Mit Recht zum Mars - Zeitschrift Vereinte Nationen

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Mit Recht zum Mars | Eboli 		                                                                                                            DOI: 10.35998/VN-2022-0023

Mit Recht zum Mars
Die menschlichen Aktivitäten im Weltraum haben im Laufe der Zeit zugenommen. Derzeit gibt es
mehrere Projekte zur menschlichen Besiedlung von Mond und Mars. Sind die gegenwärtigen
Rechtsinstrumente geeignet, um solche neuen Herausforderungen zu regeln? Welche Maßnahmen
sind erforderlich und welche Rolle sollen die UN dabei spielen?

                                                                                                     Raum in der Erdumlaufbahn stellt eine begrenzte
                                                   Prof. Dr. Valeria Eboli                           Ressource dar, die von einer zunehmenden Zahl von
                                                   ist Professorin für internationa-
                                                                                                     Staaten sowie internationalen zwischenstaatlichen
                                                   les Recht an der italienischen
                                                                                                     und nichtstaatlichen Organisationen (NGOs) ge-
                                                   Marineakademie und der
                                                   Universität von Pisa.                             nutzt wird. Mittlerweile wird der Weltraum insbe-
                                                                                                     sondere im Hinblick auf seine wirtschaftliche Nut-
                                                          eboli.valeria@ddp.unipi.it
                                                                                                     zung sowohl von privaten Einrichtungen als auch
                                                                                                     von nationalen Raumfahrtbehörden erschlossen.
                                                                                                        Einige Projekte konzentrieren sich auf den Mars,

                           H
                                    eute ist der Mars nicht mehr so unerreichbar,                    wobei kurzfristig die wissenschaftliche Forschung
                                    wie er es in der Vergangenheit war. Die Nut-                     im Mittelpunkt steht, mittelfristig die erste bemann-
                                    zung des Weltraums hat in den letzten Jahren                     te Mission und langfristig eine mögliche dauerhaf-
                             aufgrund des technologischen Fortschritts zugenom-                      te menschliche Besiedlung des Mars geplant wird.
                             men. Zudem verfügt der Weltraum über immense                            Seit den 1960er Jahren erforscht die Wissenschaft
                             Ressourcen, die immer leichter zugänglich werden                        diesen Planeten, sammelt und analysiert Daten.
                             und die für die menschliche Forschung und Entwick-                      Mehrere Sonden wurden dazu entsandt. Neben
                             lung von entscheidender Bedeutung sind. Die Welt-                       denen, die von der Erd­   umlaufbahn Daten über-
                             raumressourcen sind für die verschiedensten Aktivi-                     mitteln, erkunden wiederum verschiedene Raum-
                             täten unerlässlich, angefangen von der Kommuni-                         fahrzeuge die Marsoberfläche. Bisher konnten die
                             kation bis hin zu Finanzgeschäften, von der Land-                       Nationale Luft- und Raumfahrtbehörde der USA
                             wirtschaft bis hin zur Wettervorhersage, von der                        (NASA), die Russische Weltraumorganisation
                             Umweltüberwachung bis hin zur Navigation.                               (ROSCOSMOS), die Europäische Weltraumorga-
                                Daneben kann der Weltraum auch als potenziel-                        nisation (ESA), die Indische Weltraumforschungs-
                             le Ressource für saubere Energie erachtet werden.                       organisation (ISRO) und in jüngster Zeit auch
                             So sind mehrere Staaten an der Rohstoffförderung                        China und die Vereinigten Arabischen Emirate er-
                             auf dem Mond und auf Asteroiden interessiert.1                          folgreiche Landungen durchführen. 2
                             Dies wäre nicht nur für kommerzielle Zwecke, son-                          Die erfolgreich durchgeführten Missionen lie-
                             dern vor allem auch für die Ansiedlung von Men-                         ferten der Wissenschaft Hinweise darüber, dass der
                             schen im Weltraum ein entscheidendes Kriterium.                         Mars reich an den für das Leben notwendigen Ele-
                             Derzeit gibt es bereits zwei Raumstationen, die In-                     menten wie Wasser, organischem Kohlenstoff und
                             ternationale Raumstation (ISS) und die chinesische                      eine Energiequelle ist. Untersucht wird gegenwär-
                             Tiangong-Raumstation, auf denen Astronauten für                         tig, ob der Mars jemals Leben beherbergt hat – die
                             längere Zeit im Einsatz sind.                                           Hinweise verdichten sich 3 –, und ob Menschen
                                                                                                     dort überleben könnten. Insbesondere plant die
                                                                                                     NASA, bis zum Jahr 2030 eine bemannte Mission
                             Der Mars gewinnt an Attraktivität                                       zum Mars zu schicken. Gleichzeitig entwickelt die
                                                                                                     NASA eine Raumkapsel namens Orion, die Men-
                             Ein weiteres Novum im Wettlauf um den Weltraum                          schen zum Mond und darüber hinaus befördern
                             ist die wachsende Zahl der beteiligten Akteure. Der                     soll. Doch auch private Raumfahrtunternehmen

