Mitteilungsblatt der Gemeinde Brunnen - Jahrgang - Verwaltungsgemeinschaft ...
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Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, Weihnachten liegt in der Luft. Überall werden Christkindlmärkte aufgebaut, die Häuser weihnachtlich geschmückt, und so kommt eine gewisse Stimmung in unsere Wohnungen. Das bedeutet auch, dass es an der Zeit ist zurück zu blicken und Danke zu sagen. Es ist im letzten Jahr wieder viel passiert; das Baugebiet am Drahtschneider2 wurde erschlossen und kann ab jetzt verkauft werden. Mit dem Bau der Kinderkrippe wurde begonnen, ein Meilenstein zur Betreuung der Kinder aus der Gemeinde. Damit kann die Gemeinde die Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr sicherstellen und kommt somit einer kommunalen Aufgabe nach. Auch mit dem Projekt Kanalsanierung wurde begonnen. Sobald wir hier weitersehen können, wie es mit den Baugenehmigungen und 2
den Zuschüssen aussieht, werden wir darüber nochmals reden. Das wird uns auch über die nächsten Jahre noch begleiten. Danke sagen will ich bei allen Unterstützern, die mir hier zur Seite gestanden sind, bei den Gemeinderäten, beim Bauhof und bei der Verwaltung. Auch bei allen anderen die zu diesen Ergebnissen beigetragen haben ein herzliches Dankeschön. An die Vereine und Sozialverbände, so wie an die Kirchen, es wurde wieder sehr viel in und für unsere Gemeinde getan, auch im Jugend und auch im Senioren Bereich. Ein großes Dankeschön an alle Ehrenamtlichen die sich hier über das ganze Jahr hinweg engagieren. Ein herzliches Dankeschön auch an alle die sich in irgendeiner Weise um Belange in der Gemeinde kümmern. Ich wünsche euch allen eine schöne Weihnachtszeit, einen guten Rutsch ins neue Jahr, viel Glück, Gesundheit und Zufriedenheit. 3
Standesamt Geburten Feirer Tobias, Brunnen Sterbefälle Schäferle Alfons, Niederarnbach Wiringer Theodor, Kaltenherberg Gamsreiter Anna, Brunnen 4
Geburtstage 75. Geburtstag 85. Geburtstag Kneilling Gabriele, Weigert Konrad, Brunnen Hohenried Dohmen Helmut, 90. Geburtstag Hohenried Zimmermann Willibald, Siegle Agnes, Niederarnbach Brunnen Neumüller Jakob, Hohenried 5
Eheschließungen Giersbach Jürgen und Giersbach-Ullmann Tatjana, Hohenried 60. Hochzeitstag Reischl Konrad und Franziska, Brunnen HINWEIS: Wer nicht im Gemeindeblatt veröffentlicht werden möchte, wird gebeten, dies der Verwaltungsgemeinschaft rechtzeitig mitzuteilen 6
Die Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen ist von Montag, 24.12.2018 bis einschließlich Montag, 01.01.2019, geschlossen. Am Dienstag, 02.01.2019, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Bürgerinnen und Bürger mit vollem Elan wieder da. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag bis Donnerstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Montagnachmittag: geschlossen jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr 7
Liebe Eltern, es ist soweit! Im Kindergarten „Pinocchio“ in Brunnen, findet der Anmeldetag für die Krippe und für den Kindergarten statt. Krippenstart: April 2019 Wann: Dienstag, den 08.01.2019 von 7.00 Uhr bis 13.30 Uhr Für den Krippenbesuch können Kinder ab einem Jahr angemeldet werden. Alle Kinder, die am 1.10. noch keine 3 Jahre alt sind besuchen das ganze Jahr die Krippe. Die Aufnahme für den Kindergarten erfolgt grundsätzlich im September und Januar. Aufgrund dessen, ist es wichtig, dass Sie Ihr Kind anmelden, auch wenn es erst im Januar den Kindergarten besuchen soll. Zur Vermeidung von Wartezeiten werden alle interessierten Eltern gebeten, vorab telefonisch unter der Rufnummer (08454/97058) einen Termin zu vereinbaren. 8
Mitzubringen sind: - Das Kind - Gelbes Untersuchungsheft - Impfpass - Ausgefülltes Anmeldeformular - Unterschriebene Datenschutzeinwilligung - Frankierter und adressierter Briefumschlag (eigene Anschrift = Empfänger) Auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen unter „Brunnen“, finden Sie in der Rubik „Bildung und Soziales“ den Bereich „Kindergarten Pinocchio“ von dem Sie sich bitte alle benötigten Unterlagen herunterladen. Auf Ihr Kommen freut sich Ihr Kita. – Team 9
Kindergarten Der Kindergarten Hohenried beteiligte sich erstmals an der Litauenhilfe. Allen Eltern ein herzliches "Vergelt`s Gott" für die gespendeten Weihnachtstüten. Eva Klingenberg und ihre Tochter freuten sich riesig über die zahlreiche Beteiligung. 10
Die Knaxiade im Kindergarten Pinocchio in Brunnen war wieder ein voller Erfolg. Alle kleinen begeisterten Sportler bekamen für Ihre tollen Erfolge eine Urkunde und eine Medaille von Frau Yürekli von der Sparkasse überreicht. 11
Voller Begeisterung haben die Kindergartenkinder aus Brunnen viele Weihnachtstüten für die Tafel in Schrobenhausen gepackt. Gemeinsam beluden die Kinder das "Tafelauto" und hoffen damit ein paar Menschen eine Freude zu machen. 12
