Kommunales Jobcenter - Servicestelle SGB II

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Kommunales Jobcenter
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Eingliederungsbericht 2020 des Kommunalen Jobcenters Tuttlingen

Die wirtschaftliche Entwicklung verlief für den Landkreis Tuttlingen in der Gesamtschau
des Jahres 2020 geprägt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie zweigeteilt.
Für die Bereiche Maschinenbau und Automobilzulieferbetriebe war ein deutlicher
Einbruch zu verzeichnen. Dies konnte nur mit der Unterstützung des Kurzarbeitergeldes
durch die Agentur für Arbeit abgemildert werden. Dagegen konnte das Handwerk
stabile Auftragseingänge verzeichnen.
Die Arbeitslosenquote im Landkreis Tuttlingen lag beim Kommunalen Jobcenter in den
ersten vier Monaten des Berichtsjahres mit durchschnittlich 923 Arbeitslosen bei 1,1 %
für den Bereich SGB II. Erst ab Mai war der deutliche Anstieg durch die stark
gestiegenen Antragszahlen spürbar. So überschritt die Zahl im September 1.200
Arbeitslose, was einer Quote von 1,5 % entsprach. Bis zum Jahresende steigerte sich
dies auf den Höchststand von 1.247 Personen und einer Quote von weiterhin 1,5 %.

In den nachfolgenden Schaubildern können diese Entwicklungen näher betrachtet
werden.

                                                    Arbeitslose SGB II
 1400

 1200

 1000

  800

  600

  400

  200

    0
        Jan. 20   Feb. 20   Mrz. 20   Apr. 20   Mai. 20   Jun. 20   Jul. 20   Aug. 20   Sep. 20   Okt. 20   Nov. 20   Dez. 20
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                                   Arbeitslosigkeit zum Jahresende im Landesvergleich
                                                                             Kreis       Land

6,0%

       5,2% 5,1%
5,0%
                          4,3%                                                                                                                                      4,2%
                                                      3,9%          3,9%                                                                                     4,0%
4,0%               3,7%                 3,7%                                      3,8%          3,7%
                                                                                                              3,4%
                                                                                                                            3,2%                      3,2%
                                               3,0%          2,9%                                                                         3,0% 3,0%
3,0%                                                                       2,8%          2,7%          2,7%
                                 2,6%                                                                                2,5%          2,4%

2,0%

1,0%

0,0%
         2009        2010          2011          2012          2013          2014           2015          2016         2017          2018        2019          2020

                          Arbeitslosigkeit zum Jahresende im Bundesvergleich
                                                                     Kreis     Bund

9,0%
          7,8%
8,0%
                     7,2%
7,0%                              6,6%          6,7%         6,7%
                                                                        6,4%
                                                                                     6,1%                                                        5,9%
                                                                                                   5,8%
6,0%
       5,2%                                                                                                   5,3%
                                                                                                                            4,9%      4,9%
5,0%
                                                                                                                                             4,0%
4,0%             3,7%
                                         3,0%          2,9%         2,8%                                                           3,0%
3,0%                        2,6%                                               2,7%         2,7%          2,5%       2,4%

2,0%

1,0%

0,0%
        2009       2010          2011      2012         2013         2014         2015          2016       2017        2018         2019       2020
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Arbeitslosenquoten im Vergleich der letzten Jahre bei bestimmten Zielgruppen

                      2020                  2019                 2018
 SGB II               1,5 %                 1,2 %                1,3 %

 SGB II Männer        1,5 %                 1,1 %                1,2 %

 SGB II Frauen        1,5 %                 1,2 %                1,3 %

 SGB II U 25          1,3 %                 0,6 %                0,8 %

 SGB II über 55       0,9 %                 0,9 %                0,7 %
 Jahre

Im Dezember 2020 befanden sich 4.965 Personen im Leistungsbezug SGB II im
Landkreis Tuttlingen. Davon waren 3.159 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb).
Sie teilten sich auf in 1.508 Männer (47,7 %) und 1.651 Frauen (52,3 %). Der Anteil der
Männer nahm somit im Vergleich zum Vorjahr um 0,9 % zu.
Bei der Betrachtung der Arbeitslosigkeit von Männern und Frauen zeigt sich ein höherer
Anteil bei den Männern mit 54,3 %. Auch hier war ein Zuwachs von 1,1 % zu erkennen.