1 Siehe auch Stephan Hobe, Zur Zukunft des Weltraumbergbaus, VEREINTE NATIONEN (VN), 67. Jg., 4/2019, S. 160–163.
2 Nadia Drake, Why We Explore Mars – And What Decades of Missions Have Revealed, National Geographic, www.nationalgeographic.com/science/
  article/mars-exploration-article
3 NASA Science Mars Exploration Program, Sample Collection and Rock Analysis at ›Wildcat Ridge‹, 15.9.2022, mars.nasa.gov/resources/26988/
  sample-collection-and-rock-analysis-at-wildcat-ridge/

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Mit Recht zum Mars | Eboli

wie SpaceX blicken mit Interesse auf den Mars.4
Und kürzlich haben China und die Vereinigten
Arabischen Emirate mit dem Start ihrer Missionen
Tianwen-15 und Hope konkrete Schritte in Rich-
tung dieses ehrgeizigen Zieles unternommen, in
Zukunft temporäre oder dauerhafte menschliche
Siedlungen auf dem Mars zu errichten.

Völkerrechtliche Regelungen zu
Weltraumfragen

Mit Blick auf die zukünftige Erforschung und Be-
siedlung des Mars durch den Menschen muss der
Rechtsrahmen eruiert werden, um etwaige rechtli-
che Lücken zu identifizieren und diese zu schlie-
ßen. Sollten neue Bestimmungen erforderlich sein,
könnten die UN bei der Weltraumverwaltung und
der Rechtsetzung eine wichtige Rolle einnehmen.
   Mindestens zwei verschiedene rechtliche Fragen                                Mosaik aus Bildern des NASA-Rovers ›Perseverance‹ vom 4. August 2022. Es zeigt
müssen geklärt werden: Die erste betrifft die Rechts-                            einen Felsvorsprung namens ›Wildcat Ridge‹. Der Rover hat zwei Gesteinskerne
ordnung des Weltraums und insbesondere der Him-                                  entnommen und eine kreisförmige etwa fünf Zentimeter große Fläche (rechts) abge-
                                                                                 schliffen, um das Gestein auf mikrobielles Leben zu untersuchen. Die Stelle befindet
melskörper, wie beispielsweise der Planeten, zu de-
                                                                                 sich in einem Delta, in dem vor Milliarden von Jahren ein Fluss in einen See im
nen auch der Mars gehört. Die andere bezieht sich
                                                                                 Jezero-Krater floss.   FOTO:  NASA/JPL-CALTECH/ASU/MSSS
auf das für menschliche Aktivitäten relevante Recht,
das private Beziehungen und den Schutz der Rechte
von Einzelpersonen im Weltraum reguliert. Wich-
tig ist es, zu klären, unter wessen Rechtsprechung                           fertigten Weltraumobjekts, einen Ad-hoc-Ausschuss
Personen fallen, wenn sie sich im Weltraum und                               für die friedliche Nutzung des Weltraums ein. Die-
insbesondere auf dem Mars aufhalten.                                         ser Ausschuss bestand aus 18 Mitgliedern und hatte
                                                                             den Auftrag, die technischen, rechtlichen und sons-
                                                                             tigen Aspekte vor dem Hintergrund der ersten Sa-
Rechtliche Regelung von Himmelskörpern                                       telliten zu untersuchen. Es wurden zwei Unteraus-
                                                                             schüsse gebildet: ein wissenschaftlich-technischer
Der Weltraum ist kein Niemandsland. Das Recht                                und ein rechtlicher. Der Ad-hoc-Ausschuss wurde
greift in gewissem, aber zunehmendem Maße auch                               von der Generalversammlung im Jahr 1959 in ein
in den Weltraum vor. Seitdem die Technologie die                             ständiges Gremium umgewandelt.7 Anfangs boy-
Möglichkeit bietet, den Weltraum zu erforschen,                              kottierte die Sowjetunion den Ausschuss, weil sie
ist die Gesetzgebung für Weltraumaktivitäten eine                            ihn für nicht repräsentativ genug hielt, und forder-
Herausforderung.6 Anfangs fand der Gesetzgebungs-                            te, dass die Entscheidungen im Konsens und nicht,
prozess vor allem im Rahmen der UN statt, die auch                           wie vom Westen vorgeschlagen, durch Mehrheits-
eine politische Funktion ausübten: Einige Spannun-                           beschluss getroffen werden sollten. Schließlich ei-
gen zwischen den geopolitischen Hauptakteuren                                nigte man sich auf die Einsetzung eines Ausschus-
wurden damals durch solche Regeln entschärft.                                ses mit 24 Mitgliedern, der als Nebenorgan der
Ein Beispiel dafür sind die Bemühungen, das Wett-                            Generalversammlung eingerichtet wurde, wodurch
rüsten im Weltraum zu verlangsamen.                                          sein politischer Charakter unterstrichen wurde.
    Die UN-Generalversammlung setzte im Jahr 1958,                              Den Vorsitz des Ausschusses für die friedliche
kurz nach dem Start des ersten von Menschen ge-                              Nutzung des Weltraums (Committee on the Peace-

