MITTEILUNGSBLATT Amtliches - Gemeinde Albeck
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Amtliches MITTEILUNGSBLATT Gem einde A lbe c k , B e z .: F e l d k i r c h e n i. K. Postanschrift: A-9571 Sirnitz 1 Telefon: 04279/240 Telefax: 04279/241 E-Mail: albeck@ktn.gde.at Internet: www.albeck.at | www.hochrindl.at Amtliche Mitteilung! Nr. 1 März 2022 Zugestellt durch Post.at Liebe GemeindebürgerInnen, liebe Jugend! Als Bürgermeister der Gemeinde Albeck darf ich Euch über die nachstehend angeführten Themen informieren: Der Bürgermeister: Ing. Wilfried Mödritscher Einschreibung für das neue Kindergartenjahr 2022/2023 Die Anmeldung für das neue Kindergartenjahr sind ab sofort möglich. Bei Interesse an einem Kindergartenplatz bitte um telefonische Terminvereinbarung mit der Kindergartenleiterin Frau Sonja Insam unter der Tel. Nr.04279 372. Einschreibung für die Kindertagesstätte 2022/2023 Kinderbetreuung ist in ländlichen Regionen häufig ein großes Thema. Vor allem für kleine Gemeinden rechnet es sich nicht, eigene Kindertagesstätten für Kinder unter dem 3. Lebensjahr zu betreiben. Hier bietet das Hilfswerk Kärnten Unterstützung an. In enger Kooperation mit der Gemeinde Albeck wurde eine individuelle Betreuungsmöglichkeit entwickelt. Die Gemeinde finanziert seit Herbst 2021 dieses Angebot für die Eltern. Der große Vorteil ist die Betreuung in einer Kleingruppe von bis zu sechs Kindern. Dadurch kann speziell auf diese Altersgruppe liebevoll eingegangen werden. Frau Elena-Andreea Luftensteiner, Elementarpädagogin, bietet den Kindern ein abwechslungsreiches Programm und ist immer für alle Anliegen der Eltern offen. Hand in Hand ist die Zusammenarbeit mit dem Gemeindekindergarten. Im Garten und bei Ausflügen in die Umgebung können die Kinder miteinander spielen, toben, lachen. Die Anmeldung für das kommende Bildungsjahr ab Herbst 2022 ist ab sofort möglich. Bitte um Terminvereinbarung bei Frau Elena-Andreea Luftensteiner unter der Tel. Nr. 0676 / 899 07 404
Eine Gemeinde erinnert sich -Topothek in der Gemeinde Albeck (Gemeindechronik) Durch die Installierung einer Topothek (Gemeindechronik) haben wir die Möglichkeit, historische Quellen in unserer Gemeinde zu erhalten. Derzeit ist die Mehrzahl der historischen Dokumente in den Kärntner Gemeinden nicht öffentlich zugänglich, sondern liegen diese auf Dachböden und in Kellern von GemeindebürgerInnen: Fotos von historischen, inzwischen abgerissenen Bauwerken, Abbildungen wichtiger Ereignisse der Gemeinde oder alte Videoaufnahmen. Um den Verlust dieses Quellenmaterials zu verhindern und diese wertvollen historischen Dokumente auch für künftige Generationen digital zu sichern, können die Kärntner Gemeinden „Topotheken“ gründen und werden dabei vom Gemeindereferat logistisch und finanziell unterstützt: Eine Topothek ist ein digitales Archiv der GemeindebürgerInnen, in dem die Geschichte einer Gemeinde durch Fotos, Videos, Texte und Audiodateien im Internet frei zugänglich gemacht wird. Die historischen Dokumente werden von ehrenamtlichen Privatpersonen, den sogenannten „Topothekaren und Topothekarinnen“ eingepflegt. Die Topothekare und Topothekarinnen sind BürgerInnen der Gemeinde, die durch ihre Vertrautheit mit den örtlichen Gegebenheiten die historischen Quellen auffinden können und mit ihrer Ortskenntnis die Einträge hochwertig beschlagworten und lokalisieren können. So kann man mit den integrierten Suchfunktionen schnell herausfinden, welche Gebäude früher an einem bestimmten Ort standen oder man kann noch unbekannte Aufnahmen aus der eigenen Familiengeschichte entdecken. Betrieben