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Erläuterungen GF-Tarife
(ExistenzPlan aktiv & kreativ)

■ Unterlagen zur Risikoprüfung
■ Annahmerichtlinien
■ Allgemeines

Stand: April 2021
Grundfähigkeitsversicherung

              Inhaltsverzeichnis

              Unterlagen zur Risikoprüfung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 3 - 4

              Allgemeine Annahmerichtlinien .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 5 - 6

              Allgemeiner Teil  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 7 - 10

		Sonderrechnungsarten  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 7

		Eintrittsalterberechnung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 7

		                   Beitragszahlung und Versicherungsperiode  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 7

		Beitragsrundung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 7

		Stückkosten .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 7

		Mindestbeitragsrate .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 7

		Gesundheitsprüfung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 8

		                   Dynamik – Leistungserhöhung durch Beitragsdynamik .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 8

		                   Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 9

		                   Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 9

		                   Regelungen für die Nachversicherungsgarantie .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 9 - 10

		                   Ausschluss des Rechts auf Nachversicherung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 10

		Kollektivrahmenverträge .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 10

              Tarifübersicht  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 11

              Technische Begrenzungen  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 12

              Allgemeiner Teil  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 13

              Erläuterungen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 14

                                                                                                                                                                                                                                                                            2
Grundfähigkeitenversicherung
Unterlagen zur Risikoprüfung

Natürliches Alter        Erforderliche Unterlagen                                                       GF-Rente
bei Antragseingang

3-14 Jahre               Risikofragen des Antrags (Erklärung für zu versichernde Personen) –            max. 1.000 EUR
                     A
                         Gesundheitsfragen Kinder 3 - 14 Jahre

ab 15 Jahre              Vereinfachte Risikofragen des Antrags (Erklärung für zu versichernde           Bis 2.500 EUR
                         Personen) – Gesundheitsfragen Jugendliche ab 15 Jahre und Erwachsene
                     A

                         Risikofragen des Antrags (Erklärung für zu versichernde Person)                2.501 – 3.000 EUR

                         Risikofragen des Antrags (Erklärung für zu versichernde Personen) und          3.001 – 4.999 EUR
                         Ärztliches Zeugnis einschließlich Labor (HbA1c, Cholesterin, Gamma-
                         GT, HIV-Antikörper), Cotinintest bei Nichtrauchern, NT ProBNP oder
                     B   alternativ EKG (Ergometrie) mit laufenden Blutdruckkontrollen, weitere
                         Laborwerte: Vollständiges Blutbild, einschließlich Differentialblutbild,
                         Triglyzeride, SGPT, Kreatinin, Harnsäure, Blutkörperchensenkungsge-
                         schwindigkeit, CHE oder Quickwert

                         Risikofragen des Antrags (Erklärung für zu versichernde Personen) und          ab 5.000 EUR
                         Ärztliches Zeugnis einschließlich Labor (HbA1c, Cholesterin, Gamma-GT,
                         HIV-Antikörper), Cotinintest bei Nichtrauchern, generell EKG (Ergome-
                     C   trie) mit laufenden Blutdruckkontrollen, weitere Laborwerte: Vollstän-
                         diges Blutbild, einschließlich Differentialblutbild, Triglyzeride, SGPT,
                         Kreatinin, Harnsäure, Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit, CHE
                         oder Quickwert

ab 51 Jahre              Vereinfachte Risikofragen des Antrags (Erklärung für zu versichernde           bis 2.500 EUR
                     A   Personen) – Gesundheitsfragen Jugendliche ab 15 Jahre und Erwachse-
                         ne

                         Risikofragen des Antrags (Erklärung für zu versichernde Personen) und          2.501 – 3.999 EUR
                         Ärztliches Zeugnis einschließlich Labor (HbA1c, Cholesterin, Gamma-
                         GT, HIV-Antikörper), Cotinintest bei Nichtrauchern, NT ProBNP oder
                     B   alternativ EKG (Ergometrie) mit laufenden Blutdruckkontrollen, weitere
                         Laborwerte: Vollständiges Blutbild, einschließlich Differentialblutbild,
                         Triglyzeride, SGPT, Kreatinin, Harnsäure, Blutkörperchensenkungsge-
                         schwindigkeit, CHE oder Quickwert