                                 4 Nadia Drake/Elon Musk: A Million Humans Could Live on Mars By the 2060s, National Geographic, 28.9.2016, www.nationalgeographic.com/
                                   science/article/elon-musk-spacex-exploring-mars-planets-space-science
                                 5 Michael Roston/Steven Lee Myers, China’s Mars Mission, Tianwen-1, Begins Its Monthslong Journey, The New York Times, 22.7.2020,
                                   www.nytimes.com/2020/07/22/science/mars-china-launch.html
                                 6 Bin Cheng, The Legal Status of Outer Space and Relevant Issues: Delimitation of Outer Space and Definition of Peaceful use, Journal of Space
                                   Law, 11. Jg., 1 & 2/1983, S. 89–106.
                                 7 UN Doc. A/RES/1472(XIV) A and B v. 12.12.1959.

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Mit Recht zum Mars | Eboli

                              ful Uses of Outer Space – COPUOS; Weltraumaus-                              die Himmelskörper erheben. Der Zugang zum
                              schuss) übernahm zunächst Österreich als neutra-                            Weltraum steht allen offen. Darüber hinaus steht
                              les Land. Die damalige Republik China weigerte                              es allen Nationen frei, wissenschaftliche Untersu-
                              sich zu Beginn, dem Ausschuss beizutreten. Sie war                          chungen im Weltraum durchzuführen. Auch die
                              der Ansicht, der Ausschuss würde zu stark von den                           nationalen Rechte an den von ihnen gestarteten
                              beiden Supermächten des Ost-West-Konflikts do-                              Weltraumobjekten werden gewahrt und die Nati-
                              miniert. Die Volksrepublik China, die die UN-                               onen werden zusammenarbeiten, wenn Raumfahr-
                              Mitgliedschaft der Republik China im Jahr 1971                              zeuge und ihre Besatzung in Not geraten.9
                              ›ersetzte‹, baute jedoch immer weiter ihr eigenes                              Die wichtigste völkerrechtliche Vereinbarung
                              Raumfahrtprogramm aus, sodass sie im Jahr 1980                              des Weltraumrechts ist der Vertrag über die Grund-
                              im Ausschuss aufgenommen wurde. Nach dem                                    sätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei
                              Ende des Ost-West-Konflikts wurde ein Rotations-                            der Erforschung und Nutzung des Weltraums ein-
                              system für den Vorsitz eingeführt.                                          schließlich des Mondes und anderer Himmelskör-
                                 Dieses System war das Ergebnis multilateraler                            per (Principles Governing the Activities of States in
                              Verhandlungen zwischen den Raumfahrtnationen                                the Exploration and Use of Outer Space, including
                              und den Staaten, die keine Raumfahrt betreiben.                             the Moon and Other Celestial Bodies), besser be-
                              Was den institutionellen Rahmen betrifft, so muss                           kannt als Weltraumvertrag aus dem Jahr 1967.10
                              auch das Büro der Vereinten Nationen für Weltraum-                          Seine Bestimmungen beruhen auf dem Grundsatz,
                              fragen (Office for Outer Space Affairs – UNOOSA)                            dass alle Nationen das Recht auf Zugang zum Welt-
                              erwähnt werden. Es stellt das Sekretariat des                               raum und den darin enthaltenen Ressourcen haben
                              COPUOS und seines Wissenschaftlich-technischen                              und dass der Weltraum ausschließlich für »friedli-
                              Unterausschusses sowie seines Rechtsunterausschus-                          che Zwecke« zu nutzen ist.
                              ses; es koordiniert die Zusammenarbeit der ver-
                              schiedenen Organisationen innerhalb der UN bei
                              der Nutzung der Weltraumtechnologie (UN Space)                              Weitere Verträge wurden ausgehandelt

