MIT ABSTAND EIN SICHERER WINTER - Aktuelle Informationen und Hilfsmittel zum Coronavirus für Leistungsträger - Gemeinde St. Moritz

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MIT ABSTAND EIN SICHERER WINTER - Aktuelle Informationen und Hilfsmittel zum Coronavirus für Leistungsträger - Gemeinde St. Moritz
MIT ABSTAND EIN SICHERER WINTER
Aktuelle Informationen und Hilfsmittel zum Coronavirus
für Leistungsträger

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MIT ABSTAND EIN SICHERER WINTER - Aktuelle Informationen und Hilfsmittel zum Coronavirus für Leistungsträger - Gemeinde St. Moritz
Es ist unbestritten, dass uns das COVID-19 Virus durch die gesamte Wintersaison hin-
durch begleiten wird. Dabei sind ungeschützte Menschenansammlungen, enger Kon-
takt und geschlossene Räume idealer Nährboden für das Virus. Dies stellt alle Ak-
teure vor eine sehr grosse Herausforderung. Um diese meistern zu helfen, hat das
Gesundheitsamt Graubünden in Zusammenarbeit mit den Wirtschafts- und Bran-
chenverbänden eine Übersicht der aktuellen Richtlinien, Empfehlungen und Kontakte
im Folgenden für Sie zusammengestellt.

Inhalt

Isolation und Quarantäne – wie läuft das ab? ................................................... 3
Wichtige Punkte zum Umgang mit dem Coronavirus........................................ 4
Corona Glossar ................................................................................................. 8
Weiterführende Links ...................................................................................... 13
Kontakte ......................................................................................................... 14

                                                                                        Stand: 03.11.2020
                                                                                  Änderungen vorbehalten

                                                                                                               Seite 1
Abstand und Hygiene:
Schlüsselfaktoren für einen sicheren Winter

Mindestens 1.5 Meter      Maske tragen               Bei Symptomen zu        Wenn möglich
Abstand halten.           Wenn Abstand halten        Hause bleiben.          im Homeoffice
                          nicht möglich ist.                                 arbeiten.

Regelmässig und           In Taschentuch oder        Hände schütteln und    Mehrmals
gründlich Hände mit       Armbeuge husten und        Umarmungen              täglich lüften.
Seife waschen.            niesen.                    vermeiden.

Verbot von spontanen      Bei Symptomen sofort       Zur Rückverfolgung      SwissCovid App
Ansammlungen von          testen lassen und zu       immer vollständige      downloaden und
mehr als 15 Pers. im      Hause bleiben.             Kontaktdaten angeben.   aktivieren.
öffentlichen Raum.

Maskenpflicht in          Nur nach telefoni-         Weniger Menschen
öffentlich zugänglichen   scher Anmeldung in         treffen.
Einrichtungen und         Arztpraxis oder Notfall-
Innenräumen sowie im      station.
öffentlichen Verkehr.

                                                                                                Seite 2
Isolation und Quarantäne – wie läuft das ab?
                                               Seite 3
Wichtige Punkte zum Umgang mit dem Coronavirus

Schutz der Gäste                            Vorgehen bei positiv getestetem
                                            Gast
Maskenpflicht
In allen öffentlich zugänglichen Einrich-   Kontakte abklären
tungen und Innenräumen gilt Masken-         Finden Sie heraus, ob die Person engen
pflicht, ebenso wie in den Aussenberei-     Kontakt* mit anderen Gästen hatte.
chen von Einrichtungen und Betrieben        Bringen Sie auch in Erfahrung, ob die
wie Restaurants, Bars und Veranstal-
tungsorten.                                    *Enger Kontakt:
                                               Kontakt mit weniger als 1.5m Abstand
Restauration                                   und ohne Schutz (z.B. Trennwand oder
Das Konsumieren von Speisen und Ge-            beide Personen tragen eine Schutz-
tränken in Restaurants und Bars ist nur        maske).
noch sitzend erlaubt, unabhängig davon,
ob in Innenräumen oder im Freien.           Person allenfalls engen Kontakt* zu Mit-
Die Gästegruppe darf höchstens 4 Perso-     arbeitenden Ihres Betriebs hatte.
nen pro Tisch betragen. Davon ausge-
nommen sind Eltern mit Kindern.             Quarantäne
                                            Alle Personen, die engen Kontakt* mit
Es gilt eine Sperrstunde von 23.00 Uhr      dem positiv getesteten Gast hatten,
bis 06.00 Uhr.                              müssen für 10 Tage in Quarantäne. Sie
                                            werden hierzu vom Contact Tracing
Prävention                                  Graubünden kontaktiert.
Das Messen der Körpertemperatur
bringt wenig, auch der Nutzen von           Abreise
Schnelltests ist vernachlässigbar.          Die Abreise im Privatfahrzeug ist nach Ab-
                                            sprache mit dem Contact Tracing mög-
Allenfalls kann von den Gästen eine Ge-     lich.
sundheitsdeklaration mit der Verpflich-     Die Rückreise mit dem öffentlichen Ver-
tung / der Bitte zur Meldung im Falle von   kehr ist nur in Rücksprache mit dem
Symptomen eingefordert werden.              Contact Tracing möglich.

