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Erläuterungen GF-Tarife (ExistenzPlan aktiv & kreativ) ■ Unterlagen zur Risikoprüfung ■ Annahmerichtlinien ■ Allgemeines Stand: April 2021
Grundfähigkeitsversicherung Inhaltsverzeichnis Unterlagen zur Risikoprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 - 4 Allgemeine Annahmerichtlinien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 - 6 Allgemeiner Teil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 - 10 Sonderrechnungsarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Eintrittsalterberechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Beitragszahlung und Versicherungsperiode . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Beitragsrundung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Stückkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Mindestbeitragsrate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Gesundheitsprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Dynamik – Leistungserhöhung durch Beitragsdynamik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Regelungen für die Nachversicherungsgarantie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 - 10 Ausschluss des Rechts auf Nachversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Kollektivrahmenverträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Tarifübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Technische Begrenzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Allgemeiner Teil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Erläuterungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 2
Grundfähigkeitenversicherung Unterlagen zur Risikoprüfung Natürliches Alter Erforderliche Unterlagen GF-Rente bei Antragseingang 3-14 Jahre Risikofragen des Antrags (Erklärung für zu versichernde Personen) – max. 1.000 EUR A Gesundheitsfragen Kinder 3 - 14 Jahre ab 15 Jahre Vereinfachte Risikofragen des Antrags (Erklärung für zu versichernde Bis 2.500 EUR Personen) – Gesundheitsfragen Jugendliche ab 15 Jahre und Erwachsene A Risikofragen des Antrags (Erklärung für zu versichernde Person) 2.501 – 3.000 EUR Risikofragen des Antrags (Erklärung für zu versichernde Personen) und 3.001 – 4.999 EUR Ärztliches Zeugnis einschließlich Labor (HbA1c, Cholesterin, Gamma- GT, HIV-Antikörper), Cotinintest bei Nichtrauchern, NT ProBNP oder B alternativ EKG (Ergometrie) mit laufenden Blutdruckkontrollen, weitere Laborwerte: Vollständiges Blutbild, einschließlich Differentialblutbild, Triglyzeride, SGPT, Kreatinin, Harnsäure, Blutkörperchensenkungsge- schwindigkeit, CHE oder Quickwert Risikofragen des Antrags (Erklärung für zu versichernde Personen) und ab 5.000 EUR Ärztliches Zeugnis einschließlich Labor (HbA1c, Cholesterin, Gamma-GT, HIV-Antikörper), Cotinintest bei Nichtrauchern, generell EKG (Ergome- C trie) mit laufenden Blutdruckkontrollen, weitere Laborwerte: Vollstän- diges Blutbild, einschließlich Differentialblutbild, Triglyzeride, SGPT, Kreatinin, Harnsäure, Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit, CHE oder Quickwert ab 51 Jahre Vereinfachte Risikofragen des Antrags (Erklärung für zu versichernde bis 2.500 EUR A Personen) – Gesundheitsfragen Jugendliche ab 15 Jahre und Erwachse- ne Risikofragen des Antrags (Erklärung für zu versichernde Personen) und 2.501 – 3.999 EUR Ärztliches Zeugnis einschließlich Labor (HbA1c, Cholesterin, Gamma- GT, HIV-Antikörper), Cotinintest bei Nichtrauchern, NT ProBNP oder B alternativ EKG (Ergometrie) mit laufenden Blutdruckkontrollen, weitere Laborwerte: Vollständiges Blutbild, einschließlich Differentialblutbild, Triglyzeride, SGPT, Kreatinin, Harnsäure, Blutkörperchensenkungsge- schwindigkeit, CHE oder Quickwert Risikofragen des Antrags (Erklärung für zu versichernde Personen) und ab 4.000 EUR Ärztliches Zeugnis einschließlich Labor (HbA1c, Cholesterin, Gamma-GT, HIV-Antikörper), Cotinintest bei Nichtrauchern, generell EKG (Ergomet- C rie) mit laufendenden Blutdruckkontrollen, weitere Laborwerte: Voll- ständiges Blutbild, einschließlich Differentialblutbild, Triglyzeride, SGPT, Kreatinin, Harnsäure, Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit, CHE oder Quickwert 3
