.at/noe oder telefonisch DW 26100 Webinar: Mehr Erfolg im Kuhstall Termin: Mehr besseres Futter vom Grünland: Dienstag, 1. Dezember, 9.30 bis 12 Uhr Rationsgestaltung in Trockenjahren: Mittwoch, 2. Dezember, 9.30 bis 12 Uhr Ort: Online-Schulung zuhause am PC Kosten: 20 Euro pro Person gefördert, 40 Euro pro Person ungefördert Referenten: DI Martina Löffler, Elisabeth Rennhofer, DI Gerald Stögmüller, LK NÖ, DI Johannes Bartmann LFS Pyhra Anmeldung: bis 17. November beim LFI NÖ unter lfi.at/noe oder DW 26100 Weitere Onlineangebote für Milchviehhalter Die Kurse haben eine modular aufgebaute Didaktik und integrierte Praxis-Übungen. Kursangebot und Infos unter www.oe.lfi.at/onlinekursangebote, besonders interessant: Eutergesundheit erhalten – vorbeugen – behandeln (TGD Anerkennung) Biosicherheitsmaßnahmen am landwirtschaftlichen Betrieb – Wie schütze ich meinen Tierbestand vor Krankheiten? (TDG Anerkennung) Onlinekurs Lebensmittelhygiene Schweinemast erfolgreich umsetzen Schweine Termin: Mittwoch, 18. November, 9 bis 12.30 Uhr, LFS Gießhübl, Gießhübl 7, Amstetten Mittwoch, 20. Jänner, 9 - 12.30 Uhr, BBK St. Pölten, Linerstr. 76, St. Pölten Kosten: 20 Euro je Teilnehmer (gefördert) Referenten: Ing. Hans Schmutzer, Ing. Martin Heigl, Josef Bandion, Bsc – LK NÖ Inhalt: Produktivitätsverbesserung, Betriebsvergleiche und Schweinevermarktung, Anmeldung: bis spätestens 3 Tage vorher unter DW 23100 – keine TN ohne Anmeldung möglich! Stallbautag – Zuchtsauenhaltung 2033 Termin: Mittwoch, 2. Dezember, 9 bis 14 Uhr, GH Birgl, Inning 34, 3383 Inning Kosten: 25 Euro gefördert, 50 Euro ungefördert Referenten:Johannes Spangel, Ing. Martin Heigl, Helmuth Raser BSc, DI Martina Gerner – LK NÖ Inhalt: gesetzlicher Rahmen, Produktionsrhythmus und -systeme im Warte-, Deck- und Abfer- kelstall, Praktikerbericht, betriebswirtschaftliche Aspekte, Arbeitsmanagement Anmeldung: bis 25. November DW 25400 oder bauberatung@lk-noe.at – keine TN ohne Anmeldung Tierschutz Schweinehaltung Termin: Mittwoch, 9. Dezember, 9 bis 13 Uhr in der BBK Amstetten Kosten: 15 Euro je Betrieb Referenten:Johannes Spangel, Martina Gerner - LK NÖ, Christoph Hofer-Kasztler - Amtstierarzt Inhalt: bauliche Anforderungen für die Haltung von Zuchtsauen, Ferkeln und Mastschweinen, alles rund um Management, Eingriffe und Aufzeichnungen, was ist bei kranken Tieren zu beachten, was gilt bei Nottötungen Anmeldung: bis 2. Dezember unter DW 23100 – keine Teilnahme ohne Anmeldung möglich!