                                                                                 Seite 4
Schutz der Mitarbeitenden                    Vorgehen bei positiv getestetem
                                             Mitarbeitenden
Masken
                                             Kontakte abklären
Ihre Mitarbeitenden sollten wenn immer
                                             Finden Sie heraus, mit welchen anderen
möglich eine Maske tragen. So können
                                             Mitarbeitenden die Person engen Kon-
Sie Ausfälle durch Erkrankungen und
                                             takt hatte, allenfalls aus solche aus ande-
Quarantäne in Ihrem Betrieb reduzieren.
                                             ren Betrieben.
Personen, die mit einer an COVID             Finden Sie heraus, ob die Person engen
19 erkrankten Person engen Kon-              Kontakt mit Gästen hatte.
takt hatten, jedoch eine Maske tru-
gen, müssen sich nicht in Quaran-            Quarantäne
täne begeben.                                Alle Personen, die engen Kontakt mit
                                             dem positiv getesteten Mitarbeitenden
                                             hatten, müssen für 10 Tage in Quaran-
                                             täne. Sie werden dazu vom Contact Tra-
Testen
                                             cing Graubünden kontaktiert
Bei Symptomen sollten Ihre Mitarbeiten-
den grosszügig getestet werden. Sie
                                             Abreise
müssen zu Hause bleiben und alle Kon-
                                             Die Abreise im Privatfahrzeug ist nach Ab-
takte zu anderen Personen vermeiden,
                                             sprache mit dem Contact Tracing mög-
bis das Testergebnis vorliegt. Fällt der
                                             lich.
Test negativ aus, darf die Person die Ar-
                                             Die Rückreise mit dem öffentlichen Ver-
beit 24 Stunden nach dem letzten Auf-
                                             kehr ist nur in Rücksprache mit dem
treten der Symptome wieder aufneh-
                                             Contact Tracing möglich.
men.
                                             Gemeinsame Zimmernutzung
Verhalten                                    Personen, die sich aufgrund positiver
Achten Sie darauf, dass Ihre Mitarbeiten-    Tests in Isolation befinden, können sich
den beim essen ausreichend Abstand           ein Zimmer teilen.
halten. Richten Sie fixe Essensplätze ein
                                             Problematisch ist hingegen, wenn sich
und geben sie mehr Bereiche dafür frei.
                                             Personen, die sich in Quarantäne befin-
Stellen Sie sicher, dass die Abstands- und
                                             den, ein Zimmer teilen - ausser wenn es
Hygieneregeln auch in Rauchpausen, Kaf-
                                             sich um die Partnerin/den Partner han-
feepausen und dem Feierabendbier ein-
                                             delt.
gehalten werden.
Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden
auch bezüglich ihres Verhaltens aus-
serhalb der Arbeit.

