Mitteilungsblatt der Gemeinde Brunnen - Jahrgang - Verwaltungsgemeinschaft ...

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Brunnen - Jahrgang - Verwaltungsgemeinschaft ...
Mitteilungsblatt der
               Gemeinde Brunnen

23. Jahrgang       Januar/Februar 2019   Nr. 1/19
Mitteilungsblatt der Gemeinde Brunnen - Jahrgang - Verwaltungsgemeinschaft ...
Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

Weihnachten liegt in der Luft. Überall werden Christkindlmärkte
aufgebaut, die Häuser weihnachtlich geschmückt, und so kommt eine
gewisse Stimmung in unsere Wohnungen.

Das bedeutet auch, dass es an der Zeit ist zurück zu blicken und
Danke zu sagen.

Es ist im letzten Jahr wieder viel passiert; das Baugebiet am
Drahtschneider2 wurde erschlossen und kann ab jetzt verkauft
werden. Mit dem Bau der Kinderkrippe wurde begonnen, ein
Meilenstein zur Betreuung der Kinder aus der Gemeinde. Damit kann
die Gemeinde die Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr
sicherstellen und kommt somit einer kommunalen Aufgabe nach.
Auch mit dem Projekt Kanalsanierung wurde begonnen. Sobald wir
hier weitersehen können, wie es mit den Baugenehmigungen und

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den Zuschüssen aussieht, werden wir darüber nochmals reden. Das
wird uns auch über die nächsten Jahre noch begleiten.

Danke sagen will ich bei allen Unterstützern, die mir hier zur Seite
gestanden sind, bei den Gemeinderäten, beim Bauhof und bei der
Verwaltung. Auch bei allen anderen die zu diesen Ergebnissen
beigetragen haben ein herzliches Dankeschön.

An die Vereine und Sozialverbände, so wie an die Kirchen, es wurde
wieder sehr viel in und für unsere Gemeinde getan, auch im Jugend
und auch im Senioren Bereich. Ein großes Dankeschön an alle
Ehrenamtlichen die sich hier über das ganze Jahr hinweg engagieren.

Ein herzliches Dankeschön auch an alle die sich in irgendeiner Weise
um Belange in der Gemeinde kümmern. Ich wünsche euch allen eine
schöne Weihnachtszeit, einen guten Rutsch ins neue Jahr, viel Glück,
Gesundheit und Zufriedenheit.

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Standesamt

          Geburten
    Feirer Tobias, Brunnen

          Sterbefälle
Schäferle Alfons, Niederarnbach
Wiringer Theodor, Kaltenherberg
  Gamsreiter Anna, Brunnen

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Geburtstage
 75. Geburtstag                 85. Geburtstag
Kneilling Gabriele,           Weigert Konrad,
     Brunnen                      Hohenried

Dohmen Helmut,
                                90. Geburtstag
    Hohenried
                           Zimmermann Willibald,
  Siegle Agnes,                 Niederarnbach
     Brunnen

Neumüller Jakob,
    Hohenried

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Eheschließungen
   Giersbach Jürgen und Giersbach-Ullmann Tatjana,
                           Hohenried

                      60. Hochzeitstag
               Reischl Konrad und Franziska,
                            Brunnen

HINWEIS:
Wer nicht im Gemeindeblatt veröffentlicht werden möchte, wird
gebeten, dies der Verwaltungsgemeinschaft rechtzeitig mitzuteilen

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Die Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen ist von Montag,
 24.12.2018 bis einschließlich Montag, 01.01.2019, geschlossen. Am
Dienstag, 02.01.2019, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für
       die Bürgerinnen und Bürger mit vollem Elan wieder da.

                      Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:       08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Montagnachmittag:         geschlossen

jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat:
                          14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

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Liebe Eltern, es ist soweit!
       Im Kindergarten „Pinocchio“ in Brunnen, findet der

                  Anmeldetag
  für die Krippe und für den Kindergarten statt.

                   Krippenstart: April 2019

Wann: Dienstag, den 08.01.2019 von 7.00 Uhr bis
                  13.30 Uhr
Für den Krippenbesuch können Kinder ab einem Jahr angemeldet
werden.

Alle Kinder, die am 1.10. noch keine 3 Jahre alt sind besuchen
das ganze Jahr die Krippe.

Die Aufnahme für den Kindergarten erfolgt grundsätzlich im
September und Januar. Aufgrund dessen, ist es wichtig, dass Sie
Ihr Kind anmelden, auch wenn es erst im Januar den Kindergarten
besuchen soll.

Zur Vermeidung von Wartezeiten werden alle interessierten
Eltern gebeten, vorab telefonisch unter der Rufnummer
(08454/97058) einen Termin zu vereinbaren.

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Mitzubringen sind:
  - Das Kind
  - Gelbes Untersuchungsheft
  - Impfpass
  - Ausgefülltes Anmeldeformular
  - Unterschriebene Datenschutzeinwilligung
  - Frankierter und adressierter Briefumschlag (eigene
    Anschrift = Empfänger)
Auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft
Schrobenhausen unter „Brunnen“, finden Sie in der Rubik
„Bildung und Soziales“ den Bereich „Kindergarten Pinocchio“ von
dem Sie sich bitte alle benötigten Unterlagen herunterladen.

Auf Ihr Kommen freut sich
Ihr Kita. – Team

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Kindergarten

Der Kindergarten Hohenried beteiligte sich erstmals an der
Litauenhilfe.
Allen Eltern ein herzliches "Vergelt`s Gott" für die gespendeten
Weihnachtstüten.
Eva Klingenberg und ihre Tochter freuten sich riesig über die
zahlreiche Beteiligung.

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Die Knaxiade im Kindergarten Pinocchio in Brunnen war wieder ein
voller Erfolg. Alle kleinen begeisterten Sportler bekamen für Ihre
tollen Erfolge eine Urkunde und eine Medaille von Frau Yürekli von
der Sparkasse überreicht.