Anteile der Arbeitslosen SGB II nach folgenden Merkmalen:

Geschlecht:         Männer                           54,3 %,
                    Frauen                           45,7 %
Alter:              15 – 25 Jahre                    10,1 %
                    25 – 50 Jahre                    65,8 %
                    50+ Jahre                        24,1 %
Nationalität:       Deutsche                         56,8 %
                    Ausländer                        43,2 %
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Ausländer im Leistungsbezug des SGB II

Im Dezember 2020 waren insgesamt rund 2.400 ausländische Personen im
Leistungsbezug aus 80 verschiedenen Nationalitäten. Die größten Gruppen, sowie die
Flüchtlinge aus den Ländern mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit sind hier dargestellt:

syrisch                 766
afghanisch              245
türkisch                198
italienisch             175
rumänisch               158
irakisch                127
kosovarisch              58
eritreisch               48
serbisch                 41
nigerianisch             40
somalisch                18
ukrainisch               18
libanesisch              14
iranisch                 14

                              NATIONALITÄTEN IM SGB II                              syrisch

                                                                                    afghanisch
                         ukrainisch 1%
                        somalisch 1%     libanesisch 1%                             türkisch
                     nigerianisch 2%
                                             iranisch 1%
                    serbisch 2%                                                     italienisch
         eritreisch 2%
     kosovarisch 3%
                                                                                    rumänisch
   irakisch 7%
                                                                      syrisch 40%   irakisch
rumänisch 8%
                                                                                    kosovarisch

                                                                                    eritreisch

                                                                                    serbisch
italienisch 9%
                                                                                    nigerianisch

                                                                                    somalisch
               türkisch 10%
                                                     afghanisch 13%                 ukrainisch

                                                                                    libanesisch

                                                                                    iranisch
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Vergleich arbeitslose eLb zu arbeitslosen ausländischen eLb

              Januar      Februar    März     April     Mai      Juni     Juli      August     September   Oktober    November   Dezember
 eLb Alo      932         915        911      937       1025     1093     1100      1176       1241        1210       1217       1247
 eLb ausl.    395         392        386      411       454      497      510       554        572         539        524        539
 Alo

43,2 % der Arbeitslosen sind ausländische erwerbsfähige Leistungsberechtigte
(Stand Dezember 2020)

Alleinerziehende

Vergleich: der Anteil der arbeitslosen alleinerziehenden eLb zu arbeitslosen eLb
beträgt im Jahresverlauf zwischen 11,2 % und 13,5 %.
 Alleinerziehende   Januar     Februar      März      April    Mai      Juni     Juli   August     September   Oktober   November   Dezember
 2020
 Alo eLb            932        915          911       937      1025     1093     1100   1176       1241        1210      1217       1247
 Alo AE             126        128          133       132      139      142      140    139        140         144       140        139
 Alo AE, m          8          10           12        11       11       9        5      7          4           7         7          8
 Alo AE, w          118        118          121       121      128      133      135    132        136         137       133        131

                                                  Vergleich: Alo u. Alo ae 2020
                                                   Alo eLb      Alo AE         Alo AE, m       Alo AE, w

 1400

 1200

 1000

  800

  600

  400

  200

     0
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Integrationen in den regionalen Arbeitsmarkt 2020

Die Vermittlungsarbeit wird in zwei verschiedenen Zuständigkeitsbereichen ausgeführt.
Zum einen als originäre Aufgabe der drei Arbeitsvermittler des Arbeitgeberservice, zum
anderen      ist   sie  Bestandteil     des   Integrationsmanagements      der     acht
Integrationsmanager*innen im Sachgebiet Arbeitsmarktintegration (AMI). Daneben
erfolgt ein Teil der Beschäftigungsaufnahmen auch durch die Eigenbemühungen der
Leistungsbeziehenden oder infolge der Teilnahmen an Fördermaßnahmen.

Im Jahr 2020 wurden insgesamt 813 Personen in Arbeit vermittelt. Dabei wurden 500
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (62 %) und 238 geringfügige
Beschäftigungen (29 %) vermittelt. 75 Ausbildungsverhältnisse kamen zustande (9 %).

Bezeichnung                                   männlich    weiblich     Gesamtergebnis
Berufsausbildung                                       50           25             75
Erwerbstätigkeit geringfügig                          120          118            238
Erwerbstätigkeit sozialversicherungspflichtig         320          180            500
Gesamtergebnis                                        490          323            813
(Zahlen: eigene Erhebung Kommunales Jobcenter Tuttlingen)

Förderprojekte und Förderschwerpunkte 2020

295 Personen befanden sich während des Jahres in Fördermaßnahmen, angefangen
von niederschwelligen Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II über Bewerbertrainings
und Kurse zur beruflichen Orientierung bis zur Vorbereitung auf den regionalen
Arbeitsmarkt mit Werkstatt-Training im Metallbereich und in der Medizintechnik. Gut
angenommen wurde auch die Einzelförderung in einer Umschulung oder
abschlussorientierter Weiterbildung. Gezielt wurden Menschen mit Fluchthintergrund,
Alleinerziehende und junge Erwachsene unter 25 Jahren gefördert im
Integrationsmanagement und in speziell für sie entwickelten Maßnahmen.

