MITTEILUNGSBLATT - Nr. 11 | 2020 - Gemeinde Neerach

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MITTEILUNGSBLATT - Nr. 11 | 2020 - Gemeinde Neerach
MITTEILUNGSBLATT

Nr. 11 | 2020                                          November 2020

Verhandlungen des Gemeinderates                                              1

Mitteilungen der Gemeindeverwaltung                                          6

Schulen                                                                     14

Soziale Dienste                                                             16

Mitteilungen Dorfvereine                                                    23

Mitteilungen auswärtiger Vereine                                            30

Mitteilungen Kirchgemeinden                                                 33

Mitteilungsblatt Neerach | Gemeindeverwaltung Neerach | Binzmühlestrasse 14 | 8173 Neerach
044 859 16 16 | einwohnerkontrolle@neerach.ch | www.neerach.ch
MITTEILUNGSBLATT - Nr. 11 | 2020 - Gemeinde Neerach
Impressum Neeracher Mitteilungsblatt
Redaktion | Layout    Gemeindeverwaltung Neerach
Titelbild             Mitarbeiterin Gemeindeverwaltung | Neerach
Auflage und Versand   1‘660 Exemplare | Recyclingpapier | erscheint monatlich
                      an alle Haushaltungen der Gemeinde Neerach
Druck                 gndruck AG | Bachenbülach
Redaktionsschluss     jeweils der 12. Tag des Monats
MITTEILUNGSBLATT - Nr. 11 | 2020 - Gemeinde Neerach
Verhandlungen des Gemeinderates

Verhandlungsbericht

Gesundheitswesen

Bitte beachten Sie zusätzlich die geltenden Massnahmen und Vorschriften des Kantons Zürich
online unter https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus.html.

Anlässe im Mehrzweckgebäude (MZG)

Aufgrund der aktuellen Fallzahlen im Rahmen der Coronavirus-Pandemie bleibt die Küche im MZG
bis am 31. Dezember 2020 geschlossen. Verschiedene Vereinsanlässe mussten daher abgesagt
werden. Die traditionelle Seniorenweihnacht am 5. Dezember 2020 findet nicht statt.
Versammlungen und Sitzungen können unter Einhaltung der BAG-Vorschriften und mit Auflagen
durchgeführt werden.

Kommunale Nutzungsplanung
Konzept über die Siedlungsentwicklung und BZO Revision | Weiteres Vorgehen

Im Herbst 2019 konnten die Einwohnerinnen, Einwohner und Gewerbetreibende an der Umfrage
zum Thema neue Bau- und Zonenordnung (BZO) und zur Siedlungsentwicklung teilnehmen. Die
Ergebnisse der Umfrage sind seit Ende November 2019 online aufgeschaltet (www.neerach.ch,
Politik, Gemeinderat, BZO Revision). Die Ergebnisse aus der Umfrage sind in das Konzept über
die Siedlungsentwicklung eingeflossen. Der Gemeinderat hat das Siedlungsentwicklungskonzept
der interessierten Bevölkerung anlässlich der Informationsveranstaltung am 6. Juli 2020
vorgestellt.

Die Einwohnerinnen und Einwohner wurden eingeladen, Rückmeldungen zum Konzept über die
Siedlungsentwicklung sowie den Zielsetzungen für die BZO Revision zu geben.

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MITTEILUNGSBLATT - Nr. 11 | 2020 - Gemeinde Neerach
Verhandlungen des Gemeinderates

Die Auswertung der Bevölkerungsumfrage ist seit dem 23. Oktober 2020 auf www.neerach.ch,
Politik, Gemeinderat, BZO Revision, veröffentlicht oder kann bei der Gemeindeverwaltung Neerach
in Papierform bezogen werden. Im Gegensatz zur anonymen Bevölkerungsumfrage, welche als
Grundlage zur Erarbeitung des vorliegenden Siedlungsentwicklungskonzepts diente, war die
Angabe der Personalien eine Voraussetzung für die schriftliche Meinungsäusserung. Von den
18 gültigen Rückmeldungen äusserten sich 83% als vorbehaltlos einverstanden mit den Zielen des
Siedlungsentwicklungskonzepts. 17% der Rückmeldungen haben untergeordnete Anpassungen
oder Ergänzungen der Ziele angeregt, die aber allesamt mit den Stossrichtungen der Ziele
übereinstimmen.

Aufgrund der grundsätzlich positiven Rückmeldungen kann der Gemeinderat am beschlossenen
Siedlungsentwicklungskonzept festhalten und die einzelnen Rückmeldungen und Anregungen im
Rahmen der anstehenden Revision der Bau- und Zonenordnung behandeln.

Weiteres Vorgehen

Das nun definitive Siedlungsentwicklungskonzept dient dem Gemeinderat als Grundlage und Basis
für die Revision der BZO. Das vom Gemeinderat verabschiedete Siedlungsentwicklungskonzept
ist auf www.neerach.ch, Politik, Gemeinderat, BZO Revision, veröffentlicht oder kann bei der
Gemeindeverwaltung Neerach in Papierform bezogen werden. Das Siedlungsentwicklungskonzept
ist als Auftrag für die anstehende Revision zu verstehen. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus
Mitgliedern des Gemeinderates und Vertreter der Müller Ingenieure AG, erarbeiten in den nächsten
Monaten einen Entwurf der neuen BZO und wird diesen der interessierten Bevölkerung anlässlich
einer Mitwirkungsveranstaltung präsentieren.

Baugesuche, für Bauvorhaben, welche den beschlossenen Zielen des Siedlungsentwicklungs-
konzeptes entgegenstehen, sind nicht bewilligungsfähig und werden verweigert. Die rechtliche
Grundlage dafür findet sich im kantonalen Planungs- und Baugesetzes in §§ 234 und 235. Baureif
ist ein Grundstück, wenn es erschlossen ist und wenn durch die bauliche Massnahme keine noch
fehlende oder durch den Gemeinderat beantragte planungsrechtliche Festlegung nachteilig
beeinflusst wird. Planungsrechtliche Festlegungen, deren Fehlen einem Bauvorhaben entgegen-
gehalten wird, sind innert längstens drei Jahren zu erlassen. Nach Ablauf dieser Frist darf die
fehlende planungsrechtliche Baureife nur noch geltend gemacht werden, soweit die rechtzeitig
erlassene Festlegung wegen Rechtsmitteln noch nicht in Kraft gesetzt werden kann.

Finanzen
Politisches Gemeindegut Neerach | Genehmigung Budget 2021

Das Budget 2021 der Politischen Gemeinde Neerach schliesst in der Erfolgsrechnung bei einem
Aufwand von CHF 11'998’620.00 und einem Ertrag von CHF 11‘329‘620.00 (davon entfallen
CHF 3'402'000.00 auf die ordentlichen Steuern des Rechnungsjahres) mit einem Aufwand-
überschuss von CHF 669‘000.00 ab. Mehraufwendungen im Gesundheitsbereich und in der
Sozialen Sicherheit sowie höhere Abschreibungen durch geplante Investitionen führen zu diesem
um rund CHF 238'000.00 schlechteren Ergebnis gegenüber dem Budget 2020 (budgetiertes
Ergebnis ohne die Neubewertung des Finanzvermögens). Im Verwaltungsvermögen sind
Investitionsausgaben von CHF 7‘151‘000.00, Investitionseinnahmen von CHF 160‘000.00 und
somit Nettoinvestitionen von CHF 6‘991‘000.00 vorgesehen.

Im Finanzvermögen sind Investitionen von CHF 120‘000.00 vorgesehen. Von einem einfachen
Steuerertrag von CHF 16.2 Mio. ausgehend, wird der Steuerfuss der Politischen Gemeinde
Neerach auf 21% (Vorjahr 21%) zur Genehmigung beantragt.

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MITTEILUNGSBLATT - Nr. 11 | 2020 - Gemeinde Neerach
Verhandlungen des Gemeinderates

Das Geschäft geht zur Prüfung und Antragstellung zuhanden der Gemeindeversammlung an die
Rechnungsprüfungskommission Neerach. Im Weiteren hat der Gemeinderat den Finanz- und
Aufgabenplan 2021 – 2024 nach § 95 des Gemeindegesetzes genehmigt.

