MIT ABSTAND EIN SICHERER WINTER - Aktuelle Informationen und Hilfsmittel zum Coronavirus für Leistungsträger - Gemeinde St. Moritz
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
MIT ABSTAND EIN SICHERER WINTER Aktuelle Informationen und Hilfsmittel zum Coronavirus für Leistungsträger Seite 0
Es ist unbestritten, dass uns das COVID-19 Virus durch die gesamte Wintersaison hin- durch begleiten wird. Dabei sind ungeschützte Menschenansammlungen, enger Kon- takt und geschlossene Räume idealer Nährboden für das Virus. Dies stellt alle Ak- teure vor eine sehr grosse Herausforderung. Um diese meistern zu helfen, hat das Gesundheitsamt Graubünden in Zusammenarbeit mit den Wirtschafts- und Bran- chenverbänden eine Übersicht der aktuellen Richtlinien, Empfehlungen und Kontakte im Folgenden für Sie zusammengestellt. Inhalt Isolation und Quarantäne – wie läuft das ab? ................................................... 3 Wichtige Punkte zum Umgang mit dem Coronavirus........................................ 4 Corona Glossar ................................................................................................. 8 Weiterführende Links ...................................................................................... 13 Kontakte ......................................................................................................... 14 Stand: 03.11.2020 Änderungen vorbehalten Seite 1
Abstand und Hygiene: Schlüsselfaktoren für einen sicheren Winter Mindestens 1.5 Meter Maske tragen Bei Symptomen zu Wenn möglich Abstand halten. Wenn Abstand halten Hause bleiben. im Homeoffice nicht möglich ist. arbeiten. Regelmässig und In Taschentuch oder Hände schütteln und Mehrmals gründlich Hände mit Armbeuge husten und Umarmungen täglich lüften. Seife waschen. niesen. vermeiden. Verbot von spontanen Bei Symptomen sofort Zur Rückverfolgung SwissCovid App Ansammlungen von testen lassen und zu immer vollständige downloaden und mehr als 15 Pers. im Hause bleiben. Kontaktdaten angeben. aktivieren. öffentlichen Raum. Maskenpflicht in Nur nach telefoni- Weniger Menschen öffentlich zugänglichen scher Anmeldung in treffen. Einrichtungen und Arztpraxis oder Notfall- Innenräumen sowie im station. öffentlichen Verkehr. Seite 2
Isolation und Quarantäne – wie läuft das ab? Seite 3
Wichtige Punkte zum Umgang mit dem Coronavirus Schutz der Gäste Vorgehen bei positiv getestetem Gast Maskenpflicht In allen öffentlich zugänglichen Einrich- Kontakte abklären tungen und Innenräumen gilt Masken- Finden Sie heraus, ob die Person engen pflicht, ebenso wie in den Aussenberei- Kontakt* mit anderen Gästen hatte. chen von Einrichtungen und Betrieben Bringen Sie auch in Erfahrung, ob die wie Restaurants, Bars und Veranstal- tungsorten. *Enger Kontakt: Kontakt mit weniger als 1.5m Abstand Restauration und ohne Schutz (z.B. Trennwand oder Das Konsumieren von Speisen und Ge- beide Personen tragen eine Schutz- tränken in Restaurants und Bars ist nur maske). noch sitzend erlaubt, unabhängig davon, ob in Innenräumen oder im Freien. Person allenfalls engen Kontakt* zu Mit- Die Gästegruppe darf höchstens 4 Perso- arbeitenden Ihres Betriebs hatte. nen pro Tisch betragen. Davon ausge- nommen sind Eltern mit Kindern. Quarantäne Alle Personen, die engen Kontakt* mit Es gilt eine Sperrstunde von 23.00 Uhr dem positiv getesteten Gast hatten, bis 06.00 Uhr. müssen für 10 Tage in Quarantäne. Sie werden hierzu vom Contact Tracing Prävention Graubünden kontaktiert. Das Messen der Körpertemperatur bringt wenig, auch der Nutzen von Abreise Schnelltests ist vernachlässigbar. Die Abreise im Privatfahrzeug ist nach Ab- sprache mit dem Contact Tracing mög- Allenfalls kann von den Gästen eine Ge- lich. sundheitsdeklaration mit der Verpflich- Die Rückreise mit dem öffentlichen Ver- tung / der Bitte zur Meldung im Falle von kehr ist nur in Rücksprache mit dem Symptomen eingefordert werden. Contact Tracing möglich. Seite 4