Beschlüsse des Gemeinderats Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für den Abbruch eines bestehenden Gebäudes auf der FlNr. 80 der Gemarkung Hohenried, Obere Hauptstraße 9, 86564 Brunnen Die Antragsteller sind nicht Eigentümer des Baudenkmals. Eigentümer des Baudenkmals ist das Bistum Augsburg – Bauwesen -, Kirchliche Stiftungsbehörde, Augsburg. Das Gebäude ist ein ehemaliger Stall (Baujahr 1966) sowie eine Remise (Baujahr 1973). Es sollen der komplette Stall sowie die komplette Remise abgebrochen werden. Begründung für die beantragte Maßnahme: Mit dem Neubau wird ein neues, wirtschaftliches Gebäude entstehen und die Hofraumfläche wird den heutigen Erfordernissen in der Größe angepasst. Für den Neubau der landwirtschaftlichen Halle wurde bereits ein Antrag auf Vorbescheid gestellt. Antrag wurde zugestimmt Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf der FlNr. 221/5 der Gemarkung Hohenried, Pater-Held-Straße 9, 86564 Brunnen Das Grundstück, auf dem das Bauvorhaben errichtet werden soll, befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Anger“ in Hohenried. Dem Bauantrag liegt ein Antrag auf eine Befreiung von den örtlichen Bauvorschriften gem. § 31 Abs. 2 BauGB bei. Durch die beantragte Befreiung kann das beantragte Bauvorhaben nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden. Festsetzungen im Bebauungsplan: 6. Garagen und Nebengebäude 6.4 Grenzgebäude bzw. –garagen sind mit dem First rechtwinklig zur Grenze zu errichten 13
Beantragte Befreiung: Bei der Garage, die im Verlauf zur Grenze zur FlNr. 221/6 eine geplante Länge von 9,00 m hat (Breite: 7,50 m), ist eine Drehung der Firstrichtung optisch von Vorteil. Eine Ausrichtung des Firstes rechtwinklig zur Grenze ist nicht zwingend notwendig, da das angrenzende Grundstück mit der FlNr. 221/6 ein Schotterweg ist und somit ein Anbau an die geplante Grenze nicht vorgesehen ist. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt. Für die beantragte Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das anfallende Oberflächenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern. Sollte eine Versickerung nicht möglich sein, ist dies vom Bauherrn mitzuteilen. Antrag wurde zugestimmt Bauleitplanung der Gemeinde Karlskron; Aufhebung des Bebauungsplanes "Alte Straße-Aschelsried" - Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Die Gemeinde Karlskron hebt den seit 19.10.1994 rechtskräftigen, nach Ansicht der Gemeinde überalterten Bebauungsplan auf; u. a. soll durch den Wegfall der Baugrenzen eine dichtere Bebauung durch die Grundstückseigentümer ermöglicht werden. Der Umgriff des Bebauungsplanes ist der beiliegenden Planzeichnung zu entnehmen. Zur vorliegenden Bauleitplanung der Gemeinde Karlskron werden keine Anregungen vorgebracht. Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes „Alte Straße-Aschelsried“ werden keine Belange der Gemeinde Brunnen berührt. Antrag wurde zugestimmt Nachkalkulation bzw. Neufestsetzung der Benutzungsgebühren für die Entwässerungseinrichtungen Brunnen – Rückwirkungsbeschluss Der Kalkulationszeitraum (2015 – 2018) für die Abwassergebühren endet zum 31.12.2018, sodass ab 01.01.2019 eine Nachkalkulation dieser Gebühren notwendig wird. Mit der „Nachkalkulation“ wurde das Sachverständigenbüro Dagmar Suchowski, Ingolstadt, beauftragt. 14
Aufgrund einer Bearbeitungszeit von ca. 3 Monaten ist damit zu rechnen, dass die „Nachkalkulation“ dem Gemeinderat nicht mehr rechtzeitig im Jahr 2018 vorgelegt werden kann. Damit die Gebührensätze rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft treten können, ist vom Gemeinderat rechtzeitig ein sog. „Rückwirkungsbeschluss“ zu fassen. Um die Gebührensätze rechtmäßig festsetzen zu können, sind darüber hinaus die Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung - BGS EWS - entsprechend anzupassen (wenn Kalkulation vorliegt). Die in den Beitrags- und Gebührensatzungen der Gemeinde Brunnen vom 28.06.2005, zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 11.12.2014 (Brunnen/Hohenried) und vom 28.06.2010 (Niederarnbach/Kaltenherberg) geändert mit Änderungssatzung vom 11.12.2014 festgesetzten Grundgebühren, Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren werden zum 01.01.2019 der Kostenentwicklung bzw. den abgabenrechtlichen Voraussetzungen angepasst. Vorbehaltlich der noch durchzuführenden Kalkulation der o. g. Gebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der o. g. Gebührensätze führen. In welcher Höhe die Anpassung der o. g. Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der Gebührenkalkulation festgestellt werden. Diese Anpassung ist ortsüblich bekannt zu machen und dient lediglich der Vorabinformation der Gebührenzahler, da die Gebührenkalkulation erst im kommenden Jahr (2019) abgeschlossen werden kann und die Anpassung bzw. die Änderung der BGS EWS rückwirkend zum 01.01.2019 erfolgen wird. Antrag wurde zugestimmt Wahl des Landrats am 20.01.2019, evtl. Stichwahl am 03.02.2019 - Festlegung der Stimmbezirke Für die Wahl des Landrats am 20.01.2019 mit eventueller Stichwahl am 03.02.2019 werden die Stimmbezirke „wie bisher“ gebildet. Brunnen 1 Brunnen, Kaltenherberg, Schachhof, Gerstetten Brunnen 2 Hohenried, Niederarnbach, Kaltenthal, Hönighausen, Gadenhof 15
