Möglichkeiten der Vorsorge - Vorsorge- und Generalvollmacht Patienten- und Betreuungsverfügung - Sparkasse LeerWittmund

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Möglichkeiten der Vorsorge - Vorsorge- und Generalvollmacht Patienten- und Betreuungsverfügung - Sparkasse LeerWittmund
Möglichkeiten
der Vorsorge
Vorsorge- und
Generalvollmacht

Patienten- und
Betreuungsverfügung

RA Marco Krey
 Sparkasse
 LeerWittmund
Möglichkeiten der Vorsorge - Vorsorge- und Generalvollmacht Patienten- und Betreuungsverfügung - Sparkasse LeerWittmund
Beizeiten       Das deutsche Recht bietet viele Möglichkeiten in
                persönlicher und wirtschaftlicher Sicht Vorsorge zu treffen.
                Doch welche Möglichkeiten der Vorsorge habe ich als
Vorsorgen       Privatperson?

                Wer vertritt mich, wenn ich nicht mehr in der Lage bin,
                meine Angelegenheiten selbst zu besorgen?

- Verfügungen   Wer kann Vollmachten erteilen und widerrufen?
      und
Vollmachten -   Akzeptanz von Vollmachten bei Kreditinstituten: Welche
                Form muss die Vollmacht haben im Lichte der AGB der
                Kreditinstitute?

                Problemfelder der Vollmachten: Missbrauch und
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                Geschäftsunfähigkeit und ihre Ausräumungsmöglichkeiten
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Möglichkeiten der Vorsorge - Vorsorge- und Generalvollmacht Patienten- und Betreuungsverfügung - Sparkasse LeerWittmund
•    Zunächst niemand – es sei denn, es sind Vollmachten
Wer vertritt             erteilt oder ein rechtlicher Betreuer ist vom
mich, wenn ich           Betreuungsgericht bestellt!
                    •    Automatisch kann niemand für einen Volljährigen
nicht mehr in der        handeln, denn Erwachsene haben kraft Gesetzes keinen
Lage bin, meine          gesetzlichen Vertreter.
Angelegenheiten     •    Weder Ehegatte noch Kinder sind kraft Gesetzes
selbst zu                berechtigt, im Namen ihres Ehepartners oder Elternteils
                         zu handeln.
besorgen oder       •    Neu ab 01.01.2023: „Ehegatten-Notvertretungsrecht“
durch Krankheit          in medizinischen Akutsituationen, § 1958 BGB-E (*)
und Urlaub          ➢ Niemand weiß, wie lange er in der Lage sein wird, seine
                      Angelegenheiten selbst zu erledigen. Dieser Zeitpunkt
verhindert bin?       kann irgendwann eintreten – z. B. durch ein plötzliches
                      Ereignis oder eine fortschreitende Krankheit. Daher
                      sollte Vorsorge getroffen werden.
                      (*) Vorschrift neugefasst durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom
                         04.05.2021 (BGBl. I S. 882), das am 01.01.2023 in Kraft tritt
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„Ehegatten-
Notvertretungs-
recht“

- BGB 2023      -

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„Ehegatten-
Notvertretungs-
recht“

- BGB 2023      -

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„Ehegatten-
Notvertretungs-
recht“

- BGB 2023      -

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Vorsorge-
vollmacht
    &
Patienten-
verfügung
    - Zahlen -   Zum Stichtag 31.12.2021 waren im Zentralen Vorsorgeregister der
                 Bundesnotarkammer 5,3 Mio. Vorsorgevollmachten eingetragen, wovon
                 im Durchschnitt 77,5 % mit einer Patientenverfügung verbunden waren.
                 Jahresbericht 2021 der Bundesnotarkammer:
                 www.vorsorgeregister.de/footer/jahresbericht-und-statistik
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Vollmacht        • Eine Vollmacht ist gemäß § 167 BGB die durch
                   Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht durch
                   Erklärung des Vollmachtgebers
                       • gegenüber dem Bevollmächtigten (sog.
- Definition -           Innenvollmacht), z. B. notariell beurkundete
                         Vollmacht
                       • oder gegenüber einem Dritten (sog.
                         Außenvollmacht), z. B. Kontovollmacht auf
                         Bankvordruck
                 • Voraussetzung: Geschäftsfähigkeit des
                   Vollmachtgebers.

