Minijobs in der Corona-Pandemie - GIB NRW

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Minijobs in der Corona-Pandemie - GIB NRW
G.I.B. Kurzbericht 4/2021
                     Statistik zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt

                     Die Situation der geringfügig Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen

                     Minijobs in der Corona-Pandemie
                     Arthur Wawrzonkowski, Lisa Rüge

                              Das Wichtigste vorab
Kurzbericht 4/2021

                        Während der Corona-Pandemie verzeichnete die Anzahl
                                                                                        Minijobs bieten die Möglichkeit, ohne
                        geringfügig Beschäftigter in Nordrhein-Westfalen einen
                                                                                        größere Abzüge in der Sozialversicherung
                        deutlichen Rückgang von rund 7 Prozent, während die
                        Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nahezu      zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Von
                        stagnierte.                                                     dieser Möglichkeit profitieren beispielsweise
                                                                                        junge Menschen während des Studiums,
                        Bei dem Großteil der geringfügig Beschäftigten handelt          Familienangehörige, die etwas zum Haus-
                        es sich um ausschließlich geringfügig Beschäftigte. Mit
                                                                                        haltseinkommen beisteuern möchten, bis
                        38 Prozent macht die geringfügige Beschäftigung im
                                                                                        hin zu Menschen im Erwerbsleben oder
                        Nebenjob den kleineren Anteil aus, der Anteil ist hier in
                        den vergan­genen Jahren aber stetig gewachsen.                  Rentenalter, die sich zu ihrem Gehalt oder
                                                                                        ihren Bezügen etwas dazuverdienen möch-
                        Unter allen geringfügig Beschäftigten sind Frauen, Personen     ten. Während der Corona-Pandemie und
                        ohne beruflichen Ausbildungsabschluss sowie unter 25- und       den daraus resultierenden Folgen für die
                        über 65-Jährige deutlich häufiger anzutreffen als bei sozial-
                                                                                        Wirtschaft verzeichnete insbesondere die
                        versicherungspflichtig Beschäftigten. Knapp 13 Prozent der
                                                                                        geringfügige Beschäftigung einen Rückgang
                        geringfügig Beschäftigten befinden sich im Rentenalter und
                        verdienen sich nebenbei etwas dazu. Unter den ausschließ-       der Zahl der Beschäftigten. Im vorliegenden
                        lich geringfügig Beschäftigten ist dies sogar für rund          Bericht wird die geringfügige Beschäftigung
                        20 Prozent der Fall.                                            zunächst im Zeitverlauf der letzten Jahre
                                                                                        betrachtet. Im Anschluss wird auf wesent-
                        Die Gruppen der Frauen, Jüngeren, Personen mit deutscher
                                                                                        liche Unterschiede und Entwicklungen in
                        Staatsangehörigkeit sowie ohne beruflichen Ausbildungsab-
                                                                                        relevanten Gruppen im Laufe der Pandemie
                        schluss und in Berufen auf Fachkraftniveau sind besonders
                        von den Folgen der Pandemie betroffen, da in diesen             eingegangen. Auch unterschiedliche Ent-
                        Gruppen die Rückgänge der Zahl der geringfügig                  wicklungen in den verschiedenen Berufen
                        Beschäftigten am stärksten ausfielen.                           der geringfügig- und sozialversicherungs-
                                                                                        pflichtig Beschäftigten werden verglichen.
                        Mehr als 40 Prozent der geringfügigen Beschäftigungsver-
                        hältnisse bestehen für eine Dauer von weniger als sechs
                        Monaten.

                        Über 50 Prozent der geringfügig Beschäftigten sind in
                        Ver­kehr- und Logistikberufen, Reinigungsberufen, Verkaufs-
                        berufen, Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen und
                        Berufen der Unternehmensführung und -organisation vorzu-
                        finden. Den stärksten Rückgang im Jahr 2020 verzeichneten
                        sowohl bei den geringfügig als auch bei den sozialversiche-
                        rungspflichtig Beschäftigten die Tourismus-, Hotel- und
                        Gaststättenberufe.
Kurzbericht 4/2021

Einleitung                                                      mals Beschäftigte müssen anschließend ohne
Die Corona-Pandemie hat negative Auswirkungen                   entsprechendes Gehalt oder Ersatzleistungen
auf den Arbeitsmarkt und betrifft diverse Grup-                 auskommen (vgl. Hammerschmid/Schmieder/
pen unterschiedlich stark. Die Arbeitslosigkeit                 Wrohlich 2020). Aus diesen Gründen mehren sich
stieg im Verlauf der Pandemie an. Die Zahl der                  die Pressestimmen zu einer Reform der Minijobs
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten redu-                (vgl. Ernst 2021). Diese Sachverhalte zeigen die
zierte sich in manchen Branchen – z. B. in der                  besonders prekäre Situation von geringfügig Be-
Arbeitnehmerüberlassung und im Gastgewerbe –                    schäftigten, die im vorliegenden Bericht genauer
überdurchschnittlich stark, während sich die Zahl               für Nordrhein-Westfalen untersucht werden.
der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in
Nordrhein-Westfalen insgesamt gegenüber 2019                    Nach einer Definition der im Bericht behandelten
nicht veränderte und der Aufwärtstrend der ver-                 Beschäftigungsformen und methodischen Hin-
gangenen Jahre durch die Corona-Pandemie ge-                    weisen wird die Entwicklung der geringfügigen
bremst wurde (vgl. Wawrzonkowski/Rüge 2021).                    Beschäftigung im Zeitverlauf seit 2013 betrachtet.
Deutlich stärker als die sozialversicherungspflich-             Anschließend wird geringfügige Beschäftigung
tige Beschäftigung trifft die Corona-Pandemie                   differenziert nach Strukturmerkmalen unter-
die Minijobs. Eine Untersuchung des Deutschen                   sucht. Neben aktuellen Unterschieden zwischen
Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigt für              verschiedenen Gruppen geht es dabei auch um
Deutschland insgesamt einen Einbruch bei der                    die Entwicklung während der Corona-Pandemie.
geringfügigen Beschäftigung1 von etwa 850.000                   Es folgt eine Analyse der Dauer geringfügiger
Stellen. Demnach gab es im Juni 2020 rd. 12 %                   Beschäftigungsverhältnisse und der Berufe, in
weniger geringfügig Beschäftigte in Deutschland                 denen Minijobs besonders oft vertreten sind. Der
als noch im Vorjahr. Zum einen ist das auf die                  Kurzbericht schließt mit einem Fazit.
betroffenen Branchen, wie z. B. das Gastgewerbe
zurückzuführen, die einen verhältnismäßig hohen                 Was ist ein Minijob?
Anteil an geringfügig Beschäftigten aufweisen                   Eine geringfügig (entlohnte) Beschäftigung liegt
(vgl. Grabka/Braband/Göbler 2020). Zum ande-                    vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 450 €2
ren fehlt bei der geringfügigen Beschäftigung das               nicht überschreitet (vgl. § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV).
Instrument der Kurzarbeit, welches ein massen-                  Die Tätigkeit kann im gewerblichen oder priva-
weises Ausscheiden in die Arbeitslosigkeit bei                  ten Bereich ausgeübt werden, wo gesonderte
den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten                  Regelungen, insbesondere für Arbeitgebende
größtenteils verhindert hat (vgl. Herzog-Stein et               gelten3. Außerdem wird zu der geringfügigen
al. 2021). Außerdem gibt es bei der geringfügi-                 Beschäftigung auch die kurzfristige Beschäfti-
gen Beschäftigung häufig nur befristete oder gar                gung gezählt, die auf eine bestimmte Zeitgrenze
keine Arbeitsverträge, wodurch die Entlassung                   von drei Monaten oder insgesamt 70 Arbeits-
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begünstigt                 tagen im Kalenderjahr begrenzt ist4. Die Höhe
wird (vgl. Grabka/Braband/Göbler 2020). Zu-                     des Verdienstes spielt hierbei keine Rolle. Mini-
dem zahlen geringfügig Beschäftigte nicht in die                jobs sind seit 2013 versicherungspflichtig in der
Arbeitslosenversicherung ein, weswegen diese                    gesetzlichen Rentenversicherung, es besteht
im Falle einer Arbeitslosigkeit nicht greift. Ehe-              allerdings die Möglichkeit sich hiervon befreien