Die Angebote orientierten sich an den Bedarfen und Lebenswelten der Klientel des
Kommunalen Jobcenters und wiesen in der Ausrichtung der Ziele ein breites Spektrum
auf. So war die berufliche Orientierung Mittelpunkt bei den Kursen für unter 25-jährige
Personen und junge Flüchtlinge. Die Feststellung von Förderbedarfen und Förderung
der    Alltagstugenden      waren    Gegenstand      bei   Arbeitsgelegenheiten      für
Langzeitarbeitslose. Vermittlungsorientiert verliefen die Trainingsmaßnahmen mit
Bewerbertraining und betrieblichen Praktika für arbeitsmarktnahe Kundinnen und
Kunden.
Vereinzelt wurden junge erwachsene Leistungsbezieher mit Ausbildungswunsch über
die Einstiegsqualifizierung EQ oder das BPJ BW (berufspraktisches Jahr für Personen
um die 21 Jahre) gefördert. Dies erfolgte in Kooperation mit den Kammern und den
Unternehmen.

Die Förderung von Frauen erfolgt seit mehreren Jahren über eine 6-monatige
Trainingsmaßnahme für Alleinerziehende, die durch den europäischen Sozialfonds
finanziert wird. Sie wird als Teilzeitprojekt angeboten. Oftmals erwies sich die
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flankierende sozialpädagogische Begleitung als hilfreiches Element für eine
erfolgreiche Maßnahmenteilnahme.

                    MAßNAHMENSCHWERPUNKTE 2020
                  Bewerbertraining                         AGH
                       21%                                 18%

                                                                          Flüchtlingsförderung
                                                                                   20%

 berufl. Orientierung                FbW. Qualifizierung
         U 25                              14%                   Frauenförderung

Maßnahmenverläufe und -erfolge 2020
(Projekte nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III und §§ 81 ff SGB III)

 Bezeichnung         Zielgruppe                    Dauer             Ergebnis
 Berufliches         Erwachsene mit,                5 Kurse à        58 % Vermittlung in
 Trainingscenter     Unterstützungsbedarf im        6 Wochen         Arbeit
                     Bewerbungsverfahren
 Präsenzkraft in der Erwachsene m.                  4 Monate         17 % Vermittlung in
 Pflege              Bereitschaft für Tätigkeit in                   Arbeit
                     Pflegeeinrichtungen
 AidA 19-20          Alleinerziehende und           2 Kurse à        13 % Vermittlung in
                     Wiedereinsteigerinnen mit      6 Monate         Arbeit
                     Erziehungsverantwortung
 Kurs Q U 25         unter 25-jährige               2 Kurse à        16 % Vermittlung in
                     Ausbildungsplatzsuchende       6 Monate         Ausbildung und Arbeit
 BPJ BW              unter 25-jährige                mind. 6         33 % in Ausbildung und
                     Ausbildungsplatzsuchende        Monate          EQJ
 Zukunft             Junge Erwachsene mit           9 Monate         25% Vermittlung in
                     Fluchthintergrund zur                           Ausbildung und Arbeit
                     beruflichen Orientierung
                     und
                     Ausbildungsplatzsuche
 Umschulung,         Erwachsene                       5 – 24         50 % Vermittlung in
 Weiterbildung,      Langzeitleistungsbezieher       Monate          Arbeit
 Qualifizierung
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Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt
Allgemeines:
Betreuungslage im Sachgebiet AMI mit Stand 31.12.2020: aus den Herkunftsländern
mit sicherer Bleibeperspektive in Deutschland (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Somalia
und Syrien) befanden sich insgesamt 330 Personen im Alter von 18 – 49-jährigen
Jahren in der engmaschigen Betreuung im Sachgebiet AMI. Gegenüber dem Vorjahr,
wo zum Jahresende noch ein Stand von 625 Personen festgehalten wurde, sind dies
knapp die Hälfte weniger. Der Grund liegt zum einen an einem leichten Rückgang der
Jobcenterkunden mit Fluchthintergrund, zum anderen aber an der organisatorischen
Änderung, Mütter mit Kindern unter drei Jahren nicht mehr in der Betreuung in Richtung
Arbeitsmarktintegration zu belassen.