Abstimmungen und Wahlen
Erneuerungswahl des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2021 – 2027

Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen des/der Friedensrichters/in
für die Amtsdauer 2021 bis 2027 auf 7. März 2021 festgesetzt. In Anwendung von Art. 6 der
Gemeindeordnung werden leere Wahlzettel verwendet. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person.
Den Wahlunterlagen wird in Anwendung von § 61 Abs. 2 GPR ein Beiblatt beigelegt, auf dem
Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden, die zur Wahl
vorgeschlagen sind. Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich
bis spätestens am 11. Dezember 2020 beim Gemeinderat Neerach schriftlich zu melden. Sie teilen
Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort mit. Zusätzlich
können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sowie der Hinweis, ob die
Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden. Das
entsprechende Formular kann ab dem 13. November 2020 bei der Gemeindeverwaltung Neerach
bezogen werden oder auf www.neerach.ch heruntergeladen werden. Die amtliche Publikation der
Wahlanordnung erfolgt am Freitag, 13. November 2020 auf www.neerach.ch.

Soziales
Gemeindereferendum gegen die Änderung des Sozialhilfegesetzes (Klare rechtliche
Grundlagen für Sozialdetektive)

Der Kantonsrat hat am 15. Juni 2020 eine Änderung des Sozialhilfegesetzes beschlossen, mit der
eine klare rechtliche Grundlage für Sozialdetektive geschaffen werden soll. Die Gesetzesänderung
unterstand dem fakultativen Referendum. Bis zum Ablauf der Referendumsfrist am 18. August
2020 haben 49 politische Gemeinden, darunter auch die Gemeinde Neerach, das Gemeinde-
referendum gegen den Kantonsratsbeschluss unterstützt beziehungsweise ergriffen. Es kommt
somit nächstes Jahr zu einer kantonalen Volksabstimmung.

Ein Gemeindereferendum gilt dann als zustande gekommen, wenn zwölf Gemeinden gemeinsam
oder die Städte Zürich bzw. Winterthur je mit Beschluss ihres Parlaments allein innert einer Frist
von 60 Tagen die Durchführung einer Volksabstimmung verlangen. Die Direktion der Justiz und
des Innern hat mit Verfügung vom 14. September 2020 festgestellt, dass diese Voraussetzungen
vorliegend erfüllt sind. Die Volksabstimmung über die Gesetzesänderung wird voraussichtlich am
Sonntag, 7. März 2021, stattfinden.

Strassen
Verkehrssituation auf dem Gemeindegebiet | Umsetzung von Massnahmen der Schwach-
stellenanalyse

Im Jahr 2019 wurde für das Gemeindegebiet Neerach durch ein unabhängiges Fachbüro eine
Schwachstellenanalyse durchgeführt, welche allfälliges Konfliktpotenzial zwischen den
verschiedenen Verkehrsteilnehmern aufzeigt. Die Umsetzung der Massnahmen des Verkehrs-
sicherheitskonzeptes und Schwachstellenanalyse wurden in mehreren Gesprächen und in
Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Zürich thematisiert und analysiert.

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MITTEILUNGSBLATT - Nr. 11 | 2020 - Gemeinde Neerach
Verhandlungen des Gemeinderates

Die Müller Ingenieure AG, Dielsdorf, wurde mit der Ausarbeitung eines Projekts sowie der
Erstellung eines Kostenvoranschlages für die Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen
beauftragt. Der Gemeinderat hat das Umsetzungsprojekt, welches Kosten von CHF 47'000.00, inkl.
MWST, vorsieht, am 15. September 2020 genehmigt. Die Massnahmen beinhalten unter anderem
Strassenmarkierungen, bauliche Massnahmen, wie Trottoirüberfahrten, Einengungen von Fahr-
bahnen oder Sicherheitsbereiche für Fussgänger.

Die öffentliche Planauflage erfolgte vom 25. September 2020 bis am 24. Oktober 2020 (amtliche
Publikation vom 25. September 2020). Die Bewilligung der Kantonspolizei Zürich, verkehrs-
technische Abteilung, für die Markierung der «Rechtsvortritte» an der Hohmatt-, Neeracher- und
Steinmaurstrasse liegt dem Gemeinderat zwischenzeitlich vor. Eine amtliche Publikation für diese
Markierungen ist nicht notwendig. Die Realisierung der Verkehrsmassnahmen erfolgt nach der
öffentlichen Planauflage. Sämtliche Informationen und Pläne sind unter www.neerach.ch, Politik /
Gemeinderat / Verkehrssicherheit, aufgeschaltet.

Strassen-Unterhaltsprogramm 2020 | Arbeitsvergabe

Der Gemeinderat hat dem Strassen-Unterhaltsprogramm 2020 der Müller Ingenieure AG,
Dielsdorf, welches Kosten von total CHF 100‘000.00, inkl. MWST, vorsieht, zugestimmt. Im Budget
2020 wurde dieser Betrag für den baulichen Strassenunterhalt vorgesehen. Vorgesehen ist die
Behebung lokaler Belagsschäden in der Steinmaurstrasse oberhalb des Grundwasserpump-
werkes. In der Verlängerung der alten Neeracherstrasse, im Flurweg entlang des Baches
«Langgraben» wird der teilweise unterspülte Belag erneuert und der Flurweg mit zwei Querrinnen
versehen, damit das Oberflächenwasser künftig in den «Langgraben» abgeleitet wird. Am Ende
der Buckstrasse, beim Wendeplatz, und bei der Einmündung Dielsdorfer-/Sandbuckstrasse
werden Belagsflächen erneuert. Im Weiteren werden zwei Trottoirüberfahrten bei der Zwinghof-
und Vogtmühlestrasse ausgeführt. Der Gemeinderat hat die Arbeiten an die Firma Cellere AG,
Regensdorf, vergeben und die Müller Ingenieure AG, Dielsdorf, mit den technischen Arbeiten
beauftragt.

Hochbau
Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren

ƒ    Dingler Mark und Josaine, Sandbuckstrasse 20, 8173 Neerach | Umbau Einfamilienhaus
     Vers.-Nr. 111, Kat.-Nr. 482, Sandbuckstrasse 20, Neerach

ƒ    OKLE IMMOBILIEN GmbH, c/o Josef Okle, Alte Badenerstrasse 34, 8173 Neerach | Neubau
     eines Doppeleinfamilienhauses mit Tiefgarage auf Kat.-Nr. 1670, Oberfeldstrasse 27+29,
     Neerach

ƒ    Strähl Martin und Nathalie, Müliweg 13, 8173 Neerach | Anbau Sitzplatzüberdachung beim
     Doppeleinfamilienhaus Vers.-Nr. 898, Kat.-Nr. 1505, Müliweg 13, Neerach

Baubewilligungen im Anzeigeverfahren

ƒ    Luo Beiping, Rebhaldenstrasse 1, 8173 Neerach und Oberhuber Frank und Eva,
     Rebhaldenstrasse 3, 8173 Neerach | Fassadenfarbänderung bei den Einfamilienhäusern
     Vers.-Nrn. 105 und 107, Kat.-Nrn. 564 und 565, Rebhaldenstrasse 1+3, Neerach

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MITTEILUNGSBLATT - Nr. 11 | 2020 - Gemeinde Neerach
Verhandlungen des Gemeinderates

Weitere Geschäfte des Gemeinderates
ƒ   Einschätzungen von Grundstückgewinnsteuern seit dem letzten Verhandlungsbericht in der
    Höhe von rund CHF 172‘000.00.
ƒ   Das Budget 2021 des Zweckverbandes Forstrevier Egg-Ost - Stadlerberg wurde genehmigt.
ƒ   Das Budget 2021 des Alters- und Pflegeheims Eichi, Niederglatt, wurde genehmigt.
ƒ   Der Voranschlag 2021 des Spitexvereins Steinmaur-Neerach wurde genehmigt.

30. Oktober 2020                                                             Gemeinderat Neerach

Gemeindeversammlung | 7. Dezember 2020

Am Montag, 7. Dezember 2020 findet um 19.30 Uhr die Gemeindeversammlung der Politischen
Gemeinde Neerach und im Anschluss die Primarschulgemeindeversammlung im MZG Sandbuck
statt. Die Anordnung und Bekanntmachung der Traktanden erfolgt auf der Homepage der
Gemeinde Neerach (www.neerach.ch) am 6. November 2020. Die detaillierte Einladung zur
Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2020 erfolgt mit dem beleuchtenden Bericht, der am 23.
November 2020 erscheinen wird. Die Akten liegen im Gemeindehaus während der
Schalteröffnungszeiten ab dem 6. November 2020 zur Einsicht auf.