1
 In der amtlichen Statistik werden Minijobs als geringfügige Beschäftigung bezeichnet. Die Abgrenzung zu anderen Beschäfti-
gungsformen wird im nächsten Abschnitt thematisiert. 2 Ab 01.01.2013 gelten die 450 € als sogenannte Geringfügigkeitsgrenze.
Davor lag die Grenze bei 400 €. 3 Weitere Informationen können der Seite der Minijob-Zentrale entnommen werden (https://
www.minijob-zentrale.de). 4 Aufgrund der Corona-Pandemie gelten 2021 andere Zeitgrenzen: Vom 1. März 2021 bis 31. Oktober
2021 gelten die Zeitgrenzen von vier Monaten oder 102 Arbeitstagen (vgl. Minijob-Zentrale).

2
G.I.B. Kurzbericht 4/2021 – Statistik zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt
                                                                                      Minijobs in der Corona-Pandemie
                                                    Die Situation der geringfügig Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen

zu lassen. Geringfügig Beschäftigte haben nach         Methodische Hinweise
dem Entgeltfortzahlungsgesetz einen Anspruch
auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und auf       • Im vorliegenden Bericht wurden Daten der
Feiertagsvergütung. Gleichzeitig regelt das Bun-         Bundesagentur für Arbeit (BA) ausgewertet.
desurlaubsgesetz einen Urlaubsanspruch auch            • Betrachtet wurden stets die Dezemberwerte
für geringfügig Beschäftigte. Einen Anspruch auf         (Stichtag: 31.12.)
Kurzarbeitergeld gibt es allerdings nicht, genauso     • Ausgewertet wurden die Daten der BA zu
gibt es keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da         geringfügig entlohnt Beschäftigten (GeB),
geringfügig Beschäftigte hierfür keine Beiträge          ausschließlich geringfügig entlohnt Be-
zahlen. Für Minijobber gilt der flächendeckende          schäftigten (aGeB) und geringfügig entlohnt
Mindestlohn von aktuell 9,60 € brutto pro Stunde,        Beschäftigten im Nebenjob (iNGeB). Auf-
Arbeitgebende müssen bei einem gewerblichen              grund der besseren Lesbarkeit wurde auf
Minijob auch weitere Abgaben tragen, beispiels-          den Zusatz „entlohnt“ größtenteils im Text
weise die Pauschalbeiträge zur Krankenversiche-          verzichtet.
rung.                                                  • Kurzfristig Beschäftigte werden im vorlie-
                                                         genden Bericht nicht ausgewertet.
Die geringfügige Beschäftigung kann entweder           • Um die Dauer von geringfügig entlohnten
als Nebenjob neben einer sozialversicherungs-            Beschäftigungsverhältnissen messen zu
pflichtigen Beschäftigung ausgeübt werden                können, werden beendete geringfügig ent-
(iNGeB) oder die Person ist ausschließlich gering-       lohnte Beschäftigungsverhältnisse betrach-
fügig beschäftigt (aGeB).                                tet (abgeschlossene Dauer). Die Dauer um-
                                                         fasst den Zeitraum von der Anmeldung bis
In Abgrenzung zu Minijobs stehen die Midijobs.           zur Abmeldung des Beschäftigungsverhält-
Diese bezeichnen Beschäftigungsverhältnisse mit          nisses. Nicht beendete, weiterhin andauern-
einem Arbeitsentgelt von 450,01 € bis 1.300 €. In        de Beschäftigungsverhältnisse werden hier
diesem Übergangsbereich müssen Beschäftigte              nicht berücksichtigt. Tendenziell fällt der
reduzierte Sozialversicherungsbeiträge zahlen.           Median der abgeschlossenen Dauer deut-
Weiter abzugrenzen sind schließlich die sozial-          lich kürzer aus als der Median der Dauer
versicherungspflichtig Beschäftigten, die reguläre       im Bestand. Dies ist bei der Interpretation
Beiträge bis zu einer Höchstgrenze, der Beitrags-        zu beachten. Zudem muss darauf hinge-
bemessungsgrenze, zahlen.                                wiesen werden, dass Mehrfacherfassungen
                                                         von beendeten Beschäftigungsverhältnissen
                                                         möglich sind.