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Vollmacht        • Form: grundsätzlich formfrei, § 167 BGB
                   (Ausnahme: Grundstücks- oder
                   Handelsgeschäfte)
                 • Der Umfang der Handlungsberechtigung ergibt
- Definition -     sich aus der Vollmachtsurkunde.
                 • Die Vollmacht muss klar, verständlich und nicht
                   widersprüchlich sein, da der Geschäftspartner (z.
                   B. Sparkasse) sie ansonsten auslegen muss.

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General-         • Die Generalvollmacht ist inhaltlich die
vollmacht          umfassendste Vollmacht

                 • dem Bevollmächtigten werden regelmäßig
                   sämtliche Vertretungsberechtigungen,
- Definition -     soweit dies gesetzlich zulässig ist,
                   eingeräumt

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Vorsorge-        • Mit der Vorsorgevollmacht wird geregelt, wer im
                   Falle der eingeschränkten Handlungsfähigkeit

vollmacht          bzw. der Betreuungsbedürftigkeit des
                   Vollmachtgebers (Vorsorgefall) dessen
                   Angelegenheiten ganz oder teilweise regeln darf

                 • Aber: Vorsicht mit Bedingungen für den
- Definition -     Vorsorgefall! Bedingungen sollten objektiv
                   feststellbar und praktisch umsetzbar sein.
                 • Die Vorsorgevollmacht soll die Anordnung einer
                   Betreuung überflüssig machen.

                 • Vielfach werden General- und
                   Vorsorgevollmacht kombiniert
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Vollmacht            •       Eine Vollmacht kann nur derjenige erteilen, der im
                             Zeitpunkt der Vollmachterteilung geschäftsfähig ist.

                     ➢ Deshalb ist es wichtig, dass die Vollmachterteilung
                       rechtzeitig erteilt wird.
                                 ➢ Wann ist „rechtzeitig“? – Nie zu früh – aber oft zu
                                   spät!
Wer kann eine            •       Eine Vollmacht kann auch nur derjenige widerrufen,
                                 der im Zeitpunkt des Widerrufs geschäftsfähig ist!
Vollmacht erteilen
                             •    Deshalb ist es wichtig, den „Richtigen“ zu
und widerrufen?                   bevollmächtigen und ggfs. Kontrollmaßnahmen
                                  anzuordnen. (z. B. mehrere zu bevollmächtigen)

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Vollmacht                 Problemfelder:

                          1. Feststellen der Geschäftsfähigkeit bei
                             Vollmachterteilung?
                          2. Kontrolle des Bevollmächtigten, Schutz vor
                             Missbrauch der Vollmacht?
- Problemfelder -         3. Rspr.: sog. Offenkundiger
                             Vollmachtmissbrauch

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Vollmacht           •    Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsmacht
                         nachweisen.

                    •    Gemäß Ziff. 20.1a der AGBSpk sind die Namen der
                         Bevollmächtigten auf den Vordrucken der Sparkasse
                         bekannt zu geben
                          ➢ Dieses Kriterium erfüllen privatschriftliche
Welche Form muss            Vollmachten nicht, so dass diese grundsätzlich
eine Vollmacht              abgelehnt werden (dürfen).
                          ➢ Die Akzeptanz bzw. Ablehnung von
haben, damit sie            privatschriftlichen Vollmachten hängt vom
von der Sparkasse           individuellen Einzelfall und dem jeweiligen Risiko
                            ab
akzeptiert wird?