Swisscom baut Glasfasertechnologien in Neerach aus

Ab Frühjahr 2021 schnelleres Internet
Die Bauarbeiten in Neerach haben vor wenigen Tagen gestartet und werden von cablex AG, einem
Netzbaupartner von Swisscom, durchgeführt. Damit löst Swisscom ihr Versprechen ein, in jeder
Schweizer Gemeinde bis Ende 2021 Glasfasertechnologien auszubauen. Die Arbeiten dauern
mehrere Monate und werden voraussichtlich im Frühjahr 2021 abgeschlossen sein. Ab diesem
Zeitpunkt steht einem Grossteil der Einwohnerinnen und Einwohner von Neerach ultraschnelles
Internet von bis zu 500 Mbit/s zur Verfügung. Mit dieser Geschwindigkeit sind alltägliche
Anwendungen wie Swisscom TV 2.0 mit Replay- und Aufnahmefunktionen, Surfen im Internet und
Streaming-Dienste problemlos möglich - auch gleichzeitig.

Die ganze Schweiz ans schnelle Internet
Mit ihren massiven Investitionen von jährlich CHF 1.75 Milliarden in die IT und Infrastruktur leistet
Swisscom einen wesentlichen Beitrag zur Digitalisierung der Schweiz. Markus Reber, Leiter
Swisscom Netzbau erklärt: «Wir sind die einzige Anbieterin, die verspricht, schweizweit jede
Gemeinde mit den neusten Glasfasertechnologien auszubauen und damit ans schnelle Internet
anzuschliessen. Mit dem Ausbau in Neerach lösen wir unser Versprechen ein.»

Freie Anbieterwahl
Swisscom ist federführend beim Ausbau von Glasfasertechnologien in der Gemeinde Neerach,
dennoch kann die Bevölkerung frei zwischen verschiedenen Anbietern wählen. So bieten
beispielsweise Wingo, M-Budget oder Sunrise Produkte auf dem Swisscom-Netz an. Weitere
Informationen zum Swisscom Netz sind zu finden unter www.swisscom.ch/netz.

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MITTEILUNGSBLATT - Nr. 11 | 2020 - Gemeinde Neerach
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung

Sprechstunde Gemeindepräsident

Haben Sie ein Anliegen, eine Kritik oder ganz einfach eine besondere Idee? Unser Gemeinde-
präsident Markus Zink, steht Ihnen im November für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Nächste Sprechstunde         Dienstag, 17. November 2020
Zeit                         17.00 bis 18.00 Uhr

Aus organisatorischen Gründen sind wir auf eine telefonische Voranmeldung (044 859 16 16)
bei der Gemeindeverwaltung angewiesen.

Abstimmungen und Wahlen

Am Sonntag, 29. November 2020, finden folgende Abstimmungen statt:

Eidgenössische Vorlagen
1.   Volksinitiative vom 10. Oktober 2016 «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz
     von Mensch und Umwelt» (BBI 2020 5505).
2.   Volksinitiative vom 21. Juni 2018 «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterial-
     produzenten» (BBI 2020 5509).
Regionale Vorlagen
1.   Zweckverband Gesundheitszentrum Dielsdorf «Revision der Statuten».
2.   Zweckverband Forstrevier Egg-Ost – Stadlerberg «Anschaffung Forstspezialfahrzeug und
     Bewilligung des Objektkredits».

Die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen erfolgt durch die Urne nach den Vorschriften
des Gesetzes über die Politischen Rechte vom 1. September 2003. Die Stimmberechtigten
erhalten die Abstimmungsvorlagen, den Stimmrechtsausweis sowie die amtlichen Stimmzettel bis
spätestens am 6. November 2020.

Allfällig fehlendes Stimmmaterial kann bis am Freitag, 27. November 2020 um 11.45 Uhr, bei der
Gemeinderatskanzlei reklamiert werden. EASYVOTE informiert einfach, verständlich und politisch
neutral über kantonale und nationale Abstimmungsvorlagen und Wahlen.

Bitte beachten Sie, dass die Rückantwortkuverts des Stimmmaterials als B-Post-Einzelsendung
an die Gemeindeverwaltung retourniert werden. Dies bedeutet eine Zustellungsdauer von maximal
drei Werktagen (Montag – Freitag).

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MITTEILUNGSBLATT - Nr. 11 | 2020 - Gemeinde Neerach
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung

Einwohnerkontrolle

Vom 16. September 2020 bis und mit 15. Oktober 2020 gemeldete Zivilstandsfälle in Neerach
wohnhafter Personen, welche zur Publikation freigegeben worden sind.

Geburten
Kelvin Loreen Naa Adukwei, Tochter der Kelvin geb. Nugborlo Charlotte und des Kelvin Eric Roy
Adotey, wohnhaft in Neerach, Neeracherstrasse 2, geboren am 10. September 2020 in Winterthur.

Für zivilstandsamtliche Angelegenheiten ist das Zivilstandsamt Dielsdorf, Mühlestrasse 4, 8157
Dielsdorf, Telefon 044 854 71 80, zuständig. Bei Todesfällen wenden Sie sich weiterhin an das
Bestattungsamt der Gemeindeverwaltung Neerach, Telefon 044 859 16 16.

Bestattungsamt | Todesfall was nun?

Bei einem Todesfall sind der beigezogene Arzt oder die Firma Hans Gerber AG, Bestattungs-
dienste in Lindau, Telefon 052 355 00 11, gerne bereit zu helfen. Das Bestattungsamt der
Gemeindeverwaltung Neerach ist (auch über die Festtage) unter der Telefonnummer
044 859 16 12 erreichbar. Der Leitfaden für Angehörige kann telefonisch bestellt oder auf der
Homepage unter www.neerach.ch/bestattungen heruntergeladen werden.

Liegenschaft «Jucker-Penone»

Wohnung zu vermieten
Per 1. November 2020 (oder nach Vereinbarung) ist im Mehrfamilienhaus „Jucker Penone“,
Steinmaurstrasse 23, Neerach, eine attraktive, helle und teilsanierte 3 ½ - Zimmerwohnung mit
rund 74 m2 Fläche im 1. Obergeschoss zu vermieten. Der aktuelle Mietzins beträgt CHF 1‘629.00
(inkl. Nebenkosten akonto). Wahlweise können zwei Tiefgaragenparkplätze zu je CHF 125.00 dazu
gemietet werden. Hunde sind nicht erlaubt.

Interessenten melden sich für Auskünfte und den Bezug des Anmeldeformulars bei der
Gemeindeverwaltung Neerach, Abteilung Bau und Umwelt, Rico Kuhn, Binzmühlestrasse 14, 8173
Neerach, rico.kuhn@neerach.ch.

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MITTEILUNGSBLATT - Nr. 11 | 2020 - Gemeinde Neerach
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung

Steuern | eKonto – Ihr Online-Steuerkonto

Die eGov Box und die darin enthaltenen eServices stehen Ihnen kostenlos rund um die Uhr mittels
einer gesicherten Verbindung zur Verfügung. Für die Nutzung von eKonto und weiteren Services
                 ist eine einmalige Registrierung notwendig. Registrieren Sie sich jetzt unter:
                 https://eservices.vrsg.ch/public/web/zh/portal/ oder direkt mit dem Smartphone:
                 (QR-Code scannen). Klicken Sie auf „registrieren“ und folgen Sie den Schritten.
                 Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie per Post einen Sicherheitscode, um
                 die Anmeldung abzuschliessen. Anschliessend stehen Ihnen folgende
                 Funktionen zur Verfügung:

Kontoauszug              Detaillierte Anzeige der Steuerkonti ab dem Jahr 2017 mit Buchungen
                         wie Rechnungsbeträge, Zahlungen, Gutschriften sowie deren Saldi.

Einzahlungsscheine       Einzahlungsscheine können Sie für ausstehende Zahlungen und
                         Vorauszahlungen bestellen oder für das Online-Banking generieren.

Zahlungsvereinbarung Sie können Zahlungsvereinbarungen mit Raten erfassen. Die Zahlungs-
                     vereinbarung wir nach einer integrierten Kontrolle gewährt.

Abonnement               Für künftige provisorische Steuerrechnungen können Sie 7 oder 10
                         Zahlungsraten erfassen. Bestehende Abonnemente können aufgehoben
                         werden.

Auszahlungskonto         Das Auszahlungskonto für Steuerrückzahlungen kann erfasst, mutiert
                         oder gelöscht werden.

Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren (steueramt@neerach.ch| 044 859 16 00).

