MINDESTLOHN, BÜRGERGELD UND CO.: MODERNISIERUNG DES SOZIALSTAATS ODER AUSWEITUNG DER UMVERTEILUNG? - FH Münster

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MINDESTLOHN, BÜRGERGELD UND CO.: MODERNISIERUNG DES SOZIALSTAATS ODER AUSWEITUNG DER UMVERTEILUNG? - FH Münster
MINDESTLOHN, BÜRGERGELD UND CO.:
MODERNISIERUNG DES SOZIALSTAATS ODER
AUSWEITUNG DER UMVERTEILUNG?
Aktuelles Wirtschaftsgeschehen - verständlich und kompakt
Öffentliche Ringvorlesung am Fachbereich Wirtschaft der FH Münster, der Münster
School of Business (MSB)
Münster, 23.11.2022

Dr. Kerstin Bruckmeier
MINDESTLOHN, BÜRGERGELD UND CO.: MODERNISIERUNG DES SOZIALSTAATS ODER AUSWEITUNG DER UMVERTEILUNG? - FH Münster
THEMEN DES VORTRAGS

• Bürgergeld-Reform zum 01.01.2023
• Erhöhung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns zum 01.10.2022
• Reform der Hinzuverdienstregelungen im Sozialleistungsbezug (Ankündigung im
  Koalitionsvertrag und Teil der Bürgergeldreform)

                                  Mindestlohn, Bürgergeld und Co.: Modernisierung des Sozialstaats oder Ausweitung der Umverteilung? // Seite 2
MINDESTLOHN, BÜRGERGELD UND CO.: MODERNISIERUNG DES SOZIALSTAATS ODER AUSWEITUNG DER UMVERTEILUNG? - FH Münster
HINTERGRUND: HARTZ-REFORMEN

• Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz-Reformen“) umgesetzt
  zwischen 2003 und 2005: Weitreichende Reformen zur Belebung des Arbeitsmarktes
• Ziele:
  – Mehr Effizienz in der Arbeitsvermittlung
  – Mehr Aktivierung und Eigenverantwortung
  – Mehr Arbeitsnachfrage durch mehr Flexibilität
• Ausgangslage:
  – Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zwischen 1992 und 2005 um 10
      Prozent oder 3 Mio.
  –   Anstieg der Arbeitslosigkeit von 3,0 Mio. registrierten Arbeitslosen 1992 auf 4,1 Mio. im Jahr
      2002

                                      Mindestlohn, Bürgergeld und Co.: Modernisierung des Sozialstaats oder Ausweitung der Umverteilung? // Seite 3
WIRKUNG DER HARTZ-REFORMEN AUF DEM ARBEITSMARKT:
ABBAU DER ARBEITSLOSIGKEIT
Trendwende am Arbeitsmarkt
                                                                                • Rückgang der Arbeitslosenquote
                                                                                  zwischen 2005 und 2019 von 11,7% auf
                                                                                  5%
                                                                                • Ein Drittel bis zur Hälfte des Rückgangs
                                                                                  der Arbeitslosigkeit erklärt sich durch die
                                                                                  Hartz-Reformen (Merkl 2022)
                                                                                  • Beschleunigter Übergang aus
                                                                                    Arbeitslosigkeit in Beschäftigung aufgrund
                                                                                    geringerer Lohnersatzleistungen, erhöhte
                                                                                    Anforderungen an Arbeitslose und
                                                                                    Reformen im Vermittlungsprozess
                                                                                    (Klinger et al. 2013)
                                                                                  • Schaffung zusätzlicher Stellen im
Quelle: Klinger et al. (2013), Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
                                                                                    Niedriglohnbereich
                                                                   Mindestlohn, Bürgergeld und Co.: Modernisierung des Sozialstaats oder Ausweitung der Umverteilung? // Seite 4
WIRKUNG DER HARTZ-REFORMEN AUF DEM ARBEITSMARKT:
SCHATTENSEITEN
Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnbereich
                                                                         • Inkaufnahme zunehmender Lohnungleichheit
                                                                           • Anstieg der Lohnungleichheit bereits vor den
                                                                             Hartz-Reformen (Dustmann et al. 2009)
                                                                           • Beitrag der Hartz Reformen zu zunehmender/
                                                                             hoher Niedriglohnbeschäftigung
                                                                           • Akzeptanz geringerer Löhne (Jaenichen und
                                                                             Rothe 2014)
                                                                         • Geringe Beschäftigungsstabilität der aus der
                                                                           Grundsicherung aufgenommenen
                                                                           Beschäftigungsverhältnisse (Bruckmeier und
                                                                           Hohmeyer 2018)
                                                                             • Hoher Anteil an Beschäftigungsverhältnissen mit
                                                                               kurzer Dauer
                                                                             • Hohe Bedeutung der Leiharbeit
Beschäftigte im Hauptbeschäftigungsverhältnis.
Quelle: Grabka und Goebler (2020), S. 20, Sozio-oekonomisches Panel.
                                                            Mindestlohn, Bürgergeld und Co.: Modernisierung des Sozialstaats oder Ausweitung der Umverteilung? // Seite 5
REFORMDISKUSSIONEN