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Vollmacht
                          ➢ Regelmäßig akzeptiert werden notariell
                            beurkundete Vollmachten (TEERSTEGEN, NJW 2007,
                            1717)

                    •    Empfehlenswert sind sparkasseneigene Vollmachten,
                         die der Sparkasse gegenüber erteilt und widerrufen
Welche Form muss         werden können
eine Vollmacht
haben, damit sie
von der Sparkasse
akzeptiert wird?

 Sparkasse
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Folgende Risiken bestehen bei Vorlage privatschriftlicher
Vollmacht           Vollmachten:
                       •    Privatschriftliche Vollmachten sind oftmals nicht
                            eindeutig gefasst
                       •    Die Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erteilung
                            der Vollmacht ist häufig nicht (mehr) feststellbar
                       •    Die Prüfung des tatsächlichen Willens und der
Probleme /                  Unterschrift ist vielfach schwierig bzw. unmöglich
Risiken                •    Die Vollmacht muss bei jeder Verfügung im Original
privatrechtlicher           vorgelegt werden, damit befreiend geleistet wird,
                            § 172 BGB
Vollmachten            •    Die Sparkasse haftet für Verfügungen des
                            Nichtberechtigten, wenn dessen Vollmacht
                            unwirksam ist.

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Fazit:
Vollmacht
                    ➢ Die Sparkasse muss sicher sein, dass sie an einen
                      Berechtigten leistet.
                    ➢ Privatschriftliche Vollmachten sind sorgfältig auf ihre
                      Wirksamkeit zu prüfen. Bestehen Zweifel an der
                      Wirksamkeit der Vollmacht , die nicht ausgeräumt
Probleme /            werden können, werden privatschriftliche Vollmachten
Risiken               abgelehnt.
privatrechtlicher
Vollmachten

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Positives                   Negatives
Notariell             • Der Notar stellt die   • Die Ausfertigung der

beurkundete             Geschäftsfähigkeit bei
                        Vollmachterteilung und
                                                 Vollmacht ist bei jeder
                                                 Verfügung vorzulegen,
                        die Identität des        damit eine befreiende
Vollmachten             Vollmachtgebers fest     Leistung gewährleistet
                        und bestätigt die        ist
                        Unterschrift des
                        Vollmachtgebers
- Sparkassenpraxis-   • Der Vollmachtgeber        • Die Beurkundung ist
                        kann entscheiden,           kostenpflichtig
                        wann er die
                        Vollmachtsurkunde
                        aushändigt
                      • Es können mehrere
                         Ausfertigungen der
   Sparkasse
   LeerWittmund          Urkunde erteilt werden
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Sparkassen-     Empfehlung:
                ➢ Rechtzeitig und zusätzlich Vollmachten auf
eigene            Sparkassenvordrucken erteilen!
                ➢ Auszug Homepage BMJ:
Vollmachten

 Sparkasse
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Sparkassen-                  Sparkassen-
Sparkassen-     Kontovollmacht               Vorsorgevollmacht

eigene          • Verfügungsrecht über
                  einzelne Konten
                                             • Verfügungsrecht über
                                               alle bestehenden und
                                               künftigen Konten
Vollmachten     • Gilt über den Tod hinaus   • Gilt über den Tod hinaus
                • Bei                     • Bei
                  Gemeinschaftskonten ist   Gemeinschaftskonten ist
                  die Zustimmung des        die Zustimmung des
                  anderen Kontoinhabers     anderen Kontoinhabers
                  erforderlich!             erforderlich!
                                             • Bevollmächtigter kann
                                               neue Konten eröffnen

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Sparkassen-     Vorteile:

eigene          • Sofortige Wirksamkeit, sofortige Legitimation
                     des Bevollmächtigten
Vollmachten     • Klare Formulierung der Befugnisse

                • Sinnvolle Ergänzung zu ggf. bestehenden
                     Vollmachten

                • Gültigkeit über den Tod des Kontoinhabers
                     hinaus

                • Kein Missbrauchsrisiko nach Vollmachtwiderruf

 Sparkasse
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Sparkassen-
eigene
Vollmachten

 Sparkasse
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Sparkassen-
eigene
Vollmachten

