MITTEILUNGSBLATT - Nr. 11 | 2020 - Gemeinde Neerach
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MITTEILUNGSBLATT Nr. 11 | 2020 November 2020 Verhandlungen des Gemeinderates 1 Mitteilungen der Gemeindeverwaltung 6 Schulen 14 Soziale Dienste 16 Mitteilungen Dorfvereine 23 Mitteilungen auswärtiger Vereine 30 Mitteilungen Kirchgemeinden 33 Mitteilungsblatt Neerach | Gemeindeverwaltung Neerach | Binzmühlestrasse 14 | 8173 Neerach 044 859 16 16 | einwohnerkontrolle@neerach.ch | www.neerach.ch
Impressum Neeracher Mitteilungsblatt Redaktion | Layout Gemeindeverwaltung Neerach Titelbild Mitarbeiterin Gemeindeverwaltung | Neerach Auflage und Versand 1‘660 Exemplare | Recyclingpapier | erscheint monatlich an alle Haushaltungen der Gemeinde Neerach Druck gndruck AG | Bachenbülach Redaktionsschluss jeweils der 12. Tag des Monats
Verhandlungen des Gemeinderates Verhandlungsbericht Gesundheitswesen Bitte beachten Sie zusätzlich die geltenden Massnahmen und Vorschriften des Kantons Zürich online unter https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus.html. Anlässe im Mehrzweckgebäude (MZG) Aufgrund der aktuellen Fallzahlen im Rahmen der Coronavirus-Pandemie bleibt die Küche im MZG bis am 31. Dezember 2020 geschlossen. Verschiedene Vereinsanlässe mussten daher abgesagt werden. Die traditionelle Seniorenweihnacht am 5. Dezember 2020 findet nicht statt. Versammlungen und Sitzungen können unter Einhaltung der BAG-Vorschriften und mit Auflagen durchgeführt werden. Kommunale Nutzungsplanung Konzept über die Siedlungsentwicklung und BZO Revision | Weiteres Vorgehen Im Herbst 2019 konnten die Einwohnerinnen, Einwohner und Gewerbetreibende an der Umfrage zum Thema neue Bau- und Zonenordnung (BZO) und zur Siedlungsentwicklung teilnehmen. Die Ergebnisse der Umfrage sind seit Ende November 2019 online aufgeschaltet (www.neerach.ch, Politik, Gemeinderat, BZO Revision). Die Ergebnisse aus der Umfrage sind in das Konzept über die Siedlungsentwicklung eingeflossen. Der Gemeinderat hat das Siedlungsentwicklungskonzept der interessierten Bevölkerung anlässlich der Informationsveranstaltung am 6. Juli 2020 vorgestellt. Die Einwohnerinnen und Einwohner wurden eingeladen, Rückmeldungen zum Konzept über die Siedlungsentwicklung sowie den Zielsetzungen für die BZO Revision zu geben. 11|2020 1
Verhandlungen des Gemeinderates Die Auswertung der Bevölkerungsumfrage ist seit dem 23. Oktober 2020 auf www.neerach.ch, Politik, Gemeinderat, BZO Revision, veröffentlicht oder kann bei der Gemeindeverwaltung Neerach in Papierform bezogen werden. Im Gegensatz zur anonymen Bevölkerungsumfrage, welche als Grundlage zur Erarbeitung des vorliegenden Siedlungsentwicklungskonzepts diente, war die Angabe der Personalien eine Voraussetzung für die schriftliche Meinungsäusserung. Von den 18 gültigen Rückmeldungen äusserten sich 83% als vorbehaltlos einverstanden mit den Zielen des Siedlungsentwicklungskonzepts. 17% der Rückmeldungen haben untergeordnete Anpassungen oder Ergänzungen der Ziele angeregt, die aber allesamt mit den Stossrichtungen der Ziele übereinstimmen. Aufgrund der grundsätzlich positiven Rückmeldungen kann der Gemeinderat am beschlossenen Siedlungsentwicklungskonzept festhalten und die einzelnen Rückmeldungen und Anregungen im Rahmen der anstehenden Revision der Bau- und Zonenordnung behandeln. Weiteres Vorgehen Das nun definitive Siedlungsentwicklungskonzept dient dem Gemeinderat als Grundlage und Basis für die Revision der BZO. Das vom Gemeinderat verabschiedete Siedlungsentwicklungskonzept ist auf www.neerach.ch, Politik, Gemeinderat, BZO Revision, veröffentlicht oder kann bei der Gemeindeverwaltung Neerach in Papierform bezogen werden. Das Siedlungsentwicklungskonzept ist als Auftrag für die anstehende Revision zu verstehen. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern des Gemeinderates und Vertreter der Müller Ingenieure AG, erarbeiten in den nächsten Monaten einen Entwurf der neuen BZO und wird diesen der interessierten Bevölkerung anlässlich einer Mitwirkungsveranstaltung präsentieren. Baugesuche, für Bauvorhaben, welche den beschlossenen Zielen des Siedlungsentwicklungs- konzeptes entgegenstehen, sind nicht bewilligungsfähig und werden verweigert. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich im kantonalen Planungs- und Baugesetzes in §§ 234 und 235. Baureif ist ein Grundstück, wenn es erschlossen ist und wenn durch die bauliche Massnahme keine noch fehlende oder durch den Gemeinderat beantragte planungsrechtliche Festlegung nachteilig beeinflusst wird. Planungsrechtliche Festlegungen, deren Fehlen einem Bauvorhaben entgegen- gehalten wird, sind innert längstens drei Jahren zu erlassen. Nach Ablauf dieser Frist darf die fehlende planungsrechtliche Baureife nur noch geltend gemacht werden, soweit die rechtzeitig erlassene Festlegung wegen Rechtsmitteln noch nicht in Kraft gesetzt werden kann. Finanzen Politisches Gemeindegut Neerach | Genehmigung Budget 2021 Das Budget 2021 der Politischen Gemeinde Neerach schliesst in der Erfolgsrechnung bei einem Aufwand von CHF 11'998’620.00 und einem Ertrag von CHF 11‘329‘620.00 (davon entfallen CHF 3'402'000.00 auf die ordentlichen Steuern des Rechnungsjahres) mit einem Aufwand- überschuss von CHF 669‘000.00 ab. Mehraufwendungen im Gesundheitsbereich und in der Sozialen Sicherheit sowie höhere Abschreibungen durch geplante Investitionen führen zu diesem um rund CHF 238'000.00 schlechteren Ergebnis gegenüber dem Budget 2020 (budgetiertes Ergebnis ohne die Neubewertung des Finanzvermögens). Im Verwaltungsvermögen sind Investitionsausgaben von CHF 7‘151‘000.00, Investitionseinnahmen von CHF 160‘000.00 und somit Nettoinvestitionen von CHF 6‘991‘000.00 vorgesehen. Im Finanzvermögen sind Investitionen von CHF 120‘000.00 vorgesehen. Von einem einfachen Steuerertrag von CHF 16.2 Mio. ausgehend, wird der Steuerfuss der Politischen Gemeinde Neerach auf 21% (Vorjahr 21%) zur Genehmigung beantragt. 11|2020 2