Schutz der Mitarbeitenden Vorgehen bei positiv getestetem Mitarbeitenden Masken Kontakte abklären Ihre Mitarbeitenden sollten wenn immer Finden Sie heraus, mit welchen anderen möglich eine Maske tragen. So können Mitarbeitenden die Person engen Kon- Sie Ausfälle durch Erkrankungen und takt hatte, allenfalls aus solche aus ande- Quarantäne in Ihrem Betrieb reduzieren. ren Betrieben. Personen, die mit einer an COVID Finden Sie heraus, ob die Person engen 19 erkrankten Person engen Kon- Kontakt mit Gästen hatte. takt hatten, jedoch eine Maske tru- gen, müssen sich nicht in Quaran- Quarantäne täne begeben. Alle Personen, die engen Kontakt mit dem positiv getesteten Mitarbeitenden hatten, müssen für 10 Tage in Quaran- täne. Sie werden dazu vom Contact Tra- Testen cing Graubünden kontaktiert Bei Symptomen sollten Ihre Mitarbeiten- den grosszügig getestet werden. Sie Abreise müssen zu Hause bleiben und alle Kon- Die Abreise im Privatfahrzeug ist nach Ab- takte zu anderen Personen vermeiden, sprache mit dem Contact Tracing mög- bis das Testergebnis vorliegt. Fällt der lich. Test negativ aus, darf die Person die Ar- Die Rückreise mit dem öffentlichen Ver- beit 24 Stunden nach dem letzten Auf- kehr ist nur in Rücksprache mit dem treten der Symptome wieder aufneh- Contact Tracing möglich. men. Gemeinsame Zimmernutzung Verhalten Personen, die sich aufgrund positiver Achten Sie darauf, dass Ihre Mitarbeiten- Tests in Isolation befinden, können sich den beim essen ausreichend Abstand ein Zimmer teilen. halten. Richten Sie fixe Essensplätze ein Problematisch ist hingegen, wenn sich und geben sie mehr Bereiche dafür frei. Personen, die sich in Quarantäne befin- Stellen Sie sicher, dass die Abstands- und den, ein Zimmer teilen - ausser wenn es Hygieneregeln auch in Rauchpausen, Kaf- sich um die Partnerin/den Partner han- feepausen und dem Feierabendbier ein- delt. gehalten werden. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden auch bezüglich ihres Verhaltens aus- serhalb der Arbeit. Seite 5
Vorgehen im Verdachtsfall Anlässe Bewahren Sie Ruhe. Die Vorgaben bezüglich Anlässe ändern sich laufend. Bitte informieren Sie sich Personen, die Symptome haben, müssen daher via den Links am Ende dieses Do- alle Kontakte zu anderen Personen ver- kuments über den aktuellen Stand. meiden und einen Arzt kontaktieren. Aktuell sind bei Veranstaltungen in öf- Dieser entscheidet, ob ein Test gemacht fentlich zugänglichen Einrichtungen wird. Falls nicht getestet wird oder falls höchstens 50 Teilnehmende erlaubt. nach einem Test ein negatives Resultat Ausserdem braucht es in jedem Fall ein vorliegt, kann die Person die Selbstisola- Schutzkonzept. Dies betrifft alle sportli- tion beenden, wenn sie während 24 chen, kulturellen und anderen Veranstal- Stunden symptomfrei war (s. Schema tungen. Seite 3). Bei Veranstaltungen im Freien ist die Gäste Maskenpflicht grosszügig zu interpretie- Gäste mit Symptomen sollten möglichst ren. auf ihrem Zimmer/in ihrer Wohnung Die Durchführung von Tanzveranstaltun- bleiben. gen ist verboten. Mitreisende dieser Gäste müssen nicht in Quarantäne, bis das Testresultat vor- Bei Sitzplatzreihen zum Beispiel in Thea- liegt. Sie sollten aber die allgemeinen Be- tern und Kinos muss jeder 2. Sitzplatz reiche des Hotels meiden. Um dies zu er- freigehalten werden. leichtern ist es zu empfehlen, dem Gast Märkte und Messen in geschlossenen und den weiteren Personen in demsel- Räumen sind untersagt. ben Zimmer/derselben Wohnung das Es- sen vor die Tür zu bringen. Mitarbeitende Mitarbeitende mit Symptomen müssen zu Hause bleiben. Kontaktpersonen dieser Mitarbeitenden können weiterarbeiten, bis das Testre- sultat vorliegt. Seite 6
