Was steckt hinter der Abgeltungssteuer?

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     Abgeltungssteuer-Seminar der quirin bank
     Ludwig-Erhard Haus, Berlin

                 Was steckt hinter der
                  Abgeltungssteuer?

     20. März 2008
     StB Dr. Thomas Wagner
     thomas wagner@pplaw com
     thomas.wagner@pplaw.com
     P + P Pöllath + Partners, Berlin
20.3.2008                               © StB Dr. Thomas Wagner   1
Inhaltsübersicht                                                       P+P

I.      Grundzüge der Besteuerung von Kapitaleinkünften
    esteue u g von
1. Besteuerung  o Kapitaleinkünften
                   ap ta e ü te b   bis
                                      s 2008
                                         008
2. Besteuerung von Kapitaleinkünften ab 2009 (Abgeltungssteuer)
3 Besteuerung von Kapitaleinkünften: Wichtigste Änderungen
3.

II.     Abgeltungssteuer
1. Grundidee / Ausnahmen
2. Maßnahmen bei geltender Abgeltungssteuer (nach Inkrafttreten)
       a) Ausübung Veranlagungsoption (§ 32d Abs. 4 EStG)
       b) Antrag auf Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG)
3. Maßnahmen zur Ausnutzung der Übergangsvorschriften bei der
       Abgeltungssteuer
         g     g        ((vor Inkrafttreten))

20.3.2008                            © StB Dr. Thomas Wagner       2
I.1 Besteuerung von Kapitaleinkünften bis 2008                         P+P

Laufende Einkünfte
(Einkünfte aus Kapitalvermögen)

¾ Zinsen und zinsähnliche Erträge
• Zinseinnahmen
  Zi   i   h    vollll steuerpflichtig,
                        t     fli hti voller
                                        ll W Werbungskostenabzug
                                                b    k t    b

¾ Dividenden und dividendenähnliche Erträge
• Dividendeneinnahmen hälftig steuerpflichtig, hälftiger
   Werbungskostenabzug
         g           g ((Halbeinkünfteverfahren))

Werbungskosten-Pauschbetrag 51 €, Sparer-Freibetrag 750 €

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I.1 Besteuerung von Kapitaleinkünften bis 2008                                   P+P

Laufende Einkünfte / BEISPIEL
• Zinsen:                                      10.000 €
• Dividenden:                                  20.000 €
• Kosten Depotverwaltung etc.:                   1.500 €
   (d
   (davon 1/3 = 500 € für
                      fü Zinstitel
                          Zi tit l und
                                     d 2/3 = 1
                                             1.000
                                               000 € für
                                                     fü Di
                                                         Dividendentitel)
                                                            id d tit l)

Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen:
   Zinsen                                      10.000 €
./. Werbungskosten                                  500 €
+ Dividenden
  Di id d (1 / 2 von 20
                     20.000
                        000 €)                 10 000 €
                                               10.000       Halbeinkünfte-
                                                            H  lb i kü f
./. Werbungskosten ( 1/ 2 von 1.000 €)              500 €   verfahren
                                               19 000 €
                                               19.000
./. Sparer-Freibetrag                               750 €
                                               18 250 €
                                               18.250
[kein Werbungskosten-PB iHv 51 €, da tatsächl. Werbungskosten höher]
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I.1 Besteuerung von Kapitaleinkünften bis 2008                                  P+P

Veräußerungsgewinne/-verluste
(sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften)
¾ Zinstitel
• voll steuerpflichtig, wenn Veräußerung innerhalb eines Jahres nach
   Anschaffung, sonst idR steuerfrei
¾ Dividendentitel (Aktien,
                  (Aktien GmbH-Anteile)
• hälftig steuerpflichtig (Halbeinkünfteverfahren), wenn Veräußerung
   innerhalb eines Jahres nach Anschaffung,
                               Anschaff ng sonst steuerfrei
                                                 ste erfrei
   [auch hälftig steuerpfl. unabhängig von Haltedauer, wenn Beteiligung >
   1% innerhalb der letzten 5 Jahre, dann jedoch gewerbliche Einkünfte]
Freigrenze 512 €, Verlustverrechnung nur mit Gewinnen aus privaten
Veräußerungsgeschäften