Staatsangehörigkeit         nur Arbeitsmarkt- alle SGB II -
                            integration        Bezieher                        Im Vergleich: alle Personen
Afghanistan                                 61                          249    (Männer, Frauen, Kinder)
Eritrea                                     14                           47    aus den 6 Herkunftsländern
Irak                                        31                          116    im Leistungsbezug SGB II
                                                                               und geförderte
Iran                                         3                            9
                                                                               Erwerbsfähige im Bereich
Somalia                                      7                           17
                                                                               Arbeitsmarktintegration.
Syrien                                     214                          768
Gesamt                                     330                         1206

(Tabelle, eigene Erhebung Kommunales Jobcenter Tuttlingen, Stand 31.12.2020)

Die Eingliederungsmittel 2020 für Geflüchtete aus Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran,
Somalia und Syrien im Alter von 19- 49 Jahren, wurden anhand der Ausgaben für
Kinderbetreuung, niederschwellige Qualifizierung und Aktivierung nach § 16 Abs. 1
SGB II i.V.m. § 45 SGB III, Eingliederungszuschüsse und notwendiger Ausgaben aus
dem Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III ermittelt:
Es wurden 484.020 Euro in diesem Bereich ausgegeben. Im Vergleich zum Vorjahr
waren es rd. 48.500 Euro weniger, weil pandemiebedingt weniger Integrationen über
die Bewilligung von Eingliederungszuschüssen stattfanden und auch weniger
Einzelförderungen zustande kamen. Die Investitionen machen einen Anteil an den
gesamten Eingliederungsmitteln, die 2020 verausgabt wurden, von 29% aus.
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                                                          Es zeichnete sich ab, dass zwar ein
               Finanzierung                               großer Teil der erwerbsfähigen
       Flüchtlingsintegration 2020                        Flüchtlinge nach der Teilnahme an
         Einzelförder
                                     § 16e, §
                                                          den      Qualifizierungsmaßnahmen
           ungEingliederungs…
               FbW            AGH 4%       Vermittlung            sozialversicherungspflichtige
                                      16f 1%
              4%                           sbudget 2%
                                              Kinderbetre Beschäftigungen          aufnehmen
   Trainingsce                                            können. Aufgrund der hohen
                                                ung 12%
     nter 7%
                                                          Kinderzahl in den Familien mit
     Produktions
      kr. Metall,                                         Fluchthintergrund ist aber davon
      Fachspr. D                                          auszugehen, dass das Einkommen
          12%                                             nicht     ausreicht,     um       den
                                           Zukunft
        Job Aktiv                            42%          Lebensunterhalt    für die  gesamte
         TUT 7%                                           Familie zu bestreiten. Sie werden
                                                          trotz                             der
                                                                 sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung weiterhin als sogenannte „Aufstocker“ Kunden im Kommunalen
Jobcenter sein.

Vermittlung von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt:
                           2020
 sozialvers.pfl. Tätigkeit 86
 Ausbildung                15
 Studium                   1

 Gesamt                   102

So konnten 86 Personen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt
werden. 16 Personen fanden einen Ausbildungsplatz oder begannen ein Studium.

Sprachförderung – Integrationskurse und Berufssprachkurse

Die Zahl aller Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach
SGB II lag im Dezember 2020 bei 4.965 Personen. Der Anteil der anerkannten
Flüchtlinge aus den Herkunftsländern mit sicherer Bleibeperspektive, Männer, Frauen
und Kinder, lag bei 1.206 Personen. Dies entspricht 24,3 %. Die Syrer bilden mit 766
Personen die größte Gruppe.

Die Gruppe ist heterogen bezüglich Herkunft, soziokultureller Prägung, schulischer oder
beruflicher Bildung, Altersgruppen und familiärem Umfeld. Es gibt kaum Flüchtlinge, die
eine mit der in Deutschland üblichen vergleichbaren Berufsausbildung vorweisen. Das
in Deutschland etablierte duale Ausbildungssystem ist in anderen Ländern kaum bis gar
nicht verbreitet. Über die Arbeit der Universitäten, Fachhochschulen oder Dualen
Hochschulen, über Studiengänge und Studieninhalte an deutschen Hochschulen
herrscht noch weitgehend Unkenntnis.
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Rund die Hälfte der Flüchtlinge hat keine Schulausbildung und verfügt über keine oder
nur geringe deutsche Sprachkenntnisse. Eine wesentliche Grundvoraussetzung für die
gesellschaftliche Integration, wie auch für die Integration in Arbeit, ist jedoch das
Beherrschen der deutschen Sprache. Daher lag ein Schwerpunkt der Qualifizierung der
Flüchtlinge auch 2020 im Spracherwerb. Die Volkshochschule Tuttlingen und Vatter
Bildungszentrum GmbH sind die Bildungsträger, die im Landkreis Tuttlingen den
größten Teil der Integrationskurse, auch die berufsbezogenen Deutschkurse, anbieten.