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Voller Begeisterung haben die Kindergartenkinder aus Brunnen viele
Weihnachtstüten für die Tafel in Schrobenhausen gepackt.
Gemeinsam beluden die Kinder das "Tafelauto" und hoffen damit ein
paar Menschen eine Freude zu machen.

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Beschlüsse des Gemeinderats

Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für den Abbruch eines
bestehenden Gebäudes auf der FlNr. 80 der Gemarkung Hohenried, Obere
Hauptstraße 9, 86564 Brunnen

Die Antragsteller sind nicht Eigentümer des Baudenkmals.
Eigentümer des Baudenkmals ist das Bistum Augsburg – Bauwesen -, Kirchliche
Stiftungsbehörde, Augsburg.
Das Gebäude ist ein ehemaliger Stall (Baujahr 1966) sowie eine Remise
(Baujahr 1973).
Es sollen der komplette Stall sowie die komplette Remise abgebrochen werden.

Begründung für die beantragte Maßnahme:
Mit dem Neubau wird ein neues, wirtschaftliches Gebäude entstehen und die
Hofraumfläche wird den heutigen Erfordernissen in der Größe angepasst.

Für den Neubau der landwirtschaftlichen Halle wurde bereits ein Antrag auf
Vorbescheid gestellt.

                                                   Antrag wurde zugestimmt

Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf der FlNr. 221/5 der
Gemarkung Hohenried, Pater-Held-Straße 9, 86564 Brunnen

Das Grundstück, auf dem das Bauvorhaben errichtet werden soll, befindet sich
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Anger“ in Hohenried.

Dem Bauantrag liegt ein Antrag auf eine Befreiung von den örtlichen
Bauvorschriften gem. § 31 Abs. 2 BauGB bei.
Durch die beantragte Befreiung kann das beantragte Bauvorhaben nicht im
Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden.

Festsetzungen im Bebauungsplan:
6. Garagen und Nebengebäude
6.4 Grenzgebäude bzw. –garagen sind mit dem First rechtwinklig zur Grenze zu
errichten

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Beantragte Befreiung:
Bei der Garage, die im Verlauf zur Grenze zur FlNr. 221/6 eine geplante Länge
von 9,00 m hat (Breite: 7,50 m), ist eine Drehung der Firstrichtung optisch von
Vorteil. Eine Ausrichtung des Firstes rechtwinklig zur Grenze ist nicht zwingend
notwendig, da das angrenzende Grundstück mit der FlNr. 221/6 ein
Schotterweg ist und somit ein Anbau an die geplante Grenze nicht vorgesehen
ist.

Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt. Für die
beantragte Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB wird das gemeindliche
Einvernehmen erteilt. Das anfallende Oberflächenwasser ist auf dem
Grundstück zu versickern. Sollte eine Versickerung nicht möglich sein, ist dies
vom Bauherrn mitzuteilen.

                                                      Antrag wurde zugestimmt

Bauleitplanung der Gemeinde Karlskron; Aufhebung des Bebauungsplanes
"Alte Straße-Aschelsried" - Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Die Gemeinde Karlskron hebt den seit 19.10.1994 rechtskräftigen, nach Ansicht
der Gemeinde überalterten Bebauungsplan auf; u. a. soll durch den Wegfall der
Baugrenzen eine dichtere Bebauung durch die Grundstückseigentümer
ermöglicht werden.
Der Umgriff des Bebauungsplanes ist der beiliegenden Planzeichnung zu
entnehmen.

Zur vorliegenden Bauleitplanung der Gemeinde Karlskron werden keine
Anregungen vorgebracht.
Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes „Alte Straße-Aschelsried“ werden
keine Belange der Gemeinde Brunnen berührt.

                                                      Antrag wurde zugestimmt

Nachkalkulation bzw. Neufestsetzung der Benutzungsgebühren für die
Entwässerungseinrichtungen Brunnen – Rückwirkungsbeschluss

Der Kalkulationszeitraum (2015 – 2018) für die Abwassergebühren endet zum
31.12.2018, sodass ab 01.01.2019 eine Nachkalkulation dieser Gebühren
notwendig wird.
Mit der „Nachkalkulation“ wurde das Sachverständigenbüro Dagmar
Suchowski, Ingolstadt, beauftragt.
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Aufgrund einer Bearbeitungszeit von ca. 3 Monaten ist damit zu rechnen, dass
die „Nachkalkulation“ dem Gemeinderat nicht mehr rechtzeitig im Jahr 2018
vorgelegt werden kann.
Damit die Gebührensätze rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft treten können,
ist vom Gemeinderat rechtzeitig ein sog. „Rückwirkungsbeschluss“ zu fassen.

Um die Gebührensätze rechtmäßig festsetzen zu können, sind darüber hinaus
die Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung - BGS EWS -
entsprechend anzupassen (wenn Kalkulation vorliegt).

Die in den Beitrags- und Gebührensatzungen der Gemeinde Brunnen vom
28.06.2005, zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 11.12.2014
(Brunnen/Hohenried) und vom 28.06.2010 (Niederarnbach/Kaltenherberg)
geändert mit Änderungssatzung vom 11.12.2014 festgesetzten
Grundgebühren, Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren
werden zum 01.01.2019 der Kostenentwicklung bzw. den abgabenrechtlichen
Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden Kalkulation der o. g. Gebühren wird
die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der o. g. Gebührensätze
führen.
In welcher Höhe die Anpassung der o. g. Gebühren erforderlich wird, kann erst
nach Abschluss der Gebührenkalkulation festgestellt werden.
Diese Anpassung ist ortsüblich bekannt zu machen und dient lediglich der
Vorabinformation der Gebührenzahler, da die Gebührenkalkulation erst im
kommenden Jahr (2019) abgeschlossen werden kann und die Anpassung bzw.
die Änderung der BGS EWS rückwirkend zum 01.01.2019 erfolgen wird.

                                                    Antrag wurde zugestimmt

Wahl des Landrats am 20.01.2019, evtl. Stichwahl am 03.02.2019 - Festlegung
der Stimmbezirke

Für die Wahl des Landrats am 20.01.2019 mit eventueller Stichwahl am
03.02.2019 werden die Stimmbezirke „wie bisher“ gebildet.