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Kurzbericht 4/2021

Entwicklung im Zeitverlauf                                     Während der Corona-Pandemie im Jahr 2020
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäf-             lassen sich für beide Gruppen Rückgänge beob-
tigten stieg in Nordrhein-Westfalen von 2013 bis               achten, bei den ausschließlich geringfügig Be-
2019 jährlich um durchschnittlich +2 % an. Wäh-                schäftigten fällt der Rückgang mit -9,0 % jedoch
rend der Corona-Pandemie konnte dieser Anstieg                 deutlich stärker aus. Bei den im Nebenjob gering-
nicht fortgesetzt werden, die Zahl der sozialver-              fügig Beschäftigten betrug er hingegen -3,2 %. Im
sicherungspflichtig Beschäftigten stagnierte von               Dezember 2020 betrug der Anteil der ausschließ-
Dezember 2019 zu Dezember 2020. Im Vergleich                   lich geringfügig Beschäftigten an allen gering-
dazu zeigt sich bei der geringfügigen Beschäfti-               fügig Beschäftigten 62,0 % und der Anteil der im
gung sowohl in den Jahren vor der Corona-Pan-                  Nebenjob geringfügig Beschäftigten 38,0 %.
demie als auch im Jahr 2020 ein anderes Bild: In
dem Zeitraum von 2013 bis 2019 verzeichnete sie                Auffällig ist bei der Entwicklung der ausschließlich
sowohl leichte Rückgänge als auch geringfügige                 geringfügigen Beschäftigung der vergleichsweise
Anstiege und veränderte sich damit im Niveau                   hohe Rückgang im Jahr 2015 von -3,2 %. Zeitlich
nur geringfügig. Während der Corona-Pandemie                   geht dies mit der Einführung des gesetzlichen
ist ein deutlicher Rückgang der Zahl der gering-               Mindestlohns im Januar 2015 einher. Laut Unter-
fügig Beschäftigten von -6,9 % zu beobachten (s.               suchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Abbildung 1). Zuletzt gab es rd. 1.65 Mio. gering-             Berufsforschung wurden zu diesem Zeitpunkt
fügig Beschäftigte und rd. 7.08 Mio. sozialversiche-           durch die Einführung des Mindestlohns vermehrt
rungspflichtig Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen.            geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in sozial-
Somit ist rund jedes fünfte Beschäftigungsverhält-             versicherungspflichtige Beschäftigung umgewan-
nis eine geringfügige Beschäftigung5.                          delt (vgl. Vom Berge et al. 2018).

Interessant ist darüber hinaus die Entwicklung                 Insgesamt wurden die Anstiege der letzten
der unterschiedlichen Formen der geringfügigen                 Jahre während der Corona-Pandemie bei den
Beschäftigung. Während die Zahl der ausschließ-                sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und
lich geringfügigen Beschäftigung von 2013 bis                  bei den im Nebenjob geringfügig Beschäftigten
2019 nur Rückgänge zwischen jährlich -3,2 %                    unterbrochen bzw. ausgebremst. Während die
und -1,3 % aufweist, können bei den im Neben-                  sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eine
job geringfügig Beschäftigten in diesem Zeitraum               Stagnation aufweist, geht die im Nebenjob ge-
stets deutliche Anstiege zwischen +2,5 % und                   ringfügige Beschäftigung deutlich zurück. Einen
+4,4 % verzeichnet werden. Folglich stieg der                  deutlich stärkeren Rückgang weist im Jahr 2020
Anteil der im Nebenjob geringfügig Beschäftigten               die ausschließlich geringfügige Beschäftigung auf,
an allen geringfügig Beschäftigten von 29,1 % im               die jedoch bereits in den Vorjahren von Rück-
Dezember 2013 auf 36,5 % im Dezember 2019.                     gängen geprägt war. Auch im Jahr 2020 handelt
Diese Entwicklung kann bereits seit einigen Jahren             es sich bei dem Großteil der geringfügig Beschäf-
festgestellt werden und wird überwiegend darauf                tigten um ausschließlich geringfügig Beschäftigte
zurückgeführt, dass sozialversicherungspflichtig               (62,0 %). Den vergleichsweise kleineren Anteil
Beschäftigte mit einem Minijob durchschnittlich                macht geringfügige Beschäftigung im Neben-
weniger in ihrer Haupttätigkeit verdienen und                  job aus (38,0 %), welche in den letzten Jahren
sich durch eine geringfügige Beschäftigung etwas               jedoch an Bedeutung gewonnen hat.
dazuverdienen müssen (vgl. BA 2018)6.

5
 Anteil GeB an SvB und GeB. 6 Neben finanziellen Engpässen werden aber auch deswegen mehrere Jobs ausgeübt, weil hier-
durch ein zusätzliches attraktives Einkommen erzielt werden kann, welches überwiegend von Steuern und Abgaben befreit ist
(vgl. Stalinski 2020).

4
G.I.B. Kurzbericht 4/2021 – Statistik zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt
                                                                                                                     Minijobs in der Corona-Pandemie
                                                                                   Die Situation der geringfügig Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen

Abbildung 1: Entwicklung der geringfügig und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im
Zeitverlauf von 2013 bis 2020 (jeweils Dezember), Veränderung gegenüber dem Vorjahres-
monat kursiv (in %)

                                                                                                                  6.969.074            7.078.192            7.082.335
                                                                                             6.819.700
                                                   6.524.411            6.660.263                                             +1,6 %               +0,1 %
                              6.368.904                                                                  +2,2 %
         6.272.617                                                                  +2,4 %
                                                               +2,1 %
                     +1,5 %               +2,4 %

         1.797.356            1.793.828            1.768.684            1.773.072            1.779.554            1.780.273            1.775.685            1.653.511
                     +0,2 %               -1,4 %               +0,2 %               +0,4 %               +0,0 %               -0,3 %               -6,9 %
         1.273.974            1.257.495            1.216.795            1.200.428            1.181.521            1.155.817            1.126.762
                                                                                                                                                            1.025.499
                    +1,3 %                -3,2 %               -1,3 %               -1,6 %               -2,2 %               -2,5 %               -9,0 %
          523.382             536.333              551.889              572.644              598.033              624.456              648.923              628.012
                                          +2,9 %             +3,8 %               +4,4 %                 +4,4 %             +3,9 %                 -3,2 %
                     +2,5 %

           2013                 2014                 2015                 2016                 2017                 2018                 2019                 2020

                                                        GeB                aGeB                iNGeB                 SvB*

*
 Die Daten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten werden zur Verbesserung der Lesbarkeit mithilfe einer anderer Skalie-
rung in der Abbildung dargestellt. Der Abstand zwischen SvB und GeB wirkt dadurch optisch kleiner, was bei der Interpretation
der Abbildung zu berücksichtigen ist.