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Vorgehen im Verdachtsfall                     Anlässe

Bewahren Sie Ruhe.                            Die Vorgaben bezüglich Anlässe ändern
                                              sich laufend. Bitte informieren Sie sich
Personen, die Symptome haben, müssen          daher via den Links am Ende dieses Do-
alle Kontakte zu anderen Personen ver-        kuments über den aktuellen Stand.
meiden und einen Arzt kontaktieren.
                                              Aktuell sind bei Veranstaltungen in öf-
Dieser entscheidet, ob ein Test gemacht
                                              fentlich zugänglichen Einrichtungen
wird. Falls nicht getestet wird oder falls
                                              höchstens 50 Teilnehmende erlaubt.
nach einem Test ein negatives Resultat
                                              Ausserdem braucht es in jedem Fall ein
vorliegt, kann die Person die Selbstisola-
                                              Schutzkonzept. Dies betrifft alle sportli-
tion beenden, wenn sie während 24
                                              chen, kulturellen und anderen Veranstal-
Stunden symptomfrei war (s. Schema
                                              tungen.
Seite 3).
                                              Bei Veranstaltungen im Freien ist die
Gäste                                         Maskenpflicht grosszügig zu interpretie-
Gäste mit Symptomen sollten möglichst         ren.
auf ihrem Zimmer/in ihrer Wohnung
                                              Die Durchführung von Tanzveranstaltun-
bleiben.
                                              gen ist verboten.
Mitreisende dieser Gäste müssen nicht
in Quarantäne, bis das Testresultat vor-      Bei Sitzplatzreihen zum Beispiel in Thea-
liegt. Sie sollten aber die allgemeinen Be-   tern und Kinos muss jeder 2. Sitzplatz
reiche des Hotels meiden. Um dies zu er-      freigehalten werden.
leichtern ist es zu empfehlen, dem Gast
                                              Märkte und Messen in geschlossenen
und den weiteren Personen in demsel-
                                              Räumen sind untersagt.
ben Zimmer/derselben Wohnung das Es-
sen vor die Tür zu bringen.

Mitarbeitende
Mitarbeitende mit Symptomen müssen
zu Hause bleiben.
Kontaktpersonen dieser Mitarbeitenden
können weiterarbeiten, bis das Testre-
sultat vorliegt.

                                                                                   Seite 6
Testen

Für die Bekämpfung der Epidemie ist es        Testarten
wichtig, möglichst alle Ansteckungen mit
dem neuen Coronavirus zu erkennen.            PCR-Test
Daher sollte unmittelbar nach Beginn der      Der PCR-Test stellt innert 24-48 Stunden
Symptome getestet werden.                     mittels Nasen-Rachen-Abstrich oder Ra-
                                              chen-Abstrich fest, ob Sie eine Infektion
Bei Symptomen sollte                          mit dem neuen Coronavirus haben. Den
grosszügig getestet                           Abstrich führen Ihre Ärztin/Ihr Arzt, oder
werden.                                       Spitäler durch.

Der Bund übernimmt die Kosten sowohl          Antigen-Schnelltest
für PCR-Tests als auch für Antigen-           Antigen-Schnelltests stellen wie PCR-
Schnelltests, wenn eines der folgenden        Tests fest, ob Sie sich mit dem neuen
Kriterien erfüllt ist:                        Coronavirus angesteckt haben. Der Test
• Die auftretenden Symptome passen zu         wird durch medizinisches Fachpersonal
  Covid-19.                                   über einen Nasen-Rachen-Abstrich
                                              durchgeführt, das Resultat ist innerhalb
• Es kam eine Meldung der SwissCovid
                                              von 15-20 Minuten bekannt.
  App, dass Kontakt mit einer infizierten
                                              Nebst Arztpraxen und Spitälern werden
  Person bestand.
                                              Antigen-Schnelltests auch in Apotheken
• Die kantonale Stelle oder ein Arzt/eine
                                              angeboten. Die Verfügbarkeit von Anti-
  Ärztin hat einen Test angeordnet, da
                                              gen-Schnelltests wird sich laufend ver-
  sich die Person in Quarantäne befindet.
                                              grössern, jedoch ist sie in der Einfüh-
                                              rungsphase begrenzt.
Der Bund übernimmt die Testkosten
nicht, wenn:
• Ein negatives Testresultat für eine Reise   Bitte beachten Sie zu den Tests die
  benötigt wird.                                             genauen Bestimmungen
• Der Test auf Wunsch des Arbeitgebers                       des Bundesamts für Ge-
  erfolgt.                                                   sundheit (BAG).
• Der Test im Ausland durchgeführt wird.
                Faktenblatt Kostenüber-
                nahme
                Analyse und die damit
                verbundenen medizini-
                schen Leistungen