Der Stimmbezirk Brunnen 1 und der Briefwahlbezirk Brunnen werden in der Alten Schule Brunnen, der Stimmbezirk Brunnen 2 (Hohenried) im Pfarrsaal Hohenried untergebracht. Antrag wurde zugestimmt Wahl des Landrats am 20.01.2019, evtl. Stichwahl am 03.02.2019 - Bildung der Wahl- und Briefwahlvorstände Stimmbezirk Brunnen 1: Kurzhals, Ernst Wahlvorsteher Geisler, Helmut St. Wahlvorsteher Steinberger, Johann Schriftführer Pichler, Rita St. Schriftführer Altmann, Markus Beisitzer Fottner, Matthias Beisitzer Plöckl, Johann Beisitzer Plöckl, Julia Beisitzer Stimmbezirk Brunnen 2 : Schauer, Albert Wahlvorsteher Doppler, Mathias St. Wahlvorsteher Stichling, Elke Schriftführer Degen, Johannes St. Schriftführer Bäuerle, Richard Beisitzer Widmann, Anton Beisitzer Ettl, Rudolf Beisitzer Schweiger, Thomas Beisitzer Ersatz: Egle, Albert Briefwahl Brunnen 1 : Schmid, Johann Briefwahlvorsteher Weiß, Roland St. Briefwahlvorsteher Mayer, Birgit Schriftführer Altmann, Anja St. Schriftführer Groß, Roland Beisitzer Klostermeier, Stefan Beisitzer 16
Kreil, Erwin Beisitzer Stegmeier, Julia Beisitzer Ersatz: Grünwald, Michael Die oben aufgeführten Stimmberechtigten werden für die Besetzung der Wahl- und Briefwahlvorstände für das Ehrenamt im Sinne des Art. 6 GLKrWG vorgeschlagen. Antrag wurde zugestimmt Wahl des Landrats am 20.01.2019, evtl. Stichwahl am 03.02.2019 - Festlegung der Höhe des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer Es wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 € gewährt. Antrag wurde zugestimmt DJK Brunnen - Antrag auf Zuschuss für den Neubau einer Lagerhalle Mit GRB TOP 6/ 03.05.2017 wurde beschlossen, Erneuerungen mit 20 %, Renovierungsarbeiten mit 10 % der Gesamtkosten zu bezuschussen. Bei einer Förderhöhe von 20 % beträgt der Zuschuss 1.971,53 €. Die DJK Brunnen erhält einen Zuschuss in Höhe von 20 % der Gesamtkosten in Höhe von 1.971,53 Euro. Antrag wurde zugestimmt Feststellung der Jahresrechnung 2017 Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 30.10.2018 die örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2017 vorgenommen. Es wurden keine Prüfungsbeanstandungen bzw. Prüfungsempfehlungen festgestellt. Die Jahresrechnung der Gemeinde Brunnen für das Haushaltsjahr 2017 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Antrag wurde zugestimmt 17
Entlastung der Jahresrechnung 2017 Mit Beschluss Nr. 14 vom 07.11.2018 wurde die Jahresrechnung 2017 festgestellt. Die Entlastung der Jahresrechnung kann somit nach Art. 102 Abs. 3 GO erteilt werden. Für die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Brunnen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO die Entlastung erteilt. Antrag wurde zugestimmt Gebührenfestlegung Kinderkrippe Brunnen Da Grundlage für die Kalkulation u. a. die Unterhaltskosten sind, diese nicht vorliegen und darüber hinaus die Festsetzung einer „kostendeckenden Gebühr“ grundsätzlich nicht möglich ist, können die Gebühren derzeit nur aufgrund einer „Schätzung“ festgelegt werden bzw. werden als „Orientierung“ die Kinderkrippengebühren der Gemeinden Berg im Gau, Gachenbach, Langenmosen und Waidhofen zugrunde gelegt. Es werden folgende „Kinderkrippengebühren“ vorgeschlagen: a) 15 bis 20 Wochenstunden 120,00 € b) 20 bis 25 Wochenstunden 130,00 € c) 25 bis 30 Wochenstunden 140,00 € d) 30 bis 35 Wochenstunden 150,00 € e) 35 bis 40 Wochenstunden 160,00 € f) über 40 Wochenstunden 170,00 € Das Mittagessen kostet pro Tag 1,70 € und das Spielgeld beträgt 2 €/Monat. Vor Inbetriebnahme der Kinderkrippe ist die Kindergartensatzung und die Kindergartengebührensatzung entsprechend anzupassen bzw. die Kinderkrippengebühren sind in die Gebührensatzung aufzunehmen. Den vorgeschlagenen Gebührensätzen wird zugestimmt. Der Kalkulationszeitraum beträgt 4 Jahre. Antrag wurde zugestimmt 18