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I.1 Besteuerung von Kapitaleinkünften bis 2008                                       P+P

Veräußerungsgewinne/-verluste / BEISPIEL
• Veräußerungserlös Aktien X AG (31.12.08):               10.000 €
• Anschaffungskosten Aktien X AG (01.01.08):               8.000 €
• Veräußerungserlös
            g       Aktien Y AG ((31.12.08):
                                          )               20.000 €
• Anschaffungskosten Aktien Y AG (30.12.07): 16.000 €

Ermittlung der sonst. Einkünfte aus priv. Veräußerungsgeschäften:
   Veräußerungserlös Aktien X AG (1/2)                     5.000 €   Halbeinkünfte-
./. Anschaffungskosten Aktien X AG (1/2)                   4.000 €   verfahren
                                                                        f h

+ Veräußerungserlös Aktien Y AG                                0€    Nicht
./. Anschaffungskosten Aktien Y AG                             0€    steuerbar

                                                           1.000 €
[1.000 € > Freigrenze iHv 512 € ⇒ volle Erfassung]
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I.2 Besteuerung von Kapitaleinkünften ab 2009                                   P+P

Laufende Einkünfte
¾ Zinsen und zinsähnliche Erträge                         Voll
                                                          steuerpflichtig
¾ Dividenden und dividendenähnliche Erträge
                                                          bei
Veräußerungsgewinne/-verluste                             gesondertem
                                                          Steuersatz
¾ Zinstitel                                               von 25 %
¾ Dividendentitel (Aktien, GmbH-Anteile)

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I.2 Besteuerung von Kapitaleinkünften: Änderungen                        P+P

Wichtigste Änderungen im Überblick (1)
¾ Zusammengefasste Besteuerung von laufenden Einkünften und
  Veräußerungsgewinnen/ verlusten als Einkünfte aus Kapitalvermögen
  Veräußerungsgewinnen/-verlusten
¾ Aufgabe der Begünstigung von Dividendentiteln durch Abschaffung
  Halbeinkünfteverfahren ⇒ volle Besteuerung g auch von Dividendentiteln
ÆZinstitel werden tendenziell attraktiver
¾ Abschaffung Spekulationsfrist von 1 Jahr ⇒ Besteuerung auch von
  Wertgewinnen-/verlusten bei Veräußerung nach mehr als 1 Jahr
  Haltedauer seit Anschaffung
ÆVeräußerung unabhängig vom Erreichen der Spekulationsfrist
¾ Kein Werbungskosten-Abzug ⇒ Beratungs- und Depotbankgebühren,
  Aufwendungen für Vermögensverwaltung etc. können nicht mehr
  abgezogen werden
ÆVerlagerung Werbungskosten in Finanzprodukt, Umschichtung
  Werbungskosten in Veräußerungskosten,
                    Veräußerungskosten Schaffung von gewerblichen
  Einkünften zwecks Herbeiführung Kostenabzug
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I.2 Besteuerung von Kapitaleinkünften: Änderungen                            P+P

Wichtigste Änderungen im Überblick (2)

¾ Zusammenfassung von Werbungskosten-Pauschbetrag (51 €) und
  Sparer-Freibetrag (750 €) zu Sparer-Pauschbetrag iHv 801 €

¾ Eingeschränkte
     g             Verlustverrechnung:
                                    g
   • Keine Verrechnung von Verlusten aus Kapitalvermögen mit Gewinnen
     aus anderen Einkunftsarten
   • Verrechnung von Verlusten aus der Veräußerung von Aktien nur mit
     gleichartigen Gewinnen

¾ Änderung
  Ä          des Besteuerungsverfahrens:
  Besteuerung durch Kapitalertragsteuerabzug (25 %) seitens
  Bank/Kreditinstitut grds.
                      grds mit abgeltender Wirkung (Abgeltungssteuer),
                                                   (Abgeltungssteuer)
  d.h. im Regelfall keine Aufnahme in die Steuererklärung

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II.1 Abgeltungssteuer: Grundidee / Ausnahmen                                           P+P

G
Grundidee:
    did    Ab lt d Besteuerung
           Abgeltende   B t         von Kapitaleinkünften
                                        K it l i kü ft mit    it 25 %
           + Soli = 26,38 % durch Bank/Kreditinstitut (keine Veranlagung!)