GeB = geringfügig Beschäftigte, aGeB = ausschließlich geringfügig Beschäftigte, iNGeB = im Nebenjob geringfügig Beschäftigte,
SvB = sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, eigene Darstellung

Strukturmerkmale                                                                         Männeranteil mit 54,4 % überwiegt (s. Tabelle 1).
Ein Minijob wird von manchen Menschen eher                                               Frauen gehen also häufiger einer geringfügigen
ausgeübt als von anderen. Um die Situation bei                                           Beschäftigung nach als Männer. 18,1 % der unter
den geringfügig Beschäftigten besser beurteilen                                          25-Jährigen und 14,4 % der 65 Jahre und älteren
zu können, wird als Vergleichsgruppe die sozial-                                         Personen sind geringfügig beschäftigt, was im
versicherungspflichtige Beschäftigung hinzuge-                                           Vergleich zu der sozialversicherungspflichtigen
zogen. So liegt der Anteil der Frauen unter den                                          Beschäftigung überdurchschnittlich hohe Anteile
geringfügig Beschäftigten mit 58,4 % deutlich                                            sind. 1,5 % der geringfügig Beschäftigten sind
über dem Anteil der Männer, wohingegen bei der                                           unterhalb der Regelaltersgrenze, aber 65 Jahre
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung der                                         und älter. Umgekehrt sind 12,9 %7 aller geringfü-

7
    Werden die ausschließlich geringfügig Beschäftigten betrachtet, so ist rd. jeder Fünfte hier im Rentenalter.

                                                                                                                                                                        5
Kurzbericht 4/2021

gig Beschäftigten oberhalb der Regelaltersgrenze                Die beiden Formen der geringfügig Beschäftig-
(im Rentenalter) und verdienen sich nebenbei                    ten – ausschließlich geringfügig und im Nebenjob
etwas hinzu, was rd. 213.000 geringfügig Be-                    geringfügig Beschäftigte – unterscheiden sich
schäftigte in NRW sind8. Interessanterweise                     teilweise deutlich voneinander. Frauen sind deut-
sind es überwiegend Männer (rd. 54 %), die mit                  lich häufiger als Männer ausschließlich geringfü-
einer geringfügigen Beschäftigung ihre Rente                    gig Beschäftigt (61,5 %). Wenn die geringfügige
aufbessern. Der Anteil der Ausländerinnen und                   Beschäftigung neben einer sozialversicherungs-
Ausländer, die einer geringfügigen Beschäftigung                pflichtigen Beschäftigung ausgeübt wird, sind
nachgehen, ist mit 13,2 % etwas höher als bei                   Frauen weiterhin mit 53,3 % überrepräsentiert,
der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung                die Unterschiede zwischen den Geschlechtern
(12,4 %).                                                       aber nicht mehr so groß. Der Anteil der jüngeren
                                                                Personen, die ausschließlich einer geringfügigen
Über ein Fünftel (22,3 %) der geringfügig Be-                   Beschäftigung nachgehen, fällt höher aus als
schäftigten weisen keinen beruflichen Ausbil-                   bei den Personen, die im Nebenjob einer gering-
dungsabschluss auf. Bei etwa genauso vielen ist                 fügigen Beschäftigung nachgehen (21,3 % ggü.
der Ausbildungsabschluss unbekannt. 7,8 % wei-                  13,0 %). Dasselbe gilt auch für ältere Beschäf-
sen hingegen einen akademischen Abschluss auf.                  tigte über 65 Jahren. Hier ist der Unterschied
Im Vergleich dazu fällt die berufliche Bildung bei              zwischen beiden Gruppen noch größer (22,5 %
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten tenden-              ggü. 1,1 %). Somit ist rund jeder fünfte (20,3 %)
ziell höher aus. Es ist unklar, ob der vorhandene               ausschließlich geringfügig Beschäftigte über der
Berufsabschluss bei geringfügig Beschäftigten für               Regelaltersgrenze. Einige Rentnerinnen und Rent-
die Ausübung der Tätigkeit stets erforderlich ist.              ner nutzen vermutlich die zusätzlich verfügbare
Das Anforderungsniveau der ausgeübten Tätig-                    Zeit im Rentenalter, um die eigenen Einkünfte im
keit spiegelt besser die erforderliche Ausbildung               Alter zu verbessern (rd. 208.000 aGeB in Nord-
wider. Rd. 45 % der Minijobs sind ungelernte Tä-                rhein-Westfalen). Der größte Anteil der Personen
tigkeiten auf Helferniveau (während 22,3 % der                  (68,5 %), die eine geringfügige Beschäftigung
GeB keinen beruflichen Ausbildungsabschluss ha-                 im Nebenjob ausüben, sind im mittleren Alter
ben), weitere 42 % der Tätigkeiten werden von                   zwischen 25 und 55. Bei der Herkunft scheint es
ausgebildeten Fachkräften ausgeübt. Komplexere                  keine großen Unterschiede zwischen der Gruppe
Tätigkeiten auf Spezialisten- und Expertenniveau                der ausschließlich geringfügig Beschäftigten und
(8,7 %) sind unter geringfügig Beschäftigten                    denen im Nebenjob zu geben.
deutlich seltener. Gegenüberstellen lässt sich
die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.                Beim beruflichen Ausbildungsabschluss hingegen
Hier gehen etwa 16 % einer Helfertätigkeit, etwa                weisen die ausschließlich geringfügig Beschäftig-
58 % einer Tätigkeit auf Fachkraftniveau und rd.                ten tendenziell einen deutlich geringeren Berufs-
jeder Vierte einer Tätigkeit auf Spezialisten- oder             abschluss auf. Das ist wenig verwunderlich, da
Expertenniveau nach. Die Differenz zwischen                     die geringfügig Beschäftigten im Nebenjob auch
dem Berufsabschluss und den hohen Anteilen an                   stets immer einer sozialversicherungspflichtigen
ungelernten Helfertätigkeiten bei geringfügig Be-               Beschäftigung nachgehen und hier eher eine
schäftigten deutet darauf hin, dass nicht immer                 Qualifikation für die sozialversicherungspflichtige
der mitgebrachte Abschluss für die Tätigkeit                    Beschäftigung mitbringen, da die Tätigkeiten
relevant ist.                                                   meist ein höheres Anforderungsniveau aufwei-

8
 Der Antel der Personen über der Regelaltersgrenze unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten liegt mit 0,9 % rund
12 Prozentpunkte darunter. Werden die rd. 213.000 GeB in Relation zur Bevölkerung (65 Jahre und älter) gesetzt, so üben etwa
5 – 6 % dieser Bevölkerung einen Minijob aus.