Erläuterungen Wurden in den letzten 6 Monaten bereits ärztliche Untersuchungen der erforderlichen Risikostufe vorgenommen, kann gegen Vorlage der erstellten Unterlagen (Befundberichte, Ärztliches Zeugnis, Labor, EKG) und einer Erklärung der zu versichernden Person, dass sich der Gesundheitszustand seit der letzten Untersuchung nicht nachteilig ge- ändert hat, auf eine Wiederholung der Untersuchungen verzichtet werden. In begründeten Einzelfällen behalten wir uns unabhängig von den Untersuchungsgrenzen die Anforderung von Be- fundberichten, ärztlichen Unterlagen oder aktuellen Untersuchungen vor. Versicherungssummen bzw. BU(Z)/EU(Z) und GF-Renten von mehreren Verträgen sind gegebenenfalls zu addieren. Zusätzlich zum Neuantrag werden alle Vorversicherungen aus den letzten 5 Jahren (gerechnet ab Antragsdatum) mit der aktuellen BU(Z)/EU(Z) und GF-Rente berücksichtigt. Liegt jedoch aus den letzten 5 Jahren eine Versiche- rung mit ärztlicher Untersuchung vor, so sind nur diejenigen BU(Z)/EU(Z)- und GF-Renten zu berücksichtigen, die danach ohne U ntersuchung abgeschlossen wurden. Werden ärztliche Untersuchungen nur aufgrund von Vorversicherungen erforderlich, so sind ggf. nur die noch feh- lenden Untersuchungen zu veranlassen. Bei GF-Barrenten über 2.500 EUR ist auch die Zusatzerklärung zu Einkommen und Versorgung (B 190808) einzu- reichen. Bei GF-Barrenten über 3.000 EUR sind zusätzlich detaillierte Angaben von unabhängiger Stelle zum Ein- kommen der letzten 3 Jahre erforderlich. 4
Allgemeine Annahmerichtlinien A. Grundfähigkeitenabsicherung GF-Barrenten werden ohne Einkommensangabe un- abhängig von der Versorgungslage akzeptiert: 1. Risikoerhöhende Umstände sind in den Tarifbeiträgen nicht berücksichtigt und müssen – sofern überhaupt ■ bei Schülern, Umschülern, Auszubildenden, Helfer/ versicherbar – durch Zuschläge oder andere Ein- innen im Bundesfreiwilligendienst und Hausfrau- schränkungen (Leistungs- und Altersgrenzen, Klau- en/Hausmänner bis zu 1.000 EUR monatlich seln) ausgeglichen werden. ■ bei Beamten, Soldaten, Kirchenbeamten, Richtern Berufe, die der Berufsklasse 7 zugeordnet werden, 2. bis zu 1.250 EUR monatlich sind nicht in GF-Tarifen versicherbar. ■ für Studenten und allen anderen Berufe bis 1.500 3. Grundsätzlich soll die Summe aller bei Verlust der EUR monatlich Grundfähigkeiten zu erwartenden Rentenleistungen Bestehende Vorversicherungen müssen berücksich- einen gewissen Prozentsatz des Bruttoeinkommens tigt werden (siehe A3). nicht überschreiten. Als Richtgröße für versicherbare GF-Barrenten sind folgende Höchstbeträge vorgese- 6. Voraussetzung für die Versicherung von Bürgern an- hen: derer Staaten ist ein fester Wohnsitz in Deutschland. Für Bürger der EU, Norwegens, Liechtensteins und der ■ 60% des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern Schweiz ist die Vorlage einer Kopie der Aufenthaltsbe- der letzten 3 Jahre bei Selbstständigen willigung sowie die Beantwortung der Fragen für Bür- ■ 60% des Bruttojahreseinkommens bei Sozialver- ger anderer Staaten, in dem unter anderem ein festes sicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis zu bestätigen ist, nicht notwendig. ■ 30% der Bruttojahresbezüge bei Beamten, Rich- 7. In