• Niedriglohnbeschäftigung/Working Poor
  –   Ausweitung niedrig entlohnter Beschäftigung
  –   „Aufstocker“: Erwerbstätige in der Grundsicherung
  –   Mindestlohn
  –   Unterstützung von Erwerbstätigen mit Transferleistungen (Grundsicherung, Wohngeld,
      Kinderzuschlag): Arbeitsanreize
• Beschäftigungsstabilität
  – Nachhaltige Integrationen
• Langzeitarbeitslosigkeit
  – Zugang in Beschäftigung
  – Betreuung
• Höhe des Existenzminimums
    – Berechnungsmodell

                                   Mindestlohn, Bürgergeld und Co.: Modernisierung des Sozialstaats oder Ausweitung der Umverteilung? // Seite 6
BÜRGERGELD-REFORM
AUSGEWÄHLTE INHALTE

• Bezugsvoraussetzungen und Leistungshöhe
  – Regelsatz
  – Zweijährige Karenzzeit bei Eintritt in den Leistungsbezug mit großzügigerer
     Vermögensprüfung und Übernahme der Kosten der Unterkunft
• Arbeitsmarktintegration und Arbeitsförderung
  – Abschaffung des Vermittlungsvorrangs
• Beratungsprozess
  – Einführung eines Kooperationsplans
  – Vertrauenszeit in den ersten 6 Monaten

                                    Mindestlohn, Bürgergeld und Co.: Modernisierung des Sozialstaats oder Ausweitung der Umverteilung? // Seite 8
ANPASSUNG DER FORTSCHREIBUNG DES REGELBEDARFS

• Regelsätze: Pauschalierte Beträge, die pro Haushaltsmitglied für die
  Lebenshaltungskosten gewährt werden
• Berechnet anhand der fünf Jahre erhobenen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
  (EVS)
• Zwischen den Erhebungsjahren Fortschreibung anhand eines Mischindexes aus der Preis-
  und Lohnentwicklung
  – 70 Prozent Preisentwicklung bestimmter Güter, 30 Prozent Nettolohnentwicklung
  – Basisfortschreibung (bisher): Veränderung in dem Zwölfmonatszeitraum, der mit dem 1. Juli
      des Vorvorjahres beginnt und mit dem 30. Juni des Vorjahres endet, gegenüber dem
      davorliegenden Zwölfmonatszeitraum ergibt.
  –   Ergänzende Fortschreibung (neu): Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter
      und Dienstleistungen im zweiten Quartal des Vorjahres gegenüber dem zweiten Quartal des
      Vorvorjahres.

