GUTACHTEN ZUM VERKEHRSWERT - MAG. HELMUT PINTARELLI

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MAG. HELMUT PINTARELLI
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Liegenschaftsbewertungen und Wohnungseigentum:
    Baugründe, kleinere und größere Wohnhäuser, gewerblich-industriell genutzte Liegenschaften, Nutzwertgutachten
   A-6500 Landeck, Venetweg 2, Tel.: (05442) 67348, Mobil: 0664/3579242, pintarelli@mynet.at

Bezirksgericht Innsbruck                                                     Geschäftszahl: 20 E 44/20i-
Abteilung 20 E                                                             Verpfl. Partei: Michael GOHM
Brunecker Straße 3
6020 Innsbruck

           GUTACHTEN ZUM VERKEHRSWERT

                                     Geschäftseinheit im EG

                     in 6108 Scharnitz, Innsbruckerstraße 71
                   EZ 72 KG 81127 Scharnitz BG Innsbruck
                 628/1080 Wohnungseigentum-Anteile, B-LNR 6

Landeck, 22.1.2021
INHALTSÜBERSICHT
I. ALLGEMEINES ................................................................................................. 3
1. Auftrag ................................................................................................................. 3
2. Zweck .. ................................................................................................................. 3
3. Bewertungsstichtag ............................................................................................... 3
4. Verpflichtete Partei ............................................................................................... 3
5. Betreibende Partei ................................................................................................. 3
6. Grundlagen und Unterlagen .................................................................................. 3
7. Anlagen ................................................................................................................. 4
8. Energieausweis ..................................................................................................... 4
9. Erklärung des Sachverständigen ........................................................................... 4

II. BEFUND ............................................................................................................. 5
1. Grundbuchstand .................................................................................................... 5
   1.1. A1-Blatt mit Aufschrift - Gutsbestand........................................................... 5
   1.2. A2-Blatt - Dingliche Rechte .......................................................................... 5
   1.3. B-Blatt - Eigentümer ...................................................................................... 5
   1.4. C-Blatt - Dingliche Lasten und Pfandrechte .................................................. 6
2. Liegenschaftsbeschreibung ................................................................................... 7
   2.1. Grundstücke ................................................................................................... 7
        2.1.1. Lage und Umgebung ............................................................................ 7
        2.1.2. Flächenwidmung .................................................................................. 7
        2.1.3. Maße, Form und Topographie ............................................................. 7
        2.1.4. Ver- und Entsorgung ............................................................................ 8
   2.2. Baulichkeiten ................................................................................................. 8
        2.2.1. Allgemeines ......................................................................................... 8
        2.2.2. Detailbeschreibung Geschäftseinheit................................................... 8
        2.2.3. Ergänzende Beschreibung................................................................. 10
   2.3. Hausverwaltung, Betriebskosten und Rücklagenfonds .............................. 10
   2.4. Bestandverhältnis ........................................................................................ 10
   2.5. Bau- und Ausstattungszustand .................................................................... 11
3. Technische Daten ............................................................................................... 11

III. BEWERTUNG .............................................................................................. 12
1. Auswahl der Verfahren ...................................................................................... 12
2. Gesetzliche Bestimmungen - Liegenschaftsbewertungsgesetz ......................... 13
3. Bewertung .......................................................................................................... 14
   3.1. Sachwertverfahren ...................................................................................... 14
        3.1.1. Vergleichsgrundstücke...................................................................... 14
        3.1.2. Ableitung des Bodenwertes .............................................................. 14
        3.1.3. Neubaukosten (inkl. Mehrwertsteuer) .............................................. 15
        3.1.4. Zeitwert ............................................................................................. 15
        3.1.5. Zusammenstellung Sachwert ............................................................ 15

IV. ZUSAMMENFASSUNG............................................................................... 16

SV Helmut Pintarelli - GA 20 E 44/20i                                                                         Seite 2 von 16
I. ALLGEMEINES

1. Auftrag
Der gefertigte Sachverständige wurde vom Bezirksgericht Innsbruck, Abteilung 20 E
beauftragt.

2. Zweck
Ermittlung des Verkehrswertes nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz 1992, BGBl.
150/92, ÖNORM B1800:1992, ÖNORM B1801-1:2015 und ÖNORM B1802-1:2019
zur Durchführung der mit Beschluss des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 17.11.2020
bewilligten Zwangsversteigerung der 628/1080 Wohnungseigentum-Anteile an EZ 72
KG 81127 Scharnitz, B-LNR 6.