allen Zweifelsfällen (z.B. ausgefallene Berufe und tern, Soldaten und Kirchenbeamten Sportarten, besonders gefährliche Tätigkeiten, längere Aufenthalte außerhalb Europas) empfehlen wir eine Bestehen im Falle der Berufsunfähigkeit, Erwerbsun- vorherige Anfrage im Fachbereich mit einer detaillier- fähigkeit oder bei Verlust einer Grundfähigkeit weitere ten Angabe aller Umstände sowie der zu versichern- Rentenanwartschaften (private Vorsorge, betriebliche den Leistungen. Altersversorgung), so sind die ermittelten Höchstbe- träge um diese Anwartschaften zu kürzen. Bei einer Gesamtjahresrente von über 50.000 EUR werden zusätzlich Anwartschaften von berufsständischen Versorgungswerken (z.B. Ärzteversorgung) zu 50 % angerechnet. Leistungen aus der gesetzlichen Sozial- versicherung und aus der Beamtenversorgung sind bereits in den genannten Höchstgrenzen eingerech- net und können daher unberücksichtigt bleiben. Bei Selbstständigen sind solche Leistungen jedoch anzu- rechnen. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung (West) können bei Sozialversi- che-rungspflichtigen und Selbstständigen bis 60% des Bruttojahreseinkommens abgesichert werden. Bei Selbstständigen ist der durchschnittliche Gewinn vor Steuern der letzten 3 Jahre (ggf. auch aus un- selbstständiger Tätigkeit) zugrunde zu legen. Alle Per- sonen, die innerhalb der letzten 24 Monate eine selbst- ständige Tätigkeit aufgenommen haben, sich an einer bestehenden Gemeinschaft beteiligt haben oder eine bestehende Einheit übernommen haben, werden indi- viduell geprüft. 5
Sonderrisiken Die Einstufungen gelten nur für den reinen Freizeitsport. Für alle Risiken im Spitzensport ist eine Anfrage im Fachbereich erforderlich. Automobilsport Geschwindigkeit, Rennen Ablehnung Rallyes Anfrage Kartfahren – Hobbyfahrten ohne Teilnahme an Rennen Versicherbar Ballsport Fußball, Handball, Golf, Tennis, Hockey, Flagfootball Versicherbar Bergsport In Europa Anfrage Übrige Welt Ablehnung Freeclimbing/Eisklettern/Gebäudeklettern/Expeditionen Ablehnung Bouldern, Klettern an Kunstwänden Versicherbar Höhe < 5.300 m: Wandern, Bergwandern, Trekking, Klettersteig- Versicherbar begehungen oder Sportklettern ohne Alleingänge Canyoing Anfrage Fitness Bodybuilding, Joggen, Kraftsport Versicherbar Gewichtheben Anfrage Flugsport Anfrage Leichtathletik Hochsprung, Laufen, Marathon, Triathlon Versicherbar Kampfsport – geringes Risiko Aikido, Jiu-Jitsu, Thai Chi, Taebo Versicherbar Kampfsport – mäßiges Risiko Boxen, Karate, Kickboxen, Kung-Fu, Taekwon-Do, Wrestling/Catchen Anfrage Kampfsport – hohes Risiko Allkampf, Chinesisches Boxen, Mixed Martial Arts, Thai-Boxen, Anfrage Shoot Wrestling Motorradsport Anfrage Reitsport Freizeitreiten, Westernreiten Versicherbar Dressurreiten Versicherbar Springreiten, Rennreiten, Galopprennsport, Vielseitigkeitsreiten Anfrage Tauchsport Gerätetauchen Anfrage Schnorcheln Versicherbar Solotauchen oder mit Rebreather Ablehnung Wassersport Wasserski, Wakeboarden Versicherbar Jetski und Flyboarden - ohne Teilnahme an Wettbewerben Versicherbar Segeln, Kajak, Wildwasserrafting Anfrage Wintersport Eislaufen, Eiskunstlauf, Skilanglauf, gewöhnliche Ski- und Snowboardak- Versicherbar tivitäten (ohne Wettbewerbe/Rennen) Eishockey, Rennrodeln, Ski-, Snowboardtouren, Fahren abseits der Piste, Anfrage keine der oben genannten Wintersport-Aktivitäten Erläuterungen: Wenn „Anfrage“ angegeben ist, muss eine Anfrage im Fachbereich erfolgen. Eine Versicherbarkeit kann gegeben sein. Bitte senden Sie uns bei allen Sportrisiken, die mit dem Hinweis „Anfrage“ vermerkt sind oder bei Aktivitäten, die Sie nicht auf der Liste finden, die entsprechenden Fragebögen. Diese finden Sie im Downloadcenter der Bayerischen. 6