ABER: Dennoch (ausnahmsweise) Veranlagung in 4 Fällen
¾ Verpflichtende Veranlagung zum Regeltarif
Æ Vermutete Missbrauchsfälle: (Privat
                              (Privat-)Darlehen
                                      )Darlehen unter nahestehenden Personen
                                                                    Personen,
    Gesellschafterdarlehen, back to back-Finanzierungen
¾ Verpflichtende Veranlagung zum Abgeltungstarif
Æ Unmöglichkeit des Einbehalts von Kapitalertragsteuer mangels Beteiligung einer
    Inlandsbank: Privatdarlehen, Veräußerung von GmbH-Anteilen, Kapitalerträge aus
    Auslandsdepots
¾ Optionale Veranlagung zum Abgeltungstarif
Æ Fälle, in denen ein einbehaltendes Kreditinstitut (wg. fehlender Kenntnis) nicht alle
    steuermindernden Faktoren berücksichtigt
¾ Optionale
  O ti   l Veranlagung
            V   l      zum Regeltarif
                           R   lt if (=
                                      ( Günstigerprüfung)
                                        Gü ti      üf   )

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II.2.a Ausübung Veranlagungsoption                                       P+P

Veranlagungsoption
V    l         ti   = Option
                      O ti zur Veranlagung
                                 V    l      zum Satz
                                                  S t von 25 %
(obwohl Einkünfte bereits mit 25% abgeltend versteuert)

ÆFälle, in denen ein einbehaltendes Kreditinstitut (wg. fehlender
    Kenntnis) nicht alle steuermindernden Faktoren berücksichtigt

Einzelfälle (nicht abschließend):
¾ Nicht vollständig ausgeschöpfter Sparer
                                   Sparer-Freibetrag
                                          Freibetrag (Kein oder
    ungenügend hoher Freistellungsauftrag gestellt)
¾ Verrechnung
  V     h     eines
               i    b
                    bestehenden
                       t h d V  Verlustvortrags
                                   l t t        aus privaten
                                                      i t
    Veräußerungsgeschäften aus Zeitraum vor 2009
¾ Noch nicht berücksichtigte ausländische Steuern
¾ Allgemeine Überprüfung des Steuereinbehalts

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II.2.b Antrag auf Günstigerprüfung                                           P+P

Antrag
A  t    auff Gü
             Günstigerprüfung
                  ti     üf    = Option
                                 O ti zur Veranlagung
                                            V     l       zum
Regeltarif (Einbeziehung der Kapitaleinkünfte in gewöhnliche
Ermittlung des zu versteuernden Einkommens)
Idee: Vorteile durch Veranlagung, wenn pers. ESt-Satz + Soli < 26,38%
ÆReine Satz-/Tarifentscheidung
                             g
ÆKeine weitergehende Berücksichtigung von steuermindernden
    Faktoren:
       ¾ Kein Abzug von Werbungskosten wie bspw. Beratungsgebühren,
            Depotbankgebühren Aufwendungen für Vermögensverwaltung
            Depotbankgebühren,
       ¾ Keine Verrechnung von Verlusten aus Kapitalvermögen mit anderen
            Ei k ft t
            Einkunftsarten
ABER: Bei Antrag Verrechnung von positiven Einkünften aus Kapital-
vermögen mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten vermutlich zulässig

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II.2.b Antrag auf Günstigerprüfung                                                                                   P+P

                                       Belastungsvergleich: Abgeltungssteuer vs. Regeltarif
                   50,00%

                                Regeltarif    Abgeltungstarif
                   45,00%

                   40,00%

                   35,00%
                        %
                                     Schnittpunkt bei zvE
         uersatz