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2020 Seite 13 Die Bäuerinnen. Information seitens der „Bäuerinnen im Bezirk Melk“: Traditionell bringen unsere Ortsbäuerinnen in dieser Zeit die Kursprogramme und Einladungen für die neue Bildungssaison zur Verteilung, leider macht auch uns die Corona Pandemie einen Strich durch die Rechnung. Aufgrund der rasch ansteigenden Neuinfektionen haben sich die Gebiete Melk, Mank und Persenbeug dazu entschieden alle Kurse und den Tag der Bäuerin auf die nächste Bildungssaison 2021/2022 zu verschieben. Die Kurse in den Gebieten Pöggstall und Ybbs sowie die Bezirkskurse sind vorerst bis Ende des Jah- res abgesagt. Sollte sich die Corona Situation entspannen werden einige Kurse eventuell im Frühjahr 2021 stattfinden. Hier erfolgt zeitgerecht eine Information bzw. Einladung. Wir dürfen euch jedoch sehr herzlich einladen die kürzlich aufgezeichneten Webinare zu besuchen: „Gut drauf – dann zeichne auf“ (Ing. Robert Höllerer, LK NÖ) „Bäuerliches Beitragsrecht“ (Mag. Wolfgang Pum, SVS) Diese findet ihr unter baeuerinnen-noe.at, weitere Webinare werden sukzessive veröffentlicht. Wir freuen uns auch über euren Besuch unter bauerinnen-noe.at/melk und noch mehr freuen wir auf ein baldiges gesundes Wiedersehen. Die Bäuerinnen. Information seitens der „Bäuerinnen im Bezirk Scheibbs“ Folgende Kurse wurden bereits abgesagt: Fermentieren leicht gemacht – Montag, 9. November und Dienstag, 10. November Nudeln selbst gemacht – Dienstag, 19. November Tag der Bäuerin im Gebiet Scheibbs – Dienstag, 19. Jänner 2021 Landwirtschaft versus Anrainer- und Freizeitinteressen Termin: Dienstag, 10. November 2020, ab 19.30 Uhr Ort: Bezirksbauernkammer Scheibbs, Kapuzinerplatz 4, 3270 Scheibbs Kosten: 5 Euro pro Teilnehmer Referent: Mag. Alfred Kalkus, LK NÖ Inhalt: Was sagt das Gesetz wenn Mensch und Hund durch die Wiese laufen, wenn ich als Bäuerin am Wochenende mit Maschinen auf meinen Feldern fahre, wenn im Sommer Gülle ausgebracht wird, wenn ungebetene Gäste meinen Stall "betreten", wenn Mountainbiker im Wald unterwegs sind. Anmeldung: bis 3. November im Sekretariat Scheibbs, DW 41500, keine TN ohne Anmeldung! Diversifizierung und Urlaub am Bauernhof (UaB) Julia Zehetner BSc DW 41531 Woche der Landwirtschaft in den Bezirken Melk und Scheibbs © NÖN/Karin Katona © BBK Melk Pressegespräch am 1. Oktober 2020 in der Be- Hofgespräch am 30. September am Betrieb Teufl in zirksbauernkammer Melk Purgstall - Schüler, Kammerräte und Presse
Seite 14 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2020 „Das isst Österreich“ im Eurospar Prauchner in Pöchlarn und Gresten am 10. Oktober © BBK Scheibbs/Rafetzeder © privat Kennzeichnung von Lebensmitteln für Direktvermarkter und Allergeninformation Termin: Donnerstag, 12. November, 9 bis 12 Uhr Ort: LK NÖ, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten Kosten: 20 Euro pro Person gefördert, 40 Euro ungefördert Referenten: Alexandra Bichler BBEd, LK NÖ Inhalt: gesetzliche Vorschriften und praktische Tipps über Kennzeichnung, Allergeninformation Anmeldung: bis 5. November im LFI NÖ DW 26500 Webinar: Wenn der Lebensmittelinspektor klingelt - Lebensmittelhygiene aus Sicht Diversifizierung der Behörde Termin: Montag, 16. November, 9.30 bis 11.30 Uhr Ort: Online-Schulung zuhause am PC Kosten: 27 Euro pro Person gefördert, 52 Euro ungefördert Referenten:Lebensmittelinspektor Ing. Norbert Mayer Inhalt: Ablauf und Erfahrungen von Vor-Ort-Kontrollen, positive Umsetzungsbeispiele, häufig festgestellte Mängel bei Vor-Ort-Kontrollen inkl. praktikabler Lösungsmöglichkeiten Anmeldung: beim LFI NÖ unter lfi.at/noe oder telefonisch DW 26100 Direktvermarktung in Form von Selbstbedienungsläden – Was ist zu beachten? Termin: Dienstag, 17. November, 9 bis 13 Uhr Ort: LK NÖ, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten Kosten: wird noch bekanntgegeben Inhalt: allgemeine Voraussetzungen und rechtliche Rahmenbedigngungen (Jugendschutz- bestimmungen, Öffnungszeitengesetz, Rechnungslegung, Hygiene,…), Vermarktung landwirtschaflticher Erzeugnisse im Rahmen eines Selbstbedienungsladens. Anmeldung: Referat Bäuerinnen, Direktvermarktung, Martina Hermann, DW 26500 Zertifikatslehrgang „Bäuerlicher Buschenschank“ Kursbeginn: Montag, 23. November und Dienstag, 24.November, jeweils 9 bis 17 Uhr Ort: Maria Ward Haus, St. Pölten Kosten: 785 Euro pro Person gefördert, 750 Euro für Top-Heurige, 2.454 Euro pro Person ungefördert, inkl. Betriebskonzept Inhalt: Optimierung bzw. Aufbau eines Buschenschankes, Erstellung eines Betriebskonzep- tes, Dauer 16 Tage in 2-Tagesblöcken, Abhaltung teilweise online Information und Anmeldung bis 16. November 2020: LFI NÖ, T. 05 0259 26100, E. lfi@lk-noe.at oder unter folgendem link: https://noe.lfi.at/zertifikatslehrgang-b%C3%A4uerlicher-buschenschank+2500+2217689+++2217690
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2020 Seite 15 Urlaub am Bauernhof (UaB) - einzige Unterkunftsform mit einem Nächtigungs-Plus Diversifizierung Die Corona Krise hat den Tourismus hart getroffen. Positiv ist, dass die heimischen UaB-Betriebe wieder gut gebucht waren. Im Juli war UaB in NÖ soweit die einzige Unterkunftsform mit 1,1 % Nächtigungsplus. Viel Platz am Hof, nur wenige Einheiten und die Lage im Grünen werden heuer von den Gästen besonders geschätzt. Möchten auch Sie Gäste auf Ihrem Hof empfangen und ein zusätzliches Erwerbsstandbein schaffen? Dann verschaffen Sie sich einen ersten Überblick UaB-Einsteiger-Webinar. Nähere Infos Landesver- band für UaB & Privatzimmervermietung NÖ 02758 3110 - Julia Zehetner, BSc. DW 41531. Webinar: Urlaub am Bauernhof - Eine Chance für meinen Betrieb? Termin: Montag, 30. November 2020, 15 bis 18 Uhr Ort: Online-Schulung zuhause am PC Kosten: 20 Euro pro Person gefördert, 40 Euro ungefördert Referenten:Alexandra Bichler BBEd, LK NÖ, Doris Fertl MA, Landesverband UaB Inhalt: Markenphilosophie, Trends und Entwicklungen im Tourismus, persönliche, betriebliche, regionale und rechtliche Voraussetzungen Anmeldung: beim LFI NÖ unter www.lfi.at/noe oder telefonisch DW 26100 Splitter Imkermeister des Jahres 2020 © LK NÖ/ Pomaßl Von den 29 erfolgreichen Absolventen der 3jährigen Imkermeisterausbildung wurde Harald Fuchssteiner aus Oberndorf zum Imkermeister des Jahres gekürt. Wir gratulieren zu dieser Auszeichnung und wünschen weiterhin alles erdenklich Gute und viel Erfolg. (v.l.): Leiter NÖ Imkerschule Karl Stückler, Verena Hagelkruys, LK NÖ-Vizepräsidentin Andrea Wagner, Harald Fuchssteiner aus Oberndorf, LAK NÖ-Präsident Andreas Freis- tetter, LFA NÖ-GF Anton Hölzl, NÖ Imkerverband-Präsident Josef Niklas Heurige im Bezirk Melk Mostheuriger Familie Bitter, Berging 6, 3392 Schönbühel, von 22. Oktober bis 29. November von Donnerstag bis Sonntag, jeweils ab 15 Uhr geöffnet Mostheuriger Familie Riegler, Grimsing 22, 3644 Emmersdorf, von 15. Oktober bis 1. November, von Donnerstag bis Sonntag, jeweils ab 15 Uhr Mostheuriger Familie Wilhelm, Aichau 1, 3652 Leiben, von 11. bis 13. Dezember, geöffnet ab 14 Uhr (Advent) Mostheurige im Bezirk Scheibbs Familie Ebner, Buch´na Einkehr, Buch 2, 3371 Wolfpassing, von 5. bis 22. November, jeweils Donnerstag bis Samstag ab 15 Uhr, Sonntag ab 9 Uhr Familie Mayer, Buchberg 18, 3264 Reinsberg, von 3. bis 26. Oktober, jeweils Samstag, Sonntag und Feiertag ab 15 Uhr Familie Winter, Wohlfahrtsschlag 6, 3283 St. Anton, von 3. Oktober bis 15. November, jeweils Samstag, Sonntag und Feiertag ab 14 Uhr Schulinfotage Mostviertler Bildungshof Gießhübl am 6. November 2020 und 8. Jänner 2021 – Anmeldung erforderlich unter 07472 62722-44 HBLFA Francisco Josephinum Wieselburg am DO, 26. Nov., 16 bis 20 Uhr, FR, 27. Nov., 14 bis 20 Uhr und SA, 28. Nov. 8 bis 15 Uhr – Anmeldung erforderlich unter 07416 524370