3. Bewertungsstichtag
15.1.2021 als Tag des Lokalaugenscheines

4. Verpflichtete Partei
Michael Gohm
GEB: 15.5.1970

5. Betreibende Partei
Bank für Tirol und Vorarlberg
vertreten durch:    Altenweisl Wallnöfer Watschinger Zimmermann
                    Rechtsanwälte GmbH, 6020 Innsbruck, Fallmerayerstraße 8

6. Grundlagen und Unterlagen
Die Befundaufnahme fand am 15.1.2021 nach der Einsichtnahme in den Bauakt am
Gemeindeamt Scharnitz statt, und waren dabei anwesend:
− Herr Michael Gohm, Verpflichteter
− Herr Bernhard Gohm, Bruder des Verpflichteten und Eigentümer an der Top W
  West im 1. OG
− Herr Amtsdirektor Siegfried Linder, Diplomrechtspfleger am BG Innsbruck
− Herr Mag. Helmut Pintarelli, Sachverständiger

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Sämtliche Räumlichkeiten konnten frei besichtigt werden, sodass eine uneinge-
schränkte Befundaufnahme möglich war.
Dem Sachverständigen ist die Liegenschaft aus dem Zwangsversteigerungsverfahren
20 E 40/17x (Gutachten vom 24.7.2017) bekannt.
Die neuerliche Einsichtnahme in den Bauakt hat ergeben, dass seit 2017 keine baube-
hördlichen Veränderungen eingetreten sind, und wird z. T. auf die damals erhobenen
Unterlagen zurückgegriffen.

7. Anlagen
o Grundbuchsauszug EZ 72 KG 81127 Scharnitz – Eingeschränkter Auszug hinsicht-
  lich B-LNR 6 vom 15.1.2021
o Katasterauszug (Hausmappe) vom BEV - Bundesamt für Eich- und Vermessungs-
  wesen, M 1 : 1000 vom 15.1.2021
o Kopie aus dem Flächenwidmungsplan, tirisMaps, © Land Tirol
o Baubescheid vom 26.5.1959, Seite 1
o Baubescheid vom 14.3.1963, Seite 1
o Baubescheid vom 27.6.1975, Seite 1
o Benützungsbewilligung für den Zu- und Umbau des Geschäftslokales vom
  12.6.1986
o Festsetzung der Nutzwerte hinsichtlich der Geschäftseinheit
o Grundrisspläne KG und EG (nicht maßstabgetreu)
o 8 Farbkopien mit 16 Fotos, angefertigt am 15.1.2021
o Orthofoto M 1 : 1000, tirisMaps, © Land Tirol

8. Energieausweis
Ein Energieausweis gemäß dem am 1.12.2012 in Kraft getretenen Energieausweis-
Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012, BGBl. I Nr. 27/2012) liegt nicht vor.
Im Falle der pflichtwidrigen Unterlassung der Vorlage eines höchstens 10 Jahre alten
Energieausweises bei einer Veräußerung oder Vermietung normiert das Gesetz, dass
eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als
vereinbart gilt.

9. Erklärung des Sachverständigen
Alle Feststellungen zur Beschaffenheit und zu den tatsächlichen Eigenschaften der
Baulichkeit und des Grund und Bodens erfolgen nach den vorliegenden Unterlagen,
den Angaben von Herrn Michael Gohm sowie nach dem Lokalaugenschein.
Beim Lokalaugenschein wurden keine Baustoffprüfungen vorgenommen, keine Bau-
teilprüfungen, Bodenuntersuchungen sowie Funktionsprüfungen haustechnischer oder
sonstiger Anlagen durchgeführt.
Der gefertigte Sachverständige erklärt sich fremd zu den Parteien und gibt in Erinne-
rung an seinen Sachverständigeneid das nachstehende, nach bestem Wissen und Ge-
wissen ausgearbeitete Gutachten ab.

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II. BEFUND

1. GRUNDBUCHSTAND

1.1. A1-Blatt mit Aufschrift - Gutsbestand
Auszug aus dem Hauptbuch
KATASTRALGEMEINDE 81127 Scharnitz                              EINLAGEZAHL   72
BEZIRKSGERICHT Innsbruck
*******************************************************************************
*** Eingeschränkter Auszug                                                  ***
***     B-Blatt eingeschränkt auf die Laufnummer(n) 6                       ***
***     C-Blatt eingeschränkt auf Belastungen für das angezeigte B-Blatt    ***
*******************************************************************************
Letzte TZ 11634/2020
WOHNUNGSEIGENTUM
Einlage umgeschrieben gemäß Verordnung BGBl. II, 143/2012 am 07.05.2012
************************************* A1 **************************************
    GST-NR G BA (NUTZUNG)           FLÄCHE GST-ADRESSE
    .45/2     GST-Fläche        *      436
              Bauf.(10)                271
              Gärten(10)               165 Innsbruckerstraße 71
    195/3     GST-Fläche        *      274
              Bauf.(10)                124
              Gärten(10)               150
    GESAMTFLÄCHE                       710
Legende:
*: Fläche rechnerisch ermittelt
Bauf.(10): Bauflächen (Gebäude)
Gärten(10): Gärten (Gärten)

Die Bauparzelle .45/2 und die Grundparzelle 195/3 sind nach dem ehemaligen
Grundsteuerkataster vermessen, d.h. die Grenzverläufe sind nicht rechtsverbind-
lich nachgewiesen.