Abschlussbericht über die überörtliche Rechnungsprüfung für die Prüfungsjahre 2014 bis 2017 durch die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen Als zusammenfassendes Prüfungsergebnis wurde festgestellt, dass das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinde Brunnen im Berichtszeitraum im Großen und Ganzen ordnungsgemäß wahrgenommen wurde. Die Gemeinde wird weiterhin gewissenhaft und sachkundig verwaltet. Dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit wurde in der Regel die ihm zukommende Beachtung geschenkt. Grundlegende Mängel wurden im Bereich des Personalwesens vorgefunden. Diesbezüglich ist in Zukunft unbedingt mehr Sorgfalt erforderlich. Auch bei der Vergabe von Aufträgen wurden die gesetzlichen Vorgaben in erheblichem Umfang missachtet. Eine aktuelle Kalkulation der Bestattungsgebühren ist unverändert bisher nicht erfolgt. Insgesamt sind 12 Textziffern zur Erledigung im Prüfungsbericht aufgeführt. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom überörtlichen Rechnungsprüfungsbericht vom 08.08.2018. Antrag wurde zugestimmt 19
Volksbegehren – „Rettet die Bienen!“ In der Zeit von 31.01.2019 bis 13.02.2019 besteht für alle Stimm- berechtigten die Möglichkeit, sich in die Eintragungslisten für das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ einzutragen. Die Listen liegen während diesem Zeitraum in der Verwaltungs- gemeinschaft Schrobenhausen (genaue Eintragungszeiten werden an den gemeindlichen Anschlagtafeln/Homepage noch bekannt gemacht) sowie zusätzlich an folgenden Terminen in Brunnen (Alte Schule, Ingolstädter Str. 4) aus: - Dienstag, den 05.02.2019 von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr und - Dienstag, den 12.02.2019 von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr Bitte Personalausweis zur Eintragung mitbringen. 20
High School Aufenthalte im Schuljahr 2019/2020 Bewerbungsphase läuft schon! Auch im kommenden Schuljahr werden sich wieder viele Schülerinnen und Schüler aus Deutschland aufmachen, um in den USA, in Kanada, Neuseeland oder Australien mehrere Monate bei einer Gastfamilie zu leben und dort zur Schule zu gehen. Ein solcher Aufenthalt kann ein ganzes Schuljahr dauern, aber auch ein Halbjahr oder 3 Monate. Wer im Schuljahr 2019/2020 ins Ausland möchte, für den wird es nun Zeit, sich zu bewerben. Die Bewerbungsphase ist in vollem Gange, und wer Interesse an einem Auslandsaufenthalt hat, sollte sich gleich informieren und zeitnah bewerben. Unverbindliche Online-Bewerbung: www.treff-sprachreisen.de/bewerbung Auf der Website www.treff-sprachreisen.de kann man sich kostenlos und unverbindlich bewerben und weitere interessante Informationen wie z.B. Schülerberichte lesen oder Fotos von Teilnehmern ansehen. Nach der unverbindlichen Online-Bewerbung folgt als zweiter Schritt ein persönliches Beratungsgespräch mit den Schülern und Eltern. Kostenloses Informationsmaterial zu den Schulaufenthalten in den USA, in Kanada, Australien und Neuseeland sowie zu Feriensprachreisen für Schüler und Sprachreisen für Erwachsene erhalten Sie bei: TREFF - Sprachreisen, Wörthstraße 155, 72793 Pfullingen Tel.: 07121 - 696 696 - 0, Fax.: 07121 - 696 696 - 9 E-Mail: info@treff-sprachreisen.de, www.treff-sprachreisen.de 21
Informationsabend der Staatlichen Berufsfachschulen Die drei Neuburger Berufsfachschulen laden zur Informationsveranstaltung für das Schuljahr 2019/2020 am Donnerstag, 24. Januar 2019 ab 18:30 Uhr, ein. Vorgestellt werden die Ausbildungen in den Bereichen • Ernährung und Versorgung • Sozialpflege • Kinderpflege. Es bestehen Beratungsmöglichkeiten zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses und zu vielen Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Bewerbungen können ab sofort online erfolgen. 22
Staatliche Fachoberschule Neuburg/Donau (FOS) Staatliche Berufsoberschule Neuburg/Donau (BOS) Fachoberschule: Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft und Sozialwesen 11./12./13. Klassen Vorklasse Berufsoberschule: Ausbildungsrichtungen Technik und Wirtschaft Vorkurs (ab 19.02.2019)/Vorklasse/12./13. Klasse Über diese Fachrichtungen, die Eintrittsvoraussetzungen und das Anforderungsniveau informiert die FOS/BOS am Donnerstag, 14. Februar 2019 um 19:00 Uhr in der Mensa der Fachober- schule/Berufsoberschule Neuburg (Zugang über Eybstraße und Pestalozzistraße möglich). Einschreibungszeitraum: 18. Februar – 01. März 2019 14:00 – 17:00 Uhr Sekretariat der FOS/BOS Neuburg Eybstraße B 251, 86633 Neuburg oder Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Außenstelle Schrobenhausen Regensburger Straße 5 86529 Schrobenhausen Informationen: Online-Anmeldung erforderlich!!! Telefon: 08431 539680 FAX: 08431 539679 E-mail: verwaltung@fosbos-neuburg.de Homepage: www.fosbos-neuburg.de 23