News- und Eventletter der Gemeindeverwaltung Neerach

Haben Sie den News- und Eventletter der Gemeindeverwaltung Neerach schon abonniert? Mit der
Emailbenachrichtigung sind Sie über Neuigkeiten, amtliche Publikationen und Veranstaltungen
immer und überall auf dem Laufenden. Abonnieren Sie die den News- und/oder Eventletter noch
heute unter www.neerach.ch.

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Mitteilungen der Gemeindeverwaltung

Parkverbot auf Gehwegen

Da diesbezüglich immer wieder Unklarheiten bestehen, sei an dieser Stelle darauf hingewiesen,
dass das allgemein bekannte Parkverbot auf Gehwegen auch dann uneingeschränkt gilt, wenn der
betreffende Gehweg von der Fahrbahnfläche nicht höhenmässig abgesetzt, sondern lediglich
optisch dargestellt ist.

Wasserversorgung | Notfallalarmierung

Während den Geschäftszeiten an die Gemeindeverwaltung (Telefon 044 859 16 16) oder den
Brunnenmeister Hansjörg Köchli (Telefon 079 335 15 58). In Notfällen ausserhalb der Geschäfts-
zeiten (an Werktagen zwischen 17.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen) an
den Pikettdiensthabenden unter folgender Nummer:

Notfallnummer Wasserversorgung                                       079 300 89 58

Bitte beachten Sie, dass diese Telefonnummer nur in Notfällen ausserhalb der ordentlichen
Geschäftszeiten in Betrieb steht.

Forstrevier Egg-Ost-Stadlerberg

Bestellung von Tannästen
Falls Sie Fichten-, Föhren- oder Weisstannenäste benötigen, bitten wir Sie, diese bis spätestens
Donnerstag, 19. November 2020 bei uns zu bestellen.

Oberdorfstrasse 2
8165 Schöfflisdorf
forst@bachs.ch

Die Auslieferung findet am Montag, 23. November 2020 statt.

Name ...................................................................... Vorname ........................................................

Adresse ............................................................................................................................................

Fichtenäste            1 Bund CHF 20.00                                                                 ...............................     Bünde

Föhrenäste             1 Bund CHF 20.00                                                                 ................................    Bünde

Tannenäste             1 Bund CHF 20.00                                                                 ................................    Bünde

Ort, Datum: .............................................. Unterschrift ..................................................................

                                                                                                                                          11|2020   9
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung

Besonderheiten aus dem Neeracher Abfallkalender

Entsorgungsanlage               Dielsdorferstrasse 2, 8173 Neerach
Öffnungszeiten                  Dienstag von 16.00 bis 18.00 Uhr
                                Samstag von 08.30 bis 11.30 Uhr

Papiersammlung                  Samstag, 14. November 2020

Sonderabfall-Aktion             Mittwoch, 4. November 2020 von 13.00 bis 16.30 Uhr bei der
                                Entsorgungsanlage Höri

Kehrichtabfuhr                  Jeden Mittwoch ab 06.30 Uhr. Hauskehricht in Säcken, Gewerbe-
                                container, brennbares Sperrgut bis max. 1.50 m/20 kg ist mit einer
                                Gebührenmarke à CHF 3.85 zu versehen.

Grüngutabfuhr                   Jeden Mittwoch ab 06.30 Uhr (März - November). Kompostierbare
                                Abfälle im Grüngutcontainer, welcher mit einer Gebührenvignette
                                versehen ist. Grüngutbündel bis max. 1.50 m/20 kg sind mit einer
                                Gebührenmarke à CHF 3.85 zu versehen.

Häckselaktion (Anmeldung auch online möglich)
Die nächste Häckselaktion findet am Freitag, 6. November 2020 statt. Zur sinnvollen Verwertung
von Gartenabfällen wie Pflanzen und Ästen (ohne Wurzelballen). Folgende Punkte sind bei der
Benützung des Häckseldienstes zwingend zu beachten. Das zu häckselnde Material ist:

ƒ   an einem gut zugänglichen Ort, direkt an der Strasse bereitzulegen,
ƒ   im rechten Winkel, mit dem dickeren Teil (max. 20 cm) gegen den Strassenrand
ƒ   geordnet und in einer Richtung aufzuschichten (nicht kreuz und quer!)

Nicht einwandfrei bereitgelegtes Material wird unverarbeitet an Ort und Stelle liegen gelassen. Für
das Aufräumen bzw. Säubern von Trottoirs und Plätzen nach dem Häckseln, ist der Eigentümer/
Mieter zuständig. 15 Minuten Häckselzeit ist gratis; jede weitere Minute kostet CHF 5.00. Das
sorgfältige Ordnen des Rohmaterials lohnt sich.

Anmeldungen bis spätestens Mittwoch, 4. November 2020, mit untenstehendem Talon an die
Gemeindeverwaltung Neerach, an einwohnerkontrolle@neerach.ch oder online.

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Datum Häckselaktion: __________________________________________________________
Name: _________________________________________ Telefon: _____________________
Adresse: _____________________________________________________________________
Lage des Materials (Strasse): _____________________________________________________
Menge (ca. m3 am losen Haufen): _________________________________________________
Eigenverwendung des Häckselgutes: ˆ Ja                   ˆ Nein

Datum, ______________________ Unterschrift: ______________________________________

11|2020   10
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung

Merkblatt Abfallentsorgung (Stand Oktober 2020)

Abfallwesen – Mitteilung der Gemeindeverwaltung
Aufgrund von Rückmeldungen aus der Entsorgungsanlage wurde festgestellt, dass bei der
Abfallentsorgung oft Unklarheiten bestehen. Grundsätzlich gilt im Bereich der Abfallentsorgung das
Verursacherprinzip. Wer Abfall verursacht, hat selber für die Entsorgung aufzukommen. Als
Leitfaden für die korrekte Abfallentsorgung und das Recycling dient der Abfallkalender, welcher
jährlich in die Haushaltungen verteilt wird und auf der Homepage der Gemeinde Neerach abrufbar
ist. Nachstehend eine kurze Zusammenfassung der Entsorgungsmöglichkeiten.

Hauskehricht
Der Hauskehricht wird jeweils mittwochs abgeführt und ist bis 06.30 Uhr in gebührenpflichtigen
«Zürcher Unterländer» Abfallsäcken bereit zu stellen. Es ist dafür zu sorgen, dass keine Tiere an
den Kehricht gelangen können. Kehrichtcontainer sind zu schliessen oder die Kehrichtsäcke erst
am Abfuhrtag nach draussen zu stellen.

Grüngut / kompostierbarer Abfall
Die Grüngutabfuhr findet jeweils mittwochs statt. Grünabfälle (Rüstabfälle, Gemüse, Speisereste,
Kaffeesatz, Schnittblumen, etc.) sind ein wichtiges Gut, das dem Kreislauf durch Aufbereitung
wieder zugeführt werden kann. Es ist darauf zu achten, dass keine Fremdstoffe (Verpackungen,
Plastiksäcke, Konservendosen etc.) beigemischt sind. Einzig die im Handel erhältlichen
Kompostbeutel dürfen beigefügt werden. Grüngutbehälter mit Fremdstoffen oder ohne
entsprechende Vignette (Jahresvignette oder Einmalmarke) werden bei der Abfuhr stehen
gelassen. Die Abfallbehälter sind am Abfuhrtag bis spätestens 06.30 Uhr bereit zu stellen.

Häckselservice
Für den Häckselservice ist eine Anmeldung erforderlich. Die entsprechenden Publikationen im
Abfallkalender, dem Mitteilungsblatt oder auf der Homepage der Gemeinde Neerach
(Veranstaltungen) sind zu beachten. Anmeldungen können elektronisch vorgenommen werden.

Sperrgut
Pro Jahr finden zwei gratis Sperrgutabfuhren statt. Ausserhalb dieser beiden Daten, welche dem
Abfallkalender entnommen werden können, kann das Sperrgut jeweils mittwochs mit einer
Sperrgutmarke, welche bei der Gemeindeverwaltung erhältlich sind, dem Hauskehricht mitge-
geben werden. Es darf nur brennbares Material bereitgestellt werden, welches nicht in einem 110 l
Kehrichtsack Platz findet. Die Maximalmasse betragen 200x80x50 cm, das Gewicht max. 20 kg.

Papier
Für das Altpapier finden 4-mal jährlich Strassensammlungen statt. In der Entsorgungsanlage wird
kein Altpapier entgegengenommen. Das Altpapier ist gebündelt (kreuzweise geschnürt) an den
Sammeltagen gemäss Abfallkalender bis spätestens 07.00 Uhr an der Strasse bereit zu stellen.