                                                                                                          Das Übereinkommen über die Rettung und Rück-
                                                                                                          führung von Raumfahrern sowie die Rückgabe von
Alle Nationen haben das Recht auf Zugang zum                                                              in den Weltraum gestarteten Gegenständen (Agree-
                                                                                                          ment on the Rescue of Astronauts, the Return of
Weltraum, der ausschließlich für friedliche                                                               Astronauts and the Return of Objects Launched
Zwecke zu nutzen ist.                                                                                     into Outer Space; Weltraumrettungsübereinkom-
                                                                                                          men) ergänzt die mit dem Weltraumvertrag einge-
                                                                                                          führten Pflichten zur Hilfeleistung für Raumfahrer
                                                                                                          in Not.11 Das Übereinkommen über die völker-
                                                                                                          rechtliche Haftung für Schäden durch Weltraum-
                                                                                                          gegenstände (Convention on International Liability
                              und pflegt die Zusammenarbeit mit Raumfahrtbe-                              for Damage Caused by Space Objects; Weltraum-
                              hörden sowie entsprechenden zwischenstaatlichen                             haftungsübereinkommen) aus dem Jahr 197212 er-
                              Organisationen und NGOs. Alle weltraumrechtli-                              weitert die mit dem Weltraumvertrag eingeführten
                              chen Vereinbarungen wurden im Rahmen des                                    Grundsätze der Haftung für durch Weltraumob-
                              Rechtsunterausschusses ausgearbeitet und im Kon-                            jekte verursachte Schäden. Das Übereinkommen
                              sens angenommen. Der wichtigste Rechtsrahmen                                schreibt eine uneingeschränkte Haftung für den
                              für den Weltraum wird derzeit von fünf Grün-                                Staat vor, der den Start vornimmt.13 Ein weiterer
                              dungsverträgen gebildet. 8                                                  wichtiger Vertrag ist das Übereinkommen über die
                                 Darin festgelegt wurden die Grundlagen für die                           Registrierung von in den Weltraum gestarteten Ge-
                              Nutzung des Weltraums. Demnach kann keine Na-                               genständen (Convention on Registration of Objects
                              tion territoriale Ansprüche auf den Weltraum und                            Launched into Outer Space; Weltraumregistrie-

 8 Siehe dazu auch Kai-Uwe Schrogl, 60 Jahre Weltraumrecht, VN, 67. Jg., 4/2019, S. 147–153.
 9 Necia Apfel, Space Law, New York 1988.
10 UNOOSA, Outer Space Treaty, www.unoosa.org/oosa/en/ourwork/spacelaw/treaties/outerspacetreaty.html
11 UNOOSA, Rescue Agreement, www.unoosa.org/oosa/en/ourwork/spacelaw/treaties/introrescueagreement.html
12 UNOOSA, Introliability Convention, www.unoosa.org/oosa/en/ourwork/spacelaw/treaties/introliability-convention.html
13 Vladimir Kopal, Origins of Space Law and the Role of the United Nations, in: Christian Brünner/Alexander Soucek (Eds.), Outer Space in Society,
   Politics and Law, Wien 2011.

2 0 8 		                                                                                                                                V E R E I N T E N AT I O N E N   5/2022
Mit Recht zum Mars | Eboli

