Was steckt hinter der Abgeltungssteuer?
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P+P Abgeltungssteuer-Seminar der quirin bank Ludwig-Erhard Haus, Berlin Was steckt hinter der Abgeltungssteuer? 20. März 2008 StB Dr. Thomas Wagner thomas wagner@pplaw com thomas.wagner@pplaw.com P + P Pöllath + Partners, Berlin 20.3.2008 © StB Dr. Thomas Wagner 1
Inhaltsübersicht P+P I. Grundzüge der Besteuerung von Kapitaleinkünften esteue u g von 1. Besteuerung o Kapitaleinkünften ap ta e ü te b bis s 2008 008 2. Besteuerung von Kapitaleinkünften ab 2009 (Abgeltungssteuer) 3 Besteuerung von Kapitaleinkünften: Wichtigste Änderungen 3. II. Abgeltungssteuer 1. Grundidee / Ausnahmen 2. Maßnahmen bei geltender Abgeltungssteuer (nach Inkrafttreten) a) Ausübung Veranlagungsoption (§ 32d Abs. 4 EStG) b) Antrag auf Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) 3. Maßnahmen zur Ausnutzung der Übergangsvorschriften bei der Abgeltungssteuer g g ((vor Inkrafttreten)) 20.3.2008 © StB Dr. Thomas Wagner 2
I.1 Besteuerung von Kapitaleinkünften bis 2008 P+P Laufende Einkünfte (Einkünfte aus Kapitalvermögen) ¾ Zinsen und zinsähnliche Erträge • Zinseinnahmen Zi i h vollll steuerpflichtig, t fli hti voller ll W Werbungskostenabzug b k t b ¾ Dividenden und dividendenähnliche Erträge • Dividendeneinnahmen hälftig steuerpflichtig, hälftiger Werbungskostenabzug g g ((Halbeinkünfteverfahren)) Werbungskosten-Pauschbetrag 51 €, Sparer-Freibetrag 750 € 20.3.2008 © StB Dr. Thomas Wagner 3
I.1 Besteuerung von Kapitaleinkünften bis 2008 P+P Laufende Einkünfte / BEISPIEL • Zinsen: 10.000 € • Dividenden: 20.000 € • Kosten Depotverwaltung etc.: 1.500 € (d (davon 1/3 = 500 € für fü Zinstitel Zi tit l und d 2/3 = 1 1.000 000 € für fü Di Dividendentitel) id d tit l) Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen: Zinsen 10.000 € ./. Werbungskosten 500 € + Dividenden Di id d (1 / 2 von 20 20.000 000 €) 10 000 € 10.000 Halbeinkünfte- H lb i kü f ./. Werbungskosten ( 1/ 2 von 1.000 €) 500 € verfahren 19 000 € 19.000 ./. Sparer-Freibetrag 750 € 18 250 € 18.250 [kein Werbungskosten-PB iHv 51 €, da tatsächl. Werbungskosten höher] 20.3.2008 © StB Dr. Thomas Wagner 4
I.1 Besteuerung von Kapitaleinkünften bis 2008 P+P Veräußerungsgewinne/-verluste (sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften) ¾ Zinstitel • voll steuerpflichtig, wenn Veräußerung innerhalb eines Jahres nach Anschaffung, sonst idR steuerfrei ¾ Dividendentitel (Aktien, (Aktien GmbH-Anteile) • hälftig steuerpflichtig (Halbeinkünfteverfahren), wenn Veräußerung innerhalb eines Jahres nach Anschaffung, Anschaff ng sonst steuerfrei ste erfrei [auch hälftig steuerpfl. unabhängig von Haltedauer, wenn Beteiligung > 1% innerhalb der letzten 5 Jahre, dann jedoch gewerbliche Einkünfte] Freigrenze 512 €, Verlustverrechnung nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften 20.3.2008 © StB Dr. Thomas Wagner 5
I.1 Besteuerung von Kapitaleinkünften bis 2008 P+P Veräußerungsgewinne/-verluste / BEISPIEL • Veräußerungserlös Aktien X AG (31.12.08): 10.000 € • Anschaffungskosten Aktien X AG (01.01.08): 8.000 € • Veräußerungserlös g Aktien Y AG ((31.12.08): ) 20.000 € • Anschaffungskosten Aktien Y AG (30.12.07): 16.000 € Ermittlung der sonst. Einkünfte aus priv. Veräußerungsgeschäften: Veräußerungserlös Aktien X AG (1/2) 5.000 € Halbeinkünfte- ./. Anschaffungskosten Aktien X AG (1/2) 4.000 € verfahren f h + Veräußerungserlös Aktien Y AG 0€ Nicht ./. Anschaffungskosten Aktien Y AG 0€ steuerbar 1.000 € [1.000 € > Freigrenze iHv 512 € ⇒ volle Erfassung] 20.3.2008 © StB Dr. Thomas Wagner 6