                                                                                    Seite 7
Corona Glossar

A - AKTIVE FÄLLE
              Eine Übersicht über die aktu-
              ellen Fallzahlen in Graubün-     C – CORONATEST
              den finden Sie online unter      Fühlen Sie sich krank oder spüren Sie
              www.gr.ch/coronavirus.           Krankheitssymptome des neuen Coronavi-
                                               rus? Bleiben Sie zu Hause, machen Sie den
                                               Coronavirus-Check oder rufen Sie Ihre Ärz-
                                               tin oder Ihren Arzt an. Beantworten Sie alle
C - CONTACT TRACING
                                               Fragen im Online-Check oder am Telefon
Um die Epidemie unter Kontrolle zu behal-
                                               bestmöglich. Am Ende erhalten Sie eine
ten und dadurch die Spitäler nicht zu über-
                                               Handlungsempfehlung und gegebenenfalls
lasten, müssen Verdachtsfälle getestet, iso-
                                               die Anweisung, sich testen zu lassen. Blei-
liert und Kontaktpersonen unter Quaran-
                                               ben Sie zu Hause, bis das Testergebnis vor-
täne gestellt werden. Um dies zu erreichen,
                                               liegt.
muss möglichst jede einzelne Neuinfektion
                                               Der Bund übernimmt seit dem 25. Juni
zurückverfolgt und die Kontaktpersonen
                                               2020 die Testkosten, wenn die Kriterien des
ermittelt werden: Wo hat sich die Person in
                                               BAG erfüllt sind. Dies ist beispielsweise der
den letzten Tagen aufgehalten, mit wem
                                               Fall, wenn Sie Symptome haben, die zu Co-
hatte sie engen Kontakt, wen könnte sie al-
                                               vid-19 passen und Ihre Ärztin oder Ihr Arzt
lenfalls angesteckt haben? Das Zurückver-
                                               den Test auf eine Infektion mit dem neuen
folgen der Infektionsketten - das soge-
                                               Coronavirus anordnet. Eine Meldung durch
nannte Contact Tracing - ist zentral, um die
                                               die SwissCovid App von einem Kontakt mit
Epidemie einzudämmen.
                                               einer infizierten Person gilt ebenfalls als
                                               Kriterium.
                                               Wenn die Testkriterien des BAG nicht er-
                                               füllt sind, übernimmt der Bund die Testkos-
                                               ten nicht. Dies kann der Fall sein, wenn Sie
                                               beispielsweise ein Testresultat für eine
                                               Reise benötigen oder der Test nur auf
                                               Wunsch Ihres Arbeitgebers erfolgt.

                                                              Coronavirus-Check:
                                                              check.bag-coronavirus.ch