Brunnen 1
 Brunnen, Kaltenherberg, Schachhof, Gerstetten

Brunnen 2
 Hohenried, Niederarnbach, Kaltenthal, Hönighausen, Gadenhof

                                      15
Der Stimmbezirk Brunnen 1 und der Briefwahlbezirk Brunnen werden in der
Alten Schule Brunnen, der Stimmbezirk Brunnen 2 (Hohenried) im Pfarrsaal
Hohenried untergebracht.

                                                  Antrag wurde zugestimmt

Wahl des Landrats am 20.01.2019, evtl. Stichwahl am 03.02.2019 - Bildung
der Wahl- und Briefwahlvorstände

Stimmbezirk Brunnen 1:

Kurzhals, Ernst          Wahlvorsteher
Geisler, Helmut          St. Wahlvorsteher
Steinberger, Johann      Schriftführer
Pichler, Rita            St. Schriftführer
Altmann, Markus          Beisitzer
Fottner, Matthias        Beisitzer
Plöckl, Johann           Beisitzer
Plöckl, Julia            Beisitzer

Stimmbezirk Brunnen 2 :

Schauer, Albert         Wahlvorsteher
Doppler, Mathias        St. Wahlvorsteher
Stichling, Elke         Schriftführer
Degen, Johannes         St. Schriftführer
Bäuerle, Richard        Beisitzer
Widmann, Anton          Beisitzer
Ettl, Rudolf            Beisitzer
Schweiger, Thomas       Beisitzer
Ersatz:          Egle, Albert

Briefwahl Brunnen 1 :

Schmid, Johann           Briefwahlvorsteher
Weiß, Roland             St. Briefwahlvorsteher
Mayer, Birgit            Schriftführer
Altmann, Anja            St. Schriftführer
Groß, Roland             Beisitzer
Klostermeier, Stefan     Beisitzer
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Kreil, Erwin            Beisitzer
Stegmeier, Julia        Beisitzer
Ersatz:            Grünwald, Michael

Die oben aufgeführten Stimmberechtigten werden für die Besetzung der Wahl-
und Briefwahlvorstände für das Ehrenamt im Sinne des Art. 6 GLKrWG
vorgeschlagen.

                                                    Antrag wurde zugestimmt

Wahl des Landrats am 20.01.2019, evtl. Stichwahl am 03.02.2019 - Festlegung
der Höhe des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer

Es wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 € gewährt.

                                                    Antrag wurde zugestimmt

DJK Brunnen - Antrag auf Zuschuss für den Neubau einer Lagerhalle

Mit GRB TOP 6/ 03.05.2017 wurde beschlossen, Erneuerungen mit 20 %,
Renovierungsarbeiten mit 10 % der Gesamtkosten zu bezuschussen.

Bei einer Förderhöhe von 20 % beträgt der Zuschuss 1.971,53 €.

Die DJK Brunnen erhält einen Zuschuss in Höhe von 20 % der Gesamtkosten in
Höhe von 1.971,53 Euro.

                                                    Antrag wurde zugestimmt

Feststellung der Jahresrechnung 2017

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 30.10.2018 die örtliche
Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2017 vorgenommen.
Es wurden keine Prüfungsbeanstandungen bzw. Prüfungsempfehlungen
festgestellt.

Die Jahresrechnung der Gemeinde Brunnen für das Haushaltsjahr 2017 wird
gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

                                                    Antrag wurde zugestimmt

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Entlastung der Jahresrechnung 2017

Mit Beschluss Nr. 14 vom 07.11.2018 wurde die Jahresrechnung 2017
festgestellt. Die Entlastung der Jahresrechnung kann somit nach Art. 102 Abs. 3
GO erteilt werden.

Für die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Brunnen wird gemäß Art. 102 Abs.
3 Satz 1 GO die Entlastung erteilt.

                                                      Antrag wurde zugestimmt

Gebührenfestlegung Kinderkrippe Brunnen

Da Grundlage für die Kalkulation u. a. die Unterhaltskosten sind, diese nicht
vorliegen und darüber hinaus die Festsetzung einer „kostendeckenden Gebühr“
grundsätzlich nicht möglich ist, können die Gebühren derzeit nur aufgrund
einer „Schätzung“ festgelegt werden bzw. werden als „Orientierung“ die
Kinderkrippengebühren der Gemeinden Berg im Gau, Gachenbach,
Langenmosen und Waidhofen zugrunde gelegt.

Es werden folgende „Kinderkrippengebühren“ vorgeschlagen:

a) 15 bis 20 Wochenstunden                 120,00 €
b) 20 bis 25 Wochenstunden                 130,00 €
c) 25 bis 30 Wochenstunden                 140,00 €
d) 30 bis 35 Wochenstunden                 150,00 €
e) 35 bis 40 Wochenstunden                 160,00 €
f) über 40 Wochenstunden                   170,00 €

Das Mittagessen kostet pro Tag 1,70 € und das Spielgeld beträgt 2 €/Monat.

Vor Inbetriebnahme der Kinderkrippe ist die Kindergartensatzung und die
Kindergartengebührensatzung entsprechend anzupassen bzw. die
Kinderkrippengebühren sind in die Gebührensatzung aufzunehmen.

Den vorgeschlagenen Gebührensätzen wird zugestimmt. Der
Kalkulationszeitraum beträgt 4 Jahre.

                                                      Antrag wurde zugestimmt

                                      18
Abschlussbericht über die überörtliche Rechnungsprüfung für die
Prüfungsjahre 2014 bis 2017 durch die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle
des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen

Als zusammenfassendes Prüfungsergebnis wurde festgestellt, dass das
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinde Brunnen im
Berichtszeitraum im Großen und Ganzen ordnungsgemäß wahrgenommen
wurde. Die Gemeinde wird weiterhin gewissenhaft und sachkundig verwaltet.
Dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit wurde in der Regel die
ihm zukommende Beachtung geschenkt.
Grundlegende Mängel wurden im Bereich des Personalwesens vorgefunden.
Diesbezüglich ist in Zukunft unbedingt mehr Sorgfalt erforderlich. Auch bei der
Vergabe von Aufträgen wurden die gesetzlichen Vorgaben in erheblichem
Umfang missachtet. Eine aktuelle Kalkulation der Bestattungsgebühren ist
unverändert bisher nicht erfolgt.