I.2 Besteuerung von Kapitaleinkünften ab 2009 P+P Laufende Einkünfte ¾ Zinsen und zinsähnliche Erträge Voll steuerpflichtig ¾ Dividenden und dividendenähnliche Erträge bei Veräußerungsgewinne/-verluste gesondertem Steuersatz ¾ Zinstitel von 25 % ¾ Dividendentitel (Aktien, GmbH-Anteile) 20.3.2008 © StB Dr. Thomas Wagner 7
I.2 Besteuerung von Kapitaleinkünften: Änderungen P+P Wichtigste Änderungen im Überblick (1) ¾ Zusammengefasste Besteuerung von laufenden Einkünften und Veräußerungsgewinnen/ verlusten als Einkünfte aus Kapitalvermögen Veräußerungsgewinnen/-verlusten ¾ Aufgabe der Begünstigung von Dividendentiteln durch Abschaffung Halbeinkünfteverfahren ⇒ volle Besteuerung g auch von Dividendentiteln ÆZinstitel werden tendenziell attraktiver ¾ Abschaffung Spekulationsfrist von 1 Jahr ⇒ Besteuerung auch von Wertgewinnen-/verlusten bei Veräußerung nach mehr als 1 Jahr Haltedauer seit Anschaffung ÆVeräußerung unabhängig vom Erreichen der Spekulationsfrist ¾ Kein Werbungskosten-Abzug ⇒ Beratungs- und Depotbankgebühren, Aufwendungen für Vermögensverwaltung etc. können nicht mehr abgezogen werden ÆVerlagerung Werbungskosten in Finanzprodukt, Umschichtung Werbungskosten in Veräußerungskosten, Veräußerungskosten Schaffung von gewerblichen Einkünften zwecks Herbeiführung Kostenabzug 20.3.2008 © StB Dr. Thomas Wagner 8
I.2 Besteuerung von Kapitaleinkünften: Änderungen P+P Wichtigste Änderungen im Überblick (2) ¾ Zusammenfassung von Werbungskosten-Pauschbetrag (51 €) und Sparer-Freibetrag (750 €) zu Sparer-Pauschbetrag iHv 801 € ¾ Eingeschränkte g Verlustverrechnung: g • Keine Verrechnung von Verlusten aus Kapitalvermögen mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten • Verrechnung von Verlusten aus der Veräußerung von Aktien nur mit gleichartigen Gewinnen ¾ Änderung Ä des Besteuerungsverfahrens: Besteuerung durch Kapitalertragsteuerabzug (25 %) seitens Bank/Kreditinstitut grds. grds mit abgeltender Wirkung (Abgeltungssteuer), (Abgeltungssteuer) d.h. im Regelfall keine Aufnahme in die Steuererklärung 20.3.2008 © StB Dr. Thomas Wagner 9
II.1 Abgeltungssteuer: Grundidee / Ausnahmen P+P G Grundidee: did Ab lt d Besteuerung Abgeltende B t von Kapitaleinkünften K it l i kü ft mit it 25 % + Soli = 26,38 % durch Bank/Kreditinstitut (keine Veranlagung!) ABER: Dennoch (ausnahmsweise) Veranlagung in 4 Fällen ¾ Verpflichtende Veranlagung zum Regeltarif Æ Vermutete Missbrauchsfälle: (Privat (Privat-)Darlehen )Darlehen unter nahestehenden Personen Personen, Gesellschafterdarlehen, back to back-Finanzierungen ¾ Verpflichtende Veranlagung zum Abgeltungstarif Æ Unmöglichkeit des Einbehalts von Kapitalertragsteuer mangels Beteiligung einer Inlandsbank: Privatdarlehen, Veräußerung von GmbH-Anteilen, Kapitalerträge aus Auslandsdepots ¾ Optionale Veranlagung zum Abgeltungstarif Æ Fälle, in denen ein einbehaltendes Kreditinstitut (wg. fehlender Kenntnis) nicht alle steuermindernden Faktoren berücksichtigt ¾ Optionale O ti l Veranlagung V l zum Regeltarif R lt if (= ( Günstigerprüfung) Gü ti üf ) 20.3.2008 © StB Dr. Thomas Wagner 10