Testen Für die Bekämpfung der Epidemie ist es Testarten wichtig, möglichst alle Ansteckungen mit dem neuen Coronavirus zu erkennen. PCR-Test Daher sollte unmittelbar nach Beginn der Der PCR-Test stellt innert 24-48 Stunden Symptome getestet werden. mittels Nasen-Rachen-Abstrich oder Ra- chen-Abstrich fest, ob Sie eine Infektion Bei Symptomen sollte mit dem neuen Coronavirus haben. Den grosszügig getestet Abstrich führen Ihre Ärztin/Ihr Arzt, oder werden. Spitäler durch. Der Bund übernimmt die Kosten sowohl Antigen-Schnelltest für PCR-Tests als auch für Antigen- Antigen-Schnelltests stellen wie PCR- Schnelltests, wenn eines der folgenden Tests fest, ob Sie sich mit dem neuen Kriterien erfüllt ist: Coronavirus angesteckt haben. Der Test • Die auftretenden Symptome passen zu wird durch medizinisches Fachpersonal Covid-19. über einen Nasen-Rachen-Abstrich durchgeführt, das Resultat ist innerhalb • Es kam eine Meldung der SwissCovid von 15-20 Minuten bekannt. App, dass Kontakt mit einer infizierten Nebst Arztpraxen und Spitälern werden Person bestand. Antigen-Schnelltests auch in Apotheken • Die kantonale Stelle oder ein Arzt/eine angeboten. Die Verfügbarkeit von Anti- Ärztin hat einen Test angeordnet, da gen-Schnelltests wird sich laufend ver- sich die Person in Quarantäne befindet. grössern, jedoch ist sie in der Einfüh- rungsphase begrenzt. Der Bund übernimmt die Testkosten nicht, wenn: • Ein negatives Testresultat für eine Reise Bitte beachten Sie zu den Tests die benötigt wird. genauen Bestimmungen • Der Test auf Wunsch des Arbeitgebers des Bundesamts für Ge- erfolgt. sundheit (BAG). • Der Test im Ausland durchgeführt wird. Faktenblatt Kostenüber- nahme Analyse und die damit verbundenen medizini- schen Leistungen Seite 7
Corona Glossar A - AKTIVE FÄLLE Eine Übersicht über die aktu- ellen Fallzahlen in Graubün- C – CORONATEST den finden Sie online unter Fühlen Sie sich krank oder spüren Sie www.gr.ch/coronavirus. Krankheitssymptome des neuen Coronavi- rus? Bleiben Sie zu Hause, machen Sie den Coronavirus-Check oder rufen Sie Ihre Ärz- tin oder Ihren Arzt an. Beantworten Sie alle C - CONTACT TRACING Fragen im Online-Check oder am Telefon Um die Epidemie unter Kontrolle zu behal- bestmöglich. Am Ende erhalten Sie eine ten und dadurch die Spitäler nicht zu über- Handlungsempfehlung und gegebenenfalls lasten, müssen Verdachtsfälle getestet, iso- die Anweisung, sich testen zu lassen. Blei- liert und Kontaktpersonen unter Quaran- ben Sie zu Hause, bis das Testergebnis vor- täne gestellt werden. Um dies zu erreichen, liegt. muss möglichst jede einzelne Neuinfektion Der Bund übernimmt seit dem 25. Juni zurückverfolgt und die Kontaktpersonen 2020 die Testkosten, wenn die Kriterien des ermittelt werden: Wo hat sich die Person in BAG erfüllt sind. Dies ist beispielsweise der den letzten Tagen aufgehalten, mit wem Fall, wenn Sie Symptome haben, die zu Co- hatte sie engen Kontakt, wen könnte sie al- vid-19 passen und Ihre Ärztin oder Ihr Arzt lenfalls angesteckt haben? Das Zurückver- den Test auf eine Infektion mit dem neuen folgen der Infektionsketten - das soge- Coronavirus anordnet. Eine Meldung durch nannte Contact Tracing - ist zentral, um die die SwissCovid App von einem Kontakt mit Epidemie einzudämmen. einer infizierten Person gilt ebenfalls als Kriterium. Wenn die Testkriterien des BAG nicht er- füllt sind, übernimmt der Bund die Testkos- ten nicht. Dies kann der Fall sein, wenn Sie beispielsweise ein Testresultat für eine Reise benötigen oder der Test nur auf Wunsch Ihres Arbeitgebers erfolgt. Coronavirus-Check: check.bag-coronavirus.ch Seite 8
