Berufsfeld Anwaltschaft Gebühren- und Kostenrecht (Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe)
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25.01.2018 Berufsfeld Anwaltschaft Gebühren- und Kostenrecht (Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe) Franz Lutz, Rechtsanwalt, Augsburg, 15./16. Januar 2018 1 Arten der Gewährung von PKH Zwei Möglichkeiten • Ohne Ratenzahlung und • mit Ratenzahlung 2 1
25.01.2018 Unterscheide die jeweiligen Rechtsbeziehungen • Antragssteller – Staatskasse • Antragssteller – Rechtsanwalt • Rechtsanwalt – Staatskasse • Antragssteller - Prozessgegner 3 1. Gesetzliche Grundlagen §§ 114 – 127 a ZPO §§ 44 – 59 RVG 2. Geltungsbereich Alle ZPO-Verfahren, aber auch etwa § 11a III ArbGG, § 142 I FG0, § 166 VwGO, § 73 a SGG, § 14 FGG 4 2
25.01.2018 3. PKH-Prüfungsverfahren Prozesskostenhilfe für das PKH- Prüfungsverfahren ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Das Prozesskostenhilfeverfahren und das Verfahren, für welches es dann bewilligt wurde, ist eine Angelegenheit; § 16 Ziff. 2 und 3 RVG. 5 Der Rechtsanwalt, der ohne Bewilligung Tips für die Praxis • Am besten PKH-Gesuch und Klageentwurf in getrennten Schriftsätzen einreichen. • Ausdrücklich klarstellen, dass die Klage nur bedingt („für den Fall der Bewilligung“ von Prozesskosten- hilfe) oder unbedingt eingereicht sein soll. Zweck: Vermeidung der förmlichen Zustellung, die Kostenfolgen hat. 6 3
25.01.2018 3.1. Antrag • schriftlich oder • zu Protokoll der Geschäftsstelle; § 117 ZPO. (Bei dem für das zu betreibende Verfahren zuständigen Gericht) • Bedürftigkeit des Antragsstellers (subjektive Voraussetzung) • Erfolgsaussicht des geltend zu machenden Anspruches/der Rechtsverteidigung (keine Mutwilligkeit) (objektive Voraussetzung) 7 Merke: Wurde PKH bewilligt, darauf achten, dass Zustellung auch erfolgt. Gelegentlich wird seitens der Gerichte angefragt, „ob die Klage nunmehr“ unbedingt erhoben sein soll; häufig unterbleibt diese Anfrage; jedenfalls sollte der Rechtsanwalt klar zum Ausdruck bringen, dass nunmehr zugestellt werden möge. 8 4
25.01.2018 3.2 Anhörung des Gegners, soweit es nicht untunlich ist (Eilverfahren!!) 3.3. Das Verfahren • Es soll/darf nicht den Prozess vorwegnehmen • Es soll das weitere Verfahren nicht verzögern • Glaubhaftmachung tatsächlicher Angaben 9 3.4. Kosten des PKH-Verfahrens 3.4.1.Gerichtliche Kosten Prüfungsverfahren 1. Instanz ist gerichtsgebührenfrei (Wurden Zeugen oder Sachverständige vernommen, sind diese Kosten Gegenstand der Kostenentscheidung im nachfolgenden Prozess, sofern es zu diesem kam.) Die PKH-Beschwerde ist – sofern sie erfolglos bleibt – gebührenpflichtig; 60.-- € KV GKG Nr. 1812. Eine Kostenerstattung ist nicht vorgesehen. 10 5
25.01.2018 3.4.2 Außergerichtliche Kosten Fallgestaltung 1 Nur PKH-Prüfungsverfahren (Hauptsache ist nicht rechtshängig) Beiordnung zum Zwecke der Einigung: 1,0 Gebühr gem. 1003 VV siehe dort Abs. 1! Erfolgt die Bewilligung und Beiordnung für das gesamte PKH-Bewilligungsverfahren erhält er weiter eine 1,2 Terminsgebühr gem. Vorbemerkung 3.3.6. gem. 3104 VV. 11 Fallgestaltung 2 PKH-Verfahren parallel zum Prozess oder Prozessverfahren folgt dem PKH-Verfahren: Keine gesonderten Kosten für das PKH-Verfahren, da dieses zum Rechtszug gehört; § 16 Ziff. 2 und 3 RVG. Eine Erstattung von außergerichtlichen Kosten findet im PKH-Verfahren grundsätzlich nicht statt; § 118 I 4 ZPO! 12 6
25.01.2018 3.5. Begrenzung der Bewilligung auf den Rechtszug und den ursprünglich (bezogen auf die Antragsstellung) geltend gemachten Anspruch. Merke! Bei Klageerweiterung oder sonstige Klageänderung, Vergleich über nichtrechtshängige Ansprüche Antrag auf Erstreckung der PKH und der Beiordnung stellen!! 13 Die Bewilligung von PKH für die Ehescheidung umfasst auch den (Zwangs-) Verbund mit dem Versorgungsausgleich; für jede weitere Folgesache müssen VKH und Beiordnung erneut beantragt werden. Weitere Besonderheit (§ 48): Die Beiordnung in der Ehesache umfasst auch den Abschluss eines Prozessvergleiches betreffend Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt im Verhältnis der Ehegatten zueinander, elterliche Sorge, Ehewohnung und Hausrat, sowie Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht. 14 7