Seite 16 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2020 Forst – Laubholzsubmission 2021 – Anmeldeschluss 27. November im Sekretariat DI Andreas Zuser DW 24312, DI Johann Haas DW 24303 Es werden nur nachstehende Holzarten mit angeführten Anforderungen zur Submission zugelassen, bei Ahorn und Esche marktbedingt nur sehr schöne Stämme anliefern. Nicht zugelassen: Nadelholz, Rotbuche, Weißbuche, Birke, Edelkastanie, Linde, Zerreiche, Schwarzerle, Weide, Pappel, Platane, Mehlbeere, Zwetschke, Äpfel. Kosten pro FMO ca. 50 Euro (Frachtkosten, Spesen). Sämtliches ange- liefertes Holz wird aus organisatorischen Gründen ohne Rücksprache an den Bestbieter verkauft. Sägerundholz Furnierholz Traubeneiche Länge ab 2,5 m in 1/2m Längen steigend Längen ab 2,5 m steigend bis 6 m Stieleiche Stärke 50 cm+ 50 cm+ Esche Qualität A Kern möglich Spitzahorn Länge ab 2,5 m in 1/2m Längen steigend Längen ab 2,5 m steigend bis 6 m Bergahorn Stärke 40 cm+ 45 cm+ Feldahorn Qualität A keine Verfärbungen Speierling Länge ab 2,5 m in 1/2m Längen steigend Längen ab 2,5 m steigend bis 6 m Kirsche Stärke 40 cm+ 45 cm+ Elsbeere Qualität A keine Verfärbungen Schwarznuss Länge ab 2,5 m in 10 cm Längen steigend Längen ab 2,5 m steigend bis 6 m Birne Stärke 40 cm+ 40 cm+ Walnuss Qualität A keine Verfärbungen Anlieferung: von 21. Dezember bis 7. Jänner, vormittags. Versteigerung: Montag, 25. Jänner ab 8.30 Uhr im Stiftsgasthaus Heiligenkreuz Aktionstag: Donnerstag, 28. Jänner ab 9 Uhr auf dem Submissionsplatz Sprechtag BBK Melk BBK Scheibbs Kammerobmann nach Vereinbarung Montag, 10 bis 12 Uhr Kammersekretär, Berater Donnerstag, 8 bis 12 Uhr Montag, 8 bis 12 Uhr Anmeldung unter Donnerstag, 22.10., 29.10., 5.11., Montag, 2.11., 9.11., 23.11., 30.11., svs.at/termin 12.11., 26.11., 3.12. 7.12., 21.12. Sprechtage bzw. 050 808 8.30 bis 12 und 13 bis 15 Uhr 8.30 bis 12 und 13 bis 15 Uhr 808 Rechtssprechtag – Anmeldung Donnerstag, 19.11., 17.12. Mittwoch, 28.10., 25.11., 23.12. in BBK erforderlich! von 9 bis 12 Uhr von 9 bis 11 Uhr Viehmärkte Berglandhalle Zwettl Donnerstag, 29.10., 12.11., 26.11., Kälbermarkt 10.12., 22.12. Großviehversteigerung Mittwoch, 11.11., 16.12. Mittwoch, 4.11., 9.12. Mit den besten Wünschen und herzlichen Grüßen aus Melk und Scheibbs. Der Kammerobmann Melk Der Kammersekretär Der Kammerobmann Scheibbs Johannes Zuser DI Dr. Martin Auer Mag. Franz Rafetzeder Bezirksbauernkammer aktuell Herausgeber: Bezirksbauernkammer Melk, Abt Karlstraße 19, 3390 Melk, Tel.: 05 0259 41100, Fax: 05 0259 41199 E-Mail: office@melk.lk-noe.at, Internet: noe.lko.at/melk-scheibbs Bezirksbauernkammer Scheibbs, Kapuzinerplatz 4, 3270 Scheibbs, Tel.: 05 0259 41500, Fax: 05 0259 41599 E-Mail: office@scheibbs.lk-noe.at, Internet: noe.lko.at/melk-scheibbs Redaktion: Kammersekretär DI Dr. Martin Auer, Redaktionssekretariat: Gertraud Wurm, Sylvia Edletzberger Medieninhaber: Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten, Tel. 05 0259 Zulassungsnummer: 02 Z 032481M, Herstellung: Hauseigene Druckerei Verlagsort, Herstellungsort: St. Pölten, St. Pölten, Verwaltung und Inseratenannahme: Nachdruck u. fotomechanische Wiedergabe – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des Verlages. Veröffentlichte Texte und Bilder gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus kein wie immer gearteter Anspruch, ausgenommen allfällige Honorare, abgeleitet werden. Auch wenn im Text nicht explizit ausgeschrieben, beziehen sich alle personenbezogenen Formulierungen auf weibliche und männliche Personen. Alle Angaben erfolgen mit größter Sorgfalt, Gewähr und Haftung müssen wir leider ausschließen.
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