Michael Thali Prof. Dr. med., Executive MBA HSG Direktor IRM-UZH
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Wenn auf jedem Grab eines Ermordeten, von dem wir irrtümlich glauben, dass er natürlichen Todes gestorben sei, eine Kerze brennen würde, wären nachts alle Friedhöfe hell erleuchtet.
«Digital» (R)Evolution
„We have a dream….“ Virtobot
www.virtopsy.com
«Lebensbogen»
Todesbescheinigung Legalinspektion IRM-Untersuchung (Virtopsy, Autopsy etc.)
STA Polizei KTD / FOR IRM
Todesart = Forensische (gerichtliche) Diagnose: • Natürlicher Tod • Unfall • Suizid • Delikt • Unklar Todesursache = Medizinische Diagnose: • Verbluten • Herzinfarkt • Ersticken • etc.
STPO (2011)
8-10% agT (aussergewöhnliche Todesfälle) Prof. Fritz Schwarz (1970): • plötzlich • unerwartet • auf Gewalt verdächtig (incl. Spätfolgen) -> Meldepflicht
Kleider Zustand Patient: - Körpermantel:Foto / 3D Fotogrammetrie - CT & MRI - Blut / Urin / Haare
Mors in Tabula = Crime Scene Investigation!
Topic Melderecht /-Pflicht
3 Topic – Arzt / Pflege
Die wichtigsten Pflichten für den Arzt sind: • Sorgfalt • Aufklärung • Dokumentation
Topic «Auftrag»
Im medizinischen Praxisalltag kommt i.d.R. eine, in formaler Hinsicht einfache Form eines Vertrages zum Tragen, der sog. einfache Auftrag (OR 394ff). Durch die Beschäftigung des Arztes mit dem Patienten entsteht das Rechtsverhältnis des sog. der einfache Auftrag. Nur bei speziellen medizinischen Tätigkeiten, z.B. in der kosmetischen Chirurgie, gelten die Regeln des Werkvertrags.
Merkmale des "einfachen Auftrags" Sorgfalt (OR 398): Ärztin/Arzt haftet für die getreue und sorgfältige Ausführung des Geschäfts (Auftrag). "Sorgfältig" ist die Behandlung, wenn sie den schulmedizinischen Regeln und dem gebotenen Stand der medizinischen Ausbildung (AB), der fachärztlichen Weiterbildung (WB) sowie der aktualisierten Fortbildung (FB) entspricht. "Sorgfalt" wird auch durch moderne Literatur (Fachzeitschriften) sowie Richtlinien (Guidelines) von Fachgesellschaften bestimmt. Die "Sorgfalt" bezieht sich auf die Durchführung der Behandlung (Ge- schäftsführung); sie muss nicht den "Erfolg" (Heilung) garantieren.
• Ein Eingriff in die körperliche Integrität, wie ein solcher beispielsweise bei einer invasiven medizinischen Untersuchung oder einer Operation vorkommt, ist wiederrechtlich, solange nicht der betroffene Patient dazu eingewilligt hat oder ein besonderer Rechtfertigungsgrund vorliegt. • Informed Consent = Einwilligung nach erfolgter Aufklärung
Verletzung der körperlichen Integrität: • Widerrechtlich und strafbar! Aufhebung = Rechtfertigung durch.... • Einwilligung • nach Aufklärung
Die wichtigen Teile einer umfassenden Aufklärung sind: • Diagnose-Aufklärung • Art und Zweck des empfohlenen Eingriffs • Dringlichkeit der Behandlung (Not- / Wahleingriff) • Behandlungs-Aufklärung (Behandlungsplan / Zeitfaktoren / Dauer) • ev. nötige Ausweitung des Eingriffs oder Änderung • Prognose (mit oder ohne Behandlung) • Behandlungs-Alternativen • zu erwartende Wirkungen (Nutzen) • Nebenwirkungen der eigentlichen Therapie / Risiken der Behandlung • Schweregrad der Nebenwirkungen und Komplikationen / Häufigkeit der Komplikationen • den Eingriff ausführende Personen • Kosten und Kostendeckung
Geschäftsführung ohne Auftrag Für den Fall einer solchen gestörten oder fehlenden Urteilsfähigkeit (und damit auch fehlenden Auftragsfähigkeit) hat das Zivilrecht eine Lösung: Art. 419 OR (Geschäftsführung ohne Auftrag) besagt sinngemäss, dass die Ärztin/der Arzt einen Patienten, der keinen Auftrag erteilen kann, so behandeln soll, wie es "dem Vorteil und der mutmasslichen Absicht des Patienten entspricht".
Topic – «Kunstfehler»
Die wichtigsten Pflichten für den Arzt sind: • Sorgfalt • Aufklärung • Dokumentation
Unerwünschtes Behandlungsergebnis infolge klar vermeidbarer nachvollziehbarem Sorgfaltspflichtverletzung Diagnose-Irrtum (incl. Diagnose-Fehler) keine Erfolgsgarantie Behandlungsfehler nicht vermeidbarem Behandlungsrisiko Aufkärung krankheitsimmanente behandlungsimmanente Risiko-Faktoren Nebenwirkung / Komplikation
Ablauf • Erhebung aller Praxis / Spital-Informationen Kardex, KG, Radiologie + Labor • Erhebung aller Aussagen Befragungsprotokolle, Gedächtnisprotokolle • ggfs Lokalaugenschein / Legalinspektion im Spital • Erhebung der Befunde an der Leiche Virtopsy, Obduktion, Histo, Tox, ev. DNA • Begutachtung
Gutachten • Ist Schaden eingetreten? • Vorhersehbarkeit des Schadens? • Kausal zur Behandlung/Nicht-Behandlung? Mitwirkende Faktoren? • Entsprach Behandlung/Nicht-Behandlung Regeln der ärztlichen Kunst? (Fachgutachter, ggfs Fachexperte = Sorgfalt!) • In Kauf zu nehmendes Risiko? (Aufklärung!)
• nachvollziehbarer Diagnoseirrtum / Diagnosefehler • nicht vermeidbares Behandlungsrisiko - Risiken infolge krankheitsimmanenter Faktoren - Komplikationen infolge behandlungsimmanenter Nebenwirkungen • klar vermeidbare Sorgfaltspflichtverletzung (Behandlungsfehler, früher: „Kunstfehler“)
«Strafrecht heilt nicht» - (Über-)Lebende interne Prozesse definieren: Rechtsdienst / Versicherung!!! - Verstorbene – agT
«Sofortness» proaktiv melden (Exhumationen & Aktengutachten vermeiden) zeitnahes Handeln vermeidet Gerüchte = «externe Qualitätskontrolle» Beziehungspflege mit STA und IRM (in guten Zeiten) Konsultative Auskünfte IRM (-UZH)
Legalinspektion CT Quicktox Autopsie «Das Auge» «Die Schnittbilder» «Der Erlenmeyerkolben» «Schere und Skalpell»
Das Screening: Un-gerichtete Suchanalyse! Screening mit Swath-Technologie
IRMobil 1&2
www.irm.uzh.ch
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