Information zur Aufnahme in die Staatliche Wirtschaftsschule Neuburg/Donau (vierstufige und zweistufige Wirtschaftsschule) Am Donnerstag, 19. März 2019, 18:00 Uhr findet im Schulgebäude der Staatlichen Wirtschaftsschule (Pestalozzistraße 2) ein Informationsabend statt. Inhalte: • Übertrittsregelung • das Bildungsangebot • Möglichkeiten nach dem erfolgreichem Wirtschaftsschulabschluss (= Mittlere Reife) • Besichtigung der Wirtschaftsschule • Informationen über die Aktivitäten während eines Schuljahres Herzlich eingeladen sind: • Interessierte Schülerinnen und Schüler der 6. und 7. Klassen (für die vierstufige Wirtschaftsschule) • Übertrittswillige Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen (für die zweistufige Wirtschaftsschule) und • deren Eltern und Erziehungsberechtigte Auch Eltern, die vor der Entscheidung stehen, ob sie ihr Kind in die sechsstufige Realschule bzw. in das Gymnasium oder nach der 6. Jahrgangsstufe in die Wirtschaftsschule schicken wollen, werden gerne beraten. Die Schulleitung steht mit den Lehrkräften und der Beratungslehrerin bei Fragen gerne zur Verfügung. 24
Voraussetzung: Anmeldung online auf www.ws-neuburg.de ausfüllen Anmeldung zweistufig vierstufig Zeitraum: 29. April bis spätestens 9. 25. März bis 5. April 2019 August 2019 Ort: Sekretariat der Wirtschaftsschule Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 15:30 Uhr Freitag von 08:00 bis 11:30 Uhr Bitte Zwischenzeugnis (Original) und Geburtsurkunde mitbringen: sowie ausgedrucktes Online Formular Betrifft nur die zweistufige Wirtschaftsschule: Für die Entscheidung über die endgültige Aufnahme müssen am Schuljahresende das QA-Zeugnis bzw. das Jahreszeugnis der 9. Klasse des Gymnasiums/der Realschule/der Mittelschule vorgelegt werden. 25
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Zimmererhandwerk erlernen und gleichzeitig studieren: Ausbildung und Studium "Holzbau - Projektmanagement" Momentan genug von Schule, aber dennoch den Wunsch zu studieren und dabei noch Geld verdienen? "Holzbau - Projektmanagement" bietet beides: Ausbildung zum Zimmerer und gleichzeitig Studium 1. Semester Holzbau Projektmanagement / Bauingenieurwesen Zielgruppe sind junge Leute mit Hochschulzugangsberechtigung, die im Bereich Holzbau Führungspositionen anstreben. Die Dauer des gesamten Ausbildungsganges beträgt fünf Jahre und drei Monate. Die Absolventen erwerben während ihrer Ausbildungszeit folgende Qualifikationen: * Gesellenbrief im Zimmererhandwerk * Polier im Zimmererhandwerk * Hochschulabschluss Bachelor of Engineering im Studiengang Holzbau Projektmanagement/Bauingenieurwesen * Meister im Zimmererhandwerk Nächster Ausbildungsstart: September 2019 Bewerbungsschluss 31. Mai 2019 Studienplätze maximal: 20 Informationen und Anmeldung unter: Kompetenzzentrum Holzbau & Ausbau, Biberach Wolfgang Schafitel - 07351 44091 55 Email: schafitel@zaz-bc.de www.zimmererzentrum.de Rückmeldungen von Teilnehmern finden Sie unter http://zimmererzentrum.de/ausbildung/duales-studium-biberacher- modell/feedback 27
Kurs zum Gebäudeenergieberater (HWK) startet im Januar Das Kompetenzzentrum Holzbau & Ausbau bietet von Januar bis April 2019 in 9 Tagesblöcken mit je drei Tagen die Fortbildung zum Gebäudeenergieberater (HWK) an. Sie sind Meister in Handwerk, Bauingenieur, Architekt oder Techniker und wollen Ihr Wissen in den Bereichen Energieeffizienz, Lüftungs- und Heizungstechnik sowie Energieberatung erweitern, dann ist dieser Kurs genau richtig. Der erfolgreiche Abschluss berechtigt Sie zur Eintragung in die Energie-Effizienz-Experten-Liste, damit verbunden ist die Erstellung bzw. Bestätigung von KfW-Anträgen sowie das Ausstellen von Energieausweisen. Kursbeginn: 24. Januar 2019 Der Kurs findet statt und eine Anmeldung ist noch kurzfristig bis zum 14.Januar möglich Weitere Informationen und Anmeldung unter: Kompetenzzentrum Holzbau & Ausbau, Biberach/Riss Wolfgang Schafitel - 07351 / 44091-55 Email: schafitel@zaz-bc.de www.zimmererzentrum.de 28
Kostenlose Energiesprechstunde Der Verein „Energie effizient einsetzen e.V.“ bietet in Neuburg und Schrobenhausen jeweils donnerstags zwischen 16:00 Uhr und 19:00 Uhr kostenlose Energiesprechstunden an. Vor Ort stehen kompetente Energieberater jeweils 45 Minuten lang für alle Interessierten zur Verfügung. Der Energieberater nimmt sich Zeit für Einzelgespräche, um über Einzelmaßnahmen der Gebäudesanierung unter Berücksichtigung eines sinnvollen Gesamtkonzeptes zu beraten. Auch zu Förderprogrammen von Bund, Ländern und der Gemeinden wird Auskunft geben, um einen ersten Überblick über die Rentabilität von Renovierungen zu schaffen. Wer sich beraten lassen möchte, kann sich unter Telefon 08431 / 644048 oder unter info@e-e-e.eu anmelden. In den Beratungen erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel ausgiebige Informationen über aktuelle staatliche Förderungen wie zum Beispiel das „10.000 Häuser-Programm“. Dabei stehen vor allem Neubauten und Renovierungen im Fokus. Mit