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G.I.B. Kurzbericht 4/2021 – Statistik zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt
                                                                                                  Minijobs in der Corona-Pandemie
                                                                Die Situation der geringfügig Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen

sen. Das Anforderungsniveau der ausgeübten                           SvB), wohingegen Personen mit einer akademi-
Tätigkeit unterscheidet sich zwischen den beiden                     schen Ausbildung etwas seltener dazu neigen.
Formen der geringfügigen Beschäftigung nicht                         Häufig sind es aber die Personen mit mindes-
sehr voneinander.                                                    tens einem anerkannten Berufsabschluss (rd.
                                                                     62 % der iNGeB), die einer solchen Tätigkeit
Ein Vergleich zwischen der geringfügigen Be-                         nachgehen. Im Vergleich mit den sozialversiche-
schäftigung im Nebenjob und der sozialversiche-                      rungspflichtig Beschäftigten zeigt sich erneut die
rungspflichtigen Beschäftigung könnte weitere                        Umkehrung des Geschlechterverhältnisses: Es
Unterschiede zwischen beiden Gruppen verdeut-                        sind überwiegend Frauen, die einem weiteren
lichen. Personen ohne eine berufliche Ausbil-                        Nebenjob auf geringfügiger Basis neben der
dung neigen häufiger dazu, einen Nebenjob auf                        üblichen sozialversicherungspflichtigen Beschäf-
geringfügiger Basis auszuüben (Vergleich zu                          tigung nachgehen.

Tabelle 1: Strukturmerkmale der geringfügig Beschäftigten und sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen, in % an insgesamt (Dezember 2020)

                                                  sozialver-
                                                                                         ausschließlich        im Nebenjob
                                                 sicherungs-           geringfügig
                                                                                          geringfügig           geringfügig
 Strukturmerkmale                                  pflichtig           Beschäftigte
                                                                                          Beschäftigte         Beschäftigte
                                                 Beschäftigte             (GeB)
                                                                                            (aGeB)               (iNGeB)
                                                    (SvB)
 Insgesamt                                            100,0                100,0               100,0                100,0
 Männer                                                54,4                 41,6                 38,5                46,7
 Frauen                                                45,6                 58,4                 61,5                53,3
 unter 25 Jahre                                        10,5                 18,1                 21,3                13,0
 25 bis unter 55 Jahre                                  67,3                48,7                 36,5                68,5
 55 bis unter 65 Jahre                                 20,9                 18,8                 19,7                17,4
 65 Jahre und älter                                      1,3                14,4                 22,5                  1,1
    darunter bis zur Regelaltersgrenze                   0,4                 1,5                  2,2                  0,3
 Deutsche                                               87,5                86,5                 86,0                87,3
 Ausländer/-innen                                      12,4                 13,2                 13,5                12,7
 ohne beruflichen Ausbildungsabschluss                 15,2                 22,3                 24,1                19,2
 mit anerkanntem Berufsabschluss                       58,1                 47,6                 38,9                61,9
 mit akademischem Abschluss                            16,4                   7,8                 6,0                10,7
 Ausbildung unbekannt                                  10,3                 22,4                 31,0                  8,3
 Anforderungsniveau Helfer                             16,1                 45,1                 44,8                45,4
 Anforderungsniveau Fachkraft                           57,9                42,0                 41,9                42,0
 Anforderungsniveau Spezialist                         12,3                  4,8                  4,0                  6,1
 Anforderungsniveau Experte                            13,0                  3,9                  4,4                  3,0
 Anforderungsniveau unbekannt                            0,6                 4,3                  4,8                  3,4
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, eigene Darstellung

                                                                                                                                7
Kurzbericht 4/2021

Entwicklung während der Corona-Pandemie                              Relation zur sozialversicherungspflichtigen Be-
Wie hat sich die geringfügige Beschäftigung im                       schäftigung aus? Abbildung 2 beschreibt die
Vergleich zur Situation vor der Pandemie ent-                        Entwicklung der Zahl (in %) von Dezember 2019
wickelt? Welche Gruppen sind hier besonders                          bis Dezember 2020. Insgesamt ging die Zahl
betroffen und wie sehen die Entwicklungen in                         der geringfügig Beschäftigten um 6,9 % zurück.

Abbildung 2: Veränderung der Zahl (in %) der geringfügig und sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten nach ausgewählten Strukturmerkmalen (Dezember 2020 ggü. Dezember 2019)

                                                     Insgesamt          -6,9
                                                                                        0,1

                                                        Männer           -5,5
                                                                                -0,3
                                                         Frauen         -7,8
                                                                                        0,5

                                                 unter 25 Jahre      -10,3
                                                                                -0,6
                                          25 bis unter 55 Jahre         -7,5
                                                                                -1,1
                                          55 bis unter 65 Jahre              -4,2
                                                                                          4,0
                                             65 Jahre und älter               -3,6
                                                                                              5,4
                             darunter bis zur Regelaltersgrenze                          2,6
                                                                                                    18,4

                                                      Deutsche          -7,1
                                                                                -0,4
                                              Ausländer/-innen           -5,6
                                                                                          3,6

                         ohne beruflichen Ausbildungsabschluss          -7,1
                                                                                        0,6
                              mit anerkanntem Berufsabschluss                -4,9
                                                                                 -0,3
                                  mit akademischem Abschluss                            0,7
                                                                                           3,8

                                                            Helfer       -5,9
                                                                                        0,1
                                                      Fachkraft        -8,7
                                                                                -0,4
                                                      Spezialist             -4,4
                                                                                        0,6
                                                        Experte               -3,0
                                                                                         1,6