 Sparkasse
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Praxistipp:        ➢ Das Thema Vollmachten sollte frühzeitig
                     angesprochen werden

                   ➢ Erteilte Vollmachten sollten frühzeitig der Sparkasse
                     vorgelegt werden. So kann rechtzeitig geprüft werden,
                     ob die Sparkasse die Vollmacht im Vorsorgefall
                     akzeptieren würde. Falls die Vollmachten nicht
                     akzeptiert werden kann, können rechtzeitig neue
Rechtzeitig          Vollmachten oder zusätzliche Vollmachten auf
                     Sparkassenvordrucken erteilt werden.
handeln –
Vorsorge treffen   ➢ Um für die individuellen Bedürfnisse die richtige
                     Vollmachtart zu wählen, sollte sich der Kunde ggf. von
                     einem Notar oder Rechtsanwalt beraten lassen.

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Vollmacht       •    Grundsätzlich trägt der Vollmachtgeber das Risiko einer
                     Vollmacht
                •    Die Sparkasse muss nur die Vertretungsberechtigung
                     (Außenverhältnis) prüfen.
                •    Die Sparkasse hat erteilte Weisungen ohne
                     Verzögerung auszuführen, sonst drohen
                     Schadensersatzansprüche
Problemfeld:
Vollmacht-      •    Aber: Bei offenkundigem Vollmachtmissbrauch darf die
missbrauch           Sparkasse die Weisung des Bevollmächtigten nicht
                     ausführen

                    ➢ Definition Vollmachtmissbrauch:
                         ➢ Vollmachtnehmer macht von seiner Vollmacht in
                           ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch
 Sparkasse
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Vollmacht       Verdachtsmomente können sein:
                •    eigennützige Vollmachtnutzung ohne ersichtlichen
                     Grund
                •    Umgehung einfacher Transaktionen (Barabhebung statt
                     Überweisung)
                •    Außergewöhnliche Geschäfte
                •    Bsp.: größere Barabhebung für Geschäfte, die
Problemfeld:         üblicherweise mittels Überweisung beglichen werden
Vollmacht-           (Kauf eines Autos od. einer Immobilie, Bezahlung von
                     Reise-, Arzt- oder Handwerkerrechnungen)
missbrauch
                •    Reaktion der Sparkasse:
                      ➢ Rückfrage beim Kunden/Vollmachtgeber, Einholung
                        der Zustimmung, wenn möglich

 Sparkasse
 LeerWittmund   29.11.2022                                                  26
Geschäfts-        Definition Geschäftsunfähigkeit: § 104 BGB
                  Geschäftsunfähig ist:

unfähigkeit       1. wer nicht das siebte Lebensjahr vollendet hat
                  2. wer sich in einem die freie Willensbestimmung
                     ausschließenden Zustand krankhafter Störung der
                     Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand
                     seiner Natur nach ein vorübergehender ist.

Problemfeld:      ➢ Volljährige, die krankheitsbedingt nicht nur
Geschäfts-          vorübergehend nicht zur freien Willensbestimmung
                    (Urteilsfähigkeit) fähig sind, sind geschäftsunfähig
unfähigkeit des
Kunden

 Sparkasse
 LeerWittmund     29.11.2022                                               27
Geschäfts-        Folgen der Geschäftsunfähigkeit: § 105 BGB

unfähigkeit       •    Willenserklärungen eines Geschäftsunfähigen sind
                       nichtig
                  •    Nichtig sind auch Willenserklärungen, die im Zustand
                       der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung
                       der Geistestätigkeit abgegeben werden

Problemfeld:      ➢ Fazit: Die Sparkasse muss sich von der
Geschäfts-          Geschäftsfähigkeit des Kunden überzeugen, vor allem
                    im Moment des jeweiligen Rechtsgeschäftes!
unfähigkeit des
Kunden

 Sparkasse
 LeerWittmund     29.11.2022                                                  28
Geschäfts-          •    Es gibt keine Möglichkeit, sich die Geschäftsfähigkeit
                         des Kunden nachweisen zu lassen!

unfähigkeit         •    Von der Geschäftsfähigkeit muss sich jeder
                         Kundenberater nach eigenem Ermessen (und
                         Bauchgefühl) überzeugen!