effizienten und fortschrittlichen Heizungen und Gebäudesystemen soll auch der Klimaschutz verbessert werden. Die aktuellen Förderungen sind mit dem Programm kombinierbar – es gibt also zusätzliches Geld vom Freistaat. Mitgebracht werden sollten Pläne des Gebäudes, der Energieverbrauch und die Energiekosten für Strom und Heizung, ein Kaminkehrerprotokoll und evtl. nützliche Fotos. Nächste Termine: • Donnerstag, 20. Dezember 2018, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen • Donnerstag, 10. Januar 2019, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen • Donnerstag, 17. Januar 2019, Schrobenhausen, VHS-Gebäude, Lenbachstraße 22 • Donnerstag, 07. Februar 2019, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen • 9./10. Februar „CLEVER BAUEN“ die neue Energiesparmesse in Schrobenhausen • Donnerstag, 14. Februar 2019, Schrobenhausen, VHS-Gebäude, Lenbachstraße 22 Achtung: während der Renovierungsarbeiten im Rathaus Schrobenhausen finden die Energiesprechstunden in Schrobenhausen in der Lenbachstraße 22 statt! 29
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Haus im Moos Winteröffnungszeiten HAUS im MOOS Öffnungszeiten Winter 1.11.2018 – 31.03.2019 Dienstag - Donnerstag 08.00 – 17.00 Uhr Freitag 08.00 – 13.00 Uhr Samstag/ Sonntag/Feiertag geschlossen Museumshäuser und Außengelände im Winter geschlossen Nistkastenbau für Meisen Kreativkurs für Kinder 19. Januar, Samstag, 14.00 – 17.00 Uhr In der Naturwerkstatt bauen Kinder unter Anleitung von Josef und Christian Jäckl einen Nistkasten für Meisen. Mit Hammer, Bohrer und Säge ausgestattet baut jedes Kind seinen eigenen Meisenkasten, der dann am Ende des Kurses mit nach Hause genommen und im Garten aufgehängt werden kann. Für kleinere Kinder empfiehlt sich die Begleitung durch einen Erwachsenen. Ältere, handwerklich geschickte Kinder können den Kreativkurs auch gerne alleine besuchen. Mitzubringen: Hammer, Kreuzschlitz-Schrauber, kleine Säge, Bohrmaschine mit 3-4 mm Bohrer (wenn vorhanden) Gebühr: 10 € inkl. Material Ort: HAUS im MOOS Anmeldung: bis Fr. 11.01.2019 Referent: Josef und Christian Jäckl, Bergheim Kooperation: Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege Malzkurs Bierbrauen: Herstellung von eigenem Malz Exkursion und Praxis-Workshop 26. Januar, Samstag, 9.00 - 17.00 Uhr Dieser Malzkurs ist genau das Richtige für alle Heimbrauer, die sich ihr eigenes Malz herstellen wollen. Vormittags beginnt der Workshop mit einem Besuch der Mälzerei "Donau-Malz" in Neuburg, bei dem der Malzmeister persönlich eine Einführung in die Vielfalt der Biermalze und deren Herstellung gibt. 31
Nachmittags lernen die Teilnehmer dann in der Malzwerkstatt die wichtigsten Schritte der Eigenmalzproduktion kennen. Die Getreidearten und deren Keimeigenschaften werden dabei ebenso behandelt wie die Möglichkeiten dem Bier durch Mischung verschiedener Malzarten eine persönliche Note zu verleihen. Natürlich wird auch eine Bierverkostung von Bieren mit eigenem Malzcharakter nicht fehlen. Mitzubringen: Schreibzeug, unempfindliche Kleidung, Autos für Fahrgemeinschaften Gebühr: 35,- € inkl. Material Ort: Mälzerei Donau-Malz in Neuburg und HAUS im MOOS Anmeldung: bis Fr. 11.01.2019 Referent: Thomas Janscheck, Qualitätsmanagementbeauftragter für Hopfen, und Toni Nottebohm, Bierbrauerin bei Edge Brewing in Barcelona Kooperation: Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege Überwinternde Gänse und Greifvögel im Donaumoos 27. Januar, Sonntag, 14.00 – 16.00 Uhr Welche Arten von Gänsen und Greifvögeln überwintern bei uns? Was sind die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale? Wie sehen ihre Überlebensstrategien aus? Welchen Gefahren sind sie ausgesetzt, welche Konflikte ergeben sich im Zusammenleben mit dem Menschen und welchen Schutz genießen sie? Diesen und anderen Fragen werden wir auf unserem Beobachtungsgang nachgehen. Auch lassen sich im Donaumoos große Rehrudel und Feldhasen beobachten. Mitzubringen: Fernglas, Spektiv und Bestimmungsbuch (soweit vorhanden) Gebühr: Erwachsene 5 €, Kinder 3 € Ort: HAUS im MOOS Anmeldung: bis Do. 24.01.2019 Referent: Dipl.-Biologe Norbert Model 32