1.2. A2-Blatt - Dingliche Rechte
Keine Dinglichen Rechte ersichtlich gemacht.

1.3. B-Blatt - Eigentümer
************************************* B ***************************************
   6 ANTEIL: 628/1080
     Michael Gohm
     GEB: 1970-05-15 ADR: Innsbrucker-Str. 71   6108
      a 5388/1982 Wohnungseigentum an Geschäftseinheit im EG
      b 3117/1999 Übergabsvertrag 1997-12-17 Eigentumsrecht
      c gelöscht

Mit den 628/1080 Anteilen ist Wohnungseigentum an der Geschäftseinheit im EG
samt Zubehör verbunden.

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1.4. C-Blatt - Dingliche Lasten und Pfandrechte
************************************* C ***************************************
   1 a 497/1905
          DIENSTBARKEIT des Fahrens zu Wirtschaftszwecken über Gst
          195/3 für Gst 203/1 in EZ 73
  19    auf Anteil B-LNR 6
      a 7503/2010 Pfandurkunde 2010-07-06
          PFANDRECHT                                Höchstbetrag EUR 430.000,--
          für Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
  22    auf Anteil B-LNR 6
      a 1948/2014 Rückstandsausweis 2014-02-18
          PFANDRECHT                                        vollstr EUR 7.728,75
          Kosten EUR 629,24 für Republik Österreich, Finanzamt
          Innsbruck (23 E 1400/14i)
  23    auf Anteil B-LNR 6
      a 2531/2016 Rückstandsausweis 2016-02-18
          PFANDRECHT                                       vollstr EUR 12.194,55
          Kosten EUR 749,20 für Republik Österreich, Finanzamt
          Innsbruck (22 E 25/16d)
  25    auf Anteil B-LNR 6
      a 7703/2017 Rückstandsausweis 2016-11-17
          PFANDRECHT                                        vollstr EUR 1.203,90
          Kosten EUR 259,42 35,-- 280,92 für Gemeinde Scharnitz (22 E
          164/17x)
  26    auf Anteil B-LNR 6
      a 3701/2018 Versäumungsurteil 2017-10-31
          PFANDRECHT                                     vollstr. EUR 115.145,83
          9,08 % Z pro Jahr aus EUR 115.145,83 ab 09.01.2016
          bis 30.06.2016
          8,58 % Z pro Jahr aus EUR 115.145,83 ab 01.07.2016
          Kosten EUR 5.884,62 samt 4 % Z seit 31.10.2017
          Kosten EUR 1.405,58 Kosten EUR 3.131,76 für
          SPAR Österreichische Warenhandels-AG (FN 34170a)
          22 E 59/18g
  28    auf Anteil B-LNR 6
      a 8970/2018 Bedingter Zahlungsbefehl 2017-04-18
          PFANDRECHT                                         vollstr. EUR 189,58
          4 % Z aus 189,58 ab 2017-03-01
          Kosten EUR 117,81 samt 4 % Z seit 2017-04-18; EUR 153,52;
          EUR 24,61;
          Antragskosten EUR 149,10
          für Tiroler Versicherung V.a.G. FN 32927y
          (22 E 206/18z)
  29    auf Anteil B-LNR 6
      a 11190/2019 Rückstandsausweis 2019-09-05
          PFANDRECHT                                        vollstr EUR 3.083,41
          Kosten EUR 349,40 für Gemeinde Scharnitz (23 E 5568/19p)
  30    auf Anteil B-LNR 6
      a 11116/2020 Einleitung des Versteigerungsverfahrens zur
          Hereinbringung von EUR 286.102,05 samt 12 % Z ab 2018-03-01
          bei vierteljährlicher Kapitalisierung, Kosten EUR 3.474,50
          2.417,78 35,-- 1.872,18 1.322,28 3.205,-- 217,62 2.086,20
          541,19 225,12 217,62 989,46 sowie Kosten EUR 2.336,96 für
          Bank für Tirol und Vorarlberg AG (20 E 44/20i)
          (Pfandrecht haftet unter LNR 19)
*********************************** HINWEIS ***********************************
          Eintragungen ohne Währungsbezeichnung sind Beträge in ATS.
*******************************************************************************
Grundbuch                                                    15.01.2021 06:46:40

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Die Dienstbarkeit des Fahrens zu Wirtschaftszwecken über Gst 195/3 für Gst 203/1
(Gemeinde Scharnitz) dürfte obsolet sein, und ist dem Liegenschaftseigentümer kei-
nerlei Ausübung bzw. Einschränkung bekannt.
Die eingetragenen Pfandrechte sind nicht bewertungsrelevant.

