MERKBLATT BAFÖG-MK Dieses Merkblatt soll helfen, den Antrag auf BAföG-Leistungen vollständig auszufüllen.
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MERKBLATT BAFÖG-MK Dieses Merkblatt soll helfen, den Antrag auf BAföG-Leistungen vollständig auszufüllen.
-2- Zunächst ein paar allgemeine Informationen: Schüler-BAföG wird als Zuschuss gewährt (kein Darlehen). Wichtig: Die jeweiligen Ausbildungsstätten und -gänge müssen als förde- rungsfähig im Sinne des BAföG anerkannt sein. Persönliche Voraussetzungen: Die Schülerin oder der Schüler dürfen in der Regel bei Ausbildungsbeginn nicht älter als 30 Jahre alt sein. Ausnahmen können insbesondere gelten, wenn eigene Kinder im Haushalt leben. BAföG ist abhängig vom Bitte das Merkblatt sorfältig lesen, bevor die • Aktuellen Einkommen und Vermögen des Schülers oder der Schülerin Formulare ausgefüllt werden. • In der Regel dem Einkommen der Eltern im vorletzten Kalenderjahr. Vollständige Antragsunterlagen beschleunigen Hat sich das Einkommen aktuell verringert, kann dies auf besonderen die Antragsbearbeitung! Antrag hin berücksichtigt werden. Unterhaltsberechtigte Kinder wer- den gesondert berücksichtigt. Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt das Einkommen der Eltern un- berücksichtigt. Dazu muss der/die Auszubildende nachweisen, dass er/sie nach dem 18. Lebensjahr mindestens fünf Jahre erwerbstätig war oder dass er/sie nach einer zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Aus- bildung drei Jahre erwerbstätig war. Ab wann gefördert wird BAföG kann ab Beginn der Ausbildung gezahlt werden; bei späterer Antragstel- lung erst ab dem Monat, in dem der Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung eingegangen ist. Zuständig ist i.d.R. das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk die Eltern des Auszubildenden wohnen. Antragsformulare können unter www.maerkischer-kreis.de und dem Stichwort BAföG heruntergeladen werden. Anträge in Papierform erhalten Sie im Amt für Ausbildungsförderung, in den Rathäusern der Städte und Gemeinden und in den beruflichen Schulen. Unter www.bafoeg-online.nrw.de/bafoeg/authenticate.do ist es möglich, den Grundantrag (Formblatt 1) online auszufüllen. Bitte unbedingt darauf achten, dass das ausgedruckte Exemplar zusammen mit den übrigen Formblättern unterschrieben und per Post an den Märkischen Kreis geschickt wird. Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig durch, bevor Sie die Formulare ausfül- len. Sie erfahren, welche Formblätter Sie benötigen und worauf Sie achten müs- sen. Vollständige Antragsunterlagen beschleunigen die Antragsbearbeitung!
-3- Wenn der/die Auszubildende selbst beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert ist, kann ein Zuschlag von max. 62 € zur Krankenversicherung und max. 11 € zur Pflegeversicherung gewährt werden. BAFöG kann für den Besuch folgender Schulformen gewährt werden. Es können maximal die aufgeführten Beträge bewilligt werden: Ausbildungsstätte bei den Eltern nicht bei den wohnend Eltern woh- nend 1. weiterführende allgemeinbildende Schu- Keine Förde- 465 € len und Berufsfachschulen ab Klasse 10 sowie rung Fach- und Fachoberschulen, wenn der Be- such keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt 2. Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die 216 € 465 € in einem zumindest zweijährigen Bildungs- gang einen berufsqualifizierenden Abschluss Beantworten Sie jede Frage! vermitteln, wenn der Besuch keine abge- schlossene Berufsausbildung voraussetzt Fragen dürfen nur übersprungen werden, wenn dies ausdrücklich im Formular steht. 3. Abendhaupt- und Abendrealschulen, Be- 391 € 543 € rufsaufbauschulen, Fachoberschulklassen, Fügen Sie Belege bei! Es ist allerdings möglich, deren Besuch eine abgeschlossene Berufs- dass das Amt für Ausbildungsförderung weitere ausbildung voraussetzt Belege benötigt und anfordert. 4. Fachschulklassen, deren Besuch eine ab- 397 € 572 € Jedes Formblatt muss unterschrieben werden. geschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien, Kollegs Auszubildende der in der Nr. 1 genannten Schulen erhalten nur dann den er- höhten Bedarfssatz für auswärtige Unterbringung, wenn sie ausbildungsbedingt nicht bei den Eltern wohnen können. Wenn der/die Auszubildende selbst beitragspflichtig kranken- und pflegeversi- chert ist, kann ein Zuschlag von max. 62 € zur Krankenversicherung und max. 11 € zur Pflegeversicherung gewährt werden. Der BAföG-Antrag besteht aus mehreren Teilen. • Formblatt 1, Antrag auf Ausbildungsförderung, immer erforderlich • Anlage 1 zum Formblatt 1, schulischer und beruflicher Werdegang, nur erfor- derlich bei Erstantrag • Anlage 2 zum Formblatt 1, Kinderbetreuungszuschlag für Kinder der/des Auszubildenden • Formblatt 2, Bescheinigung nach § 9 BAföG (Schulbescheinigung), immer er- forderlich • Formblatt 3, Erklärung der Eltern/des Ehegatten, immer erforderlich bei el- ternabhängiger Förderung • Formblatt 7, Antrag auf Aktualisierung, nur interessant, wenn die Eltern ak- tuell deutlich weniger verdienen als vor 2 Jahren