                                   Mindestlohn, Bürgergeld und Co.: Modernisierung des Sozialstaats oder Ausweitung der Umverteilung? // Seite 9
ERHÖHUNG DER REGELSÄTZE

                                             2022                       2023                   Anstieg
Regelbedarf Alleinstehende                449 Euro
Basisfortschreibung (Mischindex                                          469                     +20 €
07/2021-06/2022 ggü. Vorjahr:                                                                   (4,4%)
4,54%)
Regelbedarfsrelevanter Preisindex                                        502                    +53 €
Q2/2022 ggü. Q2/2021 (6,9%)                                                                    (11,8%)

                                    Mindestlohn, Bürgergeld und Co.: Modernisierung des Sozialstaats oder Ausweitung der Umverteilung? // Seite 10
ABSICHERUNG VON GRUNDSICHERUNGSBEZIEHENDEN

Güterausstattung in ALG-2-Haushalten im Vergleich zur Gesamtbevölkerung

Quelle: Beste und Trappmann (2021), Panel Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung (PASS).

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BEWERTUNG DER PREISANPASSUNG

• Absicherung des Existenzminimums macht Berücksichtigung aktuellerer Daten zur
  Ermittlung von Preissteigerungen nötig
• Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014: „Der Gesetzgeber hat
  daher Vorkehrungen zu treffen, auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen,
  wie zum Beispiel Preissteigerungen oder Erhöhungen von Verbrauchsteuern, zeitnah zu
  reagieren, um zu jeder Zeit die Erfüllung des aktuellen Bedarfs sicherzustellen,
  insbesondere wenn er wie in § 20 Abs. 2 SGB II einen Festbetrag vorsieht.“
• Keine Änderung des Berechnungsverfahrens (Statistikmodell)

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REGELSATZ UND ARBEITSANGEBOT

• Allgemeiner Mindestlohn: Soll einem alleinstehenden Vollzeitbeschäftigten ein auf die Situation der
  Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugeschnittenes pauschaliertes Existenzminimum sichern
  (Tarifautonomiestärkungsgesetz)
• Geringverdienende mit hohen Bedarfen (Kinder, Wohnkosten) werden durch einkommensgeprüfte
  Leistungen unterstützt: Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag
• Hinzuverdienstmöglichkeiten innerhalb des Bezugs dieser Leistungen stellt Erwerbstätige immer besser
  als Nicht-Erwerbstätige mit gleichen Voraussetzungen
• Ausnahme: Leistungen werden nicht in Anspruch genommen
• Arbeitsangebotswirkungen von Änderungen im Steuer- und Transfersystem können in Simulationsstudien
  untersucht werden
• Ergebnisse des IAB-Mikrosimulationsmodells
   – Regelsatzerhöhung reduziert für sich genommen das Arbeitsangebot im Niedrigeinkommensbereich
   – Aufgrund der Rahmenbedingungen der Regelsatzerhöhung ist kein negativer Effekt der Anhebung 2023 zu
      erwarten: Preissteigerungen, Mindestlohnerhöhung Ende 2022, zu erwartende Lohnsteigerungen 2023 und
      Maßnahmen des dritten Entlastungspakets, insbes. Wohngeldreform und Erhöhung des Kinderzuschlags

                                         Mindestlohn, Bürgergeld und Co.: Modernisierung des Sozialstaats oder Ausweitung der Umverteilung? // Seite 13
KARENZZEIT FÜR VERMÖGEN UND WOHNKOSTEN

• Vermögensprüfung (bisher):
  – Grundfreibetrag: 150 Euro je Lebensjahr (mind. 3.100 Euro, max. 10.500 Euro, 3.100 Euro für
      minderjährige Kinder)
  –   Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen: 750 Euro je Lebensjahr (mind. ca. 10 Tsd. Euro, max.
      ca. 50 Tsd. Euro).
• Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen
  anerkannt, soweit diese angemessen sind (Miethöhe, Heizkosten, Wohnungsgröße)
• Einführung einer Karenzzeit:
  – In den ersten beiden Jahren des Leistungsbezug keine Vermögensprüfung, wenn das Vermögen
    nicht erheblich ist. Erheblich: 60 Tsd. Euro für die erste Person, 30 Tsd. für jedes weitere
    Familienmitglied.
  – Leistungen für Unterkunft werden in voller Höhe anerkannt.
• Knüpft an während der Corona-Krise getroffene Regelung an:
  – „Die Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie haben gezeigt, dass schnelle Hilfen und ein
      einfacher Zugang zu Sozialleistungen das Vertrauen in den Sozialstaat stärken.“
      (Regierungsentwurf).