                         Risikofragen des Antrags (Erklärung für zu versichernde Personen) und          ab 4.000 EUR
                         Ärztliches Zeugnis einschließlich Labor (HbA1c, Cholesterin, Gamma-GT,
                         HIV-Antikörper), Cotinintest bei Nichtrauchern, generell EKG (Ergomet-
                     C   rie) mit laufendenden Blutdruckkontrollen, weitere Laborwerte: Voll-
                         ständiges Blutbild, einschließlich Differentialblutbild, Triglyzeride, SGPT,
                         Kreatinin, Harnsäure, Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit, CHE
                         oder Quickwert

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Erläuterungen

Wurden in den letzten 6 Monaten bereits ärztliche Untersuchungen der erforderlichen Risikostufe vorgenommen,
kann gegen Vorlage der erstellten Unterlagen (Befundberichte, Ärztliches Zeugnis, Labor, EKG) und einer Erklärung
der zu versichernden Person, dass sich der Gesundheitszustand seit der letzten Untersuchung nicht nachteilig ge-
ändert hat, auf eine Wiederholung der Untersuchungen verzichtet werden.
In begründeten Einzelfällen behalten wir uns unabhängig von den Untersuchungsgrenzen die Anforderung von Be-
fundberichten, ärztlichen Unterlagen oder aktuellen Untersuchungen vor.
Versicherungssummen bzw. BU(Z)/EU(Z) und GF-Renten von mehreren Verträgen sind gegebenenfalls zu addieren.
Zusätzlich zum Neuantrag werden alle Vorver­sicherungen aus den letzten 5 Jahren (gerechnet ab Antragsdatum)
mit der aktuellen BU(Z)/EU(Z) und GF-Rente berücksichtigt. Liegt jedoch aus den letzten 5 Jahren eine Versiche-
rung mit ärztlicher Untersuchung vor, so sind nur diejenigen BU(Z)/EU(Z)- und GF-Renten zu berücksichtigen, die
danach ohne U ­ ntersuchung abgeschlossen wurden.
Werden ärztliche Untersuchungen nur aufgrund von Vorversicherungen erforderlich, so sind ggf. nur die noch feh-
lenden
Untersuchungen zu veranlassen.
Bei GF-Barrenten über 2.500 EUR ist auch die Zusatzerklärung zu Einkommen und Versorgung (B 190808) einzu-
reichen. Bei GF-Barrenten über 3.000 EUR sind zusätzlich detaillierte Angaben von unabhängiger Stelle zum Ein-
kommen der letzten 3 Jahre erforderlich.

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Allgemeine Annahmerichtlinien

A. Grundfähigkeitenabsicherung                                 GF-Barrenten werden ohne Einkommensangabe un-
                                                               abhängig von der Versorgungslage akzeptiert:
1.	Risikoerhöhende Umstände sind in den Tarifbeiträgen
    nicht berücksichtigt und müssen – sofern überhaupt         ■ bei Schülern, Umschülern, Auszubildenden, Helfer/
    versicherbar – durch Zuschläge oder andere Ein-              innen im Bundesfreiwilligendienst und Hausfrau-
    schränkungen (Leistungs- und Altersgrenzen, Klau-            en/Hausmänner bis zu 1.000 EUR monatlich
    seln) ausgeglichen werden.                                 ■ bei Beamten, Soldaten, Kirchenbeamten, Richtern
   Berufe, die der Berufsklasse 7 zugeordnet werden,
2.	                                                             bis zu 1.250 EUR monatlich
   sind nicht in GF-Tarifen versicherbar.                      ■ für Studenten und allen anderen Berufe bis 1.500
3.	Grundsätzlich soll die Summe aller bei Verlust der           EUR monatlich
   Grundfähigkeiten zu erwartenden Rentenleistungen         	
                                                             Bestehende Vorversicherungen müssen berücksich-
   einen gewissen Prozentsatz des Bruttoeinkommens           tigt werden (siehe A3).
   nicht überschreiten. Als Richtgröße für versicherbare
   GF-Barrenten sind folgende Höchstbeträge vorgese-        6.	Voraussetzung für die Versicherung von Bürgern an-
   hen:                                                         derer Staaten ist ein fes­ter Wohnsitz in Deutschland.
                                                                Für Bürger der EU, Norwegens, Liechtensteins und der
   ■ 60% des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern             Schweiz ist die Vorlage einer Kopie der Aufenthaltsbe-
     der letzten 3 Jahre bei Selbstständigen                    willigung sowie die Beantwortung der Fragen für Bür-
   ■ 60% des Bruttojahreseinkommens bei Sozialver-              ger anderer Staaten, in dem unter anderem ein festes
     sicherungspflichtigen                                      Arbeitsverhältnis zu bestätigen ist, nicht notwendig.