Karton
Karton kann in der Entsorgungsanlage entsorgt werden. Es dürfen sich keine Fremdstoffe
(Styropor, Tetra Pak, Plastik etc.) in den Kartonschachteln befinden. Bücher gehören nicht in die
Kartonsammlung.

PET-Flaschen
PET-Flaschen sind über die Verkaufsstellen zu entsorgen und können nicht in der Entsorgungs-
stelle abgegeben werden.

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Mitteilungen der Gemeindeverwaltung

Altglas
Für das Altglas stehen beim Mehrzweckgebäude Sandbuck und bei der Entsorgungsanlage frei
zugängliche Sammelstellen zur Verfügung. Blumenvasen, Blumentöpfe, grosse Scheiben, etc.
gehören nicht vor die Sammelstelle gestellt, sondern sind in der Mulde für mineralische Abfälle in
der Entsorgungsanlage zu entsorgen. Es ist nicht gestattet, Altglas neben den Einwurfröhren der
Sammelstelle zu deponieren. Sollte ein Sammelcontainer voll sein, ist auf die zweite Sammelstelle
auszuweichen oder das Altglas wieder mitzunehmen.

Aluminium / Büchsen / Altmetall
Konservenbüchsen/Aluminium und Altmetall kann in den dafür bezeichneten Mulden in der
Entsorgungsanlage entsorgt werden. Andere daran angebrachte Materialien wie Kunststoff etc.
sind soweit möglich zu entfernen und über den Hauskehricht zu entsorgen.

Elektroschrott / Haushaltgeräte
Elektroschrott und Haushaltgeräte können in den bereitgestellten Gefässen in der Entsorgungs-
anlage nach Anweisung des Personals entsorgt werden. Diese können auch kostenlos in den
Verkaufsgeschäften zurückgegeben werden.

Leuchten, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
Leuchten, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen können bei den Verkaufsstellen oder in der
Entsorgungsanlage kostenlos abgegeben werden. Glühbirnen sind über den Hauskehricht zu
entsorgen.

Batterien / Akkus
Die Rückgabe von Trockenbatterien kann bei den Verkaufsstellen oder in der Entsorgungsanlage
erfolgen. Batterien und Akkumulatoren über 5 kg (Auto-/Motorradbatterien) sind ausschliesslich
über den Fachhandel zu entsorgen.

Motoren- und Speiseöl
Motoren- und Speiseöle können in der Entsorgungsanlage kostenlos entsorgt werden. Das Öl
keinesfalls in die Kanalisation leeren.

Mineralische Abfälle
Mineralische Abfälle (Ton, Keramik, Steinplatten, etc.) können in kleinen Mengen (max. ½ m3 pro
Haushalt und Tag) in der Entsorgungsanlage entsorgt werden.

Nespresso-Kapseln
Aluminiumkapseln und Aluminiumpads können in der Entsorgungsanlage entsorgt werden. Aus
Kunststoff hergestellte Kapseln/Pads werden nicht angenommen.

Styropor
Es kann nur sauberes weisses Styropor entsorgt werden. Sämtliche Imitate, verunreinigte
Materialien oder lose Chips sind über den Hauskehricht zu entsorgen.

Textilien, Schuhe
Beim Einkaufszentrum Riedpark und in der Entsorgungsanlage stehen Container für die Sammlung
bereit.

Medikamente, Gifte, Farbresten, Reinigungsmittel (kein Öl)
Es findet jährlich eine Sonderabfallsammlung statt. Das Datum wird jeweils im Abfallkalender, im
Mitteilungsblatt sowie auf der Homepage der Gemeinde Neerach bekannt gegeben. Es kann
Sonderabfall aus Haushalten bis max. 20 kg pro Abgeber und Jahr abgegeben werden.

11|2020   12
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Soziale Dienste

Samariterverein Neerach Stadel Weiach

Monatsübungen
Unsere monatlichen Vereinsübungen im Türmli Neerach finden bis auf Weiteres nicht statt. Für
allgemeine Auskünfte stehen wir Ihnen unter 077 481 21 10, gerne zur Verfügung.

Spitex Steinmaur – Neerach

Unsere Website finden Sie unter www.spitex-steinmaur-neerach.ch. Sie orientiert über Angebote
und Dienstleistungen der Spitex, Tarife, Vermietung der Krankenmobilien und vieles mehr. Werden
Sie Mitglied - wir freuen uns. Eine Spende nehmen wir gerne entgegen. Telefonisch erreichen Sie
uns montags bis freitags von 07.30 – 12.00 Uhr und von 13.30 – 17.00 Uhr. Sprechstunden nach
telefonischer Vereinbarung (044 853 44 04).

Wir sind die öffentliche Spitex der Gemeinden Steinmaur und Neerach (Gewerbestrasse 11,
8162 Steinmaur). Unser Versorgungsgebiet umfasst rund 6‘500 Einwohnerinnen und Einwohner.

Tixi Zürich – Fahrdienst für Menschen mit Behinderung

Nachdem der Gemeinderat mit der Organisation Tixi, Fahrdient für Menschen mit Behinderung,
Zürich, eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen hat, ist unsere Gemeinde seit Juli 2009 in dem
von TIXI bedienten Kerngebiet aufgenommen worden.

Wer kann TIXI Zürich benutzen
Voraussetzung, um TIXI als Fahrgast zu benutzen, ist eine dauernde Mobilitätsbehinderung sowie
die Vereinsmitgliedschaft. Aufgrund der Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde Neerach beträgt
der jährliche Mitgliederbeitrag für Einwohnerinnen und Einwohner unserer Gemeinde lediglich
CHF 100.00. TIXI ist ausschliesslich für Menschen, welche den öffentlichen Verkehr nicht ohne
Hilfe nutzen können.

Telefonische Bestellung: Telefon 0848 00 20 60
Die Bestelllinie wird von Montag bis Freitag zwischen 08.00 Uhr und 19.00 Uhr bedient, an
Wochenenden und Feiertagen zwischen 11.00 Uhr und 19.00 Uhr. Auskünfte und Informationen
sind unter www.tixi.ch oder Telefon 044 404 13 80 zu finden.

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Soziale Dienste

Rotkreuz-Fahrdienst | www.srk-zuerich.ch

Freiwillige des Schweizerischen Roten Kreuzes Kanton Zürich fahren mit dem eigenen Auto
betagte rekonvaleszente und in der Mobilität eingeschränkte Menschen von Zuhause zum Arzt, ins
Spital oder zur Therapie, warten dort und bringen sie sicher wieder zurück. Diese persönliche und
sorgfältige Betreuung bietet nicht nur eine Entlastung im Alltag, sie trägt wesentlich zur Erhaltung
der Selbständigkeit bei und schafft immer auch soziale Kontakte für alle Beteiligten.

Der Fahrdienst für Neerach wird von der Einsatzleitung Steinmaur organisiert. Wir sind erreichbar
von Montag bis Samstag von 09.00 bis 16.00 Uhr unter 079 721 20 86. Werner Steiner und Daniela
Reichert bilden die Einsatzleitung. Fahrten sind möglichst frühzeitig anzumelden. Fahrten werden
auf der Basis von CHF 0.70/km verrechnet. Zu den grösseren kantonalen Medizinzentren haben
wir Fixtarife, basierend auf diesem Ansatz. Der Mindesttarif beträgt CHF 7.00.

Die Fahrgäste sind durch das Rote Kreuz versichert. Für das weitere Dienstleistungsangebot
wenden Sie sich an die Zentrale, Telefon 044 388 25 25 oder www.srk-zuerich.ch.

Soziale Dienste Bezirk Dielsdorf | www.sdbd.ch

Beratung Suchtprobleme
Wenden Sie sich an uns, wenn Sie eine Beratung oder Behandlung wünschen, Informationen zum
Thema Sucht brauchen oder sich vertrauensvoll und ohne beurteilt zu werden austauschen
möchten. Wir sind ausgewiesene Fachpersonen aus den Bereichen Sozialpädagogik, Sozialarbeit
und Psychologie und unterstehen der Schweigepflicht.

Persönliche Beratung
Das Angebot der Persönlichen Beratung umfasst die Unterstützung in der Administration (Ausfüllen
verschiedener Formulare, das Erstellen des Lebenslaufes, Korrespondenz etc.), die Beratung bei
Sozialversicherungsfragen (IV, Ergänzungsleistungen, Arbeitslosenversicherung), die Budget-
beratung, die Finanzverwaltung und die Vermittlung.