Integration von Alleinerziehenden

Durchgehend lag der Anteil der Alleinerziehenden an den Bedarfsgemeinschaften in
2020 bei rund 24 %. Arbeitslos gezählte Alleinerziehende bewegten sich monatlich
zwischen 126 und 144 Personen, das sind zwischen 11 und 13 % der Arbeitslosen im
Rechtskreis SGB II.

Als passgenaue Fördermaßnahme für Alleinerziehende wurde das Projekt „AidA“
angeboten. Seit 2014 wird es über den Europäischen Sozialfonds mitfinanziert. Der
Träger unterstützt mit diesem Angebot in Teilzeit die überwiegend weiblichen
Teilnehmenden über einen Zeitraum von 6 Monaten (wiederholte Teilnahme ist
möglich) mit zielgruppenspezifischen Themen. Im Ansatz handelt es sich um ein
stärkenorientiertes, ganzheitliches Coaching mit weiteren Bestandteilen wie
Bewerbertraining, Fachvorträgen und betrieblicher Erprobung.
Bei den Alleinerziehenden im Bezug von Grundsicherungsleistungen im Landkreis
Tuttlingen liegt bei 47 % ein Hauptschulabschluss vor. Ohne Berufsausbildung sind rd.
50 %. Eine berufliche Ausbildung ist nur noch bei 24 % vorhanden. Sie können meist
im erlernten Beruf nicht mehr arbeiten, da sich die Anforderungen seit ihrem
Berufsausstieg stark geändert haben oder die geforderte Flexibilität aufgrund von
fehlender Mobilität oder Kinderbetreuung nicht mehr erbracht werden kann.
Die Arbeitsmarktnähe der Alleinerziehenden im Leistungsbezug verbesserte sich im
Laufe der Kursteilnahme nicht gravierend. Faktoren wie Bildung, Mobilität, Migration
ließen sich innerhalb eines Halbjahres nicht signifikant verändern. Hinzu kamen die
durch die pandemiebedingten Schulschließungen auftretenden Erschwernisse in der
Kinderbetreuung, Homeschooling, fehlende Freizeitangebote in Vereinen und
Kontaktbeschränkungen.

Umsetzung des Projekts Teilhabe am Arbeitsmarkt im Landkreis
Tuttlingen
§ 16i SGB II

Ziel dieses Förderinstrumentes ist es, die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe
von Personen, die bereits lange Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen,
zu fördern. Es wird eine ganzheitliche Perspektive eingenommen, die neben
Qualifikation, Gesundheit, beruflichen Netzwerken auch die Lebenszufriedenheit,
gesellschaftliche Lage und das soziale Kapital der am Projekt Teilnehmenden
fokussiert. Es geht darum, Möglichkeiten für gelingende gesellschaftliche und berufliche
Teilhabe zu schaffen. Hierzu nutzt das über fünf Jahre andauernde Förderinstrument
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neben      einem   hohen     Lohnkostenzuschuss         für   Arbeitgeber,    der    die
Beschäftigungschancen erhöhen soll, ein individuelles Coaching der Teilnehmenden
durch eigenes Personal des Jobcenters. Hilfe zur Selbsthilfe und Wiederentdeckung
von persönlichen Stärken und Fähigkeiten werden mit einer prozessorientierten Form
der Beratung umgesetzt.
Zum Jahresbeginn wurden 35 Personen im Projekt betreut. Die Anzahl der
Projektteilnehmenden stieg auf 41 Personen bis zum 31.12.2020 an. Im Laufe des
Jahres 2020 wurden 24 Personen neu aufgenommen und weitere Coachings beendet.
Es gelangen 6 Eintritte in ein Beschäftigungsverhältnis, sodass zum Jahresende 14
Beschäftigungen in der Privatwirtschaft, öffentlichen Dienst und Drittem Sektor begleitet
werden konnten.