Verhandlungen des Gemeinderates Das Geschäft geht zur Prüfung und Antragstellung zuhanden der Gemeindeversammlung an die Rechnungsprüfungskommission Neerach. Im Weiteren hat der Gemeinderat den Finanz- und Aufgabenplan 2021 – 2024 nach § 95 des Gemeindegesetzes genehmigt. Abstimmungen und Wahlen Erneuerungswahl des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2021 – 2027 Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2021 bis 2027 auf 7. März 2021 festgesetzt. In Anwendung von Art. 6 der Gemeindeordnung werden leere Wahlzettel verwendet. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person. Den Wahlunterlagen wird in Anwendung von § 61 Abs. 2 GPR ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden, die zur Wahl vorgeschlagen sind. Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens am 11. Dezember 2020 beim Gemeinderat Neerach schriftlich zu melden. Sie teilen Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort mit. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sowie der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden. Das entsprechende Formular kann ab dem 13. November 2020 bei der Gemeindeverwaltung Neerach bezogen werden oder auf www.neerach.ch heruntergeladen werden. Die amtliche Publikation der Wahlanordnung erfolgt am Freitag, 13. November 2020 auf www.neerach.ch. Soziales Gemeindereferendum gegen die Änderung des Sozialhilfegesetzes (Klare rechtliche Grundlagen für Sozialdetektive) Der Kantonsrat hat am 15. Juni 2020 eine Änderung des Sozialhilfegesetzes beschlossen, mit der eine klare rechtliche Grundlage für Sozialdetektive geschaffen werden soll. Die Gesetzesänderung unterstand dem fakultativen Referendum. Bis zum Ablauf der Referendumsfrist am 18. August 2020 haben 49 politische Gemeinden, darunter auch die Gemeinde Neerach, das Gemeinde- referendum gegen den Kantonsratsbeschluss unterstützt beziehungsweise ergriffen. Es kommt somit nächstes Jahr zu einer kantonalen Volksabstimmung. Ein Gemeindereferendum gilt dann als zustande gekommen, wenn zwölf Gemeinden gemeinsam oder die Städte Zürich bzw. Winterthur je mit Beschluss ihres Parlaments allein innert einer Frist von 60 Tagen die Durchführung einer Volksabstimmung verlangen. Die Direktion der Justiz und des Innern hat mit Verfügung vom 14. September 2020 festgestellt, dass diese Voraussetzungen vorliegend erfüllt sind. Die Volksabstimmung über die Gesetzesänderung wird voraussichtlich am Sonntag, 7. März 2021, stattfinden. Strassen Verkehrssituation auf dem Gemeindegebiet | Umsetzung von Massnahmen der Schwach- stellenanalyse Im Jahr 2019 wurde für das Gemeindegebiet Neerach durch ein unabhängiges Fachbüro eine Schwachstellenanalyse durchgeführt, welche allfälliges Konfliktpotenzial zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern aufzeigt. Die Umsetzung der Massnahmen des Verkehrs- sicherheitskonzeptes und Schwachstellenanalyse wurden in mehreren Gesprächen und in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Zürich thematisiert und analysiert. 11|2020 3
Verhandlungen des Gemeinderates Die Müller Ingenieure AG, Dielsdorf, wurde mit der Ausarbeitung eines Projekts sowie der Erstellung eines Kostenvoranschlages für die Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen beauftragt. Der Gemeinderat hat das Umsetzungsprojekt, welches Kosten von CHF 47'000.00, inkl. MWST, vorsieht, am 15. September 2020 genehmigt. Die Massnahmen beinhalten unter anderem Strassenmarkierungen, bauliche Massnahmen, wie Trottoirüberfahrten, Einengungen von Fahr- bahnen oder Sicherheitsbereiche für Fussgänger. Die öffentliche Planauflage erfolgte vom 25. September 2020 bis am 24. Oktober 2020 (amtliche Publikation vom 25. September 2020). Die Bewilligung der Kantonspolizei Zürich, verkehrs- technische Abteilung, für die Markierung der «Rechtsvortritte» an der Hohmatt-, Neeracher- und Steinmaurstrasse liegt dem Gemeinderat zwischenzeitlich vor. Eine amtliche Publikation für diese Markierungen ist nicht notwendig. Die Realisierung der Verkehrsmassnahmen erfolgt nach der öffentlichen Planauflage. Sämtliche Informationen und Pläne sind unter www.neerach.ch, Politik / Gemeinderat / Verkehrssicherheit, aufgeschaltet. Strassen-Unterhaltsprogramm 2020 | Arbeitsvergabe Der Gemeinderat hat dem Strassen-Unterhaltsprogramm 2020 der Müller Ingenieure AG, Dielsdorf, welches Kosten von total CHF 100‘000.00, inkl. MWST, vorsieht, zugestimmt. Im Budget 2020 wurde dieser Betrag für den baulichen Strassenunterhalt vorgesehen. Vorgesehen ist die Behebung lokaler Belagsschäden in der Steinmaurstrasse oberhalb des Grundwasserpump- werkes. In der Verlängerung der alten Neeracherstrasse, im Flurweg entlang des Baches «Langgraben» wird der teilweise unterspülte Belag erneuert und der Flurweg mit zwei Querrinnen versehen, damit das Oberflächenwasser künftig in den «Langgraben» abgeleitet wird. Am Ende der Buckstrasse, beim Wendeplatz, und bei der Einmündung Dielsdorfer-/Sandbuckstrasse werden Belagsflächen erneuert. Im Weiteren werden zwei Trottoirüberfahrten bei der Zwinghof- und Vogtmühlestrasse ausgeführt. Der Gemeinderat hat die Arbeiten an die Firma Cellere AG, Regensdorf, vergeben und die Müller Ingenieure AG, Dielsdorf, mit den technischen Arbeiten beauftragt. Hochbau Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren Dingler Mark und Josaine, Sandbuckstrasse 20, 8173 Neerach | Umbau Einfamilienhaus Vers.-Nr. 111, Kat.-Nr. 482, Sandbuckstrasse 20, Neerach OKLE IMMOBILIEN GmbH, c/o Josef Okle, Alte Badenerstrasse 34, 8173 Neerach | Neubau eines Doppeleinfamilienhauses mit Tiefgarage auf Kat.-Nr. 1670, Oberfeldstrasse 27+29, Neerach Strähl Martin und Nathalie, Müliweg 13, 8173 Neerach | Anbau Sitzplatzüberdachung beim Doppeleinfamilienhaus Vers.-Nr. 898, Kat.-Nr. 1505, Müliweg 13, Neerach Baubewilligungen im Anzeigeverfahren Luo Beiping, Rebhaldenstrasse 1, 8173 Neerach und Oberhuber Frank und Eva, Rebhaldenstrasse 3, 8173 Neerach | Fassadenfarbänderung bei den Einfamilienhäusern Vers.-Nrn. 105 und 107, Kat.-Nrn. 564 und 565, Rebhaldenstrasse 1+3, Neerach 11|2020 4
Verhandlungen des Gemeinderates Weitere Geschäfte des Gemeinderates Einschätzungen von Grundstückgewinnsteuern seit dem letzten Verhandlungsbericht in der Höhe von rund CHF 172‘000.00. Das Budget 2021 des Zweckverbandes Forstrevier Egg-Ost - Stadlerberg wurde genehmigt. Das Budget 2021 des Alters- und Pflegeheims Eichi, Niederglatt, wurde genehmigt. Der Voranschlag 2021 des Spitexvereins Steinmaur-Neerach wurde genehmigt. 30. Oktober 2020 Gemeinderat Neerach Gemeindeversammlung | 7. Dezember 2020 Am Montag, 7. Dezember 2020 findet um 19.30 Uhr die Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde Neerach und im Anschluss die Primarschulgemeindeversammlung im MZG Sandbuck statt. Die Anordnung und Bekanntmachung der Traktanden erfolgt auf der Homepage der Gemeinde Neerach (www.neerach.ch) am 6. November 2020. Die detaillierte Einladung zur Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2020 erfolgt mit dem beleuchtenden Bericht, der am 23. November 2020 erscheinen wird. Die Akten liegen im Gemeindehaus während der Schalteröffnungszeiten ab dem 6. November 2020 zur Einsicht auf. Swisscom baut Glasfasertechnologien in Neerach aus Ab Frühjahr 2021 schnelleres Internet Die Bauarbeiten in Neerach haben vor wenigen Tagen gestartet und werden von cablex AG, einem Netzbaupartner von Swisscom, durchgeführt. Damit löst Swisscom ihr Versprechen ein, in jeder Schweizer Gemeinde bis Ende 2021 Glasfasertechnologien auszubauen. Die Arbeiten dauern mehrere Monate und werden