2. LIEGENSCHAFTSBESCHREIBUNG

2.1. Grundstücke
Die Bp .45/2 ist mit dem Wohn- und Geschäftshaus 6108 Scharnitz, Innsbruckerstraße
71 bebaut.
Die Gp 195/3 ist der Bauparzelle süd- und ostseitig vorgelagert und ist unbebaut.
Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt direkt von der in der Nord-Südachse verlau-
fenden und direkt entlang der Westgrenze von .45/2 und 195/3 angrenzenden Landes-
straße (Innsbruckerstraße) L 10 aus.

2.1.1. Lage und Umgebung
Die Liegenschaft befindet sich im Zentrum der Gemeinde Scharnitz direkt an der
Ortsdurchfahrtsstraße.
Seit der Fertigstellung der Umfahrungsstraße mit dem Porta-Claudia-Tunnel im No-
vember 2018 ist Scharnitz zu einer verkehrsberuhigten Gemeinde „aufgestiegen“.
Süd- und ostseitig an die Grundparzelle 195/3 grenzt der Gemeindevorplatz und das
Gemeindeamt an.
Der großzügige Gemeindevorplatz wird als Kurzparkzone genutzt.
Scharnitz liegt auf 964 m Seehöhe und zählt zum 1.1.2020 1.361 Einwohner.
Die Entfernung nach Seefeld beträgt rd. 9 km, der Nachbarort Mittenwald auf deut-
schem Staatsgebiet ist 6,2 km entfernt.
Die Strecke Scharnitz-Innsbruck beläuft sich auf rd. 32 km.

2.1.2. Flächenwidmung
Nach dem rechtsgültigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Scharnitz sind die bei-
den Grundstücke als Bauland - ALLGEMEINES MISCHGEBIET gewidmet.

2.1.3. Maße, Form und Topographie
Die Grundstücke weisen eine unregelmäßige Konfiguration auf, und betragen die
durchschnittlichen Ausdehnungen
                        in Richtung Nord-Süd 29,0 Meter und
                        in Richtung Ost-West 25,0 Meter.

Die Grundflächen sind als eben zu bezeichnen.

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2.1.4. Ver- und Entsorgung
Wasser               − gemeindeeigene Trinkwasserversorgung
Kanal                − Gemeindekanalisation
Strom                − TIWAG

2.2. Baulichkeiten

2.2.1. Allgemeines
Der genaue Ursprung der ehemaligen Bäckerei ist aus den Bauakten nicht eruierbar.
Erst 1959 scheint erstmals eine baubehördliche Genehmigung für den Umbau und die
Erweiterung des bestehenden Verkaufsgeschäftes auf.
1963 wurden ein Umbau des Wohnhauses (Aufstockung) und der Anbau einer Garage
bewilligt.
Der letztmalige Zu- und Umbau des Geschäftslokales mit einer süd- und teilweise ost-
seitigen Erweiterung erfolgte mit Baubewilligung vom 27.6.1975.
2009 wurden im Inneren der Geschäftsräumlichkeiten Umbauarbeiten technischer Art
durchgeführt (Elektrik, Kühlung, Fensterfront …).
Bereits 1981 wurde an der Liegenschaft Innsbruckerstraße 71 Wohnungseigentum be-
gründet und damit die bewertungsgegenständliche Geschäftseinheit, eine Wohnung
„West“ im 1. OG, eine Wohnung „Ost“ im 1. OG und eine Wohnung im 2. OG ge-
schaffen.

2.2.2. Detailbeschreibung Geschäftseinheit

Vorauszuschicken ist, dass die der Parifizierung zugrundeliegenden Pläne aus dem
Jahre 1981 nicht mit dem Ist-Stand übereinstimmen. Eine Neufestsetzung der Nutz-
werte ist unabdingbar.
Es stimmen nicht nur die Flächenangaben nicht, so ist auch der Zugang zum südwest-
seitigen Keller (intern zur Wohnung West zugeordnet) nur über den Keller der Ge-
schäftseinheit erreichbar.
Weiters befinden sich in den nordseitigen Kellerräumlichkeiten (Zubehör zur Ge-
schäftseinheit) das Hackschnitzellager und der Heizraum, von wo aus die Geschäfts-
einheit, die Wohnung West im 1. OG und die Wohnung im 2. OG beheizt werden.