Insgesamt sind 12 Textziffern zur Erledigung im Prüfungsbericht aufgeführt.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom überörtlichen
Rechnungsprüfungsbericht vom 08.08.2018.

                                                     Antrag wurde zugestimmt

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Volksbegehren – „Rettet die Bienen!“

In der Zeit von 31.01.2019 bis 13.02.2019 besteht für alle Stimm-
berechtigten die Möglichkeit, sich in die Eintragungslisten für das
Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ einzutragen.

Die Listen liegen während diesem Zeitraum in der Verwaltungs-
gemeinschaft Schrobenhausen (genaue Eintragungszeiten werden an
den gemeindlichen Anschlagtafeln/Homepage noch bekannt
gemacht)
sowie zusätzlich an folgenden Terminen in Brunnen (Alte Schule,
Ingolstädter Str. 4) aus:

-      Dienstag, den 05.02.2019 von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr und
-      Dienstag, den 12.02.2019 von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Bitte Personalausweis zur Eintragung mitbringen.

                                   20
High School Aufenthalte im Schuljahr 2019/2020
                Bewerbungsphase läuft schon!

Auch im kommenden Schuljahr werden sich wieder viele Schülerinnen
und Schüler aus Deutschland aufmachen, um in den USA, in Kanada,
Neuseeland oder Australien mehrere Monate bei einer Gastfamilie zu
leben und dort zur Schule zu gehen. Ein solcher Aufenthalt kann ein
ganzes Schuljahr dauern, aber auch ein Halbjahr oder 3 Monate.
Wer im Schuljahr 2019/2020 ins Ausland möchte, für den wird es nun
Zeit, sich zu bewerben. Die Bewerbungsphase ist in vollem Gange, und
wer Interesse an einem Auslandsaufenthalt hat, sollte sich gleich
informieren und zeitnah bewerben.

Unverbindliche Online-Bewerbung:
www.treff-sprachreisen.de/bewerbung

Auf der Website www.treff-sprachreisen.de kann man sich kostenlos
und unverbindlich bewerben und weitere interessante Informationen
wie z.B. Schülerberichte lesen oder Fotos von Teilnehmern ansehen.
Nach der unverbindlichen Online-Bewerbung folgt als zweiter Schritt
ein persönliches Beratungsgespräch mit den Schülern und Eltern.

Kostenloses Informationsmaterial zu den Schulaufenthalten in den
USA, in Kanada, Australien und Neuseeland sowie zu
Feriensprachreisen für Schüler und Sprachreisen für Erwachsene
erhalten Sie bei:

TREFF - Sprachreisen, Wörthstraße 155, 72793 Pfullingen
Tel.: 07121 - 696 696 - 0, Fax.: 07121 - 696 696 - 9
E-Mail: info@treff-sprachreisen.de, www.treff-sprachreisen.de
                                 21
Informationsabend
   der Staatlichen Berufsfachschulen

Die drei Neuburger Berufsfachschulen laden zur
Informationsveranstaltung für das Schuljahr 2019/2020
am Donnerstag, 24. Januar 2019 ab 18:30 Uhr, ein.

Vorgestellt werden die Ausbildungen in den Bereichen
  • Ernährung und Versorgung
  • Sozialpflege
  • Kinderpflege.

Es bestehen Beratungsmöglichkeiten
zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses
und zu vielen Weiterbildungsmöglichkeiten.

Die Bewerbungen können ab sofort online erfolgen.

                         22
Staatliche Fachoberschule Neuburg/Donau (FOS)
   Staatliche Berufsoberschule Neuburg/Donau (BOS)

Fachoberschule:      Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft
                     und Sozialwesen
                     11./12./13. Klassen
                     Vorklasse
Berufsoberschule:    Ausbildungsrichtungen Technik und Wirtschaft
                     Vorkurs (ab 19.02.2019)/Vorklasse/12./13. Klasse

Über diese Fachrichtungen, die Eintrittsvoraussetzungen und das
Anforderungsniveau informiert die FOS/BOS am Donnerstag,
14. Februar 2019 um 19:00 Uhr in der Mensa der Fachober-
schule/Berufsoberschule Neuburg (Zugang über Eybstraße und
Pestalozzistraße möglich).

Einschreibungszeitraum: 18. Februar – 01. März 2019
                        14:00 – 17:00 Uhr
                        Sekretariat der FOS/BOS Neuburg
                        Eybstraße B 251, 86633 Neuburg
oder
                        Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
                        Außenstelle Schrobenhausen
                        Regensburger Straße 5
                        86529 Schrobenhausen

Informationen:
                           Online-Anmeldung erforderlich!!!
Telefon: 08431 539680
FAX:     08431 539679
E-mail: verwaltung@fosbos-neuburg.de
Homepage: www.fosbos-neuburg.de

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Information zur Aufnahme in die Staatliche
              Wirtschaftsschule Neuburg/Donau
          (vierstufige und zweistufige Wirtschaftsschule)

             Am Donnerstag, 19. März 2019, 18:00 Uhr
     findet im Schulgebäude der Staatlichen Wirtschaftsschule
        (Pestalozzistraße 2) ein Informationsabend statt.

Inhalte:
   • Übertrittsregelung
   • das Bildungsangebot
   • Möglichkeiten nach dem erfolgreichem
      Wirtschaftsschulabschluss (= Mittlere Reife)
   • Besichtigung der Wirtschaftsschule
   • Informationen über die Aktivitäten während eines Schuljahres

Herzlich eingeladen sind:
  • Interessierte Schülerinnen und Schüler der 6. und 7. Klassen
     (für die vierstufige Wirtschaftsschule)
  • Übertrittswillige Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen (für
     die zweistufige Wirtschaftsschule) und
  • deren Eltern und Erziehungsberechtigte

Auch Eltern, die vor der Entscheidung stehen, ob sie ihr Kind in die
sechsstufige Realschule bzw. in das Gymnasium oder nach der 6.
Jahrgangsstufe in die Wirtschaftsschule schicken wollen, werden
gerne beraten.