25.01.2018 3.6. Rechtsmittelinstanz Erleichterte Bewilligung (was die Erfolgsaussichten anlangt), sofern der Prozessgegner Rechtsmittelführer ist; § 119 I S. 2 ZPO. Merke! Es ist ein neuer Antrag auf PKH, samt Beiordnung zu stellen!! 15 3.7. PKH mit Ratenzahlung Anhand der „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ prüft das Gericht, • ob PKH überhaupt und • diese mit oder • ohne Ratenzahlung zu bewilligen ist: Maßstab: § 115 ZPO, der zur Frage des Einsatzes von Einkommen und Vermögen auf § 82 II SGB XII verweist. 16 8
25.01.2018 PKH nur mit Raten es erfolgt • die Bewilligung, sowie • die Beiordnung • unter gleichzeitiger Festsetzung der Raten. • zum Nachteil des Antragsstellers (= Erhöhung der Raten bis hin zum Entzug der PKH). 17 Eine Änderung der Ratenzahlung kann erfolgen, wenn sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben. • sowohl zum Vorteil, (gemeint ist, dass sich die Einkünfte des Antragsstellers reduzieren; auf Antrag erfolgt dann die Ermäßigung der Raten bis hin zu deren Wegfall) wie auch 18 9
25.01.2018 eine Abänderung zu seinem Nachteil § 120 IV 3 ZPO schützt den Berechtigten vier Jahre kann danach nicht mehr erfolgen. 19 4. Wirkung der PKH; § 122 I ZPO. 4.1. Für den Antragssteller • Freistellung von Gerichtskosten • Freistellung von Sicherheitsleistung für die Prozesskosten • Keine Honorarzahlung an den beigeordneten Rechtsanwalt 20 10
25.01.2018 4.2. Für den beigeordneten Rechtsanwalt 4.2.1. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse § 45 RVG; allerdings (nur) entsprechend der Tabelle gem. § 49 RVG. Aber: 21 Weitere Vergütung, wenn PKH mit Ratenzahlung bewilligt worden war. Merke! • Zunächst die PKH-Gebühren gegenüber der Staatskasse abrechnen, • dann erst Antrag gem. § 126 ZPO unter Berücksichtigung der beantragten oder schon ausbezahlten PKH-Gebühren stellen. 22 11
25.01.2018 4.2.2. eigenes Beitreibungsrecht des beigeordneten Rechtsanwalts gegen den unterlegenen Prozessgegner gewährt § 126 ZPO. Merke! Der Prozessgegner darf ggü. dem Rechtsanwalt nicht ihm gegenüber der Partei zustehenden Ansprüche aufrechnen (§ 126 II 1 ZPO), es sei denn sie ergeben sich aus dem nämlichen Rechtsstreit (§ 126 II 2 ZPO). 23 B. Beratungshilfe • Gesetzliche Grundlage Beratungshilfegesetz (BerHG) vom 18. Juni 1980 (BGBl. I 689) Voraussetzungen (außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, also im Bereich einer Beratungs- oder Geschäftgebühr). 24 12
25.01.2018 • Bedürftigkeit • Mangelnde anderweitige Beratungsmöglichkeit •Fehlende Mutwilligkeit; § 1 BerHG. 25 Gegenstand der Beratungshilfe Beratung, erforderlichenfalls der Vertretung; § 2 I BerHG Dies können Angelegenheiten des 1.Zivilrechts, einschließlich des Arbeitsrechts 2.Verwaltungsrechts 3.Verfassungsrechts 4.Sozialrechts sein. Im Strafrecht/OWiR nur für Beratung. § 2 II BerHG 26 13
25.01.2018 3. Verfahren Antrag • schriftlich oder • mündlich zu Protokoll Bei dem Amtsgericht, bei dem der ASt seinen allgemeinen Wohnsitz hat. Wurde bereits vom Rechtsanwalt beraten oder vertreten, kann der Antrag auch nachträglich gestellt 27 werden. § 4 II S. 3 BerHG. (enge Voraussetzungen!!) Erfüllt der Antragssteller die Voraussetzungen für die Beratungshilfe, so erhält er vom Amtsgericht einen sog. Berechtigungsschein (§ 9 BerHG) ausgestellt, den er dem beratenden oder vertretenden Rechtsanwalt aushändigt. 28 14
25.01.2018 4. Abrechnung 4.1. gegenüber der Landeskasse gem. § 44 RVG • Rat, Auskunft Ziff. 2601 € VV: 35.-- € • Für die Tätigkeit i.S. der Ziff. 2300 VV nach Ziff 2603 VV: 85 € ( der Rechtsanwalt erhält für die Vertretung mehrerer Personen die Erhöhung gem. 1008 VV) • Kommt es anschließend zu einem gerichtlichen Verfahren, sind die Beratungshilfekosten hieraus hälftig anzurechnen; Anmerkung 2 zu Ziff. 2003 VV. 29 4.3. Anspruch gegen den Mandanten Der Rechtsanwalt darf ggü. dem Mandanten die Gebühr in Höhe von 15.--€ gem. § 8 des BerHG, Ziff. 2600 VV verlangen, muss es aber nicht; unterlässt er es, kann er sie nicht von der Staatskasse fordern. Franz Lutz, Rechtsanwalt, Maximilianstr. 35-37, 86150 Augsburg, Tel. +49 / (0) 821 / 35009, Fax +49 / (0) 821 / 517634 lutz-rechtsanwalt@t-online.de / http://www.lutz-anwalt.de 06. Januar 2018 30 15
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