KELLERGESCHOSS:
Keller:             südseitig, im Plan als Keller bezeichnet mit 28,25 m2; Boden Beton-
                    pflaster, Wände verputzt, Rippendecke im Rohzustand, noch vorhan-
                    den Kühlaggregate für das ehemalige Lebensmittelgeschäft, ein Boi-
                    ler mit 300 Liter und ein Boiler mit 500 Liter

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Heizraum/Hackschnitzellager:
              nordseitig, im Plan als Abstellraum und Magazin bezeichnet mit
              15,64 m2 + 82,96 m2; Stahlzarge, Stahlblechtür, Boden Betonpflaster,
              Wände Bruchsteinmauerwerk, z. T. Ziegelmauerwerk, Betondecke,
              Heizkessel BJ 1993, die Hackschnitzel werden mittels Förderschne-
              cke zum Heizkessel transportiert; derzeit leeres Hackschnitzellager!

ERDGESCHOSS:
Geschäftslokal: südwestseitiger Ein- und Ausgang mit zweiflügeliger Automatiktür,
                vorgesetztes Rollladenelement, südseitige Fensterfront in Alu mit
                Isolierverglasung, westseitige (straßenseitige) Fensterfront in Alu
                (Stahl), ein Element in Alu-Kunststoff mit kippbarer Oberlichte,
                Konvektoren entlang der Schaufensterfronten, Boden Agglomarmor,
                Wände verputzt, abgehängte Gipskartondecke, Beleuchtungsbalken;

                    im rückwärtigen Teil eine Differenzstufe Bodenniveauunterschied;
                    die gesamte Elektrik wurde 2009 erneuert!
                    Schiebetürelement ins allgemeine Stiegenhaus

WC:                 Zugang vom allgemeinen Stiegenhaus; Futtertürstock, glattes Tür-
                    blatt, Boden Fliesenbelag, Wände auf Höhe 1,71 m verfliest, darüber
                    verputzt, geweißt wie Decke, einflügeliges Holzisolierfenster, Stand-
                    WC mit Aufputzspülkasten, Waschbecken mit Zweigriffwandarmatur

Lagerraum:          Boden Estrichbelag, Wände und Decke verputzt, Kühlzelle; Schiebe-
                    türelement zur

Anlieferung:        ostseitig; Kipptor in Alu, leicht abschüssige Rampe, Boden Beton-
                    pflaster, Wände verputzt, Stahlbetondecke geweißt, Außenwand mit
                    drei Glasbausteinfeldern; innenliegendes Drahtglasfenster (zur Gara-
                    ge)

Garage:             nordseitige Zufahrt, Deckensektionaltor mit Holzbeplankung elekt-
                    risch und mit Funk, Boden Betonestrich, Wände und Decke verputzt;
                    die Garage ist ohne Abtrennung mit der Nachbargarage auf Bp .45/1
                    zusammengebaut

Anmerkung:          das EG ist einer umfassenden Entsorgung von Einrichtungsregalen
                    (samt Kühlzellen) für das ehemalige Lebensmittelgeschäft, aber auch
                    von anderweitigen Gegenständen wie Couch, diverses Mobiliar … zu
                    unterziehen!

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2.2.3. Ergänzende Beschreibung
Fundamente:                       Streifenfundamente

Kellermauerwerk:                  Bruchstein-, Ziegelmauerwerk und Stampfbeton

aufgehendes Mauerwerk:            Ziegelmauerwerk mit 3-lagigem Außenputz

Wohnungstrennwände:               Zwischenwandsteine 10 cm

Stiegenhaus:                      nordseitiger Windfang (Vorbau) über Alurahmentür mit
                                  Isolierverglasung, Boden Fliesenbelag, Wände verputzt,
                                  auf Parapethöhe Holzverkleidung, Holzdecke, nordseitig
                                  Glasbausteine, Hauseingangstür in Holz mit fixem Sei-
                                  tenteil und Ornamentglasfüllung;
                                  im Stiegenhaus Terrazzobelag, Stahlbetonstiege zum
                                  1. OG mit Terrazzoplatten auf Tritt- und Setzstufen, Ei-
                                  sengeländer mit Holzhandlauf

Decken:                           Betondecken bzw. Katzenberger-Decke im südseitigen
                                  Zubau

Dach:                             Satteldach mit Blecheindeckung, oberste Geschossdecke
                                  und Dachkonstruktion mit Wärmedämmung versehen