                         geringfügig Beschäftigte (GeB)       sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB)

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, eigene Darstellung

8
G.I.B. Kurzbericht 4/2021 – Statistik zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt
                                                                                                  Minijobs in der Corona-Pandemie
                                                                Die Situation der geringfügig Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen

Wird weiter nach Art der Beschäftigung differen-                   nen und Ausländern und Beschäftigten auf Spezia-
ziert, so verbucht die ausschließlich geringfügige                 listen- und Expertenniveau. Eine andere Tendenz
Beschäftigung mit einem Rückgang von 9,0 %                         hingegen zeigt sich bei Frauen und Personen ohne
einen deutlich höheren Rückgang als die gering-                    beruflichen Ausbildungsabschluss. Hier stieg die
fügige Beschäftigung im Nebenjob mit 3,2 %                         Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten
(vgl. Abbildung 1). Besonders stark war der                        Frauen9 und sozialversicherungspflichtig Beschäf-
Rückgang bei der geringfügigen Beschäftigung                       tigten ohne beruflichen Ausbildungsabschluss,
insgesamt bei den Frauen (-7,8 %), bei jüngeren                    während diese Gruppen bei der geringfügigen Be-
Menschen unter 25 Jahren (-10,3 %), bei Deut-                      schäftigung hohe Rückgänge verbuchten.
schen (-7,1 %), Personen ohne beruflichen Aus-
bildungsabschluss (-7,1 %) und bei geringfügig                     Dauer der geringfügigen Beschäftigung
Beschäftigten mit Tätigkeiten auf Fachkraft- und                   Im Jahr 2020 betrug die Dauer eines beendeten
Helferniveau (-8,7 % bzw. -5,9 %). Auffallend                      geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses im
hingegen ist der leichte Anstieg an geringfügig                    Mittel 244 Tage bzw. acht Monate (Mediandauer).
Beschäftigten mit einem akademischen Abschluss                     Im Vergleich zum Vorjahr stieg die mittlere Dauer
(+0,7 %) und bei Personen, die älter als 65 Jahre                  um 32 Tage an. Da die Dauer der geringfügigen
und gleichzeitig unter der Regelaltersgrenze                       Beschäftigungsverhältnisse sehr stark variieren
(+2,6 %) sind. Bei beiden Gruppen kann eben-                       kann, sollte neben der Mediandauer auch die
falls bei den sozialversicherungspflichtig Beschäf-                Verteilung nach unterschiedlicher Dauer betrach-
tigten ein teilweise kräftiger Anstieg beobachtet                  tet werden. Im Jahr 2020 bestanden rund 42 %
werden. Vermutlich liegt dies bei der letzteren                    der (beendeten) geringfügigen Beschäftigungs-
Gruppe u. a. an der Anhebung der Regelalters-                      verhältnisse kürzer als sechs Monate. Die Mehr-
grenze und am demografischen Wandel.                               heit (rd. 58 %) der (beendeten) geringfügigen
                                                                   Beschäftigungsverhältnisse bestand bis zu einem
Ein Vergleich zur sozialversicherungspflichtigen                   Jahr. 2,5 % der im Jahr 2020 beendeten gering-
Beschäftigung zeigt, dass insgesamt die Zahl der                   fügigen Beschäftigungsverhältnisse bestand hin-
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um                      gegen zehn Jahre oder länger. Der große Anteil
0,1 % sich kaum verändert hat, während die                         der kürzeren Dauer lässt darauf schließen, dass
geringfügige Beschäftigung mit einem Rückgang                      die geringfügige Beschäftigung von einem hohen
von 6,9 % besonders von der Corona-Pandemie                        Maß an Flexibilität und Fluktuation geprägt ist.
betroffen ist. Insgesamt können Parallelen zwi-
schen geringfügiger und sozialversicherungspflich-                 Geringfügig beschäftigte Männer, junge Menschen
tiger Beschäftigung beobachtet werden. Bei der                     (unter 25 Jahren), Ausländerinnen und Ausländer,
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung stieg                 Personen ohne Berufsabschluss und Personen
die Zahl der Beschäftigten bei einigen Gruppen an,                 mit Expertenniveau weisen eher eine kürzere
während dieselben Gruppen bei der geringfügi-                      Mediandauer auf. Deutlich länger waren dagegen
gen Beschäftigung zwar einen Rückgang der Zahl                     die Dauer der beendeten geringfügigen Beschäf-
verbuchten, allerdings fiel dieser eher unterdurch-                tigungsverhältnisse im Jahr 2020 bei Personen ab
schnittlich stark während der Corona-Pandemie                      65 Jahren. So waren hier rund 11 % dieser Alters-
aus. Diese Parallelen zeigen sich vor allem bei den                gruppe bereits mindestens 10 Jahre und länger in
älteren Beschäftigten ab 55 Jahren, Ausländerin-                   ihrer geringfügigen Beschäftigung tätig.

9
  Eine weitere Differenzierung nach Arbeitszeit zeigt, dass insbesondere die Zahl der Teilzeitbeschäftigten angestiegen ist. Da
Frauen häufiger in Teilzeit tätig sind, ist der Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei den Frauen auf den An-
stieg der Teilzeitbeschäftigten zurückzuführen.

                                                                                                                                 9
Kurzbericht 4/2021

Berufe mit Minijobs                                                  Verkaufsberufe (23,8 %), Berufe zur Führung von
Ausschließlich geringfügige Beschäftigung ist                        Fahrzeug- und Transportgeräten (20,1 %) sowie
besonders stark bei Reinigungsberufen vertreten.                     Gebäude- und versorgungstechnische Berufe
Hier ist fast jede zweite Person ausschließlich ge-                  (19,8 %) (vgl. Abbildung 3).
ringfügig beschäftigt (47,0 %). Hohe Anteile von
ausschließlich geringfügig Beschäftigten an allen                    Darüber hinaus kann betrachtet werden, welche
Beschäftigten verzeichnen darüber hinaus Touris-                     Berufe unter den geringfügig Beschäftigten am
mus-, Hotel- und Gaststättenberufe (35,5 %),                         stärksten vertreten sind. Eine Unterscheidung

Abbildung 3: Veränderung der Zahl (in %) der geringfügig und sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten nach ausgewählten Berufshauptgruppen* (Dezember 2020 ggü. Dezember
2019)