C – COVID-19 Covid-19 ist der Name der Erkrankung, die durch SARS-CoV-2, ein spezielles Virus aus der Familie der Coronaviren, ausgelöst wird. Die Erkrankung COVID-19 ist melde- E – ENGER KONTAKT pflichtig. Die Ärzte melden die erkrankten Enger Kontakt heisst, dass Sie zu einer infi- Personen der Kantonsärztin und dem Bun- zierten Person weniger als 1.5m Abstand desamt für Gesundheit (BAG). Die Weltge- hatten - und zwar ohne Schutz (z.B. Trenn- sundheitsorganisation (WHO) erklärte den wand oder beide Personen tragen eine Ausbruch von COVID-19 am 11. März 2020 Maske). Je länger man Kontakt mit einer in- zur Pandemie. fizierten Person hat, desto wahrscheinli- cher ist eine Ansteckung. Die kantonalen Behörden und die infizierte C – COVID CARE APP GRAUBÜNDEN Person evaluieren gemeinsam, wer unter Patientinnen und Patienten mit einer CO- die «engen Kontaktpersonen» fällt. Die VID-19-Infektion und Kontaktpersonen, die kantonalen Behörden melden sich bei alle im Contact Tracing erfasst sind, können Ihnen, falls eine infizierte Person Sie als sich in Graubünden alternativ zur telefoni- «engen Kontakt» bezeichnet hat. Dann er- schen Betreuung für eine App-Lösung ent- fahren Sie, was Sie tun müssen. scheiden. Die App fragt täglich mittels Push-Mitteilung die Gesundheitsdaten der betroffenen Personen ab und meldet diese I – IMPFUNG dem Gesundheitsamt. Sollte sich der Ge- Aktuell existiert noch kein zugelassener sundheitszustand verschlechtern, nimmt Impfstoff gegen den SARS-CoV-2-Erreger das COVID Care Team des Gesundheits- und die von ihm ausgelöste COVID-19-Er- amts mit der betroffenen Person Kontakt krankung. Weltweit laufen zahlreiche For- auf. Die App verfügt über keine Tracking- schungsprojekte, die sich allerdings noch in funktion - sie registriert also nicht, wo sich verschiedenen Entwicklungsphasen befin- jemand aufhält - und sammelt auch keine den. Wann mit einem wirksamen Impfstoff weiteren Daten. Sie ist lediglich dazu da, gerechnet werden kann, lässt sich zum jet- eine einfachere und effizientere Kommuni- zigen Zeitpunkt nicht verlässlich vorhersa- kation mit allen Betroffenen zu ermögli- gen. chen und so das COVID Care Team beim Contact Tracing zu entlasten. Seite 9
I – ISOLATION L – LOHNFORTZAHLUNG Wer positiv auf das neue Coronavirus ge- Wenn Personen in Isolation müssen, weil testet wurde, muss gemäss Anweisungen sie am neuen Coronavirus erkrankt sind der zuständigen kantonalen Behörde in Iso- und ärztlich krankgeschrieben wurden, ha- lation. Isolation bedeutet, dass man zu ben sie Anspruch auf eine Lohnfortzahlung Hause bleibt und jeglichen Kontakt zu an- oder auf ein Krankentaggeld. deren Menschen vermeidet. Falls Sie mit Eine Lohnfortzahlung ist durch das Obliga- anderen im selben Haushalt leben: Richten tionenrecht (OR) geregelt. Der Arbeitgeber Sie sich alleine in einem Zimmer ein. ist dadurch verpflichtet, während mindes- tens drei Wochen den Lohn zu bezahlen. Personen, die wegen einer Quarantäne- K – KURZARBEIT massnahme ihre Erwerbstätigkeit unter- Der Bundesrat hat am 12. August 2020 ent- brechen müssen, haben Anrecht auf Er- schieden, bis Ende Dezember 2020 das ver- werbsersatzentschädigung. einfachte Verfahren für die Voranmeldung von Kurzarbeit sowie das summarische