Dachrinnen:                       Dachrinnen und Fallrohre in Kupferblech

Heizung:                          zentrale Heizungsanlage für Öl, Hackschnitzel für Ge-
                                  schäftseinheit, Wohnung West und Wohnung im 2. OG

Sonstiges:                        südseitiger Vorplatz Asphaltbelag (uneben durch diverse
                                  Absenkungen); Zufahrt zur Anlieferung (ostseitig) mit
                                  beschädigter Asphaltdecke

2.3. Hausverwaltung, Betriebskosten und Rücklagenfonds

Die Hausverwaltung wird hausintern geregelt und erfolgt eine interne Kostenauftei-
lung.
Von der Wohnungseigentümergemeinschaft wird keine Rücklage für künftige Auf-
wendungen an den Allgemeinteilen der Liegenschaft im Sinne des WEG idgF gebildet.

2.4. Bestandverhältnis

In den Geschäftsräumen wurde von der verpflichteten Partei bis Ende Februar 2016
ein SPAR-Lebensmittelmarkt betrieben, und sind die Räumlichkeiten seither unge-
nutzt.

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2.5. Bau- und Ausstattungszustand

Der Bauzustand des Kellergeschosses ist vollkommen veraltet und wäre einer General-
sanierung zu unterziehen.
Die Geschäftseinheit müsste zum Zwecke einer zukünftigen neuerlichen betrieblichen
Nutzung ebenfalls einer Sanierung unterzogen werden, anderenfalls ist der Einbau bei-
spielsweise zweier Wohnungen mit einem kompletten Um- und Ausbau als Alternative
zu sehen.

3. TECHNISCHE DATEN

Die nachstehenden Flächenangaben sind der Nutzwertfestsetzung des Bezirksgerichtes
Innsbruck vom 4.9.1981 entnommen.

Geschäftseinheit im EG:

Geschäftslokal                  208,00 m2
Lagerraum                        47,20 m2
Kühlraum                          5,76 m2
Büro                              5,80 m2
Garderobe                         4,50 m2
WC                                4,08 m2
WC                                2,04 m2
Vorraum                           9,60 m2
Laderaum                         42,53 m2
Nutzfläche EG                   329,51 m2

Garage im EG                     30,30 m2

Zubehörflächen:
Keller                           23,00 m2
Magazin                          60,00 m2
Abstellraum                      15,64 m2
Heizraum                         28,25 m2
gesamt                          126,89 m2

Anmerkung: Es ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass eine Neuaufteilung und da-
           mit verbunden eine Neufestsetzung der Nutzwerte unabdingbar ist. In
           diesem Zusammenhang wären auch die Außenflächen (bislang allge-
           mein) entsprechend zuzuordnen. So verfügt keine der drei Wohneinhei-
           ten über einen ihr zugeordneten Autoabstellplatz.

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III. BEWERTUNG

1. Auswahl der Verfahren
Nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz von 1992 ist als Verkehrswert jener Wert
anzusetzen, der bei einer Veräußerung der Sache üblicherweise im redlichen Ge-
schäftsverkehr erzielt werden kann. Die besondere Vorliebe und andere ideelle
Wertzumessungen einzelner Personen haben bei der Ermittlung des Verkehrs-
wertes außer Betracht zu bleiben. Das Liegenschaftsbewertungsgesetz stellt einen
Rahmen dar, innerhalb dessen sich der Sachverständige unter Berücksichtigung des
jeweiligen Standes der Wissenschaft zu bewegen hat. Zu den derzeit wissenschaftlich
allgemein anerkannten Wertermittlungsmethoden gehören vor allem das Vergleichs-
wertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Die Auswahl des
Verfahrens, auch die Verknüpfung mehrerer verschiedener Wertermittlungsmethoden,
obliegt dem Sachverständigen und ist von diesem zu begründen.

Für die Geschäftseinheit wird das Sachwertverfahren zur Anwendung gebracht.
Vorauszuschicken ist, dass das Geschäftslokal im Gutachten vom 24.7.2017 (GZl.
20 E 40/17x-) mit € 205.800,-- netto bewertet wurde.
Weder in der nachfolgenden Versteigerung noch im Freihandverkauf konnten Kauf-
willige gefunden werden.
Anzumerken ist weiters auch, dass ein Erwerber mangels bisheriger gewerblicher Nut-
zung alternative Verwendungsmöglichkeiten ausloten wird. So würde sich die Erdge-
schossfläche durchaus auch für einen Ausbau von beispielsweise 2 Wohnungen eig-
nen, nachdem durch die Umfahrung eine massive Verkehrsberuhigung eingetreten ist.
Es ist also davon auszugehen, dass für eine zukünftige Nutzung umfassende Umbau-
maßnahmen bzw. Investitionen vorzunehmen sind und Interessenten nur bei einem
entsprechend moderaten Kaufpreis gefunden werden können.
Dazu kommt erschwerend, dass aufgrund der momentanen Situation die Mieten für
Geschäftsflächen generell stark fallend sind und die Nachfrage nach Geschäftsimmo-
bilien z. T. zur Gänze eingebrochen ist.
Die bisherige Verwendung als Lebensmittelgeschäft scheidet aus, zumal eine regionale
Handelskette bereits einen anderen Standort in Scharnitz beziehen wird.