-4- Darauf müssen Sie insbesondere bei den einzelnen Formblättern achten: Formblatt 1, Antrag auf Ausbildungsförderung • Belege sind erforderlich wenn, • Sie Ausländer/in sind • Kopie des Passes/Passersatzes bzw. Aufenthaltsgenehmigung/Nie- derlassungserlaubnis • Sie nicht bei Ihren Eltern/Ihrem Ehegatten wohnen • Wohnbescheinigung des Vermieters; das Formular Wohnbeschei- nigung erhalten Sie unter www.maerkischer-kreis.de, Stichwort BAföG oder von Ihrem BAföG-Sachbearbeiter • Sie nicht gesetzlich familienversichert sind • weil Sie privat versichert sind; Kopie Versicherungsvertrag und Bei- tragsnachweis • weil Sie selbst gesetzlich oder freiwillig versichert sind; Bescheini- gung der Krankenkasse • Sie während der Ausbildung eigene Einkünfte haben werden alle Formulare unter • Kopien der letzten 3 Lohnabrechnungen www.maerkischer-kreis.de • Sie Vermögen haben, z.B. • Kopien der Depotauszüge zum Zeitpunkt der Antragstellung • Belege über den Wert von Wohneigentum • Sie Barvermögen und Bank-/Sparguthaben besitzen • Kopie der Bankauszüge zum Zeitpunkt der Antragstellung • Bescheinigung durch die Bank über alle Guthaben zum Zeitpunkt der Antragstellung • Sie Schulden haben • Bescheinigung der Verbindlichkeiten durch die Bank zum Zeitpunkt der Antragstellung • Sie selbst müssen das Formblatt 1 unterschreiben Anlage 1 zum Formblatt 1, Schulischer und beruflicher Werdegang (nur erfor- derlich beim Erstantrag) • Schreiben Sie Ihren schulischen/beruflichen Werdegang und Zeiten dazwi- schen lückenlos auf. • Sie selbst müssen die Anlage zum Formblatt 1 unterschreiben. Anlage 2 zum Formblatt 1, Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG Für eigene Kinder (jünger als 10 Jahre) der/des Auszubildenden, die mit in ihrem/ seinem Haushalt leben, können Kinderbetreuungszuschläge gezahlt werden. Formblatt 2, Bescheinigung nach § 9 BAföG Die Bescheinigung muss von der Schule oder dem Praktikumsbetrieb ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Schulbescheinigung kann mit Schuljahresbeginn nachgereicht werden. Bei einem Praktikum bitte den Praktikantenvertrag beifügen.
-5- Termine außerhalb der Sprechzeiten können telefonisch vereinbart werden. Formblatt 3, Erklärung des Vaters/ der Mutter/ des Ehegatten Ihr Vater und Ihre Mutter müssen jeder eine eigene Erklärung abgeben, wenn beide Geldleistungen erhalten haben. Folgende Belege müssen vorgelegt werden: • vollständiger Einkommenssteuerbescheid des Vaters/ der Mutter/ des Ehe- gatten vom vorletzten Kalenderjahr; • wenn ein Einkommenssteuerbescheid nicht vorhanden ist, die elektronische Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers. • Einkommensnachweise bei Minijobs im vorletzten Kalenderjahr (z.B. Jahres- abrechnung des Arbeitgebers) • Rentenbescheid, wenn eine Rente im vorletzten Kalenderjahr bezogen wur- de • Leistungsnachweise, wenn von der Arbeitsagentur, Arge/Jobcenter, Sozial- amt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft • oder Rententräger Leistungen im vorletzten Kalenderjahr bezogen wurden • bei Selbständigen der Gewerbesteuerbescheid für das vorletzte Kalenderjahr • bei Beiträgen zur „Riester-Rente“ Bescheinigung nach § 92 EStG für das vor- letzte Kalenderjahr Unterschrift des Vaters/ der Mutter/ des Ehegatten Haben Sie noch Fragen? Hier Ihre Ansprechpartner und Sprechzeiten, in denen Sie in das Kreishaus in Al- tena kommen können, um persönlich mit Ihrer/m Sachbearbeiter/in zu sprechen. Telefonisch sind wir bis auf den Mittwoch auch außerhalb der Sprechzeiten er- reichbar: Frau Berlet Frau Engelken Frau Hof Buchst. B, D, E, H Buchst. K, L, M, P, X Buchst. I, Q, R, S, T Tel. 02352/966-7091 Tel. 02352/966-7101 Tel. 02352/966-7100 Montag bis Freitag: Montag bis Freitag: Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr 8.30 bis 12.00 Uhr 8.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag: Donnerstag: 13.30 bis 15.30 Uhr 13.30 bis 15.30 Uhr Frau Nau Frau Gäbler Herr Kalthaus Buchst. A, W, Y, Z Buchst. J, N, O, Buchst. C, F, G, U, V Tel. 02352/966-7131 Tel. 02352/966-7098 Tel. 02352/966-7104 Montag , Dienstag: Dienstag, Donnerstag, Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr 8.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag: Donnerstag: 13.30 bis 15.30 Uhr 13.30 bis 15.30 Uhr Herr Azizi, Vorausleistungsanträge, Klagen, Grundsatzangelegenheiten, Tel. 02352/966-7102 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr, Donnerstag 13.30 bis 15.30 Uhr
Märkischer Kreis Der Landrat Amt für Ausbildungsförderung Bismarckstr. 17 58762 Altena Fax: 02352/966-7165 e-mail: bafoeg@maerkischer-kreis.de Internet: www.maerkischer-kreis.de
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