voraussichtlich im Frühjahr 2021 abgeschlossen sein. Ab diesem Zeitpunkt steht einem Grossteil der Einwohnerinnen und Einwohner von Neerach ultraschnelles Internet von bis zu 500 Mbit/s zur Verfügung. Mit dieser Geschwindigkeit sind alltägliche Anwendungen wie Swisscom TV 2.0 mit Replay- und Aufnahmefunktionen, Surfen im Internet und Streaming-Dienste problemlos möglich - auch gleichzeitig. Die ganze Schweiz ans schnelle Internet Mit ihren massiven Investitionen von jährlich CHF 1.75 Milliarden in die IT und Infrastruktur leistet Swisscom einen wesentlichen Beitrag zur Digitalisierung der Schweiz. Markus Reber, Leiter Swisscom Netzbau erklärt: «Wir sind die einzige Anbieterin, die verspricht, schweizweit jede Gemeinde mit den neusten Glasfasertechnologien auszubauen und damit ans schnelle Internet anzuschliessen. Mit dem Ausbau in Neerach lösen wir unser Versprechen ein.» Freie Anbieterwahl Swisscom ist federführend beim Ausbau von Glasfasertechnologien in der Gemeinde Neerach, dennoch kann die Bevölkerung frei zwischen verschiedenen Anbietern wählen. So bieten beispielsweise Wingo, M-Budget oder Sunrise Produkte auf dem Swisscom-Netz an. Weitere Informationen zum Swisscom Netz sind zu finden unter www.swisscom.ch/netz. 11|2020 5
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung Sprechstunde Gemeindepräsident Haben Sie ein Anliegen, eine Kritik oder ganz einfach eine besondere Idee? Unser Gemeinde- präsident Markus Zink, steht Ihnen im November für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Nächste Sprechstunde Dienstag, 17. November 2020 Zeit 17.00 bis 18.00 Uhr Aus organisatorischen Gründen sind wir auf eine telefonische Voranmeldung (044 859 16 16) bei der Gemeindeverwaltung angewiesen. Abstimmungen und Wahlen Am Sonntag, 29. November 2020, finden folgende Abstimmungen statt: Eidgenössische Vorlagen 1. Volksinitiative vom 10. Oktober 2016 «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» (BBI 2020 5505). 2. Volksinitiative vom 21. Juni 2018 «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterial- produzenten» (BBI 2020 5509). Regionale Vorlagen 1. Zweckverband Gesundheitszentrum Dielsdorf «Revision der Statuten». 2. Zweckverband Forstrevier Egg-Ost – Stadlerberg «Anschaffung Forstspezialfahrzeug und Bewilligung des Objektkredits». Die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen erfolgt durch die Urne nach den Vorschriften des Gesetzes über die Politischen Rechte vom 1. September 2003. Die Stimmberechtigten erhalten die Abstimmungsvorlagen, den Stimmrechtsausweis sowie die amtlichen Stimmzettel bis spätestens am 6. November 2020. Allfällig fehlendes Stimmmaterial kann bis am Freitag, 27. November 2020 um 11.45 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei reklamiert werden. EASYVOTE informiert einfach, verständlich und politisch neutral über kantonale und nationale Abstimmungsvorlagen und Wahlen. Bitte beachten Sie, dass die Rückantwortkuverts des Stimmmaterials als B-Post-Einzelsendung an die Gemeindeverwaltung retourniert werden. Dies bedeutet eine Zustellungsdauer von maximal drei Werktagen (Montag – Freitag). 11|2020 6
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung Einwohnerkontrolle Vom 16. September 2020 bis und mit 15. Oktober 2020 gemeldete Zivilstandsfälle in Neerach wohnhafter Personen, welche zur Publikation freigegeben worden sind. Geburten Kelvin Loreen Naa Adukwei, Tochter der Kelvin geb. Nugborlo Charlotte und des Kelvin Eric Roy Adotey, wohnhaft in Neerach, Neeracherstrasse 2, geboren am 10. September 2020 in Winterthur. Für zivilstandsamtliche Angelegenheiten ist das Zivilstandsamt Dielsdorf, Mühlestrasse 4, 8157 Dielsdorf, Telefon 044 854 71 80, zuständig. Bei Todesfällen wenden Sie sich weiterhin an das Bestattungsamt der Gemeindeverwaltung Neerach, Telefon 044 859 16 16. Bestattungsamt | Todesfall was nun? Bei einem Todesfall sind der beigezogene Arzt oder die Firma Hans Gerber AG, Bestattungs- dienste in Lindau, Telefon 052 355 00 11, gerne bereit zu helfen. Das Bestattungsamt der Gemeindeverwaltung Neerach ist (auch über die Festtage) unter der Telefonnummer 044 859 16 12 erreichbar. Der Leitfaden für Angehörige kann telefonisch bestellt oder auf der Homepage unter www.neerach.ch/bestattungen heruntergeladen werden. Liegenschaft «Jucker-Penone» Wohnung zu vermieten Per 1. November 2020 (oder nach Vereinbarung) ist im Mehrfamilienhaus „Jucker Penone“, Steinmaurstrasse 23, Neerach, eine attraktive, helle und teilsanierte 3 ½ - Zimmerwohnung mit rund 74 m2 Fläche im 1. Obergeschoss zu vermieten. Der aktuelle Mietzins beträgt CHF 1‘629.00 (inkl. Nebenkosten akonto). Wahlweise können zwei Tiefgaragenparkplätze zu je CHF 125.00 dazu gemietet werden. Hunde sind nicht erlaubt. Interessenten melden sich für Auskünfte und den Bezug des Anmeldeformulars bei der Gemeindeverwaltung Neerach, Abteilung Bau und Umwelt, Rico Kuhn, Binzmühlestrasse 14, 8173 Neerach, rico.kuhn@neerach.ch. 11|2020 7
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung Steuern | eKonto – Ihr Online-Steuerkonto Die eGov Box und die darin enthaltenen eServices stehen Ihnen kostenlos rund um die Uhr mittels einer gesicherten Verbindung zur Verfügung. Für die Nutzung von eKonto und weiteren Services ist eine einmalige Registrierung notwendig. Registrieren Sie sich jetzt unter: https://eservices.vrsg.ch/public/web/zh/portal/ oder direkt mit dem Smartphone: (QR-Code scannen). Klicken Sie auf „registrieren“ und folgen Sie den Schritten. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie per Post einen Sicherheitscode, um die Anmeldung abzuschliessen. Anschliessend stehen Ihnen folgende Funktionen zur Verfügung: Kontoauszug Detaillierte Anzeige der Steuerkonti ab dem Jahr 2017 mit Buchungen wie Rechnungsbeträge, Zahlungen, Gutschriften sowie deren Saldi. Einzahlungsscheine Einzahlungsscheine können Sie für ausstehende Zahlungen und Vorauszahlungen bestellen oder für das Online-Banking generieren. Zahlungsvereinbarung Sie können Zahlungsvereinbarungen mit Raten erfassen. Die Zahlungs- vereinbarung wir nach einer integrierten Kontrolle gewährt. Abonnement Für künftige provisorische Steuerrechnungen können Sie 7 oder 10 Zahlungsraten erfassen. Bestehende Abonnemente können aufgehoben werden. Auszahlungskonto Das Auszahlungskonto für Steuerrückzahlungen kann erfasst, mutiert oder gelöscht werden. Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren (steueramt@neerach.ch| 044 859 16 00). News- und Eventletter der Gemeindeverwaltung Neerach Haben Sie den News- und Eventletter der Gemeindeverwaltung Neerach schon abonniert? Mit der Emailbenachrichtigung sind Sie über Neuigkeiten, amtliche Publikationen und Veranstaltungen immer und überall auf dem Laufenden. Abonnieren Sie die den News- und/oder Eventletter noch heute unter www.neerach.ch. Newsletter abonnieren Eventletter abonnieren 11|2020 8