                                                                                     Seite 8
C – COVID-19
Covid-19 ist der Name der Erkrankung, die
durch SARS-CoV-2, ein spezielles Virus aus
der Familie der Coronaviren, ausgelöst
wird. Die Erkrankung COVID-19 ist melde-         E – ENGER KONTAKT
pflichtig. Die Ärzte melden die erkrankten       Enger Kontakt heisst, dass Sie zu einer infi-
Personen der Kantonsärztin und dem Bun-          zierten Person weniger als 1.5m Abstand
desamt für Gesundheit (BAG). Die Weltge-         hatten - und zwar ohne Schutz (z.B. Trenn-
sundheitsorganisation (WHO) erklärte den         wand oder beide Personen tragen eine
Ausbruch von COVID-19 am 11. März 2020           Maske). Je länger man Kontakt mit einer in-
zur Pandemie.                                    fizierten Person hat, desto wahrscheinli-
                                                 cher ist eine Ansteckung.
                                                 Die kantonalen Behörden und die infizierte
C – COVID CARE APP GRAUBÜNDEN                    Person evaluieren gemeinsam, wer unter
Patientinnen und Patienten mit einer CO-         die «engen Kontaktpersonen» fällt. Die
VID-19-Infektion und Kontaktpersonen, die        kantonalen Behörden melden sich bei
alle im Contact Tracing erfasst sind, können     Ihnen, falls eine infizierte Person Sie als
sich in Graubünden alternativ zur telefoni-      «engen Kontakt» bezeichnet hat. Dann er-
schen Betreuung für eine App-Lösung ent-         fahren Sie, was Sie tun müssen.
scheiden. Die App fragt täglich mittels
Push-Mitteilung die Gesundheitsdaten der
betroffenen Personen ab und meldet diese         I – IMPFUNG
dem Gesundheitsamt. Sollte sich der Ge-          Aktuell existiert noch kein zugelassener
sundheitszustand verschlechtern, nimmt           Impfstoff gegen den SARS-CoV-2-Erreger
das COVID Care Team des Gesundheits-             und die von ihm ausgelöste COVID-19-Er-
amts mit der betroffenen Person Kontakt          krankung. Weltweit laufen zahlreiche For-
auf. Die App verfügt über keine Tracking-        schungsprojekte, die sich allerdings noch in
funktion - sie registriert also nicht, wo sich   verschiedenen Entwicklungsphasen befin-
jemand aufhält - und sammelt auch keine          den. Wann mit einem wirksamen Impfstoff
weiteren Daten. Sie ist lediglich dazu da,       gerechnet werden kann, lässt sich zum jet-
eine einfachere und effizientere Kommuni-        zigen Zeitpunkt nicht verlässlich vorhersa-
kation mit allen Betroffenen zu ermögli-         gen.
chen und so das COVID Care Team beim
Contact Tracing zu entlasten.

                                                                                         Seite 9
I – ISOLATION                                 L – LOHNFORTZAHLUNG
Wer positiv auf das neue Coronavirus ge-      Wenn Personen in Isolation müssen, weil
testet wurde, muss gemäss Anweisungen         sie am neuen Coronavirus erkrankt sind
der zuständigen kantonalen Behörde in Iso-    und ärztlich krankgeschrieben wurden, ha-
lation. Isolation bedeutet, dass man zu       ben sie Anspruch auf eine Lohnfortzahlung
Hause bleibt und jeglichen Kontakt zu an-     oder auf ein Krankentaggeld.
deren Menschen vermeidet. Falls Sie mit       Eine Lohnfortzahlung ist durch das Obliga-
anderen im selben Haushalt leben: Richten     tionenrecht (OR) geregelt. Der Arbeitgeber
Sie sich alleine in einem Zimmer ein.         ist dadurch verpflichtet, während mindes-
                                              tens drei Wochen den Lohn zu bezahlen.
                                              Personen, die wegen einer Quarantäne-
K – KURZARBEIT                                massnahme ihre Erwerbstätigkeit unter-
Der Bundesrat hat am 12. August 2020 ent-     brechen müssen, haben Anrecht auf Er-
schieden, bis Ende Dezember 2020 das ver-     werbsersatzentschädigung.
einfachte Verfahren für die Voranmeldung
von Kurzarbeit sowie das summarische Ver-     M – MASKENPFLICHT
fahren für die Abrechnung der Kurzarbeits-    In der Schweiz gilt seit dem 29. Oktober
entschädigung (KAE) beizubehalten. Daher      2020 eine ausgedehnte Maskenpflicht:
gilt bis am 31. Dezember 2020 zur Abwick-     • In öffentlich zugänglichen Innenräumen
lung der KAE einzig der «Prozess KAE CO-      • Im gesamten öffentlichen Verkehr
VID-19» und es sind für KAE ausschliesslich   • Auf Perrons, Tram- und Bushaltestellen o-
die COVID-19-Formulare zu verwenden,            der in Bahnhöfen, Flughäfen oder ande-
unabhängig von der Begründung der KAE.          ren Zugangsbereichen des öffentlichen
                                                Verkehrs
                                              • In jenen Teilen der öffentlichen Verwal-
                Weiterführende Infos zu         tung, die dem Publikum zugänglich sind
                Kurzarbeitsentschädigung:     • In den Aussenbereichen von Einrichtun-
                www.kiga.gr.ch                  gen und Betrieben, wie zum Beispiel Lä-
                                                den, Restaurants und Bars
                                              • In belebten Fussgängerbereichen
                                              • Am Arbeitsplatz, es sei denn der Abstand
                                                zwischen den Arbeitsplätzen kann einge-
                                                halten werden
                                              • In Schulen ab der Sekundarstufe II
                                              Von der Maskenpflicht ausgenommen sind
                                              Kinder bis zu 12 Jahren, Personen, die aus
                                              medizinischen Gründen keine Maske tra-
                                              gen können.