                                       Mindestlohn, Bürgergeld und Co.: Modernisierung des Sozialstaats oder Ausweitung der Umverteilung? // Seite 14
KARENZZEIT
Zugänge von Selbständigen in der Grundsicherung
(Veränderung zum Vorjahresmonat)                                                               • Solo-Selbständige: Umfang und
              40                                                                                 Struktur 2018 (Bonin et al. 2020)
   Tausende

              30                                                                                 • 2,23 Millionen Solo-Selbstständige
              20
                                                                                                 • Teilzeitquote: 33 Prozent
                                                                                                 • Median monatliches
              10                                                                                   Nettoeinkommen: 1.177 Euro
               0                                                                                 • Anteil am monatlichen
                                                                                                   Haushaltsnettoeinkommen: ca. 35
              -10
                                                                                                   Prozent
              -20

              -30
                                       Zugänge
Quellen: Zugänge: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Nichtarbeitslose Arbeitsuchende im
SGB II in nicht geförderter Erwerbstätigkeit mit kurzer Meldedauer. Bestand: Statistik der
Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte
(Monats- und Jahreszahlen) Nürnberg, verschiedene Ausgaben. Eigene Darstellung.

                                                               Mindestlohn, Bürgergeld und Co.: Modernisierung des Sozialstaats oder Ausweitung der Umverteilung? // Seite 15
KARENZZEIT: AUSWIRKUNGEN AUF INANSPRUCHNAHME

                                                            • 9 Prozent der Neuzugänge in die
                                                              Grundsicherung zwischen 2013 und 2019
                                                              (19-40 Tsd. Personen) gaben an,
                                                              zunächst Vermögen aufgebraucht zu
                                                              haben (Beste et al. 2021)
                                                            • Individuelle Vermögenssituation hängt
                                                              auch stark von der Einkommensposition
                                                              ab (Grabka und Halbmeier 2019)
                                                            • Karenzzeitregelung lässt unter sonst
                                                              gleichen Bedingungen keinen
                                                              nennenswerten Anstieg der
                                                              Inanspruchnahme erwarten

Quelle: Grabka und Halbmeier (2019), S. 741.
                                               Mindestlohn, Bürgergeld und Co.: Modernisierung des Sozialstaats oder Ausweitung der Umverteilung? // Seite 16
KARENZZEIT: MÖGLICHE VERHALTENSWIRKUNGEN

• Mögliche positive Effekte:
  – Konzentration auf Arbeitsmarktintegration
  – Ersparnisbildung
  – Einkommensstabilisierung im Krisenfall
• Negative Anreizwirkungen:
  – Übergang in den Ruhestand: Überbrückung der Zeit bis zum Erreichen der Altersrente
  – Verlängerte Dauer der Arbeitslosigkeit

                                  Mindestlohn, Bürgergeld und Co.: Modernisierung des Sozialstaats oder Ausweitung der Umverteilung? // Seite 17
AUSGEWÄHLTE INHALTE

• Bezugsvoraussetzungen und Leistungshöhe
  – Regelsatz
  – Zweijährige Karenzzeit bei Eintritt in den Leistungsbezug mit großzügigerer
     Vermögensprüfung und Übernahme der Kosten der Unterkunft
• Arbeitsmarktintegration und Arbeitsförderung
  – Abschaffung des Vermittlungsvorrangs
• Beratungsprozess
  – Einführung eines Kooperationsplans
  – Vertrauenszeit in den ersten 6 Monaten

                                    Mindestlohn, Bürgergeld und Co.: Modernisierung des Sozialstaats oder Ausweitung der Umverteilung? // Seite 18
ABSCHAFFUNG DES VERMITTLUNGSVORRANGS