                              Lehrende und ausbildende Berufe                                              1,9        18,1
                                                                                           -5,5
                 Erziehungs, soz., hauswirt. Berufe, Theologie                                                  5,4   8,5
                                                                                                          0,1
                   Nichtmed. Gesundheit, Körperpfl., Medizint.                                            0,0         10,0
                                                                                          -7,3
                               Medizinische Gesundheitsberufe                                               2,9       5,6
                                                                                             -2,6
                  Berufe Unternehmensführung, -organisation                                        -0,3               11,0
                                                                                                 -2,1
                     Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe                     -13,7                               35,5
                                                                     -31,9
                                                Verkaufsberufe                                 -1,0                   23,8
                                                                                           -5,6
                                              Reinigungsberufe                                 -0,2                   47,0
                                                                                            -3,8
                   Schutz-, Sicherheits-, Überwachungsberufe                                              0,5         16,9
                                                                                   -11,6
                    Führer von Fahrzeug- u. Transportgeräten                                   -0,6                   20,1
                                                                                            -3,6
                         Verkehr, Logistik (außer Fahrzeugführ.)                                          0,9         15,9
                                                                                             -3,4
                   Gebäude- u. versorgungstechnische Berufe                                               1,1         19,8
                                                                                                  -0,6
                     Lebensmittelherstellung u. -verarbeitung                              -4,9                       16,4
                                                                               -17,8
                         Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufe                                 -1,9                    3,4
                                                                                             -3,4
                                     Gartenbauberufe, Floristik                                            1,9        18,1
                                                                                                          0,8

                            Veränderung der Zahl zum VJ (SvB)         Veränderung der Zahl zum VJ (GeB)

*
  Dargestellt sind die 15 Berufshauptgruppen mit den größten Anteilen an allen geringfügig Beschäftigten. Werte mit Rahmen
rechts geben hingegen den Anteil der aGeB an allen Beschäftigten an.

SvB = sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, GeB = geringfügig Beschäftigte

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, eigene Darstellung

10
G.I.B. Kurzbericht 4/2021 – Statistik zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt
                                                                                        Minijobs in der Corona-Pandemie
                                                      Die Situation der geringfügig Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen

nach Art der geringfügigen Beschäftigung zeigt          pflichtig Beschäftigten im Jahr 2020 geringfügig
hierbei keine großen Unterschiede: Fünf Berufs-         angestiegen ist (+0,5 %), die Zahl der gering-
hauptgruppen vereinen die höchsten Anteile der          fügig Beschäftigten jedoch deutlich zurückging
geringfügigen Beschäftigung sowohl bei den aus-         (-11,6 %, s. Abbildung 3).
schließlich als auch bei den im Nebenjob gering-
fügig Beschäftigten: Verkehr und Logistik (außer        Fazit
Fahrzeugführung), Reinigungsberufe, Verkaufs-           Minijobs sind von den Folgen der Corona-Pandemie
berufe, Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe        in Nordrhein-Westfalen deutlich stärker betroffen
und Berufe der Unternehmensführung und -orga-           als die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
nisation machen über 50 % der Beschäftigten aus.        Die geringfügige Beschäftigung verzeichnete von
Verkaufsberufe werden hierbei häufiger von Men-         Dezember 2019 bis Dezember 2020 einen deut-
schen ausgeübt, die ausschließlich geringfügig be-      lichen Rückgang, während die Zahl der sozialver-
schäftigt sind, während Reinigungsberufe häufiger       sicherungspflichtig Beschäftigten nahezu stagnierte.
im Nebenjob ausgeübt werden. Dies könnte mit            Bei dem Großteil der geringfügig Beschäftigten
den Arbeitszeiten der Berufe zusammenhängen,            handelt es sich um ausschließlich geringfügig Be-
die nicht mit der Haupttätigkeit kollidieren dürfen.    schäftigte. Mit 38,0 % macht die geringfügige Be-
                                                        schäftigung im Nebenjob den kleineren Anteil aus,
Ein Blick auf die Berufsgruppen und Untergruppen        sie hat in den letzten Jahren jedoch zunehmend an
zeigt genauer, um welche Berufe es hier geht:           Bedeutung gewonnen. Der Durchschnittsverdienst
Berufe im Bereich Büro und Sekretariat, in der          dieser Gruppe fällt deutlich geringer aus. Unter
Gastronomie, Lagerwirtschaft, Post, Zustellung          anderem aus diesem Grund üben viele Menschen
und im Güterumschlag vereinen besonders viele           noch einen Nebenjob auf geringfügiger Basis aus.
geringfügig Beschäftigte.
                                                        Im Vergleich zur sozialversicherungspflichtigen
Wie bereits beschrieben, stagnierte die Zahl der        Beschäftigung sind die Anteile der unter 25-Jäh-
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von          rigen und der Personen ab einem Alter von
Dezember 2019 bis Dezember 2020, während die            65 Jahren überdurchschnittlich hoch. Knapp 13 %
Zahl der geringfügig Beschäftigten deutlich zu-         aller geringfügig Beschäftigten sind im Renten-
rückging (vgl. Abbildung 1). Welche Entwicklung         alter und verdienen sich nebenbei etwas hinzu.
in dieser Zeit in Bezug auf einzelne Berufshaupt-       Dabei handelt es sich überwiegend um Männer.
gruppen zu beobachten ist, wird nachfolgend             Der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer, die
betrachtet. Während die Zahl der sozialversiche-        einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, ist
rungspflichtig Beschäftigten in einigen Berufs-         geringfügig höher als bei der sozialversicherungs-
hauptgruppen im Vergleich zum Vorjahr ansteigt,         pflichtigen Beschäftigung.
ist bei der geringfügigen Beschäftigung bei allen
Gruppen bis auf Gartenbauberufe und Floristik           Unter den ausschließlich geringfügig Beschäftigten
ein Rückgang zu beobachten. Dieser Rück-                ist sogar jede fünfte Person oberhalb der Regel-
gang fällt jedoch unterschiedlich stark aus. Den        altersgrenze. Bei dieser Beschäftigungsform sind
stärksten Rückgang an geringfügig und sozial-           Frauen darüber hinaus deutlich häufiger vertreten
versicherungspflichtig Beschäftigten verzeichnen        als Männer (61,5 %). Beim beruflichen Ausbil-
die Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe            dungsabschluss weisen die ausschließlich gering-
(-31,9 % bzw. -13,7 %) sowie Berufe im Bereich          fügig Beschäftigten tendenziell einen deutlich ge-
der Lebensmittelherstellung und -verarbeitung           ringeren Berufsabschluss auf als die im Nebenjob
(-17,8 % bzw. -4,9 %). Auffällig sind zudem die         geringfügig Beschäftigten. Dies ist vermutlich mit
Schutz-, Sicherheits- und Überwachungsberufe,           der Qualifikation zu erklären, welche die Personen
bei welchen die Zahl der sozialversicherungs-           für die Ausübung ihres Hauptjobs benötigen.