                    •    Die Geschäftsunfähigkeit eines Volljährigen kann nur
Verdacht der             durch ein fachärztliches Gutachten festgestellt werden.
Geschäftsunfähig-
keit?               •    Die Anordnung einer Betreuung hat keinen Einfluss auf
                         die Geschäftsfähigkeit!

  Sparkasse
  LeerWittmund      29.11.2022                                                    29
Rechtliche     •    Wenn jemand aufgrund seiner Krankheit oder
                    Behinderung nicht in der Lage ist, seine
                    Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu
Betreuung           besorgen, wird vom Amtsgericht (Betreuungsgericht)
                    auf Antrag oder vom Amts wegen ein rechtlicher
                    Betreuer für alle erforderlichen Angelegenheiten
                    bestellt, § 1896 Abs. 1 S. 1 BGB

               •    Die Betreuung ist keine „Entmündigung“ und hat keine
                    Auswirkung auf die Geschäftsfähigkeit

               •    Ein Betreuer darf grundsätzlich nicht bestellt werden,
                    wenn die Angelegenheiten ebenso gut durch einen
                    Bevollmächtigten wahrgenommen werden können,
                    § 1896 Abs. 2 BGB

Sparkasse
LeerWittmund   29.11.2022                                                    30
Rechtliche     Der Betreuer
               •    ist gesetzlicher Vertreter des Betreuten innerhalb des

Betreuung
                    angeordneten Aufgabenkreises, § 1902 BGB
               •    darf Rechtsgeschäfte im Namen und für Rechnung des
                    Betreuten mit Dritten eingehen
               •    darf Willenserklärungen für den Betreuten abgeben und
                    für ihn in Empfang nehmen
               •    darf für den Betreuten z. B. ein Konto eröffnen
               •    unterliegt gerichtlicher Kontrolle (Rechnungslegung,
                    Berichtspflicht) und benötigt für bestimmte
                    Rechtsgeschäfte die Genehmigung des
                    Betreuungsgerichts

Sparkasse
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Betreuungs-
                 •    Eine Betreuungsverfügung ist die schriftliche
                      Benennung einer Person des Vertrauens für den Fall,
                      dass das Betreuungsgericht zur Regelung der
verfügung             Angelegenheiten des Betroffenen einen Betreuer
                      einsetzt
                 •    Ablieferungspflicht für Betreuungsverfügungen und
                      Vorsorgevollmachten, § 1901c BGB, wenn ein Verfahren
                      zur Betreuerbestellung eingeleitet ist

- Definition -   •    Bindung des Betreuungsgerichts an den Vorschlag des
                      Betroffenen, § 1897 Abs. 4 BGB

                 •    Auch ohne Betreuungsverfügung soll das Gericht auf
                      Verwandtschaftsverhältnisse und sonstige
                      persönlichen Bindungen Rücksicht nehmen und hört
                      den Betroffenen hierzu auch an, § 1897 Abs. 5 BGB
  Sparkasse
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Subsidiarität   •    Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die
                     Angelegenheit des Volljährigen durch den
                     Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer
der                  besorgt werden könnte, § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB

Betreuung       •    Prüfung der erteilten Vollmachten und ggf. Ablehnung
                     der Anordnung einer Betreuung
gegenüber       •    Laut „Gesetz zur Stärkung der Funktion der
                     Betreuungsbehörde“ (seit 01.07.2014) sollen die
Vollmachten          Betreuungsbehörden verstärkt über Vollmachten
                     informieren.
                •    Ausnahme zur Subsidiarität der Betreuung:
                      •      Bei Vollmachten für Heimbedienstete, § 1896 Abs. 3
                             BGB
                      •      Bei Vollmachtüberwachungsbetreuung, § 1897 Abs.
                             3 BGB
 Sparkasse
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Vermögens-       Anordnungsvoraussetzungen, § 1903 BGB:
                    •    Zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für die

sorge
                         Person oder das Vermögen des Betreuten

                 Bedeutung für Rechtsgeschäfte ohne Einwilligung des
                 Betreuers:
                        ➢ Schwebende Unwirksamkeit von geschlossenen
                          Verträgen, § 108 BGB
Einwilligungs-          ➢ Unwirksamkeit einseitiger Rechtsgeschäfte, § 111
vorbehalt                 BGB
                        ➢ Willenserklärungen, die gegenüber dem Betreuten
                          abzugeben sind, werden erst mit Zugang beim
                          Betreuer wirksam, § 131 Abs. 2 BGB

  Sparkasse
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Vermögens-             Ausnahmen:
                       •      Lediglich rechtlich vorteilhafte Geschäfte

sorge                  •      Geringfügige Angelegenheiten des täglichen
                              Lebens, § 1903 Abs. 3 BGB
                       •      Höchstpersönliche Angelegenheiten, § 1903 Abs. 2
                              BGB

Einwilligungs-
vorbehalt

  Sparkasse
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Vorteile                    Nachteile
Vor- und
                  • Eigene Wahl der           • Erhöhte
Nachteile einer     Vertrauensperson            Missbrauchsgefahr
Vollmacht         • Bessere Berücksichtigung • Mangelnde Akzeptanz z.
                    der individuellen          B. privatschriftlicher
gegenüber           Bedürfnisse                Vollmachten
einer             • Sofortiges Handeln des    • Keine Kontroll- und
Betreuung           Bevollmächtigten im
                    Krankheitsfall oder bei
                                                Widerrufsmöglichkeit bei
                                                Verlust der
                    Abwesenheit                 Geschäftsfähigkeit
                  • Keine gerichtliche        • Mangel an geeigneter
                    Aufsicht und Kontrolle      Vertrauensperson
                  • Keine                     • Kein Schutz des
                    betreuungsgerichtlichen     Vollmachtgebers vor
                    Genehmigung                 Gefährdung durch
 Sparkasse
                                                eigenes Handeln
 LeerWittmund       29.11.2022                                         36
Vorteile                     Nachteile
Vor- und
                  • Keine diskriminierenden    • Gegenseitige
Nachteile einer     Wirkungen                    Behinderung mehrerer
Vollmacht                                        Bevollmächtigter
                  • Widerrufbarkeit (bis zum
gegenüber           Ende der
einer               Geschäftsfähigkeit)

Betreuung         • Fortgeltung über den Tod
                    hinaus

 Sparkasse
 LeerWittmund       29.11.2022                                      37
Fazit
               Vollmachterteilung ist Vertrauenssache
               und Betreuungen sind nicht so
               schlecht wie ihr Ruf!

Sparkasse
LeerWittmund   29.11.2022                           38
Fazit          Praxistipps:
               •    Informieren Sie sich über Vollmachten bzw. die
                    rechtliche Betreuung
                     ➢ Geeignete Hilfsmittel: eigene Flyer oder
                       Internetseite des Bundesministeriums der Justiz
                       (www.bmj.de)

                     ➢ Wir bieten an, vorhandene Vorsorgevollmachten
                       frühzeitig zu prüfen, um bei Ablehnen der
                       Vollmacht rechtzeitig Handlungsalternativen zeigen
                       zu können
                     ➢ Wir regen zusätzliche Sparkassenvollmachten an
                     ➢ Handeln Sie frühzeitig!