Eine Ertragswertberechnung ist zusammenfassend aufgrund der mangelnden Nachfra-
ge, der derzeitigen Marktsituation und den Erfordernissen zur Vornahme umfassender
Adaptierungsarbeiten nicht zielführend.

Das Vergleichswertverfahren ist nicht anwendbar, zumal nicht annähernd vergleichba-
re Objekte im Ortsgebiet von Scharnitz, aber auch darüber hinaus herangezogen wer-
den können.

Im Sachwertverfahren ist der Bodenwert aus Vergleichswerten in der KG Scharnitz
abzuleiten und in der Folge für die Geschäftseinheit entsprechend ihrer Mindestanteile
zu berechnen.

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Die Neubaukosten werden beziffert und auf den Baufortschritt vergleichbar mit einem
Rohbau auf 40 % reduziert.

Von diesen „Rohbaukosten“ ist die Alterswertminderung in Abzug zu bringen. Bei
einer gewöhnlichen Lebensdauer (wirtschaftliche und technische Nutzungsdauer) der
Baulichkeit von 65 Jahren und einer geschätzten Restnutzungsdauer von 30 Jahren
errechnet sich ein fiktives Alter von 35 Jahren. Die Wertminderung dafür beläuft sich
bei Anwendung der linearen Abschreibungsmethode auf 54 % (10065x 35 ).

Neben der Alterswertminderung ist auch ein Abzug für den verlorenen Bauaufwand
vorzunehmen. Dieser Abschlag nimmt auf den Umstand Bedacht, dass jeder Erwerber
einer Gebrauchtimmobilie nicht seine eigenen architektonischen und bautechnischen
Vorstellungen realisieren kann, sondern den Bestand so wie er liegt und steht über-
nehmen bzw. akzeptieren muss. Im gegenständlichen Fall wird unter Berücksichtigung
einer relativ freien Raumaufteilung im Inneren durch zukünftige Um- und Ausbauten
ein Abzug in der Höhe von 7 % bezogen auf den Ausbauzustand vorgenommen.

Der so ermittelte Wert ist vom Sachverständigen gemäß § 7 LBG vor dem Hintergrund
des ihm bekannten und über Jahre kontinuierlich beobachteten Realitätenmarktes einer
Überprüfung zu unterziehen und erforderlichenfalls mit Zu- oder Abschlägen an den
Verkehrswert anzupassen.

2. Gesetzliche Bestimmungen - Liegenschaftsbewertungsgesetz

2.1. § 7 LBG - Wahl des Wertermittlungsverfahrens
(1) Soweit das Gericht oder die Verwaltungsbehörde nichts anderes anordnen, hat der Sachverständi-
ge das Wertermittlungsverfahren auszuwählen. Er hat dabei den jeweiligen Stand der Wissenschaft
und die im redlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten zu beachten. Aus dem Ergebnis
des gewählten Verfahrens ist der Wert unter Berücksichtigung der Verhältnisse im redlichen Ge-
schäftsverkehr zu ermitteln.
(2) Sind für die Bewertung mehrere Wertermittlungsverfahren anzuwenden (§ 3 Abs. 2), so ist aus
deren Ergebnissen der Wert unter Berücksichtigung der Verhältnisse im redlichen Geschäftsverkehr
zu ermitteln.

2.2. § 6 LBG - Sachwertverfahren
(1) Im Sachwertverfahren ist der Wert der Sache durch Zusammenzählung des Bodenwertes, des Bau-
wertes und des Wertes sonstiger Bestandteile sowie gegebenenfalls des Zubehörs der Sache zu ermit-
teln (Sachwert).
(2) Der Bodenwert ist in der Regel als Vergleichswert durch Heranziehung von Kaufpreisen ver-
gleichbarer unbebauter und unbestockter Liegenschaften zu ermitteln. Wertänderungen, die sich dem-
gegenüber aus der Bebauung oder Bestockung der zu bewertenden Liegenschaft oder deren Zugehö-
rigkeit zu einem Liegenschaftsverband ergeben, sind gesondert zu berücksichtigen.
(3) Der Bauwert ist die Summe der Werte der baulichen Anlagen. Bei seiner Ermittlung ist in der Re-
gel vom Herstellungswert auszugehen und von diesem die technische und wirtschaftliche Wertminde-
rung abzuziehen. Sonstige Wertänderungen und sonstige wertbeeinflussende Umstände, wie etwa Lage
der Liegenschaft, baurechtliche oder andere öffentlich-rechtliche Beschränkungen sowie erhebliche
Abweichungen von den üblichen Baukosten, sind gesondert zu berücksichtigen.