                                                                                                                    11
Kurzbericht 4/2021

Die negative Entwicklung während der Corona-         (z. B. Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld). Insge-
Pandemie bei den geringfügig Beschäftigten be-       samt zeigte sich aber auch, dass die Gruppe der
traf nahezu jede untersuchte Gruppe. Am stärks-      geringfügig Beschäftigten nicht homogen ist.
ten betroffen sind mit überdurchschnittlichen
Rückgängen bei der Beschäftigung besonders           Literatur
Frauen, jüngere Beschäftigte unter 25 Jahren,        • Bundesagentur für Arbeit (BA) (2018): Sozial-
Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit,             versicherungspflichtig Beschäftigte mit gering-
Personen ohne beruflichen Ausbildungsabschluss          fügig entlohntem Nebenjob. Berichte: Arbeits-
und Beschäftigte auf Fachkraftniveau.                   markt kompakt. Nürnberg.
                                                     • Ernst, S. (2021): Minijobs in der Corona-Krise.
Im Vergleich zum Vorjahr ist die mittlere Dauer         Forderungen nach Reform. Artikel im Deutsch-
eines beendeten geringfügigen Beschäftigungsver-        landfunk. https://www.deutschlandfunk.de/
hältnisses im Jahr 2020 um 32 Tage angestiegen.         forderungen-nach-reform-minijobs-in-der-coro-
Bei dem Großteil der im Jahr 2020 (beendeten)           na-krise.724.de.html?dram:article_id=492024.
geringfügig Beschäftigungsverhältnissen sind bis     • Grabka, M., Braband, C., Göbler, K. (2020):
zur Abmeldung maximal 12 Monate vergangen,              Beschäftigte in Minijobs sind VerliererInnen der
bei 42 % weniger als sechs Monate. Beschäfti-           coronabedingten Rezession. In: DIW Wochen-
gungsverhältnisse bei geringfügig Beschäftigten         bericht 45/2020. Berlin.
über 65 Jahre dauern verhältnismäßig lange, wäh-     • Hammerschmid, A., Schmieder, J., Wrohlich,
renddessen insbesondere junge Menschen unter            K. (2020): Frauen in Corona-Krise stärker am
25 Jahren, Männer, Ausländerinnen und Ausländer,        Arbeitsmarkt betroffen als Männer, DIW aktuell
Personen ohne Berufsabschluss und Personen auf          No. 42. Hrsg. vom Deutschen Institut für Wirt-
Expertenniveau eher kürzer in einem geringfügi-         schaftsforschung (DIW). Berlin.
gen Beschäftigungsverhältnis verweilen.              • Herzog-Stein, A., Nüß, P., Peede, L., Stein, U.
                                                        (2021): Germany’s Labour Market in Coronavi-
Die Berufshauptgruppen Verkehr und Logistik,            rus Distress – New Challenges to Safeguarding
Reinigungsberufe, Verkaufsberufe, Tourismus-,           Employment. Hrsg. Institut für Makroökonomie
Hotel- und Gaststättenberufe und Berufe der             und Konjunkturforschung. Working Paper Nr.
Unternehmensführung und -organisation machen            209. Düsseldorf.
über 50 % der geringfügig Beschäftigten aus.         • Stalinski, S. (2020): Warum steigen Mehrfach-
Den stärksten Rückgang im Jahr 2020 verzeich-           beschäftigungen? https://www.tagesschau.
neten sowohl bei den geringfügig als auch bei           de/inland/mindestlohn-minijobs-faq-101.html
den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten die      (Zugegriffen am 27.10.2021).
Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe.            • Vom Berge, P., Kaimer, S., Copestake, S.,
                                                        Eberle, J., Haepp, T. (2018): Arbeitsmarkt-
Die Folgen der Corona-Pandemie zeigen sich in           spiegel. Entwicklungen nach Einführung des
vielen Bereichen des Arbeitsmarkts. Wie gezeigt         Mindeslohns. IAB-Forschungsbericht 10/2018.
werden konnte sind Minijobs vergleichsweise             Nürnberg.
stärker betroffen. Dies hängt zum einen an einem     • Wawrzonkowski, A., Rüge, L. (2021): Zu-
anderen Branchenschwerpunkt im Vergleich zur            gewanderte auf dem Arbeitsmarkt. Die
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.           Arbeitsmarktsituation von Zugewanderten in
Zum anderen gibt es bei geringfügig Beschäftig-         Nordrhein-Westfalen während der Corona-Pan-
ten nicht dieselben Handlungsspielräume wie bei         demie. Hrsg. von der Gesellschaft für innovati-
den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten          ve Beschäftigungsförderung (G.I.B.). Bottrop.

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Impressum
        Herausgeber
        G.I.B.  Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH
        Im Blankenfeld 4  46238 Bottrop  www.gib.nrw.de

        Autor/-in  Arthur Wawrzonkowski, Lisa Rüge

        Redaktion  Josef Muth

        Layout  Andrea Bosch

        Titelfoto  rclassen/www.photocase.com

        Rückfragen an
        Abteilung: Monitoring und Evaluation
        E-Mail: a.wawrzonkowski@gib.nrw.de
        Telefon: 02041 767-245
        Telefax: 02041 767-299

        Rechte  Nachdruck (auch auszugsweise) nur mit Genehmigung der G.I.B.

        © G.I.B. mbH, Dezember 2021
        Der Inhalt unterliegt urheberrechtlichem Schutz.
        Für nicht gewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch
        auszugsweise, mit genauer Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise,
        über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung.
        Alle übrigen Rechte vorbehalten.

        ISSN 2625-9877
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