Sparkasse
LeerWittmund   29.11.2022                                                39
Patienten-       Eine Patientenverfügung ist die Willenserklärung einer

verfügung
                 Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr
                 (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische
                 Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im
                 Zusammenhang mit der Verweigerung
                 lebensverlängernder Maßnahmen.
                 Kurz:
                 „Erklärung der Einwilligung u./o. Untersagung v.
- Definition -   Heilbehandlungen o. ärztl. Eingriffen“

                 Gesetzlich geregelt seit dem 1.09.2009 im
                 Betreuungsrecht in § 1901a BGB

 Sparkasse
 LeerWittmund    29.11.2022                                               40
Patienten-       •    Nach der geltenden Rechtslage muss die
                      Patientenverfügung in Schriftform verfasst sein

verfügung
                 •    Mündlich erklärte Patientenverfügungen sind nicht
                      automatisch ungültig. Nach § 1901b Abs. 2 BGB „soll
                      nahen Angehörigen und sonstigen Vertrauenspersonen
                      des Betreuten Gelegenheit zur Äußerung gegeben
                      werden, sofern dies ohne erhebliche Verzögerung
                      möglich ist“
                 •    Kann der Verfasser der Patientenverfügung keine
- Definition -        nachvollziehbare Unterschrift mehr leisten, muss ein
                      Notar das Handzeichen beglaubigen (§ 126 BGB)
                 •    Wer gar nicht schreiben kann, ist auf eine notarielle
                      Beurkundung angewiesen (§ 129 BGB, § 25
                      Beurkundungsgesetz)

 Sparkasse
 LeerWittmund    29.11.2022                                                   41
Patienten-         •    Patientenverfügungen müssen die noch nicht
                        eingetretenen medizinischen Situationen und ihre
                        gewünschte Konsequenzen hinreichend konkret
verfügung          •
                        bezeichnen.
                        Wendungen etwa wie „Wenn keine Aussicht auf
                        Besserung im Sinne eines für mich erträglichen und
                        umweltbezogenen Lebens besteht, möchte ich keine
                        lebensverlängernde Maßnahmen… „ sind deshalb,
                        wenn auch nicht unbeachtlich, so doch in ihrer
Problem:                Bindungswirkung zweifelhaft. Zumindest müsste
Bestimmtheit der        ausgeführt werden, was der/die Verfügende unter
                        einem erträglichen und umweltbezogenen Leben
Patienten-              versteht
verfügung

 Sparkasse
 LeerWittmund      29.11.2022                                                42
Patienten-         Der Bundesgerichtshof 2016 zur Bestimmtheit der
                   Patientenverfügung:

verfügung          •    Mit Beschluss vom 06.07.2016 (AZ. XII ZB 61/16) hat der
                        Bundesgerichtshof entschieden, dass eine
                        Patientenverfügung nur dann Bindungswirkung
                        entfalte, wenn der Aussteller seinen Willen darin
                        eindeutig zum Ausdruck bringe. Dies soll nach Ansicht
Problem:                der Richter aber voraussetzen, dass konkret festgelegt
                        wird, was der Betroffene in einer bestimmten
Bestimmtheit der        Behandlungs- und Lebenssituation will und was nicht.
Patienten-              Nur allgemein gehaltene Anweisungen, sollen demnach
                        regelmäßig nicht ausreichend sein.
verfügung
                   •    Hierzu: Internetseite des BMJ inkl. Broschüre und
                        Musterformulierungen sowie online-
                        Patientenverfügungsmöglichkeit der VZ (u.a. VZ Baden-
                        Württemberg)
 Sparkasse
 LeerWittmund      29.11.2022                                                43
Patienten-
  verfügung

- Unterlage vom
Bundesministerium -

   Sparkasse
   LeerWittmund       29.11.2022   44
Unterlage
zur
Mitnahme

Das „Alles-
geregelt-Buch“

 Sparkasse
 LeerWittmund    29.11.2022   45
Schluss         Treffen auch Sie rechtzeitig Vorsorge und regeln Sie
mit „Was        vorausschauend Ihre Angelegenheiten, damit alles
                            in Ihrem Sinne geregelt ist!

ist,
wenn…“                      Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

                                       RA Marco Krey
                        (marco.krey@sparkasse-leerwittmund.de)

Sparkasse
LeerWittmund   29.11.2022                                           46
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