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3. Bewertung

3.1. Sachwertverfahren

3.1.1. Vergleichsgrundstücke

Gst-Nr:                 421/7
Kaufvertrag:            17.1.2018
Ausmaß:                 702 m2
Kaufpreis:              € 200,--/m2
Anmerkung:              Oberdorf

Gst-Nr:                 563/4
Kaufvertrag:            30.3.2018
Ausmaß:                 696 m2
Kaufpreis:              € 160,92/m2
Anmerkung:              am Hirlanda-Ellmann-Weg

Gst-Nr:                 146
Kaufvertrag:            27.4.2020
Ausmaß:                 1.062 m2
Kaufpreis:              € 301,32/m2
Anmerkung:              am Schanzweg; Verkauf eines Hälfteanteiles unter Geschwistern

Gst-Nr:                 420/14
Kaufvertrag:            22.5.2020
Ausmaß:                 500 m2
Kaufpreis:              € 213,36/m2
Anmerkung:              Oberdorf

3.1.2. Ableitung des Bodenwertes

Die Bodenpreise in der Katastralgemeinde Scharnitz haben die 200-Euro-Marke jeden-
falls überschritten, und bringt der Sachverständige den Bodenwert für Bp .45/2 und Gp
195/3 unter Berücksichtigung der Lage, Größe, Konfiguration und Widmung mit
€ 210,--/m2 in Ansatz.

                                        710 m2 à € 210,--

               Bodenwert gesamt                                  € 149.100,--

Bodenwert für Geschäftseinheit - 628/1080 Anteile:

                             € 149.100,-- x 628
                                   1080                € 86.699,--

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3.1.3. Neubaukosten (inkl. Mehrwertsteuer)

Nutzfläche EG                  329,51 m2 à € 1.980,--                        € 652.430,--
                                        2
Zubehörflächen KG              126,89 m     à €     480,--                   € 60.907,--
Garage:                          30,30 m2 à € 1.380,--                       € 41.814,--
Neubaukosten gesamt                                                          € 755.151,--
davon 40 % für Ausbauzustand                                                 € 302.060,--

3.1.4. Zeitwert

Ausbauzustand (Rohbau)                                                       € 302.060,--
abzüglich Alterswertminderung                54 %                           - € 163.112,--
Zeitwert Baulichkeit                                                         € 138.948,--
abzüglich verlorener Bauaufwand
von € 302.060,--                             7%                             - € 21.144,--
Außenanlagen                                                                €         0,--
Zeitwert Baulichkeit                                                         € 117.804,--

3.1.5. Zusammenstellung Sachwert

                 anteiliger Bodenwert                        € 86.699,--
                 Zeitwert Baulichkeit                        € 117.804,--
                 rechnerischer Sachwert                      € 204.503,--

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IV. ZUSAMMENFASSUNG

rechnerischer Sachwert                                                                               € 204.503,--

Der Sachverständige erachtet einen Abschlag vom rechnerisch ermittelten Sachwert
zur Anpassung an den Verkehrswert in der Höhe von 15 % für erforderlich.

rechnerischer Sachwert                                                                               € 204.503,--
Marktanpassung                       15 %                                                           - € 30.675,--
Verkehrswert                                                                         gerundet        € 173.900,--

Somit beträgt der Verkehrswert der Geschäftseinheit in 6108 Scharnitz, Innsbrucker-
straße 71, EZ 72 KG 81127 Scharnitz, 628/1080 Wohnungseigentum-Anteile,
B-LNR 6, inkl. Mehrwertsteuer

                                            € 173.900,--

           Der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige

                                    Unterzeichner    Helmut Pintarelli

                                   Datum/Zeit-UTC    2021-01-22T08:08:27+01:00

                                   Prüfinformation   Informationen zur Prüfung der elektronischen
                                                     Signatur finden Sie unter:
                                                     https://www.signaturpruefung.gv.at

                         Hinweis   Dieses mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
                                   versehene Dokument ist gemäß EU Verordnung Nr. 910/2014
                                   (eIDAS) einem handschriftlich unterzeichneten Dokument
                                   grundsätzlich rechtlich gleichgestellt.

Landeck, 22.1.2021

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