Die Schulleitung steht mit den Lehrkräften               und    der
Beratungslehrerin bei Fragen gerne zur Verfügung.

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Voraussetzung:        Anmeldung online auf
                      www.ws-neuburg.de ausfüllen
Anmeldung       zweistufig                    vierstufig
Zeitraum:       29. April bis spätestens 9. 25. März bis 5. April 2019
                August 2019
Ort:                        Sekretariat der Wirtschaftsschule
Öffnungszeiten:    Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 15:30 Uhr
                             Freitag von 08:00 bis 11:30 Uhr
Bitte              Zwischenzeugnis (Original) und Geburtsurkunde
mitbringen:              sowie ausgedrucktes Online Formular

Betrifft nur die zweistufige Wirtschaftsschule:
Für die Entscheidung über die endgültige Aufnahme müssen am
Schuljahresende das QA-Zeugnis bzw. das Jahreszeugnis der 9. Klasse
des Gymnasiums/der Realschule/der Mittelschule vorgelegt werden.

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Zimmererhandwerk erlernen und gleichzeitig studieren:
  Ausbildung und Studium "Holzbau - Projektmanagement"
Momentan genug von Schule, aber dennoch den Wunsch zu
studieren und dabei noch Geld verdienen?

"Holzbau - Projektmanagement" bietet beides:
Ausbildung zum Zimmerer und gleichzeitig Studium 1. Semester
Holzbau Projektmanagement / Bauingenieurwesen

Zielgruppe sind junge Leute mit Hochschulzugangsberechtigung, die
im Bereich Holzbau Führungspositionen anstreben. Die Dauer des
gesamten Ausbildungsganges beträgt fünf Jahre und drei Monate.
Die Absolventen erwerben während ihrer Ausbildungszeit folgende
Qualifikationen:

* Gesellenbrief im Zimmererhandwerk
* Polier im Zimmererhandwerk
* Hochschulabschluss Bachelor of Engineering im
Studiengang Holzbau Projektmanagement/Bauingenieurwesen
* Meister im Zimmererhandwerk

Nächster Ausbildungsstart: September 2019
Bewerbungsschluss 31. Mai 2019
Studienplätze maximal: 20

Informationen und Anmeldung unter:

Kompetenzzentrum Holzbau & Ausbau, Biberach
Wolfgang Schafitel - 07351 44091 55
Email: schafitel@zaz-bc.de

www.zimmererzentrum.de
Rückmeldungen von Teilnehmern finden Sie unter
http://zimmererzentrum.de/ausbildung/duales-studium-biberacher-
modell/feedback
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Kurs zum Gebäudeenergieberater (HWK) startet im Januar

Das Kompetenzzentrum Holzbau & Ausbau bietet von Januar bis April
2019 in 9 Tagesblöcken mit je drei Tagen die Fortbildung zum
Gebäudeenergieberater (HWK) an.

Sie sind Meister in Handwerk, Bauingenieur, Architekt oder Techniker
und wollen Ihr Wissen in den Bereichen Energieeffizienz, Lüftungs-
und Heizungstechnik sowie Energieberatung erweitern, dann ist
dieser Kurs genau richtig.

Der erfolgreiche Abschluss berechtigt Sie zur Eintragung in die
Energie-Effizienz-Experten-Liste, damit verbunden ist die Erstellung
bzw. Bestätigung von KfW-Anträgen sowie das Ausstellen von
Energieausweisen.

Kursbeginn: 24. Januar 2019
Der Kurs findet statt und eine Anmeldung ist noch kurzfristig bis zum
14.Januar möglich

Weitere Informationen und Anmeldung unter:

Kompetenzzentrum Holzbau & Ausbau, Biberach/Riss
Wolfgang Schafitel - 07351 / 44091-55
Email: schafitel@zaz-bc.de
www.zimmererzentrum.de

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Kostenlose Energiesprechstunde
Der Verein „Energie effizient einsetzen e.V.“ bietet in Neuburg und
Schrobenhausen jeweils donnerstags zwischen 16:00 Uhr und 19:00 Uhr
kostenlose Energiesprechstunden an. Vor Ort stehen kompetente
Energieberater jeweils 45 Minuten lang für alle Interessierten zur Verfügung.

Der Energieberater nimmt sich Zeit für Einzelgespräche, um über
Einzelmaßnahmen der Gebäudesanierung unter Berücksichtigung eines
sinnvollen Gesamtkonzeptes zu beraten. Auch zu Förderprogrammen von
Bund, Ländern und der Gemeinden wird Auskunft geben, um einen ersten
Überblick über die Rentabilität von Renovierungen zu schaffen. Wer sich
beraten lassen möchte, kann sich unter Telefon 08431 / 644048 oder unter
info@e-e-e.eu anmelden.

In den Beratungen erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel
ausgiebige Informationen über aktuelle staatliche Förderungen wie zum
Beispiel das „10.000 Häuser-Programm“. Dabei stehen vor allem Neubauten
und Renovierungen im Fokus. Mit effizienten und fortschrittlichen Heizungen
und Gebäudesystemen soll auch der Klimaschutz verbessert werden. Die
aktuellen Förderungen sind mit dem Programm kombinierbar – es gibt also
zusätzliches Geld vom Freistaat.

Mitgebracht werden sollten Pläne des Gebäudes, der Energieverbrauch und die
Energiekosten für Strom und Heizung, ein Kaminkehrerprotokoll und evtl.
nützliche Fotos.