                   30,00%               von 15.000 €
Grenz‐Steu

                   25,00%

                   20,00%                                          •       Veranlagung vorteilhaft, wenn
                                                                           Einkommen inkl. KAP < 15.000 €
                   15,00%                                          •       Veranlagung nachteilig, wenn
                                                                           Einkommen exkl. KAP > 15.000 €
                   10,00%                                          •       Detailprüfung, wenn Einkommen exkl.
                                                                           KAP < 15
                                                                                  15.000
                                                                                     000 €,
                                                                                          € jedoch inkl.
                                                                                                    inkl KAP >
                    5,00%                                                  15.000 €

                    0,00%
                            ‐        9.000        18.000          28.000              38.000   48.000      57.000

                                                       zu versteuerndes Einkommen in T€

           20.3.2008                                        © StB Dr. Thomas Wagner                                 13
II.2.b Antrag auf Günstigerprüfung                                                P+P

Bsp. 1
B    1: 9.999
        9 999 Ei
              Einkommen
                 k      ((ohne
                           h KAP)
                               KAP), 5
                                     5.000
                                       000 EiEinkünfte
                                                kü ft KAP
Æ Günstigerprüfung: Veranlagung vorteilhaft, da zvE inkl. KAP < 15.000 €

Bsp. 2: 15.001
Bsp     15 001 Einkommen (ohne KAP)
                               KAP), 5
                                     5.000
                                        000 Einkünfte KAP
Æ Günstigerprüfung: Veranlagung nachteilig, da zvE exkl. KAP > 15.000 €

Bsp. 3: 10.000
Bsp     10 000 Einkommen (ohne KAP)
                               KAP), 10
                                     10.000
                                        000 Einkünfte KAP
Æ Günstigerprüfung:
    • Ohne Veranlagung:
       Regeltarif 10.000 €        421 €
       26,38% x 10.000 €        2.638 €
                                3.059 €
    • Mit Veranlagung:
       Regeltarif 20.000 €      3.007 €
Æ Veranlagung
  Veranlag ng vorteilhaft
               orteilhaft
Bsp. 4: ./. 10.000 Einkommen (ohne KAP), 25.000 Einkünfte KAP
Æ Günstigerprüfung: Veranlagung vorteilhaft
                                 vorteilhaft, da Einkommen inkl
                                                           inkl. KAP < 15
                                                                       15.000
                                                                          000 €

BEACHTE: Antrag auf Günstigerprüfung selbst nicht nachteilig!
20.3.2008                          © StB Dr. Thomas Wagner                   14
II.3 Ausnutzung der Übergangsvorschriften                                    P+P

Grundsatz:
G     d t
Alle Erträge, die nach dem 31. Dezember 2008 zufließen, und alle
Veräußerungsgewinne aus nach dem 31     31. Dezember 2008 erworbenen
Kapitalanlagen unterliegen der Abgeltungssteuer.
Æ Bei Anschaffung bis zum 31. Dezember 2008 gilt § 23 EStG weiterhin,
   d.h. Steuerfreiheit der Veräußerung nach Einhaltung der 1-Jahresfrist

Bsp. 1:
  A erwirbt am 30.12.08 Aktien der X AG und veräußert sie am 29.12.09
ÆZwar Anschaffung bis zum 31.12.08, aber Jahresfrist noch nicht
  abgelaufen ⇒ privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG

Bsp. 2:
Bsp
  A erwirbt am 30.12.08 Aktien der X AG und veräußert sie am 31.12.09
ÆAnschaffung bis zum 31.12.08 + Ablauf der Jahresfrist ⇒ kein privates
  Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG, Veräußerung steuerfrei

20.3.2008                       © StB Dr. Thomas Wagner                 15
II.3 Ausnutzung der Übergangsvorschriften                                 P+P

G t lt
Gestaltungsidee:
           id

Erwerb bzw. Halten von thesaurierenden Einkunftsquellen bereits vor dem
31. Dezember 2008 und anschließend möglichst langes Halten

ÆProblem: Bei einzelnen Wertpapieren/Vermögensanlagen ggf. häufiges
 Umschichten erforderlich, Vorteil aus Erwerb vor Stichtag geht relativ
 schnell verloren