wird die Topothek von der jeweiligen Gemeinde, die auch für den Inhalt der Topothek verantwortlich ist. Da die Topothek in öffentlicher Hand ist, ist der Erhalt des historischen Materials gesichert. Topotheken gibt es bereits in mehreren Ländern Europas und es wurden bisher insgesamt über 1 Million Dokumente von über 2000 ehrenamtlichen Topothekarinnen und Topothekaren in die Topotheken hochgeladen. Auf der Homepage https://www.topothek.at/de/unsere-topotheken/ sind die Topotheken aus verschiedenen Europäischen Ländern zu finden. In Österreich haben bereits über dreihundert Gemeinden eine Topothek eingerichtet, vor allem in Niederösterreich und Oberösterreich. Erfahrungen in diesen Gemeinden haben gezeigt, dass in der Bevölkerung großes Interesse sowohl an den veröffentlichten Dokumenten als auch an der Mitarbeit in den Topotheken besteht. Alle GemeindebürgerInnen die Interesse haben, unsere Topothek als ehrenamtliche TopothekarenInnen zu unterstützen, bitten wir bis 11. März 2022 um Mitteilung. (Tel. 04279 / 240) Neuverpachtung Badewandl Sirnitz Ab sofort wird das Badewandl Sirnitz neu verpachtet. Interessierte PächterInnen werden eingeladen, ein schriftliches Ansuchen bis zum 11. März 2022 an das Gemeindeamt Albeck zu richten. Sprechtage Firma Neuroth Die Firma Neuroth hat mitgeteilt, dass die Hörberatung bzw. die kostenlosen Sprechtage momentan nicht mehr stattfinden.
Statistik Austria kündigt SILC-Erhebung an Statistik Austria erstellt im öffentlichen Auftrag hochwertige Statistiken und Analysen, die ein umfassendes, objektives Bild der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft zeichnen. Die Ergebnisse der Erhebung SILC (Statistics on Income and Living Conditions/Statistiken zu Einkommen und Lebensbedingungen) liefern für Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit grundlegende Informationen zu den Lebensbedingungen und Einkommen von Haushalten in Österreich. Derzeit ist das Leben vieler Menschen in Österreich von sozialen und beruflichen Veränderungen geprägt. Gerade in dieser herausfordernden Zeit ist es wichtig, dass verlässliche und aktuelle Informationen über die Lebensbedingungen der Menschen in Österreich zur Verfügung stehen. Die Erhebung SILC wird jährlich durchgeführt. Rechtsgrundlage der Erhebung ist die nationale Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (ELStV, BGBl. II Nr. 277/2010 idgF), eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU-Verordnung 2019/1700) sowie weitere ausführende europäische Verordnungen im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen. Nach einem reinen Zufallsprinzip werden aus dem Zentralen Melderegister jedes Jahr Haushalte in ganz Österreich für die Befragung ausgewählt. Auch Haushalte Ihrer Gemeinde könnten dabei sein! Die ausgewählten Haushalte werden durch einen Ankündigungsbrief informiert und eine von Statistik Austria beauftragte Erhebungsperson wird von Februar bis Juli 2022 mit den Haushalten Kontakt aufnehmen, um einen Termin für die Befragung zu vereinbaren. Diese Personen können sich entsprechend ausweisen. Jeder ausgewählte Haushalt wird in vier aufeinanderfolgenden Jahren befragt, um auch Veränderungen in den Lebensbedingungen zu erfassen. Haushalte, die schon einmal für SILC befragt wurden, können in den Folgejahren auch telefonisch oder über das Internet Auskunft geben. Inhalte der Befragung sind u.a. die Wohnsituation, die Teilnahme am Erwerbsleben, Einkommen sowie Gesundheit und Zufriedenheit mit bestimmten Lebensbereichen. Für die Aussagekraft, der mit großem Aufwand erhobenen Daten ist, es von enormer Bedeutung, dass sich