                                                                                   Seite 10
S – SCHUTZKONZEPTE
                                                Für alle öffentlich zugänglichen Einrichtun-
P – POSITIVRATE                                 gen und Betriebe, einschliesslich obligatori-
Es ist der Anteil positiver Tests auf Sars-     scher Schulen und nachobligatorischer Bil-
CoV-2 gemessen an der Gesamtzahl aller          dungseinrichtungen, sowie für Veranstal-
Testungen in einer Woche. Laut RKI sagt die     tungen braucht es weiterhin ein Schutzkon-
Rate am ehesten etwas über die Effektivität     zept.
der Teststrategie: Eine niedrige Prozentzahl
zeigt, dass breit getestet werde und auch e-
                                                                Weiterführende Infos zu
her Menschen mit leichten Symptomen er-
                                                                Schutzkonzepten:
fasst werden.
                                                                www.bag.admin.ch

Q – QUARANTÄNE
                                                S – SYMPTOME FÜR CORONAINFEKTION
In der Quarantäne bleibt man zu Hause und
                                                Die Symptome bei einer Ansteckung mit
vermeidet den Kontakt zu anderen Men-
                                                dem neuartigen Coronavirus sind sehr un-
schen. Eine Person, die mit einer am neuen
                                                terschiedlich.
Coronavirus erkrankten Person in engem
                                                Die häufigsten Symptome sind: Akute
Kontakt stand, muss gemäss Anweisungen
                                                Atemwegserkrankung           (Halsschmerzen,
der zuständigen kantonalen Behörde wäh-
                                                Husten (meist trocken), Kurzatmigkeit,
rend 10 Tagen in Quarantäne. Dadurch
                                                Brustschmerzen), Fieber, plötzlicher Ver-
kann sie vermeiden, dass sie andere Perso-
                                                lust des Geruchs- und/oder Geschmacks-
nen unwissentlich ansteckt.
                                                sinns.
                                                Zudem sind folgende Symptome möglich:
                                                Kopfschmerzen, allgemeine Schwäche, Un-
R – DER R-WERT                                  wohlsein, Muskelschmerzen, Schnupfen,
Die Reproduktionszahl gibt an, wie viele        Magen-Darm-Symptome (Übelkeit, Erbre-
Menschen durchschnittlich von einem Infi-       chen, Durchfall, Bauchschmerzen), Haut-
zierten in einem bestimmten Zeitraum an-        ausschläge.
steckt werden. Liegt der Wert unter 1,          Die Krankheitssymptome sind unterschied-
steckt ein Infizierter im Schnitt weniger als   lich stark, sie können auch leicht sein. Eben-
einen anderen Menschen an. Damit gibt es        falls möglich sind Komplikationen wie eine
weniger Neuinfektionen. Liegt er darüber,       Lungenentzündung. Nehmen Sie Kontakt
breitet sich die Krankheit weiter aus. Schon    mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt auf, wenn
minimale Veränderungen der Nachkom-             bei Ihnen Krankheitssymptome auftreten,
mastelle können dabei grosse Auswirkun-         die Sie beunruhigen.
gen haben und die Anzahl der Infizierten
kann sich innerhalb kurzer Zeit verdoppeln.

                                                                                        Seite 11
U – UNTERSTÜTZUNG VON WIRTSCHAFT UND
S – SWISSCOVID APP                              TOURISMUS
Die SwissCovid App für Mobiltelefone            Die Bündner Regierung will Wirtschaft und
(Android/iPhone) trägt zur Eindämmung           Tourismus in dieser schwierigen Lage best-
des neuen Coronavirus bei. Sie ergänzt das      möglich unterstützen. Sie hat dazu eine
klassische Contact Tracing – die Rückverfol-    Task Force mit Vertretern des Departe-
gung neuer Ansteckungen durch die Kan-          ments für Volkswirtschaft und Soziales, des
tone – und hilft somit, Übertragungsketten      Departements für Finanzen und Gemein-
zu stoppen. Die SwissCovid App ist im Apple     den sowie der Graubündner Kantonalbank
Store und Google Play Store verfügbar. Die      eingesetzt.
Nutzung der SwissCovid App ist freiwillig
und kostenlos. Je mehr Personen die App         Informationen zu Unterstützungsmassnah-
installieren und verwenden, umso wirksa-        men für die Wirtschaft, Arbeitgeberinnen
mer unterstützt sie die Eindämmung des          und Arbeitgeber sowie KMU finden Sie un-
neuen Coronavirus.                              ter:

T – TESTEN                                                     www.gr.ch/coronavirus
Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie sich krank                      > Arbeit und Wirtschaft
fühlen oder einzelne Symptome haben.
Machen Sie den Coronavirus-Check oder
rufen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt an. Be-
antworten Sie alle Fragen im Online-Check
                                                V – VERANSTALTUNGEN
oder am Telefon bestmöglich. Am Ende er-
                                                Seit dem 29. Oktober 2020 gilt für Veran-
halten Sie eine Handlungsempfehlung und
                                                staltungen in öffentlichen Einrichtungen
gegebenenfalls die Anweisung, sich testen
                                                die Höchstgrenze von 50 Teilnehmenden.
zu lassen. Die Tests führen Ärztinnen und
Ärzte sowie Spitäler durch. Testkosten wer-                    Weiterführende Infos zu
den vom Bund übernommen, wenn                                  Veranstaltungen:
die Testkriterien des BAG erfüllt sind. Blei-                  www.gr.ch/coronavirus
ben Sie zu Hause, bis das Testergebnis vor-                    > Veranstaltungen
liegt.

               Testkriterien des BAG:
               www.bag.admin.ch

                                                                                     Seite 12
Weiterführende Links
Auf den folgenden Plattformen finden Sie Informationen und Handlungsempfehlun-
gen für Betriebe rund um das Thema Coronavirus.

            HotellerieSuisse
            Eine Übersicht über die wichtigsten Fragen und Antworten als Orien-
            tierungshilfe.
            www.hotelleriesuisse.ch

                                        Bündner Gewerbeverband
                        Informationen zu Corona für Unternehmen.
                                                   www.kgv-gr.ch
             GastroSuisse
             Wichtige Informationen und Merkblätter.
             www.gastrosuisse.ch

                                           Graubünden Ferien
       Kompendium zur Smarten Kommunikation gegenüber Gästen.
                                         www.graubuenden.ch

            Interessengemeinschaft Tourismus Graubünden
            Best Practice Beispiele und Umsetzungsmassnahmen für einen siche-
            ren Wintertourismus.
            www.itgr.ch

              Corona Webseite des                      Corona Webseite
              Kantons Graubünden:                      des BAG:
              www.gr.ch/coronavirus                    www.bag.admin.ch

             Corona Webseite
             Kampagnen:
             bag-coronavirus.ch                        COVID-19-Verordnung

                                                                           Seite 13
Kontakte

Infoline Bundesamt für Gesundheit (BAG) für allgemeine Fragen
T +41 58 463 00 00, täglich 6:00 - 23:00 Uhr

Infoline für Personen, die in die Schweiz einreisen
T +41 58 464 44 88, täglich 6:00 - 23:00 Uhr

COVID Care Team Graubünden
T +41 81 257 88 10, Mo - Sa 8:00 - 12:30 und 13:30 - 17:00 Uhr | So 10:00 - 17:00 Uhr
E-Mail covidcare@san.gr.ch

COVID Einreise Graubünden
T +41 81 257 88 15, Montag bis Freitag von 8:00 - 12:30 und 13:30 - 17:00 Uhr
E-Mail covideinreise@san.gr.ch

Kommunikationsstelle Coronavirus Graubünden
T +41 81 254 16 00, Montag bis Freitag von 8:00 - 17:00 Uhr
E-Mail kfsinfo@amz.gr.ch

Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)
T +41 81 257 67 00, Montag bis Freitag von 10:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr

SECO Infoline für Unternehmen
T +41 58 462 00 66, Montag bis Freitag von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

                                                                                Seite 14
Notizen

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Seite 16
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