rungsübereinkommen), aus dem Jahr 1976.14 Die                           eigenen Interesse und ohne Vorteilsausgleich ge-
Registrierung ist eine Maßnahme, um festzustel-                         nutzt werden könnten.
len, welcher Staat die internationale Verantwortung
und Haftung für Weltraumobjekte trägt.
   Das Übereinkommen zur Regelung der Tätig-                            Rechtliche Regelungen für die im Weltraum
keiten von Staaten auf dem Mond und anderen                             agierenden Subjekte
Himmelskörpern (Agreement Governing the Acti-
vities of States on the Moon and Other Celestial                        Der zweite rechtliche Problembereich, der zu lösen
Bodies; Mondvertrag) aus dem Jahr 197915 ist das                        ist, betrifft die Rechtslage der Menschen. Es muss
innovativste und zugleich umstrittenste Überein-                        untersucht werden, welche Normen geeignet sind,
kommen. Darin wird das Konzept des gemeinsa-                            die Rechte des Einzelnen zu wahren sowie private
men Erbes der gesamten Menschheit verankert. Es                         Aktivitäten, zwischenmenschliche Beziehungen und
definiert den Mond und andere Himmelskörper                             Fragen der Strafgerichtsbarkeit zu regeln.
sowie deren natürliche Ressourcen als »gemeinsa-
mes Erbe der Menschheit«. Artikel 11 sieht vor,
dass ein internationales System zur Nutzungsrege-
lung dieser Ressourcen geschaffen werden soll, so-                                 Die Ressourcen des Mars könnten von jedem
bald der Abbau dieser Ressourcen möglich wird.                                     Staat oder jeder privaten Einrichtung im
Der Mondvertrag beinhaltet das Konzept der Nicht-                                  eigenen Interesse genutzt werden.
aneignung durch Staaten und hindert private Ein-
richtungen daran, Ansprüche auf den Mond oder
andere Himmelskörper zu erheben, bei gleichzeiti-
ger Ausweitung dieses Verbots auf Ressourcen. Er
verbietet jedoch nicht die Gewinnung von Rohstof-
fen aus dem Weltall. Vielmehr werden der Abbau                             In den vergangenen zwei Jahrzehnten haben pri-
und die Verteilung dieser Ressourcen im Rahmen                          vate Akteure, wie etwa Newspace oder SpaceX, in
des Rechts des gemeinsamen Erbes der Menschheit                         die Raumfahrt investiert. Es scheint, als würde sich
überwacht, was darauf hindeutet, dass diese Res-                        das bisher von staatlichen Stellen dominierte Un-
sourcen der gesamten Menschheit gehören.                                ternehmensmodell in diesem Sektor verändern.
   Die Verabschiedung eines solchen Rechtssystems                       Diese zunehmende Kommerzialisierung von Welt-
beruht auf der Notwendigkeit, ein Gleichgewicht                         raumaktivitäten hat Auswirkungen auf das Völ-
zwischen Raumfahrtnationen und Nichtraum-                               kerrecht im Weltraum. Fragestellungen im Zusam-
fahrtnationen herzustellen. Einige Staaten haben                        menhang mit privaten Raumfahrtaktivitäten wie
diese rechtlichen Normen zum gemeinsamen Erbe                           etwa Eigentumsrechte, Rechte an geistigem Eigen-
der Menschheit nicht ohne Weiteres akzeptiert.                          tum, Haftung nichtstaatlicher Einrichtungen, Ver-
Hintergrund sind die enormen wirtschaftlichen                           sicherungsansprüche, Rechtsstatus von Weltraum-
Auswirkungen, die sich daraus zukünftig ergeben                         touristen und andere erfordern eine angemessene
könnten, wenn neue Technologien die Gewinnung                           Rechtsprechung, insbesondere im Hinblick auf neue
natürlicher Ressourcen von Himmelskörpern leicht                        Entwicklungen in der Raumfahrttechnologie.
ermöglichen. Der Mondvertrag ist der Vertrag mit                           Seit den 1990er Jahren wurden mit einer Viel-
der geringsten Akzeptanz und nur wenige Ratifi-                         zahl bilateraler Verträge zur Regelung der weltraum-
zierungen sind erfolgt.16 Aus diesem Grund ist es                       bezogenen Zusammenarbeit zwischen Staaten und
fraglich, ob Rohstoffförderung, die Ausbeutung                          staatlichen Raumfahrtbehörden neue Normen für
von Ressourcen und andere kommerzielle Aktivitä-                        dieses Ziel eingeführt. In den vergangenen drei
ten, die auf Himmelskörpern ausgeübt werden, un-                        Jahrzehnten wurden mehrere technische und wis-
ter das rechtliche Regime des gemeinsamen Erbes                         senschaftliche Abkommen ausgehandelt, an denen
der Menschheit fallen können. Dies hat relevante                        etwa 100 Staaten und internationale Organisatio-
Auswirkungen auf zukünftige Marsmissionen, da                           nen beteiligt waren. Zudem lenkt die verstärkte
in diesem Fall die Ressourcen des Roten Planeten                        menschliche Präsenz im Weltraum die Aufmerk-
von jedem Staat oder jeder privaten Einrichtung im                      samkeit auch auf kriminelle Aktivitäten. So wurde