Allgemeiner Teil Sonderrechnungsarten Eintrittsalterberechnung Jeder Tarif kann in mehreren Sonderrechnungsarten an- Die Eintrittsalterberechnung erfolgt nach der Kalender- geboten werden. jahrmethode. Das Eintrittsalter ist die Differenz zwischen dem Kalenderjahr des Versicherungsbeginns und dem Sonderrechnungsart N Geburtsjahr der versicherten Person. normales Einzelgeschäft. Sonderrechnungsart 1 Beitragszahlung und Versicherungsperiode Kollektivversicherungen mit Konditionen analog den frü- Beiträge sind durch laufende Beiträge für jede Versiche- heren Rahmenverträgen für Gruppenversicherungen mit rungsperiode zu zahlen. Beitragszahlungsperiode und rabattierten E inzeltarifen. Hierfür ist ein eigener Kollektiv damit zugleich Versicherungsperiode kann je nach Ver- vertrag des Versicherungsnehmers nötig, z.B. für eine einbarung ein Monat, ein Vierteljahr, ein halbes oder vol- Firma. les Jahr sein. Ist die versicherte Person noch minderjährig, kann als Beitragszahlungsperiode und zugleich Versiche- Sonderrechnungsart 3 rungsperiode nur ein Monat oder ein Vierteljahr sein. Kollektivrahmenversicherungen mit Konditionen analog Laufende Beiträge sind bis zum Ende der Versicherungs- den früheren Sammelversicherungen für normalen Bei- periode zu entrichten, in der die versicherte Person stirbt, tragsnachlass, für Kollektivrahmenverträge mit kleinen längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Beitragszah- Beständen. lungsdauer. Sonderrechnungsart 4 Hinweis: Es handelt sich hier um echte Periodenbeiträge, d.h. zum Beispiel, dass eine Kündigung jeweils nur zum Kollektivrahmenversicherungen mit Konditionen analog Ende einer Versicherungsperiode möglich ist. Eine Ände- den früheren Sammelversicherungen für erhöhten Bei- rung des Beitragszahlungsabschnittes und damit der Ver- tragsnachlass. Siehe hierzu IBU, Land Bayern etc. sicherungsperiode ist eine Vertragsänderung. Sonderrechnungsart 6 Kollektivversicherungen mit Konditionen analog den frü- Beitragsrundung heren Gruppensondertarifen (Firmengruppe). Hierfür ist Der Bruttobeitrag ist bei jeder Zahlungsweise auf volle ein eigener Kollektivvertrag des Versicherungsnehmers Cent auf- bzw. abzurunden. nötig, z.B. für eine Firma. Sonderrechnungsart D Stückkosten Vereinfachtes Einzelgeschäft für vorinformierte Kunden, 30,00 EUR pro Vertrag, pro Jahr der Beitragszahlung. weniger beratungsaufwendig. Bei unterjährlicher Zahlungsweise: Sonderrechnungsart F 2,50 EUR pro Monat, Kollektivversicherungen im beratungs- und betreuungsin- 7,50 EUR pro Vierteljahr, tensiven Geschäft. Hierfür ist ein eigener Kollektivvertrag 15,00 EUR pro Halbjahr. des Versicherungsnehmers nötig, z.B. für eine Firma. Sonderrechnungsart G Mindestbeitragsrate Vereinfachtes Einzelgeschäft für gut vorinformierte Kun- 5,00 EUR gegebenenfalls muss eine längere den einschließlich Wiederanlage, wenig beratungsauf- Zahlungsperiode gewählt werden. wendig Sonderrechnungsart H Sehr vereinfachtes Einzelgeschäft, fast beratungsfrei, Kunde hatte Abschlussentscheidung fast getroffen. 7
Gesundheitsprüfung Weitere Erhöhungen können nur aufgrund eines Einkom- mensnachweises mit unserer Zustimmung erfolgen, wenn Die Grenzen, oberhalb derer ärztliche Untersuchungen 60% des Gewinns vor Steuern bei Selbständigen bzw. notwendig sind, sind aus der Übersicht auf der Seite 4 60% des Bruttoeinkommens bei Sozialversicherungs- ersichtlich. Abschlussbedingungen für besondere Risiken pflichtigen oder 30% der Bruttobezüge bei Beamten, erfordern eine Anfrage im Fachbereich. Richtern, Soldaten und Kirchenbeamten die im Jahr der Erhöhung gültige Beitragsbemessungsgrenze für die all- Dynamik – Leistungserhöhung durch gemeine