   ■ 30% der Bruttojahresbezüge bei Beamten, Rich-          7.	In allen Zweifelsfällen (z.B. ausgefallene Berufe und
     tern, Soldaten und Kirchenbeamten                          Sportarten, besonders gefährliche Tätigkeiten, längere
                                                                Aufenthalte außerhalb Europas) empfehlen wir eine
	Bestehen im Falle der Berufsunfähigkeit, Erwerbsun-
                                                                vorherige Anfrage im Fachbereich mit einer detaillier-
  fähigkeit oder bei Verlust einer Grundfähigkeit weitere
                                                                ten Angabe aller Umstände sowie der zu versichern-
  Rentenanwartschaften (private Vorsorge, betriebliche
                                                                den Leistungen.
  Altersversorgung), so sind die er­mittelten Höchstbe-
  träge um diese Anwartschaften zu kürzen. Bei einer
  Gesamtjahresrente von über 50.000 EUR werden
  zusätzlich Anwartschaften von berufsständischen
  Versorgungswerken (z.B. Ärzteversorgung) zu 50 %
  angerechnet. Leistungen aus der gesetzlichen Sozial-
  versicherung und aus der Beamtenversorgung sind
  be­­reits in den genannten Höchstgrenzen eingerech-
  net und können daher unberücksichtigt bleiben. Bei
  Selbstständigen sind solche Leistungen jedoch anzu-
  rechnen.
	Bis zur Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche
  Rentenversicherung (West) können bei Sozialversi-
  che-rungspflichtigen und Selbstständigen bis 60% des
  Bruttojahreseinkommens abgesichert werden.
	Bei Selbstständigen ist der durchschnittliche Gewinn
  vor Steuern der letzten 3 Jahre (ggf. auch aus un-
  selbstständiger Tätigkeit) zugrunde zu legen. Alle Per-
  sonen, die innerhalb der letzten 24 Monate eine selbst-
  ständige Tätigkeit aufgenommen haben, sich an einer
  bestehenden Gemeinschaft beteiligt haben oder eine
  bestehende Einheit übernommen haben, werden indi-
  viduell geprüft.

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Sonderrisiken
Die Einstufungen gelten nur für den reinen Freizeitsport. Für alle Risiken im Spitzensport ist eine Anfrage im Fachbereich
erforderlich.

  Automobilsport                   Geschwindigkeit, Rennen                                                   Ablehnung

                                   Rallyes                                                                     Anfrage

                                   Kartfahren – Hobbyfahrten ohne Teilnahme an Rennen                        Versicherbar

  Ballsport                        Fußball, Handball, Golf, Tennis, Hockey, Flagfootball                     Versicherbar

  Bergsport                        In Europa                                                                   Anfrage

                                   Übrige Welt                                                               Ablehnung

                                   Freeclimbing/Eisklettern/Gebäudeklettern/Expeditionen                     Ablehnung

                                   Bouldern, Klettern an Kunstwänden                                         Versicherbar

                                   Höhe < 5.300 m: Wandern, Bergwandern, Trekking, Klettersteig-             Versicherbar
                                   begehungen oder Sportklettern ohne Alleingänge

  Canyoing                                                                                                     Anfrage

  Fitness                          Bodybuilding, Joggen, Kraftsport                                          Versicherbar

                                   Gewichtheben                                                                Anfrage

  Flugsport                                                                                                    Anfrage

  Leichtathletik                   Hochsprung, Laufen, Marathon, Triathlon                                   Versicherbar

  Kampfsport – geringes Risiko     Aikido, Jiu-Jitsu, Thai Chi, Taebo                                        Versicherbar

  Kampfsport – mäßiges Risiko      Boxen, Karate, Kickboxen, Kung-Fu, Taekwon-Do, Wrestling/Catchen            Anfrage

  Kampfsport – hohes Risiko        Allkampf, Chinesisches Boxen, Mixed Martial Arts, Thai-Boxen,               Anfrage
                                   Shoot Wrestling