Nächste Termine:
  • Donnerstag, 20. Dezember 2018, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
  • Donnerstag, 10. Januar 2019, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
  • Donnerstag, 17. Januar 2019, Schrobenhausen, VHS-Gebäude,
     Lenbachstraße 22
  • Donnerstag, 07. Februar 2019, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
  • 9./10. Februar „CLEVER BAUEN“ die neue Energiesparmesse in
     Schrobenhausen
  • Donnerstag, 14. Februar 2019, Schrobenhausen, VHS-Gebäude,
     Lenbachstraße 22
Achtung: während der Renovierungsarbeiten im Rathaus Schrobenhausen finden die
Energiesprechstunden in Schrobenhausen in der Lenbachstraße 22 statt!

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Haus im Moos

Winteröffnungszeiten HAUS im MOOS

Öffnungszeiten Winter 1.11.2018 – 31.03.2019
Dienstag - Donnerstag 08.00 – 17.00 Uhr
Freitag               08.00 – 13.00 Uhr

Samstag/ Sonntag/Feiertag geschlossen

Museumshäuser und Außengelände im Winter geschlossen

Nistkastenbau für Meisen
Kreativkurs für Kinder
19. Januar, Samstag, 14.00 – 17.00 Uhr

In der Naturwerkstatt bauen Kinder unter Anleitung von Josef und Christian
Jäckl einen Nistkasten für Meisen. Mit Hammer, Bohrer und Säge ausgestattet
baut jedes Kind seinen eigenen Meisenkasten, der dann am Ende des Kurses
mit nach Hause genommen und im Garten aufgehängt werden kann. Für
kleinere Kinder empfiehlt sich die Begleitung durch einen Erwachsenen. Ältere,
handwerklich geschickte Kinder können den Kreativkurs auch gerne alleine
besuchen.

Mitzubringen: Hammer, Kreuzschlitz-Schrauber, kleine Säge, Bohrmaschine mit
3-4 mm Bohrer (wenn vorhanden)
Gebühr: 10 € inkl. Material
Ort: HAUS im MOOS
Anmeldung: bis Fr. 11.01.2019
Referent: Josef und Christian Jäckl, Bergheim
Kooperation: Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege

Malzkurs Bierbrauen: Herstellung von eigenem Malz
Exkursion und Praxis-Workshop
26. Januar, Samstag, 9.00 - 17.00 Uhr

Dieser Malzkurs ist genau das Richtige für alle Heimbrauer, die sich ihr eigenes
Malz herstellen wollen. Vormittags beginnt der Workshop mit einem Besuch
der Mälzerei "Donau-Malz" in Neuburg, bei dem der Malzmeister persönlich
eine Einführung in die Vielfalt der Biermalze und deren Herstellung gibt.
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Nachmittags lernen die Teilnehmer dann in der Malzwerkstatt die wichtigsten
Schritte der Eigenmalzproduktion kennen. Die Getreidearten und deren
Keimeigenschaften werden dabei ebenso behandelt wie die Möglichkeiten dem
Bier durch Mischung verschiedener Malzarten eine persönliche Note zu
verleihen. Natürlich wird auch eine Bierverkostung von Bieren mit eigenem
Malzcharakter nicht fehlen.

Mitzubringen: Schreibzeug, unempfindliche Kleidung, Autos für
Fahrgemeinschaften
Gebühr: 35,- € inkl. Material
Ort: Mälzerei Donau-Malz in Neuburg und HAUS im MOOS
Anmeldung: bis Fr. 11.01.2019
Referent: Thomas Janscheck, Qualitätsmanagementbeauftragter für Hopfen,
und Toni Nottebohm, Bierbrauerin bei Edge Brewing in Barcelona
Kooperation: Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege

Überwinternde Gänse und Greifvögel im Donaumoos
27. Januar, Sonntag, 14.00 – 16.00 Uhr

Welche Arten von Gänsen und Greifvögeln überwintern bei uns? Was sind die
wichtigsten Unterscheidungsmerkmale? Wie sehen ihre Überlebensstrategien
aus? Welchen Gefahren sind sie ausgesetzt, welche Konflikte ergeben sich im
Zusammenleben mit dem Menschen und welchen Schutz genießen sie? Diesen
und anderen Fragen werden wir auf unserem Beobachtungsgang nachgehen.
Auch lassen sich im Donaumoos große Rehrudel und Feldhasen beobachten.

Mitzubringen: Fernglas, Spektiv und Bestimmungsbuch (soweit vorhanden)
Gebühr: Erwachsene 5 €, Kinder 3 €
Ort: HAUS im MOOS
Anmeldung: bis Do. 24.01.2019
Referent: Dipl.-Biologe Norbert Model

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Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten
                   und Gartenbau
Deutscher Bundestag hat Hofabgabeverpflichtung abgeschafft –
Altersrenten werden jetzt endgültig bewilligt

Der Deutsche Bundestag hat die Hofabgabepflicht abgeschafft. Er
hat damit rückwirkend zum 9. August 2018 (Veröffentlichung der
Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur teilweisen
Verfassungswidrigkeit     der     bisherigen    Regelungen) diese
Voraussetzung für den Bezug einer Rente aus der Alterssicherung
der Landwirte (AdL) aufgegeben. Damit ist der Weg für die SVLFG
frei, ab sofort Renten endgültig bewilligen zu können.