gesetzliche Rentenversicherung (West) um min- destens 10% übersteigen. Beitragsdynamik Der Berechnung der Erhöhungssumme werden das zum Bei ExistenzPlan aktiv und ExistenzPlan kreativ ist Tarif- Berechnungszeitpunkt der Erhöhung erreichte rech- bestandteil, dass sich Beitrag und Versicherungsleistung nungsmäßige bzw. technische Alter der versicherten jährlich erhöhen. Person, die restliche Laufzeit und die bei Abschluss des Es kann ein fester Prozentsatz zwischen 2% und 5% für Grundvertrages geltenden Annahmebedingungen zu- die jährliche Steigerung des Beitrags vereinbart werden. grundegelegt. Bei GF-Versicherungen fließen zusätzlich Der Versicherungsnehmer kann jeder vorgeschlagenen die restliche Leistungsdauer und ein eventuell vereinbar- Erhöhung widersprechen, indem er den Erhöhungsnach- ter Beitragszuschlag in die Berechnung der Erhöhungs- trag (neuen Versicherungsschein) zurücksendet. Die Bay- summe mit ein. Der erhöhte Versicherungsschutz beginnt erische räumt ihm für den Widerspruch eine Frist bis zum am Erhöhungstermin. Ende des ersten Monats des neuen Versicherungsjahres Praktisch wird die Erhöhung wie folgt durchgeführt: Der ein. Lässt der Versicherungsnehmer jedoch mehr als zwei Versicherungsnehmer erhält spätestens einen Monat vor Erhöhungen nacheinander aus, erlischt das Recht auf wei- Beginn des neuen Versicherungsjahres e inen neuen Versi- tere Erhöhungen. cherungsschein, der den Gesamtstand des Vertrages nach Die Erhöhungen erfolgen i.d.R. längstens bis zum Eintritt der vorgeschlagenen Erhöhung des Beitrags dokumen- eines der folgenden Ereignisse: tiert. Ein Widerspruch kann einfach durch Zurücksenden dieses Versicherungsscheines erfolgen. Äußert sich der ■ Ablauf der Beitragszahlungsdauer Versicherungsnehmer nicht bis zum Ende des ersten Mo- ■ Erreichen des rechnungsmäßigen Alters von 55 nats des neuen Versicherungsjahres, so gilt die Erhöhung Jahren des Versicherten als angenommen. Wir werden dem Versicherungsnehmer jedoch auch dann entgegenkommen, wenn er alsbald ■ Erstmaliges Erreichen bzw. Übersteigen des im nach Fristablauf die Erhöhung rückgängig machen will. jeweiligen Vertragsjahr geltenden Beitragsbemes- sungsgrenze West in der allgemeinen gesetzlichen Wird eine Dynamik gewünscht, muss dies im Antrags- Rentenversicherung (BBG RV). formular vermerkt werden. Im Rahmen der finanziellen Risikoprüfung erfolgt eine Angemessenheitsprüfung bei Die Erhöhungssumme wird i.d.R. nach demselben Tarif einem Dynamiksatz von über 3%. gebildet. 8
Nachversicherungsgarantie ohne erneute ■ Befreiung des selbständigen Handwerks von der Risikoprüfung Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- versicherung. Alle GF-Versicherungen sind mit einer Nachversiche- rungsgarantie ausgestattet; d.h. der Versicherungsneh- ■ Überschreiten des Beitragsbemessungsgrenze in mer kann unter bestimmten Voraussetzungen die versi- der gesetzlichen Rentenversicherung West. cherte GF-Barrente ohne erneute Gesundheitsprüfung an die geänderten Lebensumstände anpassen. Ereignisunabhängige Der Versicherungsschutz kann bei Eintritt folgender Er- Nachversicherungsgarantie eignisse erhöht werden: Es besteht das Recht, einmalig innerhalb der ersten fünf ■ Heirat der versicherten Person Versicherungsjahre die versicherte GF-Rente unabhängig ■ Geburt eines Kindes der versicherten Person von einem der vorgenannten Ereignisse aufzustocken. ■ Adoption eines minderjährigen Kindes durch die versicherte Person Regelungen für die ■ Tod des mitverdienenden Ehegatten der versi- Nachversicherungsgarantie cherten Person oder des eingetragenen Lebens- Der Antrag auf Nachversicherung muss innerhalb von partners im Sinne des LPartG sechs Monaten nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses ■ Ehescheidung der versicherten Person oder Auf- gestellt und durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. hebung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft Einkommensunterlagen, Urkunden oder amtliche Bestä- im Sinne des LPartG tigungen) belegt werden. ■ Aufnahme eines Studiums an einer staatlich Außerdem sind noch folgende Antragsfragen zu beant- anerkannten Universität, Fachhochschule oder worten: Vorversicherungen, Bezug aus Rente oder Pen- Berufsakademie, dessen angestrebter Studienab- sion aus gesundheitlichen Gründen, Bruttoarbeitseinkom- schluss in Deutschland anerkannt ist. men. ■ Erfolgreicher Abschluss des Vorbreitungsdiens- Das eine Nachversicherung auslösende Ereignis muss tes für das Lehramt an allgemeinbildenden und während der Versicherungsdauer eingetreten sein. Dabei beruflichen Schulen (Referendariat) mit Aufnahme müssen zwischen zwei Erhöhungen aus der ereignisab- einer unbefristeten Lehrtätigkeit im Angestellen- hängigen Nachversicherung mindestens zwölf Monate verhältnis (ohne spätere Verbeamtung). liegen. ■ Erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung Die Erhöhung aus der Nachversicherung erfolgt im be- oder Berufsfortbildung der versicherten Person stehenden Vertrag. Wir berechnen den Beitrag für die Erhöhung nach dem am Erhöhungstermin erreichten ■ Erstmaliger Wechsel in die berufliche Selbst- rechnungsmäßigen Alter der versicherten Person, der ■ ständigkeit restlichen Versicherungs-, Leistungs- und Beitragszah- lungsdauer sowie den ursprünglich vereinbarten Annah- ■ Steigerung des jährlichen Bruttoeinkommens der mebedingungen und der Risikoeinschätzung (insbeson- versicherten Person von mindestens 10% im Ver- dere Leistungseinschränkungen, Beitragszuschläge) des gleich zum Vorjahr zugrundeliegenden Vertrages. ■ Steigerung des durchschnittlichen Gewinns vor Die versicherte Jahresrente einer Nachversicherung kann Steuern in den letzten 3 Jahren um mindestens 900 EUR bis 6.000 EUR betragen. Die Erhöhung der Jah- 30% im Vergleich zum durchschnittlichen Gewinn resrente ist pro Ereignis auf max. 100% und für Verträge vor Steuern der drei davorliegenden Jahre. ab 01.01.2015 auf max. 150% begrenzt. Außerdem darf die ■ Aufnahme eines Darlehens im gewerblichen Be- versicherte Gesamtjahresrente einer versicherten Person reich oder zur Finanzierung einer selbst genutzten den Betrag von 36.000 EUR nicht übersteigen. Immobilie von mindestens 50.000 EUR. 9
Die Gesamtjahresrente muss in Bezug auf die Einkom- Kollektivrahmenverträge mensverhältnisse angemessen sein. Die gesamten An- Es gibt Kollektivrahmenverträge mit der BL die Bayeri- wartschaften dürfen dabei nicht mehr als 60% des letz- sche Lebensversicherung AG, Vertragspartner sind hier ten jährlichen Bruttoarbeitseinkommens bei Angestellten z.B. IBU – Interessenverband freier Berufe und mittel- bzw. des Gewinns vor Steuern der letzten drei Jahr bei ständischer Unternehmer e.V. –, das Land Bayern und das Selbstständigen bzw. 30% der Bruttobezüge bei Beam- Land Nordrhein-Westfalen. ten, Richtern, Soldaten und Kirchenbeamten betragen. Beispiel IBU: Durch die Mitgliedschaft einer Firma im IBU können alle Mitarbeiter und auch der Unternehmer selbst Ausschluss des Rechts auf Nachversicherung (wenn außerdem mindestens ein Angestellter versichert Das Recht auf Nachversicherung ohne erneute Gesund- ist) für Direktversicherungen und private Lebensver heitsprüfung ist ausgeschlossen, wenn: sicherungen aufgrund von Kosten einsparungen einen günstigeren Beitrag erhalten, da die Tarifbeiträge dieser ■ die versicherte Person das 50. Lebensjahr bei Sonderrechnungsart 3 bzw. 4 mit reduzierten