                             14 UNOOSA, Registration Convention, www.unoosa.org/oosa/en/ourwork/spacelaw/treaties/introregistration-convention.html
                             15 UNOOSA, Moon Agreement, www.unoosa.org/oosa/en/ourwork/spacelaw/treaties/moon-agreement.html
                             16 UNOOSA, Status of International Agreements relating to Activities in Outer Space, www.unoosa.org/oosa/en/ourwork/spacelaw/treaties/status/
                                 index.html

V E R E I N T E N AT I O N E N   5 / 2 0 2 2 									                                                                                                                209
Mit Recht zum Mars | Eboli

                              im August 2019 etwa berichtet, dass die NASA eine                            glied am 13. November 2020 bei.19 Das Artemis-
                              Anschuldigung im Zusammenhang mit einer Straf-                               Abkommen enthält zehn unverbindliche Grund-
                              tat untersucht, die eine Astronautin an Bord der                             sätze, die das Verhalten der an der Erforschung des
                              ISS begangen hat.17 Erstmals musste also geklärt                             Weltraums, insbesondere des Mondes und anderer
                              werden, welches Strafrecht im Weltraum gilt.18                               Himmelskörper, beteiligten Staaten regeln sollen.
                                 Handlungen, die außerhalb einer Raumstation                               Die Beschlüsse verkörpern ein politisches Bekennt-
                              an verschiedenen Orten stattfinden, können in die                            nis zu diesen Grundsätzen, die vor allem die opera-
                              Zuständigkeit verschiedener Staaten fallen oder au-                          tive Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Welt-
                              ßerhalb der Zuständigkeit eines Staates liegen. In                           raumvertrag und anderen rechtsverbindlichen Ins-
                              diesem Fall gibt es noch keine spezifischen Bestim-                          trumenten vorsehen. Sie stehen im Zusammenhang
                              mungen, die die Ausübung der Strafgerichtsbarkeit                            mit dem Artemis-Programm der NASA, das dar-
                              regeln. Im Falle einer Besiedlung des Mars müsste                            auf abzielt, bis zum Jahr 2025 wieder Menschen
                              geklärt werden, auf welche spezifische staatliche                            auf den Mond zu entsenden, wobei die durch die
                              Gerichtsbarkeit zurückgegriffen werden kann –                                Artemis-Missionen gewonnenen Erkenntnisse ge-
                              etwa auf den Staat, dessen Staatsangehörigkeit die                           nutzt werden sollen, um in Zukunft Menschen auf
                              Astronautin oder der Astronaut besitzt, dessen                               den Mars zu schicken. Ziel dieses Abkommens ist
                              Staatsangehörigkeit das Opfer besitzt, unter des-                            es, ein einheitliches Konzept für eine verbesserte
                              sen Gerichtsbarkeit die Mission durchgeführt wird                            Regelung der zivilen Erforschung und Nutzung des
                              oder auf den Startstaat.                                                     Weltraums zu schaffen.
                                 Die gleichen Bedenken ergeben sich aus den ak-                               Russland und China sind keine Vertragspar­-
                              tuellen bilateralen oder multilateralen Abkommen,                            teien und lehnen das Vorhaben der USA ab, die
                              die zur Regelung bestimmter Raumfahrtaktivitä-                               das Recht auf Ausbeutung der Ressourcen von
                              ten ausgehandelt wurden. Einige der jüngsten Initi-                          Himmelskörpern damit bekräftigen. 20 Dennoch
                              ativen beruhen auf einer rein zwischenstaatlichen                            unterzeichneten die Na­     t ionale Raumfahrtbe-
                                                                                                           hörde Chinas (CNSA) und ROSCOSMOS am
                                                                                                           9. März 2021 eine Vereinbarung über den gemein-
                                                                                                           samen Bau einer autonomen permanenten Mond-
Verhandlungen sind erforderlich, um völker-                                                                forschungsstation namens International Lunar
                                                                                                           Research Station (ILRS). Darin werden wissen-
rechtliche Normen auszuhandeln, die den immer
                                                                                                           schaftliche Forschungsarbeiten sowie die Nut-
stärker frequentierten Weltraum regeln.                                                                    zung des Mondgeländes festgelegt. 21
                                                                                                              Das Engagement privater Akteure lenkte den
                                                                                                           Gesetzgebungsprozess vom institutionellen Rah-
                                                                                                           men der Vereinten Nationen, in dem die fünf gro-
                                                                                                           ßen Weltraumverträge diskutiert und verabschiedet
                              Zusammenarbeit außerhalb des institutionellen                                wurden, zu zwischenstaatlichen Verhandlungen.
                              Rahmens einer internationalen Organisation. Die                              Das Ergebnis ist ein Rechtsrahmen, der uneinheit-
                              aktuellen Grundsätze für die Zusammenarbeit bei                              lich ist und unterschiedliche, auf die einzelnen Ak-
                              der zivilen Erforschung und Nutzung von Mond,                                teure zugeschnittene Regeln vorsieht. Es wäre wich-
                              Mars, Kometen und Asteroiden zu friedlichen Zwe-                             tig, bestimmte Regeln auf zentraler Ebene zu klä-
                              cken (Artemis-Abkommen), die am 13. Oktober 2020                             ren und die UN könnten das bevorzugte Forum für
                              unterzeichnet wurden, sind hierfür ein Beispiel.                             diese Debatte sein. Eine Wiederaufnahme der Ver-
                                 Die acht Gründungsmitglieder waren Australien,                            handlungen in diesem Zusammenhang ist drin-
                              Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, die USA, die                              gend erforderlich, um neue völkerrechtliche Nor-
                              Vereinigten Arabischen Emirate und das Vereinig-                             men auszuhandeln, die den veränderten und immer
                              te Königreich; die Ukraine trat als neuntes Mit-                             stärker frequentierten Weltraum regeln können.