Mit der Abschaffung der Hofabgabepflicht gehen weitere gesetzliche
Änderungen zum 1. Januar 2019 einher. Dies sind insbesondere:

•      Versicherungsfreiheit in der AdL bei Bezug einer vorzeitigen
    Altersrente

•      Abschaffung   des     Rentenzuschlags        wegen      späterer
    Inanspruchnahme der Regelaltersrente

•     Befristung von Erwerbsminderungsrenten und Anrechnung von
    Einnahmen     aus     Land- und   Forstwirtschaft bei aktiver
    Weiterbewirtschaftung

•     Anrechnung von Hinzuverdiensten auf vorzeitige Altersrenten

Nachdem Mitte Oktober 2018 die Vertreter aller Fraktionen des
Deutschen Bundestages die Hofabgabeklausel als nicht mehr haltbar
ansahen, hatte der Vorstand der SVLFG entschieden, für die Zeit von
September bis zur notwendigen Gesetzesänderung vorläufig
Altersrenten und vorzeitige Altersrenten zu gewähren. Damit hat die
SVLFG unbillige Härten für ihre Versicherten vermieden. Die vorläufigen
Rentenzahlungen erfolgten individuell in der aktuell gesetzlich
vorgesehenen Höhe, jedoch bei Regelaltersrenten ohne den Zuschlag
für eine spätere Inanspruchnahme der Rente. Diesbezüglich bestehende
                                   33
Ansprüche gingen jedoch nicht verloren und werden nun mit der
endgültigen Entscheidung festgesetzt. Die Abschaffung dieses
Zuschlags ab 1. Januar 2019 betrifft insoweit allein zukünftig geltend
gemachte Rentenansprüche. Ebenso haben Bezieher einer vorzeitigen
Altersrente Bestandsschutz. Diese müssen nicht mit einer Anrechnung
von Hinzuverdiensten rechnen, wenn ihr Anspruch bereits am 31.
Dezember 2018 bestand.

Als weitere Änderung in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung
(LKV) wurde zur Entlastung der Unternehmer beschlossen, den
Solidarzuschlag zu den Leistungsaufwendungen der sogenannten
Altenteiler bereits in 2019 auf 76 Millionen und bis 2022 auf 59 Millionen
Euro zu reduzieren.

Auswirkungen auf Beitragszahlung in der Krankenversicherung
bedenken
Weiterbewirtschafter müssen beachten, dass für sie nicht die
Krankenversicherung der Rentner (KvdR) greift, sondern sie ihren
Beitrag als landwirtschaftlicher Unternehmer weiter zahlen müssen.
Beiträge sind neben den Beiträgen aus der Rente aus der AdL auch aus
außerlandwirtschaftlichen selbständigen Erwerbstätigkeiten, weiteren
Renten und Versorgungsbezügen zu zahlen. Diese Beiträge können
insgesamt gegebenenfalls höher ausfallen als die zu erwartende Rente
aus der AdL. Es wird empfohlen, sich diesbezüglich durch die SVLFG
beraten zu lassen.

                                    34
Gesundheits-Informationen

Gut ernährt mit regionalen Produkten

Erdbeeren, Spargel und Gurken im Dezember? Für Supermärkte ist es
kein Problem, das ganze Jahr über Obst und Gemüse aus fernen
Landen anzubieten. Doch diese werden häufig unter Einsatz von
Pestiziden sowie Düngemitteln produziert und haben einen langen
Transportweg hinter sich. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher
bevorzugen mittlerweile wieder Obst und Gemüse aus der Region.
Und das bedeutet eben auch, dass im Winter etwas ganz anderes auf
den Teller kommt als im Sommer. „Als Wintergemüse werden
Gemüsesorten bezeichnet, die in der kalten Jahreszeit geerntet und
so gelagert werden, dass sie über den gesamten Winter hindurch
verzehrt werden können“, sagt Evelyn Milz-Fleißer,
Ernährungsfachkraft von der AOK in Ingolstadt. „Dazu gehören in
Deutschland vor allem Kohl und Wurzelgemüse, wie beispielsweise
Rosenkohl, Grünkohl, Weißkohl, Rotkohl oder Wirsing sowie
Steckrüben, Rote Beete, Pastinaken und Schwarzwurzeln.“ Neben
dem ökologischen Aspekt, heimische Produkte zu kaufen, sieht
Evelyn Milz-Fleißer das saisonale Essen noch unter einem ganz
anderen Gesichtspunkt: „Heimisches Wintergemüse ist bei vielen in
Vergessenheit geraten, dabei bietet es eine beeindruckende
Geschmacksvielfalt durch verschiedenste Aromen.“

Winterliche Bodenschätze
Regionales Wintergemüse enthält zudem viele Vitamine und
Mineralstoffe und unterstützt dadurch gerade in der kalten Jahreszeit
die Immunabwehr. Vor allem in den verschiedenen Kohlsorten und in

                                 35
Steckrüben steckt viel Vitamin C, in rote Bete reichlich Eisen.
Grünkohl und Feldsalat enthalten Ballaststoffe und sekundäre
Pflanzeninhaltsstoffe. Chicorée ist übrigens eine Winterpflanze, die
nicht nur als Salat, sondern auch gekocht und gebraten köstlich-bitter
schmeckt. Und auch auf Obst muss man nicht ganz verzichten, nur
weil es kälter wird. Einheimische Äpfel und Birnen lassen sich gut
lagern und schmecken auch im Winter. Ausweichen kann man auch
auf Trockenfrüchte und vor allem auf Nüsse. Diese sollten allerdings
wegen der Schwefelung beziehungsweise des hohen Fettanteils in
Maßen genossen werden.

Essen im Herbst und Winter: Regionales Gemüse enthält viel
Vitamine und Mineralstoffe.
                                             © AOK-Mediendienst

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Nur mit aktueller Gesundheitskarte zum Arzt

Elektronische Gesundheitskarten (eGK) der ersten Generation
verlieren im Januar 2019 ihre Gültigkeit und werden in den
Arztpraxen abgewiesen. Daher sollten Patienten vor einem
Arztbesuch überprüfen, ob sie die aktuelle, zuletzt von ihrer
Krankenkasse zugeschickte Karte der zweiten Generation zur Hand
haben. „Alle unsere Versicherten haben diese Karten bereits per Post
erhalten“, so Rainer Stegmayr, Marketingleiter von der AOK in
Ingolstadt.

Wer mehrere Gesundheitskarten zu Hause hat und sich nicht sicher
ist, welche davon aktuell ist, kann sich an der Kennzeichnung oben
rechts auf der Karte orientieren. „Die neuen Versionen sind mit der
Abkürzung G2 oder G2.1 gekennzeichnet, wenn die Karte dagegen
den Aufdruck G1 trägt, kann sie ab Januar nicht mehr verwendet
werden“, so Rainer Stegmayr. Das gelte auch, wenn das aufgedruckte
Ablaufdatum noch nicht erreicht ist.