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung Parkverbot auf Gehwegen Da diesbezüglich immer wieder Unklarheiten bestehen, sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass das allgemein bekannte Parkverbot auf Gehwegen auch dann uneingeschränkt gilt, wenn der betreffende Gehweg von der Fahrbahnfläche nicht höhenmässig abgesetzt, sondern lediglich optisch dargestellt ist. Wasserversorgung | Notfallalarmierung Während den Geschäftszeiten an die Gemeindeverwaltung (Telefon 044 859 16 16) oder den Brunnenmeister Hansjörg Köchli (Telefon 079 335 15 58). In Notfällen ausserhalb der Geschäfts- zeiten (an Werktagen zwischen 17.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen) an den Pikettdiensthabenden unter folgender Nummer: Notfallnummer Wasserversorgung 079 300 89 58 Bitte beachten Sie, dass diese Telefonnummer nur in Notfällen ausserhalb der ordentlichen Geschäftszeiten in Betrieb steht. Forstrevier Egg-Ost-Stadlerberg Bestellung von Tannästen Falls Sie Fichten-, Föhren- oder Weisstannenäste benötigen, bitten wir Sie, diese bis spätestens Donnerstag, 19. November 2020 bei uns zu bestellen. Oberdorfstrasse 2 8165 Schöfflisdorf forst@bachs.ch Die Auslieferung findet am Montag, 23. November 2020 statt. Name ...................................................................... Vorname ........................................................ Adresse ............................................................................................................................................ Fichtenäste 1 Bund CHF 20.00 ............................... Bünde Föhrenäste 1 Bund CHF 20.00 ................................ Bünde Tannenäste 1 Bund CHF 20.00 ................................ Bünde Ort, Datum: .............................................. Unterschrift .................................................................. 11|2020 9
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung Besonderheiten aus dem Neeracher Abfallkalender Entsorgungsanlage Dielsdorferstrasse 2, 8173 Neerach Öffnungszeiten Dienstag von 16.00 bis 18.00 Uhr Samstag von 08.30 bis 11.30 Uhr Papiersammlung Samstag, 14. November 2020 Sonderabfall-Aktion Mittwoch, 4. November 2020 von 13.00 bis 16.30 Uhr bei der Entsorgungsanlage Höri Kehrichtabfuhr Jeden Mittwoch ab 06.30 Uhr. Hauskehricht in Säcken, Gewerbe- container, brennbares Sperrgut bis max. 1.50 m/20 kg ist mit einer Gebührenmarke à CHF 3.85 zu versehen. Grüngutabfuhr Jeden Mittwoch ab 06.30 Uhr (März - November). Kompostierbare Abfälle im Grüngutcontainer, welcher mit einer Gebührenvignette versehen ist. Grüngutbündel bis max. 1.50 m/20 kg sind mit einer Gebührenmarke à CHF 3.85 zu versehen. Häckselaktion (Anmeldung auch online möglich) Die nächste Häckselaktion findet am Freitag, 6. November 2020 statt. Zur sinnvollen Verwertung von Gartenabfällen wie Pflanzen und Ästen (ohne Wurzelballen). Folgende Punkte sind bei der Benützung des Häckseldienstes zwingend zu beachten. Das zu häckselnde Material ist: an einem gut zugänglichen Ort, direkt an der Strasse bereitzulegen, im rechten Winkel, mit dem dickeren Teil (max. 20 cm) gegen den Strassenrand geordnet und in einer Richtung aufzuschichten (nicht kreuz und quer!) Nicht einwandfrei bereitgelegtes Material wird unverarbeitet an Ort und Stelle liegen gelassen. Für das Aufräumen bzw. Säubern von Trottoirs und Plätzen nach dem Häckseln, ist der Eigentümer/ Mieter zuständig. 15 Minuten Häckselzeit ist gratis; jede weitere Minute kostet CHF 5.00. Das sorgfältige Ordnen des Rohmaterials lohnt sich. Anmeldungen bis spätestens Mittwoch, 4. November 2020, mit untenstehendem Talon an die Gemeindeverwaltung Neerach, an einwohnerkontrolle@neerach.ch oder online. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Datum Häckselaktion: __________________________________________________________ Name: _________________________________________ Telefon: _____________________ Adresse: _____________________________________________________________________ Lage des Materials (Strasse): _____________________________________________________ Menge (ca. m3 am losen Haufen): _________________________________________________ Eigenverwendung des Häckselgutes: Ja Nein Datum, ______________________ Unterschrift: ______________________________________ 11|2020 10
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung Merkblatt Abfallentsorgung (Stand Oktober 2020) Abfallwesen – Mitteilung der Gemeindeverwaltung Aufgrund von Rückmeldungen aus der Entsorgungsanlage wurde festgestellt, dass bei der Abfallentsorgung oft Unklarheiten bestehen. Grundsätzlich gilt im Bereich der Abfallentsorgung das Verursacherprinzip. Wer Abfall verursacht, hat selber für die Entsorgung aufzukommen. Als Leitfaden für die korrekte Abfallentsorgung und das Recycling dient der Abfallkalender, welcher jährlich in die Haushaltungen verteilt wird und auf der Homepage der Gemeinde Neerach abrufbar ist. Nachstehend eine kurze Zusammenfassung der Entsorgungsmöglichkeiten. Hauskehricht Der Hauskehricht wird jeweils mittwochs abgeführt und ist bis 06.30 Uhr in gebührenpflichtigen «Zürcher Unterländer» Abfallsäcken bereit zu stellen. Es ist dafür zu sorgen, dass keine Tiere an den Kehricht gelangen können. Kehrichtcontainer sind zu schliessen oder die Kehrichtsäcke erst am Abfuhrtag nach draussen zu stellen. Grüngut / kompostierbarer Abfall Die Grüngutabfuhr findet jeweils mittwochs statt. Grünabfälle (Rüstabfälle, Gemüse, Speisereste, Kaffeesatz, Schnittblumen, etc.) sind ein wichtiges Gut, das dem Kreislauf durch Aufbereitung wieder zugeführt werden kann. Es ist darauf zu achten, dass keine Fremdstoffe (Verpackungen, Plastiksäcke, Konservendosen etc.) beigemischt sind. Einzig die im Handel erhältlichen Kompostbeutel dürfen beigefügt werden. Grüngutbehälter mit Fremdstoffen oder ohne entsprechende Vignette (Jahresvignette oder Einmalmarke) werden bei der Abfuhr stehen gelassen. Die Abfallbehälter sind am Abfuhrtag bis spätestens 06.30 Uhr bereit zu stellen. Häckselservice Für den Häckselservice ist eine Anmeldung erforderlich. Die entsprechenden Publikationen im Abfallkalender, dem Mitteilungsblatt oder auf der Homepage der Gemeinde Neerach (Veranstaltungen) sind zu beachten. Anmeldungen können elektronisch vorgenommen werden. Sperrgut Pro Jahr finden zwei gratis Sperrgutabfuhren statt. Ausserhalb dieser beiden Daten, welche dem Abfallkalender entnommen werden können, kann das Sperrgut jeweils mittwochs mit einer Sperrgutmarke, welche bei der Gemeindeverwaltung erhältlich sind, dem Hauskehricht mitge- geben werden. Es darf nur brennbares Material bereitgestellt werden, welches nicht in einem 110 l Kehrichtsack Platz findet. Die Maximalmasse betragen 200x80x50 cm, das Gewicht max. 20 kg. Papier Für das Altpapier finden 4-mal jährlich Strassensammlungen statt. In der Entsorgungsanlage wird kein Altpapier entgegengenommen. Das Altpapier ist gebündelt (kreuzweise geschnürt) an den Sammeltagen gemäss Abfallkalender bis spätestens 07.00 Uhr an der Strasse bereit zu stellen. Karton Karton kann in der Entsorgungsanlage entsorgt werden. Es dürfen sich keine Fremdstoffe (Styropor, Tetra Pak, Plastik etc.) in den Kartonschachteln befinden. Bücher gehören nicht in die Kartonsammlung. PET-Flaschen PET-Flaschen sind über die Verkaufsstellen zu entsorgen und können nicht in der Entsorgungs- stelle abgegeben werden. 11|2020 11