alle Personen eines Haushalts ab 16 Jahren an der Erhebung beteiligen. Als Dankeschön erhalten die vollständig befragten Haushalte wahlweise einen 15-Euro-Einkaufsgutschein oder eine Spendenmöglichkeit für das österreichische Naturschutzprojekt „CO2-Kompensation durch Hochmoorrenaturierung im Nassköhr“. Die Statistik, die aus den in der Befragung gewonnenen Daten erstellt wird, ist ein repräsentatives Abbild der Bevölkerung. Eine befragte Person steht darin für Tausend andere Personen in einer ähnlichen Lebenssituation. Die im Rahmen der SILC-Erhebung gesammelten Daten werden gemäß dem Bundesstatistikgesetz und das Datenschutzgesetz streng vertraulich behandelt. Statistik Austria garantiert, dass die erhobenen Daten nur für statistische Zwecke verwendet und persönliche Daten an keine andere Stelle weitergegeben werden. Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit! Weitere Informationen zu SILC erhalten Sie unter: Statistik Austria Guglgasse 13 1110 Wien Tel.: +43 1 711 28-8338 (werktags Mo.-Fr. 9:00-15:00 Uhr) E-Mail: erhebungsinfrastruktur@statistik.gv.at Internet: www.statistik.at/silcinfo
EssenszustellerIn in Sirnitz gesucht Für den Essenstransport von montags bis freitags wird eine Fahrerin bzw. Fahrer gesucht. Das Aboessen vom Landgasthof „Zum Scheiber“ wird an unsere Gemeindebürger (momentan 9 Personen) zugestellt. Voraussetzung ist ein Führerschein der Klasse B sowie ein eigener PKW. Die Anstellung erfolgt über die Gemeinde Albeck, auf geringfügiger Basis. Interessierte Personen mögen ihre Bewerbung bis 11. März 2022 im Gemeindeamt Albeck abgeben. Ausbildung zur Heimhilfe Heimhilfen unterstützen Menschen in deren Alltag, um ihnen den Verbleib in den eigenen vier Wänden möglichst lange zu ermöglichen. Der Weg zur Heimhilfe erfolgt in 3 Schritten: 1. Grundschulung Heimhilfe 2. Sozialteil 3. Unterstützung bei der Basisversorgung. Sie möchten den Lehrgang zur Ausbildung zur Heimhilfe besuchen, dann erhalten Sie beim Hilfswerk nähere Informationen. Hilfswerk Akademie Kärnten Waidmannsdorfer Straße 191 9073 Klagenfurt am Wörthersee Tel. 050 544 5052 Mail: office@hilfswerkakademie-ktn.at Senior*innenerholungsaktion „Aktiv und fit im Alter 2022“ Die Senior*innenerholungsaktion „Aktiv und fit im Alter“ fördert eine aktive Teilnahme am sozialen Leben und ist ein Zeichen der Wertschätzung seitens des Landes Kärnten gegenüber der älteren Generation. Im Rahmen eines einwöchigen Erholungsaufenthaltes werden begleitende Referate und Vorträge sowie gesundheitserhaltende Aktivitäten angeboten. Rechtsinformationen, kreative und kulturelle Angebote runden die Senior*innenerholung ab. Mit dem Angebot wird das sozial- und seniorenpolitische Ziel verfolgt, den Kärntner Senior*innen langfristig ein selbständiges Leben in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen. 1. Wer kann teilnehmen? • Alle Kärntner Senior*innen ab dem 65. Lebensjahr, welche sozial- und erholungsbedürftig sind und keine besondere Betreuung oder Pflege benötigen. • Ausnahmslos alle (auch geimpfte und genesene) Teilnehmer*innen der Senior*innenerholungsaktion haben sich am Erholungsort vor dem Check-in im Hotel einem Antigen-Test zu unterziehen. Nur mit einem negativen Testergebnis ist die Teilnahme an der Senior*innenerholungsaktion möglich. Die Testung findet vor Ort statt. 2. Wann findet die Aktion statt? • Im April, Mai, September und Oktober 2022 3. Wo können sich Interessierte melden? • Die Anmeldung für die Seniorenerholungsaktion 2022 hat beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt/Sozialamt bis spätestens 25. März 2022 zu erfolgen.