Ein Teil der alten G1-Gesundheitskarten hatte bereits im Oktober
2017 seine Gültigkeit verloren. Jetzt sind auch die Karten der
sogenannten „Generation 1 Plus“ betroffen. Sie tragen ebenfalls die
Aufschrift G1. „Wenn Versicherte die neue Karte der zweiten
Generation nicht mehr finden können, hilft ein Anruf bei der
Krankenkasse weiter“, rät Rainer Stegmayr. Die elektronische
Gesundheitskarte ist ein Teil der Telematik-Infrastruktur, mit der die
Akteure des deutschen Gesundheitswesens vernetzt werden. Neben
einem Online-Abgleich der Versicherten-Stammdaten, der bereits in
vielen Praxen stattfindet, sind weitere Funktionen wie die
Speicherung von Notfalldaten und eines elektronischen
Medikationsplans auf der Karte geplant.
                                  37
Mitarbeiterverzeichnis
                       (alphabetisch – Stand – 01.07.2018)
    Telefon: (0 82 52) 8951-0  Telefax: (0 82 52) 8951-50  E-Mail: Poststelle@VGem-
                                          SOB.de

            Name                  Amt              Nst./Tel.              E-Mail

Ahle Mathilde               Bürgermeisterin          - 20      Ahle@Langenmosen.de

Baumgartner Manfred         Kasse                    - 26      Baumgartner@VGem-SOB.de

Berger Ludwig               Bauamt                   - 36      Berger@VGem-SOB.de

Braßler Manuel              Bauamt                   - 33      Brassler@VGem-SOB.de

Claussen Benjamin           Bauamt                   - 34      Claussen@VGem-SOB.de

Daferner Gerlinde           Sekretariat              - 18      Daferner@VGem-SOB.de

Feigl Michaela              Kasse                    - 27      Feigl@VGem-SOB.de

Hecht Anita                 Sekretariat              - 55      Hecht@VGem-SOB.de

Lechner Josef               Bürgermeister            - 10      Lechner@VGem-SOB.de

Lengler Alfred              Bürgermeister            - 19      Lengler@VGem-SOB.de

Lepczyk-Dietenhauser        Einwohneramt             - 14      Dietenhauser@VGem-SOB.de
Petra

Märkl Maria                 Einwohneramt             - 12      Maerkl@VGem-SOB.de

Mair Magdalena              Rentenamt                - 16      Mair@VGem-SOB.de

Natzer Manuela              Bauamt                   - 31      Natzer@VGem-SOB.de

Ottillinger Julia           Standesamt               - 13      Ottillinger@VGem-SOB.de

Plach Rudi                  Kämmerei                 - 38      Plach@VGem-SOB.de

Ploss Christa               Kämmerei                 - 37      Ploss@VGem-SOB.de

Reim Manfred                Kämmerei                 - 39      Reim@VGem-SOB.de

Roßkopf Helmut              Bürgermeister            - 21      Rosskopf@Berg-im-Gau.de

Schleeh Renate              Buchhaltung              - 24      Schleeh@VGem-SOB.de

Steurer Christian           Bauamt                   - 30      Steurer@VGem-SOB.de

Wagner Thomas               Bürgermeister            - 22      Wagner@VGem-SOB.de

Weber Johann                Bauamt                   - 32      Weber@VGem-SOB.de

Wenger Hermann              Bauamt                   - 29      Wenger@VGem-SOB.de

Wolkersdorfer Alexandra     Kasse                    - 27      Wolkersdorfera@VGem-SOB.de

Wolkersdorfer Hans          Geschäftsleiter          - 11      Wolkersdorfer@VGem-SOB.de

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In eigener Sache
Wir freuen uns über Beiträge der örtlichen Vereine, idealerweise mit
Bild.
Senden Sie diese bitte an:
gemeindeblatt@gemeindebrunnen.de

Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe ist
am 22. Februar 2019.

Impressum
Herausgeber: Gemeinde Brunnen       Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen
Erstellung: Pichler Thomas          Herzoganger 1
Druck: Hupfauf Druck                86529 Schrobenhausen
E-Mail:                             Telefon 08252 8951-0
gemeindeblatt@gemeindebrunnen.de    Telefax 08252 8951-50

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Termine

    Tag             Veranstaltung                  Ort
24.12.2018           Glühweinstand         Burschenver. Brunnen
 29.12.2018       Jahresabschlussfeier        DJK Brunnen
02.01. 04.01.       Königs-Schießen         Schützen Brunnen
   06.01.
 09.01.2019
 05.01.2019     Jahreshauptversammlung       FFW Hohenried
 06.01.2019     Damen Glücks-Schießen       Schützen Brunnen
 06.01.2019       Vereinsmeisterschaft      Schützen Brunnen
 12.01.2019     Jahreshauptversammlung      Schützen Brunnen
 13.01.2019     Jahreshauptversammlung       KLJ Hohenried
 13.01.2019     Schäffler-Tanz 17.30 Uhr    Brunnen Maibaum
 19.01.2019       Hausball – Gasthaus           Brunnen
                         Winkler
19.01.2019      Jagdversammlung / Reh-          Hohenried
                          Essen
20.01.2019            Landratswahl         Brunnen/Hohenried
26.01.2019           Schlitten-Fahrt         Burschenverein
                                                 Brunnen
27.01.2019      Jahreshauptversammlung       KSV Hohenried
03.02.2019            Gardeauftritt        Madl-Verein Brunnen
08.02.2019        Kessel-Fleisch-Essen       FFW Hohenried
09.02.2019           Faschings-Ball           Schützen/KSV
                                                 Brunnen
13.02.2019        Bürgerversammlung              Brunnen
16.02.2019            Sportler-Ball           DJK Brunnen
21.02.2019        Bürgerversammlung             Hohenried
23.02.2019           Faschingsball           FFW Hohenried
02.03.2019       Stock-Turnier-Fasching       DJK Brunnen
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