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung Altglas Für das Altglas stehen beim Mehrzweckgebäude Sandbuck und bei der Entsorgungsanlage frei zugängliche Sammelstellen zur Verfügung. Blumenvasen, Blumentöpfe, grosse Scheiben, etc. gehören nicht vor die Sammelstelle gestellt, sondern sind in der Mulde für mineralische Abfälle in der Entsorgungsanlage zu entsorgen. Es ist nicht gestattet, Altglas neben den Einwurfröhren der Sammelstelle zu deponieren. Sollte ein Sammelcontainer voll sein, ist auf die zweite Sammelstelle auszuweichen oder das Altglas wieder mitzunehmen. Aluminium / Büchsen / Altmetall Konservenbüchsen/Aluminium und Altmetall kann in den dafür bezeichneten Mulden in der Entsorgungsanlage entsorgt werden. Andere daran angebrachte Materialien wie Kunststoff etc. sind soweit möglich zu entfernen und über den Hauskehricht zu entsorgen. Elektroschrott / Haushaltgeräte Elektroschrott und Haushaltgeräte können in den bereitgestellten Gefässen in der Entsorgungs- anlage nach Anweisung des Personals entsorgt werden. Diese können auch kostenlos in den Verkaufsgeschäften zurückgegeben werden. Leuchten, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen Leuchten, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen können bei den Verkaufsstellen oder in der Entsorgungsanlage kostenlos abgegeben werden. Glühbirnen sind über den Hauskehricht zu entsorgen. Batterien / Akkus Die Rückgabe von Trockenbatterien kann bei den Verkaufsstellen oder in der Entsorgungsanlage erfolgen. Batterien und Akkumulatoren über 5 kg (Auto-/Motorradbatterien) sind ausschliesslich über den Fachhandel zu entsorgen. Motoren- und Speiseöl Motoren- und Speiseöle können in der Entsorgungsanlage kostenlos entsorgt werden. Das Öl keinesfalls in die Kanalisation leeren. Mineralische Abfälle Mineralische Abfälle (Ton, Keramik, Steinplatten, etc.) können in kleinen Mengen (max. ½ m3 pro Haushalt und Tag) in der Entsorgungsanlage entsorgt werden. Nespresso-Kapseln Aluminiumkapseln und Aluminiumpads können in der Entsorgungsanlage entsorgt werden. Aus Kunststoff hergestellte Kapseln/Pads werden nicht angenommen. Styropor Es kann nur sauberes weisses Styropor entsorgt werden. Sämtliche Imitate, verunreinigte Materialien oder lose Chips sind über den Hauskehricht zu entsorgen. Textilien, Schuhe Beim Einkaufszentrum Riedpark und in der Entsorgungsanlage stehen Container für die Sammlung bereit. Medikamente, Gifte, Farbresten, Reinigungsmittel (kein Öl) Es findet jährlich eine Sonderabfallsammlung statt. Das Datum wird jeweils im Abfallkalender, im Mitteilungsblatt sowie auf der Homepage der Gemeinde Neerach bekannt gegeben. Es kann Sonderabfall aus Haushalten bis max. 20 kg pro Abgeber und Jahr abgegeben werden. 11|2020 12
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Soziale Dienste Samariterverein Neerach Stadel Weiach Monatsübungen Unsere monatlichen Vereinsübungen im Türmli Neerach finden bis auf Weiteres nicht statt. Für allgemeine Auskünfte stehen wir Ihnen unter 077 481 21 10, gerne zur Verfügung. Spitex Steinmaur – Neerach Unsere Website finden Sie unter www.spitex-steinmaur-neerach.ch. Sie orientiert über Angebote und Dienstleistungen der Spitex, Tarife, Vermietung der Krankenmobilien und vieles mehr. Werden Sie Mitglied - wir freuen uns. Eine Spende nehmen wir gerne entgegen. Telefonisch erreichen Sie uns montags bis freitags von 07.30 – 12.00 Uhr und von 13.30 – 17.00 Uhr. Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung (044 853 44 04). Wir sind die öffentliche Spitex der Gemeinden Steinmaur und Neerach (Gewerbestrasse 11, 8162 Steinmaur). Unser Versorgungsgebiet umfasst rund 6‘500 Einwohnerinnen und Einwohner. Tixi Zürich – Fahrdienst für Menschen mit Behinderung Nachdem der Gemeinderat mit der Organisation Tixi, Fahrdient für Menschen mit Behinderung, Zürich, eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen hat, ist unsere Gemeinde seit Juli 2009 in dem von TIXI bedienten Kerngebiet aufgenommen worden. Wer kann TIXI Zürich benutzen Voraussetzung, um TIXI als Fahrgast zu benutzen, ist eine dauernde Mobilitätsbehinderung sowie die Vereinsmitgliedschaft. Aufgrund der Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde Neerach beträgt der jährliche Mitgliederbeitrag für Einwohnerinnen und Einwohner unserer Gemeinde lediglich CHF 100.00. TIXI ist ausschliesslich für Menschen, welche den öffentlichen Verkehr nicht ohne Hilfe nutzen können. Telefonische Bestellung: Telefon 0848 00 20 60 Die Bestelllinie wird von Montag bis Freitag zwischen 08.00 Uhr und 19.00 Uhr bedient, an Wochenenden und Feiertagen zwischen 11.00 Uhr und 19.00 Uhr. Auskünfte und Informationen sind unter www.tixi.ch oder Telefon 044 404 13 80 zu finden. 11|2020 16
Soziale Dienste Rotkreuz-Fahrdienst | www.srk-zuerich.ch Freiwillige des Schweizerischen Roten Kreuzes Kanton Zürich fahren mit dem eigenen Auto betagte rekonvaleszente und in der Mobilität eingeschränkte Menschen von Zuhause zum Arzt, ins Spital oder zur Therapie, warten dort und bringen sie sicher wieder zurück. Diese persönliche und sorgfältige Betreuung bietet nicht nur eine Entlastung im Alltag, sie trägt wesentlich zur Erhaltung der Selbständigkeit bei und schafft immer auch soziale Kontakte für alle Beteiligten. Der Fahrdienst für Neerach wird von der Einsatzleitung Steinmaur organisiert. Wir sind erreichbar von Montag bis Samstag von 09.00 bis 16.00 Uhr unter 079 721 20 86. Werner Steiner und Daniela Reichert bilden die Einsatzleitung. Fahrten sind möglichst frühzeitig anzumelden. Fahrten werden auf der Basis von CHF 0.70/km verrechnet. Zu den grösseren kantonalen Medizinzentren haben wir Fixtarife, basierend auf diesem Ansatz. Der Mindesttarif beträgt CHF 7.00. Die Fahrgäste sind durch das Rote Kreuz versichert. Für das weitere Dienstleistungsangebot wenden Sie sich an die Zentrale, Telefon 044 388 25 25 oder www.srk-zuerich.ch. Soziale Dienste Bezirk Dielsdorf | www.sdbd.ch Beratung Suchtprobleme Wenden Sie sich an uns, wenn Sie eine Beratung oder Behandlung wünschen, Informationen zum Thema Sucht brauchen oder sich vertrauensvoll und ohne beurteilt zu werden austauschen möchten. Wir sind ausgewiesene Fachpersonen aus den Bereichen Sozialpädagogik, Sozialarbeit und Psychologie und unterstehen der Schweigepflicht. Persönliche Beratung Das Angebot der Persönlichen Beratung umfasst die Unterstützung in der Administration (Ausfüllen verschiedener Formulare, das Erstellen des Lebenslaufes, Korrespondenz etc.), die Beratung bei Sozialversicherungsfragen (IV, Ergänzungsleistungen, Arbeitslosenversicherung), die Budget- beratung, die Finanzverwaltung und die Vermittlung. Kontaktangaben Soziale Dienste Bezirk Dielsdorf Brunnenwiesenstrasse 8 8157 Dielsdorf www.sdbd.ch Telefon 043 422 20 40 sucht@sdbd.ch oder beratung@sdbd.ch 11|2020 17