17 Mike Baker, NASA Astronaut Anne McClain Acussed by Spouse of Crime in Space, The New York Times, 23.8.2019,
   www.nytimes.com/2019/08/23/us/astronaut-space-investigation.html
18 Siehe Danielle Ireland-Piper/Steven Freeland, Star Laws: Criminal Jurisdiction in Outer Space, Journal of Space Law, 44. Jg., 1/2020, S. 44–75.
19 Almudena Azcárate Ortega, Artemis Accords: A Step Toward International Cooperation or Further Competition?, Lawfare, 15.12.2020,
   www.lawfareblog.com/artemis-accords-step-toward-international-cooperation-or-further-competition
20 Namrata Goswami, The Strategic Implications of the China-Russia Lunar Base Cooperation Agreement, The Diplomat, 19.3.2021,
   thediplomat.com/2021/03/the-strategic-implications-of-the-china-russia-lunar-base-cooperation-agreement/
21 Tanmay Kadam, Lunar Research Station: Russia, China Almost Ready To Ink Pact On ›Moon Base‹ That Will Rival Artemis Accords – Rogozin, The
   Eurasian Times, 1.6.2022, eurasiantimes.com/russia-china-almost-ready-to-ink-pact-on-moon-base/

2 1 0 		                                                                                                                                 V E R E I N T E N AT I O N E N   5/2022
Mit Recht zum Mars | Eboli