Förderung von Beschäftigungsverhältnissen nach § 16e SGB II

Die Teilnehmer- und Stellenakquise, das Individual-Coaching und die erforderliche
ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung für Langzeitarbeitslose, die die
Fördervoraussetzungen nach § 16e SGB II erfüllen, wird von einem Mitarbeiter des
Kommunalen Jobcenters erbracht. Er ist außerdem in der Förderung nach § 16i SGB II
tätig.
Es bestehen sechs Beschäftigungsverhältnisse. Nach der zweijährigen
Beschäftigungsdauer wurde in 2020 eines in eine unbefristete Beschäftigung beim
gleichen Arbeitgeber übergeleitet. Eines wurde nach Ablauf der Förderung beendet. Die
Prognose für 2021 ergibt, dass zwei Arbeitgeber die Mitarbeitenden, deren
Arbeitsverhältnisse über das Teilhabeprojekt gefördert werden, übernehmen werden.

Förderprojekt für schwer erreichbare junge Erwachsene nach § 16h
SGB II – „coach4U“ bei BFZ Möhringen gGmbH
Allgemein:
Das Projekt partizipiert junge Menschen dabei, über die Erfahrung von Akzeptanz und
Selbstwirksamkeit neue Ressourcen zu erschließen, die sie befähigen, sich selbst als
gemeinschaftsbezogenes         Subjekt  wahrzunehmen        und    ein     Leben      in
Eigenverantwortung zu führen. Darüber hinaus wird die Zielgruppe aktiv auf dem Weg
zur Inanspruchnahme von Sozialleistungen, insbesondere derer nach dem zweiten
Buch Sozialgesetzbuch, unterstützt. Ziel ist eine umfassende Umsetzung von
Problemlösungen bei jungen Menschen, damit dauerhafte, lebenslange
Erwerbslosigkeit ausgeschlossen werden kann. Zwar stellen sich die
Unterstützungsleistungen als sehr niederschwellig und zusätzlich dar, sie zeichnen sich
aber durch einen hohen gesellschaftlichen Wert aus.

Teilnehmerakquise:
Die für das Projekt geplanten 15 Teilnehmenden wurden zu einem Großteil durch freien
Zugang aus den Kontakten des Trägers im Netzwerk der sozialen Institutionen im
Landkreis gewonnen. Die Teilnahme erfolgt auf Freiwilligkeitsbasis. Betreut werden
Personen zwischen 18 Jahren und 25 Jahren, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im
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Landkreis Tuttlingen haben. Freiwerdende Teilnehmerplätze konnten nachbesetzt
werden.

Die Dauer der Teilnahme ist individuell und ohne zeitliche Befristung, sie orientiert sich
am Unterstützungsbedarf des Einzelnen, endet aber mit Übernahme in den
Leistungsbezug nach SGB II oder in ein anderes Unterstützungssystem
beziehungsweise nach Integration in den Arbeitsmarkt.

Netzwerkpartner:
Ohne die zahlreichen regionalen Akteure im sozialen Netzwerk ist die Projektarbeit von
„coach4U“ undenkbar. Das sind Jugendsozialarbeiter, Jugendreferenten,
Jugendberufshilfe, Schulen, Bildungsträger, Betriebe und Bewährungshilfe, Polizei und
Jugendamt.
Im gesellschaftlichen Miteinander gelingt es, mit unterschiedlichsten Ansätzen und
Wegen Erfolge zu erzielen. So kommen Schulabschlüsse zustande,
Bildungsabschlüsse gelingen, soziale Integration und Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben können stattfinden.

Das zweite Projektjahr:
Aufgrund der Lockdown-Situation und der teilweise extrem schwierigen Lage mancher
Klienten war der Beratungsbedarf sehr hoch. Auch über soziale Netzwerke wurde
mehrfach um Hilfe gebeten. Behörden, Schulen oder Bildungsträger waren für die
Teilnehmenden nicht zu erreichen. Es stellte sich in dieser Zeit heraus, wie bedeutend
das Netzwerk ist, über welches „coach4U“ mittlerweile verfügt.
17 Personen wurden im Jahresverlauf betreut.

Kommunale Leistungen nach § 16a SGB II

Im Lichte der erfolgreichen Arbeit haben sich die Herausforderungen zur Bekämpfung
von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug kaum verändert und bleiben
hoch. Die heterogenen Bedarfslagen der Menschen im SGB II sind durchweg komplex.
Gleichzeitig sind die Anforderungen der Arbeitgeber in breiter Front an die
Arbeitsplatzbewerber*innen gestiegen. Das gilt gleicher Maßen für alle Altersgruppen
der langzeitarbeitslosen Menschen, insbesondere aber die jüngeren unter ihnen. Unter
Einsatz von bedeutenden Eigenmitteln sieht der Landkreis Tuttlingen weiterhin die
flankierende Unterstützung des Kommunalen Jobcenters durch kommunale Leistungen
als unabdingbare Kernaufgabe.
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       Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Damit der Erst- oder Wiedereinstieg in Beruf, Beschäftigung oder Ausbildung gelingt,
wird dieser zielgerichtet unterstützt. Dazu wird mit den Trägern und Einrichtungen, die
Betreuungsmöglichkeiten für Kinder anbieten, eng zusammengearbeitet, um das
bedarfsgerechte Angebot so umfänglich wie möglich zu gewährleisten. Hier zeigt sich
die    Stärke    kommunaler      Netzwerke,      die   in       der    Vermittlung    von
Tagesbetreuungsangeboten natürlich sehr hilfreich sind.