Soziale Dienste Gesundheitszentrum Dielsdorf | infostelle-alter@gzdielsdorf.ch Anlauf und Informationsstelle für das Alter Im Gesundheitszentrum Dielsdorf erhalten Sie in verschiedenen Bereichen ein kostenloses Beratungsangebot für ältere Menschen und ihre Angehörigen: zu Entlastungs- und Unterstützungsangeboten zu Finanzen und Sozialversicherungen zur Gesundheitsförderung zur Betreuung und Pflege zu Wohnmöglichkeiten zum Bereich Freiwilligenarbeit, Alltagsgestaltung und Nachbarschaftshilfe zum Thema Erwachsenenschutz, Patientenverfügung und Vorsorgeaufträge Gesundheitszentrum Dielsdorf | Anlauf- und Informationsstelle für das Alter | Breitestrasse 11 | 8157 Dielsdorf | Telefon 044 854 66 55 | infostelle-alter@gzdielsdorf.ch Pro Senectute Kanton Zürich | www.zh.pro-senectute.ch Mittagstisch Wann Donnerstag, 19. November 2020, ab 11.30 Uhr Wo Restaurant „Zum Wilden Mann“, Neerach Anmeldung/Auskunft Margrit Gehring | Telefon 044 858 12 92 oder 079 752 35 39 Mahlzeitendienst der Pro Senectute Kanton Zürich Preise pro Menü Normalkost (Vollkost) CHF 9.50 Suppen CHF 2.20 Fleischlos CHF 7.60 Salate CHF 3.10 Pfannengerichte CHF 9.50 Desserts CHF 2.80 Preise verstehen sich exkl. 2.5% MwSt. Bestellung bei Frau Margrit Gehring, Neerach, Telefon 044 858 12 92, gehring.m@hotmail.com. Die Menüs werden jeden Montagvormittag durch die Ortsvertretung Pro Senectute Neerach/Riedt frisch zu Ihnen nach Hause geliefert. Nordic Walking-Treff Motto Mit Stock über Stein & rundum zufrieden! Laufen auch Sie mit! Zielsetzung Die ALFA-Technik auf spielerische Weise praktizieren, fit bleiben, fitter werden, neue Kontakte knüpfen und zusammen Spass haben. Datum / Zeit Jeden Freitag, 09.00 bis 10.00 Uhr Treffpunkt Pavillon beim alten Dorfschulhaus, 8173 Neerach Kosten CHF 7.00 pro Stunde Versicherung ist Sache der Teilnehmenden Leitung und Auskunft Corinne Obrist, 044 858 29 30, saco.obrist@hispeed.ch 11|2020 18
Soziale Dienste Home Instead Seniorenbetreuung | www.homeinstead.ch Seniorenratgeber zur sicheren Gestaltung der Wohnumgebung So lange wie möglich selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben - das ist ein weit verbreiteter Wunsch. Was hierzu unerlässlich ist: Die Wohnumgebung muss rechtzeitig altersgerecht gestaltet werden. Der Ratgeber von Home Instead liefert hierzu wertvolle Hilfe und praktische Lösungen. Insbesondere das Sturzrisiko stellt eine grosse Gefahr für Senioren dar: Rund 86’000 Menschen über 65 Jahre ziehen sich in der Schweiz jährlich teils schwere Verletzungen bei Stürzen zu, mitunter sogar mit tödlichen Folgen. Nicht selten spielen dabei nicht erkannte Sturzgefahren in der eigenen Wohnung eine Rolle. Der aktuelle Ratgeber von Home Instead befasst sich eingehend mit der Gestaltung einer sicheren Wohnumgebung für Senioren. Praktische Lösungen und hilfreiche Tipps finden sich zur Gestaltung und Einrichtung der Wohnung, ebenso wie zu den Themen Notrufsystem oder regelmässige Kontrolle von Lebensmitteln. Home Instead ist der weltweit führende Anbieter für die Alltagsbegleitung und Betreuung von Senioren zuhause. Entstanden ist der Ratgeber in enger Zusammenarbeit mit der bfu, der Beratungsstelle für Unfallverhütung. Hansjörg Käser, Geschäftsleitung Home Instead ZH- Unterland/Aargau-Ost: «Der Ratgeber greift alle wichtigen Aspekte auf. Je eher sich Seniorinnen und Senioren Gedanken über die eigene Wohnumgebung machen, umso besser». Und Barbara Pfenninger, Expertin bfu, ergänzt: «Prävention von Sturzunfällen bei Senioren ist uns ein grosses Anliegen. Der neue Ratgeber stellt eine wertvolle Hilfe dar». Über Home Instead Home Instead Seniorenbetreuung ist der weltweit führende Anbieter für die Alltagsbegleitung und Betreuung von Senioren im vertrauten Zuhause. Mit seinem vielfältigen Dienstleistungsangebot ermöglicht der private Dienstleister eine flexibel gestaltbare Betreuung, von einigen wenigen bis zu 24 Stunden am Tag. Die 18 lokal angesiedelten Geschäftsstellen in der Schweiz beschäftigen über 2'000 Mitarbeitende, die einfühlsam und ausgezeichnet geschult sind. Die sogenannten CAREGiver sind unter anderem auf die Betreuung von Senioren mit Demenzerkrankung, insbesondere Alzheimer, spezialisiert. Regelmässig veröffentlicht Home Instead zudem informative Ratgeber für Senioren und ihre Angehörigen. Alle Broschüren können kostenlos bei den Home Instead Geschäftsstellen bestellt werden und stehen auf der Website homeinstead.ch als Downloadversion zur Verfügung. Dort gibt es auch eine Übersicht aller bisher erschienenen Ratgeber. Home Instead Seniorenbetreuung ZH-Unterland/Aargau Ost 043 422 60 00 Barbara Pfenninger ,bfu - Beratungsstelle für Unfallverhütung 031 390 22 22 www.bfu.ch/de 11|2020 19
Soziale Dienste Altersheim Eichi Niederglatt | www.altersheim-eichi.ch Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich stuft die Situation in Bezug auf die Covid-19- Ansteckungen weiterhin als kritisch ein. Es ist daher in der nächsten Zeit nicht mit Lockerungen der Massnahmen seitens des Kantons zu rechnen. Die Verwaltungskommission des Alters- und Pflegeheims Eichi hat daher, auf Antrag des Heimleiters beschlossen, bis Ende des Jahres keine Veranstaltungen mit externen Besuchern zu bewilligen. Auch die Cafeteria bleibt für externe Gäste geschlossen. Ab dem 1. Januar 2021 können wieder Veranstaltungen angefragt werden. Bewohnerbesuche können ohne Anmeldung, jedoch unter Einhalten der für das Eichi geltenden Schutzmassnahmen auch in der Cafeteria täglich von 09.00 bis 17.00 Uhr durchgeführt werden. Wie danken Ihnen für das Verständnis. Amt für Jugend und Berufsberatung Bezirk Bülach und Dielsdorf Die Fachpersonen der Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) des Kantons Zürich beraten Familien mit Kindern von 0 bis 18 Jahren zu Erziehungsfragen, bei familiären Problemen sowie zum Umgang mit Babys und Kleinkindern. Ebenso sind sie Ansprechpartner bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Telefonische Beratung / Videounterstützte Beratung