  Motorradsport                                                                                                Anfrage

  Reitsport                        Freizeitreiten, Westernreiten                                             Versicherbar

                                   Dressurreiten                                                             Versicherbar

                                   Springreiten, Rennreiten, Galopprennsport, Vielseitigkeitsreiten            Anfrage

  Tauchsport                       Gerätetauchen                                                               Anfrage

                                   Schnorcheln                                                               Versicherbar

                                   Solotauchen oder mit Rebreather                                           Ablehnung

  Wassersport                      Wasserski, Wakeboarden                                                    Versicherbar

                                   Jetski und Flyboarden - ohne Teilnahme an Wettbewerben                    Versicherbar

                                   Segeln, Kajak, Wildwasserrafting                                            Anfrage

  Wintersport                      Eislaufen, Eiskunstlauf, Skilanglauf, gewöhnliche Ski- und Snowboardak-   Versicherbar
                                   tivitäten (ohne Wettbewerbe/Rennen)

                                   Eishockey, Rennrodeln, Ski-, Snowboardtouren, Fahren abseits der Piste,     Anfrage
                                   keine der oben genannten Wintersport-Aktivitäten

Erläuterungen:
Wenn „Anfrage“ angegeben ist, muss eine Anfrage im Fachbereich erfolgen. Eine Versicherbarkeit kann gegeben sein.
Bitte senden Sie uns bei allen Sportrisiken, die mit dem Hinweis „Anfrage“ vermerkt sind oder bei Aktivitäten, die Sie
nicht auf der Liste finden, die entsprechenden Fragebögen. Diese finden Sie im Downloadcenter der Bayerischen.

                                                                                                                            6
Allgemeiner Teil

Sonderrechnungsarten                                               Eintrittsalterberechnung
Jeder Tarif kann in mehreren Sonderrechnungsarten an-              Die Eintrittsalterberechnung erfolgt nach der Kalender-
geboten werden.                                                    jahrmethode. Das Eintritts­alter ist die Differenz zwischen
                                                                   dem Kalenderjahr des Versicherungsbeginns und dem
Sonderrechnungsart N                                               Geburtsjahr der versicherten Person.
normales Einzelgeschäft.

Sonderrechnungsart 1                                               Beitragszahlung und Versicherungsperiode
 Kollektivversicherungen mit Konditionen analog den frü-           Beiträge sind durch laufende Beiträge für jede Versiche-
 heren Rahmenverträgen für Gruppenversicherungen mit               rungsperiode zu zahlen. Beitragszahlungsperiode und
 rabattierten E
              ­ inzeltarifen. Hierfür ist ein eigener Kollektiv­   damit zugleich Versicherungsperiode kann je nach Ver-
vertrag des Versicherungsnehmers nötig, z.B. für eine              einbarung ein Monat, ein Vierteljahr, ein halbes oder vol-
­Firma.                                                            les Jahr sein. Ist die versicherte Person noch minderjährig,
                                                                   kann als Beitragszahlungsperiode und zugleich Versiche-
Sonderrechnungsart 3                                               rungsperiode nur ein Monat oder ein Vierteljahr sein.
Kollektivrahmenversicherungen mit Konditionen analog               Laufende Beiträge sind bis zum Ende der Versicherungs-
den frü­heren Sammelversicherungen für normalen Bei-               periode zu entrichten, in der die versicherte Person stirbt,
tragsnachlass, für Kollektivrahmenverträge mit kleinen             längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Beitragszah-
­Beständen.                                                        lungsdauer.
Sonderrechnungsart 4                                               Hinweis: Es handelt sich hier um echte Periodenbeiträge,
                                                                   d.h. zum Beispiel, dass eine Kündigung jeweils nur zum
Kollektivrahmenversicherungen mit Konditionen analog
                                                                   Ende einer Versicherungsperiode möglich ist. Eine Ände-
den früheren Sammelversicherungen für erhöhten Bei-
                                                                   rung des Beitragszahlungsabschnittes und damit der Ver-
tragsnachlass. Siehe hierzu IBU, Land Bayern etc.
                                                                   sicherungsperiode ist eine Vertragsänderung.
Sonderrechnungsart 6
Kollektivversicherungen mit Konditionen analog den frü-            Beitragsrundung
heren Gruppensondertarifen (Firmengruppe). Hierfür ist
                                                                   Der Bruttobeitrag ist bei jeder Zahlungsweise auf volle
ein eigener Kollektivvertrag des Versicherungsnehmers
                                                                   Cent auf- bzw. abzu­runden.
nötig, z.B. für eine Firma.