Ver- M – MASKENPFLICHT fahren für die Abrechnung der Kurzarbeits- In der Schweiz gilt seit dem 29. Oktober entschädigung (KAE) beizubehalten. Daher 2020 eine ausgedehnte Maskenpflicht: gilt bis am 31. Dezember 2020 zur Abwick- • In öffentlich zugänglichen Innenräumen lung der KAE einzig der «Prozess KAE CO- • Im gesamten öffentlichen Verkehr VID-19» und es sind für KAE ausschliesslich • Auf Perrons, Tram- und Bushaltestellen o- die COVID-19-Formulare zu verwenden, der in Bahnhöfen, Flughäfen oder ande- unabhängig von der Begründung der KAE. ren Zugangsbereichen des öffentlichen Verkehrs • In jenen Teilen der öffentlichen Verwal- Weiterführende Infos zu tung, die dem Publikum zugänglich sind Kurzarbeitsentschädigung: • In den Aussenbereichen von Einrichtun- www.kiga.gr.ch gen und Betrieben, wie zum Beispiel Lä- den, Restaurants und Bars • In belebten Fussgängerbereichen • Am Arbeitsplatz, es sei denn der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen kann einge- halten werden • In Schulen ab der Sekundarstufe II Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder bis zu 12 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tra- gen können. Seite 10
S – SCHUTZKONZEPTE Für alle öffentlich zugänglichen Einrichtun- P – POSITIVRATE gen und Betriebe, einschliesslich obligatori- Es ist der Anteil positiver Tests auf Sars- scher Schulen und nachobligatorischer Bil- CoV-2 gemessen an der Gesamtzahl aller dungseinrichtungen, sowie für Veranstal- Testungen in einer Woche. Laut RKI sagt die tungen braucht es weiterhin ein Schutzkon- Rate am ehesten etwas über die Effektivität zept. der Teststrategie: Eine niedrige Prozentzahl zeigt, dass breit getestet werde und auch e- Weiterführende Infos zu her Menschen mit leichten Symptomen er- Schutzkonzepten: fasst werden. www.bag.admin.ch Q – QUARANTÄNE S – SYMPTOME FÜR CORONAINFEKTION In der Quarantäne bleibt man zu Hause und Die Symptome bei einer Ansteckung mit vermeidet den Kontakt zu anderen Men- dem neuartigen Coronavirus sind sehr un- schen. Eine Person, die mit einer am neuen terschiedlich. Coronavirus erkrankten Person in engem Die häufigsten Symptome sind: Akute Kontakt stand, muss gemäss Anweisungen Atemwegserkrankung (Halsschmerzen, der zuständigen kantonalen Behörde wäh- Husten (meist trocken), Kurzatmigkeit, rend 10 Tagen in Quarantäne. Dadurch Brustschmerzen), Fieber, plötzlicher Ver- kann sie vermeiden, dass sie andere Perso- lust des Geruchs- und/oder Geschmacks- nen unwissentlich ansteckt. sinns. Zudem sind folgende Symptome möglich: Kopfschmerzen, allgemeine Schwäche, Un- R – DER R-WERT wohlsein, Muskelschmerzen, Schnupfen, Die Reproduktionszahl gibt an, wie viele Magen-Darm-Symptome (Übelkeit, Erbre- Menschen durchschnittlich von einem Infi- chen, Durchfall, Bauchschmerzen), Haut- zierten in einem bestimmten Zeitraum an- ausschläge. steckt werden. Liegt der Wert unter 1, Die Krankheitssymptome sind unterschied- steckt ein Infizierter im Schnitt weniger als lich stark, sie können auch leicht sein. Eben- einen anderen Menschen an. Damit gibt es falls möglich sind Komplikationen wie eine weniger Neuinfektionen. Liegt er darüber, Lungenentzündung. Nehmen Sie Kontakt breitet sich die Krankheit weiter aus. Schon mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt auf, wenn minimale Veränderungen der Nachkom- bei Ihnen Krankheitssymptome auftreten, mastelle können dabei grosse Auswirkun- die Sie beunruhigen. gen haben und die Anzahl der Infizierten kann sich innerhalb kurzer Zeit verdoppeln. Seite 11