Kontaktangaben
Soziale Dienste Bezirk Dielsdorf
Brunnenwiesenstrasse 8
8157 Dielsdorf

www.sdbd.ch
Telefon 043 422 20 40
sucht@sdbd.ch oder beratung@sdbd.ch

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Soziale Dienste

Gesundheitszentrum Dielsdorf | infostelle-alter@gzdielsdorf.ch

Anlauf und Informationsstelle für das Alter
Im Gesundheitszentrum Dielsdorf erhalten Sie in verschiedenen Bereichen ein kostenloses
Beratungsangebot für ältere Menschen und ihre Angehörigen:

ƒ    zu Entlastungs- und Unterstützungsangeboten
ƒ    zu Finanzen und Sozialversicherungen
ƒ    zur Gesundheitsförderung
ƒ    zur Betreuung und Pflege
ƒ    zu Wohnmöglichkeiten
ƒ    zum Bereich Freiwilligenarbeit, Alltagsgestaltung und Nachbarschaftshilfe
ƒ    zum Thema Erwachsenenschutz, Patientenverfügung und Vorsorgeaufträge

Gesundheitszentrum Dielsdorf | Anlauf- und Informationsstelle für das Alter | Breitestrasse 11 |
8157 Dielsdorf | Telefon 044 854 66 55 | infostelle-alter@gzdielsdorf.ch

Pro Senectute Kanton Zürich | www.zh.pro-senectute.ch

Mittagstisch
Wann                      Donnerstag, 19. November 2020, ab 11.30 Uhr

Wo                        Restaurant „Zum Wilden Mann“, Neerach

Anmeldung/Auskunft        Margrit Gehring | Telefon 044 858 12 92 oder 079 752 35 39

Mahlzeitendienst der Pro Senectute Kanton Zürich
Preise pro Menü           Normalkost (Vollkost) CHF        9.50       Suppen          CHF    2.20
                          Fleischlos              CHF      7.60       Salate          CHF    3.10
                          Pfannengerichte         CHF      9.50       Desserts        CHF    2.80
                          Preise verstehen sich exkl. 2.5% MwSt.

Bestellung bei Frau Margrit Gehring, Neerach, Telefon 044 858 12 92, gehring.m@hotmail.com.
Die Menüs werden jeden Montagvormittag durch die Ortsvertretung Pro Senectute Neerach/Riedt
frisch zu Ihnen nach Hause geliefert.

Nordic Walking-Treff
Motto                     Mit Stock über Stein & rundum zufrieden! Laufen auch Sie mit!
Zielsetzung               Die ALFA-Technik auf spielerische Weise praktizieren, fit bleiben, fitter
                          werden, neue Kontakte knüpfen und zusammen Spass haben.
Datum / Zeit              Jeden Freitag, 09.00 bis 10.00 Uhr
Treffpunkt                Pavillon beim alten Dorfschulhaus, 8173 Neerach
Kosten                    CHF 7.00 pro Stunde
Versicherung              ist Sache der Teilnehmenden
Leitung und Auskunft      Corinne Obrist, 044 858 29 30, saco.obrist@hispeed.ch

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Soziale Dienste

Home Instead Seniorenbetreuung | www.homeinstead.ch

Seniorenratgeber zur sicheren Gestaltung der Wohnumgebung
So lange wie möglich selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben - das ist ein weit
verbreiteter Wunsch. Was hierzu unerlässlich ist: Die Wohnumgebung muss rechtzeitig
altersgerecht gestaltet werden.

Der Ratgeber von Home Instead liefert hierzu wertvolle Hilfe und praktische Lösungen.
Insbesondere das Sturzrisiko stellt eine grosse Gefahr für Senioren dar: Rund 86’000 Menschen
über 65 Jahre ziehen sich in der Schweiz jährlich teils schwere Verletzungen bei Stürzen zu,
mitunter sogar mit tödlichen Folgen. Nicht selten spielen dabei nicht erkannte Sturzgefahren in der
eigenen Wohnung eine Rolle. Der aktuelle Ratgeber von Home Instead befasst sich eingehend mit
der Gestaltung einer sicheren Wohnumgebung für Senioren. Praktische Lösungen und hilfreiche
Tipps finden sich zur Gestaltung und Einrichtung der Wohnung, ebenso wie zu den Themen
Notrufsystem oder regelmässige Kontrolle von Lebensmitteln.

Home Instead ist der weltweit führende Anbieter für die Alltagsbegleitung und Betreuung von
Senioren zuhause. Entstanden ist der Ratgeber in enger Zusammenarbeit mit der bfu, der
Beratungsstelle für Unfallverhütung. Hansjörg Käser, Geschäftsleitung Home Instead ZH-
Unterland/Aargau-Ost: «Der Ratgeber greift alle wichtigen Aspekte auf. Je eher sich Seniorinnen
und Senioren Gedanken über die eigene Wohnumgebung machen, umso besser». Und Barbara
Pfenninger, Expertin bfu, ergänzt: «Prävention von Sturzunfällen bei Senioren ist uns ein grosses
Anliegen. Der neue Ratgeber stellt eine wertvolle Hilfe dar».

Über Home Instead
Home Instead Seniorenbetreuung ist der weltweit führende Anbieter für die Alltagsbegleitung und
Betreuung von Senioren im vertrauten Zuhause. Mit seinem vielfältigen Dienstleistungsangebot
ermöglicht der private Dienstleister eine flexibel gestaltbare Betreuung, von einigen wenigen bis zu
24 Stunden am Tag. Die 18 lokal angesiedelten Geschäftsstellen in der Schweiz beschäftigen über
2'000 Mitarbeitende, die einfühlsam und ausgezeichnet geschult sind. Die sogenannten
CAREGiver sind unter anderem auf die Betreuung von Senioren mit Demenzerkrankung,
insbesondere Alzheimer, spezialisiert. Regelmässig veröffentlicht Home Instead zudem informative
Ratgeber für Senioren und ihre Angehörigen. Alle Broschüren können kostenlos bei den Home
Instead Geschäftsstellen bestellt

werden und stehen auf der Website homeinstead.ch als Downloadversion zur Verfügung. Dort gibt
es auch eine Übersicht aller bisher erschienenen Ratgeber.

Home Instead Seniorenbetreuung ZH-Unterland/Aargau Ost                               043 422 60 00
Barbara Pfenninger ,bfu - Beratungsstelle für Unfallverhütung                        031 390 22 22
www.bfu.ch/de

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Soziale Dienste

Altersheim Eichi Niederglatt | www.altersheim-eichi.ch

Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich stuft die Situation in Bezug auf die Covid-19-
Ansteckungen weiterhin als kritisch ein. Es ist daher in der nächsten Zeit nicht mit Lockerungen
der Massnahmen seitens des Kantons zu rechnen. Die Verwaltungskommission des Alters- und
Pflegeheims Eichi hat daher, auf Antrag des Heimleiters beschlossen, bis Ende des Jahres keine
Veranstaltungen mit externen Besuchern zu bewilligen. Auch die Cafeteria bleibt für externe Gäste
geschlossen. Ab dem 1. Januar 2021 können wieder Veranstaltungen angefragt werden.

Bewohnerbesuche können ohne Anmeldung, jedoch unter Einhalten der für das Eichi geltenden
Schutzmassnahmen auch in der Cafeteria täglich von 09.00 bis 17.00 Uhr durchgeführt werden.

Wie danken Ihnen für das Verständnis.

Amt für Jugend und Berufsberatung Bezirk Bülach und Dielsdorf

Die Fachpersonen der Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) des Kantons Zürich beraten Familien
mit Kindern von 0 bis 18 Jahren zu Erziehungsfragen, bei familiären Problemen sowie zum
Umgang mit Babys und Kleinkindern. Ebenso sind sie Ansprechpartner bei Verdacht auf
Kindeswohlgefährdung.

Telefonische Beratung / Videounterstützte Beratung
Anmeldungen per Email oder telefonisch zu Bürozeiten
MVB – Telefonberatung       Montag – Freitag, 08.30 – 10.30 Uhr, Telefon 043 259 81 81

Persönliche Beratung
Anmeldungen per Email oder telefonisch zu Bürozeiten
kjz Bülach: Email kjz.buelach@ajb.zh.ch | Tel. 043 259 95 00 | 8.30 – 11.30 und 14.00 – 17.00 Uhr
kjz Kloten: Email kjz.kloten@ajb.zh.ch | Tel. 043 259 98 30 | 8.30 – 11.30 und 14.00 – 17.00 Uhr

Kurse für Väter und Mütter
Aufgrund der aktuellen Situation ist das Angebot der Mütter- und Väterberatung im Bezirk Dielsdorf
angepasst worden. Die Beratungen finden nur noch mit Voranmeldung statt, ansonsten sind wir
auch per Email und Telefon erreichbar. Alle unsere Kontakte finden nach den empfohlenen
Vorschriften des BAG statt. Weitere Informationen erhalten Sie mit der Terminbestätigung per
Email.