Neubelebung der UN-Rolle                                                    fenen Arbeitsgruppe, die in den Jahren 2022 und
                                                                            2023 viermal zusammentreten soll, um Empfehlun-
Mit Blick auf die Zukunft ist es notwendig, einen                           gen zu möglichen Normen, Regeln und Grundsät-
geeigneten völkerrechtlichen Rahmen für die An-                             zen für verantwortungsbewusstes Verhalten in Be-
siedlung von Menschen, beispielsweise in Kolonien                           zug auf Bedrohungen von Weltraumsystemen durch
auf dem Mars oder anderen Himmelskörpern, zu                                Staaten zu erarbeiten. Nun scheinen die Vereinten
finden oder zu schaffen. Zusätzlich zu den Grün-                            Nationen wieder entschlossen zu sein, sich dieses
dungsverträgen konzentrieren sich die Diskussio-                            Themas anzunehmen – nicht zuletzt aufgrund ih-
nen im Bereich der Weltraumpolitik derzeit auf die                          res Ziels, den internationalen Frieden und die Si-
Festlegung neuer Verhaltensnormen und nicht auf                             cherheit zu wahren. Einige dieser Aktivitäten kön-
neue völkerrechtlich verbindliche Abkommen. An-                             nen grundlegende Interessen der internationalen
gesichts des Widerstands mehrerer großer Welt-                              Gemeinschaft oder einige Prioritäten der Vereinten
raummächte gegen jede Diskussion über verbindli-                            Nationen beeinträchtigen, da Weltraum­aktivitäten
che Abkommen wird es immer schwieriger, einen                               auch für die Verwirklichung der Ziele für nachhal-
globalen Konsens über neue Verträge zu erzielen.                            tige Entwicklung (Sustainable Development Goals
   Im Jahr 2013 verabschiedete die Generalver-                              – SDGs) von wesentlicher Bedeutung sind. 26
sammlung im Konsensverfahren eine von einer                                    Die UN sind also auch im Hinblick auf Mars-
Gruppe Sachverständiger vorgestellten Studie zur                            missionen von Bedeutung, beispielsweise in den Be-
Transparenz im Weltraum und zu vertrauensbil-                               reichen Energie, Innovation und vor allem bei der
denden Maßnahmen. 22 Danach erfordert die welt-                             Verringerung von Ungleichheiten, etwa indem sie
weit wachsende Nachfrage nach weltraumgestütz-                              allen Ländern das Recht auf Zugang zu ihren Res-
ten Systemen und Technologien und den von ihnen                             sourcen gewähren. Aus diesem Grund sollten die
bereitgestellten Informationen gemeinsame An-                               UN eine führende Rolle bei der Förderung neuer
strengungen, um die Gefahren für die Nachhaltig-                            Regeln spielen, um die derzeitige Fragmentierung
keit und Sicherheit von Weltraumaktivitäten zu                              zu überwinden und den Staaten die Möglichkeit zu
bekämpfen. Der Verweis auf diese Kooperations-                              geben, in einem multilateralen Forum einen ge-
maßnahmen unterstreicht die Notwendigkeit, ei-                              meinsamen Konsens zu finden. Die aktuellen Ent-
nen gemeinsamen Rahmen zu schaffen und mög-                                 wicklungen erfordern ein stärkeres rechtliches und
lichst viele Akteure auch in den Rechtsetzungs-                             politisches UN-Engagement in Bezug auf die neuen
prozess einzubeziehen. Ein weiteres wichtiges un-                           konkurrierenden Interessen im Weltraumbereich.
verbindliches Instrument, der Entwurf eines Inter-
nationalen Verhaltenskodex für Weltraumaktivitä-                                Aus dem Englischen von Monique Lehmann.
ten, muss ebenfalls erwähnt werden.23 Die UN haben
sich lange Zeit auf die Rolle beschränkt, bestimmte
Formen der unabhängigen Zusammenarbeit zwi-
schen den Staaten zu fördern und diese anzuregen,                               English Abstract
ohne direkt in die Problemlösung einzugreifen.
                                                                                Prof. Dr. Valeria Eboli
                                                                                The Legal Path to Mars   pp. 206–211
Trendwende
                                                                                Human activities in outer space have been increasing since the 1950s.
                                                                                Currently, there are several futuristic projects related to human settle-
Die UN-Generalversammlung hat einige Resoluti-
                                                                                ments on the Moon or Mars. This analysis focuses on whether current
onen zum Thema Waffen im Weltraum verabschie-
                                                                                international legal instruments are appropriate to regulate such new
det: Die erste war eine Resolution im Jahr 201424 ,
                                                                                challenges, which efforts are needed in a de iure condendo perspective,
gefolgt von einer Resolution im Jahr 2020 über die                              what role the United Nations will play in such a context.
Eindämmung von Bedrohungen aus dem Weltraum
durch Normen, Regeln und Grundsätze für verant-                                 Keywords: Nachhaltige Entwicklung, Rohstoffe, Völkerrecht, Weltraum,
wortungsbewusstes Verhalten sowie einer Resolu-                                 sustainable development, natural resources, international law, space
tion im Jahr 202125 über die Einsetzung einer Of-

                             22 UN Doc. A/Res 65/68 v. 11.1.2011.
                             23 Michael J. Listner, The International Code of Conduct: Comments on Changes in the Latest Draft and Post-Mortem Thoughts, The Space Review,
                                 26.10.2015, www.thespacereview.com/article/2851/1
                             24 UN Doc. A/RES/69/32 v. 11.12.2014.
                             25 UN Doc. A/RES/75/36 v. 16.12.2020; A/RES/76/231 v. 30.12.2021.
                             26 UN Doc. A/RES/70/1 v. 21.10.2005; siehe auch Franziska Knur/Markus Woltran, Raumfahrt für nachhaltige Entwicklung, VN, 67. Jg., 4/2019, S. 154–159.

V E R E I N T E N AT I O N E N   5 / 2 0 2 2 									                                                                                                                            211
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