       Psychosoziale Betreuung

Die Notwendigkeit eines breit gefächerten Angebots an psychosozialer Betreuung, der
betroffenen Menschen mit den unterschiedlichsten persönlichen oder familiären
Problemlagen einen niederschwelligen Zugang zu unterstützenden Beratungsstellen
eröffnet, ist im Landkreis unbestritten. Dies wird mit einem beachtlichen finanziellen
Einsatz kommunaler Mittel durch den Landkreis untermauert, weil dieser wichtige
Baustein   innerhalb   der   kommunalen       Leistungen    aufgrund    der   komplexen
psychosozialen Problemlagen der Menschen im SGB II unverzichtbar ist.

       Suchtberatung

Zu diesen Eckpfeilern kommunaler Leistungen zählt wie in den Vorjahren die Fachstelle
Sucht, als fachlich kompetenter Kooperationspartner bei Problemlagen im Kontext
suchtbedingter Vermittlungshemmnisse.

Das Thema Sucht ist in der Arbeit des Kommunalen Jobcenter in den
unterschiedlichsten Formen und Ausprägungen immanent. Durch die hohe Fluktuation
bei den Mitarbeitern*innen ist das Erkennen und das Arbeiten mit suchtgefährdeten
oder gar abhängigen Menschen sehr schwierig und erfordert entsprechende
Seminarangebote und Fortbildungen. Ohne das Angebot der Suchtberatung verlieren
sonst langzeitarbeitslose Menschen, die zur Aufarbeitung ihres Suchtproblems bereit
sind, fast jede Chance der Arbeitsmarktintegration. Das finanzielle Engagement des
Landkreises ist seit Jahren auf hohem Niveau im Sinne der erwachsenen wie auch
jugendlichen    Leistungsempfänger     ungebrochen,        um   über    die   qualifizierte
Seite 15

Suchtberatung eine adäquate Unterstützungsmöglichkeit anbieten zu können. Hier
steht die Förderung zur Arbeitsmarktbefähigung absolut im Vordergrund.

         Schuldnerberatung

Die Zusammenarbeit mit der Schuldnerberatung ist ein unverzichtbares Instrument,
um den Menschen in Überschuldungssituationen wieder Perspektiven eröffnen zu
können. Auf Schulden als nicht zu unterschätzendes Vermittlungshemmnis muss in
der Arbeit mit langzeitarbeitslosen Menschen ein besonderes Augenmerk gelegt
werden. Leider war durch Personalwechsel und Ausfällen das sonst vorgehaltene
Beratungsangebot über einen längeren Zeitraum doch erheblich eingeschränkt, was
sich natürlich in den geringeren Kundenkontakten niederschlug.

Statistik Schuldnerberatung für 2020 (Corona-Jahr)

   o Gesamtkontakte

Telefonische und persönliche Kontakte von außen:

in 2017: 2193 Gesamtkontakte: 641 persönlich/ 1552 telefonisch
in 2018: 1641 Gesamtkontakte: 486 persönlich/ 1155 telefonisch
in 2019: 1554 Gesamtkontakte: 397 persönlich/ 1157 telefonisch
in 2020: 1542 Gesamtkontakte: 105 persönlich/ 1437 telefonisch

   o Beratungsfälle

In 2020: 416 Beratungsfälle                 (in 2019: 472/ in 2018: 464/ 2017: 560/ in 2016: 626)

Die Beratungsfälle teilen sich wie folgt in Kurz- und Langzeitberatungen auf:

  700
  600    55             67    67
                 57
  500                                76
                                             55    59
  400                                                      43     Langzeitberatungen
  300    584           560    559                                 Kurz/Mehrfachberatungen
                543                  484
  200                                       409    414    373
  100
    0
         2013   2014   2015   2016   2017   2018   2019   2020
Seite 16