Sonderrechnungsart D
                                                                   Stückkosten
Vereinfachtes Einzelgeschäft für vorinformierte Kunden,
                                                                   30,00 EUR pro Vertrag, pro Jahr der Beitragszahlung.
weniger beratungsaufwendig.
                                                                   Bei unterjährlicher Zahlungsweise:
Sonderrechnungsart F
                                                                    2,50 EUR pro Monat,
Kollektivversicherungen im beratungs- und betreuungsin-             7,50 EUR pro Vierteljahr,
tensiven Geschäft. Hierfür ist ein eigener Kollektivvertrag        15,00 EUR pro Halbjahr.
des Versicherungsnehmers nötig, z.B. für eine Firma.

Sonderrechnungsart G                                               Mindestbeitragsrate
Vereinfachtes Einzelgeschäft für gut vorinformierte Kun-           5,00 EUR	gegebenenfalls muss eine längere
den einschließlich Wiederanlage, wenig beratungsauf-                         Zahlungsperiode gewählt werden.
wendig

Sonderrechnungsart H
Sehr vereinfachtes Einzelgeschäft, fast beratungsfrei,
Kunde hatte Abschlussentscheidung fast getroffen.

                                                                                                                             7
Gesundheitsprüfung                                           Weitere Erhöhungen können nur aufgrund eines Einkom-
                                                             mensnachweises mit unserer Zustimmung erfolgen, wenn
Die Grenzen, oberhalb derer ärztliche Untersuchungen
                                                             60% des Gewinns vor Steuern bei Selbständigen bzw.
notwendig sind, sind aus der Übersicht auf der Seite 4
                                                             60% des Bruttoeinkommens bei Sozialversicherungs-
ersichtlich. Abschlussbedingungen für besondere Risiken
                                                             pflichtigen oder 30% der Bruttobezüge bei Beamten,
erfordern eine Anfrage im Fachbereich.
                                                             Richtern, Soldaten und Kirchenbeamten die im Jahr der
                                                             Erhöhung gültige Beitragsbemessungsgrenze für die all-
Dynamik – Leistungserhöhung durch                            gemeine gesetzliche Rentenversicherung (West) um min-
                                                             destens 10% übersteigen.
Beitragsdynamik
                                                             Der Berechnung der Erhöhungssumme werden das zum
Bei ExistenzPlan aktiv und ExistenzPlan kreativ ist Tarif-
                                                             Berechnungszeitpunkt der Erhöhung erreichte rech-
bestandteil, dass sich Beitrag und Versicherungsleistung
                                                             nungsmäßige bzw. technische Alter der versicherten
jährlich erhöhen.
                                                             Person, die restliche Laufzeit und die bei Abschluss des
Es kann ein fester Prozentsatz zwischen 2% und 5% für        Grundvertrages geltenden Annahmebedingungen zu-
die jährliche Steigerung des Beitrags vereinbart werden.     grundegelegt. Bei GF-Versicherungen fließen zusätzlich
Der Versicherungsnehmer kann jeder vorgeschlagenen           die restliche Leistungsdauer und ein eventuell vereinbar-
Erhöhung widersprechen, indem er den Erhöhungsnach-          ter Beitragszuschlag in die Berechnung der Erhöhungs-
trag (neuen Versicherungsschein) zurücksendet. Die Bay-      summe mit ein. Der erhöhte Versicherungsschutz beginnt
erische räumt ihm für den Widerspruch eine Frist bis zum     am Erhöhungstermin.
Ende des ers­ten Monats des neuen Versicherungsjahres        Praktisch wird die Erhöhung wie folgt durchgeführt: Der
ein. Lässt der Versicherungsnehmer jedoch mehr als zwei      Versicherungsnehmer erhält spätestens einen Monat vor
Erhöhungen nacheinander aus, erlischt das Recht auf wei-     Beginn des neuen Versicherungsjahres e­ inen neuen Versi-
tere Erhöhungen.                                             cherungsschein, der den Gesamtstand des Vertrages nach
Die Erhöhungen erfolgen i.d.R. längstens bis zum Eintritt    der vorgeschlagenen Erhöhung des Beitrags dokumen-
eines der folgenden Ereignisse:                              tiert. Ein Widerspruch kann einfach durch Zurücksenden
                                                             dieses Versicherungsscheines erfolgen. Äußert sich der
   ■ Ablauf der Beitragszahlungsdauer                        Versicherungsnehmer nicht bis zum Ende des ersten Mo-
   ■ Erreichen des rechnungsmäßigen Alters von 55            nats des neuen Versicherungsjahres, so gilt die Erhöhung
     Jahren des Versicherten                                 als angenommen. Wir werden dem Versicherungsnehmer
                                                             jedoch auch dann entgegenkommen, wenn er alsbald
   ■ Erstmaliges Erreichen bzw. Übersteigen des im
                                                             nach Fristablauf die Erhöhung rückgängig machen will.
     jeweiligen Vertragsjahr geltenden Beitragsbemes-
     sungsgrenze West in der allgemeinen gesetzlichen        Wird eine Dynamik gewünscht, muss dies im Antrags-
     Rentenversicherung (BBG RV).                            formular vermerkt werden. Im Rahmen der finanziellen
                                                             Risikoprüfung erfolgt eine Angemessenheitsprüfung bei
Die Erhöhungssumme wird i.d.R. nach demselben Tarif
                                                             einem Dynamiksatz von über 3%.
gebildet.