II.2.a Ausübung Veranlagungsoption P+P Veranlagungsoption V l ti = Option O ti zur Veranlagung V l zum Satz S t von 25 % (obwohl Einkünfte bereits mit 25% abgeltend versteuert) ÆFälle, in denen ein einbehaltendes Kreditinstitut (wg. fehlender Kenntnis) nicht alle steuermindernden Faktoren berücksichtigt Einzelfälle (nicht abschließend): ¾ Nicht vollständig ausgeschöpfter Sparer Sparer-Freibetrag Freibetrag (Kein oder ungenügend hoher Freistellungsauftrag gestellt) ¾ Verrechnung V h eines i b bestehenden t h d V Verlustvortrags l t t aus privaten i t Veräußerungsgeschäften aus Zeitraum vor 2009 ¾ Noch nicht berücksichtigte ausländische Steuern ¾ Allgemeine Überprüfung des Steuereinbehalts 20.3.2008 © StB Dr. Thomas Wagner 11
II.2.b Antrag auf Günstigerprüfung P+P Antrag A t auff Gü Günstigerprüfung ti üf = Option O ti zur Veranlagung V l zum Regeltarif (Einbeziehung der Kapitaleinkünfte in gewöhnliche Ermittlung des zu versteuernden Einkommens) Idee: Vorteile durch Veranlagung, wenn pers. ESt-Satz + Soli < 26,38% ÆReine Satz-/Tarifentscheidung g ÆKeine weitergehende Berücksichtigung von steuermindernden Faktoren: ¾ Kein Abzug von Werbungskosten wie bspw. Beratungsgebühren, Depotbankgebühren Aufwendungen für Vermögensverwaltung Depotbankgebühren, ¾ Keine Verrechnung von Verlusten aus Kapitalvermögen mit anderen Ei k ft t Einkunftsarten ABER: Bei Antrag Verrechnung von positiven Einkünften aus Kapital- vermögen mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten vermutlich zulässig 20.3.2008 © StB Dr. Thomas Wagner 12
II.2.b Antrag auf Günstigerprüfung P+P Belastungsvergleich: Abgeltungssteuer vs. Regeltarif 50,00% Regeltarif Abgeltungstarif 45,00% 40,00% 35,00% % Schnittpunkt bei zvE uersatz 30,00% von 15.000 € Grenz‐Steu 25,00% 20,00% • Veranlagung vorteilhaft, wenn Einkommen inkl. KAP < 15.000 € 15,00% • Veranlagung nachteilig, wenn Einkommen exkl. KAP > 15.000 € 10,00% • Detailprüfung, wenn Einkommen exkl. KAP < 15 15.000 000 €, € jedoch inkl. inkl KAP > 5,00% 15.000 € 0,00% ‐ 9.000 18.000 28.000 38.000 48.000 57.000 zu versteuerndes Einkommen in T€ 20.3.2008 © StB Dr. Thomas Wagner 13
II.2.b Antrag auf Günstigerprüfung P+P Bsp. 1 B 1: 9.999 9 999 Ei Einkommen k ((ohne h KAP) KAP), 5 5.000 000 EiEinkünfte kü ft KAP Æ Günstigerprüfung: Veranlagung vorteilhaft, da zvE inkl. KAP < 15.000 € Bsp. 2: 15.001 Bsp 15 001 Einkommen (ohne KAP) KAP), 5 5.000 000 Einkünfte KAP Æ Günstigerprüfung: Veranlagung nachteilig, da zvE exkl. KAP > 15.000 € Bsp. 3: 10.000 Bsp 10 000 Einkommen (ohne KAP) KAP), 10 10.000 000 Einkünfte KAP Æ Günstigerprüfung: • Ohne Veranlagung: Regeltarif 10.000 € 421 € 26,38% x 10.000 € 2.638 € 3.059 € • Mit Veranlagung: Regeltarif 20.000 € 3.007 € Æ Veranlagung Veranlag ng vorteilhaft orteilhaft Bsp. 4: ./. 10.000 Einkommen (ohne KAP), 25.000 Einkünfte KAP Æ Günstigerprüfung: Veranlagung vorteilhaft vorteilhaft, da Einkommen inkl inkl. KAP < 15 15.000 000 € BEACHTE: Antrag auf Günstigerprüfung selbst nicht nachteilig! 20.3.2008 © StB Dr. Thomas Wagner 14
II.3 Ausnutzung der Übergangsvorschriften P+P Grundsatz: G d t Alle Erträge, die nach dem 31. Dezember 2008 zufließen, und alle Veräußerungsgewinne aus nach dem 31 31. Dezember 2008 erworbenen Kapitalanlagen unterliegen der Abgeltungssteuer. Æ Bei Anschaffung bis zum 31. Dezember 2008 gilt § 23 EStG weiterhin, d.h. Steuerfreiheit der Veräußerung nach Einhaltung der 1-Jahresfrist Bsp. 1: A erwirbt am 30.12.08 Aktien der X AG und veräußert sie am 29.12.09 ÆZwar Anschaffung bis zum 31.12.08, aber Jahresfrist noch nicht abgelaufen ⇒ privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG Bsp. 2: Bsp A erwirbt am 30.12.08 Aktien der X AG und veräußert sie am 31.12.09 ÆAnschaffung bis zum 31.12.08 + Ablauf der Jahresfrist ⇒ kein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG, Veräußerung steuerfrei 20.3.2008 © StB Dr. Thomas Wagner 15