• Leistungsgrundsätze nach §3 SGB II: Bisher Fokus auf schnelle Vermittlung in Arbeit
  – (…) „Vorrangig sollen Maßnahmen eingesetzt werden, die die unmittelbare Aufnahme einer
      Erwerbstätigkeit ermöglichen.“
• Änderung durch Bürgergeld-Gesetz: Stärkung der Qualifizierung neben schneller
  Vermittlung
  – Keine Vorrangigkeit der Unterstützung einer unmittelbaren Arbeitsaufnahme, wenn andere
      Leistungen für eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration (mind. 6 Monate) erforderlich sind.
  –   Erforderlichkeit liegt insbesondere bei Personen ohne Berufsabschluss vor.
• Ziel: Dauerhafte Integration in Arbeit und weitgehende Vermeidung des Leistungsbezugs

                                       Mindestlohn, Bürgergeld und Co.: Modernisierung des Sozialstaats oder Ausweitung der Umverteilung? // Seite 19
GRUNDSICHERUNG UND BESCHÄFTIGUNGSQUALITÄT

Erwerbsfähige Grundsicherungsbeziehende 2020 (in Tsd.)                                                   • Arbeitsaufnahmen in der
                                                                                                           Grundsicherung:
                           75 ; 1,9%                                                                       • Etwa 800 Tsd. bis 1 Mio.
                                                                     Nicht erwerbstätig                      sozialversicherungspflichtige
   60 ; 1,6%           369 ;
                       9,5%                                                                                  Beschäftigungsaufnahmen/Jahr:
                                                                     Vollzeit
             323 ;                                                                                         • 45% Beschäftigungsdauern
EFFEKTE VON WEITERBILDUNG

• Beschäftigungsverhältnisse mit Anforderungsniveau über einer Helfer- und Anlerntätigkeit
  stabiler (Bruckmeier und Hohmeyer 2018).
• Teilnahme an einer geförderten beruflichen Weiterbildung verbessert langfristig die
  Beschäftigungschancen von (ehemaligen) Leistungsbeziehenden und führt zu stabileren
  Erwerbsintegrationen führt (Bernhard 2016).

                                   Mindestlohn, Bürgergeld und Co.: Modernisierung des Sozialstaats oder Ausweitung der Umverteilung? // Seite 21
AUSGEWÄHLTE INHALTE

• Bezugsvoraussetzungen und Leistungshöhe
  – Regelsatz
  – Zweijährige Karenzzeit bei Eintritt in den Leistungsbezug mit großzügigerer
     Vermögensprüfung und Übernahme der Kosten der Unterkunft
• Arbeitsmarktintegration und Arbeitsförderung
  – Abschaffung des Vermittlungsvorrangs
• Beratungsprozess
  – Einführung eines Kooperationsplans
  – Vertrauenszeit in den ersten 6 Monaten

                                    Mindestlohn, Bürgergeld und Co.: Modernisierung des Sozialstaats oder Ausweitung der Umverteilung? // Seite 22
KOOPERATIONSPLAN UND VERTRAUENSZEIT

• Ersatz der Eingliederungsvereinbarung durch einen
  Kooperationsplan
• Die Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag
  zwischen dem Jobcenter und dem
  Leistungsbeziehenden. Sie legt die Leistungen des
  Jobcenters und die zu erbringenden
  Eigenbemühungen des Leistungsbeziehenden zur
  Eingliederung in das Arbeitsleben fest.
• Die Eingliederungsvereinbarung ist sowohl für das
  Jobcenter als auch für die erwerbsfähige
  leistungsberechtigte Person verbindlich. Über die
  Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung von
  Vertragspflichten ist zu belehren                                          Quelle: https://www.jobcenter-
                                                                             hildesheim.de/eingliederungsvereinbarung.html.

  (Rechtsfolgenbelehrung).