Telefonische Beratungen
Montag bis Freitag            08.30 – 10.30 Uhr, Telefon 043 259 81 81

Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Jeden 3. Donnerstag-Nachmittag im Werkgebäude, Zwinghofstrasse 2, Neerach
Kontakt: Frau Ganz, sara.ganz@ajb.zh.ch, Tel. 043 259 81 83 (Dienstag – Donnerstag)

11|2020   20
Soziale Dienste

Suchtprävention Zürcher Unterland | www.praevention-zu.ch

Was es bedeutet, lokal vernetzt älter zu werden
Die Suchtprävention Zürcher Unterland unterstützt Gemeinden bei der Arbeit mit alten Menschen.
An der diesjährigen Konferenz der Suchtprävention Zürcher Unterland informierten Fachleute über
Möglichkeiten zum Thema «Lokal vernetzt älter werden». «Wir von der Suchtprävention begleiten
Projekte in den Gemeinden und bieten auch finanzielle Unterstützung», sagte Heidi Zimmermann,
Fachmitarbeiterin Ressort Suchtprävention 55+.

Der soziale Rahmen ist wichtig
Nicht nur die Verantwortlichen in den Gemeinden waren angesprochen, sondern auch Mitar-
beitende der Spitex und Altersheimen. «Sie sind in Kontakt mit den älteren Menschen und können
sie motivieren, aktiv zu bleiben», sagt Zimmermann. Ganz wichtig sei der soziale Rahmen, Treffen
mit Gleichgesinnten, kulturelle Veranstaltungen und alles, was mit Bewegung zu tun hat.

«Angebote, die helfen, dass sich die Seniorinnen und Senioren wohl fühlen, fördern ein selbst
bestimmtes Leben. Das ist ein wichtiger Beitrag für die Suchtprävention». Es sei erwiesen, dass
risikoreiches Trinken von Alkohol im Pensionsalter zunehme. «Wenn wir den Menschen zeigen
können, wie sie sich engagieren können, wir ihnen ein Umfeld bieten, das ihnen entspricht, wirkt
sich das positiv aus», sagte Zimmermann. Es geht jedoch nicht darum, ein allgemein gültiges
Konzept umzusetzen. Vielmehr wollen die Fachleute gemeinsam mit den Verantwortlichen für
Altersfragen in den Gemeinden die Wünsche der älteren Menschen umsetzen und gemeinsam mit
ihnen nach Lösungen suchen. «Wir fördern auch den Austausch über Projekte, die bereits erprobt
und erfolgreich umgesetzt sind.» Ein Beispiel dafür ist der Verein Altissimo aus dem Wehntal.
Präsidentin Dorothea Meili stellt ihn an der Präventionskonferenz vor.

Altissimo ist ein Angebot von Senior/innen für Senior/innen aus den Gemeinden Niederweningen,
Oberweningen, Schleinikon und Schöfflisdorf. Diese machen sich ihr Können und Wissen, ihre
Freuden und Erfahrungen gegenseitig zugänglich. Alles basiert auf Freiwilligenarbeit und ist für
alle Beteiligten ein Geben und Nehmen.

Lokale Umsetzung in der Gemeinde
Was mit Altissimo im Wehntal seit Jahren bestens funktioniert, kann in ähnlicher Form in anderer
Gemeinden stattfinden. Die Suchtprävention Zürcher Unterland sieht für die lokale Umsetzung
solcher Projekte vier Phasen vor. Zur Vorbereitung finden Abklärungsgespräche und Verein-
barungen mit der jeweiligen Gemeinde statt. Es folgt der Aufbau mit Einbezug verantwortlicher
Personen vor Ort. In Phase 3 geht es um die Umsetzung unter Berücksichtigung bestehender
Projekte bis schliesslich Regeln und Strukturen geschaffen werden, und die neuen Angebote
Eingang in Alterskonzepte und Leitbilder der Gemeinden finden. «All das dient dazu, dass die
älteren Menschen möglichst lange gesund bleiben und selbstständig ein gutes Leben führen
können», sagte Heidi Zimmermann.

Quelle: Barbara Gasser | Zürcher Unterländer 24. September 2020

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Soziale Dienste

Auftrag der Suchtprävention
Die Suchtprävention Zürcher Unterland ist das regionale Kompetenzzentrum in den Bezirken
Bülach und Dielsdorf. Sie ist eine Institution des Vereins der Fachstelle für Abhängig-
keitserkrankungen Bezirk Bülach und des Zweckverbandes Sozialdienste Bezirk Dielsdorf. Sie von
den 44 Gemeinden der beiden Bezirke und dem Kanton Zürich finanziert.

Zu den Aufgaben gehören die Entwicklung und Durchführung von Programmen und
Veranstaltungen zur Suchtprävention in allen gesellschaftlichen Bereichen, die fachliche Beratung
und Begleitung von Gemeinden, Schulen, Firmen und anderen Institutionen im Zürcher Unterland.
Zudem ist sie Anlaufstelle für Informationen zu Sucht und Prävention für die Bevölkerung in der
Region. (bag)

Unentgeltliche Rechtsauskunft

Zürcher Anwaltsverband (ZAV)
Die unentgeltliche Rechtsberatung Zürich Unterland, Standort Bülach, bleibt bis auf weiteres
geschlossen.

Bezirksgericht Dielsdorf
Das Bezirksgericht Dielsdorf erteilt jeweils am Dienstag- und Freitagnachmittag von 14.00 bis
16.45 Uhr, unentgeltliche Rechtsauskunft unter 044 854 88 40.

Gemeinnützige Gesellschaft Bezirk Dielsdorf
Bis auf Weiteres finden keine Rechtsauskünfte statt.

11|2020   22
Mitteilungen Dorfvereine

BirdLife-Naturzentrum Neeracherried

Wintersaison im Naturzentrum
Der Sonntag, 1. November ist der letzte Tag der Sommersaison des BirdLife-Naturzentrums
Neeracherried. Über Winter ist das Naturzentrum jeweils einmal monatlich geöffnet (siehe unten).
Wenn die Wasserflächen nicht gefrieren, halten sich im Ried Wintergäste wie die schmucke
Krickente auf, die kleinste Ente Europas. Sie sucht in seichten Gewässern nach Nahrung. Und
auch der Eisvogel wir zu sehen sein, so lange er in den Teichen und Kanälen nach kleinen Fischen
tauchen kann. Bereits lassen sich Führungen für die nächste Sommersaison buchen, die Ende
März 2021 startet. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Öffnungszeiten des BirdLife-Naturzentrums im
Winter (bis Mitte März) jeweils am 2. Sonntag des
Monats (8. November 2020, 13. Dezember 2020,
10. Januar 2021, 13. Februar 2021, 13. März
2021) von 09.00 bis 16.00 Uhr.

Führungen mit angemeldeten Gruppen sind ab
Ende März 2021 täglich möglich ausser montags.
Informationen unter ww.birdlife.ch/neeracherried
neeracherried@birdlife.ch, Tel. 044 858 13 00.        Die Krickente zeigt sich bereits wieder im farben-
                                                             frohen Prachtkleid (Bild: BirdLife Schweiz)

Frauenverein Neerach-Riedt

Stubenwagenvermietung
Der Frauenverein vermietet zwei frisch renovierte, grosse und hübsche Stubenwagen mit
Bettinhalt. Die Kosten dafür betragen pro Monat CHF 30.00. Ein Depot von CHF 50.00 muss
geleistet werden. Auskünfte erteilt Elsi Huber, Tel. 044 858 21 27.

Kinderturnen Neerach

Wann                 jeden Dienstag von 16.15 bis 17.15 Uhr
Wer                  alle Kinder im 1. und 2. Kindergarten
Wo                   Turnhalle MZG Sandbuck, Neerach
Auskunft             Christina Dietrich, christina_adrian@hotmail.ch, 079 669 59 71

Das Kinderturnen hat verschiedene Ziele. Die Freude an der Bewegung auf spielerische und
vielseitige Form weitergeben. Alle Bewegungsformen fördern wie laufen/springen, balancieren,
werfen/fangen, klettern/stützen, rutschen/gleiten, schaukeln/schwingen, rollen/drehen, tanzen/
rhythmisieren. Fantasievolle Gerätekombinationen und Kleingeräte bieten viele turnerische
Erfahrungswerte. Einfache Rituale strukturieren die Turnstunde. Das Kitu ist auf die Fähigkeiten
der Kinder zugeschnitten und bietet eine Vorbereitung für den Übertritt und die Motivation für
diverse Sportarten.