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Deutscher Bundestag hat Hofabgabeverpflichtung abgeschafft – Altersrenten werden jetzt endgültig bewilligt Der Deutsche Bundestag hat die Hofabgabepflicht abgeschafft. Er hat damit rückwirkend zum 9. August 2018 (Veröffentlichung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur teilweisen Verfassungswidrigkeit der bisherigen Regelungen) diese Voraussetzung für den Bezug einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) aufgegeben. Damit ist der Weg für die SVLFG frei, ab sofort Renten endgültig bewilligen zu können. Mit der Abschaffung der Hofabgabepflicht gehen weitere gesetzliche Änderungen zum 1. Januar 2019 einher. Dies sind insbesondere: • Versicherungsfreiheit in der AdL bei Bezug einer vorzeitigen Altersrente • Abschaffung des Rentenzuschlags wegen späterer Inanspruchnahme der Regelaltersrente • Befristung von Erwerbsminderungsrenten und Anrechnung von Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft bei aktiver Weiterbewirtschaftung • Anrechnung von Hinzuverdiensten auf vorzeitige Altersrenten Nachdem Mitte Oktober 2018 die Vertreter aller Fraktionen des Deutschen Bundestages die Hofabgabeklausel als nicht mehr haltbar ansahen, hatte der Vorstand der SVLFG entschieden, für die Zeit von September bis zur notwendigen Gesetzesänderung vorläufig Altersrenten und vorzeitige Altersrenten zu gewähren. Damit hat die SVLFG unbillige Härten für ihre Versicherten vermieden. Die vorläufigen Rentenzahlungen erfolgten individuell in der aktuell gesetzlich vorgesehenen Höhe, jedoch bei Regelaltersrenten ohne den Zuschlag für eine spätere Inanspruchnahme der Rente. Diesbezüglich bestehende 33
Ansprüche gingen jedoch nicht verloren und werden nun mit der endgültigen Entscheidung festgesetzt. Die Abschaffung dieses Zuschlags ab 1. Januar 2019 betrifft insoweit allein zukünftig geltend gemachte Rentenansprüche. Ebenso haben Bezieher einer vorzeitigen Altersrente Bestandsschutz. Diese müssen nicht mit einer Anrechnung von Hinzuverdiensten rechnen, wenn ihr Anspruch bereits am 31. Dezember 2018 bestand. Als weitere Änderung in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) wurde zur Entlastung der Unternehmer beschlossen, den Solidarzuschlag zu den Leistungsaufwendungen der sogenannten Altenteiler bereits in 2019 auf 76 Millionen und bis 2022 auf 59 Millionen Euro zu reduzieren. Auswirkungen auf Beitragszahlung in der Krankenversicherung bedenken Weiterbewirtschafter müssen beachten, dass für sie nicht die Krankenversicherung der Rentner (KvdR) greift, sondern sie ihren Beitrag als landwirtschaftlicher Unternehmer weiter zahlen müssen. Beiträge sind neben den Beiträgen aus der Rente aus der AdL auch aus außerlandwirtschaftlichen selbständigen Erwerbstätigkeiten, weiteren Renten und Versorgungsbezügen zu zahlen. Diese Beiträge können insgesamt gegebenenfalls höher ausfallen als die zu erwartende Rente aus der AdL. Es wird empfohlen, sich diesbezüglich durch die SVLFG beraten zu lassen. 34
Gesundheits-Informationen Gut ernährt mit regionalen Produkten Erdbeeren, Spargel und Gurken im Dezember? Für Supermärkte ist es kein Problem, das ganze Jahr über Obst und Gemüse aus fernen Landen anzubieten. Doch diese werden häufig unter Einsatz von Pestiziden sowie Düngemitteln produziert und haben einen langen Transportweg hinter sich. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher bevorzugen mittlerweile wieder Obst und Gemüse aus der Region. Und das bedeutet eben auch, dass im Winter etwas ganz anderes auf den Teller kommt als im Sommer. „Als Wintergemüse werden Gemüsesorten bezeichnet, die in der kalten Jahreszeit geerntet und so gelagert werden, dass sie über den gesamten Winter hindurch verzehrt werden können“, sagt Evelyn Milz-Fleißer, Ernährungsfachkraft von der AOK in Ingolstadt. „Dazu gehören in Deutschland vor allem Kohl und Wurzelgemüse, wie beispielsweise Rosenkohl, Grünkohl, Weißkohl, Rotkohl oder Wirsing sowie Steckrüben, Rote Beete, Pastinaken und Schwarzwurzeln.“ Neben dem ökologischen Aspekt, heimische Produkte zu kaufen, sieht Evelyn Milz-Fleißer das saisonale Essen noch unter einem ganz anderen Gesichtspunkt: „Heimisches Wintergemüse ist bei vielen in Vergessenheit geraten, dabei bietet es eine beeindruckende Geschmacksvielfalt durch verschiedenste Aromen.“ Winterliche Bodenschätze Regionales Wintergemüse enthält zudem viele Vitamine und Mineralstoffe und unterstützt dadurch gerade in der kalten Jahreszeit die Immunabwehr. Vor allem in den verschiedenen Kohlsorten und in 35
Steckrüben steckt viel Vitamin C, in rote Bete reichlich Eisen. Grünkohl und Feldsalat enthalten Ballaststoffe und sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe. Chicorée ist übrigens eine Winterpflanze, die nicht nur als Salat, sondern auch gekocht und gebraten köstlich-bitter schmeckt. Und auch auf Obst muss man nicht ganz verzichten, nur weil es kälter wird. Einheimische Äpfel und Birnen lassen sich gut lagern und schmecken auch im Winter. Ausweichen kann man auch auf Trockenfrüchte und vor allem auf Nüsse. Diese sollten allerdings wegen der Schwefelung beziehungsweise des hohen Fettanteils in Maßen genossen werden. Essen im Herbst und Winter: Regionales Gemüse enthält viel Vitamine und Mineralstoffe. © AOK-Mediendienst 36