Kostensät- ereignisabhängiger bzw. das 45. Lebensjahr bei zen berechnet werden. Bei monatlicher Zahlungs-weise ereignisunabhängiger Aufstockung vollendet hat; ergibt sich so durch den Kollektivrahmenvertrag eine Er- ■ bei der versicherten Person bereits ein Leistungs- mäßigung von ca. 3%. Der IBU erhebt zur Zeit einen Auf- fall aus der GF-Versicherung eingetreten ist oder nahmebeitrag von 20,00 EUR. Jährliche sie berufsunfähig bzw. vermindert erwerbsfähig ist; Mitgliedsbeiträge werden derzeit nicht erhoben. ■ die versicherte Person einen Antrag auf Leistung Die Beiträge erhalten Sie über das Angebotsprogramm. wegen Verlust einer versicherten Grundfähigkeit Dem Antrag sind die für den jeweiligen Kollektivrahmen- bzw. Pflegebedürftigkeit, Berufsunfähigkeit oder verminderter Erwerbsfähigkeit gestellt hat; vertrag vorgesehenen Formulare beizufügen. ■ der Vertrag beitragsfrei gestellt ist, ■ die verbleibende Versicherungsdauer weniger als 5 Jahre beträgt. 10
Tarifübersicht Grundfähigkeitenversicherung ExistenzPlan aktiv ExistenzPlan kreativ Tarif 20720 20721 Leistung bei Verlust einer Beitragsbefreiung und monatlich vorschüssige Rente, solange der Leis- Grundfähigkeit oder bei tungsfall besteht, bis zum Tode des Versicherten oder bis zum Ablauf der Pflegebedürftigkeit während Leistungsdauer. der Versicherungsdauer 20720: Grundfähigkeitenversicherung mit 17 versicherten Grundfähigkeiten 20721: Grundfähigkeitenversicherung mit 20 versicherten Grundfähigkeiten Zusätzlich abschließbar: Option Mobilität, Option Infektion, Option Psyche Bei Erleben des Ablauftermins Keine Leistung außer ggf. einer Überschussbeteiligung Zweck der Versicherung Arbeitskraftabsicherung bei Verlust einer Grundfähigkeit oder bei Pflegebedürftigkeit Besonderheiten ■ Überschussverrechnung mit dem laufenden Beitrag ist möglich ■ Nachversicherungsgarantie ■ Wechseloption in eine selbständige BU Wahlweise: Zusätzlich garantierte Rentenerhöhung im Leistungsfall von 0% -2% jährlich 11
Technische Begrenzungen Mindest- Höchst- Mindest- Höchst- Mindestrente Besonder- Tarif eintrittsalter eintrittsalter laufzeit endalter in EUR heiten 20720 75,- 3 55 5 67 20721 mtl. Rente Mindestbeitragsrate: 5 EUR 12
Allgemeiner Teil Grundfähigkeitenversicherung Die Versicherungen sind bedingungsgemäß ab Beginn am Überschuss und gegebenenfalls an den Bewertungs- reserven beteiligt. Die Versicherung erhält in der beitrags- pflichtigen Zeit laufende Überschussanteile, die in der Regel mit den Beiträgen verrechnet werden; sie können auch verzinslich angesammelt werden. Verträge mit verzinslicher Ansammlung der Überschüsse erhalten bei Beendigung die Hälfte der für den Vertrag ermittelten, verteilungsfähigen Bewertungsreserven aus- gezahlt. Bei Verträgen mit Sofortverrechnung fallen keine Bewertungsreserven an. Versicherungen im Rentenbezug erhalten nach Ablauf ei- nes Jahres jeweils am Bilanztermin eine prozentuale Ren- tenerhöhung aus der jährlichen Überschussbeteiligung. 13
Verzeichnis der Einzahlungskonten Zahlungsart BIC IBAN Bank Versicherungsbeiträge DE45 7005 0000 0000 Bayerische Landesbank Bayerische Beamten BYLADEMMXXX 0350 03 Girozentrale München Lebensversicherung a.G. Versicherungsbeiträge DE17 7005 0000 0000 Bayerische Landesbank BL die Bayerische BYLADEMMXXX 0407 45 Girozentrale München Lebensversicherung AG DE30 7005 0000 0000 Bayerische Landesbank Sachversicherungsbeiträge BYLADEMMXXX 0352 73 Girozentrale München Berufsklassenverzeichnis Das Berufsklassenverzeichnis ist in Bay4all in der Angebotsbe- rechnung hinterlegt. B 491012 (04.21) BL die Bayerische Lebensversicherung AG Thomas-Dehler-Str. 25 | 81737 München diebayerische.de
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