U – UNTERSTÜTZUNG VON WIRTSCHAFT UND S – SWISSCOVID APP TOURISMUS Die SwissCovid App für Mobiltelefone Die Bündner Regierung will Wirtschaft und (Android/iPhone) trägt zur Eindämmung Tourismus in dieser schwierigen Lage best- des neuen Coronavirus bei. Sie ergänzt das möglich unterstützen. Sie hat dazu eine klassische Contact Tracing – die Rückverfol- Task Force mit Vertretern des Departe- gung neuer Ansteckungen durch die Kan- ments für Volkswirtschaft und Soziales, des tone – und hilft somit, Übertragungsketten Departements für Finanzen und Gemein- zu stoppen. Die SwissCovid App ist im Apple den sowie der Graubündner Kantonalbank Store und Google Play Store verfügbar. Die eingesetzt. Nutzung der SwissCovid App ist freiwillig und kostenlos. Je mehr Personen die App Informationen zu Unterstützungsmassnah- installieren und verwenden, umso wirksa- men für die Wirtschaft, Arbeitgeberinnen mer unterstützt sie die Eindämmung des und Arbeitgeber sowie KMU finden Sie un- neuen Coronavirus. ter: T – TESTEN www.gr.ch/coronavirus Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie sich krank > Arbeit und Wirtschaft fühlen oder einzelne Symptome haben. Machen Sie den Coronavirus-Check oder rufen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt an. Be- antworten Sie alle Fragen im Online-Check V – VERANSTALTUNGEN oder am Telefon bestmöglich. Am Ende er- Seit dem 29. Oktober 2020 gilt für Veran- halten Sie eine Handlungsempfehlung und staltungen in öffentlichen Einrichtungen gegebenenfalls die Anweisung, sich testen die Höchstgrenze von 50 Teilnehmenden. zu lassen. Die Tests führen Ärztinnen und Ärzte sowie Spitäler durch. Testkosten wer- Weiterführende Infos zu den vom Bund übernommen, wenn Veranstaltungen: die Testkriterien des BAG erfüllt sind. Blei- www.gr.ch/coronavirus ben Sie zu Hause, bis das Testergebnis vor- > Veranstaltungen liegt. Testkriterien des BAG: www.bag.admin.ch Seite 12
Weiterführende Links Auf den folgenden Plattformen finden Sie Informationen und Handlungsempfehlun- gen für Betriebe rund um das Thema Coronavirus. HotellerieSuisse Eine Übersicht über die wichtigsten Fragen und Antworten als Orien- tierungshilfe. www.hotelleriesuisse.ch Bündner Gewerbeverband Informationen zu Corona für Unternehmen. www.kgv-gr.ch GastroSuisse Wichtige Informationen und Merkblätter. www.gastrosuisse.ch Graubünden Ferien Kompendium zur Smarten Kommunikation gegenüber Gästen. www.graubuenden.ch Interessengemeinschaft Tourismus Graubünden Best Practice Beispiele und Umsetzungsmassnahmen für einen siche- ren Wintertourismus. www.itgr.ch Corona Webseite des Corona Webseite Kantons Graubünden: des BAG: www.gr.ch/coronavirus www.bag.admin.ch Corona Webseite Kampagnen: bag-coronavirus.ch COVID-19-Verordnung Seite 13
Kontakte Infoline Bundesamt für Gesundheit (BAG) für allgemeine Fragen T +41 58 463 00 00, täglich 6:00 - 23:00 Uhr Infoline für Personen, die in die Schweiz einreisen T +41 58 464 44 88, täglich 6:00 - 23:00 Uhr COVID Care Team Graubünden T +41 81 257 88 10, Mo - Sa 8:00 - 12:30 und 13:30 - 17:00 Uhr | So 10:00 - 17:00 Uhr E-Mail covidcare@san.gr.ch COVID Einreise Graubünden T +41 81 257 88 15, Montag bis Freitag von 8:00 - 12:30 und 13:30 - 17:00 Uhr E-Mail covideinreise@san.gr.ch Kommunikationsstelle Coronavirus Graubünden T +41 81 254 16 00, Montag bis Freitag von 8:00 - 17:00 Uhr E-Mail kfsinfo@amz.gr.ch Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) T +41 81 257 67 00, Montag bis Freitag von 10:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr SECO Infoline für Unternehmen T +41 58 462 00 66, Montag bis Freitag von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr Seite 14
Notizen Seite 15
Seite 16
Sie können auch lesen