Nur mit aktueller Gesundheitskarte zum Arzt Elektronische Gesundheitskarten (eGK) der ersten Generation verlieren im Januar 2019 ihre Gültigkeit und werden in den Arztpraxen abgewiesen. Daher sollten Patienten vor einem Arztbesuch überprüfen, ob sie die aktuelle, zuletzt von ihrer Krankenkasse zugeschickte Karte der zweiten Generation zur Hand haben. „Alle unsere Versicherten haben diese Karten bereits per Post erhalten“, so Rainer Stegmayr, Marketingleiter von der AOK in Ingolstadt. Wer mehrere Gesundheitskarten zu Hause hat und sich nicht sicher ist, welche davon aktuell ist, kann sich an der Kennzeichnung oben rechts auf der Karte orientieren. „Die neuen Versionen sind mit der Abkürzung G2 oder G2.1 gekennzeichnet, wenn die Karte dagegen den Aufdruck G1 trägt, kann sie ab Januar nicht mehr verwendet werden“, so Rainer Stegmayr. Das gelte auch, wenn das aufgedruckte Ablaufdatum noch nicht erreicht ist. Ein Teil der alten G1-Gesundheitskarten hatte bereits im Oktober 2017 seine Gültigkeit verloren. Jetzt sind auch die Karten der sogenannten „Generation 1 Plus“ betroffen. Sie tragen ebenfalls die Aufschrift G1. „Wenn Versicherte die neue Karte der zweiten Generation nicht mehr finden können, hilft ein Anruf bei der Krankenkasse weiter“, rät Rainer Stegmayr. Die elektronische Gesundheitskarte ist ein Teil der Telematik-Infrastruktur, mit der die Akteure des deutschen Gesundheitswesens vernetzt werden. Neben einem Online-Abgleich der Versicherten-Stammdaten, der bereits in vielen Praxen stattfindet, sind weitere Funktionen wie die Speicherung von Notfalldaten und eines elektronischen Medikationsplans auf der Karte geplant. 37
Mitarbeiterverzeichnis (alphabetisch – Stand – 01.07.2018) Telefon: (0 82 52) 8951-0 Telefax: (0 82 52) 8951-50 E-Mail: Poststelle@VGem- SOB.de Name Amt Nst./Tel. E-Mail Ahle Mathilde Bürgermeisterin - 20 Ahle@Langenmosen.de Baumgartner Manfred Kasse - 26 Baumgartner@VGem-SOB.de Berger Ludwig Bauamt - 36 Berger@VGem-SOB.de Braßler Manuel Bauamt - 33 Brassler@VGem-SOB.de Claussen Benjamin Bauamt - 34 Claussen@VGem-SOB.de Daferner Gerlinde Sekretariat - 18 Daferner@VGem-SOB.de Feigl Michaela Kasse - 27 Feigl@VGem-SOB.de Hecht Anita Sekretariat - 55 Hecht@VGem-SOB.de Lechner Josef Bürgermeister - 10 Lechner@VGem-SOB.de Lengler Alfred Bürgermeister - 19 Lengler@VGem-SOB.de Lepczyk-Dietenhauser Einwohneramt - 14 Dietenhauser@VGem-SOB.de Petra Märkl Maria Einwohneramt - 12 Maerkl@VGem-SOB.de Mair Magdalena Rentenamt - 16 Mair@VGem-SOB.de Natzer Manuela Bauamt - 31 Natzer@VGem-SOB.de Ottillinger Julia Standesamt - 13 Ottillinger@VGem-SOB.de Plach Rudi Kämmerei - 38 Plach@VGem-SOB.de Ploss Christa Kämmerei - 37 Ploss@VGem-SOB.de Reim Manfred Kämmerei - 39 Reim@VGem-SOB.de Roßkopf Helmut Bürgermeister - 21 Rosskopf@Berg-im-Gau.de Schleeh Renate Buchhaltung - 24 Schleeh@VGem-SOB.de Steurer Christian Bauamt - 30 Steurer@VGem-SOB.de Wagner Thomas Bürgermeister - 22 Wagner@VGem-SOB.de Weber Johann Bauamt - 32 Weber@VGem-SOB.de Wenger Hermann Bauamt - 29 Wenger@VGem-SOB.de Wolkersdorfer Alexandra Kasse - 27 Wolkersdorfera@VGem-SOB.de Wolkersdorfer Hans Geschäftsleiter - 11 Wolkersdorfer@VGem-SOB.de 38
In eigener Sache Wir freuen uns über Beiträge der örtlichen Vereine, idealerweise mit Bild. Senden Sie diese bitte an: gemeindeblatt@gemeindebrunnen.de Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe ist am 22. Februar 2019. Impressum Herausgeber: Gemeinde Brunnen Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen Erstellung: Pichler Thomas Herzoganger 1 Druck: Hupfauf Druck 86529 Schrobenhausen E-Mail: Telefon 08252 8951-0 gemeindeblatt@gemeindebrunnen.de Telefax 08252 8951-50 39
Termine Tag Veranstaltung Ort 24.12.2018 Glühweinstand Burschenver. Brunnen 29.12.2018 Jahresabschlussfeier DJK Brunnen 02.01. 04.01. Königs-Schießen Schützen Brunnen 06.01. 09.01.2019 05.01.2019 Jahreshauptversammlung FFW Hohenried 06.01.2019 Damen Glücks-Schießen Schützen Brunnen 06.01.2019 Vereinsmeisterschaft Schützen Brunnen 12.01.2019 Jahreshauptversammlung Schützen Brunnen 13.01.2019 Jahreshauptversammlung KLJ Hohenried 13.01.2019 Schäffler-Tanz 17.30 Uhr Brunnen Maibaum 19.01.2019 Hausball – Gasthaus Brunnen Winkler 19.01.2019 Jagdversammlung / Reh- Hohenried Essen 20.01.2019 Landratswahl Brunnen/Hohenried 26.01.2019 Schlitten-Fahrt Burschenverein Brunnen 27.01.2019 Jahreshauptversammlung KSV Hohenried 03.02.2019 Gardeauftritt Madl-Verein Brunnen 08.02.2019 Kessel-Fleisch-Essen FFW Hohenried 09.02.2019 Faschings-Ball Schützen/KSV Brunnen 13.02.2019 Bürgerversammlung Brunnen 16.02.2019 Sportler-Ball DJK Brunnen 21.02.2019 Bürgerversammlung Hohenried 23.02.2019 Faschingsball FFW Hohenried 02.03.2019 Stock-Turnier-Fasching DJK Brunnen 40
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