II.3 Ausnutzung der Übergangsvorschriften P+P G t lt Gestaltungsidee: id Erwerb bzw. Halten von thesaurierenden Einkunftsquellen bereits vor dem 31. Dezember 2008 und anschließend möglichst langes Halten ÆProblem: Bei einzelnen Wertpapieren/Vermögensanlagen ggf. häufiges Umschichten erforderlich, Vorteil aus Erwerb vor Stichtag geht relativ schnell verloren ÆLösung: Anlage in Finanzprodukte, die mehrere Wertpapiere / Vermögensanlagen verbriefen und damit kein häufiges Umschichten erfordern (Zertifikate, (Zertifikate Fonds) 20.3.2008 © StB Dr. Thomas Wagner 16
II.3 Ausnutzung der Übergangsvorschriften (Zertifikate) P+P ABER Spezielle ABER: S i ll Üb Übergangsvorschriften h ift füfür (V (Vollrisiko-)Zertifikate ll i ik )Z tifik t ¾ Erwerb vor dem 15. März 2007: Nach dem 31. Dezember 2008 unbegrenzt steuerfreie Veräußerung ¾ Erwerb zwischen 14. März 2007 und 31. Dezember 2008: Bis zum 30. Juni 2009 steuerfreie Veräußerung Veräußerung, soweit Zertifikat über 12 Monate gehalten ¾ Erwerb nach dem 31. Dezember 2008: Veräußerungsgewinng g unterliegt dem Abgeltungssteuersatz von 25 % ÆSteuerfreie Veräußerung g nur für Altfälle ÆNach dem 14. März 2007 erworbene Zertifikate sollten ggf. schon vor dem 31. Dezember 2008 veräußert werden, um in eine (andersartige) steuerfreie Anlage umzuschichten 20.3.2008 © StB Dr. Thomas Wagner 17
II.3 Ausnutzung der Übergangsvorschriften (Fonds) P+P ABER Spezielle ABER: S i ll Üb Übergangsvorschriften h ift füfür qualifizierte lifi i t Fonds F d ¾ Spezialfonds: Anteile an in- und ausländischen Spezial-Investmentvermögen iSd deutschen d t h IInvestmentrechts t t ht (Investmentvermögen, (I t t ö deren d Anteile A t il aufgrund der Satzung oder der Vertragsbedingungen von nicht mehr als 30 Anlegern, die nicht natürliche Personen sind, gehalten werden) ¾ Qualifizierte Publikumsfonds: Anteile an sonstigen Investmentvermögen, bei denen durch Gesetz, Satzung, Gesellschaftsvertrag oder Vertragsbedingungen i. die Beteiligung natürlicher Personen von einer bestimmten Qualifikation des Anlegers abhängig ist oder ii. für die Beteiligung eine Mindestanlagesumme von € 100.000 oder mehr vorgeschrieben ist. Æ Steuerfreie St f i Veräußerung V ä ß durch d hF Fondsinvestor d i t nur fü für Altfälle, Altfäll d.h. d h fü für Investmentanteile, die bis zum 9.11.2007 erworben wurden [bei Erwerb vor dem 1.1.2009 aber dennoch Steuerbefreiung von Gewinnen des Fonds aus der Veräußerung von vor dem 1.1.2009 erworbenen Wertpapieren ⇒ Idee: Gleichstellung mit Direktanlage des Fondsinvestors] 20.3.2008 © StB Dr. Thomas Wagner 18
II.3 Ausnutzung der Übergangsvorschriften P+P Handlungsempfehlung: H dl f hl Erwerb von Anteilen an thesaurierendem Fonds vor 31.12.08: (nicht an Spezialfonds oder qualifiziertem Publikumsfonds!) ¾ Keine Besteuerung, solange auf Fondsebene nur Thesaurierung und keine Ausschüttung ¾ Veräußerung Altanteil durch Anleger nach Ablauf der 1 Jahres- Haltefrist steuerfrei Æ Keine Besteuerung (steuerfreie Vereinnahmung des durch Thesaurierung herbeigeführten Wertzuwachses) 20.3.2008 © StB Dr. Thomas Wagner 19
P+P Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 20.3.2008 © StB Dr. Thomas Wagner 20
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