                                                                                                                    8
Nachversicherungsgarantie ohne erneute                       ■ Befreiung des selbständigen Handwerks von der
Risikoprüfung                                                  Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-
                                                               versicherung.
Alle GF-Versicherungen sind mit einer Nachversiche-
rungsgarantie ausgestattet; d.h. der Versicherungsneh-       ■ Überschreiten des Beitragsbemessungsgrenze in
mer kann unter bestimmten Voraussetzungen die versi-           der gesetzlichen Rentenversicherung West.
cherte GF-Barrente ohne erneute Gesundheitsprüfung an
die geänderten Lebensumstände anpassen.
                                                          Ereignisunabhängige
Der Versicherungsschutz kann bei Eintritt folgender Er-   Nachversicherungsgarantie
eignisse erhöht werden:
                                                          Es besteht das Recht, einmalig innerhalb der ersten fünf
   ■ Heirat der versicherten Person                       Versicherungsjahre die versicherte GF-Rente unabhängig
   ■ Geburt eines Kindes der versicherten Person          von einem der vorgenannten Ereignisse aufzustocken.

   ■ Adoption eines minderjährigen Kindes durch die
     versicherte Person                                   Regelungen für die
   ■ Tod des mitverdienenden Ehegatten der versi-         Nachversicherungsgarantie
     cherten Person oder des eingetragenen Lebens-        Der Antrag auf Nachversicherung muss innerhalb von
     partners im Sinne des LPartG                         sechs Monaten nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses
   ■ Ehescheidung der versicherten Person oder Auf-       gestellt und durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B.
     hebung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft         Einkommensunterlagen, Urkunden oder amtliche Bestä-
     im Sinne des LPartG                                  tigungen) belegt werden.

   ■ Aufnahme eines Studiums an einer staatlich           Außerdem sind noch folgende Antragsfragen zu beant-
     anerkannten Universität, Fachhochschule oder         worten: Vorversicherungen, Bezug aus Rente oder Pen-
     Berufsakademie, dessen angestrebter Studienab-       sion aus gesundheitlichen Gründen, Bruttoarbeitseinkom-
     schluss in Deutschland anerkannt ist.                men.

   ■ Erfolgreicher Abschluss des Vorbreitungsdiens-       Das eine Nachversicherung auslösende Ereignis muss
     tes für das Lehramt an allgemeinbildenden und        während der Versicherungsdauer eingetreten sein. Dabei
     beruflichen Schulen (Referendariat) mit Aufnahme     müssen zwischen zwei Erhöhungen aus der ereignisab-
     einer unbefristeten Lehrtätigkeit im Angestellen-    hängigen Nachversicherung mindestens zwölf Monate
     verhältnis (ohne spätere Verbeamtung).               liegen.