                                  Mindestlohn, Bürgergeld und Co.: Modernisierung des Sozialstaats oder Ausweitung der Umverteilung? // Seite 23
KOOPERATIONSPLAN UND VERTRAUENSZEIT

• Unterschiede gegenüber Eingliederungsvereinbarung:
  – Enthält keine Rechtsfolgenbelehrung zur Ankündigung von Leistungsminderungen im Fall
      von Pflichtverletzungen
  –   Kooperationsplan kann nicht einseitig durch einen Verwaltungsakt festgesetzt werden.
      Kommt nach Schlichtungsverfahren keine Einigung zustande, kann das Jobcenter
      Leistungsberechtigte verbindlich zur Mitwirkung verpflichten.
• Keine Leistungsminderungen wegen Pflichtverletzungen in den ersten sechs Monaten
  nach Erstellung des Kooperationsplans (Vertrauenszeit). Ausnahme:
  Leistungsminderungen ab dem zweiten Meldeversäumnis möglich.
• Nach dem Ende der Vertrauenszeit folgt die Kooperationszeit
  – Mitwirkungsaufforderungen ohne Rechtsfolgenbelehrung
  – Wird Mitwirkungsaufforderung nicht nachgekommen soll eine schriftliche Aufforderung mit
      Rechtsfolgenbelehrung ergehen. Ab diesem Zeitpunkt können weitere Pflichtverletzungen
      zu Leistungsminderungen führen.

                                    Mindestlohn, Bürgergeld und Co.: Modernisierung des Sozialstaats oder Ausweitung der Umverteilung? // Seite 24
ERKENNTNISSE ZU EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNGEN

Wirkung auf Beschäftigungschancen                                           Beurteilung durch Integrationsfachkräfte
Anzahl der Tage in Beschäftigung und Leistungsbezug                         (Bernhard et al. 2019; Senghaas und
innerhalb von 2 Jahren nach der Zuweisung                                   Bernhard 2021)
(Interventionsstudie Bernhard et al. 2022)
                                                                              • Transparenz über Rechte und
                                                                                Pflichten
                                                                              • Schaffen Verbindlichkeit
                                                                              • Lang und schwer verständlich
                                                                              • Mitwirkungspflichten und mögliche
                                                                                Leistungsminderungen stehen im
                                                                                Zentrum, negative Auswirkungen
                                                                                auf vertrauensvolle Beratung
                                                                                möglich

                                         Mindestlohn, Bürgergeld und Co.: Modernisierung des Sozialstaats oder Ausweitung der Umverteilung? // Seite 25
ERKENNTNISSE ZU LEISTUNGSMINDERUNGEN

• Zahlreiche Studien untersuchen die Effekte von Leistungsminderungen (vgl. Bauer et al.
  2022 und die dort zitierte Literatur)
  – Leistungsminderung führt zu einer beschleunigten Aufnahme von Beschäftigung
  – Leistungsminderung kann negative Auswirkungen auf die Qualität der aufgenommenen
      Beschäftigung haben
  –   Leistungsminderungen können zu einem Kontaktabbruch/Rückzug vom Arbeitsmarkt führen

                                     Mindestlohn, Bürgergeld und Co.: Modernisierung des Sozialstaats oder Ausweitung der Umverteilung? // Seite 26
ANHEBUNG DES MINDESTLOHNS 2022
ERHÖHUNG DES MINDESTLOHNS AUF 12 EURO

Entwicklung des Mindestlohns                                                            • Mindestlohnanstieg basierend auf dem
                                                                                          Beschluss der Mindestlohnkommission
                                                                                          zum Juli 2022 auf 10,45 Euro
                                                                                        • Abweichend vom bisherigen Verfahren
                                                                                          weitere Erhöhung zum Oktober 2022 auf
                                                                                          12 Euro durch das Mindestlohn-
                                                                                          Erhöhungsgesetz
                                                                                        • Begründung: Angemessenen
                                                                                          Mindestschutz von Arbeitnehmenden zu
                                                                                          sichern und stärkere Berücksichtigung
                                                                                          von Teilhabeaspekten bei der
                                                                                          Mindestlohnhöhe