Anmeldungen per Email oder telefonisch zu Bürozeiten MVB – Telefonberatung Montag – Freitag, 08.30 – 10.30 Uhr, Telefon 043 259 81 81 Persönliche Beratung Anmeldungen per Email oder telefonisch zu Bürozeiten kjz Bülach: Email kjz.buelach@ajb.zh.ch | Tel. 043 259 95 00 | 8.30 – 11.30 und 14.00 – 17.00 Uhr kjz Kloten: Email kjz.kloten@ajb.zh.ch | Tel. 043 259 98 30 | 8.30 – 11.30 und 14.00 – 17.00 Uhr Kurse für Väter und Mütter Aufgrund der aktuellen Situation ist das Angebot der Mütter- und Väterberatung im Bezirk Dielsdorf angepasst worden. Die Beratungen finden nur noch mit Voranmeldung statt, ansonsten sind wir auch per Email und Telefon erreichbar. Alle unsere Kontakte finden nach den empfohlenen Vorschriften des BAG statt. Weitere Informationen erhalten Sie mit der Terminbestätigung per Email. Telefonische Beratungen Montag bis Freitag 08.30 – 10.30 Uhr, Telefon 043 259 81 81 Persönliche Beratung auf Voranmeldung Jeden 3. Donnerstag-Nachmittag im Werkgebäude, Zwinghofstrasse 2, Neerach Kontakt: Frau Ganz, sara.ganz@ajb.zh.ch, Tel. 043 259 81 83 (Dienstag – Donnerstag) 11|2020 20
Soziale Dienste Suchtprävention Zürcher Unterland | www.praevention-zu.ch Was es bedeutet, lokal vernetzt älter zu werden Die Suchtprävention Zürcher Unterland unterstützt Gemeinden bei der Arbeit mit alten Menschen. An der diesjährigen Konferenz der Suchtprävention Zürcher Unterland informierten Fachleute über Möglichkeiten zum Thema «Lokal vernetzt älter werden». «Wir von der Suchtprävention begleiten Projekte in den Gemeinden und bieten auch finanzielle Unterstützung», sagte Heidi Zimmermann, Fachmitarbeiterin Ressort Suchtprävention 55+. Der soziale Rahmen ist wichtig Nicht nur die Verantwortlichen in den Gemeinden waren angesprochen, sondern auch Mitar- beitende der Spitex und Altersheimen. «Sie sind in Kontakt mit den älteren Menschen und können sie motivieren, aktiv zu bleiben», sagt Zimmermann. Ganz wichtig sei der soziale Rahmen, Treffen mit Gleichgesinnten, kulturelle Veranstaltungen und alles, was mit Bewegung zu tun hat. «Angebote, die helfen, dass sich die Seniorinnen und Senioren wohl fühlen, fördern ein selbst bestimmtes Leben. Das ist ein wichtiger Beitrag für die Suchtprävention». Es sei erwiesen, dass risikoreiches Trinken von Alkohol im Pensionsalter zunehme. «Wenn wir den Menschen zeigen können, wie sie sich engagieren können, wir ihnen ein Umfeld bieten, das ihnen entspricht, wirkt sich das positiv aus», sagte Zimmermann. Es geht jedoch nicht darum, ein allgemein gültiges Konzept umzusetzen. Vielmehr wollen die Fachleute gemeinsam mit den Verantwortlichen für Altersfragen in den Gemeinden die Wünsche der älteren Menschen umsetzen und gemeinsam mit ihnen nach Lösungen suchen. «Wir fördern auch den Austausch über Projekte, die bereits erprobt und erfolgreich umgesetzt sind.» Ein Beispiel dafür ist der Verein Altissimo aus dem Wehntal. Präsidentin Dorothea Meili stellt ihn an der Präventionskonferenz vor. Altissimo ist ein Angebot von Senior/innen für Senior/innen aus den Gemeinden Niederweningen, Oberweningen, Schleinikon und Schöfflisdorf. Diese machen sich ihr Können und Wissen, ihre Freuden und Erfahrungen gegenseitig zugänglich. Alles basiert auf Freiwilligenarbeit und ist für alle Beteiligten ein Geben und Nehmen. Lokale Umsetzung in der Gemeinde Was mit Altissimo im Wehntal seit Jahren bestens funktioniert, kann in ähnlicher Form in anderer Gemeinden stattfinden. Die Suchtprävention Zürcher Unterland sieht für die lokale Umsetzung solcher Projekte vier Phasen vor. Zur Vorbereitung finden Abklärungsgespräche und Verein- barungen mit der jeweiligen Gemeinde statt. Es folgt der Aufbau mit Einbezug verantwortlicher Personen vor Ort. In Phase 3 geht es um die Umsetzung unter Berücksichtigung bestehender Projekte bis schliesslich Regeln und Strukturen geschaffen werden, und die neuen Angebote Eingang in Alterskonzepte und Leitbilder der Gemeinden finden. «All das dient dazu, dass die älteren Menschen möglichst lange gesund bleiben und selbstständig ein gutes Leben führen können», sagte Heidi Zimmermann. Quelle: Barbara Gasser | Zürcher Unterländer 24. September 2020 11|2020 21
Soziale Dienste Auftrag der Suchtprävention Die Suchtprävention Zürcher Unterland ist das regionale Kompetenzzentrum in den Bezirken Bülach und Dielsdorf. Sie ist eine Institution des Vereins der Fachstelle für Abhängig- keitserkrankungen Bezirk Bülach und des Zweckverbandes Sozialdienste Bezirk Dielsdorf. Sie von den 44 Gemeinden der beiden Bezirke und dem Kanton Zürich finanziert. Zu den Aufgaben gehören die Entwicklung und Durchführung von Programmen und Veranstaltungen zur Suchtprävention in allen gesellschaftlichen Bereichen, die fachliche Beratung und Begleitung von Gemeinden, Schulen, Firmen und anderen Institutionen im Zürcher Unterland. Zudem ist sie Anlaufstelle für Informationen zu Sucht und Prävention für die Bevölkerung in der Region. (bag) Unentgeltliche Rechtsauskunft Zürcher Anwaltsverband (ZAV) Die unentgeltliche Rechtsberatung Zürich Unterland, Standort Bülach, bleibt bis auf weiteres geschlossen. Bezirksgericht Dielsdorf Das Bezirksgericht Dielsdorf erteilt jeweils am Dienstag- und Freitagnachmittag von 14.00 bis 16.45 Uhr, unentgeltliche Rechtsauskunft unter 044 854 88 40. Gemeinnützige Gesellschaft Bezirk Dielsdorf Bis auf Weiteres finden keine Rechtsauskünfte statt. 11|2020 22
Mitteilungen Dorfvereine BirdLife-Naturzentrum Neeracherried Wintersaison im Naturzentrum Der Sonntag, 1. November ist der letzte Tag der Sommersaison des BirdLife-Naturzentrums Neeracherried. Über Winter ist das Naturzentrum jeweils einmal monatlich geöffnet (siehe unten). Wenn die Wasserflächen nicht gefrieren, halten sich im Ried Wintergäste wie die schmucke Krickente auf, die kleinste Ente Europas. Sie sucht in seichten Gewässern nach Nahrung. Und auch der Eisvogel wir zu sehen sein, so lange er in den Teichen und Kanälen nach kleinen Fischen tauchen kann. Bereits lassen sich Führungen für die nächste Sommersaison buchen, die Ende März 2021 startet. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Öffnungszeiten des BirdLife-Naturzentrums im Winter (bis Mitte März) jeweils am 2. Sonntag des Monats (8. November 2020, 13. Dezember 2020, 10. Januar 2021, 13. Februar 2021, 13. März 2021) von 09.00 bis 16.00 Uhr. Führungen mit angemeldeten Gruppen sind ab Ende März 2021 täglich möglich ausser montags. Informationen unter ww.birdlife.ch/neeracherried neeracherried@birdlife.ch, Tel. 044 858 13 00. Die Krickente zeigt sich bereits wieder im farben- frohen Prachtkleid (Bild: BirdLife Schweiz) Frauenverein Neerach-Riedt Stubenwagenvermietung Der Frauenverein vermietet zwei frisch renovierte, grosse und hübsche Stubenwagen mit Bettinhalt. Die Kosten dafür betragen pro Monat CHF 30.00. Ein Depot von CHF 50.00 muss geleistet werden. Auskünfte erteilt Elsi Huber, Tel. 044 858 21 27. Kinderturnen Neerach Wann jeden Dienstag von 16.15 bis 17.15 Uhr Wer alle Kinder im 1. und 2. Kindergarten Wo Turnhalle MZG Sandbuck, Neerach Auskunft Christina Dietrich, christina_adrian@hotmail.ch, 079 669 59 71 Das Kinderturnen hat verschiedene Ziele. Die Freude an der Bewegung auf spielerische und vielseitige Form weitergeben. Alle Bewegungsformen fördern wie laufen/springen, balancieren, werfen/fangen, klettern/stützen, rutschen/gleiten, schaukeln/schwingen, rollen/drehen, tanzen/ rhythmisieren. Fantasievolle Gerätekombinationen und Kleingeräte bieten viele turnerische Erfahrungswerte. Einfache Rituale strukturieren die Turnstunde. Das Kitu ist auf die Fähigkeiten der Kinder zugeschnitten und bietet eine Vorbereitung für den Übertritt und die Motivation für diverse Sportarten. 11|2020 23