„Urlaub für pflegende Angehörige“ Angebot - 7 Übernachtungen im Einzelzimmer auf Vollpensionsbasis im Gesundheitshotel Bad Bleiberg - Kurärztliche Untersuchungen - Individuelle Therapieanwendungen - Hallenbad, Freibad, Saunalandschaft, Dampfbad uvm. - Vorträge zu pflegerelevanten Themen / Information / psychologische Beratung - Rahmenprogramm Antragsvoraussetzung - Pflege und Betreuung eines nahen Verwandten seit mind. zwei Jahren - Mehr als die Hälfte des Betreuungsaufwandes muss von der/dem Antragsteller/in erbracht werden - Mindestens Einstufung in der Pflegestufe 3 bzw. 2 bei Demenzdiagnose (Facharzt/Fachärztin) - Hauptwohnsitz in Kärnten bzw. Aufenthaltsberechtigung länger als 4 Monate - Entrichtung eines Selbstbehaltes in Höhe von € 50 - Entrichtung der Kurtaxe € 2 pro Nacht und Person im Gesundheitshotel Antragsunterlagen - Unterfertigter Antrag „Urlaub für pflegende Angehörige“ - Letztgültiger Pflegegeldbescheid in Kopie - Meldezettel der/des Antragstellers/in und der/des Pflegebedürftigen (nicht älter als 6 Monate) - Kopie der letzten drei Monatsrechnungen allfällig in Anspruch genommener mobiler sozialer Dienste Sicherstellung der Ersatzpflege - Mobile soziale Dienste - Förderungen (Kurzzeitpflege, finanzielle Ersatzpflegeförderung Sozialministerium Service) Durchführungszeitraum 1. Turnus 24. April bis 01. Mai 2022 2. Turnus 08. Mai bis 15. Mai 2022 3. Turnus 22. Mai bis 29. Mai 2022 4. Turnus 05. Juni bis 12. Juni 2022 Einsendeschluss: Freitag, 25. März 2022 Anträge erhältlich ab Dienstag, 01. Feber 2022 bei Gemeindeämtern/Magistraten, Bezirkshauptmannschaften/GPS sowie bei der Landesregierung bzw. im Internet unter www.ktn.gv.at (Menüpunkt Themen: Pflege – Unterstützung für pflegende Angehörige) Kontakt Dr.in Michaela Miklautz, UAL Dr.in Andrea Neuschitzer-Meisslitzer Abteilung 5 – Gesundheit und Pflege, Unterabteilung Pflegewesen Tel.: 050 536 DW 15456, Fax: 050 536 DW 15490 E-Mail: abt5.pflegeurlaub@ktn.gv.at
Meldeverpflichtung für Imker Das Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz 2007 sieht für Bienenhalter einige Meldeverpflichtungen vor. Lückenlose Meldungen von Bienenvölkern sind vor allem deshalb wichtig, um im Falle von Bienenseuchen flächendeckend notwendige Maßnahmen treffen zu können. Imker, die mit ihren Bienenvölkern außerhalb des Gemeindegebietes vom Heimbienenstand wandern, müssen den Wanderbienenstand bekannt geben. Meldeverpflichtung für Heimbienenstände: Alle Bienenhalter sind verpflichtet, bis längstens 15. April ihre Heimbienenstände unter Angabe folgender Daten dem Bürgermeister (Gemeindeamt) zu melden: • Standort des Bienenstandes (Grundstücksnummer, Katastralgemeinde) • Anzahl der Bienenvölker • Bienenrasse, sofern nicht Bienen der Rasse „Carnica“ gehalten werden Kennzeichnung von Bienenständen: Jeder Bienenstand muss gekennzeichnet sein und zwar mit Namen, Anschrift und Telefonnummer des Bienenhalters. So kann im Falle von außergewöhnlichen Umständen (z.B. Auftreten von Bienenkrankheiten) der Bienenhalter umgehend verständigt werden. Wanderimkerei – was ist zu beachten? Die Vorschriften hinsichtlich Bienenwanderung betreffen nur jene Imker, die Bienenvölker außerhalb des Gemeindegebietes ihres Heimbienenstandes bringen. Die Bienenwanderung unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung. Wanderbescheinigung: Für eine Bienenwanderung innerhalb von Kärnten benötigt der Imker eine gültige Wanderbescheinigung. Die Wanderbescheinigung enthält folgende Informationen: • Name des Bienenhalters • Anzahl der Bienenstöcke, mit denen gewandert wird • Standort der Bienenstöcke zum Zeitpunkt der Seuchenkontrolle • Hinweis auf nachgewiesene Seuchenfreiheit der Bienenvölker • Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung • Angabe der Bienenrasse, falls nicht mit Bienen der Rasse „Carnica“ gewandert wird Die Untersuchung nach dem Bienenseuchengesetz erfolgt durch Sachverständige. Deren Kontaktdaten können in den jeweiligen Bezirkshauptmannschaften erfragt werden. Wer erteilt die Wanderbescheinigung? Die Wanderbescheinigung wird von den dazu ermächtigten Stellen erteilt. Das sind der Landesverband für Bienenzucht in Kärnten, Ochsendorf 16, 9064 Pischeldorf und der Landesverband für zukunfts- und erwerbsorientierte Imkerei in Kärnten, Siegelsdorf 38, 9431 St. Stefan im Lavanttal. Blutspendeaktion Der freiwillige Blutspendedienst des Kärntner Roten Kreuzes veranstaltet am Mittwoch, dem 23. März 2022 in der Zeit von 15:30 bis 20:00 Uhr im Kultursaal Sirnitz eine Blutabnahme. Die Bevölkerung von Sirnitz und Umgebung wird gebeten, sich recht zahlreich an dieser Blutspendenaktion zu beteiligen.
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