   ■ Erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung       Die Erhöhung aus der Nachversicherung erfolgt im be-
     oder Berufsfortbildung der versicherten Person       stehenden Vertrag. Wir berechnen den Beitrag für die
                                                          Erhöhung nach dem am Erhöhungstermin erreichten
   ■ Erstmaliger Wechsel in die berufliche Selbst-        rechnungsmäßigen Alter der versicherten Person, der
   ■ ständigkeit                                          restlichen Versicherungs-, Leistungs- und Beitragszah-
                                                          lungsdauer sowie den ursprünglich vereinbarten Annah-
   ■ Steigerung des jährlichen Bruttoeinkommens der       mebedingungen und der Risikoeinschätzung (insbeson-
     versicherten Person von mindestens 10% im Ver-       dere Leistungseinschränkungen, Beitragszuschläge) des
     gleich zum Vorjahr                                   zugrundeliegenden Vertrages.
   ■ Steigerung des durchschnittlichen Gewinns vor        Die versicherte Jahresrente einer Nachversicherung kann
     Steuern in den letzten 3 Jahren um mindestens        900 EUR bis 6.000 EUR betragen. Die Erhöhung der Jah-
     30% im Vergleich zum durchschnittlichen Gewinn       resrente ist pro Ereignis auf max. 100% und für Verträge
     vor Steuern der drei davorliegenden Jahre.           ab 01.01.2015 auf max. 150% begrenzt. Außerdem darf die
   ■ Aufnahme eines Darlehens im gewerblichen Be-         versicherte Gesamtjahresrente einer versicherten Person
     reich oder zur Finanzierung einer selbst genutzten   den Betrag von 36.000 EUR nicht übersteigen.
     Immobilie von mindestens 50.000 EUR.

                                                                                                                  9
Die Gesamtjahresrente muss in Bezug auf die Einkom-       Kollektivrahmenverträge
mensverhältnisse angemessen sein. Die gesamten An-
                                                          Es gibt Kollektivrahmenverträge mit der BL die Bayeri-
wartschaften dürfen dabei nicht mehr als 60% des letz-
                                                          sche Lebensversicherung AG, Vertragspartner sind hier
ten jährlichen Bruttoarbeitseinkommens bei Angestellten
                                                          z.B. IBU – Interessenverband freier Berufe und mittel-
bzw. des Gewinns vor Steuern der letzten drei Jahr bei
                                                          ständischer Unternehmer e.V. –, das Land ­Bayern und das
Selbstständigen bzw. 30% der Bruttobezüge bei Beam-
                                                          Land Nordrhein-Westfalen.
ten, Richtern, Soldaten und Kirchenbeamten betragen.
                                                           Beispiel IBU: Durch die Mitgliedschaft einer Firma im IBU
                                                           können alle Mit­arbeiter und auch der Unternehmer selbst
Ausschluss des Rechts auf Nachversicherung                 (wenn außerdem mindestens ein Angestellter versichert
Das Recht auf Nachversicherung ohne erneute Gesund-        ist) für Direktversicherungen und private Lebensver­
heitsprüfung ist ausgeschlossen, wenn:                     sicherungen aufgrund von Kosten­     einsparungen einen
                                                           günstigeren Beitrag erhalten, da die Tarifbeiträge dieser
   ■ die versicherte Person das 50. Lebensjahr bei
                                                           ­Sonderrechnungsart 3 bzw. 4 mit re­­duzierten Kostensät-
     ereignisabhängiger bzw. das 45. Lebensjahr bei
                                                          zen berechnet werden. Bei monatlicher ­Zahlungs-weise
     ereignisunabhängiger Aufstockung vollendet hat;
                                                          ­ergibt sich so durch den Kollektivrahmenvertrag eine Er-
   ■ bei der versicherten Person bereits ein Leistungs-    mäßigung von ca. 3%. Der IBU erhebt zur Zeit einen Auf-
     fall aus der GF-Versicherung eingetreten ist oder     nahmebeitrag von 20,00 EUR. Jährliche
     sie berufsunfähig bzw. vermindert erwerbsfähig
     ist;                                                 Mitgliedsbeiträge werden derzeit nicht er­hoben.
   ■ die versicherte Person einen Antrag auf Leistung     Die Beiträge erhalten Sie über das Angebotsprogramm.
     wegen Verlust einer versicherten Grundfähigkeit
                                                          Dem Antrag sind die für den jeweiligen Kollektivrahmen-
     bzw. Pflegebedürftigkeit, Berufsunfähigkeit oder
     verminderter Erwerbsfähigkeit gestellt hat;          vertrag vorgesehenen Formulare beizufügen.