Mitteilungen Dorfvereine Mediothek Neerach Die Mediothek Neerach verfügt über eine reichhaltige Auswahl an verschiedensten Medien für Gross und Klein. Freuen Sie sich zudem über ein vielfältiges Sortiment an E-Medien, das in Ihrem Jahresabonnement inklusive ist und das Sie entweder auf unserer Homepage finden oder direkt bei www.dibiost.ch herunterladen können. Kommen Sie vorbei und stöbern Sie in unserem tollen Angebot. Oder informieren Sie sich unter http://www.bibliotheken-zh.ch/Neerach über unsere neuen Medien. Auf der Website im oberen linken Bereich finden Sie unsere Neuheitenliste. Wir haben folgende Öffnungszeiten: Montag 15.00 bis 18.00 Uhr Dienstag 17.00 bis 20.00 Uhr Donnerstag 15.00 bis 18.00 Uhr Samstag 10.00 bis 12.00 Uhr Belletristik Erwachsene: „Funkenmord: Kluftingers neuer Fall“ Volker Klüpfel, „Eisblumenwinter“ Anne Barns, „Winterwunderzeit“ Debbie Macomber, „Blutsfreunde: Thriller“ Kristina Ohlsson, „Der Vermisste vom Vierwaldstättersee: Kriminalroman“ Martin Widmer. Sachbücher Erwachsene: „Manchmal konnte ich vor Angst nicht atmen: zehn Jahre missbraucht und gepeinigt - mein Weg in ein glückliches Leben“ Clarissa Vogel, „Nur in meinem Herzen war ich frei: mein Vater, der Polygamist, und wie ich das Leben in der Sekte überstand“ Rachel Jeffs, „Seelenwärmer: lustvoll kochen und geniessen“ Annemarie Wildeisen, „Corona Fehlalarm?: Daten, Fakten, Hintergründe“ Karina Reiss, „Nachhaltig leben jetzt: Hintergründe verstehen, Fakten checken, Gewohnheiten etablieren“ Mimi Sewalski. Veranstaltungen Mediothek Buchstart Geschichten-Zeit (für Kinder von 1-3 Jahren) am Freitag, 20. November 2020 von 15.00 bis 15.30 Uhr. Geschichten-Zeit (für Kinder von 4-7 Jahren) am Samstag, 21. November 2020 von 09.15 bis 09.45 Uhr Muki / Elki-Turnen Turnen, Spiel und Spass zu verschiedenen Themen ist das Motto des Elki-Turnens Neerach für bewegungsfreudige Kinder und Eltern. Wann Jeweils am Donnerstag von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr Wo Turnhalle MZG Sandbuck, Neerach Wer Kinder ab 2.5 Jahren mit Mutter, Vater, Grosi, … Allgemeine Informationen zur Anmeldung bekommt Ihr von den Leiterinnen: Daniela Sayers: danielasayers@me.com, 076 375 66 77 oder Nina Wildberger: u.wildberger@hispeed.ch, 079 366 54 93 11|2020 24
Mitteilungen Dorfvereine Naturschutzgruppe Neerach-Riedt Wir sind eine unkomplizierte Gruppe neugieriger Naturliebhaber die sich in der Gemeinde „für d‘Natur- für d’Lüt“ engagiert. Wer sich angesprochen fühlt, mitmachen möchte, ein Anliegen oder Fragen hat, kann sich gerne bei uns melden. Auskunft bei Nadine Thalmann, 079 642 92 70 oder nadine.froehlich@bluewin.ch Neerach Kultur | www.neerachkultur.ch Leider müssen wir hier anstelle von Einladungen über zwei abgesagte Veranstaltungen informieren: Die Jassmeisterschaften vom 13. November 2020 findet nicht statt. Der Weihnachtsmärt vom 29. November 2020 findet auch nicht statt. Ob der Bächtelisapéro vom 2. Januar 2021 durchgeführt werden kann, wissen wir noch nicht. Der Vorstand des Vereins NEERACH KULTUR wünscht Ihnen viel Geduld, Zuversicht und Gesundheit in diesen schwierigen Zeiten. 11|2020 25
Mitteilungen Dorfvereine Reformierte Kirchgemeinde Steinmaur-Neerach Aktion Weihnachtspäckli | Freude und Hilfe für Notleidende Im Jahr 2019 wurden an über 500 Sammelstellen, 110‘100 Päckli, schweizweit abgegeben, ein neuer Rekord! 390 Pakete (31% mehr als im Vorjahr) konnten Neerach, Riedt und Steinmaur letzten November sammeln. Für Menschen, die unter dem Existenzminimum leben, für Kranke, Behinderte, Einsame und für Menschen am Rande der Gesellschaft haben sie unbezahlbaren Wert. Und nicht zuletzt sind die Päckli ein Zeichen der praktischen, christlichen Nächstenliebe. Aktion Weihnachtspäckli Sie können diese Aktion mit einem Paket für Kinder oder Erwachsene unterstützen. Bitte beachten Sie, dass die Pakete weder Fleisch, noch Medikamente, angebrauchte Waren und nichts mit abgelaufenem Verfalldatum enthalten dürfen. Die Lebensmittel müssen sechs Monate über die Sammelaktion hinaus haltbar sein. Wegen Zollformalitäten sollten diese unbedingt nur unten aufgeführte Artikel enthalten. Wir bitten Sie höflich, sich an die folgenden Listen bzw. Inhalte zu halten. Nur so kommen die Päckli ohne Probleme durch den Zoll und können einfach und gerecht verteilt werden. Enttäuschung kann unter den Kindern entstehen, wenn die in der Gruppe ausgeteilten (und an Ort geöffneten) Pakete anderen Inhalt aufweisen. Paket für Kinder Paket für Erwachsene Schokolade 1 kg Mehl Biskuits 1 kg Reis Süssigkeiten (Bonbons, Gummibärchen) 1 kg Zucker Zahnpasta 1 kg Teigwaren Zahnbürste (in Originalverpackung) Schokolade Seife (in Alufolie gewickelt) Biskuits Shampoo (Deckel mit Scotch verklebt) Kaffee (gemahlen od. instant) Zwei Notizhefte oder -blöcke Tee Kugelschreiber Zahnpasta & Zahnbürste (Originalverpackung) Bleistift & Gummi Seife (in Alufolie gewickelt) Mal- oder Filzstifte Shampoo (Deckel mit Scotch verklebt) 2-3 Spielzeuge wie Puzzle, Seifenblasen, Schreibpapier Stofftier, Spielauto etc. Kugelschreiber Weitere Artikel wie Socken, Mütze, Hand- Weitere Artikel wie Ansichtskarten, Kerze, schuhe, Schal etc. Streichhölzer, Socken, Mütze, Handschuhe, Schal, Schnur etc. Alles unbedingt in eine stabile Kartonschachtel verpacken, mit Geschenkpapier einwickeln und mit „Kind“ oder „Erwachsene“ beschriften. Wer keine passenden Schachteln hat, kann diese für den erwähnten Zweck vom 1. bis 9. November 2020 im Gemeindehaus Neerach (während den ordentlichen Öffnungszeiten) kostenlos abholen. Die Weihnachtspäckli können an folgenden Orten abgegeben werden: 9. – 16. November 2020 Neerach im Gemeindehaus, während den Öffnungszeiten Riedt Fam. H. Zöbeli-Baumann, Dorfstrasse 4, 044 858 40 35 Steinmaur im Gemeindehaus, während den Öffnungszeiten 11|2020 26
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