Quelle: Statistisches Bundesamt, Zum Thema Mindestlohn, Download unter:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Mindestloehne/_inhalt.html
(abgerufen am 2.11.2022), eigene Darstellung
                                                             Mindestlohn, Bürgergeld und Co.: Modernisierung des Sozialstaats oder Ausweitung der Umverteilung? // Seite 28
WIRKUNGEN DES MINDESTLOHNS

• Mindestlohn hat sowohl Stundenlöhne als auch die Bruttomonatslöhne am unteren Rand
  der Lohnverteilung erhöht (Mindestlohnkommission 2020)
• Erwerbseinkommen von Beschäftigten in der Grundsicherung sind mindestlohnbedingt
  deutlich gestiegen und haben die Leistungen reduziert (Bruckmeier und Schwarz 2022)
• Mehrheit der Evaluationsstudien zur Mindestlohneinführung finden geringe negative
  Beschäftigungseffekte zwischen 20 Tausend und 260 Tausend Beschäftigte (Knabe et al.
  2020)
• Risiken der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro
  – Höhere Eingriffsintensität: Erhöhung des Mindestlohns zum Oktober 2022 auf 12 Euro
      betrifft mehr als jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis. Im Jahr 2015 waren nur 11 Prozent
      betroffen (Börschlein et al. 2022).
  –   Einsetzende Rezession

                                     Mindestlohn, Bürgergeld und Co.: Modernisierung des Sozialstaats oder Ausweitung der Umverteilung? // Seite 29
REFORM DER HINZUVERDIENSTMÖGLICHKEITEN IM
TRANSFERBEZUG
REFORM DER HINZUVERDIENSTMÖGLICHKEITEN IM
TRANSFERBEZUG

• „Wir werden eine Reform auf den Weg bringen, die Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld
  II), Wohngeld und gegebenenfalls weitere steuerfinanzierte Sozialleistungen so
  aufeinander abstimmt, beziehungsweise wo möglich zusammenfasst, so dass die
  Transferentzugsraten die günstigsten Wirkungen hinsichtlich Beschäftigungseffekten und
  Arbeitsmarktpartizipation in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung erzielen, die
  Zuverdienstmöglichkeiten verbessert und Grenzbelastungen von 100 und mehr Prozent
  ausgeschlossen werden.“ (Koalitionsvertrag)

                                  Mindestlohn, Bürgergeld und Co.: Modernisierung des Sozialstaats oder Ausweitung der Umverteilung? // Seite 31
GRENZBELASTUNG DES ERWERBSEINKOMMENS

Einkommensverlauf Paar mit zwei Kindern

                             4.000
   Haushaltsnettoeinkommen

                             3.500

                             3.000

                             2.500
                                                                                                                Nettolohn
                             2.000

                             1.500

                             1.000
                                         Grundsicherung      Kinderzuschlag
                              500                           Wohngeld
                                0                 Kindergeld
                                     0      500   1.000   1.500   2.000    2.500     3.000 3.500            4.000      4.500     5.000      5.500      6.000
                                                                                    Bruttolohn
Anmerkungen: Rechtsstand 2019 (inkl. Reform des Kinderzuschlags zum 1.1.2020). Paarhaushalt mit einem Kind unter 6 Jahren und einem zwischen 7 und 11 Jahren.
Arbeitslosengeld II inklusive Kosten der Unterkunft in Höhe von ca. 650 Euro.
Quelle: IAB-MSM.
                                                                    Mindestlohn, Bürgergeld und Co.: Modernisierung des Sozialstaats oder Ausweitung der Umverteilung? // Seite 32
REFORMDISKUSSION