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Mitteilungen Dorfvereine

Mediothek Neerach

Die Mediothek Neerach verfügt über eine reichhaltige Auswahl an verschiedensten Medien für
Gross und Klein. Freuen Sie sich zudem über ein vielfältiges Sortiment an E-Medien, das in Ihrem
Jahresabonnement inklusive ist und das Sie entweder auf unserer Homepage finden oder direkt
bei www.dibiost.ch herunterladen können. Kommen Sie vorbei und stöbern Sie in unserem tollen
Angebot. Oder informieren Sie sich unter http://www.bibliotheken-zh.ch/Neerach über unsere
neuen Medien. Auf der Website im oberen linken Bereich finden Sie unsere Neuheitenliste.

Wir haben folgende Öffnungszeiten:       Montag               15.00 bis 18.00 Uhr
                                         Dienstag             17.00 bis 20.00 Uhr
                                         Donnerstag           15.00 bis 18.00 Uhr
                                         Samstag              10.00 bis 12.00 Uhr

Belletristik Erwachsene: „Funkenmord: Kluftingers neuer Fall“ Volker Klüpfel, „Eisblumenwinter“
Anne Barns, „Winterwunderzeit“ Debbie Macomber, „Blutsfreunde: Thriller“ Kristina Ohlsson, „Der
Vermisste vom Vierwaldstättersee: Kriminalroman“ Martin Widmer.

Sachbücher Erwachsene: „Manchmal konnte ich vor Angst nicht atmen: zehn Jahre missbraucht
und gepeinigt - mein Weg in ein glückliches Leben“ Clarissa Vogel, „Nur in meinem Herzen war ich
frei: mein Vater, der Polygamist, und wie ich das Leben in der Sekte überstand“ Rachel Jeffs,
„Seelenwärmer: lustvoll kochen und geniessen“ Annemarie Wildeisen, „Corona Fehlalarm?: Daten,
Fakten, Hintergründe“ Karina Reiss, „Nachhaltig leben jetzt: Hintergründe verstehen, Fakten
checken, Gewohnheiten etablieren“ Mimi Sewalski.

Veranstaltungen Mediothek
ƒ   Buchstart Geschichten-Zeit (für Kinder von 1-3 Jahren)
    am Freitag, 20. November 2020 von 15.00 bis 15.30 Uhr.

ƒ   Geschichten-Zeit (für Kinder von 4-7 Jahren)
    am Samstag, 21. November 2020 von 09.15 bis 09.45 Uhr

Muki / Elki-Turnen

Turnen, Spiel und Spass zu verschiedenen Themen ist das Motto des Elki-Turnens Neerach für
bewegungsfreudige Kinder und Eltern.

Wann           Jeweils am Donnerstag von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Wo             Turnhalle MZG Sandbuck, Neerach
Wer            Kinder ab 2.5 Jahren mit Mutter, Vater, Grosi, …

Allgemeine Informationen zur Anmeldung bekommt Ihr von den Leiterinnen:
ƒ    Daniela Sayers: danielasayers@me.com, 076 375 66 77 oder
ƒ    Nina Wildberger: u.wildberger@hispeed.ch, 079 366 54 93

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Mitteilungen Dorfvereine

Naturschutzgruppe Neerach-Riedt

Wir sind eine unkomplizierte Gruppe neugieriger Naturliebhaber die sich in der Gemeinde „für
d‘Natur- für d’Lüt“ engagiert. Wer sich angesprochen fühlt, mitmachen möchte, ein Anliegen oder
Fragen hat, kann sich gerne bei uns melden.

Auskunft bei Nadine Thalmann, 079 642 92 70 oder nadine.froehlich@bluewin.ch

Neerach Kultur | www.neerachkultur.ch

Leider müssen wir hier anstelle von Einladungen über zwei abgesagte Veranstaltungen
informieren:

ƒ   Die Jassmeisterschaften vom 13. November 2020 findet nicht statt.

ƒ   Der Weihnachtsmärt vom 29. November 2020 findet auch nicht statt.

Ob der Bächtelisapéro vom 2. Januar 2021 durchgeführt werden kann, wissen wir noch nicht.

Der Vorstand des Vereins NEERACH KULTUR wünscht Ihnen viel Geduld, Zuversicht und
Gesundheit in diesen schwierigen Zeiten.

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Mitteilungen Dorfvereine

Reformierte Kirchgemeinde Steinmaur-Neerach

Aktion Weihnachtspäckli | Freude und Hilfe für Notleidende
Im Jahr 2019 wurden an über 500 Sammelstellen, 110‘100 Päckli, schweizweit abgegeben, ein
neuer Rekord! 390 Pakete (31% mehr als im Vorjahr) konnten Neerach, Riedt und Steinmaur
letzten November sammeln. Für Menschen, die unter dem Existenzminimum leben, für Kranke,
Behinderte, Einsame und für Menschen am Rande der Gesellschaft haben sie unbezahlbaren
Wert. Und nicht zuletzt sind die Päckli ein Zeichen der praktischen, christlichen Nächstenliebe.

Aktion Weihnachtspäckli
Sie können diese Aktion mit einem Paket für Kinder oder Erwachsene unterstützen. Bitte beachten
Sie, dass die Pakete weder Fleisch, noch Medikamente, angebrauchte Waren und nichts mit
abgelaufenem Verfalldatum enthalten dürfen. Die Lebensmittel müssen sechs Monate über die
Sammelaktion hinaus haltbar sein. Wegen Zollformalitäten sollten diese unbedingt nur unten
aufgeführte Artikel enthalten.

Wir bitten Sie höflich, sich an die folgenden Listen bzw. Inhalte zu halten. Nur so kommen die Päckli
ohne Probleme durch den Zoll und können einfach und gerecht verteilt werden. Enttäuschung kann
unter den Kindern entstehen, wenn die in der Gruppe ausgeteilten (und an Ort geöffneten) Pakete
anderen Inhalt aufweisen.

Paket für Kinder                                    Paket für Erwachsene
ƒ Schokolade                                        ƒ 1 kg Mehl
ƒ Biskuits                                          ƒ 1 kg Reis
ƒ Süssigkeiten (Bonbons, Gummibärchen)              ƒ 1 kg Zucker
ƒ Zahnpasta                                         ƒ 1 kg Teigwaren
ƒ Zahnbürste (in Originalverpackung)                ƒ Schokolade
ƒ Seife (in Alufolie gewickelt)                     ƒ Biskuits
ƒ Shampoo (Deckel mit Scotch verklebt)              ƒ Kaffee (gemahlen od. instant)
ƒ Zwei Notizhefte oder -blöcke                      ƒ Tee
ƒ Kugelschreiber                                    ƒ Zahnpasta & Zahnbürste (Originalverpackung)
ƒ Bleistift & Gummi                                 ƒ Seife (in Alufolie gewickelt)
ƒ Mal- oder Filzstifte                              ƒ Shampoo (Deckel mit Scotch verklebt)
ƒ 2-3 Spielzeuge wie Puzzle, Seifenblasen,          ƒ Schreibpapier
ƒ Stofftier, Spielauto etc.                         ƒ Kugelschreiber

Weitere Artikel wie Socken, Mütze, Hand-            Weitere Artikel wie Ansichtskarten, Kerze,
schuhe, Schal etc.                                  Streichhölzer, Socken, Mütze, Handschuhe,
                                                    Schal, Schnur etc.

Alles unbedingt in eine stabile Kartonschachtel verpacken, mit Geschenkpapier einwickeln und mit
„Kind“ oder „Erwachsene“ beschriften. Wer keine passenden Schachteln hat, kann diese für den
erwähnten Zweck vom 1. bis 9. November 2020 im Gemeindehaus Neerach (während den
ordentlichen Öffnungszeiten) kostenlos abholen. Die Weihnachtspäckli können an folgenden Orten
abgegeben werden:

9. – 16. November 2020      Neerach         im Gemeindehaus, während den Öffnungszeiten
                            Riedt           Fam. H. Zöbeli-Baumann, Dorfstrasse 4, 044 858 40 35
                            Steinmaur       im Gemeindehaus, während den Öffnungszeiten

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