                                    Familien
                                                                                                      Deutsche
                                                                                                      Staatsangehörigkeit
       193          184                                                   135
                                    Alleinerziehende
                                                                                       281            andere Staatsangehörigkeit
                                    Alleinstehende
               39

                                                                                                                            bis 24 Jahre
                                       AlgII/Sozialhilfebezug                                         36 42
                      103                                                                                                   25 - 44 Jahre
                                       Sozialleistungsbezug offen                             122
             286             23
                                                                                                                            45-64 Jahre
                                                                                                                216
                                       ohne Sozialleistungen                                                                65 Jahre und älter

Neuzugänge

       400

       300                                  57
                     71
                                                        64
                               46                                   58
       200                                                                                          48                                 Sofortberatung
                                                                                      45
                    242                     261                                                                   21                   Warteliste
       100                    211                       224        193
                                                                                  151               163
                                                                                                                 125
         0
                    2013     2014           2015        2016       2017           2018              2019         2020

Anfang 2017 durchschnittliche Wartezeit für einen Termin 25 Wochen,
Ende 2018: 43 Wochen
Ende 2019: 50 Wochen (134 Kunden auf Warteliste)
Ende 2020: Wartezeit über ein Jahr (150 Kunden auf Warteliste)
            wegen Corona kaum/ keine Terminvereinbarungen möglich

Ausgestellte P-Konto – Bescheinigungen

                                                                    76           78
  80                                                                                          64
                                       65                     64
  70                           57                  54                                                     60
  60                   42
  50
                                                                                                                      37
  40
  30                                                                                                                               ausgestellte Bescheinigungen
              16
  20
  10
   0
       2010         2011    2012     2013        2014    2015      2016         2017         2018        2019     2020
Seite 17

Bestätigungen Beratungshilfe
              114
120
         95                       97

100
                                               75
                      71                71
 80                                                 56
                           56
                                                          46
 60
                                                                                 ausgestellte Bestätigungen

 40                                                             26
                                                                            21
                                                                      15
 20

  0
      2009          2011        2013         2015        2017        2019

Schlussanmerkung

Die Rahmenbedingungen für die Aufgabenerledigung im SGB II haben sich im
Berichtsjahr durch die Pandemie deutlich verändert. Den besonderen Bedingungen
wurde intern durch Einführung von Homeoffice, Schichtbetrieb, Ausweitung der
Arbeitszeit auf 06.00 bis 21.00 Uhr und Entzerrung der Bürosituationen Rechnung
getragen. Beratungen erfolgten aufgrund ausgesetzten persönlichen Kontakten im
Haus per Telefon, per mail oder bei Kontakten an der frischen Luft mit Abstand und
Masken. Schutzausstattungen in Form von FFP 2 - und klinischen OP-Masken, sowie
Spuckschutzaufsätze auf den Schreibtischen wurden angeschafft.

Die      kaum         oder      nicht        vorhandene         Arbeitsmarktnähe        bei           vielen        von
Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Menschen bei einer gleichzeitig händeringend
nach Fachkräften suchenden Wirtschaft stellt hier ganz besondere Anforderungen an
das Jobcenter und seine Mitarbeiter*innen. Dem kann nur mit einer qualifizierten und
von möglichst hoher Konstanz geprägten Mitarbeiterschaft begegnet werden.

Diese Rahmenbedingungen sind schlichtweg nicht zu erreichen. Der Stellenmarkt bietet
dieses Profil nicht an. Die weiterhin hohe Fluktuation muss deshalb mit Bewerbern
ausgeglichen werden, die zum großen Teil kaum bis keinen Bezug zum
Aufgabenbereich des SGB II vorweisen können. Die sich für die Umsetzung der
Arbeitsinhalte ergebenden Probleme und Schwierigkeiten sind enorm und in den
Berichten der Vorjahre hinreichend dargestellt worden.
Seite 18

Das Kommunalen Jobcenter setzt seinen gesetzlichen Auftrag des Förderns und
Forderns trotz dieses herausfordernden Arbeitsumfeldes nach besten Kräften um. Die
Wertschätzung der Arbeit mit von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Menschen hat in
Teilen der Politik und Bevölkerung aber immer noch nicht das Niveau erreicht, das ihr
gerecht werden würde. Hier verbleibt ein großer Nachholbedarf. Die sich im letzten
Berichtsjahr erfolgte wirtschaftlichen Probleme haben diesen Effekt eher noch weiter
verstärkt, zum Schaden aller im System SGB II verhafteten Bürger*innen und
Mitarbeiter*innen.

Joachim Schwarzfischer
Operative Leitung Kommunales Jobcenter                       Tuttlingen, 27.05.2021
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