• Kritik an hoher Grenzbelastung im Transfersystem besteht seit Jahren. Regelungen
  setzten monetäre Anreize für eine Erwerbstätigkeit im Bereich geringfügiger Beschäftigung
  – Jahresgutachten 2019/2020 des Sachverständigenrats zur Verbesserung von
     Aufstiegschancen im Niedriglohnbereich: „Einige Stellschrauben dafür bietet das Steuer-
     Transfer-System, das bislang durch seine Ausgestaltung eine Reihe von Fehlanreizen setzt,
     welche die individuellen Anstrengungen zur Einkommenserzielung beeinträchtigen. So
     könnte etwa eine Neustrukturierung der Transferentzugsraten Arbeitsanreize wecken und
     Erwerbspotenziale heben.“

                                   Mindestlohn, Bürgergeld und Co.: Modernisierung des Sozialstaats oder Ausweitung der Umverteilung? // Seite 33
REFORM DER HINZUVERDIENSTREGELN IM BÜRGERGELD

Einkommensverlauf Grundsicherung und Bürgergeld
                            4.000

                            3.500
  Nettohaushaltseinkommen

                            3.000

                            2.500

                            2.000

                            1.500

                            1.000

                             500

                               0

                                                                                    Bruttolohn (Euro/Monat)
                                    Grundsicherung (Single)   Bürgergeld (Single)           Grundsicherung (Paar, 2 Kinder)               Bürgergeld (Paar, 2 Kinder)

Quelle: IAB-MSM.

                                                                       Mindestlohn, Bürgergeld und Co.: Modernisierung des Sozialstaats oder Ausweitung der Umverteilung? // Seite 34
FAZIT
ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT

• Viele der geplanten Änderungen und Vorhaben greifen empirische Befunde und Evaluationsergebnisse
  auf
• Antworten auf aktuelle und erwartete Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt?
   – Altersbedingter Rückgang der Erwerbsbevölkerung, fortschreitende Digitalisierung
• Weiterbildung hat zentralen Stellenwert im Hinblick auf Fachkräftemangel und sich verändernde
  Berufsstrukturen
• Aktivierung und Beschäftigungssicherung als weitere Strategie, dem Fachkräftemangel zu begegnen
   – Bürgergeld bleibt wie Grundsicherung subsidiäres System, das im Haushaltskontext und nicht als
        Individualleistung gewährt wird und die Integration in den Arbeitsmarkt zum Ziel hat. Es basiert weiterhin auf
        den Arbeitsmarktorientierung, Mitwirkungspflichten und Sanktionsmöglichkeiten. Bürgergeld wird materiell
        nicht großzügiger ausfallen.
   –    „Bedingungsärmere“ Mindestsicherung gibt eine Rahmen, die Beschäftigungsqualität zu erhöhen. Umgekehrt
        besteht das Risiko, dass sich die Arbeitslosigkeitsdauer erhöht.
• Höherer Mindestlohn und veränderte Hinzuverdienstmöglichkeiten zielen auf den Abbau von
  Ungleichheiten, stellen aber auf eine vorsorgende Absicherung ab

                                             Mindestlohn, Bürgergeld und Co.: Modernisierung des Sozialstaats oder Ausweitung der Umverteilung? // Seite 36
KONTAKT

Kerstin.Bruckmeier@iab.de
LITERATUR (1)

•   Bauer, Frank, Sarah Bernhard, Stefan Bernhard, Jonas Beste, Kerstin Bruckmeier, Martin Dietz, Jan Gellermann, Katrin Hohmeyer, Zein Kasrin, Veronika
    Knize, Thomas Kruppe, Julia Lang, Torsten Lietzmann, Andreas Mense, Christopher Osiander, Philipp Ramos Lobato, Maximilian Schiele, Monika Senghaas,
    Ulrich Thomsen, Mark Trappmann, Stefan Tübbicke, Jürgen Wiemers, Markus Wolf, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2022): Bürgergeld-Gesetz.
    Stellungnahme des IAB zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Bürgergeldes. (IAB-Stellungnahme 07/2022), Nürnberg, 41
    S. DOI:10.48720/IAB.SN.2207
•   Bernhard, Sarah, Gesine Stephan, Arne Uhlendorff & Gerard van den Berg (2022): Verträge zwischen Arbeitslosen und ihrem Jobcenter: Die Wirkung von
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