   ■ der Vertrag beitragsfrei gestellt ist,
   ■ die verbleibende Versicherungsdauer weniger als
     5 Jahre beträgt.

                                                                                                                 10
Tarifübersicht Grundfähigkeitenversicherung

                                       ExistenzPlan aktiv                    ExistenzPlan kreativ
Tarif
                                             20720                                  20721

Leistung bei Verlust einer      Beitragsbefreiung und monatlich vorschüssige Rente, solange der Leis-
Grundfähigkeit oder bei         tungsfall besteht, bis zum Tode des Versicherten oder bis zum Ablauf der
Pflegebedürftigkeit während     Leistungsdauer.
der Ver­sicherungsdauer
                                20720:
                                Grundfähigkeitenversicherung mit 17 versicherten Grundfähigkeiten

                                20721:
                                Grundfähigkeitenversicherung mit 20 versicherten Grundfähigkeiten
                                Zusätzlich abschließbar:
                                Option Mobilität, Option Infektion, Option Psyche

Bei Erleben des Ablauftermins   Keine Leistung außer ggf. einer Überschussbeteiligung

Zweck der Versicherung          Arbeitskraftabsicherung bei Verlust einer Grundfähigkeit
                                oder bei Pflegebedürftigkeit

Besonderheiten                  ■ Überschussver­rechnung mit dem laufenden ­Beitrag ist möglich
                                ■ Nachversicherungsgarantie
                                ■ Wechseloption in eine selbständige BU
                                Wahlweise: Zusätzlich garantierte Rentenerhöhung
                                im Leistungsfall von 0% -2% jährlich

                                                                                                           11
Technische Begrenzungen

                       Mindest-         Höchst-        Mindest-   Höchst-    Mindestrente   Besonder-
  Tarif
                     eintrittsalter   eintrittsalter   laufzeit   endalter      in EUR        heiten

  20720                                                                          75,-
                             3             55             5         67
  20721                                                                       mtl. Rente

Mindestbeitragsrate: 5 EUR

                                                                                                        12
Allgemeiner Teil

Grundfähigkeitenversicherung
Die Versicherungen sind bedingungsgemäß ab Beginn
am Überschuss und gegebenenfalls an den Bewertungs-
reserven beteiligt. Die Versicherung erhält in der beitrags-
pflichtigen Zeit laufende Überschussanteile, die in der
Regel mit den Beiträgen verrechnet werden; sie können
auch verzinslich angesammelt werden.
Verträge mit verzinslicher Ansammlung der Überschüsse
erhalten bei Beendigung die Hälfte der für den Vertrag
ermittelten, verteilungsfähigen Bewertungsreserven aus-
gezahlt. Bei Verträgen mit Sofortverrechnung fallen keine
Bewertungsreserven an.
Versicherungen im Rentenbezug erhalten nach Ablauf ei-
nes Jahres jeweils am Bilanztermin eine prozentuale Ren-
tenerhöhung aus der jährlichen Überschussbeteiligung.

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Verzeichnis der Einzahlungskonten

                     Zahlungsart                                 BIC                IBAN                  Bank

                     Versicherungsbeiträge                                   DE45 7005 0000 0000   Bayerische Landesbank
                     Bayerische Beamten                      BYLADEMMXXX
                                                                                   0350 03          Girozentrale München
                     Lebensversicherung a.G.

                    Versicherungsbeiträge                                    DE17 7005 0000 0000   Bayerische Landesbank
                    BL die Bayerische                        BYLADEMMXXX
                                                                                    0407 45         Girozentrale München
                    Lebensversicherung AG

                                                                             DE30 7005 0000 0000   Bayerische Landesbank
                    Sachversicherungsbeiträge                BYLADEMMXXX
                                                                                    0352 73         Girozentrale München

                   Berufsklassenverzeichnis
                   Das Berufsklassenverzeichnis ist in Bay4all in der Angebotsbe-
                   rechnung hinterlegt.
B 491012 (04.21)

                   BL die Bayerische Lebensversicherung AG
                   Thomas-Dehler-Str. 25 | 81737 München
                   diebayerische.de
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