ÆLösung: Anlage in Finanzprodukte, die mehrere Wertpapiere /
 Vermögensanlagen verbriefen und damit kein häufiges Umschichten
 erfordern (Zertifikate,
           (Zertifikate Fonds)

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II.3 Ausnutzung der Übergangsvorschriften (Zertifikate)                  P+P

ABER Spezielle
ABER: S  i ll Üb
               Übergangsvorschriften
                             h ift füfür (V
                                         (Vollrisiko-)Zertifikate
                                            ll i ik )Z tifik t

¾ Erwerb vor dem 15. März 2007: Nach dem 31. Dezember 2008
  unbegrenzt steuerfreie Veräußerung
¾ Erwerb zwischen 14. März 2007 und 31. Dezember 2008: Bis zum 30.
  Juni 2009 steuerfreie Veräußerung
                        Veräußerung, soweit Zertifikat über 12 Monate
  gehalten
¾ Erwerb nach dem 31. Dezember 2008: Veräußerungsgewinng g
  unterliegt dem Abgeltungssteuersatz von 25 %

ÆSteuerfreie Veräußerung
                       g nur für Altfälle
ÆNach dem 14. März 2007 erworbene Zertifikate sollten ggf. schon vor
 dem 31. Dezember 2008 veräußert werden, um in eine (andersartige)
 steuerfreie Anlage umzuschichten

20.3.2008                       © StB Dr. Thomas Wagner             17
II.3 Ausnutzung der Übergangsvorschriften (Fonds)                                   P+P

ABER Spezielle
ABER: S  i ll Üb
               Übergangsvorschriften
                             h ift füfür qualifizierte
                                            lifi i t Fonds
                                                       F d
¾      Spezialfonds: Anteile an in- und ausländischen Spezial-Investmentvermögen
       iSd deutschen
           d t h IInvestmentrechts
                            t     t ht (Investmentvermögen,
                                        (I    t    t    ö      deren
                                                               d     Anteile
                                                                     A t il
       aufgrund der Satzung oder der Vertragsbedingungen von nicht mehr als 30
       Anlegern, die nicht natürliche Personen sind, gehalten werden)
¾      Qualifizierte Publikumsfonds: Anteile an sonstigen Investmentvermögen,
       bei denen durch Gesetz, Satzung, Gesellschaftsvertrag oder
       Vertragsbedingungen
       i. die Beteiligung natürlicher Personen von einer bestimmten Qualifikation
            des Anlegers abhängig ist oder
       ii. für die Beteiligung eine Mindestanlagesumme von € 100.000 oder mehr
            vorgeschrieben ist.

Æ Steuerfreie
  St     f i Veräußerung
              V ä ß        durch
                           d hF  Fondsinvestor
                                     d i    t nur fü
                                                   für Altfälle,
                                                       Altfäll d.h.
                                                                 d h fü
                                                                     für
  Investmentanteile, die bis zum 9.11.2007 erworben wurden
  [bei Erwerb vor dem 1.1.2009 aber dennoch Steuerbefreiung von Gewinnen des
  Fonds aus der Veräußerung von vor dem 1.1.2009 erworbenen Wertpapieren
  ⇒ Idee: Gleichstellung mit Direktanlage des Fondsinvestors]
20.3.2008                            © StB Dr. Thomas Wagner                   18
II.3 Ausnutzung der Übergangsvorschriften                                   P+P

Handlungsempfehlung:
H   dl          f hl
Erwerb von Anteilen an thesaurierendem Fonds vor 31.12.08:
(nicht an Spezialfonds oder qualifiziertem Publikumsfonds!)

¾      Keine Besteuerung, solange auf Fondsebene nur Thesaurierung und
       keine Ausschüttung

¾      Veräußerung Altanteil durch Anleger nach Ablauf der 1 Jahres-
       Haltefrist steuerfrei

Æ Keine Besteuerung (steuerfreie Vereinnahmung des durch
  Thesaurierung herbeigeführten Wertzuwachses)

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P+P

            Vielen Dank für Ihre
              Aufmerksamkeit!

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